Mobilitätsplan für die Stadt Offenbach – Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Offenbach 2018 - 2022
Offenbach, September 2017
NiO Nahverkehr in Offenbach GmbH
Hebestraße 14, 63065 Offenbach am Main
Bearbeitung durch:
plan:mobil Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung Dipl.-Geograph Frank Büsch
Ludwig-Erhard-Straße 8, D-34131 Kassel Tel. 0561 / 7 08 41 02, Fax 0561 / 7 08 41 04 [email protected], www.plan-mobil.de
Dipl.-Geogr. Frank Büsch, Dipl.-Ing. Anja Witzel M. Sc.
In Kooperation mit:
Mobilitätslösung (Nachfolgebüro von Verkehrslösungen Blees Eberhardt Saary Partnerschaft)
Dipl.-Ing. Katalin Saary Robert-Bosch-Straße 7, D- 64293 Darmstadt Tel. 06151 / 950 94 86 [email protected], www.mobilitaetsloesung.de
Dipl.-Ing. Katalin Saary
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 9
2 Umsetzungsbilanz 2013-2017 10
3 Grundlagen und Rahmenvorgaben 11
3.1 Gesetzliche Grundlagen 11
3.2 Relevante Rahmenpläne 13
4 Analyse der Rahmenbedingungen 22
4.1 Raumstruktur 22
4.1.1 Lage 22
4.1.2 Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung 23
4.1.3 Beschäftigung, Ausbildung, Einkauf und Freizeit 24
4.2 Mobilität und Verkehr 29
4.3 Prognosen – Zukünftige Entwicklungen 33
4.3.1 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung 33
4.3.2 Zukünftige Siedlungsentwicklung 35
4.3.3 Nahverkehrsrelevante Projekte in Offenbach 37
4.3.4 Entwicklung des Arbeitsmarktes 38
4.3.5 Entwicklung der Versorgungs- und Einkaufstruktur 39
4.3.6 Entwicklung der Motorisierung und des Verkehrsverhaltens 39
4.3.7 Abschätzung der zukünftigen Verkehrsentwicklung bis 2030 39
5 Ansprüche an den ÖPNV 41
5.1 Nutzergruppen im ÖPNV 42
5.2 Anforderungen nach Altersgruppen 43
5.3 Ansprüche von Personen mit Mobilitätseinschränkungen/ sensible Personengruppen 46
6 Anforderungsprofil 50
6.1 Leitbild zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems in der Stadt Offenbach 50
6.2 Handlungsfelder für die Ausgestaltung des Mobilitätssystems 56
6.3 Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes 59
6.3.1 Bedienungsform 60
6.3.2 Betriebs-/Verkehrszeiten, Sonderverkehre 60
6.3.3 Erschließungsqualität 61
6.3.4 Bedienung (Taktfolge innerhalb eines Betriebszeitfensters) 63
6.3.5 Verbindung (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit) und Anschlüsse 66
6.3.6 Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, 10-Minuten-Garantie 67
6.3.7 Haltestellen und Haltepunkte, Haltestellenmanagement 68
6.3.8 Schnittstellen mit ergänzenden Mobilitätsangeboten - 'Mobilstationen' 72
6.3.9 Fahrzeugausstattung 74
6.3.10 Qualitätsanforderungen Betrieb, Leitstelle und Störungsmanagement 75
6.3.11 Qualitätsanforderungen Marketing, Vertrieb und Tarif 76
6.3.12 Mobilitätsmanagement 77
6.3.13 Fahrgastinformation 78
6.3.14 Qualitätsmanagement 78
6.3.15 Fahrpersonal 79
7 Analyse des Mobilitätsangebots in Offenbach (Bestand und Bewertung) 81
7.1 Organisationsstruktur 81
7.1.1 Regionaler Verkehr und Stadt-Umland-Verbindende Verkehre 82
7.1.2 Lokaler Verkehr 85
7.1.3 Rechtliche Bindung 86
7.2 ÖPNV-Angebot und Liniennetz 86
7.2.1 Räumliche Erschließung und Erschließungsqualität 88
7.2.2 Bedienungsqualität 94
7.2.3 Verbindungsqualität 97
7.2.4 Erreichbarkeit der Ziele außerhalb der Stadt Offenbach bzw. Erreichbarkeit der Stadt Offenbach aus der Region 100
7.3 Verknüpfungspunkte 101
7.3.1 Verknüpfungen im ÖPNV / mit dem SPNV 101
7.3.2 Intermodale Verknüpfungen 103
7.4 Fahrzeuge 109
7.5 Fahrgastinformation 109
7.6 Tarif, Vertrieb und Marketing 110
7.7 Mobilitätsmanagement 111
7.8 Betrieb 112
7.8.1 Beschleunigung 112
7.8.2 Schwachstellen im Betriebsablauf 115
7.9 Haltestellen 116
7.10 Verkehrsnachfrage 117
8 Angebotskonzeption 2018 – 2022 118
8.1 Handlungsfelder 118
8.2 Festlegung der Verkehrsbedienung - Liniensteckbriefe 143
9 Wirkung der Angebotskonzeption 162
9.1 Verkehrliche Wirkung der Angebotskonzeption 162
9.2 Finanzielle Wirkung 164
9.2.1 ÖPNV-Angebot 164
9.2.2 Investitionskosten 164
9.3 Finanzierung 166
9.4 Umweltbezogene Wirkungen der Maßnahmen 167
9.4.1 Status quo und Wirkung Angebotskonzeption Nahverkehrsplan 2018 168
10 Linienbündelungskonzept 170
11 Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die OVB 171
12 Beteiligung 172
Anlagen 174
Kartenband 174
Tabellenverzeichnis
� Tabelle 1 :Sozialversicherungspflichtige Ein- und Auspendler nach und von
Offenbach Stichtag 30.06.2015, nur Pendlerströme >500 ..................................26
� Tabelle 2: Weiterführende und Berufliche Schulen in Offenbach ........................27
� Tabelle 3: Annahmen zur Berechnung zusätzlicher Einpendler ..........................38
� Tabelle 4: Grundanforderungen an die Gestaltung eines „barrierefreien
ÖPNV“ aus Sicht verschiedener Nutzergruppen mit Mobilitätseinschränkungen 47
� Tabelle 5: Definition Verkehrszeiten.....................................................................60
� Tabelle 6: Standards Erschließungsqualität.........................................................62
� Tabelle 7: Bedienungsstandards nach Bedienungskorridoren im ÖPNV in der
Stadt Offenbach....................................................................................................63
� Tabelle 8: Bedienungsangebot der Stadt-Umland-verbindenden Korridore ........65
� Tabelle 9: Anforderungen an die Erreichbarkeit und Umsteigehäufigkeit............66
� Tabelle 10: Anforderungen an die Anschlussbindung an
Verknüpfungspunkten/ Systemknoten..................................................................67
� Tabelle 11: Anforderungen an die Haltestellenausstattung .................................69
� Tabelle 12: Ausstattungsmerkmale einer Mobilitätsstationen..............................73
� Tabelle 13: Anforderungen an das Mobilitätsmanagement .................................77
� Tabelle 14: Übersicht Linien und Aufgabenträger................................................82
� Tabelle 15: SPNV-Angebot ..................................................................................83
� Tabelle 16: Übersicht regionaler Busverkehr .......................................................84
� Tabelle 17: Übersicht Stadtbuslinien....................................................................85
� Tabelle 18: Siedlungsbereiche und Einzelziele mit Erschließungsmängeln........89
� Tabelle 19: Bedienungsangebot der Stadtbuslinien im Überblick........................94
� Tabelle 20: Bereiche mit einer Bedienungsqualität im 30-Minuten-Takt oder
geringer (HVZ)......................................................................................................94
� Tabelle 21: Erreichbarkeit erste und letzte S-Bahn am Marktplatz (Mo-Fr).........99
� Tabelle 22: Übersicht der Verknüpfungen an den definierten
Verknüpfungspunkten ........................................................................................101
� Tabelle 23: intermodale Verknüpfungspunkte....................................................104
� Tabelle 24: P+R-Angebot (Stand Sep. 2017).....................................................105
� Tabelle 25: B+R-Angebot und Nachfrage ..........................................................105
� Tabelle 26: Busbeschleunigte Lichtsignalanlagen .............................................112
� Tabelle 27: Endhaltestellen mit Wendemöglichkeiten im Stadtverkehr
Offenbach ...........................................................................................................114
� Tabelle 28: Entwicklung des Fahrzeugeinsatzes für die Stadtbuslinien ............165
� Tabelle 29: CO2-Emissionen Status Quo und NVP 2018-2022 .........................168
Abbildungsverzeichnis
� Abbildung 2: Veränderung der Jahreskilometerleistung 10 � Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung Offenbach am Main 23 � Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung nach statistischen Bezirken 24 � Abbildung 5: Pendlerentwicklung der Stadt Offenbach im zeitlichen Verlauf 25 � Abbildung 6: Auspendler (links) und Einpendler (rechts) der Stadt Offenbach 27 � Abbildung 7: SrV-Daten 2013 im Städtevergleich 30 � Abbildung 8: Verkehrsmittelwahl nach Wegen 30 � Abbildung 9: Verkehrsmittelwahl nach Wegen 31 � Abbildung 10: Verkehrsmittelwahl und Weglänge nach Wegzweck - SrV 31 � Abbildung 11: Überblick: Bewertung des öffentlichen Verkehrs in Offenbach 32 � Abbildung 12: Bevölkerungsentwicklung und –prognose für die Stadt Offenbach
34 � Abbildung 13: Altersstruktur der Offenbacher Bevölkerung im Zeitvergleich
(Einteilung in äquidistante Altersgruppen, in Prozent) 34 � Abbildung 14: seit 2012 realisierte Siedlungsentwicklungen 35 Abbildung 15: geplante Flächenentwicklungen 36 � Abbildung 16: Abschätzung der zukünftigen Verkehrsentwicklung in der Stadt
Offenbach bis 2030 41 � Abbildung 17: Anforderungen zur Zielerreichung „vollständig barrierefreier
ÖPNV“ 71 � Abbildung 18: Multimodalität und Intermodalität 72 � Abbildung 19: Bewertung der Bedienungsqualität in der TVZ und NVZ (Mo-Fr) 95 � Abbildung 20: Ausleihen Call-A-Bike 107 � Abbildung 21: eMobilstation Marktplatz: Entwicklung der Nutzerzahlen 2011 -
2016 108 � Abbildung 22: eMobilstation Marktplatz: Ausleihen 2011 -2016 108 � Abbildung 23: Lage der Busspuren in der Stadt Offenbach 114 � Abbildung 24: Veränderung der Emissionsbelastungen Status Quo und
Umsetzung NVP 2018-2022 169
Abkürzungsverzeichnis Abs. - Absatz AST – AnrufSammelTaxi BGBl. - Bundesgesetzblatt BGG - Behindertengleichstellungsgesetz B+R - Bike and Ride Bf. – Bahnhof BMM – Betriebliches Mobilitätsmanagement BMV – Bundesminister für Verkehr CO2 – Kohlenstoffdioxid CS - Carsharing dB - Dezibel DB - Deutsche Bahn DE – Deutschland DFI – Dynamische Fahrgastinformation EEV - Enhanced Environmentally Friendly Vehicle EF - Einzelfahrten EFA – elektronischen Fahrplanauskunft EG – Europäische Gemeinschaft eMobilität – Elektromobilität EU – Europäische Union EW – Einwohner Fe - Feiertag FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FVS - Fahrradverleihsystem GVP - Generalverkehrsplan Hbf. – Hauptbahnhof HessÖPNVG - Hessisches ÖPNV-Gesetz Hst - Haltestelle HVZ – Hauptverkehrszeit IGS – Integrierte Gesamtschule IV – Individualverkehr Ivm – integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain KVG – Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH LHO – Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer e.V. LSA - Lichtsignalanlage MIV - motorisierter Individualverkehr MM - Mobilitätsmanagement MMV – multimodales Mobilitätssystem Mo - Fr - Montag bis Freitag NaVZ - Nachtverkehrszeit NiO – Nahverkehr in Offenbach GmbH NO2 – Stickstoffdioxid NOx - Stickoxid NVP - Nahverkehrsplan NVZ – Nebenverkehrszeit OVB – Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH ÖPNV - öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG - ÖPNV-Gesetz ÖV - öffentlicher Verkehr PBefG - Personenbeförderungsgesetz P+R - Park and Ride RB - Regionalbahn RE - Regional-Express RMV – Rhein-Main-Verkehrsverbund RNVP – Regionaler Nahverkehrsplan Sa – Samstag
SL-Fahrzeuge – Standardlinien-Fahrzeug SGL-Fahrzeug – Standardgelenk-Fahrzeug SMM – schulisches Mobilitätsmanagement So - Sonntag SPFV - Schienenpersonenfernverkehr SPNV – Schienenpersonennahverkehr SrV – System repräsentativer Verkehrsverhaltensbefragungen SVZ – Schwachverkehrszeit TVZ – Tagesverkehrszeit ULI – Urban Land Institut VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen V-Wagen - Verstärkerwagen WE - Wohneinheiten
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird in diesem Mobilitätsplan auf sprachliche
Doppelnennungen in männlicher und weiblicher Form verzichtet. Die verwendeten Begriff-
lichkeiten und Bezeichnungen sind entsprechend als geschlechtsneutral zu verstehen und so-
wohl in männlicher als auch in weiblicher Form gültig.
Die verwendeten Fachbegriffe leiten sich aus Richtlinien und Leitfäden ab und stehen im Ein-
klang mit der gängigen Sprachregelung innerhalb des ÖPNV. Bestimmte englischsprachige
Begriffe, wie z. B. Bike+Ride (B+R), CleverCard, eTicket oder Carsharing, sind seit Jahren
verbundweit besetzt und werden entsprechend im Mobilitätsplan verwendet. Informationen zu
diesen Begriffen sind unter anderem auch der Broschüre „RMV von A bis Z“ zu entnehmen.
(http://www.rmv.de/de/Fahrgastinfos/Weitere_Infos/RMV_von_A_bis_Z/)
� Abbildung 1: Auszug Titelbild der Broschüre „RMV A bis Z“
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 9
1 Einleitung
In einer Großstadt wie Offenbach hat Mobilität einen hohen Stellenwert. Die Einwohner der Stadt fahren zur Arbeit oder zur Schule, gehen zum Einkaufen, zum Arzt oder Nut-zen das öffentliche Mobilitätsangebot der Stadt Offenbach für Freizeitzwecke. So viel-fältig die Nutzungszwecke sind, so vielfältig sind auch die spezifischen Anforderungen an das Mobilitätsangebot.
Nach § 5 des Hessischen ÖPNV-Gesetzes ist die Stadt Offenbach für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Aufgabenträger und für die Weiterentwicklung des ÖPNV bzw. die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) zuständig. In der Stadt Offen-bach am Main fungiert als Aufgabenträgerorganisation die NiO – Nahverkehr in Offen-bach GmbH.
Der ÖPNV hat einerseits maßgebliche Bedeutung für eine umweltfreundlichere Mobili-tät in der Stadt Offenbach. Andererseits wird zukünftig die Verantwortung der Stadt Offenbach für eine Grundversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätsoptio-nen abseits des MIV eine stärkere Bedeutung beizumessen sein. Insbesondere für Nachfragegruppen mit niedrigem Einkommen können steigende Energiepreise und höhere Mobilitätskosten zu einem Problem werden. Um allen Bürgerinnen und Bürgern eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und um den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen, ist dem ÖPNV in der Stadt Offenbach eine be-sondere Bedeutung beizumessen. Mit der Fortschreibung des NVP für die Stadt Offen-bach wird das Ziel verfolgt eine Grundlage für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes unter Berücksichtigung der veränderten Verkehrsbedürfnisse und –nachfrage der Bevölkerung sowie der bereits umgesetzten oder in Vorbereitung befind-lichen städtebaulichen und infrastrukturellen Veränderungen bzw. des zeitlichen Fort-schritts der Entwicklungsgebiete zu schaffen.
Der Mobilitätsmarkt befindet sich im Umbruch; Themen wie Multimodalität, Elektromo-bilität finden stärkere Berücksichtigung, während die Bedeutung des Pkw insbesondere bei der jüngeren Bevölkerung abnimmt. Es geht weniger um die Frage nach der Nut-zung eines Verkehrsmittels sondern mehr um die Beantwortung „wie komme ich am besten von A nach B?“.
Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde der Nahverkehrsplan zu einem Mobilitätsplan, der das gesamte öffentliche Mobilitätsangebot einbezieht, weiterentwi-ckelt. Das Kernelement des Nahverkehrsplans (Beschreibung der ausreichenden Ver-kehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) wird durch weitere Punkte, wie die Verknüpfung des ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln (Park and Ride, Bike and Ride) bzw. ergänzenden öffentlichen Mobilitätsangeboten wie Car- und Bikesharing und der Vertiefung des Mobilitätsmanagements zu einem Mobili-tätsplan ergänzt.
Das Angebotskonzept des Mobilitätsplans dient dazu, den hochwertigen und kunden-gerechten lokalen Nahverkehr für die Stadt Offenbach weiter zu entwickeln.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 10
2 Umsetzungsbilanz 2013-2017
Am 07.02.2013 wurde der Nahverkehrsplan 2013-2017 in der Variante 1 von der Stadtverordnetenversammlung dem Grunde nach beschlossen. Die Zustimmung er-folgte jedoch unter der Prämisse für die ab dem Umsetzungszeitpunkt 2015 anfallen-den Mehrkosten entsprechende Einsparvarianten zu entwickeln.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen des NVP 2013-2017 sowie der Einsparvarian-ten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Verlänge-rung der Linie 108 über Städtisches Altenheim, Offenbach Ost, Bürgel und Rumpen-heim nach Waldheim und damit in Zusammenhang stehende Anpassungen der Linien 106 und 107 stehen noch aus. Die Umsetzung ist aufgrund des Fortschritts der Flä-chenentwicklung entlang des Mainzer Rings in Bürgel verschoben worden.
Bei einer Umsetzung aller Angebotsmaßnahmen der Variante 1 des NVP 2013-2017 hätte sich das jährliche Leistungsvolumen der Stadtbusse Offenbachs um rund 660.000 Kilometer pro Jahr auf rund 4 Mio. Kilometer pro Jahr gesteigert. Im Status quo werden jährlich ca. 3,3 Mio. Kilometer pro Jahr gefahren, nachdem seit Beschluss des NVP 2013-2017 ein Großteil der NVP-Maßnahmen, aber auch der Einsparmaß-nahmen umgesetzt wurden.
� Abbildung 2: Veränderung der Jahreskilometerleistung
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 11
3 Grundlagen und Rahmenvorgaben
3.1 Gesetzliche Grundlagen
Einen rechtlichen Rahmen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bilden:
EU-Verordnung 1370/2007
Grundlegend ist die seit 03.12.2009 gültige Verordnung (EG) 1370/ 2007. Sie enthält neben beihilferecht-
lichen Anforderungen an die Finanzierung von Verkehrsdiensten auch Regelungen über die Vergabe.
Die Verordnung gilt unmittelbar und setzt sich gegen nationale Rechtsnormen durch.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
In der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsge-setzes (PBefG) wird in § 8 Abs. 3 als Zielsetzung des ÖPNV eine ausreichende Bedie-nung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen definiert:
„Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrs-
leistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten
Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforde-
rungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie
die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in
der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer
Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,
für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine
vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern
in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nah-
verkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen
getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unterneh-
mer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Be-
hindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten
Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und
diskriminierungsfrei zu berücksichtigen (…)“.
Der Nahverkehrsplan dient somit als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Die Re-gelungen zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen sowie die Bestimmung der Aufga-benträger des ÖPNV bleiben den Ländern vorbehalten.
In der Novellierung des PBefG wird der grundsätzliche Vorrang der eigenwirtschaftli-chen Verkehre beibehalten und die Befugnisse der zuständigen Behörden zur Sicher-stellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung festgelegt. Mit der Vorabbekanntma-chung, in der der Aufgabenträger die Verkehrsleistung bestimmt, beginnt eine dreimo-natige Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre. Liegen nach dieser Frist keine oder keine genehmigungsfähigen Anträge für eigenwirtschaftliche Verkehre vor, ist der Weg für die Vergabe eines Verkehrsvertrags frei. Im PBefG ist neben den Genehmi-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 12
gungserfordernissen für Linienverkehrsleistungen auch die Berücksichtigung der Nah-verkehrspläne festgesetzt.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Neben dem PBefG und dem ÖPNVG sind im BGG Aussagen zur barrierefreien Gestal-tung des ÖPNV festgesetzt.
Gemäß § 8 Abs. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 01. Mai 2002 ist die „Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“ zu gewähr-leisten. Dort heißt es:
� „Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öf-
fentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personen-
verkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barriere-
frei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.“
Barrierefreiheit wird im § 4 BGG wie folgt definiert:
� „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchs-
gegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informati-
onsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Er-
schwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Hessisches ÖPNV-Gesetz
Aus § 7 Abs.2 i.V. § 14 Abs. 2 HessÖPNVG ergibt sich, dass die lokalen Nahverkehrs-pläne durch den lokalen Aufgabenträger aufzustellen und zu beschließen sind.
Das HessÖPNVG fordert die Beachtung der Ziele der Raumordnung sowie die Berück-sichtigung der Grundsätze der Raumordnung. Bedeutsame Grundsätze der Raumord-nung gemäß § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz1 sind insbesondere:
� Gewährleistung der Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversor-
gung für alle Bevölkerungsgruppen,
� Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität und ein integriertes
Verkehrssystem,
� Verbesserung der Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträgli-
chere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße vor allem in verkehrlich hoch be-
lasteten Räumen,
� Gestaltung der Raumstrukturen so, dass die Verkehrsbelastung verringert und zusätzli-
cher Verkehr vermieden wird.
Ferner formuliert das HessÖPNVG in §§ 3 und 4 eine Reihe von Zielen und Anforde-rungen an den ÖPNV, denen ein NVP entsprechen muss, darunter
1 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.
Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 13
� Stärkung des ÖPNV als Teil eines Gesamtverkehrssystems zur Befriedigung der Mobili-
tätsnachfrage,
� leistungsfähige und effiziente Gestaltung des ÖPNV,
� ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge,
� regelmäßige Bedienung, möglichst kurze Reisezeiten, Anschluss- und Übergangssicher-
heit, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und aktuelle Fahrgastinformationen, ein leicht
zugängliches und transparentes Fahrpreis- und Fahrscheinverkaufssystem sowie ausrei-
chende Kapazitäten als wichtigste Leistungsmerkmale des ÖPNV,
� Verknüpfung der verschiedenen Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs unter-
einander und mit den Angeboten anderer Verkehrssysteme,
� Weiterentwicklung der Umweltverträglichkeit als besondere Stärke des ÖPNV,
� besondere Beachtung der sozialen Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs,
� überschaubare und allgemein verständliche Tarifstruktur.
Das HessÖPNVG formuliert in § 14 (4) Mindestinhalte an einen NVP:
� Bestandsaufnahme, Analyse und Prognose des Gesamtverkehrs einschließlich der Ver-
kehrsinfrastruktur und eine Bewertung
� Das Strecken- und Liniennetz sowie Vorgaben zur Verkehrsabwicklung (Bedienungs- und
Verbindungsstandards, Beförderungs- und Erschließungsqualität)
� Aussagen über Schnittstellen zum regionalen Verkehr und zu anderen Verkehrsträgern
� Aussagen zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV
� Ein Verkehrsentwicklungsprogramm
� Anforderungen an Fahrzeuge und sonstige Verkehrsinfrastruktur
� Finanzierungskonzept (inkl. Kostenabschätzung geplanter Projekte, Investitionspro-
gramm, Organisationskonzept)
Schließlich fordert das HessÖPNVG die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlich-keit und Sparsamkeit.
3.2 Relevante Rahmenpläne
Als maßgebende, für den Verkehr insgesamt und den Mobilitätsplan im Besonderen relevante
Pläne auf kommunaler Ebene sind zu nennen:
Verkehrsmanagementplan 2015 der Stadt Offenbach am Main (Mai 2007)
Der Verkehrsmanagementplan bildet seit 2007 den Rahmen der verkehrlichen Entwicklung der
Stadt Offenbach. In modularem Aufbau beschäftigt er sich vertieft mit insgesamt neun Hand-
lungsfeldern. Für den ÖPNV sind insbesondere die Aussagen zu Bike+Ride (Ausbau/ Verbes-
serungen an S-Bahn-Stationen), zu Mobilitätsmanagement (Förderung des Umweltverbundes
einschließlich des ÖPNV in Schulen und Betrieben), zum Verkehr in der Innenstadt (Sicherung
der Betriebsqualität des ÖPNV), zu Barrierefreiheit (Hinweise zu barrierefreier Gestaltung des
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 14
ÖPNV und der Zuwegung zu den Haltestellen) sowie zu attraktiven ÖPNV-Tarifen (Stärkung
zielgruppenbezogener Tarife) von Bedeutung.
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main Teilplan Offenbach – 2. Fortschrei-
bung
Der Luftreinhalteplan des Hessischen Umweltministeriums hat zum Ziel, die verkehrsbedingten
Emissionen von Feinstaub und NO2 im Stadtgebiet Offenbach dauerhaft zu verringern und so
die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans
formuliert unter anderem im Bereich Mobilität Maßnahmen.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden, dass die 2. Fortschreibung des Luftrein-
halteplans (November 2014) die europarechtlichen Vorgaben nicht erfüllt. Die Maßnahmen
seien nicht ausreichend, um die Stickstoffdioxidbelastung zu senken. Daher wird der Luftrein-
halteplan derzeit überarbeitet und wird umsetzbare Maßnahmen benennen, die im Allgemeinen
auf eine Ausweitung des öffentlichen Mobilitätsangebotes (z. B. verdichtetes Bedienungsange-
bot im ÖPNV) abzielen, um eine Verlagerung vom MIV auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu
erzielen.
Die im Mobilitätsplan benannten Maßnahmen berücksichtigen die Erfordernisse der Luftreinhalteplanung. Sie werden in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren erarbeitet und sind geeignet die Ziele des Luftreinhalteplans zu erfüllen, wenn zusätz-lich von der Stadt Offenbach Maßnahmen zur Reduzierung der IV-Emissionen umge-setzt werden.
Der Druck zur Luftreinhaltung steigt, weshalb auch auf Bundesebene aktuell weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftreinhaltung diskutiert werden. Durch die Aufla-ge eines Fonds „nachhaltige Mobilität“ bzw. einen Masterplan „green city“ für die RheinMain-Region. Zu einem ganzheitlichen Verkehrskonzept zählen unter anderem die folgenden Schwerpunkte:
� Ausweitung des ÖPNV, aber auch Ausbau der vorhandenen Schieneninfrastruktur,
� Umrüstung des ÖPNV, aber auch der städtischen Nutzfahrzeuge auf emissionsarme
Techniken (mit ausgereifter, wartungsarmer Technik),
� dazu korrespondierend Verkehrswegebau-/ Stadtumbau-Maßnahmen zur Bevorrechti-
gung alternativer Mobilität (z. B. Radfahrstreifen u. Radschnellwege), Einrichtung von La-
destationen an Endhaltestellen von Buslinien bzw. im Betriebshof,
� verkehrssteuernde Maßnahmen, insbesondere Umsetzung von Vorrangschaltungen für
LSA auf allen Buslinienwegen,
� Maßnahmen zur Tarifgestaltung (d. h. bezahlbarer ÖPNV mit u.a. günstigen Schülerti-
ckets, Jobtickets),
� Förderung der Eigenanteile für Kommunen in Haushaltskonsolidierung in Höhe von mind.
95 %.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 15
Die Finanzierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffdioxiden ist durch den Fond
„nachhaltige Mobilität“ wahrscheinlich.
Lärmaktionsplan Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt (2016)
Auch der Lärmaktionsplan des Landes Hessen hat die Lärm- und Schadstoffminderung als Ziel.
Der ÖPNV ist ein bedeutendes Instrument der Lärmminderungsplanung, daher fordert der
Lärmaktionsplan, dass die Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden soll. Folgende Maßnahmen
wurden ergriffen bzw. begonnen um das Ziel über die lokalen Maßnahmen des Offenbacher
Luftreinhalte- und Lärmminderungskonzept zu erreichen:
� Beschleunigung des ÖPNV
� Umsetzung Haltestellenkonzept
� Ausbau dynamische Fahrgastinformation
� Maßnahmen der e-Mobilität: bestehende Mobilitätsstation mit Pedelecs und Elektroautos
am Marktplatz ist weiterhin zu betreiben (2016 sind rund 600 Nutzer verzeichnet)
� Intermodalität der Verkehrsmittel stärken (Mobilitätsstationen, Buchbarkeit aller Ver-
kehrsmittel über das Handy)
� Marketingmaßnahmen: z. B. Neubürgerticket (kostenlose Nutzung für eine Woche für
Neubürger)
� Komprimierung der ÖPNV-Informationen: beispielsweise durch gebündelte Informationen
auf einer Internetseite
� Mobilisierung neuer Zielgruppen: z. B. durch Anschreiben von Grundschulen, Anpassung
der jährlichen Kundenbefragung, Steigerung der Bekanntheit der Mobilitätszentrale durch
Gewinnspiele
� Buslinie 108 zur Erschließung des Hafens und des Mainzer Rings
� Umrüstung der Busflotte auf eBusse
Die Vorgaben zur Lärmminderung in der Stadt Offenbach werden über die Qualitäts-vereinbarung der Fahrzeugausstattung der ÖPNV-Fahrzeugflotte erfüllt.
Integriertes Klimaschutzkonzept (2010)
Ziel des Integrierten Klimaschutzkonzepts ist es, den CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um 10% zu
reduzieren. Unter den 21 Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität ist mit dem Ausbau des
ÖPNV und mit der Verbesserung von ÖPNV-Services in den Bereichen Fahrgastinformation,
Tarif und Vertrieb der ÖPNV direkt angesprochen. Indirekt ist der ÖPNV ferner von Maßnahmen
wie etwa der verkehrssparsamen Siedlungsentwicklung (gute und frühzeitige ÖPNV-
Erschließung neuer Siedlungen) und dem Mobilitätsmanagement in Unternehmen und Schulen
sowie für Neubürger und weitere Zielgruppen betroffen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 16
Integriertes Klimaschutzkonzept – Teilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel
(Stand März 2017)
Die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts wurde als eine Weiterentwicklung des Integrier-
ten Klimaschutzkonzeptes im Juli 2014 beschlossen. Die Klimaanpassungsstrategie hat das
Ziel gemeinsam mit relevanten Akteuren aus der Verwaltung, Stadtkonzern, Politik, Wirtschaft,
Kultur und weitere Organisationen geeignete Maßnahmen für acht Handlungsfelder unter ande-
rem „Verkehrswesen und Luftqualität“ mit dem Ziel einer Gesamtstrategie zu erarbeiten dabei
sollen die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Offenbach minimiert werden.
Folgende Maßnahmen des Handlungsfelds stehen in einem direkten oder indirekten Bezug zum
Mobilitätsplan:
� Steigerung der Attraktivität der Nahmobilität, z. B. des ÖPNV, u. a. durch Neuerschlie-
ßung weiterer Ortslagen, Sicherung wichtiger Haltestellen im Stadtzentrum, z. B. Markt-
platz, Klimatisierung von Fahrzeugen des ÖPNV
� Verwendung hitzeangepasster Elemente bei Neubau- und Anpassungsmaßnahmen an
Haltestellen, z. B. Wasserspender, Hitze-Warnmeldungen, Überdachung, Verwendung
temperaturtoleranter und rückstrahlender Materialien
� Ausbau des Rad- und Fußverkehrs, z. B. Fahrradabstellmöglichkeiten, Barrierefreiheit
� Förderung der Elektromobilität, Ausbau der Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht und quar-
tiersbezogen, Förderung der städtebaulichen Entwicklung in Verbindung mit elektromobi-
len Mobilitätskonzepten
� Förderung von nachhaltigem Mobilitätsverhalten, Fortführung und Weiterentwicklung des
städtischen Mobilitätsmanagements für Kitas und Schulen
� Förderung von strombetriebenen Fahrzeugen: im ÖPNV-Aufbau einer elektromobilen
Busflotte
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 17
Masterplan Offenbach 2030
Der Masterplan der Stadt Offenbach ist ein Rahmenplan der das Leitbild bzw. die Ausrichtung
der Stadtentwicklung Offenbachs bis 2030 vorgibt. Der ÖPNV ist hier indirekt von Maßnahmen
betroffen. Es werden Räume für künftige Siedlungs- und Gewerbeflächen definiert. Diese Flä-
chen sind für den Mobilitätsplan relevant und werden im Kapitel 4.3 detaillierter dargestellt. Zu-
sammenfassend ist aus dem Masterplan der Stadt Offenbach herauszustellen, dass die beste-
henden und geplanten (bzw. prognostizierten) Rahmenbedingungen Offenbach als eine wach-
sende Stadt prägen. Beispielsweise prognostiziert der Masterplan einen Wohnraumbedarf von
zusätzlichen 8.130 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030. Entsprechend dieser Entwicklungen wird
auch die Nachfrage im ÖPNV und der weiteren öffentlichen Mobilitätsangebote eine stetige
Steigerung erfahren.
Regionalplan Südhessen und Regionaler Flächennutzungsplan des Regionalverbands
FrankfurtRheinMain (2010)
Regionalplan und Flächennutzungsplan setzen verbindlich den Rahmen der räumlichen Ent-
wicklung in der gesamten Region. Maßgebende Grundzüge der Planung aus Sicht des ÖPNV
sind der Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes und die Orientierung der Siedlungsentwick-
lung an leistungsfähigen Nahverkehrsachsen. Für Offenbach relevante Planungsmaßnahmen
zum Ausbau des Schienennetzes werden im nachfolgenden Absatz dargestellt.
Regionaler Nahverkehrsplan des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (2013)
Der aktuelle Regionale Nahverkehrsplan (RNVP) des RMV wurde im November 2013 in den
zuständigen Gremien des RMV beschlossen. Er ist ein langfristiges Gesamtkonzept für den
ÖPNV im Rhein-Main-Gebiet, auf das auch der Mobilitätsplan der Stadt Offenbach aufbaut. Der
RNVP beschreibt konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Mobilität im Bereich Infrastruktur
und Leistungsangebot, auch wie diese finanziert und organisiert werden können. Maßnahmen
und Handlungsansätze betreffen u. a. die Modernisierung von Stationen, die Herstellung der
Barrierefreiheit, den Ausbau von Park+Ride und Bike+Ride in einem regionalen Kontext, den
Aufbau einer verbundweiten „Datendrehscheibe“, die dynamische Fahrgastinformation, die Wei-
terentwicklung von Qualitätsmesssystemen, die Tarifstrukturreform, die Einführung des Elektro-
nischen Fahrgeldmanagements sowie die Kundeninformation und -kommunikation.
Aus dem Regionalplan und Flächennutzungsplan sowie dem Regionalen Nahverkehrsplan
betreffen insbesondere die folgenden Planungsmaßnahmen die Stadt Offenbach:
� Verlagerung des heutigen Fernbahnhofes nach Offenbach-Ost zur Verknüpfung mit der S-
Bahn unter Beibehaltung des aktuellen Hauptbahnhofes als Haltepunkt für den Regional-
verkehr (wichtige Innenstadtanbindung).
• Eine Verlagerung des Regionalbahnhofs nach Offenbach Ost ist aufgrund von fehlen-
den Flächenreserven nicht möglich. Eine in der Vergangenheit zur Diskussion stehen-
de Fläche steht aktuell nicht mehr zur Verfügung. Desweiteren wurde die Einrichtung
eines zusätzlichen RE-Halts in Offenbach Ost im Rahmen des regionalen Nahver-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 18
kehrsplanes untersucht, welche zum Ergebnis hat, dass aufgrund des negativen Rei-
sezeitverhältnisses dieser Ansatz nicht weiterverfolgt wird.
� zusätzliche Fahrten im S-Bahn-Angebot,
• Bei entsprechender Entwicklung des Flughafen Frankfurts soll perspektivisch die An-
bindung auch eines möglichen Terminal 3 über eine umsteigefreie Verbindung geprüft
werden.
� Ausbau der S-Bahnstrecke von Offenbach Ost über Mühlheim nach Hanau-Steinheim
(zweites Gleis zur Erhöhung der Betriebsqualität).
• Im Rahmen des Programms S-Bahn plus ist der zweigleisige Ausbau für Zugkreuzun-
gen im Abschnitt Hanau Hbf. – Mühlheim-Dietesheim als Teilprojekt vorgesehen und
befindet sich im Planungsstadium.
� Einrichtung eines neuen S-Bahn-Haltepunktes Ulmenstraße gemäß GVP des früheren
Umlandverbandes Frankfurt.
• Im Rahmen des RNVP des RMV wurde die Einrichtung eines neuen S-Bahn-
Haltepunktes, mit dem Ergebnis diese Maßnahme aus negativen Kosten-Nutzen-
Aspekten nicht weiter zu verfolgen, geprüft. Die Stadt Offenbach wünscht, dass mit
Fertigstellung des geplanten zweigleisigen Ausbaus zwischen Offenbach und Hanau,
die Einrichtung eines zusätzlichen S-Bahn-Haltepunktes erneut geprüft werden soll.
� Im Zielkonzept für den schienengebundenen ÖPNV des Regionalen Nahverkehrsplans
des RMV entfällt der Halt am Offenbacher Hauptbahnhof der Linie RE55 (Frankfurt – Ha-
nau) aufgrund der nordmainischen Streckenführung.
• Die Linie RE55 wird erst mit Inbetriebnahme der nordmainischen S-Bahn über Maintal
geführt. In diesem Zuge wird die Linie RB58 von Aschaffenburg nach Frankfurt über
den Offenbacher Hauptbahnhof geführt, so dass sich mit den verbleibenden Linien
RE50, RB51 und RE85 eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrten ergibt.
Darüber hinaus plant der RMV ein Schnellbusnetz. Zum Fahrplanwechsel 2016 sind bereits fünf Schnellbuslinien rund um Frankfurt in Betrieb genommen worden. In der schrittweisen Weiterentwicklung des Schnellbusrings wird auch die Stadt Offenbach mit einem Schnellbus angebunden werden.
Ferner wird aktuell über die Ausweitung des S-Bahn-Angebots im gesamten RMV-Gebiet an Wochenendnächten nachgedacht. Voraussichtlich wird das S-Bahnangebot zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 nachtdurchgängig an Wochenenden im Stundentakt angeboten werden. In diesem Falle sind Auswirkungen im Nachtnetz in der Stadt Offenbach mit der NiO abzustimmen und festzulegen.
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (Entwurf 2014) und Nahverkehrsplan Kreis
Offenbach (2016)
Die Stadt Offenbach grenzt an den Landkreis Offenbach sowie an die Stadt Frankfurt. In den
Nahverkehrsplänen dieser Aufgabenträger werden Aussagen getroffen bzw. Maßnahmen defi-
niert, auch für Linien, die das Offenbacher Stadtgebiet berühren.
Im Einzelnen werden im NVP-Entwurf der Stadt Frankfurt keine Maßnahmen formuliert.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 19
� Die stadtgrenzüberschreitenden Linien 41 (Seckbach Leonhardsgasse – Mainkur Bf –
Gwinnerstraße – Offenbach Marktplatz – Hauptbahnhof) sowie n62 (Konstablerwache –
Fechenheim – Offenbach – Oberrad - Konstablerwache) und n63 (Konstablerwache –
Oberrad – Offenbach – Fechenheim - Konstablerwache) erfüllen überwiegend Ver-
kehrsaufgaben im Bereich Fechenheim/ Bergen-Enkheim bzw. im Stadtgebiet Frankfurt
am Main (n62,n63), stellen jedoch auch für die Stadt Offenbach relevante Verkehrsbedie-
nungen sicher.
� Die stadtgrenzüberschreitende Linie 46 (Rebstock Römerhof – Europaviertel – Haupt-
bahnhof – Museumsufer – Sachsenhausen Mühlberg/ Offenbach Kaiserlei) erfüllt aus-
schließlich Verkehrsaufgaben im Teilraum „Sachsenhausen“ (main-parallele Tangente,
Erschließung Museumsufer, Verbindungen in Richtung Hauptbahnhof). Ihre Verkehrsfunk-
tion im Stadtgebiet Offenbach ist sehr gering.
Im Einzelnen werden im NVP 2016ff für den Kreis Offenbach folgende Maßnahmen genannt:
� Linie 120: Teilung der Linie in zwei Abschnitte, wobei eine Durchbindung beibehalten blei-
ben soll. Unveränderte Zeitlagen, Anpassungen der Linienführung in Mühlheim zur ver-
besserten Erschließung des Zentrums sowie des Bahnhofs.
• Die NiO hat in ihrer Stellungnahme (Anhörungsentwurf) darauf verwiesen, dass so-
wohl eine Teilung der Linie wie auch eine Verschiebung der Taktlage in Offenbach
(durch Fahrzeitverlängerungen) nicht im Interesse der Stadt Offenbach sind.
� Empfehlung zur Neuvergabe der Linie 661E / bei Übernahme durch NiO ggf. OF-
106 (Begründung: RMV-Zuständigkeit, betriebliche Einbindung in Bündel Stadt Offenbach
im Zeitablauf denkbar, Neuvergabe: Mitte Dezember 2017)
� Prüfbedarf 661E: Bei absehbar fehlender Möglichkeit für betriebliche
Einbindung Linie 661E in Bündel Stadt Offenbach Zusammenführung der betreffenden
Lose mit Los «Westlinien» mit Linien 661, 662 und 653 im Bündel
«West» zu prüfen, Zuständigkeit RMV und NiO
• Hinweis: mit Umsetzung des vom RMV konzipierten Bedienungskonzeptes der
Schnellbuslinien und in diesem Zusammenhang auch Änderung der Linien 551 und
661, wird ein neues Konzept erfolgen.
� LSA-Steuerung und ÖPNV-Bevorrechtigung: Offenbach (Stadt)
• Achse Waldstraße (L3405) zw. Heusenstamm und Offenbach Marktplatz (zunächst
Vorprüfung in Verbindung mit NIO und OVB erforderlich)
• Knotenpunkt L3117/Dietzenbacher Straße (L3001)
ULI Bericht - Ein Stadtraum ohne Grenzen
Im Mai 2015 wurde ein Expertenpanel auf Initiative des Urban Land Institus (ULI) orga-nisiert, welches eine Zukunftsversion für eine grenzübergreifende Kooperation der bei-den Städte Frankfurt und Offenbach entwarf.
Es wurden Ideen und Strategien über geographische und administrative Grenzen hin-weg für verschiedene Themenfelder entwickelt mit dem Ziel einer besseren Zusam-menarbeit und gemeinsamen Entwicklung zur weiteren Stärkung der Region.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 20
Beispielsweise wird empfohlen dem Gewerbegebiet am Kaiserlei ein neues Image zu verleihen, um dort ein neues Gemeinschafts- und Identitätsgefühl zu kultivieren. In der Vorstellung der Experten könnte das Kaiserleigebiet zum Kern des neuen „globalen Frankfurts“ werden und die Nachbarstädte zu einer Gemeinschaft verbinden. Hürden bei der Entwicklung des Areals ließen sich nur überwinden, wenn sie im Kontext beider Städte betrachtet würden. Auch zur Verbesserung des Nahverkehrs zwischen den bei-den Städten gibt es Empfehlungen. So wurde die Forderung nach einer S-Bahnlinie auf der Südseite des Mains, die von Aschaffenburg über den Offenbacher Hauptbahnhof und Frankfurter Südbahnhof direkt zum Flughafen führt – also eine „S-Bahn-Süd-Tangente“, aufgenommen. Weiterhin solle das Straßenbahnnetz über beide Städte verknüpft werden und eine einheitliche Tarifzone im Rhein-Main-Verkehrsverbund zu erheblich mehr Fahrten zwischen den Städten führen.
Eine Umsetzung der entwickelten Ideen ist nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Mobilitätsplans vorgesehen.
Nahmobilitäts-Check Offenbach / Nahmobilitätsplan
Seit Mai 2017 wird für die Innenstadt der Stadt Offenbach ein Nahmobilitätsplan erar-beitet, der Handlungsfelder und Maßnahmen beschreibt, die geeignet sind die Nutzung von Fuß und Rad in der Innenstadt und zur Innenstadt attraktiver zu machen. Der Nahmobilitätsplan soll als „Blaupause“ auf alle Stadtteile übertragbar sein und in den aktuell in der Fortschreibung befindlichen Verkehrsmanagementplan integriert werden.
Hinweise und Maßnahmen des Mobilitätsplans (z.B. zur Erreichbarkeit und Ausstattung von Haltestellen) werden dabei in den Nahmobilitätsplan einfließen.
Fortschreibung des kommunalen Altenplanes (2017)
Im Juni 2017 wurde die Fortschreibung des kommunalen Altenplans der Stadt Offen-bach am Main von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Planung gibt Auskunft über infrastrukturelle Bedarfe älterer Menschen sowie zentrale Forderungen und formuliert Handlungsempfehlungen. Im Hinblick auf die Nahverkehrsmobilität älte-rer Menschen wurden folgende Punkte benannt:
� Sicherung der Nahmobilität in den Abendstunden, möglichst durch den Linienverkehr
� In Abendstunden die Möglichkeit von Sammeltaxis mit festen Haltestellen anbieten – vor
allem an Veranstaltungsorte
� Anbieten eines Kombiticket in Verbindung mit Veranstaltungen
� Beschriftung und Platzierung von Fahrplänen so wählen, dass die Lesbarkeit bei Tag und
Nacht gewährleistet ist
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 21
Die Weiterentwicklung des ÖPNV soll verstärkt auch aus der Perspektive älterer Nutzerinnen
und Nutzer betrachtet und gestaltet werden. Mit dem Angebot der Seniorenbusschule und dem
Fahrgastbeirat ist die NiO bereits für das Thema sehr aufgeschlossen. Angeregt wurde, dieses
Thema auch in anderen Verkehrsunternehmen verstärkt zu diskutieren und weitere Maßnah-
men zu entwickeln.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 22
4 Analyse der Rahmenbedingungen
Die Verkehrsnachfrage insgesamt und damit auch die ÖPNV-Nachfrage werden be-stimmt von den raumstrukturellen Rahmenbedingungen (z. B. Verteilung der Verkehrs-quellen und –ziele, Siedlungsstruktur, Verkehrsinfrastruktur, Bevölkerung) und deren prognostizierter bzw. geplanter künftiger Entwicklung. Mit Blick auf die Ausrichtung des künftigen ÖPNV sind auch das Mobilitätsverhalten und die Verkehrsentwicklung für den Nahverkehrsplan von Interesse.
In den nachfolgenden Abschnitten werden die relevanten Rahmenbedingungen darge-stellt.
4.1 Raumstruktur
4.1.1 Lage
Offenbach am Main ist kreisfreie Stadt und Oberzentrum mit gut 133.000 Einwohnern2 in der Mitte des polyzentrischen Ballungsraums Rhein-Main. Im Norden und Westen grenzt Frankfurt am Main an das Stadtgebiet, im Süden und Osten der Landkreis Of-fenbach; ferner bildet im Norden der Main auf einem kurzen Abschnitt die Grenze zum Main-Kinzig-Kreis.
An das Bundesfernstraßennetz ist Offenbach über die das Stadtgebiet berührenden Bundesautobahnen 3 und 661 gut angebunden. Weitere gut ausgebaute Bundes- und Landesstraßen verbinden Offenbach mit den umgebenden Städten und Gemeinden und schaffen gemeinsam mit den innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen gute Rahmen-bedingungen für den motorisierten Individualverkehr.
Der Frankfurter Hauptbahnhof als wichtiger Knoten des SPFV3 ist von Offenbach aus mit S-Bahnen und Regionalzügen innerhalb von 10 bis 15 Minuten erreichbar. Weitere Anschlüsse zum SPFV werden über den Hanauer Hauptbahnhof hergestellt, der eben-falls binnen rund 10 Minuten mit dem regionalen SPNV zu erreichen ist. Insbesondere die durchs Zentrum der Stadt verlaufende S-Bahnstrecke bildet ein für Offenbach wich-tiges Rückgrat des Schienenpersonenverkehrs.
Bemerkenswert ist das kompakte Siedlungsgebiet mit seiner hohen Dichte: mit knapp 5.400 Einwohnern je km² Siedlungs- und Verkehrsfläche (2013) nimmt Offenbach nach München, Stuttgart und Berlin bundesweit den vierten Rang hinsichtlich der Siedlungs-dichte ein4. Ebenfalls einen hohen Rang – bundesweit Platz 10 unter allen kreisfreien
2 Einwohner der Stadt Offenbach am Main nach Statistischen Bezirken, Stichtag 31.12.2016
3 SPFV: Schienenpersonenfernverkehr
4 INKAR, Siedlungsdichte 2013 nach Kreisen, http://inkar.de/WizardStart
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 23
Städten – nimmt Offenbach bei der Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte mit 3.639 Einwoh-nern und Beschäftigten je km² ein.5
Die Stadt ist in neun Stadtteile (Bieber, Bürgel, Kaiserlei, Lauterborn, Mathildenviertel, Rosenhöhe, Rumpenheim, Tempelsee und Waldheim) gegliedert, eine weitere Gliede-rungsebene bilden die 19 statistischen Bezirke.
4.1.2 Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung
Die Einwohnerzahl Offenbachs hat im Jahr 2016 ein Rekordhoch von gut 133.000 Be-wohnern erreicht. Seit 2010 steigt die Einwohnerzahl um durchschnittlich etwa zwei Prozent pro Jahr, wohingegen sie in der vorigen Dekade stagnierte, bzw. leicht sank (siehe Abbildung 3). In absoluten Zahlen hat die Einwohnerzahl von 2010 bis 2015 um ca. 12.300 Personen zugenommen. 15% der Bevölkerungszunahme resultieren aus einem geringen, aber stabilen Geburtenüberschuss, während etwa 85% auf einem positiven Wanderungssaldo beruhen.6 Parallel zur Einwohnerzahl stieg auch der Ausländeranteil Offenbachs in diesem Zeit-raum um jeweils etwa ein Prozent auf 36,5% (2015) (7,1% Deutschland 2013), den Spitzenwert in Deutschland, an.7 In der Altersstruktur zeigt sich, dass Offenbach mit einem Durchschnittsalter von nur 37,5 Jahren (40,2 DE 2013) eine junge Bevölkerung hat. Dieser Aspekt wird durch ei-nen hohen Anteil von unter sechs-jährigen (6,3%, dritt höchster Wert in DE) und einen mit 17,6%igen Anteil von über 65 jährigen (21,4% DE) unterstrichen.8
� Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung Offenbach am Main
Quelle: Stadt Offenbach, eigene Darstellung
5 INKAR, Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte 2013 nach Kreisen
6 Stadt Offenbach, Einwohner der Stadt Offenbach am Main nach Statistischen Bezirken, Stichtag je-
weils 31.12 7 INKAR, Ausländeranteil 2013 nach Kreisen
8 INKAR, Altersstruktur 2013 nach Kreisen
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 24
Der bevölkerungsreichste Bezirk Offenbachs ist Bieber mit rund 15.500 Einwohnern, gefolgt von Lauterborn und Ledermuseum mit 12.700, bzw. 10.700 Einwohnern.
