Mediadaten 2020
rontaler-media.ch I Luzernerstrasse 44 I 6030 Ebikon I Telefon 041 440 50 26 I [email protected] I rontaler.ch
Auflage 18‘747Erscheinungstag Donnerstag, alle zwei Wochen
Verteilung Durch die Post in alle Briefkästen und
Postfächer im Verteilgebiet (Bruttoverteilung)
Annahmeschluss Redaktion/Inserate: Montag, 12 Uhr
Publireportagen: Freitag, 12 Uhr
Anullationen Bis Freitag, 16 Uhr
Kommissionierung 5% BK für anerkannte Werbe- und
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Preise Alle Preise verstehen sich exkl. 7.7% MwSt.
Verteilgebiet
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• Dierikon
• Dietwil
• Ebikon (offizielles Mitteilungsorgan)
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• Maihof (Zeitungskasten)
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Nr.1 Informationsquelle
der «Äbiker»gem. Bevölkerungsumfr. 2019
Mediadaten 2020Inserate Preise gelten auch für Stellen- / Immobilien- / Trauerinserate
1/1 Seite
Fr. 2600.–205 x 290 mm
1/2 Seite quer
Fr. 1300.–205 x 143 mm
1/4 Seite mittel
Fr. 680.–100 x 143 mm
1/4 Seite quer
Fr. 680.–205 x 70 mm
1/3 Seite
Fr. 860.–205 x 95 mm
1/8 Seite
Fr. 390.–100 x 70 mm
Mediadaten 2020Inserate Preise gelten auch für Stellen- / Immobilien- / Trauerinserate
1/16 Seite quer
Fr. 240.–100 x 34 mm
1/8 Seite quer
Fr. 390.–205 x 34 mm
1/8 Seite hoch
Fr. 390.–48 x 143 mm
1/16 Seite hoch
Fr. 240.–48 x 70 mm
Marktplatz
Fr. 20.–48 x 39 mm
Dienstleistungen■ farbig inkl.
■ Textanschluss Fr. 200.–
■ Gut zum Druck Fr. 45.–
■ Gestaltung/ Fr. 150.–
Anpassung/Vorstufe
■ Platzierungswunsch Fr. 250.–
✔
Mediadaten 2020Spezialseiten
Panoramaseite
Fr. 5600.–435 x 290 mm
Titelseite
Alle Grössen
Preise siehe Tabelle
Letze Seite
Alle Grössen
Preise siehe Tabelle
Letzte Seite1/3 Seite 205 x 95 950.–
1/4 Seite 205 x 70 750.–
1/4 Seite 100 x 143 750.–
1/8 Seite 205 x 34 400.–
1/8 Seite 100 x 70 400.–
1/16 Seite 100 x 34 250.–
1/16 Seite 48 x 70 250.–
Titelseite1/3 Seite 205 x 95 1600.–
1/4 Seite 205 x 70 1034.–
1/4 Seite 100x143 1034.–
1/8 Seite 205 x 34 520.–
1/8 Seite 100 x 70 520.–
1/16 Seite 100 x 34 280.–
1/16 Seite 48 x 70 280.–
Kopffeld 48 x 34 350.–
1/16100x34
1/16100x34
1/8100x70
1/8100x70
1/4100x143
1/4 205x70 1/4 205x70
1/8 205x34 1/8 205x34
1/3 205x95 1/3 205x95
1/1648x70
1/1648x70
Kopf-feld
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Mediadaten 2020Publireportagen/Ratgeber
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205 x 290 mm
Fr. 1300.–
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205 x 143 mm
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Buchung• Text und Bild angeliefert
• 1/2 Seite mit max. 2000 Zeichen
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rontaler | Nr. 42/43 | Donnerstag, 24. Oktober 2019 sudoku | 31 S U D O K U
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10.Juli2
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Füllen Sie die leeren Felderso aus, dass in jeder horizon-talen und vertikalen Reihe undin jedem der 9 Quadrate dieZiffern 1 bis 9 stehen.
Jede Ziffer darf in jeder horizon-talen oder vertikalen Reihesowie in jedem Quadrat nureinmal eingefügt werden.
Die Lösung der Zahlenkombina-tion aus dieser Ausgabe findenSie im nächsten «Rontaler».
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Die Bank prüft bei jeder Anfrage,ob die zwei «goldenen Finanzie-rungsregeln» eingehaltenwer-den: Sind genügend Eigenmittelvorhanden und stimmt die monat-liche Belastung im Verhältnis zumBruttoeinkommen. Sind beideVorgaben erfüllt, ist es bis zumBezug des Eigenheims nichtmehrweit.
