Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau
3. Fortschreibung – Einzeldarstellung
Teil B-I – Stadt Chemnitz
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................. 4
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. 5
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................ 6
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz................................................................................... 7
Vorwort .................................................................................................................................................................... 8
0 Rahmenbedingungen ...................................................................................................................................... 8
0.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................................................... 8
0.2 Ziele der Raumordnung ......................................................................................................................... 8
0.2.1 Allgemeine Vorgaben mit Relevanz für die ÖPNV-Planung............................................................... 8
0.2.2 Vorgaben der Regionalplanung zur Nahverkehrsplanung ................................................................. 8
1 Raumstrukturanalyse .................................................................................................................................... 10
1.1 Zentralörtliche Funktion ........................................................................................................................ 10
1.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur ................................................................................................... 10
1.3 Schüler und Schulstandorte, Studierende ............................................................................................ 13
1.4 Motorisierung ....................................................................................................................................... 14
1.5 Pendlerbeziehungen ............................................................................................................................ 14
1.6 Standorte und Einrichtungen mit ÖPNV-Relevanz ............................................................................... 16
2 Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) ........................................................................................ 19
2.1 Allgemeine Beschreibung .................................................................................................................... 19
2.2 Wesentliche Änderungen im Angebot .................................................................................................. 19
2.3 Verkehrsunternehmen .......................................................................................................................... 20
2.4 Linien und Leistungen .......................................................................................................................... 21
2.5 Angebot, Erreichbarkeit und Erschließungsqualität.............................................................................. 22
2.5.1 Stadtverkehr .................................................................................................................................... 22
2.5.2 Regionalverkehr ............................................................................................................................... 23
2.5.3 Ergänzende Verkehrsangebote ....................................................................................................... 23
2.6 Verknüpfungspunkte ............................................................................................................................ 24
2.7 Nachfrage/ Fahrgastaufkommen .......................................................................................................... 25
2.7.1 Nachfrage im Stadtverkehr Chemnitz .............................................................................................. 25
2.7.2 Nachfrage Regionalverkehr in der Stadt Chemnitz .......................................................................... 26
2.7.3 Nachfrage an Haltestellen in der Stadt Chemnitz ............................................................................ 27
3 Infrastruktur ................................................................................................................................................... 28
3.1 Haltestellen .......................................................................................................................................... 28
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3.2 Fahrzeuge (ÖSPV) ............................................................................................................................... 29
3.3 Qualität ................................................................................................................................................. 31
3.3.1 Qualitätskriterien .............................................................................................................................. 32
3.3.2 Auswertung und Erfahrungen .......................................................................................................... 34
3.4 Barrierefreiheit...................................................................................................................................... 36
4 Verkehrsprognose......................................................................................................................................... 38
5 Bewertung ..................................................................................................................................................... 40
6 Rahmenplanung, Gestaltung des ÖPNV ...................................................................................................... 42
6.1 Angebotsnetz 2017+ ............................................................................................................................ 42
6.1.1 Zielvorgaben .................................................................................................................................... 42
6.1.2 Netzentwicklung ............................................................................................................................... 43
6.1.3 Netzhierarchien ................................................................................................................................ 44
6.1.4 Liniencharakteristik .......................................................................................................................... 45
6.1.5 Verkehrsangebot ............................................................................................................................. 51
6.1.6 Linienbündelung .............................................................................................................................. 52
6.1.7 Verknüpfungspunkte ........................................................................................................................ 54
6.2 Angebotsnetz 2017+ erweitert ............................................................................................................. 55
6.2.1 Zielvorgaben .................................................................................................................................... 55
6.2.2 Netzentwicklung ............................................................................................................................... 56
6.2.3 Netzhierarchien ................................................................................................................................ 58
6.2.4 Liniencharakteristik .......................................................................................................................... 58
6.2.5 Verkehrsangebot ............................................................................................................................. 66
6.2.6 Linienbündelung .............................................................................................................................. 66
6.2.7 Verknüpfungspunkte ........................................................................................................................ 68
6.3 Bausteine 2020+ .................................................................................................................................. 68
6.4 Ausblick – Bausteine 2030+ ................................................................................................................. 82
6.5 Bedienstandards für den ÖSPV in Chemnitz ....................................................................................... 86
6.5.1 Grundsätze ...................................................................................................................................... 86
Gebietskategorien für die Bewertung ............................................................................................................ 87
6.5.2 Definition der Verkehrszeiten ........................................................................................................... 88
6.5.3 Definition der Bedienstandards ........................................................................................................ 89
Anforderungen an die Erschließungswirkung ............................................................................................... 89
Anforderungen an die Bedienqualität ............................................................................................................ 90
Anforderungen an die Verbindungsqualität ................................................................................................... 93
6.5.4 Ausblick ........................................................................................................................................... 93
6.6 Qualitätsstandards für den ÖPNV in Chemnitz .................................................................................... 94
6.6.1 Rolle der Qualitätsstandards im Nahverkehrsplan ........................................................................... 94
6.6.2 Qualitätsstandards ........................................................................................................................... 94
6.6.3 Ausblick ........................................................................................................................................... 97
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6.7 Barrierefreiheit...................................................................................................................................... 98
6.7.1 Maßnahmen ..................................................................................................................................... 98
6.7.2 Ausnahmenfestlegungen nach § 8 Abs. 3 PBefG ............................................................................ 98
6.8 Infrastrukturmaßnahmen ...................................................................................................................... 98
6.9 Fahrzeuge und Technik ..................................................................................................................... 102
7 Finanzierung ............................................................................................................................................... 103
7.1 Finanzierung Leistungserbringung ..................................................................................................... 103
7.2 Finanzierung Infrastruktur .................................................................................................................. 104
7.2.1 Finanzierung Haltestellen (Stadt Chemnitz)................................................................................... 104
7.2.2 Finanzierung Haltestellen- und Streckeninfrastruktur (CVAG) ....................................................... 104
7.3 Finanzierung Fahrzeuge und Technik (CVAG) .................................................................................. 105
Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................................. 107
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bevölkerungsfortschreibung ............................................................................................................. 11
Abbildung 2: Stadt-/ Ortsteilkonkrete Bevölkerungsentwicklung ............................................................................ 11
Abbildung 3: Entwicklungsprognose der Altersgruppen ........................................................................................ 12
Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen (Allgemeinbildende Schulen) .......................................................... 13
Abbildung 5: Pendlerbeziehungen der Stadt Chemnitz ......................................................................................... 15
Abbildung 6: Steckbrief Gewerbestandorte Stadt Chemnitz .................................................................................. 16
Abbildung 7: Unternehmensstruktur des von der Stadt Chemnitz betrauten Verkehrsunternehmen CVAG .......... 20
Abbildung 8: Leistungsanteile (Fahrplankilometer pro Jahr) im Stadtgebiet Chemnitz .......................................... 22
Abbildung 9: Fahrgastaufkommen Stadtverkehrslinien Stadt Chemnitz (Datenbasis 2012/2013) ......................... 25
Abbildung 10: Fahrgastaufkommen pro einfahrende RV-Linie (Datenbasis 2012/2013) ....................................... 26
Abbildung 11: Ein- und Aussteiger der am stärksten frequentierten Haltestellen (Datenbasis 2012/2013) ........... 27
Abbildung 12: Auszug Haltestellenmerkmale/-ausstattung (Stadtverwaltung Chemnitz, 29.07.15) ....................... 28
Abbildung 13: Vergleich der Fahrzeugausstattung bei Straßenbahnen und Bussen ............................................. 31
Abbildung 14: Qualitätsmanagementsystem – Städtischer ÖSPV Stadt Chemnitz ............................................... 31
Abbildung 15: Strategie und Maßnahmenübersicht ............................................................................................... 42
Abbildung 16: Strategie und Maßnahmenübersicht ............................................................................................... 55
Abbildung 17: Baustein 2 2020+ – Ringbuslinie .................................................................................................. 71
Abbildung 18: Baustein 3 2020+ – Taktverdichtung auf Teilstrecken .................................................................. 73
Abbildung 19: Baustein 4 2020+ – Direktverbindung Zschopauer Straße ........................................................... 75
Abbildung 20: Baustein 5 2020+ – Erweiterung Nachtbusnetz ............................................................................ 76
Abbildung 21: Baustein 6 2020+ – Anbindung Mittelbach/Grüna an Neefepark .................................................. 77
Abbildung 22: Baustein 7 2020+ – Anbindung Keplerstraße/Harthweg ............................................................... 78
Abbildung 23: Baustein 8 2020+ – Anbindung Stausee Oberrabenstein ............................................................. 79
Abbildung 24: Baustein 9 2020+ – Verlängerung Linie 79 ................................................................................... 80
Abbildung 25: Baustein 10 2020+ – Verlängerung Linie 89 bis zum Bf. Reichenhain ......................................... 81
Abbildung 26: Strategische Entwicklung Straßenbahnnetz 2030+ ........................................................................ 85
Abbildung 27: Relationen der Bewertung der Bedien- und Verbindungsqualität ................................................... 87
Abbildung 28: Kategorisierung der Stadtteile nach Gebietskategorien .................................................................. 88
Abbildung 29: Anteile des Investitionsvolumens nach Maßnahmen .................................................................... 106
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Statistik und Prognose der Anzahl Schüler an den kommunalen Schulen der Stadt Chemnitz ............ 13
Tabelle 2: Motorisierungsgrad in der Stadt Chemnitz ............................................................................................ 14
Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeits- /Wohnort sowie Pendlerstatistik1 ................... 15
Tabelle 4: Pendlerbeziehung zu angrenzenden Gebietskörperschaften ............................................................... 15
Tabelle 5: Bedeutende Pendlerrelationen.............................................................................................................. 16
Tabelle 6: Krankenhäuser in der Stadt Chemnitz .................................................................................................. 17
Tabelle 7: Übersicht zu Veränderungen im Angebot ............................................................................................. 19
Tabelle 8: Verkehrsunternehmen mit Leistungen in der Stadt Chemnitz ............................................................... 20
Tabelle 9: Anzahl Linien in der Stadt Chemnitz nach Aufgabenträgern ................................................................. 21
Tabelle 10: Erschließungsqualität des Stadtverkehrsnetzes Chemnitz (Fahrplan 2014/2015) .............................. 22
Tabelle 11: Erschließungsqualität der Regionallinien in der Stadt Chemnitz (Fahrplan 2014/2015) ..................... 23
Tabelle 12: Verknüpfungspunkte mit Straßenbahn/SPNV und Buslinien (Linienbezeichnung gemäß Fahrplan
2014/2015) .......................................................................................................................................... 24
Tabelle 13: Fahrzeugübersicht Straßenbahnen ..................................................................................................... 29
Tabelle 14: Fahrzeugtypenübersicht Standardbusse ............................................................................................ 29
Tabelle 15: Fahrzeugtypenübersicht Gelenkbusse ................................................................................................ 30
Tabelle 16: Ausstattungsmerkmale der CVAG-Fahrzeuge .................................................................................... 32
Tabelle 17: Qualitätsparameter ............................................................................................................................. 35
Tabelle 18: Auswirkung der Prognoseansätze auf die ÖPNV-Nachfrage .............................................................. 38
Tabelle 19: Verkehrsleistungen ÖSPV Angebotsnetz 2017+ der Stadt Chemnitz ................................................. 52
Tabelle 20: Verkehrsleistungen ÖSPV Angebotsnetz 2017+ erweitert der Stadt Chemnitz .................................. 66
Tabelle 21: Relationskategorien für Bewertung der Bedien- und Verbindungsqualität .......................................... 87
Tabelle 22: Definition der Verkehrszeiten .............................................................................................................. 89
Tabelle 23: Richtwerte Haltestelleneinzugsbereiche ............................................................................................. 90
Tabelle 24: Standards der Bedienqualität für die Verkehrstage Montag bis Freitag nach Relations- und
Gebietskategorien ............................................................................................................................... 90
Tabelle 25: Standards der Bedienqualität für den Verkehrstag Samstag nach Relations- und Gebietskategorien 91
Tabelle 26: Standards der Bedienqualität für Verkehrstag Sonntag nach Relationskategorien und
Gebietskategorien ............................................................................................................................... 92
Tabelle 27: Bedienstandards „Maximale Umsteigevorgänge“ (Mo-Fr) .................................................................. 93
Tabelle 28: Bedienstandards „Maximale Reisezeiten“ (Mo-Fr) .............................................................................. 93
Tabelle 29: Maßnahmen – Haltestellen Stadt Chemnitz ........................................................................................ 99
Tabelle 30: Maßnahmen - Infrastruktur CVAG .................................................................................................... 101
Tabelle 31: Fahrzeugneubeschaffung und fahrzeugbezogene Maßnahmen ....................................................... 102
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Abkürzungsverzeichnis
AFZS Automatisches Fahrgastzählsystem
ALiTa Anruflinientaxi
AP Arbeitsplatz
AT Aufgabenträger
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft
BEV Bahnersatzverkehr
Bf Bahnhof
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BO-Kraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BO-Strab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
B-Plan Bebauungsplan
C Chemnitzer Modell Linie
CBC City-Bahn Chemnitz GmbH
CVAG Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft
DFI Dynamische Fahrgastinformation
DRK Deutsches Rotes Kreuz
EAÖ Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
EW Einwohner
EW/km² Einwohner je Quadratkilometer
FGU Fahrgastunterstand
Fpl-Jahr Fahrplanjahr
Fpl-km Fahrplankilometer
gGmbH Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GS Gebietsstand
GUW Gleichrichter-Unterwerk
GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Hbf. Hauptbahnhof
Hp Haltepunkt
HVZ Hauptverkehrszeit
ITCS Intermodal Transport Control System
KAI Reisedienst Gerhardt Kaiser GmbH
KBS Kursbuchstrecke
Kfz Kraftfahrzeug
KRZ Kaiser-Reisen - Inh. S. Tunger
LEP Landesentwicklungsplan
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LK Landkreis
Mio. Million(en)
MIV Motorisierter Individualverkehr
Mrd. Milliarden
N Nachtbuslinie
NVP Nahverkehrsplan
NVR Nahverkehrsraum
NVZ Nebenverkehrszeit
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr
ÖV Öffentlicher Verkehr
PBefG Personenbeförderungsgesetz
PBUA Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz
Pkw Personenkraftwagen
RBM REGIOBUS Mittelsachsen GmbH
RV Regionalverkehrslinie
RVE Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
S Schülerlinie
Seko Städtebauliches Entwicklungskonzept
SPNV Schienenpersonennahverkehr
STVO Straßenverkehrs-Ordnung
StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
SV Stadtverkehrslinien
sv-pfl. sozialversicherungspflichtig
SVZ Schwachverkehrszeit
TU Technische Universität
VKS Verbundkommunikationssystem
VMS Verkehrsverbund Mittelsachsen
VU Verkehrsunternehmen
ZH Zentralhaltestelle
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Vorwort
Der Nahverkehrsplan (NVP) für den Nahverkehrsraum (NVR) Chemnitz/Zwickau wurde letztmalig im Jahr 2010
fortgeschrieben. Gemäß der Festlegung des SMWA zur Periodizität der Fortschreibung steht aktuell die nächste
Fortschreibung des NVP an.
Der vorliegende Teilplan enthält die Vorgaben zur Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
in der Aufgabenträgerschaft der kreisfreien Stadt Chemnitz.
0 Rahmenbedingungen
Die Aufstellung von NVP unterliegt dem Einfluss eines breiten rechtlichen Rahmens und ist angehalten, mehrere
übergeordnete Planungsinstanzen zu berücksichtigen.
0.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die übergeordneten planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen wurden in Teil A dieses NVPs dargelegt.
Diese haben Gültigkeit für den gesamten Verbundraum und werden aus diesem Grund nur einmalig aufgeführt
(siehe NVP Teil A Kap. 1 Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen).
0.2 Ziele der Raumordnung
Die Stadt Chemnitz ist im Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 als höherrangiger zentraler Ort – Oberzentrum –
eingestuft worden. Auf regionalplanerischer Ebene ist das Oberzentrum Chemnitz als kreisfreie Stadt ein
Teilraum des Planungsverbandes Region Chemnitz. Aus diesem Grund werden folgend die allgemeinen
übergeordneten ÖPNV-relevanten oberzentralen Vorgaben dargelegt ebenso wie die Vorgaben der
Regionalplanung für den NVP.
Die Landesentwicklungsplanung (2013) der Freistaates Sachsen führt bzgl. der ÖPNV-Planung höherrangiger
zentraler Orte aus:
Zur Realisierung der Impulsgeberfunktion des Oberzentrums sind u. a. bedarfsgerechte Verkehrsverbindungen
zum benachbarten ländlichen Raum und zu den Verdichtungsräumen sowie eine leistungsfähige und
standardgerechte Einbindung in die überregionalen Verkehrsnetze notwendig. Der Erhalt und der Ausbau des
ÖPNV, insbesondere auch zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der benachbarten Oberzentren sowie deren
Erreichbarkeit für die Bevölkerung ihrer Verflechtungsbereiche, ist dabei eine wichtige Zielsetzung.
Die Erreichbarkeit der zentralen Orte verschiedener Stufen aus ihrem jeweiligen Verflechtungsbereich ist durch
entsprechende Gestaltung des Verkehrsnetzes zu sichern. Dies beinhaltet auch die Ausgestaltung des ÖPNV
hinsichtlich Bedienhäufigkeit und zumutbarer Reisezeiten. Ziel ist es, Zugangsmöglichkeiten für alle
Bevölkerungsgruppen zu den Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie zu den Arbeitsstätten in den zentralen
Orten zu verbessern. Mit der Sicherstellung der Erreichbarkeit Zentraler Orte aus den Verflechtungsbereichen soll
über deren Funktion als ÖPNV-Knotenpunkte auch die Erreichbarkeit höherrangiger Zentraler Orte unterstützt
werden. Durch die Sicherstellung der Erreichbarkeit von Einrichtungen in zentralen Orten wird auch die
wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Einrichtungen gewährleistet.
In dem für den Aufgabenträger Stadt Chemnitz gültigen Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge 2008 sind unter
landes- und regionalplanerischen Gesichtspunkten relevante Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des
ÖPNV für den Planungsraum dargestellt. Die für die Nahverkehrsplanung im Bereich des öffentlichen
Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) wesentlichen Rahmen setzenden Grundsätze und Ziele werden folgend
zusammengefasst dargelegt.
Der ÖPNV ist unter Anpassung an demografisch bedingte Veränderungen der Nachfragestrukturen als
flächendeckendes Verkehrsangebot zu sichern und fortzuentwickeln.
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Der zuständige Aufgabenträger soll – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen –
gewährleisten, dass öffentliche Verkehrsangebote als konkurrenzfähige Alternativen gegenüber dem
motorisierten Individualverkehr (MIV) für einen differenzierten Nachfragebedarf weiter optimiert werden.
Attraktive Angebote des und ÖSPV sollen in den Verdichtungsräumen, den zentralörtlichen
Verflechtungsbereichen des ländlichen Raums und den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sowie
entlang der Verbindungs- und Entwicklungsachsen zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist auf den Erhalt und die
Weiterentwicklung der Stadtverkehrslinien hinzuwirken.
Auf die Realisierung regionalbedeutsamer Übergangsstellen, an denen die Verkehrsangebote optimal
miteinander verknüpft werden, ist hinzuwirken.
In verkehrlich stark belasteten Siedlungsräumen soll der ÖPNV vorrangige Nutzungsansprüche gegenüber dem
MIV erhalten.
Die Umsetzung des umsteigefreien Stadt-Umland-Verkehrs der regionalen Stadtbahn nach dem „Chemnitzer
Modell“ ist entsprechend des Fachlichen Entwicklungsplanes Verkehr fortzuführen. Mit dem Umbau des
Knotenpunktes Hauptbahnhof Chemnitz sind nachhaltige Entwicklungsimpulse für die Erweiterung des Stadt-
Umland-Netzes geschaffen.
Nachfragepotenziale im grenzüberschreitenden ÖPNV mit der Tschechischen Republik sollen berücksichtigt und
ausgebaut werden.
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1 Raumstrukturanalyse
1.1 Zentralörtliche Funktion
Die Stadt Chemnitz ist eine kreisfreie Stadt im Freistaat Sachsen. In ihrer zentralörtlichen Funktion als
Oberzentrum im Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau besitzt sie neben Wirtschafts- und o. g.
Verwaltungsaufgaben, eine überregionale infrastrukturelle, soziale, kulturelle und Bildungsfunktion, zudem ist sie
Sitz des Verkehrsverbundes Mittelsachsen.
Überregional bildet Chemnitz zusammen mit den Städten Zwickau, Leipzig, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau
sowie Gera und Jena den funktionalen Verflechtungsraum der europäischen „Metropolregion Mitteldeutschland“.
1.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur
Siedlungsstruktur
Die kreisfreie Stadt Chemnitz ist mit ca. 244.1001 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt im
Verkehrsverbund. Die Fläche der Aufgabenträgerregion umfasst 220,86 km², die Bevölkerungsdichte beträgt
1.105 EW/ km².
Das Stadtgebiet von Chemnitz ist in 39 Stadtteile gegliedert. Die acht Stadtteile Einsiedel, Euba, Grüna, Klaffen-
bach, Kleinolbersdorf-Altenhain, Mittelbach, Röhrsdorf und Wittgensdorf sind zugleich als Ortschaften klassifiziert
(siehe Anlage 1).
Bevölkerungsstruktur und demografische Entwicklung
Die Bevölkerungszahl im Oberzentrum Chemnitz ist, nachdem diese seit Anfang der 1980er Jahre kontinuierlich
zurückging, in den letzten Jahren entgegen aller Prognosen wieder ansteigend.
Betrug die Bevölkerung in der Stadt Chemnitz zu Beginn des Gültigkeitszeitraums des NVP 2010-2015 noch ca.
240.800 Einwohner (EW), stieg diese bis Anfang 20152 um 1,4 % auf die o. g. ca. 244.100 EW an. Damit liegt die
aktuelle Einwohnerzahl über der Annahme der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für den Freistaat
Sachsen3.
Eine angepasste Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Chemnitz basierend auf den neueren
Entwicklungen ist ausstehend. In der Stadtverwaltung Chemnitz wird aktuell davon ausgegangen, dass sich die
Bevölkerungsentwicklung dahingehend darstellt, dass sie mit leichten Schwankungen auf dem aktuellen Niveau
stagniert. Derzeit wird durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen die 6. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen erarbeitet, die diese neueren Entwicklungen berücksichtigen
wird. Ergebnisse sind allerdings erst Anfang 2016 zu erwarten.
Eine vergleichende Darstellung der oben benannten Prognose und der tatsächlich eingetretenen Entwicklung
zeigt die folgende Abbildung 1:
1 Stadt Chemnitz. Stichtag 31.01.2015
2 Stadt Chemnitz
3 Hrsg.: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
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Abbildung 1: Bevölkerungsfortschreibung
Eine vergleichende Betrachtung der Stadt- und Ortsteile der Stadt Chemnitz ergab signifikante Unterschiede. Im
angepassten Vergleichszeitraum4 konnten für die durchschnittliche jährliche Bevölkerungsentwicklung
ausgeprägte Wachstumsgebiete mit Entwicklungen von +5 bis +10 % bis teilweise +15 % festgestellt werden.
Dem gegenüber standen Stadt- und Ortsteile mit ausgeglichenen Salden sowie negativer Entwicklung bis -5 %
(vgl. Abbildung 2 sowie Anlage 1).
Abbildung 2: Stadt-/ Ortsteilkonkrete Bevölkerungsentwicklung
4 2010 bis 2014
200.000
210.000
220.000
230.000
240.000
250.000
260.000
5. RegionaleBevölkerungsprognose -Variante 1
Reale Entwicklung
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Obschon sich die Entwicklung der Bevölkerungszahlen im Untersuchungsraum positiv darstellt (siehe Abbildung
1), wird sich die demografische Entwicklung durch eine Verschiebung der Bevölkerungsanteile in den
Altersgruppen auszeichnen. So wird zum Ende des Prognosehorizontes 2025 der Anteil der Altersgruppe der
über 65 Jährigen ansteigen.
Diese Veränderung erfolgt zunächst zum Großteil zu Lasten der Bevölkerungsgruppe im Erwerbstätigenalter, da
aus der Gruppe der unter 25 Jährigen trotz leichtem Anstieg von 2014 bis 2025 kein Ausgleich zu erwarten ist.
Die Betrachtung der Altersgruppe unter 25 erfolgt im Abschnitt 1.3 (Schüler) noch einmal detailiert. Um diese
Veränderung darstellen zu können, werden im weiteren Verlauf die Altersgruppenanteile der 5. Regionalisierten
Bevölkerungsprognose angewandt.
Abbildung 3: Entwicklungsprognose der Altersgruppen5
5 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen – 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose 2025 - Variante 1
3,8% 3,9% 3,9% 3,6%6,7% 7,3% 7,7% 7,8%
9,1% 7,2% 7,9% 8,6%
24,1% 24,1% 22,8% 21,7%
29,0% 29,4% 26,7% 26,1%
27,3% 28,1% 31,0% 32,2%
Alte
rsg
rup
pe
na
nte
ile
ab 65 Jahre
45 bis unter 65 Jahre
25 bis unter 45 Jahre
15 bis unter 25 Jahre
5 bis unter 15 Jahre
unter 5 Jahre
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1.3 Schüler und Schulstandorte, Studierende
Bestandsaufnahme
Die Schülerzahl in Chemnitz entwickelte sich im Gültigkeitszeitraum der letzten Fortschreibung des NVP positiv
und erhöhte sich im Segment der allgemeinbildenden Schulen um 10,7 % auf rund 17.5006 Schüler (siehe
Abbildung 4). Die Anzahl der Berufsschüler sank im gleichen Zeitraum um 19 % auf ca. 11.800 Schüler7.
Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen (Allgemeinbildende Schulen)
Gemäß aktueller Schulnetzplanung bleiben alle Schulstandorte erhalten. Im Oberschulbereich wurde ein Defizit
festgestellt. Ob diesem durch eine Aktivierung eines Altstandortes oder eines Schulneubaus entgegen gewirkt
wird, soll im Laufe des NVP-Gültigkeitszeitraums geprüft werden.
Prognose
Als Zuarbeit zur Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Chemnitz liegt bereits die Prognose des
Schulverwaltungsamtes für die Schuljahre bis 2019/2020 vor.
Tabelle 1: Statistik und Prognose der Anzahl Schüler an den kommunalen Schulen der Stadt Chemnitz
Schulart Statistik Prognose
Schuljahr
2014/2015 Schuljahr
2015/2016 Schuljahr
2016/2017 Schuljahr
2017/2018 Schuljahr
2018/2019 Schuljahr 2019/2020
Grundschulen 6.266 6.459 6.576 6.751 6.900 7.030
Oberschulen 4.164 4.137 4.177 4.237 4.328 4.436
Gymnasien 4.507 4.543 4.570 4.592 4.619 4.667
Förderschulen 1.448 1.476 1.486 1.506 1.533 1.557
Berufliche Schulzentren 7.395 7.382 7.688 7.955 8.193 8.249
Schulen des zweiten Bildungsweges
316 330 327 327 327 327
Gesamtschülerzahl 24.096 24.327 24.824 25.368 25.900 26.266
Quelle: Schulverwaltungsamt der Stadt Chemnitz
In allen Schularten (nur kommunale Schulen) wird eine Erhöhung der Schülerzahlen prognostiziert. Dabei wurde
die Anzahl der Aussiedler- und Ausländerkinder in Vorbereitungsklassen noch nicht berücksichtigt. Die
Berücksichtigung dieser Kinder unterstützt den allgemeinen Trend des Anstiegs der Schülerzahl.
6 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen – Schüler an allgemeinbildenden Schulen 2013/14
7 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen – Schüler an Berufsschulen 2013/14
6.572 6.792
3.5694.484
4.000
4.528
1.660
1.687
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
2009/10 2013/14
allgemeinbildendeFörderschulen
Gymnasien
Mittel-/Oberschulen
Grundschulen
15.801
17.491
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
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Studierende
Die Stadt Chemnitz ist mit der Technischen Universität Hochschulstandort. Das Studienangebot umfasst die
Bereiche Naturwissenschaften, Mathematik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik,
Wirtschaftswissenschaften, Philosophische Fakultät sowie Human- und Sozialwissenschaften.
An der TU Chemnitz waren zum Wintersemester 2013/14 ca. 11.650 Studierende eingeschrieben, damit stieg
deren Anzahl seit Erstellung des NVP 2010 um 13 %8. Der Anteil der Erstsemestler stieg im selben Zeitraum um
55 %.
Die Studierenden können mit dem Studenten-Jahresticket „SPNV-Semesterticket – TU Chemnitz“ alle
Nahverkehrsmittel innerhalb des VMS und den SPNV (2. Klasse) innerhalb Sachsens beliebig oft nutzen,
ausgenommen sind die Fichtelbergbahn (Cranzahl – Kurort Oberwiesenthal) und die Drahtseilbahn
Augustusburg9.
1.4 Motorisierung
Der Motorisierungsgrad der Stadt Chemnitz ist, einhergehend mit dem Anstieg der absoluten Anzahl an
zugelassenen Pkw, im Vergleich zum Jahr 2010 um 3 % angestiegen. Die anteilige Entwicklung liegt damit einen
Prozentpunkt unter dem sächsischen Durchschnitt. Mit 498 Pkw je 1.000 Einwohner hat Chemnitz den
niedrigsten Motorisierungsgrad im NVR Chemnitz/Zwickau.
Tabelle 2: Motorisierungsgrad in der Stadt Chemnitz
Motorisierungsgrad1
(Pkw/ 1.000 EW) 2010 2014 Entwicklung
Freistaat Sachsen 494 516 + 4%
Chemnitz, Stadt 485 498 + 3%
Zwickau, LK 528 557 + 6%
Mittelsachsen, LK 545 568 + 4%
Erzgebirgskreis, LK 547 572 + 5%
1 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Kfz-Bestand: Kfz-Bestand nach Fahrzeugarten,
Stichtag 01.01., Gebietsstand aktuell
Der niedrigere Motorisierungsgrad des Oberzentrums verglichen mit den Landkreisen im Nahverkehrsraum ist
Ausdruck eines höheren Fahrtenanteils des ÖPNV in der Stadt. Dieser ist siedlungsstrukturell begründet. Durch
die höhere Ausstattung mit und homogenere Verteilung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Versorgung,
Verwaltung, Bildung u. a.) erreicht man diese in den Gebieten höherer Zentralität durch geringeren Weg- und
Zeiteinsatz.
1.5 Pendlerbeziehungen
Im Jahr 201310
waren ca. 109.000 Personen als sozialversicherungspflichtig11
(sv-pfl.) Beschäftigte mit Arbeitsort
in der Stadt Chemnitz gemeldet. Bezogen auf den Erhebungszeitpunkt des NVP 2010 bedeutet dies einen
leichten Anstieg von ca. 2,3 %.
Beinahe die Hälfte der sv-pfl. Beschäftigten am Arbeitsort Chemnitz kommt von außerhalb der Stadt (Einpendler).
Die Zahl der Einpendler ist beinahe doppelt so hoch wie die Anzahl der auspendelnden sv-pfl. Beschäftigten.
8 TU Chemnitz – Fakten und Zahlen; 21.04.2015
9 VMS-Tarifbestimmungen
10 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit Angaben zu den Ein- und
Auspendlern, Stichtag 30.06.2013, GS 01.01.14; Bundesagentur für Arbeit 11
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer sind alle Arbeiter, Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und/oder Arbeitslosen-versicherung pflichtversichert sind oder für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen die Selbstständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Beamten.
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Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeits- /Wohnort sowie Pendlerstatistik1
In Abbildung 5 wird zudem ersichtlich, dass ca. 80 % der ein- und ca. 63 % der ausfahrenden sv-pfl.
Beschäftigten innerhalb des Verbundgebiets des VMS pendeln.
Abbildung 5: Pendlerbeziehungen der Stadt Chemnitz
Die Betrachtung der Ein- und Auspendlerbeziehungen der Stadt Chemnitz verdeutlichen die starke Sogwirkung
der Stadt auf die angrenzenden Landkreise (siehe Tabelle 4). Die Tabelle zeigt zudem, dass zu angrenzenden
Gebietskörperschaften neben der o. g. Wirkung auf den NVR Chemnitz/Zwickau weitere ausgeprägte
Pendlerbeziehungen bestehen.
Tabelle 4: Pendlerbeziehung zu angrenzenden Gebietskörperschaften
Ziel-/ Quellgebiet Einpendler
(inkl. Auszubildende)
Auspendler
(inkl. Auszubildende)
Mittelsachsen, LK 15.003 6.084
Erzgebirgskreis, LK 14.808 4.239
Zwickau, LK 10.585 5.865
Thüringen, Freistaat 1.406 706
Dresden, Stadt 1.365 1.825
Vogtlandkreis, LK 1.049 328
Leipzig, Stadt 935 1.290
Leipzig, LK 779 145
Summe 45.930 20.482
Betrachtet man die Pendlerbeziehung auf Gemeindeebene zeigt sich folgendes Bild:
Gemeinde
sv.-pfl. Beschäftigte
Einpendler Auspendler Binnen-
pendler Saldo
am
Arbeitsort
am
Wohnort
Chemnitz,
Stadt 108.959 84.703 49.095 24.839 59.864 24.256
1 Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit Angaben
zu den Ein- und Auspendlern; Stichtag 30.06.2013
49.100 (38.900)
24.800 (15.600)
59.900
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Tabelle 5: Bedeutende Pendlerrelationen
Einpendlerrelationen aus dem VMS Auspendlerrelationen in den VMS
Arbeitsort Pendler Arbeitsort Pendler
Limbach-Oberfrohna, Stadt 2.595 Limbach-Oberfrohna, Stadt 1.794
Hohenstein-Ernstthal, Stadt 1.332 Zwickau, Stadt 1.269
Frankenberg/Sa., Stadt 1.311 Hartmannsdorf 1.025
Neukirchen/Erzgeb. 1.294 Hohenstein-Ernstthal, Stadt 686
Flöha, Stadt 1.278 Lichtenau 684
Lichtenau 1.272 Neukirchen/Erzgeb. 651
Zwickau, Stadt 1.261 Mittweida, Stadt 546
Burgstädt, Stadt 1.209 Glauchau, Stadt 542
Burkhardtsdorf 923 Frankenberg/Sa., Stadt 536
Niederwiesa 890 Freiberg, Stadt 506
1.6 Standorte und Einrichtungen mit ÖPNV-Relevanz
Neben der beschriebenen Schüler- und Pendleranzahl gibt es weitere Einflussfaktoren, die für die Ausgestaltung
von ÖPNV-Angeboten relevant sind. Im Folgenden soll darauf Bezug genommen werden.
