Richtlinie zurErdbebenüberprüfungbestehender Gebäude
Stufe 2
Biel, 19. Juni 2003
Bundesamt für Wasser und GeologieKoordinationsstelle für Erdbebenvorsorge
Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 I
Inhaltsverzeichnis Seite
Zusammenfassung III
1. Einleitung 1
1.1. Ausgangslage (Bedarf, Handlungsbedarf) 1
1.2. Verfahren des BWG 1
1.3. Gegenstand und Ziele dieser Richtlinie 2
1.4. Anwendungsbereich (Gültigkeitsbereich) 2
2. Grundlagen 4
2.1. Verfahren nach FEMA-310 [2] 4
2.2. Erforderliche Grundlageninformationen für die Überprüfung 4
3. Vorgehen bei der Überprüfung 5
3.1. Übersicht 5
3.2. Verhaltensziel und erforderliche Überprüfungen mit Fragenlisten 5
3.3. Definition der Tragwerkstypen 8
3.4. Akzeptanzkriterien 9
3.5. Weitere Schritte 10
4. Dokumentation 11
5. Literaturverzeichnis 11
Anhang 12
Verteiler: BWG
19. Juni 2003, B 3155.00, RA/GK
Basler & HofmannIngenieure und Planer AG, Mitglied SIA/USIC
Zürich: Forchstrasse 395, CH-8029 ZürichTel. 01 387 11 22, Fax 01 387 11 00
Esslingen: Bachweg 1, CH-8133 EsslingenTel. 01 387 15 22, Fax 01 387 15 00
Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 III
Zusammenfassung
Im Rahmen des dreistufigen Verfahrens zur Erdbebenüberprüfung bestehender
Bauwerke regelt diese Richtlinie die Stufe 2, welche eine erste grobe Einschätzung
der Erdbebenresistenz der häufigsten in der Schweiz bestehenden Tragwerks-
typen erlaubt. Sie basiert auf dem in den USA entwickelten und dem Stand der
Technik entsprechenden Verfahren FEMA-310. Wo nötig oder möglich, beziehen
sich die Entscheide auch auf die neuen Normen des SIA (Swisscodes) [3].
Für die BWG-Stufe 2 stehen Fragenlisten zur Verfügung, mit denen allfällige Män-
gel bezüglich der Erdbebenresistenz des Tragwerks, des Baugrundes und der
nichttragenden Bauwerksteile erkannt werden können. Dazu sind zum Teil einfa-
che Berechnungen erforderlich.
Für die Berechnungen dienen Hilfestellungen mit Formeln, Richtwerten und Erläu-
terungen.
Für Gebäude, die ein Tragwerk aus unbewehrtem Mauerwerk und flexiblen Dek-
ken aufweisen (Tragwerkstyp URM), ist ein spezielles Vorgehen zu befolgen, bei
welchem nur die Fragenliste für den Baugrund und die Fundation sowie jene für
nichttragende Bauwerksteile verfügbar sind.
Bauwerke, deren Erdbebenresistenz nach dieser Richtlinie der Stufe 2 noch nicht
vollumfänglich belegt ist, sollten weiter untersucht werden (BWG-Stufe 3). Für alle
untersuchten Bauwerke ist eine Dokumentation zu erstellen, damit ein übersichtli-
cher Vergleich aller untersuchten Objekte zur Festlegung von Prioritäten möglich
ist.
Gegenstand
Vorgehen
Berechnungshilfen und Er-läuterungen für die Nachwei-se
Weitere Schritte und Doku-mentation
Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 1
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage (Bedarf, Handlungsbedarf)
Erdbeben gehören in der Schweiz zu den wichtigsten Naturgefahren. Im Unter-
schied zu anderen Naturgefahren wurde das Erdbebenrisiko bis vor wenigen Jah-
ren unterschätzt [1]. Ein sehr grosser Teil dieses Risikos wird durch Schäden an
Bauwerken, insbesondere an Gebäuden, verursacht. Um das Erdbebenrisiko zu
vermindern, muss die Erdbebenverletzlichkeit der Gebäude reduziert werden. Weil
viele Gebäude bereits vor der Einführung von Erdbebenvorschriften in den Bau-
normen erstellt wurden, sind vor allem diese älteren Gebäude verletzbar und daher
zu überprüfen.
1.2. Verfahren des BWG
Das BWG erarbeitet ein Überprüfungsverfahren zur Erstellung eines Erdbebenin-
ventars, d.h. zur Überprüfung des Erdbebenverhaltens bestehender bundeseige-
ner Gebäude. Dieses besteht aus drei Stufen und bezweckt in erster Linie eine
präventive Verbesserung des Schutzes von Menschenleben bei Erdbeben in der
Schweiz (Figur 1):
Mit der Stufe 1 sollen Gebäude ausgeschieden werden, die für das Risiko unbe-
deutend sind oder offensichtlich eine ausreichende Erdbebensicherheit aufweisen.
Die verbleibenden Gebäude sowie alle Lifeline-Gebäude (Bauwerksklasse BWK III
nach Norm) sind in Stufe 2 und evtl. 3 genauer zu untersuchen. Mit der Stufe 1
wird die Bauwerksklasse eines Gebäudes festgelegt und der Werkstoff des Trag-
werks zweifelsfrei identifiziert.
Mit der Stufe 2 soll eine erste grobe Einschätzung der Erdbebenresistanz der häu-
figsten in der Schweiz bestehender Tragwerkstypen erreicht werden. Da das Ver-
fahren relativ einfach ist, soll die Methode grundsätzlich konservativ sein.
Eine Expertengruppe der Schweizerischen Gesellschaft für Erdbebeningenieurwe-
sen und Baudynamik (SGEB) hat eine vorläufige Empfehlung für die Bestimmung
des Niveaus der seismischen Einwirkungen bei der Erdbebensicherheitsüberprü-
fung bestehender Gebäude nach den neuen Swisscodes verfasst [4]. Diese dient
als Grundlage für die Arbeit der Normenkommission NK-261 des SIA-Bereichs
„Erdbebensicherheit für bestehende Bauten“.
Die Empfehlung legt fest, dass die Einwirkungen gemäss Swisscodes bei beste-
henden Bauten auf 50% bis 75% reduziert werden dürfen. Dieses Schutzniveau
soll nach Meinung der Experten eine ausreichende Sicherheit für Personen, die
sich in den bestehenden Gebäuden aufhalten, gewährleisten.
Da das Verfahren für die Tragsicherheitskontrolle gemäss Stufe 2 im Vergleich zu
den SIA-Normen relativ grob ist, ist dieses Kriterium schwer zu beurteilen. Die
Stufe 1: SchnellüberprüfungRisikozahlen und Checkliste
Stufe 2: Überprüfung mitFragenlisten und einfachenBerechnungen
Stufe 2: Schutzniveau
2 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann
gewünschte Konservativität der Stufe 2 im Vergleich mit dem Ziel 50% bis 75%
des Schutzniveaus der Swisscodes soll allenfalls durch weitere Anpassungen ge-
währleistet werden, die sich auf künftigen Vergleichsstudien abstützen.
Bei Gebäuden, die Mängel aufweisen, sind genauere Abklärungen erforderlich.
Wenn möglich sollten dann Massnahmenskizzen mit einer groben Kostenabschät-
zung erstellt werden. Für diese Aufgaben geben aber die Richtlinien keine Anlei-
tung und deshalb sollen die entsprechenden Rahmenbedingungen vom jeweiligen
Auftraggeber definiert werden.
Aufgrund der Berechnung der Stufe 3 muss die Erdbebenresistenz des jeweiligen
Bauwerkes klar definiert sein. Dazu muss eine detaillierte Berechnung angewendet
werden. Falls die Sicherheit nach der Stufe 3 noch ungenügend ist, sollen Ertüch-
tigungsmassnahmen mit Kostenabschätzungen erarbeitet werden. Diese werden
als Grundlagen für eine Priorisierung der Verstärkungsprojekte nach Ko-
sten/Nutzen Überlegungen benützt.
1.3. Gegenstand und Ziele dieser Richtlinie
Diese Richtlinie dient zum Vollzug der Überprüfungsstufe 2 des BWG-Verfahrens.
Dabei stehen Gebäude im Vordergrund, deren Erdbebenrisiko als relevant be-
trachtet wird (z.B. als Ergebnis der Stufe 1).
Die Richtlinie verfolgt die nachstehenden Ziele:
– Anwenderfreundlichkeit: Die Richtlinie stellt eine Hilfe dar für praktisch tätige
Erdbebeningenieure und soll damit "anwenderfertig" sein. Sie soll also mög-
lichst knapp gehalten sein und keinen Lehrbuchcharakter haben.
– Stand der Technik: Die Richtlinie baut auf dem bekannten Überprüfungsverfah-
ren FEMA-310 [2] auf. Sie orientiert sich demnach am Stand der Technik bei
der Überprüfung bestehender Gebäude.
– Schweizer Bausubstanz: Die Richtlinie hat die Schweizer Bautechnik der Ver-
gangenheit und der Gegenwart im Wesentlichen zu berücksichtigen. Das Ver-
fahren FEMA-310 wurde entsprechend angepasst.
– Kohärentes Schutzniveau: das Verfahren wurde adaptiert, um kohärent mit der
vorläufigen Empfehlung für die Bestimmung des Niveaus der seismischen Ein-
wirkungen bei der Erdbebensicherheitsüberprüfung bestehender Gebäude der
SGEB zu sein.
1.4. Anwendungsbereich (Gültigkeitsbereich)
Diese Richtlinie dient zur Überprüfung der meisten in der Schweiz vorhandenen
Tragwerkstypen, beschränkt sich aber auf Gebäude. Andersartige Tragwerke wie
z.B. Türme, Brücken oder unterirdische Bauten werden nicht behandelt. Ebenso
sind Holztragwerke und historische Bauten mit Mauerwerk aus unbehauenen oder
nur grob behauenen Steinen mit flexiblen Decken ausgenommen.
Stufe 3: Beurteilung mitdetaillierter Berechnung
Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 3
Figur 1: Flussdiagramm des BWG-Verfahrens für die Beurteilung der Erdbebensicherheit bestehender Gebäude
Stufe 1: RISIKO ANALYSE & PRIORITÄTEN
Erhebungsblatt, ~ 4 Stunden pro Gebäude
Ergebnisse :
Einsturzwarscheinlichkeit-Kennzahl, WZ
Risiko-Kennzahl, RZPS
Prioritäten für weitere Analysen :
1) RZPS > 500 & WZ > 65
2) RZPS > 500 & WZ < 65
3)RZPS < 500 & WZ > 65 (BWK II und III)
4)RZPS < 500 & WZ > 65 (BWK I)
5)RZPS < 500 & WZ < 65
Stufe 2: EINFACHE INGENIEUR ANALYSE
Fragenlisten & einfache Berechnungen für tragendeund nicht tragende Elemente sowie Baugrund undFundation 3 bis 5 Tage pro Gebäude
Ergebnisse :
Mängellisten für tragende Elemente, nicht tragendeElemente und FundationEvtl. grobe Konzepte für Verstärkungsmassnahmen
Prioritäten für weitere Analysen :
1) Tragsicherheit nicht i.o und/oder gravierende Mängel + normalerweise alle BWK III.
2) BWK I und II: Tragsicherheit i.o. und. Nicht gravierende Mängel
Stufe 3: DEFINITIVE AUSSAGE UND ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE FÜRMASSNAHMEN
Bemessung nach neuen Swisscodes, mit Antwortspektrenverfahren und mit modifiziertenSchutzzielen für bestehende Bauten. 1 bis mehrere Wochen pro Gebäude.
Ergebnisse :
Definitive Aussage zur Tragsicherheit und zu Mängeln.Aussage zur Gebrauchstauglichkeit für BWK III Gebäude.
Handlung :
Gebäude nicht i.o -> Ertüchtigungskonzept und Kostenabschätzung
Gebäude i.o -> keine weitere Analysen (dokumentieren)
Endergebnis :
Priorisierung der Ertüchtigungskonzepte nach Verhältnismässigkeit der abgeschätzten Kosten
Keine weitereAbklärungen(dokumentieren)
Auswahllistefür die Stufe 2
Gebäude selektiert
Ja
Nein
Keine weitereAbklärungen(dokumentieren)
4 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann
2. Grundlagen
2.1. Verfahren nach FEMA-310 [2]
Das Verfahren nach dem Handbuch FEMA-310 besteht aus drei Schritten ("Tier" 1
bis "Tier" 3). Die BWG-Stufe 2 übernimmt den Schritt 1 dieses Handbuches, sowie
dessen spezielles Verfahrens des Schrittes 2 für Mauerwerksgebäude mit flexiblen
Decken (URM). Als Information befindet sich der Rest des Schrittes 2 der FEMA
310 im Anhang I, als Hilfsmittel für vertiefte Berechnungen. Der Schritt 2, mit Aus-
nahme des speziellen Vorgehens für URM-Gebäude, ist aber nicht integriert in das
BWG-Stufe 2 Verfahren
Der FEMA-Schritt 1 führt zu einer Bauwerksbeurteilung, die zeigt, ob die Erdbe-
benresistenz aufgrund der relativ einfachen Berechnungen und Abklärungen aus-
reichend erwiesen ist oder ob noch detaillierte Berechnungen erforderlich sind
(siehe Figuren 1 und 2).
2.2. Erforderliche Grundlageninformationen für die Überprüfung
Für die Überprüfung eines Bauwerks sind Informationen über den Standort (Lage,
Aufbau und Eigenschaften des Baugrundes), das Bauwerk (vor allem wenn mög-
lich Ingenieurpläne) und das dem Bauwerk zugeordnete Verhaltensziel (z.B. von
der Nutzung und Belegung abhängig) erforderlich. Grundlageninformationen kön-
nen auch anlässlich der vorgesehenen Begehung beschafft werden. Die Begehung
dient auch dazu, den aktuellen Zustand des Bauwerks zu erfassen, so z.B. allfälli-
ge bauliche Änderungen gegenüber den Plänen oder Hinweise auf Schädigungen.
Massgebend für den Detaillierungsgrad der erforderlichen Grundlagen-Informa-
tionen zum Bauwerk und Baugrund ist das Ziel, die im Kapitel 3 erwähnten Ent-
scheide fällen und die Fragenlisten ausreichend genau ausfüllen zu können.
Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 5
3. Vorgehen bei der Überprüfung
3.1. Übersicht
Die Figur 2 zeigt das für die Überprüfung anzuwendende Vorgehen. Für die Bau-
werke, die aufgrund der Risikokennzahlen aus Stufe 1 des BWG-Verfahrens weiter
zu untersuchen sind, werden zunächst die Grundlagen-Informationen beschafft.
Mit diesen Informationen werden dann die folgenden Entscheide getroffen:
– Festlegen der Bauwerksklasse nach Tabelle 1, und dadurch des massgeben-
den Verhaltensziels des Bauwerks (bzw. übernehmen aus Ergebnis der BWG-
Stufe 1)
– Festlegen der Erdbebenzone nach Norm SIA 261
– Zuteilen des Baugrundes am Standort in eine der Baugrundklassen nach Norm
SIA 261
– Festlegen des massgebenden elastischen Erdbeben-Antwortspektrums nach
Norm SIA 261
– Zuteilen des Bauwerks zu einem der Tragwerkstypen der Tabelle 3
Damit kann nun festgestellt werden, ob die Voraussetzungen gegeben sind, um die
weiteren Teilschritte des Verfahrens anwenden zu können.
Der Hauptschritt der Überprüfung besteht im Ausfüllen der Fragenlisten mit zuge-
hörigen einfachen Berechnungen mit der daraus resultierenden Bilanz (Zusam-
menfassung und Mängelliste). Je nach Bauwerksklasse und Bedeutung der fest-
gestellten Mängel wird dann entschieden, ob eine Stufe 3 durchzuführen ist (siehe
Figur 1).
Bei BWK III – Gebäuden ist in der Regel eine Stufe 3 Berechnung durchzuführen.
Es ist jedoch nicht auf das Ausfüllen der Fragenlisten zu verzichten, da diese er-
fahrungsgemäss wertvolle Informationen über potentielle Schwachstellen im Trag-
werk liefern.
Die Resultate werden schliesslich dokumentiert, wobei Empfehlungen für weiter-
gehende (aufwendigere) Berechnungen enthalten sein sollten (für Stufe 3 des
BWG-Verfahrens).
3.2. Verhaltensziel und erforderliche Überprüfungen mit Fragenlisten
Das für die Überprüfung massgebende Verhaltensziel ist durch die Bauwerksklas-
se (BWK) gegeben. Der Grenzzustand "Life Safety" bzw. LS nach FEMA-310 wird
der BWK I und BWK II gleichgesetzt, der Grenzzustand "Immediate Occupancy"
bzw. IO der BWK III. Bei den Gebäuden der BWKI und BWK II werden "mittlere"
Schäden in Kauf genommen (mit Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit), bei
jenen der BWK III dürfen nur geringfügige Schäden auftreten, d.h. solche, die die
6 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann
Funktionstüchtigkeit des Gebäudes nicht beeinträchtigen [3]. Die Zuordnung von
Bauwerken zu einer Bauwerksklasse erfolgt anhand der Angaben in Tabelle 1.
Figur 2: Flussdiagramm Stufe 2 des BWG-Verfahrens
Aufgrund der Prioritäten derStufe 1
Bauwerk weiter zuuntersuchen
Beschaffung vonGrundlageninformationen zumBauwerk, Standort undVerhaltensziel
Festlegen von:-BWK-Zone-Baugrundklasse-Einwirkung-Tragwerkstyp
Anwendbarkeitder Stufe 2 desBWG- Verfahrens
Ausfüllen der Fragenlisten(inklusive Quickchecks) gemässTabelle 2
Dokumentation mit
Empfehlung für Stufe 3des BWG-Verfahrens
DokumentationKeine weitere Abklärungen
Zusammenfassungmit Mängelliste
InOrdnung
Nicht inOrdnung
Keine oder nur nicht gravierende MängelGravierende Mängel
Ja
Nein
Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 7
BWK Merkmale Beispiele
I – Keine grössen Menschenan-
sammlungen
– Keine besonders wertvollen
Güter und Einrichtungen
– Keine Gefährdung der Umwelt
– Wohn-, Büro-, Gewerbegebäude
– Industrie- und Lagergebäude; Parkgaragen
– Brücken von untergeordneter Bedeutung
nach einem Erdbeben (z.B. Fusswegbrücken
und land und forstwirtschaftlich genutzte
Brücken, sofern sie nicht über Verkehrswege
von erheblicher Bedeutung führen)
II – Grössere Menschenan-
sammlungen wahrscheinlich
– Besonders wertvolle Güter
und Einrichtungen
– Bedeutende Infrastrukturfunk-
tion
– Beschränkte Gefährdung der
Umwelt
– Spitäler samt Anlagen und Einrichtungen,
sofern sie nicht der Bauwerksklasse III zuzu-
ordnen sind.
– Einkaufszentren, Sportstadien, Kinos, Thea-
ter, Schulen und Kirchen
– Gebäude der öffentlichen Verwaltung
– Brücken von erheblicher Bedeutung nach
einem Erdbeben sowie Brücken, welche über
Verkehrswege mit erheblicher Bedeutung
nach einem Erdbeben führen
– Stützmauern und Böschungen im Bereich von
Verkehrswegen mit erheblicher Bedeutung
nach einem Erdbeben
– Bauwerke sowie Anlagen und Einrichtungen
für Versorgung, Entsorgung und Telekommu-
nikation, sofern sie nicht in die Bauwerksklas-
se III zuzuordnen sind
– Hochkamine
III – Lebenswichtige Infrastruktur-
funktion
– Erhebliche Gefährdung der
Umwelt
– Akutspitäler samt Anlagen und Einrichtungen
– Bauwerke sowie Anlagen und Einrichtungen
für den Katastrophenschutz (z.B. Feuerwehr-
gebäude und Ambulanzgaragen)
– Brücken von grosser Bedeutung für die Zu-
gänglichkeit eines Gebietes nach einem Erd-
beben
– Stützmauern und Böschungen im Bereich von
Verkehrswegen mit grosser Bedeutung für die
Zugänglichkeit ausgewählter Bauwerke oder
eines Gebietes nach einem Erdbeben
– Lebenswichtige Bauwerke für Versorgung,
Entsorgung und Telekommunikation
Tabelle 1 Zuordnung von Bauwerken gemäss Norm SIA 261 [3]
8 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann
Je nach Bauwerksklasse sind die in der Tabelle 2 aufgeführten Fragenlisten anz u-
wenden. Die Fragenlisten sind Gegenstand der Anhänge C bis E. Sie sind jeweils
für jede der beiden horizontalen Richtungen des Tragwerks (Hauptachsen) separat
auszufüllen (bei komplizierten Grundrissen sinngemäss). Berechnugshilfen zu den
Tragwerkfragenlisten sind im Anhang F gegeben.
Bauwerksklasse BWK (Verhaltensziel) BWK I, II
Zone 1
BWK I, II
Zone 2, 3a, 3b
BWKIII Anhang
Tragwerks-FragenlisteX X X C
Ergänzende Tragwerks-Fragenliste
X X C
Fragenliste für Baugrundund Fundation
X X X D
Fragenliste für nichttragen-de Bauwerksteile
X X X E
Anzuwendende
Fragenlisten
Ergänzende Fragenliste fürnichttragende Bauwerksteile
X E
Tabelle 2 Erforderliche Überprüfungen mit Fragenlisten
Als nichttragend gelten Bauwerksteile, die keine lastabtragende Funktion haben,
also nur für sich selbst von statischer Bedeutung sind.
3.3. Definition der Tragwerkstypen
In der Tabelle 3 sind die für die Fragenlisten dieser Richtlinie ausgewählten Trag-
werkstypen umschrieben. Im Anhang B sind zusätzliche Angaben für diese Aus-
wahl enthalten. Daraus geht auch hervor, für welche Tragwerkstypen keine Trag-
werks-Fragenlisten erstellt worden sind.
Für die Gebäude des Tragwerkstyps URM ist keine Tragwerks-Fragenliste verfüg-
bar. Bei diesen Gebäuden werden nur die Fragenlisten für Baugrund und Fundati-
on sowie für nichttragende Bauwerksteile ausgefüllt. Für das Tragwerk ist das spe-
zielle Verfahren von Anhang G anzuwenden.
Decken gelten als flexibel, wenn deren maximale horizontale Längenänderung bei
Erdbeben grösser ist als die doppelte relative Stockwerkverschiebung über die
Höhe des betrachteten Stockwerks. In dieser Betrachtung sind auch die Verbin-
dungen Decken-Wände einzubeziehen. In Mauerwerks- oder Stahlbetongebäuden
sind Holzbalkendecken im allgemeinen als flexibel zu betrachten und Ortsbeton-
decken als steif.
Nichttragende Bauwerksteile
Sonderfall: Typ URM
Steifigkeit der Decken
Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 9
Tragwerkstyp(Abkürzung)
Bezeichnung in FEMA-310 Beschreibung
MIX - Gemischte Tragwerksysteme
(nur für Mischsysteme, die aus den in dieser Tabelle aufgeführten Typen bestehen)
S1 steel moment frames Biegesteife Stahlrahmen mit steifen Decken
S2 steel braced frames Stahlfachwerke mit steifen Decken
S4 steel frames with concrete shearwalls
Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden und steifen Decken
S5 steel frames with masonry shearwalls
Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden und steifen Decken
C1 concrete moment frames Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifen Decken
C2 concrete shear wall buildings Stahlbetonschubwände mit steifen Decken
C3 concrete frames with infill masonryshear walls
Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungen und steifen Decken
CM - Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mit steifen Decken
PC2 precast concrete frames Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-Schubwänden
URM Mauerwerkwände aus künstlichen Steinen oder aus rechtwinklig zugehauenen Stei-nen (Quadermauerwerk), flexible Decken
Spezielles Vorgehen, keine Tragwerks-Fragenliste verfügbar
URMA
unreinforced masonry bearing wallbuildings
Mauerwerkwände aus künstlichen Steinen oder aus rechtwinklig zugehauenen Stei-nen (Quadermauerwerk), steife Decken (i.a. aus Ortsbeton, kraftschlüssig mit Wän-den verbunden)
Tabelle 3 Für diese Richtlinie festgelegte Tragwerkstypen
3.4. Akzeptanzkriterien
Nach Beantwortung der Fragenlisten wird entschieden, ob und wie umfassend
weitere Berechnungen durchzuführen sind (Stufe 3). Als Kriterien werden die Bau-
werksklasse und die Bedeutung der festgestellten Mängel beigezogen. Dabei wird
wie folgt vorgegangen:
Für Gebäude der BWK I und BWK II, bei denen keine Mängel festgestellt wurden,
ist die Überprüfung abgeschlossen. Die Ergebnisse sind dann noch zu dokumen-
tieren. Falls bei den Gebäuden der BWK I oder BWK II Mängel identifiziert wurden,
genügt es normalerweise, die weiteren Abklärungen auf diese Mängel in der Stufe
3 zu beschränken (Mangelanalyse). Falls diese Mängel als wenig gravierend be-
urteilt werden, kann auf weitere Berechnungen verzichtet werden.
Die Gebäude der BWK III sollen normalerweise in der Stufe 3 beurteilt werden,
unabhängig von den Ergebnissen der Stufe 2. Bei eindeutig erdbebensicheren
Gebäuden (inklusive Einrichtungen) kann auf Stufe 3 verzichtet werden. Die Stufe
2 dient als eine Grundlage für die Stufe 3. Bei der Stufe 3 ist eine volle Gebäudea-
nalyse durchzuführen.
