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Zweck dieses Dokuments
Dieses Dokument hält die Risikopolitik der ETH Zürich fest und dient als Informations- und
Kommunikationsmittel für alle Beteiligten. Die Risikopolitik ist Teil der Geschäftspolitik der
ETH Zürich und legt die Leitlinien/ Rahmenbedingungen zu einem homogenen, systemati-
schen und konsequenten Umgang mit Risiken fest. Entsprechend der kontinuierlichen Weiter-
entwicklung des Risikomanagement und der Veränderung des Umfeldes der ETH Zürich wird
das Dokument periodisch angepasst.
Stand 2. März 2009 / Version 1.1
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Risikomanagement an der ETH Zürich
Inhaltsverzeichnis
1 Präambel ............................................................................................ 4
2 Rahmenbedingungen und Ziele .................................................... 4
2.1 Definition Risikomanagement ..........................................................................................4
2.2 Risikomanagementziele .................................................................................................... 5
2.3 Formale Grundlagen .......................................................................................................... 5
2.4 Geltungsbereich ................................................................................................................. 5
3 Grundsätze der Risikobewältigung............................................... 6
3.1 Führungsaufgabe ............................................................................................................... 6
3.2 Risikobewältigung ............................................................................................................. 6
3.3 Risikofinanzierung ............................................................................................................. 6
3.4 Risikokosten ........................................................................................................................ 6
4 Organisation und Verantwortlichkeiten ....................................... 7
4.1 Präsident/Vizepräsident Finanzen & Controlling/Schulleitung ............................... 7
4.2 Risikomanagement-Kommission ....................................................................................8
4.3 Risikomanagement Kernteam .........................................................................................8
4.4 Einheiten aus Lehre, Forschung und Administration ..................................................8
4.5 Risikoeigner .........................................................................................................................8
4.6 Massnahmeneigner .......................................................................................................... 9
4.7 Interne Revision ................................................................................................................. 9
4.8 Externe Revision ................................................................................................................ 9
5 Risikomanagementprozess ............................................................ 9
5.1 Risikoerfassung ................................................................................................................... 9
5.2 Risikobewertung ............................................................................................................... 10
5.3 Risikobewältigung ............................................................................................................ 10
5.4 Risikocontrolling ............................................................................................................... 10
6 Versicherungspolitik ........................................................................ 11
7 Schadenmanagement und Schadenfinanzierung ...................... 11 7.1 Frühindikatoren .................................................................................................................. 11
7.2 Schadenmeldung ............................................................................................................... 11
7.3 Schadenfinanzierung ....................................................................................................... 12
7.4 Ursachenanalyse ............................................................................................................... 12
Anhänge ................................................................................................. 13
Anhang A: Begriffe der Risikopolitik (Glossar) ...................................................................... 14
Anhang B: Kernrisiken an der ETH Zürich ............................................................................... 16
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1 Präambel
Im Zusammenhang mit der Erfüllung des akademischen Grundauftrags und der Verfolgung
der strategischen Ziele der ETH Zürich lassen sich bestimmte Risiken nicht vermeiden. Im
Rahmen des Risikomanagement soll proaktiv auf diese Risiken eingegangen und mit geeigne-
ten Massnahmen das Risikopotential auf ein akzeptables Niveau reduziert werden. In erster
Linie ist immer die Eigenverantwortlichkeit aller an der ETH beschäftigten Menschen gefor-
dert.
Ereignen sich trotz aller Vorsichtsmassnahmen Schäden, welche auf Fehler zurückzuführen
sind, behandeln wir diese offen und ehrlich. Fehler sind auch eine Lerngelegenheit, es geht
nicht um eine Schuldzuweisung, sondern um die Realisierung von Verbesserungspotentialen.
