Stand: Januar 2016
Sie möchten zu Hause alt werden?
Wir unterstützen Sie hierbei!
Für Sie in Sankt Augustin:
Johanniter Sozialstation St. Augustin/Siegburg
Südstr. 33
02241 - 1496930
Sozialstation St. Augustin/Siegburg
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Inhalt
Vorwort 3
Kontakt 4
Einzugsbereich 4
Pflegeleitbild für die ambulanten sozialpflegerischen Dienste der JUH 5
Leistungskatalog der Sozialstation 7
Weitere Leistungen der Johanniter 8
Informationen zur Kostenübernahme 9
Einführung in die Pflegeversicherung 10
Pflegeversicherungsleistungen (Katalog und Preise) 13
Sonstige Leistungen (Preise) 21
Sozialstation St. Augustin/Siegburg
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Vorwort
Der zunehmende Wandel der Altersstruktur in der Bevölkerung, verbunden mit einer höheren Lebenserwartung, führt zu einem überproportionalen Anstieg betagter Menschen. Daraus ergibt sich als Konsequenz, dass immer mehr äl-tere Menschen pflegebedürftig werden. Hinzu kommt der Wunsch des Einzel-nen, in der eigenen häuslichen Umgebung alt zu werden. Diese Menschen benötigen eine umfassende und kompetente Unterstützung.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) als gemeinnütziger Träger bietet ein breites Spektrum unterstützender Leistungen speziell für diese Menschen an.
Unser gemeinsames Ziel
Sie möchten zu Hause alt werden — Wir unterstützen Sie dabei
Den Wunsch unserer Kunden, gut versorgt und sicher zu Hause in der ge-wohnten Umgebung alt zu werden, unterstützen wir mit guter Beratung und kompetenter Arbeit.
Unserem christlichen Auftrag folgend, sehen wir den Menschen mit all seinen Bedürfnissen und Wünschen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir nehmen uns nicht nur seiner körperlichen Leiden, sondern auch seiner seelischen Nöte an. Wir sind davon überzeugt, diesem Anspruch durch eine den individuellen Be-dürfnissen und Wünschen angepasste und fachlich qualifizierte Versorgung gerecht zu werden.
Diese Broschüre entstand aus dem Wunsch, Ihnen einen Überblick über unse-re Dienstleistungen zu geben.
Natürlich stehe ich Ihnen bei Fragen zu einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung!
Ute Schauer
Dienststellenleitung
Sozialstation St. Augustin/Siegburg
Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da! Telefon: 02241 - 1496930 - 4 -
Kontakt www.johanniter-bonn.de
Postanschrift: Sozialstation St. Augustin/Siegburg der Johanniter Südstr. 33
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241 - 1496930
Fax: 02241 - 1496939
E-Mail: [email protected]
Das Pflegeteam Frau Ute Schauer und ihr bewährtes Mitarbeiterteam stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie besitzen langjährige Erfahrung in der Al-ten- und Krankenpflege und sind bestens auf die Bedürfnisse der Patienten eingestellt.
Einzugsbereich
Sankt Augustin und Siegburg
Sozialstation St. Augustin/Siegburg
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Pflegeleitbild für die ambulanten sozialpflegerischen Dienste der Johanniter
Teil 1
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) ist ein Werk des Johanniterordens,der seit 900 Jahren die Pflege, Versorgung und die Betreuung von Krankenund Bedürftigen als seine besondere Aufgabe ansieht.Als Fachverband des Diakonischen Werkes verfolgt die JUH im Bewußtseinder Tradition christlicher Nächstenliebe ausschließlich gemeinnützigeZwecke. Die Solidarität mit dem hilfebedürftigen Menschen steht imMittelpunkt der Arbeit und besitzt höchste Priorität
Auf dieser Basis gründet sich das Selbstverständnis aller Mitarbeiter undMitarbeiterinnen. Unser Pflegeverständnis entspricht dem Leitbild derJohanniter-Unfall-Hilfe e.V.Die Versorgung unserer Patienten wird durch entsprechend qualifizierteMitarbeiter und Mitarbeiterinnen erbracht, die ihre Arbeit freundlich,zuverlässig und kompetent durchführen. Sie erweitern durch kontinuierlicheFort- und Weiterbildung ihre Kenntnisse, um ihr fachliches Wissen undsoziales Handeln stetig zu verbessern.
