Deutscher Bundestag18. Wahlperiode
Drucksache 18/124425.04.2014
Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 22. April 2014eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Baerbock, Annalena(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 9, 10
Dr. Bartke, Matthias (SPD) . . . . . . . . . 43, 44, 45, 46
Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 11, 12, 13, 14
Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 27
Brugger, Agnieszka(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 1
Buchholz, Christine (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 2
Claus, Roland (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Ebner, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 47, 48, 49
Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4
Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 25
Gehrcke, Wolfgang (DIE LINKE.) . . . . . . . . . 15, 16
Heinrich, Gabriela (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Held, Marcus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 59
Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 19
Karawanskij, Susanna (DIE LINKE.) . . . . . . 26, 51
Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 23
Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 40
Klimke, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 52, 53, 54
Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 60
Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 61
Lay, Caren (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 39
Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 62, 63
Mihalic, Irene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 20
Nord, Thomas (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 55, 56, 57
Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 28
Dr. Rossmann, Ernst Dieter (SPD) . . . . . . . . . 36, 37
Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 29, 30
Schulz, Swen (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 21
Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 31
Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 22
Tank, Azize (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Tempel, Frank (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 6, 7
Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 8, 42
Dr. Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.) . . . . 18, 24
Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 58
Zimmermann, Sabine (Zwickau) (DIE LINKE.) . 34
Zimmermann, Pia (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 35
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummerder Frage
Abgeordnete Nummerder Frage
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie
Brugger, Agnieszka(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Genehmigung für Panzerlieferungen nachSaudi-Arabien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Buchholz, Christine (DIE LINKE.)Zahlungsverpflichtungen aus der im Jahr2009 übernommenen Hermes-Bürgschaftfür den Verkauf von Sattelzugaufliegernund Sattelzugmaschinen nach Libyen . . . . . 1
Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Kosten zur Erstellung der Gemeinschafts-diagnose durch Konjunkturforschungs-institute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Haltung der Bundesregierung zum Inves-titionsabkommen zwischen der Europä-ischen Union und China . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Lay, Caren (DIE LINKE.)Höhe der EEG-Umlage in den Jahren2015 bis 2020 bei Fortbestand des gelten-den EEG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Tourismusrelevante Forschungsprojektesowie Ergebnisse des Projekts „Arbeits-markt- und Fachkräfteanalyse Tourismus“ . 6
Vogler, Kathrin (DIE LINKE.)Vorgehen gegen die PharmakonzerneRoche und Novartis wegen versuchterUnterbindung des Einsatzes eines preis-werteren Mittels gegen die altersabhän-gige Makuladegeneration . . . . . . . . . . . . . . . 9
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Baerbock, Annalena(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unterstützung der Förderung und Ver-brennung fossiler Energieträger in Nigeriadurch die Bundesregierung sowie Beteili-gung deutscher Unternehmen an nigeria-nischen Energieprojekten . . . . . . . . . . . . . . 10
Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Neujustierung der Östlichen Partnerschaftund Einflusssphäre Russlands in der Re-gion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Erwarteter Verlauf des Genfer Ukraine-Treffens am 17. April 2014 . . . . . . . . . . . . . 14
Äußerungen der Bundesregierung zurmöglichen Unterstützung bewaffneterAufständischer in der Ostukraine durchRussland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Gehrcke, Wolfgang (DIE LINKE.)Äußerung der RegierungssprecherinChristiane Wirtz über Selbstverteidigungs-kräfte in der Ostukraine . . . . . . . . . . . . . . . 15
Ausgestaltung des dritten Sanktionspa-kets gegen Russland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Heinrich, Gabriela (SPD)Humanitäre Situation der Flüchtlinge imVertriebenenlager auf der UN-Basis Tom-ping . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Dr. Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.)Ermittlungen zu Todesfällen durch Scharf-schützen bei den Maidan-Unruhen inKiew im Februar 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern
Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Rasterfahndungen der Polizei und der Ge-heimdienste des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . 18
Mihalic, Irene(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aussage des Präsidenten des Bundeskrimi-nalamtes zum Tod von Uwe Mundlos . . . . 19
Schulz, Swen (Spandau) (SPD)Praktika in Bundesministerien . . . . . . . . . . 20
Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schutz der Betreiber von Satelliten-Boden-stationen vor einer Überwachung durchdie Geheimdienste GCHQ und NSA . . . . . 20
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – II –
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Veröffentlichung des Referentenentwurfsfür ein Gesetz über ein Verbot des Han-dels mit Nacktbildern von Kindern . . . . . . 21
Dr. Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.)Zuständigkeit des Generalbundesanwaltsbezüglich einer Strafverfolgung anlässlichder Ausspähung von Bundesbürgern unddes Abhörens des Handys der Bundes-kanzlerin durch die NSA . . . . . . . . . . . . . . 22
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen
Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Revision des Doppelbesteuerungsabkom-mens zwischen Deutschland und Singapur 23
Karawanskij, Susanna (DIE LINKE.)Schutz von Kleinaktionären vor Verlustbei vollständigem Rückzug einer Aktien-gesellschaft von der Börse (Delisting) . . . . 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales
Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bereitstellung der zugesagten Bundes-mittel für die von Zuwanderung besondersbetroffenen Kommunen . . . . . . . . . . . . . . . 24
Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zahlungen aus dem FörderprogrammMobiPro-EU an Europäer mit ruhendenAnträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD)Unterschiedliche Regelungen für dasSchonvermögen im SGB II undSGB XII . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Förderung des Modellprojektes Bürgerar-beit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anteil der bereitgestellten 200 Mio. EuroBundesmittel für die von der Zuwande-rung aus Rumänien und Bulgarien beson-ders betroffenen Kommunen . . . . . . . . . . . 28
Tank, Azize (DIE LINKE.)Vergütung bei Annahmeverzug des Ar-beitnehmerverleihers . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Finanzierung von Deutsch-Sprachkursenfür Menschen mit Migrationshintergrund . 30
Zimmermann, Sabine (Zwickau)(DIE LINKE.)
Gewährung von Sozialhilfe im Ausland . . . 31
Zimmermann, Pia (DIE LINKE.)Sicherstellung der medizinischen Notfall-versorgung von in Deutschland lebendenFlüchtlingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Rossmann, Ernst Dieter (SPD)Einsatz des PflanzenschutzmittelsBasamid Granulat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Claus, Roland (DIE LINKE.)Schwangerschaften von Frauen zwi-schen 15 und 19 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mittel des Bundeshaushalts 2014 zur För-derung der Demokratieentwicklung undMaßnahmen gegen Rechtsextremismus . . . 37
Seite Seite
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– III –
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit
Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Höhe der Zusatzbeitragssätze für Versi-cherte ab dem Jahr 2015 . . . . . . . . . . . . . . . 40
Tempel, Frank (DIE LINKE.)Problematik der so genannten LegalHighs und Haltung der Bundesregierungzur Research-Chemical-Verordnung derEuropäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Vogler, Kathrin (DIE LINKE.)Kosten für die Einlagerung der Grippe-mittel Tamiflu® und Relenza® . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Dr. Bartke, Matthias (SPD)Ausbau der A 7 nördlich des Elbtunnels . . 43
Ebner, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zustand und Sanierung der Neckartal-brücke (A 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Held, Marcus (SPD)Gesetzliche Regelungen zu Kunstflügen . . 47
Karawanskij, Susanna (DIE LINKE.)Breitbandgrundversorgung in Nordsach-sen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Klimke, Jürgen (CDU/CSU)Verlagerung der Autobahnmeisterei Oth-marschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Nord, Thomas (DIE LINKE.)Nachtflugverbot am Flughafen Berlin-Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Modernisierungen der ostdeutschen Was-serstraßen, insbesondere der Schleusen inKleinmachnow und Fürstenwalde . . . . . . . 51
Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anfrage der Europäischen Kommissionan die Häfen in der Europäischen Unionzur Körperschaftsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Held, Marcus (SPD)Verbesserungsbedarf beim Lärmschutz . . . 52
Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Waldbrandgefahr in Tschernobyl . . . . . . . . 53
Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verwaltungsvereinbarung für die Städte-bauförderung 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ausgleichsleistungen gemäß dem Atomge-setz und Aufwendungen für Maßnahmender nuklearen Sicherheit seit dem Reak-torunfall von Tschernobyl . . . . . . . . . . . . . . 54
Förderprogramm für Partikelminde-rungssysteme im Jahr 2014 . . . . . . . . . . . . . 54
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – IV –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 1 –
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Energie
1. AbgeordneteAgnieszka
Brugger(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Teilt die Bundesregierung die Auffassung desBundesministers für Wirtschaft und Energie,Sigmar Gabriel, wonach den Panzerlieferun-gen nach Saudi-Arabien die Genehmigung ver-sagt werden soll, und wird diese Genehmigungdaher nicht erteilt?
Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake
vom 22. April 2014
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die18. Legislaturperiode ist ausdrücklich festgelegt, dass im Hinblickauf Rüstungsexporte mehr Transparenz gegenüber dem DeutschenBundestag und damit auch der Öffentlichkeit geschaffen werden soll,so dass bei abschließenden Genehmigungsentscheidungen im Vorbe-reitungsausschuss des Bundessicherheitsrates sowie im Bundessicher-heitsrat künftig eine zeitnahe Unterrichtung des Deutschen Bundes-tages gewährleistet sein wird. Über mögliche Voranfragen wie auchdie Frage, ob ein Antrag auf Genehmigung gestellt worden ist, infor-miert die Bundesregierung demgegenüber nicht, da alle Beratungenzu Rüstungsexporten vor einer abschließenden Genehmigungsent-scheidung Gegenstand der internen Willensbildung der Bundesregie-rung sind und als solche dem Kernbereich exekutiver Eigenverant-wortung unterfallen.
Im Hinblick auf angebliche „Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien“gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Genehmigungs-entscheidung.
2. AbgeordneteChristine
Buchholz
(DIE LINKE.)
Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesre-gierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage derFraktion DIE LINKE. bezüglich der Bezie-hungen zwischen der Bundesregierung und derwehrtechnischen Industrie sowie weiteren Un-ternehmen der Rüstungswirtschaft (Bundes-tagsdrucksache 18/1174) frage ich, in welchemfinanziellen Umfang musste die Bundesre-publik Deutschland Zahlungsverpflichtungennachkommen, die sich aus der im Jahr 2009übernommenen Hermes-Bürgschaft für denVerkauf von Sattelzugaufliegern und Sattelzug-maschinen nach Libyen ergeben haben, und anwen mussten die Zahlungen geleistet werden?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer
vom 17. April 2014
Die im Zusammenhang mit dem o. g. Libyengeschäft aus dem Jahr2009 übernommene Hermes-Bürgschaft verlief schadensfrei.
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 2 –
3. AbgeordneterKlaus
Ernst
(DIE LINKE.)
Wie viele Finanzmittel sind in den letztenacht Jahren für die Erstellung der Gemein-schaftsdiagnose der Konjunkturforschungsins-titute (Frühjahrs- und Herbstgutachten) überden Bundeshaushalt zur Verfügung gestelltworden (nach Jahren aufschlüsseln), und wiestark waren die Abweichungen der jeweiligenPrognosen zum tatsächlichen Wachstum desprivaten Konsums und der Investitionen (nachJahren und den jeweiligen Frühjahrs- undHerbstgutachten aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer
vom 17. April 2014
Die Ausgaben des Bundes für die Gemeinschaftsdiagnose in den letz-ten acht Jahren sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Gemeinschaftsdiagnose der Konjunkturforschungsinstitute
Haushaltsjahr Ausgaben in T € 2006 1.330 2007 1.265 2008 1.282 2009 1.282 2010 1.249 2011 1.233 2012 1.233 2013 1.210
Die Prognosen der jeweiligen Gutachten und die amtlichen Ergeb-nisse des Statistischen Bundesamtes sind in den nachfolgenden Ta-bellen dargestellt:
2012 | 2013
1,2 0,9 0,9 1,0
1,3 1,1 0,8 0,9
0,8 0,9 0,8 0,9
2012 2013
4.7 2,3 2.8
-1,0 6,1 1,9 0,1
-0,5
-2,1 -0,8 -2,1 -0,7
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 3 –
Private Konsumausgaben (preisbereinigt)
Gemeinschaftsdiagnose
Bericntsjanr 2006 2007 2noR | 2009 1 2010 | 2011
Veränderung gegenüber Vorjahrin% -1-
F 05 0,7 Fl 05 -0,2 F 06 0,4 -0,1 Fl 06 0,9 0,1 F 07 0,9 2,1 Fl 07 F 08 Fl 08 F 09 Fl 09 F 10 Fl 10 F 11 Fl 11 F 12 Fl 12 F 13 Fl 13
-0,1 1,9 0,8
-0,4 1,2 0,4 0,3 0,7
-1,2 -0,2 -0,4 0,1
0,8 1,4
Fl 07 F 08 Fl 08 F 09 Fl 09 F 10 Fl 10 F 11 Fl 11 F 12 Fl 12 F 13 Fl 13
1,2 1,2
0,6 -0,3 0,0 0,4 0,5 1,5 Zuletzt veröffentlichtes 1,5 -0,2 0,8 0,2 1,0 2,3
1) Erste Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes im Januar des Folgejahres. 2) Aktueller Datenstand des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2014.
Bruttoanlageinvestitionen (preisbereinigt) Berichtsjahr
Gemeinschaftsdiagnose 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Veränderung gegenüber Vorjahr in % F 05 H 05 F 06 Fl 06 F 07 H 07 F 08 Fl 08 F 09 Fl 09 F10 H 10 F l l Fl 11 F 12 H 12 F 13 H 13
1,5 1,4 3,1 3,9
3,0 3.4 4,3 5.5
4,3 3,2 2,6 3,8
2,1 -1,4 -8,7 -8,9
0,4 1,0 1,4 5,7
1,7 3,3 5,6 7,2
Erstes veröffentlichtes 5,3 4,9 4,1 -8,6 5,5 6,5 Zuletzt veröffentlichtes 8,2 4,7 1,3 -11,7 5,7 6,9
2012 2013
2,0 0,8 0,9 0,8
2,0 1,0 0,8 0,4
0,7 0,4 0,7 0,4
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 4 –
Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt) Berichtsjahr
Gemeinschaftsdiagnose 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Veränderung gegenüber Vorjahr in % F 05 Fl 05 F 06 Fl 06 F 07 Fl 07 F 0 8 Fl 08 F 09 Fl 09 F 10 H 10 F 11 Fl 11 F 12 H 12 F 13 Fl 13
1,5 1.2 1,8 2.3
1,2 1,4 2,4 2,6
2,4 2,2 1,8 1,8
1,4 0,2
-6,0 -5,0
-0,5 1,2 1,5 3,5
1,4 2,0 2.8 2.9
Erstes veröffentlichtes 2,5 2,5 1,3 -5,0 3,6 3,0 Zuletzt veröffentlichtes 3,7 3,3 1,1 -5,1 4,0 3,3
4. AbgeordneterKlaus
Ernst
(DIE LINKE.)
Lehnt die Bundesregierung auch das derzeitzwischen der Europäischen Union und Chinaverhandelte Investitionsabkommen vor demHintergrund ab, dass laut Bundesregierung derInvestitionsschutz „am Ende über die Zustim-mung Deutschlands zu einem Transatlanti-schen Freihandelsabkommen entscheiden“könne und „spezielle Investitionsschutzvor-schriften in einem Abkommen zwischen derEU und den USA nicht erforderlich“ seien(vgl. Brief von BundeswirtschaftsministerSigmar Gabriel an EU-HandelskommissarKarel De Gucht) (bitte begründen), und wennnein, wie muss das Investitionsabkommennach Ansicht der Bundesregierung ausgestaltetsein, um zustimmungsfähig zu sein?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer
vom 24. April 2014
Deutschland setzt sich – wie die gesamte Europäische Union – fürzügige Verhandlungen eines Investitionsabkommens zwischen derEuropäischen Union und China ein. Ein solches Investitionsabkom-men muss aus Sicht der Bundesregierung vor allem einen deutlichverbesserten Marktzugang schaffen und gleichzeitig das hohe Schutz-niveau bestehender Investitionsschutzabkommen erhalten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 5 –
Anders als im Fall der Vereinigten Staaten von Amerika bestehtzwischen China und Deutschland bereits seit dem Jahr 1983 einInvestitionsförder- und Schutzvertrag, der (insbesondere in seinerNeufassung aus dem Jahr 2003) einen umfassenden Investitions-schutz garantiert. Da dieser deutsch-chinesische Vertrag sofort odernach einer Übergangsfrist durch ein neu verhandeltes EU-China-Investitionsabkommen abgelöst wurde, ist es aus Sicht der Bundesre-gierung erforderlich, dass auch das Investitionsabkommen zwischender Europäischen Union und China einen entsprechenden Schutz ge-währleistet. Die Bundesregierung setzt sich deshalb im oben genann-ten Sinne für einen deutlich verbesserten Marktzugang und ein hohesInvestitionsschutzniveau ein.
