Unsere WirtschaftMagazin
Unternehmensförderung
Stationärer Handel setzt auf Beratung
Recht
Facebook: Datenschützer nach Urteil im Hintertreffen
Spezial
Alle Kandidaten zur Wahlder IHK-Vollversammlung
Ausgabe 10/2014
Verkehrslandeplatz: Finanzierung steht
2
Unsere Wirtschaft 10/2014
Inhalt
TitelthemaKommunalpolitik und Wirtschaft bereiten den Weg 4für Planfeststellungsverfahren zum Verkehrslandeplatz
RegionHermann Koch GmbH feiert 6100-jähriges Bestehen
IHK-Service zahlt sich (nicht nur) für 8Gundermann GmbH & Co. KG in Weidhausen aus
Landkreis Kronach beteiligt sich an Kosten von 8Potenzial-Analyse für ICE-Halt in Coburg
Steuerungskreis der Europäischen Metropolregion 9Nürnberg tagt im Coburger Palais Edinburg
Sonderthema:
Immobilien, Bau & ArchitekturDie sogenannte „Betreiberverantwortung“ gerät 10für Immobilieneigentümer zur Haftungsfalle
Die Steuerschuld bei der Umsatzsteuer aus 14Bauleistungen wurde umgekehrt
StandortpolitikAmtliche Hilfe zur Interpretation des 22Berufskraftfahrer-Qualifi kations-Gesetzes
Tourismus2. Gemeinsamer Tourismustag Coburger Land – 23Rennsteig - Rodachtal soll Vorjahreserfolg toppen
Aus- und WeiterbildungHummel Manufaktur bildet Industriekeramiker der 24Fachbereiche Verfahrens- und Dekorationstechnik aus
Nachvermittlungsaktion: Ausbildungsniveau bleibt 25in der Region durch Engagement aller Akteure hoch
IHK-Weiterbildung: Alle Termine von schriftlichen 25
Prüfungen im Jahr 2015 auf einen Blick
Existenzgründung und UnternehmensförderungTrend zum Online-Einkauf bringt stationären 26Handel zunehmend unter Druck
Innovation und UmweltIHK-Patentforum Nordbayern rückt Strategien 28gegen Produktpiraten und Plagiatoren in den Fokus
InternationalHausmessen: Polstermöbelhersteller konstatieren 31leichten Umsatzzuwachs und vorsichtigen Optimismus
Recht und SteuernOberverwaltungsgericht schließt sich Auffassung 32von IHKs zur Datenschutz-Haftung bei Facebook an
Bundesarbeitsgericht schwächt Arbeitgeberposition 33gegenüber Klagen wegen Diskriminierung
BekanntmachungenIHK-Vollversammlungsbeschluss und 34Vereinbarung über Honorar-Finanzanlagenberater
Zuwendungssatzung der IHK zu Coburg 36
Finanzstatut der IHK zu Coburg 37
44 Persönlichkeiten der heimischen Wirt-
schaft bewerben sich in sieben Wahl-
gruppen um einen der 32 Sitze in der
Vollversammlung der Industrie- und
Handelskammer zu Coburg. Im Novem-
ber wird das „Parlament der Coburger
17–20 SPEZIAL: Im November wird die neue Vollversammlung gewählt
Alle Kandidaten zur IHK-Wahl 2014
6–7 Investitionsentscheidung für die Region
Spedition Heland feiert Neubau in Neustadt
Wirtschaft“ für die Periode 2015 bis
2018 neu gewählt. Zur Abstimmung auf-
gerufen sind alle Mitgliedsunternehmen
der IHK. Auf 4 Sonderseiten stellen wir
alle Kandidaten und die Modalitäten der
Wahl in Detail vor.
30 Wirtschaftsjunioren weiten Jugendförderung aus
Junge Leute sollen mit „Rückenwind . Stark ins Leben“
Die Coburger Wirtschaftsjunioren
weiten ihre seit mehreren Jahren er-
folgreiche und zwischenzeitlich auch
preisgekrönte Jugendförderung aus. In Zu-
sammenarbeit mit der Ev. Jugendbildungs-
stätte Neukirchen wurde jetzt das Projekt
„Rückenwind. Stark ins Leben“ gestartet.
13 Jugendliche nahmen an dem 5-tägi-
gen Jugendbildungscamp teil, durch das
Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, Men-
schenführung, Verantwortung, Mut und
Ressourcenbewusstsein sowie die Werte-
Für 4,2 Mio. € hat die Spedition Heland
auf 6.000 Quadratmeter Betriebsflä-
che in Neustadt bei Coburg eine neu-
es Logistikzentrum errichtet. Nach rund
einjähriger Bauzeit wurde es jetzt in Ver-
bindung mit der 90-Jahr-Feier des Fa-
milienunternehmens feierlich eröffnet.
IHK-Präsident Friedrich Herdan und Neu-
stadts Oberbürgermeister Frank Rebhan
freuten sich in ihren Festreden über die
Investition und dankten für die Stand-
ortentscheidung zugunsten des heimi-
schen Wirtschaftsraums. Rebhan (r.)
überreichte Inhaber Wolfgang Heland (l.)
ein Ortsschild aus der streng limitierten
„Wir-sind-Neustadt“-Edition.
orientierung und Haltung ehrbaren Unter-
nehmertums vermittelt werden sollen.
3Editorial
Unsere Wirtschaft 10/2014
IHK sorgt sich um IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Friedrich Herdan, Präsident
Das Thema Sicherheit in
der Wirtschaft steht
nicht erst seit Auf-
deckung flächendecken-
der Spionage durch diverse
Geheimdienste und andere
„Neugierige“ bei vielen unserer
Unternehmen auf der Agen-
da. Es geht um gewerbliche
Schutzrechte (zum Beispiel Patente und Marken) und um die
Sicherheit der Informationstechnik. Gerade das Know-how
deutscher Unternehmen ist wegen ihrer starken Position auf
den Märkten der Welt von größtem Interesse für andere Staa-
ten und Wettbewerber.
Wichtig ist die Erkenntnis, dass nicht nur Großkonzerne aus-
gespäht werden, sondern insbesondere mittelständische
Unternehmen, die das Gros unseres Wirtschaftsraumes Co-
burg stellen. Das hat vor allem zwei Gründe.
Erstens: Gerade unsere mittleren Firmen verfügen über viele
Patente und herausragendes Know-how bei Produkten und
Verfahren. Know-how ist der Wettbewerbsvorteil schlecht-
hin, und deshalb fi nden sich sehr oft Nachahmer.
Zweitens: KMU’s haben nicht in ausreichendem Maße die per-
sonellen, technischen und fi nanziellen Möglichkeiten eines
Konzerns, um sich intensiv um IT-Sicherheit zu kümmern. Das
Tagesgeschäft lässt kaum Zeit für Präventionsmaßnahmen,
geeignete Schutzmechanismen, wie z. B. Sicherheitssoftware
sind nicht bekannt. Deshalb haben Marken- und Produktpi-
raten oft vergleichsweise leichtes Spiel.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
schätzt den Schaden für deutsche Unternehmen insgesamt
auf 50 Milliarden Euro im Jahr. Die Schäden entstehen dabei
auf verschiedensten Ebenen. Der Verlust von Informationen
und Alleinstellungsmerkmalen im Produktions- und Dienst-
leistungsbereich kann sich existenzgefährdend auswirken. Ge-
rade in Zeiten zusammenwachsender Märkte wird der Schutz
geistigen Eigentums für Unternehmen zu einer großen He-
rausforderung. Jedes fünfte Unternehmen in Deutschland,
auch einige Unternehmen unserer Region, wurden bereits
Opfer von Industriespionage. Eine Schutzstrategie ist also
unerlässlich!
Die Informationstechnik – Server, Computer, Speicher, Peri-
pheriegeräte – ist das am häufi gsten genutzte Einfallstor für
Kriminelle zum Abgreifen wichtiger Daten. Die weltweite IT-
Vernetzung und die steigende Bedrohungslage im Internet
erfordern deshalb speziell in mittelständischen Unterneh-
men Sensibilisierung für die Abhängigkeit des Unternehmens
von der Sicherheit eingesetzter Informations- und Kommu-
nikationstechnik.
Die „e-Crime Studie 2013“ der Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaft KPMG dokumentiert eine hohe Be-
troffenheit der deutschen Wirtschaft durch Delikte der Cy-
ber-Kriminellen. Eine Befragung von 500 Unternehmen ergab,
dass Angriffe aus dem Internet immer komplexer werden. Als
größte Gefahrenquellen werden die mobile Telekommunika-
tion, aber besonders die Nutzung mobiler Datenträger ge-
sehen. Mit überschaubarem Aufwand kann man die Risiken
minimieren. Gerade für mittlere Unternehmen mit beschränk-
ten Ressourcen ist es wichtig, individuell eine angemessene
IT-Sicherheitsstrategie zu entwickeln.
Die IHK zu Coburg hat seit Februar ein Angebot, speziell zuge-
schnitten für ihre Coburger Firmen: Das über drei Jahre lau-
fende Projekt „Know-how-Schutz und IT-Sicherheit für den
Mittelstand“ soll bei unseren Mitgliedsunternehmen die Kom-
petenzen im Bereich von Know-how-Schutz und IT-Sicherheit
stärken und damit die Zukunftsfähigkeit sichern. Das Projekt
umfasst ein Volumen von fast 300.000 Euro, es wird zu 50
Prozent durch das Bayerische Wirtschaftsministerium geför-
dert (die restlichen 50 Prozent fi nanziert die IHK zu Coburg).
Vor kurzem konnten wir aus den Händen von Herrn Thomas
Engel, Abteilungsdirektor bei der Regierung von Oberfranken,
den Förderbescheid dankbar entgegennehmen.
Allgemein formuliert, geht es in dem Förderprojekt darum,
bei Mittelständlern im Zuständigkeitsbereich der IHK zu Co-
burg ein klares Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig
Know-how-Schutz und IT-Sicherheit sind. Konkret steht Ih-
nen mit Diplom-Geograph Markus Vollmuth für die Laufzeit
des Projektes von drei Jahren ein kompetenter Ansprechpart-
ner zur Verfügung. Er ist mit Wissens- und Technologietrans-
fer sowie mit Innovations- und Patentmanagement bestens
vertraut. Bis Ende 2016 sind verschiedene themenspezifi sche
Informationsveranstaltungen geplant, die Termine erfahren
Sie regelmäßig in Ihrem IHK-Magazin. Auch Erfahrungsaus-
tausch, Qualifi zierungsmaßnahmen und Workshops sind vor-
gesehen. Mit diesem geförderten Angebot nimmt sich die IHK
proaktiv eines wichtigen Themas an, das ganz wesentlich über
die Zukunftsfähigkeit unseres Standortes mitentscheidet.
Mein Appell: Nutzen Sie das exklusive Know-how Ihrer IHK zu
Coburg in den Feldern Know-how-Schutz und IT-Sicherheit!
Ihr
4 Titelthema
Unsere Wirtschaft 10/2014
dem Vorhaben mit großer Mehrheit (le-
diglich acht Gegenstimmen) zugestimmt.
Nach diesen Beschlüssen kann jetzt das
Luftamt Nordbayern das Planfeststel-
lungsverfahren durchführen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wer-
den alle Aspekte des Infrastrukturpro-
jektes neutral geprüft, unter anderem
der Bedarf, die Umweltverträglichkeit
und die ausreichende Berücksichtigung
möglicher Alternativen im Vorfeld. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist offen. Benja-
min Bartsch von der CDM Smith Consult
GmbH rechnet damit, dass die Bauarbei-
ten im Sommer 2017 beginnen können.
Die Finanzierung der auf 30 Mio. € ver-
anschlagten Baukosten ist unterdessen
gesichert. 15 Mio. € schießt der Freistaat
Bayern zu, 8 Mio. € steuert die Coburger
Wirtschaft bei. Die verbleibenden 7 Mio. €
teilen sich die Stadt (5,5 Mio. €) und der
Landkreis Coburg (1,5 Mio. €).
Den Zuschuss des Freistaats sagte der
Bayerische Staatsminister des Innern, für
Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, nach
einem Gespräch zwischen ihm und Ver-
tretern der regionalen Wirtschaft unter
Führung des Präsidenten der IHK zu
ZUSTIMMUNG ZUM VERKEHRSLANDEPLATZ STEIGT Wirtschaft erhöht Kostenbeteiligung – Landrat ändert Standpunkt – Politik ebnet Weg für Planfeststellung
Willi Kuballa (links), Geschäftsführer der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz, und Benjamin Bartsch, CDM Smith Consult GmbH, informierten im Coburger Kreistag über den Sachstand der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens. Rechtes Bild: Unmittelbar vor Beginn der Kreistagssitzung wurden Kommunalpolitiker am Landratsamt mit Argumenten von demonstrierenden Befürwortern und Gegnern des Verkehrslandeplatzes in Neida konfrontiert.
Im Coburger Kreistag sprachen sich am
30. September 34 von 54 Mandatsträ-
gern (63 %), die an der Abstimmung
teilnahmen, für die Einleitung des Plan-
feststellungverfahrens aus. Zuvor hatte
am 26. September der Coburger Stadtrat
Das Werben der Wirtschaft für den Neubau des Verkehrslandeplatzes in Meeder-Neida zeigt Wirkung: Die Zu-stimmung steigt. Die Coburger Kom-munalpolitik hat jetzt den Weg für das Verfahren zur Planfeststellung frei gemacht.
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5Titelthema
Coburg, Friedrich Herdan, dem Oberbür-
germeister der Stadt Coburg, Norbert Tess-
mer, des Landrates Michael Busch und
Vertretern der Verwaltung zu, das Ende
September in Kloster Banz stattfand. Der
Einigung über den regionalen Finanzie-
rungsanteil gingen lange und intensive
Gespräche zwischen dem Vertreter der
Gesellschafterversammlung der Bro-
se Unternehmensgruppe, Michael Sto-
schek, dem IHK-Präsidenten, Coburgs
Oberbürgermeister und Landrat voraus.
So werden von dem regionalen Anteil
8 Mio. € und damit mehr als die Hälfte
der Investitionskosten von den Unter-
nehmen getragen.
Damit setzt die Wirtschaft ein deutli-
ches Zeichen: Sie steht zu ihrer Verant-
wortung und nimmt einen großen Teil
der Finanzierung auf sich. So werden
die Kommunen entlastet und zugleich
der Weg hin zu einer zukunftsfähigen
Infrastruktur der Region Coburg berei-
tet. Hiervon profi tieren alle Unternehmen
am Wirtschaftsstandort Coburg, die auf
einen schnellen, direkten wie auch plan-
baren Luftverkehrsweg angewiesen sind.
Die zum Erfolg führende Führungsrol-
le von IHK-Präsident Herdan wurde im
Kreistag durch den SPD-Fraktionsvor-
sitzenden, Neustadts Oberbürgermeis-
ter Frank Rebhan, gewürdigt: Er spreche
der Wirtschaft für die Aufstockung ihrer
Finanzierungsbeteiligung und insbeson-
dere dem IHK-Präsidenten für dessen
Verhandlungsgeschick „ausdrücklichen
Dank“ aus, sagte Rebhan. Er sei „über-
zeugt“, dass der Verkehrslandeplatz „ein
wichtiger, vielleicht sogar außerordent-
lich wichtiger, Baustein zur Zukunftssi-
cherung unserer Region sein wird“.
Obwohl die politische Kontroverse er-
wartungsgemäß im Coburger Kreistag am
stärksten ausgeprägt war, fi el sie deut-
lich schwächer aus als befürchtet. Der
Stimmungswechsel zugunsten des Ver-
kehrslandeplatzes (VLP) in Meeder-Neida
zeichnete sich bereits in Demonstratio-
nen ab, bei denen die Zahl der Befür-
worter deutlich die der Gegner überwog.
Exemplarisch für Standpunktverände-
rung im Zuge transparenter Information
über die Planung durch die Projektgesell-
schaft VLP steht der Coburger Landrat.
Michael Busch, dem 2008 nicht zuletzt
seine klare, öffentliche Ablehnung des Pro-
jektes ins Amt verhalf, stimmte jetzt für
die Einleitung des Planfeststellungsver-
fahrens. Begründend verwies der Landrat
auf zurückliegende, intensive Gespräche
mit Unternehmern, die ihn zur Überzeu-
gung gebracht haben, dass unmittelbar
anstehende und mittelfristige Standort-
entscheidungen vom VLP abhängen. Die
heimische Wirtschaft zahle an die Kom-
munen im Landkreis jährlich zwischen 30
und 40 Mio. € Gewerbesteuer, „da be-
steht auch ein Anspruch auf Infrastruk-
tur“, erklärte Busch.
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Unsere Wirtschaft 10/2014
6 Region
In der Coburger Wirtschaft gab es jetzt gleich zweimal berechtigten Grund tüchtig zu feiern: das 100-jährige Bestehen der Hermann Koch GmbH und die Eröffnung des neuen Logis-tikzentrums von Heland.
Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel gratuliert Geschäftsführer Dr. Thiemo Hagedorn (links) und überreicht ihm die IHK-Ehrenurkunde zum 100-jährigen Bestehen der Hermann Koch GmbH.
Noch vor einem Jahr drohte der Co-
burger Firma Hermann Koch die
Insolvenz, im September beging
der Entwickler und Hersteller von Verpa-
ckungen aus Kunststoff und technischen
Kunststofferzeugnissen für die Kosmetik-
industrie sein 100-jähriges Jubiläum auf
dem Firmengelände in Creidlitz. Geladen
waren vor allem Mitarbeiter, Kunden und
Lieferanten. Der geschäftsführende Gesell-
schafter Dr. Thiemo Hagedorn warf einen
ungeschönten Blick auf die schwierige,
jüngere Vergangenheit und blickte op-
timistisch in die Zukunft: Man entwick-
le sich jetzt in wesentlichen Punkten gut.
Lieferanten ebenso wie die 250 Mitarbei-
ter hätten mit dazu beigetragen, dass es
wieder aufwärts gehen kann.
Zum 1. Juli 2014 wurden die unterneh-
merischen Aktivitäten der Standorte Strauf-
hain und Coburg in der neuen Hermann
Koch Europe GmbH gebündelt. Im nächsten
Schritt ist die Gründung einer AG geplant.
Das Unternehmen erwirtschaftet rund 50
Prozent seiner Umsätze in Deutschland,
die andere Hälfte im europäischen Aus-
land. Die Wertschöpfung beruht weniger
auf der Herstellung von Tuben und Dosen,
sondern vielmehr auf der Dekoration die-
ser Verpackungen. Strategisches Ziel ist,
mehr ins Premiumsegment vorzustoßen.
Wirtschaft feiert Tradition und Fortschritt 100 Jahre Hermann Koch GmbH in Coburg – Einweihung Logistikzentrum Heland in Neustadt
Unsere Wirtschaft 10/2014
7Region
„Da können wir den Kunden einen echten
Mehrwert bieten, zum Beispiel durch in-
dividuelle Dekore“, erläutert Dr. Hagedorn.
Ein „Renner“ sei aktuell der metallisierte
Druck. „Das können außer uns nicht viele.“
Ein weiterer Vorteil, insbesondere gegen-
über dem asiatischen Wettbewerb, sei die
Möglichkeit, selbst in der Serienfertigung
noch Änderungen vorzunehmen.
Das Unternehmen wurde 1914 von
Hermann Koch als Metallwarenfabrik ge-
gründet. 15 Jahre später begann man mit
der Fertigung von Duroplastverschlüssen,
1951 folgte der Einstieg in die Spritzgieß-
fertigung.
Heland setzt einen HöhepunktDie 90-Jahr-Feier der Spedition Heland
wurde mit der Eröffnung des neuen Lo-
gistikzentrums in Neustadt bei Coburg
(„Unsere Wirtschaft“ 8-9/2014) verknüpft.
4,2 Mio. € investierte das Familienunter-
nehmen. Inhaber Wolfgang Heland be-
gründete die Standortentscheidung mit
der guten Verkehrsanbindung und der ex-
zellenten Unterstützung durch die Neu-
stadter Stadtverwaltung. Mit der größten
Einzelinvestition der Firmengeschich-
te setze Heland in seiner langen Tradi-
tion „sicherlich einen Höhepunkt“, sagte
er gegenüber mehreren hundert gelade-
nen Gästen und Mitarbeitern.
IHK-Präsident Friedrich Herdan zeig-
te in seiner Festrede auf, dass Logistik
mehr bedeutet, als Güter „von A nach B“
zu transportieren. „Vielmehr bedarf es
eines ausgeklügelten und exakt aufein-
ander abgestimmten Miteinanders“, be-
tonte er. Mit 230 Mrd. € Umsatz pro Jahr
sei die Logistikbranche drittgrößter Arbeit-
geber nach Automobilindustrie und Han-
del in Deutschland zugleich jedoch eine
der am meisten unterschätzten Bran-
chen. Herdan dankte der Familie Heland
für ihre regionale Standorttreue. „Das Fa-
milienunternehmen ist bekannt für sein
behutsames, aber kontinuierliches Wachs-
tum, das man am besten mit Solidität um-
schreiben kann“, sagte er.
