Gewässerschutz
Schutz der Gewässer vor
wassergefährdenden Stoffen
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gehen u. a.
zurück auf den Sandoz-Unfall, in dessen Folge eine erhebliche Verunreinigung
des Rheins mit z. T. verheerenden Folgen eingetreten sind.
Infolge des Brandes einer Lagerhalle der Firma Sandoz bei Basel gelangten am
1. November 1986 mit dem Löschwasser ca. 20 - 30 t Insektizide (u. a. Disulfo-
ton, Etrimphos und Endosulfan sowie organische Quecksilberverbindungen) in
den Rhein und haben die Gewässerbeschaffenheit sowie vielfältige Nutzungen
am Rhein stark beeinträchtigt (großflächiges Fischsterben, zeitweilige Stilllegung
der Trinkwasserversorgung aus dem Rhein).
Die eingetragenen Schadstoffe weisen eine hohe Giftigkeit auf; die meisten sind
für Fische im Bereich von wenigen mg/l akut giftig und wirken auf niedere
Wasserorganismen bereits bei einigen µg/l tödlich. Endosulfan tötet Fische schon
im Bereich von sehr wenigen µg/l. (nach DKRR, 1988)
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 4
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sandoz-Unfall,
1986
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 5
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Fischsterben nach dem Sandoz-Unfall, 1986
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 6
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Maximalwerte der
Gewässer-
verunreinigung
nach dem
Sandoz-Unfall (aus DKRR, 1988)
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 7
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ganglinien der
Gewässer-
verunreinigung
nach dem
Sandoz-Unfall
von 1986 (aus DKRR,
1988)
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 8
WHG - § 62
Alle Anlagen zum Umgang mit w. S. …
…müssen den a.a.R.d.T. entsprechen!
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (w. S.)
Anlagen zum
Lagern, Abfüllen
oder Umschlagen
von w. S.
(LAU-Anlagen)
Anlagen zum
Herstellen, Behandeln
oder Verwenden
von w. S.
(HBV-Anlagen)
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 9
WHG - §§ 62 und 63
Begriffsbestimmung
wassergefährdende Stoffe
Ermächtigung zum Erlass einer Regelung
zur Einstufung von w. S. und zu
Anforderungen an die Beschaffenheit der
Anlagen zum Umgang mit w.S. sowie zu
Pflichten der Betreiber dieser Anlagen
LAU-Anlagen (von denen i. d. R. eine
besonders hohe Gefährdung ausgeht )
müssen - zusätzlich zu den Anforderungen
gemäß § 62 - eine sog. behördliche
Eignungsfeststellung haben!
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 10
VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS
Vom 17. Mai 1999
Die VwVwS enthält in 4 Anhängen folgende Listen
Anhang 1 Nicht wassergefährdende Stoffe
Anhang 2 Wassergefährdende Stoffe (WGK 1 bis 3)
Anhang 3 Einstufungsverfahren für bisher nicht bewertete Stoffe auf der Basis von
R-Sätzen des Gefahrstoffrechts
Anhang 4 Einstufungsverfahren für Zubereitungen und Gemische
„Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) verpflichtet die
Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die von
ihnen verwendeten Stoffe und Gemische in eine Wassergefährdungsklasse (WGK)
einzustufen. Die Einstufungen der Stoffe sind bei der Dokumentations- und
Auskunftsstelle wassergefährdende Stoffe im Umweltbundesamt zu
dokumentieren.“
Im UBA werden die „…Einstufungsdokumentationen der Betreiber erfasst, formal
und auf Plausibilität überprüft und die resultierenden Einstufungen der Stoffe
werden im Internet veröffentlicht.“ (aus UBA, 2013)
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 11
VwVwS
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die
Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen
(Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)
Vom 17. Mai 1999
Ursprünglich gab es
noch eine WGK 0,
diese ist nun weg-
gefallen, stattdessen
Kategorie „nicht
wassergefährdend“!
I. d. R. nicht wassergefährdend:
• Lebensmittel
• Futtermittel
w. S. können sein
• Stoffe (Einzelstoffe)
• Stoffgruppen
• Gemische
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 12
VwVwS
Welche Eigenschaften werden bei der Einstufung, ob ein Stoff wassergefährdend
ist oder nicht, herangezogen?