Diese Kriterien sind übersichtshalber auch in der Tabelle 4 zusammengestellt.
Gebäude der BWK I und II
Gebäude der BWK III
10 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann
volle Gebäudeanalyse inder Stufe 3
Mangelanalyse in derStufe 3
keine weitere Analyse
BWK III im allgemeinen X
BWK I und BWK II mit gravierendemMangel
X
BWK I und BWK II ohne Mangel odermit wenig gravierendem Mangel
X
Tabelle 4 Kriterien für weitere Berechnungen in der Stufe 3 nach Abschluss der Stufe 2 mit Fragenlisten
Bemerkung:
Mit dem Vorgehen dieser Richtlinie, das auf FEMA-310 basiert, können nicht alle
vorkommenden Tragwerkseigenschaften und konstruktiven Lösungen ausreichend
erfasst und beurteilt werden. Die Bewertungen der verschiedenen Anwender sind
zudem auf ein einheitliches Niveau abzustimmen.
3.5. Weitere Schritte
Falls das untersuchte Bauwerk aufgrund der Stufe 2 als in Ordnung beurteilt wird,
sind die Ergebnisse noch zu dokumentieren. Dann sind keine weiteren Abklärun-
gen mehr erforderlich.
In den anderen Fällen sind Empfehlungen für detaillierte Berechnungen durch den
Spezialisten (im Rahmen der BWG-Stufe 3) anzugeben. Bei Bauwerken, für die
keine weitergehenden Berechnungen zum Nachweis einer ausreichenden Erdbe-
benresistenz führen können, kommen im Prinzip folgende Massnahmen in Frage:
- Bewusste Akzeptanz der festgestellten bestehenden Mängel durch die Ver-
antwortlichen (z.B. aus Gründen der Restlebensdauer oder der Redundanz)
- Umnutzen des Bauwerks, verbunden mit einer Zuteilung in eine tiefere Bau-
werksklasse
- Ertüchtigen oder (teilweiser) Ersatz durch Neubau
Die BWG-Stufe 2 beschränkt sich auf eine Anpassung des „Tier 1“ der FEMA 310.
Die Empfehlungen des „Tier 2“ der FEMA 310 können jedoch als Grundlagen und
Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen aufgrund der Mängel der BWG-Stufe 2
benutzt werden. Die Anpassung des „Tier 2“ für die Schweiz ist in den Anhängen
I1 bis I6 gegeben. Sie ist kein integraler Teil der BWG-Stufe 2.
Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 11
4. Dokumentation
Die Dokumentation einer abgeschlossenen Überprüfung im Rahmen der BWG-
Stufe 2 sollte alle für die Ergebnisse relevanten Grundlagen (Dokumentenliste),
Annahmen und Entscheide beinhalten. In der Regel ist pro beurteiltes Bauwerk ein
zusammenfassendes Ergebnisblatt mit den wichtigsten Angaben zu erstellen, da-
mit ein übersichtlicher Vergleich aller Beurteilungen ermöglicht wird. Im Anhang H
ist ein entsprechender Vorschlag enthalten. Im weiteren wird empfohlen, die fol-
gende Zusammenstellung abzugeben:
- Planskizzen und relevante (typische und wichtige) Plandetails zum Tragwerk
- Fotos zur Übersicht und zu wichtigen Details
- Ausgefüllte Fragenlisten
- Relevante Berechnungen
5. Literaturverzeichnis
[1] Bachmann H. et al.; "Handlungsbedarf von Behörden, Hochschulen, Indu-
strie und Privaten zur Erdbebensicherung der Bauwerke in der Schweiz", Schwei-
zer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik, Dokumentation
SGEB/SIA D 0159, 1998
[2] Federal Emergency Management Agency (FEMA); "Handbook for the Seis-
mic Evaluation of Buildings - A Prestandard", FEMA-310, January 1998
[3] Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA), Norm SIA 261,
"Einwirkungen auf Tragwerke", (Swisscode 1), 2003
[4] Badoux, M., Duvernay, B., Kölz E., Wenk T., Zwicky P., Vorübergehende
Empfehlung für die Bestimmung des Niveaus der seismischen Einwirkungen bei
der Erdbebensicherheit Überprüfung der bestehenden Gebäuden nach
Swisscodes (2003)
12 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann
Anhang
A Verständigung, Begriffe und Abkürzungen
B Ergänzende Angaben zur Auswahl der Bauwerkstypen
C Tragwerkfragenlisten
D Fragenliste zu Baugrund und Fundation
E Fragenlisten für nichttragende Bauwerksteile
F Berechnungshilfen zu den Fragenlisten
G Berechnungshilfen: Spezielles Vorgehen für den Tragwerkstyp Unbewehrtes
Mauerwerk mit flexiblen Decken (URM)
H Ergebnisblatt der Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude nach BWG-
Stufe 2
I Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen nach „Tier 2“ der FEMA 310 (gehört
nicht zu der BWG-Stufe 2)
I1 Vorgehen der vertiefenden Berechnungen nach Tier 2 der FEMA 310.
I2 Erläuterungen zu den Überprüfungen von tragenden Bauteilen (Tier 2)
I3 Erläuterungen zu den Überprüfungen von Baugrund und Fundation (Tier 2)
I4 Erläuterungen zu den Überprüfungen von nichttragenden Bauwerksteilen
(Tier 2)
I5 Berechnungshilfen zu Tier 2: allgemeines Vorgehen
I6 Berechnungshilfen zu Tier 2: nichttragende Bauwerksteile und Einrichtungen
ANHANG A
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A. Verständigung, Begriffe und Abkürzungen
A
Antwortspektrenverfahren Methode der Tragwerksanalyse für Erdbebeneinwirkung, mit welcher die durch
das Erdbeben angefachten Tragwerksschwingungen und deren Beitrag zum
globalen Schwingungsverhalten untersucht werden.
Antwortspektrum Horizontale Bodenbeschleunigung unter Erdbebeneinwirkung, dargestellt in
Funktion der Schwingzeit und in Abhängigkeit von der Erdbebenzone und der
Baugrundklasse
Auslenkung eines Gebäudes Horizontale Relativverschiebung bezüglich des Gebäudefundamentes
Aussteifung Konstruktive Vorkehrung zur Begrenzung von Verformungen (eines Tragwerks)
durch dazu geeignete Tragelemente (Fachwerke, Streben, Diagonalen, Füll-
wände u.a.), insbesondere für horizontale Verformungen
B
Bauwerk Von Bauarbeiten herrührendes Werk, bestehend aus Tragwerk und nichttra-
genden Bauteilen
Bauwerksklasse (BWK) Einstufung eines Bauwerks in drei Klassen in Abhängigkeit von der Gefährdung
von Personen, der Bedeutung des Bauwerks für die Allgemeinheit (insbeson-
dere nach einem Erdbeben) oder der Gefährdung der Umwelt, infolge einer
Beschädigung:
BWK I: grosse Schäden, auch am Tragwerk, jedoch kein Einsturz
BWK II: mittlere Schäden
BWK III: geringfügige Schäden, keine Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit
Biegekontrolliert Grenze der Tragfähigkeit ist bei maximaler Biegebeanspruchung (vor maximal
möglicher Schubbeanspruchung) erreicht
Biegesteife Rahmen (Stahl
oder Beton)
Rahmen, die ihre Beanspruchungen ausschliesslich durch die Rahmenwirkung
abtragen müssen
BWG-Stufe Stufe des (dreistufigen) Verfahrens des Bundes zur Erdbebenüberprüfung
bestehender Gebäude
BWK Bauwerksklasse
D
Duktilität Verformungsfähigkeit, Verformungsvermögen, definiert als Verhältnis der
totalen Verformung zur grössten elastischen Verformung beim Fliessbeginn
ANHANG A
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E
Erdbebenresistenz Fähigkeit, einer vorgegebenen Erdbebeneinwirkung unter Einhaltung der
geforderten Verhaltensziele (Schadensgrenzen) zu widerstehen
Ersatzkraftverfahren Vereinfachte Methode der Tragwerksanalyse für Erdbebeneinwirkung auf Basis
statischer Ersatzkräfte
F
Füllwand Wand (in Stahlbeton oder Mauerwerk), die in einem (Stahl- oder Stahlbeton-)
Rahmentragwerk ein Rahmenfeld ausfüllt und dadurch versteift
G
Gemischtes Tragwerk (MIX) Tragwerk, bestehend aus Teilen unterschiedlicher Bauweise, d.h. aus mehr als
einem der in dieser Richtlinie behandelten Tragwerkstypen
Grundfrequenz,
Grundschwingzeit
Frequenz bzw. Schwingzeit der massgebenden Eigenschwingung (des Bau-
werks oder Bauteils)
H
Haupttragelemente Elemente des Tragwerks, deren Gesamtheit die globale Kraftabtragung bis in
den Baugrund zu gewährleisten hat und deren Versagen zum Versagen des
Bauwerks führen kann
K
Kippkraft, Kippmoment Durch die horizontalen Schwingungen des Bauwerks infolge Erdbeneneinwir-
kung verursachten Kräfte, gegen die das Bauwerk eine globale Kippstabilität
aufweisen muss
Kopplungsriegel Riegel, die das Zusammenwirken von zwei sonst voneinander statisch unab-
hängigen Teilen eines Tragwerks ermöglichen (z.B. Stockwerksriegel zwischen
zwei von unten bis oben durchgehenden Tragwänden)
Kraftfluss Weg bzw. System der Abtragung der Kräfte vom Tragwerk über die Fundation
in den Baugrund
Kraftkontrolliert Grenze der Tragfähigkeit ist bei maximaler Kraft erreicht (sprödes, nicht-dissi-
patives Verhalten)
ANHANG A
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M
Mangel Ein Mangel im Sinne dieser Richtlinie liegt dann vor, wenn eine Abklärung
mittels der Fragenlisten für den Schritt 1 (Anhänge C, D und E) zum Ergebnis
„nz“, d.h. „nicht zutreffend“ geführt hat
N
Nichttragende Bauwerksteile Teile, die im Bauwerk keine lastabtragende Funktion haben, also nur für sich
selbst von statischer Bedeutung sind
P
Pendelstütze Stütze, die an beiden Enden gelenkig mit den anderen Tragelementen verbun-
den ist, bzw. im Rechenmodell als gelenkig angenommen wird, und deshalb nur
Zug- und Druckkräfte überträgt
Potentielles plastisches
Gelenk
Stelle im Tragwerk (Tragelement), wo der Stahl (bzw. die Bewehrung) bei einer
Steigerung der Beanspruchung zuerst die Fliessgrenze erreicht
Q
Quickcheck einfache Berechnung zu einem Teilaspekt (im Schritt 1 der BWG-Stufe 2)
R
Rahmenknoten Verbindungsstellen zwischen Stützen und Riegeln in Rahmen
S
Schritt 1 bzw. 2 der FEMA
310
Schritt 1: Ausfüllen der Fragenlisten inklusive einfache Berechnungen
Schritt 2: Vertiefende Berechnungen
Die BWG-Stufe 2 ist eine Anpassung des Schrittes 1 der FEMA 310
Schubkontrolliert Grenze der Tragfähigkeit ist bei maximaler Schubbeanspruchung (vor maximal
möglicher Biegebeanspruchung) erreicht
Schubwand Tragwand, die massgeblich zur Abtragung der horizontalen Querkräfte in Rich-
tung der Wandebene (als Scheibe wirkend) dient
Schwerelasten Durch die Masse und die Gravitationsbeschleunigung erzeugte Lasten (Eigen-
last eines Bauteils, Auflasten, statische Nutzlasten)
Sekundärelemente,
sekundäre Tragelemente
Elemente des Tragwerks, die für die globale Kraftabtragung bis in den Bau-
grund keine entscheidende Bedeutung haben, und deren Versagen nicht zum
Versagen des Bauwerks führen kann
SRSS-Methode Methode der quadratischen Überlagerung (Square Root of the Sum of the
Squares)
ANHANG A
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Stockwerkskraft Im Stockwerk wirksame totale Kraft, hier vor allem die horizontale Kraft infolge
Erdbeben, berechnet mit der Ersatzkraft- oder Antwortspektrenmethode
Stockwerkverschiebung (Horizontale) Relativverschiebung (Auslenkung) eines Stockwerks gegenüber
dem direkt darunter liegenden Stockwerk
Stützenstoss Verbindungsstelle zwischen direkt übereinander stehenden Stützenelementen
(Schraub- oder Schweissverbindungen)
T
Trägheitskräfte Durch die vom Erdbeben erzeugten Schwingungen der Bauwerksmassen ver-
ursachte Kräfte
Tragwerk Gesamtheit der Bauwerksteile, die zur Abtragung der Lasteinwirkungen dienen
U
URM Unbewehrtes Mauerwerk (unreinforced masonry)
V
Verband System von aussteifenden Streben in Rahmentragwerken
Verformungskontrolliert Grenze der Tragfähigkeit ist bei maximaler Verformung erreicht (duktiles, dissi-
patives Verhalten)
ANHANG B
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B. Ergänzende Angaben zur Auswahl derBauwerkstypen
Tragwerks-
typ:
Abkürzung
Bezeichnung
in FEMA-310
Beschreibung In BWG-
Stufe 2
berück-
sichtigt
Kommentare
MIX - Gemischte Tragwerke ja nur Mischsysteme ausden berücksichtigtenTypen ("ja" in Spalte 4)
W1 Ein- oder Mehrfamilienhäuser aus Holz (leichteBauweise). Dach, Decken und Schubwände sindaus Sperrholz oder ähnlichem gefertigt.
nein in der Schweiz eherunbedeutend (insbeson-dere in BWK II und III)
W1A
wood lightframes
wie Typ W1, zusätzlich mit offener Garagenfront imErdgeschoss
nein in der Schweiz eherunbedeutend (insbeson-dere in BWK II und III)
W2 wood frames,commercial andindustrial
Hallen mit grosser Grundfläche und wenigenInnenwänden. Tragwerk aus Holz- oder Stahl-Fachwerken bzw. -Rahmen.
nein
S1 (biegesteife) Stahlrahmen, steife Decken jaS1A
steel momentframes (biegesteife) Stahlrahmen, flexible Decken nein
S2 Stahlfachwerke, steife Decken jaS2A
steel bracedframes Stahlfachwerke, flexible Decken nein
S3 steel lightframes
Vorfabrizierte Stahlrahmen-Tragwerke mit Wändenaus Leichtmetall; 1-stöckige Gebäude
nein in CH wohl eherunbedeutend (insbe-sondere in BWK II & III)
S4 steel frameswith concreteshear walls
Stahlrahmen mit Stahlbeton-Schubwänden, steifeDecken
ja
S5 Stahlrahmen mit Mauerwerk-Schubwänden, steifeDecken
ja
S5A
steel frameswith masonryshear walls Stahlrahmen mit Mauerwerk-Schubwänden, flexible
Deckennein
C1 concretemoment frames
Stahlbetonrahmen (Ortsbeton), steife Decken ja
C2 Stahlbeton-Schubwände, steife Decken jaC2A
concrete shearwall buildings Stahlbeton-Schubwände, flexible Decken nein vermutlich unbedeutend
in der CH; vorläufig nichteinschliessen (*)
- - tragende Wände aus Stahlbeton (Wandbauten),mit steifen Decken
nein wie C2
CM - tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk,mit steifen Decken
ja
C3 Stahlbetonrahmen mit Mauerwerksausfachungen,steife Decken
ja
C3A
concreteframes withinfill masonryshear walls
Stahlbetonrahmen mit Mauerwerksausfachungen,flexible Decken
nein
PC1 Vorfabrizierte Stahlbeton-Schubwand, flexibleDecken
nein
PC1A
precast / tilt-upconcrete shearwall building Vorfabrizierte Stahlbeton-Schubwand, steife
Deckennein
PC2 Vorfabrizierte Stahlbeton-Rahmen, mit Beton-Schubwänden
ja
PC2A
precastconcreteframes Vorfabrizierte Stahlbeton-Rahmen, ohne
Schubwändenein
ANHANG B
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RM1 reinforcedmasonrybearing wallbuildings withflexiblediaphragms
bewehrtes Mauerwerk aus künstlichen Steinen,flexible Decken
nein (*)
RM2 reinforcedmasonrybearing wallbuildings withstiff diaphragms
bewehrtes Mauerwerk aus künstlichen Steinen,steife Decken
nein
URM Mauerwerk aus künstlichen Steinen oder ausrechtwinklig zugehauenen Steinen(Quadermauerwerk), flexible Decken
ja keine Tragwerks-Fragenliste verfügbar
URMA
unreinforcedmasonrybearing wallbuildings Mauerwerk aus künstlichen Steinen oder aus
rechtwinklig zugehauenen Steinen(Quadermauerwerk), steife Decken (i.a. ausOrtsbeton, kraftschlüssig mit Wänden verbunden)
ja
URMB - Mauerwerk aus Bruchsteinen, Feldsteinen, etc. imZyklopenverbund, mit flexiblen Decken.
nein Berechnung in Stufe 3(z.B. nach Benedetti)
Decken werden als flexibel („flexible“), steif („stiff“) oder sehr steif („rigid“) bezeichnetgemäss der Definition in FEMA-310, Abschnitt 1.3. In dieser Betrachtung sind auch dieVerbindungen Decken-Wände einzubeziehen. In Mauerwerks- oder Stahlbetongebäudensind Holzbalkendecken im allgemeinen als flexibel zu betrachten, und Ortsbetondecken als„sehr steif“.
(*) Stahlbetondecken treten in der Schweiz bereits ab 1900 auf (Bauweise Hennebique). Siewerden vorwiegend in wichtigen Gebäuden eingesetzt, wobei die Wände noch ausMauerwerk gefertigt wurden. Gebäude mit Stahlbeton-Wänden und „flexiblen“ Deckenwurden in den Feldstudien von [Peter 2000] und [ECA 2001] nie beobachtet.
ANHANG C
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C. Tragwerkfragenlisten (Schritt 1)
Inhaltsverzeichnis Seite
1. MIX: Gemischte Tragwerke 2
2. MIX: Gemischte Tragwerke, ergänzende Tragwerksfragenliste 7
3. S1: Biegesteife Stahlrahmen mit steifen Decken 12
4. S1: Biegesteife Stahlrahmen mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 14
5. S2: Stahlfachwerke mit steifen Decken 15
6. S2: Stahlfachwerke mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 17
7. S4: Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden und steifen Decken 18
8. S4: Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden und steifen Decken, ergänzende TFL 20
9. S5: Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden und steifen Decken 21
10. S5: Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden und steifen Decken, ergänzende TFL 23
11. C1: Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifen Decken 24
12. C1: Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 26
13. C2: Stahlbetonschubwände mit steifen Decken 28
14. C2: Stahlbetonschubwände mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 30
15. C3: Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungen und steifen Decken 31
16. C3: Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungen und steifen Decken, ergänzende TFL 33
17. CM: Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mit steifen Decken 34
18. CM: Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mit steifen Decken, ergänzende TFL 36
19. PC2: Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-Schubwänden 38
20. PC2: Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-Schubwänden, ergänzende TFL 40
21. URMA: Mauerwerkschubwände mit steifen Decken 42
22. URMA: Mauerwerkschubwände mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 44
Bemerkung:
Die Hinweise auf den Anhang I2 (Schritt 2 der FEMA 310 ) sind als Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen zu
betrachten. Diese gehören nicht zu dem BWG-Stufe 2 Verfahren.