Unser Hilfsangebot setzt in den Bereichen des täglichen Lebens an, dienicht mehr selbständig bewältigt werden können.Ziel ist die Wiederherstellung und der Erhalt des Wohlbefindens sowie derSelbstbestimmung der Menschen, die unsere Hilfe suchen.Mit unserem patientenorientierten Pflegeansatz stellen wir den Menschenmit seinen persönlichen Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Pflege.Durch ein umfassendes Angebot von pflegerischen, seelsorgerischen undhauswirtschaftlichen Dienstleistungen ermöglichen und fördern wir dieAufrechterhaltung des eigenen Haushaltes und die Teilhabe am sozialenUmfeld.
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Teil 2
Wir wollen, ...... daß unsere Patienten so lange wie möglich in ihrer häuslichenUmgebung bleiben und ein selbständiges Leben führen können.
Ihre Selbständigkeit soll durch aktivierende Pflege erhalten und gefördertwerden.Hierzu bieten wir an: die Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens bzw. die
stellvertretende Übernahme die Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen, therapeutischen oder
rehabilitativen Maßnahmen die psychosoziale Begleitung und Betreuung in Krisensituationen die Unterstützung von pflegenden Angehörigen
Unsere Pflegeleistungen erfolgen auf der Basis einer kontinuierlichenPflegeplanung und Pflegedokumentation. Alle Pflegemaßnahmen werdenin enger Zusammenarbeit mit den Patienten, dem behandelnden Arzt undallen an der Behandlung Mitwirkenden sichergestellt, in regelmäßigenAbständen überprüft und durch unsere Qualitätsbeauftragten überwacht.Da wir ambulante Hilfen in zeitlich vereinbarten Rahmen anbieten, freuenwir uns, Angehörige und Freunde unserer Patienten tatkräftig mit Beratungund Hilfestellung zu unterstützen, damit auch individuellePatientenbedürfnisse Berücksichtigung finden.Selbstverständlich wird unser Pflegeleitbild in regelmäßigen Abständenüberprüft und den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissenangepaßt.
Helfen aus Überzeugung - überzeugend helfen!
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Unsere Leistungen
Beratung und begleitende Unterstützung
Planung der Pflege und Beratung zu deren Finanzierung
Unterstützung unserer Patienten bei der Beantragung von Leistungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung
Anwesenheit unserer Pflegedienstleitung oder einer versierten Mitar-beiterin bei der Begutachtung durch den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen“ zur Einstufung in eine Pflegestufe
Beratung unserer Patienten bei der Beschaffung von Pflegehilfsmit-teln (Pflegebett, Rollstuhl, Badehilfen, Gehhilfen, etc.)
Unterweisung pflegender Angehöriger
Häusliche Pflege und Betreuung
Von einmal wöchentlich bis hin zu mehrmals täglich an 365 Tagen im Jahr:
Leistungen der Krankenversicherung
Hierzu gehören die medizinisch-pflegerisch vom Arzt verordneten Leistungen der Behandlungspflege, wie beispielsweise die Medika-mentengabe, eine Injektion, die Wundversorgung oder das Anlegen von Kompressionsstrümpfen.
Leistungen im Sinne der Pflegeversicherung
Zum Spektrum der Pflegeversicherungsleistungen gehören die Berei-che der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität sowie der Haus-wirtschaft. Seit 2013 sind auch Betreuungsleistungen, wie etwa Spa-ziergänge, Vorlesen oder andere Beschäftigungsangebote Gegen-stand von abrechenbaren Pflegeversicherungsleistungen.
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Weitere Leistungen der Johanniter
Menüservice
Vollkost, Schonkost, Diätkost, vegetarische Kost
Wöchentlich frische Anlieferung von Tiefkühlkost (wählen á-la-carte)
Tägliche Anlieferung von Warm-Menüs ins Haus (an 365 Tagen im Jahr; auch an Wochenenden und Feiertagen!)
Hausnotruf
Im Notfall sorgt die Hausnotrufzentrale für schnelle Hilfe
Beruhigt und sicher zu Hause leben
Hilfe auf Knopfdruck — rund um die Uhr
Beratung, Installation und Betreuung durch unsere Mitarbeiter
Rettungswache
Krankentransporte
Dialysefahrten
Die Leistungen werden nach den individuellen Wünschen und Bedürfnis-sen unserer Kunden durch unsere freundlichen und motivierten Mitarbei-ter erbracht.