Gewerbegebiete
Gewerbestandorte stellen besondere Punkte für den Quell-/ Zielverkehr im ÖPNV dar. Die Standorte des
produzierenden Gewerbes haben im Vor- sowie im Nachlauf der Arbeitsschichten erhebliche Potenziale an
Beförderungsleistung mit prägnanten Nachfragespitzen, welche entweder im Linienverkehr oder im Werksverkehr
angeboten werden können. Ein Beispiel dafür ist die Linie 21, die bis zum Industriepark Leipziger Str. (Siemens)
verlängert wurde und einen auf die Schichtzeiten abgestimmten Fahrplan ausweist.
Auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz befinden sich 12 Gewerbegebietsstandorte mit einer Fläche von ca.
255 Hektar12
, die durchschnittliche Flächengröße beträgt dabei 21,3 Hektar.
Abbildung 6: Steckbrief Gewerbestandorte Stadt Chemnitz
12
Wirtschaftsförderung Sachsen - Gewerbegebietsdatenbank
1 3 4 4
unter5 ha
5 -<10 ha
10 -<25 ha
25 -<50 ha
An
za
hl
de
r G
ew
erb
eg
eb
iete
Gewerbegebietssteckbrief ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Chemnitz
- 12 Gewerbegebiete - Nettofläche ca. 255 ha - Ø-Fläche 21,3 ha
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In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (CWE) wurden ÖPNV-
Potenziale im gewerblichen Sektor ermittelt. Bei dieser Prüfung wurden bestehende und geplante Standorte
identifiziert, die außerhalb des als Mindeststandard beschriebenen Einzugsbereiches von 300 m liegen13
:
Gewerbegebiet An der B95
Gewerbegebiet Chemnitz-Park
Industriepark Leipziger Str.
Gewerbegebiet Kalkstr.
Gewerbegebiet Rottluff-West
Industrie- und Gewerbegebiet am Fischweg (Dienstleistungs- und Logistikzentrum Chemnitz)
Gewerbestandorte im Bereich Südring/Annaberger Str. (nur teilweise Abdeckung)
Für den Gewerbestandort an der B 95 (Sachsen Guss GmbH) ist ein Prüfverfahren durchzuführen, inwieweit
dieser Standort zusätzliche Potenziale für den ÖPNV birgt.
Darüber hinaus bestehen konkrete Anfragen zur ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebietes Rottluff West und des
Industrieparks Leipziger Straße.
Einzelhandel
Im Rahmen der letzten Einzelhandelserhebung14
im Zuge des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Seko) –
Chemnitz 2020 entfielen nur ca. 10 % der Verkaufsflächenanteile des Einzelhandels der Stadt Chemnitz auf das
Stadtzentrum, dahingegen 47 % auf dezentrale Lagen. Allein 28 % entfielen auf die dezentralen, MIV-
kundenorientierten Einkaufszentren Chemnitz-Center, Neefe-Park, Sachsen-Allee und Alt-Chemnitz-Center.
Daraus resultierend wurde von der Stadt Chemnitz für den großflächigen Einzelhandel das Ziel erarbeitet, die
Bedeutung des Stadtzentrums (A-Zentrum) innerhalb des Gesamtstandortgefüges des Chemnitzer Einzelhandels
weiter zu erhöhen. Bis zum Jahr 2020 wird eine Verkaufsflächenerhöhung auf ca. 85.000 m² angestrebt15
.
Im Bereich der Nahversorgung der Bevölkerung soll ein möglichst flächendeckendes, feinmaschiges
Versorgungsnetz gewährleistet werden, das auch der weniger mobilen Bevölkerung ermöglicht, in zumutbarer
fußläufiger Entfernung einen Anbieter des täglichen Bedarfs zu erreichen16
.
Krankenhäuser
In der Stadt Chemnitz befinden sich drei Krankenhäuser mit einer Gesamtkapazität von ca. 2.200 Betten. Die
Krankenhäuser sind auf fünf Standorte verteilt.
Tabelle 6: Krankenhäuser in der Stadt Chemnitz
Krankenhäuser Betten17
Klinikum Chemnitz gGmbH
Chemnitz – Flemmingstraße
1.675 Klinikum Chemnitz gGmbH
Chemnitz – Bürgerstraße
Klinikum Chemnitz gGmbH
Chemnitz – Dresdner Straße
DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein
Chemnitz 210
Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz
Chemnitz 320
13
Quelle: Stadt Chemnitz – Tiefbauamt; Abteilung Verkehrsplanung 14
Seko – Chemnitz 2020 – Einzelhandel und Nahversorgung 15
Ebenda. 16
Ebenda. 17
www.krankenhausregister-sachsen.de
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Technische Universität
Die Hörsäle, Bibliotheken, Labore, Wohnheime, Sportstätten und die Mensa sind auf vier Universitätsteile verteilt:
Reichenhainer Straße, Erfenschlager Straße, Wilhelm-Raabe-Straße und Straße der Nationen. Der
Innenstadtcampus an der Straße der Nationen soll in den nächsten Jahren um eine Zentralbibliothek aufgewertet
werden. Die Standorte an der Straße der Nationen und an der Reichenhainer Straße sind als Hauptstandorte
anzusehen.
Kultur, Sport und Freizeit
Eine hohe Besucher- und somit ÖPNV-Relevanz haben in der Stadt Chemnitz das Theater Chemnitz - ein
Fünfspartentheater bestehend aus der Oper, dem Ballett, der Philharmonie, dem Schauspiel und dem
Figurentheater. Des Weiteren die Stadthalle, das Kulturkaufhaus „DAStietz“ (Volkshochschule, Stadtbibliothek
und Museen) sowie zahlreiche weitere Museen. In Chemnitz befinden sich mehrere Freibäder sowie Hallenbäder.
Von regional bedeutsamer Funktion sind das moderne Messe- und Veranstaltungszentrum bestehend aus der
Messe Chemnitz in Verbindung mit der Chemnitz-Arena sowie die Kunstsammlung Chemnitz, das Sächsische
Industriemuseum, das Gunzenhausermuseum und das Archäologiemuseum, die Richard-Hartmann-Halle
(Sporthalle), das Eissport- und Freizeitzentrum Chemnitz und das Stadion an der Gellertstraße (Fußballstadion).
Das Wasserschloß Klaffenbach, die Felsendome Rabenstein, der Tierpark, der Stausee Oberrabenstein und die
Parkeisenbahn sind Anziehungspunkte im Stadtgebiet vor allem für Familien.
Weitere ÖPNV-relevante Freizeitziele wie die Schlösser Augustusburg und Lichtenwalde sind im Umlandbereich
zu finden.
Tourismus
Die Stadt Chemnitz ist kein klassisches urlaubstouristisches Ziel. Laut Seko 2020 resultierten 80 % der 540.000
Übernachtungen im Jahr 2013 aus Geschäftsreisenden. Die hohe Anzahl der Geschäftsreisenden kann als
Spiegel der guten wirtschaftlichen Lage der Stadt angesehen werden. Die durchschnittliche Auslastung 2013 der
Übernachtungsstätten betrug 36,8 %. Bei Einzelfallbetrachtung der 45 Einrichtungen fällt die Auslastung
ambivalenter aus, so gibt es Hotels in Chemnitz, die mit 90-100 % ausgelastet sind, aber auch einige, die nur 20-
25 % Auslastung aufweisen.
In der Stadt Chemnitz gibt es zudem zwei Jugendherbergsangebote mit ca. 190 Betten. Vor allem das
innerstädtische Angebot am Getreidemarkt mit ca. 130 Betten beinhaltet ein hohes ÖPNV-Nutzerpotenzial.
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2 Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV)
2.1 Allgemeine Beschreibung
2008 wurde durch die CVAG das „NEUE NETZ“ in Betrieb genommen. Damit wurde das ÖSPV-Angebot
effektiver und ausgewogener gestaltet. Bisher nicht bediente Stadtgebiete wurden zusätzlich erschlossen. Es
erfolgte die Einrichtung einer Vielzahl neuer und der barrierefreie Ausbau vorhandener Haltestellen. Des Weiteren
wurden Takte harmonisiert, ein dichtes, leistungsfähiges Hauptnetz geschaffen, ein täglich nutzbares Nachtnetz
eingeführt sowie die Grundversorgung in den Randlagen der Stadt gesichert. Das „NEUE NETZ“ sichert das
Grundangebot flächendeckend ab. In der Novellierung des NVP aus dem Jahr 2009 wurden einige kleinere
Anpassungen vorgenommen.
2.2 Wesentliche Änderungen im Angebot
Im Rahmen der Fortschreibung des NVP 2010 wurden Änderungen zum 2008 eingeführten NEUEN NETZ
vorgenommen. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen sind in Tabelle 7 ausgewiesen.
Tabelle 7: Übersicht zu Veränderungen im Angebot
Im Rahmen der Fortschreibung des NVP 2010 wurden folgende Änderungen zum 2008 eingeführten
NEUEN NETZ vorgenommen:
Anpassung des Angebotes der Linie 21 zwischen Borna und Chemnitz-Center außerhalb der
Ladenöffnungszeiten,
Direkte Anbindung des Neefeparks an die Innenstadt (Linie 23 im 30-Min-Takt ersetzt Teilabschnitt der
Linie 42 zwischen Schönau und Neefepark)
Flügelung der Linie 43 nach Rabenstein-Center bzw. Rabenstein, Tierpark,
Flügelung der Linie 51 nach Reichenhain bzw. Altchemnitz,
Stichfahrt der Linie 76 durch die Salzstr. (bis „Pentahotel“),
Verlängerung der Linie 83 bis Niederwiesa, Schulzentrum,
Linie 93 ersetzt Teilabschnitt der Linie 42 zwischen Neefepark und Hutholz, bedient ebenfalls
Mauersberger Str. (Schleife)
Gegenüber dem NVP 2010 gibt es mit dem gegenwärtigen Angebot (2015) nur geringe Änderungen,
im Wesentlichen sind dies:
Splittung der Linie 2 in Straßenbahnlinie 1 und 2:
Linie 1 Abschnitt Brückenstr./Freie Presse – Zentralhaltestelle – Schönau
Linie 2 Abschnitt Brückenstr./Freie Presse – Zentralhaltestelle – Bernsdorf
Linie 21: Stadtverkehr Chemnitz, Linie 21:
Verkehrt zu den entsprechenden Schichtzeiten über Chemnitz Center hinaus bis Siemens (Industriepark
Leipziger Str.)
N14
Änderung Linienführung: zusätzliche Bedienung Altchemnitz
N15
Änderung Linienführung: Bedienung Morgenleite, Markersdorf, Hutholz im Einrichtungsverkehr (Ring), in
Richtung Zentralhaltestelle direkt über Stollberger Str.
Linie 208
Gekürzt: verkehrt in Chemnitz „nur“ bis Altchemnitz mit Anschluss an 6/522
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Die Einbindung der Linien des Chemnitzer Modells aus Burgstädt, Mittweida und Hainichen in das städtische
Straßenbahnnetz hebt die Qualität des ÖPNV auf eine neue Stufe. Die Betriebsaufnahme mit den neuen
Zweisystemfahrzeugen ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 vorgesehen.
2.3 Verkehrsunternehmen
In der Stadt Chemnitz verkehren sechs Verkehrsunternehmen (siehe Tabelle 8).
Tabelle 8: Verkehrsunternehmen mit Leistungen in der Stadt Chemnitz18
Verkehrsunternehmen
Anzahl
Linien in
der Stadt
Bemerkung
Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz (CVAG) 38 21/254 paritätisch mit RVE
Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz (RVE) 14 21/254 paritätisch mit CVAG
REGIOBUS Mittelsachsen GmbH, Mittweida (RBM) 11
Reisedienst Gerhardt Kaiser GmbH, Zwickau (KAI) 1 152 paritätisch mit KRZ
Kaiser-Reisen - Inh. S. Tunger -, Zwickau (KRZ) 1 152 paritätisch mit KAI
City-Bahn Chemnitz GmbH, Chemnitz (CBC) 2 darunter 1 Linie im Chemnitzer Modell
Das Verkehrsangebot wird im Chemnitzer Stadtverkehr im Wesentlichen von der Chemnitzer Verkehrs-
Aktiengesellschaft (CVAG) erbracht. Sie ist das derzeit mit der Durchführung der Verkehrsleistung betraute
Unternehmen. In Abbildung 7 ist die Unternehmensstruktur der CVAG dargestellt.
Abbildung 7: Unternehmensstruktur des von der Stadt Chemnitz betrauten Verkehrsunternehmen CVAG
Die CVAG bedient die 37 Stadtverkehrslinien im Oberzentrum Chemnitz sowie eine Schülerlinie und verkehrt
paritätisch mit der RVE auf der Linie 21 (RVE 254). Die Linie 41 wird fahrplanseitig in die Regionalverkehrslinien
126 und 251 (RVE) eingebunden.
Die Verkehrsunternehmen RVE und RBM fahren mit 25 Regionalbuslinien in das Stadtgebiet Chemnitz ein.
18
Zuordnung entsprechend Konzessionen
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Die Regionalverkehrslinie 152 von Zwickau mit Endhaltestelle in Chemnitz-Schönau wird paritätisch von den
Verkehrsunternehmen KAI/KRZ bedient.
Im ÖSPV verkehrt die City-Bahn Chemnitz GmbH auf der Linie 522, die dem Chemnitzer Modell zugehörig ist.
Des Weiteren erbringt das Unternehmen Bahnersatzleistungen auf der Linie 526 Chemnitz – Limbach-
Oberfrohna.
2.4 Linien und Leistungen
Von den 64 in der Stadt Chemnitz verkehrenden Linien befinden sich 38 Linien in der Aufgabenträgerschaft19
der
Stadt Chemnitz. Die übrigen Linien liegen in der Aufgabenträgerschaft der benachbarten Landkreise (siehe
Tabelle 9).
Tabelle 9: Anzahl Linien in der Stadt Chemnitz nach Aufgabenträgern
Anzahl ÖSPV-Linien in der Stadt Chemnitz nach Aufgabenträgern
Aufgabenträger Stadt Chemnitz
Aufgabenträger Landkreise
LK Zwickau Erzgebirgskreis LK Mittelsachsen
SV-Linien Schülerlinien (§43 PBefG)
RV-Linien RV-Linien RV-Linien
5 Straßenbahn 24 Bus-Tag-Netz 8 Bus-Nacht-Netz
1 6 9 11
64 + BEV 52620
In der Stadt Chemnitz verkehren 5 Straßenbahnlinien und 32 Stadtbuslinien, davon 8 Nachtbuslinien, welche
durch die CVAG betrieben werden. Ergänzend erfolgt auf einer Linie Schülerbeförderung nach §43 PBefG.
Die Linien 36 und 53 verkehren Stadtgrenzen überschreitend mit geringem Leistungsumfang im Erzgebirgskreis.
Der im Nordosten angrenzende Ort Niederwiesa (Landkreis Mittelsachsen) wird durch die Stadtbuslinie 83
werktags im 60-min-Takt bedient.
Auf drei Stadtverkehrslinien erfolgen Kombinationen mit Linien, die ähnliche/ gleiche Linienverläufe haben.
Dadurch wird ein dichteres Angebot gewährleistet.
Das Straßenbahnnetz stellt das „Rückgrat“ des städtischen ÖPNV-Systems in Chemnitz dar. Insgesamt werden
in der Stadt Chemnitz rund 9,8 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr erbracht. Auf den 37 Stadtverkehrslinien und der
Schülerlinie wird durch die CVAG ein Leistungsumfang von über 7,9 Mio. Fahrplankilometer21
pro Jahr erreicht.
Ungefähr 1,3 Mio. Fahrplankilometer22
pro Jahr werden im Stadtgebiet durch die Verkehrsunternehmen mit
einfahrenden Regionalverkehrslinien erbracht.
Begründet durch die städtebauliche Entwicklung ist das Chemnitzer Straßenbahnnetz hauptsächlich in Richtung
Süden ausgerichtet (Rumpfnetz).
Die City-Bahn Chemnitz GmbH erbringt über 350.000 Fahrplankilometer im Stadtgebiet auf der Linie des
Chemnitzer Modells 522 sowie auf der Linie 526. Die Regionalverkehrslinie 526 wurde als Vorlaufbetrieb bis zur
Inbetriebnahme des Chemnitzer Modells von Chemnitz-Zentrum nach Limbach-Oberfrohna eingerichtet.
Die Leistungsanteile im Stadtgebiet Chemnitz stellt Abbildung 8 dar. In der Anlage 2 und 3 sind die
Linienangebote und -leistungen enthalten.
19
Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Linienbestandsliste vom 17.12.2014 20
Aufgabenträger des BEV 526 ist der ZVMS 21
Datenbasis Fahrplanperiode 2014 22
Ebenda.
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Abbildung 8: Leistungsanteile (Fahrplankilometer pro Jahr) im Stadtgebiet Chemnitz
2.5 Angebot, Erreichbarkeit und Erschließungsqualität
Das Netz an Durchmesser-, Radial-, Tangential- und Zubringerlinien (vgl. Tabelle 10) garantiert eine hohe
räumliche Erschließungsqualität. Wie aus Anlage 4 ersichtlich, gibt es nur wenige Bereiche, die außerhalb des
300 m- Einzugsbereiches der 500 Stadtverkehrshaltestellen liegen.
Tabelle 10: Erschließungsqualität des Stadtverkehrsnetzes Chemnitz (Fahrplan 2014/2015)
Charakterisierung Stadtverkehrslinien
Radial- und
Durchmesserlinien verkehren über Zentralhaltestelle
Straßenbahnen 1, 2, 4, 5, 6/522
Stadtbuslinien 21, 22, 23, 31, 32, 51,
62, 72, 76
8 Nachtbuslinien
verkehren über Verknüpfungspunkte
Omnibusbahnhof, Hauptbahnhof
Straßenbahn 4 und 6/522
Stadtbuslinien 23, 32, 51
Tangentiallinien Verbindung zwischen Stadtteilen außerhalb
der Innenstadt Stadtbuslinien 26, 43, 63, 93
Zubringerlinien Anschluss an eine Verknüpfungshaltestelle
außerhalb der Innenstadt
Stadtbuslinien 33, 36, 41, 46, 52, 53,
56, 66, 73, 83, 86
Die acht Nachtlinien verkehren täglich zwischen 23:45 Uhr und 4:45 Uhr im 60-min-Takt. Alle Nachtbuslinien
beginnen und enden sternförmig an der Zentralhaltestelle (Rendezvous), an der die Anschlüsse zu allen Linien
gewährleistet werden. Zu ausgewählten Zeiten nimmt auch die Stadtbahnlinie 522 am Rendezvous teil.
In Anlehnung an diese Charakteristik erfolgte die Hierarchisierung im aktuellen Netz:
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Netzhierarchisierung
Liniennetz Straßenbahn
Linie 1, 2, 4, 5, 6/522
Hauptnetz
Linie 21, 31, 41, 51, 62, 72
Erweitertes Radialnetz
Linie 22, 23, 32, 76
Peripheres Netz
26, 33, 36, 43, 46, 52, 53, 56, 63, 66, 73, 83, 86, 93, S91
Nachtnetz
N11, N12, N13, N14, N15, N16, N17, N18
Die 27 einfahrenden Regionalverkehrslinien aus den umliegenden Landkreisen können ebenfalls auf Grund
verschiedener Funktionen unterschiedlich charakterisiert werden (vgl. Tabelle 11). Sie erschließen die Stadt
Chemnitz und verbinden das Oberzentrum mit den benachbarten Gemeinden und Kreisen.
Tabelle 11: Erschließungsqualität der Regionallinien in der Stadt Chemnitz (Fahrplan 2014/2015)
Charakterisierung Regionalverkehrslinien
Radial- und
Durchmesserlinien
verkehren über Verknüpfungspunkt im
Stadtzentrum:
Zentralhaltestelle
206, 207, 210, 211, 254, 262, 704,
705, BEV 526
verkehren über Verknüpfungspunkte im
Stadtzentrum:
Omnibusbahnhof, Hauptbahnhof
206, 207, 210, 211, 262, 636 (1F),
637, 639, 640, 642 (WE), 650, 704,
705, 710 (3F), BEV 526
Tangentiallinien bedienen Stadtgebiet nur tangential 125, 235, 658
Zubringerlinien
Anbindung an geeigneten
Verknüpfungspunkt zwischen Bus und Bahn
in Stadtrandlage
126, 152, 200, 201, 208, 251, 253,
706 (5 S-Fahrten)
Zusätzliche Erschließungsfunktion für die Stadt Chemnitz haben dabei die Regionalverkehrslinien
254 Erschließung Röhrsdorf mit Koordinierung der Stadtverkehrslinie 21
637, 639 Erschließung Draisdorf
152, 251 Erschließung Mittelbach mit Koordinierung der Stadtverkehrslinie 41 und den
Regionalverkehrslinien 126 und 253
206, 207 Erschließung Zschopauer Str.
Dem Aufgabenträger bleibt es vorbehalten ergänzende Verkehrsprodukte, wie in Teil A – Rahmenplanung
beschrieben, in seine Angebotsplanung aufzunehmen. Dabei soll der erforderliche Mitteleinsatz – monetär,
infrastrukturell, personell – ebenso Berücksichtigung finden wie nachfrageseitige Erwägungen.
Im Aufgabenträgergebiet der Stadt Chemnitz wird im Fahrplan 2014/15 das Verkehrsangebot ALiTa –
Anruflinientaxi vorgehalten.
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Auf 15 Stadtbuslinien werden zu verkehrsschwachen Zeiten morgens und abends einige Busfahrten als ALiTa
ausgewiesen. Auf den Linien 26, 36, 46 und 56 verkehren an Sonn- und Feiertagen alle Fahrten
dementsprechend. Dabei stehen die möglichen Fahrten im Fahrplan, werden jedoch nur durchgeführt, wenn es
bis 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt zu einer telefonischen Bestellung durch den Fahrgast gekommen
ist.
Im Verhältnis zum Gesamtangebot in der Stadt Chemnitz ist der Anteil an ergänzenden Angeboten sehr gering
und wird – der Funktion solcher Angebote entsprechend – hauptsächlich in den Schwachverkehrszeiten
(Abendstunden, Wochenende) angeboten (siehe auch Anlage 2 Bedienungsangebot).
2.6 Verknüpfungspunkte
Verknüpfungspunkte des ÖPNV sind in der Regel durch eine Bedienung mit mindestens zwei regelmäßig
verkehrenden Linien des ÖPNV gekennzeichnet, die ein verkehrlich sinnvolles räumliches und zeitliches
Umsteigen ermöglichen. Im weitesten Sinne werden darunter auch Zugangsstellen des ÖPNV verstanden, die
sich insbesondere als Zugangsstellen zum SPNV beziehungsweise als Zugangsstellen mit attraktiven
Übergängen zum MIV und zum Radverkehr eignen.23
Die Zentralhaltestelle ist der zentrale Umsteigepunkt von Bus, Bahn und Überlandlinien im Zentrum von Chemnitz
an der Kreuzung Bahnhofstraße/Rathausstraße. Insgesamt wird die Zentralhaltestelle von neun Stadtbus-, fünf
Straßenbahn-, und neun Regionalverkehrslinien angefahren. Ebenfalls verkehrt die Linie der City-Bahn vom
Hauptbahnhof über die Zentralhaltestelle nach Stollberg (Chemnitzer Modell).
Für den Regionalverkehr, den Stadtverkehr sowie für den Übergang zum SPNV bietet der fertiggestellte
Verknüpfungspunkt Hauptbahnhof sowie der in unmittelbarer Nähe liegende Omnibusbahnhof beste
Voraussetzungen. Dort verkehren 15 Regionalverkehrslinien, die Stadtverkehrslinien 23, 32 und 51 sowie die
Straßenbahnen 4 und 6/522 sowie alle SPNV-Linien.
Die Zubringerlinien enden in der Regel an einem Verknüpfungspunkt im Stadtgebiet außerhalb des Zentrums.
Von Bedeutung ist dabei die Anbindung zwischen den Verkehrsmitteln, die durch den dichten Takt der
Straßenbahnlinien weitestgehend sichergestellt werden kann. Derzeit relevante Verknüpfungspunkte mit
mindestens Bahn- oder Straßenbahnanschluss sind in Tabelle 12 enthalten.
Tabelle 12: Verknüpfungspunkte mit Straßenbahn/SPNV und Buslinien (Linienbezeichnung gemäß Fahrplan 2014/2015)
Verknüpfungspunkte Fahrplan 2014/2015: verkehrende Linien
Hauptbahnhof
KBS 510, 516, 517, 519, 520, 524, 525; Straßenbahnlinien 4 und 6/522; Stadtverkehrslinien: 23, 32, 51; Regionalverkehrslinien: 206, 207, 210, 211, 262, 704, 705, BEV 526
Omnibusbahnhof
Straßenbahnlinien 4 und 6/522; Stadtverkehrslinien: 23, 32, 51; N11, N18 Regionalverkehrslinien: 206, 207, 210, 211, 262, 636, 637, 639, 640, 642, 650, 705, 710, BEV 526
Bf Hilbersdorf KBS 510, 516, 517, 519; Stadtverkehrslinien: 21, 66; Regionalverkehrslinien: 254, 640, 642
Hp C-Süd KBS 510, 524; Straßenbahnlinie 2; Stadtverkehrslinie: 22, 51
Hp Wittgensdorf Mitte KBS 525; Stadtverkehrslinie 46
Zentralhaltestelle
Straßenbahnlinien: 1, 2, 4, 5, 6/522; Stadtbuslinien: 21, 22, 23, 31, 32, 51, 62, 72, 76, acht Nachtbuslinien; Regionalverkehrslinien: 206, 207, 210, 211, 254, 262, 704, 705, BEV 526
23
Landesentwicklung Sachsen2013
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Verknüpfungspunkte Fahrplan 2014/2015: verkehrende Linien
Altchemnitz Straßenbahnlinie 6/522; Stadtverkehrslinien: 51, 53, 91; Regionalverkehrslinie: 208, 210, 211
Hutholz Straßenbahnlinien 4 und 5; Stadtverkehrslinien: 26, 36, 52, 93; Regionalverkehrslinien: 200, 201
Schönau Straßenbahnlinie 1; Stadtverkehrslinien: 26, 41, 73; Regionalverkehrslinien: 126, 152, 251, 253
Bernsdorf Straßenbahnlinie 2; Stadtverkehrslinien: S91, 33, 56
Gablenzplatz Straßenbahnlinie 5; Stadtverkehrslinien: 83
2.7 Nachfrage/ Fahrgastaufkommen
Eine Einschätzung der Nachfrage erfolgt auf Basis der Belegungsdaten aus der im Zeitraum September 2012 bis
August 2013 erfolgten verbundweiten Verkehrserhebung, die von den Verkehrsunternehmen für die
ausschließliche Verwendung zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans freigegeben und durch den VMS
bereitgestellt wurden.
Abbildung 9: Fahrgastaufkommen Stadtverkehrslinien Stadt Chemnitz (Datenbasis 2012/2013)
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Bei der Bewertung der Nachfragedaten einfahrender Regionalverkehrslinien ist zu beachten, dass keine nach
innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes differenzierten Daten vorliegen.
Abbildung 10: Fahrgastaufkommen pro einfahrende RV-Linie (Datenbasis 2012/2013)
Die nachfragestärksten einfahrenden Regionalverkehrslinien sind die Linien
210 (Chemnitz – Thum – (Geyer) – Annaberg-Buchholz – Bärenstein – Kurort Oberwiesenthal)
650 (Chemnitz – Hartmannsdorf – Penig)
207 (Chemnitz – Zschopau – Marienberg – Olbernhau)
126 (Chemnitz-Schönau – Hohenstein-Ernstthal)
640 (Chemnitz – Frankenberg – Hainichen – Roßwein)
254 (Chemnitz-Ebersdorf - Zentralhaltestelle - Chemnitz Center - Limbach-Oberfrohna)
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Die Zentralhaltestelle weist mit einer starken Linienfrequentierung und den entsprechenden Verknüpfungen der
Stadtverkehrslinien mit Abstand die höchsten Fahrgastzahlen auf (vgl. Abbildung 11).
Abbildung 11: Ein- und Aussteiger der am stärksten frequentierten Haltestellen (Datenbasis 2012/2013)
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3 Infrastruktur
3.1 Haltestellen
Aktuell werden im Stadtgebiet ca. 500 Haltestellen mit mehr als 1.000 Haltestellensteigen (Hin-/Rückrichtung) von
Bussen und Straßenbahnen bedient. Unterschieden nach Verkehrsmittel befinden sich davon ca. 15 % (meist
Straßenbahnhaltestellen sowie Bushaltestellen in Wendeanlagen) im Besitz der CVAG, die restlichen 85 % (nur
Bushaltestellen) im Besitz der Stadt Chemnitz. Die Verkehrssicherungspflicht wird vom jeweiligen
Haltestelleneigentümer wahrgenommen.
Je nach Frequentierung und Lage im Stadtgebiet sind die Haltestellen unterschiedlich ausgestattet:
Abbildung 12: Auszug Haltestellenmerkmale/-ausstattung (Stadtverwaltung Chemnitz, 29.07.15)
Die Finanzierung zur Ausstattung und Instandhaltung von Fahrgastunterständen (FGU) an städtischen
Haltestellen wird durch einen Werbefinanzierungsvertrag zwischen der Stadt Chemnitz und der Ströer Deutsche
Städte Medien GmbH geregelt.
Mit der Erarbeitung der Regelbauweisen der Stadt Chemnitz, welche die Verlegung taktiler Bodenbeläge an
Haltestellen vorgibt, wird seit der Netzumstellung 2008 beim sukzessiven Neu- oder Ausbau darauf hingearbeitet,
ein einheitliches Erscheinungsbild hinsichtlich der Bodenindikatoren an Haltestellen zu erzielen.
Weiterhin ist vorgesehen, das Erscheinungsbild von Haltestellen und speziell dem Haltestellenmobiliar zu
vereinheitlichen, um einen harmonischen Gesamteindruck der Haltestellen zu schaffen. Dazu gehört z. B. die
einheitliche Farbgebung von Stelen, Fahrgastunterständen, Abfalleimern und Schutzeinrichtungen oder die
Anordnung von Fahrgastunterständen auf der Wartefläche. Weiterhin sollen Anforderungen an
Mindestausstattungen je nach Lage der Haltestelle definiert werden. Grundlage dafür ist eine Gestaltungsrichtlinie
für Haltestellen, die sich derzeit im Abstimmungsprozess befindet.
Seit der Einführung des „Neuen Netzes“ 2008 wurden umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt.
Aktuell ist der Umbau des Hauptbahnhofes das größte Infrastrukturprojekt. Mit Fertigstellung ist die Einfahrt der
Straßenbahnen in die Verknüpfungsstelle Hauptbahnhof sowie die Durchfahrt der Linien des Chemnitzer Modells
bis ins Stadtzentrum möglich. Ziel ist es, auf möglichst vielen Linien des Chemnitzer Modells ein umsteigefreies
Reisen aus der Region in das Oberzentrum Chemnitz anbieten zu können. Es wird damit eine Aufwertung des
ÖPNV im Nahverkehrsraum erreicht.
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3.2 Fahrzeuge (ÖSPV)
Das Verkehrsangebot in der Stadt Chemnitz wird von einer umfangreichen Fahrzeugflotte aus Straßenbahnen
und Bussen erbracht.
Die Straßenbahnen, mit einem Durchschnittsalter von ca. 21 Jahren, werden – ausgenommen sechs Fahrzeuge
– von der CVAG betrieben. Neben 22 Triebwagen vom Typ Tatra T3D-M, sind 14 Variobahnen vom Typ ER
(6NGT-LDE; Einrichtungsbetrieb) und 10 vom Typ ZR (6NGT-LDZ; Zweirichtungsbetrieb) im Einsatz. Die
eingangs erwähnten sechs Fahrzeuge sind ebenfalls Variobahnen und werden von der City-Bahn Chemnitz
GmbH betrieben.
Die Busse, die im Verkehrsraum der Stadt Chemnitz die Angebotsleistung erbringen, haben ein
durchschnittliches Fahrzeugalter von 9,5 Jahren (Stand März 2015). Von den 121 Fahrzeugen werden 71 –
davon 62 Gelenk- und 9 Standardbusse – von der CVAG betrieben. Die übrigen Fahrzeuge gehören
einfahrenden Unternehmen bzw. Subunternehmern der CVAG.
Die Fahrzeuge des Chemnitzer Modells werden im Teil A des NVPs unter dem Kapitel SPNV beschrieben.
In den folgenden Tabellen sind die technischen Daten24
der von der CVAG betriebenen Fahrzeuge mit
Typenbezeichnung aufgeführt. Im Anschluss daran werden die Ausstattungsmerkmale der Busse und
Straßenbahnen gegenübergestellt.
