Oberstufe 2015/2017Elterninformation
Oberstufe 2015/2017
1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges
1. Allgemeine Informationen
Ziele der Oberstufe
Sicherung einer vertieften Allgemeinbildung Gezielte Sicherung und Förderung der Studierfähigkeit
bzw. selbstständiges Lernen und Arbeiten Vermittlung von Methoden, Sozial- und
Selbstkompetenzen Systematische Studien- und Berufsorientierung
1. Allgemeine Informationen
Organisation der Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 10 – 12 Jahrgangsstufe 10 – Einführungsphase Jahrgangsstufen 11/12 – Qualifikationsphase
Kurse 4 Ausbildungsabschnitte/Semester
3 Belegungsbereiche Pflichtbereich Wahlbereich Profilbereich
1. Allgemeine Informationen
Höchstausbildungsdauer 4 Jahre→ in den Jahrgangsstufen 10-12 kann nur einmal wiederholt werden
Volljährigkeit der OberstufenschülerInnen→ die Auskunftspflicht den Eltern gegenüber entfällt
1. Allgemeine InformationenZeitplanung September/Oktober
Information der Eltern
November/Dezember: Information der SchülerInnen in ca. 3 Stunden;
Aushändigung der Broschüre „Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern“ vom Kultusministerium
Vorstellung der Wahlfächer und Seminarangebote durch die Fachbetreuer und Fachlehrer im Unterricht oder in einem Nachmittagsblock
1. Allgemeine Informationen Januar
Ermittlung des Wahlinteresses der SchülerInnen, um das spezifische Angebot der Schule zusammenzustellen
Februar/März endgültige Entscheidung über die Fächerwahl.
Die Wahl ist bindend für beide Jahrgangsstufen der Qualifikationsphase. Änderungen der Belegung für die Jahrgangsstufe 12 sind nur in geringem Maße möglich.
April Belegungsblatt zur Unterschrift bis 15. April
Oberstufe 2015/2017
1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges
2. Noten in der Oberstufe15 Punkte14 Punkte13 Punkte
1+11-
86– 100%
12 Punkte11 Punkte10 Punkte
2+22-
71 – 85%
9 Punkte 8 Punkte 7 Punkte
3+33-
56 – 70%
6 Punkte 5 Punkte 4 Punkte
4+44-
41 – 55%
3 Punkte 2 Punkte 1 Punkte
5+55-
21 – 40%
0 Punkte 6 0 – 20%
• in allen Fächern
(außer den
Seminaren):
1 Schulaufgabe pro
Semester
• mündliche Noten
durch Rechen-
schaftsablagen,
Stegreifaufgaben,
(mindestens zwei
kleine Leistungs-
nachweise)
2. Noten in der Oberstufe
Wichtig zu wissen
Die großen und kleinen Leistungsnachweise werden gleich gewichtet, d. h. im Verhältnis 1 : 1.
Die mündliche Gesamtleistung geht mit 2 Dezimalen genau in die Berechnung der Endpunktzahl ein, diese wird dann gerundet.
Es erfolgt keine Aufrundung auf 1 Punkt→ 0,5 = 0
2. Noten in der Oberstufe
Was nicht passieren darf
0 Punkte im Zeugnis→ Fach ist nicht belegt für die gesamte Jahrgangsstufe
In der Regel bedeutet dies, keine Zulassung zum Abitur, also Rücktritt in die vorhergehende Jahrgangsstufe.
2. Noten in der Oberstufe
Die Seminare W - Seminar:
2 Halbjahresleistungen in 11/1 und 11/2 Seminararbeit wird doppelt gewichtet insgesamt max. 60 Punkte
P – Seminar: BUS – Anteil / Projektanteil = 1 : 2 Eine doppelt gewichtete Endpunktzahl am Ende von 12/1 insgesamt max. 30 Punkte
Oberstufe 2015/2017
1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges
3. BelegungsverpflichtungPflichtbereich
Deutsch 4 Semester
Eine Fremdsprache(E, F, L, Spa)
4 Semester
Mathematik 4 Semester
Geschichte/Sozialkunde 4 Semester
Religion/Ethik 4 Semester
In den 2 Schul-jahren müssen 132 Wochenstunden als belegt nachgewie-sen werden.
3. BelegungsverpflichtungWahlpflichtbereich
Physik, Biologie oder Chemie
4 Semester
Geographie oder Wirtschaft/Recht
4 Semester
Kunst oder Musik 4 Semester
Eine weitere Naturwissenschaft oder eine weitere Fremdsprache
4 Semester
In den 2 Schul-jahren müssen 132 Wochenstunden als belegt nachgewie-sen werden.
3. BelegungsverpflichtungProfilbereich
W-Seminar 3 Semester
P-Seminar 3 Semester
Zusatzangebot wie Chor, Orchester, Dram. Gestalten, Medienkunde etc.
mindestens 2 Semester
Weitere Fächer aus dem Wahlpflichtbereich
mindestens 2 Semester
In den 2 Schul-jahren müssen 132 Wochenstunden als belegt nachgewie-sen werden.
3. BelegungsverpflichtungWahl der 5 Abiturfächer
Verpflichtend sind Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache
Ein weiteres Fach ist aus dem gesellschafts-wissenschaftlichen Aufgabenfeld zu wählen, also Religion/Ethik, Geschichte/ Sozialkunde oder Geographie/Wirtschaft/Recht.