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Informationen zur Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten?
Die Krankenkassen, unter folgenden Voraussetzungen:
Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt be-stimmte Leistungen, wie z.B. das Stellen und Verabreichen von Medi-kamenten, die Gabe von Spritzen oder das Anlegen von Verbänden.
Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse.
Die Übernahme der Kosten erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kran-kenkasse ab. In der Regel ist ein Eigenanteil vom Patienten zu tragen.
Die Pflegeversicherung, unter folgenden Voraussetzungen:
Sie haben einen Antrag bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse gestellt, der „Medizinische Dienst“ hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt und Sie einer Pflegestufe zugeordnet.
Die Kosten werden dann rückwirkend vom Tag der Antragstellung über-nommen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Über-schreiten die erbrachten Leistungen des Pflegedienstes den von der Pflegekasse genehmigten Betrag, so wird über die Differenz eine Privat-rechnung erstellt.
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Einführung in die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1994 beschlossen. Seit dem 01.05.1995 gibt es die Leistungen für die Pflege im häuslichen Bereich, seit 01.07.1996, nach Einführung der 2. Stufe der Gesundheitsreform, auch Leistungen für die Pflege in Heimen. Den Gesetzestext zur Pflege-versicherung finden Sie im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz 2013 hat der Gesetzgeber zusätz-lich Leistungsansprüche für Menschen mit eingeschränkter Alltagskom-petenz geschaffen, d.h. für all diejenigen, die von einer demenziellen Veränderung betroffen sind.
Pflegestufen / Leistungen bei häuslicher Pflege
Es werden vier Pflegestufen unterschieden. Die folgende Tabelle gibt Ihnen Informationen zu diesen Pflegestufen und den zugeordneten Leis-tungen.
Stand: 1. Januar 2015
Ohne eingeschränkte Alltags-kompetenz
Mit eingeschränkter
Alltagskompetenz
Sachleistung Geldleistung Sachleistung Geldleistung
Pflegestufe 0 ------------- ------------- 231,00 € 123,00 €
Pflegestufe 1 468,00 € 244,00 € 689,00 € 316,00 €
Pflegestufe 2 1.144,00 € 458,00 € 1.298,00 € 545,00 €
Pflegestufe 3 1.612,00 € 728,00 € 1.612,00 € 728,00 €
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Sachleistung
Sachleistungen sind Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte im Rahmen der Häuslichen Pflege.
Geldleistung
Geldleistung wird als Pflegegeld gezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die nötige Grundpflege, die hauswirtschaftliche Versor-gung und die Betreuung übernehmen.
Kombinationsleistung
Sachleistung und Geldleistung können beliebig miteinander kombiniert werden. Die Aufteilung kann fest sein oder variabel an den Pflegeumfang angepasst werden (wechselnde Leistungsaufteilung).
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Nach § 45 b SGB XI erhalten Pflegebedürftige zusätzlich zu den oben dargestellten Leistungsansprüchen einen Betreuungsbetrag in Höhe von 1248 Euro oder 2496 Euro je Kalenderjahr. Die Feststellung erfolgt im
Rahmen der üblichen Einstufung in die Pflegeversicherung durch den me-dizinischen Dienst der Krankenkassen.
Weitere Leistungen (auf Antrag)
Rentenversicherung für pflegende Familienangehörige
Verhinderungspflege bei Abwesenheit der pflegenden Familienange-hörigen
Tagespflege
Technische Hilfsmittel (z.B. Johanniter-Hausnotruf)
Schulungen am Bett für pflegende Familienangehörige
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Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Krankenunterlagen, Pflege-handschuhe) bis zu 40,00 € pro Monat, sowie Zuschüsse bis zu 4000,00€ für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Umbau des Bades) werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen.
Wer ist pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geis-tigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfen auf Dauer in ihrem Alltag benötigen. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Ausschlagge-bend ist der tägliche Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernäh-rung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Anträge auf Leistungen: wie und wo?
