Mitteilungsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - TuchenbachAugust 2018 Ausgabe Nr. 8
Die VerwaltungsgemeinschaftObermichelbach - Tuchenbach wünscht allen
Bürgerinnen und Bürgern schöne underholsame Sommerferien!
• SCHREIBWAREN /BÜROARTIKE
L
• SCHULTASCHEN / ZUBEHÖR
• BÜCHER / BUCHBESTELLUNGE
N
• STEMPELANFERTIGUNG
• ZAUBERHAFTE GESCHENKE
• SPIELWAREN
• GEBURTSTAGSKISTE
• KOPIEREN / LAMINIEREN
• SPIRALBINDUNGEN
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Die PapierkisteInh. Mirjam Göller
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft
Heft Nr. 8/2018 • Seite 3
Rathaus Obermichelbach (Telefon-Nr. 99 755 - 0 )Montag 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 UhrDienstag 8.00 – 12.00 UhrMittwoch 8.00 – 12.00 UhrDonnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Rathaus Tuchenbach (Telefon-Nr. 99 755 - 40 )Montag 08.00 – 11.00 Uhr Dienstag 08.00 – 11.00 UhrMittwoch 15.00 – 19.00 Uhr (vormittags geschlossen)Donnerstag 08.00 – 11.00 Uhr Freitag 08.00 – 11.00 Uhr
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft
Einwohnerstatistik
In den zwei Mitgliedsgemeinden waren zum 09.07.2018 fol-gende Personen gemeldet. In der Klammer finden Sie zum Ver-gleich den Vorjahreswert.
Obermichelbach:
Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz
3338 101
(3296)(103)
insgesamt: 3439 (3399)Tuchenbach:
Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz
1347 28
(1339)(28)
insgesamt: 1375 (1367)
VG gesamt:
Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz
4685 129
(4635)(131)
insgesamt: 4814 (4766)
Abfuhrtermine für den Gelben Wertstoffsack
Im August finden die Abholung des Gelben Wertstoffsackes in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen statt:
13.08. und 27.08.
Bitte stellen Sie die Wertstoffsäcke bereits am Abend vor den betreffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Abfuhrtermine für die Papier-Wertstoff-Sammeltonne
Im August finden die Leerung der Papier-Wertstoff-Sammelton-ne in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 02.08. und Donnerstag, 30.08.
Bitte stellen Sie die Behältnisse bereits am Abend vor den be-treffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h.
Entsorgung von Haushaltsgeräten
Die nächsten Abholungen von Elektrogroßgeräten wie Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Elektroherden, Wasch-maschinen, Wäscheschleudern und Wäschetrocknern finden am 14.08. und 28.08. statt.Wer entsprechende Geräte abholen lassen möchte, muss diese jeweils bis 3 Werktage, spätestens aber bis Donnerstag vor den genannten Terminen beim Landratsamt Fürth, Sachgebiet Ab-fallwirtschaft, Tel. 0911/9773-1434, -1435, -1436 anmelden.
Für den Inhalt verantwortlich: VG-Gemeinschaftsvorsitzender Herbert Jäger
Dienstgebäude: Vacher Str. 25,90587 Obermichelbach,
Tel. 0911/99 7 55-0Redaktionsschluss für die Ausgabe
September 2018 ist der 10. August 2018Für Fragen wenden Sie sich an Frau Ernst,
Tel. 0911/99 7 55-55
Standesamt Obermichelbach-Tuchenbach (in Veitsbronn)
Das Standesamt Obermichelbach-Tuchenbach (in Veits-bronn) ist an folgenden Tagen ab der angegebenen Uhrzeit geschlossen.
Montag 06.08.2018 ab 10:45 Uhr Montag 20.08.2018 ab 10:00 Uhr Montag 24.09.2018 ab 10:30 Uhr
Die Rathäuser in Obermichelbach und Tuchenbach sind am
Freitag, den 24.08.2018 geschlossen. Am Montag, den 27.08.2018 sind wir zu
den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft
Heft Nr. 8/2018 • Seite 4
Veranstaltungen und Feste in der
AUGUST 2018
03.-06.08.2018 Kirchweih Siegelsdorf
10.-13.08.2018 Kirchweih Burggrafenhof
10.-13.08.2018 Kirchweih Meiersberg
17.-20.08.2018 Kirchweih Veitsbronn
18.-19.08.2018 Kirchweih Stinzendorf
24.-25.08.2018 Jugendzentrum Alte Post Langenzenn, 40-Jahr-Feier
24.-27.08.2018 Kirchweih Kirchfarrnbach
25.-26.08.2018 Oldtimertreffen für Schlepper, Autos und Motorräder, Unterulsenbach, Beginn 9.00 Uhr
31.-03.09.2018 Kirchweih Keidenzell
31.-02.09.2018 Herbstkirchweih Festplatz Wilhermsdorf (am Sonntag Bauernmarkt, Krempelmarkt)
Aufruf zur Registrierungsaktion
Der Gärtner des Bauhofs Puschendorf erlitt nach einer harmlosen Verletzung eine Blutvergiftung. Trotz sofor-tiger ärztlicher Behandlung, heilte die Wunde nicht. Nach weiteren Untersuchungen kam die erschrecken-de Diagnose: Leukämie.
Der zweifache (zwei und sechs Jahre), 36-jährige Fa-milienvater ist dringend auf eine Stammzellenspende angewiesen.Die Gemeindeverwaltung Puschendorf ruft daher die Bevölkerung auf, sich bei der DKMS registrieren zu lassen.
Die Aktion findet statt am: Samstag, den 01.09.2018 von 13.00 – 16.00 Uhrin der Eichwaldhalle Puschendorf, Waldstraße 30.
Bitte helfen Sie unserem Kollegen, damit er weiterhin ein liebevoller Vater, Ehemann und zuverlässiger Mit-arbeiter sein kann.Als Stammzellenspender registrieren kann sich jeder, der gesund und zwischen 17 und 55 Jahre alt ist.Sollten Sie die Voraussetzungen für die Registrierung nicht erfüllen, freuen wir uns auch über eine Geld-spende an die DKMS. Für jede Registrierung entstehen der gemeinnützigen Organisation Kosten in Höhe von 35,00 €.DKMS Spendenkonto:IBAN: DE64 6415 0020 0000 2555 56BIC: SOLADES1TUB
Schirmherr der Aktion ist1. Bürgermeister Wolfgang Kistner von Puschendorf.
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft
Heft Nr. 8/2018 • Seite 5
Kirchliche Nachrichten
Heilig Geist Kirche und Gemeinde ObermichelbachEv.-Luth. Pfarramt Veitsbronn-ObermichelbachObermichelbacher Str. 5, 90587 VeitsbronnPfarramt Veitsbronn und Pfr. Johannes MeisingerTel.: 97794030 E-Mail: [email protected]/Tuchenbach: Pfrin. Ulrike Weeger Tel.: 762849, E-Mail: [email protected] der Regel findet jeden Sonntag um 10.15 Uhr ein Gottes-dienst statt.
Die Veranstaltungen im August5.8. 10:15 Gottesdienst mit Chor Viel-Harmonie6.8. 10:00 Kindergartenabschluss-Gottesdienst6.8. 14:00 Altenkreis im Dorfgemeinschaftshaus16.8. 20:00 After Eight Hauskreis22.8. 14:00 Spielenachmittag im Dorfgemeinschaftshaus19.8. 9:00 Kirchweihgottesdienst für die Gesamtgemein-
de in Veitsbronn28.8. 17:00 Unternehmung des Offenen Frauentreffs
Wie Sie sich noch mehr Informationen besorgen können:Auf unserer homepage http://www.obermichelbach.net steht „alles“. Sie können sich einen „newsletter“ (über die home-page) bestellen, dann werden Sie über jeden neuen Eintrag auf der homepage informiert.Der Gemeindebrief: Alle zwei Monate landet er in Ihrem Briefkasten, wenn Sie evangelisch und angemeldet sind. Wenn nicht – ein Anruf im Pfarramt genügt.