• Löslichkeit des Stoffs in Wasser
• Biologische Abbaubarkeit in Wasser
• Anreicherung in der Nahrungskette
(Bioakkumulation)
• Kanzerogenität (krebserzeugend)
• Akute Toxizität gegenüber Fischen
• Akute Toxizität gegenüber
Wasserflöhen • Mutagenität (erbgutschädigend)
• Teratogenität (ruft Fehlbildungen bei
Embryos hervor)
• Gesundheitsschädlich / giftig / sehr
giftig bei Berührung mit der Haut
• Gesundheitsschädlich / giftig / sehr
giftig beim Verschlucken
• Kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben
• Giftig für Wasserorganismen
• Wachstumshemmung bei Algen
Risiken nach den R-Sätzen Sonstige Gesichtspunkte
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 14
VwVwS
Einstufung von Einzelstoffen
erfolgt zunächst auf der
Grundlage der R-Sätze der
GefStoffV
Jedem R-Satz wurde eine
bestimmte Punktzahl zugeordnet.
Aus der jeweiligen Summe der
Punkte des Stoffes wird die WGK
abgeleitet.
Die R-Sätze als bisherige Grundlage zur
Einstufung von w. S. werden in absehbarer
Zeit durch „H-Zahlen“ (hazard) nach der
europäischen CLP-Verordnung ersetzt.
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 15
VwVwS
Werden einem Stoff nach den R-
Sätzen 0 Punkte zugeordnet, gilt
er als nicht wassergefährdend.
Zusätzliche
Prüfkriterien
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 16
ÄnderungsVO zur VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe gem. ÄnderungsVO vom
27.Juli 2005
Auflistung von
Stoffen, die nicht
mehr als w. S.
geführt werden
Auflistung der w. S.
mit WGK
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 17
VwVwS
Ob ein bestimmter Stoff in der VwVwS enthalten ist und demzufolge eine WGK hat
oder nicht, kann über eine öffentlich und unentgeltlich zugängliche Datenbank des
Umweltbundesamts recherchiert werden.
Rigoletto
Auskunft
per
Datenbank
von der
Kommission
Bewertung
wasserge-
fährdende
Stoffe
(KBwS)
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 18
WasgefStAnlV
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Diese Bundes-VO
ist sehr kurz, weil
derzeit die wichti-
gen Einzelheiten
noch in den VAwS
der Länder geregelt
sind.
Der Entwurf einer
neuen umfassen-
den Verordnung
des Bundes liegt
aber bereits vor.
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 19
WasgefStAnlV (Bund)
Fachbetriebspflicht
Krasses Negativbeispiel:
Anmischen von Spritzbrühe zur Schädlingsbekämpfung in einem Tankanhänger, der zuvor
mit dem Konzentrat befüllt wurde und anschließend durch Einfüllen von Trinkwasser aus
dem öffentlichen Netz auf die zur Ausbringung gewünschte Konzentration verdünnt werden
sollte…
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 20
WasgefStAnlV (Bund)
Das grundsätzliche Problem hinter dem eben genannten Negativbeispiel beschreibt auch
GUJER (GUJER, 2007):
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 21
Übersicht Anlagenverordnung w. S.
Die Bundesregierung bereitet den Erlass einer neuen Verordnung über Anlagen
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vor. Die AwSV wird
bundesweit einheitliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wasser-
gefährdenden Stoffen festlegen und die bisher gültigen unterschiedlichen
Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer ablösen.
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen (AwSV)
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 22
Derzeit gelten jedoch noch die Anlagenverordnungen der einzelnen
Bundesländer, deren materieller Regelungsgehalt im Wesentlichen auf der
Muster-VAwS der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) beruht.
Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) vom 8./9.11.1990
unter Einschluß der Fortschreibung gemäß Beschluß der 116.
LAWA-Sitzung am 22./23. März 2001 in Güstrow
Muster-VAwS der LAWA
Die Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) der Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser (LAWA) ist die Vorlage für die VAwS der einzelnen Bundesländer, deren
VAwS in den maßgeblichen Punkten der Muster-VAwS entsprechen.
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 23
Muster-VAwS der LAWA
Je höher die WGK und
je größer die Menge an
wassergefährdenden
Stoffen, desto höher
die Gefährdungsstufe!
Im Zweifelsfalle wird
die höchste WGK (3)
zugrunde gelegt.