Tabelle 13: Fahrzeugübersicht Straßenbahnen
Triebwagen
T3D-M
Variobahn ER
6NGT-LDE
Variobahn ZR
6NGT-LDZ
Baujahr 1988 1994-2000 1999-2000
Hersteller
CKD - Tatra
(Prag) ABB Henschel (Prototyp)
ADtranz/ Bombardier Transportation
Fahrzeuganzahl 22 14 10
Fahrzeuglänge 14,95 m 31,38 m 31,38 m
Fahrzeugbreite 2,50 m 2,65 m 2,65 m
Fahrzeughöhe 3,10 m 3,35 m 3,35 m
Leergewicht 18,3-18,5 t 36,0 t 36,4 t
Sitz-/ Stehplätze 29-30/53/54 88/111 73/116
Antriebsleistung 4*43 kW 8*45 kW 8*45 kW
Tabelle 14: Fahrzeugtypenübersicht Standardbusse
MB O 530
„Citaro“ Facelift
MB O 530
„Citaro“
MB O 530
LE/ MÜ MB O 405 N
Baujahr 2014 2000-2006 2011 1992-1993
Hersteller EvoBus EvoBus Mercedes-Benz Mercedes-Benz
Fahrzeuglänge 12,13 m 12 m 13 m 11,71 m
Fahrzeugbreite 2,55 m 2,52-2,55 m 2,55 m 2,50 m
Fahrzeughöhe 3,35 m 2,99-3,10 m 3,40 m 2,93 m
Leergewicht 11,42 t 10,76-11,1 t 12,4 t 10,4 t
Sitz-/ Stehplätze 27/62 31-34/62-68 29/49 36/67
Antrieb Diesel Diesel Diesel Diesel
Abgasnorm E 3 (2002-2005)
E 4 (2006) EEV E 1
Antriebsleistung 265 kW 205 kW 260 kW 157 kW
24
Technische Daten: Website der CVAG – Fahrzeugflotte
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Tabelle 15: Fahrzeugtypenübersicht Gelenkbusse
Teil 1 MB O 530
„Citaro G“ Facelift
MB O 530 G
„Citaro“ MB O 405 GN
Baujahr 2014 2001-2011 1996-1997
Hersteller EvoBus EvoBus Mercedes-Benz
Fahrzeuglänge 18,13 m 17,94-17,99 m 17,82 m
Fahrzeugbreite 2,55 m 2,55 m 2,55 m
Fahrzeughöhe 3,35 m 3,10-3,40 m 2,93 m
Leergewicht 16,88 t 17,62-18,00 t 15,4-15,6 t
Sitz-/ Stehplätze 36/96 52/103; 48/96; 35/112 53/104
Antrieb Diesel Diesel Diesel
Abgasnorm E 2-E 5; EEV E 1-E 2
Antriebsleistung 265 kW 220-266 kW 184 kW
Teil 2 MAN A23
Lion's City GL
MAN A23
Lion's City GL
Erdgas
MAN
NG 313
Baujahr 2007/ 2011 2009 2005
Hersteller MAN Nutzfzg. NEOMAN MAN Nutzfzg.
Fahrzeuglänge 18,78 m 18,75 m 17,95 m
Fahrzeugbreite 2,5 m 2,5 m 2,55 m
Fahrzeughöhe 2,98 m 3,37 m 2,99 m
Leergewicht 17,55 t 17 t 19,9 t
Sitz-/ Stehplätze 46/109 45/109 49/100
Antrieb Diesel Erdgas Diesel
Abgasnorm EEV EEV E 3
Antriebsleistung 228 kW 228 kW 228 kW
Ausstattungsmerkmale
In der folgenden Abbildung werden die Ausstattungsmerkmale der Verkehrsträger Straßenbahn und Bus
gegenübergestellt. In die Betrachtung fließen auch die Fahrzeuge der Unternehmen mit paritätischen Linien
sowie die Fahrzeuge der Subunternehmen ein, welche für die CVAG, und somit im Aufgabenträgerbereich der
Stadt Chemnitz, tätig sind.
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VU
VU
VU
Abbildung 13: Vergleich der Fahrzeugausstattung
25 bei Straßenbahnen und Bussen
Werbung
Die im ÖSPV fahrenden Fahrzeuge in der Stadt Chemnitz werden als Werbeträger eingesetzt. Aktuell besteht im
Bereich der Fahrzeugwerbung ein Werbefinanzierungvertrag mit der Firma Ströer Deutsche Städte Medien
GmbH. Dieser umfasst – zu einem vertraglich geregelten Umfang, welcher in den Qualitätsstandards beschrieben
wird – die Nutzung der Fahrzeuge als Werbefläche innen sowie außen.
3.3 Qualität
Die Stadt Chemnitz ermittelt seit 2010 gemeinsam mit der CVAG (derzeit für die Verkehrsleistungen beauftragtes
Unternehmen) auf Basis unterschiedlicher Kriterien die Qualität der innerstädtischen ÖSPV-Dienstleistungen.
Hierzu wurde ein Prozess abgestimmt, welcher Bestandteil der Betrauungsvereinbarung ist. Dazu werden
unterschiedliche Kriterien erhoben. Dies erfolgt zum einen durch eine quartalsweise Erhebung eines
unabhängigen Gutachters, zum anderen durch die Teilnahme am ÖPNV-Kundenbarometer sowie durch
Auswertung vorhandener Daten des Verkehrsunternehmens (z. B. über Intermodal Transport Control System).
Abbildung 14: Qualitätsmanagementsystem – Städtischer ÖSPV Stadt Chemnitz
25
CVAG - 06.03.2015
100% 100% 100%
74%
100%
23%
51%
70%
26%
36%
98%
58% 58%
Bus
Straßenbahn
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Das Qualitätsmanagement wird seit 2010 jährlich fortgeführt. Es dient als Beurteilungsbasis hinsichtlich der
Einhaltung und Erfüllung der, zwischen der Stadt Chemnitz als Aufgabenträger des städtischen ÖSPV und dem
Verkehrsunternehmen als beauftragten Betreiber des ÖSPV, abgeschlossenen Qualitätsvereinbarung.
Die Bewertung der Qualität erfolgt an Hand ausgewählter Kriterien, welche dem Angebots- und Leistungsprofil
des Verkehrsunternehmens zugeordnet werden können und in dessen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich sie
fallen. Dies ist z. B. das Kriterium Fahrzeugflotte, welches das Durchschnittsalter sowie den Ausstattungsgrad der
Fahrzeugflotte wiederspiegelt. Diese Daten ergeben eine Kennziffer, welche in die Gesamtbewertung einfließt. So
konnte im Jahr 2014 ein durchschnittliches Fahrzeugalter von 9 Jahren ermittelt werden (2010: 7,2 Jahre).
Tabelle 16: Ausstattungsmerkmale der CVAG-Fahrzeuge
Ausstattungsmerkmale*
2014
Bus
(inkl. Subunternehmen) Straßenbahn
Anzahl Fahrzeuge 121 56
Entwerter 100 % 100 %
Zielanzeige 100 % 100 %
Haltestellenanzeige innen 74 % 54 %
Videoüberwachung 51 % 54 %
Klimaanlage 70 % 52 %
Niederflurigkeit 98 % 54 %
*Auszug kundenrelevanter Merkmale
Jährlich nimmt die CVAG am bundesweiten ÖPNV-Kundenbarometer mit 33 Verkehrsunternehmen und 5
Verkehrsverbünden teil. Die Globalzufriedenheit über alle Teilnehmer im Verhältnis zum erreichten Wert der
CVAG ist eine weitere Kennziffer, die in die Qualitätsbewertung einfließt. Im Jahr 2014 wurde z. B. ein Wert von
2,89 durch die CVAG erreicht (Globalzufriedenheit alle Teilnehmer: 2,83).
Des Weiteren erfolgt eine Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter, der die Erfüllung weiterer Kriterien auf
Grundlagen von Stichprobenerhebungen vor Ort ermittelt und auswertet. Ein Teil dieser Beurteilungskriterien
betrifft die Realisierung des veröffentlichten Fahrplanangebotes. Die Erfüllungsqualität stellt sich dabei in
messbaren Größen (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie Gewährleistung der vorgesehenen Anschlüsse) dar. Der
andere Teil sind Qualitätskriterien, welche sich sowohl im öffentlichen Erscheinungsbild der Haltestellen und
Fahrzeuge des ÖSPV als auch im Informationsservice gegenüber dem ÖSPV-Kunden manifestieren. Die
Stichprobenerhebungen werden nur an Tagen mit der größten Angebotsdichte (Werktagen in der Schulzeit)
durchgeführt. Die Überprüfung erfolgt quartalsweise, um auch unterschiedliche Witterungs-, Verkehrs- und
Nachfragebedingungen erfassen zu können. Tage oder Zeiträume mit extremen äußeren Einflüssen werden von
den Kontrollen ausgenommen.
Dabei werden folgende Kriterien angesetzt:
1. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der ÖSPV-Fahrten:
- drei Beobachtungspunkte: Zentralhaltestelle in Nord-Süd-Richtung, die Haltestelle Stefan-Heym-Platz
(in Ost-West-Richtung) sowie die Haltestelle „Omnibusbahnhof“ auf der Straße der Nationen
- zwei Stunden pro Quartal und Beobachtungspunkt
- Nachweis erfolgt durch Feststellung, ob die fahrplanmäßigen Linienfahrten tatsächlich erfolgen und zu
welcher „Ist-Zeit“ die Abfahrten stattfinden
- Auswertung: Soll-Ist-Vergleich, Fahrten im Toleranzbereich +/- 1 Minute werden als pünktlich bewertet,
Pünktlichkeit wird prozentual über alle erfassten Abfahrten im Beobachtungszeitraum ermittelt
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2. Anschlusssicherung zwischen ÖSPV-Fahrten
- Anschlüsse werden an ausgewählten Haltestellen zwischen Straßenbahn und Ab-/Zubringerbus
angeboten
- als Anschlüsse werden nur solche zeitlichen Verknüpfungen berücksichtigt, die entweder im ITCS der
CVAG (Anschlusssicherungssystem) hinterlegt sind oder bei denen bei pünktlichem Verkehrsablauf
unter Berücksichtigung der örtlichen Umsteigewege eine zeitnahe Weiterfahrt möglich ist.
- Überprüfung über je drei Stunden an zwei ausgewählten Verknüpfungspunkten je Quartal. Somit
werden im Kalenderjahr acht Umsteigepunkte beobachtet (nach Abstimmung mit Aufgabenträger).
- Überprüfung in den Zeiträumen des größten Fahrgastaufkommens (Berufs-, Ausbildungs- und
Schülerverkehr 6:00-9:00 Uhr bzw. 14:30-17:30 Uhr)
- Auswertung: Anteil der nicht realisierten Anschlüsse und Anteil der davon betroffenen Fahrgäste
(ausgehend von allen registrierten Umsteigern im Beobachtungszeitraum)
3. Sauberkeit und Zustand der Haltestellen
- Haltestellensauberkeit ist ein zentrales Thema hinsichtlich der Kundenzufriedenheit
- deshalb Erhöhung der Stichprobe ab 2015 auf 270 Haltestellen pro Jahr (entspr. 25 % aller
Haltestellenstandorte; bis 2014 wurden 140-170 Standorte überprüft)
- pro Quartal Auswahl von 68 Haltestellen per Zufall (je 50 % in Verantwortung CVAG und Stadt
Chemnitz)
- unmittelbar nach Mangelfeststellung erfolgt Meldung an Aufgabenträger und durch diesen die
Aufforderung zur Mängelbeseitigung entsprechend dem Zuständigkeitsbereich
(Straßenbahnhaltestellen sowie Wendeanlagen im Zuständigkeitsbereich der CVAG,
Stadtbushaltestellen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Chemnitz)
- folgende Kriterien werden erfasst: Verschmutzungen an Sichtflächen, Sitzen und Einrichtungen mit
Fahrgastkontakt, herumliegender Abfall auf den Fahrgastwarteflächen, ggf. Geruchsbelästigungen,
erkennbare regelmäßige Reinigung (im Winter Winterdienst), überfüllte Abfallkörbe, Unbrauchbarkeit
der Informationseinrichtungen, undichte Dächer, nicht funktionierende Beleuchtung der Unterstände
und Zerstörungen an den Haltestelleneinrichtungen
- zerkratzte Scheiben werden informativ mit erfasst: als eindeutige Vandalismusschäden finden diese
bei der Bewertung aber keine Berücksichtigung
- Auswertung: Anzahl der als „mangelhaft“ und „zu beanstanden“ eingestuften Haltestellen
(„mangelhaft“: mehrere kleine Mängel, wie etwas herumliegender Abfall oder Beschmierungen / „zu
beanstanden“: offensichtliche Zerstörungen oder gravierende Mängel, wie Zerstörung oder groß-
flächige Graffiti an den Scheiben von Unterstand und Infokästen, stark undichte Unterstände, viel
Abfall im Wartebereich oder augenscheinlich längerfristig keine Reinigung)
- beanstandete Haltestellen werden im folgenden Quartal erneut geprüft
4. Sauberkeit und Zustand der eingesetzten ÖSPV-Fahrzeuge
- folgende Kriterien werden erfasst: Verschmutzungen an Sitzen, Haltegriffen, Sichtflächen und
Fenstern, erkennbare regelmäßige Reinigung der anderen Komponenten des Fahrgastraumes,
herumliegender Abfall, Unbrauchbarkeit der Informationseinrichtungen, ungenügende Beleuchtung im
Innenraum, Unbrauchbarkeit der Haltewunsch- und Notruftaster, defekte Tür(en), Zerstörungen im
Fahrzeug sowie Abgasgeruch bzw. störender Geruch im Fahrzeug
- zerkratzte Scheiben werden informativ mit erfasst: als eindeutige Vandalismusschäden finden diese
bei der Bewertung aber keine Berücksichtigung; ebenso im Winterverkehr der am Einsatztag durch
den Fahrgastwechsel verschmutzte Fußboden
- Kontrolle von mindestens 32 Fahrzeugen im Jahr, je Quartal 8 Fahrzeuge (seit II/2015 werden
entsprechend des Leistungsanteils auch regelmäßig Fahrzeuge der SUB-Unternehmen kontrolliert)
- Auswertung: Anzahl der als „mangelhaft“ und „zu beanstanden“ festgestellten Fahrzeuge („zu
beanstanden“: offensichtliche Zerstörungen oder gravierende Mängel, wie Zerstörung von Sitzpolstern,
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viel Abfall auf Fahrzeugboden oder auf Sitzen oder augenscheinlich längerfristig keine Reinigung /
„mangelhaft“: volle Papierkörbe, kleinere Verunreinigung, laute Getriebegeräusche, nicht
funktionsfähige Einzeltür)
5. Kundenorientierung des Service- und Fahrpersonals
- Befragung des Personals in Bussen und Bahnen (nicht während der Fahrt), des Servicepersonals der
Infozentrale an der Zentralhaltestelle sowie des Servicepersonals der Telefonauskunft
- je Quartal mindestens 15 Testbefragungen (davon mindestens acht Tests des Fahrpersonals und vier
Tests der Serviceeinrichtungen)
- Prüfung der Kundenorientierung des Personales erfolgt durch Beobachtung der Bedienung anderer
Fahrgäste, durch Testbefragungen bzw. beim Erwerb von Fahrausweisen, wobei normale
Standardsituationen des Services abgefragt werden, wie z. B. Bitte um Auskunft zum günstigsten
Fahrschein für eine bestimmte Wege-/Personen-Kombination, Bitte um Auskunft zu Fahrradmitnahme /
Taxiruf / Halten auf Zuruf oder auch ggf. situationsbezogener Test der Reaktion auf einen Hinweis zu
einem Missstand (z.B. beschädigte Haltestelle)
- Das Verhalten des angesprochenen Personals wird situationsbedingt nach folgenden Kriterien
beurteilt: Wird auf die Anfrage reagiert? Wird Blickkontakt hergestellt? Wird der Testkunde freundlich
angesehen? Wird eine akustisch verständliche Antwort gegeben? Erfolgt die Antwort in freundlichem
Tonfall? Sind Formulierung und Umfang der Antwort angemessen? Ist die Antwort inhaltlich hilfreich,
d.h. richtig bzw. brauchbar? oder Wird der erbetene Service geleistet?
- Auswertung: nach abgestuftem Punktesystem, dabei wird beim Fahrpersonal während der Fahrt auch
eine kurze verbale Antwort als ausreichend angesehen (Ja-Nein-Antwort)
Die Auswertung erfolgt quartalsweise sowie zu Beginn des Folgejahres für das gesamte Jahr. Dabei wird ein
Vergleich zu den Vorjahren gezogen. Gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen werden alle Bestandteile des
Qualitätsmesssystems ausgewertet.
Hierbei konnte bisher bei den einzelnen Kriterien folgendes festgestellt werden:
1. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der ÖSPV-Fahrten:
- seit 2010 ist eine leichte Verschlechterung der Pünktlichkeit festzustellen
- positiv ist, dass verfrühte Abfahrten stark zurückgegangen sind (Abfahrt > 1 Minute vor Fahrplan).
- Straßenbahnen sind generell pünktlicher als Busse. Es zeigt sich, dass der Bus hinsichtlich Einhaltung
seiner Fahrzeiten deutlich mehr vom allgemeinen Straßenverkehrsaufkommen abhängt. Die
Straßenbahn profitiert hingegen in Chemnitz von deren großen Anteil unabhängigem bzw. eigenem
Bahnkörper mit Ausnahme der eintretenden Verzögerungen an stark belasteten Knotenpunkten im
Stadtzentrum.
2. Anschlusssicherung zwischen ÖSPV-Fahrten
- die Realisierung der Anschlüsse schwankt seit Beginn der Anschlussmessungen
- dabei treten an den Verknüpfungsstellen Schönau, Altchemnitz, Gablenzplatz, Ebersdorf und
Bernsdorf kaum Probleme auf
- die Verknüpfungspunkte Hutholz, Markersdorfer Straße, Glösa und Bf. Siegmar sind aufgrund der
weiten Wege und schlechten Sichtbeziehungen anfällig für verpasste Anschlüsse.
- Wichtig ist dabei die Erhebung, wie viele Fahrgäste von den verpassten Anschlüssen betroffen sind.
Hier zeigte sich, dass in Hutholz, Markersdorfer Straße und Glösa viele Umsteiger von den verpassten
Anschlüssen betroffen sind (8-18 %) sowie in Bernsdorf hauptsächlich Schüler von den verpassten
Anschlüssen betroffen sind.
3. Sauberkeit und Zustand der Haltestellen
- Der Zustand der Haltestellen hat sich seit 2010 verbessert.
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- generell problematisch ist die Sauberkeit der Haltestellen, was auf einen zu langen Reinigungszyklus
zurück zu führen ist.
- auch zerkratzte Scheiben stellen ein Problem dar (ohne Wertung).
- teilweise sind keine Papierkörbe an den Haltestellen vorhanden. Eine Überfüllung der vorhandenen
Abfallbehälter wurde kaum festgestellt, so dass der Entleerungsturnus als angemessen anzusehen ist
- der Allgemeinzustand der Fahrgastunterstände ist oft bedenklich.
4. Sauberkeit und Zustand der eingesetzten ÖSPV-Fahrzeuge
- Der Zustand der Fahrzeuge ist anhaltend gut und die Sauberkeit (abgesehen von kleineren
Verunreinigungen durch den Betriebseinsatz) stetig gewährleistet.
- Es werden regelmäßig gereinigte Fahrzeuge ohne deutliche Verunreinigungen und sichtbare Schäden
im Innenraum (ausgenommen natürliche Abnutzungserscheinungen nach mehrjährigem
Betriebseinsatz) eingesetzt.
5. Kundenorientierung des Service- und Fahrpersonals
- Die Kundenorientierung des Personals hat sich stetig verbessert.
- Bei den meisten Antworten konnte den Befragten eine gute bis sehr gute Auskunftsbereitschaft
bestätigt werden.
- Problematisch ist die telefonische Erreichbarkeit des Services der CVAG zu sehen. Die Wartezeiten
bis zu einer Auskunft sind in der Regel zu lang.
Tabelle 17: Qualitätsparameter
Qualitätsparameter Ergebnisse
2010 2014
Angebotssicherheit
Pünktlichkeit (Prozent der
pünktlichen Abfahrten) 71 % 68 %
Anschlüsse (Prozent der
realisierten Anschlüsse) 91 % 93 %
Sauberkeit
Haltestelle (Prozent der
Haltestellen ohne Beanstandung) 82 % 93 %
Fahrzeuge (Prozent der Fahrzeuge
ohne Beanstandung) 95 % 100 %
Kundenorientierung (Prozent der positiv bewerteten
Dienstleistungen) 87 % 97 %
Die Erfahrungen mit dem Qualitätsmesssystem zeigen, dass einige Verbesserungen erzielt werden konnten.
Allerdings offenbart es auch die weiterhin bestehenden Schwachstellen.
Die Pünktlichkeit der Fahrzeuge, gemessen an den verkehrsreichsten ÖSPV-Punkten im Stadtzentrum, ist
zurückgegangen. Hier müssen durch die CVAG linienfeine Untersuchungen erfolgen, um Defizite im Fahrplan
oder der Betriebsdurchführung zu identifizieren und entsprechend Abhilfe zu schaffen. Auch im Bereich ÖSPV-
Beschleunigung sind verstärkt Anstrengungen notwendig, um eine weitgehende Fahrplanstabilität zu erreichen.
Auf der Straßenbahnlinie 1 konnten bereits erste Erfolge konstatiert werden. Die Umsetzung des Strategiepapiers
zur ÖSPV-Beschleunigung, welches zwischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger (Tiefbauamt) 2010
abgeschlossen wurde, muss als Ziel dringend weiter verfolgt werden.
Das Auskunfts- und Informationssystem wurde in 2015 dahingehend verbessert, dass ein
Kommunikationsarbeitsplatz geschaffen worden ist. Dieser ist in der Leitstelle angesiedelt, wodurch Aktuelles aus
erster Hand an die Fahrgäste kommuniziert werden kann. Der Internetauftritt der CVAG wird stetig aktualisiert.
Die mobile Fahrplanauskunft wurde um Echtzeitauskunft erweitert. Diese Änderungen sollen dazu beitragen,
dass die Ergebnisse der Qualitätsmessung sich künftig weiter positiv entwickeln.
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Zur Verbesserung des baulichen Zustandes der Haltestellen sowie zum barrierefreien Ausbau dieser sind
Maßnahmen geplant, auf welche im Kapitel 6.7, Barrierefreiheit, Bezug genommen wird.
Für die Sauberkeit an Haltestellen müssen geeignete Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des
Aufgabenträgers gefunden werden. Neben der Ausstattung aller Haltestellen mit Vandalismus resistenten
Papierkörben ist eine (auf den problematischen Standort bezogene) Anpassung des Reinigungszyklus von Nöten.
Es hat sich zudem gezeigt, dass regelmäßige Kontrollen und Hinweise an die Verantwortlichen bereits eine große
Wirkung zeigen.
Die Probleme hinsichtlich Sichtbeziehungen und Wegelänge bei Umsteigehaltestellen bzw. Verknüpfungspunkten
können nur über Umbauplanungen und deren Umsetzung wirksam behoben werden (Verlegung von Haltestellen,
Veränderung Straßenraum, etc.).
Perspektivisch soll das Kriterium „Beförderungsqualität“ zusätzlich aufgenommen werden. Hier soll die
Fahrzeugauslastung Prüfkriterium werden (Verhinderung „Stehenbleiber“).
3.4 Barrierefreiheit
Der Aufgabenträger bekennt sich zur Barrierefreiheit. Ziel der Stadt Chemnitz ist es, in enger Abstimmung mit den
Behindertenvertretungen, die vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV weitestgehend zu erreichen.
Die Stadt Chemnitz orientiert sich in der Umsetzung dieser gesetzlichen Zielvorgabe an den „Hinweisen für die
ÖPNV-Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG“, die von der BAG ÖPNV
der kommunalen Spitzenverbände 2014 veröffentlicht wurde26
.
Die Arbeit wird begleitet von einer Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan“ des ÖSPV-
Aufgabenträgers, der CVAG, der Behindertenbeauftragen, dem Behindertenbeirat und Vereinen und Verbänden
der Behindertenvertretung. Einbezogen ist auch die bestehende AG Barrierefreies Bauen (Leitung:
Behindertenbeauftragte Stadt Chemnitz).
Haltestelleninfrastruktur
Derzeit erfolgt im Tiefbauamt die Aktualisierung des vorhandenen Haltestellenkatasters unter dem Blickwinkel der
Aspekte Barrierefreiheit und (Stadt-)Gestaltung. Neben baulichen Aspekten soll zudem die Ausstattung der
Haltestellen mit Einrichtungen der Informationsvermittlung wie z. B. dynamische Fahrgastinformation (DFI)
Ansage Haltestelle, Linie, Richtung aufgenommen werden. Nach Vorliegen einer abschließenden
Bestandsaufnahme und Aufarbeitung im Kataster erfolgt die Priorisierung der Haltestellen zum barrierefreien
Ausbau.
Die Definition örtlicher Standards zur Barrierefreiheit für die notwendigen baulichen Maßnahmen erfolgt über die
intensiv abgestimmten Regelbauweisen der Stadt Chemnitz.
Fahrzeuge/ Informationsvermittlung im Betrieb
Für die Bereiche Fahrzeuge und Informationsvermittlung im und am Fahrzeug ist ein teilweiser Ausbau zur
Barrierefreiheit zu konstatieren (siehe Abbildung 13). Dies umfasst im Besonderen die Ausstattungsmerkmale
Zielanzeige sowie Haltestellenanzeige und -ansage innen. Eine Erhebung der Ausstattung der Fahrzeuge
hinsichtlich kontrastreicher Fahrzeugausstattung (sog. Gelbstangen-Prinzip) ist aufgrund fehlender diesbzgl.
Daten nicht möglich. In Bezug auf die Niederflurigkeit kann zumindest bei den eingesetzten Stadtbussen nahezu
von Vollständigkeit gesprochen werden.
Informationsvermittlung
Neben den Informationsmöglichkeiten in Fahrzeugen sowie an Haltestellen stehen weitere Informationskanäle
barrierefrei zur Verfügung. Hier sind zum einen die Servicestellen des Verkehrsverbundes sowie des
Verkehrsunternehmens zu nennen, welche durch ihr geschultes Personal einen hohen Standard aufweisen. Die
Online-Angebote des Verkehrsverbundes sowie des Verkehrsunternehmens sind aktuell nur bedingt barrierefrei
nutzbar. Für Sehbehinderte besteht die Möglichkeit der Variation der Schriftgröße. Weitere Maßnahmen sind zu
prüfen.
26
„Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV“ - Hinweise für die ÖPNV-Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG, Erarbeitet durch eine ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände, September 2014
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Umgesetzte Maßnahmen für einen barrierefreien ÖPNV
Zur Realisierung eines barrierefreien ÖPNV-Angebots wurden bereits Maßnahmen umgesetzt, diese sind folgend
aufgeführt. Die Maßnahmen in Planung bzw. in Abstimmung werden im Teil Rahmenplanung Kapitel
Barrierefreiheit dargelegt.
Erarbeitung einer Regelbauweise zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Verkehrsraum und an
Haltestellen (seit 2007).
Realisierung von Haltestellenanzeigen (Straßenbahn seit 1998; Bus seit 2004) und Haltestellenansage
(Straßenbahn/ Bus seit 1992) in Straßenbahnen und Bussen sowie die Ansage und Anzeige von
Umsteigemöglichkeiten (seit 2015).
Festlegungen zum Winterdienst an Haltestellen (seit 2013).
Ausrüstung der 192 wichtigsten Haltestellensteige mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) mit
optischer und akustischer Anzeige/ Ansage sowie der taktilen Nachrüstung im Haltestellenbereich (seit
2014).
Mitarbeit bei der Entwicklung eines barrierefreien Bahnsteigsystems für das Chemnitzer Modell (seit
2014) sowie Anwendung dessen beim Neubau betroffener Haltestellen im Stadtgebiet seit 2015).
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4 Verkehrsprognose
Die Erstellung eines NVPs erfordert die mittel- bis langfristige Planung des ÖPNV-Systems im Bereich des
Aufgabenträgers. Um eine aussagekräftige Prognose stellen zu können, gilt es vor allem die
Nachfrageentwicklung abzuschätzen.
Die Verkehrsprognose basiert auf den Prognosen des Landesverkehrsplanes Sachsen 2025 (Stand Februar
2012), der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des BMVBS (Stand Januar 2013) und eigenen Daten aus
Erhebungen und Schätzungen (Stand 2014).
Während die Gebiete außerhalb des Verdichtungsraums im NVR Chemnitz/Zwickau – größtenteils bedingt durch
regionale und altersstrukturelle Differenziertheit der soziökonomischen Entwicklung im ländlichen Raum –
Nachfragerückgange erwarten, resultiert die Fahrgastentwicklung in der Stadt Chemnitz aus der positiven
sozioökonomischen Entwicklung.
Der NVR des Aufgabenträgers Stadt Chemnitz erfährt nach stetigen Rückgängen in den 1990er Jahren seit
geraumer Zeit eine annähernd stabilisierte Nachfrage, die es weiter zu entwickeln gilt. Gestützt wird diese
Entwicklung durch die konsequente Optimierung des bestehenden ÖPNV-Angebots in der Stadt. In jüngerer Zeit
und vor allem zukünftig erfolgt ein Ausbau des Netzes durch die Maßnahmen im Rahmen des Chemnitzer
Modells, dessen Folgemaßnahmen und weiteren Angebotsverbesserungen.
Tabelle 18: Auswirkung der Prognoseansätze auf die ÖPNV-Nachfrage
Einflussfaktor Prognose
bis 2025
Auswirkung auf die ÖPNV-
Nachfrageentwicklung
Sozioökonomische Entwicklung
Kinder gleichbleibend bis leicht steigend;
demografisch bedingt langfristiger
kontinuierlicher Rückgang
gleichbleibend
Schüler, Azubi, Studenten leicht steigend
Erwerbspersonen
trotz Anstieg seit 2009 langfristig
demografisch bedingter
Rückgang möglich
Potenzial vorhanden;
Nachfragerückgang
Nichterwerbspersonen Demografisch bedingter Anstieg
der Altersgruppe > 65 Jahre
Potenzial vorhanden;
Nachfrageanstieg abhängig von
Wohnort und ÖPNV-Angebot
Tourismus
hohes übernachtungs- und
freizeittouristisches Potenzial
bedingt kontinuierlich Wachstum
Nachfragepotenzial vorhanden;
(ErzgebirgsCard stellt z. B.
adäquates Tarifprodukt dar);
erhöhter Nachfrageanstieg
möglich
Motorisierungsgrad leicht steigend Nachfragerückgang
Nutzerkosten
ÖSPV
steigend gleichbleibend SPNV
MIV
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Im Fahrplanjahr 2012/13 wurden in der Stadt Chemnitz Einsteigerzahlen erhoben. Diese Einsteigerdaten könnten
unter Zugrundelegung folgender Faktoren fortgeschrieben werden:
Werte der Verkehrsprognose aus dem LVP Sachsen 2025 für Großstädte
(+0,56 % pro Jahr) sowie
erstellte anteilige Bevölkerungsfortschreibung aus jährlicher Bevölkerungsentwicklung 2011-14
(+0,42 % pro Jahr).
Für den Untersuchungsraum des Aufgabenträgers Stadt Chemnitz ergibt sich daraus eine gemittelte jährliche
ÖSPV-Einsteigerentwicklung von +0,49 %. Weitere Erläuterungen sind in Teil A II Verkehrsprognose enthalten.
Legt man dieses Mittel zugrunde, entwickelt sich die Einsteigerzahl in der Stadt Chemnitz von 37,4 Mio. im Fpl-
Jahr 2012/13 bis zum Ende des Gültigkeitszeitraum der 3. Fortschreibung des NVP auf ca. 39,1 Mio. Einsteiger
im Fpl-Jahr 2020/21. Bis zum Ende des Prognosezeitraums 2025 könnte sich unter Zugrundelegung der oben
beschriebenen Faktoren ein Zuwachs der Einsteigerzahl bis auf ca. 39,95 Mio. Einsteiger pro Jahr ergeben,
wobei stadtspezifische Randbedingungen berücksichtigt werden müssen.
Zur Wirkungsabschätzung der einzelnen Bestandteile des zukünftigen ÖPNV-Netzes in der Stadt Chemnitz
kommt das von Stadt und CVAG gemeinsam genutzte integrierte Verkehrsberechnungsmodell VISUM zum
Einsatz. Damit können die durch einzelne Netzanpassungen generierten Fahrgastpotenziale und Wirkungen auf
die ÖPNV-Nachfrage im Detail abgeschätzt werden.
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5 Bewertung
Aus der aufgezeigten stabilen Einwohnerentwicklung mit dem demografischen Trend des Anstiegs der über 65-
Jährigen, dem Rückgang an Erwerbstätigen und dem leichten Anstieg der unter 25-Jährigen kann eine
zunehmende Alterung der Chemnitzer Bevölkerung abgeleitet werden. Aufgrund des sehr hohen
Altersdurchschnitts der Bevölkerung in Chemnitz und dessen Anstiegs in den nächsten Jahren kann davon
ausgegangen werden, dass mit dem Ausscheiden der über 65-Jährigen aus dem Berufsleben auch die Zahl der
von ihnen mit Bus und Bahn zurückgelegten Wege geringer wird, insofern diese nicht durch Einkaufs-, Freizeit-
und sonstige Wege dieser Altersgruppe ausgeglichen werden.
Weiterhin ist der Motorisierungsgrad der Menschen in dieser Altersgruppe hoch und die Nutzung des eigenen
Pkw wird erfahrungsgemäß bis ins hohe Alter beibehalten. Demgegenüber steht, dass das eigene Auto bei
Jugendlichen und jungen Erwachsenen keine so zentrale Rolle mehr spielt und die ÖPNV-Affinität höher ist.
Jedoch ist der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe wesentlich geringer als der der Gruppe mit einem hohen
Motorisierungsgrad.
Auf diese Fakten muss mit der Nahverkehrsplanung reagiert werden. Für die Nachfrage ist also entscheidend, ob
es gelingt, die nachwachsende Generation an das ÖPNV-System zu binden und für die ältere Generation den
ÖPNV zur attraktiven Alternative zu machen. So ist die Schaffung einer weitgehenden Barrierefreiheit auch unter
dem Aspekt der Bindung der älter werdenden Bevölkerung an den ÖPNV als zentrale Aufgabe anzusehen.
Neben der Bewertung des sozio-demografischen Umfelds muss des Weiteren eine Bewertung der
Angebotsqualität hinsichtlich der Erschließungsqualität, der Bedienungsqualität und der Verbindungsqualität unter
Beachtung von Bedienstandards27
erfolgen. Dazu wurde das VISUM-Verkehrsmodell der Stadt Chemnitz und der
CVAG genutzt.
In den Anlagen 7 a-c ist die Bedienungsqualität des gegenwärtigen Angebotes nach Kategorien28
dargestellt.
