Lernen aus EQUAL 3. Dezember 2007 in Berlin 1
Die bundesdeutsche ArbeitsmarktpolitikDie bundesdeutsche Arbeitsmarktpolitik
Wie viel Geschlechtergerechtigkeit ist in unserem Wie viel Geschlechtergerechtigkeit ist in unserem
arbeitsmarktpolitischen Fördersystem?arbeitsmarktpolitischen Fördersystem?
Dr. Alexandra Wagner
Präsentation für die FachtagungPräsentation für die Fachtagung
‚‚Gender Mainstreaming – Lernen aus dem EQUAL für den ESF‘ Gender Mainstreaming – Lernen aus dem EQUAL für den ESF‘ Berlin - 3. Dezember 2007Berlin - 3. Dezember 2007
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Ausgangssituation: Geschlechtlich strukturierter Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt ist geschlechtlich strukturiert Erwerbs- und Beschäftigungsquoten, Arbeitszeiten, Entgelte,
Beschäftigungsfelder, Erwerbsverläufe, Karrierechancen... Rahmenbedingungen stärken (modernisiertes) Ernährermodell
„Normalarbeitsverhältnis“ und „Normalarbeitszeit“ (Teilzeit als Abweichung von der Norm; kaum Wahlrechte)
Wachsende Verfügbarkeitsanforderungen (kaum Zeitsouveränität)
Ehegattensplitting, abgeleitete Ansprüche in SV-Systemen, Subventionierung der geringfügigen Beschäftigung – Anreize zur ungleichen Verteilung bezahlter Arbeit in Paarhaushalten;
Ungenügendes öffentliches Angebot an (Ganztags-)Kinderbetreuung Leitbilder – kontroverse Debatte
Egalitäre Teilung bezahlter und unbezahlter Arbeit Entgelt für Sorgearbeit (stärkt geschlechtstypische Arbeitsteilung)
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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Geschlecht und Vollzeit / Teilzeit
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Beschäftigungsquoten in Ost- und Westdeutschland
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SVB in Ost- und Westdeutschland nach Geschlecht
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„Erosion des Normalarbeitsverhältnisses“
Normalarbeitsverhältnis: sowohl Normalität als auch Leitbild Männlich dominiertes „Normalarbeitsverhältnis“ setzte
geschlechtstypische Arbeitsteilung voraus Weitgehende Verfügbarkeit des männlichen Familienernährers
(Freiheit von Reproduktionsarbeit und Sorgeverantwortung) Frauen übernehmen Haus- und Familienarbeit und ermöglichen so die
AM-Verfügbarkeit des Ernährers Existenzsicherung über den Familienverbund:
• „Familienlöhne“ und
• soziale Sicherung durch abgeleitete Ansprüche in den Systemen der SV
„Krise des Normalarbeitsverhältnisses“ Arbeitsnachfrage: Arbeitskraftorientierte Rationalisierungsstrategien Arbeitsangebot: Steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen – Überwindung des
„Familienernährers“, Verallgemeinerung der „Zuverdienerinnen-Jobs“ Angebotszwang in der Grundsicherung: keine Wahlmöglichkeit im Fall des ALG II -
Bezugs
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Konsequenzen für den AM
Veränderung der Konkurrenzbedingungen auf dem Arbeitsmarkt Arbeitsangebot wächst (freiwillig und zwangsweise) Für über den Familienverbund abgesicherte Personen sind Arbeitsverhältnisse
unterhalb des VZ-Standards akzeptabel (oder sogar attraktiv – vgl. Minijobs). Familiäre Konstellation wird neuer Konkurrenzfaktor
(Wettbewerbsvorteile für Singles und Paare ohne Kinder; „Vermittlungshemmnis“ Sorgearbeit)
ALG II als faktisch verfügbare Lohnsubvention für Arbeitgeber im Niedriglohnbereich!