Wer von den eigenen vierWändenträumt,will seinen Traum oft schnellst-möglich in die Realität umsetzen. Bevorder Markt sondiert wird, ist ein Bera-tungsgespräch bei der Bank ratsam.Dabeiwird klar,wie gross der finanziel-le Spielraum ist.
Regel 1: Sind genügend eigeneMittel vorhanden?Banken verlangen 20% eigeneMittel.Bei einem Kaufpreis von 625 000 CHFentspricht dies 125 000 CHF,was eineHypothek von 500 000 CHF ergibt.Die-ser Betrag muss nicht vollständig ausBargeld bestehen. So steht beim erstenGespräch oft die Frage im Zentrum,wieder Käufer zusätzliche Eigenmittel be-schaffen kann.Möglich sindVerpfän-dungen oder Bezüge vonVorsorge-
geldern der zweiten und dritten Säule.Falls diese bezogenwerden, sind dieAuswirkungen auf die spätereAlters-und Risikovorsorge zu prüfen.Denkbarsind auch Schenkungen oder ein Erb-vorbezug.
Regel 2:Was ist tragbar?Was tragbar ist, macht die sogenannteTragbarkeitsrechnung deutlich. Siebesagt, dass die Kosten für Zinsen,Amortisation und Nebenkosten 1/3 desBrutto-Einkommens nicht übersteigendürfen. Basierend auf der Hypothekwird die Tragbarkeitmit einem kalku-latorischen Zinssatz von 5% und mit1%Amortisation berechnet.Dazukommen – basierend auf denAnlage-kosten – 1% Nebenkosten.Das ergibtGesamtkosten von insgesamt 7%.Bei einem Kaufpreis von 625 000 CHFund einer Hypothek von 500 000 CHFbetragen die berechneten Jahres-kosten 36 250 CHF.Das bedingt einBruttoeinkommen von mindestens108 750 CHF.
Ruhig schlafenDie vorsichtige Berechnung mit einemkalkulatorischen Zinssatz von 5% lohntsich. Sie gibt künftigen Eigenheimbesit-
zenden die nötige Ruhe, insbesondereim Fall von steigenden Zinsen.
Unterlagen für das GesprächAls Grundlage dienen der Bank folgen-de Dokumente: Lohnausweis, Steuer-erklärung und Pensionskassenausweis,Kontostand der 3. Säule bzw. eineVer-sicherungspolice.Auch dieAngabenzumWunschobjekt sind für die Bankwichtig.Dazu zählen der Grundbuch-auszug, die Situations- und Grundriss-pläne sowie dieVerkaufsdokumen-tation.Mit diesen Fakten ist esmöglich,eine konkrete Offerte zu erhalten.
Die Erfahrung zeigt, dassmit einem Ei-genheim oft starke Emotionen und po-sitive Gefühle verbunden sind.Wer diebeiden goldenen Finanzierungsregelnerfüllt, kann sich den Traum vom Eigen-heim grundsätzlich erfüllen.Der ersteSchritt dazu ist ein Gespräch mit einemUBS-Berater. Er erarbeitet individuelleLösungsvorschläge.Diese basieren aufder persönlichen Situation des Kunden.
UBS AGHans-Jörg LeberBahnhofplatz 26002 Luzern
Finanz-Ratgeber
Die «goldenen Finanzierungsregeln»
Nutzen Sie unser Wissenund unser Engagement.
Kurt Schürmann
Tel. 041-208 22 08
Hans-Jörg Leber
Tel. 041-208 23 95
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Füllen Sie die leeren Felderso aus, dass in jeder horizon-talen und vertikalen Reihe undin jedem der 9 Quadrate dieZiffern 1 bis 9 stehen.
Jede Ziffer darf in jeder horizon-talen oder vertikalen Reihesowie in jedem Quadrat nureinmal eingefügt werden.
Die Lösung der Zahlenkombina-tion aus dieser Ausgabe findenSie im nächsten «Rontaler».
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Die Bank prüft bei jeder Anfrage,ob die zwei «goldenen Finanzie-rungsregeln» eingehaltenwer-den: Sind genügend Eigenmittelvorhanden und stimmt die monat-liche Belastung im Verhältnis zumBruttoeinkommen. Sind beideVorgaben erfüllt, ist es bis zumBezug des Eigenheims nichtmehrweit.
