Im Dienst der Medizin
Sprechstundenbedarf
Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB)der Verbände der Krankenkassen und der KVWL
Stand: Februar 2014
Verordnung - Sprechstundenbedarf
Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) - Anhang zu § 5 (gültig ab 01.01.2012)
Bei Änderungen des EBM erlangen die Legenden der Leistungsziffern in ihrer jeweiligen Fassung für dieBewertung der u.g. Artikel Gültigkeit. Die Bewertungen gelten grundsätzlich, d.h., soweit für einzelneLeistungsziffern nichts anderes bestimmt ist.
Die Ausschlüsse aus der Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 34SGB V i.F. GMG (z.B. Arzneimittelrichtlinien, Negativliste) sind im Grundsatz zu beachten. Ausnahmensind im u.a. Anhang genannt.
Im SSB sind grundsätzlich keine Artikel verordnungsfähig, die nach vertraglichen oder anderen Bestim-mungen anderweitig abzurechnen sind. Eine alternative Verordnung auf den Namen des Patienten istnicht zulässig.
Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes muss bei gleichen oder ähnlichen Artikeln im Regelfall diepreiswerteste Alternative verordnet werden. Die Vertragspartner können die Ärzte über die aktuellenMarktpreise und insbesondere Einsparpotentiale informieren. Dies gilt besonders für die Bereiche, fürdie in den Praxis-EDV Systemen keine Vertragspreise hinterlegt sind. Die jeweils preiswerten Produkteund günstigen Lieferanten sind auszuwählen; zu prüfen ist auch ein Wechsel des Wirkstoffs oder Wirk-prinzips, z.B. eine alternative Therapie (Hintergrund: Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs.1 SGB V).
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: A
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
ADD-/ ADHD-/AHS-/ ADHS-Mittel
nein Verordnung nur auf den Namen des PatientenBeispiele: Methylphenidat, Dexmethylphenidat, Atomoxetin
Adrenalin bei aller-gischen Notfällen
ja Beispiele: Infectokrupp Inhalat, Suprarenin
nein Keine Produkte zur Anwendung durch den Patienten (Kom-plettbesteck für den Patientengebrauch)Beispiele: Fastjekt, Minijet (Anaphylaxie-Bestecke). Importe
Ätzmittel / Warzen-mittel
ja Siehe auch unter Thermotherapeutika (Kälte, Wärme)Beispiele: Salicylsäure- und Milchsäure- haltige Pflaster undLösungen, Höllensteinstifte, Trichloressigsäure in Kleinstmen-gen hochkonzentriert (ca. 30%)
nein Beispiele: Zytostatika- und Virustatikahaltige Mittel, Hühner-augenpflaster, Trichloressigsäure u.a. als Schälmittel bei Akneund Narben
Akne-Mittel topisch nein Beispiele: Peelings, getönte Cremes, Vit-A-Derivate, Mittel fürkosmetische Akne-Behandlung (z.B. Antiseptika, Cremes)
ja Antimikrobielle Zubereitungen lt. Erläuterung.Andere Mittel: Verordnung auf den Namen des Patienten, so-weit verordnungsfähigBeispiele: Antibiotika-Topika, Benzoylperoxid-Zubereitungen,Teere
Analeptika ja Kreislaufanaleptika für den Notfall verordnungsfähig zur Über-windung eines lebensbedrohlichen ZustandsBeispiel: Etilefrin als Ampulle oder Tropfen
nein Depot- und Retard-Formen
Analgetika ja Zur Anwendung in der Praxis perioperativ und zur Füllung fürSchmerzpumpen/ Ports. Detailierte Regelung siehe Antirheu-matika, Opiate. Sonstige Mittel zur Dauertherapie sind auf denPatientennamen zu verordnen.
nein Beispiele: AHP-200, Diverse TTS, Nicht chemisch definiertesog. NSAR
Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung.Beispiele: Theophyllin, Kortikoide, Ipratropiumbromid, Fenote-rol, Berodual, Salbutamol zur Funktionsprüfung.
nein Beispiele: Mittel mit nicht sofortigem Wirkungseintritt, Kombi-nationen mit Kortikoiden
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Antibiotika ja Im Zusammenhang mit operativen Eingriffen, zur Wundversor-gung oder für Notfälle zur direkten Anwendung. Keine Verord-nungsfähigkeit für den Therapiebeginn.Beispiele: Parenteralia, Ophthalmika, Wundbehandlungsmittel,Gentamicin-haltige Implantate, HNO-Mittel bei Otitis
nein Beispiele: Tobramycin zur Inhalation, Gynäkologika, Fosfomy-cin in oraler Form, orale Akne-Mittel, Augenarzneien bei HNO
Antidepressiva nein Verordnung auf den Namen des Patienten
Antidiabetika nein Beispiele: Insulinanaloga, Insuline mit verzögerter Wirkstoff-freisetzung oder Langzeitwirkung, orale Antidiabetika
ja Alt-Insulin/ Normal-Insulin für den Notfall verordnungsfähigzur Überwindung eines lebensbedrohlichen Zustands.Beispiele: Normal-/Alt-Insulin
Antidiarrhoika nein Verordnung auf den Namen des Patienten
Antidote ja Nur ausgewiesene Notfallmittel. Benzodiazepin-Antagonistenauch postoperativ: nicht jede Behandlung erfordert den Ein-satz von Benzodiazepin-Antagonisten! Schlangen-Antiserum:Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: ACC bei Paracetamol-Vergiftung, Aktivkohle, Amyl-nitrit, Anticholium, Apomorphin, EDTAte, Flumazenil, Ipecacu-anha-Mittel, Lactulose bei Lebervergiftung, Methionin bei Par-acetamol-Vergiftung, Methylenblau bei toxischer Methämoglo-binämie, Naloxon, Natriumthiosulfat, PEG, Polystyrolsulfo-nat-Plv, Toluidinblau, 4-DMAP, Bridion Ampullen 100 mg
nein Beispiele: Penicillamin, Zinkacetat, Amalgam-Entgiftungsmit-tel, Methionin zur Harnstein-Prophylaxe oder Harnansäuerung,Schlangen-Antitoxin/ -Antiserum
Antiemetika ja Nur für Akut- und Notfälle. Im Rahmen von Zytostatika-Thera-pien im Einzelfall: nicht jedes Schema erfodert eine hochwirk-same Antiemese-Medikation! Im Rahmen gastroenterologi-scher diagnostischer und therapeutischer Eingriffe. Sonst: Ver-ordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Setrone (soweit andere Antiemetika nicht ausrei-chen), Antihistaminika, Metoclopramid
nein Beispiele: Aprepitant, Mittel gegen Reiseübelkeit, Setrone beigeplanten Chemotherapie-Schemata
Antiepileptika nein Verordnung auf den Namen des Patienten.
ja Phenytoin und Valproinsäure parenteral für Akut-/ Notfälle.
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Antihistaminika:Antiallergika
nein Verordnung auf den Namen des Patienten Topika außerhalbder Pädiatrie
ja Zur in der Praxis notwendigen Behandlung, z.B. orale Antihist-aminika nach Hyposensibilisierung in EinzelfällenTopische Antihistaminika nur für die Pädiatrie. Alternative: ge-eignetes Kortikoid. Orale Antihistaminika nach Hyposensibili-sierung in Einzelfällen
Antihypotonika /Analeptika
ja Katecholamine zur Anwendung in Akut-/ Notfällen und zu dia-gnostischen Zwecken. Sonstige adrenerge und dopaminergeMittel in sofort verfügbarer Form (Trf., Amp.).Beispiele: Adrenalin außer in Komplettbestecken, Dobutaminbei Streßechokardiographie, Dopamin, Ipatropiumbro-mid-Amp.
nein Beispiele: Etilefrin, Norfenefrin, Midodrin als Tbl.
Antimykotika nein Beispiele: Ovula und Cremes bei Untersuchungen ohne Liege-zeit in der Praxis
ja In Dermatologie und Gynäkologie nur zur direkten Anwendungin der Praxis, nicht als Beginn einer Therapie. Gynäkologikanur nach Eingriffen, ansonsten Verordnung auf den Namen desPatienten (siehe Anwendungshinweis).
Antirheumatika ja Zur Injektion oder topisch in der wirtschaftlichsten Packungs-größe für die direkte Anwendung oder für die Anwendung imunmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztli-chen Eingriff.Beispiele: Diclofenac parenteral in Notfällen; zu Beginn einerSequenztherapie (Fortsetzung oral), NSAR-Topika
nein Beispiele: NSAR in Kombination mit Kortikoiden oder Diclofe-nac zur Serientherapie (Zugelassene Indikation). Methotrexat,Organo- Gold-Verbindungen
Antiseptika ja Im Zusammenhang mit operativen Eingriffen, zur Wundversor-gung oder für Notfälle zur direkten Anwendung.
Beispiele:Desinfizierende Tinkturen, z.B. Alkoholische Jodlösung und ihrähnliche Mittel;Hexetidin-Ovula nur für Gynäkologen zur OP-Prophylaxe durchdie Patientin am Vortag des Eingriffs;Rachenantiseptika nur für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen imZusammenhang mit dem Eingriff.
nein Beispiele: Rivanol-Bäder. Ovula mit Milchsäure. Bärentrauben-blätter und -Zubereitungen. Bibrocathol-AS. Mesalazin. Gerb-stoff-Präparate
Antisera nein Antitoxine: Verordnung auf den Namen des Patienten. Antiserazu diagnostischen Zwecken: nicht verordnungsfähigBeispiele: Immunglobulin-Antisera, Schlangenantiserum
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Antitussiva ja Im Rahmen von Anästhesieleistungen/ Intubationen oder inAkut-/ Notfällen sowie pulmonologischen Untersuchungen(Bronchoskopie)Beispiele: Opiate (Codein, Noscarpin, etc.), Clobutinol, Dextro-metorphan
Aqua nein Außer für besondere Verrichtungen, siehe unter Wasser
Arzneimittel undArtikel zur Künstli-chen Befruchtungnach § 27a SGB V
oder zur Steigerungder Fruchtbarkeit
nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Verbrauchsmateri-al: siehe unter Material zur Künstlichen BefruchtungBeispiele: Hormonpräparate, Gonadotropine, Ovulationsauslö-ser
Augentropfen/Ophthalmika
ja zur Anwendung in der Praxis im Rahmen diagnostischer undoperativer Leistungen und für Akut-/ Notfälle. Fluorescein-Pa-pier oder -Augentropfen: siehe unter FarbstoffeAmphetamin-Augentropfen: ausschließlich als Diagnostikumbei Horner-Syndrom.Glaukom-Mittel, Miotika, Mydriatika.Corticoide, Antirheumatika, Heparine, schmerzstillende Mittel.Lokalanästhetika: siehe unter Lokalanästhetika.Mittel gegen trockene Augen: Künstliche Tränen, Augengele,Augensalben nach therapeutischen oder diagnostischen Ein-griffen (Dexpanthenol, Carbomer, Cellulosen, Povidon, Car-mellose, Polyvinylalkohol, Hypromellose).Ophthalmika bei Hornhautverletzung: Retinol, Dexpanthenol,NaCl in hypertoner Lsg.
nein Zur lokalen Anwendung im Ohr (Zulassung).Zubereitungen mit Rinderbluthydrolysat, Blutdialysat, Hyalu-ronsäure, Acetylcystein, Tamarindenextrakt.Azetazolamid bei Operationen nach Strukturvertrag. Kombina-tionspräparate (Cosopt).Miotika/ Mydriatika für Operationen nach Strukturvertrag oderzur schnelleren Wiederherstellung der normalen Akkomodati-onsleistung zum Verlassen der Praxis (keine GKV-Leistung).Kochsalz-Lösung ophthalmologisch (BSS), Hyaluronsäure-Fer-tigspritzen für Ophthalmologie (HSO): Ärztliche Sachkostengem. BMVÄ § 44 (5) bei OP außerhalb Strukturvertrag, sonstim Strukturvertrag.