Verschärfung alter und Entstehen neuer Ungleichheiten Ggf. zweifache „Familienlöhne“ bei „Doppelverdienern“ ohne Kinder Prekäre (nicht existenzsichernde) Beschäftigung zunehmend akzeptiert
(„Jeder Arbeitsplatz ist besser als keiner.“)
Kein klares Leitbild geschlechtergerechter Arbeitsmarktbeteiligung! Beschäftigungsquote (EU-Ziel) abstrahiert von Qualität des
Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitszeit, soziale Sicherung) Frauenzielförderquote in der AMP orientiert sich am Status quo (Frauenanteil an
Arbeitslosen und Arbeitslosenquote)
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Geschlechtergerechte AMP: Gesetzliche Anforderungen
§ 8 SGB III: „(1) Zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen ist durch die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinzuwirken.
(2) Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden.“
Nach § 16 Abs. 1 Satz 4 SGB II gelten die Bestimmungen des § 8 SGB III zur Frauenförderung auch für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II.
§ 8a SGB III:
„Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.“
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Geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik (2)
§ 1 SGB II
„Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.“
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Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
...erfordert individuelles / konkretes Herangehen, lässt Entscheidungsspielraum und setzt Genderkompetenz voraus,
...erfordert eindeutig Aktivitäten zur Überwindung des geschlechtshierarchisch strukturierten Arbeitsmarktes
...schließt Berücksichtigung der Sorgeverantwortung von Männern und Frauen bei der „Aktivierung“ und Arbeitsmarktintegration ein.
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Das SGB II - widerstreitende Leitbilder
Neue Regelungen nach SGB II können ambivalente Wirkungen für die Gleichstellung der Geschlechter entfalten
Chancen: neues „geschlechtsneutrales“ Leitbild
Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sollen dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu reduzieren und müssen dazu ggf. ihre Arbeitskraft einsetzen
Integrationshilfen für alle erwachsenen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
Risiken: Stärkung der wechselseitigen Einstandspflichten in Partnerschaften kann zu
(neuen) ökonomischen Abhängigkeiten führen und das Ernährermodell stärken
Faktisch: mittelbare Diskriminierung von Frauen
(Formal geschlechtsneutralen Normen haben faktisch geschlechtsdifferente Folgen, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt werden könnte.)
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Anforderungen an eine geschlechtergerechte AMP
Arbeitsmarktpolitik kann geschlechtstypische Arbeitsteilung Reproduzieren, verstärken oder aber verringern / überwinden. Steuerungsmöglichkeiten sind vorhanden!
Instrumente / Wege Definition und Vereinbarung von gleichstellungsrelevanten Zielen Beobachtung und Analyse der Ausgangssituation, der Prozesse und der
Wirkungen – Monitoring, Controlling Gezielte Einflussnahme auf Rahmenbedingungen (z.B. Akquisition von
Stellen, Konzipierung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen – auch in Teilzeit, Unterstützung bei Kinderbetreuungsbedarf)
Entwicklung der Genderkompetenz der Fachkräfte (Schulungen, Trainings, Leitbilddiskussion – regelmäßiger fachlicher Austausch)
Gendersensible Beratung / Vermittlung / Fallbearbeitung - Berücksichtigung der konkreten Lebenslage, ohne geschlechtstypische Arbeitsteilung zu reproduzieren
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Zieldimensionen der AMP unter Gleichstellungsaspekten
Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen und Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit dem Ziel gleicher Partizipation und der Reduzierung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen,
Stärkung einer gleichberechtigten Teilung bezahlter (und vermittelt auch unbezahlter) Arbeit zwischen den Geschlechtern und schrittweise Überwindung des immer seltener gewünschten Alleinernährermodells,
Gewährung von Wahlfreiheit in Bezug auf Art, Umfang und Ausgestaltung der Nutzung arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen,
besondere Förderung von Berufsrückkehrer/innen und anderer Personen, die Sorgearbeit ausüben (Nachteilsausgleich),
Berücksichtigung von Nichtleistungsbeziehenden (ca. 20% der weiblichen, 12% der männlichen Arbeitslosen) bei der arbeitmarktpolitischen Förderung.
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Zugang zu Leistungen des SGB II
Analysen des IAB mit Befragungsdaten ergeben:
Ca. 11 % der ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger/innen haben nach Einführung des SGB II allein aufgrund des Systemwechsels den Anspruch auf Transferleistungen verloren.
