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Staatliches Bauamt Krumbach
BUNDESSTRAßE 16, GÜNZBURG - DONAUWÖRTH
AUSBAU ANSCHLUSSSTELLE
GUNDELFINGEN/PETERSWÖRTH
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Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4
31.01.2018
GEGENSTAND Bundesstraße 16, Günzburg - Donauwörth Ausbau Anschlussstelle Gundelfingen/Peterswörth Bau-km 0-030 bis Bau-km 0+725
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BEARBEITER
Martin Königsdorfer - Dipl. Biologe
Johannes Schreiber - M. Sc. Biologie
Memmingen, den 31.01.2018 Martin Königsdorfer - Dipl. Biologe
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Einleitung
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INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung 2
2 Übersicht über das Untersuchungsgebiet 2
3 Methode 3
3.1 Säugetiere 3
3.2 Vögel 5
3.3 Reptilien 5
3.4 Amphibien, Libellen, Tagfalter, Beibeobachtungen 7
4 Sekundärdaten 7
5 Ergebnisse 7
5.1 Säugetiere 7
5.2 Vögel 9
5.3 Reptilien 13
5.4 Amphibien 13
5.5 Libellen und Tagfalter 13
5.6 Beibeobachtungen 13
5.7 Sekundärdaten 15
6 Diskussion 15
6.1 Säugetiere 15
6.2 Vögel 16
6.3 Reptilien 17
6.4 Amphibien 17
6.5 Libellen 17
6.6 Tagfalter 17
6.7 Östliche Heideschnecke 17
6.8 Sekundärdaten 18
7 Literaturverzeichnis 19
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TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Übersicht über die untersuchten Artengruppen und Methoden 3
Tabelle 2: Ergebnisse der Rufanalyse sowie der Auswertung der
Arteninformationsangaben des LfU
8
Tabelle 3: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsgebiet 10
Tabelle 4: Fundorte der Artenschutzkartierung (ASK) im Untersuchungsgebiet 15
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet (unmaßstäblich) 2
Abbildung 2: Auf Haselmausvorkommen untersuchtes Feldgehölz im UG 4
Abbildung 3: Haselmaustube im Feldgehölz des UG 4
Abbildung 4: Standorte der Reptilienbleche 6
Abbildung 5: Reptilienblech im UG 6
Abbildung 6: Nachweise von Fledermäusen aus einer nächtlichen Begehung 9
Abbildung 7: Reviermittelpunkte saP-relevanter Vogelarten 12
Abbildung 8: Östliche Heideschnecke (Xerolenta obvia) an der DLG 17 14
Abbildung 9: Habitat der Östlichen Heideschnecke (Xerolenta obvia) an der südlichen Böschung
der DLG 17 14
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Einleitung
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1 Einleitung
Das staatliche Bauamt Krumbach plant den abschnittsweisen dreispurigen Ausbau der B16 zwischen
Gundelfingen und Lauingen in drei Abschnitten. Der erste Abschnitt beinhaltet den höhenfreien Um-
bau der Anschlussstelle Peterswörth. Hierzu soll der Knoten Nr. XI zwischen der B 16 im Westen, der
aus Nordosten kommenden DLG 12 (Günzburger Straße) und der aus Südosten kommenden DLG 17
umgebaut werden, um ein leichteres Auffahren auf die B16 zu ermöglichen.
In diesem faunistischen Gutachten werden die Ergebnisse der Kartierungen für den Eingriffsbereich
sowie angrenzende Bereiche dargestellt. Sie dienen als Grundlage für die Unterlagen zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung, der Natura-2000-Vorprüfung sowie dem landschaftspflegerischen
Begleitplan.
