Muster Betrieblicher Ausbildungsplan zu Kapitel 2.1.5
zu: AUSBILDUNG GESTALTEN: IT-System-Elektroniker/-in. Umsetzungshilfen und Praxistipps. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 2 von 20
Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zum IT-Systemelektroniker/-in
Ausbildungsbetrieb:
Auszubildender/Auszubildende:
Ausbilder/Ausbilderin:
Berufsschulstandort:
Beginn der Ausbildung:
zuständige Stelle:
voraussichtliches Ende der Ausbildung:
Erläuterungen Seite 3
1. bis 18. Monat:
» Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Seite 4
» Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Seite 9
19. bis 36. Monat:
» Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Seite 10
Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln:
» Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Seite 16
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 3 von 20
Erläuterungen
ze
itlic
her A
bsch
nitt
der
Aus
bild
ung
Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-
chen
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/
Ausbildungsinhalte Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk
Voraussichtliche Zeitplanung/ Eintragungen des Betriebes
» Berufsbildpositionen entspre-chend dem § 4 Absatz 1und 2 der Ausbildungsverordnung
» Zeitliche Richtwerte entspre-chend dem Ausbildungsrah-menplan
In dieser Spalte finden sich die aus dem Ausbildungsrahmenplan über-nommenen zu vermittelnden Fertig-keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
In dieser Spalte können, auch mit Hilfe der Erläute-rungen zum Ausbildungs-rahmenplan, die Ausbil-dungsinhalte präzisiert und den jeweiligen betriebli-chen Voraussetzungen ent-sprechend ergänzt werden.
Hier können auch Gründe, die eine Vermittlung zu ei-nem bestimmten Zeitpunkt noch nicht ermöglichten, genannt werden.
Zum Ende der Ausbildung müssen alle Ausbildungsin-halte vermittelt worden sein!
In dieser Spalte kann z. B. einge-tragen werden: » der voraussichtliche Zeit-
punkt der Vermittlung in-nerhalb des Ausbildungs-jahrs (z. B. Monat/Quartal)
» die Vermittlungsdauer im Betrieb
» der Betriebsteil » der zuständige Ausbilder o-
der die vom Ausbilder mit der Ausbildung beauftragte Person
» außerbetriebliche Ausbil-dungsmaßnahmen
» Ausbildungsunterlagen
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 4 von 20
1. bis 18. Monat
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-
chen
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/
Ausbildungsinhalte Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk
Voraussichtliche Zeitplanung/ Eintragungen des Betriebes
Ausb
ildun
gsin
halte
1. b
is 1
8. M
onat
Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
12 Wochen
a) Grundsätze und Methoden des Pro-jektmanagements anwenden
b) Auftragsunterlagen und Durchführ-barkeit des Auftrags prüfen, insbe-sondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vor-gaben, und den Auftrag mit den be-trieblichen Prozessen und Möglich-keiten abstimmen
c) Zeitplan und Reihenfolge der Ar-beitsschritte für den eigenen Ar-beitsbereich festlegen
d) Termine planen und abstimmen so-wie Terminüberwachung durchfüh-ren
e) Probleme analysieren und als Auf-gabe definieren sowie Lösungsalter-nativen entwickeln und beurteilen
f) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorga-ben einsetzen
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 5 von 20
g) Aufgaben im Team sowie mit inter-nen und externen Kunden und Kun-dinnen planen und abstimmen
h) betriebswirtschaftlich relevante Da-ten erheben und bewerten und da-bei Geschäfts- und Leistungspro-zesse berücksichtigen
i) eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team re-flektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken
Ausb
ildun
gsin
halte
1. b
is 1
8. M
onat
Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
3 Wochen
a) im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
b) Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unter-scheiden
c) Kunden unter Beachtung von Kom-munikationsregeln informieren so-wie Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fach-begriffe anwenden
d) Maßnahmen für Marketing und Ver-trieb unterstützen
e) Informationsquellen auch in engli-scher Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninfor-mation nutzen
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 6 von 20
Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
10 Wochen
a) marktgängige IT-Systeme für unter-schiedliche Einsatzbereiche hinsicht-lich Leistungsfähigkeit, Wirtschaft-lichkeit und Barrierefreiheit beurtei-len
Ausb
ildun
gsin
halte
1. b
is 1
8. M
onat
b) Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezi-fikationen und Konditionen verglei-chen
Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
5 Wochen
a) IT-Systeme zur Bearbeitung betrieb-licher Fachaufgaben analysieren so-wie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen und Urheber-rechten und Barrierefreiheit kon-zeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren
b) Programmiersprachen, insbeson-dere prozedurale und objektorien-tierte Programmiersprachen, unter-scheiden
Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
4 Wochen
a) betriebliche Qualitätssicherungssys-teme im eigenen Arbeitsbereich an-wenden und Qualitätssicherungs-maßnahmen projektbegleitend durch-führen und dokumentieren
a) betriebliche Vorgaben und rechtli-che Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 7 von 20
Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
6 Wochen
b) Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnah-men zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren
Ausb
ildun
gsin
halte
1. b
is 1
8. M
onat
Erbringen der Leistungen und Auf-tragsabschluss
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
7 Wochen
a) Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumen-tieren
b) Leistungserbringung unter Berück-sichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kun-den und Kundinnen abstimmen und kontrollieren
c) Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen
d) Kunden und Kundinnen in die Nut-zung von Produkten und Dienstleis-tungen einweisen
e) Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen überge-ben sowie Abnahmeprotokolle an-fertigen
f) Kosten für erbrachte Leistungen er-fassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten
a) IT-Geräte und Komponenten für IT-Systeme auswählen
b) IT-Geräte und IT-Systeme nach gel-tenden Vorschriften und Normen
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 8 von 20
Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
8 Wochen
sowie betrieblichen Vorgaben mon-tieren und aufstellen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planungs-unterlagen
Ausb
ildun
gsin
halte
1. b
is 1
8. M
onat
c) Leitungen konfektionieren sowie IT-Geräte und Komponenten verbin-den
Installieren von Netzwerkinfrastruktu-ren und Übertragungssystemen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
2 Wochen
a) Netzwerkkomponenten unterschei-den und auswählen
b) Netzwerkkomponenten nach Vorga-ben einbauen und in Betrieb neh-men
Durchführen von Service- und Instand-setzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
(§ 4 Absatz 2 Nummer 11
3 Wochen
a) Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen prüfen
b) vorbeugende Instandhaltung durch-führen
Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Um-gang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur
(§ 4 Absatz 2 Nummer 12)
2 Wochen
a) an der Planung und Vorbereitung von Produktschulungen mitwirken
b) Nutzer und Nutzerinnen in die Be-dienung von IT-Geräten und IT-Sys-temen einweisen
a) Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen treffen und umsetzen
b) Energiebedarf unter Berücksichti-gung der Leistungsfaktoren für IT-
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 9 von 20
Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren An-bindung an die Stromversorgung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 14)
13 Wochen
Systeme, Geräte und Betriebsmittel ermitteln
c) Stromkreise festlegen und Vertei-lungseinrichtungen und Leitungen auswählen und dabei die anerkann-ten Regeln der Technik einhalten
Au
sbild
ungs
inha
lte 1
. bis
18.
Mon
at
d) IT-Systeme, Geräte und Betriebsmit-tel unter Berücksichtigung der Be-triebs- und Umgebungsbedingungen auswählen
e) Dokumentationen, insbesondere In-stallations- und Stromlaufpläne, er-stellen und anwenden
f) IT-Systeme, Geräte und Betriebsmit-tel gemäß den Regeln der Technik sowie unter Beachtung von Herstel-lervorgaben anschließen
g) Störungen in IT-Systemen, an Gerä-ten, und an Betriebsmitteln eingren-zen, durch Austausch fehlerhafter Komponenten beheben und Maß-nahmen zur Instandsetzung veran-lassen
h) Messungen an elektrischen Geräten nach den anerkannten Regeln der Technik durchführen und protokol-lieren, insbesondere Schutzleiter- und lsolationswiderstand sowie Schutzleiter- und Berührungsstrom feststellen und beurteilen
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 10 von 20
1. bis 18. Monat
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Ausb
ildun
gsin
halte
1. b
is 1
8. M
onat
Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-
chen
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/
Ausbildungsinhalte
Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk Voraussichtliche Zeitplanung/
Eintragungen des Betriebes
Vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
3 Wochen
a) gegenseitige Wertschätzung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt bei betrieblichen Abläufen praktizieren
b) Strategien zum verantwortungsvol-len Umgang mit digitalen Medien anwenden und im virtuellen Raum unter Wahrung der Persönlichkeits-rechte Dritter zusammenarbeiten
c) insbesondere bei der Speicherung, Darstellung und Weitergabe digita-ler Inhalte die Auswirkungen des ei-genen Kommunikations- und Infor-mationsverhaltens berücksichtigen
d) bei der Beurteilung, Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von IT-Lösungen ethische Aspekte reflek-tieren
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 11 von 20
19. bis 36. Monat
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Ausb
ildun
gsin
halte
19.
bis
36.