Während 7,7 % der männlichen Arbeitslosenhilfebezieher aufgrund des Systemwechsels keine Leistungen mehr erhielten, traf dies auf 14,9 % der weiblichen Arbeitslosenhilfeempfänger zu.
Ein Teil der ehemaligen Arbeitslosenhilfebeziehenden – darunter mehrheitlich Frauen – haben unter sonst gleichen Bedingungen keinerlei Leistungsanspruch nach SGB II.
(Quelle: Bruckmeier, Kerstin / Schnitzlein, Daniel (2007): Was wurde aus den Arbeitslosenhilfeempfängern? Eine empirische Analyse des Übergangs und Verbleibs von Arbeitslosenhilfeempfängern nach der Hartz-IV-Reform, IAB-DiscussionPaper 24, Nürnberg.)
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Zugang in Arbeitslosigkeit
Zugang in Arbeitslosigkeit (Gleitende Jahressummen 2006/07)
34,6
22
35,3
8,2
45,3
20,4
27,9
6,4
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
aus Erwerbstätigkeit aus Qualifizierung aus sonstigerNichterwerbstätigkeit
ohne Angabe
Frauen Männer
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Abgang aus Arbeitslosigkeit
Abgang aus Arbeitslosigkeit (Gleitende Jahressumme 2006/07)
33,4
16,7
34,8
15,1
44,2
16,4
26,7
12,7
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
in Erwerbstätigkeit in Qualifizierung in sonstigeNichterwerbstätigkeit
ohne Angabe
Frauen Männer
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Kinderbetreuung – Hemmnis bei der AM-Integration
Quelle: Achatz 2007: 11
Beschäftigungsmöglichkeiten von Personen mit Kindern im Alter bis zu 14 Jahren
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Beschäftigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nach Geschlecht von Januar 2005 bis Oktober 2006
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2007
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Frauen in der Förderung der aktiven AMP
Datenlage lückenhaft – Eingliederungsbilanzen derzeit nur für 2005
Zielförderquote für Frauen im Rechtskreis SGB III wird deutschlandweit mit -9 Prozentpunkten noch deutlicher verfehlt.
Rechtskreis SGB II: Frauenförderung in den häufigsten SGB II- und SGB III-Maßnahmen Bundesrepublik Deutschland Westdtl. Ostdtl.
absolut in % v. Gesamt in % Gesamt
West in % Gesamt
Ost
Arbeitslose Frauen Rechtskreis SGB II (mit zkT)* 1.234.857 44,6 44,2 45,3
Eingliederungszuschüsse (§ 218 Abs. 1 SGB III) 5.811 32,1 25,5 40,7
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (§ 260ff SGB III) 8.372 38,8 31,6 40,1
Berufliche Weiterbildung (§ 77ff SGB III) 7.270 39,0 39,2 38,7
Arbeitsgelegenheiten (§ 16 Abs. 3 SGB II) 80.631 40,1 34,4 45,7
Trainingsmaßnahmen (§ 48 SGB III) 14.101 41,3 38,9 45,6
Beauftragung Dritter mit Vermittlung (§ 37 SGB III) 31.892 42,5 42,4 42,5
Sonstige weitere Leistungen (§ 16 Abs. 2 SGB II) 10.096 43,5 43,6 43,2 Alle geförderten arbeitslosen Frauen 176.596 40,3 36,5 44,1
Zielförderanteil gem. § 8 Abs. 2 SGB III 41,5 41,1 41,8
Differenz Zielförderanteil zu Bilanzförderanteil -1,2 -4,6 2,4
(Quelle: Betzelt WSI-Mitteilungen 6 /2007: 299)
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Stellenwert von Gleichstellungspolitik bei den Trägereinheiten des SGB II
Stellenwert übergeordneter arbeitsmarkpolitischer Ziele
Arithmetische Mittelwerte auf eine Skala von 1=sehr
niedrig bis 5= sehr hoch
Integration in den ersten Arbeitsmarkt Ü25 4,8
Integration in den ersten Arbeitsmarkt U25 4,9
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 4,3
Soziale Stabilisierung 3,8
Reduzierung der Kosten je Integration 2,9
Reduzierung der Kosten von Leistungen zur Sicherung des Unterhalts
4,0
Reduzierung der Kosten der Unterkunft 3,9
Reduzierung der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 4,3
Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Arbeitsmarktintegration
3,1
Fallzahl 424
Quelle: IAW-Befragung der SGB II-Trägereinheiten, zweite Welle 2007, IAW-Berechnungen.
