LANDESPFLEGEKONGRESSROSTOCK 25 .10 .2012
MECKLENBURG VORPOMMERN
PROF. DR. M. REINHARTD I P L O M - PÄ D A G O G I NG E S U N D H E I T S - U N D K R A N K E N P F L E G E R I N
THEOLOGISCHE HOCHSCHULE FRIEDENSAUS T U D I E N G A N G S L E I T U N GB . A . G E S U N D H E I T S - U N D P F L E G E W I SS E N S C H A F T E N
W E B : H T T P : / / T H - F R I E D E N S A U . D EM A I L T O : M A R G A R E T E . R E I N H A R T @ T H - F R I E D E N S A U . D E
Eckpunkte einer zukünftigen Pflegeausbildung
Pläne der EU zur Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen
gesellschaftlich vorgelagerte Aspekte des Wandels
pflegerischer Anforderungen und Aufgaben
o gesellschaftlicher Wandelo Wertewandelo demografischer Wandelo epidemiologischer Wandelo Strukturwandel im Gesundheitssystemo Europäisierung des Bildungs- undo Beschäftigungsmarkts
… demografischer Wandel …
Quelle: Langhoff, Thomas (2009) Den demographischen Wandel im Unternehmen erfolgreich gestalten, Springer, S. 258
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2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040
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Jahr
… Erwerbsbevölkerung bis zum Jahr 2040 …
… epidemiologischer Wandel …
Quelle: BMJ 2002
Wandel im epidemiologischen Spektrum
Verletzungen
andere Erkrankungen
chronische Erkrankungen
chronische Erkrankungen
Verletzungen
andere Erkrankungen
Management
… Strukturwandel im Gesundheitssystem ...
QualitätPersonalArbeitsdichteRessourcen
o gefühlte Belastung im Pflegealltag ...
… Strukturwandel im Gesundheitssystem ...
… Veränderte Anforderungen an die Pflege im Krankenhaus [SGB V] ...
o Unterstützung von Prozessverläufen, Übernahme von Prozessverantwortung
o Übernahme von Case Management
o Übernahme von Risikomanagement
o Übernahme von Qualitätsmanagement
o Übernahme von Entlassungsmanagement
o Komplexes Pflegehandeln im Umgang mit Multimorbidität und Komorbidität
o Komplexes Pflegehandeln mit Fokus: alte Menschen
o Hohe Versorgungsintensität, starke Versorgungsbeschleunigung
Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html
… Veränderte Anforderungen in der ambulanten Pflege im Geltungsbereich des SGB V und SGB XI …
o Häusliche Intensivpflege mit hohem Komplexitätsgrad und Technikeinsatz
o Lebensweltliche Orientierung zur Unterstützung häuslicher Pflegearrangements (Nutzerorientierung, Familienorientierung, Gemeinde- bzw. Populationsorientierung)
o Case und Care Management Aufgaben
o Interdisziplinäre Problemanalysen und Interventionen
o Berücksichtigung und Gestaltung des lokalen Umfeldes (Gemeindeorientierung)
o Edukative und beratende Aufgaben
Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html
… Veränderte Anforderungen in der stationären Pflege im Geltungsbereich des SGB XI …
o Versorgung Schwer- und Schwerst- Pflegebedürftigero Kürzere Verweildauer im Pflegheim, Hospizcharaktero Heimbewohner im Krankenhauso Haus- und fach- und zahnärztliche Betreuung
organisieren/sicherstelleno Angehörigenarbeito Begleitung Sterbendero abendliche und nächtliche Versorgungo Pflegerisches Assessment und Maßnahmenplanung sowie deren
Dokumentationo Steuerung der Versorgung individueller Bewohner
Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html
Veränderungen in den übergeordneten Querschnittsaufgaben der Pflege
o Notwendigkeit, pflegerische Standards (professionelle Leistungsniveaus) zu erarbeiten für die pflegerische Ausbildung für die Pflege in unterschiedlichen Settings auf Grundlage bester verfügbarer Evidenz angesichts veränderter Bedarfslagen
o Kompetenz zur Einschätzung komplexer Sachverhalte
o Entwicklung von pflegerischen Interventionen und Indikatoren zur Messung der Pflegeoutcomes
Quelle: Dr. A. Büscher, Uni Bielefeld, www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/mitarbeiter/buescher.html
Pflegebezogene Forderungen des Sachverständigenrates– Gesundheit
http://www.svr-gesundheit.de
o zeitgemäße, neue Aufgabenverteilung
o verbesserte Kooperation
o stärkere Einbeziehung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe
o größere Handlungsautonomie
o eigenständige Einschätzung des Pflegebedarfs
o selbstständige Verordnungsfähigkeit von Pflegebedarfsartikeln
o Einführung von Modellklauseln zur Erprobung der stärkeren Einbeziehung pflegerischer Berufe
o Akademisierung und weitere Profilierung der Gesundheitsberufe
o Optimierung des Einsatzes der personellen Ressourcen, um die Potenziale der unterschiedlichen Berufsgruppen für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung zu nutzen
Der Wissenschaftsrat (2012):Veränderte Anforderungen – veränderte Qualifizierung
Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die mit komplexen Aufgabenbetraut sind, müssen in der Lage sein :o ihr Handeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu reflektieren,o die Versorgungsmöglichkeiten evidenzbasiert zu prüfen,o das eigene Handeln anzupassen
Die veränderten Qualifikationserfordernisse führen zu einem Bedarf an Reflective Practitionerso die erforderlichen Kompetenzen sind akademische Kompetenzen und sollen an einer
Hochschule erworben werden.