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: B
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Barbiturate ja In parenteraler Zubereitung im Zusammenhang mit Narkosenoder für NotfälleBeispiele: Phenobarbital, Thiopental
Benzodiazepine ja Aber nur für diagnostische und therapeutische Eingriffe undOperationen. Im Einzelfall Antagonisierung mit Flumazenil(siehe Antidote). Ansonsten Verordnung auf den Namen desPatienten, soweit nach AMR verordnungsfähig.Beispiele: Midazolam, Diazepam, Lorazepam, Flumazenil
nein Beispiele: Benzodiazepine als Schlafmittel, Zolpidem, Zopiclon,hochpreisige Darreichungsformen
Beruhigungsmittel ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff, sofern die Artikel lt. vertraglichen Bestimmungen ausdem SSB entnommen werden dürfen. (siehe Barbiturate/ Ben-zodiazepine/ Neuroleptika/ Psychopharmaka pflanzlich).
Bisphosphonate nein Verordnung auf den Namen des Patienten
Blutegel nein Nicht verordnungsfähig
Blutpräparate nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Gerinnungsfaktoren und Protein-C: human, rekom-binant, Derivate
ja Albumin für dokumentierte Notfälle (Chargendokumentations-pflicht!)Beispiel: Humanalbumin
Blutstillungsmittel ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff, soweit verordnungsfähig.Beispiele: Fibrinkleber, Eisen-Lösungen außer zur In-vitro-Dia-gnostik, Mutterkorn-Alkaloide und Hormonpräparate (parente-ral, lokal) in der Gynäkologie zur Anwendung in der Praxis
nein Beispiele: Trichloressigsäure, Spezialtamponaden für Epistaxisaußer für Notfälle, Gefäßverschlußsysteme- und Tamponade-materialien für Linksherzinterventionen
Botulinum- Toxin nein Verordnung auf den Namen des Patienten
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: C
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
CalcitoninAmp
nein Verordnung auf den Namen des Patienten
Cannabinoide /Dronabinol, THC
nein
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: D
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Dantrolen (gegenmaligne Hyperther-mie bei Narkosen)
ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff.
Diagnostika: Hor-mone
ja Hypothalamus-, HVL-, HHL-Hormone, Levothyroxin, Ceruletid,Pancreolauryl-TestBeispiele: Secretin, Thyreotropin, Protirelin, Gonadorelin, Te-tracosactid (Synacthen), Glucagon
nein Depot-Präparate zur Therapie. Produkte für eine vorstationäre/ambulante Behandlung/ Diagnostik im Krankenhaus
Diuretika ja In parenteraler Zubereitung perioperativoder für NotfälleBeispiele: Kaliumcanreonat, Furosemid
nein Beispiele: Orale Darreichungsformen
Durchblutungsför-dernde Mittel
ja Im Akut-/ Notfall, soweit nach AMR verordnungsfähig
nein Beispiele: Mutterkorn-Alkaloide. Pentoxifyllin, Buflomedil alsBehandlungsserie. Piracetam, Cinnarizin etc.
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: E
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Entblähungs- mittel/ Carminativa
ja Für sonographische und radiologische Untersuchungen. Sieheauch unter Verdauungsmittel: Enzyme, PflanzenextrakteBeispiele: Simethicon-haltige orale Präparate
nein Beispiele: Pflanzliche Mittel, Kombinationen mit Enzymen, Ma-gnesiumperoxid
Entwöhnungsmittel nein Beispiele: Nicotin-TTS- und Kaugummis, andere Nikontin-Ent-wöhnungsmittel, Disulfiram
ja Alkohol-Amp. für Akut-/ Notfälle.Beispiele: Äthanol-Amp
Erythropoietine nein Verordnung auf den Namen des Patienten
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: F
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Fellinger Infusion nein Siehe Göttinger InfusionBeispiele: Bestandteile, die in der Praxis zudieser Infusion kombiniert werden.
Fluorid-Tbl ja Zur Rachitis-Prophylaxe, zugleich Karies-Prophylaxe, im Rah-men der Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern.Verordnung des Regelbedarfs nur aus Bündelpackungen alsSSB. In kleineren Packungen auf den Namen des Patienten.Beispiele: Fluoretten, Zymafluor
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: G
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Gerinnungshemmeraußer Heparin
ja Nur für NotfälleBeispiele: Clopidogrel 75mg (nur preisgünstige, generischeProdukte), Alteplase, Aminomethylbenzoesäure, Urokinase,Streptokinase
nein Orale Mittel, Clopidogrel 300mg, Cumarine, Faktor-Xa-Hem-mer, Abciximab: Verordnung auf den Namen des Patienten
Gewebekleber ja Beispiele: Histoacryl, Tissucol
Gleitmittel / Gleit-gele
ja Mit oder ohne Anästhetikum zur direkten Anwendung in derPraxis im Rahmen der Behandlung. Nicht für Ultraschallanwen-dung und zytologische Ausrichtung. Große Preisspanne derverschiedenen Produkte!Beispiele: Paraffine, Vaselin, Vaseline, wirkstofffreie Gele aufCellulose-/ Polyacrylat-/ -Glycerin-Basis, Gele mit Lokalanäs-thetika
nein Beispiele: Veterinär-Produkte, Spezialprodukte für die Zytolo-gie. Hormon- oder antibiotikahaltige Cremes/ Slb/ Gele zurHerstellung von Schallkopfkontakten. Hyaluronsäure-Gele.KY-Femilind
Göttinger Infusion nein Siehe Fellinger InfusionBeispiele: Bestandteile, die in der Praxis zu dieser Infusionkombiniert werden.
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: H
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Hämorrhoiden -Mit-tel
ja Lokalanästhetische Mittel und zur postoperativen Anwendung,sonst Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nachAMR verordnungsfähig. Ausschließlich Monopräparate: Salben,Cremes, Suppositorien
nein Beispiele: Bufexamac, Bierhefe, Bakterienlysate, Rosskastani-en-Zubereitungen
Hautschutzmittelbei Stoma, Dekubi-
tus
nein Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel unterAngabe der Diagnose. Siehe unter Stomapflegemittel.Beispiele: Cavilon, Sanyrène
Heparinsalben/ -ge-le
ja Nur für Unfallmedizin bzw. nach Operationen. Für andere An-wendungen Verordnung auf den Namen des Patienten, soweitnach AMR verordnungsfähig. Siehe auch unter Venenmittelntopisch.Beispiele: Akutversorgung in Traumatologie / Unfallmedizin,nach Operationen, in Hämatologie/ Onkologie, bei venösen Zu-gängen
nein Für phlebologische Salbenverbände. Kombinationen mitpflanzlichen Mitteln.
Heparine und He-parinoide parente-
ral
ja Für Akut-/ Notfälle, perioperativ und zum Offenhalten von Zu-gängen, bei Angiographien. Nur für die Anwendung im unmit-telbaren Zusammenhang mit dem ärztlichen Eingriff. Geradeim SSB kann unfraktioniertes Heparin verwendet werden! Gro-ße Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Unfraktioniertes Heparin, Fondaparinux, Niedermo-lekulare Heparine, Danaparoid-Na nur bei HIT-Patienten
nein Beispiele. Heparin für die Anwendung durch den Patienten,Importe
Homöopathika /Anthroposophika
ja Für Kinderärzte, Homöopathen und Ärzte für Naturheilver-fah-ren nur bei ausschließlich komplementärmedizischer (nichtgleichsinniger allopathischer) Therapie. Hier gelten jedoch diegleichen Einschränkungen wie für schulmedizinische Arzneimit-tel im Sprechstundenbedarf. Beispiele: Mittel, die als SSB zulässige allopathische Mittel er-setzen.
nein Tier- und Organ-Zubereitungen, Nosoden, Mikroben-Zuberei-tungen. Umstimmungsmittel, Immunstimulantien, Entgiftungs-mittel. Serientherapeutika (Rheuma-Amp, Traumeel,Zeel-comp-Amp) nur zum Therapiestart. Zusätze zur Eigen-blut-Therapie. Bachblüten.
Hormone: Androge-ne
nein Siehe unter Mittel bei erektiler Dysfunktion
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Hormone: lokaleGynäkologika
nein Beispiele: Bakterien-Ovula, Hormoncremes als Gleitmittel zurUntersuchung
ja Zur direkten Vor- und Nachbehandlung in der Praxis bei opera-tiven Eingriffen bzw. PessarwechselBeispiele: Ovula und Cremes mit antimikrobiellen Wirkstoffenoder Milchsäure vor und nach operativen Eingriffen mit Liege-zeit in der Praxis. Cremes mit Hormonen nach Eingriffen.
Hormone: Substitu-tion im Klimakteri-
um
nein Siehe auch Diagnostika: Hormone
Hyaluronidase-Amp
ja Bei Zytostatika-Extravasten/ -Paravasaten. Ophthalmologischnur, sofern nicht mit der Gebühr für die Leistung abgegolten.Für Anästhesien gemäß Beipackzettel.
nein Für Operationen nach Strukturvertrag
Hyposensibilisie-rungs- Lösungen
nein Therapeutikum zur Verordnung auf den Namen des Patienten
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: I
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Immunglobuline nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Tetanus-Immunglo-bulin ist nur dann dem SSB zu entnehmen, wenn hierfür beieinem Versicherten eine Krankenkasse zahlungspflichtig ist,also nicht bzw. nicht vorrangig ein Unfallversicherungsträgerzu leisten hat. Anti-D-Ig (zur Rhesusprophylaxe) ist grund-sätzlich dem Sprechstundenbedarf zu entnehmen.Beispiele: Synagis, Hepatect, Varicellon, Berirab, FSME-Bulin,Beriglobin, Polyglobin, Sandoglobulin, monoklonale Antikörper
ja Tetanus-Immunglobulin, Anti-D-Immunglobulin (s.o.)
