Mediadaten 2020 zza-online.deNr. 43 | gültig ab 1. Oktober 2019
Das Fachmagazin für die gesamte Heimtierbranche mit dem Know-how des ZZF
Mit unserem ABC-Werbeangebot für Online-Werbung auf der zza-Webseite und dem zza-newsletter
Regelmäßige Kontrolle der Verbreitungdurch die IVW – Informations-
gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.
Ausgabe Anzeigen- und Druckdatenschluss Auslieferungstag Branchenhighlights zza.Spezial
1 / 2020 16.12.2019 2.01.2020 Highlights der Aquaristik
Supreme Heimtiermesse Hannover/PATS Sandown
2 / 2020 23.01.2020 6.02.2020 Neues zur Kleinsäuger-Haltung Interzoo
Anido/Global, Pet Expo/ZZF-Forum
3 / 2020 20.02.2020 5.03.2020 Garten & Teich
Iberzoo + Propet
4 / 2020 24.03.2020 7.04.2020 Bio, BARF & Co. – Trends der Hundeernährung
Interzoo Vorbericht (mit Beilage Interzoo Daily Preview)
5 / 2020 20.04.2020 7.05.2020 Haupt-Messeheft Heimtierpflege im Salon
Interzoo Nürnberg
6 / 2020 27.05.2020 10.06.2020 Outdoor-Spaß: Mit dem Heimtier unterwegs
Interzoo Nachbericht
7 / 2020 25.06.2020 9.07.2020 Snacks für Hund & Katze
8 / 2020 23.07.2020 6.08.2020 Immer beliebter: Wildvogel- und Wildtierfütterung
Pet Fair Asia/Super Zoo/Pet South America
9 / 2020 20.08.2020 3.09.2020 Nachhaltigkeit in der Heimtierbranche
CIPS
10 / 2020 22.09.2020 6.10.2020 Alles für kleine Hunde Rund um die Aquaristik
ZZF-Fachsymposium
11 / 2020 22.10.2020 5.1 1.2020 Das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür Alles für die Katze
Fisch & Reptil
12 / 2020 19.1 1.2020 3.12.2020 Terraristik – eine Herausforderung? Heimtierpflege im Salon
Termine 2020
Anzeigenpreise
Zeitschriftenformat: DIN A4; 210 mm breit x 297mm hoch
Satzspiegel: 184 mm breit x 270 mm hoch, 3 Spalten je 58 mm breit
Anzeigenformate und Grundpreise:
Format Breite x Höhe 4-farbig
2/1 Seite 394 x 270 mm 6.900,- EUR
1/1 Seite 184 x 270 mm 3.850,- EUR
2/3 Seite 121 x 270 mm
oder 394 x 87 mm 2.860,- EUR
1/2 Seite 90 x 270 mm
oder 184 x 133 mm 2.100,– EUR
2/4 Seite 394 x 65 mm 2.300,- EUR
1/3 Seite 184 x 87 mm
oder 58 x 270 mm 1.430,– EUR
1/4 Seite 90 x 133 mm
oder 184 x 65 mm 1.150,– EUR
1/6 Seite 58 x 133 mm 800,– EUR
1/8 Seite 90 x 65 mm
oder 184 x 31 mm 630,– EUR
Vorzugsplätze: 2. Umschlagseite 4.250,– EUR
erste rechte Seite 4.100,– EUR
3. Umschlagseite 4.100,– EUR
1/2 Seite hoch neben Inhalt 2.350,– EUR
4. Umschlagseite 4.620,– EUR
Tunnelanzeige 4.100,– EUR
Farbzuschläge: Sonderfarben (HKS oder Pantone) 875,– EUR
Beschnitt: Beschnittzugabe 3 mm 285,– EUR
Chiffregebühr: 16,– EUR
Kleinanzeigen: Je 58 mm breite mm-Zeile 4,50 EUR
Gelegenheitsanzeigen: Stellenanzeigen pro mm 2,25 EUR
Nachlässe: Bei Abnahme innerhalb eines Jahres von