Mon
at
Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-
chen
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/
Ausbildungsinhalte
Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk Voraussichtliche Zeitplanung/
Eintragungen des Betriebes
Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
2 Wochen
f) Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninte-ressen beraten
g) Kundenbeziehungen unter Beach-tung rechtlicher Regelungen und be-trieblicher Grundsätze gestalten
h) Daten und Sachverhalte interpretie-ren, multimedial aufbereiten und si-tuationsgerecht unter Nutzung digi-taler Werkzeuge und unter Berück-sichtigung der betrieblichen Vorga-ben präsentieren
Beurteilen marktgängiger
IT-Systeme und kundenspezifischer Lö-sungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
5 Wochen
c) technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen
d) Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund techni-scher, wirtschaftlicher und gesell-schaftlicher Entwicklungen feststel-len
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 12 von 20
Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
7 Wochen
c) systematisch Fehler erkennen, ana-lysieren und beheben
d) Algorithmen formulieren und An-wendungen in einer Programmier-sprache erstellen
e) Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen
Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
8 Wochen
b) Ursachen von Qualitätsmängeln sys-tematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren
c) im Rahmen eines Verbesserungs-prozesses die Zielerreichung kon-trollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen
Ausb
ildun
gsin
halte
19.
bis
36.
Mon
at
Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
6 Wochen
c) Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berück-sichtigung wirtschaftlicher und tech-nischer Kriterien einschätzen
d) Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicher-heit und an den Datenschutz bera-ten
e) Wirksamkeit und Effizienz der um-gesetzten Maßnahmen zur IT-Si-cherheit und zum Datenschutz prü-fen
d) IT-Geräte und IT-Systeme konfigu-rieren, anpassen und in Betrieb neh-
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 13 von 20
Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
8 Wochen
men sowie Funktionen von Schnitt-stellen und Übertragungswegen prüfen und dokumentieren
e) IT-Geräte und Komponenten in be-stehende Netze und Infrastrukturen nach Vorgaben, insbesondere den Planunter-lagen, sowie nach gelten-den Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben integrieren und Dokumentation erstellen
f) Einrichtungen zur IT-Sicherheit auf-bauen, installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
Ausb
ildun
gsin
halte
19.
bis
36.
Mon
at
Installieren von Netzwerkinfrastruktu-ren und Übertragungssystemen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
14 Wochen
c) Netzwerkinfrastrukturen und Über-tragungssysteme unterscheiden und auswählen
d) Netzwerkinfrastrukturen nach gel-tenden Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben auf-bauen, installieren, in Betrieb neh-men und prüfen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planunter-lagen
e) Netzwerkinfrastruktur in beste-hende IT-Systeme integrieren und in Betrieb nehmen
f) Übertragungssysteme nach gelten-den Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben aufbauen, installieren, in Betrieb nehmen und
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 14 von 20
prüfen, insbesondere durch Zuhilfe-nahme von Planunterlagen
Ausb
ildun
gsin
halte
19.
bis
36.