Immunsuppressiva nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Pimecrolimus, Ciclosporin, Azathioprin
Impfstoffe ja Nur Schutzimpfungen gem. Schutzimpfungs-Richtlinie SI-RL(s. Impfvereinbarung), einschließlich entsprechen- der Impf-stoffe für Sozialämter.
nein Kurativ/ postexpositionell eingesetzte Impfstoffe: Verordnungauf den Namen des Versicherten. Für postexpositionelle Impf-stoffe ist nur dann eine Krankenkasse zahlungspflichtig, wennnicht bzw. nicht vorrangig ein Unfallversicherungsträger zuleisten hat, z.B. Tollwut, TetanusReiseimpfstoffe (Impfen, deren Indikation ohne Reise nicht be-stünde), z.B. Gelbfieber, Typhus FSME-Impfung als Reiseimp-fung außerhalb Deutschlands oder außerhalb von durch dieStIKo veröffentlichten Endemiegebieten Impfstoffe für Asylan-ten: siehe Asylanten-Rahmenvertrag
Import- Arzneimit-tel
nein Siehe § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz / ggf. nur als Einzelver-ordnung möglich
Infusions-lösungen / Bluter-
satz- mittel
ja Infusionslösungen zur Stabilisierung des Kreislaufs und zur Vo-lumensubstitution (ab 500ml) sowie zum Ersatz oder zur Kor-rektur von Körperflüssigkeiten. Siehe auch unter Kochsalzlö-sung physiologisch.Beispiele: Elektrolyt- und Kohlenhydrat-Basislösungen (Gluco-se, Kochsalz), Plasmaexpander ab 500ml zur Kreislaufstabili-sierung in Notfällen und nach Eingriffen.
nein Beispiele: Plasmaexpander / Lösungen HAES zur Therapie desHörsturzes bzw. Tinnitus (Zulassung und AMR), ProteinhaltigeLösungen zur parenteralen Ernährung, Fettemulsionen
Inhalationsmittel ja Nur zur Sofortanwendung in der Praxis.Beispiele: Ambroxol-Inhal, Salbutamol-Inhal
nein Nicht verordnungsfähig sind Kombinationen mit Kortikoiden,Mittel mit spätem Wirkungseintritt und solche mit Langzeitwir-kung.Beispiele: Eukalyptusöl-Kps u.ä., Saunakonzentrat, ÄtherischeÖle
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Inkontinenzmittel nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: M3-Antagonisten (Darifenacin, Solifenacin), Duloxe-tin, Oxybutynin, Pflanzliche Mittel
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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: K
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Kardiaka / An-tiarrhythmika / An-tihypertensiva / Ko-
ronardilatatoren
ja Für die direkte Anwendung im Akut-/ Notfall oder für die An-wendung im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mitdem ärztlichen Eingriff.Mittel zur Myokardszintigraphie: siehe dort.Antihypotonika / Analeptika: siehe dort.Beispiele: Parenterale Formen: Amiodaron, Lidocain, Propa-fenon. Nitrendipin Akut-Phiolen, Nifedipin-Kps. und -Trf., Herz-glykosid-Trf., Nitrate als Trf./ Amp./ Zerbeißkps., ClonidinAmp., Tbl.
nein Beispiele: Sartane, Oralia zur Dauertherapie oder Einstellung,Weißdorn-Präparate
Koagulationsför-dernde Mittel
ja Für Akut-/ Notfälle und perioperativ.Beispiele: PPSB-Konzentrat, Aprotinin, Protamin, Tranexam-säure
Kochsalzlösung,physiologisch (NaCl
0,9%)
ja Als Lösungs- oder Verdünnungsmittel für Arzneimittel sowiezur Infusion und für Spülungen. Siehe auch Infusionslösungen/Blutersatzmittel. Große Preisspanne der verschiedenen Pro-dukte!
nein Beispiel: Spüllsg bei Arthroskopie
Kontrastmittel ja Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren und zu inkorporie-rende Substanzen zur Funktionsprüfung können als SSB ange-fordert werden, soweit sie nicht mit der Gebühr für die Unter-suchung gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung abge-golten sind. Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Generika!Beispiel: Hinton-Test-Mittel/ Colon-Marker-Kps
nein Beispiel: Kontrastmittel mit Pauschalenvergütung.
Kontrazeptiva ja Orale, parenterale und zu inkorporierende Mittel. Verordnungauf den Namen der Patientin, soweit verordnungsfähigBeispiele: IUPs, Hormone, Hormon-Implantate
Körperpflegemittel nein Keine Leistung der GKV lt. Arzneimittelrichtlinien.
Kortikoide ja Lösungen und Suspensionen zur Anwendung in Notfällen oderperioperativ. Salben nur in begründeten Einzelfällen zur Akut-behandlung, sonst Verordnung auf den Namen des Patienten.Kombinationen mit Antibiotika/ Antimykotika als Fertigarznei-mittel oder Rezeptur. Große Preisspanne der verschiedenenProdukte! Wirtschaftlicheren Bezug über Rezepturen prüfen!
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 16
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: L
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Laxantien/ Abführ-mittel
ja Für die direkte Anwendung in Akut- /Notfällen in der Praxisund zur Vorbereitung von Untersuchungen (Eingriffen) in derPraxis.
nein Mittel zur Darmreinigung vor Koloskopien (Pauschalvergütungüber die SNR 91071 pro Anwendungsfall). Für andere Anwen-dungen: Verordnung auf den Namen des Patienten (soweitnach AMR verordnungsfähig).
Lebertherapeutika nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.
ja Lactulose und Ornitinaspartat in Akut-/ NotfällenBeispiele: Lactulose zur Ammoniak-Entgiftung der Leber, Orni-thinaspartat-Amp
Lokalanästhetika ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff. Halsschmerz-Tbl nur nach Intubationen im Rahmen vonAnästhesien. Emla-Creme und -Pflaster nur für Excisionen beiKindern. Cocain-/Kokain-Augentropfen, wenn andere Lokalan-ästhetika nicht ausreichen, für ophthalmologische Operationengem. EBM. Lokalanästhetika mit Fuorescein/Fluoreszein: sieheunter Farbstoffe dort "Thilorbin" HNO: Siehe auch unter Para-zentese-Lsg.
nein Parenteral: Kombinationen mit NSAR
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 17
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: M
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Magensäureredu-zierende Mittel
ja Nur nach diagnostischen und therapeutischen Eingriffen undperioperativ nur zur direkten Anwendung in der Praxis. GroßePreisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Antacida, H2-Blocker, Protonenpumpenblocker
nein Beispiele: Kombintionspräparate (Zacpac), Prostaglandine (Cy-totec), Heilerde
Medizinische Gase ja Soweit zum GKV-Leistungsspektrum gehörend, einschließlicheventueller Kosten für die Anlieferung (bis zu einer Höhe von10 EUR), ausschließlich Kosten, die in Zusammenhang mitdem Behältnis stehen.Beispiele: Gase zur Anwendung am Patienten: Diffusionsgase,Narkosegase, Sauerstoff zur Beatmung in Notfällen, CO2-Gasfür die Laparoskopie, Stickstoff zur Kryotherapie (siehe auchunter Ätzmittel / Warzenmittel)
nein Beispiele: Sauerstoff bei Hyperbarer Sauerstofftherapie, Neu-roblastom, KIS, SIT (Sauerstoffinfusionstherapie), Hämatoge-ne Oxidationstherapie, Air medicalis, Kalibrationsgase/ Prüfga-se zur Kalibration, Kohlensäureschnee/ -granulat. Mautgebühr,Eilzuschläge, Energiezuschläge, Ökosteuer, Miete, Wartung,Pfand, TÜV-Gebühren, Auffüllung teilentleerter Stickstoffkan-nen. "Freezer": siehe unter Thermotherapeutika.
Migränemittel nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Triptane, Mutterkorn-Alkaloide, Pflanzliche Mittel(Pestwurz)
ja Sumatriptan-Amp. im NotfallBeispiel: Sumatriptan-Amp.
Mineralstoffe, Spu-ren- elemente: Cal-cium, Kalium, Mag-
nesium, Eisen
ja Nur parenteral und nur für Akut-/ Notfälle. Verordnung aufden Namen des Patienten bei parenteraler Serientherapie bzw.Umsteuerung auf orale GabeBeispiele: Calciumgluconat-Amp., Mg-Sulfat-Amp, KCl-Kon-zentrat-Amp, Fe-III in geringen Mengen nur für Notfälle
nein Beispiele: Brausetabletten, Kombinationen Calcium mit Vit-D
Mineralstoffe, Spu-renelemente: Jodid,
Zink, Selen
nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.
Mittel bei ErektilerDysfunktion
nein Keine Leistung der GKV lt. Arzneimittelrichtlinien. Zur Hormon-Substitutionstherapie: Verordnung auf den Namen des Patien-ten (Dokumentation in der Patientenakte).Beispiele: Androgen-haltige Fertigpräpatare und Rezepturen,Phosphodiesterase-5-Hemmer, Prostaglandine zur Diagnostik(Alprostadil) und Therapie
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 18
Mittel bei Pulmona-ler Hypertonie
(PPH)
nein Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Bosentan, Iloprost
Mittel für Schwan-gerschaftsabbrüche
ja Mittel für Interruptiones mit medizinischer/ kriminologischerIndikation, incl. ggf. Prostaglandine (z.B. Cergem) (zu GNR01904, 01905, 01906) außer Cytotec (Zulassung!)
nein Mittel für Interruptiones nur mit Fristenregelung: Privatverord-nung. Mittel für Interruptiones "mit sozialer Indikation" unterVorlage eines Berechtigungsscheines: Praxiskosten werdendurch Pauschale des Versorgungsamtes beglichen (Pauschale98225 für sonstigen Bedarf und 98232 für Mifepriston). Ein-satz von Prostaglandin (Cergem) in Einzelfällen möglich,Abrechnung über SNR 98233. Mittel für Interruptiones mitmed./krim. Indikation: Mifepriston (Sachkostenpauschale40156 zu GNR 01906).
Mittel für Photody-namische Therapie,
PUVA
nein Außer für Leistungen, die zum Leistungsrahmen der GKV ge-hören. Oral: Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Methoxsalen/ 8-Methoxypsoralen, 5-Ala/ 5-Delta-Aminolaevulinsäure
Mittel gegen Haar-ausfall
nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit lt. AMR ver-ordnungsfähig.Beispiele: Dexpanthenol-Amp, Haarwasser- und Emulsionen
Mittel mit Tierex-trakten, Organhy-drolysaten, Mikro-organismen und
deren Zubereitun-gen/ Extrakte
nein Keine GKV-Leistung nach AMR.Beispiele: entsprechende Homöopathika, Antroposophika undallopathische Präparate
Mittel zur Befüllungvon Schmerzpum-pen / implantiertenMedikamentenpum-
pen
ja Opiat-Analgetika nach Standardtherapie. (Morphin, Buprenor-phin) Siehe unter Opiat-Analgetika.
nein Beispiele: Ziconatide, Baclofen intrathekal (Verordnung aufden Namen des Patienten)
Mittel zur Myo-kardszintigraphie
ja Wenn eine reproduzierbare definierte physikalische Belastungnicht möglich ist.Beispiel: Adenosin
nein Beispiel: Regadenoson: Verordnung auf den Namen des Pati-enten. Nur bei Asthmatikern, denen Adenosin oder Bewegungnicht zumutbar sind. Überbedarf ist dem SSB zuzuführen.
Mucolytika ja Ambroxol i.v., Acetylcystein i.v., Ambroxol-Inhalation
nein Außer Ambroxol und Acetylcystein zur Injektion sowie Inhalati-onslösungen. Siehe Inhalationsmittel.Beispiele: Eukalyptusöl-Kps u.ä., Saunakonzentrat, ÄtherischeÖle
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 19
Mundpflegemittel ja Im Zusammenhang mit AnästhesieleistungenBeispiele: Künstlicher Speichel und Citroglycerin bei Anästhe-sieleistungen
nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit verord-nungsfähig. Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Künstlicher Speichel, Citroglycerin-/ Zitronenölhalti-ge Produkte außerhalb von Anästhesien
Muskelrelaxantien ja Nur im Zusammenhang mit Anästhesieleistungen oder fürAkut-/ Notfälle in parenteraler Form, soweit sie in der ambu-lanten Praxis verwendet werden.
nein Beispiele: Methocarbamol (Therapieserie), Oralia
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 20
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: N
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Narben- Therapeu-tika
nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.Beispiele: Cremes, Salben, Gele, Pflaster
Narkotika ja Beispiele: Inhalationsnarkotika, Injektionsnarkotika (Propofol,Etomidate), Ketamin
Nasentropfen ja Nur zur Diagnostik und zur perioperativen Anwendung in derPraxis im Rahmen von HNO- und AnästhesieleistungenBeispiele: Xylometazolin, Oxymetazolin, Naphazolin
nein Beispiele: Salz-Nasenmittel, Pflanzliche Nasenmittel, Rhino-pront in oraler Form
Natriumcitrat- Lsg ja In Akut-/ Notfällen und bei Aspirationsgefahr präoperativ
nein Beispiele: Für Laborzwecke, als Antikoagulans
Neuroleptika ja In Akut- und Notfällen parenteral.
nein Oralia und parenterale Depot-Formen zur Dauertherapie: Ver-ordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Mehrfachentnahme-Amp: Droperidol, Fluphenazin,Fluspirilen, Haloperidol
Neuropathie- Mittel nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.Beispiele: Alpha-Liponsäure, Gabapentin, Pregabalin, Keltican
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 21
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: O
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Opiat-Analgetika ja Zur Schmerztherapie und perioperativ für Anästhesieleistun-gen. Oralia nur in Zusammenhang mit Operationen. Sieheauch unter Mittel zur Befüllung von Schmerzpumpen / implan-tierten Medikamentenpumpen.
nein Beispiele: Alfentanil, Remifentanil, Sufentanil zur Schmerzthe-rapie. Diverse TTS.