2 Übersicht über das Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt an der B16 zwischen Günzburg und Gundelfingen, westlich von
Peterswörth. Es umfasst im Wesentlichen die umliegenden Flächen im Bereich der Zusammenfüh-
rung der B 16, DLG 12 und DLG 17, wobei ein Abstand von ca. 200 m bis 250 m um die neue techni-
sche Planung als Grenze festgelegt wurde. Dadurch ergibt sich für das Untersuchungsgebiet insge-
samt eine Fläche von ca. 54 ha (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet (unmaßstäblich)
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Methode
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3 Methode
Im UG wurden zwischen April und Oktober Erfassungen unterschiedlicher Arten bzw. Artengruppen
durchgeführt. Einen Überblick über die untersuchten Arten bzw. Artengruppen sowie die verschiede-
nen methodischen Ansätze zur Erfassung gibt die Tabelle 1.
Tabelle 1: Übersicht über die untersuchten Artengruppen und Methoden
Art/Artengruppe Methode
Säugetiere
Fledermäuse Detektorbegehung
Haselmaus Ausbringen von Nest-Tubes
Brutvögel Transektbegehungen (Linienkartierung)
Reptilien Transektbegehungen, Reptilienbleche
Amphibien Transektbegehungen, Kescherfang und nächtliches Verhö-
ren
Libellen Transektbegehungen, Kescherfang
Tagfalter Transektbegehungen, Kescherfang
3.1 Säugetiere
Fledermäuse
Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte an 4 Terminen (05.06., 08.08., 22.08., 24.08.2016). Die nächt-
lichen Begehungen erfolgten ausschließlich in trockenen Nächten mit möglichst geringem Windauf-
kommen, von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis maximal 01.00 Uhr morgens. Bei den
Begehungen wurde ein Batlogger (Firma Elekon) zur Umwandlung in hörbare Frequenzen und Auf-
nahme der Rufaktivität verwendet. Dieser speichert automatisch Geräusche im Ultraschallbereich
und versieht die Aufnahme mit einem Zeitstempel, der Temperatur und einem GPS-Punkt. Die Auf-
nahmen werden anschließend einzeln mit Hilfe des Analyseprogramms BatExplorer gefiltert und be-
stimmt. Bei der Auswertung der Rufe lassen sich nicht immer Bestimmungen auf Artniveau durchfüh-
ren, stattdessen werden dann sog. Rufgruppen definiert. In Verknüpfung mit den Daten der Artenin-
formation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/artenin-
formationen/), in diesem Fall für das TK-Blatt 7428 (Lebensraumtypen Extensivgrünland und Hecken
sowie Hecken und Gehölze), ist eine Eingrenzung des Artenspektrums möglich.
Haselmaus
Zur Ermittlung, ob Haselmäuse im UG vorkommen, wurden am 11.04.2016 zehn Nest-Tubes in dem
Feldgehölz ausgebracht, das sich parallel zur B16 erstreckt (siehe Abbildung 2 und Abbildung 3). Nach
184 Tagen wurden die Nest-Tubes am 11.10.2016 kontrolliert und abgenommen.
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Methode
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Abbildung 2: Auf Haselmausvorkommen untersuchtes Feldgehölz im UG
Abbildung 3: Haselmaustube im Feldgehölz des UG
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3.2 Vögel
Die Brutvögel wurden in Anlehnung an die Methodik der Linienkartierung (vgl. SÜDBECK et al. 2005)
erfasst. Es wurden vier Begehungen durchgeführt (11.04., 27.04., 11.05. und 28.05.2016). In der Re-
gel erfolgten die Kartierungen am Vormittag, ab einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis circa
10 Uhr. Es wurden alle akustisch oder optisch wahrgenommenen Vögel aufgenommen, wobei häu-
fige und ungefährdete Arten in Strichlisten geführt wurden. Bemerkenswerte Arten (i. d. R. saP-rele-
vante Arten bzw. Arten der Roten Liste) wurden hingegen punktgenau in Tageskarten eingezeichnet.