ANHANG C
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1. MIX: Gemischte TragwerkeTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
1.1. Gebäudesystem
1.1.1 Allgemeines
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ANGRENZENDE GEBÄUDE: Der Abstand zu angrenzenden Gebäuden ist grösser als 4% derGebäudehöhe des betrachteten Gebäudes (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
1.1.2 Anordnung der Tragelemente
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
1.1.3 Materialzustand
z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
ANHANG C
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z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN UNBEWEHRTEN, TRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sindnicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in den Lagerfugen senkrechtzur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III) auf (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN NICHTTRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Über eine gesamte Wand verlaufendediagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in denLagerfugen senkrecht zur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm(BWK III) auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN RANDSTÜTZEN VON MAUERWERKWÄNDEN: Mauerwerkwände umfassendeStahlbetonstützen weisen keine diagonalen Risse grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III)auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
1.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
1.2.1 Biegesteife Rahmen
Allgemeines
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Rahmenebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser odergleich 2. Die Anzahl der Rahmenfelder in jeder Rahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw.grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
Biegesteife Rahmen mit Füllwänden aus Mauerwerk
z nz KA ? FÜLLWÄNDE: Sämtliche MauerwerKAusfachungen biegesteifer Rahmen sind von der Hauptstrukturabgefugt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
Biegesteife Rahmen aus Stahl
z nz KA ? STOCKWERKVERSCHIEBUNGEN: Die bezogene Stockwerkverschiebung gem.Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 2.5% (BWK I, II) bzw. 1.5% (BWK III) (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) oder die resultierendeNormalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus der horizontalen Belastunggem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Fliesslast (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.2.1)
Biegesteife Rahmen aus Beton
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Die Schubspannung in den Betonrahmenstützen istgem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)
z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Bruchlast des reinen Betons (Ac × 1.2 fcd, fcd gemäss SIA 262) oderdie resultierende Normalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus derhorizontalen Belastung gem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Bruchlast desreinen Betons (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
ANHANG C
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Biegesteife Rahmen aus vorgefertigtem Beton
z nz KA ? VERBINDUNGEN: Die Verbindungsdetails und im Besonderen die Bewehrungsführung zwischeneinzelnen vorfabrizierten Elementen sind derart ausgebildet, dass sie ausreichende Schub- undBiegewiderstände zur Abtragung der Horizontallasten gem. Berechnungsverfahren im Anhang D1aufweisen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
Nicht zum Aussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörende Rahmen
z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
1.2.2 Schubwände
Allgemeines
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
Schubwände aus Beton
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? RANDVERSTÄRKUNGEN VON SCHUBWÄNDEN: Im Randbereich von Schubwänden zur Verstärkungangeordnete Stahlstützen sind derart mit den darüber- bzw. darunterliegenden Elementen verbunden,dass der gesamte Zugwiderstand der Stützen übertragen werden kann. Diese Forderung gilt nur fürBauwerke mit der Anforderung BWK III (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
Schubwände aus unbewehrtem Mauerwerk
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und Kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)
Füllwände in Rahmen
z nz KA ? WANDVERBINDUNGEN: Füllwände in Rahmen sind gegen Kräfte quer zur Wandebene gehalten. InGebäuden der BWK III sind die Halterungen auf die Kräfte im Versagenszustand der Wand ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
ANHANG C
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1.2.3 Durch Verbände stabilisierte Rahmen
Allgemeines
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der mit Verbänden stabilisierten Rahmenebenen ist in beiden horizontalenRichtungen grösser oder gleich 2. Die Anzahl der mit Verbänden ausgesteiften Rahmenfelder in jederRahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw. grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN VERBÄNDEN: Die aus der horizontalen Belastung gem.Berechnungsverfahren im Anhang I resultierende Normalspannung übersteigt in keiner Diagonale 125N / mm2 oder 50% der Fliessspannung gemäss SIA 263 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? STÜTZENSTÖSSE: In Gebäuden der BWK III sind alle Stossverbindungen in Stützen mit direktemAnschluss an Verbandstäbe (Diagonalen) auf Zug und Druck auf die Fliesslast der Stützen ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
1.3. Decken
1.3.1 Vorgefertigte Betondecken
z nz KA ? ÜBERBETONSCHICHT: Decken aus vorgefertigten Betonelementen sind anhand einerdurchgehenden, bewehrten Überbetonschicht untereinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.3.3)
1.4. Verbindungen
1.4.1 Verankerungen für Normalkräfte
z nz KA ? WANDVERANKERUNGEN: Beton- und Mauerwerkwände an Deckenrändern sind quer zur Wandebeneanhand von Stahlankern oder durch geeignete Bewehrungsführung fest mit der Decke verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)
1.4.2 Schubübertragung
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN STAHLRAHMEN: Die Decken sind derart mit den Stahlrahmen verbunden,dass die horizontalen Kräfte in die Rahmen übertragen werden können. In Gebäuden der BWK III liegtder Schubwiderstand der Verbindungselemente über demjenigen der entsprechenden Stahlrahmen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)
z nz KA ? ÜBERBETONSCHICHTEN IM ANSCHLUSSBEREICH VON SCHUBWÄNDEN UND RAHMEN:Überbetonschichten bei vorgefertigte Betondecken sind anhand von Dübeln mit den Schubwänden bzw.den Rahmen verbunden. Der Schubwiderstand der Dübelverbindungen ist in Gebäuden der BWK IIIhöher als derjenige der entsprechenden Schubwand bzw. des entsprechenden Rahmens (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)
1.4.3 Verbindungen von vertikalen Tragelementen
z nz KA ? STAHLSTÜTZEN: Alle Stahlstützen, die zum Aussteifungssystems für horizontale Kräfte gehören, sindfest mit der Fundation des Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand derStützenverankerung höher als derjenige der Fundation (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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z nz KA ? BETONSTÜTZEN: Alle Betonstützen sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundationdes Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand der Anschlussbewehrunghöher als derjenige der Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
z nz KA ? RANDSTÜTZEN VON SCHUBWÄNDEN: Randstützen zur Verstärkung von Schubwänden sind mit derFundation durch entsprechende Anschlussbewehrung bzw. durch adäquate Verbindungsmittelverbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand dieser Verbindungen höher als derjenigeder Stützen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
z nz KA ? ANDERE WANDEDLEMETE: Wandelemente aus Metall, Fieberglas oder Zement sind durch adäquateVerbindungsmittel mit der Fundation verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstanddieser Verbindungen höher als derjenige der entsprechenden Wand (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.3)
1.4.4 Verbindungen von horizontalen mit vertikalen Tragelementen
z nz KA ? VERBINDUNG ZWISCHEN TRÄGERN UND STÜTZEN: Träger sind bei der Auflagerung auf Stützengegen Abgleiten und Abheben gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)
1.4.5 Verankerungen von flächenhaften Tragelementen
z nz KA ? DACH: Dachelemente aus Metall, Fieberglas oder Zement sind fest mit dem Tragsystem des Dachsverbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Befestigungen höher als derjenige derDachelemente (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.5)
z nz KA ? WÄNDE: Wandelemente aus Metall, Fieberglas oder Zement sind fest mit dem Haupttragwerkverbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Befestigungen höher als derjenigender Wandelemente (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.5)
ANHANG C
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2. MIX: Gemischte TragwerkeErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
2.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
2.1.1 Biegesteife Rahmen
Biegesteife Rahmen aus Stahl
z nz KA ? BIEGESTEIFE VERBINDUNGEN: Der Biegewiderstand der Verbindungen ist höher als derjenige derangrenzenden Träger, Stützen und Knoten (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KNOTEN: Der Schubwiderstand des Knotenstegblechs ermöglicht den Aufbau eines Schubfelds zurÜbertragung von 80% des Riegelfliessmoments in die Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? STÜTZENVERBINDUNGEN: In allen Stützenstössen von biegesteifen Rahmen sind sowohl Flanschenals auch Stege miteinander verbunden und haben mindestens den Tragwiderstand der angrenzendenStützen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? STARKE STÜTZE / SCHWACHE RIEGEL: In jeder Rahmenebene ist in mindestens 75% derRahmenfelder der Biegewiderstand der Stützen höher als derjenige der Riegel (Schritt 2: siehe AnhangI2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SCHLANKHEIT DER RAHMENELEMENTE: Alle tragenden Elemente des Rahmens genügen denSchlankheitsanforderungen für das Berechnungsverfahren PP gemäss SIA 263, Tabelle 3a (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? DURCHDRINGUNGEN IN DEN RIEGELSTEGEN: Sämtliche Aussparungen in den Stegen derRahmenriegel liegen in der mittleren Hälfte des Rahmenfeldes und sind kleiner als ¼ der Steghöhe desRiegels (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? DURCHLAUFENDE RIEGELFLANSCHEN: In biegesteifen Knoten sind die Riegelflanschen im Bereichdes Stützenstegs durch Aussteifungsrippen durchlaufend miteinander verbunden (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KIPPSICHERUNG VON RAHMENKNOTEN: Biegesteife Rahmenknoten sind gegen Kippen gehalten(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KIPPVERBÄNDE DER UNTEREN RIEGELFLANSCHEN: Der untere Flansch der Rahmenriegel istdurch Verbände gegen Kippen gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
Biegesteife Rahmen aus Beton
z nz KA ? RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht ausRahmen mit Stützen und Flachdecken sondern aus Rahmen mit Stützen und Unterzügen oderseparaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? VORGESPANNTE RAHMENELEMENTE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte enthält keinevorgespannten Elemente (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KURZE STÜTZEN: Es gibt in keinem Geschoss Stützen mit einem Verhältnis von Stützenhöhe zuStützenstärke, welches tiefer liegt als 75% des Verhältnisses von Stützenhöhe zu Stützenstärke einertypischen Stütze im betrachteten Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KEIN SCHUBVERSAGEN: Der effektive Schubwiderstand der Stützen und Riegel ermöglicht denAufbau des effektiven Biegewiderstands der Stützen am Stützenkopf und am Stützenfuss (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? STARKE STÜTZE / SCHWACHE RIEGEL: In jedem Geschoss ist der mittlere Biegewiderstand derStützen um 20% höher als der mittlere Biegewiderstand der Riegel in den Rahmenknoten (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? LÄNGSBEWEHRUNG DER RIEGEL: In jedem Rahmenriegel sind mindestens zwei über die gesamteRiegellänge durchlaufende Bewehrungseisen sowohl in der oberen und als auch in der unterenBewehrungslage vorhanden und in den Rahmenknoten läuft in allen Bewehrungslagen mindestensjedes vierte Bewehrungseisen durch (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
ANHANG C
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z nz KA ? BEWEHRUNGSSTÖSSE IN STÜTZEN: In Bewehrungsstössen von Stützen ist die Überlappungslängegrösser als der 50-fache Stabdurchmesser der gestossenen Längseisen. Zusätzlich sind dieLängseisen über die gesamte Stosslänge durch Bügel mit vertikalem Abstand kleiner als den 8-fachenStabdurchmesser des Längseisens gegen Ausknicken gehalten (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)
z nz KA ? BEWEHRUNGSSTÖSSE IN RAHMENRIEGELN: Die Bewehrungsstösse der Längsbewehrung in denRahmenriegeln liegen in der mittleren Hälfte des Rahmenfeldes bzw. nicht in der Nähe von potentiellenplastischen Gelenken (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? BÜGELABSTAND IN STÜTZEN: Der vertikale Bügelabstand ist in der ganzen Stütze kleiner als ¼ derminimalen Querschnittabmessung der Stütze. In Bereich von potentiellen plastischen Gelenken ist dervertikale Bügelabstand kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser der gehaltenen Längseisen (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? BÜGELABSTAND IN RAHMENRIEGELN: Der horizontale Bügelabstand ist im ganzen Riegel kleinerals ½ der minimalen Querschnittabmessung des Riegels. Im Bereich von potentiellen plastischenGelenken ist der horizontale Bügelabstand kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser des gehaltenenLängseisens bzw. kleiner als ¼ der minimalen Querschnittabmessung des Riegels (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? BEWEHRUNG IN RAHMENKNOTEN: In Rahmenknoten sind sowohl horizontale als auch vertikaleBügel mit Abständen kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser der jeweils gehaltenen Längseisenvorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? EXZENTRIZITÄT IN RAHMENKNOTEN: In sämtlichen Rahmenknoten sind keine Exzentrizitätenzwischen Riegel- und Stützenachsen von mehr als 20% der minimalen Querschnittabmessung derStützen vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? ENDHAKEN VON BÜGLEN: Sämtliche Bügel und Stabilisierungseisen sind mit 135°-Endhakenversehen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
Biegesteife Rahmen aus vorgefertigtem Beton
z nz KA ? VORGEFERTIGTE RAHMEN: In Gebäuden mit Schubwänden aus Beton sind vorgefertigteBetonrahmen nicht zur Abtragung von horizontalen Kräften in Rechnung gestellt, d. h. sämtlichehorizontalen Kräfte werden durch die Betonschubwände abgetragen (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)
z nz KA ? VORGEFERTIGTE VERBINDUNGEN: In Gebäuden mit Schubwänden aus Beton ist derTragwiderstand der Verbindungen zwischen den vorgefertigten Rahmenelementen höher als derTragwiderstand der Rahmenelemente selbst (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
Nicht zum Aussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen
z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
2.1.2 Schubwände
Schubwände aus Beton
z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
ANHANG C
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z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? VERBINDUNGEN ZWISCHEN SCHUBWÄNDEN UND STAHLRAHMEN: Riegel und Stützen vonStahlrahmen sind durch aufgeschweisste Dübel oder Bewehrungsstäbe mit den Schubwändenverbunden bzw. vollständig in die Schubwände einbetoniert. Der Schubwiderstand dieser Verbindungendenjenigen der Schubwände abgestimmt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
Schubwände aus unbewehrtem Mauerwerk
z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von unbewehrtenMauerwerkwänden ist kleiner als die folgenden Werte: (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)• Oberstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 9• Unterstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 15• Alle anderen Verhältnisse 13
z nz KA ? MEHRSCHALIGE MAUERWERKWÄNDE: Verfüllte Fugen zwischen einzelnen Wandschalen habenkeine oder nur vernachlässigbare Fehlstellen im Füllgut (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
Füllwände in Rahmen
z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von Füllwänden in Rahmen istkleiner als 13 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? MEHRSCHALIGE WÄNDE: Mehrschalige Füllwände in Rahmen sind durch Verfüllung der Fuge mittelsMörtel oder ähnlichem Material schubsteif miteinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? TEILAUSFACHUNG: Füllwände in Rahmen verlaufen durchlaufend bis zur Unterkante desRahmenriegels. Teilausfachungen sind nicht zulässig (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
2.1.3 Durch Verbände stabilisierte Rahmen
Allgemeines
z nz KA ? SCHLANKHEIT DER DIAGONALEN: Alle auf Druck beanspruchten Diagonalstäbe habenSchlankheiten ?k kleiner als 120 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? FESTIGKEIT DER VERBINDUNGEN: Alle Verbindungen von Diagonalstäben haben einen höherenTragwiderstand als die Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) der angeschlossenen Diagonalstäbe(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? HALTERUNG DER VERBINGUNGSKNOTEN AUS DER EBENE: Verbindungen zwischenDiagonalstäben und Unterflanschen von Riegeln sind durch Verbände aus der Ebene gehalten (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
Zentrisch angeschlossene Verbände
z nz KA ? K-VERBÄNDE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht aus Rahmenfeldern mit k-förmigen Verbänden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? VERBÄNDE MIT ZUGSTÄBEN: Bei Gebäuden mit mehr als zwei Stockwerken ist der Anteil von reinenZugdiagonalen am gesamten Tragwiderstand des Aussteifungssystem für horizontale Kräfte tiefer als70% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
ANHANG C
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z nz KA ? V-VERBÄNDE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht aus Rahmenfeldern mit v-förmigen Verbänden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? ZENTRISCHE VERBINDUNGEN: Sämtliche Anschlüsse von Diagonalstäben an Rahmenknoten sindzentrisch (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
2.2. Decken
2.2.1 Allgemeines
z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? KONTINUITÄT DES DACHS: Unabhängig von allfälligen Änderungen der Dachneigung bzw. desDachniveaus ist die Tragstruktur des Daches insbesondere bei Absätzen zusammenhängend (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI VERBANDSTABILISIERTEN RAHMEN: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von verbandstabilisierten Rahmen erstrecken sich über weniger als15% der Länge der entsprechenden Rahmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN AUS MAUERWERK: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von Schubwänden aus Mauerwerk sind kürzer als 1.2 m (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
2.2.2 Blechdecken
z nz KA ? BLECHDECKEN OHNE BETONÜBERZUG: Blechdecken ohne Betonüberzug oder mit einerÜberzugsschicht aus einem anderen Material als Beton haben für die Abtragung horizontaler Kräftekeine Spannweiten grösser als 12 m und das Verhältnis von Spannweite zu Deckentiefe ist nichtgrösser als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.2)
2.2.3 Andere Deckensysteme
z nz KA ? ANDERE DECKENSYSTEME: Es sind nur Deckensysteme aus Stahlbeton oder Metallblechen zulässig(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.4)
2.3. Verbindungen
2.3.1 Verankerungen für Normalkräfte
z nz KA ? ANKERABSTAND: Aussenwände aus Mauerwerk sind auf allen Geschossniveaus mit mindestenseinem Anker pro m' Wandlänge mit den Decken verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)
ANHANG C
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2.3.2 Verbindungen von vertikalen Tragelementen
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
2.3.3 Verbindungen von horizontalen mit vertikalen Tragelementen
z nz KA ? AUFLAGER VON TRÄGERN: Auflager von Trägern auf Wänden oder Wandkonsolen sind durchmindestens zwei zusätzliche Bügel in den entsprechenden Wandbereichen gegen Ausreissen gesichert(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)
z nz KA ? LAGER AUF KONSOLEN: Auflager von Trägern auf Wandkonsolen sind mindestens 7.5 cm lang(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)
z nz KA ? TRÄGERVERBINDUNGEN AUF KONSOLEN: Auf Wandkonsolen aufgelegte, nicht biegesteif mit derentsprechenden Wand verbundene Träger sind nicht durch geschweisste Verbindungen angeschlossen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)
2.3.4 Verankerungen von flächenhaften Tragelementen
z nz KA ? MAXIMALABSTAND: Der Abstand von Verbindungselementen zwischen Decken und Trägern ist kleinerals 20 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.5)
ANHANG C
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3. S1: Biegesteife Stahlrahmen mit steifen DeckenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
3.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ANGRENZENDE GEBÄUDE: Der Abstand zu angrenzenden Gebäuden ist grösser als 4% derGebäudehöhe des betrachteten Gebäudes (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIkaLE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
3.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Rahmenebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser odergleich 2. Die Anzahl der Rahmenfelder in jeder Rahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw.grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? FÜLLWÄNDE: Sämtliche Mauerwerkausfachungen biegesteifer Rahmen sind von der Hauptstrukturabgefugt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? STOCKWERKVERSCHIEBUNGEN: Die bezogene Stockwerkverschiebung gem.Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 2.5% (BWK I, II) bzw. 1.5% (BWK III) (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) oder die resultierendeNormalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus der horizontalen Belastunggem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Fliesslast (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.2.1)
ANHANG C
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3.3. Verbindungen
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN STAHLRAHMEN: Die Decken sind derart mit den Stahlrahmen verbunden,dass die horizontalen Kräfte in die Rahmen übertragen werden können. In Gebäuden der BWK III liegtder Schubwiderstand der Verbindungselemente über demjenigen der entsprechenden Stahlrahmen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)
z nz KA ? STAHLSTÜTZEN: Alle Stahlstützen, die zum Aussteifungssystems für horizontale Kräfte gehören, sindfest mit der Fundation des Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand derStützenverankerung höher als derjenige der Fundation (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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4. S1: Biegesteife Stahlrahmen mit steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
4.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? BIEGESTEIFE VERBINDUNGEN: Der Biegewiderstand der Verbindungen ist höher als derjenige derangrenzenden Träger, Stützen und Knoten (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KNOTEN: Der Schubwiderstand des Knotenstegblechs ermöglicht den Aufbau eines Schubfelds zurÜbertragung von 80% des Riegelfliessmoments in die Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? STÜTZENVERBINDUNGEN: In allen Stützenstössen von biegesteifen Rahmen sind sowohl Flanschenals auch Stege miteinander verbunden und haben mindestens den Tragwiderstand der angrenzendenStützen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? STARKE STÜTZE / SCHWACHE RIEGEL: In jeder Rahmenebene ist in mindestens 75% derRahmenfelder der Biegewiderstand der Stützen höher als derjenige der Riegel (Schritt 2: siehe AnhangI2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SCHLANKHEIT DER RAHMENELEMENTE: Alle tragenden Elemente des Rahmens genügen denSchlankheitsanforderungen für das Berechnungsverfahren PP gemäss SIA 263, Tabelle 3a (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? DURCHDRINGUNGEN IN DEN RIEGELSTEGEN: Sämtliche Aussparungen in den Stegen derRahmenriegel liegen in der mittleren Hälfte des Rahmenfeldes und sind kleiner als ¼ der Steghöhe desRiegels (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? DURCHLAUFENDE RIEGELFLANSCHEN: In biegesteifen Knoten sind die Riegelflanschen im Bereichdes Stützenstegs durch Aussteifungsrippen durchlaufend miteinander verbunden (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KIPPSICHERUNG VON RAHMENKNOTEN: Biegesteife Rahmenknoten sind gegen Kippen gehalten(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KIPPVERBÄNDE DER UNTEREN RIEGELFLANSCHEN: Der untere Flansch der Rahmenriegel istdurch Verbände gegen Kippen gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
4.2. Decken
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
4.3. Verbindungen
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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5. S2: Stahlfachwerke mit steifen DeckenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
5.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIkaLE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
5.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) oder die resultierendeNormalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus der horizontalen Belastunggem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Fliesslast (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der mit Verbänden stabilisierten Rahmenebenen ist in beiden horizontalenRichtungen grösser oder gleich 2. Die Anzahl der mit Verbänden ausgesteiften Rahmenfelder in jederRahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw. grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN VERBÄNDEN: Die aus der horizontalen Belastung gem.Berechnungsverfahren im Anhang I resultierende Normalspannung übersteigt in keiner Diagonale 125N / mm2 oder 50% der Fliessspannung gemäss SIA 263 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? STÜTZENSTÖSSE: In Gebäuden der BWK III sind alle Stossverbindungen in Stützen mit direktemAnschluss an Verbandstäbe (Diagonalen) auf Zug und Druck auf die Fliesslast der Stützen ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
ANHANG C
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5.3. Verbindungen
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN STAHLRAHMEN: Die Decken sind derart mit den Stahlrahmen verbunden,dass die horizontalen Kräfte in die Rahmen übertragen werden können. In Gebäuden der BWK III liegtder Schubwiderstand der Verbindungselemente über demjenigen der entsprechenden Stahlrahmen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)
z nz KA ? STAHLSTÜTZEN: Alle Stahlstützen, die zum Aussteifungssystems für horizontale Kräfte gehören, sindfest mit der Fundation des Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand derStützenverankerung höher als derjenige der Fundation (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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6. S2: Stahlfachwerke mit steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
6.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? BIEGESTEIFE VERBINDUNGEN: Der Biegewiderstand der Verbindungen ist höher als derjenige derangrenzenden Träger, Stützen und Knoten (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SCHLANKHEIT DER RAHMENELEMENTE: Alle tragenden Elemente des Rahmens genügen denSchlankheitsanforderungen für das Berechnungsverfahren PP gemäss SIA 263, Tabelle 3a (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SCHLANKHEIT DER DIAGONALEN: Alle auf Druck beanspruchten Diagonalstäbe habenSchlankheiten ?k kleiner als 120 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? FESTIGKEIT DER VERBINDUNGEN: Alle Verbindungen von Diagonalstäben haben einen höherenTragwiderstand als die Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) der angeschlossenen Diagonalstäbe(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? HALTERUNG DER VERBINGUNGSKNOTEN AUS DER EBENE: Verbindungen zwischenDiagonalstäben und Unterflanschen von Riegeln sind durch Verbände aus der Ebene gehalten (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? K-VERBÄNDE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht aus Rahmenfeldern mit k-förmigen Verbänden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? VERBÄNDE MIT ZUGSTÄBEN: Bei Gebäuden mit mehr als zwei Stockwerken ist der Anteil von reinenZugdiagonalen am gesamten Tragwiderstand des Aussteifungssystem für horizontale Kräfte tiefer als70% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? V-VERBÄNDE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht aus Rahmenfeldern mit v-förmigen Verbänden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
z nz KA ? ZENTRISCHE VERBINDUNGEN: Sämtliche Anschlüsse von Diagonalstäben an Rahmenknoten sindzentrisch (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)
6.2. Decken
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI VERBANDSTABILISIERTEN RAHMEN: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von verbandstabilisierten Rahmen erstrecken sich über weniger als15% der Länge der entsprechenden Rahmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
6.3. Verbindungen
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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7. S4: Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden undsteifen DeckenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
7.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? Vertikale UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)
7.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
ANHANG C
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z nz KA ? RANDVERSTÄRKUNGEN VON SCHUBWÄNDEN: Im Randbereich von Schubwänden zur Verstärkungangeordnete Stahlstützen sind derart mit den darüber- bzw. darunterliegenden Elementen verbunden,dass der gesamte Zugwiderstand der Stützen übertragen werden kann. Diese Forderung gilt nur fürBauwerke mit der Anforderung BWK III (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
7.3. Verbindungen
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)
z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
z nz KA ? RANDSTÜTZEN VON SCHUBWÄNDEN: Randstützen zur Verstärkung von Schubwänden sind mit derFundation durch entsprechende Anschlussbewehrung bzw. durch adäquate Verbindungsmittelverbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand dieser Verbindungen höher als derjenigeder Stützen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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8. S4: Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden undsteifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
8.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? VERBINDUNGEN ZWISCHEN SCHUBWÄNDEN UND STAHLRAHMEN: Riegel und Stützen vonStahlrahmen sind durch aufgeschweisste Dübel oder Bewehrungsstäbe mit den Schubwändenverbunden bzw. vollständig in die Schubwände einbetoniert. Der Schubwiderstand dieser Verbindungendenjenigen der Schubwände abgestimmt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
8.2. Decken
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
8.3. Verbindungen
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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9. S5: Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden undsteifen DeckenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
9.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN NICHTTRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Über eine gesamte Wand verlaufendediagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in denLagerfugen senkrecht zur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm(BWK III) auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
9.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)
ANHANG C
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z nz KA ? WANDVERBINDUNGEN: Füllwände in Rahmen sind gegen Kräfte quer zur Wandebene gehalten. InGebäuden der BWK III sind die Halterungen auf die Kräfte im Versagenszustand der Wand ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
9.3. Verbindungen
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)
z nz KA ? STAHLSTÜTZEN: Alle Stahlstützen, die zum Aussteifungssystems für horizontale Kräfte gehören, sindfest mit der Fundation des Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand derStützenverankerung höher als derjenige der Fundation (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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10. S5: Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden undsteifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
10.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? MEHRSCHALIGE WÄNDE: Mehrschalige Füllwände in Rahmen sind durch Verfüllung der Fuge mittelsMörtel oder ähnlichem Material schubsteif miteinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
10.2. Decken
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
10.3. Verbindungen
z nz KA ? ANKERABSTAND: Aussenwände aus Mauerwerk sind auf allen Geschossniveaus mit mindestenseinem Anker pro m' Wandlänge mit den Decken verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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11. C1: Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifenDeckenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
11.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ANGRENZENDE GEBÄUDE: Der Abstand zu angrenzenden Gebäuden ist grösser als 4% derGebäudehöhe des betrachteten Gebäudes (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)
11.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Rahmenebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser odergleich 2. Die Anzahl der Rahmenfelder in jeder Rahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw.grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? FÜLLWÄNDE: Sämtliche Mauerwerkausfachungen biegesteifer Rahmen sind von der Hauptstrukturabgefugt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Die Schubspannung in den Betonrahmenstützen istgem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)
z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Bruchlast des reinen Betons (Ac × 1.2 fcd, fcd gemäss SIA 262) oderdie resultierende Normalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus derhorizontalen Belastung gem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Bruchlast desreinen Betons (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
ANHANG C
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11.3. Verbindungen
z nz KA ? BETONSTÜTZEN: Alle Betonstützen sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundationdes Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand der Anschlussbewehrunghöher als derjenige der Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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12. C1: Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifenDeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
12.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht ausRahmen mit Stützen und Flachdecken sondern aus Rahmen mit Stützen und Unterzügen oderseparaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? VORGESPANNTE RAHMENELEMENTE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte enthält keinevorgespannten Elemente (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KURZE STÜTZEN: Es gibt in keinem Geschoss Stützen mit einem Verhältnis von Stützenhöhe zuStützenstärke, welches tiefer liegt als 75% des Verhältnisses von Stützenhöhe zu Stützenstärke einertypischen Stütze im betrachteten Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KEIN SCHUBVERSAGEN: Der effektive Schubwiderstand der Stützen und Riegel ermöglicht denAufbau des effektiven Biegewiderstands der Stützen am Stützenkopf und am Stützenfuss (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? STARKE STÜTZE / SCHWACHE RIEGEL: In jedem Geschoss ist der mittlere Biegewiderstand derStützen um 20% höher als der mittlere Biegewiderstand der Riegel in den Rahmenknoten (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? LÄNGSBEWEHRUNG DER RIEGEL: In jedem Rahmenriegel sind mindestens zwei über die gesamteRiegellänge durchlaufende Bewehrungseisen sowohl in der oberen und als auch in der unterenBewehrungslage vorhanden und in den Rahmenknoten läuft in allen Bewehrungslagen mindestensjedes vierte Bewehrungseisen durch (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? BEWEHRUNGSSTÖSSE IN STÜTZEN: In Bewehrungsstössen von Stützen ist die Überlappungslängegrösser als der 50-fache Stabdurchmesser der gestossenen Längseisen. Zusätzlich sind dieLängseisen über die gesamte Stosslänge durch Bügel mit vertikalem Abstand kleiner als den 8-fachenStabdurchmesser des Längseisens gegen Ausknicken gehalten (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)
z nz KA ? BEWEHRUNGSSTÖSSE IN RAHMENRIEGELN: Die Bewehrungsstösse der Längsbewehrung in denRahmenriegeln liegen in der mittleren Hälfte des Rahmenfeldes bzw. nicht in der Nähe von potentiellenplastischen Gelenken (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? BÜGELABSTAND IN STÜTZEN: Der vertikale Bügelabstand ist in der ganzen Stütze kleiner als ¼ derminimalen Querschnittabmessung der Stütze. In Bereich von potentiellen plastischen Gelenken ist dervertikale Bügelabstand kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser der gehaltenen Längseisen (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? BÜGELABSTAND IN RAHMENRIEGELN: Der horizontale Bügelabstand ist im ganzen Riegel kleinerals ½ der minimalen Querschnittabmessung des Riegels. Im Bereich von potentiellen plastischenGelenken ist der horizontale Bügelabstand kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser des gehaltenenLängseisens bzw. kleiner als ¼ der minimalen Querschnittabmessung des Riegels (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? BEWEHRUNG IN RAHMENKNOTEN: In Rahmenknoten sind sowohl horizontale als auch vertikaleBügel mit Abständen kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser der jeweils gehaltenen Längseisenvorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? EXZENTRIZITÄT IN RAHMENKNOTEN: In sämtlichen Rahmenknoten sind keine Exzentrizitätenzwischen Riegel- und Stützenachsen von mehr als 20% der minimalen Querschnittabmessung derStützen vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? ENDHAKEN VON BÜGLEN: Sämtliche Bügel und Stabilisierungseisen sind mit 135°-Endhakenversehen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
ANHANG C
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12.2. Decken
z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
12.3. Verbindungen
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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13. C2: Stahlbetonschubwände mit steifen DeckenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
13.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)
13.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
ANHANG C
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13.3. Verbindungen
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)
z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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14. C2: Stahlbetonschubwände mit steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
14.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
14.2. Decken
z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
14.3. Verbindungen
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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15. C3: Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungenund steifen DeckenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
15.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN NICHTTRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Über eine gesamte Wand verlaufendediagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in denLagerfugen senkrecht zur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm(BWK III) auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN RANDSTÜTZEN VON MAUERWERKWÄNDEN: Mauerwerkwände umfassendeStahlbetonstützen weisen keine diagonalen Risse grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III)auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
15.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)
ANHANG C
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z nz KA ? WANDVERBINDUNGEN: Füllwände in Rahmen sind gegen Kräfte quer zur Wandebene gehalten. InGebäuden der BWK III sind die Halterungen auf die Kräfte im Versagenszustand der Wand ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
15.3. Verbindungen
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)
z nz KA ? BETONSTÜTZEN: Alle Betonstützen sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundationdes Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand der Anschlussbewehrunghöher als derjenige der Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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16. C3: Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungenund steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
16.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von Füllwänden in Rahmen istkleiner als 13 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? MEHRSCHALIGE WÄNDE: Mehrschalige Füllwände in Rahmen sind durch Verfüllung der Fuge mittelsMörtel oder ähnlichem Material schubsteif miteinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? TEILAUSFACHUNG: Füllwände in Rahmen verlaufen durchlaufend bis zur Unterkante desRahmenriegels. Teilausfachungen sind nicht zulässig (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
16.2. Decken
z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
16.3. Verbindungen
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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17. CM: Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mitsteifen DeckenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
17.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN UNBEWEHRTEN, TRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sindnicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in den Lagerfugen senkrechtzur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III) auf (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
ANHANG C
Seite C35 von 44
17.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)
17.3. Verbindungen
z nz KA ? WANDVERANKERUNGEN: Beton- und Mauerwerkwände an Deckenrändern sind quer zur Wandebeneanhand von Stahlankern oder durch geeignete Bewehrungsführung fest mit der Decke verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)
z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
z nz KA ? VERBINDUNG ZWISCHEN TRÄGERN UND STÜTZEN: Träger sind bei der Auflagerung auf Stützengegen Abgleiten und Abheben gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)
ANHANG C
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18. CM: Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mitsteifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
18.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von unbewehrtenMauerwerkwänden ist kleiner als die folgenden Werte: (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)• Oberstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 9• Unterstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 15• Alle anderen Verhältnisse 13
z nz KA ? MEHRSCHALIGE MAUERWERKWÄNDE: Verfüllte Fugen zwischen einzelnen Wandschalen habenkeine oder nur vernachlässigbare Fehlstellen im Füllgut (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
18.2. Decken
z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN AUS MAUERWERK: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von Schubwänden aus Mauerwerk sind kürzer als 1.2 m (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
ANHANG C
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18.3. Verbindungen
z nz KA ? ANKERABSTAND: Aussenwände aus Mauerwerk sind auf allen Geschossniveaus mit mindestenseinem Anker pro m' Wandlänge mit den Decken verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
ANHANG C
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19. PC2: Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-SchubwändenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
19.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)
19.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
ANHANG C
Seite C39 von 44
19.3. Decken
z nz KA ? ÜBERBETONSCHICHT: Decken aus vorgefertigten Betonelementen sind anhand einerdurchgehenden, bewehrten Überbetonschicht untereinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.3.3)
19.4. Verbindungen
z nz KA ? WANDVERANKERUNGEN: Beton- und Mauerwerkwände an Deckenrändern sind quer zur Wandebeneanhand von Stahlankern oder durch geeignete Bewehrungsführung fest mit der Decke verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)
z nz KA ? ÜBERBETONSCHICHTEN IM ANSCHLUSSBEREICH VON SCHUBWÄNDEN UND RAHMEN:Überbetonschichten bei vorgefertigte Betondecken sind anhand von Dübeln mit den Schubwänden bzw.den Rahmen verbunden. Der Schubwiderstand der Dübelverbindungen ist in Gebäuden der BWK IIIhöher als derjenige der entsprechenden Schubwand bzw. des entsprechenden Rahmens (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)
z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
z nz KA ? VERBINDUNG ZWISCHEN TRÄGERN UND STÜTZEN: Träger sind bei der Auflagerung auf Stützengegen Abgleiten und Abheben gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)
ANHANG C
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20. PC2: Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-SchubwändenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
20.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? VORGEFERTIGTE RAHMEN: In Gebäuden mit Schubwänden aus Beton sind vorgefertigteBetonrahmen nicht zur Abtragung von horizontalen Kräften in Rechnung gestellt, d. h. sämtlichehorizontalen Kräfte werden durch die Betonschubwände abgetragen (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)
z nz KA ? VORGEFERTIGTE VERBINDUNGEN: In Gebäuden mit Schubwänden aus Beton ist derTragwiderstand der Verbindungen zwischen den vorgefertigten Rahmenelementen höher als derTragwiderstand der Rahmenelemente selbst (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)
z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)
20.2. Decken
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
20.3. Verbindungen
z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)
z nz KA ? LAGER AUF KONSOLEN: Auflager von Trägern auf Wandkonsolen sind mindestens 7.5 cm lang(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)
ANHANG C
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z nz KA ? TRÄGERVERBINDUNGEN AUF KONSOLEN: Auf Wandkonsolen aufgelegte, nicht biegesteif mit derentsprechenden Wand verbundene Träger sind nicht durch geschweisste Verbindungen angeschlossen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)
ANHANG C
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21. URMA: Mauerwerkschubwände mit steifen DeckenTragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
21.1. Gebäudesystem
z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)
z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)
z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
z nz KA ? RISSE IN UNBEWEHRTEN, TRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sindnicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in den Lagerfugen senkrechtzur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III) auf (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)
21.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)
ANHANG C
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21.3. Verbindungen
z nz KA ? WANDVERANKERUNGEN: Beton- und Mauerwerkwände an Deckenrändern sind quer zur Wandebeneanhand von Stahlankern oder durch geeignete Bewehrungsführung fest mit der Decke verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)
z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)
z nz KA ? VERBINDUNG ZWISCHEN TRÄGERN UND STÜTZEN: Träger sind bei der Auflagerung auf Stützengegen Abgleiten und Abheben gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)
ANHANG C
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22. URMA: Mauerwerkschubwände mit steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
22.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte
z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von unbewehrtenMauerwerkwänden ist kleiner als die folgenden Werte: (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)• Oberstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 9• Unterstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 15• Alle anderen Verhältnisse 13
z nz KA ? MEHRSCHALIGE MAUERWERKWÄNDE: Verfüllte Fugen zwischen einzelnen Wandschalen habenkeine oder nur vernachlässigbare Fehlstellen im Füllgut (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)
22.2. Decken
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN AUS MAUERWERK: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von Schubwänden aus Mauerwerk sind kürzer als 1.2 m (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)
z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)
22.3. Verbindungen
z nz KA ? ANKERABSTAND: Aussenwände aus Mauerwerk sind auf allen Geschossniveaus mit mindestenseinem Anker pro m' Wandlänge mit den Decken verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)
ANHANG D
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D. Fragenliste zu Baugrund und Fundation
Bemerkung:
Die Hinweise auf den Anhang I2 (Schritt 2 der FEMA 310 ) sind als Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen zu
betrachten. Diese gehören nicht zu dem BWG-Stufe 2 Verfahren.