5. AbgeordneteCaren
Lay
(DIE LINKE.)
Wie hoch wäre nach Schätzungen der Bundes-regierung die EEG-Umlage (EEG = Erneuer-bare-Energien-Gesetz) in den Jahren 2015 bis2020 bei Fortbestand des geltenden EEG (bitteaufgeschlüsselt für jedes Jahr angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer
vom 17. April 2014
Die Entwicklung der EEG-Umlage wird durch eine Vielzahl vonFaktoren beeinflusst. Diese ergeben sich teilweise aus dem Erneuer-bare-Energien-Gesetz (EEG) selbst (z. B. die Höhe der Fördersätze).Teilweise wird die Höhe der EEG-Umlage aber auch durch exogeneEntwicklungen beeinflusst, die nicht in direktem Zusammenhang mitdem EEG stehen. Beispielsweise hängt der Börsenstrompreis, derwesentlich für die Höhe der Vermarktungserlöse des EEG-Stromsist, unter anderem von den Preisentwicklungen für fossile Energieträ-ger oder den Preisen für CO2-Zertifikate ab.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Einflussfaktoren und der da-mit verbundenen erheblichen Prognoseunsicherheiten sind konkreteAbschätzungen zur künftigen Entwicklung der EEG-Umlage selbstauf kurze Zeit mit einer sehr hohen Unsicherheit behaftet. Grundhierfür sind neben der Unsicherheit über die Entwicklung des Bör-senpreises auch die Unsicherheit über die Entwicklung des umlage-pflichtigen Letztverbrauchs und die tatsächliche Einspeisemenge vonStrom aus erneuerbaren Energien.
Die hohe Unsicherheit zeigt sich z. B. darin, dass die Übertragungs-netzbetreiber in ihrer Prognose für die EEG-Umlage 2015, die sieam 15. November 2013 veröffentlicht haben, eine Bandbreite von5,85 ct/kWh bis 6,86 ct/kWh angeben. Entsprechend ist die Unsi-cherheit bei einem mittelfristigen Prognosezeitraum (z. B. bis zumJahr 2020) noch deutlich höher.
Insofern kann die Bundesregierung keine genaue Angabe über dieabsolute Höhe der EEG-Umlage bis zum Jahr 2020 bei Fortbestanddes geltenden EEG machen. Im Ergebnis wird durch die EEG-No-velle im Vergleich zu einer Situation, bei der das EEG unverändertbliebe, jedoch ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung der EEG-Umlageentwicklung geleistet.
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 6 –
6. AbgeordneterMarkus
Tressel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche für den Tourismus relevanten For-schungsprojekte werden derzeit im Rahmenwelcher Förderprogramme durch das Bundes-ministerium für Bildung und Forschung, dasBundesministerium für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung sowie das Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales gefördert(bitte nach Programmen aufschlüsseln undauch kürzlich abgeschlossene Projekte benen-nen)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer
vom 17. April 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
Das BMBF fördert die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften inden Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft und unterstützt dieEntwicklung innovativer und nachhaltiger Tourismuskonzepte. ImEinzelnen werden folgende Projekte gefördert, aufgeschlüsselt nachFörderprogrammen:
nzierung im Tou-chschule für
rhaben: Duale
, Westküste und -Holstein: nagement
s - PASS -; tskette zum/vom
s - PASS -; in das PASS-
s - PASS -; onzepterstellung wertung s - PASS -;
rientierung im
s - PASS -; nten zur Orientie-
s - PASS -; zwischen den twendigen be-
ices - URAiS -; lung sowie Eva-
ices - URAiS -; usammenhang
ices - URAiS -; anung der Feld-
ices - URAiS -;
) für Senioren tem -ACCESS-; Informations-
) für Senioren tem -ACCESS-, nführunq ) für Senioren tem -ACCESS-;
) für Senioren tem -ACCESS-; itgestaltung &
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 7 –
Förderprogramm Projekt
Professorinnen-Programm Förderung einer Regelprofessur im Fach "Investition und Finarismus" im Rahmen des Professorinnen-Programms an der Hoangewandte Wissenschaften - Fachhochschule München
Deutsch-griechische Ko-operationsvereinbarung zur Berufsbildung
Verbundprojekt: Mentoring Dual International - MENDI; TeilvoAusbildung in der Tourismusbranche in Griechenland
Wettbewerb: "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen"
Verbundprojekt der Fachhochschulen Flensburg, Kiel, Lübeckder Universität Flensburg : "Offene Hochschulen in SchleswigLernen im Netz-Aufstieg vorOrt"; Teilvorhaben: Tourismusma
1 KT 2020 Verbundprojekt: Personalisiertes Assistenzsystem und ServiceTeilvorhaben: Verbesserung der Services entlang der MobilitäFlughafen, speziell für die Zielqruppe der Senioren Verbundprojekt: Personalisiertes Assistenzsystem und ServiceTeilvorhaben: Einbindung der spezifischen Belange des ÖPNVProjekt Verbundprojekt: Personalisiertes Assistenzsystem und ServiceTeilvorhaben: 1. Bereitstellung von Daten und Analysen zur Ksowie 2. Feldversuch mit Reisebürokunden einschließlich Aus
Verbundprojekt: Personalisiertes Assistenzsystem und ServiceTeilvorhaben: Automatisierte Informationsdienstleistung zur OGebäude mit optionaler individueller Unterstützung Verbundprojekt: Personalisiertes Assistenzsystem und ServiceTeilvorhaben: Bereitstellung eines softwaregestützten Assisterung in hochfrequentierten öffentlichen Gebäuden Verbundprojekt: Personalisiertes Assistenzsystem und ServiceTeilvorhaben: Besondere Berücksichtigung der Schnittstellen verschiedenen Verkehrsträgern und der Untersuchung der nogleitenden Services Verbundprojekt: UrlaubsReisen im Alter mit individuellen ServTeilvorhaben: Grundlagen, Konzeption, prototypische Entwickluation des IT-Subsystems Verbundprojekt: UrlaubsReisen im Alter mit individuellen ServTeilvorhaben: Analyse und Durchführungen insbesondere im Zmit Mobilitätsangeboten Verbundprojekt: UrlaubsReisen im Alter mit individuellen ServTeilvorhaben: Anforderungsanalyse, Konzepterstellung und Pltests Verbundprojekt: UrlaubsReisen im Alter mit individuellen ServTeilvorhaben: Pilotregion im Projekt URAiS
1 KT 2020 Verbundprojekt: Barrierefreier Tourismus (Accessible Tourismmit einem WLAN-gestützten Navigations- und InformationssysTeilvorhaben: Mobile ACCESS Applikation inklusive zentraler und Datenverwaltung Verbundprojekt: Barrierefreier Tourismus (Accessible Tourismmit einem WLAN-gestützten Navigations- und InformationssysTeilvorhaben: Lokalisierungsplattform zur barrierefreien RouteVerbundprojekt: Barrierefreier Tourismus (Accessible Tourismmit einem WLAN-gestützten Navigations- und InformationssysTeilvorhaben: MoRo - Mobiles Rostock
Verbundprojekt: Barrierefreier Tourismus (Accessible Tourismmit einem WLAN-gestützten Navigations- und InformationssysTeilvorhaben: Mobiles Assistenzsystem für verbesserte FreizeBarrieren-Meldesystem für mobilitätseingeschränkte Senioren
ilitätsketten für obilität älterer
sten ilitätsketten für lektronischen
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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 8 –
Verbundprojekt: Nahtlose, barrierefreie Informations- und Mobältere Menschen - NAMO Teilvorhaben: Unterstützung der MMenschen mit innovativen Informations- und Reisebegleitdien
Verbundprojekt: Nahtlose, barrierefreie Informations- und Mobältere Menschen - NAMO -; Teilvorhaben. Entwicklung eines eReisebegleiters
KLIMZUG - Klimawandel in Regionen zukunftsfähig gestalten
Verbundprojekt: Regionale Anpassungsstrategien für die deutte (RADOST) - Teilprojekt 11: Tourismus und Strandmanagemkation und akteursgerechte Verbreitung
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung (BMZ):
Gemeinsames Forschungsvorhaben BMZ-BTW (BTW = Bundesver-band der Deutschen Tourismuswirtschaft e. V.) zum „Beitrag desTourismus zur regionalen Entwicklung und lokalen Wertschöpfungin Entwicklungs- und Schwellenländern“
Forschungsthema/-zielsetzung: Das Forschungsvorhaben untersuchtdie Wirkung von – insbesondere deutschen – Touristen auf die regio-nale Entwicklung und die Wertschöpfung vor Ort in ausgewähltenEntwicklungsländern (Ägypten, Kenia, Vietnam, Thailand und Mexi-ko). Ziel des Projektes ist es unter anderem, belastbare Daten zumBeitrag des Tourismus aus Deutschland heraus in Entwicklungs- undSchwellenländern zu generieren.
Forschungsprojektträger: BTW
Forschungsprojektdurchführung: Institut der deutschen WirtschaftConsult GmbH in Köln (IW Köln)
Laufzeit: Das Forschungsprojekt hat im August 2013 begonnen (ge-genwärtig statistische Datenerhebung) und endet Ende 2014.
Die Forschungsarbeit wird aus zwei Modulen bestehen:
• Modul 1 umfasst die Berechnung der Gesamtausgaben deutscherTouristen auch auf Basis der Ausgaben deutscher Touristikunter-nehmen in dem jeweiligen Entwicklungsland anhand von vorhan-denem Datenmaterial (wird durch BMZ finanziert).
• Modul 2 untersucht in ausgewählten Ländern gezielt die Wirkungauf die durch den touristischen Konsum generierten Wertschöp-fungs- und Beschäftigungseffekte in Abhängigkeit zur Gesamt-wirtschaft sowie der Beschäftigung des Entwicklungslandes. Zu-dem sollen auch Fragen des Umgangs mit Menschenrechten oderbeispielsweise des Ressourcenverbrauchs untersucht werden (wirdaus Eigenmitteln des BTW finanziert).
Begleitet und koordiniert wird die Forschungsarbeit durch einenvom BTW und BMZ eingesetzten Forschungsprojektbeirat mit ver-schiedensten Akteuren aus der Wirtschaft, Nichtregierungsorgani-sationen etc.
Über die o. g. Angaben hinaus wird auf den „Bericht der Bundesre-gierung zu den tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätzen in
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 9 –
den Einzelplänen der Bundesressorts im Bundeshaushalt 2014“ ver-wiesen. Der Bericht wurde kürzlich an die Mitglieder des Tourismus-ausschusses des Deutschen Bundestages versandt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meldet Fehlanzeige.
7. AbgeordneterMarkus
Tressel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wann ist mit den Ergebnissen des BMWi-Pro-jektes „Arbeitsmarkt- und FachkräfteanalyseTourismus“ (BMWi = Bundesministerium fürWirtschaft und Energie) zu rechnen?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer
vom 17. April 2014
Die Ergebnisse des BMWi-Projektes „Arbeitsmarkt- und Fachkräfte-analyse Tourismus“ werden bei der Abschlusskonferenz des Projek-tes am 10. Juni 2014 im BMWi vorgestellt.
8. AbgeordneteKathrin
Vogler
(DIE LINKE.)
Erwägt die Bundesregierung, auch in Deutsch-land das Kartellamt einzuschalten, nachdemdie Pharmakonzerne Roche und Novartis lautMeldungen der „Neuen Zürcher Zeitung“vom 10. April 2014 von der italienischen Wett-bewerbsbehörde eine Strafe von 180 Mio. Eu-ro auferlegt bekamen, weil sie gemeinsam denEinsatz des preiswerteren Mittels Avastin® an-stelle des wesentlich teureren Lucentis® gegendie altersbedingte Makuladegeneration (AMD)zu unterbinden versuchten und nun auch inFrankreich deswegen gegen die beiden Phar-makonzerne ermittelt wird?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferervom 17. April 2014
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Italien gegen die Unterneh-men Roche und Novartis Bußgelder wegen Avastin® und Lucentis®
verhängt und Frankreich ein Verfahren eingeleitet hat. Das Bundes-kartellamt steht mit den dortigen Behörden im Rahmen des europä-ischen Netzwerkes der Wettbewerbsbehörden in engem Kontakt. So-weit sich hinreichende Anhaltspunkte für Kartellrechtsverstöße auchin Deutschland ergeben, entscheidet das Bundeskartellamt im Rah-men seines Aufgreifermessens, ob es diese im Wege eines Verwal-tungsverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens aufgreift.
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 10 –
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
9. AbgeordneteAnnalena
Baerbock
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In welcher konkreten Form unterstützt dieBundesregierung im Rahmen der Nigeria-nisch-Deutschen Energiepartnerschaft den Be-trieb neuer Braunkohlekraftwerke und -tage-baue in der Bundesrepublik Nigeria, und wel-che Kenntnis hat die Bundesregierung über Ni-gerias prognostizierte Emissionsentwicklungendurch die zusätzliche Förderung und Verbren-nung fossiler Energieträger?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer
vom 22. April 2014
Die Bundesregierung unterstützt weder im Rahmen der Nigeria-nisch-Deutschen Energiepartnerschaft („Nigerian German EnergyPartnership“ = NGEP) noch im Rahmen ihrer sonstigen bilateralenZusammenarbeit Braunkohleprojekte in der Bundesrepublik Nigeria.Dies gilt sowohl für den Kraftwerks- als auch den Abbaubereich.Über prognostizierte Emissionsentwicklungen in Nigeria liegen derBundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
10. AbgeordneteAnnalenaBaerbock
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche deutschen Unternehmen beteiligensich nach Kenntnis der Bundesregierung imRahmen der Nigerianisch-Deutschen Energie-partnerschaft an Projekten in der Bundesrepu-blik Nigeria, und welche Wirtschafts- und Inte-ressenvertreter begleiteten die Delegationenaus Deutschland auf den bisher stattgefunde-nen bilateralen Energiekonferenzen (bitte je-weils aufgeschlüsselt darstellen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer
vom 22. April 2014
Die Nigerianisch-Deutsche Energiepartnerschaft (NGEP) ist ein imAugust 2008 gegründetes und im Wesentlichen von den beteiligtenMitgliedsunternehmen getragenes Partnerschaftsformat. Die Bun-desregierung flankiert die NGEP vor allem im Rahmen der Arbeits-gruppe Strom & Energie der deutsch-nigerianischen BinationalenKommission, die seit dem Jahr 2012 jeweils direkt im Anschluss andie Jahreskonferenz der NGEP durchgeführt wurde. Bei den derzei-tigen Mitgliedsunternehmen der NGEP auf deutscher Seite, die zumTeil an konkreten Projekten in Nigeria beteiligt sind, handelt es sichum die Siemens AG, E.ON SE, Julius Berger International, ABB,MAN Roland, GOPA Intec, Enertec Energietechnik GmbH, Nova-power Germany sowie die Commerzbank Aktiengesellschaft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 11 –
An den Jahreskonferenzen der NGEP haben Vertreter folgenderUnternehmen oder Verbände teilgenommen:
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 12 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 13 –
11. AbgeordneteMarieluiseBeck
(Bremen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bedeutet die Äußerung des Bundesmi-nisters des Auswärtigen, Dr. Frank-WalterSteinmeier, über eine Neujustierung der Öst-lichen Partnerschaft und zu vermeidende Ent-weder-oder-Entscheidungen im Verhältnis zuRussland (FAZ, „Steinmeier kritisiert bisheri-ge Ukraine-Strategie der EU“ vom 31. März2014), dass die Bundesregierung eine vonRussland definierte Einflusssphäre in der Re-gion anerkennt, und falls ja, wie verträgt sicheine solche Haltung mit dem Selbstbestim-mungsrecht der betroffenen Länder und mitArtikel 49 der EU-Verträge, der jedem euro-päischen Staat das Recht auf Beantragung derMitgliedschaft in der Europäischen Union ein-räumt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederervom 17. April 2014
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft unterstützt die EuropäischeUnion den Reformkurs in den Partnerländern mit dem Ziel, dortdem politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel zusätzlicheImpulse zu verleihen.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine gute Zusammenarbeitder östlichen Partner der Europäischen Union (EU) sowohl mit derEU als auch mit der Russischen Föderation im Interesse aller Betei-ligten ist. Dies hat sie auch in der Vergangenheit stets unterstrichen.Ein Denken in politischen Einflusssphären hält die Bundesregierungdagegen für kontraproduktiv.