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Kath. Pfarramt Heilig Geist Veitsbronn
Regelmäßige Gruppen im PfarrzentrumMo.: 9:30 Eltern – Kind – Gruppe 19:45 PosaunenchorprobeDi: 20:00 Kirchenchorprobe
Gottesdienste und Veranstaltungen
Sa 04.08.18 17:30 Beichtgelegenheit und Rosenkranz-gebet
18:00 Vorabendmesse So 05.08.18 10:00 Wortgottesfeier (Herr Bock)So 12.08.18 09:00 EucharistiefeierMi 15.08.18 15:30 Wortgottesdienst im AH VeitsbronnSa 18.08.18 17:30 Beichtgelegenheit und Rosenkranz-
gebet 18:00 VorabendmesseSo 19.08.18 10:00 Wortgottesfeier (Herr Link)So 26.08.18 09:00 Eucharistiefeier
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Diakonieverein Veitsbronn- Tuchenbach-Obermichelbach e.V.
Vorstand: Diakon Reinhold Netz, Heidi Matz, Diakonin Jutta Sehatschek, W. Siebert, H.-J. MüllerBüro: Frau Elena KulikTel.: 0911/801992-35 Email: [email protected]: www.diakonieverein-veitsbronn.deMontag, Mittwoch, Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr+ Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––Regelmäßige Termine 2018
Tanztee mit LivemusikTermine: August kein Termin
„Mittagstisch „- im Haus der Diakonie! Termine: August kein Termin
Herzliche Einladung zum Tagesausflug nach Volkach amDonnerstag, 27. September
• Rundfahrt in der Volkacher Mainschleife Mit Informationen zum Land und Leuten von einer Wein-dozentin/Gästeführerin geht es über Sommerach und Nordheim mit einem Stopp am Hundertwasser Weingut in Untereisenheim.
• Spaziergang in den Weinbergen mit Geschichte zum fränki-schen Weinbau und Weinprobe direkt am Rebstock
• Mittagessen im Weingasthof Rose (Essen übernimmt jeder selbst)
• Eine Schiffrundfahrt über die malerische Mainschleife
Abfahrt: ca. 8 Uhr Veitsbronn – Dorfplatz , danach Tuchen-bach + ObermichelbachPreis: € 38,- pro Person (Busfahrt + Führungen + Schifffahrt)Anmeldung: Büro des Diakonievereins, Tel. 0911/801 99-235 Ev. Pfarramt Veitsbronn 0911/9779-4030
Quelle: Escherndorf Köhler Foto Holger Leue
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft
Heft Nr. 8/2018 • Seite 6
Mitteilung des Fördervereins der Erich-Kästner-Volksschule
Liebe Mitglieder des Fördervereins der Erich Kästner Volks-schule e.V.,
seit dem 25.05.2018 gilt EU-weit die neue Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO). Hierbei handelt es sich um eine EU-Grundverordnung, die den Datenschutz innerhalb Europas vereinheitlicht.
Der Förderverein passt seine Datenschutzerklärung den neuen Standards des europäischen Datenschutzrechts, die EU-Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO), an. Ziel der Datenschutz-grundverordnung ist in erster Linie die Stärkung Ihrer Rechte. Das bedeutet u.a., dass die Verarbeitung Ihrer personenbezo-genen Daten einem erhöhten Schutz unterliegen. Weiterhin wird Ihnen durch die Regelungen der DSGVO eine erhöhte Transparenz in der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da-ten gewährt.
In unserer Datenschutzerklärung werden wir noch transpa-rentere Angaben machen, für welche Zwecke wir Ihre perso-nenbezogenen Daten nutzen. Sie erhalten Informationen zur Erhebung, Nutzung, Weitergabe, Speicherung und zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte informiert.
Die aktualisierte Datenschutzerklärung finden Sie auf der Internet Seite der Erich Kästner Grundschule Veitsbronn, www.gs-veitsbronn.de , unter Förderverein Datenschutzerklä-rung.
Ihre Zustimmung zu der Datenschutzerklärung gilt als erteilt, wenn Sie der Erklärung nicht bis spätestens zum 01.10.2018 schriftlich widersprechen.
Einen etwaigen Widerspruch senden Sie bitte schriftlich an: Förderverein der Erich Kästner Volksschule e.V.Fasanenstr. 1490587 Veitsbronn
oder per [email protected]
Bitte beachten Sie, dass wir uns bei einem etwaigen Wider-spruch gegen die Verarbeitung von ihren personenbezogenen Daten vorbehalten müssten, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Ein satzungsgemäßer Vereinsbetrieb wäre in diesem Fall nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen Förderverein der Erich Kästner Volksschule e.V.
Juchhu - es sind Sommerferien
Schon wieder ist ein Schuljahr auch in der Mittags- und Haus-aufgabenbetreuung vergangen. Es war ein schönes Jahr und wir haben die Zeit mit unseren Kindern genossen. Es wurden viele Bastelarbeiten realisiert, wir durchlebten mit den Hausi-Kin-dern die Höhen und Tiefen des Hausaufgaben-Machen. Und freuten uns, dass sich unsere Kinder immer wieder vertrauens-voll an uns wandten. Leider müssen wir, wie jedes Jahr, einige Kinder verabschieden. Wir wünschen ihnen, auf diesem Wege, nochmals alles Gute für ihre Zukunft. Aber was haben wir in den letzten Schulwochen noch alles gemacht. Zum einen sind wir oft raus in die frische Luft gegan-gen. Zum anderen wurde aber auch fleißig gebastelt. Aus Socken machten wir Handpuppen.Aus Ästen bauten wir Webrahmen, die fantasievoll bewebt wurden.Und aus Schuhkarton, passend zur Fußball WM, sind kleine Kicker entstanden. Unsere Kinder haben auch tolle eigene Bastelideen, wie z.B. aus einem Pappteller eine Uhr.
Zum Abschluss unseres Jahres machten wir mit den Kindern einen Ausflug in den Playmobil Funpark. Die Busfahrt dort hin und zurück wurde vom Schulverband gesponsert. Die Eintritts-karten spendete Frau Giese, eine Mama aus der Ganztagesklas-se. An Beiden ein herzliches Danke schön für die Unterstüt-zung. Dort verlebten wir einen kurzweiligen Tag mit viel Spielen und Toben.
Jetzt wünschen wir allen erholsame und super tolle Sommerfe-rien. Am 12. September 2018 startet die Mittags- und Hausauf-gabenbetreuung in das neue Schuljahr. Wir freuen uns schon auf die neuen Kinder und natürlich auch auf unsere „alten Ha-sen“.
Mit lieben, sonnigen Grüßendas Mittags- und Hausaufgabenbetreuungsteam der Grundschule Veitsbronn
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 7
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 04.06.2018
Beantwortung von AnfragenDynamische FahrgastinformationBgm. Jäger berichtet, das er Obermichelbach vorsorglich zum Förderprogramm angemeldet hat. In der Planung für den bar-rierefreien Umbau der Haltestelle Pfefferloh ist ein Fahrgastin-formationssystem vorgesehen.
Spiegel Am PfannenfeldDer Spiegel wurde vom Bauhof montiert, muss aber noch ausgerichtet werden. Frau Bohn möchte wissen, ob nicht zu-sätzlich ein Stopp-Schild vor dem Radweg angebracht werden kann, um die Radfahrer auf dem Radweg nicht zu gefährden. Antwort: Die Verwaltung wird sich erkundigen.
Bericht des Bürgermeisters• Bgm. Jäger hat auf seiner Radtour vom Unwetter am Don-
nerstag, 31.05. erfahren. Laut Herrn Zimmermann wurden ca. 13 Keller ausgepumpt. Durch den Starkregen über Ober-michelbach war der Kanal überlastet. Bgm. Jäger möchte in der nächsten Sitzung das Thema aufnehmen.
• Bgm. Jäger bittet um Rückmeldung für die Teambildung für das Stadtradeln. Es muss noch ein Teammanager für das Team Gemeinderat gefunden werden.