Maßgebliche Erkenntnisse sind:
+ Erreichbarkeit des Stadtzentrums mit maximal einem Umstieg von allen Referenzhaltestellen29
möglich
+ Versorgungszentren und Krankenhäuser größtenteils gut angebunden
+ Anforderungen an Bedienungshäufigkeit im Tagesverkehr größtenteils erfüllt
– Bedienungslücken (z. B. Schlossberg, Mittelbach, Draisdorf)
– Unterbedienung (z. B. Fritz-Fritzsche-Str., Klingerstr., Zöllnerplatz, Heimgarten)
– Fehlende Direktverbindung aus dem Chemnitzer Westen in das Stadtzentrum (Siegmar, Reichenbrand)
– Schlechte Erreichbarkeit mancher Stadtrandlagen im Früh-, Abend- und Spätverkehr sowie am
Wochenende fehlendes harmonisiertes Bedienkonzept
– Mangelnde Erreichbarkeit der Krankenhäuser Klinikum Flemmingstr. (ab 18:00 Uhr und am
Wochenende) und DRK-Krankenhaus (z. B. aus Reichenbrand)
– Fehlende Querverbindungen (Tangentiallinien)
– Überbedienung (z. B. Euba, Annaberger Str.)
Eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Nahverkehrsplanung ist die Ausweitung der zeitlichen und räumlichen
Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes, vor allem in den Abendstunden und an den Wochenenden, entsprechend
den strukturellen Bedingungen der jeweiligen Stadtgebiete. Vor dem Hintergrund, dass die verschiedenen
Nutzergruppen den ÖPNV zu verschiedenen Zeiten benötigen, wird die ständige Verfügbarkeit durch die geringen
Schwankungen in der tageszeitlichen Nachfrage immer notwendiger. Zwar besteht immer noch ein besonders
hoher Bedarf in den Morgenstunden, welcher durch Berufs- und Schülerverkehr gekennzeichnet ist, jedoch ist in
den letzten Jahren die nachmittägliche Spitze abgeflacht. Der Verkehr verteilt sich zunehmend über den
gesamten Nachmittag und frühen Abend, so dass ein Übergang zwischen dem nachmittäglichen Berufsverkehr,
dem Einkaufsverkehr und dem Freizeitverkehr nicht mehr deutlich feststellbar ist. Dies zeigt sich auch an der
27
Vgl. Kapitel „Bedienstandards für den ÖPNV in Chemnitz“ 28
Siehe Kapitel „Bedienstandards für den ÖPNV in Chemnitz“ - Grundsätze 29
im VISUM-Verkehrsmodell wurde für jeden Teilraum eine Referenzhaltestelle im geografischen Mittelpunkt oder im Siedlungsschwerpunkt des Teilraumes festgelegt (siehe Anlagen 5 und 6)
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recht hohen Nachfrage zu den ersten Anschlüssen im Rahmen des Rendezvous an der Zentralhaltestelle nach
18:00 Uhr sowie der zufriedenstellenden Nutzung des Nachtlinienverkehrs, welcher 2008 auf die gesamte Woche
ausgeweitet wurde. Neben der notwendigen Ausweitung der zeitlichen und räumlichen Verfügbarkeit des ÖPNV-
Angebotes wurden weitere Potenziale in der Evaluierung (Informationsvorlage an den PBUA: I-021/2012) des
bestehenden Nahverkehrsangebotes herausgearbeitet. Hier ist z. B. die Notwendigkeit zur stärkeren Vernetzung
des ÖPNV durch Netzergänzungen, insbesondere tangentiale Verbindungen, und die damit erreichbare
Verbesserung des Reisezeitverhältnisses zwischen ÖPNV und MIV zu nennen.
Die Stabilisierung der Fahrgastzahlen und die Erhöhung der Nutzungshäufigkeit sind die entscheidenden Schritte,
um den Zielen der Stadt in Sachen Luftreinhaltung sowie Klima- und Lärmschutz, selbst unter Beachtung der
stadtspezifischen Randbedingungen, näher zu kommen.
Hinzu kommt, dass die Stadt Chemnitz aufgrund ihrer Stellung als Oberzentrum im Verdichtungsraum Chemnitz-
Zwickau und ihrer Sogwirkung auf die benachbarten Landkreise eine auch in verkehrlicher Hinsicht exponierte
Stellung im Nahverkehrsraum innehat.
Die hohe Anzahl an Einpendlern aus dem Umland sowie Binnen- und Auspendlern bestätigen dies. Für das
daraus resultierende hohe Potenzial an ÖPNV-Nutzern gilt es ein entsprechendes Verkehrsangebot zu erarbeiten
und vorzuhalten. Mit der Implementierung des Chemnitzer Modells wird die entsprechende Infrastruktur
geschaffen, um den Pendlern aus dem Umkreis der Stadt ein adäquates öffentliches Verkehrsmittel anzubieten.
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6 Rahmenplanung, Gestaltung des ÖPNV
6.1 Angebotsnetz 2017+
Ziel der Fortschreibung des NVPs 2016-2020 ist die Weiterentwicklung des ÖPNV-Netzes in der Stadt Chemnitz,
um somit mehr Fahrgäste im Chemnitzer ÖPNV sowie einen höheren ÖPNV-Anteil an den täglichen Wegen zu
erreichen (siehe Abbildung 15).
Abbildung 15: Strategie und Maßnahmenübersicht30
Wesentliche Bestandteile zur Erreichung der Zielvorgaben sind:
stärkere Vernetzung des ÖPNV durch Netzergänzungen – insbesondere tangentiale Verbindungen –
und die damit erreichbare Verbesserung des Reisezeitverhältnisses zwischen ÖPNV und MIV,
Realisierung und Sicherung der im vorliegenden Nahverkehrsplan festgesetzten Bedien- und
Qualitätsstandards.
Bedienungslücken schließen,
Verbesserung der zeitlichen Verfügbarkeit des ÖPNV in den Abendstunden und an den Wochenenden
entsprechend den strukturellen Bedingungen der jeweiligen Stadtgebiete; dazu wird eine Anpassung der
Betriebszeiten vorgenommen,
Vermeidung von überlagernden Verkehren sowie konsequente Einbindung des Chemnitzer Modells,
weitere Ausprägung einer klaren Linienhierarchie mit klaren Taktschemen,
Sicherstellung der fahrplantechnologischen Vernetzung an den Verknüpfungsstellen sowie Schaffung
entsprechender infrastruktureller Voraussetzungen,
Straßenbahnnetzerweiterungen
30
Quelle: AG Nahverkehrsplan der Stadt Chemnitz
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Entsprechend der Bewertung des ÖPNV-Angebotes in der Stadt Chemnitz wurden Planungen für die Entwicklung
und Verbesserung des Angebots vorgenommen. Diese beziehen sich gemäß der begrenzten
Aufgabenträgerschaft der Stadt auf das Angebot des straßengebundenen ÖPNV (ÖSPV).
Die Netzentwicklung des ÖSPV in der Stadt Chemnitz basiert in den kommenden Jahren auf der Umsetzung der
Bedienstandards unter Berücksichtigung der vorgegebenen Qualitätsanforderungen sowie der
Infrastrukturmaßnahmen unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Barrierefreiheit.
Die Stadt Chemnitz hat - unter Beachtung des finanziellen Rahmens - folgende Projekte zur Ausweitung des
ÖPNV-Angebotes geplant.
Inbetriebnahme Durchfahrt Chemnitz Hauptbahnhof (1. Halbjahr 2016)
Durchbindung der Linien des Chemnitzer Modells bis ins Stadtzentrum
Neubau Straßenbahntrasse Reichenhainer Straße und
Anbindung an Eisenbahnnetz über Thalheim nach Aue
Kombination der Straßenbahnlinie 3 mit dem Chemnitzer Modell im Stadtgebiet zwischen Hauptbahnhof
und Technopark
verbindet die Universitätsstandorte Straße der Nationen und Reichenhainer Straße umsteigefrei
am Hauptbahnhof erfolgt die Verknüpfung mit der Straßenbahnlinie 4 nach Hutholz
Durchbindung des Chemnitzer Modells über Thalheim bis Aue
Busneuordnung Gebiet Reichenhain
neue Linie 73 (TU Campus – Altchemnitz)
neue Linie 53 (TU Campus – Bernsdorf – Reichenhain – Altchemnitz – Helbersdorf – Morgenleite -
Markersdorf – Chemnitzer Straße)
Neuordnung ÖV Gebiet Einsiedel/ Berbisdorf (ehem. Linie 53)
Schaffung drei neuer Haltepunkte für Chemnitzer Modell auf der Eisenbahnstrecke über Thalheim nach
Aue im Stadtgebiet Chemnitz sowie Verlegung des Hp Einsiedel Gymnasium (Teil A Tabelle 23:
Chemnitzer Modell – Stufe 2 – Haltestellenmaßnahmen SPNV) neue Linie 76 erschließt Eibenberg und
Berbisdorf und stellt an der neuen Verknüpfungsstelle Bf Einsiedel Anbindung an das Chemnitzer Modell
(30-min-Takt) her
Schülerverkehr wird durch neue Linie S 92 sichergestellt
Busneuordnung Hutholz
Buslinie 52 (ehem. Linie 22) wird bis Verknüpfungsstelle Hutholz verlängert
Abstimmung mit neuer Buslinie 53
Busneuordnung Gebiet Rabenstein – Reichenbrand - Siegmar
Linie 43 mit allen Fahrten über Rabenstein-Center zum DRK-Krankenhaus
Linie 32 wird verlängert bis Wendeanlage Reichenbrand
Ehem. Linie 73 wird zur Linie 42 und im Angebot von 30-min-Takt auf 20-min-Takt verdichtet
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Neubau Haltepunkt Küchwald
Nutzung Chemnitzer Modell (60-min-Takt) bis Stadtzentrum
Nach Fertigstellung des Haltepunktes Entfall des Abschnittes Küchwald (Rilkestr.) – Klinikum Küchwald
der Linie 79
Busneuordnung Gebiet Wittgensdorf
Linie 46 wird umgestaltet und ermöglicht Anbindung Ortslage Wittgensdorf an Chemnitzer Modell (Hp
Wittgensdorf Mitte) sowie am neuen Endpunkt Borna Anschluss zu Stadtbuslinien 21 und 63
Linie 63 verkehrt von Ebersdorf neu bis Borna als Tangentiallinie (ehem. Linie 46 im 60-min-Takt
zwischen Glösa und Borna)
neue Linie 96 Chemnitz Center – Siemens – Wittgensdorf; ermöglicht Anbindung Ortslage Wittgensdorf
an Chemnitzer Modell (Hp Wittgensdorf Mitte)
Schaffung ÖPNV-Anbindung am Hauptbahnhof für die Linien 21 und 31
veränderter Linienverlauf Linie 21 (Ebersdorf – Chemnitz-Center) sowie Linie 31 (Flemmingstraße –
Yorckgebiet) im Bereich Hauptbahnhof Ost
Der Verlauf der Linie 21 im Bereich zwischen Frankenberger Str. und Hainstr. erfolgt zukünftig über
Sachsenallee; Busschleuse für Linie 21/254 im Bereich Hainstr./Dresdner Str. für Anbindung
Sachsenallee nötig
Veränderungen Gebiet Euba
Linie 86 (ehem. Linie 83) im 60-Min-Takt
Verstärkerfahrten im Schülerverkehr
Verlängerung Linie 89 (ehem. Linie 86) über Beuthenberg hinaus zur Endstelle Dresdner Str.
Verlegung des Haltepunktes Schönau an die Messe
Barrierefreien Zugang schaffen
Erhöhung der Attraktivität anliegender Einrichtungen
In den Anlagen 8a und 8b ist das Angebotsnetz 2017+ grafisch dargestellt. In den Grafiken wird nach Linien des
Chemnitzer Modells, Straßenbahnlinien, Stadtbuslinien und Regionalbuslinien unterschieden.
Die Linien des Chemnitzer Modells, Straßenbahnlinien und Stadtbuslinien werden Netzhierarchien zugeordnet.
Die Hierarchien werden durch die Liniencharakteristik geprägt. Folgende Einteilung wird vorgenommen:
Hauptnetz – Chemnitzer Modell: Haupttakt 30 / 60 Minuten und über Zentralhaltestelle –
Linien C 11, C 13, C 14, C 15, C 18
Hauptnetz – Straßenbahnlinien: Haupttakt 10 Minuten und über Zentralhaltestelle
Straßenbahnlinien 1, 2, 3, 4, 5
Hauptnetz – Stadtbuslinien: Haupttakt 10 Minuten
Linien 21, 31, 41, 51, 62, 72
Erweitertes Radialnetz – Stadtbuslinien: verkehren über Zentralhaltestelle oder enden dort
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 45 von 107
Linien 22, 23, 32, 52, 79
Peripheres Netz – Stadtbuslinien: tangentiale Verbindungen oder Zubringerlinien
Linien 26, 33, 39, 42, 43, 46, 53, 56, 59, 63, 69, 76, 86, 89, 96
Ergänzungslinien Schülerverkehr – Stadtbuslinien: Einzelne Fahrten im Stadtgebiet zur Sicherung des
Schülerverkehrs
Linien S 91, S 92, 254 (Verdichter)
Nachtlinien – Stadtbuslinien: Takt 60 Minuten mit Rendezvous an der Zentralhaltestelle
Linien N 11, N 12, N 13, N 14, N 15, N 16, N 17, N 18
Hauptnetz – Chemnitzer Modell
C 11: Hauptbahnhof – ZH – Altchemnitz – Stollberg (unverändert)
C 13: Burgstädt – Hauptbahnhof – ZH (– Technopark – Thalheim – Aue)
ggf. Durchbindung über Technopark bis über Thalheim bis Aue
60-min-Takt
C 14: Mittweida – Hauptbahnhof – ZH (– Technopark – Thalheim – Aue)
ggf. Durchbindung über Technopark über Thalheim bis Aue
60-min-Takt
C 15: Hainichen – Hauptbahnhof – ZH – Technopark
Durchbindung bis Technopark
60-min-Takt
C 18: Hauptbahnhof – ZH – Technopark – Thalheim – Aue Entscheidung zu den konkret durchzubindenden Linien (C 13 / C 14 mit C 18) noch ausstehend.
Effekte:
Die Durchbindung der Linien bis Technopark in Kombination mit der neuen Straßenbahnlinie 3
ermöglicht eine sehr dichte Fahrtenfolge.
Die Durchbindung der Linien über Thalheim bis Aue ermöglicht einen 30-min-Takt zwischen
Technopark und Thalheim sowie einen 1-h-Takt bis Aue.
Hauptnetz – Straßenbahnlinien
Linie 1: Schönau – Brückenstraße/Freie Presse (unverändert)
Linie 2: Bernsdorf – Brückenstraße/Freie Presse (unverändert)
Linie 3: Hauptbahnhof – Technopark
neue Linie (Überlagerung mit Chemnitzer Modell Linien C 13 – C 15)
neue Streckenerschließung bis Technopark
verbindet die Universitätsstandorte Straße der Nationen und Reichenhainer Straße umsteigefrei
am Hauptbahnhof erfolgt Montag bis Freitag außerhalb der Rendezvouszeiten die Verknüpfung mit
der Straßenbahnlinie 4 nach Hutholz
Linie 4: Hauptbahnhof – Hutholz
am Hauptbahnhof erfolgt Montag bis Freitag außerhalb der Rendezvouszeiten die Verknüpfung mit
der Straßenbahnlinie 3
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 46 von 107
Linie 5: Hutholz – Gablenz (unverändert)
Linie 6: entfällt
Hauptnetz – Stadtbuslinien
Linie 21: Ebersdorf – ZH – Chemnitz-Center (Siemens)
Veränderungen Linienweg:
im Bereich Thomas-Mann-Platz und Hauptbahnhof Linienführung von Frankenberger Str. über
Dresdner Str. und Busschleuse zur Hainstr. und über Gießerstr. wieder zurück auf Dresdner Str.
Option: Erweiterung Linie 21 über Siemens hinaus bis zum Kreisverkehrsplatz B 95/ Obere Hauptstr.
Veränderungen Haltestellen:
Entfall Haltestellen Fürstenstr., Forststr. und Palmstr.
neue Haltestellen an der Sachsenallee, in der Busschleuse (Philippstr.) und am Hbf. Ost
Effekte:
direkte Anbindung von Borna, Schloßchemnitz, Ebersdorf und Hilbersdorf an den Hauptbahnhof
(Hbf. Ost)
Verbesserung der Anbindung des Einkaufszentrums Sachsenallee
Linie 31: Flemmingstr. – ZH – Yorckgebiet
Veränderung Linienweg:
im Bereich Hauptbahnhof Linienführung von Fürstenstr. über Hainstr. und Gießerstr. zur Dresdner Str.
alle Fahrten über Klinikum Flemmingstr.
Veränderung Haltestellen:
zusätzlich Bedienung Haltestelle Fürstenstr. und neue Haltestelle Hbf. Ost
Effekte:
direkte Anbindung von Kaßberg, Altendorf, Yorckgebiet und Sonnenberg an den Hauptbahnhof
(Hbf. Ost)
Stärkung Anbindung Klinikum Flemmingstr.
Direktverbindung Hauptbahnhof – Rehabilitationszentrum für Blinde
Linie 41: Schönau – Reichenbrand – Grüna (unverändert)
Ausnahme:
Bedienung von Mittelbach in Zeiten, in welchen kein 60-min-Takt durch den Regionalverkehr
gewährleistet ist (ALiTa ab Kirche Reichenbrand, vor allem am Wochenende und in den
Abendstunden)
Effekte:
Sicherung der Erreichbarkeit Mittelbachs an Wochenenden und in den Abendstunden
Linie 51: Yorckgebiet/Zeisigwald, Klinik Bethanien – Zentralhaltestelle
Veränderung Linienweg:
Linienabschnitt zwischen Reichenhain/Altchemnitz und Zentralhaltestelle entfällt (Ersatz durch neue
Straßenbahnlinie 3, Chemnitzer Modell und Linien 53, 73 und S 91)
veränderte Linienführung von August-Bebel-Str. über Müllerstr., Mühlenstr., Theaterstr., Bahnhofstr.
zur Zentralhaltestelle
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
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Verknüpfung mit Linien 22 und 52 an der Zentralhaltestelle
Veränderung Haltestellen:
Entfall Haltestellen Zöllnerstr., Omnibusbahnhof, Theaterplatz, Roter Turm, Annenstr., Südbahnhof,
Stadlerplatz/Ebertstr., TU Reichenhainer Str., TU Campus, Städtischer Friedhof, Sportforum,
Jägerschlößchenstr., TU Erfenschlager Str., Reichenhainer Mühlberg, Am Stollen, Bernsdorfer Str.,
Reichenhain, Bahnhof Reichenhain, Altchemnitz
neue Haltestelle Wilhelm-Külz-Platz, Bedienung Haltestellen Müllerstr., Am Stadtbad, Innere
Klosterstr. und Getreidemarkt/Rosenhof
Effekte:
Stärkung ÖSPV-Anbindung Brühl/Josephinenplatz/Zöllnerplatz
ÖSPV-Lückenschluss Mühlenstr. – Theaterstr.
Stärkung Innenstadtzugang Nord über Innere Klosterstr.
Linie 62/72 Flemmingstr./Rottluff – Gablenz/Heimgarten
im Rendezvousverkehr immer zur Flemmingstr.
Erweitertes Radialnetz – Stadtbuslinien
Linie 22 Glösa – Zentralhaltestelle
Veränderung Linienweg:
ab Zentralhaltestelle, Bahnhofstr., Georgstr., Str. der Nationen, Müllerstr., Blankenauer Str.
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestellen Stefan-Heym-Platz, Waisenstr., Hbf. Bahnhofstr.,
Omnibusbahnhof, Zöllnerstr., neue Haltestelle Wilhelm-Külz-Platz und Entfall der Haltestellen
Müllerstr., Georgbrücke, Am Stadtbad, Stadthalle, Roter Turm (Ersatz durch neue Linie 51)
Effekte:
ÖSPV-Anbindung Glösa, Furth, Teile von Schlosschemnitz an Hauptbahnhof
Linie 23 Heinersdorf – Zentralhaltestelle – Neefepark (unverändert)
Linie 32 Reichenbrand – RabensteinCenter – Rottluff – Zentralhaltestelle – Dresdner Str.
Veränderung Linienweg:
Verlängerung bis Wendeanlage Reichenbrand über Unritzstr. und Zwickauer Str.
Veränderung Haltestellen:
zusätzlich Bedienung Haltestellen Zugang zur Pelzmühle, Röntgenstr., Kirche Reichenbrand und
Reichenbrand
Entfall der Haltestelle Rabenstein, Tierpark
Effekte:
Verbesserung der Schulwegebeziehung zwischen Rabenstein und Reichenbrand
Verbesserung der ÖSPV-Anbindung von Reichenbrand an das DRK-Krankenhaus
Linie 52 Chemnitzer Str. – Zentralhaltestelle (ehem. Linie 22)
Veränderung Linienweg:
Verlängerung Chemnitzer Str. bis Hutholz
veränderte Linienführung:
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ab Altchemnitzer Str., Südbahnstr., Bernsdorfer Str., Ritterstr., Zschopauer Str., Zentralhaltestelle
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestellen, Clara-Zetkin-Str./Schauspielhaus, Bernsbachplatz, Fritz-
Fritzsche-Str., Johannes-Dick-Str., Marie-Tilch-Str. und Hutholz und Entfall der Haltestellen Annenstr.
und Südbahnhof
Effekte:
Stärkung ÖSPV-Anbindung im Bereich Fritz-Fritzsche-Str.
Linie 79 Zentralhaltestelle –Küchwald (ehem. Linie 76)
Veränderung Linienweg:
Linienabschnitt zwischen Küchwald und Klinikum Küchwald entfällt
Veränderung Haltestellen:
Entfall der Haltestellen Eisstadion, Am Küchwald, Küchwald
Effekte:
ÖSPV-Erschließung Wohngebiet Küchwald durch neuen Haltepunkt Küchwald (Chemnitzer Modell)
Peripheres Netz – Stadtbuslinien
Linie 26 Hutholz – Schönau (unverändert)
Linie 33 Adelsberg – Bernsdorf (unverändert)
Linie 39 Klaffenbach – Hutholz (unverändert; ehem. Linie 36)
Linie 42 Schönau – Rabenstein, Grünaer Str. (ehem. Linie 73)
Taktverdichtung auf 20-min-Takt
Effekte:
Sicherung des Betriebsablaufs
Möglichkeit zur Erschließung weiterer Fahrgastpotentiale
Linie 43 Gablenz/Adelsberg/Schösserholz – Am Flughafen – Neefepark – Bf. Siegmar – RabensteinCenter –
Rabenstein, Tierpark
Veränderung Linienweg:
Entfall der Flügelung von/nach RabensteinCenter und Tierpark; Linie verkehrt künftig immer über
RabensteinCenter zum Tierpark
keine permanente Einkürzung der Linie in den Abendstunden und am Wochenende
Veränderung Haltestellen:
Entfall Haltestelle An den Alten Lehden
Effekte:
einheitliche und transparente Linienführung
verbesserte Anbindung DRK-Krankenhaus und Tierpark
Bedienung des Linienabschnitts zwischen Am Flughafen und Schösserholz auch in den
Abendstunden und am Wochenende
Linie 46 Ortseingang Wittgensdorf – Wittgensdorf Mitte - Borna
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Veränderung Linienweg:
Linie verkehrt zwischen Ortseingang Wittgensdorf, Haltepunkt Wittgensdorf Mitte und Borna
Entfall Linienabschnitt zwischen Borna und Glösa (Ersatz durch Linie 63)
Entfall Linienabschnitt zw. Am Regenbogenhaus und Wittgensdorfer Höhe (Ersatz durch Linie 96)
Veränderung Haltestellen:
Bedienung der Haltestellen Ortseingang Wittgensdorf, Unterer Bahnhof Wittgensdorf, Marktsteig
Wittgensdorf, Herzogshöhe und Rathaus Wittgensdorf im Stundentakt
Entfall der Haltestellen Louis-Otto-Str., Eisstadion, Waldrand, Wittgensdorfer Str. 52, Haltepunkt
Borna, Bornaer Str. 86/95, Bornaer Str. 110/137, Sandstr., Bornaer Str./Blankenburgstr. und Glösa
Entfall der Haltestellen Wittgensdorfer Höhe, Alte Herrenhaider Str., Steinbruchsweg, Oberer Bahnhof
Wittgensdorf, Obere Hauptstr. 99, Nordplatz, Obere Hauptstr. 72, Bräuteichweg, Am
Regenbogenhaus
Effekte:
Unterdorf Wittgensdorf erhält regelmäßige Anbindung und wird auch am Wochenende und in den
Abendstunden bedient
transparenter Linienverlauf
Linie 46 Zubringer Chemnitzer Modell am Haltepunkt Wittgensdorf Mitte
Linie 52 Hutholz – Vita Center – Morgenleite
Entfall (Ersatz durch neue Linie 52 und Linie 53)
Entfall Haltestellen Morgenleite, Max-Türpe-Str., Wilhelm-Firl-Str., Robert-Siewert-Str.
Linie 53 TU Campus – Bernsdorf – Reichenhain – Bahnhof Reichenhain – Altchemnitz – Scheffelstr –
Chemnitzer Str.
neue Linie (Ersatz für die Linie 51 (zwischen Zentralhaltestelle und Reichenhain/Altchemnitz) und
Linie 52
Linienweg:
Linie verkehrt vom TU Campus , Reichenhainer Str., Augsburger Str., Bernsdorfer Str., Querung
Südverbund, Jägerschlößchenstr., Am Stollen, Gornauer Str., Erfenschlager Str., Annaberger Str.,
Scheffelstr., Helbersdorfer Str., Friedrich-Hähnel-Str., Stollberger Str., Wladimir-Sagorski-Str.,
Burkhardtsdorfer Str., Markersdorfer Str., Arno-Schreiter-Str., Wolgograder Allee bis Chemnitzer Str.
Haltestellen:
TU Campus, Städtischer Friedhof, Sportforum, Grenzgraben, Marktsteig, Augsburger Str., Bernsdorf,
Katharina-von-Bora-Str., Rohr- und Kaltwalzwerk, Bernsdorfer Str., Reichenhain, Bernsdorfer Str., Am
Stollen, Reichenhainer Mühlberg, Bahnhof Reichenhain, Altchemnitz, Schneeberger Str.,
AltchemnitzCenter, Schule Altchemnitz, Scheffelstr., VW/Lebenshilfe, Stadtpark, Friedrich-Hähnel-Str.
(auf Helbersdorfer Str.), neue Haltestelle (Friedrich-Hähnel-Str. 9-11), Dr. Salvador-Allende-Str.,
Südring, Heiterer Blick, Vita-Center, Albert-Köhler-Str., Fleischergasse, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche,
neue Haltestelle (Arno-Schreiter-Str. 1 und/oder 7), Arno-Schreiter-Str., Max-Müller-Str., Alfred-
Neubert-Str., Chemnitzer Str.
Effekte:
neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung durch Tangentialverbindung
Linie 53 Zubringer Chemnitzer Modell am Bahnhof Reichenhain sowie zur Linie 2 in Bernsdorf
Sicherung der Erschließung OT Reichenhain und Fritz-Heckert-Quartier
Einbindung Helbersdorf in Quartiererschließung (Anbindung Vita-Center)
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Linie 56 Bernsdorf – Kleinolbersdorf/Altenhain (unverändert)
Linie 59 Hutholz – Neefepark (unverändert; ehem. Linie 93)
Linie 63 Ebersdorf – Glösa
Veränderung Linienweg:
Übernahme Linienabschnitt zwischen Glösa und Borna von Linie 46
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestellen Louis-Otto-Str., Eisstadion, Waldrand, Wittgensdorfer Str. 52,
Haltepunkt Borna, Bornaer Str. 86/95, Bornaer Str. 110/137, Sandstr., Bornaer Str./Blankenburgstr.
Effekte:
Stärkung der ÖSPV-Anbindung im Linienabschnitt zwischen Glösa und Borna durch 30-min-Takt
Linie 69 Ebersdorf, Brettmühle – Bahnhof Hilbersdorf (unverändert; ehem. Linie 66)
Linie 76 Eibenberg – Bahnhof Einsiedel (-Gymnasium Einsiedel) (ehem. Linie 53)
Veränderung Linienweg:
Linie verkehrt zwischen Eibenberg und Bahnhof Einsiedel
Bedienung des Gymnasiums Einsiedel zu Schulbeginn- und endzeiten
Entfall Linienabschnitt zwischen Bahnhof Einsiedel (Rathaus Einsiedel) und Altchemnitz (ab
Inbetriebnahme Chemnitzer Modell im 30-min-Takt)
Veränderung Haltestellen:
Entfall Haltestellen Kindergarten Einsiedel, Funkstr., Kurt-Franke-Str., Am Gutsberg, An der
Walzenmühle, Gornauer Str., Bahnhof Reichenhain, Altchemnitz
Effekte:
Eibenberg und Berbisdorf erhalten permanentes und transparentes ÖSPV-Angebot, auch am
Wochenende und in den Abendstunden
Linie 76 Zubringer Chemnitzer Modell am Bahnhof Einsiedel
Linie 86 Gablenzplatz – Euba (– Niederwiesa) (ehem. Linie 83)
Linie verkehrt künftig im 60-Min-Takt
Linie 89 Gablenz – Beuthenberg (ehem. Linie 86)
Veränderung Linienweg:
Verlängerung der Linie über den Beuthenberg hinaus zur Endstelle Dresdner Str.
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestelle Dresdner Str.
Effekte:
neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung z.B. Richtung Innenstadt, zur Sachsenallee bzw.
Klinikum Dresdner Str.
Linie 96 Wittgensdorf, Kornweg – Chemnitz-Center
neue Linie (Ersatz für die ehemalige Linie 46 im Oberdorf)
Linienweg:
Linie verkehrt ab Wittgensdorf, Kornweg, Chemnitzer Str., Obere Hauptstr., Röhrsdorfer Allee,
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Nordstr., B95/Leipziger Str., Chemnitz-Center
Haltestellen:
Wittgensdorf, Kornweg, Haltepunkt Wittgensdorf Mitte, Schule Wittgensdorf, Am Regenbogenhaus,
Bräuteichweg, Obere Hauptstr. 72, Nordplatz, Obere Hauptstr. 99, Oberer Bahnhof Wittgensdorf,
Steinbruchsweg, Obere Hauptstr., neue Haltestelle Röhrsdorfer Allee/…, Röhrsdorfer Allee/Siemens,
Röhrsdorfer Allee/Nordstr., Gasthof Wildpark/Wildparkstr., Chemnitz-Center
Effekte:
neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung durch Tangentialverbindung
Linie 96 Zubringer Chemnitzer Modell am Haltepunkt Wittgensdorf Mitte
Ergänzungslinien Schülerverkehr – Stadtbuslinien
Linie 254 (Verdichter) Chemnitz-Center – Löbenhainer Str.
analog der Fahrten im Schülerverkehr am Morgen werden im Schülerverkehr am Nachmittag drei
Fahrtenpaare auf dieser Relation realisiert
Fahrten in Kombination mit der RV-Linie 254
Linie S 91 TU Campus – Bernsdorf – Gablenzplatz – Humboldtplatz
Veränderung Linienweg:
Verlängerung bis TU Campus
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestellen Städtischer Friedhof, TU Campus
Effekte:
Verbesserung der Umsteigemöglichkeiten von/zur Straßenbahnlinie 3 bzw. zu Linien des Chemnitzer
Modells
Linie S 92 Klaffenbach – Altchemnitz – Gymnasium Einsiedel
Ersatz für die Fahrt im Schülerverkehr der ehemaligen Linie 53 am Morgen
Nachtlinien – Stadtbuslinien
Linie N11 Zentralhaltestelle – Ebersdorf (unverändert)
Linie N12 Zentralhaltestelle – Yorckgebiet (unverändert)
Linie N13 Zentralhaltestelle – Adelsberg (unverändert)
Linie N14 Zentralhaltestelle – Bernsdorf (unverändert)
Linie N15 Zentralhaltestelle – Hutholz (unverändert)
Linie N16 Zentralhaltestelle – RabensteinCenter (unverändert)
Linie N17 Zentralhaltestelle – Talanger (unverändert)
Linie N18 Zentralhaltestelle – Borna (unverändert)
Die Festsetzung des Verkehrsangebotes bedarf langwieriger Planungen und Verhandlungen, die im Vorfeld der
Erstellung des NVPs für die Stadt Chemnitz erfolgten.
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Im Rahmen der Fortschreibung des NVPs wird der Umfang der Verkehrsleistungen im ÖSPV der Stadt Chemnitz
festgelegt.
Dabei erfolgt auch die Unterteilung nach Verkehrszeiten entsprechend den Bedienstandards.
Aus den Anlagen 9 a-d sind die Verkehrszeiten und Taktpläne unterschieden nach Mo-Fr schultags/ferientags
sowie Samstag und Sonn-/Feiertags ersichtlich. In der Anlage 10 wird der Umfang der Verkehrsleistungen im
ÖSPV der Stadt Chemnitz je Linie definiert. Eine Übersicht zeigt Tabelle 19.
Tabelle 19: Verkehrsleistungen ÖSPV Angebotsnetz 2017+ der Stadt Chemnitz
Netzhierarchie Linienleistung
[Tsd. Fplkm/a]31
Hauptnetz – Straßenbahnlinien 1.844
Hauptnetz – Stadtbuslinien 2.373
Erweitertes Radialnetz – Stadtbuslinien 1.609
Peripheres Netz – Stadtbuslinien 2.503
Ergänzungslinien Schülerverkehr – Stadtbuslinien 24
Nachtlinien – Stadtbuslinien 280
Summe: 8.633
Zur Sicherung sowie zur weiteren Optimierung der Wirtschaftlichkeit und der Integration des
Nahverkehrsangebotes in der Stadt Chemnitz werden die innerstädtischen Linien planerisch und rechtlich
zusammengefasst und als sogenannte Linienbündel definiert.
Mit der Linienbündelung in Chemnitz sind folgende Zielstellungen verbunden:
Synergieeffekte bei der Umlauf- und Dienstplanung, beim Fahrzeugeinsatz und der Vorhaltung von
Reservefahrzeugen,
bessere Koordinierung bei der Aufstellung und Abstimmung einzelner Linienfahrpläne, insbesondere bei
der Planung und Sicherung von Anschlussverbindungen zwischen den Linien und bei der
Kommunikation des Betriebspersonals untereinander (z. B. bei Verspätungen und Störungen).