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Regel 1: Sind genügend eigeneMittel vorhanden?Banken verlangen 20% eigeneMittel.Bei einem Kaufpreis von 625 000 CHFentspricht dies 125 000 CHF,was eineHypothek von 500 000 CHF ergibt.Die-ser Betrag muss nicht vollständig ausBargeld bestehen. So steht beim erstenGespräch oft die Frage im Zentrum,wieder Käufer zusätzliche Eigenmittel be-schaffen kann.Möglich sindVerpfän-dungen oder Bezüge vonVorsorge-
geldern der zweiten und dritten Säule.Falls diese bezogenwerden, sind dieAuswirkungen auf die spätereAlters-und Risikovorsorge zu prüfen.Denkbarsind auch Schenkungen oder ein Erb-vorbezug.
Regel 2:Was ist tragbar?Was tragbar ist, macht die sogenannteTragbarkeitsrechnung deutlich. Siebesagt, dass die Kosten für Zinsen,Amortisation und Nebenkosten 1/3 desBrutto-Einkommens nicht übersteigendürfen. Basierend auf der Hypothekwird die Tragbarkeitmit einem kalku-latorischen Zinssatz von 5% und mit1%Amortisation berechnet.Dazukommen – basierend auf denAnlage-kosten – 1% Nebenkosten.Das ergibtGesamtkosten von insgesamt 7%.Bei einem Kaufpreis von 625 000 CHFund einer Hypothek von 500 000 CHFbetragen die berechneten Jahres-kosten 36 250 CHF.Das bedingt einBruttoeinkommen von mindestens108 750 CHF.
Ruhig schlafenDie vorsichtige Berechnung mit einemkalkulatorischen Zinssatz von 5% lohntsich. Sie gibt künftigen Eigenheimbesit-
zenden die nötige Ruhe, insbesondereim Fall von steigenden Zinsen.
Unterlagen für das GesprächAls Grundlage dienen der Bank folgen-de Dokumente: Lohnausweis, Steuer-erklärung und Pensionskassenausweis,Kontostand der 3. Säule bzw. eineVer-sicherungspolice.Auch dieAngabenzumWunschobjekt sind für die Bankwichtig.Dazu zählen der Grundbuch-auszug, die Situations- und Grundriss-pläne sowie dieVerkaufsdokumen-tation.Mit diesen Fakten ist esmöglich,eine konkrete Offerte zu erhalten.
Die Erfahrung zeigt, dassmit einem Ei-genheim oft starke Emotionen und po-sitive Gefühle verbunden sind.Wer diebeiden goldenen Finanzierungsregelnerfüllt, kann sich den Traum vom Eigen-heim grundsätzlich erfüllen.Der ersteSchritt dazu ist ein Gespräch mit einemUBS-Berater. Er erarbeitet individuelleLösungsvorschläge.Diese basieren aufder persönlichen Situation des Kunden.
UBS AGHans-Jörg LeberBahnhofplatz 26002 Luzern
Finanz-Ratgeber
Die «goldenen Finanzierungsregeln»
Nutzen Sie unser Wissenund unser Engagement.
Kurt Schürmann
Tel. 041-208 22 08
Hans-Jörg Leber
Tel. 041-208 23 95
Füllen Sie die leeren Felder so aus, dass in jeder horizontalen und vertikalen Reihe und in jedem der 9 Quadrate die Ziffern 1 bis 9 stehen.
Jede Ziffer darf in jeder horizonta-len oder vertikalen Reihe sowie in jedem Quadrat nur einmal einge-fügt werden.
Die Lösung der Zahlenkombinati-on aus dieser Ausgabe finden Sie im nächsten rontaler.
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2019
Häfliger Storenbau AGWesemlinrain 18/20
6006 LuzernTel. 041 410 56 77Fax 041 410 22 38
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Ihr kompetenter Partner für Lamellenstoren / Sonnenstoren / Rollladen / Jalousien / Pergola / Glasdachsysteme / Indoor / Reparaturen aller Eigen- und Fremdprodukte.
S T O R E N B A U A G
Wir feiern Jubiläum! Der 50. Interna-tionale Raiffeisen-Jugendwettbewerb findet unter dem Motto «GLÜCK IST…» statt. Junge Kreativköpfe sind dazu eingeladen, ihre Vorstellung von Glück zu malen und an die Raiffeisen-bank Luzern zu senden. Die kreativsten Zeichnungen werden ausgezeichnet.