Änderung Bebauungsplan Rothenberg Nr. 1, Beratung evtl. BeschlussDer Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.0518 das weitere Vorgehen beraten und Frau Vogelsang gebeten, für die Fort-schreibung des Bebauungsplanes ein Angebot abzugeben. Ein entsprechendes Angebot ging am 28.05.18 bei der Verwaltung ein. Frau Vogelsang schlägt darin Anpassungen der Festsetzun-gen an aktuelle Rahmenbedingungen vor, die sich auch an den Wünschen der Eigentümer orientieren. Im Leistungsumfang ist die Vorprüfung zur Einstufung des Verfahrens enthalten, die bei dem geplanten beschleunigten Verfahren nach §13a (1) Nr. 2 BauGB notwendig ist. Vorab beauftragte Leistungen (Grobanalyse) sind im Angebot berück-sichtigt.Das Angebot schließt mit brutto 39.169,12 Euro, wobei even-tuell noch weitere Leistungen, z. B. artenschutzrechtliche Prü-fungen, noch hinzukommen können.Genauere Zielsetzungen und Inhalte des Änderungsverfahrens sind noch nicht formuliert. Bgm. Jäger bezieht sich auf die Prä-sentation in der letzten Sitzung. Das vorliegende Angebot ist inhaltlich noch offen, die Kosten der Bearbeitung einer Fort-schreibung des Bebauungsplanes jedoch sind enthalten. Die artenschutzrechtliche Prüfung ist nicht enthalten und laut Frau Vogelsang nicht erforderlich. Für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ist eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a (1) Nr. 2 BauGB erforderlich. Dies ist im Angebot preis-lich enthalten. Bgm. Jäger fragt den Gemeinderat, ob das Angebot beauftragt werden soll und was der Bebauungsplan enthalten soll. Hier-zu wäre ein halbtäglicher Workshop vorgesehen. Frau Vogel-sang stellt sich für Fragen zur Verfügung.
Herr Schuhmann möchte wissen, ob im Bebauungsplan Rege-lungen bezüglich Entwässerung aufgenommen werden können. Weiterhin fragt er nach dem längst überfälligen Generalentwäs-serungsplan.
Bgm. Jäger berichtet, dass das IB Pongratz zur Erstellung und Vorlage des Generalentwässerungsplanes mehrfach angespro-chen wurde. Die Bearbeitung wird noch Zeit in Anspruch neh-men. In einem BBP kann eine Zisterne bei Neubauten als Auf-lage vorgeschrieben werden, wenn eine Versickerung von Nie-derschlagswasser auf dem eigenen Grundstück nicht gewähr-leistet werden kann. Diese könnte mit Fördermittel auch bei Bestandsgebäuden gefördert werden. Nach neuen Planungs-grundsätzen ist davon auszugehen, dass der vorhandene Kanal zu klein wäre. Nach den zum Zeitpunkt der Planung geltenden Richtlinien sind die Kanäle ausreichend dimensioniert und das Maß der möglichen Bebauung ist noch nicht erreicht. Die mit der Stadt Fürth vereinbarten Einwohnergleichwerte liegen bei 1000 Einwohnern. Aktuell gibt es aber nur ca. 600 Einwohner. Bei Nachverdichtung sollte vorrangig Versickerung am eigenen Grundstück erfolgen und/oder Einbau einer Zisterne. Hierzu müsste auch die Entwässerungssatzung geändert werden. Herr Schuhmann möchte weiterhin wissen, ob der Baumbe-stand in der Bilanzierung berücksichtigt wird. Antwort Frau Vo-gelsang: Herr Klebe hat für die Erstanalyse den Baumbestand in Rothenberg grob ermittelt. Hier soll das § 13a-Verfahren an-gewendet werden, daher wird keine Eingangsbilanzierung ge-macht. Es ist nicht vorgesehen, eine ökologische Bilanzierung zu machen. Herr Aechtner bezieht sich auf die Aussage von Frau Vogelsang in der letzten Sitzung über die Höhe des Angebots. Frau Vo-gelsang ging von einem Angebotspreis bis 20.000 €, oder eher weniger, aus. Jetzt liegt ein Angebot mit doppelter Summe vor. Antwort Frau Vogelsang: Sie wollte sich in der letzten Sitzung nicht festlegen, weil sie es noch nicht kalkuliert hat. Der Grün-ordnungsplan und besondere Leistungen waren in der Summe nicht enthalten. Herr Aechtner ist damit nicht einverstanden, zumal im Angebot noch Posten genannt sind, bei denen noch weitere Kosten hinzukommen können, z.B. wenn das Stunden-kontingent nicht ausreicht. Bmg. Jäger hat sich auch über die Höhe des Angebots gewun-dert. Im Angebot werden allerdings die Grundleistungen nach HOAI angeboten. Grundlage ist eine Fläche von ca. 7,40 ha berechnet. Der Honorarsatz wurde mit einem Mindestsatz angesetzt = 19.648,00 €. Die besonderen Leistungen und die Grünplanung kommen noch hinzu. Diese konnte Frau Vogel-sang wohl in der letzten Sitzung nicht grob schätzen. Über das Angebot und die Höhe der besonderen Leistungen möchte sich Bgm. Jäger mit Frau Vogelsang noch mal unterhalten. Er schlägt vor, die Beauftragung zurück zu stellen.Der Gemeinderat einigt sich darauf, in der nächsten Sitzung über das überarbeitete Angebot zu beschließen, ggf. in der Bau-ausschusssitzung. Sollte es dort der einzige Tagespunkt sein, wird es in die nächste Gemeinderatssitzung am 23.07.2018 verschoben.
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 8
Straßensanierung Wiesenweg; Fräsen der bestehenden und Einbau einer neuen AsphaltdeckschichtDie Gemeinde Obermichelbach beabsichtigt nach der Ka-nalsanierung im Wiesenweg den bestehenden Belag abzufrä-sen und eine neue Asphaltdeckschicht einzubauen.Der Wiesenweg ist nach den Kanalarbeiten und den bereits vorhandenen Schäden sanierungsbedürftig.Es wurden 7 Angebotsanfragen verschickt, 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben.Im Haushalt 2018 wurden dafür 36.000,00 € bereitgestellt. Die Überschreitung ist dem allgemeinen Preisniveau geschuldet. Allerdings sind auch eine Reihe von Kleinreparaturen erforder-lich und im Angebotspreis enthalten, die in der Grobkalkulati-on nicht ausreichend berücksichtigt wurden.Der Gemeinderat Obermichelbach beschließt, den Auftrag zur Straßensanierung im Wiesenweg an die Firma Tauber Bau Straßen- und Tiefbau GmbH, 90332 Nürnberg, zum Preis von 48.792,75 €, abzüglich 2 % Nachlass zu vergeben.
Pflasterarbeiten Friedhof Obermichelbach; Neuverlegung des vorhandenen Pflasters auf den Bestandswegen im alten Fried-hofsteilDie Gemeinde Obermichelbach beabsichtigt das Pflaster auf den Bestandswegen im alten Friedhofsteil neu zu verlegen, da diese Wege sehr uneben sind und eine erhöhte Unfallgefahr für Besucher darstellen.Im Haushalt 2018 wurden dafür 25.000,00 € bereitgestellt.
Da das alte Pflaster noch in einem guten Zustand ist, ist eine Neuverlegung ausreichend. Die Verlegung von neuem Pflaster würde ca. 12.000,00 € Mehrkosten gegenüber dem günstigsten Angebot ergeben und damit den Kostenrahmen entsprechend überschreiten. Es wurden 4 Angebote eingeholt.Der Gemeinderat Obermichelbach beschließt, die Pflasterar-beiten auf dem Friedhof Obermichelbach an die Firma K+R Pflasterbau GdbR, Industriestraße 16, in 91187 Röttenbach, zum Preis von 24.549,27 € brutto zu vergeben.
Stellplatzsatzung, Beratung und BeschlussIn letzter Zeit kam bei Bauvoranfragen, Bauanträgen, etc. des Öfteren die Nachfrage, wie viele Stellplätze vorgehalten wer-den müssen. Da die Gemeinde Obermichelbach, als eine der wenigen Gemeinden im Landkreis Fürth, über keine Stellplatz-satzung verfügt, gibt es derzeit nur geringe Möglichkeiten, den Bauherren und Antragsstellern zur Schaffung von ausreichend Stellplätzen zu verpflichten.Es wird vorgeschlagen, eine Stellplatzsatzung für die Gemein-de Obermichelbach zu erarbeiten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. Bgm. Jäger übergibt hierzu Herrn Lau-terbach vom Bauamt das Wort. Herr Lauterbach hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und sich bei anderen Gemeinden informiert. Entsprechende Mustersatzungen legt er dem Gemeinderat vor.Bgm. Jäger ergänzt, dass nur in zwei Bebauungsplänen Fest-setzungen vorhanden sind, und zwar im BBP Nr. 9 Gewerbe-gebiet Süd + Lindenweg und BBP Nr. 10 Pfefferloh 3. Dort ist geregelt: 2 Stellplätze pro WE, Stellplatz vor der Garage wird
als 2. Stellplatz anerkannt, wenn er mind. 5 m tief ist. In allen anderen Bebauungsplänen sind keine Regelungen getroffen. Seiner Meinung nach reichen diese Stellplätze nicht aus, weil der Stellplatz vor der Garage nicht genutzt werden kann. In der Satzung von Veitsbronn werden ab einer Wohnfläche von mehr als 100 qm drei Stellplätze gefordert. Dies möchte er zur Diskussion stellen. Herr Zimmermann findet die Stellplatzsatzung von Veitsbronn grundsätzlich gut. Er befürwortet die Regelung mit 3 Stellplät-zen ab einer Wohnfläche von mehr als 100 qm, auch sollte die Anordnung der Stellplätze vorgegeben werden. Viele Wohn-straßen sind durch die geparkten Autos mit großen Fahrzeugen z.B. Feuerwehr nicht passierbar. Bgm. Jäger macht den Vorschlag, dass man sich auf zwei Stell-plätze beschränken sollte, aber künftig der Stellplatz vor der Garage nicht mehr anerkannt wird, weil er in der Regel nicht genutzt wird. Grundsätzlich sollten Stellplätze hintereinander nur als 1 Stellplatz anerkannt werden.Nach kurzer Diskussion einigt sich der Gemeinderat darauf, dass die Verwaltung einen Satzungsentwurf ausarbeitet und bei der nächsten Sitzung vorlegt, um darüber zu beraten und even-tuell zu beschließen.
BauanträgeBauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes WohnhausDer Gemeinderat Obermichelbach erteilt sein Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses durch einen Anbau. Es wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Be-bauungsplanes Nr.2 „Obermichelbach West“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze erteilt.
Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern oder 4 Reihenhäusern; Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungs-plans Obermichelbach „Rothenberg I Süd“. Die geplanten Gebäude haben jeweils eine Breite von 6,75 m und eine Län-ge von 11,0 m und eine Höhe von 6,06 m, mit einer Terrasse Richtung Süden. Zudem sollen vier Garagen und vier Stellplät-ze auf diesen Grundstücken entstehen. Geplant ist jeweils die Errichtung eines Erdgeschoßes mit Dachgeschoß (I + D), was nach BBP an dieser Stelle zulässig ist. Die Dächer sollen als Flachdach ausgeführt werden. Durch die Geländesituation er-gibt sich eine Staffelung. Der Antragssteller würde sich baulich an den neu errichteten Häusern in der Umgebung orientieren.Ob das geplante Vorhaben die Baugrenzen im westlichen Be-reich des Grundstücks einhält ist aus den Unterlagen nicht er-sichtlich. Es wäre wahrscheinlich eine Befreiung wegen Über-schreitung der Baugrenzen notwendig. Ebenso verhält sich dies mit den Garagen im Osten des Grundstücks. Unklar ist auch, ob die Festsetzungen des BBP bzgl. der Grund- und Ge-schoßflächenzahl eingehalten werden. Eine Berechnung liegt nicht vor.
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 9
Stellungnahme der Verwaltung:Die eingereichten Unterlagen reichen für eine Beurteilung im Sinne einer Bauvoranfrage nicht aus. Die Planung setzt eine Reihe von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs-planes voraus, die zum einen nicht konkret genug dargestellt und die in Summe in der Betrachtung voraussichtlich nicht ge-nehmigungsfähig sind. Städtebaulich fügt sich die Bauform, auch wegen ihrer Bau-masse, nicht in die bestehende Bebauung ein. Die tatsächliche Unterbringung von 8 Stellplätzen erscheint wegen der Gelän-desituation schwierig. Die geplanten Garagen liegen außer-halb der Baugrenze.
Beschluss:Sofern der Antragsteller seine Anfrage als Bauvoranfrage ver-standen hat, wird diese abgelehnt, weil hierzu wesentliche Aussagen in den vorgelegten Unterlagen fehlen.Dem Bauwerber wird angeraten, eine Planung vorzunehmen, die die Festsetzungen des BBP einhält und sich städtebaulich in die angrenzende Bebauung einfügt.
Bauantrag Erweiterung und Umbau der bestehenden Gasdruck-Regel- und Messanlage in Obermichelbach Die Firma Megal GmbH & Co.KG, in 45141 Essen, beantragt den Neubau von zwei Armaturenschächten mit fahrbaren Leichtmetalldächern und Ersatzneubau von 3 fahrbaren Leicht-metalldächern bestehender Armaturenschächte und Ersatzbau einer Zaunanlage auf dem Grundstück der GDRM-Anlage, Flur-Nr.413/11, Triebgasse, 90587 Obermichelbach. Das Bau-vorhaben liegt im Außenbereich §35 BauGB und im Geltungs-bereich eines Flächennutzungsplans. Dem Antrag wird zuge-stimmt.
Anfragen• Herr Höcherl möchte wissen, ob die Friedhofsmauer fer-
tig ist. Antwort: Nein, es fehlt noch die Abdeckung und der restliche Teil der alten Mauer wird noch verfugt.
• Herr Schuhmann fragt nach, ob die Bebauungspläne ins Ratssystem eingestellt werden können. Antwort: Das ist schwierig. Herr Lauterbach teilt mit, dass die Bebauungsplä-ne im Bayernatlas abrufbar sind. Herr Schuhmann bittet um Mitteilung der Internetadresse. Die Internetadresse lautet: www.bayernatlas.de
• Herr Schuhmann bittet die abgelaufenen Termine auf der Homepage zu löschen. Antwort: Die Homepage wird zur-zeit neu gestaltet. Nach der Überarbeitung sollte das Prob-lem behoben sein.
• Herr Schuhmann bezieht sich auf seine Anfrage im Janu-ar, ob man nicht die freiliegenden Leitungen im Lindenweg dämmen könnte. Damals hieß es, dass die Gemeinde we-gen des laufenden Verfahrens nichts verändern dürfte. Herr Schuhmann bat um Anfrage beim Gericht. Jetzt möchte er wissen, ob angefragt worden ist. Antwort: Bgm. Jäger teilt mit, dass der Anwalt dringend davon abrät, Veränderungen an den offenliegenden Leitungen vorzunehmen. Das Ge-richt wurde nicht angefragt und wird sich dazu auch nicht äußern. Bgm. Jäger wird in der nächsten Sitzung das An-
waltsschreiben vorlesen. • Herr Zimmermann möchte wissen, ob am Friedhof der
Buchsbaumzünsler bekämpft wurde und ob die Grabbesit-zer angeschrieben wurden. Antwort: Ja, es wurde gesprüht. Die Grabbesitzer wurden nicht angeschrieben. Bmg. Jäger schlägt vor, im Mitteilungsblatt die Grabbesitzer darauf hin-zuweisen, die befallenen Buchsbäume zu entfernen und sachgerecht zu entsorgen, aber nicht auf dem Kompost.
• Herr Zimmermann berichtet, dass die Feldwege nicht ge-pflegt sind und u.a. umgestürzte Bäume nicht beseitigt wer-den. Er schlägt vor, die Bauhofmitarbeiter mit Mähen zu be-auftragen und die Waldbesitzer anzuschreiben.
• Herr Zimmermann fragt nach, woher die Feuerwehr heuer den Kirchweihbaum bekommt. Es wird immer schwieriger, einen geeigneten Baum zu finden. Antwort: Darum sollte sich bitte die Feuerwehr kümmern. Bei Bedarf würde die Gemeinde die Kosten für den Baum übernehmen.
• Herr Rohringer möchte wissen, ob die Verkehrsmessgeräte da sind. Antwort: Ja, sie werden in der Rothenberger Straße und vor der Einfahrt zum Sportplatz aufgestellt. Frau Bohn fragt nach, ob die Geschwindigkeit aufgezeichnet wird. Ant-wort: Nein.
• Herr Rohringer fragt nach, wann die Übergänge der Gehwe-ge gemäht werden. Antwort: Rechtzeitig vor der Kirchweih wird gemäht.
• Herr Tiefel möchte wissen, ob die Baufirma Bescheid weiß, dass zum 15.06.2018 der Platz für das Sonnwendfeuer ge-räumt sein muss. Antwort: Ja.
Gartenwasserzähler ablesen
Wer seinen Gartenwasserzähler noch nicht abgelesen und an die Gemeinde Obermichelbach gemeldet hat, möge das bitte unbedingt noch erledigen!
Tel.: 0911 / 99 7 55 17, Frau Schad
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Hinweis des Fundbüros
Seit einiger Zeit liegen im Fundbüro ein schwarzer Turnbeutel mit Sportschuhen und Bekleidung und ein gelber Rucksack zur Abholung bereit. Wenn Sie diese Sachen vermissen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (Tel. 997 55- 13).