Leistungen der häuslichen oder stationären Pflege gibt es nur auf An-trag. Anträge auf Leistungen nimmt Ihre Pflegeversiche-rung/Krankenkasse entgegen. Dort liegen Antragsformulare für Sie be-reit. Der Antrag sollte umgehend gestellt werden, sobald Pflegebedürf-tigkeit eintritt. Dem Antrag folgt die Begutachtung durch den Medizini-schen Dienst der Kasse. Sofern dieser eine Pflegebedürftigkeit festge-stellt hat, erhalten Sie die Leistungen der Pflegekasse entsprechend der gewährten Pflegestufe ab dem Tag der Antragstellung.
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Pflegeversicherungsleistungen (Katalog und Preise)
Stand: Januar 2016
Leist-ungs-kom-plex
Pu
nkt
e
Vergütung Punktwert 0,05188 €
Leistungsart Leistungsinhalte
1 Ganzwaschung 1. Waschen, Duschen, Baden 410 21,27 € 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege Ist in einem Einsatz nicht 3. Rasieren abrechnungsfähig mit 4. Hautpflege LK 2, 15 a - 21, 23 - 29 5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebe-
reiches 2 Teilwaschung 1. Teilwaschung (z. B. Intimbereich) 220 11,41 €
2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege Ist in einem Einsatz nicht 3. Rasieren abrechnungsfähig mit 4. Hautpflege LK 1, 15 a - 21, 23 - 29 5. Haarpflege 6. Nagelpflege 7. An- u. Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebe- reiches
3 Ausscheidungen 1. Utensilien bereitstellen, anreichen 100 5,19 € 2. Zur Toilette führen Ist in einem Einsatz nicht 3. Unterstützung u. allgem. Hilfestellung abrechnungsfähig mit ( Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) LK 16 - 21, 23 - 28 4. Überwachung der Ausscheidung 5. Entsorgen/Reinigen des Gerätes u. Bettes 6. Katheterpflege (insbesondere Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung d. Stomabeutels) 7. Empfehlung zum Kontinenztraining/ Inkontinenzversorgung
8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen, ggf. Intimpflege
4 Selbstständige 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung 100 5,19 € Nahrungsaufnahme (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern u. Vorbereiten des Pflegebe- Ist in einem Einsatz nicht dürftigen abrechnungsfähig mit 3. Entsorgung der benötigten Materialien LK 5, 16 - 18, 20, 24 - 28 4. Säubern des Arbeitsbereiches
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5. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungs- beratung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszu- fuhr incl. Beratung über Esshilfen
5 Hilfe bei der 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung 250 12,97 € Nahrungsaufnahme (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebe- Ist in einem Einsatz nicht dürftigen abrechnungsfähig mit 3. Darreichung der Nahrung LK 4, 15 a - 18, 20, 24, 4. Entsorgen der benötigten Materialien 27, 28 5. Säubern des Arbeitsbereiches (Spülen) 6. Versorgen des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) 7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungs- beratung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeits- zufuhr incl. Beratung über Esshilfen
6 Sondenernährung 1. Vorbereiten u. Richten der Sonden- 100 5,19 € bei implantierter nahrung Magensonde (PEG) 2. Sachgerechtes Verabreichen der Ist in einem Einsatz nicht Sondennahrung abrechnungsfähig mit 3. Nachbereitung LK 16, 17, 27, 28
7 Lagern/Betten 1. Richten des Bettes 100 5,19 € Ist in einem Einsatz nicht 2. Wechseln der Bettwäsche abrechnungsfähig mit 3. Körper- u. situationsgerechtes Lagern LK 16 - 18, 20, 23 - 30 4. Vermittlung von Lagerungstechniken, ggf. Einsatz von Lagerungshilfen
8 Mobilisation 1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett 180 9,34 € Mindesteinsatzdauer 15 Min. 2. An- / Auskleiden incl. An- u. Ablegen (nur als selbstständige von Körperersatzstücken Leistung abrechenbar) 3. Aufstehen/Zubettgehen 4. Sitz-, Geh- u. Stehübungen (ggf. unter Ist in einem Einsatz nicht Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bett- abrechnungsfähig mit lägerigen passives, assistiertes oder LK 16 - 17, 27 - 29 aktives, funktionsgerechtes Bewegen 5. Hilfe beim Verlassen und Wieder- aufsuchen der Wohnung 6. Hilfe beim Treppensteigen
9 Behördengänge u. 1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn 360 18,68 € Arztbesuche persönliches Erscheinen bei Behörden Ist in einem Einsatz nicht oder Ärzten unumgänglich ist. abrechnungsfähig mit LK 15 a - 17