3.3 Reptilien
Zur Erfassung von Reptilien wurden Transektbegehungen durchgeführt. Dazu wurden die geeigneten
Lebensräume erst in einem gewissen Abstand und langsamen Tempo sowie daran anschließend im
schnelleren Gehen nahe der Grenzstrukturen abgelaufen. Während des Ablaufens wurden flüch-
tende oder sich sonnende Tiere aufgenommen. Zur Ergänzung der Begehungen und Erhöhung der
Nachweiswahrscheinlichkeit wurden im Zuge der ersten Übersichtsbegehung drei schwarze Wellplat-
ten aus Bitumen entlang geeigneter Habitatstrukturen ausgelegt (Abbildung 4 und Abbildung 5).
Diese künstlichen Verstecke (kV) sollen den Lebensraum der Tiere um geeignete Versteckmöglichkei-
ten bereichern. Sie werden insbesondere von Schlangen, aber auch von anderen Reptilien wie z. B.
der Zauneidechse, gut zur indirekten Wärmeaufnahme angenommen (BLANKE 2010).Die Erfassung der
Reptilien erfolgte am 11.05, am 28.05, am 24.06 und am 29.06.2016. Beim letzten Kontrollgang am
11.10.2016 wurden die Wellplatten wieder eingesammelt.
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Abbildung 4: Standorte der Reptilienbleche
Abbildung 5: Reptilienblech im UG
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Sekundärdaten
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3.4 Amphibien, Libellen, Tagfalter, Beibeobachtungen
Am 11.07.2016 wurden mittels Transektbegehung Amphibien, Libellen und Tagfalter erfasst. Zusätz-
lich wurden während der Fledermauserfassungen Amphibienrufe erfasst. Laichplatzkartierungen
fanden nicht statt, da keine Gewässer im UG vorhanden sind. Beibeobachtungen anderer Tiergrup-
pen wurden ebenfalls aufgenommen.
4 Sekundärdaten
Zur Vervollständigung der eigenen Kartierung im UG wurden die gängigen Sekundärdaten, wie die
Daten der Artenschutzkartierung (ASK) (BAYLFU 2015, 2016) und die Daten des Arten- und Bio-
topschutzprogrammes (ABSP, BAYLFU 1995) für den Bereich ausgewertet.
5 Ergebnisse
5.1 Säugetiere
Fledermäuse
Anhand der Rufanalyse konnten zwei Arten sicher im Untersuchungsgebiet bestimmt werden, der
Große Abendsegler und die Zwergfledermaus. Darüber hinaus konnten 6 Rufgruppen ermittelt wer-
den, bei denen sich in Verknüpfung mit den Daten des BAYLFU drei weitere Arten ergeben, die mit
hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig im UG auftreten (vgl. Tabelle 2).
Bei den Erfassungen konnten insbesondere Streckenflüge festgestellt werden. Längere Aufenthalte
im Untersuchungsgebiet wurden nicht festgestellt. Einzige Ausnahme stellt eine Beobachtung im süd-
lichen Bereich des straßennahen Feldgehölzes dar, wo sich eine Zwergfledermaus über einen länge-
ren Zeitraum aufhielt und entlang der Hecke nach Nahrung jagte (vgl. Abbildung 6, Klumpung der
Nachweise). Hinweise zu Quartiervorkommen im Untersuchungsgebiet konnten nicht gefunden wer-
den und sind aufgrund der Straßennähe und der Altersstruktur der vorhandenen Gehölze im UG auch
nicht wahrscheinlich. Die Streckenflüge erfolgten in unterschiedlichen Höhen, die sich sowohl ent-
lang von Leitstrukturen (Hecken, Baumreihen) orientierten, als auch ungerichtet, quer über das UG,
erfolgten (vgl. Abbildung 6).
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Ergebnisse
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Tabelle 2: Ergebnisse der Rufanalyse sowie der Auswertung der Arteninformationsangaben des LfU
Rufgruppe Potentielle Arten Arten laut Arteninformation
Nyctaloid
Eptesicus spec. Breitfügelfledermaus Breitfügelfledermaus
Nordfledermaus n. a.
Nyctalus spec. Großer Abendsegler Großer Abendsegler
Kleiner Abendsegler Kleiner Abendsegler
Zweifarbfledermaus (Zweifarbfledermaus)
Myotis
Bartfledermaus n. a.