Opiate / Opioidezur Substitutions-
therapie
nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Methadon, Polamidon, Buprenorphin (Subutexsl-Tbl)
Otologika / Ohren-mittel
ja Ohrenschmalz-erweichende Mittel, Antibiotika oder Kortikoste-roide auch in fixer Kombination untereinander als Akut-/Not-fall-Therapie zur Anwendung in der Praxis bei Entzündungendes äußeren Gehörganges. Ciprofloxacin zur lokalen alleinigenAnwendung im Akutnotfall bei chronisch eitriger Entzündungdes Mittelohrs mit Trommelfellperforation.Parazentese-Lsg: Zubereitungen mit Lokalanästhetika (z.B.Tetracain, Lidocain), Phenol, Ätherischen Ölen, DMSO u.a.
nein Augenmittel zur lokalen Anwendung im OhrApplikations-Ballspritzen u.ä. Zubehör. Cocain-haltige Zuberei-tungen/ Bonainsche Lsg, außer in dokumentierten Ausnahme-fällen (z.B. Allergiker)
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 22
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: P
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Parasiten-/ insek-tenwirksame Mittel
nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.Beispiele: Pentamidin. Mittel gegen Milben, Läuse, Krätze,Leishmaniose, Würmer, Malaria. Insektizide. Ameisenmittel
Parkinson-Mittel ja Parenteral im Notfall
nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Parkinsonmittel bei Restless-Leg-Syndrom
Peelings / Schälmit-tel für
die Haut
nein Mittel für kosmetische Schälbehandlungen, z.B. bei Akne:Vit-A-Säure und -Deriate, Trichloressigsäure, Seesand, Bims-stein, Glykolsäure u.v.m. Mittel zur Hautglättung vor Elektro-denaufbringung.
Persantin Amp. (Di-pyridamol)
nein Nur als Import verfügbar. Nach AMR (Negativliste) nicht ver-ordnungsfähig.
Pinselungen ja Akut-/ Notfall-Therapie zur Anwendung in der Praxis, soweitsie je nach Fachgebiet bei mehreren Patienten in der Sprech-stunde Anwendung findenBeispiel: Jodhaltige Lösungen
Placebo-Präparate nein Keine Leistung der GKV.
Prostaglandine ja Zum Cervix-Priming bei Missed Abortion und Blasenmole (GNR31301). Siehe auch unter wehenwirksame Mittel und unterMittel für Schwangerschaftsabbrüche.
nein Nicht im Rahmen der Diagnostik/ Therapie erektiler Dysfunkti-on
Prostata-Mittel beiP.-Vergrößerung
nein Verordnung auf den Namen des Patienten.
Psychostimulanzien nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.Beispiel: Coffein
Psychopharmakapflanzlich
nein Keine GKV-LeistungBeispiele: Baldrian, Passionsblume, Melisse
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 23
Puder / Pulver ja Akut-/ Notfall-Therapie zur Anwendung in der Praxis, soweitsie je nach dem Fachgebiet bei mehreren Patienten in derSprechstunde Anwendung findenBeispiele: Wund-Pudersprays (z.B. mit Antibiotika)
nein Ciprobay-Puder/ Ofloxacin gepulvert für HNO (siehe auch un-ter Ohrentropfen)
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 24
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: R
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Radionuklide nein Pauschale
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 25
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: S
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Schilddrüsen-hormone/ Thyreo-
statika
ja Perchlorat-Lsg., L-Thyroxin (T4) im Rahmen der NUK-Diagnos-tik
nein Mittel zur Therapie: Verordnung auf den Namen des Patienten.
Sklerosierungs-Mittel
ja Für Hämorrhoiden und Varizen. Große Preisspanne der ver-schiedenen Produkte!Beispiele: Polidocanol, Rezepturen
Spasmolytika ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff.
nein Mittel zur Dauertherapie: Verordnung auf den Namen des Pati-enten.
Stomapflegemittel ja Nur zur direkten Anwendung in der Praxis im Zusammenhangmit der Stomaversorgung. Siehe unter Hautschutzmittel beiStoma, Dekubitus.Beispiele: Öle, Pasten, Gele
nein Beispiel: Tücher
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 26
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: T
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Thermotherapeuti-ka (Kälte, Wärme)
ja Mittel zur Kryotherapie der Haut oder zur Wärmetherapie, incl.mehrfach verwendbarer Fertigpackungen, ausschließlich Gerä-ten.Beispiele: flüssiger Stickstoff (siehe Medizinische Gase),Kalt-Warm-Kompressen, Thermo-Salben nur zur Iontophoreseund zur Blutabnahme, Chloraethyl / Chlorethan.
nein Beispiele: Thermo-Salben außer zur Iontophorese und zurBlutabnahme. Mittel mit Spanischen Fliegen (Canthariden),Gasgemische zur Kryotherapie (enthalten z.B. Dimethylether,Propan, Isobutan, Butan), "... Freeze ..."
Trichloressigsäure ja Als Ätzmittel für Warzen u.a. Verhornungen. Siehe auch unterBlutstillungsmittel.Beispiel: Kleinstmengen hochkonzentriert
nein Für Peelings und für Laborzwecke
Tuberkulose- Mittel nein Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Streptomycin, Rifampicin, Ethambutol
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 27
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: V
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Verdauungsmittel:Enzyme, Pflanzen-
extrakte
nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.
Virustatika ja Parenteral als Initialdosis im Akut-./ Notfall.Beispiel: Aciclovir i.v. zur Sequenztherapie
nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Alle Darreichungs-formen
Vitamine nein Außer Vitamin-K bei Neugeborenen im Falle einer notwendigenProphylaxe im Rahmen der U-Untersuchungen, sowie als Not-fallmittel bei Cumarin-Überdosierung. Außer Multivitamin-Am-pullen bei Hyperemesis Gravidarum, falls keine anderen Maß-nahmen wirksam oder möglich sind.Beispiele: Vitamine A, B, B-Assoziierte, C, D, E, Panthenol oral/ parenteral
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 28
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: W
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Wasser: Aqua bi-dest
nein Allgemeine Praxiskosten
Wasser, destilliert ja Jedoch nur für augen-, lungen-, HNO-ärztlichen und urologi-schen Verrichtungen
Wasser, steril ja Für Lösungen und Spülungen, wenn wegen des Befundes de-stilliertes Wasser nicht ausreicht (z.B. bei Verletzungen amAuge) und zu Injektionszwecken in AmpullenformBeispiel: Injektionswasser in Amp.
nein Beispiel: Viapur-Wasser, Ampuwa-Schraub-, u.a. Flaschen,Spülwasser
Warzenmittel / Ätz-mittel
ja Salicylsäure- und Milchsäure- haltige Pflaster und Lösungen,Höllensteinstifte, Trichloressigsäure in Kleinstmengen hoch-konzentriert (ca. 30%)
nein Zytostatika- und Virustatika-haltige Mittel, Hühneraugenpflas-ter, Trichloressigsäure u.a. als Schälmittel bei Akne und Nar-ben
WehenwirksameMittel
ja Siehe auch unter Prostaglandine und Mittel für Schwanger-schaftsabbrücheBeispiele: Fenoterol, Oxytocin außer als Nasenspray
nein Atosiban: Verordnung auf den Namen der Patientin.
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 29
Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: Z
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Zytostatika nein Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiel: Zur systemischen und lokalen Anwendung. Methot-rexat, Mitomycin zur ophthalmologischen Anwendung (Zulas-sung)
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 30
Sprechstundenbedarf (SSB) - Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemittel
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Alkoholtupfer nein Nur für den Notfallkoffer
Desinfektionsmittelam Patienten
ja Eine den Leistungen entsprechende Menge für Patienten anHaut, Schleimhäute und Wunden mit Ausnahme von Äthanoloder Mitteln, bei denen Äthanol wesentlicher Bestandteil ist.Für gynäkologische und urologische Verrichtungen auch Kon-zentrate zur Verdünnung u.ä. in geringen Mengen. GroßePreisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Laudamonium zur Anwendung am Patienten füraseptische Waschungen (z.B. bei MRSA).Isopropanol+Butandiol, Isopropanol+Benzalkoniumchlorid inhandlichen Sprühflaschen (250ml).Gefärbte Mittel zur Anwendung im Zusammenhang mit Eingrif-fen.Wunddesinfektionsmittel: Wäßrige Jodlösung (z.B. Polysept),Octenidin-Lsg (z.B. Octenisept). Polihexanid-Lsg (z.B. Lavanid)sofern Jodlsg ungeeignet ist (z.B. MRSA).Wasserstoffperoxid.Äthanol/ Ethanol/ Spiritus dilutus (70%): jedoch nur bei Au-gen, HNO, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen in kleinen Mengen
nein Allgemeine Praxiskosten: Tücher, Mittel zur Händedesinfekti-on, Laudamonium u.a. zur Hände-/ Geräte-/ Flächen-/ Instru-mentenreinigung. Isopropanol zur Optiken- und Flächenreini-gung. Produkte für Wand-/ Standspender und Hebelsprühpum-pen
Formaldehyd/ For-malin
nein Allgemeine Praxiskosten
Glasoptik-Mittel nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Antibeschlagmittel (Ultrastop steril),Pflegemittel, Reinigungszellstoff
Lösungsmittel nein außer in Kleinstmengen für definierte Reinigungsanwendungenam Patienten
Beispiele: Brennspiritus: keine Kassenleistung.Chloroform: allgemeine Praxiskosten.Polyethylenglykol/ PEG: für Reinigungszwecke,zur Allergietestung.Reinigungslösung für Geräte, Instrumente, Flächen:allgemeine Praxiskosten
ja Beispiele: Aceton: für dermatologische und chirurgische Zwe-cke am Patienten (Abnahme von Nagellack).Aether/ Ether: nur bei Augen, HNO,Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen in Kleinstmengen.Wundbenzin: als Reinigungsmittel(z.B. für Pflasterreste, Kleberreste).Polyethylenglykol: zur Giftentfernung von der Haut,siehe Antidote
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 31
Silikonspray nein Allgemeine Praxiskosten
Soda, Soda-Lösung nein Allgemeine Praxiskosten
Waschlotion nein Allgemeine Praxiskosten
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 32
Sprechstundenbedarf (SSB) - Diagnostika, Diagnosebedarf, Laborbedarf
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Abstrichbürste nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe auch Watteträger, Mundspatel.Beispiel: Cytobrush
Blutentnahmesys-teme
nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Vacutainer
Blutzuckermeßge-räte
nein Allgemeine Praxiskosten
BSG-Systeme nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Sedifix
Coagu Check Capil-lary Tubes
nein Mit der Leistung abgegolten
Combitrans Monito-ring Set
nein Mit der Leistung abgegolten
ECG- Katheter nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Certofix mono
EEG-/EKG-Zubehör nein Creme, Gel, Kontaktmittel, Paste, Peeling,Faltpapier, Elektroden, Langzeitelektroden
Epicutantest- Filter-scheiben
nein Mit der Leistung abgegolten
Equate-Strip A nein Mit der Leistung abgegolten
Essigsäure nein Für Laborzwecke mit der Leistung abgegoltenBeispiel: Eisessig
ja Verdünnte Lösung zur Anwendung am Patienten
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 33
Farbstoffe nein außer zur Anwendung am Patienten in zugelassenen Indikati-onsgebieten. Achtung: Schwerwiegende Kreislaufreaktionennach intravenöser Gabe von Toluidinblau® im Off-Label-Use!• Toluidinblau/ Indigocarmin/ Methylenblau für Laborzwecke,• Gentianaviolett-Lsg für Eingriffe am Auge nach Strukturver-trag.• Obsolete Farbstoffdesinfekte, z.B. Brillantgrün, Fuchsin (So-lutio Castellani gefärbt/ cum colore).• Farbstoffe zur Diagnostik, z.B. Brillantkresylblau, Pa-tent-blau.• Indigocarmine (Import), Indigocarmin-Lsg als Rezepturan-fertigung.
