Handlungsbedarf vor Ort – Handlungsbedarf vor Ort – Luftreinhaltung in SteinhagenLuftreinhaltung in Steinhagen
Vortrag Vortrag 17.06.2012, Alte Feuerwehr in Steinhagen
RegioConsult.Verkehrs- und Umweltmanagement.
Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbRAm Weißenstein 7
35041 MarburgTel. 06421/686900Fax 06421/686910
www.RegioConsult-Marburg.com
Dipl.-Geogr. / SRL Wulf Hahn
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Kurzvorstellung RegioConsult
Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung, Umwelt- und Landschaftsplanung
Tätigkeitsschwerpunkt:
Beratung und Vertretung Betroffener von Infrastrukturprojekten (Straße, Schiene, Flughafen, Magnetschwebebahn)
in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in Bebauungsplanverfahren
Firmengründung 1995:
Standorte in Marburg und Friedrichshafen
Wulf Hahn arbeitet seit 2000 im AA 1.1 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Erhebung und Prognose des Verkehrs) mit und ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen des AA 1.2: AK 1.2.5, 1.26, 1.8.4)
Ausbildung zum Mediator 10/2010-10/2011 bei Mediatio, Heidelberg
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Gliederung
1. Grundlagen1.1 Lärm & Lärmschutz
1.2 Luftschadstoffe (NO2/NOx & Feinstaub)
1.3 Maßnahmenwirkung
2. Luftreinhalteplanung
3. Luftreinhaltung in Steinhagen
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1. Grundlagen
Begriffsdefinitionen:
Schadstoff = jeder in der Luft vorhandene Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt haben kann (nach 39. Bundesimmissionsschutzverordnung, BImschV);
Emissionen = Schadstoffe, die durch menschliche Tätigkeit aus Quellen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ihrer ausschließlichen Wirtschaftszone freigesetzt werden, ausgenommen Schadstoffe des internationalen Seeverkehrs und von Flugzeugen außerhalb des Lande- und Startzyklus (nach 39. BImschV);
Immissionen = Durch Emission in bestimmte Umweltmedien eindringender bzw. dort in bestimmten Konzentrationen vorhandener Schadstoff (oder -energie).
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1.1 Lärm und Lärmschutz
Definition Lärm:
„Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm), definiert Lärm:
‚Lärm ist Schall (Geräusch), der Nachbarn oder Dritte stören (gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen) kann oder stören würde.“ (http://www.ratgeber-recht24.de/Nachbarrecht_Teil_2/TALaerm.html).
„Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne der TA
Lärm sind:
Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind,
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die
Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ (TA-Lärm).
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1.1 Lärm und Lärmschutz
Gehen auf einem weichen Teppich 15-20 dB
leises Blätterrauschen 25 dB
üblicher Hintergrundschall im Haus 30-40 dB
Ventilatoren von Kopierern und Computern 40-50 dB
normale Sprachlautstärke 60 dB
vorbeifahrender Pkw 70 dB
Rasenmäher 80 dB
mittlerer Straßenverkehr 85 dB
Schwerlastverkehr 95 dB
Diskothek, Presslufthammer, Kreissäge, Rock- oder Popkonzert 110-115 dB
startender Düsenjet 125 dB
Schmerzgrenze (Gehörschädigung auch bei kurzer Einwirkung möglich)
> 130 dB
Tab. 1: Überblick über die Dezibel-Werte bekannter Geräusche
Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/Nachbarrecht_Teil_2/TALaerm.html
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1.1 Lärm und Lärmschutz
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1.1 Lärm und Lärmschutz
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1.1 Lärm und Lärmschutz
Lärmsummenpegel:
bis heute gibt es kein vollständig abgesichertes mathematisches Verfahren zur Addition von Gewerbe- und Straßen- bzw. Schienenverkehrslärm
obwohl Gesamtlärmbetrachtung der Zielsetzung des BImSchG (§§ 1, 3, 22) entspricht
erstes pragmatisches Verfahren zur Gesamtlärmbetrachtung wurde von TEGEDER im Jahr 2000 entwickelt:
Ermittlung Gesamt-Immissionsgrenzwerten mit Werten von 60-65 dB(A) für den Nachtbereich und von 70-75 dB(A) für den Tagbereich
geräuschart-spezifischen Belästigungsfaktoren werden durch ein Bonus-Malus-System berücksichtigt
Gesamtpegel ergibt sich durch energetische Addition, der mit dem Bonus-Malus-System korrigierten Pegel. Der Malus für Gewerbe- und Industrielärm würde nach diesem Ansatz mit + 4 dB(A) angesetzt, während die Schiene den Abzug von – 5dB(A) erhält. Die Straße wird mit 0 dB(A) quasi neutral gehalten.