ANHANG D
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1. Baugrund und Fundationz: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
1.1. Baugrund
z nz KA ? BODENVERFLÜSSIGUNG: Der Baugrund ist nicht anfällig auf Verflüssigung, d.h. gesättigte, körnige(mit wenig abgestufter Kornverteilung), wenig dicht gelagerte Lockergesteinsschichten bis 15 m unterdem Bauwerk sind am Standort nicht vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.1)
z nz KA ? HANGSTABILITÄT: Der Standort ist ausreichend weit entfernt von möglichen erdbebenbedingtenHangrutschungs- oder Felssturzbereichen, oder das Bauwerk ist in der Lage, zu erwartendeBodenverschiebungen schadlos zu überstehen (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.1)
z nz KA ? VERWERFUNGEN: Verschiebungen der Erdoberfläche infolge von Verwerfungen sind am Standortnicht zu erwarten (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.1)
1.2. Zustand der Fundation
z nz KA ? FUNDATIONSVERHALTEN: Es gibt keine Anzeichen von erheblichen Bewegungen der Fundation wieSetzungen oder Hebungen, welche die Integrität oder die Festigkeit des Tragwerks beeinträchtigt habenkönnten (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.2)
z nz KA ? SCHÄDIGUNGEN (BWK III): Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Elemente der Fundation durchKorrosion, Sulfateinwirkungen, Abplatzungen oder anderen Gründen so stark geschädigt sind, dass dieIntegrität oder die Festigkeit des Tragwerks beeinträchtigt sein könnte (Schritt 2: siehe Anhang I3,Kapitel I3.2)
1.3. Tragwiderstand der Fundation
z nz KA ? KIPPSTABILITÄT (BWK III): Das Verhältnis (Quotient) zwischen der vorhandenen horizontalenAbmessung auf Fundationshöhe des horizontalen Aussteifungssystems und der Gebäudehöhe istgrösser als 0.6 Sa / g (Siehe Anhang I3, Kapitel I3.3)
Sa = Spektralbeschleunigung für die massgebende Eigenfrequenz der betrachteten Richtungg = Erdbeschleunigung
z nz KA ? VERBINDUNGEN ZWISCHEN FUNDATIONSELEMENTEN (BWK III): Einzelelemente von Fundationenwie Einzelfundamente, Pfähle und Pfeiler, die nicht gehalten sind durch Balken, Platten oder gutenBaugrund (Klassen A oder B gemäss Norm SIA 261), sind durch erdbebensichere Zugelementemiteinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.3)
z nz KA ? TIEFENFUNDATIONEN (BWK III): Pfähle und Pfeiler sind in der Lage, die horizontalen Kräfte vomTragwerk in den Baugrund abzutragen (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.3)
z nz KA ? HANGLAGEN (BWK III): Der Höhenunterschied der Terrains zwischen einer Seite des Gebäudes undeiner anderen Seite ist geringer als die Hälfte der Geschosshöhe im Einbettungsbereich (Schritt 2: sieheAnhang I3, Kapitel I3.3)
ANHANG E
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E. Fragenlisten für nichttragende Bauwerksteile
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Nicht tragende Bauwerksteile E2
2. Nicht tragende Bauwerksteile, Ergänzende Fragenliste E5
Bemerkung:
Die Hinweise auf den Anhang I2 (Schritt 2 der FEMA 310 ) sind als Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen zu
betrachten. Diese gehören nicht zu dem BWG-Stufe 2 Verfahren.
ANHANG E
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1. Nicht tragende BauwerksteileFragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
1.1. Zwischenwände
z nz KA ? UNBEWEHRTE MAUERWERKWÄNDE: Nichttragende Wände aus unbewehrtem Mauerwerk sind alle3 m gegen Kräfte quer zur Wandebene gehalten (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.1)
1.2. Heruntergehängte Decken
z nz KA ? SEITLICHE VERSTREBUNG: Heruntergehängte Decken, die sich über Korridoren und bei Ausgängenbefinden bzw. schwerer sind als 10 kg / m2, sind in beiden horizontalen Richtungen durch mindestensvier diagonale Streben oder Drähte mit einem maximal zulässigen Abstand von 4 m mit derdarüberliegenden Tragstruktur verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)
z nz KA ? VERKLEIDUNGSPLATTEN: Verkleidungsplatten heruntergehängter Decken über Korridoren und beiAusgängen sind mittels Laschen gegen Herunterfallen gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.2)
z nz KA ? ABSTÜTZUNG ANDERER ELEMENTE: Heruntergehängte Decken werden nicht zur seitlichenAbstützung nichttragender Wände verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)
z nz KA ? LATTENROSTE MIT GIPSPLATTEN: Heruntergehängte Decken aus Lattenrosten und Gipsplatten sinddurch mindestens ein Aufhängungselement pro Quadratmeter an die darüberliegende Strukturangeschlossen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)
1.3. Beleuchtungselemente
z nz KA ? UNABHÄNGIGE AUFHÄNGUNG: Beleuchtungselemente in heruntergehängten Decken sindunabhängig von der Deckenaufhängung durch mindestens zwei Streben oder Drähte in den diagonalentgegengesetzten Ecken des jeweiligen Beleuchtungselements mit der darüberliegenden Tragstrukturverbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.3)
z nz KA ? NOTBELEUCHTUNG: Bestandteile der Notbeleuchtung sind gegen Schwanken und Herunterfallenverstrebt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.3)
1.4. Aussenhaut
z nz KA ? FASSADENANKER: Fassadenaufbauten mit einem Gewicht grösser als 50 kg / m2 sind bei Bauwerkender BWKI und BWK II alle 2 m und bei Bauwerken der BWK III alle 1.2 m mit dem Tragwerk desGebäudes verankert (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)
z nz KA ? FASSADENFUGEN: Fassadenfugen von Gebäuden mit einem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte aus biegesteifen Rahmen sind auf Stockwerkverschiebungen von 1% für BWK I und BWK II-Gebäude bzw. von 2% für BWK III-Gebäude ausgelegt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)
z nz KA ? HOHE FASSADENELEMENTE: Bei Fassadenelementen, die fugenlos über mehrere Stockwerkeverlaufen, sind sowohl die Elemente als auch die Verankerungen auf Stockwerkverschiebungen von 1%für BWKI- und BWK II-Gebäude bzw. von 2% für BWK III-Gebäude ausgelegt (Schritt 2: siehe AnhangI4, Kapitel I4.4)
z nz KA ? KIPPBEFESTIGUNGEN VON FASSADENELEMENTEN: Sind Befestigungen von Fassadenelementengegen Kippen in der Ebene nötig, so sind mindestens zwei Befestigungen pro Fassadenelementvorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)
z nz KA ? EINLAGEELEMENTE: Bei Verwendung von Einlageelementen zum Anschluss von Verankerungen inBetonfassaden sind diese Einlageelemente mit der Bewehrung des Fassadenelements verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)
ANHANG E
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z nz KA ? BEFESTIGUNG VON FASSADENELEMENTEN: Fassadenelemente sind aus der Ebene bei BWKI- undBWK II-Gebäuden mit mindestens zwei und bei BWK III-Gebäude mit mindestens vier Befestigungenpro Element gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)
z nz KA ? ALTERUNG VON BEFESTIGUNGSELEMENTEN: Es sind an keinem Befestigungselement Anzeichenvon Korrosion oder von sonstigen Qualitätsminderungen zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.4)
z nz KA ? BESCHÄDIGUNGEN: Am ganzen Bauwerk sind keine beschädigten Fassadenelemente vorhanden(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)
z nz KA ? VERGLASUNG: Fassadenverglasungen und einzelne Scheiben grösser sind als 16 m2 oberhalb vonbegehbaren Bereichen bestehen aus Sicherheitsglas, welches bei Beschädigung im Rahmen bleibt(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)
1.5. Wandverkleidungen aus Mauerwerk
z nz KA ? AUFLAGERUNG: Mauerwerkverkleidungen sind in allen über dem ersten Geschoss liegendenStockwerken am Wandfuss auf Winkelprofilen oder ähnlichem aufgelegt (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.5)
z nz KA ? VERANKERUNG: Mauerwerkverkleidungen sind durch nicht korrodierende Befestigungselemente miteinem Maximalabstand von 90 cm bei BWK I- und BWK II-Gebäuden bzw. 60 cm bei BWK III-Gebäuden an der verkleideten Wand angeschlossen. Es sind mindestens vier Befestigungselementepro m2 Wand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)
z nz KA ? SCHWÄCHUNGEN IN WANDVERKLEIDUNGEN: Bei Wanddurchdringungen oder ähnlichenSchwächungen sind Mauerwerkverkleidungen mittels Ankern mit der verkleideten Wand verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)
1.6. Brüstungen und Dachabschlüsse
z nz KA ? BRÜSTUNGEN AUS UNBEWEHRTEM MAUERWERK: Auf Dachniveau gibt es keine Brüstungen ausunbewehrtem Mauerwerk oder Dachabschlüsse mit Schlankheiten grösser als 2.5 (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.8)
z nz KA ? VORDÄCHER: Vordächer über Gebäudeausgängen sind bei BWK I- und BWK II-Gebäuden mindestensalle 3 m und bei BWK III-Gebäuden mindestens alle 1.8 m verankert (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.8)
1.7. Kamine aus Mauerwerk
z nz KA ? KAMINE AUS UNBEWEHRTEM MAUERWERK: Kamine aus unbewehrtem Mauerwerk überragen dieDachoberfläche um nicht mehr als das Zweifache ihrer kleinsten Abmessung im Grundriss (Schritt 2:siehe Anhang I4, Kapitel I4.9)
z nz KA ? MAUERWERKKAMINE: Mauerwerkkamine sind auf Bodenniveau und auf Dachniveau verankert(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.9)
1.8. Treppen
z nz KA ? UNBEWEHRTE MAUERWERKWÄNDE: Es gibt keine unbewehrten Mauerwerkwände inTreppenbereichen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.10)
z nz KA ? VERBINDUNGEN ZWISCHEN TREPPEN UND TRAGWERK: Bei Gebäuden, derenAussteifungssystem für horizontale Kräfte aus biegesteifen Rahmen besteht, wird entweder dieVerbindung zwischen Treppenläufen und Tragwerk nicht durch kurze, nur oberflächlich im Betonverankerte Befestigungselemente gewährleistet oder die verwendeten Befestigungselemente könnendie gem. Berechnungsverfahren im Anhang I. abgeschätzte Stockwerkverschiebung aufnehmen, ohneauf Zug belastet zu werden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.10)
ANHANG E
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1.9. Innenausbau und Möblierung
z nz KA ? HOHE, SCHMALE GEGENSTÄNDE: Gegenstände mit einem Verhältnis von Höhe zu Tiefe grösser als4 in BWK I- und BWK II-Gebäuden bzw. 3 in BWK III-Gebäuden sind fest mit der Bodenplatte oder miteiner anliegenden Wand verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.11)
1.10. Mechanische und elektrische Ausrüstung
Z nz KA ? NOTSTROMVERSORGUNG: Ausrüstungen, die zur Notstromversorgung benötigt werden, sind derartmontiert, dass ihr Betrieb nach einem Erdbeben gewährleistet ist (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.12)
z nz KA ? SCHWERES GERÄT: Ausrüstungsgegenstände, die schwerer sind als 10 kg und höher als 1.2 m überdem Boden montiert sind, sind gegen horizontale Kräfte verstrebt (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.12)
1.11. Leitungen
z nz KA ? LEITUNGEN VON SPRINKLERANLAGEN: Leitungen von Sprinkleranlagen oder anderenBrandbekämpfungssystemen sind in BWK III-Gebäuden gemäss einschlägiger Richtlinien derGebäudeversicherungen verlegt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.13)
z nz KA ? FLEXIBLE KUPPLUNGEN: Leitungen von Flüssigkeiten und Gasen in BWK III-Gebäuden sind durchflexible Kupplungen untereinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.13)
1.12. Lagerung und Verteilung von gefährlichen Substanzen
z nz KA ? GIFTIGE SUBSTANZEN: Giftige und gefährliche Substanzen in zerbrechlichen Behältern sind gegenAbsturz von Gestellen gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.15)
ANHANG E
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2. Nicht tragende BauwerksteileErgänzende Fragenliste
z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen
2.1. Zwischenwände
z nz KA ? STOCKWERKVERSCHIEBUNGEN: In Geschossen mit Mauerwerkzwischenwänden, welche nicht vomTragwerk abgefugt sind, beträgt die Stockwerkverschiebung gem. Berechnungsverfahren im Anhang Iweniger als 0.5% (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.1)
z nz KA ? TRENNFUGEN IM TRAGWERK: Zwischenwände, welche über Trennfugen im Tragwerk verlaufen, sindebenfalls abgefugt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.1)
z nz KA ? OBERKANTEN VON ZWISCHENWÄNDEN: Zwischenwände, die nur bis zum Niveau vonheruntergehängten Decken reichen, sind an ihrer Oberkante durch Streben mit einem Maximalabstandvon 1.8 m mit dem darüberliegende Tragwerk verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.1)
2.2. Heruntergehängte Decken
z nz KA ? RÄNDER: Heruntergehängte Decken sind an ihren Rändern durch Fugen von mindestens 1.5 cm vonden umgebenden Wänden getrennt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)
z nz KA ? TRENNFUGEN IM TRAGWERK: Heruntergehängte Decken sind in Bereichen von Trennfugen imTragwerk nicht durchlaufend (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)
2.3. Beleuchtungselemente
z nz KA ? HÄNGENDE BELEUCHTUNGSVORRICHTUNGEN: Hängende Beleuchtungsvorrichtungen habenmindestens alle 1.8 m eine Aufhängung und können ohne Gefährdung von benachbarten Elementenfrei schwingen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.3)
z nz KA ? ABDECKUNGEN: Abdeckungen von Neonröhren sind fest mit der Halterung der Lampe verbundenoder mit Sicherheitsvorrichtungen gegen herunterfallen versehen (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.3)
2.4. Wandverkleidungen aus Mauerwerk
z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Fugenmörtel in Mauerwerkverkleidungen kann nicht mühelos von Handmit Hilfe eines Metallwerkzeugs herausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendemMörtel vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)
z nz KA ? DRAINAGE: Bei Mauerwerkverkleidungen, die der Witterung ausgesetzt sind, ist einEntwässerungssystem vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)
z nz KA ? KORROSION: Allfällige Korrosion von Befestigungselementen ist auf ein Minimum beschränkt (Schritt2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)
z nz KA ? VERKLEIDUNGSELEMENTE AUS STEIN: Verkleidungselemente aus Stein mit einer Dicke kleiner als5 cm alle 0.2 m2 befestigt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)
z nz KA ? RISSE: Es sind keine sichtbaren Risse oder andersartige Schwächungen vorhanden (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.5)
2.5. Metallische Abstützkonstruktionen von Trennwänden
z nz KA ? BEFESTIGUNGEN: Metallische Abstützkonstruktionen von Trennwänden sind mindestens alle 60 cmmit dem Tragwerk verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.6)
ANHANG E
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z nz KA ? ÖFFNUNGEN: In Fenster- und Türbereichen von Trennwänden ist die Abstützkonstruktion verstärkt(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.6)
2.6. Mauerwerkabstützkonstruktionen von Trennwänden
z nz KA ? BETONMAUERWERK: Betonmauerwerk zur Abstützung von Trennwänden ist bewehrt. Die gesamteMinimalbewehrung beträgt 0.2% für beide Richtungen bzw. 0.07% für eine Richtung, der Stababstandist kleiner als 1.2 m und die vertikalen Bewehrungseisen verlaufen bis an die Oberkante der Wand(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.7)
z nz KA ? BEFESTIGUNGEN: Abstützkonstruktionen aus Betonmauerwerk sind mindestens alle 1.2 m mit demTragwerk verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.7)
z nz KA ? ABSTÜTZKONSTRUKTIONEN AUS UNBEWEHRTEM MAUERWERK: Es sind keineAbstützkonstruktionen aus unbewehrtem Mauerwerk vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.7)
2.7. Brüstungen und Dachabschlüsse
z nz KA ? BETONBRÜSTUNGEN: Betonbrüstungen mit Schlankheiten grösser als 2.5 sind in vertikaler Richtungbewehrt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.8)
z nz KA ? VERANKERUNGEN: Dachabschlüsse, Brüstungen, Tafeln und andere aussenliegende Verzierungen,die über dem Dachniveau liegen bzw. über Aussenwände auskragen, sind bewehrt und mindestens alle3 m bei BWK I- und BWK II-Gebäuden bzw. mindestens alle 2 m bei BWK III-Gebäuden im Tragwerkverankert (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.8)
2.8. Innenausbau und Möblierung
z nz KA ? AKTENSCHRÄNKE: Direkt nebeneinander stehende Aktenschränke sind untereinander verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.11)
z nz KA ? SCHUBLADEN: Schubladen von Aktenschränke sind mit Riegeln versehen (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.11)
z nz KA ? DOPPELBÖDEN: Doppelböden sind verstrebt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.11)
z nz KA ? ANLAGEN AUF DOPPELBÖDEN: Anlagen auf Doppelböden sind entweder sind entweder mit demTragwerk verbunden oder an seitlich gehaltene Bodensystemen angeschlossen (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.11)
2.9. Mechanische und elektrische Ausrüstung
Z nz KA ? SCHWERES GERÄT: Gerät mit einem Gewicht grösser als 50 kg ist im Tragwerk verankert (Schritt 2:siehe Anhang I4, Kapitel I4.12)
z nz KA ? SCHWINGUNGSISOLATIONEN: Auf Schwingungsisolatoren montierte Geräte sind mit Stossdämpfernversehen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.12)
z nz KA ? ELEKTRISCHE GERÄTE: Elektrische Geräte sind mit dem Tragwerk verbunden (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.12)
2.10. Leitungen
z nz KA ? LEITUNGEN FÜR FLÜSSIGEKITEN UND GASE: Leitungen für Flüssigkeiten und Gase sind gemässeinschlägigen Normen verstrebt und in der Tragstruktur verankert (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.13)
ANHANG E
Seite E7 von 7
z nz KA ? SICHERHEITSVENTILE: An Gebäudeschnittstellen sind in allen Leitungen für Gase und heisse MedienSicherheitsventile vorhanden, welche die Leitung im Falle eines erdbebenbedingten Versagensunterbrechen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.13)
z nz KA ? C-FÖRMIGE AUFHÄNGUNGEN: C-förmige Aufhängungselemente sind bei grossen Leitungen miteinem Abgleitschutz versehen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.13)
2.11. LüftungsKA ?näle
z nz KA ? VERSTREBUNG VON LÜFTUNGSKANÄLEN: Rechteckige Lüftungskanäle mit Querschnittflächengrösser als 0.6 m2 bzw. runde Lüftungskanäle mit einem Durchmesser grösser als 70 cm sind verstrebt.Der maximale Abstand der Querverstrebungen beträgt 10 m, derjenige der Längsverstrebung 20 m(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.14)
z nz KA ? TREPPENBEREICHE UND RAUCHABZUGSKANÄLE: Lüftungskanäle zur Überdruckregelung vonTreppenhäusern und Rauchabzugskanäle sind verstrebt und im Bereich von Trennfugen im Tragwerkflexibel gekoppelt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.14)
z nz KA ? ABSTÜTZUNG VON LÜFTUNGSKANÄLEN: Lüftungskanäle sind nicht auf Leitungen oder anderennichttragenden Bauteilen abgestützt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.14)
2.12. Lagerung und Verteilung von gefährlichen Substanzen
z nz KA ? GASFLASCHEN: Gasflaschen unter Druck sind gegen Wegrutschen und Kippen gehalten (Schritt 2:siehe Anhang I4, Kapitel I4.15)
z nz KA ? GEFÄHRLICHE SUBSTANZEN: Leitungen, welche gefährliche Substanzen enthalten, sind mitSicherheitsventilen versehen, um grössere Austritte dieser Substanzen zu verhindern (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.15)
2.13. Aufzüge
z nz KA ? VERANKERUNG: Alle Bestandzeile von Aufzugssystemen sind verankert (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.16)
z nz KA ? NOTABSCHALTUNG IM ERDBEBENFALL: Alle Aufzüge sind mit einem System zur automatischenAbschaltung beim Überschreiten einer Bodenbewegung von 10% g versehen (Schritt 2: siehe AnhangI4, Kapitel I4.16)
z nz KA ? WÄNDE VON AUFZUGSCHÄCHTEN: Wände von Aufzugschächten sind verankert und bewehrt, umein Herunterfallen von Wandteilen im Falle von starken Erschütterungen zu verhindern (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.16)
z nz KA ? RÜCKHALTEVORRICHTUNGEN: kabeltrommeln und Laufrollen sind mit Rückhaltevorrichtungenversehen, um das Wegrutschen oder Abgleiten von kabeln zu verhindern (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.16)
z nz KA ? RÜCKHALTEPLATTE: Aufzugkabine und Gegengewicht sind sowohl oben als auch unten mitRückhalteplatten versehen, um ein Entgleisen aus den Führungsschienen zu verhindern (Schritt 2:siehe Anhang I4, Kapitel I4.16)
z nz KA ? FÜHRUNGSSCHIENEN VON GEGENGEWICHTEN: Führungsschienen von Gegengewichten sindgemäss gültigen Normen bemessen und nicht leichter als 4 kg / m’ (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.16)
z nz KA ? VERANKERUNG DER FÜHRUNGSSCHIENEN: Die Führungsschienen der Gegengewichte sindgemäss gültiger Normen mit dem Tragwerk verbunden und die Verankerungen haben einenMaximalabstand von 2.5 m (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.16)
z nz KA ? VERANKERUNGEN MIT GROSSEN EXZENTIZITÄTEN: Verankerungselemente mit grossenExzentrizitäten, insbesondere justierbare Verankerungselemente, werden für die Abtragung vonErdbebenkräften nicht in Rechnung gestellt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.16)
ANHANG F
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F. Berechnungshilfen zu den Fragenlisten
(in [2] zum Teil als "Quick Checks" bezeichnet)
F.1. Erdbebeneinwirkung
Als Erdbebeneinwirkung werden die elastischen Antwortspektren gemäss Norm
SIA 261 [3] und die von der Erdbebenzone abhängige Bodenbeschleunigung agd
verwendet. Der Baugrundeinfluss wird dadurch direkt berücksichtigt. Die so be-
stimmte elastische Spektralbeschleunigung Se mit 5% viskose Dämpfung dient als
Referenzgrösse für die rechnerischen Beurteilungen dieser Richtlinie.