10 Beheizen des Wohn- 1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im 60 3,11 € bereiches Wohnungsumfeld Ist in einem Einsatz nicht 2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht
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abrechnungsfähig mit Fernwärme, Gas-, Zentralheizung) LK 16 -17 3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen 11 Einkaufen 1. Zusammenstellen des Einkaufzettels für 150 7,78 €
(Abrufempfehlung bis Gegenstände des tägl. Bedarfs zu 2x je Woche ) 2. Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) u. notwendige Besorgung (z. B. Bank- Ist in einem Einsatz nicht u. Behördengänge) abrechnungsfähig mit 3. Unterbringung u. Versorgung der einge- LK 15 a - 17 kauften Lebensmittel 4. Anleitung u. Beachtung von Genieß- u. Haltbarkeit von Lebensmittel 5. Gegebenenfalls Wäsche zur Reinigung bringen u. abholen 12 Zubereiten von warmen 1. Anleitung zum Umgang mit Lebens- 150 7,78 €
Speisen mitteln u. Vorbereitung der Lebensmittel Ist in einem Einsatz nicht 2. Zubereiten von warmen Speisen abrechnungsfähig mit 3. Säubern des Arbeitsbereiches (z. B. LK 16, 17, 27, 28 Spülen) 4. Entsorgen des verbrauchten Materials 13 Reinigen der Wohnung 1. Reinigen des allgemeinüblichen Lebens- 540 28,02 €
(Abrufempfehlung alle bereiches wie z. B. Wohnraum, Bad, 14 Tage) Toilette, Küche 2. Trennen und Entsorgen des Abfalls 3. keine Grundreinigung 14 Waschen u. Pflegen 1. Waschen u. trocknen 360 18,68 €
der Wäsche u. Kleidung 2. Bügeln (Abrufempfehlung 1 x 3. Ausbessern wöchentlich) 4. Sortieren u. einräumen 5. Schuhpflege
15 Hausbesuchs- pauschale 1. Anfahrt 2,52 €
(bis zu 2 x je Tag ab- 2. Dokumentation rechenbar) Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 3 Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag 15 a Erhöhte Hausbesuchs- 1. Anfahrt 5,00 € pauschale (bis 1x je Tag; 2. Dokumentation daneben ist Pos. 15 max. Bei Abruf von ausschließlich einem der 1 x je Tag abrechenbar) Leistungskomplexe 3, 4, 6 bis 8, 10, 12, 27, 28, 29 oder 30 je Einsatz Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag; daneben ist LK 15 max. 1x je Tag abrechenbar
16 Erstgespräch 1 Erfassung des häuslichen Pflegeum- feldes 1600 83,01 €
(vor Aufnahme der Pflege) 2. Feststellung der Pflegeprobleme
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incl. Hausbesuchspauschale 3. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen
4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag und Erörterung des Pflegevertrages
5. Planung der Pflegeeinsätze 6. Information über weitere Hilfen 7. Gespräch mit Angehörigen/Arzt
8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers
9. Beratung über Präventions- und Entlas- tungsangebote
10. Beratung über geeignete Leistungen, sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung
16a Folgebesuch 1. Erfassung von Veränderungen im häus- lichen Pflegeumfeld 900 46,69 €
incl. Hausbesuchspauschale 2. Feststellen von neuen Pflegeproblemen
3. Feststellung der Ressourcen des Pflege- bedürftigen
4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag und Erörterung des modifizierten Pflegevertrages
5. Planung der Pflegeeinsätze 6. Information über weitere Hilfen
7. Gespräch mit Angehörigen/Arzt 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers 9. Beratung über Präventions- und Entlas- tungsangebote 10. Beratung über geeignete Leistungen, sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung
17 Beratungsbesuch nach 1. Beratung und Unterstützung der Pflege- Stufe
1 22,00 € § 37 Absatz 3 SGB XI personen nach Stufe 1 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflege- bedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweis auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale
17a Beratungsbesuch nach 1. Beratung und Unterstützung der Pflege- Stufe
2 22,00 € § 37 Absatz 3 SGB XI personen nach Stufe 2 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflege- bedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweis auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
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6. incl. Hausbesuchspauschale
17b Beratungsbesuch nach 1. Beratung und Unterstützung der Pflege- Stufe
3 32,00 € § 37 Absatz 3 SGB XI personen