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1.1 Lärm und Lärmschutz
Maßnahmen zur Lärmminderung
Instandhaltung/-setzung der Fahrbahnoberfläche, Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, Reduzierung des Schwerlastverkehrs, ggf. auch zeitlich beschränkt, Verstetigung des Verkehrs durch signalgestützte
Verkehrssteuerungsmaßnahmen (z. B. "Grüne Welle"), Verkehrslenkung zur Minderung bzw. Verlagerung des Kfz-
Verkehrsaufkommens in besonderen Problembereichen Verlagerung und Bündelung von Verkehren im Netz bzw. Stadtgebiet, Veränderung des Modal-Splits zugunsten des Umweltverbundes, Vergrößerung des Abstands zwischen Quelle und Immissionsort, Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen, Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände und -wälle.
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1.2 Luftschadstoffe
Stickstoffdioxid NO2
„Luftschadstoffe, die die Qualität unserer Außenluft und die von Ökosystemen maßgeblich beeinflussen.“ (HLUG o.J.)
Stickstoffoxide NOx
„Stickstoffoxide sind die Summe der Volumenmischungsverhältnisse von
Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, ausgedrückt in der Einheit der
Massenkonzentration von Stickstoffdioxid in Mikrogramm pro Kubikmeter“
(39. BImschV)
Entstehung: natürliche Ursachen: Bodenprozesse, Gewitter, Vulkanausbruch Anthropogene Ursachen: Industrie, Kraft- und Heizwerke,
Gebäudeheizung & v.a. Kraftfahrzeugverkehr
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1.2 Luftschadstoffe
Abb. 1: NO2-Anteile an der gemessenen Immission nach Quellsektoren für die Frankfurter Allee in Berlin
Quelle: Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005 bis 2010
LKW & Busse tragen gravierend zu den N0x-Emissionen bei
1/3 bis 50 % der lokalen verkehrsbedingten Belastung ist auf Schwerverkehr zurückzuführen
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1.2 Luftschadstoffe
Feinstaub:
Primäre Partikel: direkt als Partikel emittiert
Sekundäre Partikel: aus gasförmigen Vorläufern in der Atmosphäre gebildete Partikel
Unterscheidung nach aerodynamischem Partikeldurchmesser:
ultrafein: < 0,1 µm
fein: 01-2,5 µm „Akkumulationsmodus“
grob: > 2,5 µm „coarse mode“
PM10 = Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser < 10 µm
PM10 sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (nach 39. BImschV);
PM2,5 = Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser < 2,5 µm
PM2,5 sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 2,5 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (nach 39. BImschV);
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1.2 Luftschadstoffe
Abb. 2: Einteilung von Staub Quelle: www.wikipedia.org
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Entstehung PM10, PM 2,5
Verbrennungsprozesse:primäre Partikel < 0,3 µm (z.B. Ruß)
Mechanische Prozesse:primäre >1-2 µm (z.B. windgetragener Staub unbefestigter Straßen, Industriegebiete, Reifen-, Brems- und Fahrbahnabrieb)
Gas-Partikelkonversion:sekundäre Partikel 0,1- 2,5 µm
Sekundäre Partikel bilden sich in der gesamten unteren Atmosphäre Primäre Partikel werden v.a. durch Verbrennungs- und Antriebsprozesse emittiert -
lokal eng begrenzte Quellen
Verhalten:
Partikel > 10 µm: sedimentieren schnell
Partikel > 0,1µm: verbinden sich oder werden durch Kondensation größer (Akkumulationsmodus)
Partikel 0,1-2,5 µm: (Akkumulationsmodus) bleiben lange in der Luft, werden weit transportiert
1.2 Luftschadstoffe
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1.2 Luftschadstoffe
