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Sabine Müller & Tobias Schneider
Nationalagentur Erasmus+ Bildung/OeAD-GmbH
21. Juni 2016
Die internationale Dimension in der
Hochschulbildung
Praxisworkshop für erfolgreiche Antragsteller/innen
unter KA107 (International Credit Mobility) Call 2016
Erasmus+ EU Programm 2014 – 2020
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Übersicht
Project Life Cycle/Aufgabenverteilung
Vertragsdokumente für Hochschulen
Vertragsabweichungen/Amendment
Vertragsabwicklung mit mobilen Personen
World Café – Austausch und Diskussionen
Mobility Tool+
Zwischenbericht
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Project Life Cycle (1)
Einreichfrist: 2. Februar 2016
Beantragung von Projekten mit entweder 16 oder 24 Monaten Laufzeit (Option der Verlängerung auf 26 Monate)
Evaluierung der Anträge samt anschließender Budgetverteilung: bis April 2016
Bekanntgabe Förderfähigkeit und Versand Vertragsdokumente: Mai/Juni 2016
Beginn Projektlaufzeit: 1. Juni 2016
Erster Zwischenbericht: 15. Mai 2017
Zweiter Zwischenbericht: nach Ausgabe von 70% der ersten Zuschusstranche (optional)
Mögliche „ad-hoc“-Zwischenberichte: ab zweiter Jahreshälfte 2017
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Project Life Cycle (2)
30. September 2017: Enddatum der 16-monatigen Projekte (Beantragung auf Verlängerung der Projektlaufzeit möglich) Letztmögliches Startdatum für SMS-Mobilität: 1. Juli 2017
31. Juli 2018: Enddatum der 26-monatigen Projekte Letztmögliches Startdatum für SMS-Mobilität: 1. Mai 2018
15. September 2016: Ende zweite Antragsrunde Call 2016
Alle österreichischen HEIs mit ECHE antragsberechtigt
Laufzeit: 16 Monate (mit Möglichkeit der Verlängerung auf 18 Monate)
Projektbeginn ist 1. Februar 2017
Projektende ist 31. Mai bzw. 31. Juli 2018
Letztmögliches Startdatum für SMS-Mobilität: 1. März bzw. 1. Mai 2018
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Aufgaben und Rollen in der Aktion
Aufgaben der einzelnen Akteure
Europäische Kommission
Geldgeberin der Aktion
Generaldirektion Bildung & Kultur als Schnittstelle
„Owner“ bleiben die jeweils geldgebenden Politikbereiche
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Aufgaben und Rollen in der Aktion
Aufgaben der einzelnen Akteure
Nationalagenturen
Administration der internationalen Hochschulmobilität dezentral für die jeweilige Hochschullandschaft
Kommunikation der Regeln, Übersetzung in nationalen Kontext
Verteilung des Budgets entsprechend einheitlicher Schlüssel / Budgetanteile der Finanzinstrumente und Finanzfenster
Schnittstellenmanagement Vertrag mit Kommission
Mittelverteilung
Managementtools (E+ Link)
Bericht an Kommission
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Aufgaben und Rollen in der Aktion
Aufgaben der einzelnen Akteure
Hochschulen
Auszahlungen an Studierende und Staff im Rahmen der vorgesehenen Verträge
Beneficiary im Programmland verwaltet Finanzmittel für Outgoings UND Incomings aller im Vertrag enthaltenen Partnerhochschulen
Flexibilität im Rahmen enger Grenzen (Umschichtungen, Abweichungen von ursprünglich geplanten Vorhaben)
Berichtspflicht an die Nationalen Agenturen
Kontaktebene über „Legal Representative“ und
„Contact Person“ (in der Regel das International Office)
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Aufgaben und Rollen in der Aktion
Aufgaben der einzelnen Akteure
Hochschulen
Contact Person als 1. Ansprechperson der NA Änderung der Contact Person muss mittels Formular Institutional Profile
– Change to the Erasmus+ Coordinator data an NA rückgemeldet werden
Kein allgemeiner Erasmus-Verteiler wie unter KA 103
Ebenso muss Änderung des Legal Representative bekannt gegeben werden
Visibility Rules der Europäischen Kommission beachten Verweis der Förderung aus Mitteln des Programms Erasmus+