2 Rahmenbedingungen und Ziele
2.1 Definition Risikomanagement
Unternehmensweites Risikomanagement wird gemäss COSO1 folgendermassen definiert:
«Unternehmensweites Risikomanagement ist ein Prozess,
ausgeführt durch Überwachungs- und Leitungsorgane, Führungskräfte und Mitarbeiter
einer Organisation,
angewandt bei der Strategiefestlegung sowie innerhalb der Gesamtorganisation,
gestaltet um die Organisation beeinflussenden, möglichen Ereignisse zu erkennen,
und um hinreichende Sicherheit bezüglich des Erreichens der Ziele der Organisation zu
gewährleisten.»
In den Weisungen des ETH-Rates zum Risikomanagement2 heisst es:
Das Risikomanagement bildet den Rahmen für einen planvollen Umgang mit den Risiken.
Es stützt sich auf die Risikopolitik.
Zentrales Element ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess, welcher auf die Reduktion
von Risiken und deren Folgen abzielt.
Er umfasst die Teilprozesse Risikoerfassung, Risikobewertung, Risikobewältigung, und
Risikocontrolling.
1 COSO (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) hat einen
weltweit bei Unternehmen, Organisationen und Revisionsgesellschaften etablierten
Risikomanagementstandard entwickelt
(www.coso.org). 2 Weisungen des ETH-Rates über das Risikomanagement der ETH und der Forschungsanstalten vom
4. Juli 2006.
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Risikomanagement an der ETH Zürich
2.2 Risikomanagementziele
Die Schulleitung verfolgt mit der Risikopolitik namentlich folgende Ziele:
– Die Wahrung des guten Rufes der ETH Zürich.
– Das Vermeiden von Schäden.
– Die Unterstützung der Zielerreichung der ETH Zürich.
– Die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der ETH Zürich.
– Die Gewährleistung eines hohen Masses an Sicherheit für Personen und Vermögenswerte.
– Die Förderung der Eigenverantwortung und des Risikobewusstseins bei den Mitarbeitenden
der ETH Zürich.
– Die Unterstützung der Führung mittels umfassender und aktueller Risikoinformation.
– Eine Gesamtübersicht über die Risikosituation der ETH Zürich.
– Die Kontrolle und Minimierung der Risikokosten (Fremd- und Eigenversicherung).
– Eine wirkungsorientierte, kosteneffiziente und antizipative Aufgabenerfüllung.
2.3 Formale Grundlagen
Risikomanagement wird durch folgende Erlasse, Weisungen und Beschlüsse gefordert:
Bundesratsbeschluss vom 19. Januar 2005
– Verpflichtung zum Risikomanagement für Organisationen des 3. und 4. Kreises der
Bundesverwaltung.
Artikel 19a VO ETH-Bereich (RSETHZ 120)
– Regelt die Grundzüge des Risikomanagement.
Weisungen des ETH-Rates über das Risikomanagement der ETH und der Forschungsanstalten
(RSETHZ 126)
– Regelung der Grundzüge des Risikomanagement und der Risikofinanzierung.
– Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Präsidenten.
Verordnung über die Organisation der ETH Zürich,, Art. 8, Abs. 1, lit e; Art. 11a, Abs 3, lit e; Art. 28,
Abs. 1, lit e (RSETHZ 201.021)
– Zuständigkeit für das Risikomanagement liegt beim Präsidenten.
– Umsetzungsverantwortung für das Risikomanagement liegt beim Vizepräsidenten
Finanzen & Controlling.
– Risikomanagement Kommission als beratende Kommission der Schulleitung
Reglement für die Risikomanagement Kommission der ETH Zürich (RSETHZ 203.7)
– Regelt die Tätigkeiten und Organisation der Risikomanagement Kommission.
– Vorsitz durch den Vizepräsidenten Finanzen & Controlling
Finanzreglement Art. 114-116 und Anhang 1 (RSETHZ 245)
– Regelt die Kompetenzen betreffend der Finanzierung zur Behebung von Schäden &
betreffend Deckungszusagen.
