Bergrecht WS 2014/2015
Prof. Dr. Hartmut Weyer
Vorlesungsgliederung
I. Grundlagen des Bergrechts 1. Gegenstand des Bergrechts 2. Geschichtliche Entwicklung 3. Eigentum an Bodenschtzen 4. Sachlicher Geltungsbereich des BBergG 5. Rumlicher Geltungsbereich des BBergG
II. Bergbauberechtigungen: Inhalt
1. Allgemeines 2. Erlaubnis 3. Bewilligung 4. Bergwerkseigentum 5. Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten 6. Zulegung 7. Alte Rechte und Vertrge
III. Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen
1. Erteilung, Verleihung und Beseitigung 2. Vernderungen des Rechtsinhabers 3. Feldes- und Frderabgaben
IV. Betriebsplne und Betriebsplanverfahren
1. Betriebsplanpflichtige Vorhaben 2. Betriebsplanarten 3. Betriebsplanzulassung 4. Exkurs: Risswerk und Markscheidewesen
V. Bergaufsicht
1. Begriff und Zweck 2. Vorbemerkung: Verantwortliche Personen 3. Beginn und Ende der Bergaufsicht 4. Informationsinstrumente 5. Eingriffsinstrumente
VI. Bergbau und Grundeigentum
1. Konfliktlage 2. Streitentscheidung (Aufsuchung) 3. Grundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung) 4. Sonstige Einschrnkungen des Grundeigentums 5. Bergschadenersatz
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Berg- und Umweltrecht I(Bergrecht)(Bergrecht)
WS 2014/15
Prof. Dr. Hartmut Weyer
Material
Gesetzestext Bundesberggesetz, Textausgabe (Outlook-Verlag oder VGE-Verlag)Bundesberggesetz, Textausgabe (Outlook Verlag oder VGE Verlag) notwendig fr Vorlesung und Klausur mitbringen darf in der Klausur verwendet werden, aber keine Anmerkungen enthalten Unterstreichungen oder Markierungen sind zulssigVorlesungsbegleitende Folien werden in der Vorlesung verteilt, dienen zur Vorlesungsuntersttzung drfen in der Klausur nicht verwendet werden (!)
Prof. Dr. Hartmut Weyer 2Bergrecht
drfen in der Klausur nicht verwendet werden (!)
Weitere Literatur zur Vor- und Nachbereitung Kremer / Neuhaus gen. Wever, Bergrecht, 2001 darf in der Klausur nicht verwendet werden (!)
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Grundlagen des BergrechtsGegenstand des Bergrechts
Grundgedanke: - Rechtliche Rahmenbedingungen fr den Bergbau- Geregelt insbesondere im Bundesberggesetz (BBergG)
Przisierung: Rechtsnormen betreffend - Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschtzen
(beschrnkt auf bergfreie und grundeigene Bodenschtze)- Wiedernutzbarmachung der Oberflche whrend oder nach den oben
genannten Ttigkeiten
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- Einrichtungen, die berwiegend einer der oben genannten Ttigkeiten dienen oder zu dienen bestimmt sind
- Sonstige gesetzlich ausdrcklich geregelte Ttigkeiten und Einrichtungen (z. B. Untergrundspeicherung, Bohrungen)
Grundlagen des BergrechtsGeschichtliche Entwicklung
Mittelalterliches Berggewohnheitsrecht
Bergregal von 1185 (Friedrich Barbarossa)- Verfgungsbefugnis des Landesherrn ber die dem Bergregal
unterliegenden Bodenschtze (Metalle und Erze)- Ausbeutung durch Bergbauunternehmer gegen Abfhrung eines Teils
der Ausbeute (Zehnter)- Einwirkungsrechte des Regalherren
Bergrechtliche Regelungen auf Grundlage des Bergregals, z. B.
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- Iglauer Bergrecht (Sachsen und Sddeutschland, 1249)- Harzer Bergrecht (bereinkunft der Gewerken von Goslar, 1271)- Freiberger Bergrecht (14. Jahrhundert)
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Grundlagen des BergrechtsGeschichtliche Entwicklung
Bergordnungen (15. 18. Jahrhundert)- Zunehmend konstitutive Setzung neuer Regelungen- Absolutismus (Bergbaufreiheit verliert an Bedeutung)- Merkantilismus (Leitung und Preissetzung durch Bergbehrden)
Preuisches Allgemeines Landrecht (1794)- Aufbauend auf bisherigen Regelungen- Lediglich subsidire Geltung
Preuische Novellengesetzgebung der 1850er Jahre
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Preuische Novellengesetzgebung der 1850er Jahre- Direktionsprinzip eingeschrnkt- Besteuerung halbiert
Grundlagen des BergrechtsGeschichtliche Entwicklung
Allgemeines Berggesetz fr die Preuischen Staaten (1865)- Abschaffung des Bergregals- Trennung des Gewinnungsrechts vom Grundeigentum mit Vorrang
des Bergbaus- ffentlich-rechtlicher Anspruch auf Verleihung von
Bergwerkseigentum- Abschaffung des Direktionsprinzips- Neue Gesellschaftsform (Gewerkschaft neuen Rechts)- Beschrnkung der bergfreien Bodenschtze- Regelung des Bergschadensersatzes
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- Regelung des Rechts der Bergarbeiter und des Knappschaftswesens
Vorbild fr die meisten anderen deutschen Bundesstaaten
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Grundlagen des BergrechtsGeschichtliche Entwicklung
Deutsche Demokratische Republik- berfhrung von Bodenschtzen und Bergbaubetrieben in
Volkseigentum- Berggesetz von 1969
Bundesrepublik Deutschland- Bergrecht ist Teil der konkurrierenden Gesetzgebung- Bundesberggesetz (BBergG) von 1980- Besonderheiten in den neuen Lndern: Eigentumsrecht
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- Rechtslage nach Einigungsvertrag: im Wesentlichen nur bergfreie Bodenschtze (keine Grundeigentmerbodenschtze)
- seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhltnisse bei Bodenschtzen (1996): grundstzlicher Gleichlauf mit BBergG
- Bestandsschutz fr Altberechtigungen (aus der Zeit vor 1996)
Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen
Definition der Bodenschtze Bodenschtze, 3 Abs. 1 BBergG
- Mineralische Rohstoffe (fest, flssig, gasfrmig)- auer Wasser - (nur) natrliche Ablagerungen oder Ansammlungen
- in oder auf der Erde- auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser
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Wasser Wasserrecht (insbesondere WHG)
Alte Halden 128 BBergG
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Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen
Grundsatz, 905 BGBDas Recht des Eigentmers eines Grundstcks erstreckt sich auf den Raum ber der Oberflche und auf den Erdkrper unter der Oberflche. Der Eigentmer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Hhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschlieung kein Interesse hat. (Suleneigentum)
Gilt fr grundeigene Bodenschtze ( 3 Abs. 2 S. 1 BBergG) und Grundeigentmerbodenschtze (im BBergG nicht geregelt)
- nher unten
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nher unten
Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen
Ausnahme von 905 BGB: 3 Abs. 2 S. 2 BBergGAuf bergfreie Bodenschtze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstck nicht.
- Bergfreie Bodenschtze sind herrenlos- Eigentumserwerb im BBergG geregelt
Bergfreie Bodenschtze, 3 Abs. 3 BBergG- Aufzhlung in 3 Abs. 3 S. 1 BBergG (ca. 60 Rohstoffe)- gleichgestellt: Erdwrme und damit zusammenhngende Energien
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gleichgestellt: Erdwrme und damit zusammenhngende Energien, 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2b) BBergG
- alle Bodenschtze im Bereich des Festlandsockels, 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BBergG
- alle Bodenschtze im Bereich der Kstengewsser, 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2a) BBergG
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Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen
Definition grundeigener Bodenschtze, 3 Abs. 4 BBergG- Aufzhlung in 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG- Alle sonstigen untertgig aufgesuchten oder gewonnenen
Bodenschtze, soweit sie nicht bergfrei sind, 3 Abs. 4 Nr. 2 BBergG
Ausnahme des 3 Abs. 2 S. 2 BBergG nicht anwendbar- grundeigene Bodenschtze stehen im Eigentum des
Grundeigentmers
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- unterliegen aber den Regelungen des BBergG (Zulassung von Betriebsplnen, Bergaufsicht etc.)
Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen
Beachte: Fr bergfreie und grundeigene Bodenschtze gilt ein
Vorbehalt alter Rechte, 149 ff. BBergGVoraussetzungen:
- Bestanden bei Inkrafttreten des BBergG- Fristgerechte Anmeldung- Behrdliche Besttigung
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Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen
Definition der Grundeigentmerbodenschtze- Verbleibende Bodenschtze, die weder unter 3 Abs. 3 BBergG
(bergfrei) noch 3 Abs. 4 BBergG (grundeigen) fallenBeispiele: Kies, Sand, Kalkstein, Torf (jeweils bei obertgigem Abbau)
Rechtslage- Eigentum des Grundeigentmers- BBergG findet keine Anwendung kein bundeseinheitliches
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Genehmigungsverfahren fr die Gewinnung von Grundeigentmerbodenschtzen
- Teilweise landesrechtliche Regelungen (Abgrabungsrecht)
Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG
Sachlicher Geltungsbereich, 2 Abs. 1, 2 BBergG- Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten von bergfreien oder grundeigenen
Bodenschtzen- Nebenttigkeiten hierzu (Grenze: 2 Abs. 4 BBergG)- Wiedernutzbarmachen der Oberflche- Betriebsanlagen und -einrichtungen zu den vorgenannten Zwecken- Sonstige ausdrcklich genannte Ttigkeiten oder Einrichtungen,
insbesondere Untergrundspeicherung, Bohrungen
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Im einzelnen: folgende Folien
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Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG
Aufsuchen von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen, 4 Abs. 1 BBergG