Programmlogo anbringen
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Aufgaben und Rollen in der Aktion
Qualitätssicherung
Erasmus Higher Education Charter (ECHE) erforderlich für Hochschulen in Programmländern, nicht für Partnerländer
Interinstitutionelles Abkommen: stellt Bezug zur ECHE her und gewährleistet somit Qualitätssicherung für Partnerländer
Anerkennung
Akademische Anerkennung muss bei Studierenden gesichert sein: Learning Agreement nutzen
Modalitäten mit Partnerhochschule vereinbaren, ECTS ist nicht überall vorhanden
ECTS Users‘ Guide dennoch hilfreiches Referenzdokument
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Übersicht
Vertragsdokumente für Beneficiaries
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Vertragsdokumente für Hochschulen
Vereinbarung (Special Conditions) > Hard Copy
Vertragsdauer, Höhe der Zuwendung individuell je Hochschule
Anhänge Annex I (General Conditions) > Online Annex II (Bewilligtes Budget und Mobilitätsflüsse) > Hard Copy Annex III (Finanzielle und vertragliche Bestimmungen) > Hard Copy Annex IV (Zuschussraten) > Hard Copy Annex V (Dokumente zur Vertragsabwicklung mit mobilen Personen) >
Online
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Begleitdokumente für Hochschulen
Begleitende Dokumente zur vertraglichen Bindung (Partnerhochschulen in Partnerländern)
Interinstitutionelle Vereinbarung für Mobilität mit Partnerländern (Vorlage der EK) zwingend zu verwenden Bitte richtige Vorlage verwenden
Empfehlung: Mittelverteilung des Organisational Support gesondert mit der Partnerhochschule vereinbaren
Note der Europäischen Kommission: PIC für Hochschulen aus Partnerländern
Reference Guide for Higher Education Institutions from Partner Countries (zur Information bzw. Nutzung der Partnerhochschulen)
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Vertragsabweichungen/Amendment
Mögliche Abweichungen
Abweichungen, die zulässig sind und keine Vertragsänderung (Amendment) erfordern
Zulässige Abweichungen, die eine Vertragsänderung (Amendment) erfordern
Nicht zulässige Abweichungen
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Vertragsabweichungen/Amendment
Abweichungen ohne Vertragsänderung
Dauer der Mobilität
Änderung der Teilnehmer/innenzahl pro Activity Flow
Flexible Handhabung von Travel und Individual Budget
Anderer Studienzyklus bei Incoming Studierenden
Anderer Studienzyklus bei Outgoing Studierenden Ausnahme: Finanzfenster mit Heading 1-Mitteln (DCI Asien, DCI Zentralasien, DCI Lateinamerika sowie AKP-Staaten)
Verschiebung von Mitteln aus dem Organisational Support in den Mobilitätstopf für Studierende und Staff (nur zu Partnerhochschulen, die bereits Teil der Finanzierungs-vereinbarung sind)
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Vertragsabweichungen/Amendment
Abweichungen, die eine Änderung erfordern
Verschiebung zwischen Incoming Studierenden und Staff
Anderer Studienzyklus bei Outgoing Studierenden nur eingeschränkt möglich bei Finanzfenstern mit Heading 1-Mitteln (DCI Asien, DCI Zentralasien, DCI Lateinamerika sowie AKP-Staaten)
Verschiebung zwischen Outgoing Studierenden und Staff nur eingeschränkt möglich bei Finanzfenstern mit Heading 1-Mitteln (DCI Asien, DCI Zentralasien, DCI Lateinamerika sowie AKP-Staaten)
Verschiebung zwischen Incoming und Outgoing nur eingeschränkt möglich bei Finanzfenstern mit Heading 1-Mitteln (DCI Asien, DCI Zentralasien, DCI Lateinamerika sowie AKP-Staaten)
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Vertragsabweichungen/Amendment
Abweichungen, die eine Änderung erfordern
Verschiebung zwischen Lehraufenthalten und Fortbildung
Hinzunahme/Wegfall einer Partnerhochschule im selben Partnerland
Änderung der Projektlaufzeit (16 auf 26 Monate)
Grundregeln!
