28.03.2006
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netinforum 2006
Gewässer- und Explosionsschutz aktuell
Stand der Regelwerke im Wasserrecht
Dipl.- Ing. Iris Grabowski, Hennef
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ist politisch und wirtschaftlich unabhängig.
behandelt technisch-wissenschaftliche Themen sowiewirtschaftliche und rechtliche Belange des Umweltschutzes.
repräsentiert die Bereiche Abwasser, Abfall und Wasserwirtschaft
Deutsche Vereinigung für Wasser-wirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
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Regelwerk
a.a.R.d.T
Orientierung
Vertragsgrundlage
Freiwillige Anwendung
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Allgemein Regelwerk§ 19 der SatzungGeschäftsordnung
ATV-DVWK-A 400Kommentar zum A 400
Regelwerk / Grundlagen
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DWA-Merkblättergeben Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer und betrieblicher Probleme oder beschreiben Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die noch nicht allgemein anerkannt sind.
DWA-Arbeitsblätterhaben das Ziel eine allgemeine Anerkennung zu finden, daher Erarbeitung mit öffentlichem Beteiligungsverfahren.
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Öffentliches Beteiligungsverfahren
Arbeitsblätter
Beratung der Stellungnahmen im FA
Schlichtungsausschuss
Schiedsausschuss
AG
Schlussabstimmung HA / Präsidium
Veröffentlichung
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Vereinfachtes Beteiligungsverfahren
Merkblätter
Beratung der Stellungnahmen im FA AG
Schlussabstimmung HA
Veröffentlichung
Keine Konsenspflicht mit Stellungnehmenden !
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Technische Regeln wasser-gefährdender Stoffe (TRwS)
gesetzliche Grundlagen: § 19 g WHG ff und die VAwS der Bundesländer
Ziel ist die bundeseinheitliche Konkretisierung der technischen und betrieblichen Vorgaben der Gesetzgeber
Bezug Muster-VAwS
Erarbeitung im Fachausschuss “Wassergefährdende Stoffe” und nachgeordneten Arbeitsgruppen
Werden gemäß ATV-DVWK A 400 regelmäßig auf auf Aktualität überprüft (i.d.R. alle Jahre)
Die TRwS, bedürfen keiner Notifizierung
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Verbindlichkeit / Status
Alle bisher erarbeiten TRwS sind Arbeitsblätter und aufgrund ihrer Entstehung als a.a.R.d.T. gemäß § 19 g Abs. 3 WHG anzusehen
Sie stellen eine Erkenntisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall dar.
Die TRwS erfassen nicht alle möglichen Sonderfälle. Abweichende gleichwertige Lösungen im Einzelfall sind jederzeit möglich.
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Veröffentlichungen / Stand
• TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“
• TRwS 780 “Oberirdische Rohrleitungen” (2 Teile), Dezember 2001
• TRwS 131 “Bestimmung des Rückhaltevermögens R1”, August 1996 (zukünftig TRwS 785)
• TRwS 786 „Ausführung von Dichtflächen“ Oktober 2005 (ehemals TRwS 132)
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Veröffentlichungen / Stand
• TRwS 134 “Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen”, 1997 zuk. TRwS 787
• TRwS 788 “Flachbodentanks zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“, 08/2005 ehemals TRwS 133
• TRwS 130 “Bestehende unterirdische Rohrleitungen”, 1996 (zukünftig TRwS 789)
• TRwS 135 “Bestehende unterirdische Behälter”, 1997 (zukünftig TRwS 790)
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Veröffentlichungen / Stand• TRwS 781 „Tankstellen für
Kraftfahrzeuge“, August 2004
• Entwurf-TRwS 782 “Betankung von Schienenfahrzeugen“
• TRwS 783 „Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge, Dezember 2005
• TRwS 784 “Betankung von Luftfahrzeugen“
• TRwS 781-2 „Betankung von Kraftfahr-zeugen mit wässriger Harnstofflösung an Tankstellen für Kraftfahrzeuge“, April 06
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Entwurf TRwS 779Allgemeine Technische Regelungen
Gelbdruck veröffentlicht September 2004
Einspruchssitzung fand im Dezember 2005 statt
Einspruchsfrist:
15.12.2004
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TRwS 779Ziel
Trennen der technischen und betrieblichen Anforderungen von den reinen Verwaltungsregelungen der einzelnen LänderVereinheitlichung der vorhandenen technischen und betrieblichen Regelungen (z.B. aus VVAwS der Länder)
bundeseinheitliche TRwS Reduzierung der technischen und betrieblichen Regelungen in den wasserrechtlichen Vorschriften der Bundesländer
MitgliederVertreter der Länder, Vertreter von betroffenen Wirtschafts-verbänden und technisch-wissenschaftlichen Institutionen
GrundlagenMuster- Regelungen und Länder-Regelungen
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TRwS 779
Zusammenspiel mit gesetzlichen RegelungenAnforderungen aus anderen Rechtsbereichen sowie weitergehende bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 19 g – i WHG und §§ 7 und 10 Muster-VAwS bleiben unberührt.