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 14 –
12. AbgeordneteMarieluise
Beck
(Bremen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Erwartet die Bundesregierung für das am17. April 2014 in Genf geplante Ukraine-Tref-fen konstruktive Gespräche und belastbare Er-gebnisse, solange die russische Regierung dieukrainische nicht anerkennt, und wird die Au-ßenbeauftragte der Europäischen Union nachKenntnis der Bundesregierung gegenüber derrussischen Regierung die völkerrechtswidrigeAnnexion der Krim sowie das Vorgehen desKreml kritisieren, mit einer nach Auffassungder Fragestellerin politisch motivierten Steige-rung der Gaspreise Druck auf die Regierungder Ukraine auszuüben?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer
vom 24. April 2014
Die Bundesregierung begrüßt die Ergebnisse des Treffens in Genfvom 17. April 2014, bei dem die Außenminister der Ukraine, derRussischen Föderation, der Vereinigten Staaten von Amerika sowiedie Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Si-cherheitspolitik konkrete, praktische Schritte zur Deeskalation ver-einbart haben. Die rasche Implementierung der vereinbarten Maß-nahmen ist nun entscheidend und wird von der Bundesregierung inenger Abstimmung mit ihren europäischen und internationalen Part-nern nach Kräften unterstützt.
Die Haltung der Europäischen Union zur völkerrechtswidrigen An-nexion der Krim durch Russland ist unverändert und wird gegenüberder russischen Regierung weiterhin mit Nachdruck vertreten. Ineinem Antwortschreiben an den russischen Präsidenten WladiwirPutin hat EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso den Vor-schlag Russlands zu Konsultationen über die Gasversorgung, denGastransit und die Möglichkeiten der konstruktiven Zusammen-arbeit aufgegriffen und dabei die Erwartung marktüblicher Preis-gestaltung unterstrichen.
13. AbgeordneteMarieluise
Beck(Bremen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wird die Außenbeauftragte der EuropäischenUnion bei dem Ukraine-Treffen in Genf nachKenntnis der Bundesregierung gegenüber derrussischen Regierung die Bedenken formulie-ren, dass die von Russland geforderte Födera-lisierung der Ukraine zu einer Spaltung desLandes missbraucht werden könnte, und unter-stützt die Bundesregierung deswegen anstattder Föderalisierung das Konzept einer Dezen-tralisierung im Sinne von Subsidiarität, solltees bei dem Treffen auch um notwendige Refor-men in der Ukraine gehen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 15 –
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer
vom 24. April 2014
Die ukrainische Regierung hat sich bei den Gesprächen in Genf zueinem inklusiven und transparenten Verfassungsreformprozess ver-pflichtet, der einen breiten nationalen Dialog einschließen soll. Indiesem sollen die Interessen aller Regionen berücksichtigt werden.Hierzu gehört es auch, dezentrale Strukturen für die Ukraine zu erar-beiten, wobei die Ukraine über ihren Staatsaufbau selbständig ent-scheiden muss. Dies ist auch in der von allen vier Teilnehmern(Ukraine, Russland, USA, Europäische Union) verabschiedetenGenfer Erklärung verankert, die es nun umzusetzen gilt.
14. AbgeordneteMarieluiseBeck
(Bremen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bedeuten die Äußerungen der Sprecherin derBundesregierung vom 14. April 2014, wonacheine aktive Unterstützung für bewaffnete Auf-ständische durch Russland bzw. russische Si-cherheitskräfte in der Ostukraine glaubhaftsei, dass für die Bundesregierung hiermit diedritte Stufe der EU-Sanktionspolitik gegen-über Russland erreicht ist, und falls nicht,wann wäre das nach Ansicht der Bundesregie-rung der Fall?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer
vom 24. April 2014
Mit der Genfer Erklärung vom 17. April 2014 haben die Teilnehmerdes Treffens, darunter auch Russland, alle Akteure zu Gewaltver-zicht und Deeskalation aufgerufen und die Entwaffnung illegalerKräfte und Räumung besetzter Gebäude und Plätze gefordert.
Dessen ungeachtet gilt der vom Europäischen Rat am 6. März 2014beschlossene Stufenplan zu Sanktionen fort. Danach würden weitereSchritte Russlands zur Destabilisierung der Ukraine zu zusätzlichenund weitreichenden Konsequenzen für die bilateralen Beziehungenführen, auch im Wirtschaftsbereich. Hierzu bedarf es eines weiterenBeschlusses des Rates der Europäischen Union.
15. AbgeordneterWolfgang
Gehrcke(DIE LINKE.)
Welche konkreten Beweise liegen der Bundes-regierung für die von der stellvertretendenRegierungssprecherin Christiane Wirtz am14. April 2014 aufgestellte Behauptung vor,dass die „in der Ostukraine aktiven bewaffne-ten Gruppen Unterstützung aus Russland er-halten“ und es sich hierbei „kaum um spontanaus Zivilisten gebildete Selbstverteidigungs-kräfte handeln“ könne (dpa, Artikel vom14. April 2014, 11:51 Uhr im Nachrichten-ticker des Deutschen Bundestages)?
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 16 –
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer
vom 22. April 2014
Die stellvertretende Regierungssprecherin sagte am 14. April 2014unter anderem: „Vieles deutet darauf hin, dass die in der Ostukraineaktiven bewaffneten Gruppen Unterstützung aus Russland erhalten.Wenn man sich das Auftreten, die Uniformierung und Bewaffnungeiniger dieser Gruppen ansieht, kann es sich kaum um spontan ausZivilisten gebildete ,Selbstverteidigungskräfte‘ handeln.“
Das koordinierte Vorgehen und die Ausrüstung bewaffneter Kräftein der Ostukraine deuten auf eine Unterstützung durch staatlicheStellen Dritter hin. Diese Bewertung gründet sich auf verschiedeneQuellen einschließlich der Berichte der Beobachtermission der Orga-nisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) undInformationen unserer Partner.
16. AbgeordneterWolfgang
Gehrcke
(DIE LINKE.)
Wie genau soll das vom Bundesminister desAuswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier,am 9. April 2014 beim „East-Forum“ in Berlinangekündigte dritte Sanktionspaket gegenRussland aussehen, und ist beabsichtigt, wiemich russische Abgeordnetenkollegen und Ge-sprächspartner im Außenministerium derRussischen Förderation fragten, dass außerPräsident Wladimir Putin, MinisterpräsidentDimitri Medwedew und Außenminister SergejLawrow alle Abgeordneten der Staatsduma ineiner dritten Sanktionsstufe auf der Liste ste-hen werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederervom 22. April 2014
Der vom Europäischen Rat am 6. März 2014 beschlossene Stufen-plan zu Sanktionen gilt fort. Nach einer ersten Stufe, die die Ausset-zung aller Gespräche zum „Neuen Abkommen“ zwischen der Euro-päischen Union und Russland und zu Visafragen vorsah, wurden alszweiter Schritt Visabeschränkungen und das Einfrieren von Kontenvereinbart. Der Rat für Außenbeziehungen vom 17. März 2014 haterste Listungen vorgenommen, die am 21. März 2014 auf insgesamt33 Personen ausgeweitet wurden. Die dritte Stufe mit „schweren undweitreichenden Konsequenzen für die bilateralen Beziehungen“ istfür den Fall einer weiteren Destabilisierung der Ukraine durch Russ-land vorgesehen und bedarf eines weiteren Beschlusses des Rates derEuropäischen Union.
Der Europäische Rat vom 20./21. März 2014 bat die EuropäischeKommission, Vorschläge für mögliche Sanktionen dieser Stufe zu er-arbeiten. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 17 –
17. AbgeordneteGabriela
Heinrich
(SPD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungzur humanitären Situation der Flüchtlinge imVertriebenenlager auf der UN-Basis Tomping(Juba/Südsudan), und für wie berechtigt hältdie Bundesregierung die Kritik seitens der Or-ganisation „Ärzte ohne Grenzen“, dass dieUN-Mission im Südsudan (UNMISS) im Ver-triebenenlager Tomping (Juba/Südsudan) un-tätig sei, die Lebensbedingungen der Flüchtlin-ge in diesem Vertriebenenlager zu verbessern?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer
vom 22. April 2014
Die Bundesregierung hat größten Respekt vor der mutigen Ent-scheidung der Friedensmission der Vereinten Nationen (VN) imSüdsudan (UNMISS), auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzun-gen in der Republik Südsudan Ende Dezember 2013 die Tore ihrereigenen Lager für zwischenzeitlich über 80 000 vertriebene Zivilistenzu öffnen und diese dort vor bewaffneten Übergriffen zu schützen.Die VN-Mission hat damit vielen Menschen das Leben gerettet.
Die Notlage im Lager Tomping, das jüngst vom Bundesminister fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller,besucht wurde, ist der Bundesregierung bekannt. Die VN-MissionUNMISS hat ihre tiefe Besorgnis über die humanitäre Lage in denüberfüllten Lagern geäußert, die nicht für die Aufnahme von Flücht-lingen, sondern für die Unterbringung der VN-Mitarbeiter ausgelegtsind. Die VN-Mission versichert, dass sie alles in ihrer Macht Stehen-de tut, um die Vertriebenen zu versorgen und die schwierige Lage zuverbessern. Sie hat alle humanitären Partner aufgerufen, zur Verbes-serung dieser Situation beizutragen.
Die Bundesregierung hat in Kenntnis der Lage umgehend reagiertund seit Jahresbeginn Mittel der humanitären Hilfe in Höhe von6,5 Mio. Euro für Südsudan bereitgestellt. Darüber hinaus werdenaus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit 17,5 Mio. Euro kurz-fristig zur Verfügung gestellt, um die Situation der Binnenvertriebe-nen im Südsudan zu verbessern.
Die VN-Mission UNMISS hat betont, dass ihr in Verhandlungen mitder südsudanesischen Regierung innerhalb kurzer Zeit zusätzlichesLand für die Errichtung von Vertriebenenlagern in unmittelbarerNähe zu ihren Lagern in Juba und Malakal zur Verfügung gestelltwurde und dass sie mit Hochdruck an der Errichtung von Infrastruk-tur in diesen Lagern arbeitet. Mehrere Tausend Vertriebene sind be-reits in die neuen Lager umgezogen. Nach Fertigstellung der neuenLager sollen die Lager innerhalb der Liegenschaften der VereintenNationen geschlossen werden.
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 18 –
18. AbgeordneteDr. Sahra
Wagenknecht
(DIE LINKE.)
Sprechen die bekannten Informationen überdie Ermittlungstätigkeit der ukrainischenStaatsanwaltschaft, geleitet durch den General-staatsanwalt Oleg Machnitzki (Swoboda), imFall der Todesfälle durch Scharfschützen beiden Maidan-Unruhen im Februar 2014 inKiew aus der Sicht der Bundesregierung dafür,dass am Ende „eine umfassende und transpa-rente, unter Einbeziehung internationaler Insti-tutionen erfolgende Aufklärung“ (Antwort derBundesregierung auf die Schriftliche Frage 32auf Bundestagsdrucksache 18/815) gewährleis-tet sein wird, und verfügt das Bundeskanzler-amt im genannten Fall über eigene Informatio-nen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer
vom 24. April 2014
Die Bundesregierung hat derzeit keine Anhaltspunkte daran zu zwei-feln, dass die Ermittlungstätigkeit der ukrainischen Staatsanwalt-schaft die Aufklärung der Maidan-Todesfälle gewährleisten wird.
Unabhängig hiervon hat die ukrainische Regierung eine „Kommis-sion zur Untersuchung und Prävention von Menschenrechtsverlet-zungen in der Ukraine“ eingerichtet. Diese soll Menschenrechtsver-letzungen untersuchen, welche seit dem 30. November 2013 verübtwurden. Beteiligt sind neben Abgeordneten des ukrainischen Parla-ments auch Angehörige zivilgesellschaftlicher Gruppen.
Zudem wurde durch den Europarat die Einsetzung eines „Internatio-nal Advisory Panel“ (IAP) zur Aufklärung der Gewalttaten auf demMaidan beschlossen. Dieses Panel soll in Absprache mit der ukraini-schen Regierung baldmöglich seine Arbeit aufnehmen.
Die Bundesregierung setzt sich – gemeinsam mit ihren EU-Partnern –auch weiterhin für eine umfassende und transparente Aufklärungaller Gewaltakte in Kiew vom 18. bis 20. Februar 2014 unter Einbe-ziehung internationaler Institutionen ein. Hierzu wird auf die Ant-wort der Bundesregierung vom 24. April 2014 zu Frage 26 der Klei-nen Anfrage der Fraktion Die LINKE. auf Bundestagsdrucksache18/1222 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
19. AbgeordneterAndrej
Hunko
(DIE LINKE.)
An welchen Rasterfahndungen haben sich Po-lizeien und/oder Geheimdienste des Bundes inden letzten 15 Jahren beteiligt (bitte nach Jah-ren und verantwortlichen bzw. durchführen-den Behörden aufschlüsseln), und welche da-von wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 19 –
rung im Nachhinein für (auch teilweise) rechts-widrig erklärt (bitte, sofern bekannt, die Grün-de oder wenigstens die Fundstelle der richterli-chen Entscheidung angeben)?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Habervom 23. April 2014
Für die Jahre 2008 bis 2012 wird auf die Antwort der Bundesregie-rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Frage 13cauf Bundestagsdrucksache 17/11582 vom 22. November 2012 ver-wiesen. Danach hat das Bundeskriminalamt (BKA) in diesem Zeit-raum eine Rasterfahndung durchgeführt. Die übrigen Sicherheitsbe-hörden des Bundes haben keine Rasterfahndungen durchgeführt.
In der Kürze der Zeit war die aufwändige Erhebung der darüberhinausgehenden Rasterfahndungen im BKA nicht möglich, da diesenicht zentral erfasst werden.
20. AbgeordneteIrene
Mihalic
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagedes BKA-Präsidenten Jörg Ziercke (Frankfur-ter Allgemeine Zeitung vom 21. November2011) zur Stützung der Selbstmordthese, dasslaut Obduktionsbericht Rußpartikel in derLunge von Uwe Mundlos gefunden wordenwären, vor dem Hintergrund, dass der Obduk-tionsbericht, der dem Thüringer Untersu-chungsausschuss (NSU) vorliegt, klar aussagt,dass weder bei Uwe Mundlos noch bei UweBöhnhardt Rußpartikel gefunden wurden?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber
vom 23. April 2014
Der BKA-Präsident Jörg Ziercke teilte zum damaligen Zeitpunktmit, dass das BKA „im Hinblick auf erste Feststellungen im Wohn-wagen die Informationen“ hat, „dass bei dem einen Täter in der Lun-ge keine Rußpartikelchen gefunden worden sind, bei dem anderenja“.
Die Äußerungen von BKA-Präsident Jörg Ziercke entsprachen demdamaligen Erkenntnisstand des BKA kurz nach Übernahme der poli-zeilichen Ermittlungen. Der Obduktionsbericht lag dem BKA zudem damaligen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
Laut diesem befanden sich keine Rußpartikel in der Lunge von UweMundlos.
An der sonstigen Einschätzung des Geschehensablaufs (insbesondereSelbstmord von Uwe Mundlos und Tötung von Uwe Böhnhardt) er-geben sich keine Änderungen.
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 20 –
21. AbgeordneterSwen
Schulz
(Spandau)
(SPD)
Wie viele Praktika wurden im Einzelnen nachBundesministerien gemäß bzw. nicht entspre-chend der Praktikantenleitlinie Bund vom1. Dezember 2011 im Jahr 2013 von der Bun-desregierung – unter Angabe der dafür geleis-teten Gesamtaufwendung – angeboten, und zuwelchen Ergebnissen haben die vorgeseheneEvaluierung und Überprüfung der Wirkungder Richtlinie zum 1. Dezember 2013 – ggf.unter Angabe der vorgesehenen Änderungen –geführt?