Die Entwicklung der Einwohnerzahlen auf Bezirksebene verdeutlicht, dass sich der Bevölkerungszuwachs auf allen Bezirken Offenbachs verteilt. In keinem Bezirk hat die Bevölkerung über die letzten fünf Jahre abgenommen. Dennoch weisen einige Bezirke weitaus höhere Zuwächse auf als andere. Von dieser räumlichen Selektivität sind vor allem die Bezirke Mathildenschule, Ledermuseum und Kaiserlei betroffen. Es soll je-doch darauf hingewiesen werden, dass der Bezirk Kaiserlei aufgrund einer Erstauf-nahmeeinrichtung für Geflüchtete eine Ausnahme darstellt. Die Bevölkerungszahl in den drei genannten Bezirken hat in den letzten fünf Jahren um jeweils ca. 1.500 Personen zugenommen. Außerdem ist der Bezirk Mühlheimer Straße zu nennen, hier hat eine Einwohnerzunahme von 47% stattgefunden, dies ist die höchste Zuwachsrate hinter Kaiserlei (76%).9
� Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung nach statistischen Bezirken
Quelle: Stadt Offenbach, eigene Darstellung
4.1.3 Beschäftigung, Ausbildung, Einkauf und Freizeit
Beschäftigung
Die Stadt Offenbach ist sowohl ein wichtiger Wohn-, als auch Arbeitsstandort. Im Jahr 2014 arbeiteten in der Stadt Offenbach 45.249 sozialversicherungspflichtig Beschäftig-te. Die Beschäftigtenzahl erfuhr in den letzten Jahren keine signifikanten Steigerungen und hat sich um 45.000 eingependelt.10 9 Stadt Offenbach, Einwohner der Stadt Offenbach am Main nach Statistischen Bezirken, Stichtag jeweils 31.12
10 Hessisches Statistisches Landesamt. Hessische Gemeindestatistiken 2009 -2015
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 25
In der Beschäftigungsstruktur ist erkennbar, dass die Anzahl der Beschäftigten im terti-ären Sektor (Dienstleistungen) leicht zunimmt, während die Anzahl derer im sekundä-ren Sektor (produzierendes Gewerbe) gesunken ist oder stagniert. In Zahlen bedeutet dies, dass von den 45.249 Beschäftigten 36.104 (79,8%) im tertiären Sektor, 9.108 im sekundären (20,1%) und 37 Personen (0,1%) im primären Sektor tätig sind.11
Räumlich bilden die Innenstadt, das Kaiserlei-Areal sowie die Gewerbegebiete entlang der Mühlheimer Straße sowie am Taunus-, Odenwald- und Spessartring Arbeitsplatz-schwerpunkte.
Bei den Pendlerzahlen verhält sich Offenbach typisch für die Rhein-Main Region. Da-bei weisen Kreise und kreisfreie Städte im Umland von Frankfurt, Wiesbaden und Mainz hohe Auspendlerquoten auf. Dies sind häufig weit mehr als 50% der vor Ort wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In Offenbach selbst sind rund 44.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeldet. Von diesen Pendeln etwa 30.400 aus der Stadt aus, ein Anteil von 69%. Dem gegenüber steht eine Einpendler-zahl von rund 31.500. Die Einpendler übersteigen die Auspendler – es entsteht ein positiver Pendlersaldo von 1.100 Personen. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht, dass im zeitlichen Verlauf eine Steigerung der Auspendler um 5.000 sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigte ersichtlich ist, während die Gesamtbeschäftigten- und Ein-pendlerzahlen ungefähr stagnierten.
� Abbildung 5: Pendlerentwicklung der Stadt Offenbach im zeitlichen Verlauf
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung
Tabelle 1 zeigt in der Übersicht alle Pendlerverflechtungen mit mehr als 500 Ein- oder Auspendlern. Die bedeutendste Pendlerverflechtung besteht mit Frankfurt am Main. Mit 15.600 Personen ist dies ein Anteil von über 50% der im Jahr 2013 aus Offenbach auspendelnden Beschäftigten. Deutlich zu erkennen ist darüber hinaus, dass die Stadt
11
ebd.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 26
Offenbach für die Städte und Gemeinden im Kreis Offenbach einen wichtigen Arbeits-platzstandort darstellt. Wird die Verbindung zwischen Offenbach und den umliegenden Gemeinden unter-sucht, ist festzustellen, dass die Orte mit den meisten Einpendlern nach Offenbach über den SPNV mit der Stadt Offenbach angebunden sind. Lediglich aus/ nach Neu-Isenburg und Dreieich besteht keine Schienenanbindung, sodass Pendler neben dem eigenen Auto die Möglichkeit der Busverbindungen wahrnehmen können.
� Tabelle 1 :Sozialversicherungspflichtige Ein- und Auspendler nach und von Offenbach Stichtag 30.06.2015, nur Pendlerströme >500 12
Auspendler nach … Einpendler aus …
Frankfurt am Main 17.400 5.320
Mühlheim am Main 740 2.230
Rodgau 400 1.700
Obertshausen 630 1.490
Hanau 780 1.420
Dietzenbach 980 1.020
Heusenstamm 470 880
Seligenstadt 150 620
Dreieich 610 540
Neu-Isenburg 1.000 550
Hainburg 60 520
Rödermark 170 520
Die Visualisierung der Pendlerbeziehungen ist den nachfolgenden Abbildungen zu ent-nehmen.
12
Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – Ein- und Auspendler nach Gemeinden,
Stichtag 30.06.2015
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 27
� Abbildung 6: Auspendler (links) und Einpendler (rechts) der Stadt Offenbach
Quelle: Masterplan der Stadt Offenbach, 2014
Ausbildung und Schule
Neben der Beschäftigung hat auch der Ausbildungsverkehr eine große Bedeutung auf das Verkehrsgeschehen. In Offenbach befinden sich 16 Grundschulen, 15 weiterfüh-rende Schulen sowie fünf berufsbildende Schulen.
In der folgenden Tabelle wird das Hauptaugenmerk auf die weiterführenden Schulen und berufsbildenden Schulen gelegt. Im Vergleich der aktuellen Schülerzahlen mit den Daten des Jahres 2010, zeigt sich ein Rückgang von ca. 2.000 Schülern.
� Tabelle 2: Weiterführende und Berufliche Schulen in Offenbach
Schule Schulform Schüler (2015)13
Leibnizschule Gymnasium 1.229
Albert-Schweitzer-Schule Gymnasium 1.136
Schillerschule (IGS) Integrierte Gesamtschule 939
Marienschule (Privater Träger) Realschule mit Förder- und Oberstufe 87514
Rudolf-Koch-Schule Gymnasium 854
Edith-Stein-Schule (IGS) Haupt- und Realschule mit Mittelstufe 756
Bachschule Haupt- und Realschule mit Förderstufe 572
13
Vorläufige Schülerzahlen 2015/16 der Stadt Offenbach am Main 14
Schüler zahlen 2014/15 nach eigenen Angaben
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 28
Schule Schulform Schüler (2015)13
Geschwister-Scholl-Schule Haupt- und Realschule mit Förderstufe 571
Ernst-Reuter-Schule Grund-/Haupt- und Realschule mit För-
derstufe 478
Mathildenschule Grund-/Haupt- und Realschule mit För-
derstufe 391
Marianne-Frostig-Schule (Priva-
ter Träger)
Grund-/Haupt- und Realschule mit För-
derstufe 12015
Summe 7.921
Ludwig-Dern-Schule Förderschule 201
Erich Kästner-Schule Förderschule 160
Fröbelschule Förderschule 115
Oswald-von-Nell-Breuning-
Schule (Priv. Träger)
Förderschule k.A.
Summe Förderschulen 476
Theodor-Heuss-Schule Berufliche Schulen 1.688
Gewerblich technische Schulen Berufliche Schulen 1.374
Käthe-Kollwitz-Schule Berufliche Schulen 1.220
Marienschule Berufliche Schulen 2816
August-Bebel-Schule17 Berufliche Schulen k.A.
Summe Berufliche Schulen 4.310
Ein Teil der Schulen liegt abseits der Hauptverkehrsachsen im Stadtgebiet verteilt. Ins-besondere die beiden beruflichen Schulen in der Buchhügelallee mit ihren zusammen fast 3.500 Schülern und einer hohen Bedeutung für das Umland liegen günstig für den Individualverkehr an der B43 und sind im ÖPNV über den Bahnhof Offenbach Ost an die leistungsfähigen S-Bahn-Achsen angebunden.
Als weitere Ausbildungseinrichtung ist die Hochschule für Gestaltung zu nennen, die derzeit mit ihren knapp 700 Studierenden und 66 Mitarbeitern verkehrsgünstig in der Stadtmitte gelegen ist, jedoch in der Laufzeit des Nahverkehrsplans ihren Standort auf die Hafeninsel verlagern wird.
15
Schülerzahlen nach eigenen Angaben (http://www.marianne-frostig-schule.de/zahlen-und-fakten/zahlen-und-
fakten/index.html) 16
Schüler zahlen 2014/15 nach eigenen Angaben (http://www.marienschule-offenbach.de/die-schule/marienschule-
in-zahlen.html) 17
Schule in Trägerschaft des Kreises Offenbach
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 29
Handel und Freizeit
Zentraler Einkaufsbereich in Offenbach ist die Innenstadt im Bereich Marktplatz, Frank-furter Straße, Wilhelmsplatz, in diesem Innenstadtbereich befindet sich auch das KOMM-Center als bedeutender Einkaufsmagnet. Großflächiger Einzelhandel findet sich im Weiteren am Odenwald (Ring-Center) und an der Sprendlinger Landstraße wieder. Die Stadtteilzentren in Bieber und Bürgel verfügen überwiegend über eine in-takte Einzelhandelsstruktur für Waren des täglichen Bedarfs.
Im Ballungsraum Rhein-Main existieren eine Reihe von regional bedeutsamen Ein-kaufsmöglichkeiten wie etwa die Zeil in Frankfurt.
An stadtweit und regional bedeutsamen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind das Ca-pitol und die Stadthalle als Konzert- und Veranstaltungshäuser sowie die Kinos in der Stadtmitte und der MTW Club am Nordring zu nennen. Für Sportveranstaltungen hat das OFC-Stadion am Bieberer Berg überregionale Bedeutung. Eine Reihe weiterer Sportstätten sind im Stadtgebiet verteilt mit einer vorrangig lokalen Bedeutung.
4.2 Mobilität und Verkehr
Im Kapitel Mobilität und Verkehr werden Daten zweier Verkehrsuntersuchungen in Of-fenbach herangezogen. So wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „Mobilität in Städten –SrV“, im Jahr 2013, das Mobilitätsverhalten der Offenbacher Bevölkerung anhand einer generalisier-ten Stichprobe untersucht, befragt wurden 1.020 Personen.18 Die zweite Untersuchung ist Teil der jährlichen, "kontinuierlichen Mobilitätsforschung in Offenbach", in der durch das Marktforschungsinstitut Omnitrend ebenfalls in Offenbach wohnende Personen stichprobenhaft zu ihrem Mobilitätsverhalten sowie zu ihrer Zufriedenheit mit der OVB, befragt werden. Die aktuellste Erhebung bezieht sich auf das erste Halbjahr 2015, be-fragt wurden 525 Personen.19
Motorisierung
Mit einem Motorisierungsgrad von 424 PKW auf 1.000 Einwohner ist Offenbach im Regierungsbezirk Darmstadt weniger motorisiert als die Städte Frankfurt (447), Darm-stadt (460) oder Wiesbaden (500).20
Die Umfrage des SrV ergab, dass 25,6% der Haushalte keinen PKW besitzen. Im Um-kehrschluss bedeutet dies wiederum, dass durchschnittlich auf jeden Haushalt 0,9 PKW kommen.
18
Mobilitätssteckbrief Offenbach (Wohnbevölkerung),Forschungsprojekt Mobilität in Städten – SrV 2013 19 Kontinuierliche Mobilitätsforschung in Offenbach Erhebungswelle 2015 - omnitrend 20
INKAR PKW-Dichte 2013 nach Kreisen
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 30
Verkehrsmittelwahl nach Wegen
Im Vergleich zu anderen hessischen Großstädten ist Offenbach dennoch gekenn-zeichnet durch einen hohen MIV-Anteil von 41%. Der ÖV-Anteil ist mit den Städten Darmstadt und Kassel vergleichbar, Frankfurt spielt in dieser Hinsicht mit seinem aus-differenzierten S-, U- und Straßenbahnsystem in einer anderen Liga. Bezüglich des Fuß- und Radverkehrs weist Offenbach einen leicht unterdurchschnittlichen Wegeanteil mit 39% auf, nur in der Stadt Wiesbaden fällt dieser noch geringer aus. Der ÖPNV ist in 19% das Verkehrsmittel der Wahl. Insgesamt ist festzustellen, dass Offenbach mit einem Umweltverbundanteil von ca. 60% im Mittelfeld liegt.
� Abbildung 7: SrV-Daten 2013 im Städtevergleich
Quelle: SrV 2013
Der hohe Anteil des MIV wird auch in der aktuellen Erhebungswelle von Omnitrend bestätigt. Mit 36% als Fahrer und 11% als Mitfahrer werden insgesamt 47% der Wege mit dem MIV zurückgelegt.
� Abbildung 8: Verkehrsmittelwahl nach Wegen
Quelle: Eigene Darstellung, Datenquelle: kontinuierliche Mobilitätsforschung in Offenbach, 2015
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 31
� Abbildung 9: Verkehrsmittelwahl nach Wegen
Quelle: SrV 2013
Die durchschnittliche Wegezahl pro Person und Tag in Offenbach betrug 3,1 und ver-teilt sich auf eine mittlere Wegelänge von 6,9 km. Der Binnenverkehr macht 59% aller Wege aus (bei einer durchschnittlichen Wegelänge von 1,9 km). Hier wird deutlich, dass Offenbach eine Stadt der kurzen Wege ist. Denn 42% des Binnenverkehrs werden zu Fuß, 13% mit dem Fahrrad bewältigt (In den Punkten innovativer Mobilität zeigt sich die Offenbacher Bevölkerung mit 2% Leihfahr-rad und 3% Carsharing-Nutzern aufgeschlossen.).
Verkehrsmittelwahl nach Wegezweck
Die meisten Wege sind Wege in der Freizeit (34%) und zum Einkaufen/ Dienstleistung (33%), diese Wege werden überdurchschnittlich oft zu Fuß zurückgelegt (34% bzw. 40%), die Nutzung des ÖPNV ist mit 16% bzw. 12% unterdurchschnittlich. Die Wege zur Arbeit und zur Ausbildung haben insgesamt nur einen Anteil von unter 30%. Aller-dings werden gerade auf der Fahrt zur Arbeit besonders häufig das Auto (48%) und der ÖPNV (32%) genutzt.
� Abbildung 10: Verkehrsmittelwahl und Weglänge nach Wegzweck - SrV
Quelle: SrV 2013
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 32
Nutzung des ÖPNV und weiterer Mobilitätsangebote
� Rund 50% der Befragten nutzen nur selten oder nie den ÖPNV in Offenbach (OVB), 12%
fahren min. an 5 Tagen die Woche.
� Dabei ist der Anteil der Personen, die selten oder nie die OVB nutzen seit 2005 um 15
Prozentpunkte gesunken, wobei seit 2012 der Wert stagniert.
� Insgesamt ist der Bartarif die meistgewählte Form beim Kauf eines Fahrscheins (55%).
Unter den regelmäßigen Nutzern (min. 5 Tage/ Woche) wird der Bartarif jedoch nur von
4% in Anspruch genommen. 90% nutzen eine Zeitfahrkarte.
� 78% der Offenbacher Bevölkerung sind mit dem S-Bahnangebot zufrieden, bzw. sehr zu-
frieden, mit dem Busangebot sind nur 72% zufrieden, bzw. sehr zufrieden.
Hohe Anteile für Zufriedenheit finden sich insbesondere bei den folgenden Punkten:
• Sicherheitsempfinden tagsüber (86%)
• Sauberkeit der Busse (87%)
• Informationen an Haltestellen (86%) und durch Ansagen (91%)
• Pünktlichkeit der Busse (37%)
• Freundlichkeit, Kompetenz des Personals in der Mobi-Zentrale (97 %)
� Abbildung 11: Überblick: Bewertung des öffentlichen Verkehrs in Offenbach
21
20
26
11
16
11
8
7
11
8
14
14
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9
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35
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23
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6
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9
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16
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20
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4
5
3
1
5
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10
7
2
3
2
1
1
1
2
S-Bahnangebot
Busangebot in Offenbach
Erreichbarkeit der Ziele mit Bus
Fahrtenhäufigkeit der Busse
Reisezeit mit Bussen
Informationen zum Fahrplan
Informationen zum Tarif
Preis/Leistungsverhältnis Busse
Sauberkeit der Bushaltestellen*
Infoaushänge/Beschildg. an Bus-Hst.*
Pünktlichkeit Bus*
Anfahren u. Bremsen an Haltestellen*
Sicherheitsempfinden tagsüber Bus/Hst.*
Sicherheitsempfinden nach 20 Uhr*
Sauberkeit der Busse*
Freundlichkeit/Kompetenz Busfahrer*
Verständlichk. der Hast-ansage im Bus*
Auftreten der Fahrausweisprüfer*
Anschluss-Sicherheit bei Umstieg*
Freundlichk./Kompetenz-Pers. Mobi-Z.**
sehr zufrieden zufrieden eher unzufrieden unzufrieden weiß nicht
Angaben in %, gewichtet * Falls Linienbus mind. 1-mal im Monat genutzt wird, ** falls Mobilitätszentrale schon einmal besucht wurde Quelle: Omnitrend, Zwischenbericht 2015
Im Vergleich zu 2011 hat sich die Einschätzung hinsichtlich der Qualität von Erreich-barkeit der Ziele, der Fahrtenhäufigkeit wie auch der Reisezeit, mit der rund 70% der
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 33
Befragten als (sehr) zufrieden, nicht geändert. Positiv entwickelt hat sich die Einschät-zung hinsichtlich der Haltestellenansagen im Bus. Handlungsbedarf besteht insbeson-dere bei den folgenden Punkten:
� Sicherheitsempfinden nach 20 Uhr (50%)
� Sauberkeit der Bushaltestellen (46%)
� Wahrnehmung des Preis-/ Leistungsverhältnisses (44%)
� Pünktlichkeit der Busse (37%)
� Anfahren und Bremsen an Haltestellen (32%)
4.3 Prognosen – Zukünftige Entwicklungen
4.3.1 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung
Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Offenbach wird mittelfristig wei-terhin von Wachstum gekennzeichnet sein. Eine Vorausschätzung des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aus dem Jahr 2014 rechnet bis zum Jahr 2030 mit einem Zuwachs der Bevölkerung Offenbachs um 9,3 % auf 132.000 Einwohner. Als Ausgangszahl werden 120.988 Einwohner im Jahr 2014 zugrunde gelegt. Die Angaben des hessischen Statistischen Landesamtes und die Angaben der Statistikstelle der Stadt Offenbach weisen allerdings eine deutliche Dis-krepanz auf, denn laut der Stadt Offenbach zählt diese im Jahr 2014 bereits rund 129.000 Einwohner. Unter Annahme des Bevölkerungswachstums von 9,3 % (Land Hessen) auf die Ein-wohnerangaben der Stadt Offenbach aus dem Jahr 2014, werden rund 141.000 Ein-wohner im Jahr 2030 prognostiziert. Dieses Vorgehen entspricht einem Bevölkerungs-zuwachs in der Stadt Offenbach von rund 12.000 Einwohnern (Basisjahr 2014).
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 34
� Abbildung 12: Bevölkerungsentwicklung und –prognose für die Stadt Offenbach
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage Bevölkerungsdaten Stadt Offenbach und Zuwachsrate Statistisches Lan-
desamt Hessen
Neben der absoluten Bevölkerungsvorausberechnung wird im Folgenden auch die Veränderung in verschiedenen Altersgruppen dargestellt. Diese Betrachtungsweise dient der Abschätzung der zukünftigen ÖPNV-Nachfrage durch die verschiedenen Gruppen und bildet somit eine Grundlage für die Angebotsgestaltung.
� Abbildung 13: Altersstruktur der Offenbacher Bevölkerung im Zeitvergleich (Einteilung in äquidistante Altersgruppen, in Prozent)
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt (2016), Bevölkerungsvorausschätzung der Hessen Agentur (2016)
Während der Anteil der Altersgruppe der unter 20 Jährigen konstant bleibt, ist in der der Gruppe der 20 bis 40 Jährigen ein deutlicher Verlust (-7%) ablesbar. Dieser Verlust stellt sich in den weiteren Altersgruppen als Anteilszuwachs dar. Grundsätzlich ist so-mit in der Stadt Offenbach eine leichte Alterung der Gesellschaft zu erwarten. Unter
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 35
Berücksichtigung dieser Entwicklungen ist zukünftig auch das zielgruppenspezifische Service-Angebot weiterzuentwickeln.
4.3.2 Zukünftige Siedlungsentwicklung
Neben den reinen Prognosewerten sind auch die siedlungsstrukturellen Tätigkeiten zu betrachten, die die Entwicklungsdynamik beeinflussen können. In den letzten Jahren wurden folgende Siedlungsentwicklungen in der Stadt Offenbach getätigt.
� Abbildung 14: seit 2012 realisierte Siedlungsentwicklungen
Gebiet Wohneinheiten
Luisenhof: 1. Bauabschnitt 104
Karee 17 52
Soho 227
Amadeus No. 1 38
Ehem. MAN-Roland 172
Hafen Offenbach 178
Hafengold 152
Quartierszentrum 90
Luv+Lee 27
Hafeninsel Mitte 200
Waldheim Süd: südlicher Teil (An den Eichen) 286
Taunusstraße GBO 25
Darüber hinaus gibt es vereinzelte Arrondierungen auf Stadtteilebene
Quelle: Stadt Offenbach
Für die Zukunft sind weitere Entwicklungen geplant, die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 36
Abbildung 15: geplante Flächenentwicklungen
Ort erwartete Besiedlung Baube-
ginn
Fertigstel-
lung
Bieber Nord 920 WE / ~ 2.000 EW 2019 2025
Bremer Str./ Obermühlstr./ Oberhofstr. Grün / Bieberau - -
Fritz-Erler-Str./ Erich-Ollenhauer-Str. 53 WE / ~ 120 EW. 2018
Mainzer Ring 430 WE / ~950 EW. 2019 2025
Gerhard-Becker-Str./ westl. Lammertstr.
(gem. Masterplan) 130 WE / ~ 300 EW. 2030 2040
An den Eichen inkl. bisheriger Entwick-
lung 400 WE / ~ 900 EW. 2012 2022
Neubau Fröbelschule im Eschig/ Mühl-
heimer Str. Schule 2019 2021
Höchst Gelände Mainstraße Arbeiten 2025 2040
Mühlheimer Straße/ Friedhofstr. inkl.
bisheriger Entwicklung 350 WE / ~650 EW. 2015 2018
Gelände Seniorenzentrum, Hessenring 123 WE / 220 EW. 2016 2018
MAN Werk 1, Christian-Pleß-Str./ Sene-
felderstr./ Gustav-Adolph-Str. 270 WE / 540 EW. 2015 2018
Odenwaldring / Sprendlinger Landstr.
(Abbruch von 40 WE) 52 WE / 95 EW. 2016 2018
Goethestr./ Goethering/ Bernardstr. 73 WE / 90 EW. 2016 2018
Taunusstr. / Andrestr. 125 WE / 250 EW. 2016 2018
Hafen (mit Schule und Kindergarten)
inkl. bisheriger Entwicklung
685 WE / 1.200 EW.
+ Schule + Arbeiten 2013 2020
Kaiserlei Arbeiten, Straße 2017 2030
Berliner Str./ Luisenstr./ Karl-Carstens-
Platz 90 WE / ~ 160 EW. 2016 2018
Bieberer Str./ Großer Biergrund/ Berli-
ner Str. 80 WE / ~ 100 EW. 2016 2018
Ehem. Güterbahnhof 800 EW,
450 Beschäftigte 2018 2020
Waldstraße 163 a-i 28 WE k. A. k. A.
Quelle: Stadt Offenbach
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 37
� Im Bereich der zukünftigen Verlängerung der Kaiserleipromenade auf die Strahlenberger
Straße im Stadtteil Kaiserlei ist der Bau einer Multifunktionshalle geplant.
Die Großzahl der Besucher sollte über die S-Bahn Station Kaiserlei anreisen. Darüber
hinaus muss auch die Freihaltung der durch die Amsterdamer Straße geplanten Linien-
wege bedacht werden.
� Östlich des heutigen Kaiserlei Kreisels sollen durch die Umwandlung bestehender Ge-
bäude, sowie durch Neubauten, Mietwohnungen und Gewerbeflächen für etwa 3.350 Per-
sonen entstehen (ehem. KWU-Areal: ca. 1450 EW und 1100 Beschäftigte; Goethequar-
tier: ca. 700 EW + 100 Beschäftigte). Es ist mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen zu
rechnen.
� Der neu entstandene Stadtteil am Hafen soll durch die bereits eröffnete Hafenschule, wei-
terer Wohnbebauung, den Umzug der Hochschule für Gestaltung (HfG) und den Umbau
des Nordrings zu einer Hafenpromenade, weiterentwickelt werden. Das Hafengebiet soll
künftig besser erschlossen werden durch die Einrichtung einer vierten Haltestelle auf dem
Nordring.
� Das neue Polizeipräsidium soll ab 2022 am Spessartring zwischen Waldstraße und Buch-
hügelallee entstehen.
Die räumliche Verortung der geplanten Entwicklungen sind auch in der Karte 1 (Linien-netz 2016 und Entwicklungsgebiete) dargestellt.
4.3.3 Nahverkehrsrelevante Projekte in Offenbach
Umbau Kaiserleikreisel
Insbesondere der Umbau des Kaiserleikreisels sowie die Umgestaltung des Marktplat-zes sind für die Angebotskonzeption bedeutsame Projekte, die Einfluss auf das Ver-kehrsgesehen in der Stadt Offenbach nehmen.
Umbau Kaiserleikreisel: Mit dem Umbau des Kaiserleikreisels werden die verschiede-nen Verkehrsströme in Zukunft getrennt: Erschließungsverkehr im Viertel, der Verkehr zwischen Frankfurt und Offenbach und der Zubringerverkehr von und zur Bundesauto-bahn A661. Anschließend verfügt die Stadt Offenbach über zusätzliche Flächen, um den Gewerbestandort auszubauen.
� Umbau der Anschlüsse an die Autobahn 661 - für die Abfahrtsrampen entstehen zwei
neue Brückenbauwerke mit einer Länge von rund 125 Meter; der Verkehr wird über vier
Kreuzungspunkte mit Ampeln gesteuert
� Die Berliner Straße wird unter der Autobahn hindurch geführt als kreuzungsfreie Verbin-
dung zur Kaiserleipromenade
� Die Kaiserleipromenade wird bis zur Strahlenbergerstraße verlängert
� Die Strahlenbergerstraße wird durchgängig vierspurig ausgebaut.
Die geänderte Verkehrsführung hat Auswirkungen auf die Linienführung des straßen-gebundenen ÖPNV. Die Linienführung der Linien 104, 107 und 108 muss überdacht
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 38
werden. Benötigt werden dafür zwei neue Haltestellen „Warschauer Straße“ und „Ams-terdamer Straße“. Desweiteren ist eine Wendestelle im Kaiserleigebiet vorzusehen.
Umbau Marktplatz (Stand Ende August 2017)
� Seit einigen Jahren wird der Umbau des Marktplatzes in der Offenbacher Innenstadt dis-
kutiert und geplant. Aufgrund der zahlreichen Interessenslagen ist bis heute noch keine
abschließende Beschlussfassung vorhanden, die die Verkehrsführung am Marktplatz fest-
legt. Sobald diese vorliegt, müssen dort die Linienführungen und Haltestellenpositionen
dementsprechend angepasst werden.
4.3.4 Entwicklung des Arbeitsmarktes
In den letzten Jahren hat eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes stattgefunden. Die Anzahl der Arbeitsplätze steigt stetig leicht an (Vgl. Kap. 4.1.3). Langfristig sollten folgenden Aspekten bei der Planung berücksichtigt werden:
� Hohe Pendlerdynamik mit der Stadt Frankfurt
� Stadt Offenbach als Magnet für die Städte und Gemeinden im Landkreis Offenbach
� Positives Pendlersaldo
� Das Potenzial an Schülerinnen und Schülern für Ausbildung und Studium bleibt konstant
bestehen bzw. steigt leicht an
� Die Innenstadt, das Kaiserleigebiet sowie weitere bestehende und entstehende Arbeits-
platzstandorte gewinnen an Bedeutung
Darüber hinaus ist aus der Ausweisung des Flächenpotenzials für Gewerbe aus dem Masterplan der Stadt Offenbach und einer Annahme von einer Anzahl von Beschäftig-ten auf diesem Flächenpotenzial ein Wachstum der Arbeitsplätze bis zum Jahr 2030 ableitbar. Es wird angenommen, dass auch zukünftig etwa 70% dieser Arbeitsplätze durch Einpendler aus umliegenden Städten und Gemeinden besetzt werden, was zu einer zusätzlichen Verkehrsnachfrage führen wird.
� Tabelle 3: Annahmen zur Berechnung zusätzlicher Einpendler
Einheit Anzahl Quelle
Flächenpotenzial, Ausrichtung auf tertiären Sektor 100 ha Masterplan 2030 Anzahl Beschäftigte pro ha (tertiärer Sektor) 100 B/ha BMV 199521 Anteil Einpendler 70 % siehe Kap. 4.1.3 Zusätzliche Einpendler 7.000 Summe
Es wird angenommen, dass rund 7.000 zusätzliche Personen nach Offenbach einpen-deln werden.
21
Bundesministerium für Verkehr (BMV) Hrsg. (1995): Verkehrliche Mindestanforderungen an die Regional- und
Landesplanung in den neuen Bundesländern, Bonn
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 39
4.3.5 Entwicklung der Versorgungs- und Einkaufstruktur
Im Bereich des Einzelhandels sowie der sozialen Infrastruktur sind für die Zukunft kei-ne größeren relevanten Entwicklungen mit gesamtstädtischer Bedeutung geplant. Be-reits bestehende Einrichtungen sind im Rahmen der Raumstrukturanalyse aufgenom-men und sind entsprechend in den weiteren Arbeitsschritten berücksichtigt.
Im Bereich Freizeit und Tourismus unterstützen die beiden Städte Offenbach und Frankfurt den Bau einer Mulitfunktionshalle im Kaiserlei auf beiden Seiten der Stadt-grenze mit überregionaler Bedeutung.
4.3.6 Entwicklung der Motorisierung und des Verkehrsverhaltens
Die Verkehrsmittelwahl wird besonders in Städten nicht nur von den persönlichen Prä-ferenzen sondern auch vom Angebot bestimmt. Die Pkw-Besitzrate ist in dichten inner-städtischen Wohnquartieren geringer als am Stadtrand und dem ländlichen Umland, die Besitz- und Nutzungserfordernis eines eigenen Pkws sinkt mit der besseren Er-reichbarkeit alltäglicher Ziele mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds. Bei jungen Erwachsenen lässt sich diese Entwicklung bereits seit einigen Jahren erkennen, so ist der Anteil der 18-29-Jährigen Autobesitzer seit 2000 von rund 13% auf knapp 6% zu-rückgegangen.22
Verstärkt wird diese Entwicklung durch weitere gesellschaftliche Veränderungen wie kleinere Haushalte, Lebensformen und -weisen, aber auch veränderte Werte und Ein-stellungen. Hierzu zählt auch die Individualisierung, was sich z. B. in einer Zunahme kleiner Haushalte ausdrückt, dies vor allem in den Städten. Bis 2030 werden nach Schätzung des statistischen Bundesamtes fast 25% der Bevölkerung in Single-Haushalten leben. Als Folge von differenzierten Lebens- und Arbeitsverhältnissen ver-ändert sich auch das Mobilitätsverhalten, die Anforderungen an ein räumlich und zeit-lich flexibles Angebot wachsen. Flexible multimodale Bewegungsmuster werden selbstverständlicher, Sharing-Angebote stärker nachgefragt.
4.3.7 Abschätzung der zukünftigen Verkehrsentwicklung bis 2030
� Die Lage der Stadt Offenbach im Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main führt zu vielfältigen
und intensiven überlokalen und überregionalen Verkehrsverflechtungen. Die Bedeutung
der stadtgrenzenüberschreitenden Verkehre wird zukünftig noch an Bedeutung gewinnen
und in Summe zunehmen.
� Frankfurt als angrenzende Metropole hat in die Stadt Offenbach hinein Bedeutung: Es ist
Finanz-, Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstleistungszentrum und größte Luftverkehrsdreh-
22
ADAC-Motorwelt (12/2011)
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 40
scheibe Deutschlands und somit neben dem Arbeitsplatzangebot in der Stadt selbst wich-
tigster Arbeitsplatzstandort für die Einwohner der Stadt.
� Auch zu den weiteren Nachbarn bestehen wichtige Verflechtungen. Die Stadt Offenbach
übernimmt für zahlreiche Städte und Gemeinden beispielsweise im Landkreis Offenbach
die oberzentrale Versorgungsfunktion ein. Die Anziehungskraft einzelner Stadtbereiche (z.
B. Innenstadt oder Kaiserlei) wird zu in ihrer Bedeutung gesteigerten Verkehrsbeziehun-
gen und damit zu einer entsprechenden Verkehrsnachfrage führen.
� Art und Ort der Entwicklung neuer Siedlungsflächen bestimmen maßgebend das Mobili-
tätsverhalten der künftigen Bewohner und Nutzer dieser Flächen. Aufgrund der dargestell-
ten Flächenentwicklungen wird zukünftig eine optimierte verkehrliche Anbindung erforder-
lich.
� Das Auto nimmt im Status quo eine zentrale Rolle in der täglichen Mobilität in der Stadt
ein und wird auch in den kommenden Jahren weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Je-
doch zeichnet sich der allgemeine bundesweite Trend in der Mobilitätsnachfrage aktuell
durch einen zunehmend pragmatischeren Umgang mit dem Auto – insbesondere bei jün-
geren Menschen sowie in Städten und Ballungsräumen– aus. Der Führerschein ist in Re-
gionen mit guten ÖPNV Verbindungen längst kein Muss mehr, und der eigene Pkw als
Statussymbol hat in vielen Bevölkerungskreisen nicht mehr den gleichen Stellenwert wie
noch vor wenigen Jahren. Indiz für diese Entwicklungen sind unter anderem die abneh-
mende Führerscheinquote bei jungen Menschen sowie das steigende Durchschnittsalter
von Pkw-Haltern bzw. -Erstkäufern. „Nutzen statt Besitzen“ ist zudem ein weiterer Trend,
der die gesellschaftliche Rolle des Besitzes eines eigenen Autos schwächt und die Be-
deutsamkeit des ÖPNV stärkt. In der Stadt Offenbach steigt der Motorisierungsgrad nach
einem Tiefstand im Jahr 2014 jedoch wieder an.23
� Aufgrund der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur und der ausgeprägten Fahrradkultur
in der Stadt ist von einem überdurchschnittlichen und weiter steigenden Radverkehrsanteil
auszugehen. Dies geht mit der allgemeinen Bedeutungssteigerung des Fahrrads als All-
tagsverkehrsmittel einher.
� Ebenso ist von einem Wachstum der intermodal oder mit Sharing-Angeboten zurückge-
legten Wege auszugehen.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen sowie der in den vorangegange-nen Kapiteln beschriebenen Rahmenbedingungen werden folgende Abschätzungen für die zukünftige Verkehrssituation getroffen:
23
Kraftfahrtbundesamt und Amt für Arbeitsförderung Statistik u. Integration, Offenbach
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 41
� Abbildung 16: Abschätzung der zukünftigen Verkehrsentwicklung in der Stadt Offenbach bis 2030
Für das Jahr 2030 wird eine Zunahme der Wege von rund 51.000 Wegen pro Tag (Montag-Freitag) abgeschätzt. Diese Wegeanzahl errechnet sich über die zusätzlichen Einwohner (vgl. Kap. 4.3.1), deren Mobilitätsverhalten analog dem der bestehenden Bevölkerung angenommen wird (vgl. 4.2) sowie durch die zusätzlichen Pendler (vgl. 4.3.4), die durchschnittlich zwei Wege pro Tag (Mo-Fr) in Offenbach zurücklegen. Bei einem gleichbleibenden Modal-Split-Anteil von 18% ergeben sich daraus mindestens zusätzliche 9.000 Wege pro Tag (Mo-Fr) im ÖPNV. Diese Verkehrsprognose entspricht zusätzlichen rund 2,2 Mio. Wegen pro Jahr im ÖPNV in der Stadt Offenbach.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass das öffentliche Mobilitätsangebot den Anfor-derungen nach umweltverträglichen und gesundheitsfördernden Grenzwerten sowie den Anforderungen einer wachsenden Stadt (nicht nur einwohnerbezogen sondern auch als Magnet für Nachbarkommunen z. B. für Beruf und Freizeit) Rechnung tragen muss. Ein Ausbau des Bedienungsangebots mit weiteren attraktivitätssteigernden Maßnahmen ist unabdingbar, um Offenbach mit einem lebenswerten Stadtklima für Einwohner und Gäste täglich zugänglich und attraktiv zu halten.
5 Ansprüche an den ÖPNV
Im Sinne eines sozial nachhaltigen Mobilitätsangebots soll sich die Gestaltung des ÖPNV an
den Mobilitätsbedürfnissen der (potenziellen) Fahrgäste orientieren. Dabei sind die Ansprüche
der Fahrgäste durchaus nicht homogen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 42
5.1 Nutzergruppen im ÖPNV
Es gibt nicht „den“ einheitlichen ÖPNV- Kunden. Die Nutzergruppen des ÖPNV sind sehr verschieden und sie stellen jeweils unterschiedliche Ansprüche an ihn. Verein-facht können die Nutzergruppen den Verkehrszwecken Berufsverkehr, Freizeit- und Versorgungsverkehr sowie dem Ausbildungsverkehr zugeordnet werden.
Berufsverkehr
Für Pendelnde im Berufsverkehr sind eine hohe Bedienungshäufigkeit (vor allem in den Hauptverkehrszeiten), ein gleichbleibender Linienweg, ein tagesdurchgängiger Taktverkehr und eine hohe Beförderungsgeschwindigkeit wichtig. Der Berufsverkehr wird insbesondere durch die Altersgruppe der 25-65 Jährigen bestimmt. In dieser Al-tersgruppe ist der Führerscheinbesitz sehr hoch. Aufgrund dessen und des Einkom-mens der Pendelnden, kann davon ausgegangen werden, dass diesen Personen im Allgemeinen oft ein PKW zur Verfügung steht.
Ausbildungsverkehr
Im Ausbildungsverkehr handelt es sich bei Schülerinnen und Schülern meist um soge-nannte „Capitve Riders“. Dies sind Personen, die ihr Verkehrsmittel nicht frei wählen können. Daher können in diesen Bereichen auch keine neuen Fahrgäste in nennens-wertem Umfang gewonnen werden. Der Schulverkehr weist schulzeitbedingt einen hohen Beförderungsbedarf sowohl zur morgendlichen Hauptverkehrszeit, als auch mit-tags, bzw. nachmittags auf. Studierende wiederum fallen in die Personengruppe der Hochmobilen. Diese Gruppe bildet sich in erster Linie aus jungen Erwachsenen, die, dem Namen nach, in hohem Maße mobil sind. Für diese Gruppe ist daher eine hohe Flexibilität des Nahverkehrs von wesentlicher Bedeutung. Diese Flexibilität beginnt mit einem dichten Liniennetz, welches ermöglicht an das gewünschte Ziel zu gelangen und endet mit einem multimodalen Angebot, auf das bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Mit dem Aspekt der hohen Taktfrequenz, finden sich hier Ansprüche der Berufspen-delnden wieder. Wie auch im Schulverkehr, werden von den Hochmobilen keine speziellen Anforderun-gen an die Fahrzeugausstattung gestellt. Von hoher Bedeutung sind allerdings direkte Verbindungen zu Schulen und Hochschulen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 43
Versorgungs- und Freizeitverkehr
Der Versorgungs- und Freizeitverkehr beinhaltet eine Schnittmenge der genannten Personengruppen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch die Bevölkerungsgruppe der Senioren ihre Wege im Versorgungs- und Freizeitverkehr zurücklegt. Von Bedeutung sind im Versorgungs- und Freizeitverkehr insbesondere die Flexibilität und eine ausreichende Bedienung im Spätverkehr für die hochmobile Altersgruppe, während die ältere Bevölkerungsgruppe auf Ansprüche an die Sicherheit an der Halte-stelle und im Fahrzeug Wert legt (z. B. ausreichend Sitzplätze, Hilfsbereitschaft der Fahrzeugführer, etc.). Die generellen Anforderungen, die an den Versorgungs- und Freizeitverkehr gestellt werden, sind im Besonderen kurze Wege zur Haltestelleninfrastruktur sowie eine gute Erreichbarkeit von zentralen Einrichtungen. Die Fahrzeit ist hier von im Verhältnis zum Berufs- und Ausbildungsverkehr von nachrangiger Bedeutung.
Die Angebotskonzeption muss den unterschiedlichen Nutzergruppen Rechnung tragen. Dabei ist zu beachten, dass die unterschiedlichen Ansprüche aus Kostengründen nicht überall und jederzeit gleichermaßen erfüllt werden können.
5.2 Anforderungen nach Altersgruppen
Die summarische Betrachtung erfordert Vereinfachungen und Verallgemeinerungen. Es ist nicht Sinn der Zielgruppenbetrachtung, einzelnen Personen, die sich einer der Gruppen zuordnen lassen, immer sämtliche Eigenschaften dieser Gruppe zuzuschrei-ben. Das Zielgruppensystem ist nicht geschlossen, d. h. es ist nicht jede natürliche Person eindeutig genau nur einer Gruppe zuordenbar; vielmehr werden die Zielgrup-pen nach typischen Situationen beschrieben, von denen mehrere zugleich auf ein und dieselbe Person zutreffen können. Ein wichtiges Kriterium für die Ausgestaltung des ÖPNV ist beispielsweise das Alter. Im Folgenden werden die wesentlichen Anforde-rungen an den ÖPNV nach dem Kriterium Alter dargestellt. Dabei werden neben den reinen Anforderungen an das Bedienungsangebot auch weitere spezifische Aspekte, wie z. B. die Beförderungsqualität und Fahrgastinformation betrachtet.
Schüler (6-18-Jährige)
� Hoher Beförderungsbedarf zu bestimmten Zeiten
� Kapazitätsspitze in der morgendlichen Hauptverkehrszeit
� Fahrten am Mittag/ Nachmittag werden sich im Zuge der weiteren Einrichtung von Ganztagesschulen weiter zum Nachmittag verschieben und sich vor dem Hinter-grund der unterschiedlichen Schulformen weiter ausdifferenzieren (Schulschluss nach der sechsten, siebten, achten oder zehnten Stunden bei unterschiedlichen Anfangs- und Endzeiten).
� Ggf. abweichende Linienführung und Zeitlage der normalen Taktfahrten notwendig
� Zu den relevanten Zeiten ist hohes Platzangebot in den Fahrzeugen notwendig
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 44
� Sicherheitsaspekt auf der gesamten Wegekette von hoher Bedeutung
� i. d. R. keine speziellen Anforderungen an die Fahrzeugausstattung
Hochmobile Altersgruppe (19-25-Jährige)
� Nutzung des ÖPNV für alle Wegezwecke
� Hohe Flexibilität des ÖPNV von Vorteil
� i. d. R. keine speziellen Anforderungen an Fahrzeugausstattung
� schnelle ÖPNV-Bedienung für diese Gruppe von besonderer Bedeutung
� Hohe Bedeutung des Abend-/ Nachtverkehrs sowie des Wochenendverkehrs
Berufstätige Bevölkerung (26-60-Jährig)
� Beförderungsbedarf überwiegend in den Hauptverkehrszeiten, aber auch zu Abend- und Nachtzeiten sowie am Wochenende
� Möglichst schnelle und direkte Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsort
� Gute Lage der Haltestelle am Arbeitsort (idealerweise räumlich näher als Parkplät-ze für Pkws)
� Zunehmende Gleitzeitregelungen fordern ggf. auch flexibleren ÖPNV
� Dichtes Angebot
Senioren (über 60-Jährige)
Mobile Senioren
� Hohe Flexibilität des ÖPNV (Freizeit- und Versorgungswege)
� Bedeutung des Abend-/ Nachtverkehrs sowie des Wochenendverkehrs
� Sitzplatzverfügbarkeit in den Fahrzeugen
� Sicherheitsempfinden (z. B. Werbung an Fensterscheiben, Hilfsbereitschaft der Fahrer)
Mobilitätseingeschränkte Senioren/ Hochbetagte (siehe auch Kapitel 5.3)
� i. d. R. notwendige Versorgungswege
� ÖPNV-Angebote auch im Nahbereich
� Barrierefreie Haltestellen (mit Witterungsschutz und Sitzplatzangebot in Einstiegs-richtung)
� Barrierefreie Fahrzeuge
� Sitzplatzverfügbarkeit in den Fahrzeugen
� Einfache und verständliche Fahrgastinformation in entsprechender Schriftgröße
� Leicht verständliche Vertriebswege der Fahrscheine, um kein Zugangshemmnis aufzubauen
� Sicherheitsempfinden (z. B. Werbung an Fensterscheiben, ausreichende Beleuch-tung, Hilfsbereitschaft der Fahrer)
� Rücksichtsvolles Fahren, vor allem beim Anfahren und Bremsen
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 45
Weitere Ansprüche spezifischer Zielgruppen sind u. a.:
� Informationen: deutliche Fahrgastinformationen, Hinweise und Anleitungen � Freizeit- und Gelegenheitsnutzer, ÖPNV-Unkundige
� Informationen: Mehrsprachigkeit der Hinweise � Personen ohne Deutschkennt-nisse
� Berücksichtigung von Klimafaktoren: sensible Personengruppen (im besonderen Kleinkinder und (Hoch) -Betagte werden von Hitzeperioden stark beeinträchtigt, weshalb klimaangepasste Haltestellen- und Fahrzeugausstattungen von Bedeu-tung sind
� Sicherheit: Beleuchtung von Haltestellen, einsehbare Zuwege etc. � alle
Bei der Nutzung des ÖPNV spielt das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste, eine gro-ße Rolle. Damit ein Unsicherheitsgefühl, insbesondere in den Tagesrandlagen sowie in den Nachtstunden, nicht zur Nutzung anderer Verkehrsmittel, zu einer Mobilitätsein-schränkung oder sogar zu einem völligen Mobilitätsverzicht führt, ist es eine vordringli-che Aufgabe des Aufgabenträgers und der Verkehrsunternehmen, diesem Sachver-halt durch spezielle (Gestaltungs-) Maßnahmen entgegenzuwirken:
� Sicherer Zugang zum ÖPNV durch Vermeidung bzw. Beseitigung von Angsträu-men (z. B. beleuchtete, übersichtliche und sichere Zuwege),
� Gewährleistung der sozialen Sicherheit im öffentlichen Raum sowohl an Haltestel-len wie auch im Haltestellenumfeld insbesondere abends (z. B. durch ausreichen-de Beleuchtung, transparente Gestaltung sowie gute Einsehbarkeit des Haltestel-lenbereichs),
� Bedarfsgerechte Fahrangebote für die unterschiedlichen Nutzergruppen in der Schwachverkehrszeit abends und am Wochenende. (z. B. Bedienung mit Aus-stiegsmöglichkeit zwischen den Haltestellen, Taxi-Ruf beim Fahrer),
� Bedarfsgerechte Ausstattung der Fahrzeuge z. B. Stellplätze für Kinderwagen in Türnähe und Absenkanlagen gemäß der EU-Richtlinie 2001/85/EG,
� Sicherheit im Fahrzeug durch höhere Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft von Seiten des Fahrpersonals.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 46
5.3 Ansprüche von Personen mit Mobilitätseinschränkungen/ sensible
Personengruppen
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Festlegungen gemäß Behindertengleichstel-lungsgesetz und Personenbeförderungsgesetz, sind im ÖPNV insbesondere die An-sprüche von Nutzern die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind in besonderer Art und Weise zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund des Klimawandels Vorsorge durch z. B. klimaangepasste Haltestellen und Fahrzeugausstattungen die Belange weiterer sensibler Personengruppen mitzudenken.
Barrierefreie Mobilität im Speziellen kann wie folgt definiert werden24:
„Barrierefreie Mobilität bedeutet die Möglichkeit zur eigenständigen, selbst bestimmten,
unabhängigen und sicheren Bewegung im öffentlichen Raum und gleichberechtigten
Nutzung von Verkehrsangeboten durch alle Personen, in jedem Alter, mit unterschied-
lichen Fähigkeiten und Eigenschaften, mit und ohne funktionale Einschränkungen.“
Der Aufgabenträger verfolgt konsequent Planungen und Maßnahmen zur kunden- und behindertenfreundlichen Ausgestaltung des ÖPNV. Hierzu zählen der behinderten-gerechte Umbau von Haltestellen sowie die Definition von Anforderungen für die Be-schaffung neuer Fahrzeuge, die den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Per-sonen entsprechen.
Ansprüche von Personen mit Mobilitätseinschränkungen
Ein Leitziel für die Mobilitätsplanung in der Stadt Offenbach ist die Sicherung der ÖPNV-Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen. Der Bereich der Mobilitätseinschrän-kungen kann u. a. in folgende Arten der Einschränkungen unterteilt werden:
� Behinderte Personen (z. B. Geh-, Seh- und Hörbehinderte, Rollstuhlfahrer, Personen mit
psychischen Besonderheiten),
� Schwangere; Personen mit Kinderwagen, Kindern, schwerem Gepäck,
� ältere und gebrechliche Personen, körperlich eingeschränkte Personen,
� Personen mit kurzzeitiger Einschränkung (kurzzeitig Unfallgeschädigte oder Kranke).
Die zunehmende Alterung der Gesellschaft und die damit einhergehende steigende Zahl funktional eingeschränkter Menschen macht die Aufgabe der barrierefreien Ges-taltung des ÖPNV sowie des zugehörigen öffentlichen Raums immer notwendiger und die Beachtung der Belange dieser Nutzergruppen umso wichtiger.
Die Ansprüche von Nutzergruppen hinsichtlich einer barrierefreien Nutzbarkeit können sehr unterschiedlich, tlw. sogar divergierend, sein. Die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV hat sich vor diesem Hintergrund am Prinzip des „universellen Designs“ zu orien-tieren, d. h. die Infrastrukturen und Informationen sollen von allen Fahrgästen mög-
24 Quelle: Mobilitätsbarrieren im öffentlichen Verkehrssystem und der Wohnumgebung – eine Bestandsaufnahme.
Ergebnisse einiger neuerer europäischer und deutscher Untersuchungen. Dipl.-Ing. Wulf-Holger Arndt, TU Berlin.
Verkehrsforschung –online, Beitrag 1 Ausgabe 2, 2005.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 47
lichst weitgehend ohne eigene Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Weder Gesamtlösungen noch Einzellösungen dürfen zugunsten einzelner Personengruppen optimiert werden, wenn dies zu unzumutbaren Nutzungsnachteilen für andere Fahrgäste führt25.
In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Anforderungen, die bei der Gestal-tung der ÖPNV-Infrastruktur im Optimalfall zu beachten sind, dargestellt. Im Einzelfall ist zu entscheiden, welche Anforderungen im Kontext mit dem Prinzip des „universellen Designs“ zu berücksichtigen sind.
� Tabelle 4: Grundanforderungen an die Gestaltung eines „barrierefreien ÖPNV“ aus Sicht verschiedener Nutzergruppen mit Mobilitätseinschränkungen
Benutzergruppe mit Mobilitätseinschränkung26
wesentliche Grundanforderung an die Gestaltung der ÖPNV-Infrastruktur aus Sicht der jeweiligen Nutzergruppe27 28
Gehbehinderte Personen mit und ohne Rollator/ Gehwagen (auch Fahrgäste mit Kinderwagen bzw. sperrigem Gepäck)
• niveaugleiche, nahezu spaltfreie sowie neigungsarme
Erreichbarkeit der Bahn- bzw. Bussteigkante
• niveaugleicher, nahezu spaltfreier sowie neigungsar-
mer Einstieg in das Fahrzeug
• niveaugleiche, nahezu spaltfreie sowie neigungsarme
Erreichbarkeit der geeigneten Sitzplätze/ Stellflächen
im Fahrzeug
• Haltestangen und –griffe im gesamten Fahrzeug
• rutschfeste/ rutschhemmende Oberflächen
• ausreichende Bewegungsräume an Haltestellen und in
Fahrzeugen
• ausreichend hohe Haltestellendichte für kurze Zu-/
Abgangswege
Blinde und sehbehinderte Personen
• (visuell und taktil) kontrastierende Gestaltung der Anla-
gen und Elemente
• (visuelle und taktile) Wahrnehmbarkeit von Einbauten,
räumlichen Einschränkungen usw. (z. B. Möblierung)
• durchgängige, lückenlose Orientierbarkeit/ Wegleitung
zur Bahn- bzw. Bussteigkante
• Wahrnehmbarkeit der Einstiegsbereiche und der Fahr-
25 Quelle: VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, Alba Fachverlag
GmbH & Co. KG; 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2012
26 nach: Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen: Schriftenreihe „direkt“
des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung; Heft 64/ 2008.