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 10
Redaktionsschluss fürdie Ausgabe September 2018
ist der 10. August 2018
Anzeige Ferienprogramm
Hallo liebe Kinder und Jugendliche,
das Schuljahr ist zu Ende und die sehnsüchtig erwarte-ten Sommerferien haben begonnen. Damit es euch nicht langweilig wird haben wir auch dieses Jahr wieder ein tolles Programm für euch auf die Beine gestellt. Wer sich noch anmelden möchte, erkundigt sich bitte bei dem je-weiligen Veranstalter.
Kinder auf Straßen
Aus gegebenem Anlass möchten wir Eltern und Kinder da-rauf hinweisen, dass das Spielen auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Wir bitten die Eltern, das mit den Kindern zu besprechen und auch selbst darauf zu ach-ten. Im Gegenzug bitten wir aber auch die Verkehrsteilneh-mer, die auf Rädern unterwegs sind, generell und besonders in Wohngebieten, auf spielende Kinder auf Straßen und am Straßenrand zu achten. Damit ist eben auch zu rechnen. Um Gefahrensituationen zu vermeiden, ist es wichtig immer mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Hier sind oft die er-laubten 30 km/h in Wohngebieten schon zu viel. Leider wird das vorgegebene Tempolimit oft sogar überschritten. Auch hierzu erreichen uns viele Beschwerden.
Ein Ärgernis, und besonders gefährlich für Kinder, sind Fahr-zeuge, die auf Gehwegen geparkt werden. Beobachten kann man das täglich in der Burgstallstraße, im Bereich Hort, Kin-
derkrippe, Gemeindehaus und Kirche. Der ebengleiche Geh-weg wird regelmäßig durch Besucher, aber auch durch Eltern dermaßen zugeparkt, dass ein Durchkommen für Fußgänger nicht mehr möglich ist. Wenn man die Leute darauf anspricht kommt als ‚Begründung, dass die Zahl der Stellplätze zu gering sei. Besonders ist das natürlich aktuell der Fall, weil durch die Baustelle weitere Stellplätze wegfallen. Allerdings hat die Gemeinde beim Bau des Hortes, insbesondere aber auch mit der Erweiterung des Friedhofs an der Nordseite ei-ne große Anzahl von Parkplätzen ausgewiesen. Dort ist das Ein- und Aussteigen gefahrlos möglich. Deshalb möchte ich an Alle appellieren, diese Parkplätze zu nutzen. Das gilt auch für Mitarbeiter der Einrichtungen. Bitte erleichtern Sie das Zu-sammenleben und die Sicherheit für Kinder und Fußgänger durch vernünftiges Verhalten im Straßenverkehr.
Ihr BürgermeisterHerbert Jäger
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 11
Anzeige Mitteilungen der Nachbarschaftshilfe
Obwohl Petrus meinte, ausgerechnet am 5. Juli seine Schleusen öffnen zu müssen, lie-ßen sich viele Obermichelbacher die lecke-ren Cocktails der Nachbarschaftshilfe nicht entgehen. Ab 19.30 Uhr hieß es für die Steuerungsgruppe der Nachbarschaftshilfe shaken was das Zeug hielt: Ob Paradiso, Cosmopolitain, oder Aperol Sprizz – für jeden Geschmack gab es etwas. Und diesmal sogar einen Bier-Cocktail, den „Cai-bier-hinia“, der besonders bei den Herren Anklang fand. Ein riesengroßes Dankeschön nochmal an Ulla Schwarte, Siegried Triebfürst, Sabine Stockert, Frauke Delatron und – neu im Team – Claudia Menzel! Ohne euch wäre so ein Event nicht möglich!
Übrigens: der nächste Feier-Abend findet am 02.08.2018 im Dorfgmeinschaftshaus statt. Wer Lust auf ein nettes Bei-sammensein mit anregenden Gesprächen hat, kann einfach ab 19.30 Uhr in die Burgstallstraße 6 kommen. Jeder ist von Herzen willkommen und muss sich nicht anmelden. Bitte aber Getränke und Knabbereien mitbringen.
Vorankündigung: das nächste Familienfrühstück ist am 22.09.2018. Hier treffen sich junge Familien mit ihren Kin-dern zu einem leckeren Buffet. Engagierte Jugendhelfer küm-mern sich liebevoll um die Kids. So haben die Eltern die Ge-legenheit, in Ruhe zu frühstücken und sich mit anderen Eltern auszutauschen. Mittlerweile verabreden sich einige Familien schon immer zum Familien-Frühstück, um sich da zu treffen. Wenn auch Sie diese angenehme Möglichkeit, andere Familien kennen zu lernen, einmal ausprobieren wollen – einfach bis 19.09.2018 anmelden. Ich freue mich auf Sie!
Ich wünsche allen eine herrliche Sommerzeit!
NachbarschaftshilfeDonnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr oder nachVereinbarungDorfgemeinschaftshaus, Burgstallstr. 6 90587 ObermichelbachTel.: 0911-97796128 Mobil: 0171-1670199 Mail: [email protected]@obermichelbach.de
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 12
Obermichelbach startet erfolgreich bei der Aktion STADTRADELN.
Die Gemeinde Obermichelbach nahm erstmalig an der Aktion Stadtradeln teil. 29 Radelnde, davon 4 Mitglieder des Kommunalparlaments, legten im Aktionszeitraum 24.06 – 14.07.2018 insgesamt 10.855 km mit dem Fahrrad zurück und vermieden dabei 1.541 kg CO2.
Die in 5 Teams organisierten Obermichelbacher Radler schnit-ten im Vergleich mit den teilnehmenden Kommunen aus dem Landkreis Fürth sehr gut ab. In der Kategorie „Fahrradaktivste Kommune mit den meisten Radkilometern pro Einwohnern“ landete Obermichelbach auf einem bemerkenswerten 3. Platz. In der Kategorie „Kommune mit dem fahrradaktivsten Kom-munalparlament“ erreichten die 4 Radler aus dem Team „Gemeinderat“ sogar den 1. Platz. Alle Ergebnisse sind unter https://www.stadtradeln.de nachzu-lesen.
Ein herzliches DANKE an alle Teilnehmer für das eifrige Kilo-metersammeln, verbunden mit der Hoffnung im nächsten Jahr noch viele zusätzliche Radler(innen) für die Aktion begeistern zu können.
GrußHans Zimmermann (lokale Koordination Stadtradeln OMB)
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 13
Erfolgreiches Frühjahrs-Semester 2018 in der VHS Obermichelbach
Im zurückliegenden Frühjahr-Sommer-Semester konnte die VHS Obermichelbach wieder ein abwechslungsreiches Pro-gramm anbieten. An den 69 zustande gekommenen Kursen nahmen fast 750 Teilnehmer/innen teil. Dies ist die höchs-te Teilnehmerzahl in einem Semester seit Bestehen der VHS Obermichelbach und der Verdienst unserer hervorragenden Dozentinnen und Dozenten, bei denen ich mich an dieser Stel-le ganz herzlich bedanke!
Am 30. August 2018 erscheint das neue Herbst-Winter-Pro-gramm. Neben vielen beliebten und bewährten Kursen gibt es auch neue Angebote. Kulinarisches wird es geben mit Koch-kursen zum Thema Persische Gourmet Küche, Fingerfood, Des-serts, Essen im Glas sowie Herbst- und Wintersalate. Für Freun-de des Whiskys bieten wir ein Sensorik-Seminar und erstmalig auch ein Seminar zum Thema Gin. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Vorträgen zum Thema Gesundheit. Bei den Spra-chen bieten wir Anfängerkurse in Französisch und Latein an. Ein besonderer Abend wird auch die Buchvorstellung „Drei Tage und ein Leben“ von Pierre Lemaitre. Wer gerne tanzt, möchte vielleicht einmal unseren neuen Line-Dance-Kurs aus-probieren…
Dies sind nur ein paar Beispiele für unser abwechslungsreiches Programm. Am besten verschaffen Sie sich einen Überblick auf der Website oder im Programmheft, welches am Nachmittag des 30. August 2018 erscheinen wird. Darüber hinaus finden
Sie im Laufe des Semesters alle Kurse, in denen noch Plätze frei sind, im monatlichen Mitteilungsblatt.
Die Anmeldung für das neue Herbst-Winter-Semester ist sofort mit dem Erscheinen des Programms am 30.08.2018 möglich. Das Programm erscheint in der Druckausgabe im neuen DIN A5 Format sowie auf der VHS-Homepage www.vhs.obermi-chelbach.de.