Der Raiffeisen-Jugendwettbewerb geht in die 50. Runde. Diese stolze Zahl wol-
len wir mit den Jüngsten feiern. Wie sieht das Glück für die jungen Künstlerinnen und Künstler aus? Wir von der Raiffeisen-bank Luzern sind neugierig auf die Kunst-werke. Wie die Ideen auf Papier gebracht werden, steht den Kreativköpfen völlig of-fen. Einsendeschluss ist der 1. März 2020.
Marienkäfer und GlücksschweinWann ist dein Glückstag? Wie lautet dei-ne Glückszahl? Was ist Glück für dich? Ein
vierblättriges Kleeblatt, ein Marienkäfer oder vielleicht doch ein Glücksschwein?
Das Glück hat viele Facetten und Formen. Die jungen Künstlerinnen und Künstler können ihrer Kreativität freien Lauf lassen: Ob Zeichnung, Bild, Collage oder Foto, bunt oder schwarz-weiss – der Fantasie sind kei-ne Grenzen gesetzt. «Wir freuen uns auch dieses Jahr auf viele Zusendungen. Das diesjährige Motto «Glück ist…» verheisst vielversprechende Werke und wird das kre-ative Potenzial der jungen Künstlerinnen und Künstler herausfordern.»
Kreativität wird gefeiertWir Mitarbeitenden von der Raiffeisen-bank Luzern freuen uns auf zahlreiche Kunstwerke. Die Zeichnung kann direkt in unserer Geschäftsstelle abgegeben oder uns per Post zugeschickt werden. Alle In-formationen zur Teilnahme sind auf der Website zu finden: raiffeisen.ch/wettbe-werb.
Finanzratgeber
Die Jugend im Mittelpunkt – 50 Jahre Raiffeisen-Jugendwettbewerb
Franziska FluderTeamleiterin Kundenberatung
Ratgeber
BE Netz – Portfolio
Wir beraten, planen und installieren– Photovoltaik-Anlagen für Solarstrom– Thermische Solaranlagen für Warmwasser und Heizung– Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien (Holz, Pellets, Wärmepumpen)– Fachberatung und Konzepte für Firmen, Bauherren, Städte
und Gemeinden– GEAK®
EINLADUNG Fragestunde EnergiegesetzDer Kanton Luzern organisiert in verschiedenen Gemeinden Fragestunden zum neuen Energiegesetz. Unter anderem in Lu-zern am 15. Mai 2019, 18 Uhr, Hotel Continental.
Weitere Informationen unter: www.energiegesetz.lu.ch
Publireportage
NEUE HEIZUNG? KEINE ANGST VOR DEM NEUEN ENERGIEGESETZ!Neues Luzerner Energiegesetz
Sie sind Hausbesitzer und stehen vor der Sanierung Ihres Gebäudes? Sie stehen kurz vor einem Hauskauf und die Heizung muss saniert werden? Das neue Luzerner Energiegesetz gibt einige neue Vorgaben. Hier ein kurzer Überblick.
Wir unterscheiden zuerst zwischen Sanierun-gen und Neubauten und allgemeinen Geset-zes-Änderungen.
Die wesentlichsten Änderungen bei Neu-bauten sind 1. dass ein GEAK® erstellt werden und 2. dass ein Teil des Stroms z.B. durch eine Photovoltaik-Anlage selber er-zeugt werden muss. Bei Sanierungen betrifft das neue Gesetz insbesondere den Ersatz der Heizungen durch umweltfreundliche Al-ternativen: neue zentrale Elektroheizungen sind verboten und bestehende Elektrohei-zungen und Elektroboiler müssen innerhalb von 15 Jahren ausgetauscht werden. Ersetzt man eine bestehende Heizung, muss diese gemeldet werden. Die neue Heizung, bzw. Boiler muss mit mindestens 10 % des Ener-giebedarfs aus erneuerbaren Energien be-trieben werden.
So kann z.B. eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Pelletheizung oder Wärmepumpe
ersetzt werden. Auch eine thermische Solaran-lage zur Heizungsunterstützung wäre erlaubt.
Die wesentlichen Neuerungen:
NEUBAUTEN• Für neue Wohn-, Verwaltungs- und
Schulgebäude muss ein Energieausweis GEAK® erstellt werden.
• Bei neuen Häusern muss ein Teil des Stroms selber erzeugt werden.