27 nach: Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen: Schriftenreihe „direkt“
des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung; Heft 64/ 2008 und Deutscher Behindertenrat
(DBR); Standards der Barrierefreiheit für den öffentlichen Personennahverkehr (http://www.vdk.de/deutscher-
behindertenrat/mime/26375D1086261559.pdf).
28 FGSV: Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), 2011
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 48
Benutzergruppe mit Mobilitätseinschränkung26
wesentliche Grundanforderung an die Gestaltung der ÖPNV-Infrastruktur aus Sicht der jeweiligen Nutzergruppe27 28
zeugtüren
• Wahrnehmbarkeit der wesentlichen Bedienelemente,
möglichst einheitliche Gestaltung der Bedienelemente
aus Gründen der Merkbarkeit und Wiedererkennbarkeit
• Wahrnehmbarkeit und Lesbarkeit von Informationen
(„Zwei-Sinne-Prinzip“)
• Hinreichendes Angebot an Grundinformationen (Zwei-
Sinne-Prinzip)
Personen mit Rollstuhl • niveaugleiche, nahezu spaltfreie sowie neigungsarme
Erreichbarkeit der Bahn- bzw. Bussteigkante (Aufzüge,
ggf. Rampen)
• niveaugleicher, nahezu spaltfreier sowie neigungsar-
mer Einstieg in das Fahrzeug
• niveaugleiche, nahezu spaltfreie und neigungsarme
Erreichbarkeit von Infrastrukturelementen im Haltestel-
lenbereich, wie Witterungsschutz, Fahrscheinautomat,
Rufsäule bzw. Notruftaster
• niveaugleiche, schwellenlose und neigungsarme Er-
reichbarkeit der (direkt an den Türen anzuordnenden)
Mehrzweckflächen im Fahrzeug
• ausreichende Bewegungsflächen, z. B. im Fahrzeug,
im Einstiegsbereich und an Fahrstühlen (180°-Wende
ermöglichen)
• niveaugleiche, nahezu spaltfreie und neigungsarme
Erreichbarkeit von Infrastrukturelementen im Fahrzeug,
wie Taster, Notruf-Sprech-Anlagen, Vertriebstechnik
• leicht befahrbare Oberflächen (rutschhemmend, er-
schütterungsarm)
• ausreichende Durchfahrtsbreiten
• horizontale Erreichbarkeit von Bedienelementen
• Sicherung von Sichtbeziehungen (Vermeiden von
Sichthindernissen)
• Höhe der Anbringung von Informationsmedien z.B.
Fahrplan
Schwerhörige bzw. gehörlose Personen
• Wahrnehmbarkeit der Fahrgastinformationen („Zwei-
Sinne-Prinzip“)
• visuell wahrnehmbare Warnhinweise
Hochbetagte Personen • Zugang zum ÖPNV und Benutzung der Fahrzeuge mit
geringem körperlichen Aufwand (Vermeidung von län-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 49
Benutzergruppe mit Mobilitätseinschränkung26
wesentliche Grundanforderung an die Gestaltung der ÖPNV-Infrastruktur aus Sicht der jeweiligen Nutzergruppe27 28
geren Rampen)
• Laufflächen mit hoher Lauf- und Standsicherheit
• nutzbare Haltegriffe, Handläufe und andere Festhalte-
möglichkeiten
• Wahrnehmbarkeit der Fahrgastinformationen („Zwei-
Sinne-Prinzip“)
• einfache, selbsterklärende Bedienbarkeit von Fahr-
scheinautomaten, Rufsäulen, Fahrstühlen usw.
Greifbehinderte Personen • Erreichbarkeit und Benutzbarkeit von Bedienelementen
(ausreichende Größe)
• Benutzbarkeit von Handläufen und Festhaltemöglich-
keiten
Kleinwüchsige Personen • Erreichbarkeit und Benutzbarkeit von Bedienelementen
• Erreichbarkeit und Benutzbarkeit von Sitzmöglichkeiten
• Erreichbarkeit von Handläufen und Festhaltemöglich-
keiten
• Sicherung von Sichtbeziehungen (Vermeiden von
Sichthindernissen)
• Höhe der Anbringung von Informationsmedien z.B.
Fahrplan
Personen mit Konzentrations- und Orientierungsbeeinträchtigungen
• Übersichtlichkeit in baulichen Anlagen, einfaches Auf-
finden von Haltestellen und Ausgängen, Fahrstühlen
usw.; Vermeiden von engen, unzureichend beleuchte-
ten Bereichen
• ausreichende Bewegungsflächen29
• einfache, selbsterklärende Bedienbarkeit von Fahr-
scheinautomaten, Rufsäulen, Fahrstühlen usw.
• einfache, unzweifelhafte Erkenn- und Wahrnehmbarkeit
von statischen und dynamischen Informationen (visuel-
le und akustische Informationen30)
Personen mit Gleichgewichts-störungen
• ausreichend breite Bewegungsflächen
• zusätzliche Haltemöglichkeiten (z. B. auf schmalen
Bewegungsflächen, durchgängige Geländer an Trep-
pen)
29 Personen mit Konzentrations- und Orientierungsbeeinträchtigungen benötigen größere Bewegungskorridore, da
sie längere Zeiträume zum Begreifen der jeweiligen Situation (z. B. nach dem Aussteigen, Orientierung auf dem
Bahn- oder Bussteig) benötigen.
30 Vor diesem Hintergrund sind akustische Fahrgastinformationen mit höchstmöglicher Qualität vorzusehen (d. h.
keine Dialekte oder Stimmimitatoren).
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 50
Benutzergruppe mit Mobilitätseinschränkung26
wesentliche Grundanforderung an die Gestaltung der ÖPNV-Infrastruktur aus Sicht der jeweiligen Nutzergruppe27 28
• Absicherung von Höhenunterschieden
Personen mit kognitiver Beeinträchtigung/ Personen mit Lernschwierigkeiten
• einfache, selbsterklärende Bedienbarkeit von Fahr-
scheinautomaten, Rufsäulen, Fahrstühlen usw.
• einfache, unzweifelhafte Erkenn- und Wahrnehmbarkeit
von statischen und dynamischen Informationen (visuel-
le und akustische Informationen)
• standardisierte Informationen (Piktogramme)
• leichtverständliche Sprache
6 Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil definiert Ziele und Standards für die Qualität des ÖPNV in der Stadt Offenbach. Es dient als Maßstab für die Bewertung des bestehenden ÖPNV-Systems und als Grundlage für die Entwicklung des Angebotskonzepts zur Weiterent-wicklung des ÖPNV ab 2018. Für regionale Linien (Bus und Schiene) gelten die Stan-dards des RMV als Aufgabenträger.
Das Anforderungsprofil gliedert sich in ein Leitbild, das allgemein die Zielsetzungen sowie die Handlungsfelder für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Mobili-tätsangebots beschreibt (Abschnitt 6.1 und 6.2), und in Qualitätsstandards, in denen konkrete Kriterien zur Qualität des Mobilitätsangebotes angegeben sind (Abschnitt 6.3).
6.1 Leitbild zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems in der Stadt
Offenbach
Mobilität ist unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft sowie für deren Entwicklung. Zugleich hat der mit der Mobilität einhergehen-de motorisierte Verkehr negative Folgen für die natürliche Umwelt und für die Lebens-qualität. Darüber hinaus erzeugt er hohe Kosten.
Die Gestaltung und die künftige Weiterentwicklung des multimodalen Mobilitätssys-tems31 (MMV) in der Stadt Offenbach richten sich nach dem Leitbild einer nachhaltigen Weiterentwicklung. Unter einem multimodalen Mobilitätssystem werden dabei integriert und zuständigkeitsübergreifend alle Infrastrukturen, Dienste und Angebote für die Mo-bilität zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit Bussen und Bahnen sowie mit Kraftfahrzeugen
31 MMV: setzt sich zusammen aus dem ÖPNV: Öffentlicher Personennahverkehr, mit Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) sowie den Busverkehr sowie weiteren Mobilitätsangebote: Fahrradverleih- und Carsharing-Angebote sowie
Elektrofahrzeuge im Verleih.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 51
einschließlich ihrer Verknüpfungen untereinander verstanden. Für die Gestaltung und Entwicklung dieses Systems sind alle Nachhaltigkeitsdimensionen – soziale, ökologi-sche und ökonomische Nachhaltigkeit – angesprochen:
Das Ziel der sozialen Nachhaltigkeit soll bei der Weiterentwicklung des Mobilitätssys-tems durch die Orientierung an den unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen der Be-wohner und Besucher der Stadt verfolgt werden. Das Mobilitätssystem soll es Men-schen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen ermöglichen, am sozialen und wirtschaftlichen Leben in der Stadt Offenbach teilzuhaben. Besonders zu berück-sichtigen sind dabei die Aspekte der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit.
Eine ökologische Nachhaltigkeit soll mittels Verringerung der Umweltbelastungen des Verkehrs auf zwei Ebenen verfolgt werden: durch Verlagerung möglichst großer Anteile des Verkehrsaufkommens von weniger nachhaltigen Mobilitätsformen, wie etwa dem Kfz-Verkehr auf Fuß, Fahrrad, Busse und Bahnen und deren Verknüpfungsmöglichkei-ten sowie durch die Reduzierung der negativen Umweltwirkungen des motorisierten Verkehrs, also beispielsweise seiner Lärm- und Abgasemissionen. Darüber hinaus findet die Klimaanpassung (z. B. Ausstattung von Haltestellen, Haltestellenumfeld so-wie von Fahrzeugen) im Mobilitätssektor Berücksichtigung, um negative Auswirkungen von Klimaereignissen zu minimieren.
Das Ziel der ökonomischen Nachhaltigkeit beinhaltet eine wirtschaftliche Ausgestaltung des Mobilitätssystems, die Orientierung des Ressourceneinsatzes an der Mobilitäts-nachfrage und eine dauerhafte Sicherung der Finanzierung des Mobilitätssystems, insbesondere des Öffentlichen Verkehrs. Dabei sind auch neue Formen der Nutzer- bzw. der Nutznießerfinanzierung einzubeziehen.
Dabei sind diese drei Ziele untereinander nicht immer konfliktfrei. Es muss daher in Einzelfällen geklärt werden, welches Ziel vorrangig erreicht werden soll.
Gestaltungsleitbild ist ein multimodales Mobilitätssystem, das die einfache Nutzung des jeweils geeignetsten Verkehrsmittels bzw. von Kombinationen verschiedener Ver-kehrsmittel erleichtert und unterstützt. Hierfür werden die verschiedenen Verkehrsmittel auf den Ebenen Infrastruktur, Information und Werbung sowie Buchung und Bezahlung nahtlos miteinander verknüpft.
Neben der Gestaltung und Weiterentwicklung des eigentlichen Mobilitätssystems ist es erforderlich, die Entwicklung einer nachhaltigeren Mobilitätskultur bei Einwohnern und Besuchern zu unterstützen und hierfür die Instrumente des Marketings, des Mobili-tätsmanagements sowie auch der Verkehrsüberwachung zu nutzen.
Zur Gestaltung und Entwicklung eines nachhaltigeren Mobilitätssystems ist eine konti-nuierliche Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure über räumliche und sachliche Zuständigkeitsgrenzen hinweg erforderlich.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 52
Rolle und Funktion des ÖPNV
Der ÖPNV32 ist integraler Bestandteil des Verkehrssystems in der Stadt Offenbach. Er trägt wesentlich dazu bei, die Qualität als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu sichern und zu verbessern sowie die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen in der Stadt – Ein-wohner wie auch Gäste – zu befriedigen.
Zentrale Herausforderungen der kommenden Jahre, die auch das Verkehrssystem betreffen, sind die Stabilität von Wirtschaft und Gesellschaft, der Klimaschutz und die Verringerung der Luftschadstoff- und Lärmemissionen. Der ÖPNV liefert als Teil des so genannten Umweltverbundes gemeinsam mit dem Fußverkehr, dem Fahrradverkehr und weiteren effizienten Mobilitätsangeboten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen und zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs.
Der ÖPNV ist Teil und zugleich Instrument einer integrierten Gesamtverkehrspolitik, die die Stadt Offenbach und die angrenzenden Gebietskörperschaften als zusammenhän-gendes Verkehrsgebiet versteht. Der ÖPNV ermöglicht nahtloses Reisen in diesem Gebiet und unterstützt das Zusammenwachsen der Region.
In Offenbach ist ein attraktives Angebot im ÖPNV in allen Stadtteilen unter wirtschaftli-chen und verkehrlichen Erwägungen zu gewährleisten. Für eine flächendeckende Er-reichbarkeit ist der ÖPNV mit multimodalen Mobilitätssystemen an geeigneten Umstei-gepunkten zu verknüpfen und zu ergänzen.
� Intermodale Angebote: Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel durch Park+Ride, Bi-
ke+Ride etc. Hier sind die Schnittstellen so zu gestalten, dass ein reibungsloser Übergang
möglich ist.
� Sharing-Systeme: Fahrradverleihsysteme, Carsharing-Angebote, flexible Mitfahrgelegen-
heiten und Weitere. Diese Systeme sollten insbesondere an den nachfragestarken Halte-
stellen des ÖPNV eingerichtet bzw. ausgebaut werden.
In allen Bereichen sowie auf den Relationen zu den benachbarten Gebietskörperschaf-ten sind die Marktpotenziale für das öffentliche Verkehrsangebot zu erschließen, der ÖPNV ist daher konsequent in seiner Attraktivität zu pflegen und in seiner Bedie-nungshäufigkeit auszubauen.
In der Innenstadt Offenbachs gewährleistet der ÖPNV eine attraktive Erreichbarkeit der zentralen Einkaufs-, Versorgungs- und Arbeitsplatzbereiche auf möglichst direkten und weitgehend störungsfreien Wegen. Die Anbindung der zentralen und nachfragestarken Haltestelle Marktplatz mit den vielfältigen Verknüpfungsmöglichkeiten zu den regiona-len Verkehrsmitteln ist zu sichern. Ferner ist die Anbindung der weiteren relevanten Arbeitsplatzstandorte, der verschiedenen Schul- und Bildungsstandorte sowie Versor-gungs- und Freizeitziele eine wichtige Aufgabe des ÖPNV in Offenbach.
32 ÖPNV: Öffentlicher Personennahverkehr, beinhaltet den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie den Busver-
kehr
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 53
Information, Beratung und Orientierung an Kundenbedürfnissen
Der ÖPNV ist ein Partner der Menschen im Stadtgebiet und dessen Umland, der sie bei der Realisierung ihrer Mobilitätsbedürfnisse unterstützt. Dies schließt die Integrati-on der verschiedenen Verkehrsmittel Fuß, Fahrrad und Pkw sowie die Nutzung aller geeigneten Marketinginstrumente ein.
Zentrale Anforderung bei der Ausgestaltung des öffentlichen Mobilitätsangebots ist die leichte, einfache, bequeme sowie objektiv und subjektiv sichere Nutzbarkeit für die Menschen. Sie bezieht sich auf Ausstattung, Lage und Gestaltung von Haltestellen und Bahnhöfen, auf das Tarif- und Vertriebssystem sowie auf individuelle Informationen über das Angebot. Dabei sind auch Menschen mit ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk ist ferner auf eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV-Systems für Personen mit Mobilitätseinschränkun-gen zu legen.
Der Partnerschaftsgedanke schließt ein, dass Kunden bei Fragen und Beschwerden unkompliziert und zügig Hilfe und Antwort erhalten und dass Aufgabenträger und Ver-kehrsunternehmen auf Störungen und Probleme angemessen reagieren.
ÖPNV-Nachfrage
Der Anteil der Wege und der Verkehrsleistung, die in der Stadt Offenbach mit dem ÖPNV und dem gesamten Umweltverbund einschließlich Bikesharing und Carsharing zurückgelegt werden, soll – insbesondere im Vergleich zum Motorisierten Individual-verkehr (MIV) – steigen. Ziel ist es zum Einen, den ÖPNV als Hauptverkehrsmittel für möglichst viele Menschen zu etablieren, und zum Anderen, das multimodale Angebot auch für jene Menschen zum selbstverständlichen Bestandteil ihrer Mobilität zu ma-chen, die ihre Mobilitätsnachfrage nicht allein mit dem ÖPNV befriedigen können.
Das öffentliche Mobilitätsangebot verfolgt das Ziel den Mobilitätsbedürfnissen der wachsenden Bevölkerung sowie der bestehenden Nutzer gerecht zu werden.
ÖPNV und Siedlungsstruktur
Die Attraktivität und die Marktfähigkeit des ÖPNV werden wesentlich von der Sied-lungsstruktur sowie von der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur bestimmt. Damit der ÖPNV die ihm zugedachte Rolle und Funktion erfüllen kann,
� gewährleistet die Stadtentwicklungsplanung, dass bei räumlichen Entwicklungsvorhaben
ein wirtschaftlicher und attraktiver Einsatz von öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht
wird; Siedlungsverdichtung genießt Priorität; neue Siedlungsflächen werden im Einzugs-
bereich von Haltestellen leistungsfähiger ÖPNV-Achsen ausgewiesen;
� stimmt die Stadt Offenbach ihre städtebaulichen und verkehrlichen Planungsvorhaben in
jedem Einzelfall umfassend mit den formulierten Zielen und Vorgaben des Mobilitätsplans
ab; dabei stehen die störungsfreie Abwicklung des ÖPNV-Betriebs sowie die Effizienz der
Erschließung und Anbindung neuer oder veränderter Siedlungsflächen im Mittelpunkt;
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 54
� sind Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger aufgerufen, ihre Beteiligungsmöglichkei-
ten z. B. in der Bauleitplanung wahrzunehmen, um die vorgenannten Ziele zu erreichen.
Mobilitätsangebote und Wirtschaftlichkeit
Ziel ist die weitere nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Hin-blick auf den erforderlichen Finanzierungsbedarf. Wesentliche Strategien sind:
� Konsequenter Einsatz von Investitionen zur Weiterentwicklung des ÖPNV nach den Ge-
sichtspunkten der verkehrlichen Wirksamkeit und des Nutzens im ÖPNV-Gesamtsystem.
Maßnahmen, die eine nennenswerte Zunahme der Nachfrage erwarten lassen oder einen
hohen Verkehrswert gewährleisten, sind dabei generell zu bevorzugen.
� Regelmäßiges Monitoring der angebotenen Verkehrsleistungen, des Fahrzeugeinsatzes
sowie der Bedienungsform im ÖPNV in Bezug zur Effizienz und zu ihrer Marktausrichtung
(d.h. Markterfolg); hieraus folgernd gezielte Optimierung bzw. Anpassung der Bedie-
nungsangebote, die durch eine steigende bzw. zurückgehende Nachfrage und Marktak-
zeptanz gekennzeichnet sind (auch im Sinne von gegensteuernden Maßnahmen bei zu-
rückgehender Fahrgastakzeptanz).
� Steigerung der ÖPNV-Marktausschöpfung insbesondere außerhalb der derzeitigen Nach-
fragespitzen und in Bereichen mit nennenswerten Potenzialen außerhalb des Berufs- und
Schulverkehrs durch zielgruppenspezifische Angebotsgestaltung; Zielgruppen mit Zu-
wachspotenzialen liegen insbesondere im Bereich Versorgungs- und Einkaufsverkehr so-
wie im Freizeitverkehr.
Mobilität und Umwelt
Die Weiterentwicklung des ÖPNV soll konsequent das Erfüllen der umwelt- und klima-politischen Zielsetzungen der Stadt Offenbach flankieren, insbesondere die Reduktion der Schadstoff- und Treibhausgasbelastungen durch den MIV und Offenbach für die Folgewirkungen des Klimawandels zukunftsfähig zu gestalten.
Hierzu ist der wichtigste Ansatzpunkt die Reduzierung des MIV und die Förderung des ÖPNV und weiterer effizienter Verkehrsmittel wie Fuß- und Radverkehr, die Verknüp-fung von Verkehrsmitteln sowie Informations- und Beratungsleistungen. Zur Stärkung des Vorbildcharakters und zur weiteren Akzeptanz des ÖPNV als umweltfreundliches Verkehrsmittel, sind die Lärm- und Schadstoff-Emissionen schrittweise durch den ÖPNV beispielsweise durch umweltfreundliche Antriebstechniken (z. B. auch E-Mobilität) nachhaltig zu vermindern. Dies ist durch technische Maßnahmen in der be-stehenden Fahrzeugflotte, durch die Anschaffung von Neufahrzeugen mit neuestem Standard und möglichst emissionsarmen Leistungsmerkmalen und Antriebstechniken sowie weiterer Maßnahmen (z. B. durch Einsatz emissionsarmer Reifen und Schulung des Fahrpersonals für ein emissionsarmes Fahrverhalten) zu erreichen.
Auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Pedelecs, E-Autos) an SPNV-Haltestellen sind aus-
zubauen.
Im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenmanagements sollen auch bei Mobilitätspla-nungen Flächen sparsam genutzt sowie freiwerdende Flächen einer Umnutzung zuge-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 55
führt werden (beispielsweise Busbahnhof am Hauptbahnhof). Bei der Ausstattung der Haltestellen wie auch des Umfelds ist durch geeignete Maßnahmen der Zunahme an heißen Tagen wie auch von Starkregenereignissen als Folge des Klimawandels Rech-nung zu tragen.
Es ist zudem erforderlich, regelmäßig bzw. kontinuierlich im Rahmen eines Controllings zu überprüfen, ob und in welchem Maße die gesteckten Ziele erreicht werden.
Organisation
Die Qualität und Attraktivität der Produkte ÖPNV, Bikesharing und Carsharing werden wesentlich von der Qualität der Prozesse bei der Planung und Erstellung bestimmt. Um die Qualität dieser Prozesse zu sichern und zu verbessern,
� werden bei (Um-) Baumaßnahmen alle Beteiligten eingebunden
� arbeiten alle Akteure– Aufgabenträger, Aufgabenträgerorganisation, Verkehrsunterneh-
men, Betreiber der Infrastruktur für den ÖPNV und den weiteren Angeboten, Straßenbau-
lastträger, Straßenverkehrsbehörden, Planungsbehörden und sonstige Beteiligte – koope-
rativ und in effizienten Strukturen zusammen;
� werden alle bei Planung und Umsetzung des öffentlichen Mobilitätsangebots erforderli-
chen Prozesse hinsichtlich Zuständigkeiten und Prozessschritten einschließlich der Kom-
munikation zwischen den Akteuren klar definiert; die Prozesse werden weiter entwickelt,
wenn sie sich in der Praxis nicht bewähren oder wenn sich Potenziale zu ihrer Verbesse-
rung zeigen.
ÖPNV und Barrierefreiheit
Für das Ziel der Erreichung der Barrierefreiheit im ÖPNV33 ist die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure (u. a. Landkreis, Gemeinden/Städte, Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), Verkehrsunternehmen, Behindertenvertreter) bereits in der Planungsphase von hoher Bedeutung. Mit dem hier vorliegenden Mobilitätsplan sind dazu die wesentlichen Grundlagen zu erarbeiten und konkrete Ziele für die Ausgestaltung der Barrierefreiheit für den Geltungszeitraum und Geltungsbereich des NVP zu formulieren.
Aufgrund der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) nimmt das Themenfeld Barrierefreiheit im ÖPNV eine deutlich zentralere Rolle ein.
Der Begriff „Barrierefreiheit“ wurde im Verkehrsbereich in der Außendarstellung in der Vergangenheit meist vordergründig auf die Nutzergruppen der Gehbehinderten und der Rollstuhlfahrer sowie der zeitweise Mobilitätseingeschränkten (Personen mit Kinder-wagen oder schweren Gepäck) fokussiert („behindertengerecht“ gleich „rollstuhlge-recht“). Das Verständnis zur Barrierefreiheit im ÖPNV geht jedoch weiter. In der kon-sequenten Umsetzung des BGG (§ 4) umfasst die Barrierefreiheit grundsätzlich alle Benutzergruppen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. auch hochbetagte Nutzer, gehör-lose Personen, greifbehinderte Personen, Personen mit Konzentrations- und Orientie-
33 Novellierung des PBefG vom 19. Dezember 2012, § 8 Abs. 3 Satz 3: vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV bis
zum 1. Januar 2022.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 56
rungsbeeinträchtigung)34. Für diese ist in der Konsequenz die Möglichkeit zur eigen-ständigen, selbstbestimmten, unabhängigen und sicheren Nutzung des ÖPNV zu ge-währleisten.
Der Nahverkehrsplan übernimmt dabei die zentrale Steuerungsfunktion. Er muss zur konsequenten Wahrnehmung dieser Funktion aufzeigen,
� wie und in welchen Zeiträumen die Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt werden soll,
� wo aus welchen Gründen die Barrierefreiheit, als Ausnahme, (noch) nicht erreicht werden
kann (beispielsweise ist die Zuwegung zu Haltestellen zu nennen, welche auch Thema
der Nahmobilität ist).
Die Barrierefreiheit im ÖPNV-System wird für die Benutzer mit Mobilitätseinschränkung nur
vollständig sichergestellt, wenn die Wegekette durchgängig, ohne Lücken barrierefrei bezüglich
der jeweiligen Mobilitätseinschränkung ist.
6.2 Handlungsfelder für die Ausgestaltung des Mobilitätssystems
Um die Kundenzufriedenheit zu steigern und eine deutliche Erhöhung der Nutzerzah-len im öffentlichen Mobilitätsangebot in Offenbach in den kommenden Jahren zu erzie-len, ist die Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Handlungsfelder erforderlich:
� Konsequenter Ausbau des ÖPNV-Angebotes mit Taktverdichtungen auf den Haupt-
achsen: Insbesondere zu den Hauptnachfragezeiten soll eine Taktverdichtung auf einzel-
nen Korridoren zu einer Fahrtenfolge im 7,5-Minutentakt führen. Darüber hinaus werden
alle weiteren Korridore (Ausnahme tangentiales Angebot) bis 22.00 Uhr im 15-Minutentakt
bedient.
� Mit der Ausweitung der Schwachverkehrszeit bis ca. 2:00 Uhr soll die Verknüpfung
zwischen Bus und S-Bahn-Ankunft sichergestellt werden.
� Attraktive Erreichbarkeit der Innenstadt von Offenbach mit den zentralen Einkaufs-,
Versorgungs- und Arbeitsplatzeinrichtungen mit einem integrierten ÖPNV-
Bedienungskonzept sowie der Anbindung der mit Abstand nachfragestärksten Haltestelle
Offenbach Marktplatz als zentraler Umsteigepunkt der Stadt.
� Durch den Ausbau des ÖPNV-Angebotes mit Taktverdichtungen auf den Hauptachsen
werden zusätzliche Fahrten an der zentralen Haltestelle Marktplatz und an weiteren Hal-
testellen insbesondere im Innenstadtbereich und an den Verknüpfungspunkten zum
Schienenverkehr stattfinden. Die stadträumlichen Rahmenbedingungen und Zielsetzun-
gen für die Umgestaltung des Marktplatzes begrenzen die Entwicklungs- und Ausbaumög-
lichkeiten für den Ausbau der dortigen Haltestellen für den öffentlichen Verkehr. Die
Platzkapazitäten an der Haltestelle Marktplatz und den weiteren relevanten Haltestellen
sind jedoch aus Sicht der NiO und der Verkehrsunternehmen so zu dimensionieren,
dass die Angebotsausweitungen aus Fahrgastsicht verkehrlich und aus Sicht der Ver-
kehrsunternehmen betrieblich optimal abgewickelt werden können.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 57
� Stärkung der Anbindung der weiteren relevanten Verknüpfungspunkte zum Schie-
nenverkehr insbesondere Hauptbahnhof, Ostbahnhof und Kaiserlei und Bieber-Waldhof.
� Verbesserung der Erreichbarkeit der Entwicklungsflächen mit dem ÖPNV und Einrich-
tung attraktiver Verbindungen von dort in die Offenbacher Innenstadt sowie zu den Ver-
knüpfungspunkten zum Regional- und Schienenverkehr.
� Verbesserung und Ausbau der Umsteigeverknüpfungen zwischen den verschiedenen
Verkehrsmitteln an ausgewählten Verknüpfungspunkten (z. B. S-Bahn Station Waldhof) in
der Stadt Offenbach (SPNV, Stadtbus, Regionalverkehr, ggf. auch bedarfsgesteuerte Be-
dienungsformen) mittels Maßnahmen in der Fahrplanung, Anschlusssicherungsmaßnah-
men im Fahrplan und im Betrieb, transparenter und leicht verständlicher Fußwegeführung
an Verknüpfungspunkten, dynamischer Fahrgastinformation, attraktiver baulicher Gestal-
tung etc.
� Sicherung und Einrichtung von Mobilstationen als multimodale Schnittstelle zur opti-
mierten Nutzung des Mobilitätssystems der Stadt Offenbach. Ein Beispiel ist die eMobil-
Station am Marktplatz, wo Elektroautos und Pedelecs als Sharing-Angebote installiert
wurden. Weitere Standorte von multimodalen Schnittstellen sind zu identifizieren und aus-
zubauen.
� Konsequente Pflege und Weiterentwicklung der Beschleunigung des ÖPNV (Busspuren,
LSA-Vorrangschaltungen) und Umsetzung weiterer wirksamer Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Pünktlichkeit und der Betriebsstabilität.
� Konsequente Verbesserung der Nutzbarkeit des ÖPNV für Mobilitätseingeschränkte
mit dem Ziel eines „barrierefreien ÖPNV“ in der Stadt Offenbach; das bestehende Pro-
gramm der barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen soll konsequent weitergeführt
werden.
� Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste. Das subjektive Sicherheits-
empfinden der Fahrgäste ist entscheidend für die Wahl eines Verkehrsmittels des ÖPNV.
Die Steigerung des Sicherheitsempfindens (beispielsweise durch ausreichende Beleuch-
tung oder Videoüberwachung) stärkt somit auch die ÖPNV-Nachfrage.
� Gezielte Stärkung der Qualität der Infrastruktur und Ausstattung von Haltestellen,
Verknüpfungspunkten, Mobilitätspunkten sowie Fahrzeugen.
� Umfassende Koordination des Betriebsablaufes einschließlich laufender Erfassung be-
trieblicher und verkehrlicher Qualitäts- und Planungskenngrößen für die Stadt Offenbach
unter Einbeziehung des SPNV mit Hilfe eines diskriminierungsfreien Betriebsleitsystems
bzw. einer Datenplattform.
� Weitere Verbesserung der Fahrgastinformationen, insbesondere an Haltestellen, in
Fahrzeugen sowie an weiteren relevanten Aufkommensschwerpunkten (z. B. in zentralen
öffentlichen Einrichtungen), zur aktuellen Betriebslage (Abfahrtszeiten, Verspätungen), zu
geplanten und ungeplanten Störungen und alternativen Fahrtmöglichkeiten, zu Sonder-
verkehren sowie zur Orientierung im Haltestellenumfeld (z. B. Wegweisung am Markt-
platz). Als Informationsmedien sind alle Kanäle – Aushänge, Ansagen, dynamische An-
zeigen und persönliche Informationen an Haltestellen sowie Printmedien, mobiles und sta-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 58
tionäres Internet in einem einheitlichen Erscheinungsbild sowie in einfacher Sprache und
Symbolik zu nutzen.
� Ausbau des zielgruppenorientierten Marketings insbesondere durch leicht zugängliche
Mobilitätsinformationen z. B. Neubürger, Senioren, Menschen mit Migrationshintergrund
und besonderem Informationsbedarf in Abstimmung mit dem RMV.
� Ausbau des betrieblichen und schulischen Mobilitätsmanagements durch die gezielte
Ansprache, Beratung und Unterstützung großer Verkehrserzeuger wie Schulen, Unter-
nehmen, Freizeiteinrichtungen.
� Nahmobilität wird in der Regel mit Fuß- und Fahrradverkehr gleichgesetzt, schließt aber
auch die Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr mit ein. Im Sinne eines
integrierten Verkehrssystems sind die Zuwegungen zu den wichtigen Haltestellen des
ÖPNV als Nahmobilitätsachsen zu verbessern. Neben breiten und gut beleuchteten Geh-
und Radwegen gehören dazu auch gut und ohne Hindernisse (vollständig barrierefrei) er-
reichbare Bus- und Bahn-Haltestellen.
In Ergänzung zu diesen Schwerpunkt-Zielsetzungen werden die nachfolgenden spezi-fischen Zielsetzungen verfolgt:
� Konsequente Einbindung des Nahverkehrs in der Stadt Offenbach in die umwelt- und
insbesondere klimapolitischen Zielsetzungen der Stadt Offenbach zur Verringerung
der Schadstoffemissionen im Verkehr (Weiterentwicklung einer umweltfreundlichen Fahr-
zeugflotte; Minimierung des MIV und damit der Reduzierung der Gesamtbelastungen in
der Stadt durch ein optimiertes Angebot im ÖPNV sowie Aufbau einer klimaangepassten
Infrastruktur zur Nutzung auch in Extremwetterlagen).
� Die Lärm- und Schadstoffemissionen im gesamten Mobilitätssystem der Stadt Offen-
bach sollen bis zum Jahr 2022 weiter gesenkt werden. Ziel ist die Verringerung von
Schadstoffen wie Feinstaub und Stickoxide sowie beim CO2-Ausstoß mittelfristig eine Ver-
ringerung der CO2-Emissionswerte. Ansatzpunkte hierzu sind
• eine deutliche Verbesserung der Emissionsbilanz im Mobilitätssystem durch eine sig-
nifikante Erhöhung der Fahrgastzahlen und damit der stärkeren Nutzung des ÖPNV
und der multimodalen Mobilitätsangebote bei gleichzeitiger Verringerung der Belas-
tungen durch den motorisierten Individualverkehr:
• die Senkung des CO2- und Feinstaubausstoßes sowie der Lärmemissionen der
ÖPNV-Fahrzeugflotte durch technische Maßnahmen (z. B. Förderung der Elektro-
Mobilität), auch unter Abwägung konkurrierender Ziele (z. B. Komfortsteigerung durch
Klimaanlagen versus Verbrauchs- und Emissionsreduzierung),
• die Anschaffung von Neufahrzeugen mit möglichst emissionsarmen Leistungsmerk-
malen und Antriebstechniken, sowie ab 2019 Einsatz von eBussen.
• weitere Maßnahmen, die zur Reduktion der Emissionen im ÖPNV dienen, wie z. B.
Schulung des Fahrpersonals für ein emissionsarmes Fahrverhalten etc.
• Berücksichtigung der Belange des Mobilitätssystems bei allen verkehrs- und stadtpla-
nerischen Entwicklungen und Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Erreich-
barkeit relevanter Ziele sowie der Wirtschaftlichkeit des Betriebsablaufs, z. B. bei der
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 59
Umgestaltung von Straßen/-abschnitten oder bei der Einrichtung von Verkehrsberuhi-
gungsmaßnahmen.
• Unmittelbare Bedienung von Stadterweiterungsgebieten und Gewerbeentwicklungs-
gebieten (bei entsprechenden Nachfragepotenzialen z. B. bei Zuzug der Bevölkerung
bzw. Ansiedlung von Arbeitsplätzen) sowie der mobilitätsrelevanten Einkaufs- und
Freizeitziele, um den dortigen (potenziellen) Fahrgästen direkt bei Ansiedlung eine att-
raktive Anbindung an den ÖPNV gewährleisten zu können, dabei auch Überprüfung
der bestmöglichen Bedienungsform für eine möglichst hochwertige ÖPNV-Qualität in
diesen Gebieten.
6.3 Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes
Nach §§ 3 und 4 des Hessischen ÖPNV-Gesetzes ist der ÖPNV Teil des Gesamtver-kehrssystems und trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es, den öffentlichen Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot des ÖPNV ist leistungsfähig und effizient zu gestalten. Eine im öffentlichen Verkehrsinteresse ausreichende Ver-kehrsbedienung ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge nach dem Stand und der Ent-wicklung der Mobilitätsnachfrage entsprechend den regionalen und örtlichen Gege-benheiten zu gestalten.
Der Mobilitätsplan soll dazu beitragen, das erreichte Angebotsniveau des ÖPNV in der Stadt Offenbach zu erhalten, zu pflegen und auszubauen. Eine wesentliche Zielrich-tung des Nahverkehrsplanes ist es daher, die Qualitätsziele für das ÖPNV-Angebot konkret festzulegen. Anhand dieser „Qualitätsstandards“ soll das ÖPNV-Angebot im Untersuchungsraum im Bestand und in der Weiterentwicklung gemessen und bewertet werden.
Die Qualitätsstandards sind bei Neuvergaben für alle in der Stadt Offenbach in der Ist-Situation und in der Zukunft tätigen Verkehrsunternehmen im ÖPNV gleichermaßen verbindlich. Gleichzeitig bieten sie den Unternehmen eine verlässliche Arbeits- und Entscheidungsgrundlage bezüglich der von den Aufgabenträgern angestrebten ÖPNV-Entwicklung. Darüber hinaus regelt eine gesonderte Qualitätsvereinbarung weitere Kriterien im Einzelnen.
Übersicht über die Qualitätskriterien im Anforderungsprofil
Im Rahmen der Analyse des Nahverkehrsplans wird das bestehende ÖPNV-Angebot im Nahverkehrsraum untersucht und bewertet. Im Mittelpunkt der Bewertung steht die Qualität des Bedienungsangebotes aus Sicht des Nutzers. Es werden in erster Linie die Qualitätsmerkmale berücksichtigt, die von Seiten der Fahrgäste an das ÖPNV-Angebot gestellt werden:
� Bedienungsform,
� Betriebs-/ Verkehrszeiten, Sonderverkehre,
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 60
� Erschließung,
� Bedienung (Taktfolge innerhalb eines Betriebszeitfensters),
� Verbindung (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit),
� Netz- und Fahrplangestaltung,
� Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit,
� Anschlüsse an Verknüpfungspunkten,
� Haltestellen und Haltepunkte, Haltestellenmanagement.
� Verknüpfung des ÖPNV mit anderen Mobilitätsangeboten,
� Fahrzeugausstattung,
� Betrieb und Störungsmanagement,
� Marketing, Fahrgastinformation, Vertrieb und Tarif,
� Qualitätsmanagement.
� Personal
6.3.1 Bedienungsform
In Zeiten und Räumen schwacher Fahrgastnachfrage ist die Einführung oder Umstel-lung auf bedarfsgesteuerte und flexible Bedienungsformen zu überprüfen.
6.3.2 Betriebs-/Verkehrszeiten, Sonderverkehre
Der definierte Betriebszeitraum sowie die einzelnen Betriebszeitfenster der Verkehrs-zeiten berücksichtigen
� die typischen Nutzerstrukturen (z. B. Beruf, Ausbildung, Einkauf, Freizeit) für bestimmte
Zeitabschnitte,
� die aktuellen Ladenöffnungszeiten sowie
� die Tagesganglinie der Verkehrsnachfrage im MIV und im ÖV.
� Tabelle 5: Definition Verkehrszeiten
Ver-kehrstag
Verkehrszeit Abkür-zung
Betriebszeit
Nachtverkehrszeit NaVZ 02.00 – 04.30 Uhr
Schwachverkehrszeit SVZ I 04.30 – 06.00 Uhr
Tagesverkehrszeit TVZ 06.00 – 20.00 Uhr
Nebenverkehrszeit NVZ 20.00 – 22.00 Uhr
Mo. – Fr.
Schwachverkehrszeit SVZ II 22.00 – 02.00 Uhr
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 61
Nachtverkehrszeit NaVZ 02.00 – 04.30 Uhr
Schwachverkehrszeit SVZ I 04.30 – 08.00 Uhr
Tagesverkehrszeit TVZ 08.00 – 20.00 Uhr
Nebenverkehrszeit NVZ 20.00 – 22.00 Uhr
Sa.
Schwachverkehrszeit SVZ II 22.00 – 02.00 Uhr
Nachtverkehrszeit NaVZ 02.00 – 08.00 Uhr
Schwachverkehrszeit SVZ I 08.00 – 09.00 Uhr
Tagesverkehrszeit TVZ 09.00 – 20.00 Uhr
Nebenverkehrszeit NVZ 20.00 – 22.00 Uhr
Sonn-. und
Feiertag
Schwachverkehrszeit SVZ II 22.00 – 02.00 Uhr
Grundsätzlich ist das Bedienungsangebot in der abendlichen Schwachverkehrszeit montags bis samstags auch auf den Bedarf der Beschäftigten im Einzelhandelsgewer-be auszurichten. Zu berücksichtigen sind hierbei Anschlüsse von (über-) regionalen Verkehrsmitteln (SPNV, S-Bahn), insbesondere der jeweils letzte Anschluss an einem Verkehrstag.
Bei der Anbindung von Zielen mit besonderen Anforderungen an die Verkehrszeiten (z. B. Gewerbestandorte, Kliniken) ist eine flexible Handhabung bei der Definition der Verkehrszeiten zu gewährleisten. In Schwachlastzeiten kann dies auch durch alternati-ve Bedienformen erfolgen.
Bei grundsätzlichen Änderungen der Schulzeiten (z. B. späterer Schulbeginn) sind die Zeitfenster entsprechend anzupassen.
Ein Angebot in den Nachtverkehrszeiten ist zumindest in den nachfragestärkeren Nächten Freitag/ Samstag, Samstag/ Sonntag und in Nächten vor Feiertagen bedarfs-orientiert vorzuhalten.
Bei Großveranstaltungen mit entsprechend zu erwartender Fahrgastnachfrage sollen spezielle Bedienungsangebote (Sonderverkehre) eingerichtet werden. Für regelmäßig wiederkehrende Sonderverkehre sollen grundlegende Angebotsparametern definiert werden.
6.3.3 Erschließungsqualität
Die Bewertung der Erschließungsqualität richtet sich nach der räumlichen Erschlie-ßungswirkung der ÖPNV-Haltestellen. Dabei werden die nachfolgenden Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche herangezogen. Eine Haltestelle wird im Zusammenhang mit der Bewertung der Erschließungsqualität nur dann als „ÖPNV-bedient“ gewertet, wenn sie in der Normalverkehrszeit in einer definierten Mindestqualität (30-Minuten-Takt) bedient wird.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 62
� Tabelle 6: Standards Erschließungsqualität
Verkehrsmittel Richtwert für den Haltestelleneinzugsbereich
(Radius um eine Haltestelle; Luftlinie)
Bus 300 m
Bahn 600 m
Im Nachtnetz kann sich der Haltestelleneinzugsbereich auf einen durchgängigen Wert von 800 Metern erhöhen.
Innerhalb der Erschließungsradien der Haltestellen ist die Fußwegesituation – bevor-zugt entlang der Haupt-Fußwege – so zu entwickeln, dass sie aktuellen Anforderungen an eine attraktive Nahmobilität genügt. Maßgebende Aspekte sind dabei die Direktheit und die Einsehbarkeit der Wege, die Wegebreiten, die Beschaffenheit der Wege – auch im Hinblick auf ihre Nutzung durch Mobilitätseingeschränkte sowie die Sicherheit und die Wartezeiten an Querungsstellen mit dem Kfz-Verkehr.
Eine flächendeckende ÖPNV-Erschließung der Siedlungsbereiche in der Stadt Offen-bach ist grundsätzliches Ziel. Dort wo Siedlungsbereiche unter wirtschaftlichen oder verkehrlichen Gesichtspunkten nicht erschlossen werden können, ist die Einrichtung von qualitätsvollen B+R-Anlagen an geeigneten Haltestellen vorzusehen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 63
6.3.4 Bedienung (Taktfolge innerhalb eines Betriebszeitfensters)
Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes für die Nutzer, wobei insbesondere die Kriterien Bedienungshäufigkeit und Regelmäßigkeit von Bedeutung sind.
Für das Stadtgebiet Offenbach wurden Bedienungskorridore im ÖPNV entwickelt und entsprechende Bedienungsstandards beschrieben.
Die Bedienungskorridore beschreiben die relevanten Achsen im ÖPNV. Für diese Be-dienungskorridore werden Anforderungen an die Bedienungsstandards definiert, die somit einen wesentlichen Faktor für die Attraktivität des ÖPNV in Offenbach darstellen. Die Bedienung soll als Integraler Taktfahrplan erfolgen.
Als Standard für die Bedienungsqualität werden dabei Mindesttaktzeiten definiert. Die-se gelten unabhängig davon, ob es sich bei der Verbindung um eine Umsteige- oder Direktverbindung handelt.
Neben der Differenzierung nach der raumordnerischen Funktion der Teilräume muss für die Bedienungssystematik auch nach Tagesverkehr, Nebenverkehrszeit sowie nach Früh-, Spät- und Wochenendverkehr (Schwachverkehrszeit) unterschieden werden. Im Sinne einer guten Merkbarkeit sollte hierbei von einem Grundraster der Vertaktung ausgegangen werden, das an die jeweiligen Zeitfenster angepasst wird.
� Tabelle 7: Bedienungsstandards nach Bedienungskorridoren im ÖPNV in der Stadt Offen-bach
Mo-Fr Samstag Sonn-
und Feiertag Bedienungskorridore innerhalb der Stadt Offenbach für Busse
TVZ NVZ SVZ TVZ NVZ SVZ TVZ NVZ SVZ
Qualitätskategorie A
Bürgel – City
Tempelsee – Waldstraße – City
Lauterborn – Senefelder Str./ Beetho-
venstr. – City
Rumpenheim – Bürgel (-City)
Kaiserlei – Nordend – City/ Hbf.
Buchhügel/ Lichtenplattenweg – City
T7,5 T15 T30 T15 T15 T30 T15 T15 T30
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 64
Bedienungskorridore innerhalb der Stadt Offenbach für Busse
Mo-Fr Samstag Sonn- und Feiertag
TVZ NVZ SVZ TVZ NVZ SVZ TVZ NVZ SVZ
Qualitätskategorie B
Bieber – Tempelsee
Kaiserlei – Frankfurter Str. – City
Bieber – OF-Ost – City
Sprendlinger Landstr. – Klinikum – City
Waldheim – Mühlheimer Str. – City
Kaiserlei – Mainviertel/ Hafen (Nord-ring) - City
Waldhof *– Bieber
An den Eichen** – Mühlheimer Str. (-City)
Lauterborn – Kaiserlei
Lauterborn – Lichtenplattenweg – OF-Ost
Rumpenheim – Waldheim
Rosenhöhe – Lauterborn (-City)
Carl-Ulrich-Siedlung – Lauterborn (-City)
Mainzer-Ring – Offenbach Ost (-City)
T15 T15 T30 T15 T15 T30 T30 T30 T30
* Für die Anbindung des Gewerbe- und Industriegebietes Waldhof gelten geringere Anforderungen an die Bedienungsqualität, die sich an den Arbeitszeiten der dortigen Unternehmen orientieren.
** Für das Entwicklungsgebiet An den Eichen ist ein Bedienungsstandard eines 30-Minutentaktes vorgesehen (für verdichtetes Angebot Bedarfsermittlung notwendig)
In der Nachtverkehrszeit sind Einzelfahrten in den nachfragestarken Nächten (Nächte Freitag/ Samstag, Samstag/ Sonntag und Nächte vor Feiertagen) nach Bedarf vorzu-sehen. Dabei kann eine Bedienung auch über am Rand gelegene Haltestellen in den jeweiligen Stadtbezirken erfolgen, um eine wirtschaftliche Bedienung in der NaVZ zu ermöglichen. Die Verbindungen konzentrieren sich hier auf das Ziel der Offenbacher Innenstadt, weitere ausgewählte freizeitrelevante Ziele im Nachtverkehr sowie die Ver-knüpfung zu bestehenden Nachtverkehrsverbindungen im Regionalverkehr.
Weitere Verbindungen zwischen Stadt Offenbach und Nachbarstädten und Gemein-den:
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 65
� Tabelle 8: Bedienungsangebot der Stadt-Umland-verbindenden Korridore
Mo-Fr Sa. - So.,
Feiertag Kategorie
Bedienungskorridore zwischen
Stadt Offenbach und Nachbar-
kommunen HVZ TVZ HVZ TVZ
Frankfurt Flughafen/ Hbf/ City –
Offenbach T5/10 T5/10 T5/10 T5/10
Neu-Isenburg – Offenbach T30 T60 T60 T60
Heusenstamm – Offenbach T30 T60 T60 T60
Mühlheim – Offenbach T15 T30 T30 T30
F-Bornheim – Offenbach T30 T30 T30 T30
Hanau – Offenbach T15 T30 T30 T30
F-Oberrad – Frankfurter Str. – Offenbach
T15 T15 T15 T30
F-Fechenheim – Messehallen -City
T30 T30 T30 T60
Obertshausen – Bieber – City T15 T30 T30 T30
Weitere
Verbin-
dungen
(grenz-
über-
schrei-
tend)
Dietzenbach – Bieber – City T15 T30 T30 T30
HNZ= Hauptnachfragezeit (individuelle Zeitspanne)
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 66
6.3.5 Verbindung (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit) und Anschlüsse
Lange Fahrzeiten und viele Umsteigevorgänge vermindern die Attraktivität des ÖPNV. Die
Fahrtzeiten und die Zahl der Umsteigevorgänge sind deshalb so gering wie möglich zu halten.
Im Nahverkehrsplan werden Richtwerte definiert, innerhalb derer ein Fahrgast die relevanten
Ziele erreichen soll.
� Tabelle 9: Anforderungen an die Erreichbarkeit und Umsteigehäufigkeit
Kategorie Umsteigehäufigkeit Umsteigezeit Maximale
Reisezeit
Anbindung an den nächsten Ver-
knüpfungspunkt zum SPNV
Umsteigefreie Ver-
bindung entfällt 20 Minuten
Anbindung aller Stadtteile an die
Innenstadt bzw. zum Hauptbahn-
hof
Umsteigefreie Ver-
bindung entfällt 30 Minuten
Anbindung zwischen den Stadt-
teilen Maximal ein Umstieg
Maximal 10
Minuten 45 Minuten
Anbindung an benachbarte Zent-
ren und aufkommensstarke Ziele
in der Region
Maximal ein Umstieg Maximal 15
Minuten 60 Minuten
Auf den Hauptrelationen zu den relevanten Zielen im Stadtgebiet Offenbachs sollen möglichst
umsteigefreie Verbindungen eingerichtet werden. Bei den Relationen der übrigen Kategorien
soll maximal einmal umgestiegen werden, um das Ziel zu erreichen. Bei Verbindungen mit Um-
steigenotwendigkeit soll die Übergangszeit am Verknüpfungspunkt zwischen den Minimal- und
Maximalwartezeiten begrenzt sein.
An den Verknüpfungspunkten sind in den Hauptrelationen möglichst direkte Anschlüsse bzw.
geringe Wartezeiten zu gewährleisten. Bei Taktfolgen von mehr als 15 Minuten ist an den Sys-
temknoten auf den Hauptumsteigerelationen eine betriebliche Anschlusssicherung zu gewähr-
leisten. Bei nicht ausreichender Fahrplansicherheit (z. B. Behinderungen und Störungen durch
den motorisierten Individualverkehr) mit regelmäßigem Auftreten ist ein Zuschlag von bis zu fünf
Minuten zulässig.