Se ist der elastische Antwortspektrumswert ohne Bedeutungsfaktor γf .
Se wird in der Stufe 2 auch als Sa bezeichnet
F.2. Grundfrequenz / Grundschwingzeit des Bauwerks
F.2.1 Stahlbetontragwerke
Für die Stahlbetontragwerke der Typen Stahlbetonschubwände (C2, CM (1), PC2)
und biegesteife Ortsbetonrahmen (C1) sind die folgenden Schätzformeln, aufgrund
einer Auswertung konkreter Bemessungen in der Schweiz, zu verwenden.
F.2.1.1 Schätzformeln auf Grund der Höhe
Tragwerksystem Stahlbetonschubwände Biegesteife
Ortsbetonrahmen
Tragwerkstyp in der Stufe 2 C2, CM(1), PC2 C1
Schätzformel T1 = 0.065 H 0.75 T1 = 0.095 H 0.75
(1) nur wenn die Erdbebenkräfte in der Mehrheit in den Stahlbetonwänden eingetragen sind
F.2.1.2 Schätzformeln auf Grund einem statischen Modell
Falls ein Modell des Tragsystems mit einem kleinen Aufwand erstellt sein kann,
kann die folgende mehr präzise Schätzformel angewendet sein.
T1 = 2 u 0.5
u (in m): fiktive horizontale Auslenkung der Gebäudeoberkante unter den in
horizontaler Richtung angesetzten ständigen und quasi-ständigen Lasten
F.2.2 Andere Tragwerkstypen
Die Grundfrequenz bzw. die Grundschwingzeit des Bauwerks werden nach [3]
bestimmt. Bei der Anwendung der Formeln nach [3] soll Kapitel F.2.1.3 auch
geachtet sein.
ANHANG F
Seite F2 von 5
F.3. Horizontale Ersatzkraft
Die horizontale Ersatzkraft für die Erdbeben-Einwirkung in einer Richtung auf ein
Bauwerk wird wie folgt bestimmt:
V = C·Sa·W
V = Horizontale Ersatzkraft
C = Elastizitätsfaktor
Sa = Spektralbeschleunigung gemäss Abschnitt F.1 bei der Grundfrequenz (bzw.
Grundschwingzeit) des Bauwerks in der betrachteten Richtung, angegeben als
Bruchteil der Erdbeschleunigung g
W = Summe der bei Erdbeben als wirksam betrachteten Schwerelasten nach SIA
[3]
Der Elastizitätsfaktor C hängt vom Tragwerkstyp und von der Anzahl Stockwerke
ab und ist in der Tabelle F1 angegeben. Für gemischte Tragwerke (Typ MIX) ist
der grösste der in Frage kommenden Werte zu verwenden.
Anzahl StockwerkeTragwerkstyp
1 2 3 = 4
Biegesteife Rahmentragwerke
(Typ S1, C1)
1.3 1.1 1.0 1.0
Schubwandtragwerke
(Typ S4, S5, C2, C3, CM, PC2,
URMA)
Ausgesteifte Rahmentragwerke
(Typ S2)
1.4 1.2 1.1 1.0
Unbewehrtes Mauerwerk
(Typ URM)
1.0 1.0 1.0 1.0
Tabelle F1 Elastizitätsfaktor C zur Bestimmung der horizontalen Erdbeben-Ersatzkraft
F.4. Horizontale Stockwerksschubkräfte
Bei mehrstöckigen Gebäuden werden die einzelnen Stockwerksschubkräfte aus
der horizontalen Ersatzkraft gemäss Abschnitt F.3 wie folgt bestimmt:
Vj = (n+j)/(n+1)·W j/W·V
Vj = Horizontale Stockwerksschubkraft im Stockwerk j
n = Anzahl oberirdische Stockwerke
j = Nummer des betrachteten Stockwerks
W j = Wirksame Schwerelasten oberhalb des Stockwerks j
W = Wirksame Schwerelasten gemäss Abschnitt F.3
V = Horizontale Ersatzkraft gemäss Abschnitt F.3
ANHANG F
Seite F3 von 5
F.5. Stockwerks-Relativverschiebung für biegesteifeRahmentragwerke
Für biegesteife Rahmentragwerke mit regelmässigen, mehrgeschossigen, mehr-
feldrigen Rahmen wird die Stockwerks-Relativverschiebung für Stockwerke, bei de-
nen die Stützen nach unten und nach oben weiterführen, wie folgt bestimmt:
DR = (kb+kc/kb·kc)·(h/12·E)·Vc
DR = Horizontale Relativverschiebung über die Höhe eines Stockwerks, dividiert
durch die betreffende Stockwerkhöhe
kb = I/L für den repräsentativen Riegel des Stockwerks
kc = I/h für die repräsentative Rahmenstütze des Stockwerks
h = Stockwerkshöhe
I = Trägheitsmoment (bei Stahlbetonstützen darf der gerissene Zustand mittels
Faktor 0.5 verwendet werden)
L = Stützenabstand (Mittelachsen)
E = E-modul
Vc = Querkraft in der Stütze (unter Annahme einer gleichmässigen Verteilung der
Stockwerksschubkraft auf die Stützen)
In dieser Formel ist die Verschiebung infolge Stützenbiegung und infolge der End-
rotation des Riegels eingerechnet. Sie darf auch für das unterste Rahmenge-
schoss verwendet werden, sofern die Stützenfüsse fest eingespannt sind. Bei ge-
lenkiger Lagerung dieser Stützenfüsse ist die Stockwerkshöhe zur Bestimmung
von kc zu verdoppeln.
Bei andern Konfigurationen der Rahmentragsysteme ist (anstelle dieser Berech-
nungshilfe mit dem Wert DR) eine vertiefte Berechnung erforderlich.
F.6. Schubspannung in Stützen von Stahlbeton-Rahmentragwerken
Die mittlere Schubspannung in den Stützen von Stahlbeton-Rahmentragwerken
wird wie folgt bestimmt (basiert auf Annahme, dass die Stützensteifigkeiten zuein-
ander ähnlich gross sind):
τ = 1/m·(nc/(nc-nf ))·(Vj/Ac)
τ = mittlere Schubspannung
nc = totale Anzahl Stützen
nf = totale Anzahl Rahmen in der betrachteten Lastrichtung
Ac = Summe der Querschnittsflächen aller Stützen des betrachteten Stockwerks j
Vj = Horizontale Stockwerksschubkraft im Stockwerk j gemäss Abschnitt F.4
m = Modifikationsfaktor: m = 2.0 für BWK I und BWK II, m = 1.3 für BWK III
ANHANG F
Seite F4 von 5
F.7. Schubspannung in Schubwänden
Die mittlere Schubspannung in Schubwänden wird wie folgt bestimmt:
τ = 1/m·(Vj/Aw)
τ = mittlere Schubspannung
Vj = Horizontale Stockwerksschubkraft im Stockwerk j gemäss Abschnitt F.4
Aw = Summe der Querschnittsflächen aller Schubwände des Stockwerks j in der
betrachteten Lastrichtung, wobei Wandöffnungen in Abzug gebracht werden
müssen. Bei Mauerwerkswänden ist die Netto-Querschnittsfläche einzusetzen
m = Modifikationsfaktor: m = 4.0 (Betonwände) bzw. 1.5 (Mauerwerkswände) für
BWK I und BWK II, m = 2.0 (Betonwände) und m = 1.0 (Mauerwerkswände) für
BWK III
F.8. Normalspannung in Diagonalen von Aussteifungen
Die mittlere Normalspannung in Diagonalen von Aussteifungen wird wie folgt
bestimmt:
s x = 1/m·(Vj/s·Ndiag)·(Ldiag/Adiag)
s x = mittlere Normalspannung
Ldiag = mittlere Länge der Diagonalen
Ndiag = Anzahl der Zug- und Druckdiagonalen (Druckdiagonalen nur dann
einrechnen, wenn sie auf Druck bemessen sind)
s = mittlere Feldlänge der ausgesteiften Felder
Adiag = mittlere Querschnittsfläche der Diagonalen
Vj = Maximale horizontale Stockwerksschubkraft im Stockwerk j
m = Modifikationsfaktor, m = 1.5 bis 6.0, gemäss Tabelle F2
Diagonalentyp d/t (d = Durchmesser,
t = Wandstärke)
BWK I, BWK II BWK III
= 210 / √fy 6.0 2.5Hohlprofil (tube)
> 450 / √fy 3.0 1.5
= 3500 / √fy 6.0 2.5Rohr (pipe)
> 14000 / √fy 3.0 1.5
nur auf Zug bemessen 3.0 1.5
übrige Typen 6.0 2.5
Tabelle F2 Modifikationsfaktor m für Diagonalen von Aussteifungen in Stahl, fy: Fliessspannung in
N / mm2
ANHANG F
Seite F5 von 5
F.9. Normalkraft in Stützen infolge des Kippmomentes ausden globalen Horizontalkräften
Die Normalkraft ?N in Stützen infolge des Kippmomentes aus den globalen Hori-
zontalkräften wird wie folgt bestimmt:
?N = 1/m (2/3) (V·hn/L·nf )
nf = totale Anzahl Rahmen in der betrachteten Lastrichtung
V = Horizontale Ersatzlast gemäss Abschnitt F.3
hn = Höhe der Dachebene über der Terrainhöhe
L = Gesamtlänge des Rahmens (in Lastrichtung)
m = Modifikationsfaktor: m = 2.0 für BWK I und BWK II, m = 1.3 für BWK III
ANHANG G
Seite G1 von 6
G. Berechnungshilfen: Spezielles Vorgehen für denTragwerkstyp Unbewehrtes Mauerwerk mitflexiblen Decken (URM)
G.1. Holzrahmen-Zwischenwände ("cross walls")
Zwischenwände aus beplankten oder anderweitig verkleideten Holzrahmen sollten
in Richtung senkrecht zur betrachteten Hauptrichtung einen maximalen Abstand
von 12 m zueinander haben und sollten in allen Stockwerken vorhanden sein. Sie
sollten über die gesamte Stockwerkhöhe reichen.
Ausnahmen dazu sind:
– Zwischenwände sind nicht in allen Stockwerken erforderlich bei Verwendung
der letzten Gleichung für DCR im Abschnitt G.2
– Zwischenwände müssen nicht durchgehend vorhanden sein, wenn die folgen-
den drei Punkte erfüllt sind:
1. Die Schubverbindungen und Verankerungen an allen Rändern der Decke
erfüllen die Bedingungen von Absatz „Schubübertragung“ im Abschnitt G.2
2. Die Zwischenwände weisen einen Schubtragwiderstand von 0.6 · SD1 · S Wd
auf und verbinden die Decke mit der Fundation
3. Decken, die durchgehende Zwischenwände überspannen, erfüllen die fol-
gende Bedingung:
(2.5 · SD1 · Wd + Vca) / (2 · vu · D) = 2.5
SD1 = Spektralbeschleunigung bei der Frequenz 1 Hz, als Bruchteil der
Erdbeschleunigung
Wd = Eigengewicht abhängig von der Decke
Vca = Gesamt-Schubtragwiderstand der durchgehenden Zwischenwände in
der betrachteten Richtung direkt oberhalb der Zwischendecke
vu = Schubwiderstand der Decke pro Längeneinheit, berechnet aus dem
1.25-fachen nominellen Schubwiderstand (siehe QCE gemäss Anhang I1)
D = Deckentiefe
Die Summe der Schubwiderstände der Zwischenwände sollte innerhalb von je
12 m Deckenspannweite grösser sein als 30 % des Schubwiderstandes der stärk-
sten Decke des betrachteten Stockwerks und der darüberliegenden Stockwerke.
Zwischenwände sollten zwischen Öffnungen ein Längen- zu Höhen-Verhältnis von
mindestens 1.5 aufweisen.
Allgemeines
Schubtragwiderstand
Verhältnis Länge zu Höhe
ANHANG G
Seite G2 von 6
G.2. Decken
Für die Decken jedes Stockwerks ist das Verhältnis Beanspruchung zu Tragwider-
stand (Demand-Capacity Ratio DCR) aufgrund der folgenden Formeln zu berech-
nen:
– Decken ohne Zwischenwände unmittelbar unter oder über dieser Decke:
DCR = 2.5 · SD1 · Wd / S (vu · D)
– Decken in einem einstöckigen Gebäude mit Zwischenwänden:
DCR = 2.5 · SD1 · Wd / [ S (vu · D) + Vcb ]
Vcb = Gesamt-Schubtragwiderstand der durchgehenden Zwischenwände in der
betrachteten Richtung direkt unterhalb der Zwischendecke
– Decken in einem mehrstöckigen Gebäude mit Zwischenwänden in allen
Stockwerken:
DCR = 2.5 · SD1 · S Wd / S [ S (vu · D) + Vcb ]
– Dachdecken und oberste Zwischendecken, sofern diese durch Zwischenwände
miteinander verbunden sind:
DCR = 2.5 · SD1 · S Wd / S [ S (vu · D) ]
Sodann ist zu zeigen, dass der Punkt für die vorhandene Deckenspannweite L und
den berechneten DCR-Wert unterhalb der Linie im Diagramm von Figur G1 liegt.
Ein Nachweis auf Deckenbiegung und das Vorhandensein von Randverstärkungen
ist nicht erforderlich.
Figur G1 Diagramm zur Beurteilung der Tragsicherheit von flexiblen Decken in Gebäuden mit
unbewehrten Mauerwerkwänden (Bauwerkstyp URM)
Verhältnis Beanspruchung zuTragwiderstand
Nachweis mit Figur G1
ANHANG G
Seite G3 von 6
Bei Wänden, die nicht über die gesamte Deckenlänge verlaufen, sind Verstär-
kungsrippen ("collectors") erforderlich, die fähig sind, die Deckenschubkräfte Vd
gemäss Absatz „Schubübertragung“ in die Schubwände zu übertragen.
Ränder von Aussparungen in Decken sind zu untersuchen. Der Zugwiderstand der
Decke muss ausreichen, um die an Ecken von Aussparungen aufnehmbaren Kräf-
te abzutragen. Der Nachweis mit dem Verhältnis DCR und Figur G1 ist für den
Deckenbereich bei der Aussparung zu erbringen, indem die Abmessungen der
Aussparung als Deckenspannweiten eingesetzt werden. Zudem ist ein analoger
Nachweis zu führen im Falle von Aussparungen im Endviertel der Deckenspann-
weite, wobei dann der Deckenschubwiderstand (vu · D) auf der Nettotiefe der
Decke basieren muss.
Decken sollten an jedem Endrand mit Schubwänden verbunden sein und sollten
mindestens die Kräfte gemäss den folgenden zwei Bedingungen aufnehmen kön-
nen:
Vd = 1.5 · SD1 · Cp · Wd
Vd = vu · D
Cp = 0.50 für Dächer mit geraden oder diagonalen Bekleidungen und direkt auf-
liegender Bedachung, oder Zwischendecken mit gerader Nut- und Kamm-Beklei-
dung
Cp = 0.75 für Decken aus doppelten oder mehrfachen Ebenen mit versetzten Rän-
dern, sowie Verbundplatten
G.3. Schubwände
Die in einer Mauerwerks-Schubwand vorhandene horizontale Kraft wird stockwerk-
weise wie folgt bestimmt:
Gebäude ohne Holzrahmen-Zwischenwände:
Fwx = SD1 (Wwx + 0.5 · Wd), jedoch maximal Fwx = SD1 · Wwx + vu · D
Gebäude mit Holzrahmen-Zwischenwänden in allen Stockwerken:
Fwx = 0.75 · SD1 · (Wwx + 0.5 · Wd),
jedoch maximal Fwx = 0.75 · SD1 {Wwx + S Wd [ vu · D / S (S vu · D)] }
und maximal Fwx = 0.75 · SD1 · Wwx + vu · D
Wwx = Eigengewicht des Maueres zwischen Niveau x-1/2 und x+1/2
Die gesamte Horizontalkraft der Wand auf Stockwerk x wird durch Aufsummieren
der Kräfte aller darüberliegenden Stockwerke (der betreffenden Wand) bestimmt:
Vwx = S Fwx
Verstärkungsrippen
Aussparungen
Schubübertragung
VorhandeneBeanspruchungen
ANHANG G
Seite G4 von 6
Vp = Pfeilerkräfte horizontal = ( Dp / D ) Vwx, gemäss Figur G2
Figur G2 Effektive Höhe und Breite der Wandelementen
Der Schubtragwiderstand Va einer Mauerwerks-Schubwand ohne Kippkräfte be-
trägt
Va = 0.67 · vme · D · t
D = Wandbreite
t = Wandstärke
vme = Schubfestigkeit des Mauerwerks gemäss folgender Gleichung:
vme = 0.5 · (0.75 · vte + PCE / An)
vte = mittlere Schubfestigkeit des Mörtelbetts in normalspannungs-freien
Mörtelfugen, bestimmt mittels Versuchen, jedoch maximal 0.7 N / mm2. Ohne
Versuche ist vte gemäss Tabelle G1 zu limitieren.
Typ Guter Zustand Schlechter Zustand
Mauerwerk mit Kalkmörtel 0.10 N/mm2 0.05 N/mm2
Teilweise ausgefugtes Mauerwerk
(unabhängig vom Mörteltyp)
0.10 N/mm2 0.05 N/mm2
Mauerwerk im Läuferverband mit
Zement-Kalk-Mörtel
0.25 N/mm2 0.13 N/mm2
Mauerwerk im Läuferverband mit
Zement-Mörtel
0.40 N/mm2 0.20 N/mm2
Tabelle G1 maximale mittlere Schubfestigkeit des Mörtelbetts, vte ohne Versuchen
PCE = Vertikale Druckkraft in der Wand
An = Netto-Querschnittsfläche des Mörtelbetts
Schubtragwiderstand
D
Dp
HH
Dp
ANHANG G
Seite G5 von 6
Der Schubtragwiderstand Vr der Mauerwerkwand für Kippkräfte beträgt
für Wände ohne Aussparungen: Vr = 0.9 · (PD + 0.5 · PW) · D/H
für Wände mit Aussparungen: Vr = 0.9 · PD · D/H
PD = auf die Wand wirkende Schwerelasten
PW = Wandgewicht (des betreffenden Stockwerkes)
D = Wandbreite
H = Freie Mindesthöhe der Wand für Wände ohne Aussparungen (bzw. des
Wandpfeilers zwischen Aussparungen), siehe Figur G2
Der Nachweis für die Mauerwerks-Schubwand ist erbracht, wenn
– im Fall, dass Vr < Va ist:
0.6 Vwx < S Vr
– im Fall, dass Va < Vr ist, muss Vwx auf die einzelnen Wandpfeiler proportional zu
D/H verteilt werden, und die resultierenden Kräfte Vp haben je die Bedingungen
Vp < Va und Vp < Vr zu erfüllen.
Falls aber für ein Wandpfeiler Vp < Va und Vp > Vr ist, muss dieser als unwirksam
betrachtet werden, und der Nachweis ist dementsprechend neu zu führen.
G.4. Beanspruchungen senkrecht zur Wandebene
Zur Abtragung der Beanspruchungen senkrecht zur Wandebene muss das Ver-
hältnis Höhe zu Dicke einer unbewehrten Mauerwerkswand kleiner sein als die
folgenden Werte:
für das oberste Stockwerk eines mehrstöckigen Gebäudes: 14
für das unterste Stockwerk eines mehrstöckigen Gebäudes: 18
für alle anderen Stockwerke: 16
G.5. Wandverankerungen
Verankerungen müssen mindestens das Maximum der folgenden Werte
aufnehmen können:
– das 2.5 mal SD1 - fache Wandgewicht
– 3 kN/m‘, senkrecht zur Wandebene auf Decken- oder Dachniveau wirkend
Bei allen Decken gilt:
– Der Abstand zwischen Verankerungen darf höchstens 1.8 m betragen (auf Mitte
der Verankerung bezogen)
– Der Abstand der ersten Verankerung ab der Innenkante bei Wandecken darf
höchstens 0.6 m betragen.
Die Verbindung zwischen Wand und Decke darf keine Querbiegung oder Zug in
die Holzbalken der Decke aufzwingen.