Ttigkeit ist mittelbar oder unmittelbar auf die Entdeckung von Bodenschtzen oder die Feststellung ihrer Ausdehnung gerichtet
Ausnahmen- amtliche geologische Landesaufnahme- Lehr- und Unterrichtszwecke
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- Handstcke / Proben fr mineralogische oder geologische Sammlungen
Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG
Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen, 4 Abs. 2 BBergG
Lsen oder Freisetzen von Bodenschtzen
Vorbereitende, begleitende, nachfolgende Ttigkeiten - z. B. Aufschluss, Wasserhaltung
Ausnahmen
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- Bauliche oder stdtebauliche Grundstcksnutzung relevant auch fr oberflchennahe Geothermie
- Ausbau oder Unterhaltung von Gewssern
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Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG
Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen, 4 Abs. 3 BBergG Trennen oder Anreichern nach stofflichen Bestandteilen oder
geometrischen Abmessungen auf physikalischer oder physikalisch-chemischer Grundlage
- einschlielich vorbereitender, begleitender, nachfolgender Ttigkeiten auch Brikettieren, Verschwelen, Verkoken, Vergasen, Verflssigen,
Verlsen
Zusatzvoraussetzungen fr Aufbereitung
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Zusatzvoraussetzungen fr Aufbereitung- Unmittelbarer betrieblicher Zusammenhang mit Eigengewinnung- oder unmittelbarer rumlicher Zusammenhang mit Gewinnungsort
Grenzen fr Aufbereitung (Abgrenzung nach Schwergewicht)- Weiterverarbeitung einschlielich Nutzung von Erdwrme
Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG
Nebenttigkeiten im Zusammenhang mit Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten von bergfreien oder grundeigenen Bodenschtzen, 2 Abs. 1 N 1 BB GNr. 1 BBergG
Verladen, Befrdern, Abladen, Lagern und Ablagern von Bodenschtzen, Nebengestein und sonstigen Massen
- Soweit in unmittelbarem betrieblichem Zusammenhang
Grenze, 2 Abs. 4 BBergG: betrifftEi b h Kf S hiff d L ft k h
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- Eisenbahn-, Kfz-, Schiffs- und Luftverkehr- Rohrleitungen
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Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG
Wiedernutzbarmachen der Oberflche whrend oder nach dem Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten von bergfreien oder grundeigenen B d h 4 Ab 4 BB GBodenschtzen, 4 Abs. 4 BBergG
Definition: Ordnungsgeme Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberflche unter Beachtung des ffentlichen Interesses
- nicht: Wiederherstellung des ursprnglichen Zustands
Ausreichend ist Eignung fr sinnvolle anderweitige NutzungB ht b t h d Pl ( ff tli h I t )
Prof. Dr. Hartmut Weyer 19Bergrecht
- Beachtung bestehender Planungen (ffentliches Interesse)- Aber nicht bereits Herstellung aller erforderlichen Vorkehrungen
(Verkehrswege, Leitungstrassen etc.) Frage der Beteiligung an den Kosten der zuknftigen Nutzung
Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG
Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG
Voraussetzungen- Bezug zu vorgenannten Ttigkeiten (Aufsuchen, Gewinnen,
Aufbereiten, Nebenttigkeiten, Wiedernutzbarmachen)- mssen den vorgenannten Ttigkeiten berwiegend dienen oder
zu dienen bestimmt sein
Beispiele: Grubenbahn, Schachtgerst, Maschinenhalle,
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Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG
Sonstige Ttigkeiten und Einrichtungen, 2 Abs. 2 BBergG
BBergG nur anwendbar, soweit ausdrcklich geregelt Einzelheiten 126 ff. BBergG
Bereiche- Untergrundspeicherung- Bohrungen- Alte Halden
Prof. Dr. Hartmut Weyer 21Bergrecht
Alte Halden- Versuchsgruben, Bergbauversuchsanstalten- Hauptstellen fr das Grubenrettungswesen
Grundlagen des BergrechtsRumlicher Geltungsbereich des BBergG
Rumlicher Geltungsbereich, 2 Abs. 3 BBergG
Deutsches Staatsgebiet- einschlielich Kstengewsser, vgl. auch 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2b)
BBergG
Deutscher Festlandsockel- nhere Regelungen in 2 Abs. 3, 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 22Bergrecht
- kstennaher Meeresboden bis zum Abfall in die Tiefe (Schelfkante)
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Bergbauberechtigungen: InhaltAllgemeines
Konzessionssystem fr bergfreie BodenschtzeAusgangspunkt: Trennung von Grundstckseigentum und Berechtigung zum Aufsuchen und Gewinnen bei bergfreien Bodenschtzen betrifft nur bergfreie Bodenschtze
Bedeutung- Kein Verbietungsrecht des Grundeigentmers (abweichend von 905
BGB)
Prof. Dr. Hartmut Weyer 23Bergrecht
- Kein freies Aneignungsrecht (obwohl Bodenschtze herrenlos)- Wahrung der ffentlichen Interessen durch staatliche Prfung
Bergbauberechtigungen: Inhalt Allgemeines
Arten von Bergbauberechtigungen, 6 S. 1 BBergG- Erlaubnis ( Aufsuchen)- Bewilligung ( Gewinnen)- Bergwerkseigentum ( Verdinglichung des Gewinnungsrechts)Berechtsamswesen
Prventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt- Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschtze grds. erwnscht
Prof. Dr. Hartmut Weyer 24Bergrecht
g- Prfung der Vereinbarkeit mit gesetzlichen Anforderungen- Bei Erfllung der Anforderungen: Anspruch auf Erteilung der
beantragten Berechtigung- Erteilung durch Verwaltungsakt
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Allgemeines
Beschrnkter Inhalt von Bergbauberechtigungen
Rumliche Beschrnkung auf ein Feld (Definition 4 Abs. 7 BBergG)
Sachliche Beschrnkung auf die bezeichneten Bodenschtze
Zeitliche Beschrnkung auf die angegebene Dauer
Prof. Dr. Hartmut Weyer 25Bergrecht
Achtung: Bergbauberechtigung in der Regel nur Zwischenschritt Erstellung und Zulassung eines Betriebsplans erforderlich (s.u.)
Bergbauberechtigungen: Inhalt Allgemeines
Berechtsamsbuch, 75 Abs. 2 BBergG- Eintragung aller neuen und aufrechterhaltenen alten
B b b hti i d d d E l hBergbauberechtigungen sowie deren nderungen oder Erlschen- von Amts wegen durch die nach Landesrecht zustndige Bergbehrde- keine konstitutive Wirkung
Berechtsamskarte, 75 Abs. 3 BBergG- Eintragung aller Felder und ihrer Vernderungen- Baubeschrnkungsgebiete nach 107-109 BBergG schneller berblick
Prof. Dr. Hartmut Weyer 26Bergrecht
Einsichtnahme, 76 BBergG- Einsicht in Berechtsamsbuch, -karte, in Bezug genommene Urkunden- bei berechtigtem Interesse (insbesondere Inhaber, Antragsteller)- Grenze: Betriebs- und Geschftsgeheimnisse
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Erlaubnis
Ausschlielichkeitsrecht, 7 Abs. 1 Nr. 1 BBergG- Aufsuchen (Ttigkeiten, die auf die Entdeckung oder die Feststellung
der Ausdehnung von Bodenschtzen gerichtet sind, 4 Abs. 1 BBergG)
- der in der Erlaubnis bezeichneten Bodenschtze- in einem bestimmten Feld (Erlaubnisfeld)- nach den Vorschriften des BBergG grds. Betriebsplan
Weiterer Inhalt der Berechtigung, 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 27Bergrecht
- Gewinnung und Eigentumserwerb an den bei planmiger Aufsuchung zu lsenden oder freizusetzenden Bodenschtzen
- Errichtung und Betrieb der erforderlichen Einrichtungen
Bergbauberechtigungen: Inhalt Erlaubnis
Arten von Erlaubnissen, vgl. 16 Abs. 1 S. 4 BBergG- Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken- Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken- Grorumige Aufsuchung ( 4 Abs. 1 S. 2 BBergG): beschrnkt auf die
Ermittlung von Kennwerten, die grorumige Rckschlsse auf das mgliche Vorkommen von Bodenschtzen zulassen Art der Erlaubnis ist in dem Erlaubnisbescheid zu kennzeichnen
Konkurrenz von Erlaubnissen
Prof. Dr. Hartmut Weyer 28Bergrecht
- Grundsatz: Ausschlielichkeitsrecht keine weiteren Erlaubnisse fr dasselbe Feld und dieselben Bodenschtze
- Ausnahmen: 7 Abs. 2, 21 Abs. 1 BBergG Frderung wissenschaftlicher Ttigkeit und der Klrung lagerstttenkundlicher Zusammenhnge
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Erlaubnis
Besondere Rechtsposition des Inhabers einer Erlaubnis zur Aufsuchung zugewerblichen Zwecken
- Vorrang bei der Erteilung einer Bewilligung, 14 Abs. 1 BBergG- Eingeschrnkte Versagungsgrnde bei der Erteilung einer
Bewilligung, 12 Abs. 2 BBergG- Keine Pflicht zur Beteiligung anderer Inhaber einer Erlaubnis,
Bewilligung oder von Bergwerkseigentum an der Aufsuchung, vgl. 11 Nr. 5, 21 BBergG Vorzugsposition gilt nicht fr Inhaber einer Erlaubnis zur
Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur grorumigen
Prof. Dr. Hartmut Weyer 29Bergrecht
Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur grorumigen Aufsuchung
Bergbauberechtigungen: Inhalt Bewilligung
Ausschlielichkeitsrecht, 8 Abs. 1 BBergG- Aufsuchen, Gewinnen (Lsen und Freisetzen von Bodenschtzen
nebst vorbereitender, begleitender, nachfolgender Ttigkeiten, 4 Abs. 2 BBergG) und Eigentumserwerb
- der in der Bewilligung bezeichneten Bodenschtze- in einem bestimmten Feld (Bewilligungsfeld)- nach den Vorschriften des BBergG grds. Betriebsplan
Weiterer Inhalt der Bewilligung
Prof. Dr. Hartmut Weyer 30Bergrecht
- Besondere Berechtigungen (Mitgewinnung, Hilfsbaurecht, Nutzung fremder Grubenbaue) gem 42 ff. BBergG (s. u.)
- Errichtung und Betrieb der erforderlichen Einrichtungen, 8 Abs. 1 Nr. 3 BBergG
- Recht auf Grundabtretung, 8 Abs. 1 Nr. 4, 77 ff. BBergG (s. u.)
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Bewilligung
Schutz der Bewilligung- Entsprechende Anwendung der fr Ansprche aus dem Eigentum
lt d V h ift 8 Ab 2 BB G ll 985 ff geltenden Vorschriften, 8 Abs. 2 BBergG vor allem 985 ff. BGB, d. h.