3 Anzeigen 3 % 3 Seiten 5 %
6 Anzeigen 5 % 6 Seiten 10 %
12 Anzeigen 10 % 12 Seiten 15 %
Beilagen: Bis 25g Gewicht je ‰ Expl. 320,– EUR
Bis 50g Gewicht je ‰ Expl. 410,– EUR
einschließlich Post- + Versandgebühren
Beihefter: 1 Doppelblatt (4-seitig) 3.850,– EUR
Beschnitt oben, unten, rechts: je 3 mm
Beikleber: Postkarte auf Trägeranzeige
(Mindestgröße 1/2 Seite) kleben,
Passgenaues Aufkleben beim Abstand
von min. 20 mm zu allen Seiten möglich
nur in Gesamtauflage je ‰ Expl. 50,- EUR
Versandanschrift: Beilagen-, Beihefter-, Beikleber-Anlieferung
frei Haus an:
Druckhaus Karlsruhe, Ostring 6, 76131 Karlsruhe
Muster vorab an hw-studio weber, Leimersheim
Verarbeitung: Rückendrahtheftung
Papierqualität: 90g/m2 Bilderdruck holzfrei matt (Innenseiten)
200g/m2 Bilderdruck holzfrei matt (Umschlag)
Erscheinungsweise: Monatlich (siehe Termine)
Anzeigenschluss: ca. 14 Tage vor ET (siehe Termine)
Mehrwertsteuer: Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Zahlungsbedingungen: Sofort netto ohne Abzug
Bankverbindung: Nassauische Sparkasse Wiesbaden
BIC: NASSDE55XXX
IBAN: DE59 5105 0015 0103 0520 07
Nr. 43 | gültig ab 1. Oktober 2019
(nicht rabattfähig)
(nicht rabattfähig)
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Tatsächlich verbreitete Auflage:6.827 Exemplare (lt. IVW-Prüfung 2/2019)
Anzeigenformate
2/1 SeiteSatzspiegel Breite 394 mm, Höhe 270 mmim Anschnitt Breite 420 mm, Höhe 297 mm
1/1 SeiteSatzspiegel Breite 184 mm, Höhe 270 mmim Anschnitt Breite 210 mm, Höhe 297 mm
1/2 Seite QUERSatzspiegel Breite 184 mm, Höhe 133 mmim Anschnitt Breite 210 mm, Höhe 147 mm
1/4 Seite QUERSatzspiegel Breite 184 mm, Höhe 65 mmim Anschnitt Breite 210 mm, Höhe 79 mm
1/8 Seite QUERSatzspiegel Breite 184 mm, Höhe 31 mm
1/3 Seite QUERSatzspiegel Breite 184 mm, Höhe 87 mmim Anschnitt Breite 210 mm, Höhe 101 mm
2/3 Seite QUERSatzspiegel Breite 394 mm, Höhe 87 mmim Anschnitt Breite 420 mm, Höhe 101 mm
2/4 Seite QUERSatzspiegel Breite 394 mm, Höhe 65 mmim Anschnitt Breite 420 mm, Höhe 65 mm
TunnelanzeigeSatzspiegel Breite 268 mm, Höhe 175 mmim Anschnitt Breite 268 mm, Höhe 189 mm
1/3 Seite HOCHSatzspiegel Breite 58 mm, Höhe 270 mmim Anschnitt Breite 71 mm, Höhe 297 mm
2/3 Seite HOCHSatzspiegel Breite 121 mm, Höhe 270 mmim Anschnitt Breite 134 mm, Höhe 297 mm
1/2 Seite HOCHSatzspiegel Breite 90 mm, Höhe 270 mmim Anschnitt Breite 103 mm, Höhe 297 mm
1/4 Seite HOCHSatzspiegel Breite 90 mm, Höhe 133 mmim Anschnitt Breite 103 mm, Höhe 147 mm
1/8 SeiteSatzspiegelQUERBreite 90 mm, Höhe 65 mm
1/6 SeiteSatzspiegelHOCHBreite 58 mm, Höhe 133 mm
Bei Anzeigen im Anschnitt: + 3 mm Beschnittzugabe an allen Seiten.