Antwort der Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe
vom 23. April 2014
Die Praktikantenrichtlinie Bund wird derzeit einer Evaluierung un-terzogen. Der Evaluierungsbogen wurde an alle Ressorts mit der Bit-te um Weiterleitung an die nachgeordneten Behörden übersandt.Hierfür müssen die Behörden eine Vielzahl von Fragen beantwortenund Datenmaterial auswerten. Die Rückläufe werden bis zum26. Mai 2014 erwartet. Anschließend werden die übermittelten Eva-luierungsbögen ausgewertet und die Ergebnisse aufbereitet.
Bereits in der Antwort auf die Schriftlichen Fragen 27 und 28 desAbgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 18/247 vom2. Januar 2014 wurde mitgeteilt, dass die Ergebnisse der Evaluierungim zweiten Quartal 2014 vorliegen werden. Es ist sinnvoll, die Ergeb-nisse abzuwarten.
22. AbgeordneterHans-Christian
Ströbele(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit welchen Sofortmaßnahmen wird die Bun-desregierung die Betreiberunternehmen deut-scher Satelliten-Bodenstationen wie STEL-LAR, CETEL oder IABG, welche für Inter-net-, Telekommunikationsdienstleister, dieVereinten Nationen, Regierungen, Behörden,Bundeswehr und sicherheitsempfindliche Un-ternehmen Kommunikationsdienste erbringen,umgehend davor schützen, dass die Geheim-dienste GCHQ und NSA weiterhin deren Fir-mennetze sowie Mitarbeiter überwachen, um„in Deutschland vorbeifließende Internetver-kehre“, die o. g. Kunden dieser Firmen sowietechnische Trends „auszukundschaften“ (vgl.DER SPIEGEL vom 31. März 2014), undwird die Bundesregierung angesichts diesereindeutigen Spionage – sowie auch angesichtsvon über 300 NSA-Abhörberichten über Bun-deskanzlerin Dr. Angela Merkel allein im Jahr2009 sowie der von einem US-Gericht im Rah-men des Foreign Intelligence Surveillance Act(FISA) am 7. März 2013 erlaubten NSA-Über-wachung in ganz Deutschland (vgl. DERSPIEGEL, a. a. O.) – nun von der US-Regie-rung sofort energisch Unterlassung fordern so-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 21 –
wie zu gleichem Zweck förmliche Ermittlungs-verfahren des Generalbundesanwalts veranlas-sen?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber
vom 23. April 2014
Die Bundesregierung steht in einem engen, vertraulichen Dialog mitder amerikanischen Regierung über die in den Medien dargestelltenAktivitäten der National Security Agency (NSA) und mit der briti-schen Regierung in Bezug auf die Aktivitäten des Government Com-munications Headquarters (GHCQ). Die geschilderten Ausspähver-suche sind der Bundesregierung durch Presseveröffentlichung be-kannt geworden, eine Bewertung ist daher zurzeit noch nicht mög-lich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz steht mit den Unterneh-men in Kontakt.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat am27. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang angelegt wegen des Ver-dachts der nachrichtendienstlichen Ausspähung von Daten durchden amerikanischen militärischen Nachrichtendienst NSA und denbritischen Nachrichtendienst GCHQ. Der GBA prüft, ob ein in seineZuständigkeit fallendes Ermittlungsverfahren, etwa nach § 99 desStrafgesetzbuchs (geheimdienstliche Agententätigkeit), einzuleitenist.
Der GBA hat am 24. Oktober 2013 einen weiteren Beobachtungsvor-gang angelegt wegen des Hinweises auf Abhörmaßnahmen durchUS-Geheimdienste gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. DerGBA prüft hier ebenfalls, ob ein in seine Zuständigkeit fallendes Er-mittlungsverfahren einzuleiten ist.
Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist dasVorliegen eines hinreichenden Anfangsverdachts einer in die Zustän-digkeit der Bundesanwaltschaft fallenden, verfolgbaren Straftat. DiePrüfung, ob ein solcher Anfangsverdacht gegeben ist, ist Aufgabedes GBA. Dieser wertet im Rahmen seiner Prüfung auch die aktuellePresse- und Medienberichterstattung aus. Das Bundesministeriumder Justiz und für Verbraucherschutz sieht keine Veranlassung, indiese Prüfung einzugreifen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justizund für Verbraucherschutz
23. AbgeordneteKatja
Keul
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie erklärt die Bundesregierung, dass dieÜbersendung des Referentenentwurfs für einGesetz über ein Verbot des Handels mitNacktbildern von Kindern an die Bundestags-fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lauttelefonischer Auskunft am 11. April 2014 ver-weigert wurde, dieser Entwurf am folgenden
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 22 –
Tag aber mehreren Medien (DER TAGES-SPIEGEL, DIE WELT vom 12. April 2014)zur Berichterstattung vorlag, und hat die Bun-desregierung vor, diese Praxis der Erstinforma-tion der Presse vor einer Informierung der Ab-geordneten fortzuführen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange
vom 22. April 2014
Den Geschäftsstellen der Fraktionen des Deutschen Bundestagesund auf Wunsch auch Mitgliedern des Deutschen Bundestages wirdein Referentenentwurf gemäß § 48 Absatz 2 der Gemeinsamen Ge-schäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zur Kenntnis gege-ben, wenn er den Ländern, den beteiligten Fachkreisen oder Verbän-den zugeleitet wurde. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desStrafgesetzbuchs – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexual-strafrecht ist am 11. April 2014 an die Ressorts versendet worden.Die Länder- und Verbändebeteiligung ist noch nicht erfolgt.
Bundesminister Heiko Maas achtet das gesetzgeberische Verfahren.Vor diesem Hintergrund hat er bislang darauf verzichtet, Stellungzur Berichterstattung zu nehmen oder Interviews bzw. Originaltönezum Thema zu geben.
Erfahrungsgemäß bleiben Referentenentwürfe der Bundesregierungab einem gewissen Verfahrensstadium aber nicht immer geheim,sondern sind oft Gegenstand einer unmittelbaren öffentlichen Be-richterstattung, ohne dass das federführende Bundesministerium diesveranlasst hat.
24. AbgeordneteDr. SahraWagenknecht
(DIE LINKE.)
Treffen Medienberichte zu (FOCUS, Nr. 15/2014), nach denen GeneralbundesanwaltHarald Range im Zusammenhang mit der mas-senhaften Ausspähung von Bundesbürgernund dem Abhören des Handys der Bundes-kanzlerin, Dr. Angela Merkel, durch die NSAder USA keinen hinreichenden Anhaltspunktfür das Vorliegen einer in seine Verfolgungszu-ständigkeit fallende Straftat vorliegen sieht,und kann die deutsche Öffentlichkeit damitrechnen, dass diese Entscheidung erläutertwird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange
vom 23. April 2014
Die Bundesregierung äußert sich zu Spekulationen in den Mediengrundsätzlich nicht. Eine abschließende Entscheidung zum Fortgangder beim Generalbundesanwalt angelegten Beobachtungsvorgängezu der angeblich massenhaften Ausspähung von Bundesbürgern undzum behaupteten Abhören eines Mobiltelefons der BundeskanzlerinDr. Angela Merkel steht noch aus.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 23 –
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
25. AbgeordneterDr. Thomas
Gambke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie lautet der Zeitplan der Bundesregierungfür die Unterschrift und Ratifizierung der be-reits im Oktober 2012 paraphierten Revisiondes Doppelbesteuerungsabkommens zwischenDeutschland und Singapur, und aus welchenGründen kommt es zu dieser Verzögerungdes Prozesses (vgl. Handelsblatt vom 4. März2014, „Gefährliche Nebenwirkung“)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Michael Meister
vom 17. April 2014
Nach Paraphierung des Protokolls zur Änderung des geltenden Dop-pelbesteuerungsabkommens mit Singapur wurde entschieden, eineweitere Klausel zum steuerlichen Informationsaustausch aufzuneh-men. Soweit übermittelte Informationen in einem öffentlichen Ge-richtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offengelegt wer-den, wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Vertragsstaaten dafürSorge zu tragen haben, dass diese Informationen nicht in einem Ver-fahren verwendet werden, in dem die Verhängung oder Vollstre-ckung einer Todesstrafe droht. Ein entsprechender Vorschlag wurdeSingapur Anfang 2014 unterbreitet. Eine Antwort Singapurs hierzusteht noch aus. Deswegen kann das Änderungsprotokoll noch nichtunterzeichnet werden.
26. AbgeordneteSusanna
Karawanskij
(DIE LINKE.)
Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein,dass Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäreinfolge des Beschlusses des Bundesgerichts-hofes (BGH) vom 8. Oktober 2013 (II ZB 26/12), nach dem der vollständige Rückzug einer(Aktien-)Gesellschaft von der Börse – das sogenannte Delisting – weder eines Hauptver-sammlungsbeschlusses noch eines gerichtlichüberprüfbaren Abfindungsangebotes bedarfund folglich ausschließlich sowie für den Streu-besitzaktionär bzw. die Streubesitzaktionärinkompensationslos im Ermessen von Vorstandund Aufsichtsrat der einzelnen (Aktien-)Gesell-schaft liegen, besser vor den Folgen des in derRegel eintretenden Kursverfalls der Aktie desbetroffenen Unternehmens nach einem Delis-ting geschützt und eine gerechte finanzielleKompensation erhalten (vgl. HandelsblattRechtsboard, http://blog.handelsblatt.com,„Keine Barabfindung beim Delisting – BGHändert Rechtsprechung“ vom 18. November2013)?
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 24 –
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Michael Meister
vom 17. April 2014
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bör-sennotierung nicht Teil des verfassungsrechtlich geschützten Aktien-eigentums, sondern lediglich ein wertbildender Faktor, der die tat-sächliche Verkehrsfähigkeit der Aktie steigern kann. Diese Recht-sprechung liegt dem in ihrer Frage erwähnten Beschluss des Bundes-gerichtshofes zugrunde.
Der Schutz der Anleger beim vollständigen Rückzug von der Börseoder dem Wechsel in andere Börsensegmente wird durch das Börsen-gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Börsenordnungen geregelt.Demnach darf ein Widerruf der Börsenzulassung dem Schutz derAnleger nicht widersprechen (§ 39 Absatz 2 Satz 2 des Börsen-gesetzes). Aus Sicht der Bundesregierung sind die Börsen und dieBörsenaufsichtsbehörden der Länder als zuständige Stellen für dieAusführung des Gesetzes auch im Nachgang zu der Entscheidungdes Bundesgerichtshofs aufgerufen, sicherzustellen, dass ein ausrei-chender Schutz der Anleger gewährleistet wird, und gegebenenfallsinsbesondere die insoweit relevanten Börsenordnungen anzupassen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales
27. AbgeordneterVolker
Beck
(Köln)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie (Haushaltstitel, Verwendungszweck, Sum-me der Erhöhung) werden die im Zwischenbe-richt des Staatssekretärsausschusses „Rechts-fragen und Herausforderungen bei der Inan-spruchnahme der sozialen Sicherungssystemedurch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“angekündigten 200 Mio. Euro (siehe S. 9 desBerichts) für Kommunen zur Verfügung ge-stellt, und wie begründet die Bundesregierungihre Entscheidung, falls dies nicht schon imBundeshaushalt 2014 vorgesehen ist?
Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen
vom 17. April 2014
Für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ ist mit demEntwurf des Bundeshaushalts 2014 eine Aufstockung der Bundesmit-tel um 110 Mio. Euro von 40 Mio. Euro im Jahr 2013 auf150 Mio. Euro (Verpflichtungsrahmen) vorgesehen (Einzelplan 16Kapitel 16 06 Titel 882 11 in Titelgruppe 01). Es wird derzeit davonausgegangen, dass der Anteil für die von der Zuwanderung beson-ders betroffenen Kommunen rund 10 Mio. Euro des Gesamtauf-wuchses ausmachen wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 25 –
Die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Programme„Jugend stärken im Quartier“ (Bundesministerium für Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend/Bundesministerium für Umwelt, Natur-schutz, Bau und Reaktorsicherheit), „Bildung, Wirtschaft, Arbeit imQuartier/BIWAQ“ (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,Bau und Reaktorsicherheit) und der ESF-Integrationsrichtlinie Bund(Bundesministerium für Arbeit und Soziales) werden aus Kapi-tel 11 06 Titel 272 02 des Einzelplans 11 zur Verfügung gestellt.
Für alle drei ESF-Programme soll eine nationale Kofinanzierung er-folgen (für die ESF-Integrationsrichtlinie Bund aus Einzelplan 11Kapitel 11 06 Titel 686 13 in Titelgruppe 01, für „Bildung, Wirt-schaft, Arbeit im Quartier/BIWAQ“ aus Einzelplan 16 Kapitel 16 06Titel 686 05).
Die Mittel aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am meisten be-nachteiligten Personen (EHAP) werden aus dem Einzelplan 11 Ka-pitel 11 06 Titel 272 04 zur Verfügung gestellt (Zweiter Regierungs-entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2014). Die nationale Kofinanzie-rung erfolgt aus Einzelplan 11 Kapitel 11 06 Titel 686 43 in Titel-gruppe 04.
Die Umsetzung der ESF-Programme und des EHAP erfolgt im Rah-men der Förderperiode 2014 bis 2020. Sie steht unter dem Vorbehaltdes Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers und der Genehmigungder Operationellen Programme für den ESF und den EHAP.
Mögliche Zuwendungsempfänger werden durch die Veröffentli-chung von Förderrichtlinien der zuständigen Ressorts über Ziele,Gegenstand und Finanzierungsmodalitäten informiert und könnendann entsprechende Interessenbekundungen bzw. Förderanträge ein-reichen.
Grundlage für die Umsetzung der Finanzhilfen der Städtebauförde-rung und somit auch für das Programm „Soziale Stadt“ ist eine jähr-lich von Bund und Ländern abzuschließende Verwaltungsvereinba-rung (VV) Städtebauförderung. Die Verhandlungen zur VV 2014sind noch nicht abgeschlossen.
Die Begründung für die Entscheidung der Bundesregierung, Mittelaus dem Programm „Soziale Stadt“ und aus den europäischen FondsESF und EHAP zielgerichtet für die Unterstützung der am meistenvon Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten betroffenen Kommunenzur Verfügung zu stellen, ergibt sich aus dem Bericht des Staatssekre-tärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan-spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige derEU-Mitgliedstaaten“, dem das Kabinett am 26. März 2014 zuge-stimmt hat.
28. AbgeordneteBrigittePothmer
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie viele junge Europäerinnen und Europäer,deren Anträge auf Förderleistungen aus demProgramm MobiPro-EU bis auf Weiteres ru-hend gestellt sind, haben nach Kenntnis derBundesregierung bereits Fördermaßnahmenim Herkunftsland oder in Deutschland begon-nen bzw. absolviert (bitte nach Sprachkurs im
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 26 –
Heimatland, Sprachkurs in Deutschland, Prak-tikum in Deutschland, Ausbildung in Deutsch-land aufschlüsseln) und warten auf Zahlungenaus dem Förderprogramm, und wie beabsich-tigt die Bundesregierung finanziell und admi-nistrativ sicherzustellen, dass alle Anträge vonAusbildungsinteressierten, die bis zum 8. April2014 gestellt wurden, rechtzeitig bewilligt wer-den können, damit die Jugendlichen wie ge-plant in diesem Jahr ihre Ausbildung inDeutschland beginnen können?
Antwort des Staatssekretärs Thorben Albrecht
vom 22. April 2014
Am 27. Februar wurden auf der Webseite des Programms (www.thejobofmylife.de) bekannt gegeben, dass alle Neuanträge von Aus-bildungsinteressierten und Fachkräften vor dem Hintergrund der ho-hen Nachfrage nach Förderleistungen aus dem Programm MobiPro-EU ruhend gestellt werden müssen. Wie viele der betroffenen Ju-gendlichen und jungen Fachkräfte bereits im Herkunftsland oder inDeutschland eine Fördermaßnahme begonnen haben, ist der Bundes-regierung nicht bekannt.
Um möglichst viele Personen fördern zu können, deren Anträge ru-hend gestellt sind, hat die Bundesregierung bereits am 12. März 2014im Bundeskabinett beschlossen, den Finanzrahmen des Programmserheblich auszuweiten und die Laufzeit bis in das Jahr 2018 zu ver-längern. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der Bundes-agentur für Arbeit vereinbart, Bundesmittel in Höhe von 21 Mio.Euro zugunsten von MobiPro-EU umzusteuern, so dass aktuell ins-gesamt 69 Mio. Euro im laufenden Jahr der Bundesagentur fürArbeit vollumfänglich zur Verfügung stehen.