„Welchen Stellenwert für die Geschäftspolitik in Ihrer ARGE / SGB II-Einheit hatten im zweiten Halbjahr 2006 die folgenden Ziele?“
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Institutionalisierung von Gleichstellung / GM bei Trägereinheiten des SGB II
Bislang keine umfassende Institutionalisierung von Gleichstellung bzw. Gender Mainstreaming oder Chancengleichheit. häufigste Form der Institutionalisierung: Verankerung personeller Zuständigkeiten Zum 31.12.2006:
bei insgesamt 58% der ARGEn und der zkT kein/e Zuständige/r oder Beauftragte/r für Gleichstellung
bislang nur wenige schriftlich fixierte Vereinbarungen oder Konzepte zur Umsetzung von Gleichstellung
Gleichwohl:
• gleichstellungspolitische Aktivitäten und Maßnahmen nicht an personelle Institutionalisierung gebunden und
• personelle Verankerung von Gleichstellung keine Garantie dafür, dass die Zuständigen auch an der operativen Tätigkeit der jeweiligen SGB II-Trägereinheit beteiligt sind.
!! 2005 nur insgesamt 10% der Zuständigen für Gleichstellung gaben an, in hohem oder sehr hohem Maße an der Entwicklung und/oder Ausgestaltung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen bzw. Strategien beteiligt zu sein.
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Ausmaß der Beteiligung der/des Zuständigen für Gleichstellung an der Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Strategien und/oder der Ausgestaltung von Maßnahmen
2005
ARGEn zkT gAw (Agenturen)
Gesamt
Ausmaß der Beteiligung der/s Zuständigen für Gleichstellung
abs. % abs. % abs. % abs. %
überhaupt nicht (1) 23 19,0 12 24,0 4 22,0 39 21,0 in geringem Maße (2) 50 41,0 18 36,0 11 61,0 79 42,0
teils/teils (3) 38 31,0 14 28,0 1 6,0 53 28,0 in hohem Maße (4) 9 7,0 4 8,0 2 11,0 15 8,0
in sehr hohem Maße (5) 2 2,0 2 4,0 - - 4 2,0
Gesamt 122 100,0 50 100,0 18 100,0 190 100,0
2006
ARGEn zkT gAw (Agenturen)
Gesamt
abs. % abs. % abs. % abs. %
überhaupt nicht (1) 24 19,0 6 13,0 1 6,0 31 16,0
in geringem Maße (2) 43 34,0 10 22,0 7 39,0 60 32,0
teils/teils (3) 36 29,0 14 30,0 8 44,0 58 31,0 in hohem Maße (4) 16 13,0 7 15,0 2 11,0 25 13,0 in sehr hohem Maße (5) 7 6,0 9 20,0 - - 16 8,0
Gesamt 126 100,0 46 100,0 18 100,0 190 100,0
Lernen aus EQUAL 3. Dezember 2007 in Berlin 23
Vorhandensein von gleichstellungspolitischen Konzepten bei den SGB II-Trägereinheiten
19,814,7
5,2 1,711,2
7,8 13,8
10,36,0
9,5
49,1 49,1
62,169,0
56,9
25,0 24,1 25,9 25,0 24,1
0,0
50,0
100,0
PP AP/FM GC GB bergr.
keine Angabe
nicht vorhanden
in Planung
vorhanden
Erläuterung: PP = Konzept für Gleichstellung in der Personalpolitik; AP/FM = Konzept für Gleichstellung in Fallmanagement und Aktivierungsprozess; GC = Konzept für Gender Controlling; GB = Konzept für Gender Budgeting; übergr. = übergreifendes Konzept für Gleichstellung. Fallzahl n=116.