6.900 Euro
+ 285 Euro Beschnitt
3.850 Euro
+ 285 Euro Beschnitt2.860 Euro
+ 285 Euro Beschnitt
4.100 Euro
+ 285 Euro Beschnitt2.100 Euro
+ 285 Euro Beschnitt2.100 Euro
+ 285 Euro Beschnitt1.150 Euro 630 Euro
1.150 Euro
+ 285 Euro Beschnitt1.430 Euro
+ 285 Euro Beschnitt
1.430 Euro
+ 285 Euro Beschnitt2.300 Euro
+ 285 Euro Beschnitt2.860 Euro
+ 285 Euro Beschnitt
630 Euro
800 Euro
Schaufenster / Marken der Branche
Aquaristik
• Fische
• Nahrung
• Präparate
• Wasserpflanzen
• Zubehör
• Großhandel
Hundehaltung
• Hunde
• Nahrung
• Präparate
• Salonbedarf
• Zubehör
Unter „Marken der Branche” werden Marken- und/oder Firmenlogos veröffentlicht, die innerhalb der Heimtierbranche von Bedeutung sind
Dispositionsmöglichkeit: Zu jeder Ausgabe
Laufzeit: mindestens 12 Ausgaben
Werbefläche: 58 mm breit x 29 mm hoch
Inhalt der Werbefläche: Marken- oder Firmenlogo
Homepage-Adresse
QR-Code
Werbepreis: 95,00 Euro pro Werbefläche je Ausgabe
Rubriken: Aquaristik Terraristik
Vogelhaltung Kleinsäugerhaltung
Hundehaltung Katzenhaltung
Garten und Teich Sonstiges
Das „Schaufenster” ist das monatlich erscheinende Branchenverzeichnis als Einkaufsführer für die gesamte Heimtierbranche
Dispositionsmöglichkeit: Zu Beginn des Quartals
Ausgabe Nr. 1 – 4 – 7 – 10
Laufzeit: mindestens 6 Ausgaben zum Ende eines Quartals
Anzeigenformate: 1 – 4 spaltig
Anzeigenpreis: 4,00 EUR je einspaltige
43 mm breite Millimeterzeile
Nachlässe: bei 6 Anzeigen – 5 %
bei 9 Anzeigen – 10 %
bei 12 Anzeigen – 15 %
Rechnungsstellung: jeweils vierteljährlich im ersten Quartalsmonat
Rubrikverzeichnis:
Katzenhaltung
• Katzen
• Nahrung
• Präparate
• Salonbedarf
• Zubehör
Terraristik
• Terrarientiere
• Nahrung
• Präparate
• Zubehör
Vogelhaltung
• Vögel
• Nahrung
• Präparate
• Zubehör
Kleinsäugerhaltung
• Kleinsäuger
• Nahrung
• Präparate
• Zubehör
Großhandel
Pferde
Brieftauben
Sonstiges
• Angelgeräte
• EDV
• Fachzeitschriften
• Ladeneinrichtung
• Unternehmens-
beratung
• Verpackung
Musterseite
„Schaufenster”
Musterseite
„Marken
der Branche”
1 Media Informationen Zeitschrift / Verlag / Umfangs-Analyse
Kurzcharakteristik: zza. – zoologischer zentral anzeiger – ist dasFachmagazin für die gesamte Heimtierbranchemit dem Know-how des ZZF. Neben aktuellenNachrichten werden im zza. Fachbeiträge über Heimtiere, Warenkunde, Produktneuheiten,Sortimentspflege, Ausbildungs- und Rechtsbelange,Marketing und Betriebswirtschaft, Reportagen aus Handel und Industrie sowie Informationen und Nachrichten der Fachverbände ZZF (Deutschland),VZFS – Swiss-Info (Schweiz) und WKO – Austria-Info (Österreich) veröffentlicht.
Organ: Offizielles Organ des ZZF
Herausgeber: Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.