Die im Folgenden dargestellten Anforderungen an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunk-
ten stellen einen optimalen Zustand dar.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 67
� Tabelle 10: Anforderungen an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunkten/ Systemkno-ten
Verknüpfungspunkt Umsteigezeit Bus - Bahn
Umsteigezeit Bus - Bus
Marktplatz 5-10 3-5
Offenbach Ost 3-5 3-5
Kaiserlei 5-10 3-5
Hauptbahnhof 7-15 3-5
OF-Bieber 3-5 -
OF-Waldhof 7-12 -
Stadtgrenze/ August-Bebel-Ring - Straßenbahn – Bus: 5-10
Odenwaldring - 5-10
Humboldtstr./ Waldstraße - 5-10
Der Linienweg einzelner Linien führt zum Teil zu einer Bedienung mehrerer Verknüpfungspunk-
te, dies bedeutet jedoch auch, dass nicht an allen Verknüpfungspunkten eine optimale Umstei-
gezeit erzielt werden kann. Diese Situation wird verschärft, wenn Umsteigebeziehungen zwi-
schen mehreren Linien und Richtungen bestehen.
Linienwege und Streckenführungen sind möglichst einheitlich und systematisch zu gestalten.
Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Abweichen vom Standardlinienweg zulässig. Paral-
lele Verkehre insbesondere zwischen Bus und SPNV, aber auch zwischen verschiedenen Bus-
linien sind zu vermeiden, sofern die jeweiligen Linien die gleichen verkehrlichen Funktionen
abdecken. Bei Taktverkehren sollen die Abfahrtszeiten an den Haltestellen in allen Bedie-
nungszeiträumen gleich sein.
6.3.6 Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, 10-Minuten-Garantie
Die Pünktlichkeit wird hinsichtlich der im Nahverkehrsplan definierten Anforderungen aus Kun-
densicht behandelt. Für den Fahrgast ist entscheidend, wie pünktlich der ÖPNV ist und nicht,
aus welchen Gründen die Unpünktlichkeit entstanden ist.
Als Zielwerte für einen pünktlichen und zuverlässigen Betrieb werden folgende Kriterien defi-
niert:
� Als verbindliche Abfahrtszeit gilt die jeweilige Taktminute
� Verfrühungen sind nicht zulässig (gelten als Fahrtausfälle)
� Verspätungen von bis zu fünf Minuten werden toleriert
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 68
In der aktuellen Qualitätsvereinbarung zwischen Aufgabenträger und den Offenbacher Ver-
kehrs-Betrieben ist ein Pünktlichkeitsgrad von 93 % festgeschrieben, der auf den Stadtver-
kehrslinien erreicht werden soll. Ziel ist es, diesen Wert auch auf den übrigen Angeboten des
ÖPNV in Offenbach zu erreichen.
Im Bereich der Stadt Offenbach gilt die Pünktlichkeitsgarantie des RMV. Diese Garantieleistung
ermöglicht Fahrgästen, sich ihre Fahrtkosten erstatten zu lassen (bei Zeitkarten anteilige Erstat-
tung), wenn eine Verspätung am Ziel von mehr als zehn Minuten eintritt. Die Garantie gilt ge-
samten RMV auch über Tarifgrenzen hinaus. Die Einführung weiterer Kundengarantien ist an-
zustreben.
6.3.7 Haltestellen und Haltepunkte, Haltestellenmanagement
Die Beförderungsqualität wird in großem Maße durch die Ausstattung der Haltestellen definiert.
Die Haltestelle dient dem potenziellen ÖPNV-Nutzer als Zugangsstelle zu dem Verkehrssystem
und ist somit das „Aushängeschild“ für den ÖPNV. Das äußere Erscheinungsbild der Haltestel-
len und Fahrzeuge, der Zustand und Komfort sowie die Lage und Erreichbarkeit der Haltestelle
bestimmen in hohem Maße die Entscheidung des Kunden den öffentlichen Verkehr zu nutzen.
Klare Zielsetzung ist es, die Haltestellenqualität in der Stadt Offenbach weiter zu verbessern.
Dazu gehören insbesondere die Information an den Haltestellen, die Ergänzung von Wind- und
Regenschutz sowie von Sitzgelegenheiten und die verbesserte Nutzbarkeit der Haltestellen
durch mobilitätseingeschränkte Personen. Um die Qualitätskontrolle der Haltestellen sicherzu-
stellen, ist bei der Aufgabenträgerorganisation ein Haltestellenbeauftragter beschäftigt.
Bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Mobilitätsangebots und beim Infrastrukturausbau
sind gemäß Behindertengleichstellungsgesetz prinzipiell die Belange mobilitätseingeschränkter
Personen zu berücksichtigen. Bei Aus- und Neubau von öffentlichen Verkehrsanlagen sind
diese barrierefrei und behindertenfreundlich zu gestalten.
Richtungshaltestellen sollten nahe beieinander (in Sichtweite) liegen, um dem Fahrgast die
Orientierung zu erleichtern. Im Bereich der Haltestellen sollen, soweit erforderlich, vollständig
barrierefreie Querungshilfen angelegt sein.
Die Anforderungen an die Haltestellenausstattung sind im Haltestellenkonzept der Stadt Offen-
bach am Main festgelegt. Die Haltestellen wurden darin in Kategorien typisiert:
� Kategorie A: zentrale Umsteigehaltestellen
� Kategorie B: Haltestellen mit Verknüpfungsfunktion zur S-Bahn und zum übrigen SPNV
� Kategorie C: stark frequentierte Haltestellen in besonderer Lage und Haltestelle, die durch
ihre Lage an Schulen, Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen oder einsame örtlich
schwierige Lage zusätzliche oder besondere Ausstattungsmerkmale verdienen
� Kategorie D: normal frequentierte Haltestellen
� Kategorie E: nur Ein- oder Ausstiegshaltestellen von geringer Bedeutung
Die wesentlichen Ausstattungsmerkmale sind:
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 69
� Tabelle 11: Anforderungen an die Haltestellenausstattung
Ausstattungsmerkmal Haltestellentyp Bemerkungen
Bordsteinanhebung auf 22
cm, Bereiche, die vom
Fahrzeug überstrichen wer-
den 16 cm
A, B, C, D, E bei Neubau bzw. Umbau von Haltestellen
bei bereits umgebauten Haltestellen ist eine
Bordhöhe von 18 cm zulässig
Buskap A, B, C, D, E in Abhängigkeit des Straßenverkehrs (Zeit-
verlust durch Einfädeln und Störanfälligkeit
für den MIV) und des Platzbedarfs der War-
tenden
Barrierefreier Zugang und
Zuwegung
A, B, C, D, E
Haltestellenschild A, B, C, D, E alle Linien an einem Mast vermerken
Liniennetzplan A, B, C, D, E
Information zur Tarifstruktur A, B, C, D, E
Umgebungsplan als Ele-
ment des Fußleitsystems
A, B, C, D, E mit besonderer Kennzeichnung der wichti-
gen Einrichtungen in der Umgebung
Uhr A, B
Dynamische Fahrgastinfor-
mation
A, B nach Bedarf mit akustischer Ansage
Sitzbank A, B, C, D,
Wetterschutz A, B, C, D, E transparent, mit Reklame35
Veranstaltungshinweise A, B, C, D, E dienen außer der Information auch der sub-
jektiven Sicherheit
Beleuchtung A, B, C, D, E
Taststreifen, Einstiegsmar-
kierung, Aufmerksamkeits-
feld
A, B, C, D, E gemäß Planungsleitfaden der Stadt Offen-
bach36
Bike+Ride A, B, C Witterungsgeschütze und sichere Radab-
stellanlagen mit direktem Zugang zur Halte-
stellen mit relevantem Einzugsbereich im
Radverkehr, Prüfung der Einrichtung von
Fahrradparkhäusern mit Servicestation an
Verknüpfungspunkten der Kategorie A
35
Werbeflächen können die zuwendungfähigen Kosten mindern (z.B. bei Förderung über HessenMobil) 36
Um Fördertatbestände von HessenMobil nicht zu verletzten kann auch der Leitfaden Unbehinderte Mobilität An-
wendung finden. (Die beiden Leitfäden stimmen in einer Vielzahl der Punkte überein; der Planungsleitfaden der
Stadt Offenbach wurde mit HessenMobil abgestimmt)
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 70
Ausstattungsmerkmal Haltestellentyp Bemerkungen
Taxi+Ride A, B, und an-
dere
nach Möglichkeit mit Bestellmöglichkeit im
Bus
P+R A, B i.d.R. an SPNV-Haltestellen
Fahrradverleih A,B, C und an
weiteren wich-
tigen Ziele
Abhängig von Zielgruppe, z. B. Studierende,
Beschäftigte
Carsharing A,B, C und an
weiteren wich-
tigen Ziele
Abhängig von Zielgruppe, z. B. Studierende,
Beschäftigte
Ladeinfrastruktur (Elektro-
mobilität)
in Abhängigkeit der Umsetzungstechnik des
Elektroantriebs, i.d.R Endhaltestellen
Von einem barrierefreien Ausbau von Haltestellen kann abgewichen werden, wenn aus räum-
lich und- oder technischen Gründen keine barrierefreie Zuwegung umsetzbar ist. In der Stadt
Offenbach betrifft dies die beiden Haltestellen Forsthaus Geißfeld und Gasthaus Wildhof, die
zur Vermeidung einer Insellösung bzw. sehr geringem Fahrgastaufkommen nicht barrierefrei
ausgebaut werden.
Die Zuständigkeit für die Herstellung einer sicheren, komfortablen und barrierefreien Zuwegung
zu den Haltestellen sowie die Errichtung der Haltestellen selbst obliegt der Stadt Offenbach.
Das den Stadtverkehr betreibende Verkehrsunternehmen ist für die Information an den Halte-
stellen, die Fahrscheinautomaten und die Wartung, Pflege und Aktualisierung der Haltestellen-
masten zuständig. Hierzu werden mit dem Verkehrsunternehmen Qualitätsstandards z. B. zur
Aktualität der Informationen über Liniennetzplan, Fahrplan, Tarife sowie zur Datenlieferung der
bestehenden DFI bzw. des bestehenden Lautsprechers für Durchsagen vereinbart.
Die Zuständigkeit der Pflege von Bauwerken am Hauptbahnhof, einschließlich der an den
Überdachungen angebrachten Schildern, obliegt der Stadt Offenbach.
Zielsetzungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit
Die Erreichung des Ziels „barrierefreier ÖPNV in der Stadt Offenbach“ schreitet durch die Umsetzung des Haltestellenkonzepts stetig voran.
Für den Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans wird die Zielerreichung für drei Teil-zielfelder definiert:
� bei Neubau bzw. umfassendem Umbau von Verkehrsanlagen bzw. bei der Neuanschaf-
fung von Fahrzeugen ist eine Barrierefreiheit im Sinne des BGG zwingend vorzusehen,
� bei Umbau von Verkehrsanlagen bzw. Fahrzeugen ist die Gewährleistung eines stufen-
freien Einstiegs bzw. einer stufenfreien Erreichbarkeit des Bahnsteigs/ Haltestellenkante
sowie weitgehend durchgängige Orientierbarkeit für Blinde/ Sehbehinderte/ Gehörlose
umzusetzen,
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 71
� bei den bestehenden Verkehrsanlagen ist eine Verbesserung der Erreichbarkeit bzw.
Nutzbarkeit des ÖPNV durch punktuelle/ kostengünstige Maßnahmen an der vorhande-
nen Infrastruktur anzustreben.
� Abbildung 17: Anforderungen zur Zielerreichung „vollständig barrierefreier ÖPNV“
Zielerreichung „vollständig barrierefreier ÖPNV“
� � �
Neubau/ umfas-sender Umbau von Verkehrsanlagen bzw. Neuanschaf-fung Fahrzeuge: � barrierefrei im Sinne des BGG
Umbau von Verkehrsanlagen bzw. Fahrzeugen: � Gewährleistung eines stu-fenfreien Einstiegs bzw. einer stufenfreien Erreichbarkeit des Bahnsteigs/ Haltestellen-kante sowie weitgehend durchgängige Orientierbarkeit für Blinde/ Sehbehinderte/ Gehörlose
Nachbesserungen im Bestand: � Verbesserung der Erreichbarkeit bzw. Nutzbarkeit des ÖPNV durch punktuelle/ kos-tengünstige Maßnah-men an der vorhande-nen Infrastruktur
Bezogen auf die zeitliche Priorisierung der Umbauten und Nachbesserungen im Be-stand, bzw. der Fortführung des bestehenden Programms zur barrierefreien Umgestal-tung von Haltestellen, sollten die Haltestellen mit den größten Ein-, Aus- und Umstei-geraufkommen in Offenbach vorrangig behandelt werden, da an diesen Haltestellen das potentielle Aufkommen von mobilitätseingeschränkten Personen ebenfalls am größten ist.
Eine Sonderstellung bei der Priorisierung nehmen die Haltestellen ein, die in unmittel-barer Nähe von Einrichtungen gelegen sind, die ein verstärktes Aufkommen von mobili-tätseingeschränkten Personen hervorrufen. Hierzu gehören bspw. Förderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen, Seniorenresidenzen oder Pflegeheime, Kran-kenhäuser etc. Abseits des hohen Fahrgastaufkommens sind entsprechende Haltestel-len ebenfalls prioritär barrierefrei umzugestalten.
Der Aufgabenträger verfolgt im Zuge der Umsetzung des Mobilitätsplans/ Nahver-kehrsplans konsequent Planungen und Maßnahmen zur kunden- und behinderten-freundlichen Ausgestaltung des ÖPNV. Hierzu zählen der behindertengerechte Umbau von Haltestellen sowie die Definition von Anforderungen für die Beschaffung neuer Fahrzeuge, die den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen entsprechen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 72
6.3.8 Schnittstellen mit ergänzenden Mobilitätsangeboten -
'Mobilstationen'
Für die Zukunft der Mobilität haben inter- und multimodalen Angeboten einen besonderen Stel-
lenwert. Mit Multimodalität wird bezeichnet, dass eine Person im Laufe eines überschaubaren
Zeitraums, z. B. einer Woche, unterschiedliche Verkehrsmittel nutzt. Unter Intermodalität bzw.
intermodalem Verkehrsverhalten ist zu verstehen, dass eine Person auf einem Weg unter-
schiedliche Verkehrsmittel nutzt. Bekannte Beispiele sind Park-and-Ride oder Bike-and-Ride,
aber auch Carsharing und Leihfahrräder, bei denen eine Wegetappe mit dem Fahrrad oder
Auto zurückgelegt wird und eine Etappe mit dem ÖPNV. Prinzipiell spielt der ÖPNV bei inter-
modalen Wegeketten eine große Rolle, gerade auch für längere Wegestrecken. Abbildung 18
veranschaulicht die Begriffe Multimodalität und Intermodalität.
� Abbildung 18: Multimodalität und Intermodalität
Quelle: TU Dresden, Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung. Analysen, Strategien und Maßnah-
men einer integrierten Förderung in Städten, Dresden 2010
Eine multimodale und intermodale Nutzung von Verkehrsmitteln erfordert dabei neben den digi-
talen Informations- und Vertriebskanälen, wie dem eTicket RheinMain und der RMV-App, auch
die passende Infrastruktur. Eine einfache, intuitive Nutzbarkeit aller Aspekte: Informieren – Bu-
chen – Bezahlen – Fahren ist dabei Voraussetzung für die Akzeptanz bei den Nutzenden - und
nur so kann sie ihre Wirksamkeit entfalten. Die Qualität der Zu- und Abbringerverkehre ist aber
auch für die Funktionsfähigkeit des ÖPNV von hoher Bedeutung. Insbesondere dort, wo der
ÖPNV keine flächendeckende Erschließung bereitstellen kann, werden das Fahrrad und das
Auto zu einem relevanten Ergänzungsverkehrsmittel.
Durch die Ertüchtigung von Haltestellen zu 'Mobilstationen' mit Angeboten an Bike+Ride (B+R),
Park+Ride (P+R) sowie Bikesharing37 und Carsharing (CS) wird die Voraussetzung für die Inter-
und multimodale Nutzung geschaffen. Zusätzlich ergänzen E-Mobil-Stationen diese Angebote.
Zukünftige Planungen im Bereich E-Mobilität werden mit der ÖPNV-Planung verzahnt.
37
Bikesharing meint die Nutzung eines Leihfahrrads, das im Rahmen eines Fahrradverleihsystems (FVS) an veschie-
denen Orten zur Ausleihe zur Verfügung steht
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 73
Um eine gute Wahrnehmung des Angebots im Stadtraum sicherzustellen, ist ein einheitliches
Design vorzusehen, ein gesamtstädtisches Angebot an wichtigen Haltestellen ermöglicht eine
einfache und spontane Nutzung auch für unterschiedliche Wegezwecke und Längen.
Die weiteren Ausstattungsmerkmale ergänzen das Verkehrsangebot und machen aus einer
Haltestelle eine Mobilstation und einen Anlaufpunkt für das Quartier, eine Mobilstation ist damit
mehr als „nur“ eine Haltestelle. Die Ausstattung einer Mobilstation richtet sich dabei nach der
Lage im städtischen Umfeld und der zu erwartenden Nachfrage.
Ein Überblick über die möglichen Ausstattungsmerkmale je nach vorhandenem Verkehrsange-
bot gibt die nachfolgende Tabelle.
� Tabelle 12: Ausstattungsmerkmale einer Mobilitätsstationen
Verkehrsangebote Weitere Ausstattung
Verknüpfung von SPNV und/oder Bus mit
• Fahrradverleih-Station
• Carsharing-Station
• B+R
• Taxi
• P+R
• eMobil
• Pedelec
Witterungsschutz
Sitzgelegenheiten, (evtl. Warteraum)
öffentliche Toiletten
Servicepunkt / Informationsstelle
Fahrkartenautomat (nur SPNV)
W-LAN
e-Mobil-Ladestation für E-Pkw und Pede-lecs (ggfs. mit Photovoltaikanlage)
Durch die Einbindung von Angeboten in der Nähe, wie Kiosk, Bäckerei wird die soziale Sicherheit verbessert und Angsträume reduziert.
Umsetzung
An zentralen Verknüpfungspunkten und weiteren geeigneten Haltestellen ist die Ein-richtung von Carsharing-Stellplätzen sowie von Leihfahrradstationen zu prüfen. Zusätz-lich ergänzen E-Mobil-Stationen diese Angebote. Zukünftige Planungen im Bereich E-Mobilität werden mit der ÖPNV-Planung verzahnt.
Bestehende Angebote an B+R, P+R sind entsprechend zu ertüchtigen, bei Bedarf ist ein Ange-
bot herzustellen.
Bei der Gestaltung der Fahrradabstellanlagen ist sowohl die Nutzerfreundlichkeit als auch der Diebstahlschutz zu berücksichtigen. An aufkommensstarken Haltepunkten im Pendlerverkehr ist die Erstellung von zusätzlich Fahrradboxen zu prüfen. Die Einrich-tung von sicheren Fahrradabstellanlagen erhöht die Erschließungswirkung des ÖPNV-Systems vor allem in Bereichen, in denen längere Fußwege zur nächstgelegenen Hal-testelle erforderlich wären.
P+R- und B+R-Anlagen, Fahrradverleihsysteme und Carsharing-Systeme sind soweit als möglich in das Tarif- und Vertriebssystem sowie in das Marketing des ÖPNV zu integrieren, um die Durchgängigkeit der Verkehrsmittelnutzung aus Kundensicht zu verbessern.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 74
6.3.9 Fahrzeugausstattung
Neben der Haltestellenausstattung stellt das wichtigste Definitionsmerkmal für die Beförde-
rungsqualität die Ausstattung und Ausrüstung der Fahrzeuge dar. Sicherzustellen ist eine
höchstmögliche Qualität im Linienverkehr. Eingesetzt werden sollen saubere, moderne, anspre-
chende, komfortable und für den Fahrzweck geeignete Fahrzeuge.
Anforderungen an die Ausstattung von Fahrzeugen sind in der Qualitätsvereinbarung der Auf-
gabenträgerorganisation geregelt.
Folgende Qualitätsstandards sind für die eingesetzten Fahrzeuge in der Qualitätsvereinbarung
u. a. festgeschrieben38:
� Im Regelfall darf das Fahrzeugalter 10 Jahre nicht überschreiten, Ausnahmen sind für
Reservefahrzeuge zulässig (maximal 12 Jahre).
� Fahrzeuge sind in Niederflurbauweise vorzuhalten (Die Einstiegskante muss auf unter
270mm (= 220mm + 50mm) abgesenkt werden).
� Solobusse sollen mindestens 2-türig, Gelenkbusse mindestens 3-türig sein und einen po-
destlosen Boden zwischen den Türen aufweisen.
� Für mobilitätseingeschränkte Personen ist eine mechanische Rampe an der 2. Tür sowie
eine Rufeinrichtung (Taster) vorzuhalten. Zudem ist im Wageninneren eine Sondernut-
zungsfläche (mind. 900 x 1300 mm) gegenüber der 2. Tür vorzuhalten, ab dem Baujahr
2014 muss die Sondernutzungsfläche mindestens 900 x 2000 mm groß sein. Desweiteren
sind Sitzplätze für Schwerbehinderte (mind. 2) als solche eindeutig zu kennzeichnen.
Für blinde bzw. sehbehinderte Personen sind taktil wahrnehmbare Stangen, die die Rich-
tung des Ausstiegs weisen, vorzusehen.
� Fahrgastplätze:
• Standard-Linienbus: 80 Fahrgastplätze, davon mindestens 27 Sitzplätze
• Gelenkbus: 130 Fahrgastplätze, davon mindestens 45 Sitzplätze
� Die Fahrzeuge verfügen über Kommunikationsmöglichkeiten für eine Verbindung vom
Fahrer zur Betriebsleitstelle.
� Videoüberwachung.
� Klimaanlage und getönte Scheiben.
� Mindestsitzabstand 710 mm bei allen Fahrzeugtypen, Sitzplätze in Leichtbauweise und
mit leicht auswechselbarer Polsterung.
� Kassen- und Druckersystem nach RMV-Vorgaben stets in funktionsfähigem Zustand hal-
ten.
� Fahrgastinformation (am und/ oder im Fahrzeug):
• Akustische Haltestellen- und Umsteigeansage
38
Für die vollständige Liste der Fahrzeugstandards wird auf die Qualitätsvereinbarung zwischen Verkehrsunterneh-
men und NiO hingewiesen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 75
• Linienverlaufsplan oder elektronische Anzeigen mit Informationen zum weiteren
Fahrtverlauf
• Gültige RMV-Tarif-Informationen
• Fahrtziel und Linienbezeichnung an der Front und der Einstiegsseite, Liniennummer
am Heck und der Fahrerseite
• RMV-Logo und Logo des Verkehrsunternehmens und des Aufgabenträgers
• aktivierbare Außenansagen
Ferner wird der Einsatz von Fahrzeugen mit hohen Umweltstandards verfolgt:
� Alle Fahrzeuge müssen mindestens den EEV-Standard erfüllen. Alle Fahrzeuge mit Zu-
lassung nach dem 01.01.2014 müssen mindestens die Euro-6-Norm erfüllen.
� Zur Schadstoffreduktion sind die Fahrzeuge mit SCRT (Selective Catalytic Reduction
Trap) oder anderen Filtersystemen auszustatten (abhängig von der Verfügbarkeit schwe-
felfreien Diesels bei Abschluss des Verkehrsvertrages), sofern durch die Vorgaben der
jeweils gültigen Euronorm nicht motorseitig bereits eine stärkere Reduktion erreicht wird.
� Zur Reduktion der Lärmemissionen verfügen die Fahrzeuge über eine Motorraumkapse-
lung. In jedem Fall wird eine Begrenzung der Fahrgeräusche auf 80 dB festgelegt.
� Zur Reduzierung der Lärmemission an Endhaltestellen sind die Fahrzeuge mit einer
Standheizung auszurüsten.
Die Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV ist grundsätzlich zu ermöglichen. Insbesondere im
SPNV sollen ausreichende Kapazitäten für die Fahrradmitnahme vorgehalten werden. Die Be-
lange eines sicheren und pünktlichen Betriebs sowie der übrigen Fahrgäste sind zu beachten.
6.3.10 Qualitätsanforderungen Betrieb, Leitstelle und Störungsmanage-
ment
Die Koordination des Betriebsablaufs in der Stadt Offenbach erfolgt durch ein Betriebs-leitsystem. In die Informations-Funktionalitäten sind alle in Offenbach verkehrenden Buslinien, bedarfsgesteuerte Bedienungsformen sowie die Verkehrsmittel im SPNV über eine Datenplattform einzubinden.
Für möglichst kurze Reisezeiten im ÖPNV-System in Offenbach, aber auch zur Ver-besserung der Pünktlichkeit und zur Verbesserung der Umweltwirkungen im öffentli-chen Verkehr ist die Beschleunigung der Verkehrsmittel zum Beispiel durch separate ÖPNV-Trassen sowie Bevorrechtigungen an Lichtsignalanlagen weiter umzusetzen und erforderlichenfalls auszubauen. Hierzu gehört auch die leistungsfähige Gestaltung der ÖPNV-Knotenpunkte im Stadtgebiet. Der Aufgabenträger wirkt ferner auf die Stra-ßenbaulastträger hin, die Straßen in einem Zustand zu halten, der den sicheren, kom-fortablen und pünktlichen Betrieb des ÖPNV ermöglicht.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 76
Weitere Anforderungen sind in der Qualitätsvereinbarung der Aufgabenträger-organisation formuliert.
6.3.11 Qualitätsanforderungen Marketing, Vertrieb und Tarif
Marketing
Die Qualitäten des ÖPNV-Angebots sind im Rahmen der kontinuierlichen Öffentlich-keitsarbeit und Marketingmaßnahmen der Aufgabenträgerorganisation aktiv und offen-siv zu bewerben. Dabei sind in Kooperation mit weiteren Partnern, insbesondere dem RMV, übergreifende Marketingmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen zu entwickeln. Zielrichtung des Marketings ist die Etablierung einer nachhaltigen Mobilitätskultur zur Nutzung des Umweltverbundes.
Als eine Marketingmaßnahme ist die regionale Mobilitätskarte (eTicket RheinMain) in Kooperation mit dem RMV weiterzuentwickeln. Perspektivisch sollen Kunden mit einer Mobilitätskarte auf zahlreiche öffentliche Mobilitätsangebote zugreifen können. Dazu zählen auch Angebote, die nicht in direkter Zuständigkeit der ÖPNV-Aufgabenträger stehen, wie beispielweise Carsharing, Fahrradparken an Haltepunkten oder das Fahr-radverleihsystem.
Bei Änderungen und Neuerungen des ÖPNV-Angebots sind weitreichende und umfas-sende Maßnahmen zur Fahrgastinformation vorzusehen, um bestehenden Fahrgästen und potenziellen Neukunden alle individuell relevanten Informationen anbieten zu kön-nen. Ferner sollen potenzielle Kunden gezielt in Situationen angesprochen werden, in denen Entscheidungen über das Mobilitätsverhalten geprägt werden (z. B. Neubürger, Arbeitsplatzwechsler, Kinder und Jugendliche, Senioren).
Der Aufgabenträger betreibt ein gemeinsames, unternehmensübergreifendes Marke-ting für das Geschäftsfeld Mobilität unter Berücksichtigung der Corporate Identity der einzelnen Verkehrsunternehmen. Bei rein betrieblichen Maßnahmen findet die Öffent-lichkeitsarbeit durch die Verkehrsunternehmen statt.
Vertrieb und Tarif
Die Sicherstellung eines verständlichen und nachvollziehbaren Tarifsystems ist zu ge-währleisten. Im Untersuchungsgebiet gilt der Tarif des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Übergangstarife zu benachbarten Verkehrsverbünden oder Tarifgemeinschaften sind sicherzustellen.
Der Vertrieb von Fahrkarten soll nutzerfreundlich und möglichst einfach gestaltet sein.
Für Marketing, Fahrgastinformation, Vertrieb und Tarif sind alle erforderlichen Prozes-se und die jeweiligen Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren (Quali-tätsvereinbarung), um durch klare und transparente Aufgabenverteilung die Qualität zu sichern.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 77
6.3.12 Mobilitätsmanagement
Mobilitätsmanagement ist ein strategischer Ansatz zur Beeinflussung der Verkehrs-nachfrage hin zu einer nachhaltigeren Mobilität. Im Gegensatz zur klassischen Ver-kehrsplanung liegt der Fokus nicht auf dem Angebot, sondern auf der Nachfrage und den Bedürfnissen der Menschen. Mobilitätsmanagement ist zielgruppenspezifisch aus-gelegt und adressiert sich direkt an die „verkehrserzeugenden Einrichtungen“, wie z. B. Unternehmen, Verwaltungen, Schulen usw. Es erfordert die Zusammenarbeit ver-schiedener Akteure und arbeitet integriert mit Maßnahmen aus den Bereichen Informa-tion, Service, Öffentlichkeitsarbeit sowie Infrastruktur und Verkehrsangebot.
� Tabelle 13: Anforderungen an das Mobilitätsmanagement
Kategorie Standards
allgemein • Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen (SMM): Stadt Offen-bach, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33)
• Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM): NiO mit Unterstüt-zung der IHK und der ivm
• Mobilitätsmanagement für Neubürger: Stadt Offenbach (Bürger-büro) mit Unterstützung der Stadtwerke
MM für Unternehmen und Verwaltungen (BMM)
• Ein Netzwerk von Unternehmen und weiteren Akteuren zum The- ma „Unternehmen und Mobilität“ wird etabliert.
• Alle in der Stadt sich ansiedelnden Unternehmen werden über das Angebot eines Mobilitätsmanagements informiert. Alle Unter-nehmen und öffentlichen Verwaltungen können auf das Angebot des Mobilitätsmanagements zugreifen.
MM für Kitas und Schulen (SMM)
• Zwischen Schulen und NiO / OVB findet eine frühzeitige Abstim-mung des ÖPNV-Angebots zu Beginn des neuen Schuljahres statt.
• Der Arbeitskreis „Mobilitätsmanagement in Kitas und Schulen“ mit Akteuren aus Schule, Aufgabenträgern und weiteren Personen trifft sich weiter regelmäßig und stellt den Austausch sicher.
• Alle öffentlichen wie auch private Schulen in der Stadt Offenbach können auf das Angebot des Mobilitätsmanagements zurückgrei-fen.
MM für Neubürger • Neubürger werden über das vorhandene Mobilitätsangebot infor-miert.
• Neubürger erhalten in der Mobilitätszentrale gegen Vorlage der Neubürgerbroschüre die Möglichkeit das öffentliche Mobilitätsan-gebot, d.h. den ÖPNV sowie weitere Mobilitätsangebote für einen festgelegten Zeitraum unentgeltlich zu testen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 78
6.3.13 Fahrgastinformation
Bei unvorhersehbaren Störungen im Betriebsablauf sind möglichst kurzfristig umfassende, ver-
ständliche und unternehmensübergreifende Informationen über Art und voraussichtliche Dauer
der Störung sowie ggf. über Reisealternativen an die Fahrgäste in den betroffenen Fahrzeugen
und an den betroffenen Haltestellen weiterzugeben. Diese Informationen sollen auch für Fahr-
gäste nutzbar sein, die sich vor Beginn ihrer Reise über den aktuellen Ist-Fahrplan informieren
möchten (z. B. im Internet, Information per SMS etc.).
Für eine umfassende Information bestehender und potenzieller Fahrgäste ist ein ausreichendes
Angebot an Informationsstellen, Kundenzentren und Mobilitätszentralen sicherzustellen und die
Informationsangebote in elektronischen Medien zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Zur Verbesserung der Fahrgastinformation für mobilitätseingeschränkte Personen sind die
Fahrplantabellen um den Hinweis der barrierefrei ausgestatteten Haltestellen bzw. Ver-
knüpfungspunkte zu ergänzen. Die Schriftgröße, Darstellungsform bzw. –höhe und Beleuchtung
der Fahrgastinformationen ist auf eine gute Lesbarkeit und Verständlichkeit zu überprüfen. Die
dynamische Fahrgastinformation ist mit visuellen Anzeigen und akustischen Ansagen auszu-
statten („Zwei-Sinne-Prinzip“), darüber hinaus sind die Busse so auszustatten, dass sie über
Außenlautsprecher über ihr Fahrtziel informieren können. Dies soll an allen Haltestellen umge-
setzt werden, an denen mindestens zwei Linien verkehren.
Aktuelle Informationen zum Betriebsablauf (Echtzeitdaten) sind an den zentralen Haltestellen
sowie in ausgewählten Einrichtungen darzustellen (Abfahrtsmonitore des ÖPNV in zentralen
öffentlichen Gebäuden), um den Fahrgästen ein umfassendes Bild über die Fahrplanlage ihres
Verkehrsmittels aufzeigen zu können. In die Funktionalitäten sind alle in Offenbach verkehren-
den Buslinien, bedarfsgesteuerte Bedienungsformen sowie die Verkehrsmittel im SPNV einzu-
binden.
6.3.14 Qualitätsmanagement
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen führen kontinuierliche Nachfrageermittlungen durch
oder veranlassen diese, um umgesetzte Maßnahmen im ÖPNV im Sinne einer Erfolgskontrolle
bewerten zu können. Sie wirken auf die regelmäßige Durchführung von Erhebungen zum Mobi-
litätsverhalten in der Stadt Offenbach hin.
Darüber hinaus prüft die Aufgabenträgerorganisation regelmäßig die Einhaltung von Qualitäts-
standards im ÖPNV mittels Qualitätskontrollen und Zufriedenheitsbefragungen. Das Verfahren
und die Ergebnisse der Kontrollen werden den Verkehrsunternehmen in halbjährlichen Berich-
ten bekannt gemacht. Die Qualität im ÖPNV in der Stadt Offenbach wird mittels eines Bonus-
Malus-Systems bewertet.
Mit Hilfe eines Beschwerdemanagementsystems wird die Entgegennahme und Bearbeitung von
Beschwerden von Fahrgästen und anderen Personen systematisiert und erleichtert. Ziele sind
dabei die Kundenbindung und die rasche Klärung und Behebung von Problemen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 79
Konkrete Anforderungen sind in der Qualitätsvereinbarung der Aufgabenträgerorganisation
formuliert.
6.3.15 Fahrpersonal
Aufgrund des direkten Kontakts mit den Fahrgästen nimmt das Fahrpersonal eine zent-rale Rolle im ÖPNV-System ein. Die Außenwirksamkeit des Verhaltens insbesondere die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Fahrpersonals sowie das Fahrverhaltens sind ähnlich bedeutend einzuschätzen, wie die Ausstattung der Haltestellen und Fahr-zeuge. Zur Gewährleistung eines möglichst hohen Servicestandards im ÖPNV in der Stadt Offenbach werden neben der Auferlegung von Anforderungen, in der Form von Pflichten, auch eine adäquate Bezahlung des Personals und positive Arbeitsbedingun-gen durch die Verkehrsunternehmen als maßgeblich erachtet.
Anforderungen an das Fahrpersonal
� sicheres Beherrschen der deutschen Sprache39
� detailreiche Kenntnis des Liniennetzes und des Linienverlaufs (Namen und Reihenfolge
der bedienten Haltestellen, sowie Kenntnis über sämtliche Verknüpfungspunkte und An-
schlüsse im ÖPNV-Netz der Stadt Offenbach)
� in der Lage sein Auskünfte zu den Umsteigemöglichkeiten geben können
� gute Ortskenntnisse in der Stadt Offenbach: Kenntnis der Stadtteile und Stadtviertel sowie
wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie z. B. Sportanlagen, öffentliche Verwaltung, Mu-
seen, Schulen
� Kennen und Anwenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV
� richtigen Fahrpreis für jede gewünschte Fahrtverbindung nennen und verkaufen können
� die Rampe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sicher zu bedienen
� sich kundenfreundlich und serviceorientiert verhalten
� Tragen einer vorgegebenen Dienstkleidung
� über die tariflichen Übergangsgebiete des RMV und über seine verbundweiten Sonderan-
gebote (z. B. Kombitickets) jederzeit richtig Auskunft geben können
� Haltestellen so anfahren, dass kein Spalt entsteht und das Fahrzeug abzusenken, sodass
ein stufenfreier Fahrgastwechsel möglich ist
� auf korrekte Ansage und Anzeige der nächsten Haltestelle achten und bei Bedarf korrigie-
ren
39 siehe http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm: „Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und
abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan
und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden
Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Stand-
punkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben“.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 80
� vorausschauend, kundenorientiert und umweltbewusst fahren
Anforderungen an die Verkehrsunternehmen
� Die Verkehrsunternehmen dürfen das tarifvertraglich vereinbarte Niveau für das private
Omnibusgewerbe nicht unterschreiten. Die Vergütung des Fahrpersonals entspricht min-
destens dem Tarifregister für privates Omnibusgewerbe des Landesverbandes Hessi-
scher Omnibusunternehmer e.V. (LHO).
� Regelmäßige Schulung der Fahrzeugführer zum Umgang mit mobilitätseingeschränkten
Fahrgästen und des Servicepersonals (Mobilitätsberatung)
� Schulung der Fahrer zum korrekten Anfahren barrierefreier Haltestellen etc.
� Schulung der Fahrer zum freundlichen Umgang mit Fahrgästen und Kunden
� Einrichtung von sanitären Anlagen an Linienendpunkten für das Fahrpersonal
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 81
7 Analyse des Mobilitätsangebots in Offenbach (Bestand und Bewertung)
Für die Analyse des ÖPNV-Angebotes wird das Fahrplanangebot 2016 (Stand De-zember 2015) zu Grunde gelegt. Sofern sich in Einzelfällen während der Bearbeitung des Nahverkehrsplans Veränderungen ergeben, werden diese bei der Maßnahmen-konzeption berücksichtigt.
Die Kriterien der Verkehrsbedienung werden in Bezug auf Erschließungsqualität, Be-dienungsqualität sowie Erreichbarkeit, Umsteigehäufigkeit und Anschlussbindungen in Bezug auf die Qualitätsstandards des Anforderungsprofils betrachtet. Darüber hinaus werden weitere Punkte wie Systemwirksamkeit, Beförderungsqualität und Bewertung der Barrierefreiheit mit in die Analyse einbezogen.
Der Nahverkehrsraum der Stadt Offenbach wird von insgesamt acht Linien des Schie-nenpersonennahverkehrs (SPNV), 14 Linien im Busverkehr sowie drei Straßenbahnli-nien an der Stadtgrenze Offenbachs, einem Anrufsammeltaxi, einer Fähre über den Main sowie fünf Nachtbuslinien erschlossen und bedient. Neun der 14 Buslinien befin-den sich in der Aufgabenträgerschaft der NiO.
Der ÖPNV erschließt das Untersuchungsgebiet nahezu flächendeckend. Er stellt die Verbindungen zu den relevanten Zielen innerhalb des Untersuchungsraumes sicher und gewährleistet die Erreichbarkeit wichtiger umliegender Ziele. Dabei ergänzen sich die unterschiedlichen Verkehrssysteme mit den jeweiligen spezifischen Verkehrsauf-gaben zu einem Gesamtsystem, das auf die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet ist.
7.1 Organisationsstruktur
Aufgabenträger des lokalen ÖPNV in Offenbach ist gemäß §5 (1) Hess. ÖPNVG die Stadt Offenbach, vertreten durch die Aufgabenträgerorganisation NiO – Nahverkehr in Offenbach GmbH. Weitere Aufgabenträgerorganisation im Sinne des §6 Hess. ÖPNVG ist die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) für den SPNV und die Regionalbus-linien.
Der Busverkehr im Untersuchungsgebiet wird überwiegend im Linienbetrieb mit Kon-zessionen nach § 42 PBefG abgewickelt.
Der Schulverkehr ist bis auf wenige Ausnahmen in den Linienverkehr integriert.
Gemäß dem hessischen ÖPNV-Gesetz erfolgt eine Differenzierung des ÖPNV in regi-onalen Verkehr und in lokalen Verkehr. Unter regionalem Verkehr wird dabei der SPNV sowie der weitere ÖPNV verstanden, der „die Gebietsgrenze des Aufgabenträgers überschreitet und dessen regionaler Charakter bedeutend ist“40. Alle anderen öffentli-chen Verkehre werden als lokaler Verkehr zusammengefasst.
40
Quelle: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen vom 1.12.2005
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 82
Der SPNV und ÖPNV im Untersuchungsgebiet wird von folgenden Verkehrsunterneh-men betrieben:
� Tabelle 14: Übersicht Linien und Aufgabenträger
Linien Aufgabenträgeroganisation
RB51, RE50, RE55, S1, S2, S8, S9, RE85, n61, n65, n66,
OF-50, 551, X19, 661 (X83) RMV GmbH
101-108, 120 NiO GmbH
F-46, F-41, n62, n63
Straßenbahnlinien 15,16,18 traffiQ GmbH
OF-30 (bzw. AST OF-38 abends und am Wochenende) KVG GmbH
7.1.1 Regionaler Verkehr und Stadt-Umland-Verbindende Verkehre
SPNV
Der SPNV im Untersuchungsraum liegt in der Aufgabenträgerschaft des RMV. Das Angebot wird im Folgenden nachrichtlich dargestellt, da das ÖPNV-Angebot auch auf den SPNV ausgerichtet ist. Der regionale SPNV besitzt eine große Bedeutung zur Ver-knüpfung Offenbachs mit den umliegenden Zentren, insbesondere Frankfurt am Main, aber auch in Richtung Hanau. Weitere Verbindungen in die Region bestehen Richtung Rodgau und Dietzenbach mit den S-Bahnlinien S1 und S2.
Am Offenbacher Hauptbahnhof halten zudem zwei IC-Fahrtenpaare pro Tag.
Auch für Verkehrsbeziehungen innerhalb der Stadt Offenbach hat der SPNV eine gro-ße Bedeutung. Die Hauptverkehrsleistung wird zwar vom Stadtbusnetz übernommen, dennoch übernehmen die S-Bahn-Linien S1, S2, S8 und S9 eine wichtige Rolle bei der Bedienung der zentralen S-Bahn-Achse zwischen den Stationen Kaiserlei und Offen-bach Ost sowie die S-Bahn-Linien S1 und S2 bei der Anbindung der im Südosten der Innenstadt gelegenen Stadtteile.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 83
� Tabelle 15: SPNV-Angebot
Linie Stationen in Offenbach
Bedienungs-angebot
Bedeutung der Linie
RB 51 Wächtersbach - Hanau - Offenbach – Frankfurt (Main) Hbf.
Hauptbahnhof 60-Minuten-Takt (Verdichtung zu Spit-zenzeiten)
Regionale Verbindung,
Verdichtet Bedienungs-angebot RE 50
RE 50 Fulda - Hanau - Offenbach - Frankfurt (Main) Hbf.
Hauptbahnhof 60-Minutentakt (Verdichtung zu Spit-zenzeiten)
Überregionale Verbin-dung
RE 55 Würzburg - Aschaf-fenburg - Großkrotzenburg - Hanau - Offenbach - Frankfurt (Main) Hbf.
Hauptbahnhof 120-Minuten-Takt (Verdichtung zu Spit-zenzeiten)
Überregionale Verbin-dung
RE 85 Erbach - Groß-Umstadt Wiebelsbach - Babenhausen - Hanau - Frankfurt (Main) Hbf.
Hauptbahnhof 120-Minuten-Takt Regionale Verbindung
S 1 Wiesbaden Hbf - Hochheim - Ffm Höchst - Frankfurt Hbf - Offenbach Ost - Rödermark Ober-Roden
Kaiserlei
Ledermuseum
Marktplatz
OF-Ost
OF-Bieber
OF-Waldhof
HVZ: 15-Minuten-Takt
NVZ: 30-Minuten-Takt (Sa auch T15)
SVZ: 30-Minuten-Takt
Regionale Verbindung (mit lokaler Bedeutung)
S2 Niedernhausen - Hof-heim - Ffm Höchst - Frank-furt Hbf - Offenbach Ost - Dietzenbach
Kaiserlei
Ledermuseum
Marktplatz
OF-Ost
OF-Bieber
HVZ: 15-Minuten-Takt
NVZ: 30-Minuten-Takt
SVZ: 30-Minuten-Takt (So auch T60)
Regionale Verbindung (mit lokaler Bedeutung)
S 8/S9 Wiesbaden Hbf – Mainz Hbf.(S8)/ Mainz-Kastel (S9) – Frankfurt (Main) (Flughafen, Hbf., Hauptwache) – Offenbach Ost – Hanau Hbf
Kaiserlei
Ledermuseum
Marktplatz
(nur vorrüberge-hend und nachts: Hauptbahnhof)
OF-Ost
HVZ: 30-Minuten-Takt
SVZ: 30- Minuten-Takt (nachts 60-Minuten-Takt)
Regionale Verbindung
ergänzt sich im Bedie-nungsangebot mit S 9
Regionaler Busverkehr
Der regionale Busverkehr sowie stadtübergreifende Busverkehre ergänzen den SPNV auf den Verkehrsachsen mit regionaler Bedeutung zu den relevanten umliegenden Städten und Gemeinden. Beide Verkehrsangebote nehmen dabei überwiegend regio-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 84
nale Verbindungsfunktionen wahr, tragen aber auch zur Erschließung in Offenbach am Main bei. An definierten Verknüpfungspunkten werden die Busse an den SPNV sowie den Stadtbusverkehr angebunden (vor allem Offenbach Marktplatz und Offenbach Hauptbahnhof).
� Tabelle 16: Übersicht regionaler Busverkehr
Linie Verlauf
551 Bad Vilbel – Frankfurt – Offenbach
661 Langen – Dreieich – Neu-Isenburg – Offenbach
Stadt-Umland-Verkehre
Einzelne Buslinien übernehmen im Stadt-Umland-Verkehr von Offenbach wesentliche Verbindungsfunktionen, die auf die intensiven Verkehrsverflechtungen zwischen den Nachbarstädten und -gemeinden und Offenbach ausgerichtet sind. Die Linien binden die direkt an Offenbach angrenzenden Orte auf möglichst direktem Weg an die Innen-stadt (Marktplatz) und/ oder den Hauptbahnhof Offenbachs an. Neben den Linien 103 und 120 (Stadtverkehr Offenbach) übernimmt insbesondere die Linie OF-30 weitere Erschließungsaufgaben im Stadtgebiet von Offenbach wahr beispielsweise übernimmt die Linie OF-30 als einzige Linie die Anbindung des Bereichs Hainbachtal im südlichen Stadtbereich.
Linien Verlauf
F41 Offenbach Hbf – Marktplatz – Frankfurt Mainkur Bf – Gwinnerstraße – Seck-
bach Leonhardsgasse
F46 Offenbach Kaiserlei – Museumsufer – Hauptbahnhof – Europaviertel – Reb-
stock Römerhof
OF 30 Hainhausen Bf – Rembrücken – Heusenstamm – Offenbach Marktplatz
OF 38 Rembrücken – Heusenstamm – Offenbach (AST)
103 Ffm Prüfling – Offenbach Eibenweg
120 Offenbach– Mühlheim – Lämmerspiel – Hausen - Obertshausen
15, 16, 18 … – Frankfurt Oberrad – Offenbach Stadtgrenze
Flexible Bedienungsformen
Die Bedienung auf der Linie AST-38 (Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr) erfolgt linienwegge-bunden. Dieser Verkehr ab Offenbach Stadthalle nach Heusenstamm und Rembrücken verkehrt auf Anmeldung in den Zeiten, in denen die Linie OF-30 nicht mehr verkehrt. In Tempelsee besteht Anschluss an die Linie OF-101.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 85
Nachtverkehr
Zu den beschriebenen Angeboten bestehen weitere auf bestimmte Bedienungszeit-räume begrenzte Angebote. Hierzu zählen die Nachtbuslinien:
� n61: Frankfurt, Hbf – Offenbach, Marktplatz – Hanau, Freiheitsplatz
� n62: Frankfurt Konstablerwache – Hanauer Landstraße – Fechenheim – Offenbach
Marktplatz – Oberrad – Mühlberg – Lokalbahnhof – Frankfurt, Konstablerwache
� n63: Frankfurt Konstablerwache – Lokalbahnhof – Mühlberg – Oberrad – Offenbach
Marktplatz – Fechenheim – Hanauer Ldstr. – Konstablerwache
� n65: Offenbach – Rodgau – Rödermark Ober-Roden
� n66: Offenbach – Dietzenbach – Rödermark Ober-Roden
7.1.2 Lokaler Verkehr
Stadtbusverkehr Offenbach
Die Stadtbuslinien 101 bis 108 und 120 übernehmen die Erschließungsfunktion in der Stadt Offenbach. Nur einzelne Bereiche werden nicht durch den Stadtbus, dafür durch den Regionalverkehr erschlossen. Der Stadtbusverkehr ist an unterschiedlichen Ver-knüpfungspunkten an den SPNV angebunden. Umsteigemöglichkeiten zwischen den Stadtbuslinien und den anderen Verkehrssystemen in Offenbach bestehen an ver-schiedenen Haltestellen, im Besonderen ist hier auf die zentrale Umsteigehaltestelle Marktplatz hinzuweisen.
� Tabelle 17: Übersicht Stadtbuslinien
Linie Verlauf
101 Bieber Markwaldstraße - Ottersfuhrstraße - Waldhofstraße - Oberhofstraße
- Flurstraße - Hamburger Straße - Geschwister-Scholl-Schule - Stadthalle –
Offenbach Post (Waldstraße - Buchhügelallee) - Friedrichsring - Marktplatz
– Hafenbahn - Hessenstraße - Hans-Böckler-Siedlung - Kurhessenplatz -
Schlosspark – Biebernseeweg 102 (Fachacker Weg) - Goethering - Ludwigstraße - Kaiserstraße - Justizzentrum -
Hauptbahnhof - Bahnüberführung Waldstraße - Tempelseestraße - Hebestraße -
Rhönstraße - Heusenstammer Weg - Grazer Straße - Nahestraße - Waldhofstraße -
Ottersfuhrstraße - Markwaldstraße - S-Bahn Station Bieber Waldhof - Otto-
Scheugenpflug-Straße - Carl-Legien-Straße- Industriegebiet
103 Prüfling - S-Bahn Kaiserlei (Westseite) - Max-Willner-Platz - August-Bebel-Ring -
Ludwigstraße/ Ledermuseum - Kaiserstraße - Rathaus -Marktplatz - Finanzamt -
(Landgrafenstraße - Landgrafenring - Feuerwache) - Rhönstraße - Offenbach Ost -
Mülheimer Straße - Karl-Herdt-Weg - Neuer Friedhof/ Ulmenstraße - Eibenweg
104 S-Bahn Kaiserlei (Westseite) - Strahlenbergerstraße - Goethering - Fröbelschule -
Rathaus - Marktplatz - Hauptbahnhof - Tulpenhofstraße - (Klinikum West - Dick-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 86
Linie Verlauf
straße - Odenwaldring) August-Bebel-Schule - Anton-Bruckner-Straße - Lauter-
bornschule - Anne-Frank-Schule - Ostpreußenstraße - Dietzenbacher Straße -
Neusalzer Straße - Eberhard-von-Rochow-Straße - Stadthalle - Wilhelm-Schramm-
Straße - Geschwister-Scholl-Schule - Oberhofstraße - Bremerstraße - Ostendplatz -
Grazer Straße -Linzer Straße -S-Bahnstation Bieber Bahnhof
105 Marktplatz - Hauptbahnhof – Friedrichsring – Haydnstraße – Senefelderstraße –
Ring Center – August-Bebel-Schule – Anton-Bruckner-Straße – Lauterbornschule –
Anne-Frank-Schule – Gravenbruchweg – Sportzentrum Rosenhöhe
106 Wetterpark – Goerdelerstraße – Theodor-Heuss-Schule – Buchhügelallee – Senio-
renzentrum - Landgrafenring – Lichtenplattenweg – Feuerwache – Offenbach Ost
– Alter Friedhof – Marktplatz - Hauptbahnhof - Tulpenhofstraße - Klinikum West –
Marienstraße – Schumannstraße – Caritas/Buchrainweiher
107 S-Bahn Kaiserlei (Westseite) – Buchrainweg – August-Bebel-Schule - Anton-
Bruckner-Straße – Lauterbornschule- Schreberstraße – Brüder-Grimm-Straße –
Spessartring – Ketteler Krankenhaus –Offenbach Ost – Mülheimer Straße – Kettel-
erstraße – Hessenstraße - Hans-Böckler-Siedlung – Kurhessenplatz - Schlosspark
– Biebernseeweg - Am Wiesengrund
108 S-Bahn Kaiserlei (Westseite) – Fachackerweg – Nordring – Hafenbrücke – Carl-
Ulrich-Brücke – Theater – Rathaus - Marktplatz
120 August-Bebel-Ring – Deutscher Wetterdienst – Kaiserstraße – Rathaus – Markt-
platz – Finanzamt – Grenzstraße – Rhönstraße – Offenbach Ost – Mühlheimer
Straße – Danziger Straße – Senefelderallee – Am Anger – Friedensstraße (Müller-
weg – Forsthausstraße – Markwald – Ulmenstraße – Obertshausen
Eine Differenzierung der Verkehrsangebote im ÖPNV nach bestimmten Funktions- und Qualitätsmerkmalen ist für den Stadtverkehr Offenbach bei den Nachtlinien vorhanden.