ja • Methylenblau/ Toluidinblau in zugelassenen Indikationsge-bieten als Antidot.• Methylenblau zur Durchgängigkeitsprüfung der Tuben alter-nativ zur HSG nur für die Repromedizin.• Gentianaviolett außer für Eingriffe nach Strukturvertrag.• Fluorescein-Papier: auch als Importware; Übernahme auchauf Rechnung. Fluoreszein-EDO: zur Diagnostik im Zusam-menhang mit der Entfernung von Fremdkörpern• "Thilorbin": Bevorzugt 10ml-AT als Rezeptur mit langer Halt-barkeit. EDOs nur als Fertigpräparat (PZN 09535056) nur beiinfektiöser Erkrankung oder bei wirtschaftlicher Anwendung.• Gastroenterologischer Marker für Polypenlokalisation: zurMarkierung, wenn sich koloskopisch die Notwendigkeit einerKlinikeinweisung zur Darm-OP herausstellt.
Fieberthermometeru. -hüllen
nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Einmalhüllen, Thermoscan Schutzkappen
Filterpapier nein Allgemeine Praxiskosten
Helicobacter-C13-Test
nein Mit der Gebühr für die Leistung (plus Sachkostenpauschale)abgegolten.
Indikatorpapier ja Jedoch nur, wenn für die Untersuchung nach EBM kein Hono-rar berechnungsfähig istBeispiel: Indikatorpapier universal: zur Urin-pH-Bestimmung
nein Indikatorpapier spezial: allgemeine Praxiskosten
Kontrastmittel ja Siehe im Abschnitt Arzneimittel unter Kontrastmittel
Kontroll Lösungenfür Blutzuckermeß-
geräte
nein Allgemeine Praxiskosten
Kovacs Reagenz nein Mit der Leistung abgegolten
Küvetten nein Allgemeine Praxiskosten
Mikroskopiebedarf:Reagenzien
nein Mit der Leistung abgegoltenBeispiele: Türks/ Türksche Lösung, Papanicolaou-Lösungen.
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 34
Mikroskopiebedarf:Trägermaterial
nein Mit der Leistung abgegoltenBeispiele: Flüssigglas, Einschlußmittel: Immersionsöl, Eukitt,Entellan. Fixationsspray, Fixierlösung: Merckofix. Objektträger,Deckgläschen.
Mundspatel ja Holzmundspatel, Kunststoffmundspatel für Untersuchungen imMund-Rachenraum.
nein Für gynäkologische Abstriche
Nährböden nein Mit der Leistung abgegoltenBeispiele: Eintauchnährböden (Uricult), andere Nährböden
NatriumcitratAmp./ Lösungen
nein Mit der Leistung abgegolten außer zur oralen präoperativenAnwendung bei Aspirationgefahr
Pipetten nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Unopipetten, Blutmischpipetten
Provokations- Test-substanzen
ja In Abhängigkeit von der Leistungslegende des EBM. Sieheauch Stimulations- u. Suppressionstest. Große Preisspanne derverschiedenen Produkte!Beispiele: Anticholinergika für bronchopulmonale Stimulations-teste, z.B. Methacholinium ab EBM 2008
nein Substanzen zur konjunktivalen, nasalen Provokation, für Epi-cutan- und Scratch-Test, für Cutan-und Subcutan-Test,Prick-Test. Mannitol-Inhalationskapseln zur Provokation (z.B.Aridol-Challenge): Verordnung auf den Namen des Patientenin Fällen, in denen Anticholinergika nicht indiziert sind.
Reagenzien nein Ausnahme: wenn für die Untersuchung nach EBM kein Honorarberechnungsfähig ist
Salpetersäure nein Allgemeine Praxiskosten
Saugansätze nein Allgemeine Praxiskosten
Schleimprobenbe-hälter
nein Allgemeine Praxiskosten
Schnellteste nein Mit der Gebühr für die Leistung abgegoltenBeispiel: Streptokokken-Schnelltest
Schwanger-schafts-Tests
nein Mit der Leistung abgegolten
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 35
Stimulations- u.Suppressionstest
ja Kosten für zu applizierende Substanzen, sofern nicht mit derGebühr für die Leistung abgegolten oder in Zusammenhangmit KrankenhausbehandlungBeispiel: TRH-Test ausschließlich im Rahmen der ambulantenNachsorge
nein TRH-Test in Zusammenhang mit bevorstehender Kranken-haus-Behandlung.
Testsubstanzen ja / nein In Abhängigkeit von der Leistungslegende des EBM. Siehe un-ter einzelnen Tests.
Testkarten nein Mit der Leistung abgegoltenBeispiel: Supreme
Toleranz-Tests ja Toleranz-Tests zur oralen AnwendungBeispiele: Lactose-Test. OGT: Glucose-Toleranztest 75g, Glu-cose-Test 50g zum Screening auf Gestationsdiabetes
Tuberkulin- Test ja -
Ultraschallgel Gel,Sonogel
nein Mit der Leistung abgegolten
Untersuchungsslips nein Allgemeine Praxiskosten
Urinbecher nein Allgemeine Praxiskosten
Urinteststreifen ja Teststreifen mit Testzonen Zucker/Glucose, pH-Wert,Ei-weiß/Protein
nein Teststreifen mit weiteren Testzonen wie z.B. Blut, Nitrit, Leu-cozyten, Albumin. Sogenannte Multitests. Urinteststreifen fürDiabetikerschulungen.
Watteträger ja Beispiel: Watteträger in Längen < 25 cm für Abstriche incl.gyn. Vaginalabstriche
nein Für gynäkologische Abstriche zur Zytologie. Siehe auch unterAbstrichbürsten.
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 36
Sprechstundenbedarf (SSB) - Einmalbedarf zur Infusion, Injektion, Drainage, Entnahme
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Absaugkatheter nein Allgemeine Praxiskosten
Adapter nein Allgemeine Praxiskosten
Angiographienna-deln
nein Allgemeine Praxiskosten
Aufhängevorrich-tung für Infusionen
nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Mehrweg-/ Einweg-Flaschenhalter, Einweg-/ Mehr-weg-Aufhänger für Infusionsflaschen
Bergebeutel ja Bei ambulanten laparoskopischen Operationen. Große Preis-spanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Lap-Bag, Endopouch-Retriever, Endobag-Extrakti-onsbeutel, Retrieval-Bag
Biopsienadeln ja Biopsienadeln (Aspiration, Stanzung) zur Knochenmarkgewin-nung (z.B. Beckenkamm, Sternum), zur ungeführten Weich-teilstanzung (z.B. Mamma, Prostata), Chorionzottenbiopsie Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Ovarialbiopsienadeln: siehe unter Material zur künstlichen Bef-ruchtung
nein Leberbiopsienadeln inkl. Hepafix: Pauschalvergütung (SNR91084) Mammabiopsienadeln: Pauschalvergütung für Stanzemit Koaxiale (SNR 91081M für Screening und SNR 91081 ku-rativ). Einmalbiopsiesysteme mit Einmalgriff.
Blutlanzetten/ Ka-nülen zur Blutab-nahme/ Lanzetten
nein Allgemeine Praxiskosten
Combi Stopper LuerLock
nein Allgemeine Praxiskosten
Combufix Adapter(Applikationshilfe)
nein Allgemeine Praxiskosten
Dialyse-Katheter nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5) nur bei Abrechungnach EBMBeispiele: Shaldon-Katheter, Demers- Katheter
Drainageschläuche ja Zur Wunddrainage
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 37
Dreiwegehähne nein Allgemeine Praxiskosten außer bei höheren Drücken über 15barBeispiel: Discofix u. ä.
ja Hochdruckhähne
Dünndarmsonden ja Nur zum Einleiten von Kontrastmitteln für radiologische Unter-suchungen
Einführkanülen nein Allgemeine Praxiskosten
Einmal- Drainage-Sauggeräte
ja Für ambulante Operationen
Einschnabelventile nein Allgemeine Praxiskosten
Einmalspritzen/Spritzen
ja Perfusorspritzen, für die parenterale Applikation mittels Perfu-somat, wenn hierdurch eine Infusion größeren Volumens er-setzt wird.Hinweis: Aufziehkanülen werden den allgemeinen Praxiskostenzugerechnet.
nein Spritzen mit Tannenbaum-Konus oder Luer-/ Luer-Lock-An-satz, Injektionsspritzen: TBC-Spritzen, Tuberkulinspritzen, In-sulinspritzen.Wund- und Blasenspritzen: allgemeine Praxiskosten für alleAnwendungszwecke. Als Einzelverordnung keine GKV-Leis-tung.Beispiele: Spritzen zur Wundspülung, Blasenspritzen und zuHerstellungszwecken
Einweaufhänger fürInfusionsflaschen
nein Allgemeine Praxiskosten, siehe Aufhängevorrichtung.
Entnahmedorne/Einstichdorne/ Mini-
spikes/ Spikes
nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Sterifix
Führungsdrähte beiAngiographien
ja -
Hautstanzen ja -
Heidelberger Ver-längerungen
ja Ausschließlich für die parenterale Applikation mittels Perfuso-mat oder Infusomat.
nein Zur Applikation pauschalierter Kontrastmittel in Urologie undRadiologie: Applikationssleitungen/ -bestecke sind in der Pau-schale enthalten. Spiralleitungen, die teurer als gestreckte Lei-tungen sind.
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 38
Infusionsbestecke /mit Rückschlagven-til / mit Belüftung /mit Filter / mit Zu-
spritzventil
ja Auch bei Therapien, bei denen die Infusionslösung auf den Na-men des Patienten verordnet wird. PVC-freie Bestecke nur fürdokumentierte Ausnahmefälle, in denen Standardbesteckenicht geeignet sind.
nein Infusionsbestecke/ Überleitsysteme zur Kontrastmittelapplika-tion bei Pauschalenvergütung, Bestecke zur Herstellung / Mi-schung von z.B. Zytostatika, Infusionsbestecke mit integrier-tem Präzisionsregler
Infusionsfilter /Injektionsfilter
nein Allgemeine Praxiskosten außer für Paclitaxel/ Therapien, diegem. Fachinformation eines Infusionsfilters bedürfen.Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Hochleistungs- und Langzeit-Flachfilter, z.B. für120h, Typ "Infufil". Reihenschaltung von Filtern kleinerer undgrößerer Porengröße (0,2μm & 1,5μm) zur Beschleunigung derInfusionsgeschwindigkeit, z.B. für Schwerkraftapplikation er-satzweise für eine automatengestützte Infusion. Flachfilter pe-ridural, Spritzfilter, Aerodisc, Bakterienfilter, Sterilwasserfilter.
ja Laufzeit-adäquate Inline-Filter, 0,2μm Porengröße, ungeladen.