Die Betriebszweige Straßenbahn und Bus sind bei der Bildung von Linienbündeln aufgrund der unterschiedlichen
Systemeigenschaften getrennt zu betrachten. Die Linien des Chemnitzer Modells sind in Aufgabenträgerschaft
des VMS und damit keinem Linienbündel der Stadt Chemnitz zugeordnet.
Alle Straßenbahnlinien sollen in einem Linienbündel A (Straßenbahn) zusammengefasst werden.
Linienbündel A (Straßenbahn)
1 Schönau - Brückenstr./Freie Presse
2 Bernsdorf - Brückenstr./Freie Presse
3 Technopark - Hauptbahnhof
4 Hutholz - Hauptbahnhof
5 Gablenz - Hutholz
Die Verkehrsleistung des Linienbündels A umfasst 1,844 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Alle innerstädtischen Buslinien sollen in einem Linienbündel B (Stadtbus) zusammengefasst werden. Dabei
handelt es sich um:
1. alle Stadtbuslinien, die ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Chemnitz verkehren
31
ohne Leistungen der Linien des Chemnitzer Modells
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(Linien 22 , 23, 26, 31, 32, 33, 42, 43, 46, 51, 52, 53, 56, 59, 62, 63, 69, 72, 73, 79, 89, 96, S91, S92,
Verdichterfahrten auf der Linie 254)
2. alle Stadtbuslinien, die ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Chemnitz verkehren, jedoch
betrieblich mit stadtgrenzüberschreitenden Linien verbunden sind
(Linien 21, 41)
3. alle Stadtbuslinien, die abschnittsweise auch Leistungen außerhalb des Stadtgebietes Chemnitz
erbringen; jedoch mit überwiegenden Leistungsanteilen im Stadtgebiet und wesentliche
Verkehrsbedeutung für das Stadtgebiet haben
(Linien 39, 86, 76)
4. alle Buslinien des Nachtverkehrs in Chemnitz
(Linien N11 – N18)
Linienbündel B (Stadtbuslinien)
21 (Siemens) – Chemnitz Center – Zentralhaltestelle - Ebersdorf
22 Glösa – Zentralhaltestelle
23 Heinersdorf – Zentralhaltestelle – Neefepark
26 Hutholz – Schönau
31 Flemmingstr. – Zentralhaltestelle – Yorckgebiet
32 Reichenbrand – Rottluff – Zentralhaltestelle – Dresdner Str.
33 Bernsdorf – Adelsberg – (Schösserholz)
39 Klaffenbach – Hutholz
41 Schönau – Reichenbrand – Grüna/Mittelbach
42 Schönau – Rabenstein, Grünaer Str.
43 Gablenz/Adelsberg/Schösserholz – Rabenstein, Tierpark
46 Wittgensdorf, Ortseingang – Borna
51 Zeisigwald, Klinik Bethanien/ Yorckgebiet – Zentralhaltestelle
52 Hutholz – Zentralhaltestelle
53 TU Campus – Chemnitzer Str.
56 Bernsdorf – Kleinolbersdorf/Altenhain – Bernsdorf
59 Hutholz – Neefepark
62 Flemmingstr. – Gablenz
63 Ebersdorf – Borna
69 Bahnhof Hilbersdorf – Ebersdorf, Brettmühle
72 Rottluff – Heimgarten
73 TU Campus – Altchemnitz
76 Eibenberg/Berbisdorf – Bahnhof Einsiedel
79 Klinikum Küchwald – Zentralhaltestelle
86 Gablenzplatz – Niederwiesa
89 Gablenz – Dresdner Str.
96 Wittgensdorf, Kornweg – Chemnitz Center
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Linienbündel B (Stadtbuslinien)
S 91 Humboldtplatz – TU Campus
S 92 Klaffenbach – Gymnasium Einsiedel
254 (Verdichter) Löbenhainer Str. – Chemnitz Center
N11 Zentralhaltestelle – Ebersdorf
N12 Zentralhaltestelle – Yorckgebiet
N13 Zentralhaltestelle – Adelsberg
N14 Zentralhaltestelle – Bernsdorf
N15 Zentralhaltestelle – Hutholz
N16 Zentralhaltestelle – RabensteinCenter
N17 Zentralhaltestelle – Talanger
N18 Zentralhaltestelle – Borna
Die Verkehrsleistung des Linienbündels B umfasst 6,789 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Das gesamte Chemnitzer ÖPNV-Netz ist dem Ansatz nach intermodal vernetzt, unabhängig von den auf den
einzelnen Linien tatsächlich eingesetzten Linienverkehrsmitteln. Erst durch die enge Verzahnung der
Verkehrsträger Bus und Straßenbahn ist es überhaupt möglich, dem Anspruch an eine umfassende
Mobilitätsdienstleistung im gesamten Stadt- und Bediengebiet gerecht zu werden. So ergänzen sich beide
Verkehrsträger hinsichtlich der Bedienung der Hauptachsen und der Zubringer- und Abholfunktion an den
verkehrlichen Schnittstellen. Das plastischste Beispiel für die verkehrsmittelübergreifende Funktionalität liefert die
Zentralhaltestelle, die beide Verkehrsträger sowohl räumlich als auch zeitlich eng verzahnt.
Für die Stadt Chemnitz werden für das Angebotsnetz 2017+ Verknüpfungspunkte definiert. Alle dort zu
verknüpfenden Linien werden Kategorien zugeordnet.
Grundsätzlich werden alle Verknüpfungspunkte bezüglich der Realisierung von Anschlüssen betrachtet, die
Kategorien sollen eine Priorisierung erleichtern.
Kategorie 1 hohe Taktfrequenz (i. d. R. keine Planung von Anschlüssen)
Kategorie 2 wird vorrangig bei der Anschlussplanung betrachtet
Kategorie 3 wird nachrangig bei der Anschlussplanung betrachtet
In Anlage 11 sind die Verknüpfungspunkte mit den jeweils dort verkehrenden Linien gelistet. In der Anlage 8a
sind die Verknüpfungspunkte mit ihrer Lage im Liniennetz grafisch dargestellt.
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6.2 Angebotsnetz 2017+ erweitert
Ziel der Fortschreibung des NVPs 2016-2020 ist die Weiterentwicklung des ÖPNV-Netzes in der Stadt Chemnitz,
um somit mehr Fahrgäste im Chemnitzer ÖPNV sowie einen höheren ÖPNV-Anteil an den täglichen Wegen zu
erreichen (siehe Abbildung 16).
Abbildung 16: Strategie und Maßnahmenübersicht32
Wesentliche Bestandteile zur Erreichung der Zielvorgaben sind:
stärkere Vernetzung des ÖPNV durch Netzergänzungen – insbesondere tangentiale Verbindungen –
und die damit erreichbare Verbesserung des Reisezeitverhältnisses zwischen ÖPNV und MIV,
Realisierung und Sicherung der im vorliegenden Nahverkehrsplan festgesetzten Bedien- und
Qualitätsstandards.
Bedienungslücken schließen,
Verbesserung der zeitlichen Verfügbarkeit des ÖPNV in den Abendstunden und an den Wochenenden
entsprechend den strukturellen Bedingungen der jeweiligen Stadtgebiete; dazu wird eine Anpassung der
Betriebszeiten vorgenommen,
Vermeidung von überlagernden Verkehren sowie konsequente Einbindung des Chemnitzer Modells,
weitere Ausprägung einer klaren Linienhierarchie mit klaren Taktschemen,
Sicherstellung der fahrplantechnologischen Vernetzung an den Verknüpfungsstellen sowie Schaffung
entsprechender infrastruktureller Voraussetzungen,
Straßenbahnnetzerweiterungen
32
Quelle: AG Nahverkehrsplan der Stadt Chemnitz
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Entsprechend der Bewertung des ÖPNV-Angebotes in der Stadt Chemnitz wurden Planungen für die Entwicklung
und Verbesserung des Angebots vorgenommen. Diese beziehen sich gemäß der begrenzten
Aufgabenträgerschaft der Stadt auf das Angebot des straßengebundenen ÖPNV (ÖSPV).
Die Netzentwicklung des ÖSPV in der Stadt Chemnitz basiert in den kommenden Jahren auf der Umsetzung der
Bedienstandards unter Berücksichtigung der vorgegebenen Qualitätsanforderungen sowie der
Infrastrukturmaßnahmen unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Barrierefreiheit.
Die Stadt Chemnitz hat - unter Beachtung des finanziellen Rahmens - folgende Projekte zur Ausweitung des
ÖPNV-Angebotes geplant.
Inbetriebnahme Durchfahrt Chemnitz Hauptbahnhof ( 1. Halbjahr 2016)
Durchbindung der Linien des Chemnitzer Modells bis ins Stadtzentrum
Neubau Straßenbahntrasse Reichenhainer Straße und
Anbindung an Eisenbahnnetz über Thalheim nach Aue
Kombination der Straßenbahnlinie 3 mit dem Chemnitzer Modell im Stadtgebiet zwischen Hauptbahnhof
und Technopark
verbindet die Universitätsstandorte Straße der Nationen und Reichenhainer Straße umsteigefrei
am Hauptbahnhof erfolgt die Verknüpfung mit der Straßenbahnlinie 4 nach Hutholz
Durchbindung des Chemnitzer Modells über Thalheim bis Aue
Busneuordnung Gebiet Reichenhain
neue Linie 73 (TU Campus – Altchemnitz)
neue Linie 53 (TU Campus – Bernsdorf – Reichenhain – Altchemnitz – Helbersdorf – Morgenleite -
Markersdorf – Chemnitzer Straße)
Neuordnung ÖV Gebiet Einsiedel/ Berbisdorf (ehem. Linie 53)
Schaffung drei neuer Haltepunkte für Chemnitzer Modell auf der Eisenbahnstrecke über Thalheim nach
Aue im Stadtgebiet Chemnitz sowie Verlegung des Hp Einsiedel Gymnasium (Teil A Tabelle 23:
Chemnitzer Modell – Stufe 2 – Haltestellenmaßnahmen SPNV)
neue Linie 76 erschließt Eibenberg und Berbisdorf und stellt an der neuen Verknüpfungsstelle
Bf Einsiedel Anbindung an das Chemnitzer Modell (30-min-Takt) her
Schülerverkehr wird durch neue Linie S 92 sichergestellt
Busneuordnung Hutholz
Buslinie 52 (ehem. Linie 22) wird bis Verknüpfungsstelle Hutholz verlängert
Abstimmung mit neuer Buslinie 53
Busneuordnung Gebiet Rabenstein – Reichenbrand - Siegmar
Linie 43 mit allen Fahrten über Rabenstein-Center zum DRK-Krankenhaus
Linie 32 wird verlängert bis Wendeanlage Reichenbrand
ehem. Linie 73 wird zur Linie 42 und im Angebot von 30-min-Takt auf 20-min-Takt verdichtet
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Neubau Haltepunkt Küchwald
Nutzung Chemnitzer Modell (60-min-Takt) bis Stadtzentrum
Nach Fertigstellung des Haltepunktes Entfall des Abschnittes Küchwald (Rilkestr.) – Klinikum Küchwald
der Linie 79
Busneuordnung Gebiet Wittgensdorf
Linie 46 wird umgestaltet und ermöglicht Anbindung Ortslage Wittgensdorf an Chemnitzer Modell (Hp
Wittgensdorf Mitte) sowie am neuen Endpunkt Borna Anschluss zu Stadtbuslinien 21 und 63
Linie 63 verkehrt von Ebersdorf neu bis Borna als Tangentiallinie (ehem. Linie 46 im 60-min-Takt
zwischen Glösa und Borna)
neue Linie 96 Chemnitz Center – Siemens – Wittgensdorf; ermöglicht Anbindung Ortslage Wittgensdorf
an Chemnitzer Modell (Hp Wittgensdorf Mitte)
Schaffung ÖPNV-Anbindung am Hauptbahnhof für die Linien 21 und 31
veränderter Linienverlauf Linie 21 (Ebersdorf – Chemnitz-Center) sowie Linie 31 (Flemmingstraße –
Yorckgebiet) im Bereich Hauptbahnhof Ost
Der Verlauf der Linie 21 im Bereich zwischen Frankenberger Str. und Hainstr. erfolgt zukünftig über
Sachsenallee; Busschleuse für Linie 21/254 im Bereich Hainstr./Dresdner Str. für Anbindung
Sachsenallee nötig
Veränderungen Gebiet Euba
Verlängerung Linie 89 (ehem. Linie 86) über Beuthenberg hinaus zur Endstelle Dresdner Str.
Verlegung des Haltepunktes Schönau an die Messe
Barrierefreien Zugang schaffen
Erhöhung der Attraktivität anliegender Einrichtungen
Einführung Ringbuslinie
neue Linie 82 (TU Campus – Bernsdorf – Lutherviertel - Sonnenberg – Schloßberg – Kaßberg)
Erhöhung der Netzdichte, kürzere Reisezeiten durch mehr Direktverbindungen und Verringerung der
Umsteigehäufigkeit, Entlastung der Durchmesserlinien (21, 31) und der Radiallinie 51
Einführung Buslinie Grüna - Mittelbach
neue Linie 49 (Ortslage Grüna – Wohngebiet Hexenberg – Haltepunkt Grüna – über Mittelbacher Straße –
Ortslage Mittelbach)
Verlängerung Linie 42
Verlängerung der Linie 42 um Bedienung Keplerstraße - Harthweg
In den Anlagen 8a+ und 8b+ ist das Angebotsnetz 2017+ erweitert grafisch dargestellt. In den Grafiken wird nach
Linien des Chemnitzer Modells, Straßenbahnlinien, Stadtbuslinien und Regionalbuslinien unterschieden.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
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Die Linien des Chemnitzer Modells, Straßenbahnlinien und Stadtbuslinien werden Netzhierarchien zugeordnet.
Die Hierarchien werden durch die Liniencharakteristik geprägt. Folgende Einteilung wird vorgenommen:
Hauptnetz – Chemnitzer Modell: Haupttakt 30 / 60 Minuten und über Zentralhaltestelle –
Linien C 11, C 13, C 14, C 15, C 18
Hauptnetz – Straßenbahnlinien: Haupttakt 10 Minuten und über Zentralhaltestelle
Straßenbahnlinien 1, 2, 3, 4, 5
Hauptnetz – Stadtbuslinien: Haupttakt 10 Minuten und Ringbuslinie
Linien 21, 31, 41, 51, 62, 72, 82
Erweitertes Radialnetz – Stadtbuslinien: verkehren über Zentralhaltestelle oder enden dort
Linien 22, 23, 32, 52, 79
Peripheres Netz – Stadtbuslinien: tangentiale Verbindungen oder Zubringerlinien
Linien 26, 33, 39, 42, 43, 46, 49, 53, 56, 59, 63, 69, 76, 83, 89, 96
Ergänzungslinien Schülerverkehr – Stadtbuslinien: Einzelne Fahrten im Stadtgebiet zur Sicherung des
Schülerverkehrs
Linien S 91, S 92, 254 (Verdichter)
Nachtlinien – Stadtbuslinien: Takt 60 Minuten mit Rendezvous an der Zentralhaltestelle
Linien N 11, N 12, N 13, N 14, N 15, N 16, N 17, N 18
Hauptnetz – Chemnitzer Modell
C 11: Hauptbahnhof – ZH – Altchemnitz – Stollberg (unverändert)
C 13: Burgstädt – Hauptbahnhof – ZH (– Technopark – Thalheim – Aue)
ggf. Durchbindung über Technopark über Thalheim nach Aue
60-min-Takt
C 14: Mittweida – Hauptbahnhof – ZH (– Technopark – Thalheim – Aue)
ggf. Durchbindung über Technopark über Thalheim bis Aue
60-min-Takt
C 15: Hainichen – Hauptbahnhof – ZH – Technopark
Durchbindung bis Technopark
60-min-Takt
C 18: Hauptbahnhof – ZH – Technopark – Thalheim – Aue Entscheidung zu den konkret durchzubindenden Linien (C 13 / C 14 mit C 18) noch ausstehend.
Effekte:
Die Durchbindung der Linien bis Technopark in Kombination mit der neuen Straßenbahnlinie 3
ermöglicht eine sehr dichte Fahrtenfolge.
Die Durchbindung der Linien über Thalheim bis Aue ermöglicht einen 30-min-Takt zwischen
Technopark und Thalheim sowie einen 1-h-Takt bis Aue.
Hauptnetz – Straßenbahnlinien
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
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Linie 1: Schönau – Brückenstraße/Freie Presse (unverändert)
Linie 2: Bernsdorf – Brückenstraße/Freie Presse (unverändert)
Linie 3: Hauptbahnhof – Technopark
neue Linie (Überlagerung mit Chemnitzer Modell Linien C 13 – C 15)
neue Streckenerschließung bis Technopark
verbindet die Universitätsstandorte Straße der Nationen und Reichenhainer Straße umsteigefrei
am Hauptbahnhof erfolgt Montag bis Freitag außerhalb der Rendezvouszeiten die Verknüpfung mit
der Straßenbahnlinie 4 nach Hutholz
Linie 4: Hauptbahnhof – Hutholz
am Hauptbahnhof erfolgt Montag bis Freitag außerhalb der Rendezvouszeiten die Verknüpfung mit
der Straßenbahnlinie 3
Linie 5: Hutholz – Gablenz (unverändert)
Linie 6: entfällt
Hauptnetz – Stadtbuslinien
Linie 21: Ebersdorf – ZH – Chemnitz-Center (Siemens)
Veränderungen Linienweg:
im Bereich Thomas-Mann-Platz und Hauptbahnhof Linienführung von Frankenberger Str. über
Dresdner Str. und Busschleuse zur Hainstr. und über Gießerstr. wieder zurück auf Dresdner Str.
Option: Erweiterung Linie 21 über Siemens hinaus bis zum Kreisverkehrsplatz B 95/ Obere Hauptstr.
Veränderungen Haltestellen:
Entfall Haltestellen Fürstenstr., Forststr. und Palmstr.
neue Haltestellen an der Sachsenallee, in der Busschleuse (Philippstr.) und am Hbf. Ost
Effekte:
direkte Anbindung von Borna, Schloßchemnitz, Ebersdorf und Hilbersdorf an den Hauptbahnhof
(Hbf. Ost)
Verbesserung der Anbindung des Einkaufszentrums Sachsenallee
Linie 31: Flemmingstr. – ZH – Yorckgebiet
Veränderung Linienweg:
im Bereich Hauptbahnhof Linienführung von Fürstenstr. über Hainstr. und Gießerstr. zur Dresdner Str.
alle Fahrten über Klinikum Flemmingstr.
Veränderung Haltestellen:
zusätzlich Bedienung Haltestelle Fürstenstr. und neue Haltestelle Hbf. Ost
Effekte:
direkte Anbindung von Kaßberg, Altendorf, Yorckgebiet und Sonnenberg an den Hauptbahnhof
(Hbf. Ost)
Stärkung Anbindung Klinikum Flemmingstr.
Direktverbindung Hauptbahnhof – Rehabilitationszentrum für Blinde
Linie 41: Schönau – Reichenbrand – Grüna (unverändert)
Ausnahme:
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
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Bedienung von Mittelbach in Zeiten, in welchen kein 60-min-Takt durch den Regionalverkehr
gewährleistet ist (ALiTa ab Kirche Reichenbrand, vor allem am Wochenende und in den
Abendstunden)
Effekte:
Sicherung der Erreichbarkeit Mittelbachs an Wochenenden und in den Abendstunden
Linie 51: Yorckgebiet/Zeisigwald, Klinik Bethanien – Zentralhaltestelle
Veränderung Linienweg:
Linienabschnitt zwischen Reichenhain/Altchemnitz und Zentralhaltestelle entfällt (Ersatz durch neue
Straßenbahnlinie 3, Chemnitzer Modell und Linien 53, 73 und S 91)
veränderte Linienführung von August-Bebel-Str. über Müllerstr., Mühlenstr., Theaterstr., Bahnhofstr.
zur Zentralhaltestelle
Verknüpfung mit Linien 22 und 52 an der Zentralhaltestelle
Veränderung Haltestellen:
Entfall Haltestellen Zöllnerstr., Omnibusbahnhof, Theaterplatz, Roter Turm, Annenstr., Südbahnhof,
Stadlerplatz/Ebertstr., TU Reichenhainer Str., TU Campus, Städtischer Friedhof, Sportforum,
Jägerschlößchenstr., TU Erfenschlager Str., Reichenhainer Mühlberg, Am Stollen, Bernsdorfer Str.,
Reichenhain, Bahnhof Reichenhain, Altchemnitz
neue Haltestelle Wilhelm-Külz-Platz, Bedienung Haltestellen Müllerstr., Am Stadtbad, Innere
Klosterstr. und Getreidemarkt/Rosenhof
Effekte:
Stärkung ÖSPV-Anbindung Brühl/Josephinenplatz/Zöllnerplatz
ÖSPV-Lückenschluss Mühlenstr. – Theaterstr.
Stärkung Innenstadtzugang Nord über Innere Klosterstr.
Linie 62/72 Flemmingstr./Rottluff – Gablenz/Heimgarten
im Rendezvousverkehr immer zur Flemmingstr.
Linie 82 TU Campus – Bernsdorf – Lutherviertel – Sonnenberg – Schloßviertel – Kaßberg – TU Campus
neue Linie
Linienweg:
Linie verkehrt vom TU-Campus/Reichenhainer Str., Wartburgstr., Clausstr., Zietenstr., Heinrich-
Schütz-Str., Thomas-Mann-Platz, Müllerstr., Schloßteichstr., Hechlerstr., Salzstr., Konradstr., Paul-
Jäckel-Str., Beyerstr., Barbarossastr., Weststr., Reichsstr., Gustav-Freytag-Str., Bernsdorfer Str.,
Südbahnstr., Reichenhainer Str., Fraunhofer Str., Technopark, TU-Campus/Reichenhainer Str.
Haltestellen:
TU Campus (neu), Am Wartburghof, Wartburgstr. (neu), Altenhainer Str. (neu), Casparistr., Dürerstr.,
Uferstr. (neu), Zietenstr. (neu), Humboldtstr., Reinhardtstr., Thomas-Mann-Platz, Wilhelm-Külz-Platz
(neu), Müllerstr. (neu), Schloßviertel, Hechlerstr., Konradstr., Matthesstr. (neu, Umbenennung
Haltestelle Matthestr. in Leipziger Str.), Leonhardtstr., Henriettenstr., Barbarossastr. (neu), Kanzlerstr.,
Stephanplatz (neu), Bahnhof Mitte/Niklasberg (neu), Gustav-Freytag-Str. (neu),
Südbahnhof/Bernsbachplatz, Fraunhofer Str. Nord (neu), Fraunhofer Str. Süd (neu), Technopark
(neu), Planstr. (neu)
Effekte:
neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung sowie Verringerung der Umsteigehäufigkeit
umsteigefreie Anbindung der Wohngebiete an TU-Campus, Freizeiteinrichtungen und Einkaufszentren
Stärkung der Stadtgebiete mit positiver Entwicklung und des zentrumsnahen Wohngürtels durch
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Quervernetzung
Entlastung der Linien 21, 31 und 51
Erweitertes Radialnetz – Stadtbuslinien
Linie 22 Glösa – Zentralhaltestelle
Veränderung Linienweg:
ab Zentralhaltestelle, Bahnhofstr., Georgstr., Str. der Nationen, Müllerstr., Blankenauer Str.
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestellen Stefan-Heym-Platz, Waisenstr., Hbf. Bahnhofstr.,
Omnibusbahnhof, Zöllnerstr., neue Haltestelle Wilhelm-Külz-Platz und Entfall der Haltestellen
Müllerstr., Georgbrücke, Am Stadtbad, Stadthalle, Roter Turm (Ersatz durch neue Linie 51)
Effekte:
ÖSPV-Anbindung Glösa, Furth, Teile von Schlosschemnitz an Hauptbahnhof
Linie 23 Heinersdorf – Zentralhaltestelle – Neefepark (unverändert)
Linie 32 Reichenbrand – RabensteinCenter – Rottluff – Zentralhaltestelle – Dresdner Str.
Veränderung Linienweg:
Verlängerung bis Wendeanlage Reichenbrand über Unritzstr. und Zwickauer Str.
Veränderung Haltestellen:
zusätzlich Bedienung Haltestellen Zugang zur Pelzmühle, Röntgenstr., Kirche Reichenbrand und
Reichenbrand
Entfall der Haltestelle Rabenstein, Tierpark
Effekte:
Verbesserung der Schulwegebeziehung zwischen Rabenstein und Reichenbrand
Verbesserung der ÖSPV-Anbindung von Reichenbrand an das DRK-Krankenhaus
Linie 52 Chemnitzer Str. – Zentralhaltestelle (ehem. Linie 22)
Veränderung Linienweg:
Verlängerung Chemnitzer Str. bis Hutholz
veränderte Linienführung:
ab Altchemnitzer Str., Südbahnstr., Bernsdorfer Str., Ritterstr., Zschopauer Str., Zentralhaltestelle
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestellen, Clara-Zetkin-Str./Schauspielhaus, Bernsbachplatz, Fritz-
Fritzsche-Str., Johannes-Dick-Str., Marie-Tilch-Str. und Hutholz und Entfall der Haltestellen Annenstr.
und Südbahnhof
Effekte:
Stärkung ÖSPV-Anbindung im Bereich Fritz-Fritzsche-Str.
Linie 79 Zentralhaltestelle –Küchwald (ehem. Linie 76)
Veränderung Linienweg:
Linienabschnitt zwischen Küchwald und Klinikum Küchwald entfällt
Veränderung Haltestellen:
Entfall der Haltestellen Eisstadion, Am Küchwald, Küchwald
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
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Effekte:
ÖSPV-Erschließung Wohngebiet Küchwald durch neuen Haltepunkt Küchwald (Chemnitzer Modell)
Peripheres Netz – Stadtbuslinien
Linie 26 Hutholz – Schönau (unverändert)
Linie 33 Adelsberg – Bernsdorf (unverändert)
Linie 39 Klaffenbach – Hutholz (unverändert; ehem. Linie 36)
Linie 42 Schönau – Rabenstein, Grünaer Str. (ehem. Linie 73)
Taktverdichtung auf 20-min-Takt und Linienverlängerung Keplerstraße und Harthweg
Veränderung Linienweg:
Linienverlängerung ab Kopernikusstr., Keplerstr., Verbindungsstr. (neu), Harthweg, Kopernikusstr. zur
Sterzelstr. (sonst wie bisher)
Veränderung Haltestellen:
neue Haltestellen Keplerstr. und Zeunerstraße (Umbenennung Haltestelle Keplerstr. in Bürgelstr.)
Effekte:
Sicherung des Betriebsablaufs
Erschließung weiterer Fahrgastpotentiale
Linie 43 Gablenz/Adelsberg/Schösserholz – Am Flughafen – Neefepark – Bf. Siegmar – RabensteinCenter –
Rabenstein, Tierpark
Veränderung Linienweg:
Entfall der Flügelung von/nach RabensteinCenter und Tierpark; Linie verkehrt künftig immer über
RabensteinCenter zum Tierpark
keine permanente Einkürzung der Linie in den Abendstunden und am Wochenende
Veränderung Haltestellen:
Entfall Haltestelle An den Alten Lehden
Effekte:
einheitliche und transparente Linienführung
verbesserte Anbindung DRK-Krankenhaus und Tierpark
Bedienung des Linienabschnitts zwischen Am Flughafen und Schösserholz auch in den
Abendstunden und am Wochenende
Linie 46 Ortseingang Wittgensdorf – Wittgensdorf Mitte - Borna
Veränderung Linienweg:
Linie verkehrt zwischen Ortseingang Wittgensdorf, Haltepunkt Wittgensdorf Mitte und Borna
Entfall Linienabschnitt zwischen Borna und Glösa (Ersatz durch Linie 63)
Entfall Linienabschnitt zw. Am Regenbogenhaus und Wittgensdorfer Höhe (Ersatz durch Linie 96)
Veränderung Haltestellen:
Bedienung der Haltestellen Ortseingang Wittgensdorf, Unterer Bahnhof Wittgensdorf, Marktsteig
Wittgensdorf, Herzogshöhe und Rathaus Wittgensdorf im Stundentakt
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
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Entfall der Haltestellen Louis-Otto-Str., Eisstadion, Waldrand, Wittgensdorfer Str. 52, Haltepunkt
Borna, Bornaer Str. 86/95, Bornaer Str. 110/137, Sandstr., Bornaer Str./Blankenburgstr. und Glösa
Entfall der Haltestellen Wittgensdorfer Höhe, Alte Herrenhaider Str., Steinbruchsweg, Oberer Bahnhof
Wittgensdorf, Obere Hauptstr. 99, Nordplatz, Obere Hauptstr. 72, Bräuteichweg, Am
Regenbogenhaus
Effekte:
Unterdorf Wittgensdorf erhält regelmäßige Anbindung und wird auch am Wochenende und in den
Abendstunden bedient
transparenter Linienverlauf
Linie 46 Zubringer Chemnitzer Modell am Haltepunkt Wittgensdorf Mitte
Linie 49 Grüna - Mittelbach
neue Linie als Querverbindung zwischen Grüna und Mittelbach
Linienweg:
Linie verkehrt von Wendeanlage Grüna, Chemnitzer Str., Pleißaer Str., Am Hexenberg, Limbacher
Str., Chemnitzer Str., Mittelbacher Str., Aktienstr., Hofer Str., Landgraben (Mittelbach)
Haltestellen:
Grüna, Teichstr., Bleicherstr., Rathaus Grüna, Pleißaer Str., Blumenweg (neu), Hexenberg (neu),
Dorfstr. Grüna (neu), Haltepunkt Grüna (neu), Aktienstr., Rathaus Mittelbach, Müllergasse, Dorfstr.
Mittelbach, Landgraben
Effekte:
neue Fahrtmöglichkeit zwischen Grüna und Mittelbach zur Stärkung der Ortsbeziehungen und
Verbesserung der Versorgungssituation in Mittelbach
Schließung Bedienungslücke Wohngebiet Hexenberg
Linie 52 Hutholz – Vita Center – Morgenleite
Entfall (Ersatz durch neue Linie 52 und Linie 53)
Entfall Haltestellen Morgenleite, Max-Türpe-Str., Wilhelm-Firl-Str., Robert-Siewert-Str.
Linie 53 TU Campus – Bernsdorf – Reichenhain – Bahnhof Reichenhain – Altchemnitz – Scheffelstr –
Chemnitzer Str.
neue Linie als Ersatz für die Linie 51 (zwischen Zentralhaltestelle und Reichenhain/Altchemnitz) und
Linie 52
Linienweg:
Linie verkehrt vom TU Campus, Reichenhainer Str., Augsburger Str., Bernsdorfer Str., Querung
Südverbund, Jägerschlößchenstr., Am Stollen, Gornauer Str., Erfenschlager Str., Annaberger Str.,
Scheffelstr., Helbersdorfer Str., Friedrich-Hähnel-Str., Stollberger Str., Wladimir-Sagorski-Str.,
Burkhardtsdorfer Str., Markersdorfer Str., Wolgograder Allee bis Chemnitzer Str.
Haltestellen:
TU Campus, Städtischer Friedhof, Sportforum, Grenzgraben, Marktsteig, Augsburger Str., Bernsdorf,
Katharina-von-Bora-Str., Rohr- und Kaltwalzwerk, Bernsdorfer Str., Reichenhain, Bernsdorfer Str., Am
Stollen, Reichenhainer Mühlberg, Bahnhof Reichenhain, Altchemnitz, Schneeberger Str.,
AltchemnitzCenter, Schule Altchemnitz, Scheffelstr., VW/Lebenshilfe, Stadtpark, Friedrich-Hähnel-Str.
(auf Helbersdorfer Str.), neue Haltestelle (Friedrich-Hähnel-Str. 9-11), Dr. Salvador-Allende-Str.,
Südring, Heiterer Blick, neue Haltestelle Bruno-Granz-Str., Vita-Center, Albert-Köhler-Str.,
Fleischergasse, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, , Knieweg, neue Haltestelle Am Hochfeld, Am Harthwald,
Arno-Schreiter-Str., Max-Müller-Str., Alfred-Neubert-Str., Chemnitzer Str.
Effekte:
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neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung durch Tangentialverbindung
Linie 53 Zubringer Chemnitzer Modell am Bahnhof Reichenhain sowie zur Linie 2 in Bernsdorf
Sicherung der Erschließung OT Reichenhain und Fritz-Heckert-Quartier
Einbindung Helbersdorf in Quartiererschließung (Anbindung Vita-Center)
Linie 56 Bernsdorf – Kleinolbersdorf/Altenhain (unverändert)
Linie 59 Hutholz – Neefepark (unverändert; ehem. Linie 93)
Linie 63 Ebersdorf – Glösa
Veränderung Linienweg:
Übernahme Linienabschnitt zwischen Glösa und Borna von Linie 46
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestellen Louis-Otto-Str., Eisstadion, Waldrand, Wittgensdorfer Str. 52,
Haltepunkt Borna, Bornaer Str. 86/95, Bornaer Str. 110/137, Sandstr., Bornaer Str./Blankenburgstr.
Effekte:
Stärkung der ÖSPV-Anbindung im Linienabschnitt zwischen Glösa und Borna durch 30-min-Takt
Linie 69 Ebersdorf, Brettmühle – Bahnhof Hilbersdorf (unverändert; ehem. Linie 66)
Linie 76 Eibenberg – Bahnhof Einsiedel (-Gymnasium Einsiedel) (ehem. Linie 53)
Veränderung Linienweg:
Linie verkehrt zwischen Eibenberg und Bahnhof Einsiedel
Bedienung des Gymnasiums Einsiedel zu Schulbeginn- und endzeiten
Entfall Linienabschnitt zwischen Bahnhof Einsiedel (Rathaus Einsiedel) und Altchemnitz (ab
Inbetriebnahme Chemnitzer Modell im 30-min-Takt)
Veränderung Haltestellen:
Entfall Haltestellen Kindergarten Einsiedel, Funkstr., Kurt-Franke-Str., Am Gutsberg, An der
Walzenmühle, Gornauer Str., Bahnhof Reichenhain, Altchemnitz
Effekte:
Eibenberg und Berbisdorf erhalten permanentes und transparentes ÖSPV-Angebot, auch am
Wochenende und in den Abendstunden
Linie 76 Zubringer Chemnitzer Modell am Bahnhof Einsiedel
Linie 83 Gablenzplatz – Euba (– Niederwiesa) (unverändert)
Linie 89 Gablenz – Beuthenberg (ehem. Linie 86)
Veränderung Linienweg:
Verlängerung der Linie über den Beuthenberg hinaus zur Endstelle Dresdner Str.