Quelle: Online-Befragung Gender-Projekt, Stand 15. August 2007
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Genderkompetenz der Fachkräfte
Wird derzeit kaum zielgerichtet entwickelt - Befragung zeigt hohen Handlungsbedarf Gender-Schulungen spielen im Verhältnis zu den anderen Schulungsarten
eine nachrangige Rolle - sowohl für Führungskräfte als auch für Fachkräfte.
Die Befragten geben lediglich zu 10,3% an, dass Gender-Aspekte Teil der Ausbildung der persönlichen Ansprechpartner/innen bzw. Fallmanager/innen seien; 47,4% verneinen dies und über 20% können darüber keine Auskunft geben
25% der Befragten gaben an, dass Gleichstellung Bestandteil der Fortbildungen der Fallmanager/innen sei; 39,7% verneinten dies und 12,1% geben an, dies zu planen.
Die für Gleichstellung zuständigen befragten Personen gaben zu 9,5% an, dass in ihrer SGB II-Trägereinheit eine Gender-Schulung für die Beschäftigten stattgefunden hat.
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Umfang und Angebot geschlechterdifferenzierender Daten
Veröffentlichte Daten der amtlichen Statistik nicht immer geschlechterdifferenzierend Datenlücken - z.B. aktuelle Eingliederungsbilanzen nach Rechtskreisen Unzureichende Differenzierung nach Personengruppen
(z.B. Nichtleistungsbeziehende, Personen, die nach §10 SGB II von der Zumutbarkeit ausgenommen sind)
Kaum aussagefähige Verknüpfungen zum Haushaltskontext Befragungsdaten
Querschnittserhebung des IAB Kundenbefragung des Untersuchungsfelds 3 im Rahmen der Evaluation der
Experimentierklausel Panel Arbeit und Soziale Sicherung (PASS) des IAB Verknüpfung von Individual- und Haushaltsebene sowie Zusammenführung
von materiellen Leistungen und Vermittlung / Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
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Aufgaben der allgemeinen Wirkungsforschung nach § 282 SGB III und § 55 SGB II
§ 282 SGB III
“...(2) Die Untersuchung der Wirkungen der Arbeitsförderung ist ein Schwerpunkt der Arbeitsmarktforschung. Sie soll zeitnah erfolgen und ist ständige Aufgabe des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
(3) Die Wirkungsforschung soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielsetzungen des Gesetzes insbesondere 1. die Untersuchung, in welchem Ausmaß die Teilnahme an einer Maßnahme die
Vermittlungsaussichten der Teilnehmer verbessert und ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht,
2. die vergleichbare Ermittlung der Kosten von Maßnahmen in Relation zu ihrem Nutzen,
3. die Messung von volkswirtschaftlichen Nettoeffekten beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente,
4. die Analyse von Auswirkungen auf Erwerbsverläufe unter Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern
umfassen.“
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Evaluation der Instrumente des SGB III
Bei Evaluation von Hartz I bis III: Integration des Gender-Themas als Querschnittsfrage
Abschlussbericht des BMAS: „Auch methodisch stellen die Untersuchungen in der konsequenten
Zusammenführung qualitativer und quantitativer methodischer Ansätze sowie der Beachtung des Gender Mainstreaming-Prinzips einen qualitativen Sprung in der deutschen Arbeitsmarktforschung dar.“ (BMAS 2006, S. iii/iv)
Umsetzung in der Evaluation: Durchgängig geschlechtsdifferenzierte Daten
keine Bewertung der gesetzlichen Intentionen und Vorgaben (z.B. Minijobs)
keine Prüfung der Umsetzung der in §§ 8 und 8a genannten Ziele
keine Analyse von Ursachen unterschiedlicher Wirkungen für Männer und Frauen
keine zusammenfassende Bewertung
Genderanalyse: Wirkungen der Minijobs (Modul 1f, RWI und ISG)
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Evaluation der Minijobs (Genderanalyse)
„Die Erweiterung der Minijobs im Zuge der Neuregelungen von Hartz II trägt damit in unterschiedlicher Form zu einer Verschlechterung der Situation von ost- und westdeutschen Frauen hinsichtlich einer selbständigen Existenzsicherung bei:
Während sie in den neuen Bundesländern eine größere Zahl von Frauen (relativ unabhängig von ihren Partnerbeziehungen) in die Nähe der Armutsgrenze bringt, ist sie für westdeutsche Frauen mit einer Verstärkung der Abhängigkeitsbeziehungen von ihren Partnern verbunden.“
(RWI / ISG (2006): Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Arbeitspaket 1: Wirksamkeit der Instrumente. Modul 1f:
Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und
Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Teil 1, Essen, S. 220f.)