- Ansprche wegen Entziehung des Eigentums- Ansprche auf Unterlassung einer Beeintrchtigung des Eigentums
Aber: keine Verdinglichung der Bewilligung- Keine Eintragung ins Grundbuch mglich- Keine dingliche Belastung mglich (Hypothek, Grundschuld etc.) anders Bergwerkseigentum
Prof. Dr. Hartmut Weyer 31Bergrecht
anders Bergwerkseigentum
Konkurrenz zu Erlaubnissen, 8 Abs. 3 BBergG: zulssig bleiben- Erlaubnis zu grorumiger Aufsuchung - Erlaubnisse zur Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken
Bergbauberechtigungen: Inhalt Bergwerkseigentum
Ausschlielichkeitsrecht- Verleihung von Bergwerkseigentum setzt eine entsprechende
Bewilligung voraus, die mit der Verleihung erlischt, 17 Abs. 1 BBergG
- Inhalt des Ausschlielichkeitsrechts entspricht Bewilligung, 9 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1, S. 2 BBergG
Verdinglichung der Bewilligung, 9 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 BBergG- Eintragung ins Grundbuch
Di li h B l t li h (H th k G d h ld t )
Prof. Dr. Hartmut Weyer 32Bergrecht
- Dingliche Belastung mglich (Hypothek, Grundschuld etc.) Kreditgrundlage
- Geltung der Regelungen zu Bestandteilen, 93 f. BGB- Geltung der Regelungen zum Zubehr, 97 BGB- Keine Vereinigung oder Zuschreibung von Bergwerkseigentum und
Grundeigentum mglich, 9 Abs. 2 BBergG
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten
Erweiterung der Befugnisse, 42 ff. BBergG- auf andere Bodenschtze im Gewinnungsfeld (Mitgewinnung)- auf Einrichtungen auerhalb des Gewinnungsfeldes (Hilfsbaurecht)- auf Einrichtungen anderer Unternehmer (Benutzung fremder
Grubenbaue) nher folgende Folien
Betroffene bergrechtliche Berechtigungen- Bewilligung und gleichgestellte alte Rechte
Prof. Dr. Hartmut Weyer 33Bergrecht
- altes und neues Bergwerkseigentum
Betrifft darber hinaus Gewinnung grundeigener Bodenschtze, vgl. 34, 43 BBergG
Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten
Mitgewinnung, 42 BBergG
Recht zur Gewinnung anderer (von der Bergbauberechtigung nicht umfasster) Bodenschtze, sog. beibrechende Mineralien
Einzelfallentscheidung der zustndigen Behrde- Feststellung, dass bei planmiger Durchfhrung der Gewinnung - aus bergtechnischen oder sicherheitstechnischen Grnden - nur gemeinschaftlich gewinnbar
Prof. Dr. Hartmut Weyer 34Bergrecht
Pflicht des Mitgewinnungsberechtigten zur unverzglichen Information anderer Berechtigter ber die Entscheidung
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten
Mitgewinnung, 42 BBergG
Ausgleichspflicht - gegenber Aneignungsberechtigtem oder Grundeigentmer
Angebot der Herausgabe gegen Kostenerstattung- Frist fr Herausgabeverlagen: 2 Monate ab Kenntnis der Entscheidung- Unzumutbarkeit der bernahme finanzieller Ausgleich, soweit der
Mitgewinnungsberechtigte die Bodenschtze verwerten kann
Prof. Dr. Hartmut Weyer 35Bergrecht
Grenze der Herausgabepflicht- Unmglichkeit, Unzumutbarkeit, eigene Verwendung zur Sicherung
des Betriebs oder der Oberflche
Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten
Hilfsbaurecht, 44 BBergG
Recht zur Errichtung unterirdischer Anlagen zur wirtschaftlichen oder technischen Verbesserung seines Gewinnungsbetriebs (Hilfsbaue)
- auerhalb des Feldes seiner Gewinnungsberechtigung- insbesondere zur Wasserlsung oder Wetterfhrung
Grenze- Gefhrdung oder wesentliche Beeintrchtigung der Gewinnung eines
Prof. Dr. Hartmut Weyer 36Bergrecht
anderen Gewinnungsberechtigten
Schadenersatzpflicht gegenber anderem Gewinnungsberechtigten, 44 Abs. 2 BBergG
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten
Hilfsbaurecht, 44 BBergG
Mitgewinnung von Bodenschtzen bei Anlegung von Hilfsbauen mglich, 45 BBergG
- Einzelfallentscheidung der zustndigen Behrde erforderlich- Ausgleichspflicht hnlich 42 BBergG (Frist: 1 Monat)
Hilfsbau wird wesentlicher Bestandteil von Bergwerkseigentum, 46 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 37Bergrecht
Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten
Benutzung fremder Grubenbaue, 47 BBergG
Recht zur Nutzung fremder, unter Tage errichteter Baue (Grubenbaue)- die zur Aufsuchung oder Gewinnung bergfreier oder grundeigener
Bodenschtze benutzt werden- zur wirtschaftlichen oder technischen Verbesserung seines
Gewinnungsbetriebs
Ggf. Recht zur Vernderung des Grubenbaus, 47 Abs. 2 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 38Bergrecht
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten
Benutzung fremder Grubenbaue, 47 BBergG
Kostenbeteiligung- Benutzte Grubenbaue: angemessener Teil der Kosten fr Errichtung
und Unterhaltung- Abgeworfene Grubenbaue: volle Unterhaltungskosten, aber keine
Errichtungskosten
Schadenersatzpflicht gegenber anderem Berechtigten, 47 Abs. 3 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 39Bergrecht
Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten
Befugnisse bei grundeigenen Bodenschtzen
Zivilrechtliche Befugnisse bestehen ohnehin- des Grundeigentmers, 903 ff. BGB- des Pchters, 581 ff. BGB- des Niebrauchers, 1030 ff. BGB
Darber hinaus entsprechende Anwendung bergrechtlicher Befugnisse, 34, 43 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 40Bergrecht
Grundeigentmer hat fr das Grundstck (anstelle des Feldes) das Recht zu
- Mitgewinnung und Eigentumserwerb von bergfreien Bodenschtzen- Anlegung von Hilfsbauen- Nutzung fremder Grubenbaue
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Zulegung
Zulegung = Recht zum grenzberschreitenden Abbau, 35 BBergG- Gewinnungsberechtigung fr bestimmten Bodenschatz im Hauptfeld- Recht zur Fortfhrung in das Feld einer benachbarten fremden
Gewinnungsberechtigung fr den Bodenschatz (Zulagefeld)- Aufgrund Verwaltungsakt
Zulegung mglich zu Gunsten- Inhaber einer Bewilligung- Bergwerkseigentmer
Prof. Dr. Hartmut Weyer 41Bergrecht
- Grundeigentmer
Hintergrund: wirtschaftlich optimaler Abbau von Bodenschtzen
Bergbauberechtigungen: Inhalt Zulegung
Voraussetzungen
Ernsthafte Einigungsbemhungen gescheitert
Grenzberschreitender Abbau aus bergwirtschaftlichen oder bergtechnischen Grnden geboten
- zudem aus Allgemeinwohlgrnden erforderlich- und eine ebenso wirtschaftliche Gewinnung durch Andere ohne
Zulegung ist nicht zu erwarten
Prof. Dr. Hartmut Weyer 42Bergrecht
Bodenschtze, deren Schutz im ffentlichen Interesse liegt, werden nicht beeintrchtigt
Vorlage der erforderlichen Angaben und Unterlagen durch den Antragsteller
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Zulegung
Verfahren: modifiziertes frmliches Verwaltungsverfahren, 36 BBergG
Entschdigung, 37 BBergG, vgl. auch Art. 14 GG- Festlegung der Hhe durch Einigung- hilfsweise im Zulegungsbescheid- grenzberschreitender Abbau erst nach Zahlung zulssig, 38 Abs. 2
BBergG
Fallbeispiel (BVerwG v. 20.11.2008 7 C 10.08)
Prof. Dr. Hartmut Weyer 43Bergrecht
p
Bergbauberechtigungen: Inhalt Alte Rechte und Vertrge
Rechte und Vertrge zur Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschtzen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BBergG, 149 ff.
- wurden grundstzlich aufrecht erhalten- aber Anzeigepflicht grundstzlich binnen 3 Jahren nach Inkrafttreten
BBergG- Erlschen 3 Jahre nach Ablauf der Anzeigepflicht, 149 Abs. 5 BBergG
- Behrdliche Besttigung erforderlich (Anspruch), 149 Abs. 4 BBergG Bereinigung des Bestands an Bergbauberechtigungen
Prof. Dr. Hartmut Weyer 44Bergrecht
Beschrnkung der Formen aufrecht erhaltener Rechte und Vertrge- Bergwerkseigentum, 151 BBergG- Gleichstellung mit Erlaubnis bzw. Bewilligung, 152 f. BBergG- Einige wenige Sonderrechte
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Bergbauberechtigungen: Inhalt Alte Rechte und Vertrge
Besonderheiten aufrecht erhaltener Rechte und Vertrge- keine Beschrnkung auf Bodenschtze nach 3 BBergG- keine Bindung an die Einordnung als bergfreie oder grundeigene
Bodenschtze nach 3 BBergG- Bergwerkseigentum nach 151 BBergG
- ist nicht widerruflich, 151 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 18 BBergG- unterliegt nicht der Frderabgabe, 151 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 31 BBergG- Vereinigung oder Austausch mit Bergwerkseigentum nach 9 BBergG ist
nicht zulssig, 151 Abs. 2 Nr. 4 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 45Bergrecht
Bergbauberechtigungen: Weitere RegelungenInhaber von Bergbauberechtigungen
Inhaber von Bergbauberechtigungen knnen sein ( 6 S. 2 BBergG)
Natrliche oder juristische Personen
Personenhandelsgesellschaften
Gesellschaften brgerlichen Rechts (Arbeitsgemeinschaften, Konsortien)? BGH-Rechtsprechung zur Teil-Rechtsfhigkeit von BGB-
Prof. Dr. Hartmut Weyer 46Bergrecht
Auengesellschaften
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Bergbauberechtigungen: Weitere RegelungenErteilung, Verleihung und Beseitigung
Erteilung bzw. Verleihung
Antragserfordernis, 10 BBergG
Beteiligung anderer Behrden, 15 i.V.m. 11 Nr. 10 BBergG- Gelegenheit zur Stellungnahme kein Einvernehmen erforderlich- Wahrnehmung ffentlicher Interessen, die Bergbauberechtigung im
gesamten Feld ausschlieen knnten, 11 Nr. 10 BBergG- Geologisches Landesamt- Bezirksregierung
Prof. Dr. Hartmut Weyer 47Bergrecht
- Betroffene Gemeinden- Keine Beteiligung von Privaten oder Verbnden
Bergbauberechtigungen: Weitere RegelungenErteilung, Verleihung und Beseitigung
Erteilung bzw. Verleihung
Konkurrenz von Antrgen
Vorrang des Inhabers einer Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken, 14 Abs. 1 BBergG
ansonsten: beste Gewhrleistung einer sinnvollen und planmigen Aufsuchung und Gewinnung, 14 Abs. 2 BBergG
- Bercksichtigung sonstiger bergbaulicher Ttigkeiten
Prof. Dr. Hartmut Weyer 48Bergrecht
06.10.2014
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Entscheidung ber Antrag- Enumeration der Versagungsgrnde, 11-13 BBergGg g g g
Versagungsgrnde Erlaubnis / Bewilligung- Formale Anforderungen, insbesondere Arbeitsprogramm- Informationspflichten- Persnliche Zuverlssigkeit- Wirtschaftliche Soliditt- Schutz ffentlicher Interessen
Gewinnung zustzlich: Lageriss technische Gewinnbarkeit
Prof. Dr. Hartmut Weyer 49Bergrecht
- Gewinnung zustzlich: Lageriss, technische Gewinnbarkeit
Besonderer Schutz des Inhabers einer Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken, 12 Abs. 2 BBergG
- Versagung nur aus engen, nach Erteilung der Erlaubnis eingetretenen Versagungsgrnden
Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Versagungsgrnde bei Bergwerkseigentumg g g g g
Antragsteller verfgt nicht ber Bewilligung- damit Anknpfung an die Versagungsgrnde der Bewilligung
Keine Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Gewinnbarkeit- Zweck: Schutz vor wertlosem Bergwerkseigentum
Prof. Dr. Hartmut Weyer 50Bergrecht
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Erteilung von Erlaubnis / Bewilligung
durch gebundenen Verwaltungsakt, 16 Abs. 1 BBergG- Anspruch auf Erteilung (kein Ermessen der Behrde)
Formanforderungen- Schriftform- Bezeichnung der Art der Erlaubnis- Bezeichnung eines bestimmten Feldes und bestimmter Bodenschtze
Prof. Dr. Hartmut Weyer 51Bergrecht
g
Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Nebenbestimmungen zu Erlaubnis / Bewilligung Bedingungen oder Auflagen, um Versagungsgrnde auszuschlieenBedingungen oder Auflagen, um Versagungsgrnde auszuschlieen
- auch nachtrgliche Aufnahme, nderung oder Ergnzung zulssig, 16 Abs. 3 BBergG
Befristung- Erlaubnis: max. 5 Jahre,
- Verlngerung um jeweils 3 Jahre mglich, 16 Abs. 4 BBergG- Bewilligung: i.d.R. max. 50 Jahre (blich 20-30 Jahre), ggf. lnger
Prof. Dr. Hartmut Weyer 52Bergrecht
g g J ( J ), gg gwegen erforderlicher Investitionen
- Verlngerung bis zur voraussichtlichen Erschpfung des Vorkommens mglich, 16 Abs. 5 BBergG
- Verlngerung jeweils abhngig von planmiger Durchfhrung der Aufsuchung bzw. Gewinnung
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Verleihung von Bergwerkseigentum
durch gebundenen Verwaltungsakt, 16 Abs. 1 BBergG- Verleihungsentscheidung entsprechend Erlaubnis / Bewilligung (s.o.)
Nebenbestimmungen- Bedingungen oder Auflagen unzulssig- Befristung des Bergwerkseigentums: wie Bewilligung (s.o.)
