Medizinische Eingriffe
Vor jedem Eingriff (immer!) Information an denArzt über Parkinson-Krankheit
Geplante Eingriffe dem behandelnden Neurologenvorher mitteilen
Ev. Änderung der Medikamentengabe bei Narkosen
Über dPV erhältlich:
• Karte "Operation: besondere Hinweise„
• Kettenanhänger
Therapiebegleiter (Booklet)
Vor jeder größeren Reise Absprache mitbehandelndem Arzt
Vorsicht bei Reisen in heiße Klimazonen
Auf ausreichende Medikamentenversorgung achten
Über dPV ist eine Liste mit den internationalenBezeichnungen der Medikamente erhältlich
Reisen
Medizinische Betreuung:Beim Reisebüro informieren, wie und wo Sie notfalls medizinische Hilfe bekommen.
Medikamente:Nehmen Sie unbedingt genügend Medikamente mit.Medikamente möglichst bei sich tragen und nicht im Reisegepäck
Im Ausland:Eine Liste mit der internationalen Bezeichnung der Medikamente mit sich führen.
Zeitverschiebung:Medikamente beim ersten Zubettgehen auf die neue Zeit umstellen.
Hinweise zur Reiseplanung
Anpassung des Arbeitsplatzes evtl. nötig
Veränderungen des Arbeitsplatzes oder der Aufgaben mit behandelndem Arzt besprechen
Behindertenausweis (Grad der Behinderung)
Prüfen der Erwerbsfähigkeit (MdE)
Arbeit
Anpassung der Wohnung, z.B. im Bad, Stolperfallen entfernen etc.
Ergotherapeuten prüfen vor Ort die Hilfsmittelausstattung und ggf. die Notwendigkeitvon baulichen Veränderungen, z.B. im Bad, Türschwellen etc.
Wohnung
Bemerke ich, dass ich auf unvorhergesehene Situationen nicht mehr so rasch reagieren kann?
Schränkt die Muskelsteifheit im Nacken meinBlickfeld ein?
Kann ich noch problemlos zwischen Gas und Bremse wechseln?
Neige ich tagsüber dazu „einzunicken“?
Fragen zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit
Und nicht zuletzt:
Gibt es andere Möglichkeiten für mich mobil zu bleiben(z.B. Bus/ Bahn / Freunde & Bekannte, Fahrdienste), so dass ich auf das Auto verzichten kann?
Vorschlag bei Unsicherheit: Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit, nehmen Sie eine Fahrstunde und fragen Sie den Fahrlehrer
Fragen zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit
Anhaltspunkte zur Beurteilung des Grads der Behinderung
Grad der Behinderung (GdB)
Behinderung
Ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichts-störungen, geringe Verlangsamung
Deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, starkeVerlangsamung
Schwere Störung der Bewegungsabläufebis zur Immobilität
GdB
30-40 %
50-70 %
80-100 %
Bedeutung der Ausweiszeichen
B = ständige Begleitung notwendig
BI = Blindheit
Gi = Gehörlos
G = erheblich gehbehindert
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
H = Hilflos
RF = Befreiung von Rundfunkgebühr / Ermäßigung der Telefongebühr
Schwerbehindertenausweis
Befreiung von Rundfunk- und FernsehgebührenGdB ≥ 80% oder Schwerbehinderte mitAusweiszeichen Gi, BI
ParkerleichterungSchwerbehinderte mit Ausweiszeichen aG, B
Freifahrt im öffentlichen PersonenverkehrAusweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und Ausweiszeichen G, AG, H oder BI, Gi
Unentgeltliche Beförderung einer BegleitpersonAusweiszeichen B, Bi im öffentlichen Personenverkehrohne Kilometerbegrenzung
Vergünstigungen
Sozialklausel
Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger, sowie Versicherte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, sind von der Zuzahlung für die während eines Kalenderjahres angefallenen Fahrtkosten und Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmittel befreit.
Einkommensgrenzen 2003
Alleinstehende Euro 925,-
Zusätzlich für die 2. Person Euro 1.309,-
Jede weitere Person Euro 238.-
Krankenversicherung
Überforderungsklausel
Bei Überschreiten der Einkommensgrenzen gelten für die vollständige Befreiung Eigenbeteiligungen in Höhe von höchstens 2% des Bruttoeinkommens als zumutbar.
Für Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind (chronisch Kranke) und Zuzahlungen von mindestens 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen geleistet haben, entfallen die Zuzahlungen nach Ablauf des ersten Jahres für dieDauer dieser Behandlung.
Krankenversicherung
Trugbilder, Alpträume
Gesteigertes sexuelles Interesse
Wirkungsschwankungen (Fluktuationen)
Stürze
Schlafattacken am Tag
Warnzeichen:Beim Auftreten von Warnzeichen immer den behandelnden Arzt informieren.
Achtung! (Symptome, die Komplikationen anzeigen)
Gruppen für Betroffene und Angehörige
Spezielle Gruppen für U 40
Informationsvermittlung
Beratung
Austausch von Erfahrungen
Gemeinsames Einsetzen für Belange
Soziale Belange
Öffentlichkeitsarbeit
Selbsthilfegruppen(regionale SHGs, dPV-Deutsche Parkinson Vereinigung)
Deutsche Parkinson VereinigungBundesverband e.V.Moselstr. 3141464 NeussTel: 2131 / 410 16FAX: 02131 / 454 45www.parkinson-vereinigung.de
dPV
www.kompetenznetz-parkinson.de
www.parkinson-vereinigung.de
www.forum-parkinson.de
Nützliche Internetadressen