Strikte Beachtung der Regeln im jeweiligen Finanzfenster nötig
Eine Erhöhung der ursprünglich gewährten Fördersumme ist nur im Zuge von Mittelumverteilung (Zwischenbericht) möglich!
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Vertragsabweichungen/Amendment
Nicht zulässige Abweichungen
Eigenständige Verschiebungen zwischen Ländern (nur möglich durch NA im Zuge von Mittelumverteilung)
Finanzierung von Aktivitäten, die im jeweiligen Finanzfenster nicht zulässig sind (vgl. Regelungen der Geldgeber)
Guide on amendments to the beneficiary grant agreement KA107 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/library/2015-KA107-amendments_en
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Vertragsabweichungen/Amendment
Änderungsantrag an NA
Immer schriftlich (postalisch oder als Scan per eMail) und zeitnah!
Keine formale Vorgabe in Bezug auf das Format
Beschreibung der gewünschten Änderung & Begründung des Änderungswunsches
Unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin Ihrer Hochschule
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Übersicht
Vertragsabwicklung mit mobilen Personen
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Grant agreement Studierende
Vereinbarung (Grant agreement/special conditions) Hauptvertrag zwischen Beneficiary und Studierenden; ca. 3 Seiten
Anhang I: Learning Agreement for studies Vorlage der Europäischen Kommission (auf EK- bzw. NA-Webseite)
Anhang II: General Conditions 1 Seite; liegen dem Grant Agreement Template/Hauptvertrag bei
Anhang III: Erasmus+ Student Charter
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Grant agreement Hochschulpersonal
Vereinbarung (Grant agreement/special conditions) Hauptvertrag zwischen Beneficiary und Personal; ca. 3 Seiten
Anhang I: Staff Mobility Agreement Vorlage der Europäischen Kommission (auf EK- bzw. NA-Webseite)
Getrennte Versionen nach Aktivitätsart (Teaching oder Training)
Anhang II: General Conditions 1 Seite; liegen dem Grant Agreement Template/Hauptvertrag bei
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Übersicht Änderungen
Sowohl Grant agreements als auch Learning/Mobility agreements im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert
Einzige wesentliche Neuerung betrifft Flexibilisierung der Auszahlungsmodalitäten
Vorlagen der Europäischen Kommission stellen minimum requirements dar Verwendung angepasster Versionen mit abweichendem Layout ist
möglich, sofern die vorgegebenen Inhalte enthalten sind
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Wichtige Aspekte
Zeitlicher Rahmen, Fristen etc. Unterzeichnung des Learning/Mobility agreement durch alle drei
beteiligte Parteien (aufnehmende Einrichtung, empfangende Einrichtung, mobile Person) vor Antritt des Aufenthaltes
Vertragsabänderungen/Amendments mit mobiler Person In schriftlicher oder elektronischer Form
Notwendig z. B. bei Verlängerungen des Aufenthaltszeitraums (nicht jedoch, wenn dieser kürzer dauert als angegeben)
Aufenthaltszeitraum Berechnung ausschließlich über Mobility Tool+ (!)
Start- und Enddatum bei Mobilitäten: „[…] first day and last day the participant needs to be present at the receiving institution.“
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Wichtige Aspekte
Anzahl Unterrichtsstunden STA 8 Stunden pro Woche; auch einzuhalten bei Aufenthalten, die kürzer als
1 Woche sind
Bei nicht ganzen Wochen (ab 2. Woche) Aliquotierung der 8 Stunden
Zuschusshöhe und Art der finanziellen Unterstützung Berechnung ausschließlich über Mobility Tool+ (!)