Die bauaufsichtlichen Vorschriften sind zu berücksichtigen.
Zusammenspiel mit anderen TRwSSpezielle Regelungen aus anderen TRwS, z. B. TRwS 781 gehen den allgemeinen Regelungen vor .
Für Detailregelungen verweist TRwS 779 auf andere TRwS, z.B. TRwS 131 und TRwS 786.
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Gliederung / Inhalt der TRwS
Anwendungsbereich
Begriffsbestimmungen
Primäre Sicherheit
Sekundäre Sicherheit
Sicherheitseinrichtungen
Betriebliche Anforderungen
Prüfungen durch den Sachverständigen
Spezielle Anforderungen
Ausrüstungsteile
Anhang ( Anforderungen an unterirdische einwandige Rohrleitungen)
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Primäre Sicherheit
Sichere Stoffumschließung
• Dichtheit / Beständigkeit
• Standsicherheit
• mechanische Beschädigung
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Sichere Rückhaltung von Leckagen• Rückhalteeinrichtungen
• allgemeine Regelungen • Größe z. B. TRwS 131 • Dichtheit / Beständigkeit z.B. TRwS 786• Standsicherheit u. mech. Beschädigung• Nutzung von Abwasseranlagen, TRwS 134
• Verzicht auf Rückhalteeinrichtungenz. B. ober- und unterridische RL
•Doppelwandigkeit
•Abstände
Sekundäre Sicherheit
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Sicherheitseinrichtungen
LeckanzeigegeräteLeckageerkennungssystemeÜberfüllsicherungenZapfventileSchutz gegen AushebernSchutzrohreKontrollschächte/-einrichtungenAbsperreinrichtungenANA / ASS
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Abfüllen
Betriebsanweisung Anlagenbeschreibung (Ziel: Festlegung der Maßnahmen für den Gewässerschutz)
Allgemeine Pflichten ( z. B. Verantwortlichkeiten)
betriebliche Tätigkeiten (z. B. Befüllen)
Kontrollen und Maßnahmen für denbestimmungsgemäßen und gestörten Betrieb
Alarm- und Maßnahmenplan
Umfang und Inhalt der BA sind im Einzelfall nach den Besonderheiten der Anlage festzulegen
Betriebliche Anforderungen
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Prüfungen durch den Sachverständigen Prüfanlass Art der Prüfung
Prüfung vor Inbetriebnah-me, Prüfung nach wesentlicher Änderung
Wiederkeh-rende Prüfung
Prüfung auf Anordnung, Nachprüfung
Prüfung nach Stillle-gung
Ordnungs-prüfung
X Einsicht in letzten Prüfbericht, durchzuführen bei Änderungen an der Anlage
nach Bedarf Bescheini-gungen Fachbe-trieb
Technische Prüfung
speziell: Beseitigung im letzten Prüfbericht vermerkter Mängel
Äußere Prüfung X X nach Bedarf X Funktionsprüfung X X nach Bedarf - Dichtheitsprüfung mit zulässigem Betriebsdruck
X X nach Bedarf -
Sonstige Prüfung, z. B.