7.1.3 Rechtliche Bindung
Die Stadt Offenbach als Aufgabenträger (bzw. die NiO als Aufgabenträgerorganisation) für den ÖPNV hat die OVB GmbH im Wege der Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370 / 2007 mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr im Linienbündel Stadt Offenbach (Linien 101 bis 108 und 120) bis Ende 2025 beauftragt.
7.2 ÖPNV-Angebot und Liniennetz
Charakteristisch für die Liniennetzstruktur im Untersuchungsraum ist die Ausrichtung des Verkehrs auf die Innenstadt von Offenbach (Haltestelle Marktplatz), auf den
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 87
Hauptbahnhof und die S-Bahn-Stationen Offenbach-Ost sowie Kaiserlei. Aus der Stadt Offenbach bestehenden intensive Verkehrsbeziehungen in benachbarte Verkehrsräu-me. Diese Verkehre sind vor allem am Marktplatz, an der S-Bahn-Station Offenbach-Ost, am Hauptbahnhof sowie am Verknüpfungspunkt August-Bebel-Ring/Stadtgrenze mit den Stadtbuslinien verknüpft.
Bis auf kleinere Mängel besteht im Offenbacher Busverkehr mit weitgehend radialer Ausrichtung auf den Marktplatz im Wesentlichen ein transparentes Liniennetz für den ÖPNV-Nutzer:
� Das Grundgerüst des ÖPNV bilden die S-Bahn-Linien sowie die nachfragestärkste
Buslinie 101, auf die die übrigen Verkehre ausgerichtet sind. Die Linie 102 verkehrt im
Innenstadtbereich nicht über den zentralen Verknüpfungspunkt Marktplatz, sondern
befährt die Bismarckstraße (Hauptbahnhof) sowie die Kaiserstraße. Das radiale Netz wird
durch die tangential geführte Linie 107 ergänzt, die die Stadtteile Waldheim,
Rumpenheim, Bürgel, Lichtenplattenweg/ Buchhügel, Lauterborn und Kaiserlei verbindet.
� Das ÖPNV-Netz der Stadt Offenbach weist somit im Tagesverkehr ein übersichtliches und
klar strukturiertes Liniennetz mit einheitlichen Streckenführungen auf. Im Spätverkehr
sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgt jedoch eine Anpassung des Liniennetzes in
bestimmten Teilbereichen (aufgrund früherer Betriebsenden der Linien 106, 107 und 120),
sodass eine geringfügig vom Tagesverkehr abgeänderte Linienführung besteht. Dies
betrifft die folgenden Bereiche:
• Linie 101: Im Spätverkehr und sonntags führt die Linie über Spessartring/DRK und
Buchhügelallee.
• Linie 103/120: Im Spätverkehr und sonntags führt die Linie 103 über Ketteler Kran-
kenhaus, Lichtenplattenweg und Landgrafenstraße.
• Linie 104: Im Spätverkehr und sonntags abwechselnde Streckenführung entweder
über Beethovenschule oder ab 22 Uhr über Dickstraße, für den Fahrgast verwirrend
und führt ab 22 Uhr zur Nicht-Erreichbarkeit eines größeren Einzugsgebietes rund um
die Haltestellen Arndstraße und Beethovenschule.
� Im Stadtverkehr werden Verstärkerlinien im Schulverkehr angeboten, die sich jedoch in
ihrem Linienweg je nach Tageszeit unterscheiden können. Über das Angebot wird in
einem speziellen Schülerfahrplan informiert.
� Mäandrierende und damit umwegige Linienverläufe schränken die Übersichtlichkeit der
Netzstruktur in Teilen ein. Hier ist insbesondere die Linie 104 im Abschnitt Neusalzer
Straße – Lauterborn – Odenwaldring – Senefelder Straße – Friedrichsring sowie die Linie
106 im Abschnitt Buchhügel – Buchhügelallee – Landgrafenring – Lichtenplattenweg zu
nennen. Für Fahrgäste, die z. B. aus den Bereichen Neusalzer Straße oder Buchhügel in
die Innenstadt oder zur S-Bahn fahren möchten, verlängert sich die Reisezeit aufgrund
der umwegigen Linienführung im Vergleich zu einer direkten Streckenführung z. T. um
über 10 Minuten.
� Die Linien im lokalen Verkehr der Stadt Offenbach fahren von montags bis samstags in
der TVZ i. d. R. mit einem 15- bzw. 30-Minuten-Takt. Die Linie 101 verkehrt in diesem
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 88
Zeitraum weitgehend mit einem 10-Minuten-Takt. Im Hinblick auf die Systemtransparenz
ist dies als Mangel zu bewerten, da er einer anderen Taktfamilie angehört.
� Die Stadt-Umland-verbindenden Linien verkehren auf direktem Weg zu den wichtigen
Verknüpfungspunkten (Marktplatz und Hauptbahnhof).
7.2.1 Räumliche Erschließung und Erschließungsqualität
Die gegenwärtige Erschließungsqualität des Stadtgebietes im ÖPNV wird in Karte 2 (Erschließungsqualität) zusammenfassend dargestellt. Die Karte weist die Haltestellen und S-Bahn-Stationen als Zugangsstellen zum ÖPNV sowie die festgelegten Haltestel-lenradien auf. (vgl. Kap. 6.3.3)
Insgesamt besteht in Offenbach ein flächendeckendes ÖPNV-Netz ohne gravierende Lücken in der Erschließung. Erschließungsdefizite befinden sich meistens in Sied-lungsrandlagen.
Die Auswertung der Erschließungswirkung des bestehenden Angebotes in Offenbach zeigt, dass rund 95 % aller Einwohner im Einzugsbereich einer Haltestelle wohnen und somit an den ÖPNV angebunden sind. Dies ist im Vergleich mit anderen Städten ähnli-cher Größenordnung und mit einem vergleichbaren ÖPNV-Angebot ein überdurch-schnittlicher Erschließungswert.
Hervorzuheben sind hierbei die statistischen Bezirke „Messehalle“, „Hochschule für Gestaltung“, „Wilhelmschule“, „Mathildenschule“, „Friedrichsweiher“, „Bachschule“, „Lichtenplattenweg“ und „Waldheim“, die vollständig erschlossen sind.
Die in Kapitel 4.3.2 dargestellten Entwicklungsgebiete sind durch das bestehende Li-niennetz und Haltestellen weitestgehend erschlossen (siehe Karte Erschließungsquali-tät).
Erschließungsdefizite
Um eine qualitative Bewertung der Erschließungsdefizite vornehmen zu können, wer-den in der folgenden Tabelle zusammenhängende nicht erschlossene Gebiete betrach-tet. Erschließungsdefizite mit hoher Einwohnerbetroffenheit sind vor allem in den Stadt-teilen Tempelsee, Lauterborn, Bieber, Bürgel und Rumpenheim zu erkennen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 89
� Tabelle 18: Siedlungsbereiche und Einzelziele mit Erschließungsmängeln
Stadtbereich Bewertung der Situation/ Be-troffene Bevölkerung/ Distanz zur nächsten Haltestelle
Handlungsbedarf
Lauterborn, Merianstraße
Wohngebiet in Randlage mit Ein-
und Mehrfamilienhäusern.
Ca. 130 betroffene Wohneinheiten
(270 Personen).
Nächste Haltestellen: Merianstra-
ße (300-750m) und Backstraße
(300-670m) (Linien 106 und 661).
Kein Handlungsbedarf
Klinikum und Ledermuseum,
Helene-Mayer-Straße/ Park-
straße
Leibnizschule und DRK Senioren-
zentrum.
Nächste Haltestellen: Klinikum OF
West (300-500m) (Linien 106 und
661), Tulpenhofstraße (300-
400m) (Linien 104 und 106) und
Deutscher Wetterdienst (300-
690m) (Linien 103 und 120).
Bedienung der Haltestelle
„Parkstraße (Leibnizschu-
le)“ über die Schulbus-
Linien V10 und V101.
kein Handlungsbedarf
Rosenhöhe, Hunsrückstraße
Wohngebiet in Randlage mit Ein-
familienhäusern.
Ca. 25 betroffene Wohneinheiten
(50 Personen).
Nächste Haltestelle: Dietzenba-
cher Straße (300-360m) (Linie
104).
kein Handlungsbedarf
Tempelsee, Donauweg
Wohngebiet in Siedlungsrandlage
mit Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Ca. 250 betroffene Wohneinheiten
(500 Personen)
Nächste Haltestelle: Wilhelm-
Schramm-Straße (300-420m),
Waldschule (300-400m) (Linien
101 und 104) und Eberhard-von-
Rochow-Straße (300-400m) (Li-
geringer Handlungsbedarf,
Luftlinienentfernung max.
420 Metern
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 90
Stadtbereich Bewertung der Situation/ Be-troffene Bevölkerung/ Distanz zur nächsten Haltestelle
Handlungsbedarf
nien 101, 104 und OF-30).
Bieber, Konrad-Adenauer-
Straße
Mehrparteien-Wohngebäude in
Siedlungsrandlage.
Ca. 40 betroffene Wohneinheiten
(100 Personen).
Nächste Haltestellen: Hamburger
Straße (300-350m) (Linie 101)
und Erich-Ollenhauer-Straße
(300-420m) (Linie 101 und 104).
geringer Handlungsbedarf,
Luftlinienentfernung max.
420 Metern
Bieber, Im Birkengrund
Wohngebiet in Randlage mit
Mehrparteien- und Einfamilien-
häusern.
Ca. 95 betroffene Wohneinheiten
(195 Personen)
Nächste Haltestellen: Erich-
Ollenhauer-Straße (300-720m),
Geschwister-Scholl-Schule (300-
660m) und Oberhofstraße(300-
640m) (Linien 101 und 104).
geringer Handlungsbedarf
Bieber, Stoltzestraße
Wohngebiet mit Einfamilienhäu-
sern sowie eine Tennisanlage am
Siedlungsrand.
Ca. 10 betroffene Wohneinheiten
(21 Personen).
Nächste Haltestelle: Bremer Stra-
ße (300-450m) (Linien 101 und
104)
kein Handlungsbedarf
Bieber, Waldhof
Wohn- und Gewerbegebiet in
Außenlage.
Kaum Betroffenheit
Nächste Haltestelle: Otterfuhr-
straße (300-400m) (Linien 101
und 102)
kein Handlungsbedarf
Bieberer Berg und Mühlheimer Gewerbegebiet mit vereinzelten kein Handlungsbedarf auf-
grund der Struktur des Ge-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 91
Stadtbereich Bewertung der Situation/ Be-troffene Bevölkerung/ Distanz zur nächsten Haltestelle
Handlungsbedarf
Straße, Gewerbegebiet
Wohngebäuden in Randlage.
Ca. 35 betroffene Wohneinheiten
(70 Personen) und 18 Betriebe/
Einzelhändler.
Nächste Haltestellen: Heusen-
stammer Weg (300-), Rhönstraße
(300-), Offenbach-Ost (300-),
Rohrmühle (300-), Danziger Stra-
ße (300-)
bietes mit Ausrichtung des
Gewerbes
An den Eichen (Süd)
Neubaugebiet mit Mehrfamilien-
häusern in Außenlage.
Ca. 20 betroffene Wohneinheiten
(41 Personen).
Nächste Haltestelle: Eibenweg
(300-390m) (Linie 103)
Geringer Handlungsbedarf
aufgrund geringer potentiel-
ler Nachfrage
Bürgel, Von-Behring-Straße/
Mainzer Ring
Wohngebiet mit Mehrparteien-
häusern.
Ca. 90 betroffene Wohneinheiten
(185 Personen).
Nächste Haltestellen: Ketteler
Straße (300-600m), Alicestraße
(300-450m) und Hessenstraße
(300-600m)
kein Handlungsbedarf, da
neue Haltestellen entlang
des Mainzer Rings einge-
richtet werden und das
Defizit von der Linie 107
gedeckt wird
Bürgel, Am Maingarten/ Am
Entensee
Wohngebiet mit Mehrparteien-
und Einfamilienhäusern sowie
vereinzeltem Gewerbe / Einzel-
handel in Randlage.
Ca. 230 betroffene Wohneinheiten
(480 Personen) und 5 Betriebe/
Einzelhändler.
Nächste Haltestellen: Hans-
Böckler-Siedlung (300-600m),
Arendsstraße (300-600m) und
Hessenstraße (300-470m)
Handlungsbedarf
(Aufgrund Stadtverordne-
tenbeschluss keine Er-
schließung über Mecklen-
burger Straße, Branden-
burger Straße, Anhalter
Straße)
Rumpenheim, Lachwiesen Wohngebiet mit Mehrparteien- geringer Handlungsbedarf
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 92
Stadtbereich Bewertung der Situation/ Be-troffene Bevölkerung/ Distanz zur nächsten Haltestelle
Handlungsbedarf
und Einfamilienhäusern sowie
Gewerbe/ Einzelhandel in Rand-
lage.
Ca. 180 betroffene Wohneinheiten
(370 Personen) und 2 Betriebe/
Einzelhändler.
Nächste Haltestellen: Kurhessen-
straße (300-600m), Ernst-Reuter-
Schule (300-740m), Schloßpark
(300-660m) und Biebernseeweg
(300-670m) (Linien 101 und 107)
Rumpenheim, Biebernseeweg
Wohngebiet mit Einfamilienhäu-
sern in Randlage.
Ca. 20 betroffene Wohneinheiten
(41 Personen).
Nächste Haltestelle: Biebernsee-
weg (300-380m) (Linien 101 und
107).
kein Handlungsbedarf auf-
grund geringer potentieller
Nachfrage
Rumpenheim, Fechenheimer
Straße und Kleines Gäßchen
Wohngebiet mit Mehrparteienge-
bäuden und vereinzeltem Einzel-
handel.
Ca. 110 betroffene Wohneinheiten
(230 Personen) und 2 Einzelhänd-
ler.
Nächste Haltestellen: Marstall-
straße (300-440m), Kurhessen-
platz (300-350m) und Kurhessen-
straße (300-410m) (Linien 101
und 107)
geringer Handlungsbedarf
aufgrund der geringen Dis-
tanz zu den Haltestellen
Desweiteren entstehen kleinere Bereiche mit Erschließungsdefizit bei einer separaten Betrachtung der Stadtbereiche in denen die Richtungshaltestellen mit Größerem Ab-stand voneinander entfernt liegen. Zu kleineren Erschließungsdefiziten kommt es an folgen Stellen im Stadtgebiet:
� Hafen durch die Distanz zu den Haltestellen „Carl-Ullrich-Brücke“,
� im Nordend durch die unterschiedliche Linienführung der Linie 102 auf Hin- und Rückweg
über die Bettinastraße bzw. Goethestraße,
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 93
� durch die unterschiedliche Linienführung der Linie 102 auf Hin- und Rückweg über die
Bismarckstraße bzw. Feldstraße östlich des Hauptbahnhofs,
� auf der Mühlheimer Str. entsteht in Fahrtrichtung Stadt ein Defizit, da die Haltestelle
Mühlheimer Str. nur stadtauswärts bedient wird.
Es ist festzuhalten dass,
� das Areal Senefelderquartier (Wohnbebauung) nicht optimal erschlossen ist.
� die Anbindung des Wohngebiets An den Eichen Nord und Süd verbesserungswürdig ist.
Die jetzige Endstelle am Eibenweg bedingt längere Fußwege.
� der Bereich obere Grenzstraße und die umliegenden Wohngebiete nicht erschlossen sind.
Vom Wetterpark aus ist der Fußweg dorthin relativ lang. Im Spätverkehr ab 22 Uhr erfolgt
gar keine Bedienung der Linie 106 mehr.
� der Bereich zwischen Odenwaldring und Caritas/ Buchrainweiher wird im Spätverkehr ab
22 Uhr nicht erschlossen.
� Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags ab 14 Uhr sowie sonntags ist der Bereich um
die Haltestellen Bischofsheimer Weg und Am Wiesengrund (Stadtteil Waldheim) nicht
bedient.
� der Mainzer Ring noch unerschlossen ist, alle Haltestellen sind bereits gebaut. Die
Endhaltestelle im Bereich der Hans-Böckler-Siedlung (in der Brandenburger Straße) ist
bereits durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt. Im letzten NVP ist die
Verlängerung der Linie 108 über den Mainzer Ring (u.a. als Verbindung nach OF-Ost und
Bürger/ Rumpenheim) ebenfalls schon vorgesehen.
Einzugsbereiche des S-Bahn-Verkehrs in Offenbach
Die S-Bahn (Einzugsbereich 600 Meter) erschließt in Offenbach mit den Stationen Kai-serlei, Ledermuseum, Marktplatz, Offenbach-Ost, Bieber und Waldhof einen wesentli-chen Teil des Kaiserleigebietes, des Nordends sowie des Bereichs Ledermuseum, die Innenstadt und den Bereich rund um die Station OF-Ost mit den Gewerbestandorten in der Maybachstraße und Benzstraße. Die Achse Berliner Straße – Mühlheimer Straße bis zur Kettelerstraße ist mit der S-Bahn vollständig erschlossen.
In Bieber liegt das Stadtteilzentrum und Bieber-Nord im fußläufigen Einzugsbereich. Bieber-Süd und der Bereich um die Geschwister-Scholl-Schule liegen außerhalb des Erschließungsradius der S-Bahn-Station. Durch die Lage der S-Bahn-Station Waldhof zwischen dem Wohn- und dem Industrie-/ Gewerbegebiet Waldhof wird von beiden Bereichen nur jeweils die Hälfte erschlossen.
Weitere S-Bahn-Stationen entlang der von der S-Bahn befahrenen Schienenstrecke (z. B. entlang der Mühlheimer Straße, in Waldheim oder im Bereich des Bieberer Bergs) bestehen derzeit nicht. Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Nahverkehrs-plans wurde eine Kosten-Nutzen-Untersuchung zum Bau einer S-Bahn-Station im Be-reich Waldheim (Ulmenstraße) durchgeführt und mit einer negativen Bewertung been-det (s. Kap.3.2).
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 94
7.2.2 Bedienungsqualität
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das Bedienungsangebot der Stadt-buslinien in der Stadt Offenbach. In Linienabschnitten überlagern sich mehrere Linien zu einem höheren Taktangebot.
� Tabelle 19: Bedienungsangebot der Stadtbuslinien im Überblick
Mo-Fr Sa So/ Fe
Linie TVZ NVZ SVZ TVZ NVZ SVZ TVZ NVZ SVZ
101 T10 T30 T30 T10/T15 T30 T30 T30 T30 T30
102 T15 T30 T30 T15(T30) T30 T30 T30 T30 T30
103, 120 T15 T30 T30 T15/T30 T30 T30 T30 T30 T30
104 T15/T30 T30 T30 T30 T30 T30/T60 T30 T30 T30/T60
105 T15 T30 T30 T15 T30 T30 T30 T30 T30
106 T15 T30 T30 T15/T30 T30 T30 T30 T30 T30
107 T30 - - (T30) - - - - -
108 T30 T30 T30 T30 T30 T30 T30 T30 T30
Die Analyse der Bedienung bezieht sich auf die im Anforderungsprofil definierten Verkehrszeiten
Erschließungsqualität unter Berücksichtigung der Bedienungsqualität
Nahezu alle erschlossenen Bereiche im Stadtgebiet Offenbach weisen eine Bedie-nungsqualität im 15-Minuten-Takt (oder in einem dichteren Angebot) auf. Ein großer Teil der Offenbacher Bevölkerung verfügt in der Tagesverkehrszeit über ein ÖPNV-Angebot mindestens im 10-Minuten-Takt.
Nur auf einzelnen Relationen erfolgt die Bedienung mit einem Fahrtenangebot im 30-Minuten-Takt (oder geringer):
� Tabelle 20: Bereiche mit einer Bedienungsqualität im 30-Minuten-Takt oder geringer (HVZ)
Bereich Bedienungsangebot Linie
Haltstelle Eibenweg 30-Min.-Takt 103
Haltestelle Neuer Friedhof/ Ulmenstraße 30-Min.-Takt 103
Haltstelle Waldheim Am Wiesengrund 30-Min.-Takt 107
Haltestelle Waldheim Bischofsheimer Weg 30-Min.-Takt 107
Haltestelle Kettelerstraße 30-Min.-Takt 107
Haltestelle Kettelerstraße/ Aldi 30-Min.-Takt 107
Haltestelle Buchrainweg 30-Min.-Takt 107
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 95
Bereich Bedienungsangebot Linie
Haltestelle Schreberstraße 30-Min.-Takt 107
Haltestelle Brüder-Grimm-Straße 30-Min.-Takt 107
Haltestelle Waldstraße (Hst Humboldtstraße in direkter Nähe)
30-Min.-Takt 107
Haltestelle Spessartring 30-Min.-Takt 107
Haltestelle Bert-Brecht-Straße 30 Min.-Takt - 60-Min.-Takt 661
Haltestelle AWO Hainbachtal 3x täglich/ 6x täglich OF-30
Haltestelle Hainbachtal 30-Min.-Takt - 60-Min.-Takt OF-30
Haltestelle Forsthaus Geißfeld 30 Min.-Takt - 60-Min.-Takt 661
Im Ergebnis zeigen die Karten 4-7 (Bedienungsqualität) die Bedienungsqualität im Be-stand durch die Darstellung von eingefärbten Einzugsbereichen der Haltestellen.
Die Bewertung der Bedienungsqualität basiert auf den in Kapitel 6.3.4 festgelegten Richtwerten für die Bedienungsqualität auf definierten Bedienungskorridoren. Es kann festgestellt werden, dass das Bedienungsangebot den Anforderungen zu einem über-wiegenden Teil entspricht. Insbesondere in der NVZ sowie auf einzelnen Abschnitten entspricht das bestehende Angebot nicht den Anforderungen. Die nachfolgenden Ab-bildungen zeigen in abstrakter Form, welche Korridore Defizite in der Bedienung auf-weisen.
� Abbildung 19: Bewertung der Bedienungsqualität in der TVZ und NVZ (Mo-Fr)
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 96
Bedienungsqualität in der Schwachverkehrszeit am Sonntagvormittag
Am Sonntagvormittag beginnt der Bedienungszeitraum im Stadtverkehr auf den einzel-nen Linien unterschiedlich:
� Linie 101: erste Fahrt ab Waldhof um 8.02 Uhr, ab Rumpenheim um 8.07 Uhr
� Linie 102: erste Fahrt ab Waldhof um 8.06 Uhr, ab Goethering um 8.24 Uhr
� Linie 103: erste Fahrt ab Prüfling um 8.09 Uhr, ab Eibenweg um 8.14 Uhr
� Linie 104: erste Fahrt ab Kaiserlei um 8.18 Uhr, erste Fahrt ab Bieber um 8.54 Uhr, ab
Eberhardt v.-Rochow-Str. um 8.05 Uhr
� Linie 105: erste Fahrt ab Rosenhöhe um 8.08 Uhr, ab Marktplatz um 8.36 Uhr
� Linie 106: erste Fahrt ab Lauterborn Caritas/Buchrainweiher um 8.16 Uhr, erste Fahrt ab
Wetterpark um 8.15 Uhr.
� Linien 107: kein Angebot
� Linie 108: erste Fahrt ab Marktplatz um 8.34 Uhr, ab Kaiserlei um 8.16 Uhr
� Linien 120: kein Angebot
Vor den genannten Fahrten bestehen keine Fahrtmöglichkeiten mit dem Stadtbus in Offenbach und somit auch keine Verknüpfungsmöglichkeiten zur S-Bahn oder zum Regionalverkehr. Die ersten Fahrtmöglichkeiten im S-Bahn-Verkehr am Sonntagmor-gen bestehen ab ca. 5.00 Uhr. Das Bedienungsangebot am Sonntagmorgen vor 8.00 Uhr wird daher als unzureichend bewertet.
Bedienungsqualität im Nachtverkehr
Auf Offenbacher Stadtgebiet verkehren fünf verschiedene Nachtbuslinien. Die Linien n62 und n63 verkehren zwei Mal täglich von und nach Frankfurt (Konstablerwache) mit verschiedenen Zielen auf Frankfurter Stadtgebiet. Dabei werden die statistischen Be-zirke Kaiserlei, Ledermuseum, Messehalle und Hochschule für Gestaltung bedient. Die Linien nach Mühlheim/ Hanau (n61) und Ober-Roden (über Dietzenbach als n66 oder Obertshausen als n65) verkehren nur in den Nächten von Freitag auf Samstag, Sams-tag auf Sonntag sowie in den Nächten vor Feiertagen in Hessen. Die Linie nach Hanau bietet drei Fahrten an, die Linien nach Ober-Roden jeweils zwei Fahrten. Dabei werden weite Teile des Stadtgebietes erschlossen. Alle Linien verkehren zu den Nachtver-kehrszeiten zwischen 1.00 Uhr und 4.00 Uhr und verlängern somit auf den befahrenen Streckenabschnitten den Bedienungszeitraum des Stadtverkehrs. Eine Anpassung des regionalen Nachtbusangebots im Zuge der Einführung des Nachtverkehrs auf der S-Bahn zum Dezember 2017 ist abzusehen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 97
7.2.3 Verbindungsqualität
Bis auf die Stadtbuslinien 105 und 107 und 108 verkehren alle weiteren Linien als Durchmesserlinien über die Innenstadt hinaus und stellen somit auch eine Verbin-dungsfunktion zwischen verschieden Stadtteilen her. Mit einem Umsteigevorgang sind alle Stadtteile aus allen Bereichen der Stadt Offenbach erreichbar.
Die Innenstadt in Offenbach mit der Haltestelle Marktplatz ist aus allen statistischen Bezirken direkt ohne Umsteigen zu erreichen. Aus einzelnen Bereichen, die aus-schließlich durch die Linie 102 (Tempelseestraße, Blücherstraße/ Kasernenstraße, Hebestraße, Heusenstammer Weg, Stadion Bieberer Berg sowie die Haltestellen zwi-schen S-Bahn Waldhof und Industriegebiet in Waldhof) und 107 (Bischofsheimer Weg in Waldheim, Kettelerstraße in Bürgel, Spessartring und Buchrainweg) bedient werden, ist die Innenstadt (Haltestelle Marktplatz) mit einem Umsteigevorgang zu erreichen.
Aus allen Bereichen der Stadt Offenbach sind die relevanten S-Bahn-Stationen ohne Umsteigen zu erreichen.
Weitere wichtige Ziele im Stadtbereich sind aufgrund der Verknüpfung der Linien am Marktplatz, mit den S-Bahn-Linien sowie aufgrund der Verknüpfung mit den tangentia-len Linien mit maximal einem Umsteigevorgang zu erreichen.
Die Anforderungen an die maximale Zahl von Umsteigevorgängen werden mit Aus-nahme der Bereiche, die ausschließlich von den Linien 102 und 107 bedient werden, erreicht.
Anbindung an die Innenstadt (Marktplatz)
Die Innenstadt von Offenbach mit der Haltestelle Marktplatz wird von allen Referenz-haltestellen der statistischen Bezirke innerhalb von maximal 20 Minuten umsteigefrei erreicht. Ausnahmen sind die statistischen Bezirke Bieber und Bieberer Berg. Von den Referenzhaltestellen Am Rebstock und Heusenstammer Weg ist die Innenstadt mit den Stadtbussen innerhalb der im Anforderungsprofil vorgegebenen 30 Minuten nur mit einer Umsteigeverbindung zu erreichen.
Eine detaillierte Betrachtung zeigt, dass nicht nur aus den Bezirken, sondern sogar von fast allen Haltestellen der Marktplatz umsteigefrei erreicht werden kann. Nur wenige Haltestellen, die lediglich durch die Linie 102 oder 107 angefahren werden, verfügen nicht über eine direkte Anbindung an den Marktplatz. Die Karte 8 (Erreichbarkeit In-nenstadt/ Marktplatz) zeigt die Haltestellen und Erschließungsradien, der Haltestellen, von denen aus der Marktplatz nicht direkt und mit einer erhöhten Reisezeit von mehr als 30 Minuten zu erreichen ist.
Aus den Bezirken Bieber und Bieberer Berg ist die Anbindung an den Marktplatz mit dem Stadtbus nicht im Rahmen der Standards umsteigefrei zu erreichen.
Desweiteren gibt es vier Haltestellen, von denen aus die Fahrzeit bis zum Marktplatz länger als 30 Minuten dauert.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 98
Von den Haltestelle Linzer Straße, Grazer Straße, Am Rebstock und Ostendplatz im Bezirk Bieber kann der Marktplatz zwar umsteigefrei durch die Linie 104 erreicht wer-den, doch die Fahrzeit beträgt mehr als 30 Minuten und entspricht damit nicht den Standards. Jedoch kann die Fahrzeit durch den Umstieg am Hauptbahnhof von der Linie 102 auf die Linie 106 um sechs Minuten reduziert werden.
Anbindung an die nächstgelegene S-Bahn-Station
In der Stadt Offenbach befinden sich sechs S-Bahn-Stationen. Aufgrund der guten Ausrichtung des Busnetzes auf die S-Bahn-Stationen sind diese aus den meisten Be-reichen innerhalb von 10 Minuten zu erreichen. Aus den im Süden der Stadt liegendem Bezirk Lauterborn sowie aus dem im Norden liegenden Rumpenheim ist die Fahrzeit zur nächsten S-Bahn-Station länger als 10 Minuten. Die Werte bleiben jedoch unter der Anforderung von 20 Minuten. Lediglich der Bereich Rosenhöhe ist mit einer Fahrzeit von über 20 Minuten (21/ 26 Minuten) an den S-Bahn-Halt Marktplatz angebunden. Die S-Bahn-Station Waldhof wird lediglich durch die Linie 102 mit einem geringen Fahrten-angebot angebunden, während an der S-Bahn-Station Ledermuseum keine Verknüp-fung mit dem Bussystem hergestellt wird.
Anbindung der Buslinien an die letzten und ersten Fahrten der S- und Regional-bahnen:
Die Anbindungen der Buslinien an die ersten und letzten S- und Regionalbahnen an den SPNV Halten kann in der Regel nicht gewährleistet werden, da die Verkehrszeiten der Busse kürzer sind als der Bedienungszeitraum des SPNV. Das bedeutet, dass die erste S-Bahn am Tag von Mo-Fr von den Bussen nicht erreicht werden kann. Auch die letzten Bahnen kommen nach den letzten Abfahrten der Busse an, sodass der An-schluss von den SPNV-Halten in die Ortsteile durch die letzte Bahn nicht gewährleistet werden kann.
Vor allem am Marktplatz, der aus allen Ortsteilen durch den Busverkehr (vgl. vorheri-gen Abschnitt) angebunden ist, fällt diese Situation auf. Von montags bis freitags kann die erste Bahn Richtung Frankfurt von keinem Bus erreicht werden. Die erste Bahn Richtung OF-Ost wird von nur wenigen Buslinien erreicht.
Eine Verknüpfung mit der letzten S-Bahn ist nur durch erhebliche Wartezeit zu errei-chen. Die Anbindung von der letzten Bahn an die Buslinien gibt es nicht.
Das Bild zur Anschlussbildung mit der ersten und letzten S-Bahn am Marktplatz stellt sich zurzeit folgendermaßen dar:
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 99
� Tabelle 21: Erreichbarkeit erste und letzte S-Bahn am Marktplatz (Mo-Fr)
S-Bahn Bus
Linie
erste Abfahrt/ Ankunft
letzte Abfahrt/ Ankunft Linie
erste Abfahrt/ Ankunft
letzte Ab-fahrt/ An-kunft erste
Ab-fahrt
letzte Ab-fahrt in Richtung Uhrzeit Uhrzeit in Richtung Uhrzeit Uhrzeit
Fahrtrichtung S-Bahn von/ nach Offenbach Ost
101 Biebern-seeweg
04:53 01:04 101 Bieber 05:12 01:04
103 An den Eichen
05:04 01:04 103 Frankfurt 05:01 00:58
105 Rosenhöhe 04:57 01:05 105 Ankunft an
Marktplatz 04:56 01:05
108 Kaiserlei 05:18 01:04 108 Ankunft an
Marktplatz 04:56 00:58
104 S-Bahn Bieber
04:50 00:58 104 S-Bahn
Kaiserlei 05:13 00:58
106 Wetterpark 04:51 19:51 106 Buchrain-
weiher 04:57 20:13
120 Obertshau-sen
04:49 19:49 120 A.-Bebel-
Ring 05:16 20:46
661 Langen 05:19 21:37 661 Ankunft an
Marktplatz 05:53 22:53
OF-30 05:39 20:39 OF-30 Ankunft an Marktplatz
06:21 21:21
551 Bad Vilbel 05:05 22:33 551 OF-
Hauptbahnhof 05:22 22:52
05:0
0 U
hr
01:3
5 U
hr
41 Seckbach 06:19 18:19 41 OF-
Hauptbahnhof 05:52 18:54
Fahrtrichtung S-Bahn von/ nach Kaiserlei
101 Biebern-seew.
04:53 01:04 101 Bieber 05:12 01:04
103 An den Eichen
05:04 01:04 103 Frankfurt 05:01 00:58
105 Rosenhöhe 04:57 01:05 105 Ankunft an
Marktplatz 04:56 01:05
108 Kaiserlei 05:18 01:04 108 Ankunft an
Marktplatz 04:56 00:58
104 S-Bahn Bieber
04:50 00:58 104 S-Bahn
Kaiserlei 05:13 00:58
106 Wetterpark 04:51 19:51 106 Buchrain-
weiher 04:57 20:13
120 Obertshau-sen
04:49 19:49 120 A.-Bebel-
Ring 05:16 20:46
661 Langen 05:19 21:37 661 Ankunft an
Marktplatz 05:53 22:53
OF-30 05:39 20:39 OF-30 Ankunft an Marktplatz
06:21 21:21
551 Bad Vilbel 05:05 22:33 551 OF-
Hauptbahnhof 05:22 22:52
04:2
6 U
hr
01:1
6 U
hr
41 Seckbach 06:19 18:19 41 OF-
Hauptbahnhof 05:52 18:54
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 100
7.2.4 Erreichbarkeit der Ziele außerhalb der Stadt Offenbach bzw. Er-
reichbarkeit der Stadt Offenbach aus der Region
Außerhalb der Stadt Offenbach spielen die Erreichbarkeit des Stadtzentrums von Frankfurt sowie des Hauptbahnhofes in Frankfurt eine wichtige Rolle. Das Stadtzent-rum Frankfurt ist mit den S-Bahn-Linien S1, S2, und S8/ 9 direkt zu erreichen. Die Rei-sezeit ab Marktplatz Offenbach beträgt bis zur Station Konstablerwache 10 Minuten (ab Kaiserlei 7 Minuten, ab Waldhof 19 Minuten). Zum Hauptbahnhof Frankfurt und somit zum Anschluss an den Schienenfernverkehr, hat die S-Bahn ab der Station Marktplatz eine Reisezeit von 15 Minuten (ab Kaiserlei 12 Minuten, ab Waldhof 24 Mi-nuten).
Ein weiterer Anschluss an den Schienenfernverkehr besteht am Hauptbahnhof Hanau. Die S-Bahn-Linie S8/ 9 verkehrt direkt nach Hanau mit einer Reisezeit von 14 Minuten ab Marktplatz in Offenbach.
Mit den Linien S8/ 9 gibt es eine direkte Verbindung aus Offenbach zum Flughafen Frankfurt. Die Reisezeit ab Marktplatz beträgt 26 Minuten.
Die benachbarten Städte Mühlheim am Main, Heusenstamm und Dietzenbach sowie Obertshausen und Rodgau werden mit den S-Bahn-Linien S8/ 9, S1 bzw. S2 in der Hauptverkehrszeit meist im 15-Minuten-Takt und in der Normalverkehrszeit halbstünd-lich erreicht. Zusätzlich verkehrt die Stadtverkehrslinie 120 nach Mühlheim und Obertshausen sowie die Linie OF-30 nach Heusenstamm im 30-Minuten-Takt.
Mit der Linie OF-661 wird eine Verbindung nach Neu-Isenburg und weiter nach Langen im Stundentakt, zeitweise auf einen Halbstundentakt verdichtet, angeboten. Ferner wird der Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch mit dieser Linie direkt an Offenbach angebunden.
Zum Frankfurter Stadtteil Fechenheim und weiter nach Bad Vilbel verkehrt die Linie 551 im 30-Minuten-Takt. Ebenfalls nach Fechenheim in das Gewerbegebiet und weiter nach Seckbach verkehrt die Linie F-41 im Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit. Der Frankfurter Stadtteil Bornheim wird mit der Stadtverkehrslinie 103 halbstündlich angebunden. Zwischen den Haltestellen S-Bahn Kaiserlei und der U-Bahn-Station Eis-sporthalle/ Festplatz (Anschluss zur U-Bahn-Linie U4/ U7 Richtung Ostend bzw. Enk-heim) wird keine weitere Haltestelle angebunden. Dadurch ist eine Umsteigeverbin-dung mit der Linie 103 zur Straßenbahnlinie 11 Richtung Hanauer Landstraße über die Haltestelle Riederhöfe nicht möglich.
Der Frankfurter Stadtteil Oberrad wird über eine Umsteigeverbindung mit der Stadtbus-linie 104 sowie den Straßenbahnlinien 15 und 16 erreicht.
Die Städte Obertshausen und Rodgau werden von Offenbach aus mit der S-Bahn-Line S1 direkt erreicht.
Die Anforderungen an die Erreichbarkeit der Ziele außerhalb der Stadt Offenbach wer-den somit erfüllt.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 101
7.3 Verknüpfungspunkte
Nachfolgend sind zunächst die relevanten Verknüpfungshaltestellen zwischen S-Bahn bzw. SPNV, Straßenbahn und Busverkehr sowie die zugehörigen intermodalen Ver-knüpfungsanlagen (Park+Ride, Bike+Ride) dargestellt.
� Tabelle 22: Übersicht der Verknüpfungen an den definierten Verknüpfungspunkten
Verknüpfungspunkt Bahn-Bus Bus-Bus B+R P+R FVS CS
Marktplatz X X X - X X
Offenbach Ost X X X X X (X)
Kaiserlei X X X - X (X)
Hauptbahnhof X X X - X X
OF-Bieber X - X X X
OF-Waldhof (X) - X X - -
Stadtgrenze /
August-Bebel-Ring -
X
(Tram-Bus)
X - - -
Odenwaldring - X - - - -
Humboldtstr./ Waldstraße - X - - - -
FVS= Fahrradverleihsystem, CS=Carsharing, (X)=mit längerem Fußweg an Verknüpfungspunkt vorhanden
Darüber hinaus bestehen weitere intermodale Verknüpfungen (beispielsweise Leder-museum) sowie Umsteigemöglichkeiten an weiteren Haltestellen (beispielsweise Klini-kum), diese sind jedoch nicht als Verknüpfungspunkte definiert, weshalb keine ent-sprechenden Anforderungen an diese Haltestellen gestellt werden.
7.3.1 Verknüpfungen im ÖPNV/ mit dem SPNV
Den mit Abstand wichtigsten Verknüpfungspunkt der Stadt Offenbach bildet der Markt-platz im Zentrum der Stadt. Fast alle Linien bedienen den Marktplatz. Dort finden Ver-knüpfungen zwischen S-Bahn, Regionalbus und Stadtbus statt. In der Schwachver-kehrszeit wird über einen Anschlussstern das Umsteigen zwischen den Stadtbuslinien sichergestellt.
Schienenverkehr/ Stadtbus
Verknüpfungspunkte zwischen dem Schienenverkehr und dem Stadtverkehr sind die S-Bahn-Stationen Kaiserlei, Marktplatz, Offenbach-Ost, Bieber und Waldhof sowie der Hauptbahnhof als Verknüpfungspunkt zu den Regional-Express-Zügen und Regional-bahnen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 102
Die Umsteigebeziehung von den S-Bahnen aus und in Richtung Frankfurt an der zent-ralen Haltestelle Marktplatz ist als sehr gut zu bewerten. Die Umsteigezeit aus Rich-tung Frankfurt auf die Stadtbuslinien beträgt in der TVZ maximal 10 Minuten. Für einige Umsteigeverbindungen sind die Umsteigezeiten unter Berücksichtigung der zurückzu-legenden Wege am Marktplatz als knapp einzuschätzen. Durch die dichten Taktfolgen auf den verschiedenen S-Bahn-Linien und Stadtbuslinien bestehen jedoch alternative Verbindungsmöglichkeiten ohne lange Wartezeiten.
Der Anschluss am Marktplatz ist nicht mehr optimal für alle Tageszeiten, sonntags und im Spätverkehr auf die S-Bahn-Abfahrtszeiten (speziell S8/S9) ausgerichtet. Die S-Bahn hat einen durchgehenden Takt ohne Bruch bis gegen 21 Uhr, die Busse fahren vor und nach dieser Zeit jedoch noch auf unterschiedlichen Taktminuten, bzw. sonn-tags auf den nicht zur S-Bahn passenden Taktminuten. Im Ergebnis entstehen längere Wartezeiten beim Umsteigen.
Die Priorität der Verknüpfung liegt in der SVZ in der Herstellung des Anschlusssterns am Marktplatz, daher entstehen Abweichungen von den im Anforderungsprofil formu-lierten optimalen Umsteigezeiten an anderen Verknüpfungspunkten.
Für die S-Bahn-Station Waldhof kann keine regelmäßige Verknüpfung zwischen S-Bahn und Stadtbus festgestellt werden, da die Linie 102 nur zu ausgewählten Zeiten das Industriegebiet Waldhof und damit auch die Bushaltestelle S-Bahn-Station Waldhof anbindet.
Am Hauptbahnhof sind die SPNV-Regionallinien 50, 51, 55 und 85 mit dem Stadtbus verknüpft. Insgesamt folgt der SPNV am Hauptbahnhof Offenbach keinem eindeutigen Taktmuster. Insbesondere die Taktlücken sind auffällig. Eine Abstimmung des Stadt-busverkehrs auf den SPNV ist daher als schwierig einzuschätzen. Durch den 15 Minu-ten-Takt der am Hauptbahnhof verkehrenden Stadtbuslinien sind die Verknüpfungen mit dem SPNV als ausreichend zu bewerten. Bei der Verknüpfung von einer einheitlich vertakteten Stadtbus- oder Regionalbuslinie auf den SPNV können sich Fahrgäste nicht darauf verlassen, zeitnah und mit regelmäßig kurzer Umsteigezeit einen An-schluss zu erhalten.
Straßenbahn/ Stadtbus
Die Straßenbahnlinien 15, 16 und zeitweise 18 bedienen in Offenbach die Haltestelle Offenbach Stadtgrenze im sich überlagernden 10-Minuten-Takt. Die Buslinien 103/ 120 verkehren ab der Haltestelle August-Bebel-Ring gemeinsam im 15-Minuten-Takt. Auf-grund der hohen Taktfrequenz der Straßenbahn und des kurzen Fußwegs zwischen den Haltestellen sind in der TVZ gute Anschlüsse gegeben. Auch in der SVZ sind die Übergangszeiten von 8 bzw. 9 Minuten akzeptabel.
Nachteilig ist hier die unterschiedliche Bezeichnung der Haltestellen „Offenbach Stadt-grenze“ (für die Straßenbahnlinien) und „August-Bebel-Ring“ (für die Buslinien), in der Fahrplanauskunft des RMV wird diese Umsteigeverbindung zwischen den Haltestellen mit unterschiedlichen Bezeichnungen jedoch angezeigt.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 103
Regionalbus/ Stadtbus
Die stadtübergreifenden Linien sind am Marktplatz bzw. am Hauptbahnhof sowie an der Haltestelle Bahnüberführung Waldstraße mit den Stadtverkehrslinien verbunden. Umsteigemöglichkeiten bestehen darüber hinaus auch zwischen den Linien OF-30 und 101 sowie 104 an der Haltestelle Stadthalle sowie zwischen den Linien 661 und den Linien 105 und 106 an der Haltestelle Klinikum Offenbach.
Stadtbus/ Stadtbus
Der wichtigste Verknüpfungspunkt der Stadtverkehrslinien ist die Haltestelle Markt-platz. Darüber hinaus gibt es zur Gewährleistung tangentialer Verbindungen weitere Haltestellen mit Verknüpfungsfunktion zwischen einzelnen Stadtbuslinien in den Au-ßenbereichen der Stadt.
Das dichte Bedienungsangebot mit aufeinander abgestimmten Fahrplänen mehrerer Linien auf gemeinsam bedienten Korridoren ergibt zwangsläufig, dass nicht alle Linien zur gleichen Zeit an der zentralen Umsteigehaltestelle Marktplatz ankommen können. Daher entstehen z. T. längere Übergangszeiten auf bestimmten Relationen. Zudem verursachen die unterschiedlichen Taktfamilien der Linie 101 einerseits und den restli-chen Stadtbuslinien andererseits, zwangsläufig schwankende Übergangszeiten.
Die im Anforderungsprofil in Kapitel 6.3.5 dargestellten Anforderungen an die An-schlussbindung an Verknüpfungspunkten stellen einen optimalen Zustand dar. Bei Verknüpfungen einer Linie mit hoher Priorität auf einer bestimmten Relation können die Standards auf anderen Relationen der Linie vom Idealzustand abweichen. Beispiels-weise weichen durch die Realisierung des Anschlusssterns in der SVZ die Übergangs-zeiten an anderen Verknüpfungspunkten entsprechend ab.
7.3.2 Intermodale Verknüpfungen
Für die Funktionsfähigkeit des ÖPNV ist auch die Qualität der Zu- und Abbringerver-kehre wichtig (s. Kap. 6.3.8). Wichtige Verknüpfungspunkte sind neben den SPNV-Haltestellen auch Haltestellen an wichtigen Quellen und/ oder Zielen mit einer hohen Zahl an Ein- und Aussteigern (s. Tabelle 23)
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 104
� Tabelle 23: intermodale Verknüpfungspunkte
Haltestelle Haltestellenbelastung41
S-Bhf. Offenbach Ost 14.900
Hauptbahnhof 5.600
Kaiserlei (im Umbau) 12.700
Ledermuseum 9.700
Marktplatz 48.900
S-Bhf. Bieber 400
S-Bhf. Waldhof 1.100 Bahnüberführung Waldstraße 1.400 Carl-Ulrich-Brücke k.A.
Europaplatz 1.400
Humboldtstraße/Waldstraße 600
Kaiserstraße 1.200
Klinikum 1.600
Ostendplatz (Bieber) 500
Stadion Bieberer Berg 300
Stadthalle OF Waldstraße 1.200
Strab OF Stadtgrenze/ August-Bebel-Ring 3.700
Ver
knü
pfu
ng
spu
nkt
Wilhelm-Schramm-Straße (Tempelsee) 700
Einen Überblick über die dort vorgefundenen weiteren Mobilitätsangebote gibt die Kar-te 9 (intermodale Verknüpfungspunkte). Im Folgenden wird das Angebot je Verkehrs-mittel dargestellt und bewertet.
Park+Ride
Ausgewiesene Park+Ride-Plätze42 stehen an der S-Bahn-Station Offenbach Ost zur Verfügung. 200 Stellplätze werden hier von einem privaten Betreiber zu einem Tarif von 3,50 € pro Tag bzw. 35 € pro Monat angeboten. Ferner bestehen an der S-Bahn-Station Offenbach-Bieber insgesamt rund 30 kostenfreie Parkplätze, an der S-Bahn-Station Waldhof rund 20 kostenfreie Parkplätze. Eine weitere als Park+Ride-Platz ge-eignete Parkfläche findet sich an der Stadthalle (rund 250 Parkplätze), die Parkfläche am Bieberer Berg (135 Parkplätze) ist derzeit nur für Besucher des Stadions freigege-ben. An den Haltestellen Ostendplatz und Wilhelm-Schramm-Straße finden sich im direkten Umfeld jeweils rund 30 kostenfreie Parkplätze.
41
RMV-Erhebung 2010: Haltestellenbelastung = Ein- und Aussteiger, jeweils alle Ein- und Aussteiger Bus und Bahn 42
Quelle: offizielle Park+Ride-Informationsseite: http://www.pundr.hessen.de der ivm GmbH und www.parkopedia.de,
Zugriff: 23.02.2017
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 105
� Tabelle 24: P+R-Angebot (Stand Sep. 2017)
Haltestelle P+R43 Parkfläche/ straßenbeglei-
tendes Parken
Bhf. Offenbach Ost (kostenpflichtig) 200
Ostendplatz (Bieber) (kostenfrei) 29
S-Bhf. Bieber (kostenfrei) 30
S-Bhf. Waldhof (kostenfrei) 20
Stadthalle OF Waldstraße (kostenfrei) 250
Wilhelm-Schramm-Straße (Tempelsee) (kostenfrei) 29
Park+Ride-Anlagen erfahren vor allem dort eine hohe Nachfrage, wo größere Sied-lungsflächen im lokalen ÖPNV nur unzureichend an leistungsfähige Schienenachsen angebunden sind; dies ist in Offenbach nicht der Fall: sowohl mit den städtischen Bus-linien wie auch mit dem Fahrrad bestehen aus nahezu allen Stadtteilen gute Verbin-dungen zu den S-Bahn-Stationen. Ein Ausbau des Park+Ride-Angebots im Stadtgebiet ist daher nicht erforderlich.
Bike+Ride
Anlagen für Bike+Ride stehen an allen S-Bahn-Stationen und weiteren Verknüpfungs-haltestellen in unterschiedlicher Anzahl und Qualität zur Verfügung.
� Tabelle 25: B+R-Angebot und Nachfrage
Anzahl abgestellter Räder
Verknüpfungspunkte Summe Angebot an
Anlage Wild
Ge-samt
Auslastung44 %
Bhf. Offenbach Ost 60 33 6 39 65%
Hauptbahnhof Südseite 30 24 1 25 83%
Hauptbahnhof Nordseite 50 26 1 27 54%
Kaiserlei West 48 4 4
Kaiserlei Ost 143 105 15 120 84%
Ledermuseum 90 59 37 96 107%
Marktplatz (Rathaus) 98 61 61 62%
Marktplatz (Berliner Straße) 130 121 31 152 117%
S-Bhf. Bieber 30 9 11 20 67%
S-Bhf. Waldhof 30 0 0 0 0%
Carl-Ulrich-Brücke 10 2
Europaplatz 18 0 2 2 11%
43
Ausgewiesene P+R-Plätze und kostenfreie Parkflächen in der Nähe von Haltestellen 44
Auslastungsgrad: > 70% = hohe Auslastung, je nach Anordnung der Anlage muss mit Kapazitätsengpässen ge-
rechnet werden; an Anlage und wild abgestellte Räder=Anzahl Angebot Fahrradparken
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 106
Anzahl abgestellter Räder
Verknüpfungspunkte Summe Angebot an
Anlage Wild
Ge-samt
Auslastung44 %
Kaiserstraße 36 13 1 14 39%
Ostendplatz (Bieber) 16 1 1 6%
Stadion Bieberer Berg 20 0 0 0 0%
Stadthalle OF Waldstraße 8 0 0 0% Strab OF Stadtgrenze /August-Bebel-Ring
40 26 7 33 83%
Wilhelm-Schramm-Straße (Tempelsee)
8 0 0 0%
Quelle: Stand Sep. 2016 eigene Erhebung
Festzustellen ist, dass die Anzahl der Abstellmöglichkeiten dem Augenschein nach zum Teil unzureichend (Marktplatz, Ledermuseum) ist. Auch entsprechen die Anlagen überwiegend nicht den Anforderungen für ein längeres Abstellen von Fahrrädern (feh-lender Witterungsschutz). An Haltestellen mit einer hohen Zahl an 'Wildparkern' ist auch die Anordnung der Anlagen zu überprüfen.
