PUK-WERKE KG
Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102-T12
Funktionserhalt
Funktionserhalt
Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der Bundesländer, sodass entsprechende Anforderungen in landesrechtlichen Bestimmungen geregelt sind (z.B. Bauordnung, bzw. umgesetzte MLAR-Richtlinie).
Funktionserhalt Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet, wenn die Leitungen
a) die Prüfanforderungen der DIN 4102- 12:1998-11 (Funktionserhaltsklasse E 30 bis E90) erfüllen oder
b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder
c) im Erdreich
Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt.
Darunter versteht man spezielle halogenfreie Kabel, die auf einer speziellen Tragekonstuktion verlegt werden:
Kabel plus Tragekonstuktion ergeben eine Kabelanlage.Kabel plus Tragekonstuktion ergeben eine Kabelanlage.
Kabel
Funktionserhalt
+ Tragekonstruktion
= Kabelanlage
Funktionserhalt
Normtragekonstruktion KabelrinneRandbedingungen:
Unterstüzungsabstand : UA ≤ 1,20 m
Kabellast : 10 kg/m
Breite max. : 300 mm
Seitenhöhe : 60 mm
Materialstärke Rinne : 1,5 mm
Konsolspitze : abgefangen
Funktionserhalt
Normtragekonstruktion KabelleiterRandbedingungen:
Unterstüzungsabstand : UA ≤ 1,20 m
Kabellast : 20 kg/m
Breite max. : 400 mm
Seitenhöhe : 60 mm
Materialstärke Rinne : 1,5 mm
Konsolspitze : abgefangen
Funktionserhalt
Normtragekonstruktion Kabelschelle
Schelle ohne LW Schelle mit LW
Bündelverlegung
max.3 Kabel max. außen 25 mm
Bündelverlegung
max.3 Kabel max. außen 25 mm
Funktionserhalt
Normtragekonstruktion Steigetrasse
STU-BS
• UA max. 1,0m
• 20 kg/m
• Breite max. 600mm
ST-BS 81
• UA max. 1,5m
• 20 kg/m
• Breite max. 600mm
Wirksame
Unterstützung
alle 3,5 m
Geschosshöhe ≤ 3,5m
Brandschott (z.B. WUM)
alle 3,5 m
Kabelschelle geschützt
LGG 60
• UA max. 1,0m
• 20 kg/m
• Breite max. 400mm
Funktionserhalt
Normtragekonstruktion Steigetrasse
an Ständerbauwand F30 oder F90
Direkt am
Ständerwerk
Mit Profil-Schiene amStänderwerk
Schutz Verschraubung
Schutz Verschraubung
Funktionserhalt
Mischbelegung
o Brandschutztechnisch keine Bedenken
o Kabelanlagen der Sicherheitsstromversorgung (SV) und Kabel für die allgemeine Stromversorgung (AV) sind auf getrennten Trassen zur führen. Möglichkeit der Verwendung eines Trennsteges muss abgestimmt sein.
o Anforderungen von anderen Normen für Sicherheitsstromversorgungen (SV) sind einzuhalten
Funktionserhalt
Nachweis über AbP Zugelassenes Material „Roter Mappe“
Funktionserhalt
PUK-Katalog Kapitel H
Funktionserhalt
„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängung
Unterschied zur Normtragekonstruktion
Maximale Kabellast: 20 kg/m statt 10 kg/m
Unterstützungsabstand: UA <= 1,5 m statt <= 1,2m
Maximale Breite: 400mm statt 300mm
Kabelrinne Blechstärke: 0,75 (0,88)mm statt 1,5mm
Kabel und Tragkonstruktion sind nicht übertragbar d.h. 1:1 Verbindung
Funktionserhalt
„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängung
Rinnenbreite 100 bis 400 Stoßverbinder: RGV-BS 604 Verschaubungen
Bodenverbinder: VB-BS 10-40verschraubt
Funktionserhalt
„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere AbhängungWandbefestigung
Benötigte Materialien:
Konsole:
KWMS 010F
KWMS 020F
KWMS 030F
KWMS 040F
Auflagerstützte:
ALS-BS
2 Stück pro Konsole
Funktionserhalt
„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängungleichte Stielbefestigung
Benötigte Materialien:
Konsole:
KUMS 010F
KUMS 020F
KUMS 030F
KUMS 040F
Auflagerstützte:
ALS-BS
2 Stück pro Konsole
Konsolehalter:
KDU 52-03F
.