Prof. Dr. Hartmut Weyer 53Bergrecht
Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Entstehung des Bergwerkseigentums - mit Zustellung der Berechtsamsurkunde an den Antragsteller, 17 mit Zustellung der Berechtsamsurkunde an den Antragsteller, 17
Abs. 1 BBergG- Berechtsamsurkunde umfasst Verleihungsurkunde und Ausfertigung
des Lagerisses- Zustellung erst nach Unanfechtbarkeit der Verleihungsentscheidung- Erlschen der Bewilligung mit Entstehung des Bergwerkseigentums
Grundbucheintragung
Prof. Dr. Hartmut Weyer 54Bergrecht
- Auf Ersuchen der zustndigen Behrde- Benachrichtigung der Behrde nach erfolgter Eintragung
Mglichkeit von Vereinigung, Teilung oder Austausch von Bergwerkseigentum, 24 ff. BBergG
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Beseitigung von Amts wegen
Rcknahme einer rechtswidrigen Bergbauberechtigung, 48 VwVfG- Ermessensentscheidung- Fr Zukunft oder Vergangenheit, ganz oder teilweise- Ausgleich von Vermgensnachteilen im Falle schutzwrdigen
Vertrauens, aber stets ausgeschlossen bei- arglistiger Tuschung, Drohung, Bestechung- unrichtigen oder unvollstndigen Angaben
Prof. Dr. Hartmut Weyer 55Bergrecht
- Kenntnis oder fahrlssige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit
- Rcknahme nur binnen Jahresfrist seit Kenntnis des Rcknahmegrundes
Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Beseitigung von Amts wegen Widerruf einer rechtmigen Erlaubnis oder BewilligungWiderruf einer rechtmigen Erlaubnis oder Bewilligung
- Geregelt in 18 Abs. 1-3 BBergG, subsidir in 49 VwVfG Erlaubnis
- Widerrufspflicht - bei nachtrglichem Eintritt von Versagungsgrnden ( 11 BBergG)- bei einjhriger zu vertretender Unttigkeit (keine Aufnahme /
Unterbrechung), Verlngerung um ein Jahr mglich
- Widerrufsermessen
Prof. Dr. Hartmut Weyer 56Bergrecht
- Kein Bewilligungsantrag trotz erfolgreicher Aufsuchung (Fristsetzung) Bewilligung: Widerrufspflicht
- bei nachtrglichem Eintritt von Versagungsgrnden ( 12 BBergG)- bei dreijhriger zu vertretender Unttigkeit (keine Aufnahme /
Unterbrechung), Ausnahme aus Grnden einer sinnvollen technischen oder wirtschaftlichen Planung des Bewilligungsinhabers
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Beseitigung von Amts wegen Widerruf von rechtmigem BergwerkseigentumWiderruf von rechtmigem Bergwerkseigentum
- Geregelt in 18 Abs. 4 BBergG, subsidir in 49 VwVfG- Aufrecht erhaltenes altes Bergwerkseigentum nicht widerruflich,
151 Abs. 2 Nr. 2 BBergG Widerrufspflicht
- bei zehnjhriger zu vertretender Unterbrechung der Gewinnungsttigkeit
- Ausnahme aus Grnden einer sinnvollen technischen oder
Prof. Dr. Hartmut Weyer 57Bergrecht
wirtschaftlichen Planung des Bewilligungsinhabers Grundbuchlschung
- Dinglich Berechtigte sind ber Widerrufsentscheidung zu unterrichten- Zustndige Behrde ersucht Grundbuchamt nach Wirksamkeit des
Widerrufs um Lschung des Bergwerkseigentums
Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Aufhebung auf Antrag des Inhabers
Erlaubnis / Bewilligung, 19 BBergG- Antrag des Inhabers bei der zustndigen Behrde
- Aufhebung gem Antrag ganz oder teilweise
- Erlschen mit Bekanntgabe der Aufhebung im amtlichen Verffentlichungsblatt der Behrde
Prof. Dr. Hartmut Weyer 58Bergrecht
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Aufhebung auf Antrag des Inhabers
Bergwerkseigentum, 20 BBergG- Antrag des Inhabers bei der zustndigen Behrde- Aufhebung nur im Ganzen (ggf. aber zuvor Teilung des Bergwerkseigentums)- Informationspflichten der Behrde
- Anschreiben an dinglich Berechtigte- Verffentlichung im Bundesanzeiger und amtl. Verffentlichungsblatt der Behrde
- Zwangsversteigerung auf Antrag dinglich Berechtigter (Frist 3 Monate, Titel nicht erforderlich) bei Erfolg Aufhebungsantrag erledigt
Prof. Dr. Hartmut Weyer 59Bergrecht
) g g g g- Aufhebungsentscheidung
- Zustellung Bergwerkseigentmer und dinglich Berechtigte; Unterrichtung Gemeinde- Behrde ersucht Grundbuchamt um Lschung
Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung
Anfechtung durch Dritte
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Erteilung / Verleihung der Bergbauberechtigung mglich
Anfechtung durch Konkurrenten- Verletzung der Rechte aus 14 Abs. 2 BBergG- Volle gerichtliche berprfung (unbestimmte Rechtsbegriffe)
Prof. Dr. Hartmut Weyer 60Bergrecht
Anfechtung durch Gemeinde- Planungshoheit durch Bergbauberechtigung nicht verletzt Klagebefugnis
fehlt- Schutz nur im Betriebsplanverfahren
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Vernderungen des Rechtsinhabers
bertragung von Erlaubnis / Bewilligung, 22 Abs. 1 BBergG
Rechtsgeschftliche bertragung, z.B. Verkauf, Verpachtung- Versagung nur nach 11 Nr. 4-10 (ggf. i.V.m. 12 Abs. 1 S. 1)
BBergG
Beteiligung Dritter (gesellschaftsrechtliche Teilhaberrechte)- Versagung nur nach 11 Nr. 4-7 (ggf. i.V.m. 12 Abs. 1 S. 1) BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 61Bergrecht
Jeweils schriftliche Zustimmung der Behrde erforderlich
Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Vernderungen des Rechtsinhabers
bergang von Erlaubnis / Bewilligung , 22 Abs. 2 BBergG
Erbfall- Anzeigepflicht- Grenze fr Rechtsbergang: fehlende Zuverlssigkeit, 11 Nr. 6 (ggf.
i.V.m. 12 Abs. 1 S. 1) BBergG
Sonstige Gesamtrechtsnachfolge, z. B. Umwandlung- Anzeigepflicht
Prof. Dr. Hartmut Weyer 62Bergrecht
g p- 11 Nr. 6 BBergG nicht anwendbar
Keine behrdliche Zustimmung erforderlich (Kontinuittsinteresse)
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Vernderungen des Rechtsinhabers
Veruerung von Bergwerkseigentum, 23 BBergG Betrifft nur VeruerungBetrifft nur Veruerung
- nicht Verpachtung etc.- nicht Erbfall, sonstige Gesamtrechtsnachfolge
Genehmigungspflicht fr schuldrechtlichen Vertrag und Veruerung- Versagung nur aus Grnden des ffentlichen Interesses
- Beeintrchtigung einer sinnvollen und planmigen Gewinnung- Feldzersplitterung
Prof. Dr. Hartmut Weyer 63Bergrecht
p g
- Antragstellung vor Beurkundung des Rechtsgeschfts mglich- Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen 2 Monaten versagt- Schwebende Unwirksamkeit bis zur Genehmigung
Grundbucheintragung erst nach Genehmigung bzw. Genehmigungsfiktion
Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Feldes- und Frderabgaben
Allgemeines Bergbauberechtigungen gewhren Ausschlielichkeitsrechte in Bezug auf Bergbauberechtigungen gewhren Ausschlielichkeitsrechte in Bezug auf
Gter der Allgemeinheit (d.h. bislang herrenlose Bodenschtze) Korrespondierende Abgaben der Bergbauberechtigten- Feldesabgaben (Aufsuchung)- Frderabgaben (Gewinnung)
Rechtfertigung- Aufsuchung: Gegenleistung fr wirtschaftliche Chance, Anreiz zu
Prof. Dr. Hartmut Weyer 64Bergrecht
g g g ,intensiver Aufsuchungsarbeit
- Gewinnung: Gegenleistung fr Verwertungsrecht des Bergbauberechtigten (Zugriff auf Gter der Allgemeinheit)
Abgaben stehen den Bundeslndern zu, in denen das Feld liegt
06.10.2014
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Feldes- und Frderabgaben
Feldesabgaben, 30 BBergG
Nur bei Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken
Abgabe pro km2- 5 Euro im ersten Jahr- Anstieg um 5 Euro pro Jahr (bis max. 25 Euro)- Anrechnung der fr die Aufsuchung gemachten Aufwendungen
Prof. Dr. Hartmut Weyer 65Bergrecht
Bundeslnder knnen abweichen (s.u.)
Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Feldes- und Frderabgaben
Frderabgaben, 31 BBergG Fr gewonnene und mitgewonnene bergfreie BodenschtzeFr gewonnene und mitgewonnene bergfreie Bodenschtze
- betrifft Bewilligung und Bergwerkseigentum- Grenze: blo gewinnungstechnische Grnde, keine wirtschaftliche
Verwertung
Jhrliche Abgabe in Hhe von 10% des Marktwertes fr in D gewonnene derartige Bodenschtze im Erhebungszeitraum
- Marktwert
Prof. Dr. Hartmut Weyer 66Bergrecht
- Bercksichtigung der Aufbereitungskosten- Bercksichtigung besonderer Steuern (Minerallsteuer, ko-Steuer)?
- bei fehlendem Marktwert: behrdlich festgelegter Wert
Bundeslnder knnen abweichen (s.u.)
06.10.2014
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Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Feldes- und Frderabgaben
Landesrechtliche Befugnisse, 32 BBergG Vorgaben zur Berechnung des Marktwertes bzw. ErsatzwertesVorgaben zur Berechnung des Marktwertes bzw. Ersatzwertes
Befreiung von Feldes- oder Frderabgaben- zeitlich und ggf. sachlich oder rumlich begrenzt
Abweichende Bestimmung von Feldes- und Frderabgaben - max. Vervierfachung- zeitlich und ggf. sachlich oder rumlich begrenzt
Prof. Dr. Hartmut Weyer 67Bergrecht
zeitlich und ggf. sachlich oder rumlich begrenzt
Katalog zulssiger Erwgungen- z.B. Wettbewerbslage, Sicherung der Rohstoffversorgung, sonstige
volkswirtschaftliche Belange- auch Marktlagengewinne
Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanpflichtige Vorhaben
Betriebsplne- besonderes Betriebsberwachungssystem wegen Gefahren durch
- dynamische Fortentwicklung des Betriebes- fortschreitende Beeintrchtigung des Untergrundes und/oder der
Oberflche- besondere Gefahren untertgiger Arbeit bzw. groer Erdbewegungen
prventive und laufende Betriebsberwachung
Zustandekommen Vorlage durch Unternehmer
Prof. Dr. Hartmut Weyer 68Bergrecht
- Vorlage durch Unternehmer- Zulassung durch zustndige Behrde (Verwaltungsakt)- ggf. informelle Vorprfung
06.10.2014
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Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanpflichtige Vorhaben
Betriebsplanpflicht, 51 BBergG
Grds. fr alle Aufsuchungs-, Gewinnungs- und Aufbereitungs-betriebe- einschlielich der Ttigkeiten und Einrichtungen nach 2 Abs. 1
BBergG Ausnahme fr Aufsuchungsbetriebe ohne Gefhrdungspotenzial, 51
Abs. 2 BBergG
Behrdliche Befreiungsmglichkeit fr Betriebe von geringer G fh li hk it d B d t 51 Ab 3 BB G
Prof. Dr. Hartmut Weyer 69Bergrecht
Gefhrlichkeit und Bedeutung, 51 Abs. 3 BBergG- nur fr Betriebsfhrung (nicht Errichtung, Einstellung)- nicht fr Festlandsockel
Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanpflichtige Vorhaben
Anzeigepflicht, 50 BBergG
Anwendbarkeit- nur bei fehlender Betriebsplanpflicht , vgl. 50 Abs. 1 S. 3 BBergG sehr geringer Anwendungsbereich
Frist- rechtzeitig- mindestens 2 Wochen vor Beginn bzw. Einstellung der Ttigkeit
Prof. Dr. Hartmut Weyer 70Bergrecht
g g g
Vorlage eines Abbauplanes- u.a. Arbeitsprogramm, Manahmen zur Wiederherstellung der
Oberflche Verzicht auf Betriebsplan letztlich nur beschrnkt hilfreich
06.10.2014
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Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Arten von Betriebsplnen
Rahmenbetriebsplan
Hauptbetriebsplan
Sonderbetriebsplan
Gemeinschaftlicher Betriebsplan
Prof. Dr. Hartmut Weyer 71Bergrecht
p
Abschlussbetriebsplan
Einzelheiten: folgende Folien
Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Rahmenbetriebsplne
Allgemeine Angaben ber Vorhaben, technische Durchfhrung, zeitlichen Ablauf
- zur Einschtzung von Hauptbetriebsplnen und Einzelmanahmen im Hinblick auf das Gesamtvorhaben
Fr lngeren, nach jeweiligen Umstnden bemessenen Zeitraum
Prof. Dr. Hartmut Weyer 72Bergrecht
- i.d.R. 5 20 Jahre
Ggf. fr mehrere Teileinheiten gesondert
06.10.2014
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Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Arten von Rahmenbetriebsplnen
fakultativ, 52 Abs. 2 Nr. 1BBergG obligatorisch, 52 Abs. 2a BBergG
verlangt unverlangt
Rahmenbetriebsplne
Prof. Dr. Hartmut Weyer 73Bergrecht
Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Fakultative Rahmenbetriebsplne- Einreichung zur Zulassung, 54 Abs. 1 BBergG- Beteiligung anderer Behrden sowie der Gemeinden als Planungstrger, 54
Abs. 2 BBergG- Anspruch auf Zulassung des Betriebsplanes nach 55 BBergG: verlangt u.a.