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 24
Muster-VAwS der LAWA
Anforderungsbausteine an
oberirdische Anlagen:
Spezielle Vorkehrungen in
bezug auf
• F (Fläche)
• R (Rückhaltung)
• I (Infrastruktur)
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 25
Muster-VAwS der LAWA Allgemeine Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Lagern, Herstellen,
Behandeln und Verwenden wassergefährdender flüssiger Stoffe
Je höher die WGK und je größer die Menge an wassergefährdenden
Stoffen, desto umfassender die Vorkehrungen, um den Austritt von
wassergefährdenden Stoffen zu verhindern (analog zur Gefährdungsstufe)!
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 26
Muster-VAwS der LAWA
In Wasserschutzgebieten und in hochwassergefährdeten Gebieten oder
Überschwemmungsgebieten werden in aller Regel schärfere Anforderungen
gestellt.
Rechtlich wird das meist so umgesetzt, dass
entweder
• Aufstellung und Betrieb von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
überhaupt nicht zulässig ist
oder
• eine höhere Anforderung als gemäß Tabelle gilt.
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 27
Muster-VAwS der LAWA Gleichwertige Anforderungen (Beispiel):
> 1 ≤ 10 m³, WGK 1
F1 + R1 + I0 = F1 + R0 + I1 = F0 + R3 + I0
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 28
Stoffundurchlässige Fläche
Rückhaltevermögen für das
Volumen wassergefährdender
Flüssigkeiten, das bis zum
Wirksamwerden geeigneter
Sicherheitsvorkehrungen
auslaufen kann (z.B. Absperren
des undichten Anlagenteils oder
Abdichten des Lecks)
Keine besonderen Anforderungen
an die Infrastruktur über die
betrieblichen Anforderungen
hinaus; eine besondere
Betriebsanweisung nach § 3 Nr. 6
VAwS ist nicht erforderlich
Stoffundurchlässige Fläche
kein Rückhaltevermögen über die
betrieblichen Anforderungen
hinaus
Überwachung durch selbsttätige
Störmeldeeinrichtungen in
Verbindung mit ständig besetzter
Betriebsstätte (z.B. Messwarte)
oder Überwachung mittels
regelmäßiger Kontrollgänge;
Aufzeichnung der Abweichungen
vom bestimmungsgemäßen
Betrieb und Veranlassung
notwendiger Maßnahmen
keine Anforderungen an Befestigung und
Abdichtung der Fläche über die
betrieblichen Anforderungen
hinaus
Rückhaltevermögen ersetzt durch
Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät.
Anlagenteile, bei denen Tropfmengen
nicht auszuschließen sind, sind mit
gesonderten Auffangtassen zu versehen
oder in einem sonstigen Auffangraum
anzuordnen
Keine besonderen Anforderungen an die
Infrastruktur über die betrieblichen
Anforderungen hinaus; eine besondere
Betriebsanweisung nach § 3 Nr. 6 VAwS
ist nicht erforderlich
Muster-VAwS der LAWA Gleichwertige Anforderungen (Beispiel):
> 100 m³, WGK 3
F2 + R2 + I1 = F0 + R3 + I1 + I2
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 29
Stoffundurchlässige Fläche mit Nachweis
Rückhaltevermögen für das Volumen
wassergefährdender Flüssigkeiten, das bei
Betriebsstörungen freigesetzt werden kann, ohne
dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden.
Überwachung durch selbsttätige
Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit
ständig besetzter Betriebsstätte (z.B. Messwarte)
oder Überwachung mittels regelmäßiger
Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen
vom bestimmungsgemäßen Betrieb und
Veranlassung notwendiger Maßnahmen
keine Anforderungen an Befestigung und Abdichtung der
Fläche über die betrieblichen Anforderungen
hinaus
Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit
Leckanzeigegerät. Anlagenteile, bei denen Tropfmengen
nicht auszuschließen sind, sind mit gesonderten
Auffangtassen zu versehen oder in einem sonstigen
Auffangraum anzuordnen
Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen
in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte (z.B.
Messwarte) oder Überwachung mittels regelmäßiger
Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen vom
bestimmungsgemäßen Betrieb und Veranlassung
notwendiger Maßnahmen
Alarm- und Maßnahmenplan, der wirksame Maßnahmen
und Vorkehrungen zur Vermeidung von Gewässerschäden
beschreibt und mit den in die Maßnahmen einbezogenen
Stellen abgestimmt ist.