Auswahl der jeweiligen Unterstützungsoption: Echtkosten vs. Pauschalen
Verbot der Doppelfinanzierung
Festlegung von Rückforderungsbestimmungen z. B. bei fehlender EU Survey, nicht eingebrachter
Aufenthaltsbestätigung etc.
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Exkurs: Echtkosten vs. Pauschalen
Abrechnung gegenüber mobiler Person Beide Varianten bzw. auch eine Kombination aus beiden sind möglich
Pauschalen: Unit costs sind mobiler Person in voller Höhe zu überlassen
Echtkosten: Mobile Person erhält Services entweder direkt zur Verfügung gestellt oder entstandene Kosten rückerstattet
SMS: Nur Travel Support darf nach Echtkosten abgerechnet werden
Abrechnung gegenüber NA/Europäischer Kommission Unabhängig, ob intern nach Echtkosten ausbezahlt wurde, werden
immer nur Unit costs gemäß fix vorgegebener Kategorien verrechnet
Automatische Berechnung der Unit costs in Mobility Tool+
Weder in MT+ noch in Berichtsformularen sind Echtkosten relevant
Abrechnung nach Echtkosten bietet Vor- und Nachteile
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Zero Grant
Nötig, wenn Budget aufgebraucht ist bzw. verfügbares Restbudget die komplette Finanzierung einer Mobilität nicht zulässt
Keine „Mischung“ von geförderter/nicht geförderter Mobilität für selbe Person erlaubt
Mobilität ohne Zuschussmittel ist möglich bei zusätzlichen gewünschten Mobilitäten
Verlängerungen von Aufenthalten (nur in Ausnahmefällen!)
Praktikable Methode vor allem bei „Echtkostenüberschuss“
Durchführbar für jedes im Vertrag enthaltene Partnerland
Keine Erhöhung der (gesamt gewährten) Mittel für Organisational Support durch zusätzliche Mobilitäten
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Wichtige Aspekte
Auszahlungsmodalitäten Keine fix vorgegebenen Optionen, auf die zurückgegriffen werden muss
„The participant shall receive […] support in a timely manner“ Konkrete Auszahlungsbestimmungen von HEI selbst festzulegen
EU Survey Von allen Teilnehmer/innen zwingend auszufüllen; andernfalls muss
Zuschuss zurückbezahlt werden
Ausfüllung online via zugesendetem Link
Link an TN wird 1 Monat vor Ende (SMS) bzw. am letzten Aufenthaltstag (STA/STT verschickt)
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Wichtige Aspekte
Versicherung Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich
Versicherungsnehmer/in (Institution oder Teilnehmer/in) ist im Vertrag anzugeben
Angaben über Kranken- und Unfallversicherung sind ebenfalls in den Vertrag einzufügen
Zeichnungsberechtigung Delegierung der Unterschriftsberechtigung z. B. an Mitarbeiter/innen des
International Office
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Erasmus+ International Credit Mobility
Dokumente Abwicklung Mobilitäten
Exkurs: Versicherung & Rechtliches
Keine Sozialversicherungsanmeldepflicht bei Incoming-Lehrenden (öffentliche Universitäten) Privaten Einrichtungen wird empfohlen, auf Basis der Auskünfte von
BVA und BMASK individuell bei jeweiliger Krankenkasse rückzufragen
Visum für Gastlehrende: Reisevisum C für Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Studierende
Krankenversicherung Incoming-Studierende: siehe OeAD-Homepage
ÖH-Mitgliedsbeitrag garantiert bei Outgoing-Studierenden Unfall- und Haftpflichtschutz nahezu weltweit
Verwendung von OS-Mitteln möglich, aber nicht zwingend
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Pause
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Erasmus+ Internationale Mobilität