Verlag: zza-Verlag der WirtschaftsgemeinschaftZoologischer Fachbetriebe GmbHPostfach 6164, 65051 WiesbadenMainzer Straße 10, 65185 WiesbadenGeschäftsführerin Alexandra Facklamm
Telefon: 0611 / 44 75 53-0Telefax: 0611 / 44 75 53-33Internet: www.zza-online.deE-Mail: [email protected]
Verlagsleitung: Antje Schreiber
Redaktion: Dominic Heitz, verantwortlich ([email protected])Sabine Gierok ([email protected])
Anzeigenverkauf, hw-studio weberProduktion, medienagenturVertrieb: Gewerbegebiet 39
76774 LeimersheimTelefon: 07272 / 92 75-0Telefax: 07272 / 92 75-44Internet: www.hw-studio.deE-Mail: [email protected]
Objektleitung: Hans Weber ([email protected])
Anzeigenberatung: Cindy Ivanovic ([email protected]) Fabrice Weber ([email protected])
Jahrgang / Jahr: 116. Jahrgang 2020
Erscheinungsweise: monatlich, siehe Erscheinungstermine
Bezugspreis: Inland: Jahresabonnement 60,00 EUR Einzelverkaufspreis: 5,50 EUR Ausland: Jahresabonnement 80,00 EUR Einzelverkaufspreis 7,00 EUR jeweils einschließlich Versandkosten, zuzüglich MwSt.
Umfangs-Analyse: Oktober 2018 bis September 2019 = 12 Ausgaben Gesamtumfang: 808 Seiten = 100,00 % Textteil: 628 Seiten = 77,72 % Anzeigenteil: 180 Seiten = 22,28 %
Leime
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Servi
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KONTAKT
2 Media Informationen Auflagen-Analyse / Verbreitungsanalyse
Auflagenkontrolle: IVW
Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe
im Durchschnitt des 2. Quartals 2019
Druckauflage: 7.000 Exemplare
Tatsächlich verbreitete Auflage*: 6.827 Exemplare
Verkaufte Auflage: 1.433 Exemplare
599 Abonnierte Exemplare
834 Sonstiger Verkauf
Freistücke: 5.394 Exemplare
173 Rest-, Archiv-, Belegexemplare
*laut IVW vom 2. Quartal 2019
Verbreitungs-Analyse: Exemplare in %
Deutschland 6.473 94,81
Ausland 354 5,19
Tatsächlich verbreitete Auflage* 6.827 100,00
nach Postleitraum: 0 – 09999 442 6,48
10000 – 19999 417 6,11
20000 – 29999 720 10,55
30000 – 39999 723 10,59
40000 – 49999 801 1 1,74
50000 – 59999 703 10,29
60000 – 69999 655 9,59
70000 – 79999 668 9,78
80000 – 89999 629 9,21
90000 – 99999 715 10,47
Ausland 354 5,19
Tatsächlich verbreitete Auflage* 6.827 100,00
IVW - Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. = Die staatlich unabhängige, nicht kommerzielle und neutrale Prüfinstitution.
3 Media Informationen
Zielgruppen Exemplare in %
Zoofachgeschäfte, Warenhäuser und Verbrauchermärkte mit Zoofachabteilungen 2.516 36,86
Tierarztpraxen, Tierärzte, Veterinärämter, Tierpensionen, Tierheilpraktiker 1.261 18,47
Heimtierbedarfsindustrie und Großhandel 1.202 17,61
Hundesalons / Katzenboutiquen 1.006 14,73
Gartencenter, Garten- und Samenfachhandel mit Heimtierbedarf,Bau- und Heimwerkermärkte mit Zooabteilungen 433 6,34
Sonstige (Gewerbliche Züchter, Tierheime, Behörden, Organisationen usw.) 409 5,99
Tatsächlich verbreitete Auflage* 6.827 100,00
*laut IVW vom 2. Quartal 2019
IVW - Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. = Die staatlich unabhängige, nicht kommerzielle und neutrale Prüfinstitution.
Bezieher-Analyse / Vertriebsauswertung
Kontakt
ObjektleitungHans [email protected] 07272/92 75-0
AnzeigenmarketingFabrice [email protected] 07272/92 75-14
MedienberatungCindy [email protected]
Telefon 07272/92 75-18
ChefredaktionDominic [email protected] 0611/44 75 53-23
TechnikSusanne [email protected] 07272/92 75-20
RedaktionSabine [email protected] 0721/56 95 64 9
zza-Verlag
der Wirtschaftsgemeinschaft
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Postfach 6164, 65051 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 447553-0
Telefax: 0611 / 447553-33
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Platzierungsdauer vom 1. bis zum Letzten eines Monats.