Bechsteinfledermaus n. a.
Fransenfledermaus (Fransenfledermaus)
Großes Mausohr Großes Mausohr
Nymphenfledermaus n. a.
Teichfledermaus n. a.
Wasserfledermaus n.a.
Wimperfledermaus n. a.
Pipistrellus spec.
Alpenfledermaus n.a.
Mückenfledermaus n. a.
Zwergfledermaus Zwergfledermaus
Pmid Rauhautfledermaus (Rauhautfledermaus)
Weißrandfledermaus n. a. Rufgruppe = Arten die aufgrund von Überschneidungen in der Rufvariabilität in Gruppen zusammengefasst werden; Potentielle Arten = Arten die grundsätzlich den unterschiedlichen Rufgruppen zugeordnet werden können; Arten laut Arteninformation = Arten der Abfrage
der Arteninformation des BAYLFU für das TK-Blatt 7428, (Art) = Art die im TK-Blatt 7428 vorkommt, jedoch nicht in den Lebensraumtypen Extensivgrünland und andere Agrarlebensräume sowie Hecken und Gehölze zu erwarten ist, n. a. = keine Nachweise der Art für das TK-Blatt 7428, fett = regelmäßig im UG zu erwartende Fledermausarten, die vertiefend in der saP behandelt werden
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Abbildung 6: Nachweise von Fledermäusen aus einer nächtlichen Begehung (jeder Punkt steht für eine Rufaufnahme, wobei
Mehrfachaufnahmen eines rufenden Tieres möglich sind und keine Rückschlüsse auf die Anzahl von Individuen gezogen wer-
den können)
Haselmaus
In keinem der eingesammelten Nest-Tubes konnten Hinweise auf Vorkommen von Haselmäusen o-
der anderen FFH-Anhang-IV-Arten gefunden werden.
5.2 Vögel
Im Untersuchungsgebiet wurden 38 Vogelarten festgestellt (Tabelle 3), wobei es sich bei über der
Hälfte um häufige, ungefährdete Arten handelt. Neun Arten sind in mindestens einer der Roten Lis-
ten (Bayern oder Deutschland) als gefährdet eingestuft und vier weitere werden in der Vorwarnliste
geführt. Allerdings sind von diesen 13 Arten nur 6 Arten (Feldlerche, Feldsperling, Gelbspötter, Gold-
ammer, Kiebitz und Wiesenschafstelze) sowie darüber hinaus die ungefährdeten Arten Nachtigall
und Teichrohrsänger als Brutvogel im Untersuchungsgebiet anzusehen (siehe Abbildung 7). Die übri-
gen Arten wurden nur gelegentlich während der Nahrungssuche bzw. bei Überflügen über das UG
beobachtet.