nach Stufe 3 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflege- bedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweis auf Pflegekurse 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6. incl. Hausbesuchspauschale
17c Beratungsbesuch nach 1. Beratung und Unterstützung der Stufe
0 22,00 € § 37 Absatz 3 Satz 6 Angehörigen, bzw. Betreuungsperson SGB XI 2. Einschätzung der individuellen Situation nach Stufe 0 3. Hinweise auf Hilfestellungen 4. Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale
Verbundene Leistungskomplexe
18 Große Grundpflege mit Leistungskomplexe: 610 31,65 € Lagern/Betten und 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen,
selbstständiger Baden) Nahrungsaufnahme 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 4 Selbstständige Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten 19 Große Grundpflege Leistungskomplexe: 450 23,35 € 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen,
Baden) 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 20 Kleine Grundpflege mit Leistungskomplexe: 450 23,35 € Lagern/Betten und 2 Teilwaschung
selbstständiger 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Nahrungsaufnahme Sputum, Erbrochenes) 4 Selbstständige Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten 21 Kleine Grundpflege Leistungskomplexe: 290 15,05 € 2 Teilwaschung
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 22 Große hauswirtschaftl. Leistungskomplexe: 760 39,43 € Versorgung 13 Reinigen der Wohnung
14 Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung 23 Große Grundpflege mit Leistungskomplexe: 520 26,98 € Lagern/Betten 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen,
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Baden) 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 7 Lagern/Betten 24 Große Grundpflege mit Leistungskomplexe: 740 38,39 € Lagern/Betten und Hilfe 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen,
bei der Nahrungsauf- Baden) nahme 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten 25 Kleine Grundpflege mit Leistungskomplexe: 350 18,16 € Lagern/Betten 2 Teilwaschung
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 7 Lagern/Betten 26 Kleine Grundpflege mit Leistungskomplexe: 580 30,09 € Lagern/Betten und Hilfe 2 Teilwaschung
bei der Nahrungs- 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, aufnahme Sputum, Erbrochenes) 5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten
27 Kleine pflegerische 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des 100 5,19 € Hilfestellung 1 Bettes oder anderen Sitz- und Liege- (Ist in einem Einsatz nicht ab- gelegenheiten
rechenbar mit LK 1 - 15, 16 - 30) 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
3. Richten des Bettes 28 Kleine pflegerische 1. An- und/oder Auskleiden (incl. An- und 100 5,19 €
Hilfestellung 2 Ablegen von Körperersatzstücken) (Ist in einem Einsatz nicht ab- 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
rechenbar mit LK 1 - 15, 16 - 30) 3. Richten des Bettes
29 Kleine pflegerische Leistungskomplexe: 170 8,82 € Hilfestellung 3 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2
(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16 - 28)
30 Kleine pflegerische 1. Wechseln der Bettwäsche 80 4,15 € Hilfestellung 4 2. Richten des Bettes
(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7, 13, 14, 16 - 18, 20, 22, 23 - 28)
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Grundsätzliches zur Abrechnung von Leistungskomplexen:
Die vorgenannten Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene – und nicht zeitabhängige Tätigkeiten für Pflege-bedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Der jeweili-ge Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leis-tungsinhalte vollständig erbracht werden. Die Leistungsart und die we-sentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzei-tiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe 18 - 26 oder 29 abzurechnen.
Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpfle-gemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fä-higkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsin-halte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beauf-sichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigen-ständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht.