Die Anmeldung kann über das Kontaktformular auf der Home-page oder mit dem im Programmheft enthaltenen Anmelde-schein schriftlich erfolgen. Darüber hinaus können Sie sich zu den Bürozeiten persönlich im Rathaus Obermichelbach, 1. OG, anmelden.
Werfen Sie einen Blick in unser neues Programm, es lohnt sich.Ich freue mich auf Ihre Anmeldung und stehe für Fragen gerne persönlich, telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Sabine StockertVHS ObermichelbachGeschäftsstelle bei der Gemeinde Obermichelbach (Rathaus)Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach, 1. Stock, Zimmer 2.6.Tel.: 0911/ 99755-22, Fax: 0911/99755-11E-Mail: [email protected] Homepage: www.vhs.obermichelbach.deDie Geschäftsstelle ist besetzt:Montag, Dienstag und Mittwoch 9.00 – 12.00 UhrDonnerstag 15.00 – 17.00 Uhr
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 14
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach
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Heft Nr. 8/2018 • Seite 20
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 21
Seniorenrat ObermichelbachTermine August 2018
Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort
02.08.18 09.00 Nordic-Walking BH
02.08.18 Ab 14.30 Spielenachmittag Herren, Schach
DGH
06.08.18 14.00 Kirchengem. Altenkreis DGH
06.08.18 16.00 Kegeln Kegelbahn
07.08.18 09.00 Nordic-Walking BH
09.08.18 09.00 Nordic-Walking BH
09.08.18 14.30 Spielenachmittag Damen, Herren, Schach
DGH
14.08.18 09.00 Nordic-Walking BH
15.08.18 09.30 Wandern DGH
16.08.18 09.00 Nordic-Walking BH
16.08.18 14.30 Spielenachmittag Herren, Schach
DGH
20.08.18 16.00 Kegeln Kegelbahn
21.08.18 09.00 Nordic-Walking BH
22.08.18 14.00 Spielenachmittag Kirchengem.
DGH
23.08.18 09.00 Nordic-Walking BH
23.08.18 14.30 Spielenachmittag Damen Herren, Schach
DGH
28.08.18 09.00 Nordic-Walking BH
30.08.18 09.00 Nordic-Walking BH
30.08.18 Ab 14.30 Spielenachmittag Herren, Schach
DGH
Abkürzungen: BH = Bürgerhalle; DGH = Dorfgemeinschaftshaus, Burgstallstr. 6
Neues vom SeniorenRat
Ein Dankeschön des SeniorenratesWie schon in den vergangenen Jahren, hat die Gemeinde Obermichelbach die Senio-ren am Kirchweih-Montag ins Festzelt zu einem Frühschoppen eingeladen. Ein gut besuchtes Festzelt und eine ausgelassene Stimmung bewiesen dem Gemeinderat, wie gut diese Einladung ankam. Ganz herzlichen Dank des Se-niorenrates und der Gäste an den Bürgermeister Jäger, den ge-samten Gemeinderat und die Kärwaburschen- und Madli, die die Bewirtung beim Frühschoppen übernommen hatten.
Neu in Bayern: das LandespflegegeldIn Bayern bekommen Pflegebedürftige ab September das Lan-despflegegeld. Anspruch hat jeder mit mindestens Pflegestufe 2 und dem Hauptwohnsitz in Bayern, egal ob die Person im Heim lebt oder zu Hause gepflegt wird. Das Landespflegegeld beträgt 1.000€ und wird einmal jährlich ausbezahlt. Für das laufende Pflegegeldjahr muss der Antrag bis spätestens 31.12.2018 bei der Landespflegegeldstelle eingereicht werden. Für die Antragstellung ist die Kopie des Personalausweises und die Kopie des Bescheids über die Feststellung des Pflegegrades 2 und höher erforderlich.
Den Antrag und weitere Informationen findet man im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de. Wer den Antrag nicht selbst ausdrucken kann, bekommt ihn und den Infoflyer auch bei der Gemeindeverwaltung im Bürgerbüro oder im Dorfge-meinschaftshaus beim Seniorenrat.
Vormerken: Ausflug im September nach GonnersdorfAm 26.09. macht der Seniorenrat einen Ausflug zur Haselnuss-plantage nach Gonnersdorf. Mehr dazu im Septemberheft.
Redaktionsschluss für die Ausgabe Septemberist der 10. August
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach
Heft Nr. 8/2018• Seite 22
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinde- rates vom 04.06.2018
Ergänzung im TOP 01 im öffentlichen Teil der Niederschrift vom 16.04.2018Betreutes WohnenGemeinderat Öchsner glaubt persönlich nicht mehr an die Geschichte „Betreutes Wohnen“. Assenbaum-AWO-Gemein-de Tuchenbach kommt nicht mehr zustande, er hofft aber, dass er sich täuscht und fordert, mehr Druck zu machen.
Mitteilung Gisela Blümm; Niederlegung des Ehrenamtes als GemeinderätinFrau Gisela Blümm hat aufgrund ihres Wegzugs aus der Ge-meinde mit Mitteilung vom 30.04.2018 ihr Amt mit soforti-ger Wirkung zur Verfügung gestellt. Durch den Wegzug aus dem Gemeindegebiet verliert Frau Blümm ihr Amt bzw. ihre Wählbarkeit nach Art. 48 GLKrWG. Dieser Amtsverlust muss durch Beschluss festgestellt werden.Der Gemeinderat Tuchenbach stellt den Amtsverlust von Frau Gisela Blümm fest. Sie wird mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben als Gemeinderätin entbunden.
Bestimmung von Frau Gerda Schönleben als Listen- nachfolgerinAufgrund des Ausscheidens von Frau Gisela Blümm muss ein Listennachfolger bestimmt werden. Nachrücker auf der Lis-te der WGT ist Frau Gerda Schönleben. Frau Gerda Schön-leben hat mit Schreiben vom 17.05.2018 die Annahme der Wahl bereits erklärt. Die Vereidigung findet statt. Frau Gerda Schönleben ist Listennachfolger der WGT.
Ab TOP 4 der Tagesordnung ist Frau Gerda Schönleben stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates Tuchenbach.
Bericht des BürgermeistersFriedhofDie zwei Wasserbecken wurden von den Gemeindemitar-beitern aufgestellt, an die Wasserleitung angeschlossen, und befüllt.
Herzogenauracher StraßeDie Firma Dienstbier wird voraussichtlich mit den Teerarbei-ten nach der Sommerkirchweih in Herzogenaurach (06.07. – 13.07.2018) beginnen.Zur Sommerkirchweih fährt auch heuer wieder ein Bus von den HERZO Werken über Tuchenbach nach Herzogenau-rach. Die Haltestelle ist in der Herzogenauracher Straße. Fahrtkosten: Erwachsene 1,00 €, Kinder 0,50 €. Die Fahrtzei-ten stehen im Mitteilungsblatt.
WinkerhofDie Firma Assenbaum hat heute telefonisch mitgeteilt, dass das Projekt am Laufen ist. Dies wurde auch in einem Ge-spräch von Herrn Landtagsabgeordneten Harry Scheuenstuhl bestätigt, der ständig mit Herrn Assenbaum in Kontakt ist. Die Firma Assenbaum hatte die letzten drei Monate mit dem Ob-
jekt in Seukendorf viel zu tun. Er vermutet, dass die Ausschrei-bungen erst im Herbst beginnen.
BauanträgeDer Gemeinderat Tuchenbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 399/1 (Burgstaller Weg 15) gemäß § 36 BauGB. Zudem wird das Einvernehmen zur benötigten isolierten Befreiung we-gen Überschreitung der Baugrenze am Süd/West Grenzverlauf erteilt.
Bebauungsplan Nr. 14 Vereinfachte Änderung Der Gemeinderat Tuchenbach billigt den vom Ingenieurbüro für Tiefbau Wagner GmbH ausgearbeiteten Entwurf der 1. Än-derung des Bebauungsplans Nr. 14 „An der Herzogenauracher Straße“ in der Fassung vom 24.05.2018 und beschließt die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange, sowie der betroffenen Öffentlichkeit. Die betroffenen Träger öffentli-cher Belange und die betroffene Öffentlichkeit werden mittels Schreiben über die Änderung informiert und aufgefordert bis zum 29.06.2018 eine Stellungnahme abzugeben.