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestelle Dresdner Str.
Effekte:
neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung z.B. Richtung Innenstadt, zur Sachsenallee bzw.
Klinikum Dresdner Str.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
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Linie 96 Wittgensdorf, Kornweg – Chemnitz-Center
neue Linie (Ersatz für die ehemalige Linie 46 im Oberdorf)
Linienweg:
Linie verkehrt ab Wittgensdorf, Kornweg, Chemnitzer Str., Obere Hauptstr., Röhrsdorfer Allee,
Nordstr., B95/Leipziger Str., Chemnitz-Center
Haltestellen:
Wittgensdorf, Kornweg, Haltepunkt Wittgensdorf Mitte, Schule Wittgensdorf, Am Regenbogenhaus,
Bräuteichweg, Obere Hauptstr. 72, Nordplatz, Obere Hauptstr. 99, Oberer Bahnhof Wittgensdorf,
Steinbruchsweg, Obere Hauptstr., neue Haltestelle Röhrsdorfer Allee/…, Röhrsdorfer Allee/Siemens,
Röhrsdorfer Allee/Nordstr., Gasthof Wildpark/Wildparkstr., Chemnitz-Center
Effekte:
neue Fahrtmöglichkeiten und Reisezeitverbesserung durch Tangentialverbindung
Linie 96 Zubringer Chemnitzer Modell am Haltepunkt Wittgensdorf Mitte
Ergänzungslinien Schülerverkehr – Stadtbuslinien
Linie 254 (Verdichter) Chemnitz-Center – Löbenhainer Str.
analog der Fahrten im Schülerverkehr am Morgen werden im Schülerverkehr am Nachmittag drei
Fahrtenpaare auf dieser Relation realisiert
Fahrten in Kombination mit der RV-Linie 254
Linie S 91 TU Campus – Bernsdorf – Gablenzplatz – Humboldtplatz
Veränderung Linienweg:
Verlängerung bis TU Campus
Veränderung Haltestellen:
zusätzliche Bedienung der Haltestellen Städtischer Friedhof, TU Campus
Effekte:
Verbesserung der Umsteigemöglichkeiten von/zur Straßenbahnlinie 3 bzw. zu Linien des Chemnitzer
Modells
Linie S 92 Klaffenbach – Altchemnitz – Gymnasium Einsiedel
Ersatz für die Fahrt im Schülerverkehr der ehemaligen Linie 53 am Morgen
Nachtlinien – Stadtbuslinien
Linie N11 Zentralhaltestelle – Ebersdorf (unverändert)
Linie N12 Zentralhaltestelle – Yorckgebiet (unverändert)
Linie N13 Zentralhaltestelle – Adelsberg (unverändert)
Linie N14 Zentralhaltestelle – Bernsdorf (unverändert)
Linie N15 Zentralhaltestelle – Hutholz (unverändert)
Linie N16 Zentralhaltestelle – RabensteinCenter (unverändert)
Linie N17 Zentralhaltestelle – Talanger (unverändert)
Linie N18 Zentralhaltestelle – Borna (unverändert)
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
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Die Festsetzung des Verkehrsangebotes bedarf langwieriger Planungen und Verhandlungen, die im Vorfeld der
Erstellung des NVPs für die Stadt Chemnitz erfolgten.
Im Rahmen der Fortschreibung des NVPs wird der Umfang der Verkehrsleistungen im ÖSPV der Stadt Chemnitz
festgelegt.
Dabei erfolgt auch die Unterteilung nach Verkehrszeiten entsprechend den Bedienstandards.
Aus den Anlagen 9a+, 9c+ und 9d+ sind die Verkehrszeiten und Taktpläne unterschieden nach Mo-Fr, Samstag
und Sonn-/Feiertags ersichtlich. In der Anlage 10+ wird der Umfang der Verkehrsleistungen im ÖSPV der Stadt
Chemnitz je Linie definiert. Eine Übersicht zeigt Tabelle 19
Tabelle 20: Verkehrsleistungen ÖSPV Angebotsnetz 2017+ erweitert der Stadt Chemnitz
Netzhierarchie Linienleistung
[Tsd. Fplkm/a]33
Hauptnetz – Straßenbahnlinien 1.957
Hauptnetz – Stadtbuslinien 3.021
Erweitertes Radialnetz – Stadtbuslinien 1.642
Peripheres Netz – Stadtbuslinien 2.696
Ergänzungslinien Schülerverkehr – Stadtbuslinien 27
Nachtlinien – Stadtbuslinien 280
Summe: 9.622
Zur Sicherung sowie zur weiteren Optimierung der Wirtschaftlichkeit und der Integration des
Nahverkehrsangebotes in der Stadt Chemnitz werden die innerstädtischen Linien planerisch und rechtlich
zusammengefasst und als sogenannte Linienbündel definiert.
Mit der Linienbündelung in Chemnitz sind folgende Zielstellungen verbunden:
Synergieeffekte bei der Umlauf- und Dienstplanung, beim Fahrzeugeinsatz und der Vorhaltung von
Reservefahrzeugen,
bessere Koordinierung bei der Aufstellung und Abstimmung einzelner Linienfahrpläne, insbesondere bei
der Planung und Sicherung von Anschlussverbindungen zwischen den Linien und bei der
Kommunikation des Betriebspersonals untereinander (z. B. bei Verspätungen und Störungen).
Die Betriebszweige Straßenbahn und Bus sind bei der Bildung von Linienbündeln aufgrund der unterschiedlichen
Systemeigenschaften getrennt zu betrachten. Die Linien des Chemnitzer Modells sind in Aufgabenträgerschaft
des VMS und damit keinem Linienbündel der Stadt Chemnitz zugeordnet.
Alle Straßenbahnlinien sollen in einem Linienbündel A (Straßenbahn) zusammengefasst werden.
Linienbündel A (Straßenbahn)
1 Schönau - Brückenstr./Freie Presse
2 Bernsdorf - Brückenstr./Freie Presse
3 Technopark - Hauptbahnhof
4 Hutholz - Hauptbahnhof
5 Gablenz - Hutholz
Die Verkehrsleistung des Linienbündels A umfasst 1.957 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
33
ohne Leistungen der Linien des Chemnitzer Modells
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Alle innerstädtischen Buslinien sollen in einem Linienbündel B (Stadtbus) zusammengefasst werden. Dabei
handelt es sich um:
1. alle Stadtbuslinien, die ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Chemnitz verkehren
(Linien 22 , 23, 26, 31, 32, 33, 42, 43, 46, 49, 51, 52, 53, 56, 59, 62, 63, 69, 72, 73, 79, 82, 89, 96, S91, S92,
Verdichterfahrten auf der Linie 254)
2. alle Stadtbuslinien, die ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Chemnitz verkehren, jedoch
betrieblich mit stadtgrenzüberschreitenden Linien verbunden sind
(Linien 21, 41)
3. alle Stadtbuslinien, die abschnittsweise auch Leistungen außerhalb des Stadtgebietes Chemnitz
erbringen; jedoch mit überwiegenden Leistungsanteilen im Stadtgebiet und wesentliche
Verkehrsbedeutung für das Stadtgebiet haben
(Linien 39, 83, 76)
4. alle Buslinien des Nachtverkehrs in Chemnitz
(Linien N11 – N18)
Linienbündel B (Stadtbuslinien)
21 (Siemens) – Chemnitz Center – Zentralhaltestelle - Ebersdorf
22 Glösa – Zentralhaltestelle
23 Heinersdorf – Zentralhaltestelle – Neefepark
26 Hutholz – Schönau
31 Flemmingstr. – Zentralhaltestelle – Yorckgebiet
32 Reichenbrand – Rottluff – Zentralhaltestelle – Dresdner Str.
33 Bernsdorf – Adelsberg – (Schösserholz)
39 Klaffenbach – Hutholz
41 Schönau – Reichenbrand – Grüna/Mittelbach
42 Schönau – Rabenstein, Grünaer Str.
43 Gablenz/Adelsberg/Schösserholz – Rabenstein, Tierpark
46 Wittgensdorf, Ortseingang – Borna
49 (Wendeanlage) Grüna – Landgraben (Mittelbach)
51 Zeisigwald, Klinik Bethanien/ Yorckgebiet – Zentralhaltestelle
52 Hutholz – Zentralhaltestelle
53 TU Campus – Chemnitzer Str.
56 Bernsdorf – Kleinolbersdorf/Altenhain – Bernsdorf
59 Hutholz – Neefepark
62 Flemmingstr. – Gablenz
63 Ebersdorf – Borna
69 Bahnhof Hilbersdorf – Ebersdorf, Brettmühle
72 Rottluff – Heimgarten
73 TU Campus – Altchemnitz
76 Eibenberg/Berbisdorf – Bahnhof Einsiedel
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 68 von 107
Linienbündel B (Stadtbuslinien)
79 Klinikum Küchwald – Zentralhaltestelle
82 TU Campus – Thomas-Mann-Platz – TU Campus
83 Gablenzplatz – Niederwiesa
89 Gablenz – Dresdner Str.
96 Wittgensdorf, Kornweg – Chemnitz Center
S 91 Humboldtplatz – TU Campus
S 92 Klaffenbach – Gymnasium Einsiedel
254 (Verdichter) Löbenhainer Str. – Chemnitz Center
N11 Zentralhaltestelle – Ebersdorf
N12 Zentralhaltestelle – Yorckgebiet
N13 Zentralhaltestelle – Adelsberg
N14 Zentralhaltestelle – Bernsdorf
N15 Zentralhaltestelle – Hutholz
N16 Zentralhaltestelle – RabensteinCenter
N17 Zentralhaltestelle – Talanger
N18 Zentralhaltestelle – Borna
Die Verkehrsleistung des Linienbündels B umfasst 7.666 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Das gesamte Chemnitzer ÖPNV-Netz ist dem Ansatz nach intermodal vernetzt, unabhängig von den auf den
einzelnen Linien tatsächlich eingesetzten Linienverkehrsmitteln. Erst durch die enge Verzahnung der
Verkehrsträger Bus und Straßenbahn ist es überhaupt möglich, dem Anspruch an eine umfassende
Mobilitätsdienstleistung im gesamten Stadt- und Bediengebiet gerecht zu werden. So ergänzen sich beide
Verkehrsträger hinsichtlich der Bedienung der Hauptachsen und der Zubringer- und Abholfunktion an den
verkehrlichen Schnittstellen. Das plastischste Beispiel für die verkehrsmittelübergreifende Funktionalität liefert die
Zentralhaltestelle, die beide Verkehrsträger sowohl räumlich als auch zeitlich eng verzahnt.
Für die Stadt Chemnitz werden für das Angebotsnetz 2017+ erweitert Verknüpfungspunkte definiert. Alle dort zu
verknüpfenden Linien werden Kategorien zugeordnet.
Grundsätzlich werden alle Verknüpfungspunkte bezüglich der Realisierung von Anschlüssen betrachtet, die
Kategorien sollen eine Priorisierung erleichtern.
Kategorie 1 hohe Taktfrequenz (i. d. R. keine Planung von Anschlüssen)
Kategorie 2 wird vorrangig bei der Anschlussplanung betrachtet
Kategorie 3 wird nachrangig bei der Anschlussplanung betrachtet
In Anlage 11+ sind die Verknüpfungspunkte mit den jeweils dort verkehrenden Linien gelistet. In der Anlage 8a+
sind die Verknüpfungspunkte mit ihrer Lage im Liniennetz grafisch dargestellt.
6.3 Bausteine 2020+
Die Stadt Chemnitz arbeitet an der strategischen Weiterentwicklung des ÖSPV-Netzes über den Zeitraum des
NVPs hinaus (2020+). Die Weiterentwicklung beinhaltet Bausteine mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen.
Vor deren Umsetzung sind zum Teil weitere Anpassungen im bisherigen ÖSPV-Netz notwendig. Es können auch
einzelne Bausteine im Rahmen der Einführung des „Angebotsnetzes 2017+ “bzw. des „Angebotsnetzes 2017+
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erweitert“ zur Umsetzung kommen. Hier bedarf es jedoch einer Zusatzfinanzierung, welche durch den
Aufgabenträger Stadt Chemnitz gesichert werden muss.
Baustein 1: Ausweitung des Verkehrs im Tagesverlauf und Aufhebung Sommerferienfahrplan
Kurzbeschreibung
Basis ist das bestehende ÖSPV-Angebot
Ziel ist es, den Lebensgewohnheiten im Alltagsverhalten der Einwohner mit dem ÖSPV-
Verkehrsangebot besser gerecht zu werden
Detaillierte Maßnahmen sind:
Ausweitung der Hauptverkehrszeit im Tagesverkehr von jetzt 6-18 Uhr auf 6-20 Uhr
Aufhebung des Sommerferienplans: damit gleichbleibendes ÖSPV-Angebot im Jahresverlauf
Ergebnisse der Evaluierung
Anpassung des Übergangs vom Tagesverkehr zum Abendverkehr an die Schließzeiten der
Geschäfte im Stadtzentrum gefordert
Schließung der Taktlücke in den Sommerferien gewünscht
erzielbare Effekte
Fahrgastgewinne durch:
flexiblere und längere Nutzungsmöglichkeiten des ÖSPV-Angebots bis in die Abendstunden hinein
stärkere Orientierung des ÖSPV-Angebots am alltäglichen Mobilitätsverhalten der Einwohner
verlässliche Nutzbarkeit des ÖSPV u. a. im Berufsverkehr durch ein ferienunabhängiges
Fahrtenangebot
Wird die Finanzierung für das „Angebotsnetzes 2017+ erweitert“ gesichert (siehe 6.2), wird bereits ein Teil des
Bausteins 1 2020+ umgesetzt.
Das betrifft
- Ausweitung der Hauptverkehrszeit im Tagesverkehr von jetzt 6-18 Uhr auf 6-19 Uhr
- Aufhebung des Sommerferienplans: damit gleichbleibendes ÖSPV-Angebot im Jahresverlauf
Offene Punkte des Bausteins bleiben weiterhin als Baustein 1 Bestandteil des NVPs.
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Baustein 2: Ringbuslinie
Ausgangssituation
Verspätungen, Überfüllungen auf Hauptbuslinien 21, 31 und 51
fehlende Direktverbindung zwischen Kaßberg – Schloßberg – Technische Universität (TU),
Sonnenberg – TU, Kaßberg – Altendorf Richtung B 95 und Chemnitz Center
starke Verkehrsströme mit dem motorisierten Individualverkehr zwischen Kaßberg –
Schloßbergviertel, Kaßberg – Altendorf – Chemnitz Center bei gleichzeitig sehr geringem ÖSPV-
Anteil im Gesamtverkehrsaufkommen
schlechte Reisezeitverhältnisse: Reisezeit mit dem ÖSPV bis zu 3-mal höher als mit dem
Individualverkehr durch fehlende ÖSPV-Direktverbindungen zwischen o. g. Gebieten
schlechte Reisezeit zwischen nordöstlichen/-westlichen Stadtgebieten und der Technischen
Universität aufgrund von Umwegfahrten über die Zentralhaltestelle und Umsteigevorgängen
rund 1,5 Umsteigevorgänge auf stark nachgefragten Relationen, da Direktverbindungen fehlen
Gebietsstruktur
im westlichen Bereich zählen die Stadtteile Kaßberg und Schloßchemnitz zu den „jungen“ und
stabilen Gebieten bezogen auf die gesamtstädtische Entwicklung: steigende Einwohnerzahlen bei
geringerem Altersdurchschnitt; Altendorf stabil
Trend: junge Einwohnerstruktur, junge Familien bei leicht ansteigendem Familienanteil, kleinere
Haushalte; starke Verflechtungen in Richtung TU, Schloßviertel/Küchwald (Freizeit), Innenstadt und
Sachsenallee (Einkauf)
im östlichen Bereich ist der Sonnenberg ein Gebiet mit jüngerer Einwohnerstruktur, Lutherviertel ist
stabil
Trend: Sonnenberg verjüngt sich, kleinere Haushalte mit rückläufiger Nachfrage / Lutherviertel:
hoher Anteil Studenten, zunehmende und kleinere Haushalte, weitere Verjüngung
erzielbare Effekte
bessere Vernetzung im Gesamtgebiet, durch Direktverbindungen kürzere Reisezeiten und eine
Verringerung der Umsteigehäufigkeiten
umsteigefreie Anbindung der Wohngebiete an Freizeiteinrichtungen und Einkaufszentren
Stärkung der Stadtgebiete mit positiver Entwicklung und des zentrumsnahen Wohngürtels
(Schloßchemnitz, Kaßberg, Sonnenberg, Lutherviertel) durch Quervernetzung
Direktverbindung Kaßberg /Sonnenberg/Lutherviertel zur TU
Entlastung der Durchmesserlinien (21, 31) und der Radiallinie 51
Ausweitung des „Hauptnetzes“ (10-Min-Takt)
Fahrgastgewinn durch das Angebot von mehr ÖSPV-Leistung und mehr Direktverbindungen
Prognostiziertes Fahrgastpotenzial
zusätzlich 619.000 Fahrgäste pro Jahr
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Abbildung 17: Baustein 2 2020+ – Ringbuslinie
Vorhabenbeschreibung – Ringbuslinie
Linienweg &
Linienlänge
Linienlänge: 13 km
TU Campus, Reichenhainer Str., Wartburgstr., Clausstr., Zietenstr., Heinrich Schütz-Str.,
Thomas-Mann-Platz, Müllerstr., Schloßteichstr., Hechlerstr., Salzstr., Konradstr., Paul-
Jäckel-Str., Beyerstr., Barbarossastr., Weststr., Reichsstr., Gustav-Freytag-Str.,
Bernsdorfer Str., Südbahnstr., Reichenhainer Str., Fraunhoferstr., Technopark, TU
Campus
Taktung /
Busgröße
10-Minuten-Takt
Standardlinienbus (bei hoher Nachfrage: Gelenkbus)
Bedienqualität Montag – Sonntag/Feiertag wie bestehendes Hauptnetz
Wird die Finanzierung für das „Angebotsnetzes 2017+ erweitert“ gesichert (siehe 6.2), wird bereits ein Teil des
Bausteins 2 2020+ umgesetzt.
Das betrifft
- Taktung: 20-Minuten-Takt
Offene Punkte des Bausteins bleiben weiterhin als Baustein 2 Bestandteil des NVPs.
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Baustein 3: Taktverdichtung auf Teilstrecken
Kurzbeschreibung
Das bestehende Angebot soll auf stark nachgefragten Linienästen in der Hauptverkehrszeit an Wochentagen
von 6-18 Uhr durch Verdichterfahrten ausgeweitet werden. Die Grundlage für den Einsatz der
Verdichterfahrten bildet die Analyse der Fahrgastzahlen, die Kundenanliegen sowie die Bedienstandards.
Schwerpunkte sind:
Linie 52: Überfüllung in der Spitzenstunde zwischen Chemnitzer Straße und Zentralhaltestelle
Linie 22: Unterbedienung im Bereich Wilhelm-Külz-Platz/Zöllnerplatz
Linie 32: Überfüllung in der Spitzenstunde im Bereich Limbacher Straße
Linie 51: starke Auslastung im Bereich Heinrich-Schütz-Straße, perspektivisch zunehmend aufgrund
Neubebauung im Bereich
Daraus abgeleitete Maßnahmen:
Verdichtung Linie 52 zwischen Chemnitzer Straße und Zentralhaltestelle
Verdichtung Linie 22 zwischen Zentralhaltestelle und Emilienstraße
Verdichtung Linie 32 zwischen Flemmingstr. und Zentralhaltestelle
neue Verknüpfung und Benennung der Linien:
Linie 32 von Dresdner Straße endet an Zentralhaltestelle wird Linie 22
Linie 52 und Linie 51 werden verknüpft > wird Linie 51 (10-Minuten-Takt bis Chemnitzer Str. (E51);
im 20-Minuten-Takt bis Hutholz
Linie 22 und Linie 32 werden verknüpft > wird Linie 32 (10-Minuten-Takt zwischen Emilienstraße und
Rudolf-Krahl-Str., 20-Minuten-Takt bis Flemmingstr. (E32), im 20-Minuten-Takt bis Reichenbrand
und nördlich bis Glösa
erzielbare Effekte
neue Fahrtrelationen zur Verringerung der Umstiege
Taktverdichtung baut die Hemmschwelle zur ÖSPV-Nutzung ab
Generierung neuer Fahrgastpotenziale
Neue Verbindung vom Flemminggebiet zur Limbacher Straße
Erhöhung von Fahrkomfort und Reisequalität durch verbessertes Platz-/Sitzplatzangebot.
Prognostiziertes Fahrgastpotenzial
zusätzlich 267.000 Fahrgäste pro Jahr
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Abbildung 18: Baustein 3 2020+ – Taktverdichtung auf Teilstrecken
Vorhabenbeschreibung – Taktverdichtung auf Teilstrecken
Linienweg &
Linienlänge
Linienlänge für Verdichter: 9 km (Linie E32), 15,6 km (Linie E51)
Linie E51: wie Linie 52 zwischen Chemnitzer Straße und Zentralhaltestelle und Linie 51
zwischen Zentralhaltestelle und Zeisigwald/Yorckgebiet
Linie E32: wie Linie 22 zwischen Emilienstraße und Zentralhaltestelle und Linie 32
zwischen Zentralhaltestelle und Rudolf-Krahl-Str. und dann über Rudolf-Krahl-Str. zur
Flemmingstraße)
Linie 22: wie Linie 32 Dresdner Straße bis ZH im Bestand
Taktung /
Busgröße
Taktung für Verdichter: 20-Minuten-Takt
Busgröße: wie Stammlinie (Gelenkbus)
Bedienqualität Montag – Freitag wie bestehendes Hauptnetz
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Baustein 4: Verbesserung Anbindung Heimgarten und Zschopauer Straße
Ausgangssituation
Bedienstandards weisen das Wohngebiet als Gebietskategorie 1 aus. Damit sollte das Gebiet in
einem 10-Minuten-Takt im Tagesverkehr anstatt aktuell im 20-Minuten-Takt bedient werden. Damit
ist eine Unterbedienung des Gebietes festzustellen.
Gebietsstruktur
Das Gebiet zählt zu den stabilen Gebieten bezogen auf die gesamtstädtische Entwicklung. Mit der
Ausweisung sanierten Wohnraums mit größeren, familientauglichen Wohnungen (Wohnobjekte
Liselotte-Herrmann-Straße und Geibelstraße) wird das Angebot an Wohnraum im Gebiet erhöht und
für Familien mit Kindern attraktiver.
Einkaufsschwerpunkte sind Versorgungseinrichtungen auf der Zschopauer Straße und das Gablenz-
Center sowie die Innenstadt.
Erzielbare Effekte
Bessere Anbindung des Wohngebietes, durch Direktverbindungen ins Stadtzentrum über
Zschopauer Straße kürzere Reisezeit
Erhöhung der Bedienung von 3 Fahrten pro Stunde auf 5 Fahrten pro Stunde
Fahrgastgewinn durch das Angebot von mehr ÖSPV-Leistungen
Umsteigefreie Verbindung ZH-Adelsberg durch betriebliche Verknüpfung mit Linie 33 in Bernsdorf
Prognostiziertes Fahrgastpotenzial
zusätzlich 192.000 Fahrgäste pro Jahr
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Abbildung 19: Baustein 4 2020+ – Direktverbindung Zschopauer Straße
Vorhabenbeschreibung – Direktverbindung Zschopauer Straße
Linienweg &
Linienlänge
Linienlänge: 4,6 km
Bernsdorf, Rosa-Luxemburg-Str., Zschopauer Str., Moritzstr., ZH und zurück
Verknüpfung mit Linie 33 sinnvoll
Taktung /
Busgröße
30-Minuten-Takt
Standardlinienbus
Bedienqualität Montag – Sonntag/Feiertag wie Linie 33 Bernsdorf-Adelsberg
Baustein 5: Erweiterung Nachtbusnetz
Kurzbeschreibung
Einführung zweier neuer Nachtbuslinien (N 19 und N 20) zur Verbesserung der Bedienung im
Spätverkehr
Verknüpfung N 19 mit N 11 in Ebersdorf
bessere Anbindung wichtiger Ziele im abendlichen/nächtlichen Freizeitangebot (AJZ,
Schönherrfabrik, Schloßteich mit angrenzender Gastronomie, Festplatz, Kaßberg in Nord-Süd
Relation)
mit der neuen N 20 ergeben sich Veränderungen für die Nachtbuslinie N 16: statt der Führung nach
Rabenstein erfolgt eine Verlängerung bis zur Endstelle in Grüna
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Prognostiziertes Fahrgastpotenzial
Nachfrageseite nicht sinnvoll abbildbar
Abbildung 20: Baustein 5 2020+ – Erweiterung Nachtbusnetz
Vorhabenbeschreibung – Erweiterung Nachtbusnetz
Linienweg &
Linienlänge
Linienlänge: 12 km (N19), 11 km (N20), 12 km (N16)
N19: ZH, Bahnhofstr., Theaterstr., Hartmannstr., Bergstr., Schloßteichstr., Müllerstr.,
Blankenburgstr., Dammweg, Blankenauer Str., Chemnitztalstr., Dorfstr., Am Berg,
Gürtelstr., An den Weiden, Schmidt-Rottluff-Str., Slevogtstr., Stiftsweg, Max-Saupe-Str.,
Ebersdorf
N 20: ZH, Bahnhofstr., Zwickauer Str., Barbarossastr., Limbacher Str., Trützschlerstr.,
Oberfrohnaer Str., Riedstr., Unritzstr., Rabenstein, Tierpark
N16: ZH, Bahnhofstr., Zwickauer Str., Hohensteiner Str., Neefestr., Chemnitzer Str. (bis
Endstelle Grüna)
Taktung /
Busgröße
60-Minuten-Takt
Standardlinienbus
Bedienqualität Montag – Sonntag/Feiertag wie bestehendes Hauptnetz
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Baustein 6: Verbindung Mittelbach/Grüna und Anbindung an Neefepark
Kurzbeschreibung
Erweiterung des bestehenden Angebots der Linie 59 wechselseitig nach Grüna bzw. Mittelbach
Grundlage bilden Kundenanliegen (Verbesserung der Versorgungssituation, besonders für
Mittelbach, Stärkung der Ortsbeziehungen zwischen Mittelbach und Grüna)
Anbindung Grüna und Mittelbach an Neefepark
Umstieg von Mittelbach nach Grüna und zurück erfolgt an HS Reichenbrander Straße
Prognostiziertes Fahrgastpotenzial
zusätzlich 272.000 Fahrgäste pro Jahr
Abbildung 21: Baustein 6 2020+ – Anbindung Mittelbach/Grüna an Neefepark
Vorhabenbeschreibung – Anbindung Mittelbach/Grüna an Neefepark
Linienweg &
Linienlänge
Linienlänge: ca. 12 km (Teilstücke einfach)
Neefepark, Tuchschererstr., Carl-von-Bach-Str., Neefestr., Chemnitzer Str. (bis Höhe Hp
Grüna),
wechselseitig Chemnitzer Str., Limbacher Str., Am Hexenberg, Pleißaer Str., Chemnitzer
Str. bis Wendeanlage Grüna bzw. Mittelbacher Str., Aktienstr., Hofer Str. bis Landgraben
(Mittelbach)
Taktung /
Busgröße
Taktung: 30-Minuten-Takt Neefepark bis Reichenbrander Str., 60-Minuten-Takt (Grüna
und Mittelbach)
Busgröße: wie Linie 59 (Kleinbus)
Bedienqualität Montag-Samstag entsprechend Linie 59
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Wird die Finanzierung für das „Angebotsnetzes 2017+ erweitert“ gesichert (siehe 6.2), wird bereits ein Teil des
Bausteins 6 2020+ umgesetzt.
Statt Erweiterung des bestehenden Angebots der Linie 59 erfolgt die Umsetzung als separate Linie zwischen
Grüna und Mittelbach im 60-Minuten-Takt. Eine Anbindung an den Neefepark erfolgt aktuell nicht. Damit entfällt
der Linienweg: Neefepark, Tuchschererstr., Carl-von-Bach-Str., Neefestr., Chemnitzer Straße.
Offene Punkte des Bausteins bleiben weiterhin als Baustein 6 Bestandteil des NVPs.
Baustein 7: Anbindung Keplerstraße/Harthweg
Kurzbeschreibung
Erweiterung Linienführung Linie 42
zusätzliche Erschließung des bisher unerschlossenen Bereiches des Wohngebietes: Wohnbebauung
an der Keplerstraße und am Harthweg.
veränderte Linienführung erfordert zwingend den Neubau eines durch den ÖSPV befahrbaren Rad-
/Gehweges als Verbindung zwischen Keplerstraße und Harthweg in Abstimmung mit der
Wohnungsgenossenschaft
Entscheidungsgrundlage bilden die Kundenanliegen (Verbesserung der Erreichbarkeit der
Keplerstraße) und die Bedienstandards (fehlende Bedienung im Bereich Keplerstraße, Harthweg)
Abbildung 22: Baustein 7 2020+ – Anbindung Keplerstraße/Harthweg
Vorhabenbeschreibung – Anbindung Keplerstraße/Harthweg
Linienweg &
Linienlänge
Linienlänge: ca. 1,4 km
Kopernikusstr., Keplerstr., neue Rad-/Gehweg-/ÖSPV-Verbindung, Harthweg,
Kopernikusstr.
Taktung /
Busgröße
Taktung: 20-Minuten-Takt
Busgröße: Kleinbus (Linie 42)
Bedienqualität Montag-Sonntag/Feiertag entsprechend Linie 42
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Wird die Finanzierung für das „Angebotsnetzes 2017+ erweitert“ gesichert (siehe 6.2), wird bereits ein Teil des
Bausteins 7 2020+ umgesetzt.
Das betrifft:
Die Umsetzung erfolgt für den erweiterten Linienabschnitt ab 09:00 Uhr bis Betriebsende.
Offene Punkte des Bausteins bleiben weiterhin als Baustein 7 Bestandteil des NVPs.
Baustein 8: ÖSPV-Anbindung Stausee Oberrabenstein
Kurzbeschreibung
Erweiterung des bestehenden Angebots der Linie 41 im Freizeitverkehr
Ziel ist die Anbindung des Naherholungszentrums Oberrabenstein auch außerhalb der Bedienzeiten
des Regionalverkehrs (Linie 253)
lückenhafte ÖSPV-Anbindung im Bestand war bereits mehrfach Inhalt von Kundenanliegen
Abbildung 23: Baustein 8 2020+ – Anbindung Stausee Oberrabenstein
Vorhabenbeschreibung – Anbindung Stausee Oberrabenstein
Linienweg &
Linienlänge
Linienlänge: 4,6 km
WA Reichenbrand, Zwickauer Str., Unritzstr., Riedstr., Oberfrohnaer Str., Stausee
Oberrabenstein
Taktung / Taktung: 60-Minuten-Takt (in Abstimmung mit Fahrplan Linie 253)
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Busgröße Busgröße: wie Linie 41 (mindestens Standardlinienbus)
Bedienqualität Samstag, Sonntag von Mai bis September sowie Montag-Freitag in den Sommerferien
Baustein 9: Verlängerung Linie 79
Kurzbeschreibung
nach Inbetriebnahme des Hp Küchwald erhält Linie 79 neue Verkehrsaufgabe
neue Aufgabe ist die Erschließung des verdichteten Krankenhausstandortes Klinikum
Küchwald/Flemmingstraße sowie dessen Anbindung an die Linien 21 und 31
die konkrete Linienführung durch das Klinikgelände erfolgt nach Abstimmung mit dem
Krankenhausbetreiber (Klinikum Chemnitz GmbH)
Abbildung 24: Baustein 9 2020+ – Verlängerung Linie 79
Vorhabenbeschreibung – Verlängerung Linie 79
Linienweg &
Linienlänge
Linienlänge: ca. 1,1 km
Klinikum Küchwald, verlängerte Bürgerstr. durch Klinikgelände, Wendeanlage Klinikum
Flemmingstraße
(weiterer Linienweg bis Wendeanlage Flemmingstraße in Abstimmung mit Klinikum
Chemnitz GmbH)
Taktung /
Busgröße
Taktung: 60-Minuten-Takt
Busgröße: wie Linie 79 (Kleinbus)
Bedienqualität Montag-Sonntag/Feiertag entsprechend Linie 79
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Baustein 10: Verlängerung Linie 89 bis Bahnhof Reichenhain
Kurzbeschreibung
Verlängerung Linie 89 bis zum Bahnhof Reichenhain
Erschließung der Gebiete Cervantesstraße, Gornauer Straße und Anschluss der Gebiete an das
Einkaufszentrum „Zeile“ in Adelsberg sowie an Straßenbahn und die Linie C 18 des Chemnitzer
Modells
HS Betriebshof Adelsberg entfällt
Grundlage bilden die Bedienstandards (fehlende Erschließung im Bereich Dreiserstr./
Majakowskistr., Ernst-Wilkens-Weg/Kleinolbersdorfer Straße und Gornauer Straße)
Prognostiziertes Fahrgastpotenzial
zusätzlich 134.000 Fahrgäste pro Jahr
Abbildung 25: Baustein 10 2020+ – Verlängerung Linie 89 bis zum Bf. Reichenhain
Vorhabenbeschreibung – Verlängerung Linie 89 bis Adelsberg Zeile
Linienweg &
Linienlänge
Linienlänge: ca. 5,5 km Carl-v.-Ossietzky-Str., Cervantesstr., Turgenjewstr., Majakowskistr., Dreiserstr., Georgistr.,
Kleinolbersdorfer Str., Wilhelm-Busch-Str., Zschopauer Str., Gornauer Str., (nur hin:
Jägerschlößchen Str., Am Stollen, Gornauer Str.), Erfenschlager Str. bis Bf. Reichenhain
Taktung /
Busgröße
Taktung: 60-Minuten-Takt
Busgröße: wie Linie 89 (Kleinbus): bei Kapazitätsproblemen Taktverdichtung
Bedienqualität Montag-Sonntag/Feiertag entsprechend Linie 89
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 82 von 107
Zusammenfassung
Nr. Bausteinumfang Umsetzung
2017+ erweitert
Umsetzung 2020+
Jährliche Kosten
[€]
Fahrgast-potential [pro Jahr]
1 Ausweitung des Verkehrs im Tagesverlauf bis 20 Uhr und Aufhebung Sommerferienfahrplan
x 1.126.000 *
1 Ausweitung des Verkehrs im Tagesverlauf
bis 19 Uhr x
404.000 *
1 Aufhebung Sommerferienfahrplan x 354.000 *
2 Ringbuslinie im 10-Minuten-Takt
x 2.206.000 619.000
2 Ringbuslinie im 20-Minuten-Takt x 1.435.000 569.000
3 Taktverdichtung auf Teilstrecken x 2.394.000 267.000
4 Verbesserung Anbindung Heimgarten und Zschopauer Str.
x 191.000 192.000
5 Erweiterung Nachtnetz x 248.000 *
6 Verbindung Mittelbach/Grüna und Anbindung an Neefepark
x 285.000 272.000
6 Verbindung Mittelbach/Grüna
im Pendelverkehr x 94.000 143.000
7 Anbindung Keplerstraße/Harthweg
x 71.000 *
7 Anbindung Keplerstraße/Harthweg
ab 9 Uhr x 48.000 *
8 ÖSPV-Anbindung Stausee Oberrabenstein x 10.000 *
9 Verlängerung Linie 79 x * *
10 Verlängerung Linie 89 bis Bf. Reichenhain
x 99.000 134.000**
*keine Prognosen verfügbar
**Einsatz Kleinbus kritisch, eventl. Taktverdichtung nötig
6.4 Ausblick – Bausteine 2030+
Die Grundlagen der Straßenbahnplanung sind das Bestandsnetz der Straßenbahn in Chemnitz (Stand 2015)
sowie die fünf Stufen des Chemnitzer Modells. Das Straßenbahnnetz 2030+ ist dabei als strategischer
Entwicklungsplan für das Straßenbahnnetz in Chemnitz zu verstehen. Für die einzelnen Netzelemente sind
bereits unterschiedliche Planungsstände vorhanden. Die mit der Entwicklung des Straßenbahnnetzes
verbundenen Anpassungen im Busnetz sollen mit den einzelnen Projektplanungen einhergehen, da die
Netzelemente in Art und Umfang sehr unterschiedlich sind. Die Finanzierung der Straßenbahnprojekte ist aktuell
nicht gesichert. Die Priorisierung der einzelnen Netzelemente erfolgt entsprechend dem Umsetzungsstand des
Chemnitzer Modells sowie der jeweiligen Finanzierungsspielräume.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
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Netzelemente
Chemnitzer Modell, Stufe 2 über Thalheim nach Aue
Planungsstand: Genehmigungsplanung, Planfeststellungsverfahren (2015)
Linienverlauf: Bernsdorfer Str., Turnstr., Reichenhainer Str., TU Campus, B-Plan-Gebiet Technopark,
Eisenbahnstrecke (KBS 524) über Thalheim bis Aue
Bemerkungen: Inbetriebnahme geplant Ende 2017 bis Technopark, Ende 2018 bis Aue
Chemnitzer Modell, Stufe 4 nach Limbach-Oberfrohna
Planungsstand: Vorplanung 2010
Linienverlauf: ab Straße der Nationen über Brückenstr., Theaterstr., Hartmannstr., Leipziger Str.,
Bornaer Str., Bornaer Hang zum Chemnitz-Center, Röhrsdorf, Kändler nach Limbach-
Oberfrohna
Bemerkungen: höhere Priorität als Chemnitzer Modell, Stufe 3
Eine alternative Führung der Stufe 4 des Chemnitzer Modells über das Gewerbegebiet an der B 95 wird in
den weiteren Planungsschritten als gleichberechtigte Variante untersucht.