Die Kompetenzen des Reflective Practitioner o werden nicht an den berufsbildenden Schulen für die Gesundheitsfachberufe vermittelt o sie können auch nicht durch eine Weiterentwicklung der Ausbildung an den
berufsbildenden Schulen vermittelt werden.
Quelle: Wissenschaftsrat (2012). Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf
Der Koalitionsvertrag, 17. Legislaturperiode
o … wollen wir die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisieren und zusammenführen.
Quelle: WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP 17. Legislaturperiode, S .92
Erfahrungen z.B. unter:
http://www.public-health.uni-bremen.de/downloads/abteilung4/publikationen/Abschlussbericht_Generalistische_Pflegeausbildung.pdf
Akademie städtisches Klinikum München. Generalistische Pflegeausbildung mit integrierterFachhochschulreife. Abschlussberichto Teil I – Konzeption
Rainer Ammende – Akademie städt. Klinikum Müncheno Teil II – Evaluation
Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck – Universität BremenBirte Luther – Universität Bremen
o Teil III – ResümeeRainer Ammende – Akademie städt. Klinikum MünchenProf. Dr. Ingrid Darmann-Finck – Universität BremenBirte Luther – Universität Bremen
Problemaufriss: Pflegebildung
Pflegebildung erfolgt auf drei Ebenen:
o Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesenso berufliche Erstausbildung zur Altenpflegerin, Gesundheits-
und Kranken- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
o Weiterbildungsinstitutionen o Anpassungs- und Aufstiegsqualifizierungen
o Hochschulen o Studiengänge Pflegemanagement, Pflegepädagogik und
Pflegewissenschaft o aktuell 37 primärqualifizierende Studiengänge mit und ohne
Berufszulassungo Quelle: http://www.bildungsrat-pflege.de
Reformbedarf: Pflegebildung
Zielrichtungen sind:
o Aufhebung der formalen Trennung der unterschiedlichen Pflegeausbildungen
o Überwindung der Sonderstellung pflegerischer Bildung im Bundesbildungssystem
o Vermittlung pflegefokussierter, zukunftsoffener Qualifikationen
Reformansätze: Pflegebildung
o Bund-Länder Kommission:Eckpunkte zur Vorbereitung eines Entwurfs zur Vorbereitung eines neuen Pflegeberufegesetzes vom 01.03.2012
Ablösung des Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz durch ein neues Pflegeberufegesetz.
Die Altenpflegeausbildung, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung werden zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt.
Es wird eine neue akademische Ausbildung eingeführt.
Reformansätze: Pflegebildung
o Der WissenschaftsratEmpfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen vom 13. 07. 2012
o Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die mit komplexen Aufgaben betraut sind, müssen in der Lage sein
o ihr Handeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu reflektieren,
o die Versorgungsmöglichkeiten evidenzbasiert zu prüfen,o das eigene Handeln anzupassen.
Download unter:http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf
generalistische Pflegeausbildung
Master-Studium [konsekutiv oder weiterbildend]
Hochschul-zugangsberechtigung
… Systematik der Bildungswege in der Pflege …
Studium Bachelor of Science/Arts in Nursing
Berufstätigkeit
Modularisierte Anpassungs- und/oder Aufstiegsweiterbildung
10-jähriger Schulabschluss
Promotion
Die Europäische Union
EU-Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen v. 07.09.2005Quelle: Europäisches Amtsblatt (EU ABl.) L 255/22 v. 30.09.2005, Brüssel
Reform der EU-Richtlinie 2005/36/EG
11. September 2012Pflegewissenschaftler sprechen sich für die geplante EU-Reformzur Pflegeausbildung aus | Gemeinsames Schreiben an alle deutschen Abgeordneten im EU-Parlament
- Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip)- Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP)- Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)- Dekanekonferenz Pflegewissenschaft
Europaweite Berufsanerkennung der Pflege- rechtliche Grundlage -
Bologna-Prozess 1999 ...
Hochschulbildung
Master Bachelor
Kopenhagen-Prozess 2002 ...
