TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung April / Mai 2009 1
„Neueste Entwicklungen und Regelungen im Bereich Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen“
Nutzung des Industrieportals als e-business Lösung
und Informationsquelle im Internet
Dr. Ronald MöhlenbrockTÜV SÜDIndustrie Service GmbH Tel.: 0049-(0)621-395-293Dudenstr, 28 Fax: 0049-(0)621-395-63268167 Mannheim [email protected]
Fachtagung Boden-und Gewässerschutz 2009
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Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 7a Anforderungen an das
Einleiten von Abwasser
§ 19 g Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
§ 19 h Eignungsfeststellung und
Bauartzulassung
§ 19 i Pflichten des Betreibers
§ 19 k Besondere Pflichten beim
Befüllen und Entleeren
§ 19 l Fachbetriebe
Besorgnis-
grundsatz !!!
Schnittstelle Abwasser/Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Aufbau des gesetzlichen Regelwerks
Besorgnisgrundsatz
Eignung/Zulassung
Pflichten des Betreibers
FachbetriebeWHG
VAwS
TRwS§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsatzanforderungen
§ 4 Anforderungen an bestimmte Anlagen
§ 5 Allg. anerkannte Regeln der Technik
§ 6 Gefährdungspotential / Stufen
§ 23 Prüfung durch Sachverständige
786: Ausführung von Dichtflächen
785 (131): Rückhaltevolumen R1
788: Flachbodentanks zum Lagern wasserge-
gefährdender Flüssigkeiten
787 (134): Abwasseranlagen als
Auffangeinrichtungen
130, 135: Bestehende einwandige unterirdische
Behälter und Rohrleitungen
781 , 782, 783, 784: Tankstellen (Kfz-,
Schienen-, Wasserfahrzeuge; Flugzeuge)
779: Allgemeine technische Anforderungen
WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
VAwS: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
über Fachbetriebe
TRwS: Technische Regeln wassergefährdende Stoffe
780: Oberirdische Rohrleitungen
789: Heizölverbraucheranlagen (Entwurf, 2009)
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Besorgnisgrundsatz (§ 19 g WHG)
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender
Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich
der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen
so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben
werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige
Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.
Das gleiche gilt für Rohrleitungsanlagen, die den Bereich eines Werksgeländes
nicht überschreiten, Zubehör einer Anlage zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen sind oder Anlagen verbinden, die in engem
räumlichen und betrieblichen Zusammenhang miteinander stehen und
kurzräumig durch landgebundene öffentliche Verkehrswege getrennt sind.
„Zwei-Barrieren-System“
Achtung: Wenn Beton, Beschichtungen, Stahlwannen u. dgl. ständig beaufschlagt werden,
handelt es sich um den sog. „Primärschutz“- nicht etwa um den Sekundärschutz !!!
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Nach dem UGB …(Novellierung des WHG ?)
§ 62 Anforderungen an den Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
• Besorgnisgrundsatz und Allgemein anerkannte Regeln der Technik auch
für Errichtung und Stilllegung
• Rechtsverordnungen
- für die Einstufung von wassergefährdenden Stoffen,
- an die Beschaffenheit von Anlagen,
- an die Pflichten bei der Errichtung, der Unterhaltung, dem Betrieb,
einschließlich des Befüllens und Entleerens durch Dritte,
- an die Stilllegung von Anlagen,
- an Anzeigepflichten sowie Pflichten zur Überwachung und zur
Beauftragung von Sachverständigen und Fachbetrieben mit der
Durchführung bestimmter Tätigkeiten,
- an Sachverständige und Fachbetriebe, insbesondere im Hinblick auf
Fachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung.
§ 63 Eignungsfeststellung
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„Neue“ Regelungen im Bereich Abwasser
EN 858 Abscheideranlagen für
Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin)
Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung
und Güteüberwachung
Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung
DIN 1999-100: Abscheideranlagen für
Leichtflüssigkeiten Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen
nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 (Oktober 2003)
Entwurf DIN 1999-101: Zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen nach
DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 für
Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-
Methylester (FAME)
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Eigenkontrolle
In der Regel
monatlich
Sachkundiger
nach DIN 1999-100
Wartung
In der Regel
halbjährlich
Sachkundiger
nach DIN 1999-100
Generalinspektion
Vor Inbetrieb-
nahme und
danach alle
5 Jahre
Fachkundiger
nach DIN 1999-100
Eigenkontrolle, Wartung , Generalinspektion
Achtung: Die früher erteilten Qualifikationen als Fachkundige Person bzw.
Fachkundiger Betriebsbeauftragter entsprechen der Sachkunde nach DIN 1999-100;
nicht der Fachkunde nach DIN 1999-100 !!!
Hinweis: Die Dichtheitsprüfung ist ein Bestandteil der General-
inspektion, ist aber nicht ausreichend und ersetzt diese auch nicht.
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Generalinspektion und VAwS-Anlagen
Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, die
als Teil einer Anlage zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen dienen (z.B. als
Rückhaltevermögen), ist neben der
Generalinspektion nach DIN 1999-100 durch einen
Fachkundigen auch eine Aussage eines Sachver-
ständigen über dessen Funktionsfähigkeit im
Rahmen der Prüfung nach VAwS notwendig.
Sinnvoll ist es dann, beide Prüfungen zu
kombinieren. Dabei ist insbesondere auf die
notwendigen Qualifikationen der Durchführenden zu
achten.
Der TÜV SÜD verfügt in nahezu jeder Nieder-
lassung über Sachverständige nach VAwS, die auch
über einen Fachkundenachweis nach DIN 1999-100
verfügen.
... mehrere Prüfungen aus einer Hand ...