Neustadts Oberbürgermeister Frank
Rebhan dankte für mittlerweile 25-jäh-
rige Treue zur Großen Kreisstadt: „Ge-
lebtes Vertrauen zwischen Politik und
Wirtschaft bildet die Basis von Verant-
wortung und damit auch Nachhaltigkeit.
Denn nur im Vertrauen gedeiht langfris-
tiger Erfolg.“ Das Stadtoberhaupt brach
eine Lanze für das Coburger Land: „Es
sind die Regionen außerhalb der großen
Ballungsräume, die dem Mittelstand, der
klassischen heimischen Wirtschaft, die
besten Voraussetzungen bieten können,
wenn die Infrastruktur stimmt.“
Mit symbolischer Schlüsselübergabe für das Logistikzentrum vollendete der Bauträger Goldbeck (Suhl) seinen Auftrag gegenüber Heland. Im Bild (v. l.): Wolfgang Heland, Projekt-leiter Michael Körber und Bauleiter Thomas Dornfeld (beide Goldbeck), Birgit Heland und Juniorchef Christian Heland.
IHK-Präsident Friedrich Herdan gratuliert Firmenchef Wolfgang Heland zu seinem Neubau.
Der Spezialist für Firmenversicherungen
Unsere Wirtschaft 10/2014
8 Region
Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Larissa Hammon erläutert Rico Seyd, IHK-Referent Innovation und Umwelt, Maßnahmen, die die Firma Gundermann zur Steigerung der Energieeffi zienz umsetzte.
IHK-Unterstützung zahlt sich aus Gundermann investiert erfolgreich in Energieeinsparung
Die IHK zu Coburg setzt sich für eine sichere, kostengünstige und umwelt-freundliche Energieversorgung ihrer Mitgliedsunternehmen ein. „Wir bie-ten neben Informationen auch Erst-beratungen und Veranstaltungen unter anderem zu Energieeffi zienz, Förderprogrammen und Energiema-nagementsystemen an“, erklärt Rico Seyd, Referent Innovation und Umwelt.
Dieser Service zahlt sich für Unter-
nehmen in barer Münze aus, wie
das Beispiel der Firma Hilmar Gun-
dermann GmbH & Co. KG in Weidhausen
zeigt. Bei dem Spezialisten für hochwer-
tigen Gestellbau sowie Wohn- und Ob-
jektmöbel aus Massivholz ist Energie ein
erheblicher Kostenfaktor. „Wir waren zu
energielastig und wussten, dass wir an
dieser Stelle etwas tun müssen“, sagt
Geschäftsführende Gesellschafterin Dr.
Larissa Hammon. Diese Erkenntnis liegt
rund ein Jahr zurück, und seitdem hat
sich einiges getan.
Dr. Hammon wandte sich an die IHK
zu Coburg, schilderte die Situation und
erhielt einen geldwerten Tipp: Über die
KfW ist eine Initialberatung möglich, und
die Kosten für den Energieberater, der
die Situation vor Ort checkt, werden zu
FörderprogrammDas Förderprogramm hocheffi zien-
te Querschnittstechnologien gibt
es seit 1. Oktober 2012. Antragsbe-
rechtigt sind KMU mit bis zu 500
Beschäftigten und einem Jahresum-
satz von höchstens 100 Mio. €. Ver-
antwortlich für die Bewilligung der
Mittel ist das BAFA. Gefördert wer-
den Investitionen zur Steigerung der
Energieeffi zienz durch Einsatz hoch-
effi zienter Querschnittstechnologien.
Seit 1.1.2014 gelten einige Änderun-
gen. Als Einzelmaßnahme werden auch
LED-Beleuchtungssysteme gefördert,
das Mindestinvestitionsvolumen bei
Einzelmaßnahmen wurde auf 2.000 €
gesenkt.
80 Prozent bezuschusst. Bei der Firma
Gundermann identifi zierte der Fachmann
ein Einsparpotenzial insbesondere bei der
Druckluftanlage. „Das System war über-
dimensioniert“, erinnert sich die Gunder-
mann-Chefi n.
Die anschließende Detailberatung klär-
te, welche Veränderungen konkret um-
zusetzen sind. Mit fi nanziellen Mitteln
aus dem Programm zur „Förderung von
energiesparenden Technologien in Unter-
nehmen“, mit dem hocheffi ziente Quer-
schnittstechnologien gefördert werden
(siehe Infokasten), ging es an die Reali-
sierung: Das Unternehmen investierte
in die Erneuerung der Druckluftanla-
ge und eine neue CNC-Steuerung. Bei
ihrer Druckluftanlage setzten die Weid-
häuser auf einen Spezialisten aus dem
IHK-Bezirk: KAESER KOMPRESSOREN SE.
Als nächstes wird ein Wärmerückge-
winnungs-System an den Kompresso-
ren installiert. „Wenn man sich mit den
Fördermöglichkeiten beschäftigt, dann
zeigt sich, dass die Materie gar nicht so
kompliziert ist, wie es zunächst scheint.
Und außerdem kann man bei der IHK
nachfragen“, so Dr. Hammon.
Allein durch die Veränderungen am
Druckluftsystem spart das Unterneh-
men jetzt mit den neuen Kompressoren
über 50 Prozent Energiekosten! Investiert
wurden bisher 50.000 Euro, vom Bun-
desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-
trolle (BAFA) sind 30 Prozent Förderung
bewilligt. Nächster Einspar-Ansatzpunkt
ist die Beleuchtung. Weiteres Potenzial
tut sich bei Material- und Ablaufeffi zienz
auf. „Auch dafür gibt es Förderprogram-
me“, betont Rico Seyd. Bei der Beantra-
gung von Fördermitteln dürfe man keine
Angst „vor etwas Schreibarbeit und Zah-
len“ haben. „Man sollte es versuchen – es
lohnt sich!“
Kronacher Hilfe für ICE-Halt in CoburgNachbarlandkreis steuert 5.000 Euro zu Potenzial-Analyse bei
Der Landkreis Kronach steuert 5.000 €zur Potenzial-Analyse bei, die die IHK zu Coburg für den geforderten ICE-Systemhalt in Coburg in Auf-trag geben will. Das beschloss der Kreisausschuss einstimmig.
Die Fraktionsvorsitzenden von CSU
und SPD betonten die partei-
übergreifende Geschlossenheit
zur Unterstützung des Vorhabens. „Wir
wollen es alle“, sagte Richard Rauh von
der SPD. Bernd Liebhardt von der CSU
unterstrich: „Wir brauchen ein starkes
Signal, dass die Region gegenüber der
Bahn zusammenhält!“ Zugleich wurde
im Kronacher Kreisausschuss gefordert,
die Anschlussverbindungen nach Co-
burg per Bus und Bahn zu verbessern.
IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar
Schnabel hatte dem Gremium Zweifel
an den Schätzungen der Bahn erläu-
tert: „Wir glauben, dass es in der Region
ein deutlich höheres Fahrgast-Poten-
zial gibt“. Gefordert wird ein ICE-Sys-
temhalt im Zwei-Stunden-Takt.
9Region
Stärkere Vernetzung in der MetropolregionSteuerungskreis der Europäischen Metropolregion Nürnberg tagte in Coburg
Die IHK zu Coburg war kürzlich Gastge-ber der 21. Sitzung des Steuerungskrei-ses der Europäischen Metropolregion Nürnberg.
Geladen waren neben dem Vorstand,
der aus den drei politischen Vor-
ständen sowie den drei Vorstän-
den aus dem Bereich Wirtschaft besteht,
die politischen und fachlichen Sprecher
der 7 Fachforen Tourismus, Kultur, Ver-
kehr und Planung, Wirtschaft und Infra-
struktur, Wissenschaft, Sport, Marketing
und dem Lenkungskreis Klimaschutz und
nachhaltige Entwicklung.
Siegmar Schnabel begrüßte die Sit-
zungsteilnehmer und betonte Coburgs
hervorragende wirtschaftliche Bedeu-
tung: „Coburg hat eine sehr starke Wirt-
schaftskraft, bei der Industriedichte
befi nden wir uns innerhalb der Euro-
päischen Metropolregion Nürnberg auf
Rang 2, bei der Dienstleistungsdichte
nehmen wir Rang 3 in Bayern ein. Das
heißt aber auch, dass die Region viel von
der Europäischen Metropolregion erwar-
tet.“ Schnabel bat die EMN um Unter-
stützung bei der Forderung der Region
Südthüringen – Nordwest-Oberfranken
nach einem ICE-Systemhalt am Bahnhof
Coburg. Der Ratsvorsitzende Landrat Kro-
der ergänzte: „Trotz der herausragenden
Stellung Coburgs, lohnt sich gerade für
die Wirtschaft die Vernetzung innerhalb
der Metropolregion.“
Wichtigster Tagesordnungspunkt der
Sitzung war die Vorstellung der Projek-
te aus den Foren. Unter den Projekten
fi ndet sich der Wissenschaftstag 2015
in Hof (2013 in Coburg), eine Analyse
der Wertschöpfungsketten in den Kom-
petenzfeldern der Europäischen Metro-Information
www.metropolregionnuernberg.de
Die Teilnehmer der 21. Sitzung des Steuerungskreises der Europäischen Metropolregion Nürnberg (v. l.): Heinz Brenner (Leiter des Regionalreferats Erlangen/Nürnberg der Siemens AG), Heribert Trunk (Präsident der IHK für Oberfranken Bayreuth), Dr. Christa Standecker (Geschäftsstelle Europäische Metropolregion Nürnberg), Andreas Starke (Oberbürgermeister von Bamberg), Armin Kroder (Landrat des Landkreises Nürnberg) und IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel.
polregion Nürnberg, der Messeauftritt
auf der EXPO REAL 2015 sowie die Jah-
reskonferenz der Allianz pro Fachkräfte
2015.
www.lfa.de
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10 Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur
Michael Jochmann, Geschäftsleiter der Briqq GmbH (Coburg/Eckernförde)
HAFTUNGSFALLE FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER Betreiberverantwortung: CAFM-Systeme und Expertenteams helfen im Dschungel aus EnEV, Prüfungen und Dokumentationspfl icht
Das Thema der Betreiberverantwor-tung ist für Immobilieneigentümer, Betreiber und Nutzer schon immer eine herausfordernde Aufgabenstel-lung. Daraus erwachsende Pfl ichten werden häufi g aufgrund der Komple-xität nicht konsequent erfüllt.
Den meisten Eigentümern fällt es
schwer, neben ihrem Kerngeschäft
die nötige Zeit und das notwendi-
ge Know-how aufzubringen, alle vorge-
schriebenen Regularien zu identifi zieren
und einzuhalten.
Obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist,
erschwert die Vielfalt der einzuhalten-
den Pfl ichten die Umsetzung immens.
Folgende Quellen sind hierfür zu be-
rücksichtigen: EU-Recht, Bundesrecht,
Landesrecht, Städte- und Gemeinde-
verordnungen, Genehmigungsbehörden,
Unfallversicherungsträger, technische Re-
geln staatlicher Ausschüsse sowie DIN-
und VDE-Normen.
Erschwerend kommt hinzu, dass es kei-
ne Zusammenfassung der Gesetzeslage
in Literatur und Fachpublikationen gibt.
Eine vollständige Sicherung der Betrei-
berverantwortung in Eigenregie wird so-
mit in der Praxis zu einem Wagnis.
Um dieses Wagnis zu umgehen, behel-
fen sich Eigentümer mit der Delegierung
der Betreiberverantwortung an Betreiber
oder Dienstleister. Auch diese Variante
birgt Risiken wie zum Beispiel das soge-
nannte Organisationsverschulden, da die
Haftung nicht ohne den Aufbau einer
Haftungskette restlos auf Dritte über-
tragen werden kann.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Dieser Satz hat in diesem Zusammenhang
eine schwerwiegende Bedeutung: Kann
ein Eigentümer im Schadensfall nicht ein-
wandfrei nachweisen, alle zur Einhaltung
der Betreiberverantwortung notwendi-
gen Pfl ichten erfüllt beziehungsweise
rechtssicher delegiert zu haben, kann
er strafrechtlich zur Verantwortung ge-
zogen werden.
Besondere Beachtung verdienen die
Pfl ichten aus der zum 1. MaI 2014 in
Kraft getretenen Energieeinsparungsver-
ordnung (EnEV 2014) in §27. Hier werden
ab 2015 aktiv Stichproben durchgeführt,
die bei einer Nichteinhaltung der Pfl ich-
ten zu Bußgeldern bis zu einer Höhe von
50.000 € führen können. Im Besonderen
sind hier die Inspektionen von Klimaan-
lagen, die Erstellungs- und Aushang-
pfl ichten von Energieausweisen und das
Betreiben veralteter Anlagen zu nennen.
Ein Patentrezept für diese Aufgaben-
stellung gibt es nach nicht. Die Konsul-
tation von Fachleuten ist dringend zu
empfehlen. Einschlägig spezialisierte
Dienstleister versammeln oft Fachleute
wie Rechtsanwälte, Versorgungs- und
Bauingenieure sowie Informatiker in in-
terdisziplinären Teams. Als Ergänzung zur
Beratung ist die Einführung eines CAFM-
Systems häufi g sinnvoll, das Handwerks-
zeug des Eigentümers zur Verwaltung
und Dokumentation aller zur Einhaltung
der Betreiberverantwortung notwendi-
gen Pfl ichten ist.
Autor: Michael Jochmann
Architekt Dipl.-Ing. Harald EichhornHindenburgstraße 6
96450 CoburgTelefon: +49(0)9561 8190-0 Telefax: +49(0)9561 8190-20
Architektur Städtebau Innenarchitektur
HARALD EICHHORN ARCHITEKT
30 Jahre Erfahrung und Kompetenz
Unsere Wirtschaft 10/2014
11Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur
Neues IHK-Merkblatt Pfl ichtangaben in Immobilienanzeigen
Seit Mai 2014 muss die neue
Energieeinsparverordnung be-
achtet werden. Sie brachte auch
Neuregelungen zu Pfl ichtangaben in
Immobilienanzeigen. Die wichtigsten
Fragen zu diesem Thema behandelt
ein aktuelles IHK-Merkblatt. Es be-
antwortet Schlüsselfragen wie:
Wann müssen Immobilienanzeigen
Energiekennzahlen enthalten? Wel-
che Pfl ichtangaben sind verlangt?
Welche Rolle spielt der Energieaus-
weis? Was geschieht bei Verstößen
gegen Pfl ichtangaben? Außerdem
klärt es über Immobilienanzeigen in
ausländischen Medien sowie Pfl icht-
angaben für ausländische Immobi-
lien bei einer Anzeige in Deutschland
auf. Das Merkblatt enthält auch eine
Musteranzeige. Es ist über den Be-
reich „Recht und Steuern“ der IHK
zu beziehen.
Computer-Aided Facility Management (CAFM)Moderne Informationstechnik entlastet in der Liegenschaftsverwaltung
Computer-Aided Facility Manage-ment (CAFM) ist die Unterstützung des Facilitymanagements durch In-formationstechnik in Form eines Computerprogramms, das aus einer Datenbank und einer Anwenderober-fl äche besteht. Dabei stehen die Be-reitstellung von Informationen über die Facilities und die Unterstützung von Arbeitsprozessen im Vordergrund.
Das Programm wird als CAFM-Soft-
ware, CAFM-Anwendung oder als
CAFM-System bezeichnet. Es gibt
sogenannte integrierte Systeme, die meh-
rere Funktionen in sich vereinen. Diese
Anwendungen werden auch als multi-
funktionale Systeme (oder iCAFM-Soft-
ware) bezeichnet. Anwendungen mit
nur einer speziellen Funktion werden
als monofunktionale Anwendungen be-
zeichnet. In der Branche wird zwischen
Client/Server- und Web-basierten Sys-
temen unterschieden.
Zunehmend werden CAFM-Systeme
auch verstärkt zur Abbildung von Fa-
cility-Management-Prozessen verwen-
det. So ist es beispielsweise möglich,
von einem Gebäudenutzer (z. B. einem
Büroangestellten etc.) gemeldete De-
fekte (z. B. eine defekte Beleuchtung)
als Reparaturaufträge in dem System
zu hinterlegen. Diese Aufträge können
dann von dem entsprechenden Fachbe-
reich oder einer externen Firma eingese-
hen und bearbeitet werden. Es kann eine
Auftragsverfolgung eingesetzt werden,
bei der die offenen Aufträge dem Fach-
bereich bzw. der durchführenden Firma
wieder vorgelegt werden, falls der Auf-
trag nach einer bestimmten Zeitspanne
noch nicht erledigt sein sollte (Eskalierung).
Ist ein Auftrag erledigt worden, wird er
im System als erledigt vermerkt und es
kann automatisch eine Erledigungsmel-
dung – z. B. per E-Mail – an den Auftrag-
geber gesendet werden. Auf diese Weise
können Arbeitsvorgänge überwacht und
die Kundenzufriedenheit erhöht werden.
Eine Zertifi zierung nach Mindeststan-
dards im Facility Management für CAFM-
Systeme wird von der GEFMA nach der
Richtlinie GEFMA 444 vorgenommen.
Quelle: Wikipedia
KontaktFrank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17E-Mail: [email protected]
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12
Unsere Wirtschaft 10/2014
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scheidungen treffen und damit nachhaltig Ihren Unterneh-
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Unsere Wirtschaft 10/2014
13Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur
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Firma. Und den verschaffen wir uns oft
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Internet als auch in Printmedien optisch
stimmig präsentieren.
Christian Hesselbach, Mitinhaber der Wer-
beagentur Background, ist professioneller
Fotograf mit Leidenschaft und ausgepräg-
tem ästhetischen Empfinden.
Sein geschultes Auge und der versierte
Umgang mit der Technik erzielen optima-
le Ergebnisse, wenn es darum geht, ein
Gebäude ausdrucksstark darzustellen.
Mit seiner Vorliebe für besondere Heraus-
forderungen und einem Blick für das We-
sentliche setzt er jede Architektur ins beste
Licht. Er verblüfft mit ausdrucksstarken
Blickwinkeln und gestaltet damit die foto-
grafische Visitenkarte eines Unternehmens.
So sprechen Fotos für ein Unternehmen.
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Unsere Wirtschaft 10/2014
14 Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur
Umkehr der Steuerschuld reformiert Umsatzsteuerrecht: Neuerungen für Bauträger
Durch das kürzlich veröffentliche, so genannte „Kroa-tienbegleitgesetz“ wurden Änderungen im Umsatz-steuerrecht mit Wirkung vom 31.07.2014 eingeführt, die Bauträger betreffen.
Die Umkehr der Steuerschuld bei der Umsatzsteuer bei
Bauleistungen wurde neu geregelt (§ 13b Abs. 5 Satz
2 UStG-neu). Nunmehr muss der Leistungsempfänger
einer Bauleistung eine – zusätzliche – Bescheinigung des Fi-
nanzamts vorlegen, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt.
Die Bescheinigung erhält der Leistungsempfänger beim Fi-
nanzamt auf Antrag für drei Jahre. Der Verkauf von Grund-
stücken (Bauträger) fällt jedoch nicht in diese Betrachtung.
Das gleiche Verfahren gilt bei Gebäudereinigungsleistungen.
Besonders wichtig:
- eine Abtretungsregel des leistenden Unternehmers
gegenüber dem Finanzamt für Leistungen, die vor dem
15.02.2014 erbracht wurden und bei denen die Parteien
von einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfän-
gers ausgegangen sind
- Regelungen zu Nachzahlungszinsen zu Lasten des leis-
tenden Unternehmers
- verfahrensrechtliche Hinweise zur Abwicklung der Än-
derungsanträge der Leistungsempfänger
Einzelheiten für konkrete Anwendungsfälle regelt ein neu-
es Schreiben des Bundesfi nanzministeriums (BMF) vom
26.09.2014.
Praxistipp: Betroffene Unternehmen sollten die Rechtsla-
ge durch ihren Steuerberater prüfen lassen.
Fundstelle d. Kroatienbegleitgesetzes:
BGBl. I, Nr. 36 vom 30.07.2014
Leseversion: www. Bundesgesetzblatt.de
Fundstelle des BMF-Schreibens:
www.coburg.ihk.de und www.bundesfi nanzministerium.de
KontaktFrank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17E-Mail: [email protected]
SONDERTHEMEN 2014
Kundenbetreuerin: Dagmar Straßner Tel.: 09564 800717 • Fax: 09564 800716 • E-Mail: [email protected]
November
Dezember
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Recht & Steuern
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Wohnungsbeispiel
Unsere WirtschaftMagazin
Unternehmensförderung
Stationärer Handel setzt auf Beratung
Recht
Facebook: Datenschützer nach Urteil im Hintertreffen
Spezial
Alle Kandidaten zur Wahlder IHK-Vollversammlung
Ausgabe 10/2014
Verkehrslandeplatz: Finanzierung steht
Unsere Wirtschaft 10/2014
15Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur
Im Weichengereuth das BID-Gelände, in der Bamberger Straße der SÜC-Komplex – wenn man durch Coburg fährt, bemerkt man einige auffälli-ge und zugleich gefällige Gebäude jüngeren Ursprungs.