Mon
at
g) Netzwerk- und Übertragungskom-ponenten installieren, konfigurieren und in Betrieb nehmen
h) Hardware- und Software-Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken im-plementieren
i) Netzwerkinfrastrukturen und Über-tragungssysteme unterscheiden und auswählen
j) Netzwerkinfrastrukturen nach gel-tenden Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben auf-bauen, installieren, in Betrieb neh-men und prüfen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planunter-lagen
Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungs-maßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
(§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
5 Wochen
a) Leistungsmerkmale prüfen und be-urteilen
b) Serviceleistungen und Wartungs-maß-nahmen planen, jeweiligen Aufwand schätzen und Planungen dokumentieren
c) bei der Erstellung von Wartungsver-trägen mitwirken
d) Störungsmeldungen entgegenneh-men, Fehler eingrenzen und Vor-schläge zur Störungsbeseitigung un-terbreiten
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 15 von 20
e) geeignete Test- und Diagnosever-fahren auswählen und einsetzen
f) Maßnahmen zur Störungsbeseiti-
gung einleiten und Dokumentation erstellen
Au
sbild
ungs
inha
lte 1
9. b
is 3
6. M
onat
Durchführen von Service- und Instand-setzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
(§ 4 Absatz 2 Nummer 11)
8 Wochen
c) Serviceleistungen und Wartungs-maßnahmen entsprechend den gel-tenden Vorschriften und Normen sowie betrieblichen Vorgaben durchführen
d) Test- und Diagnoseverfahren nutzen und Ergebnisse auswerten
e) Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen und einzelnen Komponenten prüfen
f) Ursachen von Störungen eingrenzen
g) Störung von IT-Geräten und IT-Sys-temen und einzelnen Komponenten beseitigen insbesondere Hardware-komponenten austauschen und ein-stellen sowie Soft-ware installieren und konfigurieren
h) Störungen in Netzwerkinfrastruktu-ren erkennen und beheben
i) erbrachte Leistungen dokumentie-ren und zur Abrechnung bereitstel-len
c) an der Durchführung von Produkt-schulungen mitwirken
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 16 von 20
Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Um-gang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur
(§ 4 Absatz 2 Nummer 12
3 Wochen
d) Nutzer und Nutzerinnen in die Maß-nahmen zur IT-Sicherheit einweisen
e) Übergabe an Kunden und Kundin-nen durchführen
Au
sbild
ungs
inha
lte 1
9. b
is 3
6. M
onat
f) Auftragsabschluss dokumentieren
IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 13)
5 Wochen
a) Sicherheitskonzepte nach Vorgaben umsetzen
b) Gefährdungspotenziale einschätzen
c) Sicherheitsvorfälle einschätzen
d) Prozesse in der Bearbeitung von Si-cherheitsvorfällen einleiten
e) Sicherheitsmechanismen, insbeson-dere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte, auswählen und einset-zen
Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren An-bindung an die Stromversorgung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 14
1 Woche
a) IT-Systeme, Geräte und Betriebsmit-tel inklusive fachgerechter Doku-mentation übergeben und adressa-tengerecht erläutern
Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln
(§ 4 Absatz 2 Nummer 15)
6 Wochen
a) Sichtprüfung von Geräten und Be-triebsmitteln durchführen, insbe-sondere Feststellen und Beurteilen von Beschädigungen sowie der Ein-haltung von Sicherheitsanforderun-gen
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 17 von 20
Ausb
ildun
gsin
halte
19.
bis
36.
Mon
at b) Maßnahmen zum Schutz gegen
elektrische Gefährdung feststellen und beurteilen
c) Prüf- und Messverfahren nach den anerkannten Regeln der Technik auswählen und einsetzen
d) Prüfungen und Messungen beurtei-len und dokumentieren
e) Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln kennen und einleiten
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 18 von 20
Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
wäh
rend
der
ges
amte
n Au
sbild
ung
zu v
erm
ittel
n
Teil des Ausbildungsberufsbildes mit zeitlichen Richtwerten in Wo-
chen
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten/
Ausbildungsinhalte
Betriebliche Ergänzungen Erledigungsvermerk Voraussichtliche Zeitplanung/ Eintragungen des Betriebes
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a) wesentliche Inhalte und Bestand-teile des Ausbildungsvertrages dar-stellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung ver-gleichen
c) arbeits-, sozial- und mitbestim-mungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Ta-rif- und Arbeitszeitregelungen be-achten
d) Positionen der eigenen Entgeltab-rechnung erklären
e) Chancen und Anforderungen des le-bensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwick-lung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 19 von 20
relevante Informationsquellen nut-zen
g) berufliche Aufstiegs- und Weiter-entwicklungsmöglichkeiten darstel-len
wäh
rend
der
ges
amte
n Au
sbild
ung
zu v
erm
ittel
n Aufbau und Organisation des Ausbil-dungsbetriebes
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a) die Rechtsform und den organisato-rischen Aufbau des Ausbildungsbe-triebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusam-menhänge zwischen den Geschäfts-prozessen erläutern
b) Beziehungen des Ausbildungsbe-triebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-vertretungen und Gewerkschaften nennen
c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeits-weise der betriebsverfassungs-rechtlichen Organe des Ausbil-dungsbetriebes beschreiben
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Ge-sundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften an-wenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen be-schreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Zusatzmaterial, ergänzt Kapitel 2.1.5
Zusatzmaterial, ergänzt „AUSBILDUNG GESTALTEN:
IT-Systemelektroniker/-in. Hrsg.: BIBB. Bonn 2020
Seite 20 von 20
wäh
rend
der
ges
amte
n Au
sbild
ung
zu v
erm
ittel
n
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be-schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Umweltschutz
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb gel-tende Regelungen des Umwelt-schutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonen-den Entsorgung zuführen