Messanordnung
Bsp. Messprotokoll
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DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen (2005) (ehemals TRwS 132)
DWA-A 779 Allgemeine technische Regelungen (2006)
ATV-DVWK-A 780 Oberirdische Rohrleitungen (2001)Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen WerkstoffenTeil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen
DWA-A 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge (2004)
DWA-A 781-2 Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger Harnstofflösung (2007)
DWA-A 781-3 Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen aus Bioethanol und Ottokraftstoffen (2008)
DWA-A 782 Betankungsstellen für Schienenfahrzeuge (2006)
DWA-A 783 Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge (2005)
DWA-A 784 Betankungsstellen für Luftfahrzeuge (2006)
Stand des Technischen Regelwerks - TRwS
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DWA-A 785 Bestimmung des Rückhaltevermögens R1 (Entwurf 2007)(ehemals TRwS 131)
DWA-A 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (Entwurf 2007)(ehemals TRwS 134)
DWA-A 788 Flachbodentanks (2007), ehemals TRwS 133
DWA-A 789 Heizölverbraucheranlagen (Entwurf 2009)
TRwS 130 Einwandige unterirdische Behälter (1996), z.Zt. in Überarbeitung
TRwS 135 Einwandige unterirdische Rohrleitungen (1997), z.Zt. in Überarbeitung
Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Stand des technischen Regelwerks - TRwS
Lebensdauer-
abschätzung
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Ausführung von Dichtflächen(Überarbeitung der Fassung von 1997 -TRwS 132)
DWA-A 786
Wesentliche Unterschiede/Neuerungen u.a.:
Definition von Beanspruchungsstufen für
Abfüllen und Umschlagen
Neue Festlegungen im Bereich der zulässigen
Neuausführungen für Dichtflächen
Änderung der Tabelle über zulässige
Bauausführungen (z.B. neue Systeme wie
Halbstarre Beläge, Wegfall bestimmter Bauausführungen bei
Beton)
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Beanspruchungsstufen
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DWA-A 786
Auszug aus der
bauaufsichtlichen
Zulassung eines
Beschichtungs-
systems
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Schnittstelle Wasserrecht/Baurecht
Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und
Bauarten durch Nachweise nach der Landesbauordnung (WasBauPVO)
§ 1: Für folgende serienmäßig hergestellte Bauprodukte und
Bauarten sind auch hinsichtlich wasserrechtlicher Anforderungen
Verwendbarkeits-, Anwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweise nach §§.... (18 bis 25) LBO zu führen
1. Abwasserbehandlungsanlagen
2. Bauprodukte und Bauarten für ortsfest verwendete Anlagen
zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wasser-
gefährdenden Stoffen (LAU-Anlagen)- Auffangwannen und –vorrichtungen sowie vorgefertigte Teile
für Auffangräume und –flächen,
- Abdichtungsmittel für Auffangwannen, -vorrichtungen, -räume
und für Flächen,
- Behälter,
- Innenbeschichtungen und Auskleidungen für Behälter und Rohre,
- Rohre, zugehörige Formstücke, Dichtmittel, Armaturen und
- Sicherheitseinrichtungen.
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Ausgewählte Inhalte
allgemein
bauaufsichtlicher
Zulassungen …
TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachseminar Boden- und Gewässerschutz – Hannover 2008
www.tuev-sued.de/netinform
Das Industrieportal der TÜV SÜD Gruppe
Industrieportal „Netinform“
TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachseminar Boden- und Gewässerschutz – Hannover 2008
Komfortable/Zukunftsweisende e-business Lösung
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Modul Gewässer- und Explosionsschutz
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Die Wissensbausteine von „netinform“
Welche gesetzlichen
Anforderungen sind zu
erfüllen?
Wer sind die richtigen
Partner bei Planung und
Ausführung?
Gibt es bereits vorhandene
Problemlösungen oder
Referenzobjekte?
Wo finde ich kompetente
Unterstützung?
Die 7 Module von netinform bieten aktive Unterstützung
zu relevanten Fragen!
Regelwerksservice,
Hilfsmittel
Virtuelle Messe
Referenzobjekte,
Beispiellösungen
Fachinformationen,
Virtuelle Messe,
Beratung, FAQ,
Veranstaltungen/
Weiterbildung
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Informationsbeispiele im Model Gewässerschutz
Fachartikel
Beispiellösung
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Netinforum 2009
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Vorteile für Nutzer von netinform auf einen Blick
Schnelle und kostenfreie Informationsbeschaffung!
Nutzung der Virtuellen Messe als Branchenbuch!
Einsicht in Beispiellösungen und Schadensfälle!
Zugriff auf Gesetzestexte und Vorschriften!
Nutzung von Datenbanken!
Abruf von Fachinformationen!
Anfragen und Vereinbarung von Terminen
per E-Mail!
Elektronische Prüfberichtsverwaltung
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Vorteile für Kunden von netinform auf einen Blick
Ihr Marktinstrument zur Festigung bestehender Kunden-
beziehungen und zur Erschließung neuer Kundenpotentiale!
Darstellung Ihrer Firma als innovatives, zukunftsorientiertes
Unternehmen auf einer neutralen Plattform!
Präsentation Ihrer Firma in einem seriösen und gegenseitig
beworbenen Netzwerk!
Vorstellung Ihrer Zertifikate unterstreicht Ihre Qualifikation als
Partner und Lieferant!
Einbindung Ihrer Fachinformationen, Vorträge und
Veranstaltungen!
Aufbau eines persönlichen Vertriebsnetzwerkes!
Erweiterung bestehender Vertriebswege!
Bildung kundenfokussierter Allianzen bzw.
Systempartnerschaften!
Kostenreduzierung durch weltweiten Zugriff auf
firmenspezifische TÜV-Dokumente!