Kläranlagenerneuerung, Planungsvorstellung durch Ing. Büro WagnerSachvortrag:Das Ingenieurbüro für Tiefbau Wagner GmbH hat Pläne für die Erneuerung der Kläranlage erstellt, die dem Gemeinderat von Herrn Wagner in der Sitzung vorgestellt werden. Es werden drei verschiedene Varianten aufgezeigt:
Für alle drei Varianten gilt, dass:• bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage die alte Anlage
weiterbetrieben werden muss.• der neuen biologischen Reinigung eine Kompaktanlage (Re-
chen mit Förderung, Waschung und Pressung, Sandfang mit Förderungen und Waschung und ein Fettfang mit automati-scher Räumung) vorgeschaltet wird.
• Die Planung wenn möglich so erfolgt, dass das Abwasser die Kläranlage im freien Gefälle durchfließen kann.
Darstellung der Varianten:Variante 1.1 SBR (Sequencing-Batch-Reactor) im Vorklärteich, 2-straßig, mit simultaner Schlammstabilisierung (sSst) mit qua-dratischem Grundriss der Reaktoren, im Bereich des alten Vor-klärteichs. Bei dieser Praktik wird die Abwasserreinigung im Aufstaube-trieb durchgeführt. Die biologischen Reinigungsprozesse und die Abtrennung des belebten Schlamms vom gereinigten Ab-wasser finden in nur einem Becken statt (Einbeckentechnik). Ein signifikantes Merkmal von Belebungsanlagen im Aufstau-betrieb ist der wechselnde Füllstand im Becken je nach Pro-zessphase während dem Zyklus. In dieser Variante besteht die biologische Behandlungsstufe aus zwei SB-Reaktoren, die abwechselnd beschickt werden. Die Abwasserbeschickung erfolgt somit kontinuierlich. Im Vergleich zu einer Durch-laufkläranlage unterscheidet sich die SBR-Anlage lediglich während des Klarwasserabzuges. Dieser erfolgt sequenziell.
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 23
Aus diesem Grund ist ein Ausgleichsbehälter erforderlich.
Die Variante 1.1 setzt sich aus folgenden Anlagenteilen zusam-men:• Zulauf aus SKO 2 und RÜB3• Kompaktanlage mit Sandwaschanlage im neuen Betriebs-
gebäude• Zwei SB-Reaktoren, V= je ca. 703m³• Ausgleichsbehälter/Nachklärteich, V= ca. 160 m³• Ablaufmessschacht mit Probenahmeschacht• Schlammstapelbehälter V=603m³ ist vorhanden, V=200m³
zusätzl. geplant.Investitionskosten nach Kostenschätzung Brutto und ca. 25% Baunebenkosten: 3.056.800,00 €
Variante 1.2. SBR im Nachklärteich, Der Prozess der Anlage verläuft wie in Variante 1.1. Der Unterschied ist lediglich der Standort der SB-Reaktoren und die daraus folgenden Konse-quenz, dass für die Rückhaltung des schubweise abgezogenen Klarwassers ein zusätzlicher Ausgleichsbehälter erforderlich wird. Die Anlagenteile sind mit Variante 1.1. identisch. Nach-teil: Der Ausgleichsbehälter wird direkt neben den SB-Reakto-ren platziert. Aufgrund des ansteigenden Geländes ist es nicht möglich den Ablauf im freien Gefälle auszuführen. Es wird so-mit eine Pumpe im Ausgleichsbehälter erforderlich (zusätzli-che und laufende Kosten entstehen).Investitionskosten nach Kostenschätzung Brutto und ca. 25% Baunebenkosten: 3.183.300,00 €
Variante 2: BIOCOS® Verfahren (Biological-Combines Sys-tem), es handelt sich um ein patentiertes Spezialverfahren. Die-ses ist eine Kombination aus dem üblichen Belebtschlammver-fahren mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung sowie der SBR-Technik. In der Praxis wird das Abwasser in das be-lüftete Belebungsbecken eingeleitet und dort durch die Belüf-tung mit dem zur Reinigung notwendigen Sauerstoff versorgt. Nach diesem Becken wird das Abwasser alternierend einem von zwei gleich großen SU-Becken (Sedimentations- und Um-laufbecken) zugeführt. Diese SU-Becken werden zeitversetzt betrieben. Beim BIOCOS® Verfahren laufen die gleichen bio-chemischen und physikalischen Vorgänge ab wie beim Belebt-schlammverfahren. Je nach Vorhandensein von freiem Sauer-stoff wird simultan und denitrifiziert. Die Ablaufwerte bleiben davon unberührt. Es erfolgen eine kontinuierliche Beschickung und ein kontinuierlicher Ablauf. Es ist somit kein Ausgleichsbe-hälter erforderlich.
Die Variante 2 setzt sich aus folgenden Anlagenteilen zusam-men:• Zulauf aus SKO 2 und RÜB3• Kompaktanlage mit Sandwaschanlage im neuen Betriebs-
gebäude• BIOCOS®-Becken, VBB = ca. 605m³, VSU = ca. 2X250m³• Ablaufmessschacht mit Probenahmeschacht• Schlammstapelbehälter V=603m³ ist vorhanden, V=200m³
zusätzl. geplant.
Investitionskosten nach Kostenschätzung Brutto und ca. 25% Baunebenkosten: 2.870.900,00 €
Auf die geschätzten Investitions- und Baunebenkosten kom-men für alle Varianten noch ca. 500.000,00 € an Kosten für Neuanschaffungen von Steuerungen, Messstationen, Rühr-werken etc. dazu. Für den Personaleinsatz (Klärwärter) ist ein Minimum von 20 Wochenarbeitsstunden für jede Variante er-forderlich.Jährliche Kosten für die Klärschlammentsorgung sind nicht be-rücksichtigt. Künftig muss Klärschlamm gepresst und verbrannt werden. Dies kann durch eine eigene Anlage oder von einem Entsorgungsunternehmen gemacht werden. Die Entscheidung hierzu kann im Nachgang getroffen werden. Für die benötigten Flächen werden alte Gebäude entsorgt und die alten Abwasserteiche verfüllt. Für den steigenden Wasserverbrauch der neuen Kläranlage soll kein Trinkwasser verbraucht werden. Bereits gereinigtes Wasser aus dem Was-serkreislauf soll für den Betrieb verwendet werden. Eine Pho-tovoltaikanlage ist auch geplant.Nach Gegenüberstellung der Kostenschätzungen und einem Vergleich der Betriebskosten (10 Jahre und 30 Jahre) ist die Variante 2 die günstigste Anlage im Invest und Betrieb. Nach Aussage von Herrn Landauer sind die Betreiber der BIOCOS®-Kläranlagen auch sehr zufrieden, er hat sich schon mit mehre-ren Anwendern besprochen.Der Gemeinderat Tuchenbach spricht sich dafür aus, mit der Variante 2, BIOCOS® das weitere Planungsverfahren bis zur wasserrechtlichen Zulassung vom IB Wagner, Roßtal weiter-führen zu lassen.
Mitteilungen und AnfragenBürgermeister Eder informiert über:• eine Einladung des Evang. Posaunenchor Veitsbronn/Ober-
michelbach zu dessen 60-jährigem Gründungsjubiläum. Terminvormerkungen hierzu: Samstag, 30. Juni 2018 um 19:00 Uhr Serenade, Sonntag 15. Juli 2018 um 10:00 Uhr Festgottesdienst.
• die Kino Tour Vorstellung der N-ERGIE am 31.08.2018 in Tuchenbach am Bürgerhaus. Der Eintritt wird 5,00 € betra-gen (auch für Helfer und Mitwirkende). Der Erlös geht an die Vereine. Es soll für ca. 300 Personen bestuhlt werden.
Neubau KrippeHierzu hatte Bürgermeister Eder mit dem Architekturbüro Wir-sching und Madinger (Neuhof/Zenn) einen Vororttermin am 12.05.2018 zur Erstbesprechung.
JugendtreffGemeinderat Goebel teilt mit, dass seit 14 Tagen die Internet-verbindung wieder funktioniert. Diese war außer Betrieb, weil es bei den Abbrucharbeiten am Winklerhof zu Beschädigun-gen kam.