In den beiden genannten Beispie-
len sind sie das Ergebnis der Arbeit
von Matthias Hanstein und Lutz
Wallenstein und ihrem Architektur-Büro
ARCHI VIVA. Das ist übrigens gerade
umgezogen in die Coburger Lossau-
straße 4a. Wir nahmen das zum Anlass
für ein Interview.
e fi
Matthias Hanstein: Das ging schon im
Studium los. Wir haben ein paar Projek-
te nebenbei gemacht.
Lutz Wallenstein: Ja, und plötzlich war
das Studium beendet, aber die Projekte
noch nicht abgeschlossen. Uns blieb gar
nichts anderes übrig, als uns als Archi-
tekten selbstständig zu machen.
Lutz Wallenstein: Danke. Schöne Pro-
jekte hatten wir eigentlich von Anfang
an. Zuerst Wohnhäuser und Sanierungen.
Dann kamen Industrie- und Gewerbebau-
ten dazu, öffentliche Einrichtungen. Es
wurde immer interessanter, aber auch
komplizierter. Ein Highlight war zweifel-
los das neue zentrale Verwaltungsgebäu-
de des SÜC-Konzerns, das wir zusammen
mit Axel Wagner geplant haben.
Matthias Hanstein: Zur Zeit sind wir
mit der Sanierung und Erweiterung
der Realschule Coburg II befasst. Für
Ebner Logistics planen wir die Erweite-
rung des erst kürzlich fertig gestellten
Logistikzentrums. Und für die Firma
Habermaaß den nächsten Bauabschnitt
ihrer Lagerflächen in Bad Rodach. Das
sind spannende, weil anspruchsvolle Auf-
gaben. Zumal unsere Auftraggeber uns
auch mit der Innengestaltung und der
Gestaltung von Außenanlagen betrau-
en. Das erfordert ganzheitliches Denken.
Wir mögen solche Herausforderungen.
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ARCHI VIVA macht aus Gebäuden neue WahrzeichenUngewöhnliche Architektur-Konzepte von Matthias Hanstein und Lutz Wallenstein
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Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, kommt um die
Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
zwangsläufi g nicht herum. Aber nicht jede technisch und or-
ganisatorisch machbare Erhebung von Daten und Informationen ist
auch rechtlich zulässig. Gerade im Personalbereich mit seinen wich-
tigen und gleichzeitig sensiblen Informationen ist, um das Vertrau-
en der eigenen Mitarbeiter zu haben, ein rechtssicherer Umgang
mit den Daten gefragt.
Die Inhalte des Seminars „Datenschutz im Personalbereich 1.0“ sind
vielfältig. Zum einen bilden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen
sowie aktuelle Rechtsprechungen die Basis. Zum anderen werden
auch Themen wie „Recherchen in sozialen Netzwerken“, der Um-
gang mit Bewerbungsunterlagen oder „Worauf ist bei der Verarbei-
tung von Arbeitnehmerdaten durch Dritte zu achten?“, thematisiert.
Nach einigen Skandalen in der Überwachung von Arbeitnehmern
in den letzten Jahren ist es für viele Unternehmen wichtig zu wissen,
bis wohin diese im rechtlichen Rahmen erlaubt, was bei der Beweis-
verwertung zu beachten ist und ab wann das Risiko zivilrechtlicher
und strafrechtlicher Verfolgung droht.
Längst bieten viele Firmen fl exible Arbeitszeitmodelle und/oder
-orte, halten Kontakt während Elternzeiten und/oder fördern
Kinderbetreuung. Beim kostenlosen Workshop der oberfrän-
kischen IHKs am Montag, 3. November 2014, im Bildungszentrum
Kloster Banz, Bad Staffelstein (17:00 – 20:00 Uhr), werden innova-
tive und praktikable Instrumente einer familienfreundlichen Perso-
nalpolitik vorgestellt. Erläutert wird auch, wie Arbeitgeber intern
und extern die Werbetrommel für familienorientierte Maßnahmen
rühren sollten, um sowohl die eigene Belegschaft als auch poten-
ziell zukünftige Kräfte zu sensibilisieren, wie attraktiv sie als fami-
lienfreundliches Unternehmen sind.
Sofi e Geisel, Projektleiterin des DIHK-Unternehmensnetzwerks „Er-
folgsfaktor Familie“ leitet den Workshop, der sich an Unternehme-
rinnen, Unternehmer und Personalverantwortliche richtet. Details
entnehmen Sie bitte dem Flyer auf der Homepage der IHK zu Co-
burg im Bereich Veranstaltungen: www.coburg.ihk.de – Anmelde-
schluss ist der 27. Oktober 2014.
Anmeldung:
Sandra Hanke, Tel.: 09561 7426-72
E-Mail: [email protected]
Seminar
des Monats
1717
Unsere Wirtschaft 10/2014
Die Wahl der 32 Vollversammlungs-
mitglieder erfolgt auf der Grund-
lage des IHK-Gesetzes und der
Wahlordnung der IHK zu Coburg. Der
für die Wahl der Vollversammlung ver-
antwortliche Wahlausschuss hat dazu
in der Juli-Ausgabe dieser Zeitschrift
die notwendige Bekanntmachung zur
Wahl veröffentlicht.
Rund 8.000 IHK-zugehörige Unter-
nehmen können vom 5. November bis
zum 18. November 2014 die IHK-Voll-
versammlung neu wählen. Innerhalb der
vom Wahlausschuss der IHK zu Coburg
gesetzten Frist vom 2.-22. September
2014 sind in den 7 Wahlgruppen insge-
samt 44 Wahlbewerbungen eingegangen.
Der Wahlausschuss hat in der Sitzung
am 23.09.2010 gem. §11 Abs. 3 und Abs.
5 der Wahlordnung die 44 eingegange-
Im Dezember 2014 endet die Amts-zeit der im Jahre 2010 gewählten, ehrenamtlich tätigen Vollversamm-lungsmitglieder der Industrie- und Handelskammer zu Coburg. Die Voll-versammlung der IHK ist deshalb für die Wahlperiode 2015 bis 2018 neu zu wählen.
nen Wahlbewerbungen geprüft und für
gültig befunden. Auf den folgenden Son-
derseiten stellen wir Ihnen die Kandida-
ten vor, die entsprechend ihrer Branche
und ihrem Geschäftssitz in 7 Wahlgrup-
pen eingeteilt (siehe Grafi k) und zum Teil
einzelnen Wahlbezirken zugeordnet sind.
Die Wahlunterlagen werden am Ende Ok-
tober an alle IHK-Mitgliedsunternehmen
per Post verschickt.
Diese enthalten:• ein Anschreiben, das auf die Bedeutung
der Wahl aufmerksam macht mit Hin-
weisen zum Ablauf der Stimmabgabe
• einen Wahlschein, der von einem Wahl-
berechtigten des Unternehmens (z.B.
Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand
oder Prokurist) zu unterschreiben ist
• einen Stimmzettel mit der Liste aller
Kandidaten einer Wahlgruppe bzw.
eines Wahlbezirks
• einen Stimmzettelumschlag
• einen Rücksendeumschlag
Die Wahl erfolgt per Briefwahl. Die voll-
ständigen Wahlunterlagen müssen bis
zum 18. November um 16 Uhr bei der
IHK eingegangen sein. Am 19. November
werden die Stimmen ausgezählt und das
Wahlergebnis vom Wahlausschuss fest-
gestellt. Die Bekanntmachung erfolgt in
der Dezember-Ausgabe dieser Zeitschrift.
Über das Wahlergebnis wird auch auf der
Internetseite der IHK zu Coburg (www.
coburg.ihk.de) informiert.
Die neue Vollversammlung wird erst-
mals im Januar 2015 zusammentreten.
Das „Parlament der Coburger Wirtschaft“
vertritt die Interessen der gesamten ge-
werblichen Wirtschaft der Region. Als
repräsentatives Abbild der Wirtschaft ge-
währleistet die Vollversammlung, dass die
IHK die ihr übertragenen Aufgaben mit
größtmöglicher Praxisnähe löst und dem
Interesse aller ihr zugehörigen Unterneh-
men gegenüber Kommunen, regionalen
Stellen sowie der Staats- und Bundes-
regierung dient.
Die Mitarbeit in der Vollversammlung er-
folgt ehrenamtlich. Durch Ihre Wahlbetei-
ligung entscheiden Sie also nicht nur über
die Vertretung Ihrer Interessen mit, sondern
unterstützen auch das freiwillige Engage-
ment von Unternehmerinnen und Unter-
nehmern für unser Gemeinwesen. Deshalb:
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch
– nur wer mitmacht, entscheidet auch mit!
Industrie 15 SitzeBezirk Stadt Coburg: 4 Sitze
Bezirk Landkreis Coburg: 11 Sitze
Wahlgruppe 1:
Einzelhandel 5 SitzeBezirk Stadt Coburg: 2 Sitze
Bezirk Landkreis Coburg: 3 Sitze
Wahlgruppe 2:
Großhandel 2 SitzeBezirk Stadt Coburg: 1 Sitz
Bezirk Landkreis Coburg: 1 Sitz
Wahlgruppe 3:
Kreditinstitute, Verlage,Versicherungswesen 4 SitzeStadt und Landkreis Coburg
Wahlgruppe 4:
Handelsvertreter und Dienstleistungen 4 SitzeStadt und Landkreis Coburg
Wahlgruppe 5:
Speditions- und Verkehrsgewerbe 1 SitzStadt und Landkreis Coburg
Wahlgruppe 6:Gaststätten- und Beher-bergungsgewerbe 1 SitzStadt und Landkreis Coburg
Wahlgruppe 7:
32Sitze
NUR WER MITMACHT, ENTSCHEIDET AUCH MITNeuwahl der IHK-Vollversammlung im November
Wahlgruppen und Sitzverteilung
IHK-Wahl 2014in Coburg
Unsere Wirtschaft 10/2014
18 Region
Stadt Coburg Landkreis Coburg
Wahlvorschläge Vollversammlung
Wahlgruppe
Industrie
Herdan, Friedrich
Vorsitzender
der Geschäftsführung
Langenstein & Schemann GmbH,
Hahnweg 139,
96450 Coburg
Kaeser, Thomas
Vorstandsvorsitzender
KAESER KOMPRESSOREN SE,
Carl-Kaeser-Str. 26,
96450 Coburg
Kapp, Martin
Geschäftsführer
KAPP Werkzeugmaschinen GmbH,
Callenberger Str. 52,
96450 Coburg
Landwehr, Rainer
Geschäftsführer
Dietze & Schell Maschinenfabrik
GmbH & Co. KG,
Karchestr. 1,
96450 Coburg
Otto, Jürgen
Geschäftsführer
Brose Fahrzeugteile GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft,
Ketschendorfer Str. 38-50,
96450 Coburg
Carl, Frank
Geschäftsführender
Gesellschafter
Carl-Mühle GmbH & Co. KG,
Uferstr. 4,
96253 Untersiemau
Martin, Peter
Geschäftsführer
Martin Metallverarbeitung GmbH,
Am Hummelsberg 6,
96237 Ebersdorf
Dietz, Matthias
Geschäftsführer
Federnfabrik Dietz GmbH,
Am Floßgraben 10,
96465 Neustadt
Dr. Munzer-Bukhari, Iris
Geschäftsführerin
fm Polstermöbel Munzer GmbH,
Sportplatzstr. 25,
96279 Weidhausen
Dressel, Jochen
Geschäftsführer
Wöhner GmbH & Co. KG
Elektrotechnische Systeme,
Mönchrödener Str. 10,
96472 Rödental
Popp, Jürgen
Geschäftsführer
Zöllner-Wiethoff GmbH,
Röntgenstr. 3,
96465 Neustadt
Fehn-Dransfeld, Barbara
Geschäftsführende
Gesellschafterin
HEUNEC Plüschspielwarenfabrik
GmbH & Co. KG,
Am Moos 11,
96465 Neustadt
Schink, Stephan
Geschäftsführender
Gesellschafter
Schink Blechbearbeitung und
Metallbau GmbH & Co. KG,
Dorfstr. 20,
96476 Bad Rodach
Grosch, Harald
Geschäftsführer
Habermaaß GmbH,
August-Grosch-Str. 28-38,
96476 Bad Rodach
Schneider, Frank
Geschäftsführender
Gesellschafter
Franz Schneider GmbH & Co. KG,
Siemensstr. 13,
96465 Neustadt
Friedenstab, Rainer
Geschäftsführer
Friedenstab Plastik GmbH,
Am Bahnhof 8-12,
96472 Rödental
Dr. Hammon, Larissa
Geschäftsführende
Gesellschafterin
Hilmar Gundermann GmbH & Co. KG,
Sportplatzstr. 7,
96279 Weidhausen
Stammberger, Erik
Geschäftsführender
Gesellschafter
Willi Schillig
Polstermöbelwerke GmbH & Co. KG,
Am Weinberg 20-22,
96237 Ebersdorf-Frohnlach
Gottfried, Christian
Geschäftsführer
Adolf Gottfried Tonwerke GmbH,
Tonwerkstr. 3,
96269 Großheirath
32Sitze
11
4
Unsere Wirtschaft 10/2014
EinzelhandelStadt Coburg
EinzelhandelLandkreis Coburg
GroßhandelStadt Coburg
Wahlvorschläge Vollversammlung
Wahlgruppen
EinzelhandelGroßhandel
Bätzoldt, Erik
Geschäftsführender
Gesellschafter
Bätzoldt OHG,
Neustadter Str. 10-12,
96450 Coburg
Münstermann, Klaus Peter
Geschäftsführer
GALERIA Kaufhof GmbH,
Mohrenstr. 17-19,
96450 Coburg
Ptok, Katrin
Prokuristin
Georg Kaspar e.K.,
Markt 12-13,
96450 Coburg
Worsch, Andreas
Geschäftsführender
Gesellschafter
Modehaus Matzer & Worsch
GmbH & Co. KG,
Mauer 12a/14a,
96450 Coburg
Otto, Lars-Jörg
Prokurist
Schuhhaus Christian Appis,
Coburger Str. 2,
96476 Bad Rodach
Schulze, Wolfgang
Geschäftsführender
Gesellschafter
Einrichtungshaus Schulze
GmbH & Co. KG,
Rudolf-Diesel-Str. 2,
96472 Rödental
Stache, Markus
Inhaber,
Markus Stache e.K.,
Heubischer Str. 10-14,
96465 Neustadt
Dr. Engel, Andreas
Geschäftsführender
Gesellschafter
Leise GmbH & Co. KG,
Rosenauer Str. 117,
96450 Coburg
Prodinger, Hans-Joachim
Geschäftsführender
Gesellschafter
Prodinger OHG,
Rosenauer Str. 115,
96450 Coburg
Bauer, Detlef
Geschäftsführender
Gesellschafter
Bauer GmbH & Co. KG,
Im Rödengrund 1,
96472 Rödental
Reinsbach, Arno
Geschäftsführer
Carl Brandt GmbH & Co. KG,
Carl-Brandt-Str. 4,
96489 Niederfüllbach
GroßhandelLandkreis Coburg
32Sitze
32
11
IHK-Wahl 2014in Coburg
Unsere Wirtschaft 10/2014
20
Beil, Detlef
Geschäftsführer
DS Marketing und PR GmbH,
Lossaustr. 4a,
96450 Coburg
Dr. Eberhardt, Ulrich
Vorstand
HUK-COBURG-
Rechtsschutzversicherung AG,
Willi-Hussong-Str. 2,
96444 Coburg
Dr. Faber, Martin
Vorstand
Sparkasse Coburg-Lichtenfels,
Markt 2-3,
96450 Coburg
Gremmelmaier, Wolfgang
Vorstand
VR-Bank Coburg eG,
Mohrenstr. 7a,
96450 Coburg
Lochner, Stephan
Abteilungsdirektor
Commerzbank AG,
Hindenburgstr. 2,
96450 Coburg
Kreditinstitute, Verlage,Versicherungsgewerbe
Ehrlich, Reinhard
Inhaber
Ehrlich EDV-Beratung,
Am Steinig 43,
96274 Itzgrund
Kupek, Rolf
Geschäftsführer
Kupek GmbH,
Cortendorfer Str. 94,
96450 Coburg
Dr. h.c. Michelbach, Hans
Inhaber
Hans Michelbach,
Casimirstr. 11,
96450 Coburg
Müller, Uwe
Inhaber
Moneymentor Uwe Müller e.K.,
Am Schießstand 13e,
96450 Coburg
Ott, Ingrid
Inhaberin
Ingrid Ott
Verlag und Werbeagentur,
Lindenstr. 37,
96472 Rödental
Handelsvertreter undDienstleistungen
Möller, Michael
Inhaber
Funk Taxi Möller
Michael Möller,
Heimatring 7,
96450 Coburg
Scheler, Harald
Prokurist
Schenker Deutschland AG,
Creidlitzer Str. 140,
96450 Coburg
Glauben, Bernd
Inhaber
Prestige Hotel & Gastronomie GmbH
Romantik Hotel Goldene Traube,
Am Viktoriabrunnen 2,
96450 Coburg
Rose, Thomas
Inhaber
Gasthof „Goldene Rose“
Inh. Thomas Rose e.K.,
Coburger Str. 31,
96271 Grub am Forst
Speditions- undVerkehrsgewerbe
Gaststätten- undBeherbergungsgewerbe
Wahlgruppen
Kreditinstitute, Verlage, VersicherungsgewerbeHandelsvertreter und DienstleistungenSpeditions- und VerkehrsgewerbeGaststätten- und Beherbergungsgewerbe
4
14
1 Wahlvorschläge Vollversammlung
IHK-Wahl 2014in Coburg
32Sitze
Unsere Wirtschaft 10/2014
21 Veranstaltungen | Seminare | Weiterbildung SERVICE
RechtUnterrichtung nach § 33c GewO für Automatenaufsteller, Unterrichtung
03. November 2014, 10:00 bis 15:00 Uhr, Preis: 155,00 €
Erfi nderberatungstag, Einzelberatungen
11. November 2014, 14:00 bis 17:00 Uhr, kostenfrei
Sachkundeprüfung „Geprüf. Finanzanlagenfachmann/-frau“ (IHK)26. November 2014, 8:30 bis 12:00 Uhr, Preis: 280,00 – 365,00 €
Kontakt Frank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17, E-Mail: [email protected]
Existenzgründung und UnternehmensförderungTagesseminar für Existenzgründer/innen
6. November 2014, 9:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 50,00 €
Kontakt Susanne Stammberger, Tel.: 09561 7426-11, E-Mail: [email protected]
WeiterbildungZertifi katslehrgängeProjektmanager/inProjektarbeit - Stellen Sie doch gleich die richtigen Weichen! Oktober 2014 bis April 2015, Preis: 1.395,00 € zzgl. Prüfungsgebühr
QM-Auditor/in (IHK)Oktober 2014, Preis: 495,00 € zzgl. Prüfungsgebühr
Ausbildung zum/zur TOP-Verkäufer/in im Außendienst
November 2014 bis Januar 2015, Preis: 595,00 € zzgl. Prüfungsgebühr
Kontakt Dirk Schmidt, Tel.: 09561 7426-24, E-Mail: [email protected]
InternationalDie digitale Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung5. November 2014, 9:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 180,00 €
Informationsveranstaltung 3 Länder in 3 Stunden - Montagearbeiten in Österreich, Tschechien und der Schweiz 19. November 2014, 14:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 40,00 €
Lieferantenerklärungen10. Dezember 2014, 9:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 180,00 €
Kontakt Elisabeth Löhr, Tel.: 09561 7426-14, E-Mail: [email protected]
Safe the DateElektronische Geschäftsabwicklung am Beispiel der eRechnung
Seminarreihe für HändlerHBE thematisiert „E-Commerce“
Die IHK zu Coburg informiert am 21. Oktober 2014 über „Geschä ftsprozess-Sicherheit am Beispiel der elektronischen Rechnung“. Bestandteil der kostenfreien Veranstaltung ist eine Live-Demonstration.
Der elektronische Austausch von Daten und Informationen zwi-
schen Unternehmen und Behörden gewinnt immer mehr an
Bedeutung. Vor diesem Hintergrund können sich Unterneh-
men im Oktober einen Überblick über die elektronische Geschäfts-
abwicklung am Beispiel der eRechnung verschaffen.