Richtlinien über nicht versicherte Risiken und Ereignisse (RSETHZ 203.71)
– Regelt den Deckungsumfang der Rückstellungen für nicht versicherte Risiken sowie die
Versicherungspflicht bei Objekten und Tätigkeiten mit erhöhter Risikoexposition.
2.4 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der vorliegenden Risikopolitik umfasst die gesamte ETH Zürich.
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3 Grundsätze der Risikobewältigung
3.1 Führungsaufgabe
Der bewusste Umgang mit Risiken liegt in der Verantwortung jedes Mitarbeitenden. Das adä-
quate Risikomanagement ist eine Führungsaufgabe, die in den Einheiten wahrgenommen
wird.
Der Präsident trägt die Verantwortung.
3.2 Risikobewältigung
In der Bewältigung der Risiken folgt die ETH Zürich in dieser Reihenfolge den Prinzipien:
– Vermeiden
– Vermindern
– Akzeptieren – Tragen
– Finanzieren
3.3 Risikofinanzierung
Die ETH Zürich trägt ihre Risiken grundsätzlich selbst.
Der Abschluss von Versicherungen kann sinnvoll sein, wenn keine anderen Massnahmen mög-
lich sind. Dies trifft insbesondere für Risiken zu, welche eine tiefe Eintretenswahrscheinlichkeit
und ein hohes Schadenpotential haben.
Für nichtversicherte oder nichtversicherbare grössere Ereignisse sieht die ETH Zürich eine
Eigenversicherung vor (siehe auch Ziff. 5 Versicherungspolitik).
Bestimmungen zur Risikofinanzierung finden sich in den Weisungen des ETH-Rates zum
Risikomanagement (Art. 9 -14), dem Finanzreglement (Art. 114 -116 und Anhang 1) sowie den
Richtlinien über nicht versicherte Risiken und Ereignisse.
3.4 Risikokosten
Ziel ist, das Total der Risikokosten zu minimieren. Die Risikokosten setzten sich aus den folgen-
den Komponenten zusammen:
– Versicherungsprämien
– Selbstgetragene Schäden
– Präventive Risikominderungs-/Schadenverhütungskosten
– Verwaltungskosten (z.B. Kosten der Administration, Honorare).
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Risikomanagement an der ETH Zürich
4 Organisation und Verantwortlichkeiten
Das iterative Zusammenspiel zwischen den nachfolgend beschriebenen Funktionsträgern und
Gremien ist von zentraler Bedeutung für ein funktionierendes Risikomanagement System.
Nach dem Prinzip der Eigenverantwortung ist es zudem wichtig, dass sowohl die direkt am
Prozess beteiligten Personen wie auch alle weiteren ETH-Angehörigen ein entsprechendes
Risiko-Bewusstsein entwickeln.
Das Risikomanagement an der ETH Zürich ist folgendermassen organisiert (Abbildung 1):
4.1 Präsident/Vizepräsident Finanzen & Controlling/Schulleitung
Dem Präsidenten fällt gemäss Art. 4 Abs. 1 der Weisungen Risikomanagement bzw. der Organi-
sationsverordnung ETH die Verantwortung für das Risikomanagement zu, die Umsetzungs-
verantwortung liegt beim Vizepräsidenten Finanzen & Controlling. Die Schulleitung geneh-
migt jährlich den Risikokatalog auf Gesamtstufe ETH Zürich und die damit verbundenen
Massnahmen, gegebenenfalls inklusive Ressourcenzuteilung. Sie bewilligt die periodisch zu
aktualisierende Risikopolitik auf Antrag der Risikomanagement Kommission. Weiter informiert
sie den ETH-Rat (via Internes Audit) periodisch über Bestand, Umfang und potentielle Auswir-
kungen der Kernrisiken. Die Schulleitung entscheidet ferner über nichtversicherte Schäden von
über CHF 1 Mio. gemäss Kompetenzregelung im Finanzreglement und wählt die Mitglieder der
Risikomanagement Kommission.