World Café
Tisch 1: Versicherung & Rechtliches
Tisch 2: Auszahlungsmodalitäten & Vertragsausstellung
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Erasmus+ Internationale Mobilität
World Café
Ergebnisse der World Cafés
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Übersicht
Mobility Tool+
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Mobility Tool+
Aktualisierung des Datenbestandes: „on a monthly basis“ –
bzw. sobald konkrete Daten vorliegen
Travel days sind nicht in Dauer der Mobility period einzuberechnen
Flexible Handhabung von Reise- und Aufenthaltstagen
Feld Travel grant not required: für betreffende Mobilität wird nur der Individual Support verrechnet (gute Option bei knapper werdenden Budgetmitteln)
Abänderung Distance Band wenn Start/Zielpunkt der Mobilität nicht das Partnerland ist
Call 2016: Bisher absolvierte Aufenthalte unter KA 103, KA 107, LLP, EMJMD und EMA2 sind in 12-Monatsguthaben/Zyklus einzuberechnen
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Übersicht
Zwischenbericht
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht (1)
Zwischenberichtstermin für alle Projekte der ersten Antragsrunde ist 15. Mai (Berichtszeitraum 01.06.2016 – 30.04.2017)
Reiner Statusbericht mit finanziellem Schwerpunkt ohne narrative Elemente
Zweiter Bericht auf optionaler Basis: nötig für Auszahlung der zweiten Tranche
Ad-hoc-Berichte für bestimmte Finanzfenster möglich, wenn budgetäre Gesamtsituation für AT01 dies erfordert
Ziel: sowohl bestmögliche Ausschöpfung der jeweiligen Mittel pro Hochschule als auch für AT01 insgesamt
Verlust von Mitteln nur nach Verzicht der HEI möglich > Effiziente Mittelverwaltung und -umverteilung durch NA daher nur auf
Basis einer realistischen Einschätzung der Kapazitäten der HEIs möglich
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht (2)
Charakteristik: für jedes im Vertrag enthaltene Partnerland wird separat (eigenes Tabellenblatt) Bericht gelegt
Getrennte Darstellung von OS-Mitteln (gesamt pro HEI) und Travel/Individual Support (getrennt nach Partnerland)
Verzicht und Mehrbedarfsmeldung getrennt nach Partnerland
Mehrbedarf: Berücksichtigung hängt von budgetärer Gesamtsituation ab Sättigung aufgrund von Rückflüssen anderer HEIs oder
Aufgrund von nicht gänzlich ausgeschöpften Budgetfenstern
Mehrbedarfsmeldung kann auch sehr hohe Summen beinhalten Limit ist pro Hochschule das ursprünglich beantragte Budget
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht Szenarien (1)
„Alle Studierendemobilitäten für das Partnerland X dauern insgesamt kürzer als geplant.
Ich würde gerne für dasselbe Partnerland eine zusätzliche Staff-Mobilität durchführen, das Budget für den Travel Grant ist jedoch bis auf den letzten Euro aufgebraucht. Wie muss ich vorgehen?“
>>> Travel und Individual Budget können pro Partnerland flexibel gehandhabt werden. Die Mehrkosten für Travel können aus den freien Mitteln von Individual Support problemlos finanziert werden.
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht Szenarien (2)
„Für das Partnerland X bleiben aufgrund nicht genützter Kapazitäten rund EUR 7.000,- an nicht genützten Mitteln übrig.
Für das ebenfalls im Vertrag enthaltene Partnerland Y ist das Budget ausgeschöpft. Kann ich die Restmittel von X heranziehen, um nach Y eine zusätzliche Staff-Mobilität zu finanzieren?“
>>> Nein. Mittel können nicht zwischen Partnerländern verschoben werden.