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Tabelle 3: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsgebiet
Art Art RLB RLB16 RLD Bemerkung
Amsel Turdus merula - - -
Bachstelze Motacilla alba - - -
Baumfalke Falco subbuteo V - 3 einmalige Sichtung am 11.05.2016 im Feldgehölz mit Wegkreuz westlich der Ein-
bindung der Günzbuger Straße in die B16; in Richtung Westen abfliegendes Tier;
Brut im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen
Blaumeise Parus caeruleus - - -
Bluthänfling Carduelis cannabina 3 2 V einmalige Sichtung eines Nahrung suchenden Tieres im Bereich der Scheune west-
lich der Einbindung der Günzbuger Straße in die B16 am 28.05.2016; Brut im Un-
tersuchungsgebiet ausgeschlossen
Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 1 3 einmalige Sichtung eines durchziehenden Tieres nördlich der Streuobstwiese am
27.04.2016
Buchfink Fringilla coelebs - - -
Buntspecht Dendrocopos major - - -
Elster Pica pica - - -
Feldlerche Alauda arvensis 3 3 3
Feldsperling Passer montanus V V V
Gartengrasmücke Sylvia borin - - -
Gelbspötter Hippolais icterina - 3 -
Goldammer Emberiza citrinella V - -
Graugans Anser anser - - - äsende und überfliegende Tiere im April südlich und südwestlich des Biotops
(7428-0103, Teilflächennr. 007); Brut im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen
Grünfink Carduelis chloris - - -
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - -
Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 2
Kleiber Sitta europaea - - -
Kohlmeise Parus major - - -
Lachmöwe Larus ridibundus - - - zwei überfliegende Tiere am 27.04.2016, ohne Bezug zum Untersuchungsgebiet
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Art Art RLB RLB16 RLD Bemerkung
Mäusebussard Buteo buteo - - - Beobachtungen überfliegender Tiere am 11.04. und 11.05.2016 ohne direkten Be-
zug zum Untersuchungsgebiet; keine Hinweise auf Brutvorkommen im Untersu-
chungsgebiet
Mittelmeermöwe Larus michahellis 2 - - jeweils ein überfliegendes Tier am 27.04. und 11.05.2016 ohne Bezug zum Unter-
suchungsgebiet
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - -
Nachtigall Luscinia megarhynchos - - -
Rabenkrähe Corvus corone - - -
Rauchschwalbe Hirundo rustica V V V Beobachtung von 1 bis 5 Nahrung suchenden Tieren (am 27.04. und 11.05.2016)
westlich der B16 südlich des Hofes, der sich westlich der Einbindung der Günzbu-
ger Straße in die B16 befindet
Ringeltaube Columba palumbus - - -
Rotkehlchen Erithacus rubecula - - -
Rotmilan Milvus milvus 2 V - einmalige Sichtung eines einzelnen Tieres am 11.05.2016, keine Hinweise auf Brut-
vorkommen im Untersuchungsgebiet
Singdrossel Turdus philomelos - - -
Star Sturnus vulgaris - - -
Stieglitz Carduelis carduelis - V -
Stockente Anas platyrhynchos - - -
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - - - mögliche Brut im Bereich des Biotops (7428-0103, Teilflächennr. 007) und damit in großer Entfernung zum Eingriffsbereich
Turmfalke Falco tinnunculus - - - Beobachtung eines Individuums am 11.05.2016, außerhalb des Untersuchungsge-bietes bzw. überfliegend; kein Bezug zum Untersuchungsgebiet, keine Hinweise
auf Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet
Wiesenschafstelze Motacilla flava 3 - -
Zilpzalp Phylloscopus collybita - - - RLB Rote Liste Bayern, RLB16 Rote Liste Bayern (2016), RLD Rote Liste Deutschland 1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet 3 gefährdet
V Arten der Vorwarnliste
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Abbildung 7: Reviermittelpunkte saP-relevanter Vogelarten rot = Fl = Feldlerche; braun = Fe = Feldsperling; pink = Gp = Gelbspötter;
gelb = G = Goldammer; blau = Ki = Kiebitz; orange = N = Nachtigall; schwarz = St = Wiesenschafstelze; grün = T = Teichrohrsänger
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5.3 Reptilien
Im Zuge der Untersuchung konnten keine Reptilien im UG nachgewiesen werden.
5.4 Amphibien
Es wurden im UG keine Amphibien nachgewiesen. Die telefonische Abfrage (18.11.2016) bei der Un-
teren Naturschutzbehörde (Susanne Schenk), Landratsamt Dillingen, ergab ebenfalls keinerlei Hin-
weise auf Amphibenvorkommen bzw. Wanderaktivitäten im Bereich der überplanten Straßenab-
schnitte.
5.5 Libellen und Tagfalter
Neben den beiden allgemein häufigen, ubiquitär auftretenden Arten Becherlibelle (Enallagma cyathi-
gerum) und Federlibelle (Platycnemis pennipes) wurden auf Grund des Fehlens von Gewässern keine
weiteren Arten nachgewiesen. Beide Arten traten in geringen Dichten auf.