Abbildung 1: Organisation des Risikomanagements
ETH-Rat
Präsident / VPFC / Schulleitung
Risikomanagement Kommission (RMK)
Vorsitz: VPFC
Kernteam Risikomanagement
Vorsitz: Leiterin FD
Leiterin SGU, Leiter Rechtsdienst, Sekretär Risikomanagement
Interne und externe Revision
Einheiten aus Lehre, Forschung, Administration
Risikoeigner
Massnahmeneigner
Risikoeigner
Risikoeigner
Massnahmeneigner
Massnahmeneigner
Massnahmeneigner
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4.2 Risikomanagement-Kommission
Die Risikomanagement Kommission (Vorsitz durch den Vizepräsidenten Finanzen & Control-
ling) ist das beratende Gremium der Schulleitung in Fragen des Risikomanagement, der Risiko-
finanzierung und der Versicherungen. Sie beurteilt periodisch die Risiko-, Schadens- und Versi-
cherungssituation. In ihrer Verantwortung liegt die ETH-weite Steuerung des Risikomanage-
ments. Die Kommission schlägt der Schulleitung bzw. dem Präsidenten periodisch die aktuali-
sierte Risikopolitik vor. Sie beschliesst das Vorgehen zu Risikoerhebung, -bewertung, -
bewältigung und -controlling und überwacht den Prozess. Daneben stellt die Kommission für
das Risikomanagement eine angemessene organisatorische, personelle, technische und me-
thodische Infrastruktur sicher.
Aufgaben und Organisation der Risikomanagement Kommission sind im Reglement für die
Risikomanagement Kommission (RMK) der Eidgenössischen Technischen Hochschule
Zürich vom 3. Juni 2008 geregelt.
4.3 Risikomanagement Kernteam
Das Kernteam verantwortet die fachliche Führung in den Bereichen Risiko-, Schadens- und
Versicherungsmanagement. Es ist für die Prozessführung des Risikomanagement gemäss den
Vorgaben der RMK zuständig. Das Kernteam konsolidiert jährlich den Risiko- und den Mass-
nahmenkatalog. Es erstellt die Grundzüge der Risikopolitik sowie den Risikocontrollingbericht.
Das Kernteam unterstützt und berät Schulleitung, Präsident und Kommission in der Umset-
zung eines adäquaten Risikomanagement. Für die Organisationseinheiten ist das Kernteam
die Anlaufstelle bei technischen und organisatorischen Fragen zum Risikomanagement.
4.4 Einheiten aus Lehre, Forschung und Administration
Verantwortlich für die Umsetzung des Risikomanagement sind die Führungskräfte der Einhei-
ten. Die Einheiten stellen sicher, dass die in diesem Dokument aufgeführten Verantwortlich-
keiten wahrgenommen, Risiken identifiziert und bewertet sowie Massnahmen gegen Risiken
erarbeitet und umgesetzt werden.
4.5 Risikoeigner
Der Risikoeigner trägt die Verantwortung für das adäquate Management eines Risikos. Er ist
für die Erarbeitung und Initiierung entsprechender Massnahmen zuständig und stellt die
notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Umsetzung der Massnahmen si-
cher. Der Risikoeigner wird im Risikokatalog namentlich erwähnt. Er berichtet dem Kernteam
periodisch über den Stand und Massnahmen bestehender Risiken und meldet neu identifizier-
te Risiken gemäss den definierten Schwellenwerten (siehe Risikomatrix S. 8).
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Risikomanagement an der ETH Zürich
4.6 Massnahmeneigner
Der Massnahmeneigner trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen. Er
informiert periodisch (mindestens jährlich) den Risikoeigner über Stand und Fortschritt. Diese
Aufgabe ist nicht an eine Stabstelle delegierbar, das Kernteam unterstützt lediglich den Pro-
zess, die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Risiko- und Massnahmeneigner.
