Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in Österreich
Kurt ReichingerRundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
09.09.2010 Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau Seite 2
Agenda
Breitband – (k)eine Definition Rolle der Regulierungsbehörde Grundlagen der Entscheidung M 3/09 Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau Pressestimmen Nächste Schritte
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Was ist Breitband ?
Keine allgemein gültige Definition Von „alles größer 128 kbit/s“ bis „nur FTTH“
Derzeitige Angebote (Privatkundenbereich) Festnetz: ~ 16 Mbit/s Mobil: bis 7,2 Mbit/s Kabel: bis 100 Mbit/s
Österreichisches Regierungsprogramm 2008 25 MBit/s für alle österr. Haushalte bis 2013
Digitale Agenda der Europäischen Kommission vom Mai 2010 „basic broadband to all Europeans by 2013“ „by 2020 ... access to ... above 30 Mbps“
Definitionen
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Technologien
Ein Überblick
Datenraten über Kupfer Derzeit – ADSL2+: rund 16 – 20 MBit/s Neu – VDSL@CO: rund 25 – 30 MBit/s
Datenraten über Glas und Kupfer FTTC: rund 30 – 40 MBit/s FTTB: rund 50 – 80 MBit/s
Datenraten über Glas FTTH: > 100 MBit/s
ADSL2+ / neu: VDSL2
VDSL2Glasfaser
VDSL2
Glasfaser
Glasfaser
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Die Rolle der Regulierungsbehörde
„Regulierung“ ist die Vorab-Festlegung von Rahmenbedingungen
Methode: Marktanalyseverfahren Definition von relevanten Märkten Analyse der Wettbewerbsbedingungen („beträchtliche Marktmacht“?) Auferlegung von geeigneten Verpflichtungen
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Grundlagen der Entscheidung M 3/09
Marktdefinition „Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen“ Nur „metallene Leitungen“ Nicht umfasst: FTTH, Kabel, Mobilfunk Auch Annexleistungen - „ducts“/ „dark fibre“ - reguliert
Marktanalyse Kupfernetz der A1 Telekom als „bottleneck“ 100% Marktanteil der A1 Telekom Nachteile für alternative Betreiber – auch bei Breitbandausbau A1 Telekom verfügt wegen ihrer überragenden Stellung über „beträchtliche
Marktmacht“
Marktdefinition und Marktanalyse
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Grundlagen der Entscheidung M 3/09
Breitbandausbau forcieren VDSL2 ab dem Hauptverteiler (VDSL@CO) als erster Schritt Eigentlicher Breitbandausbau: mittelfristig FTTC/FTTB – langfristig FTTH Vorrang für die fortschrittlicheren Technologien Förderung von Ausbau-Kooperationen
Wettbewerbsmöglichkeiten für alternative Betreiber stärken Schutz von (bereits getätigten) Investitionen Planungssicherheit Regulierung von „Annexleistungen“
Ziele und Grundsätze
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Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau
VDSL@CO als generell netzverträglich eingestuft VDSL@CO ohne räumliche Begrenzung freigegeben Einsatz nur technisch limitiert
Einsatz von VDSL2 auf unterschiedlichen Netzhierarchieebenen Potenzial für Störungen (Nebensprechen) Räumliche Trennung der Einsatzbereiche verhindert Störungen Vorrang für FTTC/B durch Möglichkeit der Einschränkung von xDSL@CO Limitierung der maximal erlaubten Reichweite von xDSL@CO (VDSL,
ADSL, HDSL, SDSL, …) Systemen
VDSL2 ab dem Hauptverteiler (VDSL@CO)
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Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau
FTTC/B-Ausbau durch A1 Telekom: Vorankündigung und Planungsrunde Abgeltung für frustrierte Investitionen in xDSL Migration auf „virtuelle Entbündelung“ („v-ULL“) VDSL@CO-Einsatzradius kann eingeschränkt werden
FTTC/B-Ausbau durch alternative Betreiber Regelung gilt analog Erweiterte Transparenz verbessert Planungsmöglichkeiten
Investitionsschutz und Planungssicherheit
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Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau
Vorleistungsprodukt mit regulatorischer Signalwirkung Als Ersatz für physische Entbündelung
Für Nachfrager möglichst nahe an physischer Entbündelung 8 Voraussetzungen im Bescheid spezifiziert Nur in FTTC/B-Ausbaugebieten – Substitut für physische Entbündelung
Standardangebot senkt Transaktionskosten - Prüfung durch TKK Verpflichtung zu physischer Entbündelung bleibt aufrecht
Virtuelle Entbündelung – Grundsätzliches
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Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau
Gewährleistung eines Grades an Innovation vergleichbar mit passivem Zugang (entsprechend Entbündelung)
Größtmögliche Transparenz für höhere Layer Möglichkeit zur Erbringung von Multicast-Diensten Technologieneutralität (ein Produkt für alle Technologien und Übertragungs-
medien) Flexible Wahl des Endgerätes (z.B. von A1 Telekom und ANB gemeinsam
erstellte, erweiterbare White List) (zumindest) Zusammenschaltung am HVt (bzw. vergleichbarem Punkt im NGA) Verkehrsübergabe/übernahme im Auftrag Dritter Konfigurationszugriff auf alle relevanten Verbindungsparameter für Nachfrager
nach der Regel größtmöglicher Flexibilität für den Nachfrager bei gleichzeitiger Wahrung der Netzintegrität bzw. Bereitstellung einer unüberbuchten Bandbreite zwischen Kunde und Übergabepunkt
Virtuelle Entbündelung – Eckpunkte
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Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau
Zugang zu „ducts“ (Leerverrohrungen) Hohe Kosten („civil works“– Grabungskosten) können eingespart werden Bundesweit, nicht nur für FTTC/B-Ausbaugebiete
Zugang zu „dark fiber“ (unbeschaltete Glasfaser) Analog zu duct-Zugang, aber nur subsidiär, wenn duct nicht (wirtschaftlich) möglich
Annexleistungen werden ebenfalls reguliert, und zwar
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Zusammenfassung
Alternative Betreiber zu VDSL@CO VDSL@CO unmittelbar „generell netzverträglich“ Einschränkung nur soweit nötig Abgeltung frustrierter Investitionen
A1 Telekom für FTTC/B-Ausbau Kein zwingendes „Spectrum Shaping“ Dadurch: Vorrang für modernere Technologie - FTTC/B
Alternative Betreiber zu FTTC/B-Ausbau Symmetrie Transparenz Zugang zu Annex-Leistungen
Investitionsanreize für …
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Pressestimmen
A1 Telekom: „… zumindest ein Schritt in die Richtung, dass die Planung möglicher weiterer Investitionen ins Breitbandnetz erleichtert wird“
ISPA: „ … wichtiger Schritt, um den Ausbau der Netzinfrastruktur der nächsten Generation in Österreich voranzutreiben“
VAT: „zeigt sich … mit dem TKK-Leitspruch fürs Erste zufrieden, weil dadurch grundsätzlich für Investitionssicherheit entschieden wurde“
„… können Österreicher zwischen zwei Anbietern breitbandiger VDSL2-Anschlüsse wählen. … bietet nun neben A1 Telekom Austria (TA) auch Silver Server an …“
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Nächste Schritte
Erstellung von Standardangeboten (A1 Telekom)
Prüfung der Standardangebote durch Telekom-Control-Kommission
Laufendes Monitoring
Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in Österreich
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