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht Szenarien (3)
„Uns wurden für das Partnerland V insgesamt zwei Outgoing-Studierendenmobilitäten bewilligt. Ein Studierender hat nun kurzfristig abgesagt.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, um die frei werdenden Mittel zu nutzen?“
>>> Finanzierung von zusätzlichen Mobilitäten für bewilligte Aktivitäten mit demselben Partnerland (ohne Amendment) oder bislang noch nicht bewilligte Aktivitäten (mit Amendment).
Alternativ dazu können bestehende Mobilitäten verlängert werden (dann jedoch Verlust einer OS-Mittel-Unit).
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht Szenarien (4)
„Uns wurden für das Partnerland V insgesamt zwei Outgoing-Studierendenmobilitäten bewilligt. Ein Studierender hat nun kurzfristig abgesagt.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, um die frei werdenden Mittel zu nutzen?“
>>> Finanzierung von zusätzlichen Mobilitäten für bewilligte Aktivitäten mit demselben Partnerland (ohne Amendment) oder bislang noch nicht bewilligte Aktivitäten (mit Amendment).
Alternativ dazu können bestehende Mobilitäten verlängert werden (dann jedoch Verlust einer OS-Mittel-Unit).
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht Szenarien (5)
„Der Travel Grant für das Partnerland Z ergibt EUR 1.100,-
Der Flug soll den Studierenden jedoch zur Gänze beglichen werden. Ich habe vor, für die Begleichung der entstehenden Mehrkosten im Zwischenbericht OS-Mittel in den Mobilitätstopf umzuschichten“
>>> Dies ist nicht möglich. Abgerechnet wird gegenüber der NA immer nur nach entstandenen Pauschalen. Gemäß dieser Logik existieren die erwähnten Mehrkosten nicht und können daher auch nicht vermerkt und in weiterer Folge abgerechnet werden.
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht Szenarien (6)
„Der Travel Grant für eine Mobilität aus dem Partnerland T ergibt EUR 180,- Der Lehrende reist jedoch aus einem weiter entfernten Ort an, weshalb sich das Distance Band auf EUR 275,- erweitert hat.
Welche Möglichkeiten bestehen?“
>>> Im Zuge der Mehrbedarfsmeldung können zusätzliche Mittel beantragt werden.
Alternativ können OS-Mittel verschoben werden, um die zusätzlichen Kosten für den Travel Grant zu decken.
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht Szenarien (7)
„Meine HEI hat im Zuge der Antragstellung ein Budget von EUR 120.000,- beantragt. Davon wurden EUR 112.000,- bewilligt.
Im Zuge des Zwischenberichts würde ich nun gerne einen Mehrbedarf von EUR 40.000,- anmelden. Geht das oder kann man prinzipiell nicht so viel Mittel zusätzlich beantragen?“
>>> Prinzipiell sind auch hohe Mehrbedarfsmeldungen möglich. Der maximale Förderbetrag ist jedoch stets mit dem beantragten Budget gedeckelt. Es kann daher maximal ein Mehrbedarf von EUR 8.000,- angemeldet werden.
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Zwischenbericht Szenarien (8)
„Für das Partnerland bleiben genau EUR 140,- an Mitteln übrig. Wir würden gerne eine zusätzliche Staff-Mobilität finanzieren.
Kann ich für diese die verbliebenen EUR 140,- verrechnen und den Rest als Zero Grant abwickeln?“
>>> Nein. Geförderte und Zero Grant Mobilitäten dürfen prinzipiell nicht vermischt werden.
Die Mobilität muss komplett als Zero Grant abgewickelt werden, dann wären jedoch die EUR 140,- verloren.
Alternativ dazu kann der gesamte fehlende Betrag aus dem OS-Budget umgewidmet werden.
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Erasmus+ Internationale Mobilität
Nationalagentur Erasmus+ Bildung Ebendorferstraße 7 1010 Wien Tel.: 01 / 534 08 -0
Kontaktpersonen
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Mag. Tobias Schneider, M.E.S. (- 648)
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