Verkehrbedingte Feinstaubbelastung bodennahe Emission der Partikel Motorbedingte Emission (Auspuff) – ultrafeine bis feine Partikel Nicht motorbedingte Partikel – v.a. PM2,5 PM10
Abrieb Reifen, Fahrbahn, Bremsen Wiederaufwirbelung eingetragener Straßenstaub
Randbebauung der Straße erschwert Verdünnung Nicht motorbedingte Partikel erscheint bei schlechtem Verkehrsfluss höher 1/5 der gesamten Partikelemission in der BRD durch Straßenverkehr an stark befahrenen, innerstädtischen Hauptverkehrstraßen mit dichter Rand-
bebauung oft mehr als die Hälfte der PM10 durch Straßenverkehr
Zusammensetzung PM10 PM2,5:
lokale Kfz-Verkehr, Zusatzbelastung (städtischer Verkehr, Industrie, Hausbrand,
Gewerbe, Sonstiges), großräumiger Hintergrund
vom motorisierte Straßenverkehr, v.a. Fernverkehr geht eine hohe Belastung aus
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1.2 Luftschadstoffe
Abb. 3: Schema der Verteilung der Feinstaub (PM10)-Belastung in Berlin und Umgebung
Quelle: John et al., 2004
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1.2 Luftschadstoffe
Maßnahmen zur Feinstaub- und NO2- Minderung
Reduzierung motorisierter Verkehr durch Verlagerung auf andere Verkehrsträger
Verkehrslenkung und -beschränkung Geschwindigkeitsregelungen Verstetigung des Verkehrs (fließender
Verkehr) Veränderung der Fahrzeugflotte Feinstaubfilter LKW, Partikelfilter Diesel-
PKW Sanierung Straßenoberflächen Ausweisung von Umweltzonen
Quelle: LANUV NRW Faltblatt Umweltzonen
Abb. 4: Schadstoffgruppen Umweltzone
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1.3 Maßnahmenwirkung
Tab. 3: Wirkung von Einzelmaßnahmen
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1.3 Maßnahmenwirkung
Tab. 4-1: Maßnahmenwirkung in dB (A)
Verkehrsdaten Wohn- undSammel-straßen
Verkehrs-straßen, Geschäftsstraßen
Sammelstr. mit Schleichverkehr
Hauptver-kehrsstraßen,
Ortsdurch-fahrten
Ortsum-gehungen
DTV in Kfz/dSpitzenbelastung in Kfz/h
LKW-Anteil in %davon schwere Lkw in %
mittl. Geschwindigkeit in km/h
1.5001003050
5.00030063050
12.000720125050
16.0001.000
1550100
Einzelmaßnahmen Minderung des Mittelungspegels in dB(A)
1 Reduzierung Verkehrsmenge(von - auf Kfz/d)
2,01.500 - > 1.000
3,05.000 - >2.500
2,012.000 ->7.500
2 Reduzierung Lkw-Anteil 1,0 1,0 1,0 1,0
3 Lärmarme Lkw 0,5 1,0 2,0 1,0
4 Temporeduzierung(von - auf km/h)
2,550 -> 30
2,550 -> 30
2,050 -> 30
2,0100 -> 70
5 Lärmarmer Fahrbahnbelag 3,0 2,0 2,0 3,0
Quelle: FGSV, 2009, Hinweise zur EU-Umweltgesetzgebung in der Verkerhsplanungsprxis, Teil 1: LRP - E
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1.3 Maßnahmenwirkung
Tab. 4-2: Maßnahmenwirkung durch Kombination von Maßnahmen in dB (A)
Maßnahmenkombination Minderung des Mittelungspegels in dB(A)
6 Verkehrsberuhigung (VB)(mit baulichen Maßnahmen)
1+2+4
5,5 6,5 5,0 3,0
7 Verkehrsberuhigung plus lärmarmer Fahrbahnbelag
1+2+4+5
8,5 8,5 7,0 6,0
8 VB + lärmarme Fahrbahn + lärmarme Lkw
1+2+3+4+5
9,0 9,5 9,0 7,0
9 VB + lärmarme Fahrbahn + Lkw-Verbot
1+2+3+4+5 (nachts)
10,0 10,5 10,0 8,0
Quelle: FGSV, 2009, Hinweise zur EU-Umweltgesetzgebung in der Verkerhsplanungsprxis, Teil 1: LRP - E
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Umgebungslärm
Abb. 8: Umgebungslärm Steinhagen
Quelle: MUNLV NRW, Kartierung nach RL 2002/49/EG
Lärmkartierung Steinhagen 2007
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Lärmkartierung Steinhagen 2007
3. Luftreinhaltung in Steinhagen
Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen
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2. Luftreinhalteplanung
Entwicklung Gesetzgebung:
RL 96/62EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität + Tochterrichtlinien
Erhaltung Luftqualität und wo notwendig Verbesserung 2002 in dt. Recht umgesetzt Novellierung BImschG:
22. Verordnung BImSchG
„Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft“
RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa
+ Tochterrichtlinie 2004/107/EG 25.01.2010 in dt. Recht umgesetzt Novellierung BImschG:
39. Verordnung zum BImschG:
„Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen“ BImschG §§44-47
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2. Luftreinhalteplanung
Aufgaben: Erhaltung Gebiete guter Luftqualität &
dauerhafte Verbesserung Gebiete schlechter Luftqualität Festlegung von Grenzwerten und Alarmschwellen Bei Überschreitung Aufstellen von Luftreinhalteplänen und „Pläne für kurzfristig zu
ergreifende Maßnahmen“
Charakteristika: Beurteilung nach einheitlichen Methoden „schärferes“ Instrument als Umgebungslärmrichtlinie
Neu mit der 39. BImSchV: für PM2,5 Luftqualitätswert Fristverlängerungsmöglichkeiten (PM10, Benzol, Stickstoffdioxid) Luftreinhalteplan/Luftqualitätsplan muss wenn PM2,5-Zielwert überschritten ist aufgestellt
werden
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2. Luftreinhalteplanung
Luftreinhaltepläne„Luftreinhaltepläne sind Pläne, in denen Maßnahmen zur Erreichung der Immissionsgrenzwerte oder des PM2,5-Zielwerts festgelegt sind.“ (39. BImSchV) § 47 BImschG § 27 39. BImschV: Aufzustellen bei Überschreitung Immissionsgrenzwert zzgl. Toleranzmarge oder Zielwert
Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen„Pläne für kurzfristige Maßnahmen“ sind Pläne mit den Maßnahmen, die kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung von Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid zu verringern oder deren Dauer zu beschränken § 47 BImschG § 28 39. BImschV Aufzustellen bei Gefahr der Überschreitung der Alarmschwellen kann Teil von Luftreinhalteplan sein
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2. Luftreinhalteplanung
Schadstoff Mitteilungs-zeitraum
Grenzwertµg/m3
Erlaubte Überschreitungendes Grenzwertes pro Jahr
Zeitpunkt ab dem derGrenzwert einzuhaltenbzw. zu unterschreiten ist
NO2 1 Stunde 200 18 1.1.2010
NO2 Kalenderjahr 40 / 1.1.2010
Partikel (PM10)
24 Stunden 50 35 1.1.2005
Partikel (PM10)
Kalenderjahr 40 / 1.1.2005
Partikel (PM2,5)
Kalenderjahr 25 / 1.1.2015
Quelle: fgsv 2011: 7, nach 39. BImschV
Tab. 5: Immissionsgrenzwerte nach der 39. BImSchV NO2, PM10, PM2,5
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2. Luftreinhalteplanung
Schematische Darstellung fgsv. S. 7
Quelle: fgsv 2011: 7Abb. 5: Schematische Darstellung der Maßnahmemnbzw. Aktionen bei entsprechender Schadstoffbelastung eines Gebietes nach 39. BImschV
29Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/luft/gifs/lrp_gross.htm
3. Luftreinhaltung in Steinhagen
Abb. 6: Aktionspläne und Luftreinhaltepläne NRW (Stand August 2011)
Luftreinhalteplanung in der
Bezirksregion Detmold
Luftqualitätsplan:
Paderborn: 2011 in Kraft getreten
Halle: in Bearbeitung
Bielefeld: in BearbeitungQuelle: LANUV NRW, Stand Oktober 2011
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Abb. 7: Ausschnitt Verkehrsmengekarte 2005
Verkehrsbelastung 2005
Quelle: http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/Manuelle_Zaehlung/index.php