.
.
KDU 52-15F
Funktionserhalt
„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängungschwere Stielbefestigung
Benötigte Materialien:
Auflagerstützte:
ALS-BS
2 Stück pro Konsole
Konsolehalter:
KDU 60-03F
.
.
.
KDU 60-20F
Konsole:
KWMS 010F
KWMS 020F
KWMS 030F
KWMS 040F
Verstärkung:
KHUSS 60
(SES 10x90, SEM 10, US 10x21)
Funktionserhalt
Nachweis über AbP Zugelassenes Material laut AbP
Funktionserhalt
Katalog Funktionserhalt ohne Gewindestab
Funktionserhalt
Weitere „Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ mit Gewindestab an Konsolspitze siehe „Rote Mappe“
Funktionserhalt
Besondere Randbedingungen
2.3.2 Kennzeichnung Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt
Jede Kabelanlage ist mit einem Schild bzw. einem Aufkleber dauerhaft zu kennzeichnen, dass an der Kabeltragekonstruktion zu befestigen ist und folgende Angaben enthalten muss:
- Name des Unternehmers, der die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt hergestellt hat,- Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt „E90“ bzw. „E60“ bzw. E30 gemäß DIN 4102-12:1998-11- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-015 vom 22.05.2007, MPA Erwitte,- Inhaber des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses PUK-Werke KG; Nobelstraße- Herstellungsjahr
Funktionserhalt
Besondere Randbedingungen
3 Übereinstimmungsnachweis
Die in diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis aufgeführte Bauart bedarf des Nachweises der Übereinstimmung (Übereinstimmungsnachweis) nach den Vorgaben des Bauregelliste A Tei 3 (Lfd.Nr.9).
Danach muss eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers (Unternehmers) erfolgen.Der Unternehmer, der die Kabelanlage herstellt, muss gegenüber dem Auftraggeber eine schriftliche Übereinstimmungserklärung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführte Kabelanlage den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht.
Funktionserhalt
Besondere Randbedingungen
6.1.1 Die Kabeltragekonstruktionen müssen an Massivwänden aus:• Mauerwerk nach DIN 1053-1 bis 4, • aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 • oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166• oder Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton gemäß DIN 4223befestigt werden, deren Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 mindestens derFunktionserhaltsklasse der entsprechenden Kabelanlage mit integriertem Funktionserhaltentspricht.
6.1.4 Dübel müssen den Angaben gültiger allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin, entsprechen und darüber hinaus doppelt so tief wie in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung angegeben - mindestens jedoch 6 cm tief - eingebaut werden, sofern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nichts anderes ausgesagt wird; die rechnerische Zugbelastung je Dübel darf 500 N nicht übersteigen, vgl. DIN4102-4: 1994-03, Abschnitt 8.5.7.5. Alternativ dürfen Dübel verwendet werden, deren Brandverhalten durch Brandprüfungen bzw. eine gutachterliche Stellungnahme einer anerkannten Prüfanstalt nachgewiesen wird.
6.4 Die vg. Beurteilung gilt nur, sofern sichergestellt ist, dass die Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in ihrer Funktionserhaltsklasse durch herabstürzende Bauteile nicht negativ beeinträchtigt werden.
Funktionserhalt
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme
Montage an isolierter Decke
Funktionserhalt
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme
Vorgeständerte Steigetrasse
Funktionserhalt
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme
Steigetrasse mit Stahlkonstruktion geschützt
Funktionserhalt
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme
Trasse mit Stahlkonstruktion geschützt
Ende
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Funktionserhalt
Weitere Informationen finden Sie unter
www.puk.com