Auch unter den Tagfaltern wurden ausschließlich allgemein häufige, ubiquitäre Arten festgestellt: Ad-
miral (Vanessa atalanta), Distelfalter (Vanessa cardui), Großer Kohlweißling (Pieris brassicae), Großes
Ochsenauge (Epinephele jurtina), Kleiner Fuchs (Aglais urticae), Kleiner Kohlweißling (Pieris rapae),
Rapsweißling (Pieris napi), Schornsteinfeger (Aphontopus hyperantus) und Tagpfauenauge (Inachis
io). Mit Ausnahme des Kleinen Kohlweißlings, der in sehr großer Dichte (mehrere 100 Individuen) ins-
besondere in den angrenzenden Kohl-Äckern auftritt, wurden von den anderen Arten nur Einzeltiere
festgestellt.
5.6 Beibeobachtungen
Entlang der südlichen Böschung der DLG 17 wurde ein Massenvorkommen von mehreren 1.000 Indi-
viduen der Östlichen Heideschnecke (Xerolenta obvia, RL D 3, RL By -, RL BaWü V) festgestellt (Abbil-
dung 8). Die Art bevorzugt kalkhaltige sonnenexponierte und lückige Trockenrasen, besiedelt aber
auch Sekundärlebensräume wie Bahn-und Straßendämmen (vgl. Abbildung 9), dann häufig durch
Verschleppung.
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Abbildung 8: Östliche Heideschnecke (Xerolenta obvia) an der DLG 17
Abbildung 9: Habitat der Östlichen Heideschnecke (Xerolenta obvia) an der südlichen Böschung der DLG 17
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5.7 Sekundärdaten
ASK-Daten
In der Artenschutzkartierung (ASK) des bayerischen Landesamtes für Umwelt sind in einem Umgriff
von rund 500 m um das geplante Vorhaben drei Fundpunkte verzeichnet (vgl. Tabelle 4). Im unmittel-
baren Eingriffsbereich liegen keine Nachweise vor.
Bei den Fundpunkten handelt es sich in zwei Fällen um Arten der Vogelschutzrichtlinie und bei dem
dritten Punkt um eine ungefährdete Libellenart. Daten zu Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
sind in der ASK im 500 m-Umgriff nicht vorhanden.
Tabelle 4: Fundorte der Artenschutzkartierung (ASK) im Untersuchungsgebiet
Bezeichnung Lage Typen / Arten
TK 7428 Dillingen a. d. Donau West
ASK 0063 P Weiher südwestlich Peterswörth Große Pechlibelle (Ischnura elegans)
ASK 0196 P 1,6 km südwestlich von Gundelfingen Grauammer (Emberiza calandra)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
Mäusebussard (Buteo buteo)
ASK 0198 P 1 km südwestlich von Gundelfingen
(an der B16)
Grauammer (Emberiza calandra)
ABSP
Im ABSP des Landkreises Dillingen (1997) finden sich zu dem UG keine spezifischen Hinweise zu Art-
vorkommen. Darüber hinaus gehende, allgemeine Informationen zu Arten, die durch das Vorhaben
beeinträchtigt werden, sind dem Artenblatt der saP (unter „Lokale Population“) zu entnehmen (LARS
CONSULT GMBH 2017).
6 Diskussion
6.1 Säugetiere
Fledermäuse
Bei den Begehungen konnte festgestellt werden, dass sowohl die Gehölze parallel zur DLG 17 als
auch zur B 16 von Fledermäusen als Leitstruktur genutzt werden. Insbesondere bei den Arten Breit-
flügelfledermaus, Großes Mausohr und Zwergfledermaus ist davon auszugehen, dass diese überwie-
gend an Gehölzstrukturen gebundene Flüge durchführen und in hohem Maß von diesen Strukturen
abhängig sind, um von ihren Quartierplätzen in ihre Jagdgebiete und wieder zurück zu kommen. Dar-
über hinaus konnten auch Flüge abseits dieser Leitstrukturen beobachtet werden, die quer über das
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gesamte Gebiet erfolgten, was typisch für die beiden Arten Großer Abendsegler und Kleinabendseg-
ler ist (siehe hierzu auch HAMMER & ZAHN 2011). Um zu verhindern, dass es durch den Verlust der Leit-
strukturen zur Schädigung von Fledermäusen kommt, ist es erforderlich, dass die Funktionalität der
Leitstrukturen permanent (außer während der Winterruhe der Fledermausarten) gegeben ist.