- erforderliche Berechtigung- Gefahrenvorsorge, Schutz anderer Bodenschtze, Schutz der Oberflche- Abfallverwendung bzw. beseitigung- Vorsorge fr Wiedernutzbarmachung der Oberflche- Zusatzanforderungen fr Festlandsockel und Kstengewsser
- Schriftform der Zulassung, 56 Abs. 1 S. 1 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 74Bergrecht
Schriftform der Zulassung, 56 Abs. 1 S. 1 BBergG- ggf. Sicherheitsleistung, 56 Abs. 2 BBergG- ggf. nachtrgliche Auflagen, 56 Abs. 1 S. 2 BBergG- Abweichung von einem zugelassenen Betriebsplan nur bei Gefahr fr Leben
oder Gesundheit Beschftigter oder Dritter, 57 BBergG- unverzglicher Antrag auf nderung des Betriebsplanes
06.10.2014
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Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Obligatorische Rahmenbetriebsplne, 52 Abs. 2a BBergG
Betroffene Vorhaben- UVP-Pflichtigkeit gem 57c BBergG i.V.m. 1 UVP-V Bergbau- Ausnahme nach 52 Abs. 2b S. 2 BBergG
- z.B. NRW-Braunkohlenplanverfahren
Charakteristik- Vorlage muss von Behrde verlangt werden
Prof. Dr. Hartmut Weyer 75Bergrecht
- Prfung im Planfeststellungsverfahren- d.h. mit Konzentrationswirkung (s.u.)
- verbunden mit Umweltvertrglichkeitsprfung- Unterteilung der Betriebsplanzulassung mglich, 52 Abs. 2b S. 1
BBergG- rumliche Abschnittbildung oder zeitliche Stufung
Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Obligatorische Rahmenbetriebsplne: Planfeststellungsverfahren (PFV)- PFV tritt an die Stelle des allgemeinen Verfahrens nach 54, 56 Abs. 1 BBergG
( )(vgl. 57a Abs. 1 BBergG)- Konzentrationswirkung, d. h. Prfung aller Belange in einheitlichem Verfahren - Konkurrenz mit anderen PFV
- grds. Vorrang des bergrechtlichen PFV, 57b Abs. 3 S. 1 BBergG- Ausnahmen Folgemanahmen ( 57b Abs. 3 S. 3), Atomrecht ( 57b Abs. 3 S. 2)
- Entscheidungsgrundlage- bergrechtliche Fragen BBergG- sonstige Entscheidungen entsprechende Fachgesetze, 57a Abs. 4 S. 1 BBergG- Verhltnis Unternehmer Betroffene bergrechtliche Vorschriften ber
Prof. Dr. Hartmut Weyer 76Bergrecht
Verhltnis Unternehmer Betroffene bergrechtliche Vorschriften ber Interessenausgleich (Grundabtretung, Bergschadenersatz etc.), 57a Abs. 4 S. 3
- Rechtswirkungen fr andere Betriebsplne, 57a Abs. 5 BBergG- Grds. nur einmalige Bercksichtigung der Belange Dritter, Aufgaben anderer
Behrden, gemeindlicher Planungsbefugnisse - soweit Einwendungen im PFV geltend gemacht wurden oder htten geltend gemacht
werden knnen
06.10.2014
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Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Obligatorische Rahmenbetriebsplne: Umweltvertrglichkeitsprfung (UVP)
- UVP-Pflichtigkeit von Vorhaben nach 57c BBergG i.V.m. 1 UVP-V Bergbau- abhngig von Umweltauswirkungen, etwa Flchenbedarf, Gewsser- und
Grundwasserfolgen, Berhrung von Schutzgebieten
- UVP ist unselbstndiger Teil des bergrechtlichen PFV, 2 Abs. 1 S. 1 UVPG- UVP dient der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des
Vorhabens auf die Umwelt, 2 Abs. 1 S. 2 UVPG- obligatorischer Rahmenbetriebsplan muss Angaben enthalten ber ( 57a Abs.
2 BBergG, 2 UVP-V Bergbau)- Art und Menge der zu erwartenden Emissionen und Reststoffe
Prof. Dr. Hartmut Weyer 77Bergrecht
g- sonstige erhebliche Umweltauswirkungen- Bedarf an Grund und Boden- Manahmen zur Vermeidung von Umweltauswirkungen, Ersatzmanahmen- bersicht der geprften Vorhabenalternativen- wesentliche Auswahlgrnde
Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Hauptbetriebsplne- zwingend erforderlich fr jedes betriebsplanpflichtige Vorhaben, 52 Abs. 1
BBergG- umfassendes Bild der geplanten Einrichtungen und der Entwicklung des
Betriebs, der verwendeten Verfahren, der technischen Hilfsmittel- Konkretisierung durch Verwaltungsvorschriften
- Zulassungsvoraussetzungen, 55 BBergG- zustzlich zu Rahmenbetriebsplan: Zuverlssigkeit, 55 Abs. 1 Nr. 2 BBergG
- Dauer in der Regel zwei Jahre, 52 Abs. 1 BBergG- kann berschritten werden
- Unterbrechung des Betriebes fr bis zu 2 Jahren gilt als Fhrung des Betriebes
Prof. Dr. Hartmut Weyer 78Bergrecht
- Unterbrechung des Betriebes fr bis zu 2 Jahren gilt als Fhrung des Betriebes- lngere Unterbrechung muss von Behrde genehmigt werden- Verhinderung einer unendlichen Unterbrechung Abschlussbetriebsplan
06.10.2014
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Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Sonderbetriebsplne
Fakultativ, 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG
Fr bestimmte Teile des Betriebes oder bestimmte Vorhaben
Eigenstndige Bedeutung der Teile oder Vorhaben- fr einheitliche Behandlung im Hauptbetriebsplan ungeeignet- Beispiele
Prof. Dr. Hartmut Weyer 79Bergrecht
p- bestimmte Abbauttigkeiten- Auswirkungen auf Oberflcheneigentum
Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Gemeinschaftliche Betriebsplne Fakultativ, 52 Abs. 3 BBergG
Voraussetzungen- Arbeiten oder Einrichtungen von mehreren Unternehmern - mssen nach einheitlichen Gesichtspunkten durchgefhrt, errichtet
oder betrieben werden- Beispiele
- Wiedernutzbarmachung mglichst groer Bodenflchen
Prof. Dr. Hartmut Weyer 80Bergrecht
- Verlegung von Verkehrs- oder Versorgungsanlagen- Gewinnung und Aufbereitung durch unterschiedliche Unternehmer
Betroffene Betriebsplne- Rahmen-, Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebsplne
06.10.2014
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Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten
Abschlussbetriebsplne- fr Betriebseinstellung obligatorisch, 53 BBergG
- auer 51 Abs. 2 BBergG- Manahmen zum Schutz der Allgemeinheit
- Voraussetzungen, 53 Abs. 1, 55 Abs. 1 und 2 BBergG- genaue Darstellung der technischen Durchfhrung und Dauer der Einstellung- Angaben ber Beseitigung oder anderweitige Verwendung der Einrichtungen- Nachweis der Voraussetzungen des 55 Abs. 1 BBergG (auer Bergbauberechtigung)- Schutz Dritter auch noch nach Einstellung des Betriebes (Absturz,
Bschungsrutschung, Altlasten etc.), 55 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BBergG- Wiedernutzbarmachung der Oberflche, 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 81Bergrecht
- Beifgung einer Betriebschronik (eingeschrnkt bei Tagebau), 53 Abs. 2- ggf. gestufte Abschlussbetriebsplne
- Zulssigkeit von Rahmenabschlussbetriebsplnen ungeklrt
- Einschrnkungen bei vorbergehender Einstellung, 55 Abs. 2 S. 2 BBergG- Ewigkeitshaftung, z.B. fortdauernde Wasserhaltung?
- Verhltnismigkeitsgrundsatz
Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanzulassung
Zulassungsentscheidung, 56 Abs. 1 und 2 BBergG- Verwaltungsakt- Schriftform, 56 Abs. 1 S. 1 BBergG- ggf. Nebenbestimmungen (Befristung, Bedingung, Auflage), um
Voraussetzungen der Zulassung sicherzustellen, 36 VwVfG- ggf. Sicherheitsleistung, 56 Abs. 2 BBergG
Verfahrensbeteiligte im Zulassungsverfahren- Behrden, Gemeinden, 54 Abs. 2 BBergG- Beigeladene, 13 Abs. 2 VwVfG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 82Bergrecht
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Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanzulassung
Nachtrgliche Einschrnkung der Zulassungsentscheidung- Widerruf, 48 VwVfG- Rcknahme 49 VwVfG- nachtrgliche Auflagen, 56 Abs. 1 S. 2 BBergG
Verlngerung, Ergnzung, Abnderung ( 52, 53 BBergG)- Verlngerung: unvernderte Fortfhrung des Vorhabens- Ergnzung: erweiterter Inhalt des Vorhabens
- Problem: UVP-Pflichtigkeit
Prof. Dr. Hartmut Weyer 83Bergrecht
- Abnderung: abweichender Inhalt des Vorhabens - 52 Abs. 2c BBergG: Notwendigkeit eines Rahmenbetriebsplans mit
Planfeststellungsverfahren im Falle einer wesentlichen nderung, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann
- Problem allgemein: Bestandsschutz
Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanzulassung
Abweichung von einem zugelassenen Betriebsplan
Bei Gefahr fr Leben oder Gesundheit Beschftigter oder Dritter, 57 BBergG
- anschlieend unverzglicher Antrag auf nderung des Betriebsplanes
Abweichung von Rahmenbetriebsplan in angemessenen Grenzen
Prof. Dr. Hartmut Weyer 84Bergrecht
06.10.2014
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Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanzulassung
Bercksichtigung auerbergrechtlicher Belange, 48 Abs. 2 Beschrnkung oder Untersagung von Aufsuchung oder Gewinnung aus
berwiegenden ffentlichen Interessen, z.B.- Immissionsschutz- Natur- und Landschaftsschutz- Denkmalschutz- Bauplanung
Verfahren- Anordnungsbefugnis der Bergbehrde neben oder nach der
Betriebsplanzulassung
Prof. Dr. Hartmut Weyer 85Bergrecht
- Ergnzung der Betriebsplanzulassung, soweit nicht Spezialzustndigkeit einer anderen Behrde (BVerwG)
Nachbarschtzende Funktion- Beschrnkung oder Untersagung, wenn nur so unverhltnismige
Beeintrchtigung des privaten Oberflcheneigentums verhindert werden kann (BVerwG)
Betriebsplne und Betriebsplanverfahren Exkurs: Fracking
Betriebsplanverfahren gem 51 ff. BBergG notwendig k ff h d h k Derzeit keine Differenzierung nach Frdertechniken
- Konventionell: in Sandstein in meist greren Tiefen (Tight Gas) - Unkonventionell: in Schiefer- oder Kohleflzgestein (Shale Gas)
Aktuelle Entwicklung: Eckpunkte von BMWi und BMU (Juli 2014), u.a.- Verbot des unkonventionellen Fracking in Tiefen oberhalb von 3.000 Metern;
wissenschaftlich begleitete Erprobungsmanahmen bleiben mglich, sofern nicht wassergefhrdend; berprfung des Verbots in 2021 (WHG)
- Konventionelles Fracking bleibt mglich; Verschrfung der wasserrechtlichen
Prof. Dr. Hartmut Weyer 86Bergrecht
Konventionelles Fracking bleibt mglich; Verschrfung der wasserrechtlichen Anforderungen
- Ausschluss des Fracking in Wasserschutzgebieten und sonstigen Gebieten der Trinkwassergewinnung; auerdem in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten
- Weitere Anforderungen u.a.- UVP-Pflicht bei Tiefbohrungen (UVP-V Bergbau)- Beweislast fr Bergschden durch Fracking oder Tiefbohrungen bei Unternehmen- Offenlegung von Art und Umfang der Inhaltsstoffe
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Betriebsplne und Betriebsplanverfahren Exkurs: Risswerk und Markscheidewesen
Risswerk Pflicht zur Anfertigung, 63 Abs. 1 BBergG
- betroffene Betriebe- alle Gewinnungsbetriebe, untertgigen Aufsuchungsbetriebe- bertgige Aufsuchungsbetriebe nach RechtsVO- Ausnahmen bei geringen Auswirkungen mglich
- regelmige Nachtragungspflicht- in zwei Exemplaren (fr Behrde und Betrieb)
Inhalt- Grubenbild
Prof. Dr. Hartmut Weyer 87Bergrecht
- sonstige Unterlagen (Risse, Karten, Plne)
Einsichtnahmerecht- fr potenziell von Bergschden Betroffene bei Glaubhaftmachung gegenber
Behrde- beschrnkt auf entsprechenden Teil des Grubenbildes- Unternehmer kann bei Einsichtnahme zugegen sein
Betriebsplne und Betriebsplanverfahren Exkurs: Risswerk und Markscheidewesen
Markscheidewesen
Aufgaben der Markscheider, 64 BBergG- ausschlieliche Zustndigkeit fr Risswerk nach 63 Abs. 1 BBergG
- Unterlagen fr sonstige Betriebe knnen auch durch andere anerkannte Personen gefertigt werden
- Weisungsfreiheit bei Anwendung seiner Fachkunde- Befugnis zur Beurkundung von Tatsachen mit ffentlichem Glauben- Regelung der Ttigkeit durch Landesrecht
Prof. Dr. Hartmut Weyer 88Bergrecht
Bergaufsicht, 69 Abs. 3 BBergG- ber Markscheider und Ausfhrung der markscheiderischen Arbeiten
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BergaufsichtBegriff und Zweck
Begriff der Bergaufsicht- Legaldefinition des 69 Abs. 1 BBergG: Aufsicht der zustndigen
Behrden ber den Bergbau- Bergbau: Ttigkeiten und Einrichtungen nach 2 Abs. 1 BBergG
- ttigkeitsbezogene Aufsicht (Betriebsaufsicht)- nicht flchenbezogene Aufsicht
- repressive Betriebsaufsicht nach 69 ff. BBergG- prventive Betriebsaufsicht erfolgt im Betriebsplanverfahren nach 51 ff.
BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 89Bergrecht
Zweck der Bergaufsicht- Einhaltung der Vorschriften des BBergG, der Bergverordnungen, der
Betriebsplne und sonstiger behrdlicher Anordnungen- durch die nach dem BBergG verpflichteten Personen
BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen
Definition, 58 Abs. 1 BBergG- Personen, die fr die Erfllung der Pflichten verantwortlich sind, die sich aus
- BBergG- Bergverordnungen- Verwaltungsakten- zugelassenen Betriebsplnen
fr Errichtung, Fhrung oder Einstellung eines Betriebes ergeben
Unterscheide: Beauftragte auerhalb des BBergG- Immissionsschutzbeauftragte, ggf. Strfallbeauftragte
bf llb f
Prof. Dr. Hartmut Weyer 90Bergrecht
- Abfallbeauftragte- Gewsserschutzbeauftragte Aufgaben nach jeweiligen Fachgesetzen, keine VP nach BBergG
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BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen
Arten verantwortlicher Personen (VP)
Verantwortliche Personen
geborene VP, 58 Abs. 1 Nr. 1 BBergG
gekorene VP, 58 Abs. 1 Nr. 2 BBergG
Inhaber der Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung, 58 Abs. 2 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 91Bergrecht
BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen
Geborene VP, 58 Abs. 1 Nr. 1 BBergG
Natrliche Person als Unternehmer- Unternehmerbegriff, 4 Abs. 5 BBergG
- fhrt eine der in 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBergG genannten Ttigkeiten durch oder lsst sie durchfhren
- auf eigene Rechnung
Juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft als UnternehmerU t h b iff h 4 Ab 5 BB G ( )
Prof. Dr. Hartmut Weyer 92Bergrecht
- Unternehmerbegriff nach 4 Abs. 5 BBergG (s.o.)- verantwortlich ist die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
vertretungsberechtigte Person
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BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen
Pflichten treffen grds. den Unternehmer (geborene VP) Allgemeine Pflichten nach 61 BBergG
- ordnungsgeme Leitung des Betriebes, 61 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 BBergG- Sicherheit und Ordnung im Betrieb, 61 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 BBergG
- Arbeits- und Betriebssicherheit- Schutz Beschftigter und Dritter- Gefahrenabwehr und Rettung
- Gewhrleistung der Mglichkeit VP, ihre Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen
- Hilfeleistung in benachbarten Betrieben anderer Unternehmen
S i ll fli h
Prof. Dr. Hartmut Weyer 93Bergrecht
Spezielle Pflichten- geregelt z.B. im Zusammenhang mit Betriebsplnen
Arbeitsschutzrechtliche Pflichten nach der ABBergV- umfassendes, stndiges Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments- daneben: Pflicht der Beschftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen
Gekorene VP, 58 Abs. 1 Nr. 2 BBergG
Zur Leitung oder Beaufsichtigung eines Betriebes oder Betriebsteils bestellte Personen
- im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse
Pflicht des Unternehmers zur Bestellung der erforderlichen Zahl VP fr die planmige und sichere Fhrung des Betriebs, 59, 60 BBergG
- erforderliche Zuverlssigkeit, Fachkunde, krperliche Eignung der VP
Prof. Dr. Hartmut Weyer 94Bergrecht
- grds. schriftliche Bestellung- eindeutige, lckenlose, abgestimmte Festlegung der Aufgaben und
Befugnisse- Meldung der gekorenen VP gegenber Bergbehrde
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BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen
bertragbarkeit der Pflichten und Befugnisse auf gekorene VP, 62 BBergG
bertragung der Pflichten aus BBergG grds. mglich, 62 S. 1 BBergG- Ausnahmen z.B.
- ordnungsgeme Leitung des Betriebes, 61 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 BBergG- Pflicht zur Bestellung einer ausreichenden Zahl VP, 59 BBergG
Pflichten treffen dann d di k VP
Prof. Dr. Hartmut Weyer 95Bergrecht
- grds. die gekorene VP- ausnahmsweise kumulative Verantwortlichkeit des Unternehmers,
62 S. 2 BBergG - im Falle der Pflichten nach 61 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 und S. 2 BBergG
BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen
Verantwortlichkeit nach Betriebseinstellung
Unternehmer
Ggf. gekorene VP
Inhaber der Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung, 58 Abs. 2 BBergG
- sofern er zur Erfllung der Pflichten einer VP rechtlich in der Lage ist
Prof. Dr. Hartmut Weyer 96Bergrecht
- bei Erlschen der Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung nach Inkrafttreten des BBergG letzter Inhaber
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BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen
Konsequenzen der Verantwortlichkeit
ffentlich-rechtliche Verantwortung- Durchsetzung mit Mitteln des Verwaltungszwangs
Straf- oder bugeldrechtliche Verantwortung - z.B. 145 f. BBergG
Zivilrechtliche Verantwortung
Prof. Dr. Hartmut Weyer 97Bergrecht
g- Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadenersatzansprche
BergaufsichtBeginn und Ende der Bergaufsicht
Beginn der Bergaufsicht
Aufnahme einer bergbaulichen Ttigkeit i.S.v. 2 Abs. 1 BBergG
Kenntnis der Behrde ber - Anzeigepflicht ( 50 BBergG) - bzw. Betriebsplanpflicht ( 51 BBergG)
Prof. Dr. Hartmut Weyer 98Bergrecht
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50
BergaufsichtBeginn und Ende der Bergaufsicht
Ende der Bergaufsicht
Voraussetzungen- Durchfhrung
- des Abschlussbetriebsplanes- oder entsprechender Anordnungen der zustndigen Behrden, 71 Abs. 3
BBergG- und nach allgemeiner Erfahrung ist nicht mehr damit zu rechnen, dass durch
den Betrieb Gefahren fr Leben und Gesundheit Dritter, fr andere Bergbaubetriebe, fr im ffentlichen Interesse zu schtzende Lagersttten oder
i hdli h Ei i k i t t d P i ik
Prof. Dr. Hartmut Weyer 99Bergrecht
gemeinschdliche Einwirkungen eintreten werden Prognoserisiko
Feststellung- feststellender Verwaltungsakt nicht erforderlich (aber zulssig?)- ggf. Protokollerklrung / Hinweisschreiben der Behrde
Rechtssicherheit
BergaufsichtInformationsinstrumente
Auskunfts- und Vorlagepflicht, 70 Abs. 1 BBergG Inhalt
- Erteilung von Ausknften- Vorlage von Unterlagen- soweit zur Durchfhrung der Bergaufsicht erforderlich
- und soweit kein Auskunftsverweigerungsrecht, 70 Abs. 3 BBergG
Auskunftspflichtige- Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigte
- auerdem Personen, bei denen Tatsachen den Verdacht auf die derzeitige oder frhere Ausbung einer Ttigkeit nach 2 Abs. 1 Nr. 1 BBergG ohne die erforderliche B hti htf ti 70 Ab 4 BB G
Prof. Dr. Hartmut Weyer 100Bergrecht
Berechtigung rechtfertigen, 70 Abs. 4 BBergG
- verantwortliche Personen- Markscheider und sonstige anerkannte Personen ( 64 Abs. 1 BBergG)- Angehrige des arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Dienstes- Personen nach 66 S. 1 Nr. 10 BBergG
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BergaufsichtInformationsinstrumente
Nachschaurecht, 70 Abs. 2 BBergG Betretungsrecht
- Betriebsgrundstcke, Geschftsrume, Einrichtungen, Wasserfahrzeuge (Festlandsockel)
- whrend der blichen Arbeits- und Betriebszeiten- auerhalb der blichen Arbeits- und Betriebszeiten und auch dann, wenn sie
zugleich Wohnzwecken dienen , zur Verhtung dringender Gefahren fr die ffentliche Sicherheit und Ordnung (Art. 13 Abs. 7 GG)
Recht zur Vornahme von Prfungen und Befahrungen- auf Verlangen Begleitung durch Aufsichtspflichtige
Prof. Dr. Hartmut Weyer 101Bergrecht
Recht zur Entnahme von Proben auf Kosten des Unternehmers- Untersuchung aber auf Kosten der Behrde
Recht zur Einsicht in die geschftlichen und betrieblichen Unterlagen- keine Beschlagnahme von Unterlagen
vorbergehende Sicherstellung von Gegenstnden im Zusammenhang mit Unfllen
BergaufsichtInformationsinstrumente
Anzeigepflicht, 74 Abs. 3 BBergG Betriebsereignisse, die zum Tod von Personen oder zu schweren
Personenschden gefhrt haben Betriebsereignisse, die zum Tod von Personen oder zu schweren
Personenschden fhren knnen Betriebsereignisse, deren Kenntnis
- fr Verhtung oder Beseitigung von Gefahren fr Leben oder Gesundheit der Beschftigten oder Dritter
- oder fr den Betriebvon besonderer Bedeutung ist
Prof. Dr. Hartmut Weyer 102Bergrecht
von besonderer Bedeutung ist
ermglicht Reaktion der Behrde, z. B.- nachtrgliche Nebenbestimmung fr Betriebsplanzulassung- Anordnung von Manahmen der Gefahrenabwehr
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BergaufsichtEingriffsinstrumente
Allgemeine Anordnungsbefugnis, 71 Abs. 1 BBergG Anordnungen nach 71 Abs. 1 S. 1 BBergG
- Manahmen zur Durchfhrung des BBergG oder der zugehrigen VerordnungenBeispiel: Verpflichtung, Auflagen aus Betriebsplan zu erfllen
- nicht: Vorlage eines fehlenden Betriebsplans
Anordnungen nach 71 Abs. 1 S. 2 BBergG- Manahmen, die ber Anforderungen der Rechtsverordnungen und
Betriebsplne hinausgehen- nur soweit zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgtern Beschftigter
Prof. Dr. Hartmut Weyer 103Bergrecht
oder Dritter erforderlich
Verhltnis zu nachtrglichen Auflagen nach 56 Abs. 1 S. 2 BBergG- Anordnungen nach 71 Abs. 1 S. 1 BBergG nachrangig
- Betriebsplan primres Sicherungsinstrument- einschrnkende Voraussetzungen des 56 Abs. 1 S. 2 BBergG nicht unterlaufen
- Anordnungen nach 71 Abs. 1 S. 2 BBergG drfen hingegen gerade ber Betriebsplan hinausgehen
BergaufsichtEingriffsinstrumente
Anordnung bei Betriebseinstellung ohne Abschlussbetriebsplan, 71 Abs. 3 BBergG
Abschlussbetriebsplan verpflichtend nach 51 Abs. 1, 53 Abs. 1 BBergG- Betriebseinstellung andernfalls rechtswidrig
Ersatzweise Anordnung von Manahmen- zur Erfllung der Anforderungen des 55 Abs. 2 BBergG- richten sich gegen VP, ggf. Inhaber der Berechtigung ( 58 Abs. 2 BBergG)- Beendigung der Bergaufsicht erst nach Durchfhrung mglich 69 Abs 2