Fahrradverleihsystem: Call-a-Bike
In der Stadt Offenbach wurde 2016 im Fahrradverleihsystem (FVS) vom Anbieter Next bike zur Call-a-Bike gewechselt. Die Stationen werden gemeinsam von NiO - Nahver-kehr in Offenbach GmbH und der Bahn-Tochter DB Rent betrieben. In der Innenstadt stehen nunmehr an 13 Call-a-Bike-Stationen, darunter an sechs Stationen des Schie-nenverkehrs, insgesamt 78 Leihfahrräder zur Ausleihe zur Verfügung (Stand März 2017). Eine tarifliche Verknüpfung mit dem ÖPNV besteht nicht. Die gemeinsame Vermarktung von ÖPNV und Fahrradverleihsystem erfolgt durch Hinweise auf die Ver-leihmöglichkeiten auf der Webseite der NiO.
Seit Eröffnung der Stationen zum 1.Juli 2016 wurden bis zum Jahresende insgesamt rund 7.100 Fahrten getätigt, davon fanden ca. 40% innerhalb Offenbachs statt, 60% der Ausleihen wurden für Fahrten zwischen Offenbach und Frankfurt sowie umgekehrt genutzt.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 107
� Abbildung 20: Ausleihen Call-A-Bike
Quelle: eigene Darstellung, Zahlen NiO, 13.03.2017
Jedes Rad wurde im Schnitt für 90 Fahrten während des halben Jahres genutzt, wobei die Ausleihzahlen während des 4. Quartals witterungsbedingt niedrig waren, wurden im August 2016 rund 2.500 Ausleihen, entspricht 35 Ausleihen je Rad, registriert.
Carsharing
Carsharing-Angebote bestehen zurzeit von verschiedenen Anbietern (stadtmobil, flinkster, book-and-drive, eMobil) mit zusammen acht Stationen und 25 konventionellen Fahrzeugen sowie zwei eMobile am Marktplatz (Stand März 2017). Eine Verknüpfung mit dem ÖPNV wird hergestellt, indem Zeitkarteninhaber bei den Carsharing-Anbietern deutliche Ermäßigungen bei der Startgebühr flinkster (Bahn) und dem Grundpreis Stadtmobil (RMV) erhalten. Alle Anbieter bieten bei Nutzung des RMV-eTicket beson-dere Ermäßigungen, zudem kann das eTicket als Zugangsmedium zu Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden.
eMobilität
An der Haltestelle Marktplatz bietet die eMobil-Station die Möglichkeit, 15 Pedelecs und zwei Elektroautos auszuleihen. Hier kann ebenfalls das eTicket des RMV als Zu-gangsmedium genutzt werden.
Seit Einrichtung der eMobilstation 2011 haben sich insgesamt rund 600 Personen und Institutionen angemeldet, die vor allem aus dem unmittelbaren Umfeld der Station kommen und somit einen kurzen Weg haben. Dabei hat die Nutzung der RMV-Mobilkarte bei der Anmeldung deutlich zugenommen, 2016 hatte 95% der Neu-Kunden ein eTicket des RMV.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 108
� Abbildung 21: eMobilstation Marktplatz: Entwicklung der Nutzerzahlen 2011 -2016
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Zahlen von stadtmobil Rhein-Main GmbH
� Abbildung 22: eMobilstation Marktplatz: Ausleihen 2011 -2016
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Zahlen von stadtmobil Rhein-Main GmbH
Im Durchschnitt wird dabei mit dem eCar eine Strecke von rund 35 km, mit dem Pede-lec von rund 25 km zurückgelegt.
Alles in allem betrachtet, zeigen die Nutzerdaten, dass das Angebot insgesamt gut angenommen wird, wobei noch Potenzial für eine Intensivierung der Nutzung besteht. Mit der Inbetriebnahme fünf weiterer eMobilstationen entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird das Angebot deutlich ausgeweitet.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 109
7.4 Fahrzeuge
Insgesamt sind für den Betrieb des derzeitigen Liniennetzes ohne Reserve im Stadt-busverkehr Offenbach 60 Busse im Einsatz (29 Standardlinienbusse und 31 Standard-gelenkbusse).
Für die auf den Regionallinien eingesetzten Fahrzeuge kann keine Fahrzeugzahl an-gegeben werden, da diese in größeren Fahrzeugumläufen verkehren.
Die im Stadtverkehr durch die OVB eingesetzten Fahrzeuge sind in Niederflurbauweise mit Absenkeinrichtung und Rampe für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg, mit roll-stuhlgerechter Innenausstattung, podestfreien Sitzplätzen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, auffällig gestalteten Haltestangen und Haltegriffen sowie akustischer und optischer Fahrgastinformation im Fahrzeug nach den Vorgaben der Barrierefreiheit ausgestattet.
Alle Busse der OVB45 besitzen eine Klimaanlage und erfüllen den EEV-Standard, bzw. fahren nach EURO VI. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der OVB-Standardlinienbusse belaufen sich auf 1,19 kg/km, die der Standardgelenkbusse auf 1,46 kg/km.
Eine akustische Fahrgastinformation durch Außenlautsprecher (zur Ansage des Fahrt-ziels des Busses an der Haltestelle) erfolgt bisher an den Haltestellen Marktplatz, Of-fenbach Ost und Hauptbahnhof. Ferner sind in den Fahrzeugen Informationen zum Liniennetz im Stadtverkehr vorhanden. Es besteht die Möglichkeit, beim Fahrpersonal Einzelfahrkarten zu erwerben und Informationen zum Fahrplan, Liniennetz und zu An-schlüssen zu erhalten.
Eine Videoüberwachung in den Fahrzeugen im Stadtverkehr Offenbach ist in der Quali-tätsvereinbarung zwischen NiO und OVB festgelegt. Für Fahrzeuge die nicht von der OVB betrieben werden, bzw. nicht im Auftrag der OVB verkehren, gilt diese Vereinba-rung nicht, jedoch gehört die Videoüberwachung auch zum Fahrzeugstandard der RMV-Busse. In Bussen dient ferner das Fahrpersonal als Ansprechpartner bei Situati-onen, die Fahrgäste als unsicher oder belästigend empfinden. Der Einstieg an der vor-deren Tür beim Fahrer verstärkt das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste. Die oben genannte Qualitätsvereinbarung zwischen NiO und OVB beinhaltet Vorgaben zum Verhalten des Fahrpersonals.
7.5 Fahrgastinformation
Die ÖPNV-Angebote in der Stadt Offenbach sind in den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) integriert. Für die Angebote in der Stadt und im Kreis Offenbach gibt es ein ge-meinsames Fahrplanbuch, in dem die Fahrpläne aller Linien sowohl im Schienenver-kehr als auch im Busverkehr aufgeführt sind. Eine Ausnahme bilden die Schüler-Verstärkerfahrten: diese sind im Fahrplanbuch nicht enthalten, jedoch in der elektroni-
45
OVB-Fahrzeugliste, Stand 3/2017
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 110
schen Fahrplanauskunft (EFA) integriert; ihre Fahrpläne sind ferner auf der NiO-Webseite abrufbar und werden als Flyer verteilt. In einer Perlschnurgraphik werden für jede Linie sämtliche Haltestellen sowie die Anschlussmöglichkeiten aufgeführt. Darüber hinaus gibt es Liniennetzpläne für das Kreisgebiet und für das Stadtgebiet sowie einen ÖPNV-Stadtplan und Übersichtspläne für die Verknüpfungspunkte zwischen Schienen- und Busverkehr. Die Lesbarkeit der gedruckten Fahrplanmedien, insbesondere der Fahrplanaushänge an Haltestellen, wird zum Teil von Fahrgästen kritisiert.
Weitere Informationen sind in der RMV-Mobilitätszentrale im Infocenter sowie telefo-nisch und im Internet (Internetseite des RMV, der OVB, der NiO) erhältlich. Zusätzlich bestehen Möglichkeiten der Information über Smartphone (RMV-Fahrplanauskunft, QR-Codes zur Echtzeit-Information an den Haltestellen).
An den sieben Haltestellen im Stadtgebiet, an denen Verknüpfungen zwischen dem lokalen Busnetz und der S-Bahn bestehen (Marktplatz bzw. Marktplatz/ Berliner Stra-ße, Offenbach Ost, Offenbach Kaiserlei, S-Bahn-Station Bieber-Bahnhof und S-Bahn-Station Waldhof) sind Dynamische Fahrgastinformationsanlagen (DFI) installiert, wel-che die nächsten Abfahrten von Bussen und S-Bahnen in Echtzeit anzeigen. Als be-sonderer Service werden an fünf Orten mit hohem Publikumsverkehr auch abseits der Haltestellen die Abfahrten an den nächstgelegenen Haltestellen per DFI angezeigt: im Bürgerbüro, im KOMM Einkaufszentrum, im Ringcenter und im Städtischen Klinikum Offenbach.
Die dynamischen Fahrgastinformationen erfreuen sich großer Beliebtheit, so dass es nahe liegt, ihren Betrieb weiter zu verbessern und ggf. auszuweiten
An der Haltestelle Marktplatz wurde die DFI durch eine akustische Fahrplanansage auf Abruf insbesondere für sehbehinderte Menschen ergänzt.
7.6 Tarif, Vertrieb und Marketing
Für die Verkehre in der Stadt Offenbach gelten die Tarifangebote des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Das Fahrscheinsortiment des RMV setzt sich aus verschiedenen Angeboten zu Einzel- und Zeitkarten sowie aus Fahrscheinen mit Sonder- und Über-gangsregelungen zusammen. Das gesamte Stadtgebiet Offenbach bildet die Tarifzone 3601. Innerhalb dieser Tarifzone gilt der Sondertarif der Stadtpreisstufe 2. Innerhalb der Stadt Offenbach ist das Kurzstreckenticket nutzbar, das für eine Streckenlänge von 1.500 Metern gilt. Über die Kurzstreckenziele an der jeweiligen Haltestelle informiert das Kurzstreckenverzeichnis. Die Haltestellen S-Bahn-Station Kaiserlei (Bus und S-Bahn) sowie Offenbach Stadtgrenze/ August-Bebel-Ring liegen auf der Tarifgrenze zum benachbarten Tarifgebiet Frankfurt am Main.
Für Fahrten aus der Tarifzone Offenbach hinaus in die benachbarten Städte Heusen-stamm, Mühlheim am Main bzw. Obertshausen gilt Preisstufe 2 bzw. 3, bei Fahrten nach Frankfurt am Main Preisstufe 4.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 111
Der RMV-Tarif wird von vielen ÖPNV-Nutzenden und –Nicht-Nutzenden als kompliziert und schwer nachvollziehbar hinsichtlich Preisbildung und Tarifniveau empfunden, ins-besondere die hohen Preissprünge zwischen den Tarifzonen führen häufig zu Unver-ständnis und Verärgerung.
Hinsichtlich des Fahrausweisvertriebs besteht in Offenbach derzeit ein großes Spekt-rum unterschiedlicher Vertriebswege vom personenbedienten Verkauf in Verkaufsstel-len und beim Fahrpersonal bis hin zu eTickets und Vertrieb via Internet. Damit werden unterschiedlichste Kundenwünsche und –gewohnheiten befriedigt. Dennoch werden von Kunden Online-Ticketverfügbarkeiten sowie die ausstehende Möglichkeit des Zeit-kartenkaufs beim Fahrpersonal kritisiert.
Für viele Veranstaltungen im Capitol, in der Stadthalle und im OFC-Stadion werden KombiTickets ausgegeben, bei denen die im Vorverkauf erworbene Eintrittskarte auch als Fahrschein zum Veranstaltungsort und zurück gilt.
Die NiO betreibt ein offensives unternehmensübergreifendes Marketing für das Ge-schäftsfeld Mobilität. Neben Information und Werbung im öffentlichen Straßenraum (Haltestellen, Plakate), an bzw. in den Fahrzeugen sowie über Printmedien (Fahrplan-medien, themenbezogene Flyer) gehört dazu auch der Einsatz von Kommunikationsin-strumenten. Zu nennen sind beispielsweise das Beschwerdemanagementsystem, die Teilnahme an Veranstaltungen wie am Mainuferfest sowie eine kontinuierliche Markt-forschung.
7.7 Mobilitätsmanagement
Als Beispiele für zielgruppenbezogene Ansätze des NiO-Marketings sind ein Mobili-tätspaket für Neubürger (Gutschein für Wochenkarte Test der Pedelecs an einem Wochenende sowie umfassende ÖPNV-Informationen, die über das Bürgerbüro der Stadt Offenbach bei der Neuanmeldung ausgegeben werden).
Als eine der ersten ÖPNV-Aufgabenträgerorganisationen setzt die NiO seit 2008 ge-meinsam mit der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach einen Betrieblichen Mobili-tätsmanager ein. Seit 2017 gibt es mit der IHK Offenbach eine Zusammenarbeit im Programm „Südhessen effizient mobil“, dabei gibt es für die Stadt und den Landkreis Offenbach jeweils einen betrieblichen Mobilitätsberater, der als Ansprechpartner für Firmen zur Verfügung steht. Das Aufgabenspektrum umfasst
� die fachliche und methodische Beratung bei der Entwicklung eines individuellen Mobili-
tätsmanagements mit Erstellung eines Mobilitätsplans für Unternehmen,
� die Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung von Mobilitätsbeauftragten in Betrieben,
� die Vermittlung von Kontakten zwischen Unternehmen (Austausch/ Kooperationen/ Schaf-
fung von Netzwerken ggf. Benchmarking) und
� die Koordination von Aktivitäten zwischen Unternehmen und Kommunen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 112
Ein wesentlicher Baustein ist das Angebot der Unternehmensbesuche, die seit Anbe-ginn regelmäßig durchgeführt werden, und einer Erst-Beratung entsprechen. Allein im Stadtgebiet Offenbach wurden seit 2011 über 142 Betriebsbesuche und Erst-Beratungen durchgeführt, vor allem in größeren Unternehmen konnten bereits umfas-sende und wirkungsvolle Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Effizienz der be-triebsbezogenen Mobilität (Arbeitswege der Beschäftigten, dienstliche Wege, Wege von Besuchern und Kunden) entwickelt und in Umsetzung gebracht werden. Zu den Maßnahmen zählt häufig insbesondere die Schaffung eines JobTicket-Angebots für die Beschäftigten.
Im Bereich des Schulischen Mobilitätsmanagements ist die OVB mit verschiedenen Aktivitäten präsent:
� Für die 4. Klassen wird die Bus-Schule angeboten, die von den Grundschulen rege ge-
nutzt wird.
� Weiterführende Schulen können an dem Programm für Bus- und Bahnbegleiter des RMV
teilnehmen.
� Die NiO und OVB sind auch als Mitglied im AK ‚Mobilitätsmanagement in Kitas und Schu-
len‘ des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz vertreten.
Aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten können aber nicht alle Grundschulen von diesem Angebot Gebrauch machen, was aber in Anbetracht der Marketing-Wirkung wie auch im Hinblick auf gewünschte Verhaltensweisen der jungen Nutzer wünschenswert wäre.
Auf Anfrage führen NiO/ OVB ÖPNV-Schulungen für Senioren (Nutzung der Fahr-planinformationen und des Fahrscheinautomaten, sicheres Fahren im Bus, …) durch. Ein kontinuierliches, leicht auffindbares Angebot fehlt.
7.8 Betrieb
7.8.1 Beschleunigung
Viele Knotenpunkte im Straßennetz Offenbachs sind mit Lichtsignalanlagen ausgestat-tet, die durch den Busverkehr für eine beschleunigte Abfertigung beeinflusst werden können. Alle Fahrzeuge, die im Stadtverkehr eingesetzt werden, verfügen über die technischen Einrichtungen zur Nutzung der Beschleunigungssysteme.
� Tabelle 26: Busbeschleunigte Lichtsignalanlagen
Knotenpunkte in Offenbach mit LSA-Beeinflussung für den Busverkehr
Kaiserstr./ Mainstr./ Bettinastr. Rhönstr./ Lichtenplattenweg
Kaiserstr./ Bernardstr./ Speyerstr. Rhönstr./ Buchhügelallee
Berliner Str./ Kaiserstr. Kaiserstr./ Hospitalstr.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 113
Knotenpunkte in Offenbach mit LSA-Beeinflussung für den Busverkehr
Nordumfahrung/ Carl-Ulrich-Brücke/ Main-viertel
Marienstr./ Bahnunterführung
Kaiserstr./ Frankfurter Str. Bieberer Str./ Abfahrt B448
Kaiserstr./ Rathenaustr. Sprendlinger Landstr./ Marienstr.
Bismarckstr./ Rathenaustr./ Ludwigstr. Bieberer Str./ Mathildenstr.
Bismarckstr./ Luisenstr./ Kaiserstr. Bieberer Str./ Bierbrauerweg
Bismarckstr./ Groß-Hasenbach-Str. Waldstr./ Eberh.-v.-Rochow-Str.
Sprendlinger Landstr./ Bismarckstr. Bieberer Str./ Großer Biergrund
Sprendlinger Landstr./ Starkenburgring Mühlheimer Str./ Friedhofstr.
Sprendlinger Landstr./ Odenwaldring/ Tau-nusring
Mühlheimer Str./ Kekulesstr.
Odenwaldring / Richard-Wagner-Str. Berliner Str. / Großer Biergrund
Senefelderstr./ Eberh.-v.-Rochow-Str. Waldstr./ Schreberstr.
Odenwaldring / Senefelderstr. Sprendlinger Landstr. / Dickstr.
Odenwaldring/ Spessartring/ Waldstr. Odenwaldring / Brinkstr./ Ringcenter
Waldstr./ Brunnenweg Untere Grenzstr./ Lämmerspieler Weg
Waldstr./ Hessenring Berliner Str./ Herrnstr.
Waldstr./ Bismarckstr. Mühlheimer Str./ Senefelderallee
Waldstr./ Feldstr./ Marienstr. Mühlheimer Str./ Memeler Str.
Bieberer Str./ Marktplatz Waldstr./ Humboldtstr.
Untere Grenzstr./ Hebestr. Waldstr./ Bleichstr.
Berliner Str./ Schloßstr. Feldstr./ Wilhelmstr.
Mainstr./ Schloßstr. Bieberer Str./ Daimlerstr.
Mainstr./ Karlstr. Mathildenschule/ Mathildenstr.
Mainstr./ Arthur-Zitscher-Str. Berliner Str./ Karlstr./ Mathildenstr.
Mühlheimer Str./ Arthur-Zitscher-Str. Waldstr./ Lindenstr.
Mühlheimer Str./ Untere Grenzstr. Starkenburgring/ Arndtstr.
Mühlheimer Str./ Kettelerstr. Mühlheimer Str./ Fa. Roland
Mühlheimer Str./ Brielsweg Bieberer Str./ Gerberstr.
Mühlheimer Str./ Ulmenstr./ Neuer Friedhof Bismarckstr./ Wilhelmstr.
Mühlheimer Str./ Bischofsheimer Weg Bismarckstr./ Karlstr.
Bieberer Str./ Feldstr./ Friedhofstr. Feldstr./ Tempelseestr.
Bieberer Str./ Landgrafenring Waldstr./ Friedensstr.
Bieberer Str./ Untere Grenzstr./ Rhönstr. Hamburger Str./ Bremer Str./ Langener Str.
Mainstr./ Austr. Hamburger Str./ Erich-Ollenhauer-Str.
Berliner Str./ Büsingpark Eberh.-v.-Rochow-Str./ Dietzenbacher Str.
Seligenstädter Str./ Bremer Str. Rhönstr./ Goerdelerstr.
Bieberer Str./ Heusenstammer Weg Waldstr./ Neusalzer Str.
Bieberer Str./ Zufahrt B448 Bieberer Str./ Busschleife
Rhönstr./ Puteauxpromenade Frankfurter Str./ Marktplatz
Nordumfahrung/ Nordring/ Mainviertel Odenwaldring/ Schubertstr.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 114
Knotenpunkte in Offenbach mit LSA-Beeinflussung für den Busverkehr
Sprendlinger Landstr./ Parkhaus Klinikum Berliner Str./ Salzgäßchen
Mühlheimer Str./ Fachmarktzentrum Bismarckstr./ Busbahnhof
Auf insgesamt 22 Straßenabschnitten verfügt der Busverkehr in Offenbach über eigene Fahrspuren:
� Abbildung 23: Lage der Busspuren in der Stadt Offenbach
Im Stadtbusnetz Offenbach bestehen im aktuellen Fahrplanangebot folgende Endhal-testellen mit Wendemöglichkeit.
� Tabelle 27: Endhaltestellen mit Wendemöglichkeiten im Stadtverkehr Offenbach
Linie Endhaltestelle mit Wendemöglichkeit
101 Rumpenheim Schloßpark, Rumpenheim Biebernseeweg, Bieber Flurstraße, Waldhof Markwaldstraße
102 Fachackerweg, Goethering, Waldhof Markwaldstraße, Waldhof Industriegebiet
103 Frankfurt Prüfling, August-Bebel-Ring, An den Eichen Eibenweg
104 S-Bahn Kaiserlei Westseite, Eberhard-von-Rochow-Straße, S-Bahn Station Bieber Bahnhof
105 Offenbach Markplatz, Sportzentrum Rosenhöhe
106 Caritas/ Buchrainweiher, Wetterpark
107 S-Bahn Kaiserlei Westseite, Waldheim Am Wiesengrund
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 115
Linie Endhaltestelle mit Wendemöglichkeit
108 Offenbach Marktplatz, S-Bahn Kaiserlei Westseite
120 August-Bebel-Ring, Offenbach Marktplatz, Senefelderallee, Obertshausen Haus Jona
7.8.2 Schwachstellen im Betriebsablauf
Im Busnetz der Stadt Offenbach bestehen nur wenige Schwachstellen im Betriebsab-lauf. Folgende Punkte führen im Betrieb zu Problemen (Grundlage: Informationen der Verkehrsunternehmen)
� Linie 104: Die Fahrgastkapazitäten der eingesetzten SL-Fahrzeuge reichen an vielen
Tageszeiten nicht aus. Daher wurden bereits einige Kurse mit SGL-Fahrzeugen bestückt,
die dann aber auf der gesamten Strecke der Linie 104 unterwegs sind. Tatsächlich
gebraucht wird die erhöhte Kapazität aber nur im Bereich Marktplatz – HBF – Klinikum –
Lauterborn (Schule, Klinikum und Wohngebiet Lauterborn).
� Linie 105: Bei anfallender Verspätung aus Richtung Rosenhöhe kommend, ist wegen der
Spitzverknüpfung am Linienende Marktplatz Bussteig 2 kein Auffangen dieser Verspätung
möglich, da an diesem Bussteig keine ausreichende Stellfläche für einen längeren
Aufenthalt zur Verfügung steht. Dies führt zu weiteren Verspätungen in der
Gegenrichtung.
� Linie 106: Die Linie wird zusätzlich zur Linie 107 von den Schülern der Theodor-Heuss-
Schule mitbenutzt. Auch für diese Strecke (OF-Ost – Theodor-Heuss-Schule) ist die
Linienführung umwegig und belegt Kapazität auf der für den Schulweg nicht notwendigen
Strecke zwischen Ketteler-Krankenhaus und Buchhügelallee. Teilweise werden Kurse der
106 deswegen mit SGL bestückt bzw. sogar V-Wagen gefahren.
� Linie 107: Im Bereich Bürgel bis OF-Ost bzw. Theodor-Heuss-Schule ist die Linie 107 im
Berufsverkehr sehr stark besetzt (SGL-Einsatz nahe Kapazitätsgrenze). Im Bereich
zwischen Bürgel und Am Wiesengrund bzw. Lauterborn und Kaiserlei werden keine SGL
benötigt. Diese müssen aber aufgrund der stark besetzten Kurse hierher weiterfahren.
� Linie 101/ 102: Die Wendeschleife Markwaldstraße lässt eine Vorbeifahrt an abgestellten
Fahrzeugen (Pause/ Wendezeit) aufgrund der Dimensionierung nur schlecht zu. Daher
kann das Fahrpersonal in der Wendeschleife Markwaldstraße seine Pause nicht
durchgehend in Anspruch nehmen, weil es anderen durchfahrenden Fahrzeugen
ausweichen muss. Bei Entfall der Wendeschleife würde sich das vermarktbare
Grundstück vergrößern.
� Linie 107: Die Endstelle Am Wiesengrund vor der Friedrich-Ebert-Schule wurde
bemängelt. Der Bus schränkt die Sicht der Schulkinder beim Überqueren des
Zebrastreifens ein; diese Schwachstelle wurde bereits behoben.
� Linie 102: In der Hebestraße behindert der ruhende Verkehr den Betrieb im
Zweirichtungsverkehr.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 116
� Linie 102: Der Straßenzustand in der Hebestraße erlaubt nur geringe Geschwindigkeiten.
� Linie 101: Auch auf der Mainstraße behindert der schlechte Straßenzustand den Betrieb.
� Linie 104: Kapazitäten im Bereich Ring-Center häufig nicht ausreichend.
� An der Haltestelle Flurstraße fehlt eine Ausstiegsposition - wird bis 2018 umgebaut/
hergestellt.
� Linie 107: Der Linienweg über die Autobahn A661 (zwischen Buchrainweg und Kaiserlei)
ist stark verspätungsanfällig.
� Linie 103: aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens führt die Linien 103 häufig
Verspätungen aus Frankfurt kommend.
7.9 Haltestellen
Die Stadtbusse bedienen 276 Haltestellenpositionen in der Stadt Offenbach, die in ei-nem Abstand von rund 300 Metern im Stadtgebiet zu finden sind. Darüber hinaus sind in der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2013-2018 weitere Haltestellen errichtet worden, welche jedoch aufgrund der noch fehlenden Besiedlung noch nicht bedient werden (Mainzer Ring).
Für die einzelnen Bestandteile der Haltstellen gibt es unterschiedliche Verantwortliche in der Stadt Offenbach. Während Planung und Bau von der Stadtverwaltung (Amt 60) durchgeführt werden, wird die Wartung und Pflege zentral über den NiO-Haltestellenbeauftragten koordiniert.
Die Ausstattung der Haltestellen ist grundsätzlich als gut zu bewerten. Die NiO führt kontinuierlich eine Überprüfung der Haltestellen durch, um diese auf etwaige Mängel zu untersuchen, und erstellt halbjährlich einen Statusbericht.
Umsetzung des Haltestellenkonzepts in Offenbach und barrierefreie Gestaltung
Durch die Umsetzung des Haltestellenkonzepts in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Offenbach, der NiO und dem Verkehrsunternehmen, wurden in der Vergangenheit be-reits 199 Haltepositionen barrierefrei ausgebaut, dies entspricht rund 70% aller Halte-stellen im Stadtgebiet. Mit der Umgestaltung ist eine barrierefreie und attraktive Gestal-tung der Haltestellenausstattung erreicht worden.
Abgesehen von neu anzulegenden Haltepositionen im Zuge von Siedlungserweiterun-gen, gibt es weitere 71 Haltepositionen im Stadtgebiet Offenbach, die noch nicht um-gestaltet worden sind. Das Haltestellenkonzept sieht einen vollständigen barrierefreien Ausbau dieser Haltestellen bis Ende 2018 vor (Ausnahme Haltestelle Gasthof Wildhof und Forsthaus Geißfeld). Weitere 18 Haltestellen werden im Rahmen von Baumaß-nahmen (beispielsweise Umbau Kaiserleikreisel) vollständig barrierefrei eingerichtet bzw. ausgebaut.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 117
Sicherheit
Im Rahmen der Umsetzung früherer Haltestellenkonzepte wurde bei Haltestellen, die in als unsicher empfundenen Bereichen liegen, verstärkt auf eine Gestaltung geachtet, die das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste stärken soll. Dies kann durch eine ver-besserte Beleuchtung, eine übersichtlichere Gestaltung des Haltestellenumfelds oder der Anbringung besonderer Informationsangebote geschehen. Gegebenenfalls ist auch eine Verlegung des Haltestellenstandortes sinnvoll. In der Stadt Offenbach wurden in der Vergangenheit verschiedene Haltestellen an diese Erfordernisse angepasst. Wei-tergehende Einrichtungen zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste im Bereich von Haltestellen und Verknüpfungspunkten sind, mit Ausnahme von Video-überwachung an den Stationen des Bahnverkehrs und Verknüpfungspunkten, nicht vorhanden.
7.10 Verkehrsnachfrage
Die Daten der aktuellen RMV-Verbunderhebung 2015 liegen bei Fertigstellung des Mobilitätsplans noch nicht vor.
Im Rahmen der Umsetzung der Angebotskonzeption werden die aktuellen Nachfrage-daten Berücksichtigung finden.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 118
8 Angebotskonzeption 2018 – 2022
Grundlage für die Weiterentwicklung des Mobilitätsangebotes im Rahmen der Erstel-lung der Angebotskonzeption bildet das bestehende öffentliche Mobilitätsangebot, wel-ches entsprechend den sich verändernden Strukturen in der Stadt Offenbach und den definierten Standards in den Entwicklungszielen optimiert und weiterentwickelt wird.
Darüber hinaus werden neben der Weiterentwicklung von bereits beschlossenen Maß-nahmen des letzten Nahverkehrsplans, auch Ergebnisse der Mängelanalyse, die An-merkungen verschiedener beteiligter Planungspartner und der Öffentlichkeit sowie übergeordnete Planungen in der Angebotskonzeption berücksichtigt.
Im Angebotskonzept werden Handlungsfelder entwickelt, die zu einer Optimierung und Verbesserung, des öffentlichen Mobilitätsangebots führen, um den Mobilitätsbedürfnis-sen der wachsenden Bevölkerung Rechnung zu tragen. Innerhalb der Laufzeit des Mobilitätsplans sind die einzelnen Unterpunkte der Handlungsfelder umzusetzen. Da-bei gilt es zu berücksichtigten, dass die verschiedenen Handlungsfelder miteinander verwoben sind und sich nur aus der Umsetzung aller Aspekte die Wirkung entfalten kann.
8.1 Handlungsfelder
Folgende Handlungsfelder werden in der Angebotskonzeption behandelt:
� Handlungsfeld Stadt-Umland-Verbindungen
� Handlungsfeld Ausbau ÖPNV-Angebot in der Stadt Offenbach (Liniennetz und Fahrplan)
� Handlungsfeld Verbesserung der Anschlusssituation/ Verknüpfungssituation
� Handlungsfeld Intermodale Verknüpfungsstellen/ Mobilstationen
� Handlungsfeld Anpassungen in der Infrastruktur (verbunden mit ÖPNV-Angebot)
� Handlungsfeld Mobilitätsmanagement
� Handlungsfeld Kundenorientierung
� Handlungsfeld Tarif
� Handlungsfeld Umweltbewusstsein
� Handlungsfeld Qualitätskontrolle
Die in den Handlungsfeldern beschriebenen verkehrlichen Themenpunkte werden in Liniensteckbriefen konkretisiert. Die Liniensteckbriefe geben einen Überblick, welche Änderungen auf einzelnen Linien vollzogen werden und wie sich der Linienverlauf, das Bedienungsangebot und weitere maßgebliche Hinweise im Zielkonzept der Angebots-konzeption darstellen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 119
Handlungsfeld Stadt-Umland-Verbindungen
Auf das regionale Verkehrsangebot kann die Stadt Offenbach nur bedingt Einfluss nehmen, da der zuständige Aufgabenträger (RMV) die Planungshoheit besitzt.
SPNV-Angebot
Hintergrund Über den Schienenverkehr werden die wichtigen Verbindungen von/ nach
Offenbach mit den umliegenden Städten und Gemeinden hergestellt. Auf
der S-Bahn-Strecke im Innenstadtbereich sowie auf den Relationen in das
Kaiserleigebiet sowie nach Bieber und Waldhof übernimmt das S-Bahn-
Angebot auch innerörtliche Verbindungsfunktionen. Außerdem dient die S-
Bahn als Zubringer zum Fernverkehrsangebot auf der Schiene.
Planungsansatz � Die bestehende Bedienung auf den S-Bahn-Linien S1, S2, S8 und S9
ist für diese Zwecke mindestens beizubehalten, die Betriebsqualität
soll durch den zweigleisigen Ausbau im Abschnitt Offenbach Ost –
Hanau verbessert werden.
� Der RNVP sieht für den Umsetzungszeitpunkt 2019 (in Zusammen-
hang mit der nordmainischen S-Bahn) vor die RE55 künftig im Ab-
schnitt zwischen Frankfurt Hbf und Hanau über die nordmainische
Schiene verkehren zu lassen. In diesem Zuge wird die Linie RB58
von Aschaffenburg nach Frankfurt über den Offenbacher Hauptbahn-
hof geführt, sodass sich mit den verbleibenden Linien RE50, RB51
und RE85 eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrten ergibt.
� Der RMV plant zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 den Bedie-
nungszeitraum der S-Bahnen am Wochenende weiter auszuweiten,
sodass ein nachtdurchgängiges S-Bahn-Angebot an den S-Bahn-
Haltepunkten bestehen wird. In weiteren Ausbaustufen ist auch ein
entsprechender Nachtverkehr an Wochentagen geplant. Mit Bezug zu
diesen Planungen wird das regionale Nachtbusangebot des RMV
(sowie das Nachtbusangebot der traffiQ) angepasst werden. Aktuell
liegen keine konkreten Anpassungsschritte vor, weshalb im Hand-
lungsfeld „Ausbau ÖPNV-Angebot“ ein Prüfauftrag zum Nachtverkehr
formuliert wird.
� Beim Fahrplanangebot im Schienenverkehr ist darauf zu achten, dass
an den benachbarten Verknüpfungspunkten zum Schienenfernver-
kehr in Frankfurt und Hanau attraktive Übergänge mit möglichst kur-
zen Wartezeiten zum ICE- und IC-Verkehr erreicht werden können.
Ferner wird die Einrichtung von Halten für Fernverkehrszüge und Re-
gionalzüge („Regional-Süd-Express“) am Offenbacher Hauptbahnhof
weiter angestrebt.
� Der Hauptbahnhof in Offenbach ist in einem schlechten Zustand. Eine
barrierefreie Erreichbarkeit ist nicht gegeben und die Infrastruktur so-
wie das Bahnhofsumfeld sind stark verbesserungsbedürftig. Die Aus-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 120
stattungsmerkmale des Hauptbahnhofs werden dem in einer Stadt
dieser Größenordnung üblichen Angebot in keinster Weise gerecht.
Bei der Gestaltung (siehe auch Integriertes Entwicklungskonzept
Südliche Innenstadt, 2016) des Hauptbahnhofs ist zu berücksichtigen,
dass für den Stadtbus- und Regionalbusverkehr ausreichend Halte-
positionen zur Verfügung stehen. Dies betrifft die bereits heute andie-
nenden Linien (102, 104, 106, 41, 551), darüber hinaus sind Kapazi-
täten (Halte- und Pausenzeiten) für zwei weitere Linien (voraussicht-
lich X83 und X97) vorzusehen.
� Seitens der Stadt Offenbach besteht Interesse an der Umsetzung von
Planungsideen für eine Regionaltangente Süd. Die Planungsidee
sieht eine durchgehende Regionalexpress-Linie zwischen Aschaffen-
burg, Hanau, Offenbach, Frankfurt Flughafen, Rüsselsheim, Mainz
und Wiesbaden vor. Mit dieser Tangente würde sich die Fahrzeit
spürbar verringern und den Knotenpunkt Frankfurt Hauptbahnhof
(bzw. den S-Bahn-Tunnel) nicht belasten. Ferner würde der Offenba-
cher Hauptbahnhof mit weiteren Zughalten gestärkt werden (Im Hin-
blick auf Umsetzung nordmainische S-Bahn von Bedeutung).
� Die Einrichtung eines neuen S-Bahn-Haltepunktes Ulmenstraße soll
nach zweigleisigem Ausbau zwischen Offenbach und Hanau auf Hö-
he der neuen Wendeschleife An den Eichen Nord zur Verknüpfung
zwischen Bus und Bahn erneut geprüft werden.
Zuständigkeit RMV, Stadt Offenbach, DB AG
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 121
Regionaler Busverkehr
Hintergrund Über den Regionalbusverkehr werden zudem weitere Verbindungen von/
nach Offenbach mit den umliegenden Städten und Gemeinden hergestellt.
Planungsansatz Das Stadt-Umland-Verbindende Angebot ist mindestens im Status quo
beizubehalten. Die vom RMV im letzten Jahr initiierten Schnellbusverbin-
dungen im Rhein-Main-Gebiet sollen zukünftig auch Offenbach anbinden.
Folgende Schnellbusangebote für Offenbach sind geplant:
� X83 Langen – Sprendlingen – Neu-Isenburg – Offenbach (Ablösung
Linien 661, Anbindung Gravenbruch über Verlängerung 551)
• Bedienungsangebot Mo-Fr von 5:00 -22:00 Uhr im Stundentakt
mit einer Verdichtung zum 30-Minutentakt zwischen 6:00-9:00
und 16:00-19:00 Uhr, Samstag von 6:00 bis 20:00 Uhr und Sonn-
und Feiertag von 9:00 bis 19:00 Uhr im Stundentakt.
� X97 Bad Vilbel – Offenbach Hbf
• Die neue Schnellbuslinie verkehrt vom Kaiserlei kommend über
August-Bebel-Ring zum Hauptbahnhof und soll auf dem Linien-
weg innerhalb der Stadt alle Haltestellen bedienen. Der Bedie-
nungszeitraum der X97 ist derzeit von Montag - Samstag von
04:30 - 20:00 Uhr im T60, in der HVZ im T30 geplant.
• Linienweg innerhalb des Stadtgebiets von Offenbach:
Richtung OF Hbf: Kaiserlei, Max-Willner-Platz, August-Bebel-
Ring, Deutscher Wetterdienst, über Ludwigstraße zum Hbf.
Richtung Bad Vilbel: vom Hbf über die Bismarckstraße zur Halte-
stelle Leibnizschule, August-Bebel-Ring, Max-Willner-Platz, Kai-
serlei
Zuständigkeit RMV
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 122
Handlungsfeld Ausbau ÖPNV-Angebot in der Stadt Offenbach (Liniennetz und Fahrplan)
Dieses Handlungsfeld beabsichtigt verschiedene Änderungen im Linienverlauf und in der Be-
dienungsqualität. Folgende Aspekte sind umzusetzen:
Ausweitung des Bedienungszeitraums bis ca. 02:00 Uhr
Hintergrund Der Freizeitverkehr nimmt eine immer stärkere Bedeutung im Nahver-
kehrsangebot ein. Ferner besteht durch eine allgemeine Flexibilisierung der
Arbeitszeiten bzw. durch verschiedenste Schichtmodelle ein Bedarf für die
Ausweitung des Bedienungszeitraums. Über die Verknüpfung mit der S-
Bahn am Marktplatz wird insbesondere in der Schwachverkehrszeit eine
Verteilung der aus Frankfurt kommenden Fahrgäste auf die Stadtteile mit
dem Stadtbus hergestellt.
Planungsansatz � Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, wird der Bedienungszeit-
raum der Stadtbusse um eine Stunde verlängert. Dies bedeutet eine
weitere Abfahrt der Busse ab Marktplatz gegen ca. 01:45 Uhr.
� Dazu zählen auch die im Fahrplanstand 2016 in der SVZ nicht ver-
kehrenden Linien(abschnitte) (Linie 104 und 106).
� Die Linie 107 erfährt eine Ausweitung des Bedienungszeitraums von
Montag- Samstag bis ca. 22:00 Uhr.
Zuständigkeit NiO/ OVB
Taktverdichtung auf nachfragestarken Achsen
Hintergrund Bereits im Jahr 2016 besteht auf einigen Achsen eine sehr hohe Nachfra-
ge, die zum Teil zu Kapazitätsproblemen führt. Im Hinblick auf die wach-
sende Stadt ist zudem die Anforderung an die Bedienungsqualität aus Ka-
pitel 6.3.4 zu berücksichtigen.
Planungsansatz Entsprechend des Bedarfs werden einige Achsen zu den nachfragestarken
Zeiten in ihrem Taktangebot verdichtet. Darüber hinaus wird ein effektiver
Fahrzeugeinsatz mit verschiedenen Gefäßgrößen geplant, welcher den
Nachfragebedarf besser berücksichtigt. Eine Verdichtung findet insbeson-
dere (in Abschnitten) auf den Linien 101, 104, 105 statt. Weitere Verdich-
tungen ergeben sich durch die bereits im letzten Nahverkehrsplan be-
schlossenen Neukonzeptionen der Linien 106, 107, 108, die nun in Umset-
zung zu bringen sind.
Zuständigkeit NiO/ OVB
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 123
Einführung einer Nebenverkehrszeit im 15-Minuten-Takt
Hintergrund In Bezug auf die zu bewältigenden Herausforderungen (Bevölkerungs-
wachstum, Ladenöffnungszeiten, Bedeutung Freizeitverkehr, Umweltziele,
usw.) ist auch im Abendverkehr eine Verdichtung des Angebots vorzuneh-
men, um den Anforderung an die Bedienungsqualität aus Kapitel 6.3.4 und
damit den Ansprüchen der Fahrgäste (Freizeitverkehr, Ladenöffnungszei-
ten, usw.) gerecht zu werden. Darüber hinaus wurden Defizite in der
abendlichen Verknüpfung am Marktplatz zwischen Bahn und Bus festge-
stellt, die behoben werden sollen.
Planungsansatz Alle Korridore werden von Montag-Samstag zwischen ca. 20:00 und 22:00
Uhr im 15-Minutentakt bedient.
Dies führt zu einer Verbesserung der Umsteigesituation an der Haltestelle
Marktplatz zwischen Bus und Bahn, da aufgrund der Fahrtenfolge (alle 15
Minuten auf den Korridoren) keine langen Übergangszeiten zwischen ver-
schiedenen Linien bzw. Verkehrsmitteln entstehen.
Zuständigkeit NiO/ OVB
Anbindung von Entwicklungsgebieten
Hintergrund Im Zusammenhang mit der wachsenden Bevölkerung (bis 2030 zusätzlich
ca. 10.000 Einwohner) und einem erhöhten Pendleraufkommen (bis 2030
zusätzlich ca. 7.000 Pendler) durch neuentstehende Arbeitsplätze sind die
Standorte für Wohnen und Arbeiten anzubinden (s. Kap. 4.3.2).
Planungsansatz Die Entwicklungsgebiete werden über bestehende Linienwege, aber auch
über Neukonzeptionen von Linienwegen angebunden. Falls erforderlich
sind neue Haltestellenpositionen vorgesehen. Auf Linien, die bereits heute
Kapazitätsengpässe aufweisen und zusätzliche Fahrgäste durch die Ent-
wicklungsgebiete angenommen werden, sind Anpassungen im Fahrplan-
angebot vorzunehmen.
Zuständigkeit NiO/ OVB
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 124
Verlängerung/Änderung von Linienwegen
Hintergrund Zum Teil bereits im letzten Nahverkehrsplan aufgenommene Maßnahmen,
die noch nicht umgesetzt wurden zur verbesserten Erschließung bestehen-
der und in Entwicklung befindlicher Siedlungsgebiete durch Verlängerung
bzw. Änderung von Linienwegen mit Einrichtung von Haltestellen.
Gestaltung von transparenten Linienverläufen zu allen Verkehrszeiten.
Planungsansatz � Verlängerung der Linie 108 (entsprechend Beschluss NVP 2012) vom
Marktplatz über das Seniorenzentrum Offenbach, Offenbach Ost,
Bürgel, Rumpenheim und Waldheim nach An den Eichen Nord. In
Verbindung mit der Linienverlängerung der Linie 108 werden auch die
Linienverläufe der Linien 106 (über Obere Grenzstraße zur neuen
Endhaltestelle Seniorenzentrum) und 107 (nur noch bis Bürgel mit
neuer Endhaltestelle in der Hans-Böckler-Siedlung, Haltestelle Ernst-
Reuter-Schule) (entsprechend NVP 2012) angepasst. Im Rahmen
dieser Linienverlaufskonzeptionen werden neue Haltestellen einge-
richtet bzw. bereits eingerichtete (jedoch noch nicht in Bedienung be-
findliche) Haltestellen eine verbesserte Erschließung sicherstellen.
(Vgl. Haltestellen)
� Durch den Umbau des Kaiserleikreisels wird eine neue Linienführung
mit weiteren Haltestellen für die Linien 103, 104, 107, 108 notwendig
werden. Die Linie 102 wird zukünftig ebenfalls ihren End/ Startpunkt
an der Haltestelle Kaiserlei haben.
� Weiterhin ist angedacht eine Verlängerung des Linienwegs der Linien
101 und 102 vorzunehmen, die aktuell noch an der Haltestelle Mark-
waldstraße enden. Diese Fahrten sollen zukünftig zur neu einzurich-
tenden Wendestelle S-Bahn Waldhof geführt werden, sofern diese
realisierbar ist. Alternativ ist eine Wendemöglichkeit ohne weitere
notwendige Mehrkilometer zu prüfen.
Zuständigkeit NiO/ OVB
Harmonisierung Tag-/Spätverkehr
Hintergrund Gestaltung von transparenten Linienverläufen zu allen Verkehrszeiten ent-
sprechend der in Kap. 7.2 festgestellten Defizite.
Planungsansatz � Durch die Ausweitung des Bedienungszeitraums der Linien 104, 106
und 107 ist eine transparente zu allen Verkehrszeiten und –tagen
gleichbleibende Linienführung umsetzbar.
� Alle Linien verkehren unabhängig von Verkehrstag oder Verkehrszeit
im jeweilig gleichen Linienverlauf.
Zuständigkeit NiO/ OVB
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 125
Prüfauftrag: Bedienung in der Nachtverkehrszeit
Hintergrund
Ausweitung des S-Bahn-Angebotes bei gleichzeitiger Rücknahme des Nachtbusangebots (RMV
und traffiQ)
Prüfung
Aktuell wird die Stadt Offenbach über sechs Nachtbuslinien in der Aufgabenträgerschaft des
RMV bzw. der traffiQ an Wochenendnächten und vor Feiertagen, mit zwei Linien auch an Wo-
chentagsnächten bedient. Mit der schrittweisen Rücknahme des Angebots (zunächst Weiterbe-
trieb der beiden Nachtbuslinien, die auch heute in den Nächten So/ Mo – Do-Fr in Offenbach
verkehren) ist zu prüfen, ob eine Bedienung der Offenbacher Stadtbereiche, die nicht im Ein-
zugsradius der S-Bahn liegen in der Nachtverkehrszeit stattfinden soll. Das Fahrgastaufkom-
men des bestehenden Nachtbusangebots sollte dabei ebenso Berücksichtigung finden, wie
auch das ausgeweitete Bedienungsangebot bis ca. 02:00 Uhr von Mo-So (mit Anschlussstern
am Marktplatz zwischen den Stadtbuslinien und mit der S-Bahn) im Rahmen der Angebotskon-
zeption.
Innerhalb des Prüfauftrags soll auch der Bedarf für eine frühere Bedienung am Sonntagmorgen
vor 08:00 Uhr untersucht werden.
Sollte es zu einer völligen Einstellung des Nachtbusangebots der Linien n62 und n63 kommen,
ist für die Bushaltestelle Ledermuseum kein barrierefreier Ausbau mehr vorzunehmen, weshalb
diese Haltestelle in der Prioritätenreihung am Ende einzustufen ist.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 126
Handlungsfeld Verbesserung der Anschlusssituation/Verknüpfungssituation
Für alle Verknüpfungspunkte gilt, dass die Linien des ÖPNV sinnvoll aufeinander ab-gestimmt sein sollten. Daher sind Umsteigesituationen an den Verknüpfungspunkten gemäß den definierten Umsteigezeiten des Anforderungsprofils (Kapitel 6.3.5) beizu-behalten bzw. zu optimieren.
Mit den Veränderungen der Bedienungshäufigkeiten und Bedienungszeiten wird die Umsteigesituation grundsätzlich verbessert.
Optimierung der Verknüpfung am Marktplatz
Hintergrund Bestehende Mängel bei der Verknüpfung zwischen S-Bahn und Bus
Planungsansatz � Die Haltestelle Marktplatz als zentrale Umsteigehaltestelle im Stadtgebiet
Offenbach bietet insbesondere mit dem Anschlussstern in der SVZ ein be-
deutendes Element der Angebotsgestaltung. Zur Sicherstellung des priori-
tären Übergangs, werden die Abfahrten der Stadtbuslinien in der Fahr-
plangestaltung die notwendigen Umsteigezeiten zwischen S-Bahn und Bus
berücksichtigen.
� Um auch das Umsteigen zwischen den einzelnen Buslinien während des
Anschlusssterns in der SVZ sicherstellen zu können, sind bei der Gestal-
tung des Marktplatzes entsprechende räumliche Kapazitäten auch für zu-
künftige Planungen vorzuhalten. Dies bezieht sich auch auf die behinde-
rungsfreie Vorbeifahrt an stehenden/ wartenden Bussen.
Zuständigkeit Abstimmung zwischen Stadt Offenbach, NiO und OVB
Priorisierung Anschlüsse
Hintergrund Da verschiedene Linien an mehreren Verknüpfungspunkten gebunden sind,
können definierte Umsteigezeiten nicht immer an allen Verknüpfungspunkten
eingehalten werden. Im Rahmen der linienscharfen Betrachtung sind daher Prio-
ritäten in der Anschlussbildung festzulegen.
Planungsansatz Durch die Linienführungen und das umzusetzende Bedienungsangebot bestehen
im Tagesverkehr für den Stadtbusverkehr kaum maßgebliche Hinweise zur Be-
rücksichtigung in der Fahrplangestaltung. Prinzipiell sind Anschlusssituationen
entsprechend den Umsteigezeiten des Anforderungsprofils umzusetzen.
Während der Schwachverkehrszeit ist ein Anschlussstern an der zentralen Um-
steighaltestelle Marktplatz zu realisieren. Hierbei liegt die Priorität auf dem An-
schluss mit der S-Bahn von/ nach Frankfurt sowie den Stadtbuslinien unterein-
ander. Somit wird eine Verbindung aller Stadtteile miteinander und mit Frankfurt
sichergestellt.
Zuständigkeit Abstimmung zwischen NiO und OVB
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 127
Fahrgastinformationen beim Umsteigen
Hintergrund Anmerkung aus Arbeitskreis
Erleichterung des Zugangs zum ÖPNV
Planungsansatz � Ausweitung DFI an mindestens allen Verknüpfungspunkten, darüber hin-
aus sind weitere nachfragestarke Haltestellen mit DFIs auszustatten. Die
Anzeige von Echtzeitinformationen trägt zu einer weiteren Verbesserung
der Kundeninformation bei.
� Die Orientierung an Umsteigehaltestellen ist durch wegweisende Beschil-
derung, leicht verständliche Lagepläne und ggf. gestalterische Maßnahmen
beizubehalten bzw. soweit notwendig zu verbessern. Dies betrifft insbe-
sondere die zentrale Umsteigehaltestelle Marktplatz sowie Hauptbahnhof,
wo entsprechende Maßnahmen vor, während und nach dem Umbau ergrif-
fen werden müssen.
� Die bemängelte Sichtbarkeit der Umsteigesituation an dem Verknüpfungs-
punkt August-Bebel-Ring/ Stadtgrenze soll durch zwei Aspekte verdeut-
licht/ verbessert werden.
• Der Verknüpfungspunkt August-Bebel-Ring/ Stadtgrenze soll mit dyna-
mischer Fahrgastinformation ausgestattet werden.
• Dabei ist von Bedeutung, dass sowohl die Abfahrten der Stadtbuslinien
Offenbachs, der Regionalbuslinien wie auch der Straßenbahnen der
traffiQ integriert werden.
� Die Bereitstellung aktueller Informationen vor und während der Fahrt soll
verbessert bzw. gepflegt werden. Unter anderem soll das Anzeigen von
Anschlussmöglichkeiten im Bus geprüft werden.