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Abb. 8: Ausschnitt Verkehrsmengekarte 2010
Verkehrsbelastung 2010
Quelle: http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/Manuelle_Zaehlung/index.php
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3. Luftreinhaltung in SteinhagenAbb. 9: Übersicht Messstationen NRW
Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/luft/temes/temesk1.htm
Messstellen außer Betrieb
seit Jan. 2008:Hagen, Emilienplatz
Seit Jan. 2009: Halle, Lange Straße
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3. Luftreinhaltung in Steinhagen
Tab. 6: Luftschadstoffe im Umfeld von Steinhagen 2008
Quelle: LANUV, Kennwerte 2008
Messstellen außer Betrieb
seit Jan. 2008: Hagen, Emilienplatz
seit Jan. 2009: Halle, Lange Straße
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Umgebungslärm
Abb. 8: Umgebungslärm Steinhagen
Quelle: MUNLV NRW, Kartierung nach RL 2002/49/EG
Lärmkartierung Steinhagen 2007
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Lärmkartierung Steinhagen 2007
3. Luftreinhaltung in Steinhagen
Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen
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Lärmkartierung Steinhagen 2007
3. Luftreinhaltung in Steinhagen
Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen
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3. Luftreinhaltung in Steinhagen
A 33Abschnitt: Bielefeld - Steinhagen/Halle
- Planfestestellungsbeschluss 2007
- 1. Spatenstich: 25. September 2009
Länge: 7,9 km
Kosten: 90,4 Mio. Euro
Ausbauquerschnitt: vierstreifig
Verkehrsbelastung: Prognose 2020: bis zu 39.000 Kfz/24h
Verkehr auf der viel befahrenen B 68 bei Steinhagen soll um mehr als die Hälfte zurückgehen.
Abschnitt: Halle – Borgholzhausen
- Planfestestellungsbeschluss 9. Juli 2011
- Planfestestellungsverfahren läuft
Länge: Länge: 12,6 km
Kosten: 129,7 Mio. Euro
Ausbauquerschnitt: vierstreifig
Verkehrsbelastung: Prognose 2020: bis zu 41.000 Kfz/24h
Quelle: Straßen.NRW
Quelle: http://www.strassen.nrw.de/projekte/a33/a2-b61.html
Abb. 10: Lückenschluss A 33
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3. Luftreinhaltung in Steinhagen
Zusammenfassung Untersuchung 2009:
Ohne wesentliche Reduktion der Stickstoffdioxid-Emissionen von KFZ werden die Grenzwerte der 39. BImSchV an verkehrsnahen Standorten derzeit nicht (überall) eingehalten werden können,
an den Kreuzungspunkten mit dem Verkehrsnetz (B 61/A 33 und L 778 bzw. Bahnhofstraße/A33) und im Nahbereich der Trasse bis mindestens 200 m Entfernung ist eine Einhaltung des Grenzwertes für NO2 nicht gewährleistet.
betrifft auch die Ortsdurchfahrt von Steinhagen an der Bahnhofstraße, der L 778 an der Bielefelder Straße, der L 806 an der Brockhagener Straße und Ummeln an der B 61,
im Nahbereich bis 40 m vom Straßenrand ist im Bereich des Jückemühlenwegs mit 26 Überschreitungen des NO2-Kurzzeit-Grenzwertes und 25 Überschreitungen des Feinstaub-Kurzeitwertes (PM10) zu rechnen
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3. Luftreinhaltung in Steinhagen
Handlungsempfehlungen:
Messstationen in Steinhagen sind wieder zu errichten
Luftreinhalteplan bzw. Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen sind zeitnah zu realisieren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Dipl.-Geogr./SRL Mediator Wulf Hahn
RegioConsult.
Verkehrs- und Umweltmanagement.
Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR
Am Weißenstein 7
35041 Marburg
Tel. 06421-686900
www. RegioConsult-Marburg.com