Muster-VAwS der LAWA
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 30
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit
Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Arbeitsblatt DWA-A 790
Technische Regel
wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Bestehende einwandige
unterirdische Behälter aus
metallischen Werkstoffen
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 31
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit
Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Leckanzeige mit
Kontrollflüssigkeit
(für oberirdische
Behälter)
Ausführungsbeispiele
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 32
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit
Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Überdruck-Leckanzeige
(für oberirdische
Behälter)
Ausführungsbeispiele
Ausführungsbeispiele
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 33
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit
Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Unterdruck-Leckanzeige
(für unterirdische
Behälter)
Ausführungsbeispiele
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 34
„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit
Leckanzeigegerät“
Was heißt das???
Heizöl-Tank
(unterirdisch)
Muster-VAwS der LAWA Anforderungen an Fass- und Gebindelager (identisch in AwsV)
Die Größe des erforderlichen Auffangraumes ist wie folgt zu staffeln:
Diese Regelung gewährleistet, dass im Fall der Fälle die gesamte
ausgetretene Menge an wassergefährdenden Stoffen zurückgehalten
werden kann, auch im „worst case“!
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 35
Ausführungsbeispiel
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 36
Fass- und Gebindelager
LöRüRl „Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie („Richtlinie zur Bemessung von
Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“) ist
eine Richtlinie zur Verhinderung von Verschmutzung oder Vergiftung von
Gewässern in der Nähe baulicher Anlagen, in denen mit wassergefährdenden
Stoffen umgegangen wird oder in denen im Brandfall solche Stoffe entstehen
können.“ (aus WIKIPEDIA, 2013)
Die LöRüRl wurden in D auf Länderebene erlassen, d. h. es gibt eine LöRüRl
Bayern, LöRüRl Berlin, LöRüRl NRW usw.
Letzter Auslöser der Gesetzesinitiative zur Einführung von LöRüRl‘n war der
Großbrand bei dem Schweizer Pharma-Riesen Sandoz im November 1986.
In Umsetzung der LöRüRl‘n wird im Brandfall während der Löscharbeiten das
anfallende kontaminierte Löschwasser in entsprechenden Einrichtungen zur
Rückhaltung aufgefangen. Diese Rückhalteeinrichtungen können ausreichend
bemessene Auffangwannen oder auch Provisorien sein, soweit diese den
Zweck erfüllen (z. B. angelegte Vertiefungen oder aufblasbare Bassins).
Das gespeicherte Löschwasser darf erst nach geeigneter Behandlung in das
Kanalnetz oder in ein Gewässer abgeleitet werden.
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 37
LöRüRl
Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinien der Länder werden obsolet, wenn die
Bundesregelung in Kraft tritt (dort ist alles Erforderliche in § 20 des jetzigen
Entwurfs geregelt)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 38
Unfälle mit wassergef. Stoffen
aus DESTATIS, 2013
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 39
Entwicklung der Anzahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12
Anza
hl
Unfälle
insgesamt
Umgang
Beförderung 1)
1) Einschl. Betriebsstofftanks.
Unfälle mit wassergef. Stoffen
aus DESTATIS, 2013
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 40
Freigesetztes und nicht wiedergewonnenes Volumen insgesamt
0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
16 000
18 000
20 000
22 000
24 000
26 000
28 000
97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12
m³
Freigesetztes
Volumen
Nicht wieder-
gewonnenes
Volumen
Literaturverzeichnis
Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 41
DKRR, 1988
Anonymus
2. Deutscher Bericht zum Sandoz-Unfall - Zustand des Rheins "1 Jahr danach"
Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins, Juli 1988
UBA, 2013
Anonymus
Internetseite des Umweltbundesamtes, Dessau zu wassergefährdenden Stoffen
http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/wassergefaehrdende-stoffe
RIGOLETTO, 2013
Anonymus
Internetseite des Umweltbundesamtes, Dessau Datenbank RIGOLETTO
http://webrigoletto.uba.de/rigoletto/public/welcome.do
GUJER, 2007
Gujer, W.
Siedlungswasserwirtschaft
Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 2007
WIKIPEDIA, 2013
Anonymus
WIKIPEDIA Internetseite zur Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
http://de.wikipedia.org/wiki/Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
DESTATIS, 2013
Statistisches Bundesamt
Fachserie 19 Reihe 2.3
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/UmweltstatistischeErhebun
gen/Wasserwirtschaft/UnfallwassergefaehrdenderStoff.html?nn=62772