Zuständigkeit OVB, traffiQ
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 128
Handlungsfeld Anpassungen in der Infrastruktur (verbunden mit ÖPNV-Angebot)
Im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld ÖPNV-Ausbau sind Anpassungen in der Infrastruktur notwendig.
Umbenennung von Haltestellen
Hintergrund Die Umbenennung von Haltestellen dient der besseren Zuordnung.
Planungsansatz Im Zuge der bestehenden Planung sind folgende Haltestellen umzubenennen:
� Die Haltestellenpositionen der aktuellen Haltestelle städtisches Altenheim
werden in Seniorenzentrum bzw. Hessenring umbenannt.
Zuständigkeit Stadt Offenbach
Einrichtung von neuen Haltestellen
Hintergrund Die Einrichtung bzw. Verlegung von Haltestellen dient der Verbesserung der
Erschließungsqualität bzw. der Anbindung von Entwicklungsgebieten.
Planungsansatz Im Zuge der bestehenden Planung sind folgende Haltestellen einzurichten:
� Amsterdamer Str. (2 Haltepositionen)
� Warschauer Str. (2 Haltepositionen im Rahmen Umbau Kaiserlei)
� Inselsteg (2 Haltepositionen im Rahmen Hafenerschließung)
� Friedensstr. (2 Haltepositionen)
� Ketteler Krankenhaus (Obere Grenzstraße, 2 Haltepositionen bereits in
Haltestellenkonzept III enthalten)
� Feuerwache (Obere Grenzstraße, 1 Halteposition bereits in Haltestellen-
konzept III enthalten)
� Mühlheimer Str. (stadteinwärts, Gegenhaltestelle, 1 Halteposition voraus-
sichtlich erst nach 2022 relevant)
� An den Eichen Nord (Endhalt im Rahmen Erschließung An den Eichen)
� Anhalter Str. (1 Halteposition bereits in Haltestellenkonzept III enthalten)
� E.-Reuter-Schule (Endhalt bereits in Haltestellenkonzept III enthalten)
� Schloßstraße (In Abhängigkeit zum Beschluss Marktplatzumbau, Gegen-
haltestelle, 1 Halteposition)
Bei der Neueinrichtung von Haltestellen ist eine vollständig barrierefreie Gestal-
tung herzustellen.
Zuständigkeit Stadt Offenbach
Im Rahmen der Entwicklung des Alessa-Geländes sind weitere Haltestellen im Bereich Kühmühlgraben und auf der Mühlheimer Str. vorzusehen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 129
Verlegung von Haltestellen
Hintergrund Die Einrichtung bzw. Verlegung von Haltestellen dient der Verbesserung der
Erschließungsqualität bzw. der Anbindung von Entwicklungsgebieten.
Planungsansatz Im Zuge der bestehenden Planung sind folgende Haltestellen zu verlegen:
� Wetterpark (Teilhaltestelle, Ausstiegshaltestelle von Obere Grenzstraße
auf Goerdeler Str.)
� Spessartring (Verlegung und gegebenenfalls Umbenennung zu Polizeiprä-
sidium)
� C.-Ulrich-Brücke
� Hafenbrücke
� Nordring
� Waldhof S-Bahn (Erweiterung der Haltestelle um eine Wendeanlage, so-
weit realisierbar)
� Mainpark (stadteinwärts)
Bei der Verlegung der Haltestellen ist eine vollständig barrierefreie Gestaltung
herzustellen.
Zuständigkeit Stadt Offenbach
Andienung von existierenden Haltestellen
Hintergrund Im Rahmen der Maßnahmenkonzeption des vorherigen NVP wurden bereits
Haltestellen auf dem Mainzer Ring barrierefrei hergestellt. Jedoch ist eine Um-
setzung der Linienführung über den Mainzer Ring bis heute auf Grund der feh-
lenden Besiedlung ausgeblieben.
Planungsansatz Im Zuge der bestehenden Planung werden die bereits hergestellten Haltestellen
angedient. Entsprechend sind diese mit den notwendigen Informationen zu be-
stücken. Es handelt sich um folgende Haltestellen auf dem Mainzer Ring:
� H.-Böckler-Siedlung
� Sportzentrum Bürgel
� Anneliese-Heikaus-Str.
� Schönbornstr.
� Eppsteiner Str.
Zuständigkeit OVB
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 130
Wegfall von Haltestellen
Hintergrund Im Rahmen der Umsetzung der Angebotskonzeption werden zukünftig Haltestel-
len nicht weiter bedient werden.
Planungsansatz Folgende Haltestellen werden nicht mehr bedient werden und sind entsprechend
nicht barrierefrei auszubauen:
� Am Wiesengrund
� Landgrafenstraße
� Endhaltestelle/Wendeschleife Wetterpark
� Kaiserlei S-Bahn Westseite (Haltestelle im Kreisel)
Zuständigkeit Stadt Offenbach
Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
Hintergrund Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV. Bereits heute sind rund 70% der be-
stehenden Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut.
Planungsansatz Bis auf die Haltestellen Forsthaus Geißfeld und Gasthof Wildhof sind alle Halte-
stellen im Stadtgebiet Offenbach vollständig barrierefrei auszubauen. Die bereits
im Haltestellenkonzept vorgesehenen Haltestellen zum vollständigen barriere-
freien Ausbau sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Auch bei der Neueinrichtung von Haltestellen ist die barrierefreie Gestaltung zu
herzustellen.
Zuständigkeit Stadt Offenbach
Einrichtung neuer Wendeanlagen
Hintergrund Im Rahmen der Umsetzung der Angebotskonzeption wird die Einrichtung neuer
Wendeanlagen aufgrund verkehrlicher sowie betrieblicher Zwänge notwendig.
Planungsansatz Für folgende Bereiche ist die Einrichtung von Wendeanlagen vorgesehen:
� Kaiserlei
� An den Eichen Nord
� Waldhof S-Bahn
Bei der Einrichtung der Wendeanlagen sind sowohl auf die Anforderungen, die
aus Pausen sowie aus Wenden entstehen zu beachten.
Darüber hinaus sollen für eine mögliche Einrichtung einer Ladestation für den
Elektroantrieb der Busflotte Leerrohre vorgehalten werden.
Zuständigkeit Stadt Offenbach
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 131
Pflege und Verbesserung von Beschleunigungsmaßnahmen
Hintergrund Um den ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr attraktiv zu gestalten, sind
kurze Fahrzeiten vorzuhalten. Durch geeignete Maßnahmen sind die Fahrzeiten
im ÖPNV zu beschleunigen bzw. die bereits bestehenden Beschleunigungen zu
pflegen.
Planungsansatz Die bestehenden Maßnahmen zur Busbeschleunigung sind fortzuführen und
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Kontrolle
der Qualität der Lichtsignalbeeinflussung. Sofern im laufenden Betrieb regelmä-
ßige Fahrzeitverlängerungen auf bestimmten Strecken und an Knotenpunkten
auftreten, sind geeignete Beschleunigungsmaßnahmen zu prüfen, z. B. durch:
� Busspuren
� LSA-Beeinflussung
� Alternative Linienwege
� Freigabe von Wegen, die für den Pkw-Verkehr gesperrt sind
Aktuell wird die Technik zur Beeinflussung der LSA umgerüstet. Die Optimierung
durch Hardwareaufrüstung (Detektionserweiterung) der verkehrsabhängigen
Anlagen findet im Rahmen der Anlagenpflege abhängig von Erneuerungsmaß-
nahmen, Bauvorhaben und anderen Projekten sukzessive statt. Im Zuge der
Anlagenpflege kann es auch notwendig werden bisher noch nicht verkehrsab-
hängige Anlagen mit Detektion auszurüsten und sie somit ebenfalls verkehrsab-
hängig zu steuern. Anlage 3 zeigt die durch die Angebotskonzeption betroffenen
Knotenpunkte, die eine Anpassung der LSA-Steuerung erfordern. Einige Kno-
tenpunkte werden bereits durch laufende Maßnahmen abgedeckt, welche farb-
lich gekennzeichnet sind.
In Abhängigkeit zum Beschluss Marktplatzumbau. Eventuell Einrichtung einer
Busspur auf der Mainstraße.
Zuständigkeit Stadt Offenbach, OVB
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 132
Handlungsfeld Mobilstationen - Intermodale Verknüpfung
Dieses Handlungsfeld trifft Aussagen zu Lage und Ausstattung von Mobilstationen als Orte intermodaler Verknüpfung.
Damit die Verknüpfung von ÖV und weiteren Mobilitätsangeboten gut funktioniert und nachgefragt wird, sind die bestehenden Angebote bedarfsgerecht herzustellen bzw. im Sinne einer angebotsorientieren Planung neu herzustellen.
Durch eine einheitliche Gestaltung der Verknüpfungspunkte als 'Mobilstationen' tragen die dermaßen weiterentwickelten Haltestellen des ÖPNV mit einer attraktiven und nachfrageorientierten Ausstattung (vgl. Kapitel 6.3.8) zu einer Stärkung des Umwelt-verbunds insgesamt bei.
B+R, Leihfahrräder, Leih-Pedelecs und elektrisch betriebene Leih-Autos ergänzen mit Carsharing den ÖPNV und schaffen gemeinsam mit dem ÖPNV ein universelles Mobi-litätsangebot. Information, Tarif und Vertrieb sollen hierfür regional einheitlich weiter integriert werden.
Mobilstation – intermodale Verknüpfung
Hintergrund Ertüchtigen von Haltestellen entsprechend dem Konzept zu qualifizierten Ver-
knüpfungspunkten mit weiteren Mobilitätsangeboten.
Planungsansatz
Im Zusammenhang mit den übrigen Handlungsfeldern sind wichtige Verknüp-
fungspunkte als Mobilstationen zu qualifizieren. Dabei kann der Gestaltungsan-
satz der eMobilstationen aufgegriffen werden.
Mobilstationen sollten dort eingerichtet werden, wo bereits heute ein deutlicher
Verknüpfungsbedarf besteht oder dieser aufgrund einer hohen Anzahl an ein-
und aussteigenden Personen zu vermuten ist.
Neben einer hochwertigen und umfassenden Ausstattung der Haltestelle an sich,
finden sich an Mobilstationen bedarfsgerechte Angebote zum Parken (P+R, B+R)
sowie Sharingangebote (FVS, CS) und eMobilitätsangebote.
Die Ausstattung einer Mobilstation im Detail bestimmt sich dabei in erster Linie
aus der Nachfrage, im Falle von Überlastung eines Angebotes sollte entspre-
chend nachgerüstet werden.
Zudem unterscheiden sich Mobilstationen durch ihre einprägsame Gestaltung
von herkömmlichen Haltestellen und dienen damit auch dem Marketing.
Verbesserung
� der Nutzbarkeit weiterer Mobilitätsangebote,
� der Erschließung von Randgebieten außerhalb der Hauptnachfragezeiten
und der Entlastung von Hauptverbindungen.
Einen Überblick über die bestehenden und empfohlenen Erweiterungen an Mobi-
litätsangeboten gibt nachfolgende Tabelle.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 133
weitere Mobilitätsangebote
Verknüpfungspunkte B+R/ Fahr-
radparken FVS CS P+R eMobilität
S-Bhf. Bieber Bestand Bestand prüfen Bestand
Bhf. Offenbach Ost Bestand Bestand prüfen Bestand
Hauptbahnhof Südseite Bestand prüfen prüfen
Hauptbahnhof Nordseite Bestand Bestand Bestand
Kaiserlei West Bestand Bestand prüfen
Kaiserlei Ost Bestand Bestand prüfen
Ledermuseum Bestand Bestand
Marktplatz (Berliner Stra-ße)
Bestand Bestand Bestand Bestand
Marktplatz (Rathaus) Bestand Bestand prüfen
SN
PV
-Hal
test
elle
S-Bhf. Waldhof Bestand Bestand
An den Eichen prüfen geplant
Bahnüberführung Wald-straße
prüfen prüfen prüfen
Carl-Ulrich-Brücke Bestand Bestand prüfen ab Juni 17
Europaplatz Bestand prüfen prüfen
Hessenstraße prüfen prüfen
Humboldtstraße/ Wald-straße
prüfen prüfen prüfen
Klinikum Bestand prüfen
Kurhessenplatz prüfen geplant
neuer Friedhof prüfen prüfen
Ostendplatz (Bieber) Bestand ab Juni 17
Stadion Bieberer Berg Bestand prüfen prüfen
Bu
shal
test
elle
Stadthalle OF Waldstraße Bestand prüfen prüfen geplant
Erläuterung: Bestand: Am Verknüpfungspunkt ist ein Angebot vorhanden
prüfen: am Verknüpfungspunkt gibt es dieses Angebot nicht, der Standort wäre aber po-
tentiell geeignet
Zuständigkeit Stadt Offenbach, NiO
Einen Überblick über Standorte von Mobilstationen gibt die Karte 11 (ergänzendes Mobilitätsangebot). Der Bedarf der Angebote wird im Folgenden je Verkehrsart be-schrieben.
Park + Ride
Hintergrund Unter Berücksichtigung der Herkunftsorte der P+R-Nutzenden ist insbesondere
zu ermitteln, inwieweit eine verstärkte Vermarktung lokaler Busangebote oder
Bike+Ride-Angebote eine Alternative zur kosten- und flächenintensiven Schaf-
fung neuer Park+Ride-Stellplätze sein können.
Planungsansatz Planungsziel ist die Schaffung wohnortnaher P+R-Angebote im Umland, um den
ÖPNV-Anteil intermodaler Wege zu erhöhen und ein Unterlaufen des Tarifs zu
vermeiden. Hierfür ist ein regionales P+R-Konzept im Rahmen der Erarbeitung
des Regionalen Nahverkehrsplans des RMV in Zusammenarbeit mit den be-
nachbarten Landkreisen anzustreben.
Zuständigkeit Stadt und Kreis Offenbach, ivm, NiO, KVG
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 134
Bike + Ride - Fahrradparken
Hintergrund Im Sinne einer Grunddaseinsvorsorge sollte die Kapazität ausreichend, die Qua-
lität gut und die Anlage größtenteils überdacht sein. Auf eine sichere und direkte
Zuwegung ist zu achten.
Planungsansatz Radverkehrsförderung ist Angebotsplanung. Es reicht daher nicht, die bereits
heute vorhandene Gesamtnachfrage abzudecken. Vielmehr müssen Kapazitäts-
reserven für künftige B+R-Kunden mittelfristig mitgedacht werden. Durch das
Aufstellen hochwertiger B+R-Anlagen vermag Verkehrsverlagerungen zu initiie-
ren, sowohl in Bezug auf die Gesamtfahrt (ÖV+Rad statt Pkw) als auch für den
Vor- und Nachlauf (mit Rad statt Pkw zum Bf.). Ein allgemein anerkanntes Ver-
fahren zur Berechnung des B+R-Potenzials gibt es nicht.
Das Angebot an Bike+Ride-Anlagen sollte daher entsprechend der festgestellten
Bedarfe überplant werden. Insbesondere an den S-Bahn-Stationen und am
Hauptbahnhof ist zu prüfen, ob die vorhandenen Abstellanlagen nach Kapazität
und Qualität ausreichen. Ferner sollten auch an Bushaltestellen in Stadtberei-
chen mit Erschließungsdefiziten einfache, kleinere Abstellanlagen für Fahrräder
vorgesehen werden.
Das B+R-Potenzial wurde auf Grundlage der Erhebung (Auslastung B+R, Wild-
parken), der Anzahl an Ein- und Aussteiger (10%-Regel) (Stand 2012) sowie z.
B. geplanter Entwicklungen abgeschätzt (Anlage 4), einen Überblick gibt nach-
folgende Tabelle.
Was das ergänzende Aufstellen von Fahrradboxen anbelangt, kann als Faust-
formel ab einem festgestellten B+R-Potenzial von etwa 100 Nutzern davon aus-
gegangen werden, dass etwa 5% des B+R-Bedarfs als Radboxen realisiert wer-
den sollte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächenverhältnisse. Im
Stadtgebiet als Standorte zu prüfen wären Kaiserlei-Ost, Marktplatz und Leder-
museum. Dabei ist insbesondere auf eine gute Positionierung und städtebauli-
che Einbindung zu achten. Im Stadtgebiet ergibt sich zusammenfassend folgen-
des Bild für den Bedarf an B+R-Anlagen an den betrachteten Verknüpfungshal-
testellen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 135
vorhandene An-lage
Be-darf B+R/
Verknüpfungspunkt Kapa-zität
Quali-tät
Witte-rungsschut
z
Fahr-rad-par-ken
Maßnahmenvorschläge (M), Prüfaufträge (P), Bemerkungen
- Angebot nicht qualitätsvoll (Witte-rungs- und Diebstahlschutz) --> Standort prüfen Bhf. Offenbach Ost -- - -- ja - Witterungsschutz vorsehen - erhöhter Bedarf durch Wohn- bzw. Arbeitsplatzerweiterung
Hauptbahnhof Südseite
- + -- ja - Angebot unorganisiert, Witterungs-schutz vorsehen
Hauptbahnhof Nordseite
~ ~ ~ ja - Angebot unorganisiert
Kaiserlei - aktuell Haltestellenumbau - erhöhter Bedarf durch Wohn- bzw. Arbeitsplatzerweiterung
Ledermuseum -- - -- ja - Angebot erweitern, Witterungs-schutz vorsehen, Aufstellung besser organisieren (Fahrradparkhaus?)
- Erweiterung Anlage Marktplatz (Rat-haus)
- + -- / - Angebot mit Witterungsschutz
- Angebot nicht ausreichend, Erweite-rung erforderlich Marktplatz (Berli-
ner Straße) -- ~ -- ja
- Witterungsschutz vorsehen
- Angebot mit Witterungsschutz er-weitern an Nord- und Südzugang zur Station S-Bhf. Bieber ~ + + ja - erhöhter Bedarf durch Wohnge-bietserweiterung
SP
NV
-Hal
test
elle
S-Bhf. Waldhof + + + / - Angebot wird nicht nachgefragt
An den Eichen vrsl. - Angebot testweise herstellen - erhöhter Bedarf durch Wohnge-bietserweiterung
Bahnüberführung Waldstraße
vrsl. - Angebot testweise herstellen
Carl-Ulrich-Brücke + + - / - erhöhter Bedarf durch Wohnge-bietserweiterung
Europaplatz + + - / - Angebot mit Witterungsschutz aus-statten
Hessenstraße vrsl. - Angebot testweise herstellen - erhöhter Bedarf durch Wohnge-bietserweiterung
Humboldtstra-ße/Waldstraße
vrsl. - Angebot testweise herstellen - erhöhter Bedarf durch Wohnge-bietserweiterung
Klinikum vrsl. - Angebot testweise herstellen
Kurhessenplatz vrsl. - Angebot testweise herstellen
Neuer Friedhof vrsl. - Angebot testweise herstellen
Ostendplatz (Bie-ber)
+ ~ - / - Standort prüfen, Witterungsschutz herstellen, bei Einrichtung eMobista-tion mitdenken
Stadion Bieberer Berg
vrsl. - Angebot testweise herstellen
Bu
s-/ S
traB
a-H
alte
stel
le
Stadthalle OF Waldstraße
vrsl. - Angebot testweise herstellen
Zuständigkeit Stadt, NiO
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 136
Carsharing
Hintergrund Carsharing ist eine organisierte, gemeinsame Verwendung von Pkws durch meh-
rere Nutzende. Gegen ein zeit- und/ oder entfernungsabhängiges Entgelt erhält
der Nutzende ein Carsharingfahrzeug, das vom Anbieter unterhalten wird.
Planungsansatz Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Carsharing nutzen. Für
den wirtschaftlichen Betrieb von Carsharing-Stationen sind sowohl Privatkunden
(insbesondere für eine Nutzung abends und am Wochenende) als auch Unter-
nehmen (für die hauptsächliche Nutzung tagsüber) sinnvoll.
� In Zusammenarbeit mit der Stadt und den einschlägigen Anbietern ist das
Carsharing-Angebot (z.Zt. drei Anbieter mit zusammen acht Stationen und
25 Fahrzeugen) auszuweiten.
� Einrichten weiterer Carsharing-Stationen im Stadtgebiet, besonders an
Bahnhöfen, Informationseinrichtungen und wichtigen ÖPNV-Halten sowie in
unmittelbarer Nähe zu Carsharing nutzenden Unternehmen und Verwaltun-
gen.
� Anregen von Kooperationen mit Kunden, die Carsharing dienstlich nutzen
wollen (sog. Ankerkunden); hierzu Gespräche mit möglichen Unternehmens-
kunden im Rahmen eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements, um deren
Fuhrpark zu erweitern oder effizienter zu gestalten. Als Pilotunternehmen
können besonders interessierte Verwaltungen oder solche mit hohem Aus-
strahlungseffekt angefragt werden.
� Prüfen und ggf. Abrufen von Fördermöglichkeiten (Aufbau von Mobilitätssta-
tionen mit verschiedenen Verkehrsmitteln/ Mobilitätsangeboten können nach
der Nationalen Klimaschutzinitiative förderfähig sein).
� Bewerben von privaten Carsharing-Angeboten.
� Controlling nach einem Jahr.
Zuständigkeit Anbieter in Abstimmung mit Stadt und NiO
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 137
Fahrradverleihsystem (FVS)
Hintergrund Fahrradverleihsysteme sind eine Ergänzung für Mobilitätsketten, besonders in
Kombination mit dem ÖPNV, um Teilstrecken des Weges mit dem Fahrrad zu-
rückzulegen. Bei Nutzung von Fahrradverleihsystemen im Vor- und Nachlauf zu
öffentlichen Verkehrsmitteln erübrigt sich eine Mitnahme des eigenen Fahrrads in
Bus und Bahn.
Planungsansatz � Mit Fahrradverleihsystemen werden Fahrräder im öffentlichen Raum oder an
öffentlich zugänglichen Stationen zur Verfügung gestellt. Quantitative Poten-
ziale im Sinne einer Nachfrageprognose können bislang noch nicht vorab be-
stimmt werden, die Nachfrage hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten
ab. Das Fahrradverleihsystem (FVS) soll im regionalen Kontext weiterentwi-
ckelt und ausgebaut werden. Angebote an Leihfahrrädern, Leih-Pedelecs und
Carsharing (elektrisch und konventionell) sollen gemeinsam den ÖPNV er-
gänzen und so mit dem ÖPNV ein universelles Mobilitätsangebot schaffen.
Information, Tarif und Vertrieb sollen hierfür regional einheitlich weiter integ-
riert werden.
Die aktuellen Ausleihzahlen zeigen eine Akzeptanz des Angebots, eine Erweite-
rung des Angebots sollte entsprechend der Nachfrage erfolgen.
Zuständigkeit Stadt, NiO
eMobilität
Hintergrund Durch den Einsatz von E-Mobilität kann die Schadstoff- und Lärmbelastung re-
duziert.
Planungsansatz Elektromobilität und alternative Antriebe werden technologisch laufend weiter-
entwickelt. Dabei ist der Fokus nicht nur auf Busse zu richten, sondern auch auf
Fahrzeuge (Fahrräder, Carsharing, Nutzfahrzeuge) und Anwendungen, die für
intermodale Nutzungen oder ein Mobilitätsmanagement relevant sein können.
Praktisch erprobt ist bereits die eMobilstation am Marktplatz.
Die weiteren eMobil-Stationen sollen entsprechend dem Beschluss im Nordend, am Ostendplatz, am Brunnenweg, am Kurhessenplatz und evtl. An den Eichen hergestellt werden.
Zuständigkeit NiO, Stadt
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 138
Handlungsfeld Mobilitätsmanagement Zielgruppenspezifisches Mobilitätsmanagement
Hintergrund Im Bereich des Mobilitätsmanagements sollen die bestehenden Aktivitäten zur
Förderung eines umfassenden Mobilitätsverständnisses und Mobilitätsverhaltens
fortgesetzt werden. Durch eine übersichtlichere Zusammenstellung der Angebote
sowie eine offensivere Bewerbung sollen die Angebote breiter bekannt werden.
Planungsansatz Unter Berücksichtigung der Herkunftsorte der P+R-Nutzenden ist insbesondere
zu ermitteln, inwieweit eine verstärkte Vermarktung lokaler Busangebote oder
Bike+Ride-Angebote eine Alternative zur kosten- und flächenintensiven Schaf-
fung neuer Park+Ride-Stellplätze sein können. Planungsziel ist die Schaffung
wohnortnaher P+R-Angebote im Umland, um den ÖPNV-Anteil intermodaler
Wege zu erhöhen und ein Unterlaufen des Tarifs zu vermeiden. Hierfür ist ein
regionales P+R-Konzept im Rahmen der Erarbeitung des Regionalen Nahver-
kehrsplans des RMV in Zusammenarbeit mit den benachbarten Landkreisen
anzustreben.
Schulisches Mobilitätsmanagement: Die OVB bietet Schulen ein breites An-
gebot an Unterstützung an:
� Kompetenzverbesserung der ÖPNV-Nutzung und –Nutzungskompetenz bei
Kindern und Jugendlichen durch Busschule, Ausbildung von Busbegleitern,
Versorgen der Schulen mit den Schulmaterialien des RMV.
� Gemeinsame Erstellung mit Schulen und Lehrkräften von Vorschlägen für
Klassen-Tagesausflüge mit dem ÖPNV zu attraktiven und gut erreichbaren
Zielen.
� Zusammenstellung von begleitenden Hinweisen zu Tarifen, Vertriebswegen
und Verhalten bei Gruppenfahrten.
Die enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Mobilitätsmanagement in Kitas
und Schulen“ und eine gemeinsame Ansprache sorgen für eine erhöhte Auf-
merksamkeit.
Betriebliches Mobilitätsmanagement:
Die Beratung und Unterstützung von Firmen
Zuständigkeit Stadt, OVB
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 139
Handlungsfeld Kundenorientierung
Information und Bürgerbeteiligung fortführen
Hintergrund Die in der Stadt Offenbach seit Jahren verfolgte Strategie der frühzeitigen Infor-
mation und Bürgerbeteiligung aller öffentlichkeitsrelevanten Maßnahmen soll
auch im ÖPNV fortgesetzt werden.
Planungsansatz � Der Fahrgastbeirat als unabhängiges Bindeglied zwischen den Fahrgästen
und der NiO ist mit seiner vermittelnden Funktion sowie als Interessenver-
treter der ÖPNV-Nutzer regelmäßig in Planungen einzubeziehen. Die kriti-
sche Begleitung wird durch das Einbringen eigener Ideen ergänzt.
� Werbung und Kommunikation für den ÖPNV haben eine wichtige Rolle für
die Vermarktung des ÖPNV-Angebots in Offenbach. Sie sind daher weiter
intensiv zu betreiben.
� Wesentliche Veränderungen des Liniennetzes und des Fahrtenangebots
sind durch gezielte Informationsmaßnahmen an die ÖPNV-Kunden zu
kommunizieren.
� Zur Verbreitung von ÖV-Informationen in der Öffentlichkeit sollen
• verkehrsintensive Einrichtungen wie Schulen, Kitas, öffentliche Einrich-
tungen, Unternehmen usw. weiterhin regelmäßig mit aktuellen Fahr-
planmedien versorgt werden (z. B. Fahrplanaushänge der nächstgele-
genen Haltestelle(n), Haltestellenumgebungsplan aus dem der Weg zur
Haltestelle ersichtlich ist),
• die Homepage-Tools des RMV, die eine Einbindung der RMV-
Fahrplanauskunft auf den Internetseiten verkehrsintensiver Einrichtun-
gen ermöglichen, verstärkt und gezielt vermarktet werden. Dies betrifft
auch den Internetauftritt der Stadt selbst.
Zuständigkeit NiO, OVB, RMV
Schulung Fahrpersonal
Hintergrund Anmerkung Arbeitskreis und Öffentlichkeit
Planungsansatz Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Schulungen des Fahrpersonals sind
insbesondere auch die Themen Barrierefreiheit und Kundenorientierung intensiv
zu behandeln. Beispielsweise ist das eingesetzte Fahrpersonal dahingehend
regelmäßig zu schulen, damit die barrierefrei ausgebauten Haltestellen ihrer
Funktionalität entsprechend angefahren werden.
Das Fahrpersonal sollte ein Training zum angemessenen, freundlichen, zuvor-
kommenden und hilfsbereiten Umgang mit den Fahrgästen in allen Situationen –
vor allem Stress- und Konfliktsituationen – erhalten.
Zuständigkeit NiO, OVB
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 140
Fortführung Beschwerdemanagement
Hintergrund Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden
Planungsansatz Für den systematischen Umgang mit Beschwerden und Anregungen Kunden ist
das bestehende Beschwerdemanagementsystem fortzuführen. Das System ver-
einfacht die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden, erleichtert ein
Controlling der einzelnen Vorgänge und ermöglicht periodische Auswertungen,
die einen Überblick über inhaltliche und räumliche Schwerpunkte der Beschwer-
den und Anregungen geben.
Durch rasche Klärung, Behebung und Aufgreifen von Anregungen können positi-
ve Effekte in der Kundenbindung entstehen.
Zuständigkeit NiO, OVB
Fortführung Kundenbefragung
Hintergrund Abfrage des Mobilitätsverhaltens und der Kundenbedürfnisse
Planungsansatz Neben dem passiven Beschwerdemanagementsystem ist auch die aktive Kun-
denbefragung ein weiteres wichtiges Element der Kundenorientierung. Daher soll
die kontinuierliche Kundenbefragung weiter fortgeführt werden.
Zuständigkeit NiO, OVB
Barrierefreiheit
Hintergrund Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV
Planungsansatz Die Barrierefreiheit ist bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen grund-
sätzlich zu berücksichtigen.
� Haltestellen: entsprechend des Anforderungsprofils sind alle Haltestellen
unter Beachtung der Ausnahmeregelung barrierefrei zu gestalten. Als ab-
solut Barrierefrei gelten auch Haltestellen die nach bisherigem Standard
mit einer Bordsteinhöhe von 18 cm ausgebaut wurden. Gleichermaßen ist
die barrierefreie Zuwegung der Haltestellen herzustellen.
� Fahrzeuge: Die Grundelemente der Fahrzeuggestaltung und –ausstattung
zur Umsetzung der Zielvorstellung eines barrierefrei zugänglichen ÖPNV
sind in den Standards (Kapitel 6.3.9) beschrieben. Die Einhaltung der
Standards bzw. die Standards selbst sind in der Qualitätsvereinbarung des
Aufgabenträgers mit den Verkehrsunternehmen zu vereinbaren.
� Information/ Kommunikation: Bei Information/ Kommunikation ist prinzipiell
das zwei-Sinne-Prinzip anzuwenden.
Zuständigkeit NiO, OVB, Stadt Offenbach
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 141
Handlungsfeld Tarif
Das Verkehrsangebot der Stadt Offenbach ist in den Verkehrsverbund RheinMain integriert.
Diesem obliegt die Tarifgestaltung. Ein einheitliches Tarifsystem, welches u. a. Umsteigen ohne
erneuten Fahrkartenkauf ermöglicht, liegt der Gestaltung zugrunde.
Tarifreform
Hintergrund Anmerkung aus Arbeitskreis/ Öffentlichkeitsbeteiligung
Optimierung der Problematik der Tarifgrenzen (Tarifgrenzhaltestellen)
Planungsansatz � Auf eine grundlegende Reform des Tarifsystems im RMV-Gebiet im Sinne
einer höheren Marktausschöpfung und besserer Akzeptanz ist hinzuwirken.
� Der RMV plant eine Reform des alten Systems: Damit sollen Preissprünge,
wie etwa zwischen den Nachbarstädten Frankfurt und Offenbach, vermie-
den werden.
• Im April 2016 ist die dreijährige Testphase mit 20.000 Teilnehmenden für
ein neues entfernungsabhängiges Tarifsystem gestartet.
� Zum Schuljahr 2017/ 2018 wird die CleverCard als Ticketangebot für Schü-
ler durch ein hessenweites Schülerticket ersetzt. Für einen Preis von 365
Euro (1€ pro Tag) kann die Schülerjahreskarte erworben werden. Der Gül-
tigkeitsbereich deckt das gesamte Nahverkehrsangebot in Hessen ab.
� Bei den Tarifverhandlungen für die Beamten des Landes Hessen wurde ein
hessenweites Jobticket vereinbart.
Zuständigkeit RMV
Mobilitätskarte
Hintergrund Die regionale Mobilitätskarte des RMV erleichtert die Nutzung von verschiede-
nen Verkehrsmitteln über einen gemeinsamen elektronischen Zugang (eTicket
RheinMain). Aktuell haben Kunden einer RMV-Zeitkarte im Format einer Mobili-
tätskarte u.a. Zugang zu Carsharing, Fahrradverleihsystemen.
Planungsansatz Um die regionale Mobilitätskarte in ihrer Attraktivität zu steigern, ist eine Vielzahl
an Partnern, wie auch eine einfache Anmeldung notwendig.
Zuständigkeit RMV
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 142
Handlungsfeld Umweltbewusstsein
Elektroantrieb
Hintergrund Berücksichtigung der Umweltziele.
Grundsatzbeschluss des OVB-Aufsichtsrats.
In Offenbach wird Elektromobilität als wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen,
klimaverträglichen Stadt- und Verkehrsentwicklung begriffen.
Planungsansatz Um die Mobilität von morgen im dicht besiedelten Ballungsraum sicherzustellen,
soll die gesamte Busflotte schrittweise auf die umweltfreundliche Antriebstechnik
E-Antrieb umgestellt werden.
Ab 2019 sind die ersten Elektrobusse im Linienverkehr einzusetzen (zwei). Im
Vorfeld soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die Aufschluss über
die Leistungs- und Ladekapazitäten auf den Linien bei unterschiedlichen Belas-
tungssituationen und Streckenlängen gibt.
In einem ersten Umsetzungsschritt wird eine Übernachtladung im Fahrzeugdepot
angestrebt, das noch entsprechend technisch zu ertüchtigen ist. Inwieweit später
Schnellladestationen an ausgewählten Endhaltestellen erforderlich werden, soll
die Machbarkeitsstudie aufzeigen. Dank mehrjähriger Erfahrung durch Elektro-
mobilitätsprojekte verfügt das Serviceteam der OVB-Werkstatt bereits über die
nötige Expertise, um Elektrofahrzeuge gleich welcher Größe warten zu können.
Zuständigkeit OVB
Fortführung Monitoring der Emissionen
Hintergrund Berücksichtigung der Umweltziele, insbesondere Luftreinhaltung
Planungsansatz Zum Monitoring der Emissionen stellen die Verkehrsunternehmen weiterhin jähr-
lich der Stadt Offenbach – Bereich Umwelt – Daten der Treibstoffverbräuche und
der Fahrleistungen (Durchschnittswerte für jeden Fahrzeugtyp) und der Abgas-
norm der Fahrzeugflotte für das zurückliegende Kalenderjahr zur Verfügung.
Zuständigkeit OVB
Klimaschutz und Klimaanpassung
Hintergrund Berücksichtigung von Klimaschutzstrategie sowie Klimaanpassungskonzept
Planungsansatz Die Ziele der Klimaschutzstrategie und des Klimaanpassungskonzepts sind auch
für den NVP/ Mobilitätsplan relevant. Für die Zielerreichung sind zahlreiche
Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Mobilitätsangebote in den verschiede-
nen Handlungsfeldern vorgesehen. Um die beschlossenen Ziele erreichen zu
können, bedarf es daher der konsequenten Umsetzung der Maßnahmen des
Mobilitätsplans.
Zuständigkeit Stadt, NiO, OVB
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 143
Handlungsfeld Qualitätskontrolle
Qualitätsmanagement
Hintergrund Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards im ÖPNV
Planungsansatz Wer als Aufgabenträger Verantwortung für die ÖPNV-Bedienung seiner Bürge-
rinnen und Bürger trägt und dafür erhebliche finanzielle Mittel aufwendet, hat
auch zu gewährleisten, dass die vereinbarte Qualität erbracht wird.
Die im Mobilitätsplan (hier insbesondere im Anforderungsprofil) formulierten
Standards und Anforderungen an die Qualität im ÖPNV sollen regelmäßig hin-
sichtlich der Einhaltung und Umsetzung überprüft werden. Hierfür sollen wahr-
heitsgemäße Status- und Qualitätsberichte über die erbrachten Leistungen vor-
gelegt werden und der Erfüllung von Abrechnungspflichten nachgegangen wer-
den. Ferner ist die Kundenzufriedenheit zu untersuchen. Auf Grundlage dieser
Überprüfungen werden ggf. Änderungen der Anforderungen in Abstimmung mit
den jeweiligen Planungsbeteiligten erarbeitet und im Mobilitätsplan nach ent-
sprechendem Beschluss aufgenommen.
Zuständigkeit NiO, OVB
Haltestellenqualitätskontrolle (Haltestellenbeauftragter)
Hintergrund Qualität und Sauberkeit der Haltestellen als Aushängeschild des ÖPNV
Planungsansatz Mit der Funktion des Haltestellenbeauftragten wird seit Juli 2011 für die Qualität
und Sauberkeit der Bushaltestellen Sorge getragen und der Zustand der S-Bahn-
Haltestellen vierteljährlich überprüft und die Daten dem RMV zur Verfügung ge-
stellt. Diese Aktivitäten werden weiter fortgesetzt.
Der Erfolg des Konzepts sollte anhand halbjähriger Qualitätsberichte verifiziert
werden. Anhand der praktischen Erfahrungen des Haltestellenbeauftragten soll
ferner geprüft werden, welche flankierenden Maßnahmen ergriffen werden kön-
nen, um die Qualität der Haltestellen zu verbessern.
Auf RMV und DB Station & Service ist dahingehend hinzuwirken, dass die
Schienenverkehrsstationen in ähnlicher Qualität gepflegt werden.
Zuständigkeit NiO
8.2 Festlegung der Verkehrsbedienung - Liniensteckbriefe
Die nachfolgend dargestellten Liniensteckbriefe konkretisieren die Handlungsfelder der Ange-
botskonzeption. Die Linienführungen sowie die neu einzurichtenden Haltestellen sind ebenfalls
der Karte 10 (Angebotskonzept) zu entnehmen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 144
Linie 101 (Waldhof-) Bieber – Tempelsee – Stadthalle – Friedrichsring – Hum-boldtstr./ Buchhügelallee – Marktplatz – Bürgel – Schloßpark (-Biebernseeweg)
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Verlängerung der Linie von der Endhaltestelle Markwaldstraße bis zur neu einzurich-tenden Endhaltestelle S-Bahn Waldhof.
� Abschnittsweise Verdichtung des Angebots Mo-Fr zu Hauptnachfragezeiten � Verdichtung des Angebots Mo-Sa in der NVZ (T15) � Evt. Änderung des Linienverlaufs im Abschnitt Bürgel Richtung Marktplatz, über Main-
straße und Schloßstraße46 � Wegfall des Linienwegs über Büchhügelallee und Spessartring in der SVZ � Verlängerung des Bedienungszeitraums
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
S-Bahn-Station Waldhof – Markwaldstr. – Ottersfuhrstr. – Schutzbaumstr. – Waldhofstr. – Nahestr. – Bremer Str. – Oberhofstr. – (Flurstr. – Hamburger Str.) – Geschwister-Scholl-Schule – Erich-Ollenhauer-Str. –, Waldschule – Wilhelm-Schramm-Str. – Stadthalle – E.-v.-Rochow-Str. – Offenbach Post, Humboldtstr. – Friedrichsring – Friedensstr. – Bahnüber-führung Waldstr. – Marktplatz – Schloßstr. – Mainpark – Diakoniezentrum – Hafenbahn –Bildstockstr. – Alicestr. – Hessenstr. – Arendstr.- Hans-Böckler-Siedlung –Ernst-Reuter-Schule – Kurhessenstr.- Kurhessenplatz – Marstallstr. – Schloßpark – Biebernseeweg
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 4:30 Uhr - 02:00 Uhr
Sa ca. 4:30 Uhr - 02:00 Uhr
So/ Fe ca. 8:00 Uhr – 02:00 Uhr
Bedienungsangebot
Geschwister-Scholl-Schule –Schloßpark/ Bie-bernseeweg
S-Bahn-Station Waldhof – Geschwister-Scholl-Schule
� Mo-Fr: TVZ T7,5/T10 NVZ T15, SVZ T30
� Sa: TVZ T10/T15, NVZ T15 SVZ T30
� So: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
Mo-Fr: TVZ T15/T20 NVZ T30 SVZ T30
� Sa: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
� So/ Fe: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
Maßgebliche Hinweise zur Fahrplangestaltung
Verknüpfung � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Marktplatz (Priorität von/ nach Frankfurt) � Waldhof S-Bahn-Station � Buslinien an der Haltestelle Marktplatz � Buslinie 104 an der Haltestelle Stadthalle (auch OF-38) oder Eberhard-v.-Rochow-Str. � Buslinie 107 an der Haltestelle Humboldtstr./ Waldstraße
Infrastruktur und Betrieb
� Einrichtung und Bedienung Wendemöglichkeit S-Bahn Waldhof � Einrichtung Gegenhaltestelle Schloßstraße und Herstellung Busspur Mainstraße � Fahrzeugeinsatz: Standardgelenkbus
46
In Abhängigkeit zum Beschluss Marktplatzumbau.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 145
� bei Überflutung (z.B. durch Starkregenereignisse) der Schloßstraße ist eine alternative Linienführung zu prüfen
Linie 102 (Bieber Industriegebiet) – Bieber – OF-Ost – Hauptbahnhof – Theater/ Messe – Nordend – Goethering – Fachackerweg – Kaiserlei
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Verlängerung der Kurzfahrten der Linie von der Endhaltestelle Markwaldstraße bis zur neu einzurichtenden Endhaltestelle S-Bahn Waldhof.
� Verdichtung des Angebots Mo-Sa in der NVZ (T15) � Verlängerung des Bedienungszeitraums
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
Industriegebiet – Carl-Legien-Str. – O.-Scheugenpflug-Str. – S-Bahn-Station Waldhof – Markwaldstr. – Ottersfuhrstr. – Schutzbaumstr. – Waldhofstr. – Nahestr. – Ostendplatz – Am Rebstock – Grazer Str. –Stadion Bieberer Berg – Heusenstammer Weg – Rhönstr. – Offenbach Ost – Hebestr. – Kasernenstr. – Tempelseestr. – Bahnüberführung Waldstr. – Hauptbahnhof – Justizzentrum – Kaiserstr. – Theater/Messehallen – Taunusstr. – Lud-wigstr. – Andréstr. – Goethering – Kaiserlei, Kaiserleistr – Fachackerweg – Amsterdamer Str. – S-Bahn Kaiserlei (West)
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 4:30 Uhr - 2:00 Uhr
Sa ca. 4:30 Uhr - 2:00 Uhr
So/ Fe ca. 8:00 Uhr - 2:00 Uhr
Bedienungsangebot
S-Bahn-Station Waldhof – Kaiserlei (West) Bieber Industriegebiet –S-Bahn-Station Waldhof
� Mo-Fr: TVZ T15 NVZ T15 SVZ T30
� Sa: TVZ T15 NVZ T15 SVZ T30
� So/Fe: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
� Mo-Fr: T15/T30 (ca. 6:00-9:30, 12:30-14:30, 15:30-19:00, 21:30- 22:30)
� Sa: T15/T30 (ca. 6:00-7:00 Uhr, 14:00-14:30, 21:30-22:30)
� So/ Fe: T30 (ca. 13:30-14:30, 21:30-22:30)
Maßgebliche Hinweise zur Fahrplangestaltung
Verknüpfung � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Offenbach Ost � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Waldhof S-Bahn-Station � SPNV an der Haltestelle Hauptbahnhof � Buslinien 101 und 105 an der Haltestelle Bahnüberf. Waldstraße � Buslinie 103/ 106/ 107/ 108 an der Haltestelle OF-Ost (von/ nach An den Ei-
chen/Bürgel) � Buslinien 104 und 106 an der Haltestelle Hauptbahnhof Taktangebot � Die Linien 104 und 102 ergänzen sich im Abschnitt Theater/ Messehallen – Goethering
bzw. Kaiserlei zu einem 7,5-Minutentakt � Anpassung an Schichtzeiten ggfs. erforderlich
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 146
Infrastruktur und Betrieb
� Einrichtung und Bedienung Wendemöglichkeit S-Bahn Waldhof � Bedienung der neuen Haltestelle Amsterdamer Str. (Einrichtung nicht an Kaiserleibau-
arbeiten gekoppelt, im Vorlauf als Provisorium) � Fahrzeugeinsatz: Standardgelenkbus
Linie 103 Frankfurt, Prüfling – A.-Bebel-Ring – Marktplatz – OF-Ost – An den Ei-chen
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Verlängerung der Linie von der Haltestelle Eibenweg zur neuen Endhaltestelle An den Eichen-Nord
� Verlängerung des Bedienungszeitraums � Wegfall der Bedienung der Haltestellen Landgrafenstraße, Landgrafenring, Lichtenplat-
tenweg und Ketteler Krankenhaus in der SVZ
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
Frankfurt, Prüfling – Bornheim Mitte – Saalburg-/ Wittelsbacherallee – Eissporthalle/ Festplatz – Warschauer Str. –Amsterdamer Str. – S-Bahn Kaiserlei (West) – S-Bahn Kai-serlei (Ost) – Max-Willner-Platz –August-Bebel-Ring – Deutscher Wetterdienst – Lud-wigstr./ Ledermuseum – Kaiserstr. – Rathaus – Marktplatz – Wilhelmsplatz – Finanzamt – Bahnüberführung Bieberer Str. – Grenzstr. – Rhönstr. – Offenbach Ost – Mühlheimer Str. –Rohrmühle – Danziger Str. – Karl-Herdt-Weg – Neuer Friedhof/ Ulmenstr. – Eibenweg – An den Eichen Nord
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 4:30:00 Uhr - 2:00 Uhr
Sa ca. 4:30 Uhr - 2:00 Uhr
So/ Fe ca. 8:00 Uhr - 2:00 Uhr
Bedienungsangebot
Frankfurt, Prüfling – An den Eichen Nord
� Mo-Fr: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
� Sa: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
� So/ Fe: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
Maßgebliche Hinweise zur Fahrplangestaltung
Verknüpfung � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Marktplatz (Priorität von/ nach Frankfurt) � S-Bahn-Linien an der Haltestelle OF-Ost � S-Bahn-Linien an der Haltestelle S-Bahn Kaiserlei Westseite � U-Bahn-Linie an der Haltestelle Eissporthalle/ Festplatz � Straßenbahnlinie an der Haltestelle Bornheim Mitte � Straßenbahnlinien an der Haltestelle A.-Bebel-Ring (Offenbach Stadtgrenze) � Buslinien an der Haltestelle Marktplatz � Buslinie 107 an der Haltestelle OF-Ost Taktangebot � Die Linien 103 und 120 ergänzen sich im Abschnitt August-Bebel-Ring – Karl-Herdt-
Weg zu einem 15-Minutentakt
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 147
Infrastruktur und Betrieb
� Einrichtung und Bedienung der Wendeschleife An den Eichen-Nord � Fahrzeugeinsatz: Standardsolobus, in Sonderfällen Standardgelenkbus
Linie 104 S-Bahn Kaiserlei West – A.-Bebel-Ring – Marktplatz – Lauterborn – E.-v.-Rochow-Str. (- S-Bahn-Station Bieber Bahnhof)
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Verdichtung des Angebots Mo-Sa in der NVZ (T15) � Abschnittsweise Verdichtung des Angebots Mo-Fr zu Hauptnachfragezeiten (T7,5) � Verlängerung des Bedienungszeitraums � Wegfall der der Bedienung der Haltestellen Klinikum Offenbach West, Dickstraße,
Odenwaldring in der SVZ
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
S-Bahn Kaiserlei (West) – Amsterdamer Str. – Warschauer Str. – Strahlenbergerstr. – Goethering – Lilistr. – Ludwigstr. – Theater/ Messehallen – Rathaus – Marktplatz – Haupt-bahnhof – Tulpenhofstr. – Klinikum – Arndtstr. – Beethovenschule –August-Bebel-Schule – Europaplatz – Anton-Bruckner-Str. – Lauterbornschule – Anne-Frank-Schule – Ostpreu-ßenstr. – Dietzenbacher Str. – Neusalzer Str. – Pommernstr. – E.-v.-Rochow-Str. –Stadthalle – Wilhelm-Schramm-Str. – Waldschule –Erich-Ollenhauer-Str. – Geschwister-Scholl-Schule – Oberhofstr. – Bremer Str. – Ostendplatz – S-Bahn-Station Bieber
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 4:30 Uhr - 2:00 Uhr
Sa ca. 4:30 Uhr - 2:00 Uhr
So/ Fe ca. 7:30 Uhr - 2:00 Uhr
Bedienungsangebot
S-Bahn Kaiserlei (West) – Pommernstr. (E.-v.-Rochow-Str.)
� Mo-Fr: TVZ T15 NVZ T15 SVZ T30
� Sa: TVZ T15 NVZ T15 SVZ T30
� So/ Fe: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
Verdichtung des Angebots zwischen Markt-platz - A.-Bruckner-Str. � Mo-Fr:
T7,5 (ca. 6:30-8:30h und 13:00-18:30h)
Pommernstr. - S-Bahn-Station Bieber
� Mo-Fr: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
� Sa: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
� So/ Fe: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
Verdichtung des Angebots � Mo-Fr:
T15 (ca. 06:00-09:00h und 15:00-19:00h)
Maßgebliche Hinweise zur Fahrplangestaltung
Verknüpfung � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Kaiserlei-Westseite � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Marktplatz (Priorität von/ nach Frankfurt) � SPNV an der Haltestelle Hauptbahnhof
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 148
� S-Bahn-Linien an der Haltestelle Bieber S-Bahnhof � Buslinien an der Haltestelle Marktplatz � Buslinie 107 an der Haltestelle Europaplatz Taktangebot � Die Linien 104 und 102 ergänzen sich im Abschnitt Theater/ Messehallen – Goethering
bzw. Kaiserlei zu einem 15-Minutentakt. � Die Linien 104 und 105 ergänzen sich auf der Fahrtrelation Lauterborn – City zu einem
7,5-Minutentakt.
Infrastruktur und Betrieb
� Einrichtung und Bedienung der Wendeschleife Kaiserlei � Bedienung der neuen Haltestelle Warschauer Str. und Amsterdamer Str. Einrichtung
und Bedienung Wendeschleife S-Bahn Waldhof sofern realisierbar � Bedienung der neuen Haltestelle Amsterdamer Str. (Einrichtung nicht an Kaiserleibau-
arbeiten gekoppelt, im Vorlauf als Provisorium) � Fahrzeugeinsatz: Standardsolobus, Standardgelenkbus
Linie 105 Rosenhöhe – Lauterborn – Friedrichsring – Wilhelmsplatz – Marktplatz
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Verdichtung des Angebots Mo-Sa in der NVZ (T15) � Abschnittsweise Verdichtung des Angebots Mo-Fr zu Hauptnachfragezeiten (T7,5) � Verlängerung des Bedienungszeitraums
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
Sportzentrum Rosenhöhe– BSC-Sportplatz – Gravenbruchweg –Anne-Frank-Schule – Lauterbornschule – Anton-Bruckner-Str. – Europaplatz – August-Bebel-Schule –Ring Center – Senefelderstr. – Haydnstr. – Friedrichsring – Friedensstr. – Bahnüberführung Waldstr. – Wilhelmplatz – Marktplatz/ Berliner Str.
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 5:00 Uhr - 2:00 Uhr
Sa ca. 5:00 Uhr - 2:00 Uhr
So/ Fe ca. 8:00 Uhr - 2:00 Uhr
Bedienungsangebot
Rosenhöhe, Sportzentrum – OF Marktplatz
� Mo-Fr: TVZ T15 NVZ T15 SVZ T30
� Sa: TVZ T15 NVZ T15 SVZ T30
� So/ Fe: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
Verdichtung des Angebots zwischen A. –Bruckner-Str – Marktplatz � Mo-Fr:
T7,5 (ca. 6:30-9:00 und 13:00-18:30)
Maßgebliche Hinweise zur Fahrplangestaltung
Verknüpfung � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Marktplatz (Priorität von/ nach Frankfurt) � Buslinien an der Haltestelle Marktplatz
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 149
� Buslinie 108 an der Haltestelle Friedrichsring � Buslinie 107 an der Haltestelle Europaplatz Taktangebot � Die Linien 104 und 105 ergänzen sich auf der Fahrtrelation Lauterborn – City zu einem
7,5-Minutentakt.