Rund 32 Milliarden Rechnungen werden in Deutschland pro Jahr
ausgetauscht. Der Anteil elektronischer Rechnungen beträgt zurzeit
weniger als 10 Prozent. Dabei liegen die Sicherheits- und Einsparef-
fekte, die sich durch den Versand elektronischer Rechnungen erge-
ben, auf der Hand: So spart die eRechnung Porto und Papier, zudem
ermöglicht sie die problemlose und vor allem sichere Weiterverarbei-
tung der Rechnungsdaten. Alleine im Jahr 2012 haben Unternehmen
in Europa durch zu spät beglichene Rechnungen oder Zahlungsaus-
fälle insgesamt ca. 350 Mrd. Euro verloren.
Die Veranstaltung „Geschä ftsprozess-Sicherheit am Beispiel der
elektronischen Rechnung“ fi ndet am Dienstag, den 21. Oktober
2014, von 13:00 bis 16:30 Uhr, in der IHK zu Coburg, Schloßplatz 5,
96450 Coburg, Saal I statt. Die Teilnahme ist kostenfrei und fi ndet im
Rahmen des Projektes „Know-how-Schutz und IT-Sicherheit für den
Mittelstand“ statt. Das Projekt wird durch das Bayerische Staatsmi-
nisterium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ge-
fördert.
Anmeldung und Information
Markus Vollmuth, Tel.: 09561 7426-56
E-Mail: [email protected]
Innovation und UmweltGeschäftsprozess-Sicherheit am Beispiel der elektronischen Rechnung21. Oktober 2014, 13:00 bis 16:30, kostenfrei
12. IHK Patenforum Nordbayern19. November 2014, 13:30 bis 18:00 Uhr, Preis: 50,00 €
Kontakt Markus Vollmuth, Tel.: 09561 7426-56, E-Mail: [email protected]
TourismusModernes Housekeeping in Pensionen und Hotels: So werden die Zimmer zur Visitenkarte!20.10.2014, ganztags, Preis: 100,00 €
Kontakt Sandra Hanke, Tel.: 09561 7426-72, E-Mail: [email protected]
Auch den Handelsverband Bayern (HBE) beschäftigt das Thema
„E-Commerce“ sehr. Er bietet jetzt eine Seminarreihe an, an der nicht
nur HBE-Mitglieder teilnehmen dürfen:
• 15. Oktober 2014 – „E-Commerce Kompakt“
• 16. Oktober 2014 – „Regionales Online Marketing“
• 17. Oktober 2014 – „Suchmaschinenmarketing“
Information
www.hv-bayern.de
Veranstaltungsort: IHK-Zentrum für Weiterbildung, Schloßplatz 5a, Eingang Allee, 96450 Coburg (wenn nicht anders ausgewiesen)
Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen: www.coburg.ihk.de
Unsere Wirtschaft 10/2014
22 Standortpolitik
Wirtschaft wirbt für ICE-SystemhaltEin intensives Gespräch mit der Parlamentarischen
Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Dorothee Bär, führten kürzlich
IHK-Präsident Friedrich Herdan und Vollversammlungs-
mitglied Hans Michelbach in Berlin. Gemeinsam warben
sie um Unterstützung für die Einrichtung eines
ICE-Systemhalts in Coburg. Herdan und Michelbach
betonten, die kürzlich beauftragte Potenzialanalyse
werde die Wirtschaftlichkeit des ICE-Systemhalts im
Zwei-Stunden-Takt nachweisen. Sobald ihre Ergebnisse
vorliegen, soll ein verkehrspolitisches Gespräch mit den
Spitzen von Verkehrsministerium und Deutscher Bahn
anberaumt werden.
Chancen für den eigenen FuhrparkIHK-Logistikveranstaltung: „Mobiler SiFaT LKW-Fahrsimulator“ als Attraktion in Creidlitz
Der Fahrermangel der heimischen Transportwirtschaft wird von Tag zu Tag offensichtlicher und dies sowohl im gewerblichen Güterkraftverkehr wie auch im Werkverkehr.
Im Werkverkehr ergibt sich der erhöh-
te Fahrerbedarf vor allem auf Grund
der Aufstockung der Fahrzeugflot-
ten von Handel und Industrie, die wie-
der vermehrt Kontrolle über ihre Logistik
bekommen möchten. Um offene Stellen
schnell besetzen zu können, kooperie-
ren Unternehmen im Idealfall mit loka-
Kontakt
Sandra Hanke, Tel.: 09561 7426-72
E-Mail [email protected]
len Akteuren (IHK, Agentur für Arbeit,
Volkshochschule etc.). Hohes Potenzial
bietet auch die Ausbildung Jugendlicher
zum Berufskraftfahrer.
In Kooperation mit lokalen Akteuren
informiert die IHK zu Coburg am Don-
nerstag, 16. Oktober 2014, von 14:00 bis
17:00 Uhr in der DB Schenker-Geschäfts-
stelle in Coburg ( Creidlitzer Str. 140) zum
Thema, insbesondere zu Förderprogram-
men und einem aktiven Fuhrparkmanage-
ment. Die Veranstaltung bietet darüber
hinaus die Möglichkeit, einen mobilen
SiFaT LKW-Fahrsimulator zu testen. Die
SiFaT LKW-Simulator-Trainings und -Schu-
lungen sind abgestimmt auf Berufskraft-
fahrer. Sie nutzen durch den Einsatz der
Simulatoren High-Tech-Übungsmöglich-
keiten, die aus der Ausbildung von Pilo-
ten und Kapitänen bekannt sind.
Die Kosten pro Teilnehmer betragen
30,00 €. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt,
Anmeldungen sind bis 13. Oktober 2014
möglich.
ONLINE-INFORMATIONEN ZU PFLICHTEN VON KRAFTFAHRERNBundesamt hilft Berufskraftfahrer-Qualifi kations-Gesetz zu interpretieren
Die Vertreter des Bund-Länder-Arbeitskreises Berufskraftfahrer-qualifi kationsrecht (BLAK BKrFQ) haben Anwendungshinweise zu den Pfl ichten des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifi kations-Ge-setz (BKrFQG) erarbeitet.
Die Anwendungshinweise zur Ausle-
gung der Vorschriften des BKrFQG
und der Berufskraftfahrer-Quali-
fi kations-Verordnung (BKrFQV) sollen
sowohl dem Fahrpersonal und den Unter-
nehmen als auch den für die Anwendung
des Gesetzes zuständigen Behörden eine
Hilfestellung für die tägliche Arbeit bie-
ten und eine einheitliche Rechtsanwen-
dung ermöglichen.
Die aktuellen Anwendungshinweise
(Stand: Juli 2014) orientieren sich am
Aufbau des BKrFQG und enthalten neben
Begriffsbestimmungen und Informatio-
nen zum grundsätzlichen Anwendungs-
bereich der gesetzlichen Regelungen auch
Auslegungshinweise zu den gesetzlichen
Ausnahmetatbeständen. Ein Anhang um-
fasst zahlreiche konkrete Beispiele und
deren Bewertung im Hinblick auf die An-
wendbarkeit des BKrFQG.
Das Bundesamt für Güterkraftverkehr
(BAG) hat die „Anwendungshinweise zum
Berufskraftfahrerqualifi kationsrecht“ auf
seiner Website veröffentlicht.
Information
www.bag.bund.de
Kontakt
Rico Seyd, Tel.: 09561 7426-46,
E-Mail: [email protected]
Unsere Wirtschaft 10/2014
23Tourismus
TOURISMUSREGION RÜCKT ZUSAMMEN2. Gemeinsamer Tourismustag Coburger Land – Rennsteig – Rodachtal
Regionalmanagement Coburger Land, Tourismus Coburg und Initiative Ro-dachtal laden mit der Kreisstelle des Hotel- und Gaststättenverbands (BHG) und der IHK zu Coburg zum „2. Ge-meinsamer Tourismustag Coburger Land – Rennsteig – Rodachtal“ ein.
Die Veranstaltung, die im Vorjahr mit
großem Erfolg ihre Premiere feier-
te, fi ndet in diesem Jahr am Mon-
Anmeldung
Tourismus Coburg, Tel.: 09561 898021
E-Mail: [email protected]
Information
www.region-coburg.de/tourismustag
tag, 3. November 2014, ab 14:30 Uhr in
der Gerold-Strobel-Halle von Bad Rodach
statt. Das Fachtreffen richtet sich an alle
Akteure aus Tourismus, Hotellerie, Gast-
ronomie, Freizeit, Sport und Kultur und
Einzelhandel aus der Region Coburg und
den benachbarten Thüringer Gebieten.
„Gemeinsam mit unseren Partnern aus
Thüringen und der Region Coburg wol-
len wir die Ärmel hochkrempeln und
die Entwicklung der „grenzenlos frän-
kischen“ Tourismusdestination voran-
treiben“, sagt Regionalmanager Stefan
Hinterleitner und bedankt sich dabei bei
der IHK zu Coburg für die partnerschaft-
liche Zusammenarbeit. Unter dem Mot-
to „Bei uns bleibt jeder Gast und Kunde
freiwillig gern am Haken“ gibt es neben
interessanten Beiträgen zu Aktivitäten
des Tourismusverbands Franken und
der Thüringer Tourismusgesellschaft
auch Informationen zu den touristischen
Marketingschwerpunkten 2015/16 von
Tourismus-Chef Michael Amthor.
In drei Workshops gibt es Best-
Practice-Beispiele, Tipps und Anregun-
gen sowie die Möglichkeit, zusammen
mit Fachleuten Produkte und Projekte
für das eigene Unternehmen zu erarbei-
ten. Auch für das leibliche Wohl wird in
Form von regionalen Spezialitäten bes-
tens gesorgt – diesmal steht der Fisch
im Mittelpunkt.
Programm
14:30 Uhr Come-Together
15:00 Uhr Begrüßung
15:15 Uhr Marketing mit Tourismusverband Franken e.V. und Thüringer Tourismus GmbH, Vertreter der beiden Organisationen im Gespräch
16:00 Uhr Regionale Schwerpunktthemen 2015/16, Vortrag: Michael Amthor
16:30 Uhr Workshops
• Gemeinsam passgenaue touristische Angebote und Produkte entwickeln
• Wie werden wir zur grenzenlosen ServiceQ-Region?
• Der Einzelhandel als Premium-Partner der Tourismusentwicklung
18:15 Uhr Berichte aus den Workshops und Diskussion im Plenum
19:00 Uhr Fisch- und Salatbuffet mit fränkischen Weinspezialitäten
www.wagert.de
9001:2008
Verkauf Neu u. Gebraucht
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Industrie- und Gewerbehallen
von der Planung und Produktion bis zur schlüsselfertigen Halle
Unsere Wirtschaft 10/2014
24 Aus- und Weiterbildung
WICHTIGES QUALITÄTSMERKMAL: „MADE IN GERMANY“ Die Hummel Manufaktur bildet gewerblichen Nachwuchs in den Bereichen Verfahrenstechnik und Dekorationstechnik aus
Als Franz Goebel im Jahr 1934 die liebevollen Kinderdarstellungen der Franziskanerschwester Maria Inno-centia Hummel entdeckte, erkannte er das Potenzial: Er vereinbarte mit dem Kloster Sießen, wo M. I. Hum-mel lebte, einen Lizenzvertrag, ließ nach ihren Bildvorlagen in seiner Por-zellanfabrik in Oeslau diese als Kera-mikfi guren modellieren – und legte damit den Grundstein für eine ein-drucksvolle Erfolgsgeschichte. Fi-guren wie der Wanderbub und viele Andere traten ihren Siegeszug an, der sie um die ganze Welt und bis nach Nordamerika führte.
Wegen Umstrukturierungen im
Hause und den diversen Aus-
wirkungen am Markt wurde
2008 die Herstellung der Hummelfi guren
von der Firma Goebel eingestellt. Ab 2009
nahm Jörg Köster von der Höchster Por-
zellanmanufaktur die Fertigung der welt-
weit beliebten Hummelfi guren unter dem
Firmennamen „Manufaktur Rödental“ in
Rödental wieder auf. Die Herstellung der
original M. I. Hummelfi guren am Stand-
ort Rödental ist inzwischen zum unver-
kennbaren Markenzeichen für „Made in
Germany“ bei diesen Artikeln geworden.
Köster musste aber im August 2013 In-
solvenz aus unterschiedlichsten Grün-
den anmelden. Ein knappes halbes Jahr
später stiegen neue Investoren ein: Dr.
Peter Kapitza, Claus-Peter Wahner (ehe-
maliger Geschäftsführer der W. Goebel
Porzellanfabrik), Dr. Nikolas Metz (Inha-
ber der Sammlergalerie München) und
Peter-Paul Schmidt-Fischer. „Wir wollen
Hummel wieder zum Erlebnis machen, be-
sonders wichtig ist dabei das Qualitäts-
merkmal „Made in Germany“, produziert
in reiner Handarbeit und von Mitarbei-
tern mit sehr langer Produktionserfah-
rung am Produktionsstandort Rödental“,
erklärt Geschäftsführer Dr. Kapitza, zu-
ständig für Marketing und Vertrieb. Dafür
braucht das Unternehmen insbesonde-
re fähige Fachkräfte und dies auch für
die Zukunft.
Aktuell sind 50 Mitarbeiter bei dem
Unternehmen beschäftigt, das seit No-
vember 2013 als „Hummel Manufaktur“
fi rmiert. Auch drei Auszubildende wur-
den in die neue Firma mit übernommen
und haben in diesem Jahr ihre Prüfun-
gen mit Auszeichnung abgeschlossen.
Eine dieser Auszubildenden in der Hum-
mel Manufaktur ist Angelika Huber. Sie
erlernte den Beruf der Industriekerami-
kerin Verfahrenstechnik. „Mich haben
die handwerkliche Arbeit, die alte Tech-
nik und das fi gürliche Gestalten sehr ge-
reizt“, sagt die 21-Jährige. Das Arbeiten
im Hummel-Team macht ihr Spaß. „Das
sind alles super Kollegen, die mir immer
helfen, wenn ich Fragen habe.“
Eine weitere Auszubildende war Tatja-
na Hopp. Um diesen Beruf in dieser Fir-
ma zu lernen ist sie extra von Meißen
hier her gezogen.
Für Leslie-Ann Röser war es schon im-
mer Wunsch, den Beruf des „Hummelma-
lers“ zu erlernen und sie hat die Prüfung
auch als Jahrgangsbeste in diesem Be-
rufsbild abgeschlossen.
Alle drei Damen haben einen unbe-
fristeten Facharbeitervertrag der Firma
angeboten bekommen und diesen auch
sehr gern unterschrieben.
Bei der Hummel Manufaktur werden
Industriekeramiker Verfahrenstechnik
(für die Weißfertigung) und Industrie-
keramiker Dekorationstechnik (Dekorie-
ren/Bemalen der Figuren) ausgebildet.
„Die Ausbildung in der Hummel Manu-
faktur ist so angelegt, dass die Azubis
nicht nur in ihrem jeweiligen Bereich
ausgebildet werden, sondern auch alle
anderen Bereiche intensiv kennenlernen.
Wir bilden bereichsübergreifend aus und
deshalb ist der Lehrstoff sehr umfang-
reich. Mit Sicht auf die Zukunft und um
Verständnis für alle Bereiche zu schaf-
fen, wurde die Ausbildung der einzelnen
Berufe gegenüber der vergangenen Aus-
bildung erweitert und bereichsübergrei-
fend angelegt“, erklärt Produktionsleiter
Peter Hohenstein. Gesucht ist Nachwuchs
mit dem nötigen Engagement, Kreativi-
tät und Geschick. Junge Leute, die eine
Ausbildung bei der Hummel Manufak-
tur absolvieren wollen, durchlaufen vor-
ab einen eigens dafür angelegten Test.
Im September dieses Jahres sind wie-
der junge Leute als Auszubildende bei der
Hummel Manufaktur ins Berufsleben ge-
startet. Für dieses Lehrjahr wurden fünf
Azubi eingestellt. Für die nächsten Jah-
re sind weitere Einstellungen im Ausbil-
dungsbereich geplant.
Im kommenden Jahr sollen weitere sechs
Auszubildende eingestellt werden, kündigt
Geschäftsführer Dr. Peter Kapitza an. Aktu-
ell sieht er das Unternehmen auf einem gu-
ten Weg. „Es wäre wirklich schade gewesen,
wenn dieses Handwerk und die M. I. Mar-
ke Hummel einfach verschwunden wären.“
Die Berufsschule fi ndet in Blockbe-
schulung in Selb statt. Dennoch wird
für beide Berufsbilder im Unternehmen
auch betrieblicher Unterricht gegeben.
Die Ausbildung ist nach drei Jahren ab-
geschlossen. Danach stehen verschiedene
Weiterbildungswege offen: unter anderem
zum Industriemeister oder Fortbildun-
gen in den Bereichen Produktentwick-
lung und Gestaltung.
Angelika Huber ist Auszubildende im Bereich Verfahrenstechnik, hier verputzt sie das Modell der „Küssenden Kinder“, bevor dieses dann gebrannt und danach von Kollegen in der Dekorationstechnik farblich bemalt wird.
Tatjana Hopp braucht beim Dekorieren viel Geschick und eine ruhige Hand: Sie zeichnet die Gesichter der Hummel-fi guren und erweckt sie so erst zum Leben.
Unsere Wirtschaft 10/2014
25Aus- und Weiterbildung
Kontakt
Rainer Kissing, Tel.: 09561 7426-29
E-Mail: [email protected]
KontaktStefanie Grzeszyk, Tel.: 09561 7426-23
E-Mail: [email protected]
Erfolgreicher EndspurtAusbildungsniveau in der Region bleibt hoch
Trotz demografi schen Wandels bilden Industrie, Han-del und Gewerbe im Wirtschaftsraum Coburg wei-terhin stark aus. Mit 750 Ausbildungsverhältnissen, die bei der IHK zu Coburg für das neue Ausbildungs-jahr eingetragen sind, wird das Vorjahresniveau (753) knapp gehalten.
Dazu hat auch die Nachvermittlungsaktion beige-
tragen. Sie fand Ende September statt, um jungen
Leuten ohne Lehrstelle zu einem Angebot zu ver-
helfen und zugleich Unternehmen zu unterstützen, ihre
angebotenen Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewer-
bern zu besetzen. Eingeladen waren über 60 Jugendliche,
die noch keinen Ausbildungsvertrag haben. Vertreter von
Agentur für Arbeit, Stadt Coburg, Handwerkskammer für
Oberfranken und IHK informierten über mögliche Ausbil-
dungsoptionen, sichteten die Bewerbungsunterlagen und
gaben wertvolle Tipps. „Jedem Jugendlichen wurden Aus-
bildungsangebote unterbreitet und zum Teil auch gleich
verbindlich vereinbart“, resümiert Rainer Kissing, Leiter
Berufl iche Bildung bei der IHK zu Coburg.
Weiterbildungsprüfungen 2015Termine für schriftliche Prüfungen
Prüfungsteil Termin
Ausbilder- eignungsprüfung
schriftlicher Teil 07.04.2015 05.05.2015 01.09.2015
Geprüfte Betriebswirte
Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
11./12.06.2015 12./13.11.2015
Führung und Management im Unternehmen
18./19.06.2015 19./20.11.2015
Geprüfte Bilanzbuchhalter
Prüfungsteil A 19.03.2015 24.09.2015
Prüfungsteil B 20./23./27.03.2015
25.09./ 28.09./ 02.10.2015
Geprüfte Fachkaufl eute Einkauf und Logistik
21./22.04.2015 19./20.10.2015
Geprüfte Fachkaufl eute für Marketing
24./25.02.2015 02./03.11.2015
Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen
Prüfungsteil A 22.04.2015 07.10.2015
Prüfungsteil B 29.04.2015 14.10.2015
Geprüfte Handelsfachwirte
23./24.03.2015 17./18.09.2015
Geprüfte Industriefachwirte
Handlungsspezifi sche Qualifi kationen
30./31.03.2015 26./27.10.2015
Geprüfte Industriemeister
fachrichtungsübergreifende Basisqualifi kationen/ grundlegende Qualifi kationen
29./30.04.2015 05./06.11.2015
Geprüfte Industriemeister, Fachrichtung Metall
Handlungsspezifi sche Qualifi kationen
04./05.05.2015 09./10.11.2015
Geprüfte Technische Betriebswirte
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
05./06.03.2015 05./06.10.2015
Management und Führung 12./13.03.2015 12./13.10.2015
Geprüfte Technische Fachwirte
Technische Qualifi kationen 02.03.2015 21.09.2015
Handlungsspezifi sche Qualifi kationen
22.05.2015 09.12.2015
Wirtschaftsbezogene Qualifi kationen
18.03.2015 22.10.2015
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte
Handlungsspezifi sche Qualifi kationen
16./17.04.2015 16./17.11.2015
Schriftliche Anmeldungen zu den Prüfungen bitte spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Terminübersicht über-nehmen wir keine Garantie; bei sehr geringer Teilnahme fi ndet eine Prüfung ggf. nicht statt.