Prof. Dr. Hartmut Weyer 104Bergrecht
- Beendigung der Bergaufsicht erst nach Durchfhrung mglich, 69 Abs. 2 BBergG
Durchsetzung - mittels Verwaltungszwang, insbesondere Ersatzvornahme- Kostendeckung ggf. durch Sicherheitsleistung nach 56 Abs. 2 BBergG
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BergaufsichtEingriffsinstrumente
Weitere Befugnisse
Anordnung der vorlufigen Betriebseinstellung, 71 Abs. 2 BBergG
Untersagung der Betriebsfortfhrung, 73 Abs. 2 BBergG
Untersagung der Beschftigung verantwortlicher Personen, 73 Abs. 1 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 105Bergrecht
Untersagung unerlaubter Ttigkeiten, 72 Abs. 1 BBergG
Sicherstellung von Gegenstnden, 72 Abs. 2 BBergG
Anordnung von Gefahrenabwehr- und Rettungsmanahmen, 74 Abs. 1 und 2 BBergG
BergaufsichtEingriffsinstrumente
Entscheidung der zustndigen Behrde
Ermessen- pflichtgemes Ermessen (keine gebundene Entscheidung)- Ermessensfehler
- Nichtgebrauch- berschreitung- Fehlgebrauch (sachfremde Erwgungen, Unverhltnismigkeit)
Adressaten
Prof. Dr. Hartmut Weyer 106Bergrecht
Adressaten- Rechtsgrundlage fr Bestimmung des Adressaten
- allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht (Strer)- BBergG
- Unterschied insbesondere hinsichtlich Inhaber der Bergbauberechtigung
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Bergbau und GrundeigentumKonfliktlage
Fehlende Personenidentitt von Unternehmer und Grundeigentmer- insbesondere im Falle bergfreier Bodenschtze
rumliche Bindung der Bergbauttigkeit durch Lagerstttenbezug
denkbare Kollisionen- Beeintrchtigung privaten Grundeigentums- Beeintrchtigung ffentlicher Zweckbindung, z.B.
- Verkehrswege- Denkmalschutz
Prof. Dr. Hartmut Weyer 107Bergrecht
Bergbau und GrundeigentumStreitentscheidung (Aufsuchung)
Normalsituation, 39 BBergG Grundsatz der privaten Einigung
- Zustimmung des Grundstckseigentmers oder sonstigen Nutzungsberechtigten erforderlich, 39 Abs. 1 Nr. 1 BBergG
- auer bei mangelndem Interesse des Eigentmers, 39 Abs. 1 S. 2 BBergG i.V.m. 905 S. 2 BGB
ggf. zustzliche Zustimmung der zustndigen Behrde- wenn Grundstck durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes einem ffentlichen
Zweck gewidmet ist, 39 Abs. 1 Nr. 2 BBergG- Ausnahmen nach 39 Abs. 2 Nr. 2 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 108Bergrecht
Folgemanahmen nach Abschluss der Aufsuchung- Wiederherstellung des frheren Zustandes, 39 Abs. 3 BBergG
- auer bei abweichender behrdlicher Entscheidung- zur Aufrechterhaltung fr sptere Gewinnungsarbeit- oder zur Wiedernutzbarmachung der Oberflche
- Geldersatz fr nicht behobene Vermgensnachteile, 39 Abs. 4 BBergG- Anspruch auf Sicherheitsleistung, 39 Abs. 5 BBergG
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Bergbau und GrundeigentumStreitentscheidung (Aufsuchung)
Konfliktsituation, 40 BBergG Private Einigung mit Grundeigentmer oder sonstigem
Nutzungsberechtigten gescheitert Antrag des Unternehmers auf Ersetzung der Zustimmung durch Behrde Mastab fr Ersetzung der Zustimmung
- allgemein: Aufsuchung im ffentlichen Interesse- insbesondere Durchforschung nach nutzbaren Lagersttten
- Aufsuchung unter Gebuden, auf Betriebsgrundstcken, in Grten oder eingefriedeten Hofrumen: Aufsuchung im berwiegenden ffentlichen Interesse
Prof. Dr. Hartmut Weyer 109Bergrecht
Entscheidung ber Entschdigung und Sicherheitsleistung, 40 Abs. 1 S. 1 BBergG
- wenn Einigung gescheitert- auf Antrag des Unternehmers
Beginn der Aufsuchung erst nach Entschdigungsleistung bzw. Sicherheitsleistung, 40 Abs. 2 S. 2 BBergG
Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Zweck, 77 Abs. 1 BBergG Zugriff auf fremdes Grundeigentum fr Gewinnung/Aufbereitung
- nicht Aufsuchung dort nur Streitentscheidung, 39 f. BBergG- nicht Ttigkeit im Feld einer fremden Gewinnungsberechtigung nur
Zulegung, 35 ff. BBergG
fr bergfreie oder grundeigene Bodenschtze Enteignung i.S.v. Art. 14 Abs. 3 GG, d.h. gezielte Entziehung oder
Beschrnkung des Eigentums (anders Streitentscheidung bei Aufsuchung)
Gegenstand der Grundabtretung 78 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 110Bergrecht
Gegenstand der Grundabtretung, 78 BBergG Entzug, bertragung, nderung, Belastung mit einem dinglichen Recht
oder sonstige Beschrnkung von Rechten Dritter betroffene Rechte Dritter
- Eigentum, Besitz, dingliche Rechte an Grundstcken- persnliche Rechte, die zu Erwerb, Besitz oder Nutzung von Grundstcken
berechtigen oder deren Benutzung beschrnken
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Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Verfahren Verfahrensbeteiligte, 80 BBergG
- Grundabtretungsbegnstigter, 80 Abs. 1 BBergG- Unternehmer, fr dessen Vorhaben das Verfahren durchgefhrt wird- Dieser trgt die Kosten des Verwaltungsverfahrens zur Grundabtretung, 103 BBergG
- Grundabtretungspflichtiger, 80 Abs. 2 BBergG- Eigentmer des Grundstcks oder Gegenstandes- Inhaber der Rechte, die entzogen etc. werden sollen
- Nebenberechtigte- Personen, denen dingliche oder persnliche Rechte am oder in Bezug auf den
Gegenstand der Grundabtretung zustehen 80 Abs 3 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 111Bergrecht
Gegenstand der Grundabtretung zustehen, 80 Abs. 3 BBergG
Fallbeispiel: BVerfG v. 17.12.2013 (Az. 1 BvR 3139/08 und 1 BvR3386/08)
- Betreffend Zulassung des Rahmenbetriebsplans und Grundabtretungsbeschluss fr den Tagebau Garzweiler II
Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Zulssigkeitsvoraussetzungen, 77, 79 BBergG Notwendigkeit der Grundstcksbenutzung
- fr die Errichtung oder Fhrung eines Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetriebes einschlielich der in 2 Abs. 1 Nr. 1-3 BBergG genannten Ttigkeiten und Einrichtungen, 77 Abs. 1 BBergG
- insbesondere wenn das Vorhaben einer technisch und wirtschaftlich sachgemen Betriebsplanung oder fhrung entspricht, 77 Abs. 2 BBergG
- zugelassener Betriebsplan zum Nachweis nicht erforderlich
- Bereitstellung eigener Grundstcke nicht mglich oder nicht zumutbar, 77 Abs. 2 BBergG
Zulssigkeit nur zum Wohle der Allgemeinheit 79 Abs 1 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 112Bergrecht
Zulssigkeit nur zum Wohle der Allgemeinheit, 79 Abs. 1 BBergG- Beispiele des 79 Abs. 1 BBergG (nicht abschlieend)
- Versorgung des Marktes mit Rohstoffen (anerkannt vom BVerfG)- Erhaltung der Arbeitspltze im Bergbau (offen gelassen vom BVerfG)- Bestand oder Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (offen gelassen vom BVerfG)- Sicherung des sinnvollen und planmigen Abbaus der Lagersttten (vom BVerfG als
solcher nicht als ausreichender Gemeinwohlbelang anerkannt)
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Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Zulssigkeitsvoraussetzungen, 77, 79 BBergG Gemeinwohlziel
- muss durch parlamentarischen Gesetzgeber bestimmt werden- Konkretisierung durch Exekutive mglich (Braunkohleverstromung)
Enteignung zugunsten Privater mglich- Bei ffentlichem Interesse und- Sicherstellung der tatschlichen Durchfhrung- Private Bergbauunternehmen hnlich Daseinsvorsorge
Eignung und Erforderlichkeit Konkretes Vorhaben vernnftigerweise geboten fr Gemeinwohlziel
Prof. Dr. Hartmut Weyer 113Bergrecht
- Konkretes Vorhaben vernnftigerweise geboten fr Gemeinwohlziel- Konkrete Enteignung unverzichtbar fr konkretes Vorhaben
Angemessenheit von Vorhaben (Gesamtabwgung) und Enteignung Effektiver Rechtsschutz muss gewhrleistet sein
- Verfahrensstufung grundstzlich zulssig (Bergbauberechtigung Betriebsplan Grundabtretung)
- Rechtsschutz muss aber noch realistisch sein (Grundabtretung zu spt)
Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Zulssigkeitsvoraussetzungen, 77, 79 BBergG Freihndiger Grundstckserwerb fehlgeschlagen, 79 Abs. 2 Nr. 1
BBergG- ernsthaftes aber vergebliches Bemhen um
- freihndigen Grundstckserwerb zu angemessenen Bedingungen- oder ausreichendes Nutzungsverhltnis zu angemessenen Bedingungen
- Nachweis i.d.R. durch entsprechenden Schriftverkehr
Zweckgeme Verwendung, 79 Abs. 2 Nr. 2 BBergG- zweckgeme Verwendung innerhalb angemessener Frist
Prof. Dr. Hartmut Weyer 114Bergrecht
- Glaubhaftmachung
ggf. Zustimmung der zustndigen Behrde, 79 Abs. 3 BBergG- bei bebauten oder damit in unmittelbarem rumlichem Zusammenhang
stehenden eingefriedeten Grundstcken- nur aus berwiegenden ffentlichen Interessen
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Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Umfang Beschrnkung auf den Umfang, der fr die Verwirklichung des
Grundabtretungszweckes erforderlich ist, 81 Abs. 1 S. 1 BBergG Vollstndige Eigentumsentziehung nur ( 81 Abs. 2 BBergG)
- bei bebauten oder damit in unmittelbarem rumlichem Zusammenhangstehenden eingefriedeten Grundstcken (Nr. 1)
- nicht wenn dingliches Nutzungsrecht ausreichend
- oder bei zu erwartender Wertsteigerung aufgrund behrdlich angeordneter Manahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberflche (Nr. 2)
- nicht bei Verpflichtung des Eigentmers zum Ausgleich der Wertsteigerung
d Ei di E i h d Ei l (N 3)
Prof. Dr. Hartmut Weyer 115Bergrecht
- oder wenn Eigentmer die Entziehung des Eigentums verlangt (Nr. 3)- Ausdehnung der Grundabtretung, 82 BBergG- Voraussetzungen
- Flle des 81 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBergG (bebaute Grundstcke etc.)- oder andere Form der Grundabtretung unbillig- oder Restgrundstck bzw. Restgrundbesitz nicht mehr angemessen nutzbar
- ggf. auch Ausdehnung auf Zubehr, 82 Abs. 5 BBergG
Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Zeitliche Grenzen Fristsetzung fr Verwirklichung des Grundabtretungszwecks, 81 Abs. 1