Datenlieferunggif und jpg, gif-Animation; bitte beachten: Keine Flash-Animationen.
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Alle Stellenanzeigen, die in der Print-Ausgabe des zza kostenpflichtig veröffentlicht werden, erscheinen auf der zza-Webseite unter der Navigation „Stellenmarkt“ zusätzlich kostenfrei.
Veröffentlicht wird:- Begriff der ausgeschriebenen Stelle - Firmenname des Inserenten- alternativ die Chiffre-Nummer - Link zum Download der Anzeige als PDF-Datei.
PlatzierungsdauerErscheinungstermin der aktuellen Ausgabe der Print-Versionbis zum Zeitpunkt der Auslieferung der nachfolgenden zza-Ausgabe.
Horizontal BannerDas Horizontal Banner steht über dem Inhalt der Newsletter-Meldungen.Die Größe beträgt 600 x 120 Pixel.Insertionspreis beträgt 330 Euro monatlich zzgl. MWSt.
Abschluss BannerDas Abschluss Banner steht am Ende der Newsletter-Meldungen.Die Größe beträgt 600 x 120 Pixel.Insertionspreis beträgt 295 Euro monatlich zzgl. MWSt.
Platzierungsdauervom 1. bis zum Letzten eines Monats.
ErscheinungsweiseMindestens einmal wöchentlich.
Nachlässe10 Prozent Rabatt bei 6-monatiger Laufzeit.
15 Prozent Rabatt bei 12-monatiger Laufzeit.
Information zur Datenlieferung
Druckverfahren: Offset, mindestens 60er Raster, Euroskala
Druckunterlagen: Druckdaten Bei Lieferung von Manuskripten oder Fotos wirdein Bearbeitungszuschlag von 100,- EUR berechnet.
Datentransfer: E-Mail an [email protected]
Datenträger: CD/DVD, USB-Stick
Dateiformate: Druckfähiges PDF
Zur Datenüberprüfung und zur Farbabstimmung benötigen wir immer ein Farbdruck-Muster, ohne das keine Farbverbindlichkeit gewährleistet wird.
Um Fehlbelichtungen und lange Belichtungszeiten zu vermeiden, zu Ihrer und unserer Sicherheit, beachten Sie bitte unsere bevorzugten Datenformate für Apple Macintosh Computer.
Bildformate: • TIF-Format in Euroskala• EPS-Format in Euroskala• Graustufen oder Bitmap
Bildgröße: • Euroskala oder Graustufen: 300 dpi bei 1 : 1 platzierten Bildern genügen für die 60er Rasterausgabe
• Bitmap: 1.000 dpi
Sollten Bearbeitungszeiten von nicht einwandfreien Datenlieferungen erforderlich sein, wird der zusätzliche Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.
Achtung: Für Druckdaten, die uns nach dem Schlusstermin erreichen, übernehmen wir keine Garantie für die korrekte Ausbelichtung.
Ein Wort zu Word: Schicken Sie uns Word-Dateien nur als Textvorlage, und fügen Sie Ihre Bilder extern als jpg-Format bei.
Der zza bietet eine breite Themenvielfalt, die durch das Know-how des Branchenverbandes ZZF und seine Lobby- und Informationsarbeit in den Bereichen Tier- und Artenschutz sowie Aus- und Weiterbildung vertieft wird.
Zusätzlich gibt es 5 x im Jahr das zza-spezial zu den Themen:
Interzoo 2020
Alles für die Katze
Rund um die Aquaristik
Heimtierpflege im Salon
www.zza-online.de
AUSBLICKI
Die Interzoo 2020 hat neue Bestmarken im Visier
ZIELEI
Was einen Messeauftritt wirklich erfolgreich macht
UMFRAGEI
Warum Firmen auf der Interzoo ausstellen
ORIENTIERUNGI
Messen im Zeitalter der Digitalisierung
zza.Spezial : Interzoo 2020
www.zza-online.de
TITELI
ZZF-Symposium: Was ist katzengerecht?
MYTHOSI
Sind Katzen wirklich Einzelgänger?