4.7 Interne Revision
Die interne Revision überprüft periodisch die Umsetzung des Risikomanagement an der
ETH Zürich.
4.8 Externe Revision
Die externe Revision kann die Umsetzung des Risikomanagement an der ETH Zürich überprü-
fen.
5 Risikomanagementprozess
Die Umsetzung des Risikomanagement an der ETH Zürich erfolgt nach einem standardisierten
Prozess, der gemäss nachstehender Abbildung 2 die folgenden Schritte umfasst:
5.1 Risikoerfassung
Die Risikoerfassung beinhaltet eine ganzheitliche Bestandesaufnahme der Risiken. Organisa-
torisch wird sie von den Einheiten durchgeführt. Die Risikoerfassung wird periodisch aktuali-
siert. Die erfassten Risiken werden auf Gesamtstufe ETH Zürich im Risikokatalog konsolidiert
(siehe Anhang B).
Risikoerfassung
Risikobewältigung
Risikobewertung
Risikocontrolling
Abbildung 2: Risikomanagementprozess
10
5.2 Risikobewertung
Auf der Risikoerfassung aufbauend werden die Risiken nach ihren finanziellen Auswirkungen
und Eintretenswahrscheinlichkeiten bewertet und nach Prioritäten geordnet. Sie werden im
Risikokatalog und der Risikomatrix eingetragen (vgl. Abbildung 3).3
5.3 Risikobewältigung
In der Phase der Risikobewältigung werden Massnahmen entwickelt und umgesetzt. Die
Massnahmen werden im Massnahmenkatalog geführt.
5.4 Risikocontrolling
Das Risikocontrolling schliesst den Prozess der ersten drei Schritte ab. Es geht um die Überprü-
fung und Sicherung der Risikomanagement. Das Risikocontrolling führt im Sinne des kontinu-
ierlichen Prozesses wieder zur Risikoerfassung.
In den Weisungen des ETH-Rates über das Risikomanagement wird weiter auf die einzelnen
Prozessschritte eingegangen (Art. 5-8).
3 Die Risikomatrix ist eine zweidimensionale graphische Darstellung der Risikolandschaft. Auf der
Abszisse werden skalierte Eintretenswahrscheinlichkeiten und auf der Ordinate skalierte
Schadenshöhen abgebildet. Aus der Multiplikation von Eintretenswahrscheinlichkeit und
Auswirkung resultiert das Risikoprodukt, welches eine Priorisierung der Risiken erlaubt.
Abbildung 3: Risikomatrix
Tragweite
1 < 0,01 Mio.
2 0,01 - 1 Mio.
3 1 - 10 Mio.
4 10 - 50 Mio.
5 50 - 100 Mio.
6 > 100 Mio.
Häufigkeit
1 1 / >1000 Jahre
2 1 / 100-1000 Jahre
3 1 / 10-100 Jahre
4 1 / 5-10 Jahre
5 1 / 2-5 Jahre
6 1 / <2 Jahre
Fin
an
ziel
le A
usw
irku
ng
(T
rag
we
ite
)
Eintretenswahrscheinlichkeit
Kernrisiken
Zu meldende Risiken
Risikomatrix
11
Risikomanagement an der ETH Zürich
6 Versicherungspolitik
Grundsätzlich trägt die ETH Zürich ihre potentiellen Schäden selbst. Der Abschluss von Versi-
cherungsverträgen ist subsidiär zu anderen Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung
von Risiken.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen hat die ETH Zürich die folgenden
Versicherungen abgeschlossen:
– eine Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung
– eine Betriebshaftpflichtversicherung
Die Identifikation von besonders risikobehafteten Objekten/ Tätigkeiten erfolgt durch die
Einheiten der ETH Zürich selber. Es ist eine Versicherung abzuschliessen, sofern keine anderen
Massnahmen zur Risikominimierung möglich sind. Die Risikomanagement Organisation beur-
teilt, ob eine Versicherung einem vertretbaren Kosten-/Nutzenverhältnis entspricht. Ergibt die
Beurteilung, dass das Kosten-/Nutzenverhältnis nicht adäquat und daher auf eine Versiche-
rung zu verzichten ist, so entbindet die Risikomanagement Organisation die Einheit von der
Versicherungspflicht.