Nachweiskriterien
ANHANG G
Seite G6 von 6
G.6. Gebäude mit offener Front
Einstöckige Gebäude mit einer offenen Frontseite müssen parallel zur offenen
Front Zwischenwände aufweisen. Die wirksame Deckenspannweite Li zur Anwen-
dung der Figur G1 ist wie folgt zu ermitteln:
Li = 2 · L · (Ww / Wd + 1)
Das Verhältnis DCR für die Decken beträgt:
DCR = 2.5 · SD1 · (Wd + Ww) / (vu · D + Vc)
Vc = Schubtragwiderstand der Stützen
ANHANG H
Seite H1 von 1
H Ergebnisblatt der Erdbebenüberprüfungbestehender Gebäude nach BWG-Stufe 2
Verfasser ______________________ Datum _______
Firma_______________________________________
Allgemeine Informationen zum Gebäude
Standort, Adresse: _________________________________________________________________________
Bezeichnung des Gebäudes: _______________________________________________Code_____________
CH-Koordinaten [m] E: N: Gemeinde #: Kanton:
Baujahr: ____, Umbaujahre: ________, Zweck: _______________________, Belegung: ________
Architekt: ____________________________________, Ingenieur: ___________________________________
Verantwortliche Bundesstelle: ___________________________
Gliederung in mehrere Gebäudeteile: ? ja / ? nein, falls ja: hier behandelter Teil: ________________________,
weitere Teile, siehe Blatt _______
Grundrissfläche: ______ m2, Länge: _____ m, Breite: _____ m
Anzahl Stockwerke: ____, davon unter Terrain: ____, typische Stockwerskhöhe:_ ___ m
Gebäudehöhe ab Fundation: _____ m, ab Terrainkote: _____ m
Charakteristische Angaben zum Tragwerk und zur Erdbebenberechnung
Bauwerksklasse BWK: ? I / ? II / ? III (Grund: ___________________________________________________)
Erdbebenzone: ? 1 / ? 2 / ? 3a / ? 3b
Baugrundklasse: ? A / ? B / ? C / ? D / ? E / ? F, falls F: Beschreibung: ______________________________
Grundschwingzeit: Querrichtung: _______ s, Längsrichtung: _______ s, Methode: _______________________
Elastische Spektralbeschleunigung, Se: Querrichtung: _______ % g, Längsrichtung: _______ % g
Plateauwert: _______ % g, Wert bei 1 Hz: _______ % g
Tragwerkstyp: ______________________________ Kürzel: ______
Anwendbarkeit BWG-Stufe 2: ja / nein (Begründung: ______________________________________________)
Ausgefüllte Fragenlisten : ? C; ? C ergänzend; ? D; ? E, ? E ergänzend
Kurzbeschreibung der Konstruktion: ___________________________________________________________
________________________________________________________________________________________
Gebäudegewicht: _____ kN Globale horiz. Ersatzkraft: _____ kN, Prozentsatz des Gebäudegewichtes: ____ %
Hauptergebnis der Überprüfung
Mängel nach Fragenlisten: ___________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
Tragwerk i.O.? ____________________________________________________________________________
Nichttragende Bauwerksteile i.O.? _____________________________________________________________
Fundation i.O.? ____________________________________________________________________________
Spezielles Vorgehen für Mauerwerksgebäude mit flexiblen Decken (Anhang G): ja / nein
Ergebnisse: _______________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
Weitere Untersuchungen erforderlich ? ja / ? nein (BWG-Stufe 3): ___________________________________
ANHANG I1
Seite I1/1 von 5
I1. Vorgehen der Anpassung des „Tier 2“ (Schritt 2)der FEMA 310 (vertiefende Berechnungen)
Als Hinweise zu vertiefenden Berechnungen sind die Festlegungen gemäss
Anhängen I2, I3 und I4 zu berücksichtigen. Der Umfang richtet sich nach den in
Tabelle 4 angegebenen Kriterien (volle Gebäudeanalyse oder nur Mangelanalyse).
Die in den Anhängen I2, I3 und I4 sowie in Tabelle 5 erwähnten Verfahren sind in
den Anhängen I5, und I6 beschrieben. Im Normalfall ist bei den vertiefenden
Berechnungen das linear-statische Ersatzkraftverfahren anzuwenden.
Ein Bauwerk mit weichem Stockwerk liegt dann vor, wenn die Steifigkeit des
Aussteifungssystems für horizontale Kräfte in einem Stockwerk kleiner als 70 %
der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Stockwerk oberhalb oder unterhalb
ist, oder wenn sie kleiner ist als 80 % der durchschnittlichen Steifigkeit der drei
direkt darüber oder der drei direkt darunterliegenden Stockwerke.
Ein Bauwerk mit ungünstiger Geometrie liegt dann vor, wenn sich die
Gesamtabmessungen des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte in einem
Stockwerk im Vergleich mit einem direkt darüber- oder darunterliegenden
Stockwerk um mindestens 30 % verändern.
Ein Bauwerk mit ungünstiger Massenverteilung liegt dann vor, wenn der
Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt aneinander grenzenden
Stockwerken mindestens 50 % beträgt.
Resultate bisheriger Erdbebenberechnungen können verwendet werden. Sie
müssen aber auf die nach dieser Richtlinie (Anhang I5) bestimmte horizontale
Ersatzkraft skaliert werden.
Normalfall Ersatzkraftverfahren (linear-statische Berechnung),
gemäss Berechnungshilfen im Anhang I5
Bauwerk höher als 30 m (ab Fundationskote)
Bauwerk mit weichem Stockwerk
Bauwerk mit ungünstiger Geometrie
Bauwerk mit ungünstiger Massenverteilung
Antwortspektrenverfahren (linear-dynamische
Berechnung), gemäss Berechnungshilfen im Anhang I5
Nichttragende Bauwerksteile Vorgehen gemäss Anhang I6
Tabelle I1 Übersicht über das Vorgehen für vertiefende Berechnungen
ANHANG I1
Seite I1/2 von 5
I1.1. Akzeptanzkriterien nach den vertiefenden Berechnungen
I1.1.1 Bauwerke
Als Akzeptanzkriterien nach den vertiefenden Berechnungen werden die
berechneten Elementbeanspruchungen mit den Festigkeitswerten der
entsprechenden Elemente verglichen. Dies gilt sowohl für die mit dem
Ersatzkraftverfahren als auch für die mit dem Antwortspektrenverfahren
berechneten Resultate. Dabei wird jedoch nach der Art des Verhaltens auf dem
Nachweisniveau unterschieden:
Für verformungskontrollierte Beanspruchungen ist der Nachweis erbracht, falls:
QCE = 1/m · QUD
Für kraftkontrollierte Beanspruchungen ist der Nachweis erbracht, falls:
QCE = QUF
Dabei bedeuten:
– QCE: Festigkeitswert des Elementes beim betrachteten Verformungsniveau:
Als massgebender Festigkeitswert QCE wird die 1.25-fache nominelle Festigkeit
eingesetzt. Für geschädigte Elemente ist ein angemessen reduzierter
Tragwiderstand (reduzierte Festigkeit und / oder reduzierte
Querschnittsabmessungen) anzusetzen.
– QUD: Verformungskontrollierte Beanspruchung des Elementes infolge
Schwerelasten QG und Erdbeben QE:
QUD = QG ± QE
– QUF: Kraftkontrollierte Beanspruchung des Elementes infolge Schwerelasten QG
und Erdbeben QE:
Methode 1:
QUF = Summe der Schwerelasten und der maximalen Kraft, die aus einer
verformungskontrollierten Beanspruchung auf das betrachtete Element
übertragen werden kann.
Methode 2:
QUF = QG ± 1/C · 1/J · QE
– C: Elastizitätsfaktor gemäss Tabelle F1 (Anhang F, Abschnitt F.3)
– J: Faktor für eine reduzierte Kraftabtragung:
J = 1.5 + Sa, jedoch maximal J = 2.5 (BWK I, BWK II) bzw. J = 2.0 (BWK III), Sa
= Spektralbeschleunigung gemäss Anhang F, Abschnitt F.1
verformungskontrollierteBeanspruchungen
kraftkontrollierteBeanspruchungen
ANHANG I1
Seite I1/3 von 5
Der Faktor J darf jedoch nur dann eingesetzt werden, wenn die
Beanspruchungsbeiträge zu QUF aus dem Fliessen von Elementen eines
Erdbeben-Rahmentragwerks stammen.
– m: Modifikationsfaktor für die Duktilität des Elementes gemäss Tabellen I2 und
I3.
Verbindungen sind immer auf kraftkontrollierte Beanspruchungen zu untersuchen.
Beanspruchungen an der Schnittstelle zwischen Baugrund und Fundation sind als
kraftkontrolliert zu betrachten. Dabei kann die Erdbebenbeanspruchung QUF nach
Methoden 1 oder 2 mit 2/3 (BWK III) bzw. 1/3 (BWK I, BWK II) multipliziert werden.
Weitere Akzeptanzkriterien (z.B. bezüglich Verformungen) gehen direkt aus
Anhang I5 hervor.
I1.1.2 Nichttragende Bauwerksteile und Einrichtungen
Die Akzeptanzkriterien für nichttragende Bauwerksteile und Einrichtungen gehen
direkt aus dem Anhang I4 hervor.
Nachweis von Verbindungen
Nachweis der Fundation
Weitere Nachweise
ANHANG I1
Seite I1/4 von 5
Haupttragelemente SekundärtragelementeElement / Bedingungen
BWK I, II BWK III BWK I, II BWK III
Biegesteife Stahlrahmen
Riegel
½ · b/tf < 120/√fy½ · b/tf > 220/√fy
8
3
3
2
13
4
3
2
Stützen mit geringer Normalkraft (P < 0.2 · Py )
½ · b/tf < 120/√fy½ · b/tf > 220/√fy
8
2
3
2
13
3
3
2
Stützen mit grosser Normalkraft (0.2 · Py < P < 0.5 · Py )
½ · b/tf < 120/√fy½ · b/tf > 220/√fy
20 · P/Py
2
2
2
34 · P/Py
3
2
2
Knotenstegbleche (Schubfelder) 10 3 14 3
Geschweisste Biegeverbindungen 2 1 2 1
Verbindungen mit teilweiser Biegesteifigkeit
Schrauben oder zugbeanspruchte Schweissnähte 2.5 1.5 3.5 1.5Übrige Verbindungen 4 2 6 2
Durch Verbände stabilisierte Rahmen
Stützen: kraftkontrolliert 1 1 1 1
Druckbeanspruchte Diagonalen
Hohlprofile mit d/t = 210/√fy
Rohre mit d/t = 3500/√fy
Hohlprofile mit d/t = 450/√fy
Rohre mit d/t = 14000/√fy
Andere Querschnitte als Hohlprofile oder Rohre
6
6
3
3
6
2.5
2.5
1.5
1.5
2.5
9
9
3
3
9
2.5
2.5
1.5
1.5
2.5
Nur auf Zug bemessene Diagonalen
Zug- und druckbeansprucht
Nur zugbeansprucht
6
3
2.5
1.5
11
11
3
3
Profilblech-Decken 4 2 - -
fy : Fliessspannung [N/mm2], P: vorhandene Normalkraft [kN], Py: Fliesskraft [kN], b: Flanschbreite [mm], tf :
Flanschstärke [mm], d: Durchmesser oder massgebende Breite [mm], t: Wandstärke [mm]Tabelle I2: Modifikationsfaktor m für die Duktilität eines Elementes in Stahl
ANHANG I1
Seite I1/5 von 5
Haupttragelemente SekundärtragelementeElement / Bedingungen
BWK I, II BWK III BWK I, II BWK III
Betonriegel auf Biegung
Duktil (*)
τ < ¼ · √1.2 fcd
τ > ½ · √1.2 fcd
8
4
3
2.5
8
4
3
2.5
Nicht Duktil 2.5 1.5 3 1.5
Betonstützen auf Biegung
Duktil (*)
P/Ag < 0.1 · 1.2 fcd
P/Ag > 0.4 · 1.2 fcd
5
2
3
1.5
5
2
3
1.5Nicht Duktil
P/Ag < 0.1 · 1.2 fcd
P/Ag > 0.4 · 1.2 fcd
2.5
1.5
1.5
1.5
3
1.5
2
1.5
Schubkontrollierte Betonriegel 2 1.5 3.5 2.5
Verbindungen Stütze-Riegel (Beton) 1 1 1 1
Flachdecken-Stützen-Systeme (Beton)
Vg/VS < 0.1
Vg/VS > 0.4
3
1.5
3
1.5
3
1.5
3
1.5
Betonstützen von ausgefachten Rahmen
Mit kontinuierlicher Verbindung
Ohne Verbindung
4
1.5
1.5
1.5
5
1.5
1.5
1.5
Biegekontrollierte Betonschubwände
Mit Randabstützung
a < 0.1
a > 0.25
5
3
3
1.5
6
4
3
1.5
Ohne Randabstützung
a < 0.1
a > 0.25
3
2
2
1.5
4
2.5
2
1.5
Kopplungsriegel (Beton) 2.5 1.5 4 2
Schubkontrollierte Betonschubwände 2.5 1.5 3 2
Unbewehrtes Mauerwerk 1.5 1 3 1
Mauerwerk-Füllwände 3 1 - -
τ: Schubspannung [N/mm2], fcd: Betondruckfestigkeit [N/mm2], P: vorhandene Normalkraft, Ag:
Querschnittfläche, Vg: Querkraft am Deckenauflager aufgrund Schwerelasten, VS: Durchstanzwiderstand der
Decke, a = VR/NR, VR: Schubwiderstand der Schubwand aus Fachwerkmodell, NR = Ag 1.2 fcd:
Druckwiderstand des Wandquerschnitts
Tabelle I3: Modifikationsfaktor m für die Duktilität von Elementen in Beton oder Mauerwerk
(*) Duktil gilt, falls
a) Es sind in plastischen Bereichen geschlossene Bügel vorhanden mit Teilung kleiner als 1/3 der Bauteildicke
b) Die Festigkeit der Bügelbewehrung übernimmt mindestens ¾ der Bemessungsschubkraft
c) Es sind in den plastischen Bereichen keine Längsstösse vorhanden
d) (ρ – ρ‘) / ρbal < 0.5 mit ρ : Spannungsbewehrung-Ratio, ρ‘ : Drucksbewehrung-Ratio, ρbal : Bewehrungsratio
für symmetrische Verformungen
e) Die Biegekapazität der Stützen ist grösser als jene der Riegel
ANHANG I2
Seite I2/1 von 14
I2. Erläuterungen zu den Überprüfungen von tragen-den Bauteilen (Schritt 2)
Dieser Anhang enthält die für den Schritt 2 (vertiefende Berechnungen) zu behan-
delnden Aspekte. Je nach Erfordernis gemäss Beurteilung des Schrittes 1 (Haupt-
text, Abschnitt 3.4) sind nur einzelne oder mehrere Punkte dieses Anhangs abzu-
klären. Er ist analog zum Anhang C (Fragenlisten für Schritt 1) aufgebaut und ent-
hält auch Kommentare und Hintergrundinformationen für die Abklärungen.
I2.1. Gebäudesystem
I2.1.1 Allgemeines
Falls der Kraftfluss gemäss Schritt 1 nicht gewährleistet ist, müssen andere als
rechnerische Massnahmen getroffen werden (kann mit dem BWG-Verfahren nicht
weiter behandelt werden).
Die Relativverschiebung des Tragwerks ist mit dem Ersatzkraftverfahren zu be-
stimmen. Zudem ist die Relativverschiebung des benachbarten Bauwerks abzu-
schätzen. Die SRSS-Überlagerung der Relativverschiebungen der beiden Bauwer-
ke sollte stockwerksweise geringer als der vorhandene Abstand sein. Falls vom
Nachbargebäude keine Information verfügbar ist, ist anzunehmen, dass 3/4 des
Abstandes für die Relativverschiebung dieses Nachbargebäudes benötigt wird.
Falls das Nachbargebäude bei Erdbeben einsturzgefährdet ist, ist dies zu vermer-
ken.
Der Kraftfluss von der Zwischendecke bis zum Haupttragwerk ist zu identifizieren.
Es ist zu zeigen, dass die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I5 über diesen Weg
abgetragen werden können. Dabei ist der Einfluss von Kräften aus dem Zwischen-
geschoss in Grösse und Lage zu berücksichtigen.
I2.1.2 Anordnung der Tragelemente
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Es ist zu zeigen,
dass der Gesamt-Tragwiderstand der in diesem Geschoss wirksamen Bauteile für
die horizontale Lastabtragung ausreicht.
Es ist eine Berechnung nach dem Antwortspektrenverfahren gemäss Anhang I5,
Abschnitt I5.2 durchzuführen und zu zeigen, dass der Tragwiderstand der Bauteile
des Systems zur horizontalen Lastabtragung, insbesondere im Übergangsbereich
vom weichen zu den angrenzenden Stockwerken, ausreicht.
Es ist eine Berechnung nach dem Antwortspektrenverfahren gemäss Anhang I5,
Abschnitt I5.2 durchzuführen, um die Erdbeben-Schnittkräfte ausreichend genau
zu ermitteln. Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der Bauteile des Sy-
stems zur horizontalen Lastabtragung ausreicht.
Kraftfluss
Angrenzende Gebäude
Zwischengeschosse
Schwache Geschosse
Weiche Geschosse
Geometrie
ANHANG I2
Seite I2/2 von 14
Es ist zu zeigen, dass die Tragelemente unterhalb von Bereichen mit vertikalen
Unstetigkeiten in der Lage sind, die vertikalen Kräfte und die Kippkräfte, die aus
den darüberliegenden Unstetigkeiten resultieren, abzutragen. Es ist zudem nach-
zuweisen, dass Streben und Decken die Kräfte von den Unstetigkeitsbereichen in
die angrenzenden Tragelemente übertragen können.
Es ist eine Berechnung nach dem Antwortspektrenverfahren gemäss Anhang I5,
Abschnitt I5.2 durchzuführen, um die vorhandenen Massen korrekt zu berücksich-
tigen. Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der Bauteile des Systems
zur horizontalen Lastabtragung ausreicht.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen und zu zeigen,
dass der Tragwiderstand der Bauteile des Systems zur horizontalen Lastabtra-
gung, unter Berücksichtigung des erforderlichen Widerstands zur Abtragung der
Torsionskräfte, ausreicht. Ferner ist die maximale Stockwerkverschiebung inklusive
der Verschiebung aus der Torsion zu berechnen. Es ist zu zeigen, dass die unter-
halb der Torsionszone vorhandenen Bauteile ausreichend bemessen sind, um die
vertikalen Kräfte unter Beachtung dieser Stockwerkverschiebung abzutragen. Ins-
besondere sind die Auswirkungen der Verschiebungen auf Stützen zu beachten
(zusätzliche Biegebeanspruchung und exzentrische Lage der Normalkraft).
I2.1.3 Materialzustand
Die Ursache und das Ausmass der Schädigung des Stahls ist zu ermitteln, und die
Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen. So-
dann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses
Systems ausreicht.
Die Ursache und das Ausmass der Schädigung des Betons ist zu ermitteln, und
die Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen.
Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses
Systems ausreicht.
Die Ursache und das Ausmass einer Schädigung ist zu ermitteln, und die Folgen
für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen. Sodann ist zu
zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses Systems aus-
reicht. Verankerungsbereiche mit spiralförmigen Ankerköpfen sind nach zyklischen
Beanspruchungen speziell sorgfältig auf Anzeichen für Schädigungen zu untersu-
chen.
Die Ursache und das Ausmass der Schädigung der Steine ist zu ermitteln, und die
Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen. So-
dann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses
Systems ausreicht.
Vertikale Unstetigkeiten
Masse
Torsion
Alterung von Stahl
Alterung von Beton
Vorspannung
Mauerwerksteine
ANHANG I2
Seite I2/3 von 14
Das Ausmass von losem Mörtel ist festzustellen. Der Tragwiderstand von Wänden
mit losem Mörtel darf in rechnerischen Nachweisen nicht berücksichtigt werden, es
sei denn, er werde durch Schubfestigkeitsversuche ermittelt. Es ist zu zeigen, dass
der so reduzierte Tragwiderstand ausreicht, um die horizontale Kraftabtragung zu
gewährleisten.
Die Ursache und das Ausmass der Schädigung des Betons ist zu ermitteln, und
die Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen.
Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand jedes der geschädigten Bauteile
dieses Systems ausreicht.
Die Ursache und das Ausmass der Schädigung ist festzustellen. Der Tragwider-
stand von geschädigten Wänden oder Wandteilen darf in rechnerischen Nachwei-
sen nicht berücksichtigt werden. Es ist zu zeigen, dass der so reduzierte Tragwi-
derstand ausreicht, um die horizontale Kraftabtragung zu gewährleisten.
Die Ursache und das Ausmass der Schädigung der Wände ist zu ermitteln, und die
Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen. So-
dann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses
Systems ausreicht.
Die Ursache und das Ausmass der Schädigung der Stützen ist zu ermitteln, und
die Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen.
Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses
Systems ausreicht.
I2.2. Aussteifungssysteme für horizontale Kräfte
I2.2.1 Biegesteife Rahmen
Allgemeines
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen und zu zeigen,
dass der Tragwiderstand aller Elemente des Rahmens und deren Verbindungen
zur Lastabtragung ausreicht.
Biegesteife Rahmen mit Füllwänden aus Mauerwerk
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Die vom Trag-
werk auf die Füllwand übertragenen Kräfte und die auf den Rahmen ausgeübte
Wirkung (insbesondere bei nur teilweiser Füllung des Rahmenfeldes) sind zu er-
mitteln. Sodann ist zu zeigen, dass die Füllwände und der Rahmen diese Einflüsse
abtragen können.
Mauerwerksfugen
Risse in Betonwänden
Risse in unbewehrten, tra-genden Mauerwerkswänden
Risse in nichtragenden Mau-erwerkswänden
Risse in Randstützen vonMauerwerkswänden
Redundanz
Füllwände
ANHANG I2
Seite I2/4 von 14
Biegesteife Rahmen aus Stahl
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Es ist zu zeigen,
dass der Tragwiderstand der Riegel und Stützen zur Kraftabtragung unter Berück-
sichtigung der Verschiebungseffekte (zusätzliche Biegebeanspruchung und exzen-
trische Lage der Normalkraft) ausreicht. Dabei sind die m-Faktoren aus Tabelle I2
des Anhangs I1 zu verwenden.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im
Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen ist die massgebend Beanspruchung
aus Schwerelasten und Erdbeben-Kippwirkungen zu berechnen und ein Tragsi-
cherheitsnachweis für die Kippkräfte zu führen. Dabei sind die m-Faktoren aus
Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für die betroffenen Tragelemente (Träger, Stützen und
Knoten) und für die Verbindungen erforderlich, bei welchem die m-Faktoren aus
Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist in
den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Knoten die Beanspruchung zu ermit-
teln und ein Schubnachweis für das Knotenstegblech zu führen, bei welchem die
m-Faktoren aus Tabelle I2 des Anahanges I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Die Beanspru-
chungen für das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben sind zu ermitteln,
und ein Tragsicherheitsnachweis für die Stützenstösse ist zu führen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für die Stützen zu führen, wobei ein m-Faktor von m = 2.5
anzusetzen ist.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist für
die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Riegel und Stützen ein Tragsicher-
heitsnachweis zu führen, bei welchem die m-Faktoren aus Tabelle I2 des Anhangs
I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist in
den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Riegelstegen die Schub- und Biege-
beanspruchung zu ermitteln und ein Festigkeitsnachweis zu führen, bei welchem
insbesondere die Ränder der Durchdringungen genau betrachtet werden.
Es ist nachzuweisen, dass die Kräfte der Riegelflanschen über die Stützenflansche
und den Stützensteg übertragen werden können, wenn im Bereich des Stützen-
stegs keine Aussteifungsrippen vorhanden sind.
Stockwerkverschiebungen
Normalkraft in den Rahmen-stützen
Biegesteife Verbindungen
Knoten
Stützenverbindungen
Starke Stütze / schwacheRiegel
Schlankheit der Rahmenele-mente
Durchdringungen in denRiegelstegen
Durchlaufende Riegelflan-schen
ANHANG I2
Seite I2/5 von 14
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist in
den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen (Rahmenknoten ohne Kipp-
halterung) die Normalkraftbeanspruchung zu ermitteln und ein Knickstabilitäts-
nachweis zwischen den seitlichen Halterungsstellen zu führen. Dabei ist im nicht
gehaltenen Knoten gleichzeitig eine senkrecht zur Rahmenebene wirkende Kraft
von 6 % der kritischen Stützenflansch-Druckkraft anzusetzen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist für
den Riegel ein Nachweis gegen seitliches Torsionsknicken des unteren Riegelflan-
sches im Bereich zwischen den vorhandenen seitlichen Halterungsstellen zu füh-
ren.
Biegesteife Rahmen aus Beton
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist für
die Rahmenelementen ein Tragsicherheitsnachweis zu führen, bei welchem die m-
Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist in
den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen die massgebende Beanspru-
chung aus Schwerelasten und Erdbeben-Kippwirkungen zu ermitteln und ein
Tragsicherheitsnachweis für die Kippkräfte zu führen. Dabei sind die m-Faktoren
aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für das Decken-Stützen-System bezüglich der Erdbeben-
kräfte und Durchstanzen zu führen, bei welchem die m-Faktoren aus Tabelle I3
des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für die Rahmenelemente (inklusive der vorgespannten
Elemente) zu führen, bei welchem die m-Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1
zu verwenden sind.
Für die Kurzstützen ist nachzuweisen, dass ihr Schubwiderstand ausreicht, um die
Schubkraft abzutragen, die vorhanden ist, wenn die Stütze am oberen und unteren
Ende der freien Höhe ihre Biegetragkapazität erreicht.
Als Alternative können die Stützen als kraftkontrolliert betrachtet und mit den im
Anhang I1 enthaltenen Akzeptanzkriterien für kraftkontrollierte Beanspruchungen
(Methode 1 oder 2) nachgewiesen werden.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist für
die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen die Schubbeanspruchung zu
ermitteln und ein Schubtragsicherheitsnachweis zu führen.