Infusions- kanülen/Infusions- nadeln
ja -
nein Zur Blutabnahme oder für Leistungen, die nicht zulasten derGKV erbracht werden dürfen.Beispiele: zur Blutabnahme, zur Eigenbluttherapie
Infusionskatheter ja -
Interventionelle ko-axiale Kanülen
nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe Plexuskanülen
IN Stopfen nein Allgemeine Praxiskosten
Kanülen/ Nadeln ja Zur Infusion (siehe Infusionsnadeln) und zur Gewinnung vonDiagnose-Material (siehe Biopsienadeln). Punktionsnadeln sie-he unter Punktionskanülen.Beispiel: Infusionsnadeln
nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Pen-Nadeln, Kanülen (auch Butterflies) zur Blutab-nahme, Kanülen zur Zubereitung/ Entnahme von Flüssigkei-ten, Knopfkanülen, Veress-Nadeln
Katheter ohne Bal-lon bei Angiogra-phien/ Angiogra-
phiekatheter
ja -
Kontrastmittelzylin-der
ja Sofern nicht mit Geräteschläuchen oder Spikes im Set
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 39
Magensonde ja Zum EinmalgebrauchBeispiele: Einleiten von Kontrastmitteln, Entlastung im Notfall
nein Beispiel: als Ernährungssonde
Mandrins ja Bei entsprechenden Patientengegebenheiten zum Verschlußvon Kanülen, die als Zugang erhalten bleiben und als solcherweiterverwendet werden
nein Als Ersatz für Verschlußkonen zum kurzzeitigen Verschluß derKanüle in der Praxis
Material zur Künst-lichen Befruchtung
ja Inseminationskatheter, Ovarialpunktionsnadeln. Große Preis-spanne der verschiedenen Produkte! Großpackungen! Grund-sätzlich gilt § 27a SGB V.Inseminationskatheter, Ovarialpunktionsnadeln / Follikelpunk-tionskanülen: die hälftigen Beträge sind den Patientinnen inRechnung zu stellen. Eine Verordnung auf den Namen der Ver-sicherten ist nicht zulässig.
nein Für Eingriffe bei Patientinnen, die nicht zum Leistungsspek-trum/ -bereich der GKV zählen. Embryotransferkatheter, Sper-ma-Nährlösungen
Nadeln für Pens nein Allgemeine Praxiskosten/ Einzelverordnung
Perfusorleitungen/Injektomatleitun-
gen
ja Ausschließlich für die parenterale Applikation mittels Perfuso-mat, wenn hierdurch eine Infusion größeren Volumens ersetztwird
nein Zur Applikation pauschalierter Kontrastmittel in Urologie undRadiologie: Applikationssleitungen/ -bestecke sind in der Pau-schale enthalten.
Periduralkanülen nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Perifix Kanülen
Periduralkatheter nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Perifix Katheter
Plexuskanülen nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe Interventionelle koaxiale Kanü-len
Portleitungen ja Sind Infusionsbestecken gleichzusetzen
Portnadeln/ Portka-nülen
ja Diese Nadeln sind den Infusionsnadeln gleichzusetzen. GroßePreisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Portnadeln, Hubernadeln, z. B. Grippernadeln
Ports/ Portkatheter nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)
PTA- Ballon- kathe-ter
ja -
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 40
Punktionskanülen nein Punktionskanülen zur Injektion, z.B. Plexusnadeln, Epiduralna-deln, Periduralnadeln (z.B. Tuohy-Nadeln)Punktionskanülen zur Entlastung, z.B. Liquornadeln, Zysten-punktionsnadeln Amniozentese- Nadeln (GOP 01781). Ultra-schallgesteuerte Punktionsnadeln (keine Kassenleistung), z.B.Echotip, Doppler-Guided IV-Assembly FEP. Allgemeine Praxis-kosten. Sonst siehe auch unter Biopsienadeln.
ja In Ausnahmefällen, z.B. Liquorpunktionsnadeln/ Lumbalpunkti-onsnadeln und Pleurapunktionsnadeln, sofern eine anschlie-ßende diagnostische Weiterverwendung des Punktats medizi-nisch notwendig ist. Siehe auch unter Biopsienadeln.
Schläuche nein Allgemeine Praxiskosten Beipiele: Pumpenschlauch, Rollen-pumpenschlauch, Anschlußschlauch, Schlauchset für Druckauf-nehmer / zum Einmalgebrauch
Schleusen bei An-giographien
ja -
Sets nein Allgemeine Praxiskosten. Sets sind nur dann SSB, wenn alleenthaltenen / abgerechneten Bestandteile verordnungsfähigerSSB sind. Enthalten Sets Artikel, die mit "Allgemeine Praxis-kosten" bewertet werden, gehören sie nicht zum Leistungs-spektrum der GKV. Zum Teil erhebliche preisliche Aufwertungim Vergleich zu den Einzelprodukten! Große Preisspanne derverschiedenen Produkte! Angiographie-Sets, Contiplex Ple-xus-Sets, Epidural-Anästhesie-Sets, Katheter-Set fürDK-Wechsel, Koaxiale Interventionssets, Medrad-SQK-Sets, Pl-eurofix-Sets, Port-Auffüll-Sets, Spinal-Anästhesie-Sets, Urolo-gische Sets, Verband-Sets, (OP-)Kit-Packs
ja Siehe unter Verbundmaterialien
Spezialkatheter fürKontrastmittel
ja Katheter zum Einleiten von Kontrastmitteln in spezielle Kör-perregionenBeispiele: Sialographiekatheter, Galaktographiekatheter, Cere-bralkatheter, Hysterosalpingographie (HSG)-Katheter
nein Hycosy-Sets
Spiralkanülen nein Allgemeine Praxiskosten
Spülbestecke ja Außer für arthroskopische Eingriffe und Operationen nachStrukturvertragBeispiel: Schlauchspülset / Überleitgerät für urologische An-wendung
nein Arthroset-B
Swan-Ganz- Kathe-ter
ja 3- oder mehrlumiger Thermodilutions-Katheter zur Durchfüh-rung der Leistungen nach GNR 13550 EBM (Thermodilutions-methode)
Thermodilutions-Sonde
ja Zur Durchführung der Leistung nach GNR 13550 EBM
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 41
Vakuumflaschen,Verbindungsleitun-
gen
ja Zur Wunddrainage und für Blutkonserven (Gewinnung vonmindestens 200ml Eigenblut für OP), soweit diese gesondertzulasten der GKV abgerechnet werden dürfen.Aderlass bei Bluterkrankungen (z.B. Polyglobulie).Beispiele: Transfusionsgefäße, Flaschen für Eigenblut, Ader-lassbeutel mit Bestecken, Donafix
nein Zur Eigenbluttherapie vor geplanten stationären Eingriffen
Verbundmaterialien nein Verbundprodukte werden bewertet wie Sets (siehe dort). Siesind nur dann SSB, wenn alle verbundenen/verklebten/ver-schweißten Bestandteile verordnungsfähiger SSB sind undwenn das Verbundprodukt nicht teurer ist als gem. § 12 SGB Vausreichende vergleichbare Einzelprodukte.Zum Teil erhebliche preisliche Aufwertung im Vergleich zu denEinzelprodukten! Große Preisspanne der verschiedenen Pro-dukte!Beispiele: Patientenschläuche mit (Rotations)adapter, IVA/TIVA-Bestecke, Hahnenbänke, Infusionsleitungen und -beste-cke mit Zuspritzstutzen/ Ventilen/ Verzweigungen ("Tannen-baum"-Bestecke), Portkanülen mit Polstern/ Klebefläche/Schlauch/ Y-Stück/ Dreiwegehahn. Dorne mit Kurzschlauch,Hähne mit Schlauch
ja Jeweils bedarfsgerecht kombinierte Einzelprodukte oder ent-sprechend preiswerte Verbundprodukte
Verschlusskonen/Kanülenverschluß
nein Allgemeine Praxiskosten, siehe Combi-Stopper
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 42
Sprechstundenbedarf (SSB) - Gefäße
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Blutkulturflaschen nein Allgemeine Praxiskosten
Gefäße leer /mit Verschluss
nein allgemeine PraxiskostenBeispiele: Euroflaschen, Kruken, Medizingläser, Pipettflaschen,Plastikflaschen mit Tropfverschluß, Quetschflaschen, Tropffla-schen, Weithalsflaschen, Weithalsgläser. Petri-Schale (Glas-schale mit Deckel), Reagenzgläser, Universalbecher.Korken (für Reagenzgläser)
Kanülensammler /Abfallbehälter zur
Entsorgung
nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Medibox
Leerspender nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Purzellin-Box
Nierenschalen nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Einweg-Nierenschalen, Nierenschalen aus Metall,Kunststoff, Pappe
Sprühköpfe (fürDesinfekte)
nein Allgemeine Praxiskosten
ja Beispiel: Gefüllte Flaschen mit Sprühkopf als Fertigpräparat
Tabletten-Dispen-ser
nein Allgemeine Praxiskosten
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 43
Sprechstundenbedarf (SSB) - Implantate
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
AntibiotikahaltigeImplantate
ja Beispiele: Gentamicinhaltige Materialien: Schwämme, Ketten,Knochenzement
Ärztliche Sachkos-ten gem. BMVÄ §
44 (5)
nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Die Abrechnung er-folgt durch den Lieferanten (mit Abtretungserklärung) oderdurch die Praxis direkt mit der Krankenkasse des Patienten(Angabe der Kontoverbindungsdaten der Praxis). 1. Notwendigist ein Muster-16-Rezept; manche Kassen senden ein "Sach-kostenformular" zu. 2. Zur Bearbeitung gewünscht werden:Diagnose, ICD-10, EBM, bei operativem Eingriff OPS. 3. Origi-nalrechnung ist erforderlich; bei Sammelrechnungen kann (nurnach Vereinbarung) eine Kopie ausreichen. Das Original wirdmit Erstattungsvermerk der Kasse an die Praxis zurückgesen-det. 4. Skonti bis zu einer üblichen Höhe (3%) stehen der Pra-xis zu, sofern diese selbst mit den Krankenkassen abrechnet.5. Skonti stehen der Kasse zu, wenn der Lieferant für die Pra-xis abrechnet.
Clips zur Blutstil-lung
ja Einmal-Clip zur Blutungsstillung nach Darmpolypen-Abtra-gung, bei Magen-/ Ösophagus-Blutungen, zur Clip-Markierungim Darm. Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Clips zur Verwendung mit Mehrweghandgriff. Stär-kere/ größere Clips nur für Ösophagus-Blutungen und nur insehr geringen Stückzahlen als Reserve.
nein Clips mit Einmalhandgriff außer für Ösophagus-Blutungen undin sehr geringen Stückzahlen für Darmblutungen als Reserve.Ansonsten Einweg-/ Mehrweghandgriff allgemeine Praxiskos-ten.