Bei Fragen zu Versicherungen und für Versicherungsabschlüsse ist die Abteilung Finanzdienst-
leistungen einzubeziehen.
Die detaillierten Bestimmungen zur Risikofinanzierung finden sich in den Weisungen des
ETH-Rates zum Risikomanagement (Art. 9 -14), dem Finanzreglement (Art. 114 -116 und
Anhang 1) sowie den Richtlinien über nicht versicherte Risiken und Ereignisse.
7 Schadenmanagement und Schadenfinanzierung
7.1 Frühindikatoren
Die Einführung von Frühindikatoren kann bei einigen Risiken sinnvoll sein. Die Indikatoren
sollen so definiert sein, dass sie eine Aussagekraft über das entsprechende Risiko haben. Sie
müssen gute Frühinformationseigenschaften besitzen bzw. den Entwicklungen von Interesse
vorauseilen. Für die Frühindikatoren werden Sollwerte und Toleranzgrenzen festgelegt, die
ständig überwacht werden und bei Über- bzw. Unterschreitung eine Aktion auslösen.
7.2 Schadenmeldung
Im Schadenfall ist der Stab Sicherheit, Gesundheit und Umwelt unverzüglich zu informieren.
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7.3 Schadenfinanzierung
Anlaufstelle betreffend Schadenfinanzierung ist die Abteilung Finanzdienstleistungen. Die
Kompetenzen betreffend Schadendeckung sind gemäss Finanzreglement, Anhang 1, wie folgt
geregelt:
Schadensausmass Träger des Schadens Entscheid Schadens-deckung
Schäden, welche die in der Bundesgesetzgebung verankerten Aufgaben der ETH Zürich gefährden
Bund
ETH-Rat, Bund
> CHF 1 Mio. Sachversicherung (Vollwert) Haftpflicht (bis CHF 50 Mio.) Rückstellungen/ Eigenversicherung
Versicherung/SL
CHF 250k bis 1 Mio. Versicherungen und/oder Rückstellungen/ Eigenversicherung
Präsident mit VPFC
CHF 50k bis 250k Versicherungen und/oder Rückstellungen/ Eigenversicherung
VPFC mit Leiterin Finanzdienstleis-tungen
< CHF 50k Rückstellungen/ Eigenversicherung
Leiterin Finanz-dienstleistungen
Die Schadendeckung und Deckungszusagen nicht versicherter Risiken und Ereignisse sind
im Anhang 1 zum Finanzreglement geregelt.
7.4 Ursachenanalyse
Es liegt im Interesse der ETH Zürich, dass im Schadenfall eine Ursachenanalyse erfolgt. Dabei
bedarf es der aktiven Mitarbeit aller betroffenen Einheiten sowie der jeweiligen Vorgesetzten.
Die systematisch gewonnenen Erkenntnissen fliessen zurück in den Risikomanagement Pro-
zess. Damit wird sichergestellt, dass aus Fehlern Verbesserungen erzielt werden können.
Selbstbehalt von CHF 1.5k pro Ereignis und Einheit
Abbildung 4: Schadenfinanzierung
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Risikomanagement an der ETH Zürich
Anhänge
A Begriffe der Risikopolitik (Glossar)
B Kernrisiken an der ETH Zürich
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Anhang A: Begriffe der Risikopolitik (Glossar)
Kernrisiken Kernrisiken sind diejenigen Risiken mit potenziell hohen
finanziellen Auswirkungen und/oder überdurchschnittlicher
Eintretenswahrscheinlichkeiten. An der ETH Zürich werden als
Kernrisiken diejenigen Risiken bezeichnet, welche unmittelbar die
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gefährden. und ein
Risikoprodukt (Eintretenswahrscheinlichkeit multipliziert mit
Schadensausmass) von 16 oder mehr aufweisen.