Die aufgestockten Haushaltsmittel für 2014 dienen dazu, dass nun-mehr die bereits laufenden Förderungen gesichert und bis zum8. April 2014 eingegangene Erstanträge von Ausbildungsinteressier-ten weitestgehend berücksichtigt werden können. Zudem ist dadurchsichergestellt, dass diejenigen, die eine Förderzusage haben oder sichbereits in der Förderkette befinden, die Förderung bis zum Ab-schluss der Ausbildung erhalten.
Für die gesamte Programmlaufzeit (von 2013 bis 2018) hat die Bun-desregierung zum jetzigen Zeitpunkt bereits insgesamt rund0,4 Mrd. Euro für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt.
29. AbgeordneterCarsten
Schneider
(Erfurt)(SPD)
Wie begründet die Bundesregierung die unter-schiedlichen Regelungen für das Schonvermö-gen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozial-gesetzbuch (SGB II) und des SGB XII?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 27 –
Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen
vom 17. April 2014
Die unterschiedliche Ausgestaltung der leistungsrechtlichen Vor-schriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber der So-zialhilfe ergibt sich aus den unterschiedlichen Aufgaben bzw. Zielstel-lungen der beiden Systeme.
Vorrangiges Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es,durch geeignete unterstützende Maßnahmen darauf hinzuwirken,dass Leistungsberechtigte insbesondere durch Aufnahme einer Er-werbstätigkeit und daraus folgend durch Erzielung von Erwerbsein-kommen ihre Hilfebedürftigkeit vermindern oder vollständig über-winden (siehe §§ 1 bis 3 SGB II). Das System der Grundsicherungfür Arbeitsuchende ist demnach grundsätzlich auf einen vorüberge-henden Leistungsbezug ausgelegt. Während des vorübergehendenBezuges von Arbeitslosengeld II sollen Leistungsberechtigte deshalbnicht auf den vollständigen Verbrauch ihres verwertbaren Vermö-gens verwiesen werden. Insbesondere die geltenden Freibeträge sinderforderlich, um Härten zu vermeiden, die bei einem Verweis aufvorhandenes Vermögen auch für kurzfristige Hilfebedürftigkeit ent-stehen würden. Die Freibeträge für die private Altersvorsorge dienendarüber hinaus der Unterstützung des Ziels, die private Altersvorsor-ge zu stärken.
Bei Bezieherinnen und Beziehern von Sozialhilfe nach dem SGB XIIhandelt es sich demgegenüber regelmäßig um solche Personen, dieweniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, über65 Jahre alt oder dauerhaft erwerbsgemindert sind. Es ist damit einelängerfristige Unterstützung durch die Allgemeinheit notwendig, dieeine höhere Berücksichtigung von eigenem Vermögen zur Überwin-dung der Hilfebedürftigkeit rechtfertigt.
30. AbgeordneterCarsten
Schneider
(Erfurt)
(SPD)
In welcher Höhe wurden seit Beginn des Mo-dellprojektes Bürgerarbeit im Jahr 2010 jähr-lich Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds(ESF) und Bundesmittel zur Verfügung ge-stellt, und wie viele Bürgerarbeitsplätze wur-den damit in Thüringen und bundesweit geför-dert?
Antwort des Staatssekretärs Thorben Albrecht
vom 22. April 2014
Der folgenden Übersicht können die seit Beginn des ModellprojektesBürgerarbeit verausgabten Haushaltsmittel entnommen werden.Im Jahr 2010 wurden keine Mittel verausgabt. Im Jahr 2010 wurdennoch keine Bürgerarbeitsplätze gefördert, da der Beschäftigung aufeinem Bürgerarbeitsplatz eine mindestens sechsmonatige Aktivie-rungsphase vorgeschaltet ist. Die ersten Bürgerarbeitsplätze wurdenab Januar 2011 gefördert.
* Da
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 28 –
Von der Gesamtausgabe in Höhe von 930 029 378,98 Euro entfielen430 569 156,97 Euro auf ESF-Mittel und 499 460 222,01 Euro aufBundesmittel.
In Thüringen wurde für 2 387 Bürgerarbeitsplätze eine Förderungbewilligt, bundesweit für 33 169. In Thüringen waren bisher3 137 Personen auf einem Bürgerarbeitsplatz beschäftigt, bundesweit46 931*.
31. AbgeordneterDr. Wolfgang
Strengmann-
Kuhn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
ten der BA, Datenstand: Mä
Wie groß ist der Anteil der angekündigten200 Mio. Euro bereitgestellter Mittel für Kom-munen, die von Zuwanderung aus Rumänienund Bulgarien besonders betroffen sind, denauch Kommunen mit anderen Zuwanderungs-/Flüchtlingsproblematiken jenseits der EU-Bin-nenmigration (EU – Europäische Union) ausOsteuropa (wie beispielsweise eine hohe Zahlirakischer Flüchtlinge in Pforzheim) abrufenkönnen, und wie soll konkret gewährleistetwerden, dass die Gelder genau den Kommu-nen bereitgestellt werden, die als besonders be-troffen von der Zuwanderung aus Rumänienund Bulgarien identifiziert werden?
Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen
vom 17. April 2014
Im Bericht des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und He-rausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungs-systeme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“, dem das Kabi-nett am 26. März 2014 zugestimmt hat, wird zugesichert, dass derBund das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ und Pro-gramme aus dem ESF und dem EHAP zielgerichtet auf die kommu-nalen Probleme im Kontext der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaa-ten zuschneiden und entsprechend finanziell ausstatten wird. Zuwan-derung aus Drittstaaten war nicht Gegenstand des Berichts.
Das Ausmaß der Betroffenheit von Problemen infolge der Zuwande-rung aus EU-Mitgliedstaaten sowie entsprechende Lösungsansätzesind in den Förderanträgen möglicher Zuwendungsempfänger nach
rz 2014 für Dezember 2013 (endgültig)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 29 –
Veröffentlichung der einschlägigen Förderrichtlinien schlüssig darzu-legen. Wie viele Mittel eine Kommune direkt als Zuwendungsemp-fänger oder indirekt über die Förderung von Projektträgern in ihremörtlichen Zuständigkeitsbereich erhält, hängt folglich von der Quali-tät der Anträge im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden För-derprogramme ab.
Für die Städtebauförderung und damit auch für das Programm „So-ziale Stadt“ gilt, dass die Förderung durch die Länder auf derGrundlage einer jährlich zwischen dem Bund und den Ländern abzu-schließenden Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung er-folgt. Die Verhandlungen zur VV Städtebauförderung 2014 sindnoch nicht abgeschlossen.
32. AbgeordneteAzize
Tank
(DIE LINKE.)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungbezüglich des tatsächlichen Ausmaßes der Pra-xis von Leiharbeitsfirmen entgegen den Be-stimmungen des § 11 Absatz 4 Satz 2 des Ar-beitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), alsodem Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergü-tung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), welchesnicht durch Vertrag aufgehoben oder be-schränkt werden darf und dennoch diese Zeitzulasten des Arbeitnehmers geht (sog. Minus-Arbeitsstunden), und was ist der Bundes-regierung über die Anzahl der Beschwerdenbekannt, die bei den erlaubnisrelevanten Be-schwerdestellen der Agentur für Arbeit in denletzten fünf Jahren nach dem AÜG eingegan-gen sind?
Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen
vom 17. April 2014
Das AÜG dient vor allem dem besonderen sozialen Schutzinteresseder Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Gemäß § 11Absatz 4 AÜG ist es zum Schutz der Arbeitnehmer untersagt, denVergütungsanspruch bei Annahmeverzug des Verleihers vertraglichzu beschränken oder gar aufzuheben. Zweck dieser Vorschrift ist es,die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vor Verlagerungdes Arbeitgeberrisikos in Zeiten fehlender Einsatzmöglichkeit zuschützen.
Die Bundesregierung erhält insbesondere aufgrund von Bürgeranfra-gen, Petitionen und Gerichtsverfahren Kenntnis über in der Praxisvorkommende Auseinandersetzungen zwischen Leiharbeitnehmernund Verleihunternehmen hinsichtlich der Regelung des § 11 Absatz 4AÜG. Über das tatsächliche Ausmaß von Verstößen liegen der Bun-desregierung keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen von Prüfungender Erlaubnisinhaber nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetzdurch die Bundesagentur für Arbeit werden auch Verstöße gegenden Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug festgestellt. Statisti-sche Erhebungen hierzu liegen jedoch nicht vor. ArbeitsgerichtlicheVerfahren zu Rechtsstreitigkeiten über Verpflichtungen von Arbeit-
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 30 –
gebern gegenüber Arbeitnehmern werden nicht in Hinblick auf dieVerletzung bestimmter Vorschriften systematisch bzw. statistisch er-fasst oder ausgewertet. Hinzu kommt, dass arbeitsrechtliche Rechts-streitigkeiten oftmals im Vorfeld einer gerichtlichen Befassung oderEntscheidung ausgeräumt werden, so dass Gerichte und andere staat-liche Stellen hiervon regelmäßig keine Kenntnis erhalten. Dies giltauch für die arbeitsrechtlichen Regelungen zum Annahmeverzug in§ 615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit § 11Absatz 4 AÜG.
Die Regelung des § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG war bereits Gegenstandmehrerer erst- und zweitinstanzlicher Gerichtsentscheidungen in derArbeitsgerichtsbarkeit. Dabei haben die Gerichte unterschiedlicheAuffassungen vertreten hinsichtlich der Frage, ob Arbeitszeitkontenim Leiharbeitsverhältnis auch in einen Zeitausgleich einbezogen wer-den können, wenn der Verleiher der Leiharbeitskraft keine Beschäfti-gung zuweisen konnte. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalzhat beispielsweise die arbeitsvertraglich vereinbarte Verrechnungvon einsatzfreien Zeiten auf dem Arbeitszeitkonto des Arbeitneh-mers für unzulässig gehalten (Urteil vom 24. April 2008, 10 Sa 19/08). Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und das Landesarbeitsge-richt Baden-Württemberg sind dagegen der Auffassung, dass § 11Absatz 4 Satz 2 AÜG der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos unterEinbeziehung der einsatzfreien Zeiten nicht entgegensteht (Landes-arbeitsgericht (LAG) Düsseldorf: Urteil vom 16. November 2011,7 Sa 567/11 sowie LAG Baden-Württemberg: Urteil vom 29. April2009, 17 Sa 4/09 und Urteil vom 6. März 2012, 22 Sa 58/11). EineEntscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht noch aus.
Die Zahl der eingegangenen Beschwerden zum Arbeitnehmerüber-lassungsgesetz erfasst die Bundesagentur für Arbeit seit dem 1. Juli2012 (bis 31. März 2014 insgesamt 670 Beschwerden). Eine spezifi-sche Erfassung der Beschwerden nach Themen oder bestimmtenRechtsvorschriften erfolgt dabei nicht.
33. AbgeordneteAzize
Tank
(DIE LINKE.)
In welcher Höhe gedenkt die Bundesregierung,die aufgebrauchten zugewiesenen Fördermitteldes Europäischen Sozialfonds (ESF) für dasESF-BAMF-Programm (BAMF = Bundesamtfür Migration und Flüchtlinge) für Deutsch-Sprachkurse, die die Chancen auf eine versteti-gende Eingliederung in den Arbeitsmarkt fürMenschen mit Migrationshintergrund erhö-hen, durch Bundesmittel zu ersetzen, um biszum Ende des Jahres 2014 den Bedarf anSprachkursen zu decken, und falls nein, welcheGründe sprechen dagegen?
Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen
vom 17. April 2014
Das ESF-BAMF-Programm wäre ursprünglich mit der alten ESF-Förderperiode von 2007 bis 2013 ausgelaufen. Im Wege intensiverBemühungen konnten zusätzliche ESF-Mittel bereitgestellt werden,so dass die Förderrichtlinie bis zum 30. September 2014 verlängert
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 31 –
werden konnte. Trotz einer deutlichen Aufstockung reichen die der-zeit verfügbaren Mittel jedoch nicht aus, um weitere neue Förderan-träge zu bewilligen. Die starke Inanspruchnahme des Angebots imletzten Jahr und die Nachfrage auch in diesem Jahr machten den Be-willigungsstopp für Neuanträge erforderlich. Bereits bewilligte Maß-nahmen sowie die derzeit laufenden über 1 000 Kurse können jedochin vollem Umfang weitergeführt und abgeschlossen werden. Auchfür die bis Ende März 2014 eingegangenen Anträge werden in dennächsten Wochen noch Bewilligungen ausgesprochen. Hierfür stehenausreichend Mittel zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit als zu-ständiges Ressort, ob dem BAMF zeitnah zusätzliche ESF-Mittel in-folge von erwarteten Minderbedarfen bei anderen ESF-Programmenzugewiesen werden können, wodurch weitere Sprachkurse durch dasBAMF in diesem Jahr ermöglicht werden könnten.
34. AbgeordneteSabine
Zimmermann
(Zwickau)
(DIE LINKE.)
Wie viele Fälle der Gewährung von Sozialhilfeim Ausland gab es in den letzten 15 Jahren(bitte jährliche Angaben), und in welcher Wei-se sind die Gründe nach § 24 SGB XII, dieeine Inanspruchnahme der Sozialhilfe im Aus-land rechtfertigen, durch die Rechtsprechungweiter konkretisiert worden (insbesondere ho-heitliche Gewalt)?
Antwort des Staatssekretärs Thorben Albrecht
vom 22. April 2014
Die heutige Rechtsgrundlage für die Gewährung von Sozialhilfe anDeutsche im Ausland ist in § 24 SGB XII enthalten. Diese Vorschriftist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Wegen der Unterschiede ge-genüber dem bis Jahresende 2003 geltenden Recht (§ 119 des Bun-dessozialhilfegesetzes – BSHG) sind die Anspruchsvoraussetzungenbis einschließlich 2003 und ab 2004 und damit auch der Einfluss derRechtsprechung in beiden Zeiträumen nicht miteinander vergleich-bar.
Der frühere § 119 BSHG sah als Voraussetzung für die Zahlung vonSozialhilfe an Deutsche im Ausland nur den unbestimmten Begriffder „besonderen Notfälle“ vor. Dies führte dazu, dass solche Notla-gen von der Rechtsprechung in Einzelfallentscheidungen teilweisesehr weit ausgelegt worden sind. Mit der Folge, dass die Akzeptanzeiner Sozialhilfegewährung an Deutsche im Ausland zunehmend in-frage gestellt wurde.
Deshalb wurde durch § 24 SGB XII der Grundsatz festgeschrieben,dass Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland keine Leis-tungen erhalten. Von diesem Grundsatz kann bei ab dem 1. Januar2004 gestellten Erstanträgen im Einzelfall nur abgewichen werden,soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar istund zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr nach Deutsch-
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 32 –
land aus den drei in § 24 Absatz 1 SGB XII genannten Gründennicht möglich ist.
Bei den drei in § 24 Absatz 1 SGB XII genannten Ausnahmegründenhandelt es sich um
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründenim Ausland verbleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oderSchwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
Es handelt sich dabei um eine abschließende Aufzählung.
Eine weitergehende Konkretisierung dieser Ausnahmen durch dieRechtsprechung ist der Bundesregierung nicht bekannt. Dies giltauch für hoheitliche Gewalt nach Nummer 3. Dabei handelt es sichum Deutsche, die im Ausland inhaftiert sind. Da in manchen Staatender Lebensunterhalt von Häftlingen durch die Haftanstalten nichtvollständig gewährleistet wird und Häftlinge deshalb auf die Unter-stützung von Angehörigen oder anderen Personen außerhalb derHaftanstalt angewiesen sind, übernimmt bei fehlender Unterstützungvor Ort die Sozialhilfe die notwendigen ergänzenden Hilfen.
Die Anzahl der Personen, die Sozialhilfe für Deutsche im Ausland inden Jahren 1998 bis 2012 (aktuellster Datenstand) erhalten haben,ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Für die Bewertung des Rückgangs der Fallzahlen ist ergänzend da-rauf hinzuweisen, dass sowohl das bis in das Jahr 2003 als auch dasseit dem Jahr 2004 geltende Recht Vertrauensschutzregelungen fürDeutsche enthalten hat beziehungsweise enthält. Dies gilt insbeson-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 33 –
dere für Deutsche, die als politisch Verfolgte während der Nazi-Zeitaus Deutschland geflüchtet sind oder von Mai 1945 bis Jahresende1949 aus Deutschland (Gebietsstand 31. Dezember 1937 und FreieStadt Danzig) ausgewandert sind. Angesichts der Anspruchsvoraus-setzungen handelt es sich bei diesem Personenkreis um hoch betagteMenschen, deren Zahl sich deshalb in dem in der Tabelle dargestell-ten Zeitraum kontinuierlich vermindert hat.