Lückenschluss Straßenbahn in der Theaterstraße
Planungsstand: verkehrs- und stadtplanerische Studie 2010
Linienverlauf: vom Falkeplatz über Theaterstraße bis Hartmannstraße
Bemerkungen: zeitgleich mit Chemnitzer Modell, Stufe 4 nach Limbach-Oberfrohna, Bauabschnitt
ab Hartmannstraße umsetzen
Chemnitzer Modell, Stufe 3 nach Niederwiesa
(Anbindung an KBS 517 nach Annaberg-Buchholz und an KBS 519 nach Pockau-Lengefeld)
Planungsstand: Vorplanung 2010
Linienverlauf: Straße der Nationen, August-Bebel-Str., Dresdner Str., Frankenberger Str. bis Bahnhof
Hilbersdorf, weiter auf Eisenbahnstrecke Richtung Niederwiesa
Bemerkungen: nach Chemnitzer Modell, Stufe 4 umsetzen
Die Stufe 3 des Chemnitzer Modells wird bis Chemnitz-Hilbersdorf als zweigleisige Straßenbahnstrecke
über die Frankenberger Straße geführt.
- Neubau von mindestens 6 Straßenbahnhaltestellen
- systemtechnische Verknüpfungsstelle in Chemnitz-Hilbersdorf
Straßenbahn nach Ebersdorf
Planungsstand: ohne
Linienverlauf: Verlängerung ab Bahnhof Hilbersdorf über Frankenberger Str. nach Ebersdorf
(Untersuchungskorridor)
Bemerkungen: Erschließung der dicht besiedelten Bereiche in Hilbersdorf und Ebersdorf durch
Straßenbahn (Ersatz Bus) in Verbindung mit Chemnitzer Modell, Stufe 3
Straßenbahnverlängerung Siegmar/Reichenbrand
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 84 von 107
Planungsstand: Machbarkeitsstudie 2013/2014
Linienverlauf: ab Wendeanlage Schönau über Zwickauer Str. und Hohensteiner Str. bis
Reichenbrand/Neefestr.
Bemerkungen: Verlagerung der Planungs- und Umsetzungsabsicht vom Kappelbach zur Lage in
Zwickauer Straße durch Studie 2013; Aufgabe der Freihaltetrasse entlang des
Kappelbachs (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Sicherung der Trasse in Zwickauer
Str. und Hohensteiner Str.
Straßenbahn Kaßberg
Planungsstand: Machbarkeitsstudie 2009
Linienverlauf: ab Theaterstr. über Kaßbergauffahrt, Weststr., Schiersandstr., ehemaliger Güterbahnhof
Altendorf, Paul-Jäkel-Str., Ammonstr., Flemmingstr. bis Steinwiese
Bemerkungen: Erschließung der dicht besiedelten Bereiche Kaßberg und Altendorf durch Straßenbahn
(Ersatz Bus)
Straßenbahnverlegung Gablenz
Planungsstand: Machbarkeitsstudie 2012
Linienverlauf: Teilverlegung ab Gablenzplatz über Geibelstr., Ernst-Enge-Str. Carl-von-Ossietzky-Str.
nach Gablenz (Wendeanlage)
Bemerkungen: direkte Erschließung der dicht besiedelten Bereiche im Wohngebiet Gablenz durch
Straßenbahn (Ernst-Enge-Str., Carl-von-Ossietzky-Str. und Gablenzcenter)
Untersuchungsgebiete Straßenbahn
Planungsstand: ohne
Gebiete: 1. Wilhelm-Külz-Platz/Josephinenplatz/Zöllnerplatz,
2. Fürstenstr./Lessingplatz (Sonnenberg),
3. obere Reichenhainer Str. im Bereich Sportforum in Verbindung mit Chemnitzer
Modell, Stufe 2
Bemerkungen: Erschließung der dicht besiedelten Bereiche durch Straßenbahn
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 85 von 107
Abbildung 26: Strategische Entwicklung Straßenbahnnetz 2030+
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 86 von 107
6.5 Bedienstandards für den ÖSPV in Chemnitz
Rolle der Bedienstandards im Nahverkehrsplan
Bedienstandards dienen der Bewertung der Angebotsqualität im NVR der Stadt Chemnitz. Die Angebotsqualität
umfasst dabei die folgenden Kriterien:
Erschließungsqualität,
Bedienqualität,
Verbindungsqualität.
Als Bestandteil des NVPs beschreiben die Bedienstandards die vom Aufgabenträger Stadt Chemnitz angestrebte
Qualität des ÖSPV-Angebotes. Sie sind Grundlage für eine einheitliche Bewertung der Angebotsqualität und sind
i. d. R. als Mindeststandards zu verstehen.
Mit dem Beschluss zum NVP werden die Bedienstandards auch zu einem Maß für die Angemessenheit des
ÖSPV-Angebotes. Das System der Bedienstandards soll eine transparente Bewertung der Angebotsqualität im
Stadtgebiet ermöglichen. Dabei soll das Verfahren für möglichst viele Beteiligte, nicht nur für die Fachleute,
sondern auch für die Kommunalpolitik, die Bürgerinnen und Bürger und die Öffentlichkeit, leicht handhabbar und
nachvollziehbar sein.
Methodischer Ansatz
Die Anforderungen an das ÖSPV-Angebot können aufgrund unterschiedlicher Strukturen nicht in allen Teilen der
Stadt Chemnitz gleich dimensioniert sein. Unter Berücksichtigung verkehrsrelevanter Strukturen, wie
Einwohnerdichte sowie der Zentralität einzelner Teilräume, werden deshalb differenzierte Bedienstandards für die
unterschiedlichen Stadträume festgelegt.
Allein die Bewertung der Erschließungsqualität erfolgt für die Gesamtstadt.
Die Erschließungsqualität beschreibt die räumliche Wirkung der Haltestelleneinzugsbereiche. Die
Standarderfüllung wird anhand der erschlossenen Einwohner in Bezug zur Gesamtbevölkerung der
Stadt gemessen.
Die Bedienqualität wird für Relationen aus dem Teilraum zu gesamtstädtisch wichtigen Zielen, in erster
Linie in das Stadtzentrum, analysiert. Die Bedienstandards umfassen Mindesttaktfolgen für die einzelnen
Verkehrszeiten.
Die Verbindungsqualität wird für die relevanten Relationen mit den Unterkriterien Umsteigenotwendigkeit
und maximale Reisezeit bewertet.
Die Bewertung der Bedienqualität sowie der Verbindungsqualität erfolgt jeweils differenziert nach
Gebietskategorien. Die Definition der Gebietskategorien basiert vordergründig auf der durchschnittlichen
Bevölkerungsdichte im jeweiligen Stadtteil (siehe Kapitel 1.3).
Zur Analyse der Bedien- und Verbindungsqualität wird die Stadt in Teilräume eingeteilt. Für jeden Teilraum wird
eine Referenzhaltestelle festgelegt (siehe Anlagen 5 und 6). Für diese Referenzhaltestellen wird, stellvertretend
für den gesamten Teilraum, die Bedien- und Verbindungsqualität analysiert. Die Referenzhaltestellen liegen im
geografischen Mittelpunkt bzw. im Siedlungsschwerpunkt des Teilraums und/oder weisen hohe Ein- und
Aussteigerzahlen auf.
Aus den Teilräumen werden die ÖPNV-Verbindungen von den Referenzhaltestellen im Teilraum zu drei Zielen
(d. h. auf drei Relationen) bewertet (siehe Tabelle 21):
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A
B
C
Tabelle 21: Relationskategorien für Bewertung der Bedien- und Verbindungsqualität
Kategorie Relation
A Verbindung aus dem Stadtteil in das Stadtzentrum
B Verbindung aus dem Stadtteil in das nächstgelegene B-oder C-Zentrum bzw. in ein
gleichwertiges nicht integriertes Einzelhandelszentrum
C Verbindung aus dem Stadtteil zum nächstgelegenen Krankenhaus
Die folgende Abbildung zeigt die Herangehensweise bzgl. jeder Relation exemplarisch:
Abbildung 27: Relationen der Bewertung der Bedien- und Verbindungsqualität
In den Anlagen 7 a-c ist die Bedienqualität des gegenwärtigen Angebotes nach Kategorien dargestellt.
Die Gebietskategorien berücksichtigen die Verkehrsbedeutung des Teilraums mit drei Indikatoren:
Indikator I: Bevölkerungsdichte
Indikator II: Arbeitsplatzdichte
Indikator III: große ÖPNV-affine Verkehrserzeuger
Der Indikator I ist der prägende Indikator bei der Zuordnung eines Teilraums zu einer Gebietskategorie. Sind der
Indikator II und/oder der Indikator III im gesamtstädtischen Kontext stark ausgeprägt, kann eine Höherstufung des
Teilraums in die nächsthöhere Gebietskategorie erfolgen.
Für die Situation in der Stadt Chemnitz werden vier Kategorien gebildet:
Gebietskategorie 1: Bereich mit sehr hoher Nutzungsdichte
Indikator I: > 6.000 EW/ qkm bebaute Fläche
Indikator II: >10.000 AP/ qkm bebaute Fläche
Gebietskategorie 2: Gebiet mit mittlerer bis hoher Nutzungsdichte
Indikator I: 4.001 bis 6000 EW/ qkm bebaute Fläche
Indikator II: 5.001 bis 10.000 AP/ qkm bebaute Fläche
Gebietskategorie 3: Gebiet mit geringer bis mittlerer Nutzungsdichte
Indikator I: 2.501 bis 4.000 EW/ qkm bebaute Fläche
Indikator II: 2.001 bis 5.000 AP/ qkm bebaute Fläche
Teilraum
• Referenzhaltestelle
Stadtzentrum A
nächstes B
C
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Gebietskategorie 4: Gebiet mit geringer Nutzungsdichte
Indikator I: < 2.501 EW/ qkm bebaute Fläche
Indikator II: < 2.001 AP/ qkm bebaute Fläche
Die Einstufung eines Teilraums in die Gebietskategorien 1-3 setzt eine absolute Einwohnerzahl > 1000 voraus.
Abbildung 28: Kategorisierung der Stadtteile nach Gebietskategorien
Die Definition der Verkehrszeiten ist Grundlage für die zeitdifferenzierte Festlegung der Bedienstandards. Die
nachfolgend beschriebenen Zeitfenster der Verkehrszeiten berücksichtigen:
die allgemeine Tagesganglinie der Verkehrsnachfrage im MIV und im ÖV,
die typischen Wege (z. B. Beruf, Ausbildung, Einkauf, Freizeit) für bestimmte Zeitabschnitte sowie
die aktuellen Ladenöffnungszeiten.
Die Betriebszeitfenster sind als „Rahmenvorgabe“ zu verstehen. Sie verfolgen den Anspruch einer Anwendbarkeit
im gesamtstädtischen Kontext, d. h. sie müssen sowohl für die Kernbereiche als auch für die Außenbereiche mit
ihren differenzierten Anforderungen in der Nahverkehrsplanung anwendbar sein. Abweichungen von bis zu 30
Minuten je Lage im Stadtgebiet sind ohne Relevanz für die Bewertung.
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Tabelle 22: Definition der Verkehrszeiten
Verkehrstag Verkehrszeit Rahmenbetriebszeitfenster
Montag-
Freitag
Nachtverkehr 23:45 – 04:45
Frühverkehr 04:45 – 05:45
Tagesverkehr 05:45 – 18:25
Abendverkehr 18:25 – 21:45
Spätverkehr 21:45 – 23:45
Samstag
Nachtverkehr 23:45 – 04:45
Frühverkehr 04:45 – 08:45
Tagesverkehr 08:45 – 18:25
Abendverkehr 18:25 – 21:45
Spätverkehr 21:45 – 23:45
Sonn- und
Feiertag
Nachtverkehr 23:45 – 04:45
Frühverkehr 04:45 – 07:45
Tagesverkehr 07:45 – 11:45
11:45 – 18:25
Abendverkehr 18:25 – 21:45
Spätverkehr 21:45 – 23:45
Die folgenden Anforderungen beziehen sich auf den Tagverkehr.
Die Bewertung der Erschließungsqualität basiert auf der räumlichen Erschließungswirkung der Bahnhöfe und
Haltestellen. Dabei wird für die Stadt Chemnitz ein Richtwert von 300 m als Haltestelleneinzugsbereich festgelegt.
Die Einzugsbereiche werden für Chemnitz einheitlich für die Bahnhöfe und Haltestellen im Sinne eines
„Regelfalls“ definiert. Festgelegt werden weiterhin zwei Ausnahmen mit geringeren bzw. höheren zugrunde zu
legenden Haltestelleneinzugsbereichen:
im unmittelbaren Stadtzentrum mit den Haupteinkaufsbereichen werden wegen der hohen
Nutzungsdichte und der Anforderung einer hohen Erschließungsqualität geringere
Haltestelleneinzugsbereiche (200 m) angesetzt,
in Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte (< 500 EW/qkm) werden größere Einzugsbereiche
angewendet (500 m)34
.
34
Eine Haltestelle soll eine Mindestfahrgastmenge generieren können, um auch den Aufwand für die Haltestelleninfrastruktur (z.B. Anforderungen Barrierefreiheit) sowie deren Pflege und Instandhaltung rechtfertigen zu können. Wegen der geringeren Bevölkerungsdichte sind vor diesem Hintergrund größere Haltestelleneinzugsbereiche angemessen.
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Tabelle 23: Richtwerte Haltestelleneinzugsbereiche
Kategorie
Richtwerte Haltestelleneinzugsbereiche
(Radius Luftlinie)
Straßenbahn/ Bus/ ALiTa
Regelfall 300 m
Hauptgeschäftsbereiche im
Stadtzentrum 200 m
Gebiete mit sehr geringer
Bevölkerungsdichte
(< 500 EW/qkm)
500 m
Im Rahmen der Evaluierung des bisher gültigen Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2006 wurden keine signifikanten
Mängel der flächenhaften Erschließung im Stadtgebiet ersichtlich35
. 86 % der Chemnitzerinnen und Chemnitzer
verfügen über einen Haltestellenzugang, welcher unter 300 m liegt. Dieser Anteilswert ist neben den Richtwerten
der Haltestelleneinzugsbereiche als Mindeststandard für die Erschließungsqualität für das Stadtgebiet Chemnitz
zu verstehen.
Die Standards der Bedienqualität gelten unabhängig davon, ob es sich bei der Verbindung um eine Umsteige-
oder eine Direktverbindung handelt. Die Bewertung erfolgt für die festzulegenden Referenzhaltestellen, die als
„maßgebend“ für die Erschließung und Bedienung des jeweiligen Stadtteils wirken.
Tabelle 24: Standards der Bedienqualität für die Verkehrstage Montag bis Freitag nach Relations- und Gebietskategorien
Mindest-Bedienqualität
(Montag bis Freitag; Taktfolge in Minuten)
Frühverkehr
(04:4536
bis
05:45 Uhr)
Tagesverkehr
(05:45 bis
18:25 Uhr)
Abendverkehr
(18:25 bis
21:45 Uhr)
Spätverkehr
(21:45 bis
23:4537
)
Relationskategorie A (Stadtzentrum)
Gebietskategorie I 20 10 20 30
Gebietskategorie II 20 20 20 30
Gebietskategorie III 30 30 30 60
Gebietskategorie IV - 60 60 60
Relationskategorie B (nächstgelegenes B- oder C-Zentrum)
Gebietskategorie I - 20 20 -
Gebietskategorie II - 20 20 -
Gebietskategorie III - 30 30 -
Gebietskategorie IV - 60 60 -
35
Informationsvorlage Nr. I-021/2012 im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 36
Beginn Tagverkehr zum Anschluss 4:45 Uhr; Anschluss 5:45 Uhr ist erster Anschluss, der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt 37
23:45 Uhr erster Nachtanschluss; 23:15 Uhr Ende Tagverkehr; Anschluss 22:45 Uhr ist letzter Anschluss der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt
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Relationskategorie C (Klinikum)
Gebietskategorie I 30 20 30 -
Gebietskategorie II 30 20 30 -
Gebietskategorie III - 30 60 -
Gebietskategorie IV - 60 60 -
Tabelle 25: Standards der Bedienqualität für den Verkehrstag Samstag nach Relations- und Gebietskategorien
Mindest-Bedienqualität
(Samstag; Taktfolge in Minuten)
Frühverkehr
(04:4538 bis
08:45 Uhr)
Tagesverkehr
(08:45 bis
18:25 Uhr)
Abendverkehr
(18:25 bis
21:45 Uhr)
Spätverkehr
(21:45 bis
23:45 Uhr39
)
Relationskategorie A (Stadtzentrum)
Gebietskategorie I 30 15 20 30
Gebietskategorie II 30 20 20 30
Gebietskategorie III 60 60 60 60
Gebietskategorie IV 60 60 60 60
Relationskategorie B (nächstgelegenes B- oder C-Zentrum)
Gebietskategorie I - 30 - -
Gebietskategorie II - 30 - -
Gebietskategorie III - 60 - -
Gebietskategorie IV - 60 - -
Relationskategorie C (Klinikum)
Gebietskategorie I 30 30 30 -
Gebietskategorie II 30 30 30 -
Gebietskategorie III 60 60 -
Gebietskategorie IV 60 60 -
38
Beginn Tagverkehr zum Anschluss 4:45 Uhr; Anschluss 5:45 Uhr ist erster Anschluss, der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt 39
23:45 Uhr erster Nachtanschluss; 23:15 Uhr Ende Tagverkehr; Anschluss 22:45 Uhr ist letzter Anschluss der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt
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Tabelle 26: Standards der Bedienqualität für Verkehrstag Sonntag nach Relationskategorien und Gebietskategorien
Mindest-Bedienqualität
(Sonn- und Feiertag; Taktfolge in Minuten)
Frühverkehr
(04:4540 bis
07:45 Uhr)
Tagesverkehr
(07:45 bis
11:45 Uhr)
Tagesverkehr
(11:45 bis
18:25 Uhr)
Abendverkehr
(18:25 bis
21:45 Uhr)
Spätverkehr
(21:45 bis
23:4541
)
Relationskategorie A (Stadtzentrum)
Gebietskategorie I 30 30 20 30
Gebietskategorie II 30 30 20 30
Gebietskategorie III 60 60 60 60
Gebietskategorie IV 60 60 60 60
Relationskategorie B (nächstgelegenes B- oder C-Zentrum)
Gebietskategorie I - - - -
Gebietskategorie II - - - -
Gebietskategorie III - - - -
Gebietskategorie IV - - - -
Relationskategorie C (Klinikum)
Gebietskategorie I - 60 30 -
Gebietskategorie II - 60 30 -
Gebietskategorie III - 60 60 -
Gebietskategorie IV - 60 60 -
40
Beginn Tagverkehr zum Anschluss 4:45 Uhr; Anschluss 5:45 Uhr ist erster Anschluss, der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt 41
23:45 Uhr erster Nachtanschluss; 23:15 Uhr Ende Tagverkehr; Anschluss 22:45 Uhr ist letzter Anschluss der von allen Referenzhaltestellen erreicht wird und zu allen Referenzhaltestellen führt
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Die Anforderungen an die Verbindungsqualität werden zunächst für Montag bis Freitag aufgestellt.
Anforderungen an die Umsteigehäufigkeit
In den Relationskategorien sind die in Tabelle 27 definierten maximalen Umsteigevorgänge als Anforderung an
die Umsteigehäufigkeit zu beachten.
Tabelle 27: Bedienstandards „Maximale Umsteigevorgänge“ (Mo-Fr)
Relationskategorie
Maximale Umsteigevorgängen aus Gebietskategorie
A
(Zentrum)
B
(Versorgungszentren )
C
(Krankenhäuser)
Gebietskategorie I 0 1 1
Gebietskategorie II 0 1 1
Gebietskategorie III 1 1 2
Gebietskategorie IV 1 1 2
Anforderungen an die Reisezeit
Für die Messung der Angebotsqualität im NVR werden Bedienstandards für die Beurteilung der Reisezeiten auf
den Relationskategorien definiert. Die Reisezeiten werden als Nettofahrzeiten inkl. Umsteigezeiten ermittelt.
Die Anforderungen an die Reisezeiten gelten aktuell nicht als Mindeststandards, sondern werden als
Orientierungswert definiert.
Tabelle 28: Bedienstandards „Maximale Reisezeiten“ (Mo-Fr)
Relationskategorie
Maximale Reisezeit aus Gebietskategorie
A
(Zentrum)
B
(Versorgungszentren )
C
(Krankenhäuser)
Gebietskategorie I 20 20 30
Gebietskategorie II 30 20 30
Gebietskategorie III 30 30 45
Gebietskategorie IV 45 45 60
Ziel ist die vollständige Umsetzung der Bedienstandards und deren Fortschreibung im Zuge der weiteren
Fortschreibung der Nahverkehrsplanung. Nachdem im aktuellen NVP zunächst der Tagverkehr untersucht und
Bedienstandards festgelegt wurden, kann in den Folgejahren auch der Nachtverkehr untersucht und bewertet
werden. Weiterhin ist es erklärtes Ziel, die Erschließungsqualität für die Teilräume zu untersuchen und Standards
festzusetzen. Das Thema Verbindungsqualität soll in der folgenden Nahverkehrsplanung weiter ausgebaut
werden. Für die Umsteigevorgänge sollen maximale Übergangszeiten definiert werden. Weiterhin soll das
Reisezeitverhältnis MIV/ÖV ermittelt, verglichen und Zielgrößen festgesetzt werden. Auch das Wochenende soll
in die Betrachtung eingehen.
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6.6 Qualitätsstandards für den ÖPNV in Chemnitz
Als Bestandteil des Nahverkehrsplans beschreiben die Qualitätsstandards die vom Aufgabenträger Stadt
Chemnitz angestrebte Qualität des ÖPNV-Angebotes. Sie sind Grundlage für eine einheitliche Bewertung der
erbrachten Angebotsqualität und sind i.d.R. als Mindeststandards zu verstehen. Die Stadt Chemnitz kann dabei
gemäß ihrer Aufgabenträgerschaft lediglich für den Teilbereich des straßengebundenen ÖPNV (ÖSPV)
entsprechende Standards festlegen.
Mit dem Beschluss zum Nahverkehrsplan werden die Qualitätsstandards auch zu einer Selbstverpflichtung des
Aufgabenträgers gegenüber den aktuellen und zukünftigen Nahverkehrskunden. Die notwendige Finanzierung
zur Umsetzung der Qualitätsstandards erfolgt im Rahmen der Betrauung durch das Verkehrsunternehmen bzw.
durch die Stadt Chemnitz, die Aufgabenträger und Straßenbaulastträger in einem ist.
Die Qualität soll durch die Festlegung geeigneter Standards und durch deren Überwachung sichergestellt
werden. Die folgenden Anforderungen beziehen sich auf alle Linienleistungen, für welche die Stadt Chemnitz
Aufgabenträger ist sowie auf die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge und Dienstleistungen. Dabei wird nicht
unterschieden, ob das direkt beauftragte Verkehrsunternehmen diese Linie selbst bedient oder an einen
Nachauftragnehmer (Subunternehmer, Tochterunternehmen, …) vergeben hat. Der Konzessionsinhaber für die
jeweilige Verkehrsleistung in Aufgabenträgerschaft der Stadt Chemnitz ist entscheidend.
Dabei trägt das beauftragte Verkehrsunternehmen die Verantwortung für die Durchsetzung der
Qualitätsstandards gegenüber seiner Nachauftragnehmer.
Als Mindeststandards und dort, wo keine Präzisierung erfolgt, gelten die Qualitätsstandards der Aufgabenträger
Landkreise (Teil A, Punkt: Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Verkehrsangeboten).
Weiterhin soll darauf hingewirkt werden, dass die Qualitätsstandards auch für Verkehrsunternehmen, die durch
andere Aufgabenträger beauftragt werden und innerhalb der Stadt Chemnitz Haltestellen bedienen,
gleichermaßen gelten. Als Mindeststandards sind hierfür die Standards des VMS anzusehen.
Anforderungen an die Fahrzeuge
Für die im Stadtverkehr Chemnitz zur Personenbeförderung zum Einsatz kommende Fahrzeugflotte werden
folgende Kriterien festgelegt:
- Für alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge bei Straßenbahn und Bus ist die Einhaltung aller
Qualitätsstandards unmittelbar verbindlich. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Fabrikneue Fahrzeuge
oder gebraucht erworbene Fahrzeuge handelt. Darüber hinaus sind bei der Neuanschaffung von
Fahrzeugen die aktuellen Richtlinien zu beachten. Notwendige Ausnahmen sind durch den
Aufgabenträger zu genehmigen.
- Bei der Integration von Regionalbuslinien in parallel geführte Stadtbuslinien sollen die gleichen
Qualitätskriterien (z.B. Einsatz von Niederflurfahrzeugen), wie im Stadtbusbereich gelten.
- Alle Anforderungen an die Barrierefreiheit werden in einem gesonderten Papier des Aufgabenträgers in
Umsetzung von § 8 Abs. 3 PBefG geregelt, welches Bestandteil des Nahverkehrsplanes wird. In diesem
werden sowohl die Qualitätskriterien festgelegt, als auch ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der
Barrierefreiheit aufgestellt. Bis zur Fertigstellung dieses Papiers gelten folgende verbindliche
Mindestanforderungen an die ÖSPV-Fahrzeuge:
• anzustreben ist ein Niederflureinstieg bei 100 % der Fahrzeugflotte
• mind. 2 Rollstuhlplätze (Mehrzweckbereich) bei Gelenkbussen sowie Straßenbahnen und mind. 1
Rollstuhlplatz bei Standard-, Midi- oder Kleinbussen
• Solange eine vollständige Niederflurigkeit nicht bei allen Fahrten gewährleistet ist (Übergangszeitraum,
Bauzustände), sind Niederflurfahrzeuge so einzusetzen und im Fahrplan auszuweisen, dass auf allen
Linien ein Niederflur-Grundangebot (mindestens 50% der Umläufe) besteht und erkennbar ist;
• Kneeling-Funktion (Absenkfunktion bei Bussen);
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• Ausweisung von Sitzplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen;
• Rollstuhlbeförderung in den Bussen (Rollstuhlklapprampe und Abstellbereich, Zulassung für
mindestens 1 Rollstuhl bei Standard, Midi- und Kleinbussen, sonst für mindestens 2 Rollstühle je
Fahrzeug (alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge);
• kontrastreiche Innenraumgestaltung der Fahrzeuge
- Akustische Fahrgastinformationssysteme im Fahrzeug (Ansage der Haltestellen, der
Umsteigemöglichkeiten) und außerhalb des Fahrzeuges per Außenlautsprecher (Ansage Liniennummer
und Fahrtziel);
- Optische Fahrgastinformationssysteme außen (vorn mindestens Liniennummer und Fahrtziel, Seite rechts
Liniennummer, Fahrtziel und ggf. Fahrtverlauf, hinten und Seite links mindestens Liniennummer) und
innen (während der Fahrt Anzeige der nächsten Haltestelle mit Umsteigemöglichkeiten, des
Fahrtverlaufes, bei Aufenthalt an der Haltestelle Anzeige von Liniennummer und Fahrtziel; bei
Fahrzeuglängen von 15 Meter und mehr ist eine zweite Innenanzeige im hinteren Fahrzeugteil
vorzusehen)
- Reinigung: kleine Verschmutzungen sind schnellstmöglich (spätestens an der nachfolgenden
Endhaltestelle) zu entfernen. Bei größeren bis starken Verschmutzungen sind entsprechende Maßnahmen
zur kurzfristigen Beseitigung zu ergreifen (z.B. über ein mobiles Reinigungsteam). Notfalls ist das
Fahrzeug aus dem Umlauf zu nehmen und zu tauschen.
- Fahrzeugauslastung: Es ist sicherzustellen, dass an keiner Haltestelle Fahrgäste zurückbleiben müssen
und dass die Auslastung der Fahrzeuge (bezogen auf die je Fahrzeugtyp maximal zugelassene
Personenanzahl) im Mittelwert der Spitzenstunden (HVZ), gemessen am stärksten belasteten Querschnitt,
75 % nicht übersteigt.
- Ziel im Qualitätsmesssystem ist die Sicherung des hohen Prozentsatzes (95-100 %) an Fahrzeugen ohne
Beanstandung, bezogen auf alle untersuchten Fahrzeuge pro Jahr.
Anforderungen an die Haltestellen
- Zur Verbesserung der Ausstattung, des baulichen Zustandes und der Erreichbarkeit der Haltestellen sowie
zum barrierefreien Ausbau dieser sind Maßnahmen geplant, auf welche im Kapitel 6.7 Barrierefreiheit,
Bezug genommen wird. Dabei ist dem barrierefreien Ausbau der Vorzug zu geben.
- Alle Anforderungen an die Barrierefreiheit werden in einem gesonderten Papier des Aufgabenträgers in
Umsetzung von § 8 Abs. 3 PBefG geregelt, welches Bestandteil des Nahverkehrsplanes wird. In diesem
werden sowohl die Qualitätskriterien festgelegt, als auch ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der
Barrierefreiheit aufgestellt. Bis zur Fertigstellung dieses Papiers gelten folgende verbindliche
Mindestanforderungen an die ÖSPV-Haltestellen:
• Die mit der CVAG abgestimmten Regelbauweisen der Stadt Chemnitz zum barrierefreien Bauen im
öffentlichen Verkehrsraum und an Haltestellen sind zu beachten.
• Bei Umleitungs- und Baustellenverkehr ab einer Dauer von 14 Tagen ist das Herstellen von
barrierefreien Haltestellen mit minimalem baulichem Aufwand und reduzierter Ausstattung (minimal
Stele, Fahrplan und Abfallkorb) erforderlich. Generell ist ein gefahrloses Erreichen dieser temporären
Haltestellen zu gewährleisten. Die Nutzbarkeit fahrzeuggebundener Einstiegshilfen (z.B. Klapprampen)
hinsichtlich maximal zulässiger Neigungen und Bewegungsflächen ist durch Anhebungen im
Ausstiegsbereich sicher zu stellen.
- Es ist eine Gestaltungsrichtlinie mit Festlegungen zu Gestaltung, Materialeinsatz und Ausstattung von
Haltestellen im Stadtgebiet zu erarbeiten und nach Vorliegen zu beachten.
- Das Verkehrsunternehmen hat für eine vollständige, gut lesbare und kontrastreiche Gestaltung der
Fahrgastinformation an den Haltestellen zu sorgen.