ZUBEHÖRI
Geschmackvolles Interieur
UMFRAGEI
Von Katzen, Klischees und der Wahrheit
5/2018 November
zza.Spezial : Al les für die Katze
www.zza-online.de
TAGUNGI
Aufbruchstimmung in Luisenthal
INTERVIEWI
“Jedes einzelne Mitglied ist uns wichtig”
WEITERBILDUNGI
Grooming-Seminar in Tuttlingen
SALONI
Ergonomisches und langlebiges Werkzeug
2/2019 Mai
zza.Spezial : Heimtierpf lege im Salon
www.zza-online.de
TAGUNGI
Weiterbildung in Theorie und Praxis
AUFTRITTI
Die ZZF-Heimtierpfleger präsentieren sich auf der Interzoo
ARBEITSTECHNIKI
Ein guter Schnitt erfordert optimale Vorarbeiten
HYBRIDRASSENI
Die Pflege von Golden- und Labradoodle
3/2018 Mai
zza.Spezial : Heimtierpflege im Salon
www.zza-online.de
PROJEKTEI
Wenn Aquarienträume wahr werden
NEUHEITENI
Kreative Entwicklungen
MESSENI
Aquarama in Shanghai: Trübe Aussichten
ZUKUNFTI
Der VDA ist hochmotiviert
4/2018 Oktober
zza.Spezial : Rund um die Aquarist ik
zza-spezial
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischenVerlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel(nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nach-folgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Ver-breitung.
2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen aufAbruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweckunter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine ge-meinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelnerAnzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nichtzu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedzwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzei-gen-Millimeter umgerechnet.
5. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmtenPlätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass demAuftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrück -lichen Vereinbarung bedarf.
6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vomVerlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe imRahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder• deren Veröffentlichung fur den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft
oder der technischen Form unzumutbar ist• Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht bezuglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oderfür Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorhe-rigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbund-aufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeberunverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder andererWerbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben
des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten desVerlages fur vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auf-traggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowiein der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagenund der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten.
9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflichtzur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeigeoder des anderen Werbemittels.
10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung,so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatz-veröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder desanderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröf-fentlichung zu verweigern, wenn• diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der
Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
• diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzteangemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Ruckgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Ruckgängig-machung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen einesJahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schä-den, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgendenBestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch ge-setzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftetder Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf dentypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Anspruchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie beieiner Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Ver -öffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflicht-verletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichemVerhalten beruhen.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortungfür die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihmbis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteiltwerden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächlicheAbdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnenFall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitigeZahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel ander Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlussesdas Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werdenAnzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröf-fentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16a. Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16b – nach Maßgabe des Satzes2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn imGesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auflage unter-schritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn undsoweit sie• bei einer zugesicherte Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20v.H.,• bei einer zugesicherte Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15v.H.,• bei einer zugesicherten Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10v.H.,• bei einer zugesicherten Auflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5v.H.beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Als zugesicherte Auflagegilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflagenicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tat-sächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei AbschlüssenPreisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflageso rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
16b. Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen: Abweichend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendatenveröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (zugesicherte Auf-lage) von bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (zugesicherte Auflage) von über 500.000Exemplaren 5 v.H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Dieder Zusicherung zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW.Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertions-jahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Zusicherung in der jeweiligen Preisliste angegebenwurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis derMengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist derAuftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftrags-erteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo derAuflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rück-vergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits ge-währten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. EinAnspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.
17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote dieSorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werdennur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen auf -bewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendetder Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Rechteingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öff-nen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen undPäckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegen-
nahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeberdie dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sichder Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltdes Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereichdes Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
20. Preis-/Rabattänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sievom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels ange-kündigt werden. Im diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftlicheNachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinnedieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfersoder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handels-registerauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfenin jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur fürdie Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich an-zuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. DerAuftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertionzur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag imRahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Be-stimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von Ge-gendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wirdder Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet,den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüberDritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung inPrint- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leis-tungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich undinhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allenFällen örtlich unbegrenzt übertragen.
23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlag-nahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Be-trieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeitenbedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjektmit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflagevom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäfts -bedingungen unberücksichtigt.