35. AbgeordnetePia
Zimmermann
(DIE LINKE.)
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregie-rung zukünftig sicherstellen, dass den inDeutschland lebenden Flüchtlingen der Zu-gang zu medizinischer Versorgung insbesonde-re in Notfällen ausnahmslos gewährt wird, dassniemand mehr in Notfällen von Ärzten undKrankenhäusern abgewiesen werden kann,wie im folgenden Fall (www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2014/04/BILD15_04_2014.pdf), und stimmt die Bun-desregierung zu, dass die bundesweite Einfüh-rung einer Krankenversicherungskarte fürFlüchtlinge nach dem Vorbild des BremerModells (www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Bremer_Modell_Medizin_AsylbLG.pdf) eine sinnvolle Verbesserung so-wohl für die Leistungsgeber als auch für dieLeistungsempfänger ist?
Antwort des Staatssekretärs Thorben Albrecht
vom 24. April 2014
Die geltenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes(AsylbLG) zu Gesundheitsleistungen (§§ 4, 6, 2 Absatz 1 AsylbLG)erlauben nach Auffassung der Bundesregierung schon heute eine an-gemessene gesundheitliche Versorgung der Leistungsberechtigten.Denn das Leistungsrecht im AsylbLG verlangt nicht, dass sich Leis-tungsberechtigte, wenn ein medizinischer Eilfall vorliegt, dessen Be-handlung keinen Aufschub duldet, zunächst an die Leistungsbehör-den wenden. Vielmehr können sie sich schon heute unmittelbar anein Krankenhaus oder einen Arzt wenden. Die Ärzte in den Kran-kenhäusern sind in diesen Fällen gesetzlich zur Behandlung der Leis-tungsberechtigten verpflichtet. Sie können sich, wenn sie bei Un-glücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leisten, ob-wohl dies erforderlich und ihnen den Umständen nach auch zuzumu-ten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verlet-zung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, sogar wegen unterlasse-ner Hilfeleistung strafbar machen (§ 323c des Strafgesetzbuchs).
Im Übrigen obliegt die Entscheidung darüber, wie die Länder dengesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die Gesundheitsleistungen(§ 4 Absatz 3 AsylbLG) erfüllen, den für die Durchführung desAsylbLG nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stellen. Ins-besondere können die Länder entscheiden, ob sie die ihnen schonheute durch das Bundesrecht eröffnete Möglichkeit nutzen, um mitden Krankenkassen Vereinbarungen gemäß § 264 Absatz 1 SGB Vzur Übernahme der Krankenbehandlung der Leistungsberechtigten
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 34 –
gegen Kostenerstattung zu schließen. Diese Sondervereinbarungenkönnen für die Leistungsberechtigten zur Folge haben, dass sie miteiner Gesundheitskarte ausgestattet werden. Außerdem können sieden derzeit für die Behandlung nötigen Verwaltungsaufwand und diedamit verbundenen Kosten für die Leistungsbehörden reduzieren.
Als erstes Bundesland hat Bremen von der Möglichkeit der Sonder-vereinbarung Gebrauch gemacht. Mit diesem auch als „Bremer Mo-dell“ bekannten Konzept einer Beauftragung der Krankenkassen mitder Krankenbehandlung werden die Leistungsberechtigten nach demAsylbLG zwar nicht zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse,erhalten jedoch eine elektronische Gesundheitskarte und können sichdamit in der Regel – insbesondere in Notfällen – unmittelbar an dieÄrzte und Krankenhäuser wenden, ohne zuvor einen Behandlungs-schein bei der zuständigen Leistungsbehörde einzuholen; Einschrän-kungen bestehen innerhalb des Modells z. B. bei einer Behandlungdurch Psychotherapie. Bislang wurde dieses oder ein ähnliches Mo-dell nur in den Stadtstaaten (Hamburg, Bremen und Berlin) umge-setzt; diese rechtliche Option besteht jedoch grundsätzlich bundes-weit.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährungund Landwirtschaft
36. AbgeordneterDr. Ernst Dieter
Rossmann
(SPD)
Unter welchen Voraussetzungen und in wel-chem Umfang wird das seit dem Jahr 2004 inDeutschland nicht mehr zugelassene Pflanzen-schutzmittel Basamid Granulat in Deutschlanddennoch weiter legal eingesetzt?
37. AbgeordneterDr. Ernst Dieter
Rossmann
(SPD)
In welcher Form beabsichtigt die Bundesregie-rung, die für Notfallsituationen zeitlich befris-tete Verwendung des hochgiftigen Pflanzen-schutzmittels weiter einzuschränken, bzw. biswann und unter welchen Umständen ist einegänzliche Untersagung zu erwarten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser
vom 17. April 2014
Das Pflanzenschutzmittel Basamid Granulat mit dem Wirkstoff Da-zomet wurde in Deutschland letztmalig am 24. Februar 1993 bis zum30. September 2004 zugelassen. Eine weitere Verlängerung der Zu-lassung wurde versagt. Der Widerspruch hierzu wurde vom Bundes-amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitSchreiben vom 1. Oktober 2004 abgewiesen. Gründe waren ein unterden beantragten Anwendungsbedingungen nicht sichergestellter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 35 –
Schutz der Anwender und unvertretbare Auswirkungen auf den Na-turhaushalt.
Der Folgeantrag vom 12. Dezember 2002 wurde am 7. Dezember2012 aufgrund der Unvollständigkeit des Antrags abgelehnt. Die An-tragsbearbeitung ruhte auf Antrag des Antragstellers vom 14. Juli2009 bis zur Entscheidung über die Aufnahme des Wirkstoffs Dazo-met in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG (EU-Positivliste fürPflanzenschutzmittelwirkstoffe). Dazomet ist mit der Richtlinie derEuropäischen Kommission 2011/53/EU vom 20. April 2011 (ABl.L 105 vom 21.4.2011, S. 24) mit Wirkung vom 1. Juni 2011 für dieDauer von zehn Jahren in die EU-Positivliste aufgenommen worden.Zu den Bedingungen dieser Aufnahme gehört, dass sich die Mitglied-staaten dem Schutz von Anwendern und des Naturhaushalts ein-schließlich des Grundwassers noch einmal gesondert widmen müs-sen. Auf dieser Grundlage bestehen laut Auswertung der Europä-ischen Kommission Zulassungen in 21 Mitgliedstaaten (AUT, BEL,BGR, CYP, CZE, DNK, GRC, ESP, FRA, HUN, IRL, ITA, LUX,NLD, POL, PRT, ROU, SWE, SVN, SVK, GBR). Zusätzlich sindbestätigende Studien nachzureichen. Diese sind laut Antragstelleram 22. Mai 2013 nachgeliefert worden. Die Bewertung dieser Unter-lagen durch Belgien ist noch nicht abgeschlossen. In Abhängigkeitvon dem Ergebnis dieser Bewertung kann die Genehmigung desWirkstoffs bestätigt oder widerrufen werden.
Voraussetzung für die Genehmigung der Anwendung des nicht zuge-lassenen Pflanzenschutzmittels Basamid Granulat in Deutschlandwar bzw. ist ein Antrag nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 desPflanzenschutzgesetzes alte Fassung bzw. Artikel 53 der Verord-nung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzen-schutzmitteln beim BVL. Eine solche Notfallzulassung darf nur füreine begrenzte und kontrollierte Verwendung für längstens 120 Tageausgesprochen werden, wenn sich eine solche Maßnahme angesichtseiner anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist.Grundlage für Entscheidungen des BVL ist u. a. auch das DokumentSANCO/10087/2013 rev. 0 („Working Document on EmergencySituations according to Article 53 of Regulation 53 of Regulation(EC) No 1107/2009“).
Bei Basamid Granulat handelt es sich um ein Pflanzenschutzmittelzur Bodendesinfektion und zur Bekämpfung von Wurzelnematoden.Die Mehrzahl der Antragstellungen für Notfallzulassungen betrafBaumschulgehölzpflanzen, Erdbeervermehrungsanlagen und Zier-pflanzen. Seit dem Jahr 2005 wurden Anträge verschiedener Antrag-steller für derartige Anwendungen beim BVL gestellt. In der Regelwurden diese Anträge mit Hinweis auf unvertretbare Auswirkungenauf den Naturhaushalt und eine fehlende Möglichkeit, Anwenderausreichend zu schützen, abgelehnt. Für Anwendungen in Erdbeer-vermehrungsanlagen und Baumschulgehölzen erwies sich die An-wendung aber immer wieder als unverzichtbar und wurde mehrfach,häufig erst nach Widerspruch auf eine vorhergehende Ablehnung,genehmigt. Die Anwendungen im Rahmen der Notfallzulassungenwurden durch zusätzliche strenge Auflagen soweit eingeschränkt,dass bei Einhaltung aller Vorschriften eine sichere und für den Na-turhaushalt vertretbare Anwendung angenommen werden konnte.Die genehmigte Menge lag in den vergangenen drei Jahren bei etwa
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 36 –
50 Tonnen Basamid Granulat. Im Jahr 2014 wurde bisher keine Not-fallzulassung ausgesprochen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend
38. AbgeordneterRoland
Claus
(DIE LINKE.)
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache,dass laut Bundesinstitut für Bevölkerungs-forschung die Zahl der Geburten pro1 000 Frauen zwischen 15 und 19 Jahren inOstdeutschland 2010 mit 13,9 mehr als doppeltso hoch war wie in Westdeutschland mit sechs,und welche sozialen Folgen einer solchenTeenagerschwangerschaft erkennt die Bundes-regierung für Mutter und Kind?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ralf Kleindiek
vom 17. April 2014
In der Fachwelt werden verschiedene Ansätze zu möglichen Ursa-chen von Schwangerschaften bei Minderjährigen diskutiert. Dabeiwird neben psychosozialen, sozioökonomischen und bildungsbezoge-nen Faktoren dem Wissen über Art und Handhabung von Verhü-tungsmitteln große Bedeutung beigemessen. Bei der Interpretationder amtlichen Daten für Deutschland hinsichtlich der Entwicklungvon Teenagerschwangerschaften im zeitlichen und regionalen Ver-gleich sind darüber hinaus demographische und methodische Fakto-ren zu berücksichtigen.
Ein im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA) zwischen den Jahren 2005 und 2008 durchgeführtes For-schungsprojekt hat u. a. ergeben, dass minderjährige Schwangerehäufig aus einem benachteiligten sozialen Milieu stammen. Aufgrunddieser Ergebnisse hat die BZgA im Rahmen ihres gesetzlichen Auf-trags zur Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften nach § 1des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die Ansprache der Jugendli-chen vor und nach der Pubertät mit Fokus auf sozial benachteiligteJugendliche verstärkt. Dazu gehört z. B. das BZgA-Projekt „Kommauf Tour“, welches Schüler und Schülerinnen Unterstützung bei derberuflichen Entwicklung und der Lebens- bzw. Familienplanung an-bietet und Zusammenhänge aufzeigt. Dieses Projekt ist bereits inzahlreichen Bundesländern, u. a. in Brandenburg, Mecklenburg-Vor-pommern und Thüringen, im Einsatz gewesen.
Zur gezielten Aufklärung und Unterstützung minderjähriger Frauenstellt die BZgA des Weiteren das Internetangebot www.schwanger-unter-20.de zur Verfügung.
Die Zahlen zu Teenagerschwangerschaften in Deutschland liegen iminternationalen Vergleich insgesamt auf einem niedrigen Niveau.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 37 –
Dennoch wird die Bundesregierung die Entwicklung bei Teen-agerschwangerschaften weiterhin aufmerksam beobachten.
39. AbgeordneteMonika
Lazar(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche finanziellen Mittel sind im Entwurfdes Bundeshaushalts 2014 zur Förderung vonDemokratieentwicklung, Auseinandersetzungmit Rechtsextremismus und anderen Formengruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Hil-fe für Opfer rechter Gewalt und für Ausstei-gerangebote vorgesehen (bitte jeweils mit An-gabe von Einzelplan, Kapitel, Titelnummerund -bezeichnung sowie Mittelansatz auffüh-ren)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ralf Kleindiekvom 25. April 2014
Die erfragten Ansätze für das Jahr 2014 werden wie folgt dargestellt:
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 38 –
Finanzielle Mittel im Entwurf des Bundeshaushalts 2014 zur Förde-rung von Demokratieentwicklung, Auseinandersetzung mit Rechts-extremismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschen-feindlichkeit, Hilfe für Opfer rechter Gewalt und für Ausstiegsange-bote:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 39 –
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 40 –
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
40. AbgeordneteMariaKlein-Schmeink
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie viel Prozent der Versicherten werden vo-raussichtlich nach Prognose der Bundesregie-rung ab dem Jahr 2015 einen höheren Zusatz-beitragssatz als die bisherige Arbeitnehmer-mehrbelastung von 0,9 Prozent zahlen müssen,und wie viel Prozent der Versicherten werdeneine geringere Belastung durch einen Zusatz-beitragssatz von unter 0,9 Prozent haben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Ingrid Fischbachvom 22. April 2014
Das Bundeskabinett hat am 26. März 2014 den Entwurf eines Geset-zes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität inder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- undQualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) beschlossen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 41 –
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der allgemeine Beitragssatz zur ge-setzlichen Krankenversicherung (GKV) von 15,5 auf 14,6 Prozentgesenkt wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälf-te (7,3 Prozent). Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzan-teil, den die Mitglieder bisher allein zu zahlen haben, entfällt ebensowie der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag. Stattdessen kannnach dem GKV-FQWG, das am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll,künftig jede Krankenkasse einen krankenkassenindividuellen ein-kommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz wird von der Selbstverwal-tung der Krankenkassen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungfestgelegt und bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbe-hörden. Die Höhe der Zusatzbeitragssätze wird von einer Vielzahlan Faktoren abhängen. Neben der allgemeinen GKV-Finanzentwick-lung spielen für den Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse insbeson-dere die Wirtschaftlichkeit, der Umfang der Satzungsleistungen, dieFinanzreserven und die Wettbewerbsstrategie der Krankenkasse einewichtige Rolle. Schätzungen der kassenindividuellen Zusatzbeitrags-sätze sind deshalb mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. DasBundesministerium für Gesundheit geht aktuell davon aus, dass etwa20 Millionen Mitglieder bei Krankenkassen versichert sind, die imJahr 2015 mit einem Zusatzbeitragssatz unterhalb von 0,9 Prozentauskommen könnten. Gesicherte Erkenntnisse über die Höhe derkassenindividuellen Zusatzbeitragssätze und damit den konkretenAnteil der Mitglieder, die einen Zusatzbeitrag unterhalb von 0,9 Pro-zent, von genau 0,9 Prozent und oberhalb von 0,9 Prozent zu ent-richten haben, liegen erst nach Abschluss der Haushaltsplanung derKrankenkassen vor.
41. AbgeordneterFrank
Tempel
(DIE LINKE.)
Inwiefern hält die Bundesregierung die Legal-High-Problematik für eine direkte Folge desbetäubungsmittelrechtlichen Verbots bestimm-ter Substanzen, und welche Position nimmt dieBundesregierung zur Research-Chemical-Ver-ordnung der Europäischen Union auch hin-sichtlich der Bestimmtheit der vorgeschlage-nen Regelungen ein?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Ingrid Fischbach
vom 23. April 2014
Es wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass sich der inder Fragestellung verwendete Begriff „Legal-High-Problematik“ aufNeue Psychoaktive Substanzen (NPS) bezieht. Es handelt sich hier-bei um Derivate von Betäubungsmitteln, die in ihrer molekularenStruktur so modifiziert wurden, dass sie noch nicht unter die Bestim-mungen des Betäubungsmittelgesetzes fallen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 3. Dezember 1997(Az.: 2 StR 270/97) entschieden, dass es sich bei NPS um bedenk-liche Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) han-delt, deren Herstellung und Inverkehrbringen nach § 96 Nummer 4und § 95 Absatz 1 Nummer 1 AMG strafbar ist. In einer neueren
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 42 –
Entscheidung hat der BGH den Europäischen Gerichtshof die Fragevorgelegt, ob NPS dem Arzneimittelbegriff der EU-Richtlinie zurSchaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel un-terfallen.
Vor diesem Hintergrund sind die Annahme, dass es sich um legaleSubstanzen („Legal Highs“) handelt, und die Aussage, das Auftretenvon NPS sei eine „direkte Folge des betäubungsmittelrechtlichenVerbots bestimmter Substanzen“, – wie sie in der Fragestellung ge-troffen wird – nicht zutreffend.