S. 2 BBergG- Fristbeginn mit Eintritt der Rechtsnderung, 95 Abs. 1 BBergG- Fristverlngerung ausnahmsweise mglich, 95 Abs. 2 BBergG
- Nichtverwirklichung ohne Verschulden- ggf. Gesamtrechtsnachfolge
- mindestens Beginn der Arbeiten innerhalb der Frist Aufhebung der Grundabtretung, 96 BBergG
- keine fristgeme Verwirklichung des Grundabtretungszwecks
Prof. Dr. Hartmut Weyer 116Bergrecht
- nderung des Grundabtretungszweckes mglich
- oder Grundabtretungszweck bereits vorher aufgegeben- nur bei Eigentumsentziehung
- oder Verzug mit zwei aufeinander folgenden Entschdigungsraten- Antrag des Grundabtretungspflichtigen binnen zwei Jahren nach Entstehung
des Aufhebungsanspruches- Antrag ausgeschlossen nach (verspteter) zweckgerechter Verwendung
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Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Entschdigung, 84 ff. BBergG Entschdigungspflicht fr
- Rechtsverlust- Bemessung nach Verkehrswert, 85 BBergG
- andere Vermgensnachteile
Entschdigungsberechtiger Entschdigungsverpflichteter Inhalt der Entschdigungsleistung
- Geldersatzgrds einmaliger Betrag
Prof. Dr. Hartmut Weyer 117Bergrecht
- grds. einmaliger Betrag- wiederkehrende Leistungen bei Nutzungsrecht / dauerndem Nutzungsausfall
oder anderer sich stndig erneuernder Nachteil, 89 BBergG- anderweitige Einigung mglich- anteilige Rckerstattung geleisteter Entschdigungen bei Aufhebung der
Grundabtretung
Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (Behrde nicht Partei)
Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Vorabentscheidung
Regelfall- gleichzeitige Entscheidung ber Grundabtretung und Entschdigung
Vorabentscheidung ber Grundabtretung, 91 BBergG- entscheidend: noch keine abschlieende Entscheidung ber Entschdigung- dient der Verfahrensbeschleunigung- auf Antrag
- Grundabtretungsbegnstigter
Prof. Dr. Hartmut Weyer 118Bergrecht
- Grundabtretungsbegnstigter- Grundabtretungspflichtiger- Nebenberechtigter
- Pflicht der Behrde zur Vorabentscheidung- Anordnung einer Vorauszahlung in Hhe der zu erwartenden Entschdigung
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Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Ausfhrung Voraussetzungen fr Beginn der Ausfhrung, 92 BBergG
- Entscheidung unanfechtbar- bei Anfechtung nur der Hhe nach kann vorzeitige Ausfhrung gegen
Sicherheitsleistung auf Antrag angeordnet werden
- und Entschdigung - bei Einmalzahlung gezahlt bzw. hinterlegt - bei Ratenzahlung erste Rate gezahlt bzw. hinterlegt und Sicherheit fr weitere 3 Raten
Nach Beendigung der Benutzung zum Grundabtretungszweck, 81 Abs. 3 BB G
Prof. Dr. Hartmut Weyer 119Bergrecht
3 BBergG- Wiederherstellung des frheren Zustandes
- soweit nicht unzumutbarer Aufwand- oder abweichende behrdliche Anordnung
- und dem Grundabtretungspflichtigen wieder zur Verfgung stellen
Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Vorzeitige Besitzeinweisung, 97 ff. BBergG
Voraussetzungen- Grundabtretungsverfahren anhngig
- noch nicht entschieden oder Entscheidung noch nicht bestandskrftig
- Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung- sofortige Ausfhrung des Vorhabens aus Grnden des Allgemeinwohls
dringend geboten- Abwarten bis zu bestandskrftiger Entscheidung gemeinwohlschdlich
- Stellungnahmemglichkeit fr Eigentmer und sonstige Betroffene
Prof. Dr. Hartmut Weyer 120Bergrecht
Wirksamkeit zum behrdlich bestimmten Zeitpunkt, 100 Abs. 1 BBergG- Begnstiger wird Besitzer und darf Vorhaben ausfhren- kollidierende Nutzungsrechte ausgeschlossen
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Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)
Vorzeitige Besitzeinweisung, 97 ff. BBergG
Entschdigungspflicht, 98 BBergG- ggf. Sicherheitsleistung, 100 Abs. 2 BBergG
Aufhebung der vorzeitigen Besitzeinweisung, 101 BBergG- Voraussetzungen fr vorzeitige Besitzeinweisung liegen nicht mehr vor- oder Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung zurckgenommen- oder Entscheidung ber Grundabtretung nicht binnen 2 Jahren ab vorzeitiger
Besitzeinweisung
Prof. Dr. Hartmut Weyer 121Bergrecht
Besitzeinweisung- Verlngerung um max. ein Jahr bei besonderen verfahrensbedingten Verzgerungen
Bergbau und GrundeigentumSonstige Einschrnkungen des Grundeigentums
Baubeschrnkung, 107 ff. BBergG
Anpassung , 110 BBergG
Sicherung, 111 BBergG
Bauwarnung, 113 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 122Bergrecht
06.10.2014
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Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz
Begriff des Bergschadens Positive Voraussetzungen
- Ttigkeit bzw. Einrichtung nach 2 Abs. 1 Nr. 1-3 BBergG (Bergbaubetrieb) - Tod, Krper- oder Gesundheitsschaden eines Menschen, Sachbeschdigung- Kausalitt
Negative Abgrenzung- Schden an Beschftigten oder im Bergbau verwendeten Sachen- Schden an anderen Bergbaubetrieben oder Bodenschtzen anderer
Berechtigter
Prof. Dr. Hartmut Weyer 123Bergrecht
Berechtigter- Schden durch Einwirkungen, die nach 906 BGB nicht verboten werden
knnen- Nachteile aufgrund von Planungsentscheidungen mit Rcksicht auf Lagersttte
oder Bergbaubetrieb- unerhebliche Nachteile oder Aufwendungen fr Anpassungsmanahmen nach
110 BBergG
Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz
Bergschadensvermutung, 120 BBergG Positive Voraussetzungen
- Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann- Senkungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberflche oder Erdrisse- Kausalitt der Senkungen etc. fr Schaden- Einwirkungsbereich der untertgigen Aufsuchung/Gewinnung eines
Bergbaubetriebs (nicht Tagebau) Vermutung: Betrieb hat Senkung etc. verursacht
Ausschluss- Schaden kann durch einen offensichtlichen Baumangel oder eine
Prof. Dr. Hartmut Weyer 124Bergrecht
gbaurechtswidrige Nutzung verursacht sein
- Senkungen etc. knnen durch natrliche Gegebenheiten oder Vernderungen des Baugrundes verursacht sein
- Senkungen etc. knnen von einem Dritten verursacht sein, der auf die Oberflche eingewirkt hat und nicht selbst untertgig Bodenschtze aufsucht oder gewinnt enge Grenzen der Bergschadensvermutung
06.10.2014
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Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz
Ersatzanspruch- Vorliegen eines Bergschadens (s.o.)- Nachweis der Kausalitt ggf. mithilfe der Bergschadensvermutung- kein Verschulden des Unternehmers erforderlich
Schadenersatzpflichtiger- Unternehmer zur Zeit der Schadensverursachung, 115 BBergG
- ggf. gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Unternehmer (zeitlich, rumlich)
- Inhaber der Bergbauberechtigung, 116 BBergG- gesamtschuldnerische Haftung mit Unternehmer
Prof. Dr. Hartmut Weyer 125Bergrecht
- im Innenverhltnis haftet Unternehmen, soweit nichts anderes vereinbart
Andere Anspruchsgrundlagen nicht ausgeschlossen, 121 BBergG- setzten i.d.R. aber Verschulden voraus- Bergschadensvermutung greift nicht ein
Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz
Umfang des Anspruches auf Bergschadenersatz
Grundstzlich Haftung nach 823 ff. BGB, d.h. fr den gesamten Schaden im Sinne von 249 ff. BGB
- gilt fr Schden am Grundstck selbst sowie dessen Bestandteilen und Zubehr
- dagegen Haftungsgrenzen fr Personenschden und sonstige Sachschden
Bercksichtigung von Mitverschulden, 118 BBergG Mglichkeit des Bergschadensverzichts vgl 115 Abs 3 BBergG
Prof. Dr. Hartmut Weyer 126Bergrecht
Mglichkeit des Bergschadensverzichts, vgl. 115 Abs. 3 BBergG- hufig im Zusammenhang mit Grundstcksveruerungen des Unternehmers
Zeitlicher Anwendungsbereich der 114 ff. BBergG- westliche Bundeslnder: Schden ab Inkrafttreten BBergG- stliche Bundeslnder: Schden ab Wirksamkeit des Beitritts
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Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz
Haftung bei Wegfall oder Zahlungsunfhigkeit des Unternehmers
Bergschadensausfallkasse- private Lsung der Unternehmen- nur fr Schden ab dem 1.1.1982- Ermchtigung, durch Rechtsverordnung eine Ausfallkasse zu
errichten, 122 BBergG
Staatshaftung
Prof. Dr. Hartmut Weyer 127Bergrecht
- fr Schden vor dem 1.1.1982- aber nur unter der Geltung des Grundgesetzes
- nicht fr DDR- nicht vor Inkrafttreten des Grundgesetzes
Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz
Bercksichtigung von Bergschden im Betriebsplanverfahren
Moers-Kapellen-Urteil des BVerwG (1989)- Hinnahme von Oberflcheneinwirkungen als Inhalts- und
Schrankenbestimmung i.S.v. Art. 14 Abs. 2 GG- Mglichkeit eines Abwehranspruches gegen schdliche
Oberflcheneinwirkungen erforderlich- Entscheidung ber behrdliche Zulassung von Aufsuchungs- und
Gewinnungsbetrieben unter Beachtung des Verhltnismigkeitsgrundsatzes- Notwendigkeit eines geeigneten Verfahrens, in dem der
Ob fl h i t ll f di V hlt i i k it l t
Prof. Dr. Hartmut Weyer 128Bergrecht
Oberflcheneigentmer alle fr die Verhltnismigkeit relevanten Einwendungen vorbringen kann
- Schutz ber 48 Abs. 2 BBergG Beschrnkungen der Aufsuchung oder Gewinnung auerhalb des Betriebsplanverfahrens
06.10.2014
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Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz
Bercksichtigung von Bergschden im Betriebsplanverfahren
Konsequenzen in der bergbehrdlichen Praxis
- Prfung der Verhltnismigkeit im Betriebsplanverfahren
- Ggf. Forderung von Sonderbetriebsplnen Einwirkung auf die Tagesoberflche
Prof. Dr. Hartmut Weyer 129Bergrecht
- Beteiligung der Oberflcheneigentmer am Betriebsplanverfahren- soweit diese voraussichtlich von Eigentumsbeeintrchtigungen von
einigem Gewicht betroffen sein werden
141006 Gliederung Bergrecht141006 Bergrecht - gesamt