Kippsicherung von Rahmen-knoten
Kippverbände der unterenRiegelflanschen
Schubspannung in den Rah-menstützen
Normalkraft in den Rahmen-stützen
Rahmen mit Flachdecken
Vorgespannte Rahmenele-mente
Kurze Stützen
Kein Schubversagen
ANHANG I2
Seite I2/6 von 14
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für die Stützen zu führen, wobei ein m-Faktor von m = 2.0
anzusetzen ist.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
massgebenden Biegemomente in mehreren Schnitten der im Schritt 1 als ungenü-
gend beurteilten Riegel zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise
zu führen, wobei ein m-Faktor von m = 1.0 einzusetzen ist.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
massgebenden Biegemomente an den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten
Stellen zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen, wobei
die m-Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
massgebenden Biegemomente an den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten
Stellen zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen, wobei
die m-Faktoren für nicht duktile Riegel aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwen-
den sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
massgebenden Biegemomente der im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stüt-
zen zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen, wobei
die m-Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
massgebenden Biegemomente der im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Riegel
zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen, wobei die m-
Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
massgebenden Schubkräfte in den Rahmenknoten zu ermitteln, und es ist ein
Schubtragsicherheitsnachweis zu führen. Der Schubwiderstand Q der Rahmen-
knoten kann wie folgt berechnet werden:
Q = 1/12 · λ · γ · Aj · √1.2 fcd
wobei Q in N resultiert, γ aus Tabelle F1 zu entnehmen ist, λ = 0.75 für Leichtbeton
(sonst λ = 1.0), Aj = Querschnittsfläche des Rahmenknotens in mm2, fcd = Beton-
druckfestigkeit in N / mm2
Horizontaler Bügelbewehrungsgehalt im Knoten < 0.3 % = 0.3 %
Innenknoten mit Riegeln quer zum Rahmen 12 20
Innenknoten ohne Riegel quer zum Rahmen 10 15
Aussenknoten mit Riegeln quer zum Rahmen 8 15
Aussenknoten ohne Riegel quer zum Rahmen 6 12
Eckknoten 4 8
Tabelle I4 Faktor γ zur Bestimmung des Schubwiderstandes in Rahmenknoten
Starke Stütze / schwacheRiegel
Längsbewehrung der Riegel
Bewehrungsstösse in Stützen
Bewehrungsstösse in Rah-menriegeln
Bügelabstand in Stützen
Bügelabstand in Rahmenrie-geln
Bewehrung in Rahmenknoten
ANHANG I2
Seite I2/7 von 14
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Knoten-Schubbeanspruchungen inklusive Torsionseinflüsse aus Exzentrizitäten zu
berechnen und die Tragsicherheit der Knoten ist nachzuweisen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
massgebenden Schub- und Biegebeanspruchungen der im Schritt 1 als ungenü-
gend beurteilten Tragelemente zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheits-
nachweise zu führen, wobei die m-Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu ver-
wenden sind.
Biegesteife Rahmen aus vorgefertigtem Beton
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für die Verbindungen der vorgefertigten Elemente zu
führen, wobei diese als kraftkontrolliert gemäss Anhang I1 zu betrachten sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für die vorgefertigten Rahmenelemente zu führen, wobei
diese als kraftkontrolliert gemäss Anhang I1 zu betrachten sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Erdbeben-Tragsicherheitsnachweis für die vorgefertigten Verbindungen zu führen,
wobei diese als kraftkontrolliert gemäss Anhang I1 zu betrachten sind.
Nicht zum Aussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörende Rahmen
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Schnittkräfte in den Schubwänden infolge Schwerelasten und Erdbeben zu be-
rechnen und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die Sekun-
därelemente, die im Schritt 1 als ungenügend beurteilt wurden, sind die Biege- und
Schubbeanspruchungen bei maximaler Stockwerkverschiebung zu berechnen.
Sodann sind entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für
die Stützen/Decken-Anschlüsse Durchstanznachweise für die massgebenden
Kräfte aus Schwerelasten und Erdbeben zu führen.
I2.2.2 Schubwände
Allgemeines
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für
alle Wände und Verbindungen Tragsicherheitsnachweise zu führen.
Exzentrizität in Rahmenkno-ten
Endhaken von Bügeln
Verbindungen
Vorgefertigte Rahmen
Vorgefertigte Verbindungen
Komplette Rahmen
Vertäglichkeit von Auslen-kungen
Sekundäre Rahmen mitFlachdecken
Redundanz
ANHANG I2
Seite I2/8 von 14
Schubwände aus Beton
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für die Schubwände zu führen, bei welchem die m-
Faktoren aus Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für die Schubwände zu führen, bei welchem die m-
Faktoren aus Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im
Schritt 1 als ungenügend beurteilten Kopplungsriegel sind die Biege- und Schub-
beanspruchungen zu berechnen. Sodann sind entsprechende Tragsicherheits-
nachweise zu führen. Falls dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, sind die
zugehörigen Schubwände separat (also ohne Kopplungswirkungen) nachzuwei-
sen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im
Schritt 1 als ungenügend beurteilten Schubwände sind die Kippbeanspruchungen
zu berechnen. Sodann sind entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im
Schritt 1 als ungenügend beurteilten Schubwände sind die Biege- und Schubbean-
spruchungen zu berechnen. Sodann sind entsprechende Tragsicherheitsnachwei-
se zu führen
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Biege- und Schubbeanspruchungen im Bereich der Wandöffnung zu berechnen
und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.
Die Tragsicherheit der Wände für Kräfte senkrecht zur Wandebene mit gleichzeiti-
ger Normalkraft ist nachzuweisen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Biege- und Schubbeanspruchungen der Wand zu berechnen, und es ist zu zeigen,
dass die Verbindungen zwischen Wand und Stahlrahmen zur Schubübertragung
ausreichen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im
Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stahlstützen, die als Randverstärkung der
Schubwände dienen, sind die Zugbeanspruchungen infolge von Kippkräften zu
berechnen. Sodann sind Tragsicherheitsnachweise für die Verbindungen zwischen
Stütze und Wand zu führen.
Schubspannung in denSchubwänden
Bewehrungsstahl
Koppelungsriegel
Kippen
Umschnürungsbewehrung
Bewehrung bei Wandöffnun-gen
Wandstärke
Verbindungen zwischenSchubwänden und Stahlrah-men
Randverstärkungen vonSchubwänden
ANHANG I2
Seite I2/9 von 14
Schubwände aus unbewehrtem Mauerwerk
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis für die Schubwände zu führen, bei welchem die m-
Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Für Wände, die im Schritt 1 wegen der Proportionen als ungenügend beurteilt wur-
den, ist keine weitere Berechnungsmethode im Rahmen des Schrittes 2 verfügbar.
Es ist eine Beurteilung im Rahmen der BWG-Stufe 3 erforderlich.
Für mehrschalige Wände, die im Schritt 1 wegen der Proportionen als ungenügend
beurteilt wurden, ist keine weitere Berechnungsmethode im Rahmen des Schrittes
2 verfügbar. Es ist eine Beurteilung im Rahmen der BWG-Stufe 3 erforderlich.
Füllwände in Rahmen
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Die Kräfte senk-
recht zur Wandebene sind zu berechnen. Sodann ist zu zeigen, dass die Verbin-
dungen diese Kräfte in den Rahmen abzutragen vermögen.
Für Wände, die im Schritt 1 wegen der Proportionen als ungenügend beurteilt wur-
den, ist keine weitere Berechnungsmethode im Rahmen des Schrittes 2 verfügbar.
Es ist eine Beurteilung im Rahmen der BWG-Stufe 3 erforderlich.
Für mehrschalige Mauerwerkwände, die im Schritt 1 als ungenügend beurteilt wur-
den, ist keine weitere Berechnungsmethode im Rahmen des Schrittes 2 verfügbar.
Für die Rahmenstützen, die teilausfachende Mauerwerkwände begrenzen, ist
nachzuweisen, dass ihr Schubwiderstand ausreicht, um die Schubkraft abzutra-
gen, die vorhanden ist, wenn die Stütze im Bereich der freien Höhe oberhalb der
Teilausfachung ihre Biegetragkapazität erreicht.
I2.2.3 Durch Verbände stabilisierte Rahmen
Allgemeines
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für
alle Tragelemente und Verbindungen Tragsicherheitsnachweise zu führen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind
Tragsicherheitsnachweis für die Tragelemente des Rahmens und der Verbände zu
führen, bei welchen die m-Faktoren aus Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden
sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im
Schritt 1 als ungenügend beurteilten Diagonalen sind die maximalen Druckkräfte
zu berechnen und entsprechende Knickstabilitätsnachweise zu führen.
Schubspannung im Mauer-werk
Proportionen
Mehrschalige Mauerwerk-wände
Wandverbindungen
Proportionen
Mehrschalige Wände
Teilausfachung
Redundanz
Normalkraft in den Verbän-den
Schlankheit der Diagonalen
ANHANG I2
Seite I2/10 von 14
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im
Schritt 1 als ungenügend beurteilten Verbindungen sind die Beanspruchungen zu
berechnen und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im
Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen sind die maximalen Zugkräfte zu be-
rechnen und damit Tragsicherheitsnachweise für die Stützenstösse zu führen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Beanspruchungen zu berechnen, und die Tragsicherheit des Riegels ist nachzu-
weisen, wobei gleichzeitig eine senkrecht zur Rahmenebene wirkende Kraft von 2
% der Riegelflansch-Druckkraft anzusetzen ist.
Zentrisch angeschlossene Verbände
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für
die Stützen Tragsicherheits- und Stabilitätsnachweise zu führen. Dazu sind alle
massgebenden Beanspruchungen, inklusive einer gleichzeitig wirkenden Abstütz-
kraft aus den K-Diagonalen, zu berücksichtigen. Die Grösse dieser Abstützkraft ist
als Horizontalkomponente der Zugfestigkeit einer K-Diagonale anzusetzen. Es wird
dabei angenommen, dass die andere K-Diagonale auf Knicken versagt hat. Bei
den Nachweisen sind die m-Faktoren der Tabelle I2 des Anhangs I1 anzusetzen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein
Tragsicherheitsnachweis der reinen Zugdiagonalen zu führen, wobei die m-Fakto-
ren der Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden sind.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für
die Riegel Tragsicherheits- und Stabilitätsnachweise zu führen. Dazu sind alle
massgebenden Beanspruchungen, inklusive einer gleichzeitig wirkenden Abstütz-
kraft aus den V-Diagonalen, zu berücksichtigen. Die Grösse dieser Abstützkraft ist
als Vertikalkomponente der Zugfestigkeit einer V-Diagonale anzusetzen. Es wird
dabei angenommen, dass die andere V-Diagonale auf Knicken versagt hat. Bei
den Nachweisen sind die m-Faktoren der Tabelle I2 des Anhangs I1 anzusetzen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Normal- Biege- und Schubbeanspruchungen zu ermitteln, unter Berücksichtigung
der lokalen Exzentrizität der Strebenanschlüsse. Die Rahmenknoten sind für diese
Beanspruchungen nachzuweisen.
Festigkeit der Verbindungen
Stützenstösse
Halterung der Verbindungs-knoten aus der Ebene
K-Verbände
Verbände mit Zugstäben
V-Verbände
Zentrische Verbindungen
ANHANG I2
Seite I2/11 von 14
I2.3. Decken
I2.3.1 Allgemeines
Der Kraftfluss im Bereich der ungleichen Deckenniveaus ist zu identifizieren. Die
Decke ist für die Kräfte gemäss Anhang I5 zu berechnen und die Tragsicherheit
der für den Kraftfluss massgebenden Bauteile ist nachzuweisen.
Im Bereich von Absätzen in der Dachtragkonstruktion ist der Kraftfluss zu identifi-
zieren. Die Decke ist sodann für die Kräfte gemäss Anhang I5 zu berechnen, und
die Tragsicherheit der für den Kraftfluss massgebenden Bauteile ist nachzuweisen.
Die von der Decke in die Wand abzutragende Schubkraft ist zu ermitteln. Sodann
ist nachzuweisen, dass diese Kraft von der Decke im reduzierten Anschlussbereich
in die Wand übertragen werden kann. Zudem ist zu zeigen, dass die Wand bei
Beanspruchung senkrecht zur Wandebene durch die Bereiche neben der Ausspa-
rung ausreichend gehalten wird.
Die von der Decke in den Rahmen abzutragende Schubkraft ist zu ermitteln. So-
dann ist nachzuweisen, dass diese Kraft von der Decke im reduzierten Anschluss-
bereich in den Rahmen übertragen werden kann.
Die von der Decke in die Wand abzutragende Schubkraft ist zu ermitteln. Sodann
ist nachzuweisen, dass diese Kraft von der Decke im reduzierten Anschlussbereich
in die Wand übertragen werden kann. Zudem ist zu zeigen, dass die Wand bei
Beanspruchung senkrecht zur Wandebene durch die Bereiche neben der Ausspa-
rung ausreichend gehalten wird.
Die Längs- und die Bügelbewehrung im Bereich von Grundriss-Unregelmässigkei-
ten ist auf die Beanspruchungen gemäss Anhang I5 auszulegen. Die Relativbewe-
gungen der auskragenden Gebäudeflügel sind zu berücksichtigen, indem die glo-
bale statische Horizontalkraft der Flügel auf Fundamentniveau eingesetzt wird.
Dabei sind im Falle mehrerer Flügel die ungünstigsten Kraftrichtungen anzuneh-
men (in die gleiche oder in entgegengesetzte Richtungen). Für alle Tragelemente,
die Zugkräfte aus diesen Unregelmässigkeiten aufnehmen, sind Tragsicherheits-
nachweise zu führen.
Die Decke ist für die Kräfte gemäss Anhang I5 zu berechnen. Die Schub- und Bie-
gebeanspruchungen im Bereich erheblicher Aussparungen und die resultierenden
Gurtkräfte sind zu ermitteln. Für die betroffenen Deckenbereiche ist ein Tragsi-
cherheitsnachweis zu führen.
I2.3.2 Blechdecken
Für die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Blechdecken sind die Beanspru-
chungen gemäss Anhang I5 zu ermitteln. Sodann ist die Schubtragsicherheit der
Decke (Decke als Scheibe wirkend) nachzuweisen.
Deckenniveaus
Kontinuität des Dachs
Deckenaussparungen beiSchubwänden
Deckenaussparungen beiverbandsstabilisierten Rah-men
Deckenaussparungen beiSchubwänden aus Mauer-werk
Unregelmässigkeiten imGrundriss
Deckenverstärkungen umAussparungen
Blechdecken ohne Beton-überzug
ANHANG I2
Seite I2/12 von 14
I2.3.3 Vorgefertigte Betondecken
Für die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten vorgefertigten Decken sind die
Beanspruchungen gemäss Anhang I5 zu ermitteln. Die Tragsicherheit der die vor-
gefertigten Deckenelemente verbindenden Elemente ist für diese Beanspruchun-
gen nachzuweisen. Auch die Schubtragsicherheit der Decke (Decke als Scheibe
wirkend) ist nachzuweisen.
I2.3.4 Andere Deckensysteme
Für die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Decken sind die Beanspruchungen
gemäss Anhang I5 zu ermitteln. Die Tragsicherheit der Decken ist für diese Bean-
spruchungen nachzuweisen.
I2.4. Verbindungen
I2.4.1 Verankerungen für Normalkräfte
Es ist zu zeigen, dass die Beton- oder Mauerwerkwand ausreichend bemessen ist,
um die Beanspruchungen aus Kräften senkrecht zur Wandebene über der Spann-
weite zwischen ihren Verankerungsstellen an den Deckenrändern aufzunehmen.
Die Tragsicherheit der vorhandenen Wandverankerungen für die Wandkräfte ge-
mäss Anhang I5 ist nachzuweisen.
Es ist zu zeigen, dass die Aussenwand aus Mauerwerk ausreichend bemessen ist,
um die Beanspruchungen aus Kräften senkrecht zur Wandebene über der Spann-
weite zwischen ihren Verankerungsstellen aufzunehmen. Die Tragsicherheit der
vorhandenen Wandverankerungen für die Wandkräfte gemäss Anhang I5 ist nach-
zuweisen.
I2.4.2 Schubübertragung
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Decken- und Wandbeanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die
Verbindungen zur Übertragung dieser Beanspruchungen von der Decke in die
Schubwände ausreichen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Decken- und Rahmenbeanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass
die Verbindungen zur Übertragung dieser Beanspruchungen von der Decke in die
Stahlrahmen ausreichen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Decken- und Wandbeanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die
Überbetonschicht
Andere Deckensysteme
Wandverankerungen
Ankerabstand
Kraftübertragung in Schub-wände
Kraftübertragung in Stahl-rahmen
Überbetonschichten im An-schlussbereich von Schub-wänden und Rahmen
ANHANG I2
Seite I2/13 von 14
Verbindungen zur Übertragung dieser Beanspruchungen von der Decke in die
vertikalen Tragelemente ausreichen.
I2.4.3 Verbindungen von vertikalen Tragelementen
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Stützenbeanspruchungen inklusive der Vertikalkräfte infolge von Kippkräften zu
berechnen, und es ist zu zeigen, dass die Verbindungen zur Lastabtragung (auch
Zugkräfte) bis in die Fundation ausreichen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Stützenbeanspruchungen inklusive der Vertikalkräfte infolge von Kippkräften zu
berechnen, und es ist zu zeigen, dass die Verbindungen zur Lastabtragung (auch
Zugkräfte) bis in die Fundation ausreichen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Wandbeanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die Verbindun-
gen zur Lastabtragung (insbesondere auch für die Schubkräfte) bis in die Fundati-
on ausreichen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist zu
zeigen, dass die Kippstabilität der Schubwand unter Berücksichtigung der Schwe-
relasten oberhalb der Fundation und des mit den Randstützenverankerungen akti-
vierbaren Anteils der Schwerelasten der Fundation selbst gewährleistet ist.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Wandelement-Beanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die
Verbindungen zur Lastabtragung (insbesondere auch für die Schubkräfte) bis in
die Fundation ausreichen.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Normalkräfte infolge von Kippkräften und die Schubbeanspruchungen im Pfahl-
bankett zu berechnen. Es ist nachzuweisen, dass diese Beanspruchungen (insbe-
sondere die Zugkräfte) von der Bankettbewehrung und von den Verankerungen
zwischen Pfahl und Bankett abgetragen werden können.
I2.4.4 Verbindungen von horizontalen mit vertikalen Tragelementen
Für Verbindungen, die im Schritt 1 als ungenügend beurteilt wurden, steht keine
weitere Berechnungsmethode zur Verfügung.
Bei der Auflagerung von Trägern auf Wänden oder Wandkonsolen ist festzulegen,
ob die Verbindungen zur Übertragung von Kräften senkrecht zur Wandebene be-
nötigt werden oder nicht. Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der Ver-
bindungen ausreicht, um die Kräfte gemäss Anhang I5 schadlos abzutragen.
Stahlstützen
Betonstützen
Wände
Randstützen von Schubwän-den
Andere Wandelemente
Ausbildung von Pfahlbanket-ten
Verbindung zwischen Trägernund Stützen
Auflager von Trägern
ANHANG I2
Seite I2/14 von 14
Es sind die Stockwerkverschiebungen gemäss Anhang I5 zu berechnen. Sodann
ist zu zeigen, dass die Auflagerlänge ausreicht, um die Trägerabstützung bei ma-
ximaler Stockwerkverschiebung zu gewährleisten. Zudem ist die Tragsicherheit
des Auflagers für die massgebenden Lasten, inklusive exzentrisch wirkender Auf-
lagerkräfte entsprechend der maximalen Stockwerkverschiebung, nachzuweisen.
Die durch die Stockwerkverschiebung erzeugten Kräfte in den Schweissverbin-
dungen sind zu berechnen, und es ist ein entsprechender Tragsicherheitsnachweis
zu führen. Rechnerische Spannungsüberschreitungen in diesen Verbindungen
dürfen die vertikale Auflagerung der Rahmenträger und das System zur horizont a-
len Lastabtragung nicht beeinträchtigen.
I2.4.5 Verankerungen von flächenhaften Tragelementen
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Dachelement-Beanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die
Lastabtragung von den Dachelementen in das Dachtragsystem gewährleistet ist.
Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die
Wandelement-Beanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die
Lastabtragung von den Wandelementen in das Tragsystem gewährleistet ist.
Es ist zu zeigen, dass die vorhandenen Verbindungen zwischen Decken und Trä-
gern die Horizontalkräfte gemäss Anhang I5 abtragen können.
Lager auf Konsolen
Trägerverbindungen aufKonsolen
Dach
Wände
Maximalabstand
ANHANG I3
Seite I3/1 von 2
I3. Erläuterungen zu den Überprüfungen von Baugrundund Fundation (Schritt 2)
Dieser Anhang enthält die für den Schritt 2 (vertiefende Berechnungen) zu behan-
delnden Aspekte zum Thema Baugrund und Fundation. Je nach Erfordernis ge-
mäss Beurteilung des Schrittes 1 (Haupttext, Abschnitt 3.4) sind nur einzelne oder
mehrere Punkte dieses Anhangs abzuklären. Er ist analog zum Anhang D (Fragen-
liste für Schritt 1) aufgebaut und enthält auch einige Kommentare und Hintergrund-
informationen für die Abklärungen.
I3.1. Baugrund
Das Potential für eine Bodenverflüssigung und das Ausmass von unterschiedlichen
Setzungen ist zu ermitteln. Sodann ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den
Verfahren des Anhangs I5 durchzuführen. In den Nachweisen für das Bauwerk ist
das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Setzungsdifferenzen der
Fundation zu berücksichtigen.
Das potentielle Ausmass von Bewegungsdifferenzen innerhalb der Fundation in-
folge von Hangbewegungen ist zu ermitteln. Sodann ist eine Bauwerksanalyse im
Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durchzuführen. In den Nachweisen für
das Bauwerk ist das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Bewe-
gungsdifferenzen der Fundation zu berücksichtigen. Zu beachten sind insbeson-
dere Hangneigungen von mehr als 6 % und Hänge mit Anzeichen früherer Rut-
schungen.
Das potentielle Ausmass von Verschiebungen an der Erdoberfläche infolge von
Verwerfungen ist abzuschätzen. Sodann ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit
den Verfahren des Anhangs I5 durchzuführen. In den Nachweisen für das Bauwerk
ist das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Setzungsdifferenzen
der Fundation zu berücksichtigen.
I3.2. Zustand der Fundation
Das Ausmass der festgestellten Bewegungsdifferenzen der Fundation ist zu be-
stimmen. Sodann ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des An-
hangs I5 durchzuführen. In den Nachweisen für das Bauwerk ist das Gefähr-
dungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Setzungsdifferenzen der Fundation
zu berücksichtigen.
Die Ursache und das Ausmass der Schädigung ist zu identifizieren. Die Auswirkun-
gen der Schädigung auf das System zur Abtragung der horizontalen Kräfte sind zu
bestimmen. Die Schädigung der Bestandteile dieses Systems ist beim Tragwider-
stand zu berücksichtigen.
Bodenverflüssigung
Hangstabilität
Verwerfungen
Fundationsverhalten
Schädigungen
ANHANG I3
Seite I3/2 von 2
I3.3. Tragwiderstand der Fundation
Es ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durch-
zuführen. Die Tragsicherheit der Fundation ist für das Gefährdungsbild Schwere-
lasten plus Erdbeben-Kippkräfte nachzuweisen.
Die differentiellen Bewegungen im Fundationsbereich sind zu bestimmen. Sodann
ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durchzu-
führen. In den Nachweisen für die Verbindungen zwischen Fundationselementen
ist das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Bewegungsdifferenzen
der Fundation zu berücksichtigen.
Der horizontale Tragwiderstand der Fundationselemente ist zu ermitteln. Sodann
ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durchzu-
führen. In den Nachweisen für diese Fundationselemente ist das Gefährdungsbild
Schwerelasten plus Erdbeben zu berücksichtigen. Häufige Probleme sind hier der
Biegewiderstand und die Duktilität im obersten Bereich von Pfählen oder Pfeilern.
Grosse Sprünge in der Bodensteifigkeit entlang des Pfahls erzeugen oft grosse
lokale Biegespannungen.
Es ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durch-
zuführen. In den Nachweisen für die Fundation ist die Horizontalkraft infolge der
Höhenunterschiede des Terrains zu berücksichtigen.
Kippstabilität
Verbindungen zwischenFundationselementen
Tiefenfundationen
Hanglagen
ANHANG I4
Seite I4/1 von 7
I4. Erläuterungen zu den Überprüfungen vonnichttragenden Bauwerksteilen (Schritt 2)
Dieser Anhang enthält die für den Schritt 2 (vertiefende Berechnungen) zu behan-
delnden Aspekte bei den nicht tragenden Bauwerksteilen. Je nach Erfordernis ge-
mäss Beurteilung des Schrittes 1 (Haupttext, Abschnitt 3.4) sind nur einzelne oder
mehrere Punkte dieses Anhangs abzuklären. Er ist analog zum Anhang E (Fragen-
listen für Schritt 1) aufgebaut und enthält auch Kommentare und Hintergrundinfor-
mationen für die Abklärungen.
I4.1. Zwischenwände
Grundsätzlich ist eine Erdbebenhalterung solcher Wände erforderlich. Die Halte-
rung ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.
Die Wände sind für die gemäss Anhang I6 bestimmten Stockwerkverschiebungen
nachzuweisen.
Für nicht abgefugte Trennwände, die über Tragwerks-Trennfugen verlaufen, steht
keine weitere Nachweismethode zur Verfügung.
Grundsätzlich ist eine Erdbebenhalterung solcher Wände erforderlich. Die Halte-
rung ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.