Im Gespräch erläuterten Vertreter von Arbeitsagentur, Bildungsbü-ro, Handwerkskammer und IHK mögliche Ausbildungsoptionen und gaben wertvolle Tipps.
www.it-networks.de / 0 95 63-72 62 52-0 / Rödental / Nürnberg
ver ist ervIhr Se ein Nerver?
DATENTECHNIK PRO
s macht Systeme sicher. rksIT-Netwo
Unsere Wirtschaft 10/2014
26 Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kontakt
Susanne Stammberger, Tel.: 09561 7426-11
E-Mail: [email protected]
STATIONÄRER HANDEL SETZT AUF BERATUNG UND SERVICE Neue Studie: „Handel im Mittelstand: Wohin geht die Reise?“
Wie blickt der mittelständische deut-sche Handel in die Zukunft? Welche Erwartungen haben kleinere und mittlere Handelsbetriebe und wie wappnen sie sich für zukünftige He-rausforderungen?
Diesen Fragen widmet sich die neue
Studie „Handel im Mittelstand: Wo-
hin geht die Reise? – Status quo
und Perspektiven des KMU-Handels in
Deutschland“.
Das ECC Köln hat in Kooperation mit
der IHK zu Coburg sowie 24 Industrie-
und Handelskammern rund 400 Einzel-
händler – schwerpunktmäßig kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) – befragt.
Dabei zeigt sich: Aktuell betreiben sechs
von zehn Händlern keinen eigenen Online-
Shop und planen dies auch in Zukunft
nicht. Haupthinderungsgründe sind der
zeitliche Aufwand und die anfallenden
Kosten. Rund acht Prozent der Händler
sind dabei online gar nicht präsent und
verfügen nicht einmal über eine Unter-
nehmenswebsite. Obwohl knapp die Hälfte
der befragten Händler in sozialen Medien
aktiv ist – insbesondere zur Verbreitung
von Produktinformationen – bleibt in Sa-
chen Online-Präsenz des Einzelhandels
also noch Luft nach oben.
Serviceoffensive gestartetDer Frequenzrückgang im stationären
Handel beschäftigt auch die kleinen und
mittleren Händler. Schon jetzt beobachten
60 Prozent der Befragten mit Geschäfts-
stellen in Innenstädten eine rückläufi ge
Kundenfrequenz. Unter den in Vororten
ansässigen Händlern trifft dieses Prob-
lem rund jeden Zweiten. Die Mehrheit der
Befragten plant jedoch aktiv zu werden,
um auch in Zukunft Kunden ins statio-
näre Geschäft zu locken. Dabei setzen sie
vor allem auf die Stärken des stationä-
ren Einzelhandels: Hochwertige Beratung
sowie ein emotionales Einkaufserlebnis.
Diese Services sehen die Studienteilneh-
mer als klaren Vorteil und blicken ent-
sprechend positiv in die Zukunft: Rund
63 Prozent glauben nicht, dass Online-
Shops dem stationären Handel in punc-
to Einkaufserlebnis zukünftig das Wasser
reichen können.
ErwartungenRund 94 Prozent der befragten Händler
erwarten, dass die Bedeutung mobiler
Endgeräte zunehmen wird, zum Beispiel
durch Mobile Payment in stationären
Geschäften (48 %). Dennoch verfügen
aktuell nur 44 Prozent über eine mobil
optimierte Website. Zudem glaubt nur
jeder Zweite, dass ausschließlich Händ-
ler, die auf Multi-Channel-Kundenan-
sprache setzen, dauerhaft erfolgreich
sein werden.
Das ECC Köln ist Experte für den Han-
del im digitalen Zeitalter. Eingebunden
in das renommierte IFH Köln (Institut
für Handelsforschung) untersucht das
ECC Köln den E-Commerce bereits seit
1999.
Studie im Detail: www.coburg.ihk.de
Vergabetag BayernVeranstaltung in München
Der zweite Vergabetag Bayern fi n-
det am Mittwoch, 15. Oktober
2014 von 10:00 bis 16:30 Uhr
in der IHK-Akademie München statt.
Die Veranstaltung knüpft an die bei
der ersten Veranstaltung diskutierten
Europäischen Vergaberichtlinien, die
im Frühjahr in Kraft getreten sind, an
und analysiert deren Auswirkungen
auf das nationale Vergaberecht. Ne-
ben Fachvorträgen aus Bundes- und
Landeseinrichtungen bietet der Verga-
betag den Teilnehmern die Möglich-
keit, in praxisnahen Workshops mit
Experten über aktuelle vergabepoliti-
sche Themen zu diskutieren und Tipps
für die eigene Vergabepraxis bzw. die
Teilnahme an Ausschreibungen zu er-
halten. Die Teilnahmekosten belaufen
sich auf 140,00 € (netto).
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www.abz-bayern.de
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Angelique WagnerGeschäftskundenberaterin
Unsere Wirtschaft 10/2014
28 Innovation und Umwelt
Produktpiraten fordern Hersteller herausInnovationen sichern: Einladung zum 12. IHK-Patentforum Nordbayern
Die IHK zu Coburg lädt herzlich zum 12. IHK-Patentforum Nordbayern ein. Es fi ndet am Mittwoch, 19. Novem-ber 2014, von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, im Pfarr- und Dekanatszentrum St. Augustin, Obere Klinge 1a, 96450 Coburg statt.
Innovationen erfordern oft jahrelange
Forschungs- und Entwicklungsarbeit.
Ohne den Schutz des geistigen Eigen-
tums würde sich ein solcher Aufwand für
Unternehmen nicht lohnen. Patentschutz
ist daher eine wesentliche Rahmenbedin-
gung für erfolgreiche Innovationen; denn
nur so ist gewährleistet, dass die Früchte
des Aufwands auch denjenigen zu Gute
kommen, denen sie zustehen. Vor diesem
Hintergrund können sich Unternehmen
im November in Coburg einen Überblick
über das Thema „Gewerbliche Schutz-
Kontakt
Markus Vollmuth, Tel.: 09561 7426-56, E-Mail: [email protected]
rechte“ verschaffen. Wer etwas Besonde-
res anbieten kann, hat einen erheblichen
Wettbewerbsvorteil. Wirtschaftlich erfolg-
reiche Ideen und Entwicklungen werden
aber schnell Nachahmer fi nden. Ob dieser
Gefährdungslage ist es umso wichtiger,
sich aktiv mit Know-how-Schutz ausei-
nander zu setzen – und zwar bevor ein
Schaden entsteht bzw. ein Produkt oder
eine Dienstleistung entwickelt wird. Ein
effektives Vorgehen gegen Plagiate ist
mit Hilfe gewerblicher Schutzrechte wie
Patente oder Marken möglich.
Mit verschiedenen fi nanziellen Förder-
möglichkeiten unterstützt der Gesetzge-
ber zudem Unternehmen sowohl dabei,
die FuE-Intensität zu steigern, als auch in
der Absicherung originärer Erfi ndungen.
Sind Schutzrechte gesichert, hilft Unter-
nehmen die regelmäßige Patentüberwa-
chung: dadurch werden Neuentwicklungen
frühzeitig erkannt und die potenzielle
Verletzung bestehender Rechte vermie-
den. Zudem können eigene Einsprüche
rechtzeitig vorbereitet werden.
Allen Schutzrechten gemeinsam ist
das Verbietungsrecht, d.h. Rechte-In-
haber verfügen über die ausschließliche
Nutzungsbefugnis. Unternehmen haben
also die Möglichkeit, Dritten den Nach-
bau und die gewerbliche Benutzung des
geschützten Produkts zu untersagen.
Darüber hinaus können sie mit Rechts-
mitteln Auskünfte über die Urheber ge-
fälschter Waren durchsetzen und deren
Beschlagnahmung und Vernichtung durch
den Zoll veranlassen.
Über all dieses und vieles Weitere zum
Thema informiert das 12. IHK-Patentfo-
rum Nordbayern im Detail. Die Teilnah-
megebühr beträgt 50 €.
IHK FREUT SICH ÜBER FÖRDERBESCHEIDDer Freistaat Bayern trägt die Hälfte der Kosten des IHK-Projekts „Know-how-Schutz und IT-Sicherheit für den Mittelstand“: IHK-Präsident Friedrich Herdan nimmt von Thomas Engel (2. v. l.), Abteilungsdirektor bei der Regierung von Oberfranken, den Förderbescheid über 147.000 € entgegen. Mit im Bild IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel und Projektverantwortlicher Markus Vollmuth.
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Unsere Wirtschaft 10/2014
30 Wirtschaftsjunioren
Kontakt
Uwe Müller, Tel.: 0178 1686989
E-Mail: [email protected]
Die nächsten Termine
21.10.14 Vortrag Förderlandschaft LfA Bayern
30.10.14 Stammzellentypisierung
12./13.11.14 Wirtschaftstage Sparkasse Coburg-Lichtenfels
18.11.14 Diskussionsforum Nachwuchs
19.11.14 Schüler als Bosse
01.12.14 Firmenbesuch SOMSO
STARK INS LEBENFerienprogramm stärkt den Rücken für die Berufswahl
13 Jugendliche nutzten die Chance und machten sich stark fürs Leben. Kopf, Herz und Hand vereinend lernten die Teilnehmer des Pilotprojektes „Rücken-wind . Stark ins Leben“ den Umgang mit Anforderungen, Herausforde-rungen und Chancen, berichtet Elke Gillardon.
Der Initiatorin des Projekts ist es
mit dem Arbeitskreis Bildung der
Wirtschaftsjunioren Coburg ein
Anliegen, junge Menschen gut auf das
Leben und das zukünftige Berufsleben
vorzubereiten. Das 5-tägige Jugend-Bil-
dungscamp der Wirtschaftsjunioren Co-
burg vermittelte neben Sozialkompetenz,
Teamfähigkeit, Menschenführung, Ver-
antwortung, Mut, Ressourcenbewusst-
sein die Werteorientierung und Haltung
ehrbaren Unternehmertums. Die idea-
len Rahmenbedingungen hierfür bot
die Evangelische Jugendbildungsstätte
Neukirchen. Gemeinsam mit den Refe-
renten und Experten der Wirtschafts-
junioren stimmte das Pädagogen-Team
um Peter Dienst das Erlebnis- und Er-
fahrungsprogramm für die Schülerin-
nen und Schüler der Schulen aus dem
Stadt- und Landkreis Coburg passgenau
ab. Themen wie bspw. Businessknigge,
Bewerbung, Kommunikation, Präsenta-
tion, interkulturelles Leben, ökologische
Kreislaufwirtschaft, Work-Life-Balance,
Unternehmertum haben die Rückenwind-
Teilnehmer in ihrem Verhalten gefordert
wie gefördert. In der Auseinanderset-
zung mit alltäglichen Situationen und
Aufgaben übten sie den Transfer spiele-
risch, erlebten die Bedeutung der Inhal-
te praktisch und lebensnah.
Lernen darf Spaß machen, resümierte
Norbert Tessmer, Oberbürgermeister der
Stadt Coburg und freute sich über das
gelungene Pilotprojekt. Zusammen mit
Rainer Kissing von der IHK zu Coburg, El-
tern, Wirtschaftsjunioren und Referen-
ten nahm Tessmer an der Feierstunde zur
Übergabe der Teilnehmer-Zertifi kate teil.
„Rückenwind . Stark ins Leben“ konnte
dank der Unterstützung vom Bayerischen
Kulturfonds und der Niederfüllbacher
Stiftung durchgeführt werden.
Ingolstadt-Besuch mit ErkenntnisgewinnRund 4,5 Tage braucht das Rohöl aus Triest nach
Ingolstadt durch die TAL (Transalpine Ölleitung) und legt
dabei eine Strecke von 465 km zurück. Egal aus welchen
Teilen der Erde der Kunde seinen Kraftstoff möchte, die
Raffi nerie Gunvor erfüllt diesen Wunsch. Die Coburger
Junioren nahmen die Einladung der WJ Ingolstadt gerne
an und erlebten neben einer der leistungsstärksten
Raffi nerien Europas eine nicht alltägliche Stadtführung
durch das historische Ingolstadt.
Grillfest auf Fuhrmanns „Fränkischer Alm“Auf Norbert Fuhrmanns „Fränkischer Alm“ in der Nähe von Bad Staffelstein trafen sich
zahlreiche Wirtschaftsjunioren aus Coburg und Lichtenfels zum Sommerausklang. Ob
sportlich beim Bogenschießen, gemütlich am Lagerfeuer sitzend oder genüsslich am
reichhaltigen Grillbuffet labend, es wurde bis in den späten Abend hinein gefeiert und
ausgiebig genetzwerkt.
„Persönlichkeit & Motivation“ war ein Themenblock im Ferienprogramm, in dem die Teilnehmer unter anderem an ihrer Bühnenpräsenz arbeiteten.
UNIORENKREISwww.wj-coburg.de
Unsere Wirtschaft 10/2014
31International
Kontakt Elisabeth Löhr, Tel.: 09561 7426-14, E-Mail: [email protected]
Die Bayerische Polstermöbelindustrie steigerte im 1. Halbjahr 2014 ihre Verkaufserlöse gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 2%
auf rund 255 Mio. €. Die Branche sei für den weiteren Geschäftsverlauf in diesem Jahr vorsichtig optimistisch, berichtete der Verband der
Deutschen Möbelindustrie anlässlich der Hausmessen (28. September bis 1. Oktober). Mehr als 20 Unternehmen der Region präsentierten
ihre neuesten Designs, Trends und Innovationen. Unser Bild zeigt Thomas Berg (l.), den Geschäftsführer von f+s Polstermöbel (Weidhausen),
mit IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel im Showroom des Unternehmens. Derzeit fertigen in Bayern mit dem Polstermöbelcluster
Oberfranken mehr als 2.600 Menschen Polstermöbel (ausführliche Infos in der November-Ausgabe).
POLSTERMÖBLER VORSICHTIG OPTIMISTISCH
Unsere Wirtschaft 10/2014
32 Recht und Steuern
DATENSCHÜTZER IM HINTERTREFFEN IHK-Auffassung zur Haftung bei Datenschutzverletzungen auf Facebook-Fanseiten bestätigt
Ist eine Firma, die eine Fanpage be-treibt, mitverantwortlich für Daten-schutzverletzungen durch Facebook? Nein, hat ein Gerichtsurteil nun be-stätigt. Der Datenschutz kann nicht auf das einzelne Unternehmen abge-wälzt werden.
Bei Facebook sind derzeit rund 20
Millionen Deutsche aktiv. Die Kom-
munikationsplattform ist für viele
Unternehmen, auch in der Coburger Re-
gion, ein wichtiges Medium, um sowohl
Mitarbeiter als auch Kunden zu gewinnen
und sie zu halten. Die datenschutzrecht-
lichen Fallstricke sind wenigen bewusst.
Bei einer Klage in Schleswig-Holstein ging
es nun darum, ob Unternehmen daten-
schutzrechtlich eine Mitverantwortung
haben, wenn Betreiber sozialer Netzwer-
ke die Daten von Besuchern ihrer Fanpa-
ges umfangreich und unerlaubterweise
„tracken“: also aufzeichnen, unter ande-
rem für Werbezwecke auswerten und
weiterverwenden.
Nein, lautet das Urteil des Oberver-
waltungsgerichts (OVG) Schleswig vom
4. September. Es bestätigt damit die Ent-
scheidung aus der ersten Instanz: Unter-
nehmen können datenschutzrechtlich
nicht zur Verantwortung gezogen wer-
den, wenn Facebook über die von ihnen
betriebenen Fanpages Nutzerdaten trackt
und verarbeitet. „Die Entscheidung hat
Signalwirkung“, sagt der Datenschutzbe-
auftragte Frank Jakobs der IHK zu Coburg.
„Schließlich haben die Unternehmen kei-
nerlei Einfl uss und Kontrolle darüber, was
Facebook mit den erhobenen Daten tut.
Grundsätzlich ist hier die Politik aufge-
rufen, dringend nicht nur das europäi-
sche Datenschutzrecht zu überarbeiten,
sondern zeitgleich internationale Stan-
dards zum Datenschutz zu verhandeln.“
Vorläufi g mehr RechtssicherheitWas auch immer jeder Nutzer bei Face-
book tut, wird über die Verkehrs- und
Inhaltsdaten aufgezeichnet und in die
USA weitergegeben – für sogenann-
te Reichweitenanalysen. Experten war-
nen: Wer einmal ein Plugin genutzt und
Daten eingestellt hat, muss befürchten,
monatelang von dem Unternehmen ge-
trackt zu werden.
Daher war das Einholen von Rechts-
sicherheit wichtig: Den Musterprozess
hatte die IHK in Kiel für ihr Tochter-
unternehmen im Bereich Weiterbildung
geführt und sich damit auch vor ihre Mit-
gliedsunternehmen gestellt. Es ging um
eine Verfügung der zuständigen Daten-
schutzaufsichtsbehörde, das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz Schles-
wig-Holstein (ULD), die das Bildungswerk
der IHK in Schleswig-Holstein verpfl ich-
ten wollte, die betriebene Facebook-Fan-
page unter Androhung hoher Bußgelder
sofort zu deaktivieren.
Jakobs stellt fest: „Betreiber von Face-
book-Fanpages gewinnen mit diesem
Urteil vorläufi g mehr Rechtssicherheit -
sollte das ULD nicht Revision beim Bun-
desverwaltungsgericht einlegen.“ Der
IHK-Rechtsexperte Marcus Schween aus
Kiel meint: „Wenn überhaupt, müsste
sich die Aktion der Datenschützer gegen
Facebook selbst richten.“
OVG Schleswig - Urt. v. 04.09.2014,
Az: 4 LB 20/13
Nur mit SpezialerlaubnisKreditvermittung Wohnimmobilien
Vermittler von Wohnimmobilien-krediten, Immobilienmakler und Hausverwalter müssen sich auf neue Vorschriften einstellen
Die Wohnimmobilienkreditver-
mittlungsrichtlinie der EU, die
am 21.03.2014 in Kraft getre-
ten ist, sieht vor, dass Vermittler von
Krediten zur Finanzierung des Kaufs
einer Immobilie ab dem 21.03.2016
folgende Voraussetzungen erfül-
len müssen:
- eigene gewerberechtliche Erlaub-
nis (in Deutschland künftig in § 33 i
Gewerbeordnung)
- Abschluss einer Berufshaftpfl icht-
versicherung
- Nachweis der besonderen Sach-
kunde in Form einer Sachkunde-
prüfung
- Eintragung in ein bundesweites Re-
gister
- verstärkte Informations- und Auf-
klärungspfl ichten
- verstärkte Zusammenarbeit der zu-
ständigen Behörden in der EU bei
grenzüberschreitend tätigen Ver-
mittlern
Das Bundeswirtschaftsministerium
bereitet für diesen Herbst einen Ge-
setzentwurf zur Umsetzung der Richt-
linie vor.
Auch für Immobilienmakler und
Hausverwalter plant die Bundes-
regierung neue Regulierungen. Sie
betreffen Sachkundenachweise als
Tätigkeitsvoraussetzungen und Än-
derungen an der Honorierungspra-
xis. Ein Gesetzentwurf wurde am
1. Oktober 2014 beschlossen.
KontaktFrank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17E-Mail: [email protected]
Unsere Wirtschaft 10/2014
33Recht und Steuern
BAG ändert RechtssprechungGeltendmachung von Ansprüchen wegen Diskriminierung erleichtert
DesignrechtDas Wichtigste zum Nachschlagen
Will ein Bewerber Ansprüche we-gen Diskriminierung nach dem All-gemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen, kann dies auch durch Klageerhebung gesche-hen. Dabei genügt zur Einhaltung der Zweimonatsfrist der rechtzeitige Ein-gang der Klage bei Gericht.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht
(BAG) in einem kürzlich veröffent-
lichten Urteil entschieden und seine
bisherige Rechtssprechung aufgegeben.
Eine Fachangestellte für Bäderbetriebe,
die sich bei einem Betreiber für Hallen-
und Freibäder auf eine ausgeschriebene
Stelle beworben hatte, wurde nicht ein-
gestellt, weil der Arbeitgeber aufgrund
ihrer Erkrankung an multipler Sklerose
die Eignung für die vorgesehene Tätig-
keit bezweifelte. Die Geltendmachung der
Ansprüche, Entschädigung in Höhe von
4.500 € und Schadensersatz für Fahrt-
kosten von 90 €, machte sie durch Einrei-
chung einer Klage geltend, die innerhalb
der Zweimonatsfrist bei Gericht einging,
dem Arbeitgeber aber erst nach Fristab-
lauf zugestellt wurde.
In seiner Begründung weist das Ge-
richt darauf hin, dass es sich bei der Frist
von zwei Monaten (Paragraf 15 Abs. 4
Das neue Designgesetz ist An-
fang 2014 an Stelle des bisheri-
gen Geschmacksmustergesetzes
getreten. Nicht nur die Bezeichnung
„Design“ ist neu, sondern auch zahl-
reiche Anpassungen an die europäi-
schen Vorgaben sind es. Das Werk
kommentiert den gesamten Komplex
des Designrechts: etwa Schutzgegen-
stand und -vor-
aussetzungen,
Entstehung und
Schutzdauer,
Schutzwirkung
und -beschrän-
kung, Inhaber-
rechte, nicht
eingetragene
Designmuster.