Druckprüfung innere Prüfung
nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf
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Spezielle Anforderungen
hBrandschutzhLöschwasserrückhaltung (z. B. LöRüRL)hLagerung fester Stoffe (VAwS-Regelung,
konkretisiert)hLagerung fester Stoffe, denen flüssige
wassergefährdende Stoffe anhaften (neu, nur grundsätzliche Anforderungen beschrieben)hSammelbehälter für Altöl zur Benutzung durch
Jedermann (z. B. TRbF 20, Anhang F)hKühl- und Heizeinrichtungen (VCI-Konzept)hLaden und Löschen von Schiffen (VAwS-Regelung)
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Ausrüstungsteile / Anhang
Ausrüstungsteile
Dom- und Fernfüllschächte (identisch mit TRwS 781)
Besichtigungsöffnungen
Anhang 1
regelt Anforderungen an einwandige unterirdische Rohrleitungen, wenn diese gem. den VAwS der Länder zulässig sind
Basis TRFL, TRwS 780
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Ersatz für TRwS 132
Veröffentlichung Oktober 2005
Bearbeitungsdauerrd. 4 Jahre
TRwS 786 “Ausführung vonDichtflächen”
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GegenüberstellungTRwS 786 TRwS 132 (alt) 1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich
2 Definitionen 2 Definitionen
3 Beanspruchung der Dichtflächen
3 Anforderungen an die Befestigung und Abdich tung von Dichtflächen 4 Beanspruchung der Dichtflächen
4 Flüssigkeitsun- durchlässigkeit von Baustoffen
5 Baustoffe
Der ehemalige Ab-schnitt 3 ist entfal-len, die Definition „Flüssigkeitsun-durchlässig“ ist in Abschnitt 2 über-führt worden. Die übrigen Ausführun-gen sind gestrichen worden.
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AufbauTRwS 786 (neu) TRwS 132 (alt) 5 Bauausführungen für Dichtflächen in Neuanlagen
6 Bauausführungen für Dicht- flächen in Neuanlagen
6 Sonderbauweisen 7 Kontrollierbare Systeme
7 Ausführung von Dichtflächen
8 Ausführung von Dichtflächengern, Herstellen, Behandeln unden 9 Ausführung von Dichtflä-chen beim Abfüllen und Um-laden
8 Leitungen 10 Leitungen zu Auffangräu- men
9 Bestehende Dicht- flächen
11 Bestehende Dichtflächen
Die Ab-schnitte 8 und 9 der TRwS 132 sind auf Grund der Aufgabe der WGK - Differ-enzierung zu einem Ab-schnitt zusammenge-fasst worden.
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3 Beanpruchungsstufen
Lagern, Herstellen, Behandeln, Verwenden und Befördern in Rohrleitungen
Gering: Beanspruchungsdauer bis 8 Stunden
Mittel: Beanspruchungsdauer bis 72 Stunden:
Hoch: Beanspruchungsdauer bis 3 Monate:
• Überwachung durch selbsttätige Störmel-deeinrichtungen
• ständige Überwa-chung durch Betriebs-personal (z. B. entspr. Kontrollgänge)
• Überwachung durch selbsttätige Störmel-deeinrichtungen
• Überwachung mittels arbeitstäglicher Kon-trollgänge
• Überwachung mittels monatlicher Kontroll-gänge
Beanspruchungs-dauer über drei Mo-nate = keine Anwen-dung der TRwS
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3 Beanpruchungsstufen
Abfüllen und Umladen Gering: Mittel: Hoch:
• Umladen von Flüssigkei-ten in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen genügen oder gleichwertig sind.
Umladen von Flüssigkeiten Verpackungen, die den ge-fahrgutrechtlichen Anforde-rungen nicht genügen oder nicht gleichwertig sind.