I4.2. Heruntergehängte Decken
Grundsätzlich ist eine Erdbebenhalterung solcher Decken erforderlich. Die Halte-
rung ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.
Alternativ ist auch eine frei schwingende Decke zulässig, sofern deren Aufhängung
erdbebensicher ist und der horizontale Bewegungsspielraum auf allen Seiten gross
genug ist.
Für nicht gesicherte Verkleidungsplatten steht keine weitere Nachweismethode zur
Verfügung.
Falls die Decke als seitliche Abstützung nichttragender Wände dient, ist zu zeigen,
dass sie die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbeben-Abstützkräfte abtragen kann
Für die Aufhängung ist ein Verankerungsnachweis für die Erdbebenkräfte gemäss
Anhang I6, zu führen.
Es ist zu zeigen, dass auf die Decke wirkende Kräfte aus horizontalen Relativver-
schiebungen, bestimmt gemäss Anhang I6, abgetragen werden können.
UnbewehrteMauerwerkwände
Stockwerkverschiebungen
Trennfugen im Tragwerk
Oberkanten vonZwischenwänden
Seitliche Verstrebung
Verkleidungsplatten
Abstützung anderer Elemente
Lattenroste mit Gipsplatten
Ränder
ANHANG I4
Seite I4/2 von 7
Für heruntergehängte Decken, die über Tragwerks-Trennfugen hinweg verlaufen,
steht keine weitere Nachweismethode zur Verfügung.
I4.3. Beleuchtungselemente
Für nicht unabhängig befestigte Elemente steht keine weitere Nachweismethode
zur Verfügung.
Für nicht gesicherte Bestandteile steht keine weitere Nachweismethode zur
Verfügung.
Die Aufhängung ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.
Die Abdeckungen sind für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.
I4.4. Aussenhaut
Die Verankerungen sind für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.
Zudem ist zu zeigen, dass die Fassadenelemente den zu erwartenden Stockwerk-
verschiebungen gemäss Anhang I6 widerstehen.
Es ist zu zeigen, dass die Fassadenfugen für die gemäss Anhang I6 bestimmten
Stockwerkverschiebungen ausreichend breit sind.
Es ist zu zeigen, dass die Elemente und deren Verankerungen den gemäss
Anhang I6 bestimmten Stockwerkverschiebungen widerstehen.
Es ist zu zeigen, dass die Befestigung die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbe-
benkräfte abtragen kann.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte vom Ein-
lageelement ins Betonelement übertragen werden können.
Es ist zu zeigen, dass die Befestigung die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbe-
benkräfte abtragen kann. Die dabei möglichen Exzentrizitäten sind zu
berücksichtigen.
Es ist zu zeigen, dass die verbleibenden intakten Befestigungselemente ausrei-
chen, um die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte abzutragen.
Das Ausmass und die Konsequenzen von Schädigungen an der Aussenhaut sind
zu bestimmen. Zu beachten sind z.B. mögliche Folgschäden wegen Wasserein-
dringung, Temperaturunterschieden u.a.
Trennfugen im Tragwerk
Unabhängige Aufhängung
Notbeleuchtung
HängendeBeleuchtungsvorrichtungen
Abdeckungen
Fassadenanker
Fassadenfugen
Hohe Fassadenelemente
Kippbefestigungen vonFassadenelementen
Einlageelemente
Befestigung vonFassadenelementen
Alterung vonBefestigungselementen
Beschädigungen
ANHANG I4
Seite I4/3 von 7
Es ist zu zeigen, dass die Verglasungszone bei den gemäss Anhang I6
bestimmten Stockwerkverschiebungen nicht herunterfällt. Dazu können
Berechnungen oder Rütteltischversuche beigezogen werden.
I4.5. Wandverkleidungen aus Mauerwerk
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von der
Auflagerungskonstruktion abgetragen werden können.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Verankerungen abgetragen werden können.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
in den geschwächten Zonen vorhandenen Verankerungen abgetragen werden
können.
Für Bereiche mit ungeeignetem Mörtel steht keine weitere Nachweismethode zur
Verfügung.
Für Bereiche mit ungenügender Drainage steht keine weitere Nachweismethode
zur Verfügung.
Die berechneten Biegezugspannungen in der Wandverkleidung dürfen die mit dem
Faktor 0.5 reduzierten Mindestwerte der Biegezugfestigkeit für unbewehrtes Mau-
erwerk nach Norm SIA 266 nicht überschreiten. Die Erdbebenkräfte sind gemäss
Anhang I6 zu bestimmen.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Verankerungen abgetragen werden können.
Das Ausmass und die Konsequenzen von Rissen an der Verkleidung sind abzu-
klären.
I4.6. Metallische Abstützkonstruktionen von Trennwänden
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Befestigungen abgetragen werden können.
Es ist zu zeigen, dass die Abstützungen auch im Bereich von Öffnungen ausrei-
chen.
Verglasung
Auflagerung
Verankerung
Schwächungen inWandverkleidungen
Mauerwerksfugen
Drainage
Korrosion
Verkleidungselemente ausStein
Risse
Befestigungen
Öffnungen
ANHANG I4
Seite I4/4 von 7
I4.7. Mauerwerkabstützkonstruktionen von Trennwänden
Es ist zu zeigen, dass das Betonmauerwerk in der Lage ist, die gemäss Anhang I6
bestimmten Erdbebenkräfte abzutragen.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Befestigungen abgetragen werden können.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte vom
Mauerwerk abgetragen werden können.
I4.8. Brüstungen und Dachabschlüsse
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Befestigungen abgetragen werden können.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Befestigungen abgetragen werden können.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Befestigungen abgetragen werden können.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Befestigungen abgetragen werden können.
I4.9. Kamine aus Mauerwerk
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Abstützungen und Befestigungen des Kamins abgetragen werden können.
Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den
Befestigungen abgetragen werden können.
I4.10. Treppen
Für diese Situation steht keine weitere Nachweismethode zur Verfügung.
Es ist zu zeigen, dass diese Verbindungen den gemäss Anhang I6 bestimmten
Stockwerkverschiebungen widerstehen. Dadurch sollen unerwünschte Einflüsse
von Treppen auf das Erdbebenverhalten des Tragwerks vermieden werden.
Betonmauerwerk
Befestigungen
Abstützkonstruktionen ausunbewehrtem Mauerwerk
Brüstungen ausunbewehrtem Mauerwerk
Vordächer
Betonbrüstungen
Verankerungen
Kamine aus unbewehrtemMauerwerk
Mauerwerkkamine
Unbewehrte Mauerwerk-wände als Treppenhaus-umschliessung
Verbindungen zwischenTreppen und Tragwerk
ANHANG I4
Seite I4/5 von 7
I4.11. Innenausbau und Möblierung
Die Kippstabilität des Gegenstandes ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6
nachzuweisen.
Die Kippstabilität der Schränke oder miteinander kraftschlüssig verbundener
Schrankgruppen ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.
Für ungesicherte Schubladen ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.
Für unverstrebte Doppelböden ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.
Für unbefestigte Anlagen auf Doppelböden ist keine weitere Abklärungsmethode
verfügbar.
I4.12. Mechanische und elektrische Ausrüstung
Für unbefestigte Ausrüstungsteile ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.
Für unbefestigtes oder unversteiftes schweres Gerät ist keine weitere Abklärungs-
methode verfügbar.
Für Geräte auf Schwingungsisolatoren ohne Stossdämpfer ist keine weitere Abklä-
rungsmethode verfügbar.
Für unbefestigte elektrische Geräte ist keine weitere Abklärungsmethode verfüg-
bar.
I4.13. Leitungen
Für unbefestigte, unversteifte Leitungen ist keine weitere Abklärungsmethode ver-
fügbar.
Für Leitungen mit unflexiblen Kupplungen ist keine weitere Abklärungsmethode
verfügbar.
Für unbefestigte, unversteifte Leitungen ist keine weitere Abklärungsmethode ver-
fügbar.
Für den Fall ungenügender Ventile ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.
Für Aufhängungen ohne Abgleitsicherung ist keine weitere Abklärungsmethode
verfügbar.
Hohe, schmale Gegenstände
Aktenschränke
Schubladen
Doppelböden
Anlagen auf Doppelböden
Notstromversorgung
Schweres Gerät
Schwingungsisolationen
Elektrische Geräte
Leitungen vonSprinkleranlagen
Flexible Kupplungen
Leitungen für Flüssigkeitenund Gase
Sicherheitsventile
C-förmige Aufhängungen
ANHANG I4
Seite I4/6 von 7
I4.14. Lüftungskanäle
Bei Kanälen mit grosser Querschnittsfläche (Durchmesser grösser als 70 cm) ist zu
zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den Verstre-
bungen abgetragen werden können.
Für unverstrebte oder im Bereich von Trennfugen des Tragwerks nicht flexibel ge-
koppelte Kanäle ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.
Es ist zu zeigen, dass die als Abstützung dienenden Elemente die gemäss Anhang
I6 bestimmten Erdbebenkräfte und die Schwerelasten abtragen können.
I4.15. Lagerung und Verteilung von gefährlichen Substanzen
Für ungesicherte, zerbrechliche Behälter ist keine weitere Abklärungsmethode ver-
fügbar.
Für Gasflaschen, die gegen Rutschen oder Kippen nicht gesichert sind, ist keine
weitere Abklärungsmethode verfügbar.
Für Leitungen ohne Sicherungsventile ist keine weitere Abklärungsmethode ver-
fügbar.
I4.16. Aufzüge
Die folgenden Abklärungen für Aufzüge sollten von einer Branchenfachperson
begleitet werden. Die Erdbebenkräfte und die Stockwerkverschiebungen sind
gemäss Anhang I6 zu ermitteln.
Als Mindestanforderung an ein erdbebengerechtes Aufzugssystem sind alle Ein-
richtungen (inklusive Fahrstuhltüren, Führungsschienen, Fahrschalter, Motoren) zu
verankern.
Die Fachperson hat die Funktionsbereitschaft der automatischen Notabschaltung
zu überprüfen.
Die Wände sind für die Erdbebenkräfte nachzuweisen.
Eine genügende Rückhalterung ermöglicht eine raschere Wiederinbetriebsetzung
des Aufzugs nach einem Erdbeben.
Es ist zu zeigen, dass die oberhalb und unterhalb des Fahrstuhls und des Gegen-
gewichtes vorhandenen Rückhalteplatten mit den Führungen fest verbunden sind
und nicht mehr als 2 cm von der Schiene entfernt laufen.
Verstrebung vonLüftungskanälen
Treppenbereiche undRauchabzugskanäle
Abstützung vonLüftungskanälen
Giftige Substanzen
Gasflaschen
Gefährliche Substanzen
Verankerung
Notabschaltung imErdbebenfall
Wände von Aufzugschächten
Rückhaltevorrichtungen
Rückhalteplatten
ANHANG I4
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Es ist zu gewährleisten, dass die horizontalen Erdbeben-Trägheitskräfte des
Gegengewichtes von den Führungsschienen abgetragen werden können.
Es ist abzuklären, ob die Verankerungen ausreichend stark sind, unter Berück-
sichtigung möglicher Exzentrizitäten.
Solche Verankerungen sind bei Nachweisen als unwirksam zu betrachten.
Führungsschienen vonGegengewichten
Verankerung derFührungsschienen
Verankerungen mit grossenExzentrizitäten
ANHANG I5
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I5. Berechnungshilfen zu Schritt 2: allgemeines Vorge-hen
I5.1. Ersatzkraftverfahren (linear-statische Berechnung)
Bei der linear-statischen Berechnung eines Gebäudes wird wie folgt vorgegangen:
Festlegen eines geeigneten Gebäudemodells gemäss Abschnitt I5.3
Bestimmung der horizontalen Ersatzkraft gemäss Anhang F, Abschnitt F.3
Bestimmung der Grundfrequenz (bzw. Grundschwingzeit) des Bauwerks nach
Anhang F Abschnitt F.2, aufgrund von Schwingungsmessungen am Bauwerk, oder
aufgrund einer Eigenwertanalyse mit einem geeigneten Gebäudemodell. Im Fall
von Bauwerken mit mehrfeldrigen Decken: separate Berechnung der Grundfre-
quenz für jedes Feld und Verwendung der ungünstigsten Frequenz für alle Felder
bei den weiteren Nachweisen.
Ermittlung der vertikalen Verteilung der horizontalen Ersatzkräfte Fx über die Bau-
werkshöhe aufgrund der folgenden Gleichungen:
Fx = Cvx · V
Cvx = wx · (0.3hx)k/Σwi(0.3hi)
k
k = 1.0 für T = 0.5 s
k = 2.0 für T > 2.5 s
dazwischen linear interpolieren, T = Grundschwingzeit des Bauwerks
Cvx = vertikaler Verteilungsfaktor
V = horizontale Ersatzkraft
wi = Anteil des Bauwerksgewichtes, der dem Stockwerk i zugeordnet wird
wx = Anteil des Bauwerksgewichtes, der dem Stockwerk x zugeordnet wird
hi = Höhe des Stockwerks i ab Fundation (in m)
hx = Höhe des Stockwerks x ab Fundation (in m)
Berechnung der globalen Schnittkräfte in den Stockwerken und der Verteilung auf
die einzelnen Tragelemente im Stockwerk, mit Annahme linear-elastischen Ver-
haltens
nur falls erforderlich: Die auf eine Stockwerkdecke wirksamen Trägheitskräfte Fpxwerden aus der vertikalen Verteilung der horizontalen Ersatzkräfte wie folgt be-
stimmt:
Fpx = 1/C · Fi · wx/Σwi
Fi = Horizontalkraft im Stockwerk i, bestimmt gemäss Absatz d)
wi = Anteil des Bauwerksgewichtes, der dem Stockwerk i zugeordnet wird
a) Gebäudemodell
b) Ersatzkraft
c) Grundfrequenz
d) Verteilung der Ersatzkraft
e) Schnittkräfte
f) Belastung der Stockwerk-decken
ANHANG I5
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wx = Anteil des Bauwerksgewichtes, der dem Stockwerk x zugeordnet wird
C = Modifikationsfaktor gemäss Tabelle F1 im Anhang F
Zudem sind die Zusatzkräfte auf die Stockwerksdecke infolge von Sprüngen in
Lage und Steifigkeit der vertikalen Elemente (Wände u.a.), die für die horizontale
Lastabtragung wirken, zu berücksichtigen, aber ohne Verwendung des Modifikati-
onsfaktors C.
Verformungen des Tragwerks und Stockwerks-Relativverschiebungen sind auf-
grund der Gleichungen in Anhang F, Abschnitt F.3 und in den obigen Absätzen d)
und f) zu bestimmen.
Beurteilung entsprechend den Akzeptanzkriterien im Anhang I1
I5.2. Antwortspektrenverfahren (linear-dynamische Berech-nung)
Bei der linear-dynamischen Berechnung eines Gebäudes wird wie folgt vorgegan-
gen:
Festlegen eines geeigneten Gebäudemodells gemäss Abschnitt I5.3
Festlegen der Erdbebeneinwirkung gemäss Norm SIA 261 [3], d.h. als elastisches
Antwortspektrum, skaliert auf die von der Erdbebenzone abhängige Bodenbe-
schleunigung agd.
Durchführen der dynamischen Berechnung mit der Antwortspektren-Methode
Für die modale Überlagerung wird die SRSS-Methode (SIA 261, Ziffer 16.5.3.5)
verwendet.
Die Summe der wirksamen modalen Massen der berücksichtigten Schwingungs-
formen soll mindestens 90 % der Gesamtmasse des Tragwerks pro horizontale
Hauptrichtung erreichen.
Modifikation der resultierenden Schnittkräfte und Verformungen mit dem Faktor C
gemäss Tabelle F1 im Anhang F, ausgenommen jene für die Stockwerksdecken
nur falls erforderlich: Bestimmung der Kräfte in den Stockwerkdecken: Die mit der
dynamischen Berechnung bestimmten Erdbebenkräfte sollten mindestens 85 %
der Kräfte gemäss Abschnitt I5.1, Gleichung in Absatz f), betragen. Die Zusatz-
kräfte auf die Stockwerksdecken infolge von Sprüngen in Lage und Steifigkeit der
vertikalen Elemente (Wände u.a.), die für die horizontale Lastabtragung wirken,
sind zu berücksichtigen (in der Regel elastisch, ohne Verwendung des Modifikati-
onsfaktors C).
Berechnung der Schnittkräfte in den einzelnen Tragelementen
g) Verformungen
h) Beurteilung
a) Gebäudemodell
b) Erdbebeneinwirkung
c) dynamische Berechnung
d) Modifikation der Kräfte
e) Belastung der Stockwerk-decken
f) Schnittkräfte
ANHANG I5
Seite I5/3 von 4
Beurteilung entsprechend den Akzeptanzkriterien im Anhang I1
I5.3. Gebäudemodell für die linear-statische oder linear-dynamische Berechnung
In der Regel sind Torsionswirkungen zu berücksichtigen. Ein dreidimensionales
Model ist erforderlich, wenn mit Torsionswirkungen zu rechnen ist, die nicht ver-
nachlässigbar klein sind.
Das zu berücksichtigende horizontale Torsionsmoment setzt sich aus zwei Antei-
len zusammen, die summiert werden müssen:
– Exzentrizität des Massenzentrums der Masse oberhalb und inklusive des be-
trachteten Stockwerks gegenüber dem Steifigkeitszentrum des betrachteten
Stockwerks im Grundriss
– Torsionswirkung infolge der auf der betrachteten Stockwerksebene stehenden
und der daran angehängten Massen
Es ist zu beachten, dass der zweite Anteil bei stark torsionsanfälligen Bauwerken
bis zum Faktor 3 verstärkt werden kann.
Ein dreidimensionales dynamisches Modell eignet sich dazu, diese Torsionswir-
kungen direkt zu berücksichtigen.
In jedem Stockwerk des Gebäudemodells darf der Anteil der Steifigkeit aus sekun-
dären Tragelementen, d.h. solchen, die nur für die vertikale Lastabtragung wirken
(nicht aber für die horizontale Lastabtragung), höchstens 25 % betragen.
Die Deckenverformungen infolge Erdbeben sind abzuschätzen. Die Deckensteifig-
keit (in Deckenebene) ist im Modell zu berücksichtigen. Die Biegung der Decken in
der Deckenebene (Scheibe) ist unter Beachtung der Massenverteilung und allfälli-
ger Sprünge in der Anordnung der vertikalen Rahmen zu bestimmen.
Gebäude sind in den massgebenden horizontalen Richtungen (meistens die bei-
den orthogonalen Hauptrichtungen) bezüglich Erdbeben zu berechnen. In der Re-
gel kann angenommen werden, dass die Erdbebenwirkungen in beiden Richtun-
gen unabhängig voneinander auftreten. Dies trifft nicht zu im Falle grosser Exzen-
trizitäten und für Tragelemente, die für den horizontalen Lastabtrag in beiden
Richtungen mitwirken (z.B. Eckstützen). Im letzteren Fall sind die resultierenden
Erdbebenkräfte in einer Richtung mit 30 % der Kräfte in der andern Richtung linear
zu überlagern.
Für die Richtungsüberlagerung der Resultate aus den Berechnungen in den zwei
horizontalen Hauptrichtungen kann auch die SRSS-Methode verwendet werden.
g) Beurteilung
a) Torsion
b) Sekundäre Tragelemente
c) Decken
d) Richtungsüberlagerung
ANHANG I5
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Die vertikale Erdbebeneinwirkung ist in besonderen Fällen zu berücksichtigen, z.B.
bei horizontalen Kragarmen oder bei Trägern, die Stützen tragen. Für die vertikale
Anregung wird die 0.7-fache horizontale Anregung angenommen.
I5.4. Berücksichtigung von Wandkräften senkrecht zur Wan-debene
Wände müssen an jeder Decke für eine Kraft von mindestens 6 Sa kN pro m
Wandlänge oder 0.4 Sa mal Wandgewicht (BWK I, BWK II) bzw. 0.6 Sa mal Wand-
gewicht (BWK III) verankert sein (Sa gemäss Anhang F, Abschnitt F.1).
Bei Wänden mit Versteifungen (z.B. Rippen) für Kräfte quer zur Wandebene sind
die Verankerungskräfte im Bereich dieser Versteifungen in die Decken abzutragen.
Die Wand muss eine ausreichende Tragsicherheit aufweisen, um ihre Erdbeben-
Trägheitskräfte bis zu den Verankerungsstellen abzutragen.
e) Vertikale Erdbebeneinwir-kung
ANHANG I6
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I6. Berechnungshilfen zu Schritt 2: nichttragendeBauwerksteile und Einrichtungen
I6.1. Kräfte
Die im Schwerpunkt von nichttragenden Bauwerksteilen bzw. von Einrichtungen
wirkende Erdbebenkraft Fp wird wie folgt ermittelt:
Fp = 0.4 ap Sa Wp (1+2x/h)/Rp
wobei Fp aber höchstens = 1.6 Sa Wp und mindestens = 0.3 Sa Wp sein soll.
ap = Amplifikationsfaktor gemäss Tabelle I6.1
Sa = Spektralbeschleunigung gemäss Anhang F, Abschnitt F.1
Wp = Betriebsgewicht des Bauwerksteils
Rp = Verhaltensfaktor des Bauwerksteils gemäss Tabelle I6.1
x = Höhe des höchsten Befestigungspunktes des Bauwerksteils im Gebäude,
gemessen ab Terrainkote (bei Lage unterhalb Terrainkote: x = 0)
h = Mittlere Dachhöhe des Gebäudes, gemessen ab Terrainkote
Die Erdbebenkraft Fp ist in Längs- und in Querrichtung separat anzusetzen und in
beiden Fällen mit den Betriebslasten des Bauwerksteils zu kombinieren. Für den
Nachweis ist sie nur dann anzuwenden, wenn sie gegenüber den anderen
Horizontallasten (z.B. Wind) massgebend wird.
I6.2. Verformungen
Die Relativverschiebungen zwischen Befestigungspunkten des Bauwerksteils am
Tragwerk betragen
Dr = (dxA-dyA)/(X-Y)
zwischen Befestigungspunkten an verschiedenen Tragwerken betragen sie
Dp = dxA + dxB
dxA = Elastische Auslenkung des Gebäudes A auf Kote x
dyA = Elastische Auslenkung des Gebäudes A auf Kote y
dxB = Elastische Auslenkung des Gebäudes B auf Kote x
X = Höhe des oberen Befestigungspunktes Kote x, gemessen ab Terrainkote
Y = Höhe des unteren Befestigungspunktes Kote y, gemessen ab Terrainkote
Falls angezeigt, sind die Auswirkungen dieser Erdbeben-Relativverschiebungen
mit anderweitig bedingten Verschiebungen zu kombinieren.
ANHANG I6
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Bauwerksteil bzw. Einrichtung ap Rp
A. Architektonische Elemente
1. Fassadenverkleidungen
Haftende Verkleidungen 1 4
Verankerte Verkleidungen mit duktiler Verankerung 1 3
Verankerte Verkleidungen mit nicht-duktiler Verankerung 1 1.5
Glasblock-Verkleidungen 1 2
Vorfabrizierte Platten mit duktiler Verankerung 1 3
Vorfabrizierte Platten mit nicht-duktiler Verankerung 1 1.5
Glassysteme 1 2
2. Trennwände
Schwere Bauart 1 1.5
Leichte Bauart 1 3
3. Innenverkleidungen
Steinplatten 1 1.5
Keramikplatten 1 1.5
4. Decken
Direkt am Tragwerk angebracht 1 1.5
Gipsverputzdecke 1 1.5
Abgehängter Lattenrost mit Mörtel/Putz-Füllungen 1 1.5
Abgehängte Funktionsdecke 1 1.5
5. Brüstungen, Gesimse, Verzierungen 2.5 1.25
6. Baldachine, Zelte 2.5 1.5
7. Kamine 2.5 1.25
8. Treppen 1 3
B. Mechanische Einrichtungen
1. Geräte und Maschinen
Boiler, Verbrennungsöfen 1 3
Allgemeine Fertigungs- und Verarbeitungsmaschinen 1 3
Einrichtungen für Heizung, Lüftung, Klimatechnik: mit
Erschütterungsisolation
2.5 3
Einrichtungen für Heizung, Lüftung, Klimatechnik: ohne
Erschütterungsisolation
1 3
Einrichtungen für Heizung, Lüftung, Klimatechnik: Kompakt-
montage
1 3
2. Lagerbehälter und Heizkessel
Aufgeständerte Behälter 2.5 1.5
Flachbodenbehälter 2.5 3
3. Hochdruck-Rohrleitungen 2.5 4
4. Brandbekämpfungs-Rohrleitungen 2.5 4
5. Flüssigkeits-Rohrleitungen ohne Brandbekämpfungsfunktion
mit gefährlichen Substanzen 2.5 1
ohne gefährliche Substanzen 2.5 4
ANHANG I6
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6. Lüftungskanäle 1 3
C. Elektrische und Kommunikatioins-Einrichtungen
1. Geräte 1 3
2. Verteilsysteme 2.5 5
3. Leichte Befestigungen 1 1.5
D. Inneneinrichtungen mit Inhalt
1. Lagergestelle 2.5 4
2. Bücherschränke 1 3
3. Computer-Zugangsböden 1 3
4. Lagerung von gefährlichen Stoffen 2.5 1
5. Computer- und Kommunikationsgestelle und –schränke 2.5 6
6. Aufzüge 1 3
7. Förderbänder 2.5 3Tabelle I6.1: Amplifikationsfaktoren ap und Verhaltensfaktoren Rp für typische nichttragende Bauteile