SANIERUNGEN• Die Neuinstallation einer zentralen Elek-
troheizung ist verboten. Bestehende Elektroheizungen und -boiler mit Wasser-verteilsystem müssen innert 15 Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes ersetzt werden.
• Der Ersatz eines Wärmeerzeugers ist meldepflichtig.
Heizungen in Bauten mit Wohnnutzung
müssen so ausgerüstet sein, dass wenigs-tens 10 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbarer Energie oder durch bautech-nische Massnahmen gedeckt werden. Der Nachweis wird über Standardlösungen erbracht, wobei auch kompensatorische Massnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fensterersatz) möglich sind.
BE Netz AGIndustriestrasse 46030 Ebikon LUTelefon 041 319 00 00www.benetz.ch
ALLGEMEIN• Grossverbraucher wie Industriebetriebe
können verpflichtet werden, ihren Energie-verbrauch zu analysieren und optimieren.
• Thermische Netze sowie gemeinsame Heiz- und Kühlanlagen sollen gefördert werden.
Die alte Ölheizung wurde durch eine neue Pelletheizung ersetzt.
Das Warmwasser wird mit einer thermischen Solaranlage mit dachintegrierten Kollektoren erzeugt.
BE Netz AG, als Profi für erneuerbare Energien, beratet Sie bei der Wahl ihres neuen Heizsystems gerne. Kontaktieren Sie uns gleich jetzt für eine kostenlose, unverbindliche Offerte.
Mediadaten 2020Werbebeilagen / Memostick
Werbebeilagen
bis 50 g Fr. 4022.–
ab 50 g auf Anfrage
Memostick
76.2 x 76.2 mm 2 899.–
102 x 76 mm 3 459.–
145 x 76 mm 4 959.–
Mediadaten 2020
Rabatte
Technische Daten Impressum
Wiederholungsrabatte 4 Erscheinungen: 5% 6 Erscheinungen: 10% 12 Erscheinungen: 15% 24 Erscheinungen: 20%
Wohltätigkeitsrabatte ZEWO-zertifizierte Institutionen: 10% auf alle Rubrik-Inserate bei Buchung über rontaler
Vereine Vereine erhalten auf alle Rubrik-Inserate 20% Rabatt
Format Zeitungsformat: 235 x 320 mm Satzspiegel: 205 x 290 mm Satzspiegel Panoramaseite: 435 x 290 mmRaster 48er-RasterDruckvorstufe Erfassung, Layout und Umbruch mit Adobe InDesign.Schriften Übertitel: Frutiger 57 Condensed 14 Punkt, Haupttitel: Frutiger 67 Condensed 27 Punkt Lauftext: Frutiger 57 Condensed 8 Punkt, Legende: Frutiger 55, 8 Punkt Druckunterlagen Fertig gestaltete Anzeigen und Inserate in digitaler Form. Korrekturen und Formatanpassungen werden nach Aufwand verrechnet. Layoutdaten: Nur nach Absprache! Schriften und Bilder mitliefern! Bildformat: JPG, TIFF oder EPS; Auflösung 243 dpi, RGB oder CMYK mit Spezifikationen für Zeitungsdruck. Logos: Vektorisierte EPS oder hochaufgelöste TIFF-Dateien (mind. 243 dpi). PDF: Mit Spezifikationen für den Zeitungsdruck. Officedateien: Für die Verarbeitung von «Office-Programmen» ist eine entsprechen- de Vorabklärung mit uns notwendig, ansonsten wird keine Garantie für die korrekte Übernahme der Daten gegeben.Datenübermittlung E-Mail: [email protected]
Herausgeber rontaler media ag
Geschäftsführung Daniel [email protected]. 041 440 50 19
Verkauf Jan [email protected] 440 50 26
Druck Merkur Zeitungsdruck AG
AGB Es gelten die allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Verbandes Schweizer Werbegesellschaften VSW.Preisänderungen und Druckfehler vorbehalten.
Zeitung im Jahr 2020?Ja, wenn…• Sie im Verteilgebiet präsent sein wollen• Sie kontinuierliche Angebote planen• Sie Lokalnews als Plattform nutzen möchten• Die Region von Ihrem Angebot profitiert• Ihre Werbung in einem Inserateheft ohne redaktionellen Inhalt untergeht• Sie ein neues Projekt oder eine neue Firma in der Region vorstellen wollen• Die Menschen im Rontal erreicht werden sollen
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Luzerner Zeitung
Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates
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