Allgemeine + Berufliche Bildung
ECVET
Berufsbildungsabschlüsse
Lerneinheiten
ECTS
Module
Der europäische Bildungsraum …
WHO Survey [2008/09] Erhebung über die Situation von Pflege und Hebammenwesen in
den Mitgliedsstaaten der WHO in Europa
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Scope of Professional Practice
Care in hospitals
Home care
Provision of health promotion
Community/Public Health Care
Assistance in medicaltreatment
Counselling and user education
Care in nursing homes
Case Management
Independent role in treatmentregimens
Prescription of drugs/assistivedevices
Other
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Scope of Professional Practice
Care in hospitals
Home care
Provision of health promotion
Community/Public Health Care
Assistance in medicaltreatment
Counselling and user education
Care in nursing homes
Case Management
Independent role in treatmentregimens
Prescription of drugs/assistivedevices
Other
o das Berufsfeld der Pflege und des Hebammenwesens erweitert sich:
Case Management als pflegerische Aufgabe (19 Länder)
unabhängige Rolle der Pflege in der Behandlung (18 Länder)
Verschreibung von Medikamenten und Hilfsmitteln durch Pflegende
(12 Länder – weitere Länder sind dabei, die erforderlichen Regularien zu ändern, um das zu ermöglichen)
o Eine Debatte über die erweiterte pflegerische Praxis und die dazu notwendigen Regularien ist erforderlich
WHO Survey 2008/2009 - Erweiterung der beruflichen Aufgaben und Rolle der Pflege -
o In Modellvorhaben sollen Pflegende heilkundliche Tätigkeiten ohne vorherige ärztliche Veranlassung als eigenständige Leistungserbringer erbringen. Rechtsgrundlage ist das Pflegeweiter-entwicklungsgesetz von 2008 sowie das Sozialgesetzbuch V, § 63c
o In Konsequenz dazu sind die berufszulassenden Ausbildungsgesetze in den Ausbildungs- und Prüfungsverfahren entsprechend erweitert worden.
o Modellvorhaben nach SGB V, § 63 c stehen noch aus, eine Arbeitsgruppe G-BA erarbeitet dazu Vorschläge
Problemaufriss: Erweiterung der pflegerischen Aufgaben
Erweiterung der beruflichen Aufgaben in der PflegeHeilkundeübertragungsrichtlinie v. 20.11.2011
o Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V vom 20. Oktober 2011
o Teil B. - Besonderer Teil der Richtlinie 1. Diagnosebezogene Tätigkeiten
Diabetes mellitus Typ 1 Diabetes mellitus Typ 2 Chronische Wunden z.B. Ulcus cruris Demenz (nicht palliativ) Hypertonus (ohne Schwangerschaft)
o 2. Prozedurenbezogene Tätigkeiten Infusionstherapie / -Injektionen Stomatherapie / Wechsel Trachealkanülen Magensonden… / Katheter… Atemtherapie Ernährung… / Ausscheidung… Schmerzmanagement Casemanagement / Psychosoziale Versorgung
Erweiterung der beruflichen Aufgaben in der PflegeHeilkundeübertragungsrichtlinie v. 20.11.2011
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Bosnia and Herzegovina
CroatiaAustria (Nurses)
the f.Y.R. of Macedonia
Armenia Germany
Netherlands
UKBelarusRussia
TajikistanUkraine
Austria [Midwives]Bulgaria,
Cyprus,
Czech Republic [Nurses], Denmark,
Finland
FranceGeorgiaGreece
Ireland (NNA)LithuaniaMoldova
Poland Portugal
RomaniaSerbia
Sweden
UK (RCM)Czech Republic [Midwives]
Ireland (CNO)
ItalyNorway
Slovenia
Switzerland
WHO Survey 2008/2009Schulausbildung vor Eintritt in die pflegerische
Berufsausbildung
Pflegeausbildung in Europa
o ... in 24 von 27 Ländern der EU gilt die Studierbefähigung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung - die Ausnahmen sind hier: Deutschland, Luxemburg und Österreich.
o ... In 22 Ländern der EU ist die Pflegeerstausbildung ausschließlich an Hochschulen angesiedelt
Ausnahmen davon sind zu finden: auf Malta, in der Republik Irland, in Schweden.
Hier sind stufenweise (vorakademische) Berufsabschlüsse = Diploma in Higher Education sowie (akademische) Bachelor- und Masterabschlüsse zu finden, die aber alle auf der Hochschulebene angesiedelt sind.
Pflegeausbildung in Europa
o Frankreich hat die Ausbildung 2009 von der postsekundären Akademie an die Universität verlagert.
o Großbritannien wird den vorakademischen Abschluss (Diplom in Higher Education) auf Hochschulebene ab 2011 einstellen.
o In 3 Ländern, in Belgien, Niederlande und Österreich, kann die pflegeberufliche Erstqualifikation sowohl als Studium an (Fach-) Hochschulen als auch als Berufsausbildung absolviert werden.
o In Deutschland und Luxemburg sind die Pflegeausbildungen bildungssystematisch auf der Sekundar-Stufe-II (Berufsausbildung).
Pflegeausbildung in EuropaHochschulausbildung | Pflege und Therapieberufe | Deutschland: Status quo
Das Verhältnis der Absolventen:
Grundständiges Studium - Berufsbildende Schule
Pflege: 1 : 30
(21.000/Jahr)Therapieberufe: 1 : 10 ( 4.700/Jahr)Hebammenwesen: 1 : 5 ( 500/Jahr)
Quelle: Wissenschaftsrat (2012). Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf
Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen,
sondern möglich machen.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944),
frz. Flieger u. Schriftsteller