Für die Neuauf-
lage wurde es komplett überarbeitet
und auf den neuesten Rechtsstand
aktualisiert. Autor Thorsten Rehmann
ist Patentanwalt und Vorsitzender
des bisherigen Geschmacksmuster-
ausschusses der Patentanwaltskam-
mer.
Thorsten Rehmann: „Designrecht“, 39,80 €
inkl. MwSt., 2. Aufl age 2014. Buch. XII, 158 S.
Kartoniert, C.H.BECK ISBN 978-3-406-66726-8
Satz 1 AGG) um eine materiell rechtli-
che Ausschlussfrist handele. Diese kön-
ne auch durch Klageerhebung gewahrt
werden. Ausreichend sei der rechtzeiti-
ge Eingang der Klage bei Gericht, wenn
die Klage demnächst zugestellt werde.
Das ergebe sich aus der Anwendung von
Paragraf 167 Zivilprozessordnung (ZPO).
Wer mit der Klage die stärkste Form der
Geltendmachung von Ansprüchen wäh-
le, müsse sich darauf verlassen können,
dass mit der rechtzeitigen Einreichung
der Klage bei Gericht die Frist gewahrt
sei. Die gegenteilige Entscheidung der
Vorinstanz sei daher aufzuheben. Da die
für die Sachentscheidung notwendigen
Tatsachenbewertungen nicht erfolgt wa-
ren, verwies das Gericht den Prozess zur
abschließenden Entscheidung zurück an
die Vorinstanz.
(Urteil des Bundesarbeitsgerichts – BAG – vom
22. Mai 2014; Az.: 8 AZR 622/13)
Praxistipp: Für Ansprüche nach dem
AGG gilt, dass mit der rechtzeitigen
Einreichung der Klage die Frist gewahrt
ist. Anspruchsgegner müssen sich in
derartigen Fällen mit inhaltlichen Fra-
gestellungen auseinandersetzen, die Gel-
tendmachung einer Fristversäumnis ist
danach aussichtslos.
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Unsere Wirtschaft 10/2014
34 Bekanntmachungen
Vereinbarung
Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Register- und Erlaubnisbehörde sowie weiterer Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Förde-rung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honorar-anlageberatungsgesetz) (BGBl I 2013, S. 2390) sowie künftiger Änderungen in Verbindung mit der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit vom 04.07.2013 (BGBl I 2013, S. 1981), sowie der Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung (GewV) in der je-weils aktuellen Fassung, derzeit vom 09.02.2010 (GVBl 2010, S. 103), zuletzt geändert durch GVBl 2012, S. 666
Präambel
I.Artikel 3 des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über
Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) siedelt die Zuständigkeit für das
Führen des Registers von Honorar-Finanzanlagenberatern (im Folgenden „Registerzu-ständigkeit“ genannt) bundesweit bei den Industrie- und Handelskammern an. Das
Honoraranlageberatungsgesetz ergänzt und erweitert damit das Gesetz zur Novellie-
rung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 06.12.2011
(BGBl I 2011, S. 2481), welches den Erlaubnistatbestand des „Finanzanlagenvermittlers“
in die Gewerbeordnung (GewO) eingeführt hatte.
Weitere Zuständigkeitsregelungen hat der Bundesgesetzgeber im Gegensatz zu den Be-
stimmungen des Versicherungsvermittler- und -beraterrechts (§§ 34d, 34e GewO) nicht
getroffen, sondern deren Festlegung dem Landesgesetzgeber überlassen (§ 155 Absatz
2 GewO).
Die Gewerbeordnung enthält in dem durch Artikel 3 des Honoraranlageberatungsgeset-
zes geregelten Honorar-Finanzanlagenberaterbereich für das stehende Gewerbe weitere
Befugnisse wie das Auskunfts- und Nachschaurecht (§ 29 GewO), Erlaubnis- und Auf-
hebungsverfahren (§ 34h GewO) sowie Stellvertretung in besonderen Fällen (§ 47 GewO).
Die mit den dargestellten Aufgaben zusammenhängenden Zuständigkeiten, insbeson-
dere diejenigen für die Entgegennahme und Überprüfung der Prüfungsberichte und Ne-
gativerklärungen (§ 24 FinVermV) sowie das Durchführen der Aufgaben nach §§ 13a bis
13c GewO, werden im Folgenden als „Erlaubniszuständigkeit“ bezeichnet.
II.Die bayerischen Industrie- und Handelskammern haben sich für eine Lösung aus einer
Hand ausgesprochen und auch die Übernahme der Erlaubniszuständigkeit angeboten.
Für die bis zum 1. August 2014 festzulegende Erlaubniszuständigkeit nach § 34h Absatz 1
GewO und die damit zusammenhängenden Aufgaben steht eine Entscheidung der Baye-
rischen Staatsregierung noch aus. Um die rechtzeitige Umsetzung einer bereits im Rah-
men von §§ 34d/e/f GewO praktizierten erfolgreichen Verbundlösung auch für den Fall
der Übertragung zusätzlicher Aufgaben im Bereich „Honorar-Finanzanlagenberater“ auf
die Industrie- und Handelskammern sicherzustellen, sehen es die Vertragsparteien als
notwendig an, die in Betracht kommenden weiteren Zuständigkeiten, welche sich pri-
mär aus der bayerischen Gewerbeverordnung ergeben, in ihren künftigen Planungen zu
berücksichtigen und unter der Bedingung der möglichen Aufgabenfestlegung in dieser
Vereinbarung zu verankern, ohne jedoch damit die Entscheidung der Bayerischen Staats-
regierung vorwegzunehmen.
Sollte die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in die Finanzanlagenver-
mittlungs- und Honorar-Finanzanlagenberatungsverordnung (FinHonV) geändert wer-
den, so hat dies keinen Einfl uss auf die Wirksamkeit des Vertrages. Es wird jedoch in
diesem Fall die „Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ durch die „Finanzanlagenver-
mittlungs- und Honorar-Finanzanlagenberatungsverordnung“ ersetzt.
III.Die positiven Erfahrungen einer Verbundlösung in den Bereichen Versicherungsvermitt-
ler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler haben gezeigt, dass es zur einheitlichen
und effi zienten Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll ist, die Auf-
gaben der Erlaubnis- und Registerbehörde (Verwaltungsverfahren) zu zentralisieren. Das
bayerische Verbundsystem soll deshalb auch im Bereich der Honorar-Finanzanlagenbe-
rater Anwendung fi nden und dabei die Zuständigkeiten für die Registerführung sowie
für die von der Bayerischen Staatsregierung übertragenen weiteren Aufgaben regeln.
Die Zuständigkeit für die Durchführung der Sachkundeprüfung bleibt von dieser Verein-
barung unberührt.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg hat gemäß § 4
Satz 2 Nr. 6, § 10 Absatz 1 Satz 1, 1. Alt. IHK-Gesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2
Buchstabe g) der Satzung der IHK zu Coburg Folgendes beschlossen:
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg überträgt ihre Aufgaben gemäß §§ 34 f,
34 g, 34 h, 11 a GewO, der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) –
mit Ausnahme der Zuständigkeit zur Durchführung der Sachkundeprüfung – der
Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung (BayGewV) auf die Industrie- und
Handelskammer für München und Oberbayern entsprechend dem als Anlage beigefüg-
ten Aufgabenübertragungsvertrag.
Die vorstehende Aufgabenübertragung auf die IHK für München und Oberbayern wurde
vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technolo-
gie mit Schreiben vom 03.09.2014, Aktenzeichen IV/3 – 4911d/14/3 gemäß § 11 Absatz 2
Nr. 4 IHKG in Verbindung mit Art. 1 Absatz 1 AGIHKG genehmigt.
Die Aufgabenübertragung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der
Industrie- und Handelskammer zu Coburg „Unsere Wirtschaft“, Ausgabe 10/2014
bekannt gemacht.
Coburg, 12. September 2014
Industrie- und Handelskammer zu Coburg
Übertragung der Erlaubnis-, Aufsichts- und Registerzuständigkeit für die Honorar-Finanzanlagenberater auf die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Beschluss der Vollversammlung der IHK zu Coburg vom 17. Juli 2014
Friedrich Herdan
Präsident
Siegmar Schnabel
Hauptgeschäftsführer
Steuerschuldnerschaft bei Metallhandel:Übergangsfrist eingeführtMassive Proteste der Wirtschaft wirken
Das so genannte „Kroatienbegleitgesetz“ erweitert die Steuer-
schuldnerschaft des Leistungsempfängers, d. h. des Kun-
den eines Unternehmens, auf edle und unedle Metalle,
Tablet-Computer, Spielekonsolen, Selen und Cermets. Aufgrund
der massiven Proteste der Wirtschaft, auch der IHK-Organisa-
tion, gilt eine Übergangsfrist für die Anwendung der Regelungen.
Danach wird es bis zum 31.12.2014 nicht beanstandet, wenn die
Vertragspartner für Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2014
erbracht werden, einvernehmlich noch von der Steuerschuldner-
schaft des leistenden Unternehmers nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG
ausgehen. Ausnahme: Lieferungen von Gold, soweit sie bereits
vor dem 1. Oktober 2014 unter § 13 b Abs. 2 Nr. 9 UStG fi elen.
Diese Übergangsfrist und andere Klarstellungen sowie Beispie-
le für div. Abrechnungsvorgänge fi nden sich in einem Schrei-
ben des Bundesfi nanzministeriums (BMF) vom 26.09.2014. Die
IHK zu Coburg stellt es im Internet (Geschäftsfeld Recht/Steuer-
recht) zur Verfügung.
Information www.coburg.ihk.de
Unsere Wirtschaft 10/2014
35Bekanntmachungen
IV.Auf der Grundlage der vorstehenden Überlegungen schließen die
• IHK für Oberfranken Bayreuth
• IHK zu Coburg
• IHK Nürnberg für Mittelfranken
• IHK für Niederbayern in Passau
• IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
• IHK Schwaben
• IHK Würzburg-Schweinfurt
(nachfolgend IHKs)
mit der IHK für München und Oberbayern
(nachfolgend IHK München)
folgende
Vereinbarung
§ 1 Übertragung der Aufgaben(1) Gemäß § 10 Absatz 1 des Gesetzes zur vorläufi gen Regelung des Rechts der Indus-
trie- und Handelskammern (IHKG) übertragen die IHKs vorbehaltlich der Verein-
barung in § 1 Absatz 2 ihre jeweiligen Rechte und Pfl ichten aus der (unter der
Bedingung der möglichen Übertragung der Erlaubniszuständigkeit auf die IHKs) Er-
laubnis- und Registerzuständigkeit für die Honorar-Finanzanlagenberater auf die IHK
München.
(2) Nicht übertragen wird die Zuständigkeit für die Durchführung der Sachkundeprüfung.
Diese Zuständigkeit verbleibt bei der jeweiligen bayerischen Industrie- und Handels-
kammer.
(3) Die IHK München erledigt die ihr nach dieser Vereinbarung übertragenen Aufga-
ben nach Maßgabe der jeweils gültigen Fassung der für die (unter der Bedingung der
möglichen Übertragung der Erlaubniszuständigkeit auf die IHKs) Erlaubnis- und
Registerzuständigkeit von Honorar-Finanzanlagenberatern geltenden Vorschriften.
§ 2 Verfahren1Die IHKs wirken beim Vollzug der übertragenen Aufgaben mit. 2Für die Aufgabenvertei-
lung zwischen den IHKs und der IHK München gelten folgende Grundsätze:
1. 1Die IHKs können Anträge auf Registrierung von Antragstellern/Antragstellerinnen
ihres Kammerbezirks entgegennehmen. 2Dies gilt auch für die Entgegennahme von
Mitteilungen im Sinne der Bestimmungen der §§ 34h Absatz 1 Satz 4, 34f Absatz 6
GewO. 3In beiden Fällen leiten die IHKs diese unverzüglich nach Prüfung der Vollstän-
digkeit an die IHK München weiter.
2. 1Antragsbezogen können die IHKs die Antragsteller/Antragstellerinnen ihres Kam-
merbezirks informieren und beraten. 2Zu diesem Zweck stellen sie den Antragstellern/
Antragsstellerinnen Antragsunterlagen der IHK München zur Verfügung. 3Informa-
tionsmaterial zum Thema „Honorar-Finanzanlagenberater“ wird in Absprache mit den
IHKs erstellt, jedoch können die Verbundkammern auch eigenes Informationsmaterial
zur Verfügung stellen.
3. Die IHK München führt die Registrierung der Honorar-Finanzanlagenberater (inklusi-
ve der Personen im Sinne der §§ 34h Absatz 1 Satz 4, 34f Absatz 6 GewO) durch.
4. Für den Vollzug der Erlaubniszuständigkeit werden zudem folgende Grundsätze ver-
einbart (sollte die Erlaubniszuständigkeit von der Bayerischen Staatsregierung bei
den IHKs angesiedelt werden):
a. 1Die IHKs können Anträge auf Erlaubnis von Antragstellern/ Antragstellerinnen
entgegennehmen. 2Im Übrigen gilt § 2 Nummer 1 Satz 3 der Vereinbarung.
b. Werden Beendigungsmitteilungen im Sinne von § 10 Absatz 2 FinVermV vom Ver-
sicherungsunternehmen an die Verbundkammer geschickt, so leitet diese die Mit-
teilungen unverzüglich an die IHK München weiter.
c. Sind bzw. werden der jeweiligen IHK weitere Umstände bekannt, welche die Zu-
verlässigkeit oder die geordneten Vermögensverhältnisse des/der Antragstellers/
Antragstellerin bzw. des/der Erlaubnisinhabers/ Erlaubnisinhaberin (auch als ge-
setzlicher Vertreter einer juristischen Person) fraglich erscheinen lassen (ins-
besondere Mitteilungen über Verurteilungen auf Grund der Anordnung über
Mitteilungen in Strafsachen), so sind diese Tatsachen unverzüglich an die IHK
München weiterzuleiten.
d. Die IHK München prüft anhand der vorgelegten Antragsunterlagen die jeweiligen
Tatbestandsvoraussetzungen, entscheidet über den Antrag nach § 34h Absatz 1
GewO und erteilt bei Bestehen der Erlaubnisvoraussetzungen nach §§ 34h Absatz
1 Satz 4, 34f Absatz 2 GewO die Erlaubnis.
e. 1Die IHK München überwacht die Honorar-Finanzanlagenberater, führt die Ver-
fahren zur Rücknahme oder zum Widerruf der Erlaubnis durch, bearbeitet verwal-
tungsgerichtliche Klageverfahren einschließlich deren Vertretung und ist auch für
die Ein- und Austragungen im Gewerbezentralregister zuständig. 2Sie trifft ferner
die Entscheidungen für entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen nach dem
Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der
jeweils geltenden Fassung.
f. 1Die IHKs unterstützen die IHK München im Einzelfall, z. B. bei der Sachverhalts-
ermittlung über Antragsteller/innen und Honorar-Finanzanlagenberater (unabhän-
gig ob mit oder ohne Erlaubnis nach § 34h Absatz 1 GewO) ihres
Kammerbezirks. 2Dies betrifft insbesondere Auskünfte über die/den Gewerbetrei-
bende(n) (z. B. Beitragsrückstände) sowie Recherchen über die/den Gewerbetrei-
bende(n) vor Ort.
5. 1Die IHK München erteilt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf Antrag Dritter bzw.
des Honorar-Finanzanlagenberaters schriftliche Auskünfte aus dem Register. 2Dies
gilt auch für Anfragen von Behörden.
§ 3 Einrichtungen, Betrieb und Haftung(1) 1Die IHK München bedient sich bei der Führung des Vermittlerregisters gemäß § 11a
Absatz 1 Satz 4 GewO namens und im Auftrag der IHKs der in § 32 Absatz 2 des Um-
weltauditgesetzes bezeichneten gemeinsamen Stelle. 2Diese ist für den technischen
Aufbau, den Betrieb sowie die erforderliche Anpassung und Weiterentwicklung der
Registeranwendungen verantwortlich. 3Dies gilt gegebenenfalls auch für Erweiterun-
gen des Registers, die im Zusammenhang mit der Erlaubniszuständigkeit vorgenom-
men werden. 4Die IHKs treten insoweit sämtliche Ansprüche an die IHK München ab. 5Im Gegenzug verpfl ichtet sich die IHK München, die Ansprüche der IHKs durchzu-
setzen. 6Eine weitergehende Haftung der IHK München besteht nicht.
(2) 1Die IHK München erledigt die ihr im Rahmen der Übertragung der Registerzustän-
digkeit übertragenen Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem
Wissen und Gewissen auf Grundlage der ihr von den Antragstellern/Antragstelle-
rinnen und den gegebenenfalls von den IHKs zur Verfügung gestellten Unterlagen,
Daten und sonstigen Informationen. 2Satz 1 gilt auch für die Erlaubniszuständigkeit,
soweit diese auf die IHKs übertragen wird. 3Die Haftung wegen Fahrlässigkeit wird
ausgeschlossen. 4Dies gilt nicht bei einer Verletzung vertragswesentlicher Haupt-
pfl ichten (Kardinalpfl ichten).
(3) Die Haftung wird auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
§ 4 Finanzierung1Die Kosten für die Errichtung der registerführenden Stelle trägt die IHK München. 2Bei
Übertragung der Erlaubniszuständigkeit auf die bayerischen Industrie- und Handels-
kammern gilt dies auch für die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten. 3Die IHK
München erhebt zur Deckung dieser Kosten von den Antragstellern/Antragstellerinnen
Gebühren und Auslagen nach Maßgabe ihrer Gebührenordnung.
§ 5 Dauer und Kündigung der Vereinbarung(1) 1Diese Vereinbarung tritt vorbehaltlich von § 10 dieses Vertrages mit Vertragsunter-
zeichnung durch die jeweils übertragende IHK in Kraft. 2Sie gilt unbefristet und kann
unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahresende von der jeweiligen IHK bzw.
der IHK München gekündigt werden. 3Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Die Kündigung der Vereinbarung durch eine der IHKs bzw. gegenüber einer IHK be-
rührt das Verhältnis zwischen den anderen IHKs und der IHK München nicht.
(3) 1Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses tritt die ursprüngliche gesetzliche
Zuständigkeit wieder in Kraft. 2Die IHK München übergibt der nach dem Honoraran-
lageberatungsgesetz sowie der FinVermV für die Registrierung zuständigen IHK alle
Unterlagen, die es ermöglichen, die Aufgaben der im Sinne der genannten Vorschrif-
ten zuständigen Stelle zu erledigen. 3Wurde die Erlaubniszuständigkeit und weite-
re damit im Zusammenhang stehende Aufgaben vom bayerischen Verordnungsgeber
auf die bayerischen Industrie- und Handelskammern übertragen, so gelten die Pfl ich-
ten der IHK München auch für diese Aufgaben. 4Zum Zeitpunkt der Beendigung des
Vertragsverhältnisses noch nicht abgeschlossene Verfahren werden von der IHK
München vollständig abgewickelt.
§ 6 Datenschutz1Soweit die IHKs mit dieser Vereinbarung Aufgaben auf die IHK München übertragen,
handelt es sich um eine Funktionsübertragung. 2Die Vertragsparteien erheben, verarbei-
ten und nutzen personenbezogene Daten auf der Grundlage und unter Beachtung der
jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Unsere Wirtschaft 10/2014
36 Bekanntmachungen
Präambel
Die Vollversammlung der IHK zu Coburg hat am 17.07.2014 gemäß § 4 des Gesetzes
zur vorläufi gen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom
18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur
Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.07.2013 (BGBI. I. S. 2749), i.V.m § 20a des Finanzstatuts der IHK zu Coburg vom
17.07.2014 die nachstehende Zuwendungssatzung erlassen. Die folgenden Regelungen
gelten für Zuwendungen der IHK an Dritte aus Mitteln des von der Vollversammlung
der IHK zu Coburg beschlossenen Wirtschaftsplans.
§ 1 Zuwendungsbegriff und Bewilligungsvoraussetzungen
(1) Zuwendungen werden nach dieser Satzung, den ergänzenden Zuwendungs-
Richtlinien der IHK und unter Beachtung des für die IHK geltenden Rechts gewährt.
Zuwendungen sind freiwillige fi nanzielle Leistungen an Stellen außerhalb der IHK
zur Erfüllung bestimmter Zwecke, die im IHK-Interesse unter Beachtung von § 1 IHKG
erfolgen.
(2) Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine
ordnungsgemäße Mittelbewirtschaftung gesichert erscheint, und die in der Lage
sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Eine Anfi nanzie-
rung von Vorhaben, deren Gesamtfi nanzierung nicht hinreichend gesichert ist,
ist unzulässig.