Massnahmenkatalog Ein Massnahmenkatalog ist eine Erweiterung des Risikokatalogs
und stellt ein Arbeitsinstrument zur Risikobewältigung dar. In
ihm werden die einzelnen Massnahmen pro Risiko erfasst. Je
Massnahme werden Angaben zu Umsetzungszeitpunkt, Status
und Massnahmeneigner aufgeführt. Er zeigt insbesondere auf,
wie die Eintretenswahrscheinlichkeit und/oder die Schadenhöhe
eines Risikos reduziert werden können.
Massnahmeneigner Der Massnahmeneigner trägt die Verantwortung für die
Umsetzung der Massnahmen. Er informiert den Risikoeigner
periodisch (mindestens jährlich) über den Stand und Fortschritt.
Risikobewältigung Die Risikobewältigung stützt sich auf die → Risikoerfassung und
→ Risikobewertung. Es geht um die Formulierung und
Umsetzung geeigneter Massnahmen für die Eindämmung der
Risiken mit identifiziertem Handlungsbedarf, namentlich der so
genannten → Kernrisiken.
Risikobewertung Die Risikobewertung umfasst die Beurteilung jedes einzelnen im
→ Risikokatalog erfassten Risikos nach der
Eintretenswahrscheinlichkeit und dem max. Schadensausmass
(finanzielle Auswirkung). Gestützt auf die vorgenommenen
Bewertungen wird eine → Risikomatrix erstellt.
Risikocontrolling Das Risikocontrolling umfasst die Überprüfung und Steuerung
des Risikomanagementprozesses. Es stellt den kontinuierlichen
Prozess gemäss den Grundsätzen der Risikopolitik sicher und
trachtet nach kontinuierlicher Verbesserung dieses Prozesses.
Das Risikocontrolling legt die Abweichungen des Ist- Zustandes
von den Zielen der Risikopolitik offen; zudem dient es der
Erfolgskontrolle bei der Umsetzung von Massnahmen.
Risikoeigner Jedem Risiko wird eine verantwortliche Person im jeweiligen
Departement bzw. in der jeweiligen Verwaltungseinheit
zugeordnet. Diese Person trägt operationell die Verantwortung
für die ihr zugeteilten Risiken.
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Risikomanagement an der ETH Zürich
Risikoerfassung Die Risikoerfassung zielt auf eine möglichst umfassende
Bestandesaufnahme der Risiken. Sie erfolgt organisatorisch
betrachtet von unten nach oben, d.h. sie wird in den einzelnen
ETH und Forschungsanstalten durchgeführt. Das Resultat der
Risikoerfassung ist ein → Risikokatalog in Tabellenform.
Risikokatalog Ein Inventar von Risiken in Tabellenform, gegliedert nach
Merkmalen Risikobeschreibung, Szenarien,
Eintretenswahrscheinlichkeit, Auswirkung, Risikoprodukt sowie
Risikoeigner.
Risikomatrix Zweidimensionale graphische Darstellung der Risikolandschaft.
Auf der Abszisse werden skalierte
Eintretenswahrscheinlichkeiten und auf der Ordinate skalierte
Schadenshöhen abgebildet. Aus der Multiplikation von
Eintretenswahrscheinlichkeit und Auswirkung resultiert das
Risikoprodukt, welches eine Priorisierung der Risiken erlaubt.
Risikoprofil Ergebnis der Eintragung der einzelnen Risiken in die Risikomatrix.
Es zeigt das Betriebsrisiko einer bestimmten Organisation auf
und bildet damit die Basis zu deren → Risikobewältigung. Das
Risikoprofil wird auch Wahrscheinlichkeits-Tragweite-Diagramm
genannt.