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Evaluation des SGB II
Drei Forschungsstränge: Allgemeine Wirkungsforschung nach § 55 SGB II (IAB) Wirkungsforschung zur Experimentierklausel nach § 6c SGBII Zwei Querschnittsprojekte
Bewertung des SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht (Gender-Projekt) Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund
Gender-Projekt Überblick zu Forschungsergebnissen (Synopse) Eigene Auswertung von Befragungsdaten (QS, PASS, UF 3) Intensivfallstudien bei 10 Trägereinheiten der Grundsicherung
(Untersuchung der Prozesse)
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Auftrag der SGB II-Evaluierung: Gender-Analyse
Erfassung geschlechtsdifferenzierter Wirkungen der AMP (geschlechtersensible Befunde) im Kontext kulturell und sozial bestimmter Geschlechterverhältnisse
Frage nach dem Zustandekommen der geschlechts-differenzierten Wirkungen (Ursachenermittlung) Formulierung geschlechtersensibler Problemstellungen
Frage nach Gender-Mainstreaming und gleichstellungspolitischen Ansätzen bei den Akteur/innen der Umsetzung (Untersuchung der Steuerungskompetenz) Werden geschlechtlich konnotierte Lebens- und Arbeitsweisen
reproduziert, verstärkt oder gemildert? Formulierung von Schlussfolgerungen (Empfehlungen)
Wie können Ungleichgewichte und Benachteiligungen überwunden oder gemildert werden?
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Was tun?
Weiterführung der öffentlichen Diskussion über Leitbilder der Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen in Bezug auf bezahlte und unbezahlte Arbeit – Zieldefinition
Entwicklung von Genderkompetenz bei Fach- und Führungskräften – professionelle Umsetzung der Ziele
Umfassendes Monitoring – systematische Berichterstattung und Controlling
Institutionalisierung von Gleichstellung und Gender Mainstreaming Zuständigkeiten definieren
Verfahren organisieren – Prozessqualität sichern
Zielindikatoren (politisches Ziel vs. geschäftspolitisches Ziel?)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Umsetzungs- und Steuerungskompetenz = Schlüsselfrage
Geschlechtsneutrale Regelungen treffen auf eine geschlechtsspezifisch segmentierte Arbeits- und Lebenswelt.
Aus diesem Grund sind Frauen und Männer von den Wirkungen der AMP in unterschiedlicher Weise betroffen.
Wichtige Einflussfaktoren dafür sind u. a.: die unterschiedliche Belastung durch Sorgearbeit (Kindererziehung und Pflege), die
sich in der Art der Teilung bezahlter und unbezahlter Arbeit in Paarhaushalten widerspiegelt,
unterschiedliche Geschlechterleitbilder (bei den Beschäftigten der SGB II–Träger (persönliche AnsprechpartnerInnen und FallmanagerInnen) und bei den KundInnen, aber auch bei den Arbeitgebern
Ziele bei den SGB II – Trägern (Gender Mainstreaming, Gleichstellung, Frauenförderung)
Rahmenbedingungen (Arbeitsnachfrage auf dem lokalen Arbeitsmarkt)
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Arbeitslose Frauen nach Rechtskreisen
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Frauenanteil an Leistungsempfänger/inne/n
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Frauenanteil an Arbeitslosen