Infrastruktur und Betrieb
� Fahrzeugeinsatz: Standardgelenkbus
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 150
Linie 106 Caritas/ Buchrainweiher – Klinikum Offenbach – Hauptbahnhof – Markt-platz - OF-Ostbahnhof – Buchhügelallee – Wetterpark
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Änderung des Linienwegs: ab der Haltestelle Feuerwache verkehrt die Linie 106 über die Ahornstraße, Obere Grenzstraße, Goerdelerstr., Rhönstr., Buchhügelallee zum neuen Endpunkt Seniorenzentrum.
� Verdichtung des Angebots Mo-Sa in der NVZ (T15) � Verlängerung des Bedienungszeitraums auf der gesamten Linie
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
Caritas/ Buchrainweiher – Schumannstr. –Merianstr. – Backstraße – Odenwaldring – Dickstr. – Klinikum Offenbach (West) – Tulpenhofstr. – Hauptbahnhof – Marktplatz – Marktplatz/Berliner Str. – Mathildenplatz – Alter Friedhof – Offenbach Ost – Rhönstr. – Feuerwache – Ketteler Krankenhaus – Wetterpark – Goerdeler Str. – Theodor-Heuss-Schule – Buchhügelallee – Hessenring – Seniorenzentrum
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 4:30 Uhr - 2:00 Uhr
Sa ca. 4:30 Uhr - 2:00 Uhr
So/ Fe ca. 8:00 Uhr - 2:00 Uhr
Bedienungsangebot
Caritas - Seniorenzentrum (West)
� Mo-Fr: TVZ T15 NVZ T15 SVZ T30
� Sa: TVZ T15 NVZ T15 SVZ T30
� So/ Fe: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
Maßgebliche Hinweise zur Fahrplangestaltung
Verknüpfung � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Marktplatz (Priorität von/ nach Frankfurt) � S-Bahn-Linien an der Haltestelle OF-Ost � SPNV an der Haltestelle Hauptbahnhof � Buslinien an der Haltestelle Marktplatz � Buslinie 102 an der Haltestelle Hauptbahnhof und OF-Ost/ Rhönstr. � Buslinie 107 an der Haltestelle Odenwaldring
Infrastruktur und Betrieb
� Einrichtung und Bedienung der neuen (Teil-) Haltestellen Feuerwache, Ketteler Kran-kenhaus, Wetterpark und Mühlheimer Str. (nach 2022)
� Fahrzeugeinsatz: Standardlinienbus
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 151
Linie 107 Am Wiesengrund – Rumpenheim – Bürgel – OF-Ostbahnhof – Lauterborn – S-Bahn Kaiserlei West
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Änderung des Linienwegs: Wegfall des Linienabschnitts ab der Haltestelle Hans-Böckler-Siedlung bis Waldheim (Übernahme durch Linie 108). Führung ab Hans-Böckler-Siedlung über Rumpenheimer Str., Brandenburger Str. und Anhalter Str. zu-rück zur Haltestelle Hans-Böckler-Siedlung in Richtung City.
� Verlängerung des Bedienungszeitraums auf der gesamten Linie Mo-Sa bis ca. 22 Uhr
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
Ernst-Reuter-Schule –Anhalter Str. – Hans-Böckler-Siedlung – Arendsstr. – Hessenstr. – Bürgerplatz – Alicestr. – Kettelerstr. – Kettelerstr./ Aldi – (Mühlheimer Str. -) Offenbach Ost – Rhönstr. – Feuerwache – Ketteler Krankenhaus – Theodor-Heuss-Schule – Spessartring – Waldstr. – Brüder-Grimm-Str. –Schreberstr. – Lauterbornschule – Anton-Bruckner-Str. – Europaplatz – August-Bebel-Schule – Odenwaldring – Buchrainweg – Warschauer Str. –Amsterdamer Str. – S-Bahn-Kaiserlei (West)
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 5:00 Uhr - 22:00 Uhr
Sa ca. 7:00 Uhr - 22:00 Uhr
So/ Fe -
Bedienungsangebot
- Ernst-Reuter-Schule –S-Bahn Kaiserlei (West)
� Mo-Fr: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
� Sa: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
� So: -
Verdichtung des Angebots Mo-Fr: T15 (ca. 6:30-8:00, nur Richtung Kaiserlei)
Maßgebliche Hinweise zur Fahrplangestaltung
Verknüpfung � S-Bahn-Linien an der Haltestelle S-Bahn Kaiserlei West (Priorität von/ nach Frankfurt) � S-Bahn-Linien an der Haltestelle OF-Ost � Buslinie 102, 103, 104, 108 an der Haltestelle S-Bahn Kaiserlei Westseite � Buslinien 104 und 105 an der Haltestelle Europaplatz � Buslinie 101 an der Haltestelle Waldstr./Humboldtstr. � Buslinien 102 und 103 an der Haltestelle OF-Ost � Buslinie 106 an der Haltestelle Odenwaldring
Infrastruktur und Betrieb
� Einrichtung und Bedienung der (Teil-) Haltestellen Warschauer Str., Amsterdamer Str., Ernst-Reuter-Schule und Anhalter Str.
� Fahrzeugeinsatz: Standardsolobus, Standardgelenkbus
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 152
Linie 108 Marktplatz – Rathaus – Nordring – S-Bahn Kaiserlei West
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Verlängerung der Linie ab der Haltestelle Marktplatz über Waldstraße, Hessenring, Landgrafenring, Lichtenplattenweg, Rhönstr., Untere Grenzstr. Mühlheimer Str., Kette-ler Str., Mainzer Ring, Rumpenheimer Str., Bürgeler Str., Schloßgartenstr., Bischofs-heimer Weg, Mühlheimer Str., Ulmenstraße, Eibenweg zum neuen Endpunkt An den Eichen-Nord.
� Verdichtung des bestehenden Linienabschnitts zum 15-Minutentakt � Verdichtung des Angebots Mo-Sa in der NVZ (T15) � Ausweitung des Bedienungszeitraums
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
� An den Eichen Nord – Eibenweg – Neuer Friedhof/ Ulmenstr. – Neuer Friedhof – Bi-schofsheimer Weg – Biebernseeweg – Schloßpark – Marstallstr. – Kurhessenplatz – Kurhessenstr. – (Ernst-Reuter-Schule , Anhalter Str.) – Hans-Böckler-Siedlung – Sportzentrum – Anneliese-Heikaus-Str. – Schönbornstr. – Eppsteiner Str. –Kettelerstr./ Aldi – Offenbach Ost – Rhönstr. – Feuerwache – Ketteler Krankenhaus – Lichtenplat-tenweg – Landgrafenring – Elisabethenstr. – Seniorenzentrum - Hessenring – Fried-richsring – Friedensstr. – Bahnüberführung Waldstr. – Marktplatz – Rathaus – Theater/ Messehallen – Carl-Ulrich-Brücke – Hafenbrücke – Nordring –Kaiserleistr. – Fach-ackerweg – Amsterdamer Str. – S-Bahn Kaiserlei (West)
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 4:30 Uhr - 02:00 Uhr
Sa ca. 4:30 Uhr - 02:00 Uhr
So/ Fe ca. 8:00 Uhr - 02:00 Uhr
Bedienungsangebot
An den Eichen Nord –Ernst-Reuter-Schule Ernst-Reuter-Schule – Kaiserlei West
� Mo-Fr: TVZ T30 NVZ T30 SVZ EF
� Sa: TVZ T30 NVZ T30 SVZ EF
So: -
� Mo-Fr: TVZ T15 NVZ T15 SVZ T30
� Sa: TVZ 15 NVZ 15 SVZ 30
� So/ Fe: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30
Maßgebliche Hinweise zur Fahrplangestaltung
Verknüpfung � S-Bahnen an der Haltestelle S-Bahn Kaiserlei Westseite (Priorität von/ nach Frankfurt) � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Marktplatz (Priorität von/ nach Frankfurt) � Buslinie 103 und 107 an der Haltestelle S-Bahn Kaiserlei Westseite � Buslinien an der Haltestelle Marktplatz � Buslinie 120 an der Haltestelle Neuer Friedhof
Infrastruktur und Betrieb
� Bedienung der bereits eingerichteten Haltestellen auf dem Mainzer Ring � Einrichtung und Bedienung der Haltestellen Friedenstr., Hessenring, Inselsteg und
Amsterdamer Str. � Fahrzeugeinsatz: Standardsolobus
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 153
Linie 120 A.-Bebel-Ring – Marktplatz – OF-Ost – Senefelder Allee – Mühlheim – Lämmerspiel – Hausen – Obertsh. Haus Jona
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Keine Änderungen
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
August-Bebel-Ring – Deutscher Wetterdienst – Ludwigstr./ Ledermuseum – Kaiserstr. – Rathaus – Marktplatz - Wilhelmsplatz – Finanzamt – Bahnüberführung Bieberer Str. – Grenzstr. – Röhnstr. – Offenbach Ost – Mühlheimer Str. – Rohrmühle – Danziger Str. – Karl-Herdt-Weg – Neuer Friedhof – Senefelderallee – Mühlheim, Rote Warte – Am Anger – Friedensstr. – Bhf Südseite – Müllerweg – Kath. Gemeindezentrum – Forsthausstr. – Im Brückfeld – Markwald – Ulmenstr. – Lämmerspiel, Wilhelm-Leuschner-Str. – Rathaus – Hausener Str. – Hausen, Brückenstr. – Marktplatz – Rathaus – Robert-Koch-Str. – Oberts-hausen, Leipziger Str. – Bahnhof – Rathaus – Haus Jona In Gegenrichtung ab Friedensstr. über Rathaus/ Bürgerpark – Bhf Nordseite – Ludwigstra-ße – Fährenstr. – Lerchenweg – Stadtmuseum – Am Anger und weiter Richtung Offen-bach.
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 5:00 Uhr - 22:00 Uhr
Sa ca. 5:00 Uhr - 22:00 Uhr
So/ Fe -
Bedienungsangebot
August-Bebel-Ring - Senefelderallee Mühlh. Rote Warte - Obertshausen, Haus Jona
� Mo-Fr: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T30 (ab/bis Marktplatz)
� Sa: TVZ T30 NVZ T30 SVZ T60 (ab/ bis Marktplatz)
So: -
� Mo-Fr: TVZ T30 NVZ - SVZ T30 (ca. 5.00 – 6:00 Uhr)
� Sa: TVZ 60 (bis 18:00 Uhr) SVZ T60 (5:00– 8:00)
� So/Fe: -
Maßgebliche Hinweise zur Fahrplangestaltung
Verknüpfung � S-Bahn-Linie an der Haltestelle Obertshausen Bahnhof � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Marktplatz (Priorität von/ nach Frankfurt) � S-Bahn-Linien an der Haltestelle Mühlheim S-Bahn � Straßenbahn-Linien an der Haltestelle August-Bebel-Ring (Offenbach Stadtgrenze) � Buslinien an der Haltestelle Marktplatz � Buslinie 103 an der Haltestelle Neuer Friedhof � Buslinien an der Haltestelle Obertshausen Bahnhof � Stadtbuslinien Mühlheim Taktangebot � Die Linien 103 und 120 ergänzen sich im Abschnitt August-Bebel-Ring – Karl-Herdt-
Weg zu einem 15-Minutentakt
Infrastruktur und Betrieb
� Einrichtung und Bedienung der (Teil-) Haltestelle Mühlheimer Str. � Fahrzeugeinsatz: Standardsolobus
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 154
Liniensteckbriefe für weitere Linien, die im Stadtgebiet Offenbach verkehren:
Linie OF-30 Hainhausen Bf – Rembrücken – Heusenstamm – Offenbach Marktplatz
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Teilung der Linie in OF-30 A (Offenbach – Heusenstamm) und OF-30B (Heusenstamm – Hainhausen)
� Linie OF-30 A wird sich auf eine Erschließung im westlichen Siedlungsgebiet von Heu-senstamm konzentrieren und unverändert die Verbindung mit dem Oberzentrum Of-fenbach herstellen
Linienweg (innerhalb Offenbachs, fett = Endhaltestellen)
- Offenbach AWO Hainbachtal – Hainbachtal – Stadthalle – Eberhardt v.-Rochow-Straße – Offenbach Post – Humboldtstraße – Friedrichsring – Bahnüberführung Waldstraße - Markt-platz
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 5:30 Uhr - 21:30 Uhr
Sa ca. 5:30 Uhr - 17:30 Uhr
So/ Fe -
Bedienungsangebot für zukünftige OF-30 A
� Mo-Fr: T60 Taktverdichtung auf T30 zw. 5:30-9:30 Uhr und 12:30-17:30 Uhr)
� Sa: T60 � So/ Fe: -
Linie OF-38 Rembrücken – Heusenstamm - Offenbach
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Keine Änderungen
Linienweg (innerhalb Offenbachs)
- Offenbach AWO Hainbachtal – Hainbachtal – Tempelsee Stadthalle Verknüpfung an der Haltestelle Stadthalle mit der Linie 101
Bedienungszeitraum (Anruf-Sammeltaxi)
Mo-Fr ca. 22:00 Uhr - 1:00 Uhr
Sa ca. 18:00 Uhr - 1:00 Uhr
So/ Fe 8:00 – 1:00
Bedienungsangebot
� Mo-Fr: T60
� Sa: T60
� So/ Fe:T60
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 155
Linie 41 Ffm Seckbach Leonhardgasse – Gwinnerstraße – Mainkur Bf – Offen-bach Marktplatz - Hauptbahnhof
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Keine Änderungen
Linienweg (innerhalb Offenbachs, fett = Endhaltestellen)
- Offenbach Theater/Messehallen – Rathaus – Marktplatz - Hauptbahnhof
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 5:00 Uhr - 19:00 Uhr
Sa -
So/ Fe -
Bedienungsangebot
� Mo-Fr: T30 Verkehrt nicht zwi-schen 10-13 Uhr
� Sa: -
� So/ Fe:-
Linie 46 Rebstock Römerhof – Europaviertel – Hauptbahnhof – Museumsufer – Sachsenhausen Mühlberg/ OF Kaiserlei
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Keine Änderungen
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
Frankfurt – Amsterdamer Str. – Kaiserlei-West
Bedienungszeitraum (relevantes Angebot für Offenbach)
Mo-Fr ca. 18:30 Uhr - 00:00 Uhr
Sa ca. 7:00 Uhr - 00:00 Uhr
So/ Fe 9:30 – 0:00
� Saisonales Angebot: verkehrt nur zwischen Karfreitag und 3. Oktober
Bedienungsangebot (relevantes Angebot für Offenbach)
Rebstock Römerhof – Of Kaiserlei/ Sachsenhausen Mühlberg
� Mo-Fr: T30
� Sa: T30
� So/ Fe:T30
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 156
Linie 551 Bad Vilbel – Frankfurt – Offenbach - Gravenbruch
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Verlängerung der Linie bis Gravenbruch
Linienweg (innerhalb Offenbachs, fett = Endhaltestellen)
- Offenbach Theater/ Messehallen – Rathaus – Marktplatz – Hauptbahnhof - Bahnüberfüh-rung Waldstraße – Friedrichsring – Klinikum Offenbach – Klinikum Offenbach West - Dick-straße – Odenwaldring – Backstraße – Merianstraße – Bert-Brecht-Straße – Forsthaus Geiß-feld – Gravenbruch Automeisterei - … - Gravenbruch Ost
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 4:30 Uhr - 23:30 Uhr
Sa ca. 5:00 Uhr - 00:00 Uhr
So/ Fe 8:30 – 23:30
Bedienungsangebot
� Mo-Fr: T30 T60 zwischen 9-12 und 19-22 Uhr zwi-schen Hauptbahnhof und Gravenbruch
� Sa: T60 T30 zwischen Enk-heim und OF Haupt-bahnhof bis ca. 20:00 Uhr
� So/ Fe:T60
(bis/ ab Gravenbruch nur bis ca. 21:00 Uhr)
Linie X19 Obertshausen – Heusenstamm – Neu-Isenburg – Ffm-Flughafen Terminal 1
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Keine Änderungen
Linienweg (fett = Endhaltestellen)
Obertshausen Bf. – Heusenstamm – Offenbach Gasthaus Wildhof – Neu-Isenburg - Flug-hafen
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 3:30 Uhr - 1:00 Uhr
Sa ca. 3:30 Uhr - 1:00 Uhr
So/ Fe 3:30 – 1:00
Bedienungsangebot
� Mo-Fr: T30
� Sa: T60
� So/ Fe: T60
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 157
Linie X83 Langen – Dreieich – Neu-Isenburg - Offenbach
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Neue Schnellbuslinie � Übernahme des Bedienungsangebots der Linie 661, jedoch mit direkteren Linienfüh-
rung (ohne Gravenbruch)
Linienweg (innerhalb Offenbachs, fett = Endhaltestellen)
- Offenbach Forsthaus Geißfeld – Bert-Brecht-Straße – Odenwaldring – Klinikum Offenbach West – Hauptbahnhof – Marktplatz
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 5:00 Uhr - 23:00 Uhr
Sa ca. 6:00 Uhr - 21:00 Uhr
So/ Fe 9:00 – 20:00
Bedienungsangebot
� Mo-Fr: T60
(T30 zwischen 6:00-9:00 und 15:00-19:00 Uhr)
� Sa: T60
� So/ Fe:T60
Linie X97 Bad Vilbel – Offenbach Hauptbahnhof
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� Neue Schnellbuslinie
Linienweg (innerhalb Offenbachs, fett = Endhaltestellen)
- Warschauer Str. – Amsterdamer Str. – Kaislerei S-Bahn (West) – Kaiserlei S-Bahn (Ost) –– August-Bebel-Ring – Deutscher Wetterdienst –– Hauptbahnhof Hauptbahnhof – Tulpenhofstraße – Leibnizschule – August-Bebel-Ring - Max-Willner-Platz - Kaiserlei S-Bahn (Ost) - Kaislerei S-Bahn (West) - Amsterdamer Str. – Warschauer Str. –
Bedienungszeitraum
Mo-Fr ca. 4:30 Uhr - 20:00 Uhr
Sa ca. 4:30 Uhr - 20:00 Uhr
So/ Fe -
Bedienungsangebot
Kaiserlei – Offenbach Hauptbahnhof
� Mo-Fr: T60 (T30 in HVZ)
� Sa: T60
� So/ Fe: -
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 158
Linie n61 Frankfurt – Offenbach – Hanau und zurück
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� entfällt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017
Linienweg (innerhalb Offenbachs)
entfällt
Bedienungszeitraum
entfällt
Bedienungsangebot
entfällt
Linie n62 Konstablerwache – Hanauer Landstraße – Fechenheim – Offenbach Marktplatz – Oberrad – Alt-Sachsenhausen – Konstablerwache
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� voraussichtlich schrittweise Rücknahme des Bedienungsangebots (Zum Fahrplan-wechsel 2017 wird mit der Einführung eines erweiterten Nachtverkehrsangebots von RMV und traffiQ voraussichtlich zunächst das Angebot an Wochenendnächten einge-stellt).
Linienweg (innerhalb Offenbachs)
- Theater/ Messehallen – Rathaus – Marktplatz – Wilhelmsplatz – Marktplatz/ Berliner Straße – Rathaus – S-Bahn-Station Ledermuseum – Max-Willner-Platz – Offenbach Stadtgrenze -
Bedienungszeitraum
So/Mo- Do-Fr ca. 2:00 – 4:00 Uhr
Fr/ Sa -
Sa/ So -
Bedienungsangebot
Offenbach - Konstablerwache
� So/Mo- Do-Fr und vor Feiertagen Zwei Fahrten (T60)
� Fr/ Sa:
-
� Sa/ So:
-
Anmerkung
� eventuell auch Entfall der Bedienung an Wochentagen
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 159
Linie n63 Konstablerwache – Alt-Sachsenhausen – Oberrad – Offenbach Markt-platz – Fechenheim – Hanauer Landstraße – Konstablerwache
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� voraussichtlich schrittweise Rücknahme des Bedienungsangebots (Zum Fahrplan-wechsel 2017 wird mit der Einführung eines erweiterten Nachtverkehrsangebots von RMV und traffiQ voraussichtlich zunächst das Angebot an Wochenendnächten einge-stellt).
Linienweg (innerhalb Offenbachs, fett = Endhaltestellen)
- August-Bebel-Ring – Max-Willner-Platz – S-Bahn-Station Ledermuseum – Rathaus – Marktplatz – Wilhelmsplatz – Marktplatz/ Berliner Straße – Rathaus – Theater/ Messehallen -
Bedienungszeitraum
So/ Mo- Do-Fr ca. 01:30 – 4:00 Uhr
Fr/ Sa -
Sa/ So -
Bedienungsangebot
Offenbach - Konstablerwache
� So/ Mo- Do-Fr und vor Feiertagen drei Fahrten (T60)
� Fr/ Sa:
-
� Sa/ So:
-
Anmerkung
� Fahrten nach 3:00 Uhr enden am Marktplatz � eventuell auch Entfall der Bedienung an Wochentagen
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 160
Linie n65 Offenbach – Rodgau – Rödermark Ober-Roden und zurück
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� schrittweise Rücknahme des Bedienungsangebots (Zum Fahrplanwechsel 2017 wird mit der Einführung eines erweiterten Nachtverkehrsangebots von RMV Angebot an Wochenendnächten eingestellt).
Linienweg (innerhalb Offenbachs)
- Offenbach Nordring – Hafenbrücke – Carl-Ulrich-Brücke – Theater/ Messehallen – Rathaus – Marktplatz – Marktplatz/ Berliner Straße – Marktplatz – Hauptbahnhof – Bahnüberführung Waldstraße – Friedrichsring – Buchhügelallee – Theodor-Heuss-Schule – Ketteler Kranken-haus – Heusenstammer Weg – Stadion Bieberer Berg -
Bedienungszeitraum
Ersatz an Tagen ohne S-Bahn-Nachtverkehr mit Nachtfahrt ab Frankfurt nach Ober-Roden und Frühfahrt ab Ober-Roden nach Offenbach mit Anschluss zur S-Bahn zum Flughafen.
Bedienungsangebot
Ersatz an Tagen ohne S-Bahn-Nachtverkehr mit Nachtfahrt ab Frankfurt nach Ober-Roden und Frühfahrt ab Ober-Roden nach Offenbach mit Anschluss zur S-Bahn zum Flughafen.
Linie n66 Offenbach – Dietzenbach – Rödermark Ober-Roden und zurück
Veränderungen zum Status quo (Fahrplanjahr 2016)
� entfällt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018
Linienweg (innerhalb Offenbachs, fett = Endhaltestellen)
Offenbach Marktplatz/ Berliner Straße – Marktplatz – Hauptbahnhof – Tulpenhofstraße - Klinikum Offenbach West – Dickstraße – Odenwaldring – Ring Center – Brüder-Grimm-Straße – Offenbach Post – Eberhardt v. Rochow-Straße – Tempelsee Stadthalle – Of Hain-bachtal -
Bedienungszeitraum
Nächte Fr/ Sa, Sa/ So und vor Feiertage: Ca. 2:00 – 5:00 Uhr
Bedienungsangebot
� Zwei Fahrten
Anmerkung
� Verkehrt auch an Freitagen direkt nach Feiertagen, sowie vor und nach Rosenmontag
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 161
Ferner verkehren Linien als Verstärkerfahrten im Schulverkehr. Die Linien sind ggf. den Bedürfnissen des Schulverkehrs anzupassen.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 162
9 Wirkung der Angebotskonzeption
Ziel dieses Arbeitsschrittes ist die Ermittlung der Auswirkungen der Angebotskonzepti-on. Dabei werden neben den verkehrlichen Wirkungen auch die finanziellen Folgen abgeschätzt.
9.1 Verkehrliche Wirkung der Angebotskonzeption
Grundsätzlich wird das Mobilitätsangebot in der Stadt Offenbach auf die Bedarfe einer wachsenden Stadt mit einer Einwohnergröße von rund 140.000 Einwohnern ausgerich-tet. Das Angebotskonzept steht für eine Optimierung des vorhandenen ÖPNV-Angebots in Form eines bedarfsgerechten Ausbaus. Neben Maßnahmen zur Verbes-serung des ÖPNV-Angebotes werden auch Maßnahmen zur Vernetzung mit ergän-zenden Verkehrsmitteln vorgeschlagen. Grundsätzliche bleiben bestehende und be-währte Strukturen größtenteils erhalten (z. B. sternförmig auf das Zentrum (Marktplatz) zulaufendes Liniennetz), es entstehen jedoch auch neue Verbindungen durch die Neu-zuordnung von Linienwegen im Zusammenhang mit Linienverlängerungen und Schaf-fung neuer Linienabschnitte.
� Ein bedeutendes Merkmal der Angebotskonzeption liegt in der Stärkung des ÖPNV-
Angebots in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr von Montag bis Samstag. In Kombination
mehrerer Linien oder durch einzelne Linien wird im nahezu das gesamte Stadtgebiet im
15-Minuten-Takt bedient.
� Starke Achsen werden zu ihren Hauptnachfragezeiten verdichtet, sodass die Linien 101,
104 und 105 zweitweise im 7,5 -Minuten-Takt verkehren. Darüber hinaus sind auch weite-
re Stadtbereiche durch die Kombination von Linien im Tagesverkehr von Montag bis Frei-
tag alle 7,5 Minuten mit dem Innenstadtbereich verbunden.
� Durch die Taktverdichtungen auf zahlreichen Linien wird die Umsteigesituation grundsätz-
lich verbessert, da keine langen Übergangszeiten entstehen. Dennoch ist insbesondere in
Zeiten, in denen die Linien in geringeren Takten verkehren (alle 30 Minuten oder weniger)
verkehren, eine fahrplanseitige Gestaltung von Anschlüssen notwendig.
� Die Erreichbarkeit der Entwicklungsflächen mit dem ÖPNV wurde frühzeitig in der Linien-
netzkonzeption berücksichtigt. In Abhängigkeit der Realisierungsetappen der jeweiligen
Entwicklungsfläche werden die Maßnahmen im ÖPNV umgesetzt.
� Die Erschließungsqualität im ÖPNV wird durch die Einrichtung von zahlreichen neuen
Haltestellen in der Stadt Offenbach erhöht. Für Bereiche, die aus wirtschaftlichen oder
verkehrstechnischen Gründen nicht ausreichend mit dem ÖPNV erschlossen werden
können, soll das ÖPNV-System durch ergänzende Mobilitätsinfrastrukturen (z. B. Einrich-
tung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen an Haltestellen) unterstützt werden und
somit indirekt die ÖPNV-Zugänglichkeit erhöht werden. Die Einrichtung von intermodalen
Verknüpfungspunkten ergänzt das ÖPNV-Angebot in der Stadt Offenbach und bietet den
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 163
Einwohnern die Flexibilität bei der Mobilität, die in heutigen Gesellschaftsstrukturen weiter
an Bedeutung gewinnt.
� Die tangentiale Verbindung über die Linie 107 wird dahingehend verbessert, dass der Be-
dienungszeitraum von Montag bis Samstag bis 22 Uhr ausgeweitet wird.
Die Angebotskonzeption sieht keine Kürzungen im Angebot vor, dennoch kann es ver-einzelt zu „Verschlechterungen“ auf einzelnen Relationen kommen. Beispielsweise wird zukünftig keine direkte Verbindung zwischen Rumpenheim und Lauterborn mehr bestehen, die Verbindung wird jedoch weiterhin über einen Umstieg gewährleistet.
Anlage 5 verdeutlicht, wie sich die Angebotsstruktur auf verschiedenen Korridoren (mit unterschiedlichen Fahrtrelationen) verändert. Ferner gibt die Karte 12 (verkehrliche Wirkung Angebotskonzept) einen Überblick, wie sich die Angebotsverbesserungen räumlich abbilden.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen im Handlungsfeld Netz und Fahrplan erhöhen sich die Mehrleistungen in Abhängigkeit der Umsetzungsphasen wie in der nachfolgenden Abbildung aufgeführt.
Abschätzung der Fahrgastnachfrage
Im Zusammenhang mit dem Einwohnerwachstum sowie der neu entstehenden Ar-beitsplätze und somit auch zusätzlichen Einpendlern wird bis zum Jahr 2030 bei gleichbleibendem Modal-Split-Anteil von rund 18% eine Zunahme der Fahrgäste um ca. 9.000 Fahrgäste pro Tag (Mo-Fr) abgeschätzt (als Jahreswert wird eine Fahrgast-steigerung von 2,2 Mio. Fahrgästen abgeschätzt) (siehe auch Kapitel 4.3.7). Gleichzei-tig wird angenommen, dass durch das verbesserte Angebot und der Annahme, dass durch Marketingaktionen potenzielle Kunden angesprochen werden, bestehende Kun-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 164
den für eine größere Anzahl der täglichen Wege den ÖPNV nutzen sowie von einer Eingewöhnungsphase der Netzanpassungen auszugehen ist, eine weitere Steigerung des ÖPNV-Anteils am Modal-Split von ca. 1-2 Prozent im nächsten Jahrzehnt ange-strebt werden kann.
9.2 Finanzielle Wirkung
9.2.1 ÖPNV-Angebot
Für die finanzielle Abschätzung der Angebotskonzeption (hier: ÖPNV-Angebot) wird die momentane Kostendeckung von 68% durch die Gesamteinnahmen bei sonst gleichbleibenden Bedingungen zugrunde gelegt.
Entsprechend der Baufortschritte der Entwicklungsgebiete führt die Umsetzung der Angebotskonzeption zu einer Erhöhung des Defizits wie folgt:
� Dezember 2017: keine Veränderung
� Dezember 2018: Erhöhung Defizit um 1,177 Mio €47
(Angebotsverdichtungen in TVZ und NVZ, Linienverlängerungen)
� Dezember 2019: Erhöhung Defizit um 1,139 Mio €48
(Verlängerung Linie 108, Anpassungen der Linien 106 und 107)
9.2.2 Investitionskosten
In der Angebotskonzeption sind folgende investive Maßnahmen vorgesehen, für die zum Teil eine Kostenabschätzung vorgenommen werden kann.
Haltestellen
Mit dem Haltestellenkonzept III ist der barrierefreie Ausbau von 74 Haltepositionen beschlossen und wird bis voraussichtlich Herbst 2018 abgeschlossen sein. Ferner werden im Rahmen von Neuerschließungen oder Umbauprojekten Haltestellenpositio-nen projektiert und finanziert. Im Rahmen der Angebotskonzeption sind überdies zwei weitere Haltestellen (Friedensstr. und Amsterdamer Str.) einzurichten. Für diese Halte-stellen wird ein pauschaler Kostensatz von rund 35.000 € pro Halteposition angenom-men, konkrete Kosten können erst nach einer Detailplanung der Haltestellen beziffert werden.
47
Ohne Lohn- und Treibstoffpreissteigerungen 48
Siehe Fußnote 47
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 165
Wendeanlagen
Für die betriebliche Abwicklung der Angebotskonzeption sind folgende Wendeanlagen nach
Möglichkeit einzurichten:
� Wende Waldhof: Die Tiefbaukosten können grob mit ca. 100.000,-€ brutto zzgl.
eventueller Ausgleichsmaßnahmen und Infrastruktureinrichtungen (WC, E-Ladestelle o.ä)
abgeschätzt werden.
� Wende Kaiserlei: Tiefbau im Rahmen Umbau Kaiserlei, Infrastruktur (WC, E-Ladungs-
Vorrichtung) OVBWende An den Eichen: Tiefbau über Erschließung An den Eichen, Infra-
struktur (WC, E-Ladungs-Vorrichtung) OVB
Beschleunigung
Aufgrund der Änderungen im Liniennetz sind Anpassungen von Lichtsignalanalgen zur Bevorrechtigung der Busverkehrs zu überprüfen bzw. zu optimieren. Etwa 20 Lichtsig-nalanlagen (vgl. Anlage 3) sind außerhalb anderer laufender Projekte durch die Ange-botskonzeption betroffen. Die anfallenden Kosten werden auf ca. 25.000 Euro abge-schätzt.
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Marktplatzes und einer entsprechenden Anpassung der Haltestellen und der Haltestellenbelegung der Busse, wird die Linie 101 auch aus Richtung Bürgel zur City über die Schloßstraße geführt. Um die längere Fahrzeit (durch Ampeln und Rückstau) auszugleichen, wird eine Busspur auf der Main-straße eingerichtet. Die anfallenden Kosten werden über das Umbauprojekt Marktplatz finanziert.49
Fahrzeuge
Durch die Änderungen im Liniennetz und die Verdichtungen auf den Hauptachsen sind für das Zielkonzept zusätzliche Fahrzeuge zu beschaffen.
� Tabelle 28: Entwicklung des Fahrzeugeinsatzes für die Stadtbuslinien
Art 2016 2022 Differenz
SGL 31 36 +5
SL 29 36 +7
Für das Fahrplanjahr 2023 ist geplant, dass 22 Fahrzeuge mit Elektroantrieb im Linien-betrieb verkehren.
Mobilstationen
Über ein Förderprojekt des Landes Hessen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Ver-kehr und Landesentwicklung wird der Bau fünf weiterer Mobilstationen in der Stadt Offenbach gefördert. Den Eigenanteil von 50% übernehmen OVB und RMV. Für die 49
In Abhängigkeit zum Beschluss Marktplatzumbau.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 166
Umgestaltung weiterer Verknüpfungspunkte zu Mobilstationen ohne Elektromobilität sind zudem weitere Investitionskosten anzusetzen. Diese hängen jedoch stark von der Größe und Ausstattung der Mobilstation ab.
9.3 Finanzierung
Das betriebliche Leistungsangebot in der Stadt Offenbach umfasst
� den Schienenpersonennahverkehr (S-Bahn und Regionalbahn),
� das auf Grundlage der Standards des NVP erbrachte Verkehrsangebot im straßengebun-
denen ÖPNV,
� das durch Dritte angebotene und finanzierte erweitere bzw. ergänzende Mobilitätsangebot
(z. B. Carsharing).
Für die genannten Komponenten des ÖPNV existieren unterschiedliche Finanzie-rungsquellen und –zuständigkeiten, die sich in ihrer Aufgabenteilung bewährt haben und im Folgenden näher dargestellt werden. Darüber hinaus wird das Themenfeld der Infrastrukturfinanzierung beschrieben.
Regionalverkehr
Die Aufgabenträgerschaft für den SPNV sowie regionale Busverkehrsleitungen in Süd-hessen übernimmt der RMV. Zur Finanzierung des beauftragten Leistungsangebots setzt der RMV vornehmlich die Regionalisierungsmittel des Bundes ein, die das Land Hessen an ihn weiterreicht.
Stadtbus gemäß Vorgaben NVP/ Mobilitätsplan
Das Angebot im Stadtbusverkehr umfasst alle entsprechenden erbrachten Verkehrs-angebote im straßengebundenen ÖPNV, welche die Vorgaben des NVP erfüllen. Über diese Festlegungen konkretisiert die Stadt Offenbach ihr öffentliches Interesse im Nah-verkehr und definiert die sog. „ausreichende Verkehrsbedienung“ im Stadtverkehr.
Über den Mobilitätsplan/ Nahverkehrsplan wurde eine bedarfsorientierte Modifizierung des Angebotes vorgenommen. Das verbindlich festgelegte Leistungsvolumen im Li-nienbündel Stadtverkehr Offenbach liegt bei rund 4,47 Mio. Wagenkilometer pro Jahr für das Zielkonzept.
Durch Dritte finanzierte ergänzende Angebote im ÖPNV
Im Mobilitätsplan/ Nahverkehrsplan werden auch ergänzende ÖPNV-Angebote thema-tisiert, die über das definierte Angebot gemäß der Vorgaben hinausgehen (das die NiO als ÖPNV-Aufgabenträgerorganisation bereitstellt) und die einer externen Finanzierung bedürfen, so erfolgt z. B. die Finanzierung des Fahrradverleihsystems durch die NiO in Kooperation mit Call-a-Bike.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 167
Infrastruktur
Durch den Mobilitätsplan/ Nahverkehrsplan werden neben dem betrieblichen Leis-tungsangebot Vorgaben zum Ausbau der betrieblichen und kommunalen Infrastruktur getroffen.
Die betriebliche Infrastruktur umfasst ortsfeste Anlagen wie Betriebshofanlagen und Werkstattgebäude. Sie werden über die zuvor dargestellten Ausgleichsleistungen für das Verkehrsangebot finanziert.
Die Maßnahmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur umfassen vorrangig den Aus- und Neubau von Bushaltestellen und Verknüpfungspunkten sowie die Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen, z. B. durch Busschleusen und Ampelbevorrechti-gung, für deren Realisierung und Finanzierung die Stadt Offenbach als Straßenbau-lastträger zuständig ist. Die durch die Stadt Offenbach in den kommenden Jahren vor-gesehenen Maßnahmen sind in Kap.9.2.2 aufgelistet und sind soweit Angaben vorlie-gen mit entsprechenden Kostenangaben und geplanten Realisierungszeitpunkten dar-gestellt.
Die Stadt Offenbach beabsichtigt für verschiedene Infrastrukturprojekte Fördermittel zu beantragen (u.a. GVFG, FAG). Grundsätzlich können Fördermittel unter anderem für zentrale Omnibusbahnhöfe, Haltestellenanlagen und -ausstattung, Beschleunigungs-maßnahmen oder Bahnhofsmodernisierungen beantragt werden.
9.4 Umweltbezogene Wirkungen der Maßnahmen
Die wesentlichen umweltbezogenen Wirkungen von verkehrlichen Maßnahmen sind Emissionen von Lärm, von Luftschadstoffen (insbesondere PM10 – Feinstaub und NO2 – Stickstoffdioxid) und von Treibhausgasen (insbesondere CO2 – Kohlendioxid).
Hinsichtlich der umweltbezogenen Wirkungen der Maßnahmen des Nahverkehrsplans sind direkte und indirekte Wirkungen zu berücksichtigen:
� Direkte Umweltwirkungen ergeben sich dann, wenn sich infolge der Maßnahmen die Emis-
sionen aus dem ÖPNV selbst verändern; dies ist beispielsweise der Fall, wenn infolge von
Angebotsausweitungen im ÖPNV höhere Fahrleistungen und damit auch mehr Emissionen
entstehen, oder wenn sich durch den Einsatz emissionsärmerer Fahrzeuge bei gleichblei-
bender Fahrleistungen die Emissionen verringern.
� Indirekte Umweltwirkungen entstehen, wenn die Maßnahmen Nachfragereaktionen auslö-
sen, die ihrerseits Veränderungen der verkehrlichen Gesamtemissionen zur Folge haben;
dies ist beispielsweise der Fall, wenn infolge von Angebotsverbesserungen Wege statt mit
dem (emissionsintensiven) eigenen Pkw mit dem (emissionsärmeren) ÖPNV zurückgelegt
werden.
Die direkten Umweltwirkungen werden mithin vom Angebot, die indirekten von der Nachfrage bestimmt.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 168
Die nachfolgenden Wirkungsbetrachtungen konzentrieren sich auf die Treibhausgas-emissionen, da allein für diese auf Basis der vorliegenden Daten eine Abschätzung möglich ist. Zu den Lärm- und Luftschadstoffemissionen werden qualitative Hinweise gegeben. Alle Betrachtungen konzentrieren sich auf das Zieljahr 2022 und vergleichen daher nur den Endausbauzustand der Angebotsvariante mit dem Status quo.
9.4.1 Status quo und Wirkung Angebotskonzeption Nahverkehrsplan
2018
Aktuell werden im Stadtbusnetz der Stadt Offenbach 29 SL und 19 SGL mit EEV-Standard sowie 12 SGL mit EURO VI-Standard eingesetzt50.
Im Status quo 2016 belaufen sich die jährlichen CO2-Emissionen der durch die im Stadtverkehr eingesetzten Busse auf rund 4.500 t/a51, die NOx-Emissionen betragen rund 1.410 kg/a.
� Tabelle 29: Emissionen Status Quo und NVP 2018-2022
Durch die Umsetzung der ÖPNV-bezogenen Handlungsempfehlungen der Angebots-konzeption des NVP 2018 steigt die Fahrleistung des NVP 2018 gegenüber heute um insgesamt 1.182.200 km/a (+26%) an, die dann von insgesamt 36 SL (davon voraus-sichtlich15 E-Busse) und 36 SGL (davon voraussichtlich 7 E-Busse) erbracht werden. Die Anzahl der E-Busse beträgt damit insgesamt 22 Busse.
Unter der Annahme, dass die Fahrleistungsanteile von Standardlinien- und Standard-gelenkbussen gleich bleiben, die Motorentechnik der Euro VI–Busse weiter optimiert wird, und durch den Einsatz von insgesamt 22 E-Busse verringern sich die CO2-Emissionen gegenüber 2016 um 5,9 %52, die NOx-Emissionen um rund 5,6%53 (Siehe Abbildung 24).
50
OVB-Fahrzeugliste 4/2017 51
Annahme: Gleiche Fahrleistung SL und SGL 52
Berechnung auf Grundlage durchschnittlicher Verbräuche 53
Berechnung mit HBEFA 3.3, Handbuch für Emissionsfaktoren, Stand September 2017
CO2-Emissionen werden aus Treibstoffverbrauch zurückgerechnet, E-Faktor 2017:2,75, E-Faktor 2022: 2,71;
CO2 CO2 Gesamtkilo-meter-
leistung/a
SL km/a
[kg CO2/a]
SGL km/a
[kg CO2/a]
CO2 gesamt [kg/a]
Nox [kg Nox/a]
Status quo Fahrplan 11.12.2016 3.288.623,85 29 1.589.502 1.969.882 31 1.699.122 2.573.677 4.543.559 1.408
NVP 2018-2022 Umset-zung NVP Erneue-rung Fuhrpark
4.470.778,02 36 2.235.389 1.591.163 36 2.235.389 2.685.614 4.276.776 1.329
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 169
� Abbildung 24: Veränderung der Emissionsbelastungen Status Quo und Umsetzung NVP 2018-2022
Im Ergebnis werden die Emissionen durch die Stadtbusflotte trotz der steigenden Kilo-meterleistung pro Jahr aufgrund der Umrüstung auf Elektroantrieb reduziert.
Lärm- und Luftschadstoffemissionen durch den Busverkehr entstehen neu auf folgen-den relevanten Streckenabschnitten, die bisher nicht im Linienverkehr befahren wer-den:
� Obere Grenzstraße zwischen den Haltestellen Feuerwehr und Wetterpark
� Zwischen den Haltestellen Eibenweg und An den Eichen Nord
� Ludwigstraße Richtung Hbf. und Parkstraße Richtung August-Bebel-Ring (X97)
Die niedrigeren direkten Emissionen (CO2 und NOx) werden weiterhin durch Emissi-onsminderungen aus indirekten Wirkungen weiter gesenkt. Dies sind insbesondere die Fahrgastzuwächse im ÖPNV, mit denen Pkw-Fahrten vermieden werden können. Zugleich gilt, dass sich weitere, wenn auch nicht exakt quantifizierbare Minderungen der Emissionen durch die weiteren Maßnahmen, wie durch das Mobilitätsmanagement oder den weiteren Mobilitätsangeboten, erreichen lassen. Insbesondere in der Syner-gie unterschiedlicher Aktivitäten aus den Bereichen Information, Marketing, Tarif und Mobilitätsmanagement sind Veränderungen des Mobilitätsverhaltens zugunsten einer verstärkten Nutzung des Umweltverbundes zu erwarten, die dann indirekt auch zu ei-ner Reduzierung der Emissionen beitragen (indirekte Wirkungen können innerhalb des Mobilitätsplans nicht quantifiziert werden).
NOx-Emissionen für 2017 und 2022: ∅ Verkehrssituation, innerstädtisch, ∅ Temperaturverteilung, Betriebszu-stand warm, ∅ Geschwindigkeit, ∅ NOX für LBus, Flottenmix D HB33, EURO VI, Annahme: Emissionen EEV-Standard ≙ EURO VI, Mittlerer E-Faktor g/km, 2017: 0,428074628, 2022: 0,428177148
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 170
10 Linienbündelungskonzept
Die bestehende Linienbündelung hat sich bewährt. Daher wird die aus dem letzten Nahverkehrsplan begründete Linienbündelung weiter fortgeführt.
Die Linienbündelung wird mit folgenden Einzelpunkten begründet:
Die Stadtverkehrslinien 101 bis 108 und 120 treten unter dem Gesichtspunkt der Ver-kehrsintegration sowie der Fahrgastinformation in einem einheitlichen Marktauftritt als System auf:
� Einheitliches Taktangebot im 15- oder 30 Minuten-Takt, teilweise verdichtet auf den 10-
bzw. 7,5-Minuten-Takt.
� Umsteigebeziehungen und Verknüpfungsmöglichkeiten an zahlreichen Haltestellen im
Stadtgebiet (insbesondere am Marktplatz sowie an den S-Bahn-Stationen).
� relevante und aufkommensstarke Nachfragestrukturen zwischen den verschiedenen Stadt-
bereichen und der Innenstadt sowie zu weiteren Einzelzielen (z. B. zu den S-Bahn-
Stationen oder zum Ringcenter).
� Tarifstruktur: einheitliches Fahrkartensortiment und Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des
gesamten Stadtgebietes.
� Die Umläufe der Fahrzeuge können aufgrund der Verflechtungen des Stadtbusnetzes sinn-
voll miteinander verknüpft werden, so dass eine Optimierung des notwendigen Fahrzeug-
einsatzes und der bereitzustellenden Reservekapazitäten zu erzielen ist und somit der Zu-
schussbedarf minimiert wird (Synergieeffekte bei der Planung der Betriebsreserve).
� Aufgrund des integrierten Angebots im Stadtbusverkehr ist ein einheitliches Leitsystem (z.B.
zur Anschlusssicherung etc.) unabdingbar.
� Die Ausdehnung des Bedienungsgebiets entspricht weitgehend dem Stadtgebiet von Offen-
bach am Main, so dass lange Ein- und Ausrückzeiten und damit verbundenen Leerleistun-
gen zu einem Betriebshofstandort vermieden werden.
� Die Stadtgrenzen überschreitenden Linien 103 (nach Frankfurt-Bornheim) und 120 (nach
Mühlheim und Obertshausen) stellen die Verbindungen zu den Nachbarstädten dar. Sie
übernehmen auf den Abschnitten Kaiserlei – Innenstadt und Waldheim – Mühlheimer Stra-
ße – Innenstadt mit ihrem Fahrtenangebot im 15- bzw. 30-Minuten-Takt relevante innerstäd-
tische Erschließungsaufgaben und sind mit den übrigen Stadtverkehrslinien in Offenbach an
zahlreichen Haltestellen verknüpft.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Kriterien einer Teilnetzbildung für die Linien und Verkehre in der Aufgabenträgerschaft der NiO wird empfohlen, die Linien 101 – 108 und 120 in einem Netz und damit in einer Genehmigung zu bündeln.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 171
11 Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die OVB
Die Stadt Offenbach als Aufgabenträger (bzw. die NiO als Aufgabenträgerorganisation) hat im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages die OVB GmbH gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370 / 2007 mit der Erbringung von Personenver-kehrsdiensten im Linienverkehr im Linienbündel Stadt Offenbach beauftragt.
Die Konzessionen für die städtischen Linien laufen bis Ende 2025. Zum Linienbündel gehören auch Linienverkehre, die in das Zuständigkeitsgebiet benachbarter Aufgaben-träger führen, sofern deren verkehrlicher Schwerpunkt aber im Gebiet der Stadt Offen-bach liegt.
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 172
12 Beteiligung
Die Erarbeitung des Mobilitätsplans - Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2018-2022 erfolgte als diskursiver Prozess, in dem die Ergebnisse und Anforderungen im Rahmen eines Beteiligungsprozesse mit wesentlichen Akteuren aus der Stadt Offenbach und der Region rückgekoppelt wurden.
Eine kontinuierliche Abstimmung der Ergebnisse und der methodischen Vorgehens-weise erfolgte in einem Kernteam (Stadtplanungsamt, Umweltamt, Verkehrsunterneh-men, Nahverkehrsorganisation, Gutachter).
Der dreimal tagende Arbeitskreis (12.09.2016, 16.01.2017, 17.05.2017) zum Mobili-tätsplan stellte den Informationsfluss zwischen wichtigen Akteuren sicher und bot zugleich den Rahmen wichtige Meilensteine abzustimmen, fachliche Empfehlungen inhaltlicher und methodischer Art auszusprechen und die politischen Entscheidungen vorzubereiten. Mitglieder des Arbeitskreises waren neben dem Kernteam und den be-nachbarten Aufgabenträger, der RMV, Akteure aus weiteren Fachabteilungen der Stadt Offenbach, der Stadtwerke Holding, des Regierungspräsidiums Darmstadt, des Regio-nalverbands und der Landesbehörden, Vertreter der in Offenbach konzessionierten Verkehrsunternehmen, weitere Anhörungsberechtigte nach §14 Abs. 5 Hess. ÖPNVG (u.a. Fach-Gewerkschaften, Fachverbände des Verkehrsgewerbes, Industrie- und Handelskammern) sowie Fahrgast- und Behindertenverbände.
� 1. Sitzung des Arbeitskreises am 12.09.2016
Ergänzend zu den Treffen des Arbeitskreises wurden politische Entscheidungsträger und –gremien am (12.07.2016, 11.01.2016, 15.05.2017) über den Fortgang des Mobili-tätsplans – Fortschreibung des NVP und über die Ergebnisse eingehend informiert.
Ferner wurde die Offenbacher Bevölkerung zu zwei Bürgerveranstaltungen eingeladen, die am 12. September 2016 und am 17. Mai 2017 stattfanden. Im Vordergrund standen dabei Mängelhinweise, Ideen und Anregungen aus dem Kreis der Nutzer des ÖPNV, der Verkehrsteilnehmer insgesamt, wie auch allgemein der Offenbacher Bürger aufzu-
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 173
nehmen, um sie in die Mängelanalyse zu integrieren und bei der Erarbeitung des An-gebotskonzepts berücksichtigen zu können.
Ergänzt wurde das Beteiligungsangebot durch eine Informationsplattform zur Erstel-lung des Mobilitätsplans über die Webseite der NiO. Hier konnten Bürger auch ihre Anregungen und Hinweise per Mail einreichen.
Bevor der Mobilitätsplan zum Ende des Jahres von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll, erfolgte eine weitere Beteiligungsrunde über das Anhörungs-verfahren. In einem Zeitraum von etwa zwei Monaten (Anfang Juli bis Ende August 2017) nutzten die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit Stellung zum Entwurf der NVP-Fortschreibung zu nehmen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden hinsicht-lich ihrer Aufnahme in den Mobilitätsplan in einer Synopse bewertet (vgl. Anlage 6).
Mobilitätsplan Stadt Offenbach 2018 – 2022 I 174
Anlagen
Anlage 1: Umsetzungsbilanz NVP 2013-2017
Anlage 2: Auflistung Haltestellenpositionen des Haltestellenkonzepts III (Barrierefreie Gestaltung von Haltestellen)
Anlage 3: Liste der betroffenen Kreuzungen im Rahmen des Mobilitätsplans
Anlage 4: Angebot und Potenzial B+R/Fahrradparken und weitere Mobilitätsangebote
Anlage 5: korridorbezogene Veränderungen der Angebotsstruktur
Anlage 6: Synopse
Kartenband
Karte 1: Liniennetz 2016 und Entwicklungsgebiete
Karte 2: Erschließungsqualität
Karte 3: Erschließungsqualität Nachtnetz
Karte 4: Bedienungsqualität HNZ
Karte 5: Bedienungsqualität TVZ
Karte 6: Bedienungsqualität SVZ
Karte 7: Bedienungsqualität NaVZ
Karte 8: Erreichbarkeit Innenstadt/Marktplatz
Karte 9: intermodale Verknüpfungspunkte
Karte 10: Angebotskonzept
Karte 11: ergänzendes Mobilitätsangebot
Karte 12: verkehrliche Wirkung Angebotskonzept