Bei der in der Fragestellung erwähnten „Research-Chemical-Verord-nung der EU“ wird davon ausgegangen, dass damit der Vorschlagder Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europä-ischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzenvom 17. September 2013 (Ratsdokument 13857/13) gemeint ist. DasZiel des Vorschlages ist grundsätzlich zu begrüßen. Dem häufigenAuftreten von NPS durch ein EU-einheitliches, effektives und ver-hältnismäßiges Vorgehen zu begegnen, liegt im Interesse der Bundes-regierung.
Der Vorschlag sieht einen abgestuften, risikobasierten Reaktionsme-chanismus vor mit dem Ziel, die Verfügbarkeit riskanter NPS fürVerbraucher durch ein schnelleres, effektiveres und verhältnismäßi-ges Vorgehen auf EU-Ebene zu reduzieren. Zugleich sollen Hinder-nisse für den Handel mit NPS zu erforderlichen, medizinischen oderwissenschaftlichen Zwecken vermieden und insoweit das Funktionie-ren des Binnenmarktes verbessert werden.
Der Kommissionsvorschlag folgt einem einzelstofflichen Ansatz. In-soweit sieht die Bundesregierung gegenwärtig die Bestimmtheit dervorgeschlagenen Regelungen als gegeben an.
42. AbgeordneteKathrin
Vogler
(DIE LINKE.)
Kann die Bundesregierung bei den Bundeslän-dern Angaben darüber erhalten, wie hoch dieKosten der öffentlichen Hand für die Einlage-rung der umstrittenen Grippemittel Tamiflu®
und Relenza® bisher waren, und hat die Bun-desregierung Erkenntnisse darüber, ob derEinsatz dieser Mittel aufgrund der Erkenntnis-se über Gefährdungen der mit Tamiflu® Be-handelten (siehe British Medical Journal vom10. April 2014; www.bmj.com/content/348/bmj.g2545) zukünftig gestoppt und der Influ-enzapandemieplan dementsprechend geändertwerden soll?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Ingrid Fischbach
vom 22. April 2014
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Zahlen über die Kostender Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln vor. Sie wird bei denzuständigen Stellen der Länder entsprechende Informationen abfra-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 43 –
gen und diese zur Verfügung stellen, sofern die Länder der Veröf-fentlichung zustimmen.
Die Nationale Pandemieplanung wird ständig an aktuelle Erkennt-nisse und Entwicklungen angepasst. Aktuell sieht die EuropäischeArzneimittelbehörde (EMA) keine Veranlassung für eine Änderungan der Zulassung für Tamiflu®. Sollte der wissenschaftliche Aus-schuss der EMA nach weiteren Prüfungen zu einer anderen Ein-schätzung über Tamiflu® kommen, wird das in die nationale Pande-mieplanung einfließen. Unabhängig davon wird über den Einsatz derdurch die Bundesregierung eingelagerten Vorräte im Ereignisfall, al-so dem tatsächlichen Auftreten einer Pandemie, unter Berücksichti-gung aller dann vorhandenen Erkenntnisse zu entscheiden sein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr unddigitale Infrastruktur
43. AbgeordneterDr. Matthias
Bartke
(SPD)
Welche Planungen bestehen seitens des Bun-des aktuell für den achtstreifigen Ausbau derA 7 nördlich des Elbtunnels, insbesondere zwi-schen dem Tunnel und der AutobahnabfahrtHamburg-Stellingen (unter Angabe der Priori-tät dieser Planung im neuen Bundesverkehrs-wegeplan – BVWP –, des vorgesehenen Zeit-rahmens für den Ausbau, des Ablaufs und derZeitangabe des Planfeststellungsverfahrensund der zur Verfügung stehenden finanziellenMittel)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 17. April 2014
Der Ausbau der A 7 in Hamburg ist im Bedarfsplan 2004 für dieBundesfernstraßen dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet. DieseMaßnahme wird bis zum Stichtag 1. Januar 2016 teilweise im Bausein und muss deshalb nicht erneut für den BVWP angemeldet wer-den. Dieses Projekt bleibt deshalb in der Dringlichkeitsstufe „Vor-dringlicher Bedarf“.
Für den südlichen Abschnitt Altona von der Anschlussstelle Ham-burg-Othmarschen bis zur Anschlussstelle Hamburg-Volkspark hatder Referenten(RE)-Entwurf für den gesetzlich erforderlichen Lärm-schutz den Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehrund digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Der Entwurf enthält diePlanung eines 730 m langen Tunnels mit einer sich südlich anschlie-ßenden Galerie mit einer Länge von 403 m. Der RE-Entwurf derFreien und Hansestadt Hamburg (FHH) für einen optimalen Städte-bau mit zusätzlichen Einhausungen befindet sich noch in der Aufstel-lung. Das Planfeststellungsverfahren soll im Jahr 2016 eingeleitetwerden. Der Baubeginn wird voraussichtlich nicht vor dem Jahr2019 stattfinden.
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 44 –
Für den Abschnitt Stellingen von der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest ist am23. August 2013 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen worden. DerBeschluss wird im Bereich des Tunnels Stellingen beklagt. Die übri-gen Bereiche sind sofort vollziehbar. Die Langenfelder Brücke wirdab Juni 2014 durch ein neues Bauwerk ersetzt. Hierbei wird auch dieAnschlussstelle Hamburg-Volkspark angepasst. Die Gesamtmaßnah-me soll voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Die Kostenbetragen für den Bund etwa 270 Mio. Euro.
44. AbgeordneterDr. Matthias
Bartke
(SPD)
In welchem Umfang und auf welcher Länge istaus Lärmschutzgründen eine vollständigeÜberdeckelung der A 7 nötig?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 17. April 2014
Aufgrund gesetzlicher Anforderungen zum Lärmschutz nach demBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist im Abschnitt Altonaeine Einhausung mit einer Länge von 730 m und im Abschnitt Stel-lingen der geplante Tunnel Stellingen mit einer Länge von etwa900 m erforderlich.
45. AbgeordneterDr. Matthias
Bartke
(SPD)
In welchem Umfang ist das BMVI in die Prü-fung unterschiedlicher Planungsvarianten fürden sog. Altonaer Deckel eingebunden, undwelche Varianten bevorzugt das BMVI?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 17. April 2014
Der RE-Entwurf für den Abschnitt Altona hat am 12. März 2012den Gesehenvermerk des BMVI erhalten. Dieser Entwurf („Erfor-derlicher Lärmschutz“) enthält Lärmschutzmaßnahmen, die auf-grund gesetzlicher Anforderungen (BImSchG) erforderlich sind.
Die FHH stellt zurzeit einen weiteren Entwurf („Optimaler Städte-bau“) für den Abschnitt Altona auf, welcher zusätzliche Einhausun-gen aufgrund städtebaulicher Entwicklungspotenziale enthält. Diezusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen sind durch die FHH veranlasstund werden auch durch die Stadt finanziert. Das BMVI wird denEntwurf „Optimaler Städtebau“ nach dessen Aufstellung zur Ertei-lung des Gesehenvermerks erhalten.
46. AbgeordneterDr. Matthias
Bartke
(SPD)
Welche Brandschutzvorgaben bestehen für dasBauwerk (bitte auch die Rechtsgrundlagen be-nennen), und was verändert sich, wenn der De-ckel auf Kosten Hamburgs auf eine Länge vonrund 2 000 m verlängert wird?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 45 –
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 17. April 2014
Die baulichen Anforderungen an den Brandschutz in Tunneln wer-den in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen undRichtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING), die betriebstechni-schen Anforderungen in den „Richtlinien für die Ausstattung undden Betrieb von Straßentunneln“ (RABT) geregelt.
Für die Bemessung und die maßgebliche Brandphase gilt die Brand-kurve nach den ZTV-ING, nach der während einer Brandphase von30 Minuten die maximale Temperatur angesetzt wird.
Beim baulichen Brandschutz wird dieser Temperaturlastfall bei derBerechnung des Tunnels berücksichtigt. Zur Vermeidung von Ab-platzungen im Beton werden dem Beton Polypropylenfasern (PP-Fa-sern) zugegeben. An diesen Vorgaben ändert sich bei einer Erhö-hung der Länge auf 2 000 m nichts.
Für die betriebstechnische Ausstattung gilt nach RABT, dass für si-cherheitstechnische Einrichtungen ein Funktionserhalt über 90 Mi-nuten gewährleistet sein muss. Für die Dimensionierung der Lüftungist mindestens eine Bemessungsbrandleistung von 30 MW anzuset-zen. Diese ist in Abhängigkeit der Lkw-Fahrleistung, d. h. Lkw-An-zahl 6 Tunnellänge, weiterzuerhöhen.
Bei einer Verlängerung des Tunnels auf ca. 2 000 m müsste geprüftwerden, ob gegebenenfalls die Brandleistung zur Dimensionierungder Lüftung auf 100 MW erhöht werden muss. Ansonsten ändertsich an den Sicherheitsanforderungen nichts.
47. AbgeordneterHarald
Ebner(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierungbisher ergriffen, um den baulichen Zustandder Neckartalbrücke (A 6: Heilbronn/Neckar-sulm) aufzuwerten und Sicherheitsrisiken auchhinsichtlich der Standfestigkeit ohne Fahrstrei-fensperrungen auszuschließen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär
vom 24. April 2014
Die Neckartalbrücke wurde zwischen den Jahren 2003 und 2005 um-fassend saniert und im Jahr 2006 durch das Einschweißen zusätz-licher Streifen an der Strombrücke verstärkt. Zusätzlich wurde eineVerkürzung der Überwachungszeiträume der Bauwerksprüfung nachDIN 1076 festgelegt (jährliche Sonderprüfungen).
Drei Jahre später wies die Strombrücke erneut so erhebliche Risseauf, dass in den Jahren 2009 und 2010 eine Instandsetzung derSchweißnähte entlang der Längsstreifen durchgeführt werden muss-te.
Bei einer Sonderprüfung im Oktober 2013 wurden Risse in bereitsverstärkten Bereichen festgestellt. Um Sicherheitsrisiken auszuschlie-ßen, mussten verkehrliche Kompensationsmaßnahmen durch den
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 46 –
Einzug der äußeren Fahrstreifen, ein Abstandgebot und eine Ge-schwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h ergriffen werden. Der Be-trieb von sechs Fahrstreifen kann nur mit einem Ersatzneubau si-chergestellt werden.
48. AbgeordneterHarald
Ebner
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Seit wann laufen Planungen für den Beginneines Ersatzneubaus der Neckartalbrücke(A 6), und welche Finanzierungsplanungenund -zusagen liegen bereits vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär
vom 24. April 2014
Die Planungen für den Ersatzneubau des Neckartalübergangs imZuge der A 6 begannen Ende 2011, als für das bestehende Bauwerkdie Nachrechnungsergebnisse vorlagen. Nach Abschluss der Pla-nungs- und Genehmigungsphase hat das Regierungspräsidium Stutt-gart im April 2014 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungs-verfahrens gestellt. Der Bund plant die Realisierung im Zuge des ge-planten ÖPP-Projektes (ÖPP = öffentlich-private Partnerschaft) aufdem Abschnitt Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg–AutobahnkreuzWeinsberg.
49. AbgeordneterHarald
Ebner
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Untersuchungen liegen der Bundesre-gierung zum Zustand und zur Sanierungsbe-dürftigkeit der Neckartalbrücke (A 6: Heil-bronn/Neckarsulm) vor, und wie bewertet siedie Standfestigkeit der Brücke?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär
vom 24. April 2014
Durch die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:
2011 Nachrechnung zur Bewertung der Tragfähigkeit
2010 bis 2014 Jährliche Schweißnahtsonderprüfungen.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Schweißnahtsonderprüfungvom Oktober 2013 ist am 22. Oktober 2013 zur Entlastung der kriti-schen Kragarmbereiche der jeweils äußere Fahrstreifen auf der ge-samten Länge des Neckartalübergangs eingezogen worden. Damitist nach jetziger Sachlage eine weitere Nutzung des Neckartalüber-gangs vorbehaltlich der Ergebnisse noch folgender Schweißnahtson-derprüfungen sowie weiterer Bauwerksprüfungen bis zur Realisie-rung des Ersatzneubaus möglich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 47 –
50. AbgeordneterMarcus
Held
(SPD)
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Bun-desratsinitiative zum Kunstflug in ihrer Ge-setzgebung vor, und ist zum Schutz der Bür-gerinnen und Bürger vonseiten der Bundesre-gierung eine zeitliche Einschränkung des Flug-verkehrs möglich?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär
vom 22. April 2014
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung befindet sich die angespro-chene Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Hessen der-zeit in erneuter Abstimmung zwischen den Bundesländern. Es bleibtdaher zunächst abzuwarten, welchen Wortlaut die Vorschläge betref-fend den Kunstflug haben werden.
Eine zeitliche Beschränkung des Kunstflugverkehrs kann aus Grün-den des jeweiligen Landesfeiertagsrechts geboten sein. Zudemkommt aufgrund der Vergleichbarkeit der Sachverhalte eine analogeAnwendung des Schutzgedankens des § 1 der Landeplatz-Lärm-schutzverordnung in Betracht. Die Erteilung von Freigaben fürKunstflüge kann daher mit der Auflage erteilt werden, dass die Ru-hezeiten gemäß der Landeplatz-Lärmschutzverordnung (montags bisfreitags vor 7 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr Ortszeit und nach Son-nenuntergang, samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9 Uhr undnach 13 Uhr Ortszeit) zu beachten sind.
51. AbgeordneteSusanna
Karawanskij
(DIE LINKE.)
Wie viele Haushalte (in absoluten Zahlen) imLandkreis Nordsachsen haben hinsichtlich derBreitbandversorgung im ländlichen Raum kei-ne Breitbandgrundversorgung von mindestens16 Mbit/s mit festnetzbasierter Technologieoder verfügen darüber nur per LTE (LTE –Long Term Evolution) bzw. per Satellit, undwelche Maßnahmen will die Bundesregierungergreifen, damit schnelles Internet im Land-kreis Nordsachsen verfügbar wird, eingedenkder Tatsache, dass in dünn besiedelten ländli-chen Räumen die ökonomischen Interessender beteiligten Unternehmen mit dem Bedürf-nis der Verbraucherinnen und Verbrauchernach bezahlbaren und qualitativ hochwertigenKommunikationsleistungen in Deckung zubringen sind?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär
vom 17. April 2014
Breitbandversorgung
Im ländlichen Raum des Landkreises Nordsachsen haben zum StandEnde 2013 ca. 20 500 Haushalte keine Breitbandversorgung mit min-destens 16 Mbit/s mit festnetzbasierter Technologie, was ca. 56 Pro-zent der Haushalte im ländlichen Raum des Landkreises entspricht.
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 48 –
Jedoch verfügen ca. 90 Prozent der Haushalte im genannten ländli-chen Raum über eine Breitbandversorgungsoption mittels LTE (diesentspricht 33 000 versorgten und 3 600 unversorgten Haushalten).Unabhängig von der aktuellen Leistungsfähigkeit der LTE-Technolo-gie wird diese im Breitbandatlas derzeit maximal in der Breitband-klasse ≥6 Mbit/s bis <16 Mbit/s eingeordnet.
Die Satellitentechnologie steht darüber hinaus grundsätzlich allenHaushalten zur Verfügung. Es kann technologiebedingt keine Pro-zent-Zuordnung in versorgbare Haushalte für einen Landkreis erfol-gen. Im Breitbandatlas wird diese Technologie maximal in die Band-breitenklasse ≥6 Mbit/s bis <16 Mbit/s eingeordnet.
Maßnahmen
Der Ausbau hochleistungsfähiger Internetverbindungen ist zualler-erst Verantwortung der Telekommunikationswirtschaft. Der Bundstellt die für Investitionen nötigen Rahmenbedingungen zur Verfü-gung. In der ersten Sitzung der Netzallianz Digitales Deutschland ha-ben die TK-Unternehmen (TK = Telekommunikation) und TK-Ver-bände Bereitschaft gezeigt, unter geeigneten Rahmenbedingungenauch künftig in den Netzausbau zu investieren – auch im ländlichenRaum.
Sachsen wird in den nächsten Jahren weiterhin kräftig in den Netz-ausbau investieren. Die Schwerpunkte legt das Land in eigener Zu-ständigkeit fest. Der Bund wird sich gegenüber der EuropäischenKommission für die rasche Genehmigung einer beihilferechtlichenRahmenregelung einsetzen, die Investitionen auch in moderne Netzeermöglicht.