Das fünfte Fach kann eine Naturwissenschaft, eine weitere Fremdsprache, Kunst, Musik oder Sport sein.
Ein weiteres Fach aus dem gesellschaftswissen-schaftlichen Bereich ist nicht möglich!!!
3. BelegungsverpflichtungWeiterhin ist zu beachten
Die Abiturprüfung in Deutsch und Mathematik werden schriftlich gestellt.
Für die anderen 3 Abiturfächer gilt: ein weiteres Abiturfach wird schriftlich geprüft, die restlichen zwei Fächer mündlich. Hier kann die Art der Prüfung – bis auf Ausnahmen – frei gewählt werden.
Soll die schriftliche Prüfung in Kunst, Musik oder Sport abgelegt werden, so muss ein „Additum“ belegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Jahrgangsstufe 10 mit der Note “befriedigend“ abgeschlossen wird. Die Festlegung wird bereits mit der Fächerwahl in der 10. Klasse getroffen und kann nicht mehr geändert werden!!!
Oberstufe 2015/2017
1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges
4. EinbringungsverpflichtungPflichteinbringung
Aus der Qualifikationsphase gehen 40 Halbjahres-leistungen in die Abiturnote ein.
In den 5 Abiturfächern werden alle 4 Halbjahres-leistungen eingebracht.
In allen übrigen Fächern kann in der Regel eine Halbjahresleistung gestrichen werden.
Dabei kommen 30 Einbringungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich und die restlichen 10 Einbringungen aus dem Profilbereich.
4. EinbringungsverpflichtungEin Beispiel:Fach Wochen-
stundenEinbringungs-pflicht
Belegung11/1 11/2 12/1 12/2
Gesamt-stunden
DM
44
44
4 4 4 4 4 4 4 4
16 16
EGEOKU rk gskspab spo W-Sem. P- Sem.Profil
42223432222
4 443313+1(Profil)-2+223/4
4 4 4 4 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 4 4 4 4 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
16 8 8 8 12 16 12 8 6 6 4132
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1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges
5. Abitur
Organisation
Schriftliche Prüfung in drei FächernKolloquiumsprüfung (30min) im 4. und 5. Abiturfach, Beschränkung auf den Inhalt von drei Halbjahren
Weitere mündliche Prüfungen zur Verbesserung der Abiturnote möglich/nötig
5. Abitur
In den 2 Schuljahren können für die Abiturgesamtpunktzahl maximal 600 Punkte (40 Halbjahresleistungen x 15 Punkte) „gesammelt“ werden.
Im Abitur sind maximal 300 Punkte zu erreichen, d. h. maximal 60 Punkte in jedem Abiturfach (entspricht der vierfachen Abiturleistung).
5. Abitur Aus den 2 Schuljahren müssen für die Zulassung zum
Abitur mindestens 200 der 600 möglichen Punkte,
mindestens 100 der 300 möglichen Punkte in den Abiturfächern, in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache
insgesamt mindestens 48 Punkte, mindestens 5 Punkte in 32 der 40 einzubringenden
Halbjahresleistungen. mindestens 24 von 90 Punkten in den Seminaren (keine
Seminararbeit oder Präsentation mit 0 Punkten)
erreicht werden.
5. Abitur
In der Abiturprüfung müssen
mindestens 100 der 300 möglichen Punkte, in jedem der fünf Abiturfächer mindestens 1 Punkt (bei
einfacher Wertung), in mindestens drei der fünf Abiturfächer, darunter eines der
Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache jeweils mindestens 5 Punkte und in einem weiteren Abiturfach aus den Fächern Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache 4 Punkte (einfache Wertung)
erreicht werden.
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1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges
6. SonstigesAbsenzenregelung
Pro Schuljahr kann durch Eigenentschuldigung die doppelte Wochenstundenzahl des Faches gefehlt werden. Gilt nur für volljährige SchülerInnen!!!→ Bei Überschreitung Attestpflicht !
An Prüfungstagen (Schulaufgaben sowie angesagte kleine Leistungsnachweise) ist eine telefonische Entschuldigung vor 8.00 Uhr (oder Fax) sowie ein ärztliches Attest bei Wiedererscheinen oder spätestens am dritten Fehltag erforderlich.
6. Sonstiges
Ein Verzicht auf die Zulassung zum Abitur muss spätestens am Ende von 12/1 erklärt werden. Ein späterer Rücktritt hätte ein nicht bestandenes Abitur zur Folge.
Für ein Studium an einer technischen Hochschule ist in der Regel die Belegung des Faches Physik notwendig.
6. SonstigesWenn Ihr Kind gerade im Ausland ist
10. Klasse wiederholen auf Probe in die Q11 vorrücken
→ Eltern stellen einen Antrag→ Nachweis über regulären Besuch der Schule im Ausland muss erbracht werden
Kontakt per email herstellen
SchülerInnen, die aus Realschulen, Wirtschaftsschulen, Hauptschulen oder über Aufnahmeprüfungen an das Gymnasium übergetreten sind, müssen verpflichtend die 2. Fremdsprache über 4 Ausbildungsabschnitte belegen.