(3) Bei Zuwendungen von mehreren Stellen, die dasselbe Projekt betreffen, hat der Zu-
wendungsempfänger im Antrag an die IHK sämtliche bereits genehmigte und geplan-
te Zuwendungen zu benennen. Eine Überfi nanzierung ist zwingend zu vermeiden.
§ 2 Art und Höhe der Zuwendung
(1) Die IHK fördert sowohl Projekte (Projektförderung) als auch Institutionen (Institutio-
nelle Förderung):
1. Projektförderungen sind Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des
Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben.
2. Institutionelle Förderungen sind Zuwendungen zur Deckung eines nicht
abgegrenzten Teils der Ausgaben oder – in besonderen Ausnahmefällen –
der gesamten Ausgaben des Zuwendungsempfängers.
(2) Die Zuwendung ist auf einen Höchstbetrag zu begrenzen. Die Zuwendung wird zur
Vollfi nanzierung oder Teilfi nanzierung des zu erfüllenden Zwecks unter Berücksichti-
gung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bewilligt, und zwar
- mit einem festen Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben
(Festbetragsfi nanzierung),
- nach einem bestimmten Vomhundertsatz oder Anteil der zuwendungsfähi-
gen Ausgaben (Anteilsfi nanzierung) oder
- zur Deckung eines Fehlbetrags, den der Zuwendungsempfänger nicht
durch eigene oder fremde Mittel decken kann (Fehlbetragsfi nanzierung).
(3) Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des in der Bewilligung bestimmten Zwecks
verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
(4) Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abzieh-
bar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
§ 3 Antragsverfahren
Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen An-
trags. Die formalen Anforderungen an den Antrag einschließlich der erforderlichen
Nachweise und Unterlagen sind in den Zuwendungs-Richtlinien der IHK zu regeln.
§ 4 Bewilligung
(1) Zuwendungen werden schriftlich bewilligt. Bewilligungen erfolgen durch Zuwen-
dungsvertrag oder durch Zuwendungsschreiben; die Zuwendungs-Richtlinien der IHK
sind Bestandteil der Bewilligung und dieser beizufügen.
Zuwendungssatzungder IHK zu Coburg
§ 7 MediationsklauselDie Parteien verpfl ichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder
sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht
(oder Schiedsgericht) eine Mediation nach den Bestimmungen des IHK-MediationsZen-
trums der IHK München durchzuführen.
§ 8 Schriftform1Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 2Änderungen des Schrift-
formerfordernisses bedürfen ebenfalls der Schriftform. 3Mündliche Nebenabreden zu
dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen.
§ 9 Salvatorische Klausel1Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind oder unwirksam
werden, wird dadurch die Gültigkeit des Inhalts der Vereinbarung im Übrigen nicht be-
rührt. 2Die Registerzuständigkeit soll nach dem Willen der IHKs in jedem Falle auf die
IHK München unabhängig von der Verlagerung weiterer Zuständigkeiten übertragen
werden.
§ 10 Genehmigung1Die Aufgabenübertragung (durch die IHKs) sowie die Aufgabenübernahme (durch die
IHK München) bedürfen eines Beschlusses der Vollversammlung der jeweiligen IHK. 2Diese Vereinbarung bedarf ferner der Genehmigung durch das Bayerische Staatsminis-
terium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi). 3Die Vereinbarung
sowie der entsprechende Beschluss nach Satz 1 sind von der jeweiligen IHK sowie der
IHK München nach Genehmigung auszufertigen und zu veröffentlichen.
§ 11 Inkrafttreten1Die Übertragung der Registerzuständigkeit tritt zum 1. August 2014 in Kraft.
Sofern die Erlaubniszuständigkeit bis zum 1. August 2014 übertragen wird:
2Dies gilt auch für die von der Bayerischen Staatsregierung übertragene
Erlaubniszuständigkeit.
Sofern die Erlaubniszuständigkeit nach dem 1. August 2014 übertragen wird:
3Die Übertragung der weiteren Zuständigkeiten tritt einen Tag nach Inkrafttreten der
Bestimmungen in Kraft, welche die Erlaubniszuständigkeit auf die bayerischen Industrie-
und Handelskammern überträgt.
Unsere Wirtschaft 10/2014
37Bekanntmachungen
Friedrich Herdan
Präsident
Siegmar Schnabel
Hauptgeschäftsführer
Teil I: Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich(1) Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans
(Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK.
(2) Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts werden von Präsident und Hauptge-
schäftsführer der IHK erlassen. Soweit von der IHK keine eigenen Richtlinien erlassen
werden, gelten die Muster-Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts des DIHK-
Arbeitskreises Kaufmännisches Rechnungswesen und Controlling.
Teil II: Allgemeine Vorschriften zum Wirtschaftsplan
§ 2 Feststellung der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplans, Geschäftsjahr(1) Die Vollversammlung stellt den Wirtschaftsplan durch die Wirtschaftssatzung fest.
Die Wirtschaftssatzung bestimmt über die Beiträge und darüber, bis zu welcher Höhe
Kredite aufgenommen und Verpfl ichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in
künftigen Jahren (Verpfl ichtungsermächtigungen) eingegangen werden dürfen. Der
Hauptgeschäftsführer und der Präsident legen den Entwurf der Wirtschaftssatzung
und des Wirtschaftsplans so rechtzeitig der Vollversammlung vor, dass diese darüber
vor Beginn des Geschäftsjahres Beschluss fassen kann. Die Wirtschaftssatzung wird
gemäß § 12 der Satzung der IHK veröffentlicht.
(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Bedeutung und Wirkungen des Wirtschaftsplans(1) Der Wirtschaftsplan dient der Planung und Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur
Erfüllung der Aufgaben der IHK im folgenden Geschäftsjahr (Planungszeitraum) vo-
raussichtlich notwendig ist. Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Wirt-
schaftsführung der IHK.
(2) Der Wirtschaftsplan ermächtigt die zuständigen Organe, Ressourcen aufzunehmen,
anzuschaffen, einzusetzen und zu verbrauchen. Durch den Wirtschaftsplan werden
Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.
§ 4 Bestandteile des Wirtschaftsplans(1) Der Wirtschaftsplan gliedert sich in eine Plan-GuV und einen Finanzplan.
(2) Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen die Personalübersicht und eine gesonderte
Zusammenstellung der übernommenen Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Ge-
währleistungen, die zu Aufwendungen in künftigen Geschäftsjahren führen können,
beizufügen.
§ 5 Vorläufi ge WirtschaftsführungIst der Wirtschaftsplan zu Beginn des Geschäftsjahres noch nicht festgestellt, dürfen
Aufwendungen zur Erfüllung rechtlicher Verpfl ichtungen, im Übrigen nur im Rahmen
der Ansätze des Wirtschaftsplans des Vorjahres, geleistet werden.
§ 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplans sind die Grundsätze der Wirt-
schaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
(2) Für alle Auftragsvergaben sind die von der Vollversammlung beschlossenen Beschaf-
fungsregeln zu beachten, sofern sich nicht Abweichendes aus höherrangigem Recht
ergibt.
Teil III: Aufstellung des Wirtschaftsplans
§ 7 Inhalt, Gliederung und Erläuterung des Wirtschaftsplans(1) Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die IHK einen Wirtschaftsplan auf. Die
Plan-GuV ist auszugleichen.
(2) In der Plan-GuV und im Finanzplan sind alle Erträge und Aufwendungen, der zur Ver-
wendung in der Plan-GuV vorgesehene Gewinn-/Verlustvortrag und die Rücklagen
Die Vollversammlung der IHK zu Coburg hat in der Sitzung am 17.07.2014 vorbehaltlich
der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Ener-
gie und Technologie gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufi gen Regelung des
Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920), zu-
letzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwal-
tung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 (BGBl. I, S. 2749) das
nachfolgende Finanzstatut beschlossen.
Finanzstatut der Industrie- und Handelskammer zu Coburg
(2) Die Bewilligung enthält insbesondere die genaue Bezeichnung des Zuwendungsemp-
fängers, Art und Höhe der Zuwendung und genaue Bezeichnung des Zuwendungs-
zwecks. Weitere Einzelheiten regeln die Zuwendungs-Richtlinien.
(3) Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten
Ausgaben, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu,
so kann die IHK die bewilligte Zuwendung nachträglich angemessen reduzieren.
Wurde der Betrag schon ausgezahlt, gilt § 8 dieser Satzung entsprechend.
§ 5 Auszahlung der Zuwendung und Mittelabruf
(1) Die Zuwendung soll im engen zeitlichen Zusammenhang mit der genehmigten
Förderung stehen. Der Abruf der Zuwendung durch den in der Bewilligung benannten
Zuwendungsempfänger hat dann zu erfolgen, wenn die Verwendung für den
bestimmten Zweck unmittelbar bevorsteht.
(2) Bei der Förderung längerfristiger oder mehrjähriger Vorhaben sollen nach Möglich-
keit nur Teilbeträge ausgezahlt werden.
§ 6 Überwachung und Nachweis der Verwendung
Der Zuwendungsempfänger hat der IHK eine antragsgemäße Mittelverwendung ent-
sprechend der Bewilligung nachzuweisen. Die formalen Anforderungen an den Verwen-
dungsnachweis des Zuwendungsempfängers sowie die Überwachungs-und
Dokumentationspfl ichten der IHK sind in den Zuwendungs-Richtlinien zu regeln.
§ 7 Fälle von geringer fi nanzieller Bedeutung
In Fällen von geringer fi nanzieller Bedeutung kann die IHK in den Zuwendungs-Richt-
linien Verfahrenserleichterungen für das Antragsverfahren und für den Nachweis der
Mittelverwendung zulassen. Ein Fall von geringer fi nanzieller Bedeutung ist in der Regel
anzunehmen, wenn der Gesamtbetrag der Zuwendung bei institutioneller Förderung für
ein Wirtschaftsjahr oder bei einer Projektförderung pro Jahr und Zuwendungsempfän-
ger insgesamt nicht mehr als 10.000,- € beträgt.
§ 8 Rückforderung der bewilligten Zuwendung
(1) Die bewilligte und ggf. bereits ausgezahlte Zuwendung kann von der IHK nach Maß-
gabe der Zuwendungs-Richtlinien ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn
1. die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angeben erwirkt worden ist;
2. die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet
wird;
3. in der Bewilligung defi nierte (aufl ösende) Bedingungen (z. B. nachträgliche Ermä-
ßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung) eingetreten sind;
4. die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungs-
zwecks verwendet wird oder
5. Aufl agen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt wurden.
(2) Die Rückforderung bedarf der Schriftform. Sie erfolgt durch Bescheid. Bei einer
Zuwendung, die in mehreren Teilbeträgen für ein Gesamtvorhaben ausbezahlt wird,
kann die gesamte Zuwendung zurückgefordert werden.
(3) Im Falle der Rückforderung einer Zuwendung unterliegt diese der Verzinsung ab
Empfang der Zuwendung und ist vom Zuwendungsempfänger der IHK zu erstatten.
Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozent/Jahr über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
In begründeten Fällen kann von der Verzinsung ganz oder teilweise abgesehen wer-
den.
§ 9 In-Kraft-Treten
Diese Zuwendungssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft; sie gilt nur für Zuwendungen,
die ab Inkrafttreten dieser Satzung erfolgen.
IHK zu Coburg, den 17.07.2014
Unsere Wirtschaft 10/2014
38 Bekanntmachungen
veränderungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen in voller Höhe und getrennt
voneinander anzusetzen und auszuweisen. Zuwendungen Dritter sind besonders aus-
zuweisen. Notwendige Verpfl ichtungsermächtigungen sind anzusetzen.
(3) Die Plan-GuV ist nach dem in Anlage I beigefügten Muster zu gliedern.
(4) Der Finanzplan ist nach dem in Anlage II beigefügten Muster zu gliedern. Wenn
Verpfl ichtungen zu Lasten zukünftiger Geschäftsjahre eingegangenen werden sollen
(Verpfl ichtungsermächtigung), sind diese zu der Maßnahme darzulegen.
(5) Die wesentlichen Posten der Plan-GuV und des Finanzplans sind, insbesondere
soweit sie von den Vorjahreszahlen erheblich abweichen, zu erläutern.
§ 8 Größere Baumaßnahmen(1) Größere Baumaßnahmen liegen dann vor, wenn das Volumen 5 v.H. der Summe der
geplanten Aufwendungen überschreitet.
(2) Derartige Baumaßnahmen sind in ihrer Gesamtheit von der Vollversammlung zu
beschließen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich über mehrere Jahre erstrecken. Ver-
bindliche Grundlage ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht. Eine erneute
Beschlussfassung ist notwendig, wenn sich das Volumen der Baumaßnahme um
mehr als 10 v.H. erhöht.
§ 9 Gesonderte Wirtschaftspläne für bestimmte EinrichtungenFür unselbständige Einrichtungen der IHK, die sich zu einem erheblichen Teil aus eigenen
Erträgen oder zweckgebundenen Leistungen Dritter fi nanzieren, sind gesonderte Wirt-
schaftspläne zulässig; die Vorschriften dieses Finanzstatuts sind anzuwenden. Die ge-
sonderten Wirtschaftspläne sind dem Wirtschaftsplan der IHK beizufügen.
§ 10 Nachtragswirtschaftsplan(1) Der Wirtschaftsplan ist zu ändern, wenn sich GuV oder Finanzrechnung erkennbar
gegenüber dem Wirtschaftsplan erheblich verändert. Eine erhebliche Veränderung
liegt dann vor, wenn das Volumen des Erfolgs- oder Finanzplans um mehr als 10 v.H.
überschritten wird. Die Vollversammlung kann bei Verabschiedung des Wirtschafts-
plans weitergehende Anforderungen zur Notwendigkeit, den Wirtschaftsplan zu än-
dern, beschließen.
(2) Die Regelungen des § 2 Absatz 1 gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass die
Vollversammlung eine geänderte Wirtschaftssatzung und gegebenenfalls einen
Nachtragswirtschaftsplan bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres beschließt.
Im Rahmen eines Nachtragswirtschaftsplans kann ein positives Ergebnis geplant
werden.
Teil IV: Ausführung des Wirtschaftsplans
§ 11 Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit(1) Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwen-
dungen (Gesamtdeckungsprinzip).
(2) Zweckgebundene Mehrerträge sind nur für damit verbundene Mehraufwendungen
zu verwenden.
(3) Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen sind jeweils für sich deckungs-
fähig. Sie können insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. Auf-
wendungen für einzelne Zwecke können von der Deckungsfähigkeit ausgenommen
werden.
(4) Investitionsauszahlungen können für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
§ 12 Vollständigkeit und Abweichungen vom Wirtschaftsplan, Übertragbarkeit(1) Erträge sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.
(2) Der angesetzte Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen dürfen bis zu
10 v.H. der Planwerte überschritten werden, soweit Deckung vorhanden ist. Bei feh-
lender Deckung bedürfen auch Überschreitungen der Planwerte bis zu 10 v.H. der Ge-
nehmigung der Vollversammlung.
(3) Außerplanmäßige Aufwendungen und außerplanmäßige Investitionsauszahlungen
dürfen geleistet werden, wenn sie unabweisbar oder für die Aufrechterhaltung der
Betriebsfähigkeit unumgänglich notwendig sind. Sie bedürfen der Genehmigung der
Vollversammlung.
(4) Mehrauszahlungen für im Finanzplan veranschlagte Einzelvorhaben bedürfen der
Genehmigung der Vollversammlung, sofern keine Deckungsfähigkeit gegeben ist.
(5) Planansätze für Investitionen sind übertragbar bis zum Ende des auf die Bewilligung
folgenden zweiten Geschäftsjahres.
Teil V: Buchführung, Rechnungslegung und Controlling
§ 13 Buchführung, Inventar(1) Die IHK führt ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchfüh-
rung; soweit sich aus diesem Finanzstatut nichts anderes ergibt, gelten sinngemäß
die Vorschriften des ersten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Anwendung sind die Aufgabenstellung und
die Organisation der IHK zu beachten.
(2) Das Rechnungswesen bildet unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IHK vollständig ab.
Die Buchführung ist nach dem als Anlage VI beigefügten IHK-Kontenrahmen zu
gliedern.
§ 14 EröffnungsbilanzFür die beim Übergang auf die kaufmännische doppelte Buchführung aufgestellte
Eröffnungsbilanz gelten die Sondervorschriften, die in den Richtlinien zur Ausführung
des Finanzstatuts geregelt sind.
§ 15 Jahresabschluss, Anhang mit Plan-/Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans und Lagebericht
(1) Die IHK stellt innerhalb des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres für das vergangene
Geschäftsjahr einen Jahresabschluss, einen Anhang zum Jahresabschluss und einen
Lagebericht unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der §§ 238 bis 257, 284
bis 286 und 289 des Handelsgesetzbuches sowie Artikel 28, 66 und 67 EGHGB auf.
(2) Der Jahresabschluss der IHK besteht aus der Bilanz, der GuV und der Finanzrechnung.
Die Bilanz ist nach dem als Anlage III, die GuV nach dem als Anlage IV und die Finanz-
rechnung nach dem als Anlage V beigefügten Muster zu gliedern .
(3) In den Anhang ist ein Anlagenspiegel und ein Plan-/Ist-Vergleich der Pläne nach den
§§ 2 bzw. 10 sowie 9 aufzunehmen.
(4) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage der IHK im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild vermittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfassende Analyse des
Geschäftsverlaufs und der Lage zu enthalten. Darüber hinaus ist im Lagebericht auf
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres einzu-
gehen. Die voraussichtliche Entwicklung der IHK ist mit ihren wesentlichen Chancen
und Risiken zu beurteilen und zu erläutern.
§ 15a Einzelvorschriften zum Jahresabschluss(1) Die Nettoposition ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schul-
den unter Berücksichtigung von Rücklagen zum Stichtag der Eröffnungsbilanz. Sie
kann bei erheblicher Änderung der aktuellen Verhältnisse beim unbeweglichen Sach-
anlagevermögen im Vergleich zum Eröffnungsbilanzstichtag angepasst werden. Sie
darf im Regelfall nicht größer sein als das zur Erfüllung der Aufgaben der IHK not-
wendige, um Sonderposten (siehe Abs. 4) verminderte unbewegliche Sachanlagever-
mögen.
(2) Die IHK hat eine Ausgleichsrücklage zu bilden. Diese dient zum Ausgleich aller er-
gebniswirksamen Schwankungen und kann bis zu 50 v. H. der Summe der geplanten
Aufwendungen betragen. Sie soll 30 v. H. nicht unterschreiten. Die Bildung zweckbe-
stimmter Rücklagen ist zulässig. Sie sind in der Bilanz als „andere Rücklagen“ auszu-
weisen. Der Verwendungszweck und der Umfang sind hinreichend zu konkretisieren,
wie auch der Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme.
(3) Ergebnisse können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Sie sind spätestens im
zweiten der Entstehung folgenden Geschäftsjahr den Rücklagen zuzuführen oder im
darauf folgenden Geschäftsjahr für den Ausgleich der Plan-GuV heranzuziehen .
(4) Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand oder anderer Zuschussgeber
für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in
der Bilanz auf der Passivseite als „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum An-
lagevermögen“ vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag
angefallenen Aufl ösungsbeträge auf die mit diesen Mitteln fi nanzierten Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens auszuweisen.
(5) Bei der Erstellung des Jahresabschlusses kann ein Vorschlag zur Verwendung des Bi-
lanzgewinns/Bilanzverlusts berücksichtigt werden.
§ 16 Controlling, IKS(1) Die IHK richtet eine Kosten- und Leistungsrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-,
Kostenträgerrechnung) ein, die eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie eine
betriebsinterne Steuerung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfä-
higkeit der IHK erlaubt. Dazu sind der Struktur der IHK entsprechende Kostenstellen
und ihren Leistungen entsprechende Kostenträger zu bilden. Die Kosten sind nach-
prüfbar aus der Buchführung herzuleiten und verursachungsgerecht den Kosten-
stellen und Kostenträgern zuzuordnen. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein
wichtiger Bestandteil des Controllingsystems. Ihre Ergebnisse sind den Entschei-
dungsträgern in Form eines empfängerorientierten Berichtswesens in regelmäßigen
Abständen zur Verfügung zu stellen.
(2) Die IHK richtet ein für ihre Verhältnisse angemessenes Internes Kontrollsystem (IKS)
ein.
Teil VI: Abschlussprüfung und Entlastung
§ 17 Prüfung, Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes, Entlastung sowie Veröffentlichung
(1) Die IHK hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den An-
hang und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung
Unsere Wirtschaft 10/2014
39Bekanntmachungen
einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsam-
keit, prüfen zu lassen. Bei der Prüfung sind die Prüfungsrichtlinien der zuständigen
Rechtsaufsichtsbehörde sowie sinngemäß die §§ 317, 320, 321 und 322 des Handels-
gesetzbuches und sinngemäß der § 53 Absatz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu
beachten.