Mit der Vergabe der Frequenzen der Digitalen Dividende II schafftder Bund die Voraussetzung für die schnelle und kosteneffizientereErschließung sehr dünn besiedelter Gebiete. Diese werden in engerAbstimmung mit den Ländern und der Bundesnetzagentur rechtzei-tig festgelegt.
Im Rahmen der Netzallianz Digitales Deutschland wurde verabre-det, bis zur nächsten Sitzung im Herbst 2014 ein Kursbuch Netzaus-bau zu erstellen und darin die Handlungsfelder der Beteiligten ein-schließlich Investitionen und erforderlicher Rahmenbedingungen zubenennen.
Die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen und dasBedürfnis der Nutzerinnen und Nutzer nach bezahlbaren und quali-tativ hochwertigen Kommunikationsleistungen werden durch einBündel an Maßnahmen in Übereinstimmung gebracht, sowohl durchAngebote des Bundes als auch der Länder. Der Bund setzt sich fürinvestitionsfreundliche Rahmenbedingungen ein und unterstützt denAusbau in dünn besiedelten Gebieten im Rahmen der Gemein-schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-schutzes“ (GAK) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung derregionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die KfW Bankengruppebietet zinsgünstige Kredite an. Die Länder stellen in den nächstenJahren Fördergelder von bis zu 2 Mrd. Euro zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 49 –
Bislang unterversorgte Regionen können sich bei der landeseigenenBeratungsstelle Digitale Offensive Sachsen beraten lassen. EinSchwerpunkt der Arbeit dieser Beratungsstelle liegt im Bereich derBreitbandförderung.
52. AbgeordneterJürgen
Klimke
(CDU/CSU)
In welcher Form beteiligt sich der Bund aneiner Verlagerung der Autobahnmeisterei Oth-marschen auf eine Fläche südlich des Elbtun-nels mit einem Flächentausch und einem maß-geblichen Anteil am funktionaleren Ersatzbaufür die veraltete Autobahnmeisterei, um damiteine vollständige Deckelung zu ermöglichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 22. April 2014
Aus Sicht des Bundes besteht derzeit keine Veranlassung, den bishe-rigen Standort der Autobahnmeisterei Othmarschen aufzugeben unddurch einen Neubau an einem anderen Standort zu ersetzen. Da derBund nicht Veranlasser für eine eventuelle Verlagerung der vorhan-denen Autobahnmeisterei Othmarschen ist, wäre diese insgesamt– auch hinsichtlich des Grunderwerbs – kostenneutral für denBundeshaushalt zu gestalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass derStraßenbetriebsdienst von einem neuen Standort aus keine Effizienz-und Wirtschaftlichkeitsverluste erleiden darf.
53. AbgeordneterJürgen
Klimke
(CDU/CSU)
Ist das Bundesministerium für Verkehr und di-gitale Infrastruktur (BMVI) in Verhandlungenüber eine Verlagerung der Autobahnmeiste-rei Othmarschen eingebunden, und welchenStandpunkt vertritt das Bundesministerium indieser Angelegenheit?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 22. April 2014
Das BMVI wurde seitens der Straßenbauverwaltung des LandesHamburg im Rahmen der Auftragsverwaltung der Bundesfernstra-ßen beteiligt.
54. AbgeordneterJürgen
Klimke(CDU/CSU)
Ist das BMVI bereit, über die Bedingungeneiner Verlagerung zu verhandeln, und wenn ja,zu welchen Bedingungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 22. April 2014
Der Kaufpreis für den neuen Standort ist von der Freien und Hanse-stadt Hamburg (FHH) zu bestreiten. Nach den geltenden Abgabe-
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 50 –
richtlinien sind die Flächen des alten Standorts der Bundesanstalt fürImmobilienaufgaben (BImA) ohne Wertausgleich zu übertragen. Be-züglich der Nachnutzung des alten Standortes durch die FHH wäredas Einvernehmen mit der BImA herzustellen. Die FHH müsste die-se Flächen von der BImA erwerben, wobei der von ihr aufgewendeteKaufpreis für die neuen Flächen angerechnet werden könnte.
Sofern durch eine Standortverlagerung Mehraufwendungen, z. B.durch zusätzliche Wegstrecken bzw. längere Leerfahrten und durcheinen geänderten Geräte- und Maschinenpark im Rahmen des Be-triebsdienstes verursacht werden, sind die hierdurch jährlich entste-henden Kosten zu ermitteln und zeitlich unbefristet abzulösen. Hier-bei ist sowohl die heutige Situation als auch die sich durch Änderun-gen des Streckennetzes ergebende Situation mit einzubeziehen.
55. AbgeordneterThomas
Nord
(DIE LINKE.)
Gilt die Ablehnung der Ausweitung der Nacht-ruhe am Hauptstadtflughafen Berlin Branden-burg (BER) durch den Bundesminister fürVerkehr und digitale Infrastruktur als kleinemAnteilseigner, die er in einem Gespräch mitder „FAZ“ geäußert hat, das am 10. April2014 in der „FAZ“ veröffentlicht wurde, weilder Flughafen dann nicht wirtschaftlich arbei-ten würde, auch für den Kompromissvor-schlag, der von Brandenburgs Ministerpräsi-denten Ende März 2014 unterbreitet wurde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär
vom 22. April 2014
Ja.
56. AbgeordneterThomasNord
(DIE LINKE.)
Welche betriebswirtschaftlichen Daten liegender Aussage des Bundesverkehrsministers überdie Nichtwirtschaftlichkeit bei einer Auswei-tung des Nachtflugverbots über die Zeit zwi-schen Mitternacht und 5 Uhr zugrunde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär
vom 22. April 2014
Die Bewertung des BMVI, dass eine Ausweitung des Nachtflugver-bots nicht vorgenommen werden soll, beruht auf der aktuellen be-standskräftigen Genehmigungslage für den Flughafen, die als guterKompromiss zwischen den verschiedenen Belangen der betroffenenParteien zu werten ist. Auch ist das in Rede stehende Konstrukt desfreiwilligen Verzichts auf die erste Betriebsstunde rechtlich proble-matisch.
Unabhängig von den rechtlichen Überlegungen beruht die entspre-chende Bewertung auch auf verkehrspolitischen Prämissen für denneuen Flughafen. Dieser wurde konzipiert, um den kompletten Luft-verkehr der Region Berlin/Brandenburg abwickeln zu können. Hier-zu gehören auch Interkontinental- und Mittelstreckenverbindungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 51 –
Für diese Verkehrssegmene sind die sog. Schulterstunden betriebser-heblich. Eine Einkürzung der Betriebszeit an dieser Stelle würde denVerkehrszweck des Flughafens für diese Segmente infrage stellen.Dies ist aus Sicht der übergreifenden Verkehrsverantwortung desBundes für die luftverkehrliche Anbindung des Wirtschafts- und Lo-gistikstandortes Deutschland und insbesondere der Hauptstadtregionan die Weltluftverkehrsnetze nicht akzeptabel.
57. AbgeordneterThomas
Nord
(DIE LINKE.)
Gilt die vom Bundesverkehrsminister an dieLänder gegebene Zusage, dass angefangeneProjekte zu Ende finanziert werden, auch fürdie begonnenen Modernisierungen der ost-deutschen Wasserstraßen, insbesondere dieSchleusen in Kleinmachnow und Fürstenwal-de, die, wenn sie nicht modernisiert werden, inkurzer Zeit eine vollständige Entwertung bis-herig getätigter Investitionen nach sich ziehenwürden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär
vom 22. April 2014
Die dem BMVI nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltungdes Bundes wird alle begonnenen Ausbaumaßnahmen und Grund-instandsetzungen an den ostdeutschen Wasserstraßen fortsetzen.Dies gilt u. a. für Restausbaumaßnahmen im Bereich des Verkehrs-projekts Deutsche Einheit (VDE), Nr. 17 (Wasserstraßenverbindungnach Berlin), den Neubau des Schiffshebewerks Niederfinow sowiedie Grundinstandsetzung der Schleuse Kleinmachnow. Ein Ausbaudes Teltowkanals mit der Schleuse Kleinmachnow wurde bereits imJahr 2003 mit der Aufgabe des Osthafens durch das Land Berlin auf-gegeben. Weiterhin wurde ein Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraßemit der Schleuse Fürstenwalde für den BVWP 2003 geprüft und we-gen Unwirtschaftlichkeit verworfen.
58. AbgeordneteDr. Valerie
Wilms
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung nach ihrenKenntnissen die aktuelle Anfrage der Europä-ischen Kommission an die Häfen in der Euro-päischen Union (mit Ergänzungsfragen für diedeutschen Häfen) in Bezug auf die jeweiligeEntrichtung von Körperschaftsteuer, und wiesind die einzelnen Kapitalzuführungen als Ver-lustausgleich an die deutschen Häfen bzw. indie Hafenbetriebsgesellschaften beihilferecht-lich zu bewerten (bitte die jeweiligen Folgenbenennen, wenn anstatt der heutigen PraxisKörperschaftsteuer im Fall von Verlusten zuzahlen wäre)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 17. April 2014
Die Europäische Kommission (KOM) hat mit Schreiben vom 3. Juli2013 einen Fragebogen zur Funktionsweise und Besteuerung von
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 52 –
Häfen übermittelt, den die Bundesregierung am 30. September 2013beantwortet hat. Damit möchte sich die KOM einen Überblick überdie Funktionsweise öffentlich finanzierter Handelshäfen in den Mit-gliedstaaten verschaffen, um so die möglichen Auswirkungen staatli-cher Beihilfevorschriften für Häfen besser abschätzen zu können. ImNachgang hat die KOM mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 einAuskunftsersuchen zur Besteuerung von Häfen an die Bundesregie-rung übermittelt, das am 26. Februar 2014 beantwortet worden ist.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die KOM mit den ge-nannten Konsultationen ihre Prüfung fortsetzt, ob und in welcherForm Beihilfeleitlinien für Häfen entwickelt werden sollen.
Wirtschaftliche Aktivitäten von juristischen Personen des öffentli-chen Rechts, die sog. Betriebe gewerblicher Art (BgA), werden nachden Grundsätzen des § 4 des Körperschaftsteuergesetzes der Körper-schaftsteuer unterworfen. Sie werden damit grundsätzlich nach denfür Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen besteuert. Der Trä-ger des BgA, die juristische Person des öffentlichen Rechts, gilt alsAnteilseigner des BgA.
Einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es frei, seinerGesellschaft Kapital zuzuführen, damit diese z. B. Verluste ausglei-chen kann, oder der Gesellschaft Ertragszuschüsse zu gewähren.Letztere sind ergebniswirksam, die Kapitalzuführungen nicht.Steuerlich werden die Kapitalzuführungen als Einlagen behandelt(§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 8 des Einkommensteuergesetzes). Gewährtder Träger eines BgA folglich diesem eine Kapitalzuführung, hat dieskeine Auswirkung auf Verluste des BgA.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
59. AbgeordneterMarcus
Held
(SPD)
Wie stellt sich die Bundesregierung den Schutzvon Bürgerinnen und Bürgern vor Lärm vor,und sieht die Bundesregierung im BereichLärmschutz gesetzlichen Verbesserungsbe-darf?
Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth
vom 17. April 2014
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 16. De-zember 2013 betont unter der Überschrift „Lärmschutz“ die beson-dere Bedeutung einer Reduzierung der Lärmbelastung von Bürgerin-nen und Bürgern. Angesprochen werden die Bereiche des anlagenbe-zogenen Lärmschutzes sowie Maßnahmen zur Lärmminderung imStraßen-, Schienen- und Luftverkehr. Vorgesehen ist darin auch, denStand der Technik zur Geräuschminderung konsequenter in die Pra-xis einzuführen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 53 –
Innerhalb der Bundesregierung sind Arbeiten an entsprechendenVorhaben des Lärmschutzes eingeleitet und sollen fortlaufend umge-setzt werden.
60. AbgeordneteSylviaKotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungzur hohen Waldbrandgefahr in Tschernobyl,weil dort das radioaktiv belastete Laub langsa-mer verrottet (insbesondere zur möglichen ra-dioaktiven Freisetzung bei einem Brand), undgibt es bereits Gespräche und Lösungsansätzebezüglich der Problematik (beispielsweise imRahmen des „Chernobyl Shelter Implementa-tion Plan“)?
Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarthvom 17. April 2014
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine hoheWaldbrandgefahr vor, die auf einer langsameren Verrottung radioak-tiv belasteten Laubs beruht. Sollte es zu möglichen radioaktiven Frei-setzungen als Folge von Bränden des radioaktiv belasteten Laubskommen, werden keine radiologischen Konsequenzen für Deutsch-land erwartet. Dies gilt auch dann, wenn – in Abhängigkeit von derWetterlage – eine Verfrachtung geringer Radioaktivitätsmengennach Europa bzw. Deutschland auftreten sollte. Waldbrände fandenin der permanent nicht bewohnten Schutzzone um das Kernkraft-werk Tschernobyl (Exclusion Zone) bei entsprechenden Witterungs-bedingungen bereits mehrfach statt. Eine im Vergleich zu anderenWaldgebieten erhöhte Häufigkeit konnte nicht festgestellt werden.
Internationale Aktivitäten wie der „Chernobyl Shelter Implementa-tion Plan“ behandeln diese Fragestellungen nicht.
61. AbgeordneterChristian
Kühn
(Tübingen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wann liegt die Verwaltungsvereinbarung fürdie Städtebauförderung 2014 vor, und abwann können in diesem Jahr frühestens neueProjekte mit den Städtebauförderprogrammengefördert werden?
Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFlorian Pronold
vom 17. April 2014
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 wird aufGrundlage des Bundeshaushalts 2014 zwischen Bund und Länderngeschlossen. Sie wird parallel zur Aufstellung des Bundeshaushalts2014 verhandelt und soll möglichst zeitgleich bzw. kurz nach demBundeshaushalt in Kraft treten. Dann können die Länder, die in derföderalen Aufgabenverteilung für die Umsetzung der Städtebauför-derung verantwortlich sind, die Förderung an die Kommunen bewil-ligen. Neue Projekte können somit voraussichtlich grundsätzlich abJuli 2014 gefördert werden.
Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1244 – 54 –
62. AbgeordneterPeter
Meiwald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe wurden seit der Antwort derBundesregierung auf die Mündliche Frage 35der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bun-destagsdrucksache 17/9351 (vgl. Plenarproto-koll 17/174) weitere Ausgleichsleistungen auf-grund des § 38 Absatz 2 des Atomgesetzes bei-spielsweise für radioaktiv kontaminiertes Wild-fleisch geleistet (bitte differenzierte Angabenfür die Jahre 2012, 2013 und das erste Quartal2014 bis heute), und in welcher Gesamthöhehat Deutschland seit der Atomkatastrophe vonTschernobyl bis dato Zahlungen für damit inVerbindung stehende Maßnahmen, beispiels-weise die Sanierung des Tschernobyl-Sarko-phags, die Errichtung des neuen Tschernobyl-Einschlusses, Sicherungsmaßnahmen, Dekon-taminierungsarbeiten oder Ähnliches, geleis-tet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 23. April 2014
Ausgleichsleistungen aufgrund des § 38 Absatz 2 des Atomgesetzeswurden in den Jahren ab 2011 bis zum 16. April 2014 in folgenderHöhe geleistet:
Die Finanzierung der Sanierung des Sarkophags sowie die Errich-tung des sicheren Einschlusses (New Safe Confinement) in Tscherno-byl erfolgt über den Chernobyl Shelter Fund bei der EuropäischenBank für Wiederaufbau und Entwicklung. In diesen Fonds hatDeutschland bisher rund 81 Mio. Euro direkt eingezahlt.
63. AbgeordneterPeter
Meiwald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe plant die Bundesregierungdie Fortführung des Förderprogramms fürPartikelminderungssysteme im Jahr 2014, undwie bewertet die Bundesregierung die Auswei-tung des Programms auf mobile Baumaschi-nen, Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen undDieselloks?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1244– 55 –
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 23. April 2014
Im Rahmen der Aufstellung des neuen Regierungsentwurfs zumBundeshaushalt 2014 konnte die Veranschlagung eines Förderpro-gramms mangels Gegenfinanzierung nicht erreicht werden. Im Übri-gen bleibt das parlamentarische Verfahren abzuwarten.
Berlin, den 25. April 2014
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ISSN 0722-8333