- Der Grad der Sauberkeit in den Fahrgastunterständen und an Haltestellen ist weiter zu erhöhen und zu
stabilisieren. Insbesondere sind Verschmutzungen durch den jeweils festgelegten Verantwortlichen
kurzfristig zu beseitigen (z.B. über ein mobiles Reinigungsteam). Für die Gewährleistung der Sauberkeit
an Haltestellen werden weiterhin regelmäßigen Kontrollen durchgeführt. Ggfs. wird die Stichprobe erhöht.
Die Reinigung der Bushaltestellen erfolgt in der Regel durch die Grundstücksanlieger gemäß
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Straßenreinigungssatzung. Die Böden in den Fahrgastunterständen werden im Auftrag der Stadt Chemnitz
alle 3 Wochen gereinigt; die Abfallbehälter wöchentlich geleert. Im Innenstadtbereich erfolgt die Reinigung
aller Haltestellen täglich.
- Die Umsteigebedingungen an Verknüpfungspunkten sollen verbessert werden. Die Probleme hinsichtlich
Sichtbeziehungen und Wegelänge an Verknüpfungsstellen können nur über Umbauplanungen und deren
Umsetzung wirklich behoben werden. Hierzu müssen sich die für die jeweilige Infrastruktur
Verantwortlichen verständigen und finanzielle Mittel investieren.
- Vorhandene bzw. weitergehende Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Verkehrs-/
Infrastrukturunternehmen zur Vorhaltung der Haltestelleninfrastruktur sind jeweils verbindlich einzuhalten.
- Ziel im Qualitätsmesssystem ist die Erhöhung des Prozentsatzes von Haltestellen ohne Beanstandung auf
95% aller untersuchten Haltestellen pro Jahr.
Anforderungen an den Betriebsablauf
- Sicherzustellen ist, dass grundsätzlich an den Einstiegshaltestellen kein zu frühes Abfahren (vor
fahrplanmäßiger Abfahrt) erfolgt.
- Zur Analyse der Pünktlichkeit sind die zwischen Aufgabenträger und VU festgelegten Prüfregularien weiter
zu führen und zu verfeinern (Auswertung ITCS und Stichprobenkontrolle bzgl. Pünktlichkeit und
Anschlusssicherheit)
- Programme zur Einrichtung/Weiterentwicklung des ITCS einschl. der Betrieb der dynamischen
Fahrgastinformation sind weiterzuführen
- Einsatz ausschließlich von Personal mit den notwendigen fachlichen und persönlichen Eignungen,
insbesondere Kenntnisse der Beförderungs- und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes
Mittelsachsen (VMS), verkehrsgeografische Grundkenntnisse (Ortskenntnis), sicherer Umgang mit der
Fahrzeug-, Abfertigungs- und Kommunikationstechnik sowie sichere Anwendung der deutschen Sprache
- Umleitungs- und Baustellenverkehr: geeignete Beschilderung und Wegweisung von der verlegten
Haltestelle zur Ersatzhaltestelle sowie Bekanntmachung (Internet usw.)
- Stadt: Erhöhung der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit durch Reduzierung der Behinderungszeiten an
Lichtsignalanlagen (LSA) und beim Verlassen von Haltestellen durch Rückbau der Haltestellenbuchten.
Verbundintegration und Tarifanwendung
Für die Integration des Stadtverkehrs in Chemnitz in den Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) sowie die
Anwendung von Beförderungstarifen im Stadtgebiet Chemnitz gelten die folgenden Festlegungen:
- Das Chemnitzer Stadtgebiet ist im vollen Umfang Teilgebiet des VMS (Tarifzone 13).
- Das den Stadtverkehr Chemnitz (Straßenbahn und Bus) betreibende Verkehrsunternehmen muss die
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen anerkennen,
- dem Kooperationsvertrag des Verkehrsverbundes Mittelsachsen beitreten und
- in die entsprechenden Leit- und Kommunikationssysteme des VMS eingebunden sein, insbesondere in
das Verbundkommunikationssystem (VKS) und das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS).
- Die Anwendung eines Haustarifes für Fahrten innerhalb des VMS-Gebietes durch das Unternehmen ist
nicht zulässig.
- Anschlüsse mit anderen Linien des straßengebundenen ÖPNV sowie des SPNV sind über den VMS
abzustimmen.
Marketing, Werbung und Sonstige Anforderungen
Die Sicherung und Steigerung der Kundenzufriedenheit sowie die Neukundengewinnung ist eine zentrale
Grundlage für einen wachsenden Anteil des ÖPNV am Modal Split (Anteil ÖPNV am
Gesamtverkehrsaufkommen). Auf diesem Gebiet sind durch das Verkehrsunternehmen (VU) weitreichende
Anstrengungen zu unternehmen:
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- Das VU soll geeignete Methoden nutzen oder eigene Verfahren zur objektiven Beurteilung der
Zufriedenheit der Fahrgäste entwickeln. Bewährte Verfahren sind kontinuierlich weiter zu führen (z.B.
Kundenbarometer).
- Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist durch das VU so zu gestalten, dass die Nutzer des ÖPNV
jederzeit auf umfängliche Informationen zugreifen können bzw. telefonisch einen Ansprechpartner
erreichen (Kundenbindungsmanagement). Die Entwicklung einer Strategie zur Gewinnung von Neukunden
bzw. Aktionen, die weitere Zielgruppen von den Vorteilen des Systems überzeugen, sind ausdrücklich
erwünscht (Kundengewinnungsmanagement).
- Gezielte Maßnahmen der Kommunikation (integriertes Kommunikationskonzept) unterstützen die
Marktdurchdringung. Unter Anderem ist dabei die Bewerbung der konkreten Angebote in klar
abgrenzbaren Quartieren zu forcieren (z. B. Quartierbus).
- Das interne Beschwerdemanagementsystem des VU soll den zielführenden Abgleich von angebotener
und wahrgenommener Leistungs- und Servicequalität sichern.
- Grundsätzlich müssen alle eingesetzten Fahrzeuge (Busse und Bahnen) als Teil des Chemnitzer ÖSPV-
Angebotes erkennbar sein. In der Regel wird das durch die VU-typische Farbgebung sichergestellt. Dieser
Anforderung muss sich die Werbung an den Fahrzeugen unterordnen. Über die genaue Ausgestaltung
dieses Qualitätskriteriums müssen sich Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen vorbehaltlich der
laufenden Verträge verbindlich abstimmen, u. a. über die Festlegung von Typenblättern und Festlegungen
zum Umgang mit Ausnahmen. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist zu dokumentieren.
- Werbung an den Fahrzeugaußenflächen soll vorrangig den Zielen der Imagesicherung des ÖPNV dienen.
- Die Werbung muss ein Höchstmaß an Komfort und Sicherheit für die Fahrgäste während der Fahrt und
damit eine ungehinderte Sicht nach draußen von allen Sitz- und Stehplätzen gewährleisten.
- Die Werbung darf nicht gegen die Interessen des Auftraggebers, dem Grundanliegen des
Nahverkehrsplans oder gegen die allgemein anerkannten Normen von Moral und Ethik verstoßen. Sie darf
insbesondere nicht gegen Vorschriften der StVZO, STVO, BO-Strab und BO-Kraft verstoßen. Die in der
Wirtschaftswerbung jeweils gültigen Bestimmungen und Grundsätze (z.B. die inhaltliche Verantwortung
des Werbetreibenden) sind ebenfalls zu beachten.
- Werbung für politische Parteien, Verbände und ihnen gleichgestellte gesellschaftliche Organisationen oder
Institutionen ist nicht zulässig.
- Werbung für Genussmittel (außer standortbezogene Werbung) ist untersagt.
- Der Werbung für Veranstaltungen in Chemnitz und Umgebung ist der Vorzug gegenüber der für
überregionale Veranstaltungen zu geben.
- Die Werbung darf nicht zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen sowie nicht den
Straßenbahn- und Omnibusbetrieb beeinträchtigen.
Ziel ist die stetige Erhöhung der Qualität des Nahverkehrsangebotes. Standards allein sichern noch keine
Qualität. Regelmäßige Kontrollen und ein festgelegtes Sanktionssystem sind hierzu geeignete Mittel.
Das bisher praktizierte Qualitätsmanagementsystem ist ein geeignetes Instrument, welches Kontrollmechanismen
festlegt und den Grad der Einhaltung der Qualitätsstandards feststellt. Eine Fortschreibung, zum Beispiel durch
die Erhöhung der Stichprobe oder die Aufnahme weiterer Kriterien, ist ausdrücklich gewollt. Perspektivisch soll
z. B. das Kriterium „Beförderungsqualität“ aufgenommen werden, welches die Fahrzeugauslastung überprüft. In
Abhängigkeit der Fahrgastnachfrage sollen die Fahrzeuggrößen so gewählt werden, dass „Stehenbleiber“
vermieden werden.
Aktuell wird die Qualitätskontrolle im Einvernehmen zwischen Aufgabenträger und VU durchgeführt. Im Rahmen
der Betrauung der CVAG durch die Stadt Chemnitz wird eine Bonus-Malus-Regelung angewandt. Diese weist
jedoch bezüglich ihres Wirksamwerdens Schwächen auf, da durch das bestehende Querfinanzierungskonstrukt
eventuell berechnete Mali in der Endabrechnung nicht spürbar zum Tragen kommen.
In Vorbereitung der Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach 2019 wird sich der Aufgabenträger
zum einen der Aktualisierung des Qualitätsmanagements als auch zur Festlegung eines angemessenen und vor
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Teil B-I – Stadt Chemnitz Beschlussfassung Stand 24.05.2016
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allem für die Verantwortlichen spürbar werdenden Sanktionssystems bekennen müssen, um eine dauerhafte
Sicherstellung der geforderten Qualitätsstandards zu erreichen.
6.7 Barrierefreiheit
Das Maßnahmenprogramm zur Schaffung eines vollständig barrierefreien ÖPNV in Chemnitz beinhaltet als
wesentlichste Aspekte:
die Haltestelleninfrastruktur,
die Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge,
die Kommunikation mit den Kunden sowie
den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen (u.a. Baustellen, Winterdienst).
Voraussichtlich im 3. Quartal 2016 wird den politischen Gremien vom ÖSPV-Aufgabenträger ein Konzept zur
Herstellung vollständiger Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 vorgelegt, welches intensiv zu o.g.
Handlungsfeldern mit den jeweils verantwortlichen Akteuren abgestimmt wurde. Neben der Priorisierung von
Maßnahmen werden hier auch die Umsetzungszeiträume festgesetzt. Die Finanzierung des barrierefreien
Umbaus der Bushaltestellen, entsprechend der festgelegten Priorisierung, erfolgt ab 2016 über den Haushalt der
Stadt Chemnitz. Nach Bestätigung wird dieses Konzept Bestandteil des NVP.
Weitere Maßnahmen zur Realisierung der Barrierefreiheit, die bereits umgesetzt bzw. vorbereitet wurden, sind
folgend aufgeführt:
fortlaufende Aktualisierung der Regelbauweisen zum barrierefreien Bauen unter Berücksichtigung der
neuen DIN 32984 und der Haltestellen des Chemnitzer Modells
Neubau bzw. Sanierung von Bushaltestellen ausschließlich nach jeweils gültiger Fassung der
Regelbauweise zum barrierefreien Bauen bzw. Festlegung von Ausnahmen nach Einzelfallprüfung
Ersatz der Tatra-Straßenbahnen mit Stufeneinstieg durch Niederflurstraßenbahnen (2016 bis 2019)
Ersatz der Außenschwenktüren der vorhandenen Variobahnen durch Schwenk-Schiebetüren inkl.
Nachrüstung von Klapprampen sowie anschließend Anhebung der Straßenbahnbahnsteige auf 240 mm
(2016 bis 2018)
Barrierefreier Umbau der letzten Straßenbahnhaltestelle mit Straßeneinstieg (2017)
Eingangs, in der Erläuterung zum novellierten PBefG, wurde dargelegt, dass § 8 Abs. 3 PBefG Ausnahmen
zulässt, insofern diese konkret benannt und begründet werden.
Erst nach Vorliegen des Konzepts zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 können die
entsprechenden Ausnahmeregelungen benannt werden.
6.8 Infrastrukturmaßnahmen
Ausbaustandards – Haltestellen
Beim Ausbau der Haltestelleninfrastruktur gelten die Inhalte der EAÖ – Empfehlungen für Anlagen des
öffentlichen Personennahverkehrs (Ausgabe 2013) als Mindeststandards.
Des Weiteren haben der Neubau bzw. die Sanierung von Bushaltestellen, wie in den Qualitätsstandards (6.5)
dargelegt, ausschließlich nach jeweils gültiger Fassung der Regelbauweise zum barrierefreien Bauen bzw.
Festlegung von Ausnahmen nach Einzelfallprüfung zu erfolgen.
Maßnahmen – Haltestellen- und Streckeninfrastruktur
Maßnahmen im Bereich der Haltestelleninfrastruktur umfassen das Anpassen der derzeit vorhandenen
Haltestellen entsprechend dem aktuellen Bedarf (Verlegung, Rückbau, Neubau von Haltestellen), der Ausbau von
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Haltestellen zum Umsteigen zwischen kreuzenden Linien (Netzprinzip) und der Ausbau von Verknüpfungsstellen
verschiedener Verkehrsträger.
Chemnitzer Modell
Die Infrastrukturmaßnahme Chemnitz-Hauptbahnhof wurde im Dezember 2015 abgeschlossen. Damit wird das
Durchbinden der Linien des Chemnitzer Modells C 13 aus Burgstädt, C 14 aus Mittweida und C 15 aus Hainichen
in das Chemnitzer Stadtzentrum im I. Halbjahr 2016 umgesetzt. Die Haltestellen werden auf Hochbahnsteige (38
cm über Schienenoberkante) angepasst.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Chemnitzer Modells Stufe 2 wird eine Erweiterung der Straßenbahn im
Stadtgebiet vorgenommen. Es erfolgt der Neubau einer zweigleisigen Straßenbahntrasse zwischen Bernsdorfer
Straße über Reichenhainer Straße/ TU-Campus bis zur Anbindung an das Eisenbahnnetz nördlich der Werner-
Seelenbinder-Straße zur Durchbindung über Thalheim nach Aue.
Weitere Ausführungen zum betrieblichen Konzept des Chemnitzer Modell sind auf Grund der
Aufgabenträgerschaft des VMS für den SPNV im Teil A des Nahverkehrsplans enthalten.
Haltestellen Stadt Chemnitz
Im Rahmen der Neuordnung des Stadtbusliniennetzes erfolgen weitere Infrastrukturmaßnahmen im
Haltestellennetz durch die Stadt Chemnitz.
Ein Neu- oder Ausbau erfolgt stets unter Berücksichtigung der Kriterien der Barrierefreiheit.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bei der Haltestelleninfrastruktur vorgesehen:
Tabelle 29: Maßnahmen – Haltestellen Stadt Chemnitz
Maßnahmen Beschreibung Planungsstand 2017+ 2017+
erw.
Öffnung Bahnsteigtunnel Hauptbahnhof Ost
Bau Zuwegung Dresdner Str., Fußgängerquerung, inkl. Neubau Haltestelle Hbf. Ost für Linien 21 und 31
Ausführungs-planung 2015, Realisierung 2016 x x
Busschleuse Dresdner Str./Hainstr.
ÖSPV-Verbindung Dresdner Str./Hainstr. um direkte Anfahrt Sachsenallee mit Linie 21 zu gewährleisten inkl. Neubau HS Philippstr.
Entwurfs- und Genehmigungsplanung 2010, Realisierung 2016/2017
x x
Neubau Haltestelle Th.-Mann-Platz/ Sachsenallee
ermöglicht direkten Halt der Linie 21 an der Sachsenallee
Entwurfs- und Genehmigungs-planung 2010, Realisierung 2016/2017
x x
Neubau Haltestelle Wilhelm-Külz-Platz
Verknüpfungsstelle (mit Haltestelle Zöllnerstr. auf Str. der Nationen) für die Linien 22, 32, 51
ohne x x
Neubau Haltestelle Obere Hauptstr.
Verbesserung Erschließung Gewerbegebiet mit Sachsen Guss GmbH durch Linie 96
ohne x x
Neubau Haltestelle Carl-Bobach-Str.
Verbesserung Erschließung Friedrich-Hähnel-Str. durch Linie 53
ohne x x
Neubau Haltestelle Bruno-Granz-Str. Richtung Südring
Erschließung Ärztehaus, Verknüpfung mit Straßenbahnen 4 und 5
Verkehrsschau 2014, Ergebnis 3 Varianten zur Einordnung der Haltestelle, Vorzugs-variante nicht festgelegt
- x
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Maßnahmen Beschreibung Planungsstand 2017+ 2017+
erw.
Neubau Haltestelle Meinersdorfer Str.
Verbesserung Erschließung Arno-Schreiter-Str. durch Linie 53
ohne x entfällt
Neubau Haltestelle Arno-Schreiter-Str./ Max-Müller-Str.
Verbesserung Erschließung Arno-Schreiter-Str. durch Linie 53
ohne x entfällt
Neubau Haltestelle Am Hochfeld
Verbesserung Erschließung Abendgymnasium und Sprachheilschule
Festlegung Standort im Rahmen Deckensanierung Wolgograder Allee 2015
x x
Neubau Haltestelle Maximilian-Residenz
Verbesserung Erschließung obere Geibelstr. sowie neue Wohnanlage (Sanierung ehemalige Kaserne)
Festlegung Standort im Rahmen Verkehrsschau 2014 x x
Neubau Haltestelle VW-Lebenshilfe
Verbesserung Erschließung neuer Standort Lebenshilfe und 2. Zugang VW-Motorenwerk Chemnitz
ohne x x
Neubau Haltestelle Lothringer Str. landwärts
bisher nur stadtwärtige Haltestelle Lothringer Str. vorhanden, im Zuge Entfall Haltestell Südbahnhof auf der Reichenhainer Str. steigt Bedarf in diesem Bereich
Variantenuntersuchung im Rahmen Planung Kreisverkehr Altchemnitzer Str./Südbahnhof
x x
Neubau Haltestellen für Ringbuslinie 82
mehr Direktverbindungen und Verringerung der Umsteigehäufigkeit, Entlastung der Durch-messerlinien (21, 31) und der Radiallinie 51
ohne x
Neubau 2. Haltestellenstandort Müllerstraße
Neubau Haltestelle Matthesstraße
Neubau eines weiteren Haltestellenstandortes Barbarossastraße sowie Neuordnung der bestehenden Haltestellenstandorte Barbarossastraße
Neubau Haltestelle Stephanplatz
Neubau 2. Haltestellenstandort Bf. Mitte/ Niklasberg
Neubau 2. Haltestellenstandort Gustav-Freytag-Straße
Neubau Haltestelle Fraunhoferstraße Nord
Neubau Haltestelle Fraunhoferstraße Süd
Neubau Haltestelle Planstraße
Neubau 2. Haltestellenstandort Wartburgstraße
Neubau Haltestelle Altenhainer Straße
Neubau Haltestelle Uferstraße
Neubau 2. Haltestellenstandort Zietenstraße
Neubau Haltestellen für Buslinie 49
neue Linie als Quer-verbindung zwischen Grüna und Mittelbach und Erschließung Hexenberg
ohne x
Neubau Hp Grüna
Neubau Dorfstraße Grüna
Neubau Hexenberg
Neubau Blumenweg
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Maßnahmen Beschreibung Planungsstand 2017+ 2017+
erw.
Neubau Haltestellen für Buslinie 42
zusätzliche Erschließung des bisher unerschlossenen Bereiches des Wohngebietes an der Keplerstraße und am Harthweg
ohne x
Neubau Keplerstraße
Neubau Zeunerstraße
Haltestellen- und Streckeninfrastruktur CVAG
Durch die CVAG werden zur Umsetzung der Netzerneuerungen ebenfalls Infrastrukturmaßnahmen erbracht. Im
Zusammenhang mit Maßnahmen zum Chemnitzer Modell liegt die Vorhabenträgerschaft jedoch beim VMS.
Tabelle 30: Maßnahmen - Infrastruktur CVAG
Maßnahmen
Ertüchtigung/NeubauGleichrichterunterwerke (GUW) 3 GUW
Fahrleitung 24,9 Kilometer Fahrleitung
Gleiserneuerungen 3,2 Kilometer Doppelgleis
Gleistrasse und Fahrleitung Reitbahnstr./Bernsdorfer Str. 0,8 Kilometer Doppelgleis
Trasse Theater-/Hartmannstr. 1,3 Kilometer Doppelgleis
Erweiterung Straßenbahnnetz 5,3 Kilometer Doppelgleis
Chemnitzer Modell, Stufe 2 2,5 Kilometer Doppelgleis
Chemnitzer Modell, Anpassung Zentralhaltestelle
Sonstige Streckeninfrastruktur
Beseitigung Hochwasserschäden 2013 Annaberger Straße, 3.BA 0,14 Kilometer
Doppelgleis
Anpassung der Straßenbahnhaltestellen auf Bahnsteighöhe 24 cm zur Gewährung vollständiger Barrierefreiheit
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6.9 Fahrzeuge und Technik
Neben der Neuanschaffung von Fahrzeugen für das Chemnitzer Modell (siehe NVP Teil A) werden durch die
CVAG Maßnahmen im Bereich Fahrzeugbeschaffung und Technik im Zeitraum der Gültigkeit des
Nahverkehrsplanes vorgesehen.
Tabelle 31: Fahrzeugneubeschaffung und fahrzeugbezogene Maßnahmen
Maßnahmen
Anschaffung von Omnibussen 21 Busse
Anschaffung Niederflurgelenkstraßenbahnen (2-Richtungsfahrzeuge)
14 Straßenbahnen
Aufstellung von stationären Fahrausweisverkaufsautomaten 25 Automaten
barrierefreier Umbau Variobahn (Schwingtüren) und Rampen
Einsatz ITCS
Weiterentwicklung von e-Ticketing
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7 Finanzierung
7.1 Finanzierung Leistungserbringung
Der überwiegende Anteil der Finanzierung des ÖSPV-Angebotes in Chemnitz wird aus dem Fahrkartenverkauf
erzielt. Für die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Durchführung des ÖSPV im Verantwortungsbereich der
Stadt Chemnitz als Aufgabenträger erhalten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsinfrastrukturbetreiber zudem
einen finanziellen Ausgleich. Der Ausgleich, der bei dem beauftragten Verkehrsunternehmen durch die
Leistungserbringung des ÖSPV entstehenden Verluste, wird derzeit durch einen steuerlichen Querverbund
(Versorgungs- und Verkehrsholding) realisiert, bei welchem die Erträge aus dem Versorgungsbereich mit den
Verlusten aus dem Verkehrsbereich verrechnet werden. Vertragliche Basis für diesen Verlustausgleich bilden
einerseits der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Holding und Verkehrsunternehmen und
andererseits die Betrauungsvereinbarung zwischen Verkehrsunternehmen, Holding und Stadt Chemnitz, welche
die EU-rechtlichen Vorgaben für den finanziellen Ausgleich der ÖSPV-Leistungserbringung umsetzt. Die
Finanzierung des ÖSPV ist im mittelfristigen Zeitraum bis zum Jahr 2020 nicht ausschließlich durch den
steuerlichen Querverbund zu realisieren, da die Erträge aus dem Versorgungsbereich den erforderlichen
Verlustausgleich aus dem Verkehrsbereiches nicht mehr abdecken. Mit dem Beschluss des Stadtrates am
27.01.2016 ist die Verwaltung beauftragt worden, ein Konzept zur Finanzierung des "Angebotsnetzes 2017+
erweitert" zu erstellen und bis Ende 2016 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Betrauungsvereinbarung regelt die ÖSPV-Finanzierung bis einschließlich 31.12.2019. Für den Zeitraum ab
2020 wird durch die Stadt Chemnitz eine Direktvergabe, ähnlich der aktuell gültigen Betrauungsvereinbarung
(entspricht öffentlichem Dienstleistungsauftrag), an das kommunale Verkehrsunternehmen angestrebt. Dies ist
gemäß EU VO 1370, Artikel 5 (2) möglich, wenn das Verkehrsunternehmen durch die zuständige örtliche
Behörde, den Aufgabenträger Stadt Chemnitz, wie eine eigene Dienststelle kontrolliert werden kann.
Voraussetzung für die volle Gewährung des finanziellen Ausgleichs ist die Erfüllung der im Nahverkehrsplan
festgeschriebenen Mengen-, Leistungs- und Qualitätsstandards (Angebotsnetz 2017+). Auch bei Gewährung
eines angemessenen Ausgestaltungsspielraums in der konkreten betrieblichen Umsetzung müssen sich die Ziele
und Vorgaben des gültigen NVP im tatsächlichen Betrieb erkennbar widerspiegeln.
Der Ausgleich zur Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur dient zur Sicherung der Aufwendungen für:
Fahrwegvorhaltung,
Fahrweginstandhaltung,
Betriebshöfe und Abstellanlagen sowie
Verwaltung und das Management.
Zur Durchführung des Betriebes werden Aufwendungen für:
Fahrdienst und Anmietung,
Treibkraftverbrauch,
Fahrzeugvorhaltung,
Fahrzeuginstandhaltung,
Planung, Überwachung und Steuerung sowie
Vertrieb, Verwaltung, Management
ausgeglichen. Dabei sind die Erträge aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Leistung zu berücksichtigen.
Für die Fortschreibung der Ausgleiche sind Indizes für die Preisgleitung angenommen, die auf der Grundlage der
üblichen Preissteigerungen und in Auswertung der Entwicklung des ÖSPV ermittelt werden.
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7.2 Finanzierung Infrastruktur
Im Teil A des NVP wurde im Kapitel „V – Finanzierung/Barrierefreier Ausbau Haltestelleninfrastruktur“ dargelegt,
dass der finanzielle Aufwand pro Haltestelle (i. d. R. 2 Steige) im städtischen Aufgabenträgergebiet bei einem
Auftragsumfang „Barrierefreier Ausbau einer Haltestelle inklusive Neubau eines Fahrgastunterstands“ mindestens
40.000 € beträgt. Dieser Betrag ist als grobe Schätzung zu verstehen und wurde aus Projektanmeldungen im
Landesinvestitionsprogramm des Freistaates Sachsen ermittelt.
Die Kosten des barrierefreien Haltestellenausbaus inkl. Fahrgastunterstand sind entsprechend der aktuell
gültigen Förderrichtlinien förderfähig und werden z. Z. mit Finanzhilfen von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten
gefördert.
Eine Erhöhung des Förderanteils ergibt sich im Rahmen eines im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurfs42.
Durch die Regierungskoalition wurde darin festgelegt, ein 3,5 Mrd. Euro umfassendes Investitionsprogramm
aufzusetzen. Mit diesem will der Bund die Kommunen von 2015 bis 2018 auch bei der Herstellung der
Barrierefreiheit im ÖPNV mit bis zu 90 % Förderung unterstützen. Inwieweit Fördermittel nach Ende 2019 für den
Haltestellenausbau zur Verfügung stehen werden, ist derzeit nicht absehbar.
Im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers Stadt Chemnitz gibt es ca. 500 Haltestellen, in der Regel mit zwei
Steigen in Hin- und Rückrichtung. In der Vergangenheit wurden in Chemnitz bereits mehrere Haltestellen
barrierefrei ausgebaut. Die Kosten des Ausbaus richteten sich dabei nach dem jeweiligen Ausbauzustand der
Haltestellen. Das Kostenspektrum für den barrierefreien Ausbau einer Halteposition bewegt sich je nach Umfang
der notwendigen Maßnahmen (einfache Nachrüstung von Bodenindikatoren bis vollständiger Umbau) von 1.500 €
bis über 20.000 €43
.. Muss im Zuge des Haltestellenausbaus auch die Fahrbahndecke angepasst werden
(besondere Bauformen, z. B. „halbstarre Decke“), steigen die Kosten pro Haltestelle weiter an. Der Aus- und
Umbau von Straßenbahnhaltestellen ist in Abhängigkeit von Art und Umfang der notwendigen Baumaßnahmen
systembedingt immer sehr viel kostenintensiver als der Ausbau von Bushaltestellen.
Eine exakte Kostenschätzung für einen flächendeckend barrierefreien Haltestellenausbau kann aktuell nicht
erfolgen.
Derzeit erarbeitet die Stadt Chemnitz ein digitales Haltestellenkataster, welches den Ausbauzustand aller
städtischen Haltestellen dokumentiert. Nach Fertigstellung des Katasters wird es möglich sein, Priorisierungen
zum zeitlichen Verlauf und Ausbauumfang in einer Maßnahmenliste festzulegen (siehe 6.6.1 Barrierefreiheit -
Maßnahmen).
Die Stadt Chemnitz ist bestrebt, jährlich einen festen Betrag zur Realisierung des Haltestellenausbauprogramms
in ihren Haushalt einzustellen.
Der Neubau von Haltestellen wird ebenfalls mit Fördermitteln und Haushaltsmitteln der Stadt Chemnitz geplant.
Mit dem Beschluss der Stadtrates vom 27.01.2016 ist dies in erheblichem Umfang für die Umsetzung der
Ringbuslinie (Baustein 2), aber auch für weitere neue Haltestellen, erforderlich.
Die nachfolgend genannten Planzahlen basieren auf der vorliegenden mittelfristigen Investitionsplanung der
CVAG für die Jahre 2016 bis 2020. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der
Bereitstellung von Fördermitteln durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
42
BT-Drs. 18/4975 43
BAG Barrierefreiheit im ÖPNV – Hinweise zum Umgang der ÖPNV-Aufgabenträger mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG (2014)
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Investitionsplanung in T€
Summe
2016-2020 2016 2017 2018 2019 2020
Streckeninfrastruktur 105.914 11.565 7.018 43.055 15.888 28.388
Investitionsplanliste (vgl. Infrastrukturmaßnahmen):
Ertüchtigung GUW´s
Fahrleitung
Gleiserneuerungen
Gleistrasse und Fahrleitung Reitbahnstr./Bernsdorfer Str.
Trasse Theater-/Hartmannstr.
Erweiterung Straßenbahnnetz
Chemnitzer Modell, Stufe 2
Chemnitzer Modell, Anpassung Zentralhaltestelle
Sonstige Streckeninfrastruktur
Beseitigung Hochwasserschäden 2013 Annaberger Straße, 3.BA
Anpassung der Straßenbahnhaltestellen auf Bahnsteighöhe 24 cm zur Gewährung vollständiger
Barrierefreiheit
7.3 Finanzierung Fahrzeuge und Technik (CVAG)
Investitionsplanung in T€
Summe
2016-
2020
2016 2017 2018 2019 2020
Fahrgastinformation/
Abfertigungstechnik 4.765 2.505 1.235 635 210 180
Investitionsplanliste (vgl. Infrastrukturmaßnahmen):
Stationäre Fahrausweisverkaufsautomaten
Einsatz ITCS
Weiterentwicklung von e-Ticketing
Fahrzeugbeschaffung 57.561 13.200 26.951 12.650 1.360 3.400
Investitionsplanliste (vgl. Infrastrukturmaßnahmen):
Anschaffung von Omnibussen
Anschaffung Niederflurgelenkstraßenbahnen (2-Richtungsfahrzeuge)
barrierefreier Umbau Variobahn (Schwingtüren) und Rampen
Die genannten Planzahlen basieren auf der vorliegenden mittelfristigen Investitionsplanung für die Jahre 2016 bis
2020. Die Umsetzung und damit Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung von
Fördermitteln durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Durch die CVAG wird für Haltestellen- und Streckeninfrastruktur (Pkt. 7.2.2) sowie für Fahrzeuge und Technik ein
Investitionsvolumen von fast 168 Mio. € in den folgenden Jahren vorgesehen.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
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Abbildung 29: Anteile des Investitionsvolumens nach Maßnahmen
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Steckbrief Stadtstruktur
Anlage 2a: Verkehrsangebot Montag – Freitag (schultags) – Fahrplan 2014 / 2015
Anlage 2b: Verkehrsangebot Montag – Freitag (ferientags) – Fahrplan 2014 / 2015
Anlage 2c: Verkehrsangebot Samstag - Fahrplan 2014 / 2015
Anlage 2d: Verkehrsangebot Sonntag/Feiertag - Fahrplan 2014 / 2015
Anlage 2e: Verkehrsangebot einfahrender Regionalverkehrslinien – Fahrplan 2014 / 2015
Anlage 3: Fahrplankilometer 2014
Anlage 4: Karte: Wohnflächen außerhalb 300m-Einzugsbereich von ÖSPV-Haltestellen
Anlage 5: Karte: Referenzhaltestellen
Anlage 6: Übersicht der Referenzhaltestellen
Anlage 7a: Karte: Erreichbarkeit Stadtzentrum
Anlage 7b: Karte: Erreichbarkeit Einzelhandel
Anlage 7c: Karte: Erreichbarkeit Krankenhäuser
Anlage 8a: Karte: Angebotsnetz 2017+ Großraum Chemnitz
Anlage 8b: Karte: Angebotsnetz 2017+ Zentrum Chemnitz
Anlage 8a+: Karte: Angebotsnetz 2017+ erweitert Großraum Chemnitz
Anlage 8b+: Karte: Angebotsnetz 2017+ erweitert Zentrum Chemnitz
Anlage 9a: Verkehrsangebot Montag – Freitag (schultags) - Angebotsnetz 2017+
Anlage 9b: Verkehrsangebot Montag – Freitag (ferientags) - Angebotsnetz 2017+
Anlage 9c: Verkehrsangebot Samstag - Angebotsnetz 2017+
Anlage 9d: Verkehrsangebot Sonntag/Feiertag - Angebotsnetz 2017+
Anlage 9a+: Verkehrsangebot Montag – Freitag - Angebotsnetz 2017+ erweitert
Anlage 9c+: Verkehrsangebot Samstag - Angebotsnetz 2017+ erweitert
Anlage 9d+: Verkehrsangebot Sonntag/Feiertag - Angebotsnetz 2017+ erweitert
Anlage 10: Leistungsumfang Angebotsnetz 2017+
Anlage 10+: Leistungsumfang Angebotsnetz 2017+ erweitert
Anlage 11: Verknüpfungspunkte Angebotsnetz 2017+
Anlage 11+: Verknüpfungspunkte Angebotsnetz 2017+erweitert