Cochlear-Implantat nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)
Gefäß-Prothesen nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)
Gefäßfilter nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5) (Arterienfilter, Ve-nenfilter)
Herniennetze nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 44
Implantate bei ar-throskopischen undoffenen Gelenkope-
rationen
nein 1. Bei arthroskopischem, rekonstruktivem Bandersatz (z.B.Kreuzband-Plastik mit allogenem/ alloplastischem/ autogenemBandersatz, Rekonstruktion der Rotatorenmanschette mitBandersatz/ Transplantat): Abrechnung direkt mit der KV überdie SNR 90025 abzüglich 25,56 EUR gem. EBM, Präambel zuden Abschnitten 31.2.5. (OPS: 5-813.d bis 5-813.h, 5-813.3bis 5-813.8, 5-814.b, 5-814.6, 5-815.2, 5-815.3. Stand09/2013)
2. Fixierung bei anderen OP-Arten/Strukturen, z.B. Meniskus,Fuß, Hände, Schulter-Kapselbandapparat, Bandwiederherstel-lungsoperationen: Verordnung auf den Namen des Patientenund Abrechnung als Sachkosten mit der jeweiligen Kranken-kasse unter Angabe von ICD und OPS. Große Preisspanne derverschiedenen Produkte! 3. Bei Kombinationen von 1. und 2.müssen die erforderlichen Implantate mit der KV über die(neue) SNR 90025A abzüglich 25,56 EUR abgerechnet werden.
Beispiele: Sämtliche Implantate (Anker, Stifte, Klammern,Schrauben, Spezialnahtmaterial u.ä.). Resorbierbare und nichtresorbierbare Produkte. Implantate sind außerhalb der Sach-kostenpauschalen 40750, 40752 und 40754 abzurechnen (Qu-elle: EBM-Kommentar Wezel/Liebold). Es ist bei hochpreisigenProdukten empfehlenswert eine vorherige Kostenzusage derjeweiligen Krankenkasse einzuholen. Siehe Ärztliche Sachkos-ten.
Kammerkanal- Im-plantat
nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)
Ligatur-Ringe ja Nur für Ösophagus-Varizen oder zur Mucosektomie.
nein Für Hämorrhoiden: mit der Leistung abgegolten
Ligaturschlingen"Loops" für endo-skopische Verfah-
ren
ja Ringsysteme für Ösophagus-Anwendungen: siehe unter Liga-tur-Ringe. Zur Blutstillung bei Laparoskopie.
nein Sets, in denen Artikel der allgemeinen Praxiskosten enthaltensind. Einwegsysteme, z.B. Polyloop: Pauschalvergütung (SNR91083): zur Nekrotisierung großer Polypen bei Koloskopie al-ternativ zum Clipping. In begründeten Einzelfällen zum Ban-ding vor Polypektomie zusätzlich zum Clipping danach.
Mittelohr- Prothe-sen
nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)
Osteosynthese-material
nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Als Sachkosten mitder jeweiligen Krankenkasse abzurechnen (z.B. Fixateur inter-ne für Füße, Platten-Schrauben-Systeme, Spezialschrauben-Kombinationen, Nägel, Fixateur externe, Spickdrähte, Bohr-drähte/ Kirschnerdrähte).
Paukenröhrchen ja Unter strenger Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. BeimEinsatz hochpreisiger Paukenröhrchen ist die Dokumentationihrer Notwendigkeit in den ärztlichen Unterlagen erforderlich.
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 45
Pessare ja Cerclage-Pessar bei Zervixinsuffizienz
nein Inkontinenz-Pessar: Hilfsmittel, Verordnung auf den Namendes Patienten.Beispiele: Würfelpessar, Ringpessar Verhütungs-Pessar: Ab-klärung der GKV-Leistungspflicht. Größenanpassungssatz: All-gemeine Praxiskosten
Resorbierbare Tam-ponaden, Vliese,
Folien, Gele
ja Zur Blutstillung oder gegen Verklebungen. Soweit keine ande-ren Regelungen gelten (z.B. Sachkostenpauschalen)Beispiele: Adcon, Interceed, Surgicoll, Gelita
nein Beispiele: Angio-Seal, Perclose
Stents nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5) oder in Sachkosten-pauschale enthalten
Tränengangsondenach Oggel
nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)
Tränenpünktchen-Stopfen / Plug
ja Bezug in wirtschaftlichen Mengen
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 46
Sprechstundenbedarf (SSB) - Instrumente, Geräte und Zubehör
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Ablatoren bei ar-throskopischen Ein-
griffen
nein Mit der Leistung abgegolten (arthroskopische Sachkostenpau-schalen)Beispiele: Shaver, strombasierte Ablations- (und Koagulati-ons-) Systeme
Applikatoren/Handgriffe
nein Allgemeine Praxiskosten. Einweginstrumente als Ersatz fürMehrwegprodukte sind grundsätzlich unwirtschaftlich.Beispiele: separate oder mit Applikationsgut beladene/ vorbe-füllte Applikatoren zum Mehrweg- bzw. Einweggebrauch, z.B.Hautklammerer, arthroskopische Setzinstrumente (z.B. Menis-cal Stapler), Biopsiegeräte, gastrointestinale Clipper
Achalasiekatheter nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5).Beispiel: Ballondilatator für Hohlwege
Akupunkturnadeln nein Für Verwendung gemäß den RL des G-BA nach GOP 30791 ab01.01.07. Sachkosten incl. der Akupunkturnadeln sind in derGebühr für die Leistung abgegolten.
Ballspritze/Birnenspritze
nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Klistierspritze, Ballspritze für die Ohrenbehandlung
Biopsiezangen nein Allgemeine Praxiskosten
Cürette nein Allgemeine Praxiskosten
Defibrillator mitElektroden
nein Allgemeine Praxiskosten. Verordnung der im Notfall ver-brauchten Elektroden: auf den Namen des Patienten nachRücksprache mit dessen Krankenkasse im Einzelfall u.U. mög-lich.
Dilatationskatheter ja Für Gefäße
Drucksensor fürRollenpumpen-
schlauch
nein Allgemeine Praxiskosten
Einmalrasierer nein Allgemeine Praxiskosten
Embolektomie- Ka-theter (PAT-/ RAT)
nein Streichung ab 2006, da Methode kritisch bewertet wird.Beispiele: Cutting-Balloons, PAT-RAT, Rotablationskatheter,Thrombektomie-/ Thrombolektomie-Katheter, Atherektomie-Katheter
Fascial-Dilatator ja Bei Wechsel eines suprapubischen oder eines Nephrostomie-Katheters
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 47
Federöhrnadeln/Fädelöhrnadeln
nein Allgemeine Praxiskosten (Chirurgische Nähnadeln)
Gefäßklemme nein Allgemeine Praxiskosten
HAL-Sonde nein Sonde zur Hämorrhoiden-Arterien-Ligatur. Keine Kassenleis-tung.
Hyperventilations-maske
nein Allgemeine Praxiskosten
Inflationsballons/Politzerball
nein Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel mög-lichBeispiel: Otobar Nasenballon mit Otobar-Nasenolive
Inflationsspritzen nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Einwegspritzen mit Manometer, Indeflator, Druck-spritze
Inhalationsgeräte/Feuchtzerstäuber/
Vernebler
nein Allgemeine Praxiskosten/ Einzelverordnung möglichBeispiele: Pari-Boy, Sole-Vernebler
Inhalierhilfen/ Spa-cer
nein Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel.Beispiele: Aerochamber-Maske, Babyhaler-Gesichtsmaske, Vo-lumatic
Irrigator nein Allgemeine Praxiskosten
Kapselspannring nein Siehe Strukturvertrag vom 01.07.1998. Eine Verordnung aufden Namen des Patienten ist nicht möglich.
Klammerentferner nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Hautklammerentferner, Leukoclip Handgriff undKlammerentferner
Läusekamm nein Keine KassenleistungBeispiele: Nisska
Messer, Shaver nein allgemeine Praxiskostenbzw. mit der Leistung abgegolten
Beispiele: Messer für endoskopische Eingriffe, Einmal-Shaver-messer. Fadenmesser, Fadenziehmesser, Fadenziehset. Ein-malskalpelle, Mehrweg-Skalpellgriffe, Klingen, Springskalpell-klingen
OP-Sauger nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Handstück mit Saugschlauch, ohne Spitze
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 48
Pinzetten/ Einmal-pinzetten
nein Allgemeine Praxiskosten
Polypektomieschlin-gen
nein Mit der Gebühr für die Leistung abgegolten
Schröpfköpfe nein Allgemeine Praxiskosten
Stempelkissen oph-thalmologisch
nein Allgemeine Praxiskosten
Trachealtuben/ Tu-bus
nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Nasopharyngealtubus, Latex-Wendl-Tubus mit be-weglichem Schlauch
Venenstauer nein Allgemeine Praxiskosten
Venenstripper nein Allgemeine Praxiskosten
Verbandschere nein Allgemeine Praxiskosten
Zeckenzange nein Allgemeine Praxiskosten
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 49
Sprechstundenbedarf (SSB) - Urologischer Bedarf
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Blasenspritze nein Allgemeine Praxiskosten für alle Anwendungszwecke. Als Ein-zelverordnung keine GKV-Leistung. Siehe auch Übersicht zuKathetersets.
Block-Lösung nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Glycerin, Kochsalz, Wasser und Mischungen, z.T. alsFertigspritzen angebotene Handelsware anderer Zusammen-setzung
Cystotonometrieka-theter
nein Mit der Leistung abgegolten
Dauerkathetertran-surethral
ja Siehe auch Verweilkatheter transurethral. Siehe auch Über-sicht zu Kathetersets.
Einmalkathetertransurethral
nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe auch Übersicht zu Katheter-sets.
Führungsdrähte fürurologische Kathe-
ter
ja Siehe auch im Sachverzeichnis SSB, Ausgabe April 04.
Harnleiterschienen ja Siehe Ureter-Verweilschienen
Katheter-Set fürDK-Wechsel
nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe unter Sets im Abschnitt Ein-mal-Infusionsbedarf, -Injektionsbedarf, -Drainagebedarf, -Ent-nahmebedarf. Siehe auch Übersicht zu Kathetersets.
Katheterverlänge-rungen für UDP-Ka-
theter
nein Siehe auch unter Schläuche Sogenannte Verlängerungen sindi.d.R. geräteseitig zuzuordnen (Schlauchset, Geräteschlauch)
Nephrostomie- Ka-theter
ja -
Netzhöschen nein Außer bei ambulanten Operationen
Rektaldruck- Ka-theter
nein Allgemeine Praxiskosten
Spüllösungen zurBlasenspülung
ja Beispiele: Lösungen auf der Basis von NaCl, Zuckern
nein Citrathaltige Lösungen
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 50
Suprapubische Bla-senkatheter
ja Siehe auch Übersicht zu Kathetersets.
Ureter-Verweil-schienen
ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte.Beispiele: Double-J/-JJ-Ureterkatheter, Uretersplint, Ureters-tent siehe Harnleiterschienen
Urethradruck- pro-filkatheter
ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!
nein Als Cystotonometrie-Katheter umfunktionierte UDP-Katheter,unausgewiesene aber preislich inbegriffene Rektaldruckkathe-ter oder Geräteteile
Urinauffangbeutelfür Kinder
ja Kinder-Urinklebebeutel zur Gewinnung von Urin in der Praxisbei kleinen Kindern, bei denen Urinbecher noch nicht geeignetsind.
nein Urinbeutel zur Mitgabe nach Hause, andere Kinder-Urinbeutel(Inkontinenz-Urinbeutel)
Verweilkathetertransurethral
ja Siehe auch unter Dauerkatheter transurethral. Siehe auchÜbersicht zu Kathetersets.