Hinweise auf Quartiere oder regelmäßig genutzte Jagdhabitate konnten im UG nicht gefunden wer-
den.
Haselmaus
Aufgrund der geringen Größe sowie der isolierten Lage im Raum besitzt das Feldgehölz nur eine un-
tergeordnete Eignung als Lebensraum für die Art. Entsprechend konnten im Zuge der Untersuchun-
gen keine Hinweise zum Auftreten der Art im UG gefunden werden. Ein Vorkommen der Art im Un-
tersuchungsgebiet wird ausgeschlossen.
6.2 Vögel
Von den 38 Arten, die im UG nachgewiesen wurden, sind die meisten als ungefährdet und weit ver-
breitet einzustufen, sodass negative Auswirkungen auf deren Populationen durch das Vorhaben mit
hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.
Aufgrund der bereits bestehenden Verkehrswege kommt es nur im Bereich der neu zu errichtenden
Straßen (z. B. Auffahrtsschleife und Brücke) bzw. neu für den Verkehr zugelassenen Bereichen zu Be-
einträchtigungen für die nachgewiesenen Arten. Im Wesentlichen sind hiervon die Feldlerche und
bedingt die (Wiesen-)Schafstelze betroffen, zum einen durch die direkte Überbauung, zum anderen
durch Störungen. Für diese beiden Arten sind auf externen Ausgleichsflächen Habitataufwertungen
notwendig, um den Verlust an Lebensraum zu kompensieren. Weitere Arten des Offenlandes, die
grundsätzlich gegenüber Verkehrsvorhaben als empfindlichen einzustufen sind (wie z. B. der Kiebitz),
wurden als Brutvogel nur in größerer Entfernung im Bereich bereits bestehender Straßen festgestellt.
Sofern diese Bereiche nicht zur Zwischenlagerung von Baumaterialien o. ä. genutzt werden, sind Be-
einträchtigungen ausgeschlossen.
Arten die im straßenbegleitenden Feldgehölz festgestellt wurden (Goldammer, Nachtigall, Gelbspöt-
ter), sind von dem Vorhaben so gut wie nicht betroffen, da die parallel verlaufende B16 bereits be-
steht und es durch den Ausbau der Anschlussstelle zu keiner wesentlichen Erhöhung der Kfz-Zahlen
kommen wird. Beeinträchtigungen durch Störungen sind daher nicht zu erwarten. Darüber hinaus ist
der geringe Eingriff in das Feldgehölz als vernachlässigbar einzustufen, da es in seiner grundsätzlichen
Art und Weise als Habitat weiter zur Verfügung steht. Durch die entsprechende Schaffung neuer
Säume bzw. der Pflanzung von Gehölzen werden sich die Lebensraumbedingung für Heckenbrüter im
Vergleich zur Bestandssituation nicht verschlechtern.
Die übrigen Arten wurden entweder in größerer Entfernung zum Vorhaben festgestellt (z. B. Teichro-
hrsänger) oder es gelangen nur gelegentliche Beobachtungen von einzelnen Individuen ohne Hin-
weise auf ein Brutvorkommen (z. B. Mittelmeermöwe) bzw. regelmäßige Nutzung des UG als Nah-
rungshabitat.