• Abfüllen, unter Verwen-dung gesonderter Auf-fangeinrichtungen für Tropfmengen, bis zu 4 x pro Jahr
• Spritz- und Tropfmengen werden durch technische Maßnahmen ausge-schlossen
• Abfüllen unter Verwen-dung gesonderter Auf-fangeinrichtungen für Tropfmengen bis zu 200 x pro Jahr
• Abfüllen unter Ver-wendung geson- derter Auffangeinrich-tungen für Tropfmen-gen, aber ohne Ein-schränkung der Ab-füllhäufigkeit
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Standsicherheit ist gesondert zu berücksichtigen
Verkehrslasten sind gesondert zu berücksichtigen
Fugenabdichtungssysteme nach Zulassungsgrund-sätzen (ZG) oder Prüfprogrammen des DIBt, Fugendichtstoffsysteme sind nach 5 Jahren jährlich durch einen Fachbetrieb zu kontollieren
Durchführungen müssen flüssigkeitsundurchlässig sein
Rinnen und Bodenabläufe müssen den ZG oder Prüfprogrammen des DIBt entsprechen
5 Bauausführungen für Dichtflächen von Neuanlagen
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5 Bauausführungen für Dichtflächen von Neuanlagen
Lfd.
Nr. Bauausführung
TRwS 786 Bauausführungen TRwS 132
1 entfällt Gussasphalt- oder Walzasphaltdeckschicht auf tragfähiger, gebundener Unterlage ohne flüs-sigkeitsbeaufschlagte Fugen
2 Gussasphalt-Dichtschicht *
Gussasphaltdeckschicht nach 1, jedoch mit darunter zusätzlich angeordneter Bitumen-Schweißbahn mit Edelstahlkaschierung auf tragfähiger, gebundener Unterlage
3 Halbstarre Beläge *
4 Fertigbeton-Plattensysteme *
Betonformsteine und großflächige Betonplatten ge-mäß TRbF 40 und Fugenausführung gemäß IVD-Merkblatt Nr. 6 oder KIWA BRL K781/01
* gemäß entsprechendem Prüfprogramm des DIBT
ersetzt
neu
ersetzt
entfällt
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5 Bauausführungen für Dichtflächen von Neuanlagen
Lfd. Nr. Bauausführung
TRwS 786 Bauausführungen TRwS
132 5 entfällt WU-Beton nach DIN 1045, d > 15
cm, Fugenausführung gemäß IVD-Merkblatt Nr.6
6 Beton, mit vor-weggenommenem Dichtheitsnach-weis *
WU – Beton nach DIN 1045, Riss-beschränkung, Konstruktion und Ausführung nach DAfStb-Rili Teil 3
7 Beton, mit rechne-rischem Nachweis der Dichtheit *
FD-Beton und FDE-Beton nach DAfStb-Rili
* gemäß DAfStb-Rili, Oktober 2004
entfällt
ersetzt
überarbeitet
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5 Bauausführungen für Dichtflächen von Neuanlagen
Lfd. Nr. Bauausführung TRwS 7Bauausführungen
TRwS 132 8 Beschichtungssysteme auf
ton Beschichtung gemäß AGI S 20 auf Beton
9 Beschichtung oder Auskleidung auf Stahl
Beschichtung oder Ausklei-dung auf Stahl
10
Plattenbeläge gemäß AGI S 10 (bzw. AGI S 40) auf geeigneter Dichtschicht in Verbindung mit AGI S 30
Baukonstruktionen mit Plat-tenbelägen gemäß AGI S 10 in Verbindung mit AGI S 30
11
Stahl Stahl
12
Kunststoffbahn, z. B. PE-HDKunststoffbahn
überarbeitet
überarbeitet
überarbeitet
überarbeitet
überarbeitet
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7 Zulässige Bauausführungen
Beanspruchungsstufe
Ableitfläche
Auffangraum
Tiefpunkt
gering
2 - 12
2 - 12
6 - 12
mittel
2 - 12
2 - 12
6 - 12
hoch
6 1,2, 7 1,2,3,
8 - 12
7 1,2,3, 8 - 12
8 - 12
1): Fungenabdichtungssysteme nur mit Fugenblechen 2): Überwachung mittels monatlicher Kontrollgänge und Aufzeichnung der
Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betrieb. 3): Treten beim Nachweis für wechselnde risserzeugende Momente Rissweiten
auf, die größer sind als nach Ziff. 4.4.4, Teil 2 der DAfStb-Richtlinie zugrunde gelegt, sind diese zu untersuchen und die Flüssigkeitsundurchlässigkeit nachzuweisen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Iris GrabowskiTel.: 02242 / 872-102
E-mail: [email protected]