Windelhosen nein Inkontinenzartikel (Hilfsmittel), Verordnung auf den Namendes VersichertenBeispiel: Molipants
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 51
Sprechstundenbedarf (SSB) - Verband-, Kompressions- und OP-Material
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Abdruckmaterial ja Gips oder andere entsprechende Werkstoffe
Antithrombose-strümpfe
nein Außer für ambulante OPs, bei denen infolge der Thromboseri-sikoklasse eine entsprechende Kompression notwendig ist (an-stelle der Kompression mittels Binden). Große Preisspanne derverschiedenen Produkte!
Augenklappen ja Bei ambulanten Operationen sterile, perforierte Kunststoffklap-pen nur nach OP im Augeninneren, z.B. Glaskörper oder Hart-schalen mit / ohne Perforation, transparent / blickdicht, selbst-klebend / nicht klebend.
nein Beispiele: für Katarakt-OP nach Strukturvertrag, Einsatz steri-ler Kunststoffklappen anstelle eines ausreichenden Augenver-bands
Augenkompressen ja -
Augenwatte ja -
Bandagen nein Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel. Sieheauch unter Schienen und unter Orthesen.
Binden ja Binden zur Fixierung, Kompression, Stabilisierung. Siehe auchGazebinden, Idealbinden, Kompressionsbinden, MullbindenBeispiele: nichtelastisch, dauerelastisch, Kurzzug, Langzug,kohäsiv
Brandbinden ja -
Cambric-Binden ja -
Cast-Schienenund-Binden (ein-
schließlich Klettver-schlüsse)
ja Nur bei Erkrankungen, die eine Ruhigstellung von mehr alsvier Wochen erfordern und bei Kindern unter 14 Jahren. Sieheauch unter Schienen und unter GipsmaterialBeispiele: Cellacast, Syntho-Cast, Castolen-Handgelenkorthese
Dreiecktuch/ Arm-tragetuch/ Armtra-
gegurt
nein Für andere Zwecke als nach ambulanten Operationen
ja Eine Verordnung von nach § 34 SGB V ausgeschlossenen Hilfs-mitteln bzw. Arzneimitteln als SSB ist zulässig, wenn die ver-ordneten Mittel ausschließlich zur Vorbereitung auf oder imunmittelbaren Anschluß an diagnostische oder therapeutischeEingriffe verwendet werden. Beispiel: nach ambulanten Opera-tionen
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 52
Einmal-Abdecksets nein Ab dem 01.10.2010 sind durch eine Änderung des Abschnitts7.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM die Kosten derEinmal-Abdecksets in den Gebührenordnungspositionen ent-halten.
Ergänzungsmaterialfür Gipsverbände
ja Gehstollen, Gummiabsätze, Gehbügel
Fertig- Halskrawat-ten
ja Siehe unter SchienenBeispiel: Möglichst SSB: Cervidur
Fingerkuppenver-bände
ja -
Fingerlinge zur Un-tersuchung
nein Beispiel: Gummi-Fingerlinge zur Untersuchung Fingerlinge alsVerbandmaterial. Siehe unter Schlauchverbände
ja Mull-Fingerlinge für Verbände
Fixiermaterial ja Zum Fixieren von Wundauflagen, Anwickelungen,Gipsen etc.Beispiel: Verbandklammern, Schlauchverbände, Heftpflaster,Fixierbinden, Universalbinden
nein Beispiel: Klettverschlüsse
Gips-Material: Bin-den, Halbschalen,
Lose Ware
ja Auch mit Kunstharz. Siehe auch Ergänzungsmaterial für Gips-verbändeBeispiele: Gipsbinden, Gips (lose), Gipsschienen
Idealbinden ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!
Injektionspflaster nein Außer zu gleichem Preis wie abgeschnittene Meterware. (50Injektionspflaster entsprechen ca. 1 Meter. Große Preisspanneder verschiedenen Produkte!
ja Vorzugsweise für die Versorgung von Kindern mit buntenPflastern (Typ Clown, Indianer, Dino, Maus, Ice-Age, Disney,Tiere o.ä.)
Inzisionsfolie nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Barrier, Opraflex
Klammerpflaster ja Beispiele: Leukoclip, Porofix
Klettverschlüsse ja Für Cast-Verbände (eingearbeitet)
nein Separate Klettverschlüsse
Kompressionsbin-den
ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Kurzzugbinden, Pflasterbinden
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 53
Krankenunterlagen nein Allgemeine Praxiskosten
Mullbinden/ Gaze-binden
ja Unelastisch und elastisch - Große Preisspanne der verschiede-nen Produkte!
Mullkompressen/Kompressen
ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Mullkompressen, Zellstoff-Mull-Kompressen, jeweilssteril oder unsteril
Nahtmaterial ja Auch atraumatisches
Nahtpflaster/ Adap-tationspflaster
ja -
Ohrenklappen ja Außer bei ambulanten Operationen
Okklusions-Folie fürEpicutan-Test
nein Allgemeine Praxiskosten
Orthesen nein Echte Orthesen sind Stützverbände mit eingebautem Gelenk.Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel. So-genannte Orthesen ohne Gelenk siehe unter Schienen und un-ter Bandagen.
Papierbinden ja -
Pflaster ja Vorzugsweise Meterware. Siehe auch unter Injektionspflasterund unter WundauflagenBeispiele: Wundpflaster, Heftpflaster, Fixierpflaster
nein Beispiele: Narbenpflaster, Epicutantest-Pflaster
Pflasterbinden/ Kle-bebinden
ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Acryl-Pflasterbinde, Klebe-/ Pflasterbinde längs- undquerelastisch
nein Stärkebinde (obsolet)
Polstermaterial ja Für Gips- und Kompressionsverbände.Beispiele: Polsterbinden/ -Watte, Wattebinden, Schaumstoff-binden/ -Abschnitte, Frotteebinden
nein Beispiele: Antidekubitus-Unterlagen für OP, Lagerungskissen,Stuhlbezüge
Salbenkompressen ja Siehe auch unter Wundauflagen
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 54
Schienen ja Grundsätzlich sind Gips-/ Cast-ersetzende Verbände als SSBzu verordnen. Folgende Produkte mit Hilfsmittel-Nr. sollen alsSSB verordnet werden, wenn hierdurch ein kostengünstigererBezug möglich ist und die Produkte in der Praxis vorgehalten/abgegeben werden.Immobilisierungsschienen oder Bewegungsschienen ohne Ge-lenk Produkte, die herkömmliche Gipsverbände ersetzen wenndas Produkt in Standardgrößen (S-XL) angeboten wird ggf ingroßen Packungsgrößen geliefert werden kann nicht individuellangeformt, sondern nur angepaßt werden muß Im Falle - aku-ter Behandlung - nahtloser postoperativer Versorgung - Not-fallversorgung
Beispiele: Ausschließlich SSB: Vacosplint-Lagerungsschiene,Cramer-Schienen, Stacksche Schienen, Halskravatte endlos,Castolen-Handgelenkorthese. Möglichst SSB: Cervidur-Hals-kravatte, Standard-Cervicalstütze, Thermoplastisches Material,Vacoped-Schuh, Vaco-Achill-Schuh, Aircast (ggf. auch Aufbe-reitung zum Wiedereinsatz)
nein Beispiele: KIS-Immobilisierungsschiene, Miami-J-Collar, Pro-dukte zur Langzeit-/ Dauertherapie
Schlauchverbände ja Zur Fixierung an KörperteilenBeispiele: Netzschlauch, Trikotschlauch, Fingerfertigverband
Schutzlaken nein Allgemeine Praxiskosten
Septumschienen ja -
Sprühpflaster/Pflasterspray
ja -
Stahlwolle für Kom-pressionsverbände
ja -
Stützmaterialien,synthetisch
ja Siehe auch unter Cast-Schienen und-Binden. Nur bei Erkran-kungen, die eine Ruhigstellung von mehr als vier Wochen er-fordern und bei Kindern unter 14 Jahren.
Tamponadestreifen,-binden
ja Beispiele: Jodhaltige Tamponaden. Steril, unsteril.
Tape-Verbände ja -
ThermoplastischesMaterial
ja Material zur Anfertigung von Schienenverbänden, siehe auchunter Schienen
Tücher nein Außer bei ambulanten Operationen der Knochen-und Gelenk-chirurgie unter strenger Beachtung des Wirtschaftlichkeitsge-botes und eines kostengünstigen Bezuges, sofern nicht mit derGebühr für die Leistung abgegolten.
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 55
Tupfer ja Aus Mull, Mullwatte, GazeBeispiel: Mulltupfer, Schlinggazetupfer, Zellstofftupfer
nein Beispiel: Debrisoft
Uhrglasverband nein Außer zur Akut-/ Notfallversorgung. Im Regelfall bei zutreffen-der Indikation: Verordnung auf den Namen des Patienten alsHilfsmittelBeispiel: gelochter Uhrglasverband(siehe unter Augenklappe)
Verbandmull ja -
Wundauflagen ja Siehe auch unter Pflaster. Große Preisspanne der verschiede-nen Produkte!Beispiele: Folienpflaster, Hydrokolloide, Polyurethan-Schäume,Hydrogel-Platten, Alginat-Kompressen/ -Tamponaden, Aktiv-kohle, PA-Saugkissen, Salbengaze, Fettgaze
nein Beispiele: Platten (Silikon) zur Narbenbehandlung, Silberhalti-ge Produkte incl. Silberkohle (im Einzelfall Verordnung auf denNamen des Patienten)
Wundklammern ja -
nein Beispiele: Gerät. Gerät+Klammern als 1 System
Zellstoff nein Zellstoff als Unterlage für Patienten und Reinigungszwecke vonPraxiseinrichtung, Verbandzellstoff (obsolet)
ja Vorzugsweise ungebleicht für Reinigungszwecke am Patienten(z.B. Ultraschallgel-Entfernung, Sekretaufnahme)
Zinkleimbinden ja -
Zungenläppchen ja -
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 56
Sprechstundenbedarf (SSB) - Sonstiger Bedarf - Alphabetische Liste
Artikel / Artikel-gruppen
verordnungsfähigals SSB
Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
Anti GranulozytMarkierungsbesteck
nein Mit der Leistung abgegolten
Ärztekrepp nein Allgemeine Praxiskosten
Atemkalk nein Mit der Leistung abgegolten
Batterien nein Allgemeine Praxiskosten
Belegärztliche, sta-tionäre Behandlung
nein Siehe SSBV § 2 (3)
Einmalhandtücher nein Allgemeine Praxiskosten Beipiel: Kleenex, Papierhandtücher
Ersatzbedarf fürabgelaufene Artikel
nein Siehe SSBV § 2 (4) und § 3 (1) - nur tatsächlich verbrauchteArtikel sind über den SSB zu ersetzen
Erstausstattung nein Siehe SSBV § 3 (1)
Handschuhe nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Einmal-Handschuhe, OP-Handschuhe
Klebestift nein Einzelverordnung /Hilfsmittel im Rahmen der Kompressions-therapieBeispiel: Es-hält
Mundschutz nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Bambino, OP-Mundschutz
Ohrstöpsel nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Ohropax, Lärmstop
OP-Hauben nein Allgemeine Praxiskosten
OP-Masken nein Allgemeine Praxiskosten
Pappmundstücke nein Allgemeine Praxiskosten
Schleimhautver-schiebeplastiken
nein Mit der Leistung abgegolten
Sterilisationspapier nein Allgemeine Praxiskosten
SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 57
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Str. 4–6
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