Bundesstraße 16, Günzburg - Donauwörth Ausbau Anschlussstelle
Gundelfingen/Peterswörth Bau-km 0-030 bis Bau-km 0+725
Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4
Diskussion
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6.3 Reptilien
Bei dem UG handelt es sich primär um landwirtschaftliche Nutzflächen, die als Lebensraum für die
Zauneidechse keine Eignung darstellen. Aufgrund der stark ausgebildeten, schnell aufwachsenden
und völlig geschlossenen Krautschicht (ggf. auf Grund des Nähstoffeintrags der benachbarten Äcker)
ist das Feldgehölz und der angrenzende Weg als Lebensraum ungeeignet. Entsprechend konnten im
Zuge der Untersuchungen keine Hinweise zum Auftreten der Art im UG gefunden werden. Ein Vor-
kommen der Art im Untersuchungsgebiet wird ausgeschlossen.
6.4 Amphibien
Da keine Gewässer vorhanden sind und weder ASK-Nachweise noch Wanderstrecken im UG bekannt
sind sowie auch bei der Relevanzbegehung der vorliegenden Untersuchung keine Hinweise auf Am-
phibienvorkommen gefunden wurden, kann eine erhebliche Beeinträchtigung von Amphibien und
deren Lebensräume durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.
6.5 Libellen
Da keine Gewässer vorhanden sind, keine ASK-Nachweise vorliegen und auch bei der Relevanzbege-
hung der vorliegenden Untersuchung neben zwei allgemein häufigen, ubiquitär auftretenden Arten
keine Nachweise erfolgten, kann eine erhebliche Beeinträchtigung von Libellen und deren Lebens-
räume durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.
6.6 Tagfalter
Es wurden zwar insgesamt neun Arten festgestellt, allerdings handelt es sich ausschließlich um allge-
mein häufige, ubiquitäre Arten. Lebensraumtypen, die auf anspruchsvolle oder seltene Arten hinwei-
sen sind im UG nicht vorhanden, Nachweise der ASK liegen nicht vor. Erhebliche Beeinträchtigungen
von Tagfaltern und deren Lebensräumen können durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.
6.7 Östliche Heideschnecke
Entlang der südlichen Böschung der DLG 17 wurde ein Massenvorkommen von mehreren 1.000 Indi-
viduen der Östlichen Heideschnecke (Xerolenta obvia) festgestellt. Die Art gilt zwar in Bayern laut Ro-
ter Liste als ungefährdet, deutschlandweit ist sie allerdings als gefährdet eingestuft und im benach-
barten Baden-Württemberg wird sie in der Vorwarnliste geführt.
Der aktuelle Nachweis an der DLG 17 ist als isoliertes Vorkommen zu betrachten. Es konnten trotz
intensiver Nachsuche keine weiteren Vorkommen im Umkreis der nächsten Kilometer gefunden wer-
den. Geeignete Habitate sind im weiteren Umfeld des Vorhabens nicht vorhanden, weshalb Habitate
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im östlichen Bereich der Straße und die Population an sich zu erhalten sind. Da das Bauvorhaben ent-
lang der DLG 17 nur den westlichen Teil des Vorkommens und damit nur ca. 50 % des Verbreitungs-
bereichs betrifft und es sich um eine sehr individuenstarke Population handelt, ist davon auszuge-
hen, dass sich die Population nach der Baumaßnahme wieder im gesamten Böschungsbereich aus-
breiten kann, sofern die Südböschung im Bereich des neu zu errichtenden Radweges offen, mager
und lückig gehalten wird.
6.8 Sekundärdaten
Alle ASK-Nachweise liegen in ausreichend großer Entfernung zum Eingriffsbereich, sodass durch das
Vorhaben von keiner erheblichen Betroffenheit der nachgewiesenen Arten ausgegangen werden
muss. Die Daten stammen zudem aus den Jahren 1993 und 1998 und sind entsprechend veraltet. Im
Rahmen der in 2016 durchgeführten Bestandserfassung konnten von den in den ASK-Daten aufge-
führten Vogelarten (siehe Tabelle 4) nur noch der Kiebitz und der Mäusebussard nachgewiesen wer-
den.
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Faunistisches Gutachten zum Feststellungsentwurf - Unterlage 19.4
Literaturverzeichnis
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