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Leistungs-/Entgeltverzeichnis Häusliche Krankenpflege ab Januar 2016
Leistungsgruppen Häusliche Krankenpflege SGB V Preis Preis in Wohn-anlagen
1. Grund- und Behandlungspflege § 37.1 SGB V Einschl. hauswirtschaftlicher Versorgung bis zu 10 Min. max. 2x tgl. 29,18 € 23,34 €
Hauswirtschaftliche Versorgung bis max. 30 Minuten 6,13 € 6,13 €
2. Behandlungspflege gem. § 37.2 SGB V
a) Leistungsgruppe 1 Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, Inhalation, Injektion s.c. (auch Insulingabe), richten von Injektionen, auflegen von Kälteträgern, Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (ohne Wochendispenser), Medikamentengabe, Augentropfen, Auszie-hen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen
10,28 € 8,22 €
b) Leistungsgruppe 2 Versorgung bis zu zwei Dekubiti mit Grad 2, Klistiere/Klysma, Flüssigkeitsbilanzierung, SPK Versorgung, Medizinische Einreibungen, Dermatologische Bäder, Versorgung bei PEG, Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen
10,70 € 8,56 €
c) Leistungsgruppe 3 Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette, Blasenspülung, Versorgung von mehr als zwei Dekubiti mit Grad 2, Versorgung und Überprüfung von Drainagen, Injek-tion i.m., Instillation, Stoma-Versorgung, Katheterisierung, intermittierende Einmalka-theterisierung, Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser, Wechsel und Pflege der Trachealkanüle, Anlegen oder Wechseln von Wundverbän-den, Augenhöhlungspülung, Anlegen eines Kompressionsverbandes, Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden
13,84 € 11,07 €
d) Leistungsgruppe 4 Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes, Versorgung eines Dekubiti Grad 3, Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 3, Versorgung eines Dekubitus Grad 4, Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 4, Einlauf, Digitales Enddarm-Ausräumen, Anhän-gen, Wechsel oder Abhängen einer i.v. Infusion, Legen und Wechseln einer Magen-sonde, Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen
18,40 € 14,72 €
e) Anleitung zur Behandlungspflege
Leistungsgruppe 1
Leistungsgruppe 2
Leistungsgruppe 3
Leistungsgruppe 4
Zuschlag bei Anleitungserfolg
Leistungsgruppe 1
Leistungsgruppe 2
Leistungsgruppe 3
Leistungsgruppe 4
15,42 €
16,05 €
20,76 €
27,60 €
20,56 €
21,40 €
27,68 €
36,80 €
12,34 €
12,84 €
16,61 €
22,08 €
16,45 €
17,12 €
22,14 €
29,44 €
Sozialstation St. Augustin/Siegburg
Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da! Telefon: 02241 - 1496930 - 21 -
Weitere Leistungen (Preise)
Hierbei handelt es sich um Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Kranken‐ und Pflegekassen gehören:
individuelle Leistungserbringung durch Pflegekräfte, je angefangene 15 Minuten 10,23 Euro
Anfahrtspauschale, wenn solitär erbracht 4,66 Euro
allgemeine Betreuung / Alltagshilfe, 60 Minuten 26,00 Euro
Betten machen, nur in Kombination mit Modul Pflegeversicherung 1,50 Euro
Zusätzliche Betreuungs‐ und Entlastungsleistung, §45 a/b SGBXI je Stunde und Qualifikation 26,00 Euro bzw. 30,00 Euro
Verordnungsmanagement Erstverordnung jede Folgeverordnung
kostenfrei8,50 Euro
Fristgerechte Beantragung der Kostenübernahme für verordnete Leistungen der Häuslichen Krankenpflege bei Ihrer Krankenkasse:
- Fristgerechte Anforderung der Verordnung beim Arzt - Abholung der Verordnung beim Arzt (nur im Einzugsgebiet der zuständigen Johanniter‐Sozialstation) - Bearbeitung der Verordnung - Vorlage der Verordnung beim Klienten zur Unterschrift - Verschicken der Verordnung an die Krankenkasse incl. Porto.
Rezeptmanagement monatlich 18,00 EuroVoraussetzung: vertragliche Vereinbarung über Leistungen der Pflege‐versicherung und/oder Leistungen der Häuslichen Krankenpflege.
- Rechtzeitige Bestellung der Rezepte bei Ihrem Arzt - Abholung des Rezeptes beim Arzt (nur im Einzugsgebiet der zuständigen Johanniter‐Sozialstation) - Besorgung der Medikamente und/oder Hilfsmittel.
Ausfallpauschale wird berechnet, falls der vereinbarte Einsatz, aus von dem Leistungsnehmer zu vertretenden Gründen ausfallen muss und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt wird.
20,00 Euro