(2) Die Prüfung gemäß Absatz 1 wird von der vom Deutschen Industrie- und Handels-
kammertag errichteten unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie-
und Handelskammern durchgeführt. Die Rechnungsprüfungsstelle legt zeitgleich den
Prüfungsbericht der Rechtsaufsichtbehörde und der IHK vor. Grundlage für die Prü-
fung durch ehrenamtliche Rechnungsprüfer ist insbesondere der Bericht der Rech-
nungsprüfungsstelle; weitere zusätzliche Prüfungshandlungen aus besonderen
Anlässen bleiben ihnen unbenommen.
(3) Die Vollversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwen-
dung des Bilanzgewinns/Bilanzverlusts.
(4) Die Vollversammlung erteilt die Entlastung für die Wirtschaftsführung. Das Verfah-
ren regelt die IHK-Satzung.
(5) Der Jahresabschluss ist in dem für die Veröffentlichung von Satzungsrecht vorgese-
henen Medium oder im Internet zu veröffentlichen. Zulässig ist auch eine verkürz-
te Form.
Teil VII: Ergänzende Vorschriften
§ 18 Beauftragter für die Wirtschaftsführung(1) Soweit der Hauptgeschäftsführer die Aufgabe nicht selbst wahrnimmt, ist bei der IHK
ein Beauftragter für die Wirtschaftsführung zu bestellen. Der Beauftragte ist dem
Hauptgeschäftsführer unmittelbar zu unterstellen.
(2) Dem Beauftragten obliegen die Erstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans sowie
die Bewirtschaftung der Mittel. Er ist bei allen Maßnahmen von fi nanzieller Bedeu-
tung zu beteiligen.
(3) Der Beauftragte für die Wirtschaftsführung soll eingreifen, wenn die Liquidität ge-
fährdet ist, die Erträge erheblich hinter den Planwerten zurückbleiben oder ein Nach-
trag erforderlich wird. Wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen es
erfordert, kann der Beauftragte für die Wirtschaftsführung es von seiner Einwilli-
gung (vorherigen Zustimmung) abhängig machen, ob Aufwendungen geleistet oder
Verpfl ichtungen eingegangen werden.
(4) Dem Beauftragten obliegt die Erstellung des Jahresabschlusses inklusive Anhang.
§ 19 Nutzungen und Sachbezüge(1) Nutzungen und Sachbezüge dürfen Beschäftigten der IHK nur gegen angemessenes
Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz, Dienstvertrag, für den öffent-
lichen Dienst allgemein geltende Vorschriften oder im Wirtschaftsplan etwas ande-
res bestimmt ist.
(2) Personalaufwendungen, die nicht auf Gesetz, Dienstvereinbarungen oder auf Dienst-
vertrag beruhen, dürfen nur geleistet werden, wenn dafür Mittel bereitgestellt wer-
den, die im Wirtschaftsplan besonders zu erläutern sind.
§ 20 Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Beteiligungen(1) Zum Erwerb, zur Veräußerung und zur dinglichen Belastung von Grundstücken ist die
Einwilligung der Vollversammlung einzuholen, soweit diese Rechtsgeschäfte nicht
bereits nach dem Wirtschaftsplan vorgesehen sind.
(2) Zur Eingehung oder Veräußerung von Beteiligungen ist die Einwilligung der Voll-
versammlung einzuholen. Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen des privaten
Rechts, die dazu bestimmt sind, dem gesetzlichen Auftrag der IHK durch Herstellung
einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Bei Beteiligungen
mit mehr als 50 v.H. der Anteile ist für die Angelegenheiten von wesentlicher Bedeu-
tung der Gesellschaft das Beschlussrecht der Vollversammlung der IHK nach § 4 Satz
1 IHKG sicherzustellen.
§ 20a ZuwendungenZuwendungen sind freiwillige fi nanzielle Leistungen an Dritte (Stellen außerhalb der IHK)
zur Erfüllung bestimmter Zwecke, die unter Beachtung von § 1 IHKG und den Grundsät-
zen des staatlichen Haushaltsrechts erfolgen.
§ 21 Änderung von Verträgen, VergleicheDie IHK darf zu ihrem Nachteil Verträge nur in besonders begründeten Ausnahmefäl-
len aufheben oder ändern und Vergleiche nur abschließen, wenn dies für sie zweckmä-
ßig und wirtschaftlich ist.
§ 22 Veränderung von Ansprüchen(1) Die IHK darf Ansprüche nur
1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den
Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung
nicht gefährdet wird;
2. niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben
wird oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des
Anspruchs stehen;
3. erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den An-
spruchsgegner eine besondere Härte darstellen würde; das Gleiche gilt für
die Erstattung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen.
(2) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
§ 23 GeldanlagenBei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen
angemessenen Ertrag bringen und für den vorgesehenen Zweck in Anspruch
genommen werden können.
Teil VIII: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 24 In-Kraft-Treten/GeltungsdauerDas Finanzstatut gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2015. Gleichzeitig tritt das
Finanzstatut vom 10.07.2006 in der geltenden Fassung außer Kraft. Mit In-Kraft-Treten
dieses Finanzstatuts wird die Ausgleichsrücklage gemäß § 15 Absatz 3 des Finanzstatuts
alter Fassung in die Ausgleichsrücklage gemäß § 15a Absatz 2 des Finanzstatuts neu-
er Fassung umgewidmet. Die Liquiditätsrücklage ist bis spätestens 31. Dezember 2019
zu verwenden.
Coburg, 17.07.2014
Das vorstehende Finanzstatut wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft
und Medien, Energie und Technologie mit Schreiben vom 03.09.2014 Aktenzeichen IV/3
– 4911d/14/4 gemäß § 11 Absatz 2 Nr. 1 IHKG in Verbindung mit Art. 1 Absatz 1 AGIHKG
genehmigt.
Das Finanzstatut wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der Industrie- und
Handelskammer zu Coburg „Unsere Wirtschaft“, Ausgabe 10/2014 bekannt gemacht.
Coburg, 12. September 2014
Friedrich Herdan
Präsident
Friedrich Herdan
Präsident
Siegmar Schnabel
Hauptgeschäftsführer
Siegmar Schnabel
Hauptgeschäftsführer
40
Anlage II Finanzstatut: FINANZPLAN Hinweis: Die Nummerierung der Positionen entspricht der in der Finanzrechnung
Plan Plan
Lfd. Jahr
Ist
Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor außerordent- lichem Posten 2.a) +/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegen- stände des Anlagevermögens 2.b) - Erträge aus Aufl ösung Sonderposten 3. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen, Bildung Passive RAP (+) / Aufl ösung Aktive RAP (+), Aufl ösung Passive RAP (-) / Bildung Aktive RAP (-)
Positionen 4. – 8. entfallen im Plan 9. = Plan-Cashfl ow aus laufender Geschäftstätigkeit 10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlage- vermögen 12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens 14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlage- vermögen
16. = Plan-Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit 17a. + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 17b. + Einzahlung aus Investitionszuschüssen 18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten 19. = Plan-Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit 20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbe- standes (Summe der Zeilen 9, 16 und 19)
Anlage I Finanzstatut: Plan Gewinn- und Verlustrechnung (Plan GuV)
Plan Plan
Lfd. Jahr
Ist
Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 5. Andere aktivierte Eigenleistungen 6. Sonstige betriebliche Erträge - davon: Erträge aus Erstattungen - davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen - davon: Erträge aus Abführung an gesonderte Wirt- schaftspläne Betriebserträge 7. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 8. Personalaufwand a) Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 9. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sach- anlagen b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK übli- chen Abschreibungen überschreiten 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon: Zuführungen an gesonderte Wirtschaftspläne Betriebsaufwand Betriebsergebnis 11. Erträge aus Beteiligungen 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon: Erträge aus Abzinsung 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon: Aufwendungen aus Aufzinsung Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 16. Außerordentliche Erträge 17. Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19. Sonstige Steuern 20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 21. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 22. Entnahmen aus Rücklagen a) aus der Ausgleichsrücklage b) aus anderen Rücklagen 23. Einstellungen in Rücklagen a) in die Ausgleichsrücklage b) in andere Rücklagen 24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Anlage III Finanzstatut: Bilanz
AKTIVA
31.12.
Lfd.
Jahr
31.12.
Vor-
jahr
31.12.
Lfd.
Jahr
31.12.
Vor-
jahr
Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rech-
te und Werte
2. Entgeltlich erworbene Konzessio-
nen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte,
sowie Lizenzen an solchen Rech-
ten und Werten
3. Geleistete Anzahlungen
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten, einschließlich
Bauten auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen und Maschi-
nen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unter-
nehmen
2. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligigungsver-
hältnis besteht
5. Wertpapiere des Anlagevermögens
6. Sonstige Ausleihungen und
Rückdeckungsansprüche
B. Umlaufvermögen I. Vorräte
1. Roh,- Hilfs- und Betriesbsstoffe
2. Unfertige Leistungen
3. Fertige Leistungen
4. Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Beiträgen, Ge-
bühren, Entgelten und sonstigen
Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
3. Forderungen gegen Unterneh-
men, mit denen ein Beteiligungs -
verhältnis besteht
4. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
1. Anteile an verbundenen Unter-
nehmen
2. Sonstige Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankgut-
haben, Guthaben bei Kreditin-
stuten und Schecks
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung
A. Eigenkapital I. Nettoposition II. Ausgleichsrücklage
III. Andere Rücklagen IV. Bilanzgewinn/-verlust
B. Sonderposten Sonderposten für Inves- titionszuschüsse zum Anlagevermögen
C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpfl ichtungen 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellun- gen
D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti- tuten
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbunde- nen Unternehmen 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unterneh- men, mit denen ein Be- teiligungsverhältnis besteht 6. Sonstige Verbindlich- keiten E. Rechnungsabgrenzungs- posten
PASSIVA
41 Anlage VI Finanzstatut: Kontenrahmen
Kontengruppe
Konten-Bezeichnung
0
1
2
3
4
5
6
0102
0240304
05
06070809
10111213141516171819
202122232425
262728
29298
30313233343536373839
4041424344454647
4849
50515253545556575859
60 - 616061
62 - 6462636465
66 - 7066676869
70
Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenfreiEntgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ähnliche Rechte und WerteSelbst geschaffene immaterielle VermögensgegenständefreiGeleistete Anzahlungen auf Bestellungen von immateriellen Vermögens-gegenständenGrundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bau-ten auf fremden GrundstückenfreiTechnische Anlagen und MaschinenAndere Anlagen, Betriebs- und GeschäftsausstattungGeleistete Anzahlungen und Anlagen im BauFinanzanlagenfreiAnteile an verbundenen UnternehmenAusleihungen an verbundene UnternehmenBeteiligungenAusleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtWertpapiere des AnlagevermögensSonstige Ausleihungen und RückdeckungsansprüchefreifreifreiUmlaufvermögen und aktive RechnungsabgrenzungVorräteHilfs-, und BetriebsstoffeUnfertige LeistungenHandelswarenGeleistete Anzahlungen auf bezogene Lieferungen u. LeistungenForderungen aus IHK-Beiträgen, Gebühren und EntgeltenForderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtSonstige VermögensgegenständeWertpapiere des UmlaufvermögensKassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und SchecksAktive RechnungsabgrenzungAktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungEigenkapital, Sonderposten und RückstellungenNettopositionfreiRücklagenGewinn-/ VerlustvortragJahresüberschuss/JahresfehlbetragSonderposten freiRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpfl ichtungenSteuerrückstellungenSonstige RückstellungenVerbindlichkeiten und passive RechnungsabgrenzungfreifreiVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenErhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenfreiVerbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenVerbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver-hältnis bestehtSonstige VerbindlichkeitenPassive RechnungsabgrenzungErträgeErträge aus IHK-BeiträgenErträge aus GebührenErträge aus EntgeltenBestandsveränderungen und andere aktivierte EigenleistungenSonstige betriebliche Erträge Erträge aus BeteiligungenErträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FinanzanlagevermögensSonstige Zinsen und ähnliche ErträgeAußerordentliche ErträgeErträge aus Zuschüssen aus Wirtschaftsplan an gesonderte Wirtschaftspläne *)Betriebliche AufwendungenMaterialaufwand **)Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene WarenBezogene Leistungen (für die betriebliche Leistungserstellung)PersonalaufwandGehälterfreiSoziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und UnterstützungAbschreibungenSonstiger betrieblicher AufwandSonstige PersonalkostenAufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten DritterAufwendungen für Kommunikation und den sonstigen laufenden BetriebAufwendungen für Mitgliedschaften und Sonstiges, sowie Wertkorrekturen und periodenfremde AufwendungenWeitere AufwendungenBetriebliche SteuernfreifreifreiAbschreibungen auf Finanzanlagen u. Wertpapiere des Umlaufvermögens u. Verluste aus entsprechenden AbgängenZinsen und ähnliche AufwendungenAußerordentlicher AufwandSteuern vom Einkommen und vom ErtragfreiZuschüsse an gesonderte Wirtschaftspläne *)ErgebnisrechnungenEröffnung und AbschlussVerrechnungskonten Eröffnungsbilanz (VerrEB)frei für Kostenrechnung
Kontenklasse
71727374
7576777879
8081
7
8
9
Anlage IV Finanzstatut: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Lfd. Jahr Vorjahr
Euro Euro
1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 5. Andere aktivierte Eigenleistungen 6. Sonstige betriebliche Erträge - davon: Erträge aus Erstattungen - davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen - davon: Erträge aus Abführung von gesonderten Wirtschaftsplänen Betriebserträge 7. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe u. bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 8. Personalaufwand a) Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 9. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens soweit diese die in der IHK üblichen Abschreibungen überschreiten 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon: Aufwendungen aus Zuführung an gesonderte Wirtschafts- pläne Betriebsaufwand Betriebsergebnis 11. Erträge aus Beteiligungen 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzan- lagevermögens 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon: Erträge aus Abzinsung 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Um- laufvermögens 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon: Aufwendungen aus Aufzinsung Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 16. Außerordentliche Erträge 17. Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19. Sonstige Steuern 20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 21. Gewinn/Verlustvortrag aus dem Vorjahr - keine Position in der Eröffnungsbilanz - 22. Entnahmen aus Rücklagen a) aus der Ausgleichsrücklage b) aus anderen Rücklagen 23. Einstellungen in Rücklagen a) in die Ausgleichsrücklage b) in andere Rücklagen 24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Anlage V Finanzstatut: FINANZRECHNUNG
Lfd. Jahr Vorjahr
Euro Euro
1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor außerordentlichem Posten 2a. +/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 2b. - Erträge aus der Aufl ösung von Sonderposten 3. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) [bspw. Abschreibung auf ein aktiviertes Disagio] 5. +/- Verlust (+)/Gewinn (-) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6. +/- Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der Forderungen aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelte und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investiti- ons- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus IHK- Beiträgen, Gebühren, Entgelte und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8. +/- Ein- (+) und Auszahlungen (-) aus außerordentlichen Posten 9. = Cashfl ow aus laufender Geschäftstätigkeit 10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachan- lagevermögens 11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immate- riellen Anlagevermögens 13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagever- mögens 14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanz- anlagevermögens 15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 16. = Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit 17 a.) + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 17 b.) + Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten 19. = Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit 20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Summe der Zeilen 9, 16 und 19) 21. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 22. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode
*) sind zu konsolidieren **) Aufwand, der unmittelbar mit der betrieblichen Leistungserstellung zu tun hat. Zur be- trieblichen Leistungserstellung gehören z.B. die Aufgaben der Berufsbildung, Carnets, Veranstaltungen etc.
Unsere Wirtschaft 10/2014
42 Bekanntmachungen
Unsere WirtschaftMagazin der IHK zu Coburg
HerausgeberIndustrie- und Handelskammer zu CoburgSchloßplatz 5, 96450 CoburgPostfach 2043, 96409 Coburg Telefon 09561 7426-0, Fax 09561 7426-50 (Standortpolitik, Zentrale Dienste, Recht, Ausbildung) und 09561 7426-15 (Weiterbildung, Existenzgründung und Unter-nehmensförderung, Innovation und Umwelt, International)E-Mail: [email protected] Internet: http://www.coburg.ihk.de
Leitung und Verantwortung für den InhaltHauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel
Chef vom DienstChristian Broßmann
Fotos (sow. n. anderw. ausgewiesen)H. Rosenbusch (Coburg),G. Weber (Neustadt), IHK zu Coburg
BeilagenhinweisDieser Ausgabe liegt eine Informationsbroschü-re der Firma Otte Immobilien GmbH (Coburg) bei. Wir bitten um freundliche Beachtung.
Erscheinungsweise10-mal jährlich(Doppelausgaben Jan/Feb und Aug/Sep)
BezugspreisKostenlos für IHK-Zugehörige, im Übrigen 18,40 € pro Jahr. Der Bezug erfolgt im Rahmen der grundsätz-lichen Beitragspfl icht als Mitglied der IHK.
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstagvon 7.30 bis 16.30 UhrFreitag von 7.30 bis 15.00 UhrWeitere Termine n. pers. Vereinbarung
AnzeigenbetreuungDagmar StraßnerTelefon 09564 800717E-Mail: [email protected]
Verlagw e b e r - kommunikationÖffentlichkeitsarbeit und MediengestaltungHeckenweg 10, 96465 Neustadt b. CoburgTelefon 09568 9418-11, Fax 9418-17E-Mail: [email protected]: www.weber-kommunikation.deBankverbindung: VR-Bank Coburg eGIBAN DE 19783600000001558269BIC GENODEF1COS
DruckDCT GmbH, Nicolaus-Zech-Str. 64a, 96450 Coburg, Telefon 09561 83 45-0
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der. Nachdruck von Beiträgen nur mit vorheriger Zustim-
mung des Herausgebers. Beiträge unserer Zeitschrift,
in denen Erzeugnisse von Firmen besprochen werden,
dienen der Information der Leser, um über Neuheiten
auf diesem Gebiet aufzuklären. Eine Garantieerklärung
für Produkte und Firmen ist damit nicht verbunden.
Für den Anzeigenteil wird keine Haftung übernommen.
Arbeitsjubiläen40 JahreReinhard Mauer, Drahtseiler
bei DIEPA Drahtseilwerk Dietz GmbH & Co. KG, Neustadt bei Coburg
25 JahreDetlef Blenklein, Vorarbeiter
Horst Püschl, Außenmonteur
bei Werkzeugmaschinenfabrik WALDRICH COBURG GmbH, Coburg
Reiner Mühlbradt, Elektrikermeister
bei Hermann Koch GmbH, Coburg
Martina Daberkow, DV Anwenderdienste und myMISTRAL
bei Schenker Deutschland AG, Coburg
Martin Dehlerbei Federnfabrik Dietz GmbH, Neustadt
Bettina Mundt, Auslandskorrespondentin
bei Brückner Automation GmbH & Co. KG, Coburg
Stephan Schneider, Fabrikateprüfer
bei PRYSMIAN Kabel und Systeme GmbH, Neustadt bei Coburg
HR-EintragungenNeueintragungenA k b B GmbH, Hintere Wilhelmstr. 6, 96237 Ebersdorf b. Coburg
Schleifenheimer Architekturbüro GmbH, Alexandrinenstr. 14, 96450 Coburg
Versicherungsbüro Carl GmbH, Eichenweg 6, 96237 Ebersdorf b. Coburg
NAHKLAR Finanzmakler UG (haftungsbeschränkt), Hutäcker 2, 96472 Rödental
Nota GmbH, Vorderer Floßanger 29, 96450 Coburg
HCS Medienwerk GmbH, Steinweg 51, 96450 Coburg
Frankentronik e.K., Hauptstr. 14, 96242 Sonnefeld
Z-Alpha GmbH, Baltenweg 5, 96450 Coburg
G&F Transport UG (haftungsbeschränkt), Anger 2, 96242 Sonnefeld
LöschungenSEN-ECON GmbH, Oberer Pelzhügel 26 a, 96450 Coburg
OWR Reisebüro GmbH, Markt 12, 96476 Bad Rodach
Inge-Glas Verwaltungs-GmbH, Dieselstr. 7, 96465 Neustadt b. Coburg
S-Presso Spezialitätenversand e.K., Gauerstadter Berg 25, 96479 Weitramsdorf
Zahlreiche Arbeitsjubilare bei Wöhner in RödentalZu zahlreichen Arbeitsjubiläen bei der Wöhner GmbH & Co. KG (Rödental) gratulierte
IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel (2. v. r.). 40 Jahre wertvolle Dienste leistete der
langjährige Geschäftsführer Alex Büttner, der vor vor kurzem in Ruhestand ging. 45 Jahre
zum Betrieb gehörte Bernd Mandel, 40 Jahre Dieter Wronna und Werner Oestreich. Für
25-jährige Tätigkeit wurden Silvia Höhn, Angelika Berthold, Daniela Dröws und Anja
Schäftlein geehrt. Verabschiedet wurden Manuela Werner, Marie-Therese Gerlach (20 Jahre
im Unternehmen) und Konrad Heimrich (18 Jahre).
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