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Anhang B: Kernrisiken an der ETH Zürich
Nr. Risikobeschreibung Szenarien
1 Gewalt gegen Personen
Gewalt oder Gewaltandrohungen
gegen physische und psychische
Integrität durch oder gegen
ETH-Angehörige
Drohung, Raub, Beschimpfung, Selbstmord, Amok, sexuelle
Belästigung.
Ausnützen von Machtverhältnissen (Prof./wiss. Mitarbeiter
vs. Studierende, Vorgesetzter vs. Mitarbeiter, Lehrlingsbe-
treuer vs. Lehrling)
2 Reputations- und Imageverlust
Die Reputation der ETHZ wird
beschädigt. Die ETHZ wird von
Öffentlichkeit und Politik unzurei-
chend oder falsch wahrgenom-
men.
Fehlverhalten in der Forschung.
Mangelhafte Leistungen der ETH-Angehörigen.
Gesellschaftlich umstrittene (Forschungs-)Aktivitäten, inkl.
Zusammenarbeit mit Dritten.
Zu geringe Pflege des Beziehungsmanagements und zu
wenig Einflussnahme auf Politik (Lobbying).
Zu wenig Engagement gegenüber Stakeholdern.
3 Signifikanter Ausfall
finanzieller Mittel
Ausfall von Drittmitteln und/oder
Kürzung von Bundesmitteln
Sinkende Budgetmittel.
Sinkende Drittmittel.
Fehlverhalten im Umgang mit finanziellen Mitteln.
Ausfall angelegter Gelder.
Nicht versicherbares/ versichertes Grossereignis.
4 Minderung der Arbeitsleistung
und Verlust wichtiger
Mitarbeitender
ETH-Angehörige erbringen min-
derwertige Arbeitsleistungen,
verlassen die ETH oder haben
Zielsetzungs- und Motivations-
probleme.
Vorgesetzte betreuen die Mitarbeiter unzureichend.
Unsicherheiten wegen Vorgesetztenwechsel und Umstruk-
turierungen.
Fehlende Ausbildung/Ausbildung (Förderung MA).
"Ungerechtigkeiten" Lohn/Personalbeurteilung.
Unzufriedenstellende Arbeitsplatzbedingungen (Team,
Führungsverhalten, Laufbahnplanung, Arbeitsplatzgestal-
tung, etc.).
Krankheit, private oder finanzielle Schwierigkeiten, Burn
Out, Unter-/Überforderung.
Mangelhafte Sicherheit am Arbeitsplatz.
5 Unzureichende Leistungen
in der Lehre
Die Leistungen in der Lehre sind
unzureichend.
Erwartungen der Studierenden bezüglich Lehrqualität
werden nicht erfüllt.
Misserfolg bei der Anziehung und Rekrutierung (hochquali-
fizierter) Studierender.
6 Infrastrukturschaden
(IT, Technik & Anlagen)
Wichtige Infrastruktur (IT, Me-
dienversorgung, Technik) wird
beschädigt oder fällt aus.
Ungenügendes Beherrschen der Komplexität der Anlagen.
Steuerungsfehler.
System-Fehlverhalten (z.B. Software Fehler).
Gezielte Sabotagen, Vandalismus.
Mangelnde Unterhaltsarbeiten aufgrund fehlender finan-
zieller Mittel oder mangelnder Unterhaltsplanung.
Feuer & Wasser.
7 Unberechtigter Zugriff auf
Daten / Verlust von Daten
Wichtige Daten aus Lehre und
Forschung werden gestohlen,
illegal publiziert oder stehen der
ETH nicht mehr zur Verfügung.
Mangelhafte Schutzmassnahmen für kritische Daten und /
oder ungenügende Umsetzung von diesen.
Daten werden von Insidern aktiv verfälscht, illegal weiter-
gegeben oder gelöscht.
Diebstahl oder Verfälschung von Daten.
Hacking.
Gezielte Sabotage.