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach
Heft Nr. 8/2018• Seite 24
Jetzt schon ein Kreuz im Kalender machen und den Freitag, 31. August 2018 für die N-ERGIE Kinotour am Tuchenba-cher Bürgerhaus frei halten: Bereits ab 18:00 Uhr geht es mit einem bunten Rahmenprogramm los. „Film ab“ heißt es bei Einbruch der Dunkelheit gegen 20:00 Uhr. Der Eintritt liegt bei fünf Euro pro Person, die Vorstellung findet bei je-der Witterung statt. Die Abstimmung über den Wunschfilm geht jetzt in den Endspurt: Noch bis zum Donnerstag, 9. August stehen sechs verschiedene Filme zur Auswahl. Unter www.n-ergie.de/ki-notour veröffentlicht die N-ERGIE im Anschluss den jeweili-gen Gewinnerfilm.
Einnahmen gehen an einen guten ZweckVon der N-ERGIE Kinotour profitieren nicht nur Filmfans, sondern auch die gemeinnützigen Einrichtungen und Verei-ne in den gastgebenden Kommunen. Sämtliche Einnahmen aus den verkauften Eintrittskarten gehen an einen guten Zweck, den die jeweilige Kommune selbst bestimmt. Darü-ber hinaus profitieren Vereine vor Ort von den Erlösen, die sie durch den Verkauf von Essen und Getränken erzielen.
Anmelden! Mitmachen! Dabei sein! Spaß haben!
Anmeldung im Rathaus der Gemeinde Tuchenbach zu den üblichen Öffnungszeiten.
Gemeinde Tuchenbach Ferienprogramm 2018
WUNSCHKINO IM FREIEN:
Abstimmung geht in den Endspurt
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 25
Bücherei Tuchenbach aktuell
Sommerzeit – Leserzeit !
Ob zu Hause, im Garten, am Strand oder anderswo,wir haben die richtige Lektüre!
Außerdem beteiligen wir uns am Ferienprogramm der Ge-meinde mit:Spürnasen in der Bücherei
Die ganze Gruppe verwandelt sich in eine Schar von Detek-tiven und spürt im Bilderwald Besonderheiten auf, die nicht sofort ins Auge fallen. Im anschließenden Suchspiel kommt Überraschendes zutage.Am Montag, 20.08.2018 von 14.00 – 16.00 Uhrin der Bücherei Tuchenbach für Kinder von 6 – 8 Jahren
Achtung Sonderöffnung:Wir haben am Freitag, den 17.08.18 von 17:00 – 19:00 Uhr für euch geöffnet.
Bücherei TuchenbachSchulplatz 290587 TuchenbachDienstag, 16.00 -18.00 UhrFreitag 17.00 – 19.00 Uhr [email protected]://www.obermichelbach.vg-obermichelbach-tuchen-bach.de/Bildung - Soziales - Gesundheit -Büchereiwww.facebook.com/BuechereiTuchenbach
Die Bücherei ist während der Sommerferien vom 30.7 bis 10.9. 2018 geschlossen. Erster Öffnungstag nach den Ferien ist der 11.9.2018.
Termine Senioren Tuchenbach August 2018
01.08. MI Altenkreis 14:00 im Bürger-haus
07.08. DI Seniorensprechstunde 10:00-11:30
Container
08.08. MI Damenspieletreff 14:00 Container
17.08. FR Seniorenkegeln 18:00-22:00
Kegelbahn Bürgerhaus
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 26
Bürger- und Förderverein Obermichelbach e.V.
Im Monat August macht das „Brot backen“ Sommerpau-se. Im September wird es wieder frisch gebackenes Brot geben.
Vorankündigung zum Bürgerfest des Bürger- undFördervereins
Das traditionelle Bürgerfest findet dieses Jahr am 16. Sep-tember statt. Der genannte Termin im Veranstaltungska-lender 2018 (09. September) wurde auf den 16. Septem-ber verschoben. Bitte notieren Sie sich den neuen Termin! Eine Einladung erscheint in der September-Ausgabe.
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 27
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INFORMATIVES …
Der Verein – Das TeamTermine im ÜberblickAlle Termine zu unseren Veranstaltungen, Kursangeboten, Sit-zungen und mehr findest Du auf unserer Homepage www.sportfreunde-tuchenbach.de. Schau mal vorbei, wir freuen uns auf Deinen Besuch …GYMNASTIK, TURNEN, KURSE.Neue KursangeboteAchtung aufgepasst! Die ersten Kurse sind schon angelaufen. Folgekurse, Vorankündigungen oder auch nähere Informatio-nen und Kursbeschreibungen findest Du ebenfalls auf unserer Homepage. Vielleicht ist auch etwas für Dich dabei …
Kurse.
ab 10.09.18 Kurs ZUMBA montags 18:00 – 19:00 Uhr
ab 11.09.18 TABATA – nur für Männer
dienstags 19:15 – 20:15 Uhr
ab 12.09.18 Fit in jedem Alter
mittwochs 18:15 – 19:15 Uhr
ab 12.09.18 Funkt. Körper-training
mittwochs 19:30 – 20:30 Uhr
ab 13.09.18 Move & Muscle donnerstags 18:30 – 19:30 Uhr
Kinderturnen.
ab 12.09.18 Eltern-Kind-Tur-nen 2-4 Jahre
mittwochs 16:15 – 17:15 Uhr
ab 12.09.18 Bewegungsspaß für Kinder 4-6 Jahre
mittwochs 16:15 – 17:15 Uhr
KINDERTURNEN.Sommerpause für unsere Kids. Hallo Mamis, bitte beachtet, dass unser Kinderturnen im Zeit-raum vom 30.07.-11.09.2018 erst einmal Ferien macht. Am 12.09.2018 geht‘s wieder los. Wir wünschen Euch alle schöne und erholsame Sommerferien. Bis bald!Wir suchen:Mind. 1 neue Trainer|innen für die Kinderturngruppe (Eltern-Kind-Turnen 2-4 Jahre). Vorkenntnisse sind nicht zwingend er-forderlich. Private, wie auch berufliche Gründe haben Nicole nach sehr langen Überlegungen und Diskussionen zu dieser Entscheidung geführt. Ganz verlassen will Nicole den Sportverein aber nicht.
HERBSTFEST
am Sonntag, den23. September 2018von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhrauf dem Sportgelände der Sportfreunde Tuchenbach.
SPEISEKARTE:
• Schäuferle mit Kloß und Salat• Braten mit Kloß und Salat• Kaffee und Kuchen
Bringt schönes Wetter und gute Laune mit!
Die Vorstandschaft freut sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen und viele ge-mütliche Stunden!
Mit sportlichen Grüßen
gez.Ursula WulfSportfreunde Tuchen-bach (1. Vorstand)
Die Gruppe Bewegungsspaß für Kinder 4-6 Jahren bleibt nach wie vor komplett in Ihren Händen. Nicole würde sich über jeg-liche Unterstützung freuen, aber auch gerne das Amt stepweise übergeben.
Das Kinderturnen findet künftig immer mittwochs in der Erich-Kästner-Schule zwischen 16:15 und 17:15 Uhr statt und ist für Kinder im Alter von 2 - 4 Jahren. Evtl. hast Du selbst Kinder in diesem Alter und wärst daher perfekt geeignet. Trau Dich und sprech uns an!
Kontakt.Interessierte können sich gerne bei Frau Ursula Wulf (Mobil 0157/86874586) für weitere Informationen melden. Einen ers-ten umfangreichen Einblick findest Du auch auf unserer Home-page (www.sportfreunde-tuchenbach.de).
Andreas GötzSportfreunde Tuchenbach
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Tuchenbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 28
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Veranstaltungskalender Gemeinden Obermichelbach und Tuchenbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 29
Gemeinde Obermichelbach
Tag Zeit Veranstalter Bezeichnung Adresse
08.08. 19:00 Anlagen-Pflege Obst- und Gartenbauverein Vacher Straße
14.08. 20:00 Mitglieder- und Interessierten Treff CSU Ortsverband Gasthaus am Michelbach
Termine der Senioren siehe Seite 21
Redaktionsschluss für die Ausgabe August ist der 10. Juli
Für Kleinanzeigen wenden Sie sich bittedirekt an die Verwaltungsgemeinschaft
Obermichelbach - Tuchenbach
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Gemeinde Tuchenbach
Tag Zeit Veranstalter Bezeichnung Adresse
02.08. – 03.08.
14:30 Spielmobil „Ratzefatz“Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Fürth
Bürgerhaus
08.08. Sommerausflug der Landfrauen Bayerischer Bauernverband
Termine der Senioren Seite 25
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 30
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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach
Heft Nr. 8/2018 • Seite 31
ROHRREINIGUNG KANALREINIGUNG DICHTHEITSPRÜFUNG KANALSANIERUNG
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