Konfliktlösungen im Spannungsfeld zwischen ökologischer Funktion und anthropogener
Nutzung von Fließgewässern
Helmut MADER
Department für Wasser – Atmosphäre – Umwelt; Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau – IWHW.
Universität für Bodenkultur Wien. Muthgasse 18, A-1190 Wien. Tel: ++43 – 1 – 36006 – 5509 e-mail: [email protected] Web: http://iwhw.boku.ac.at/
LVA Nr. 816.308
LVA 816.308 Konfliktlösungen … Leiter: A.Univ.Prof.DI Dr. Helmut MADER
Inhalt
Teil 1 – Einführung Teil 2 – Rechtliche Grundlagen
Teil 3 – Planungsmethodik Teil 4 – Funktion der Fließgewässer
Teil 5 – Schutzwasserbau Fallstudien Teil 6 – Gewässerkontinuum Fallstudien Teil 7 – Dotierwasserabgabe Fallstudien
Teil 8 – Bürgerbeteiligung Fallstudien
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2010ff Ära der Leitfäden …
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EU - WRR
22.12.2000 verlautbart
• Ordnungsrahmen der Gemeinschaft in der Wasserpolitik • Paradigmenwechsel in der Wasserpolitik • Abkehr von ökonomischer Betrachtung • ökologische Betrachtung der Gewässer • Integrativer Gewässerschutz
• Gewährleistet Schutz • Gewährleistet nachhaltigen Gebrauch
• einheitliche Regelung.
RL 2000/60/EG Wasserrahmen - Richtlinie
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EU - WRR Zeittafel
§ WRG Novelle (2003)
Bestandsaufnahme (2004/2007)
Programm Monitoring (2006)
Maßnahmenprogramm 1. NGP (4/2009) (3/2010)
Maßnahmenumsetzung z.B. Regionalprogramme (2012)
Zielerreichung - guter Zustand/gutes Potential (2015)
2. NGP (2021) 3. NGP (2027)
WRG Novelle 1990 Rechtliche Grundlage zur Instandhaltung der Funktionalität der FG & seiner Nahbereiche gesamtes Ökosystem Fließgewässer Ziel: Erhaltung der ÖF
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EU - WRR Artikel 2 (Begriffe)
“Künstlicher Wasserkörper": ein von Menschenhand geschaffener Oberflächenwasserkörper; “Erheblich veränderter Wasserkörper": ein Oberflächenwasserkörper, der durch physikalische Veränderungen durch den Menschen in seinem Wesen erheblich verändert wurde, entsprechend der Ausweisung durch den Mitgliedstaat gemäß Anhang II;
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EU - WRR Artikel 2 (Begriffe)
“Guter ökologischer Zustand": der Zustand eines entsprechenden Oberflächenwasserkörpers gemäß der Einstufung nach Anhang V; “Gutes ökologisches Potential": der Zustand eines erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörpers, der nach den einschlägigen Bestimmungen des Anhangs V entsprechend eingestuft wurde;
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EU - WRR Artikel 2 (Begriffe)
"Zustand des Oberflächengewässers": die allgemeine Bezeichnung für den Zustand eines Oberflächenwasserkörpers auf der Grundlage des jeweils schlechteren Wertes für den ökologischen und den chemischen Zustand; “Guter Zustand des Oberflächengewässers": der Zustand eines Oberflächenwasserkörpers, der sich in einem zumindest "guten" ökologischen und chemischen Zustand befindet; “Ökologischer Zustand": die Qualität von Struktur und Funktionsfähigkeit aquatischer, in Verbindung mit Oberflächengewässern stehender Ökosysteme gemäß der Einstufung nach Anhang V;
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EU - WRR Artikel 4 (Umweltziele)
Einzugsgebiete - Maßnahmenprogramme - Bewirtschaftungsplänen
• Mitgliedstaaten verhindern eine Verschlechterung
des Zustands aller Oberflächenwasserkörper
• Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper, ..... mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie ....... einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen;
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EU - WRR Artikel 4 (Umweltziele)
Einzugsgebiete - Maßnahmenprogramme - Bewirtschaftungsplänen
• Mitgliedstaaten schützen und verbessern alle
künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie ..... ein gutes ökologisches Potential und einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen;
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EU - WRR Artikel 4 (Umweltziele)
Einstufung eines Oberflächenwasserkörper als künstlich oder erheblich verändert a) die zum Erreichen eines guten ökologischen Zustands erforderlichen Änderungen der hydromorphologischen Merkmale dieses Körpers signifikante negative Auswirkungen hätten auf:
i) Umwelt, ii) Schiffahrt, Hafenanlagen, Freizeitnutzung, iii) wenn Wasser gespeichert wird, Trinkwasserversorgung, Stromerzeugung, Bewässerung iv) Wasserregulierung, Schutz vor Überflutungen, Landentwässerung; v) wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen.
b) die nutzbringenden Ziele, denen die künstlichen oder veränderten Merkmale des Wasserkörpers dienen, aus Gründen der technischen Durchführbarkeit oder aufgrund unverhältnismäßiger Kosten nicht in sinnvoller Weise durch andere Mittel erreicht werden können, die eine wesentlich bessere Umweltoption darstellen.
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EU - WRR Artikel 8 (MONITORING)
Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer aufgestellt werden
• die Menge und den Wasserstand oder die Durchflußgeschwindigkeit
• den ökologischen und chemischen Zustand und das ökologische Potential;
Programme 6 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie anwendungsbereit Technische Spezifikationen und standardisierte Verfahren für die Analyse und Überwachung des Wasserzustands lt. Artikels 21
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zentrales Element Entwicklung von integrierten Fluss-Einzugsgebiets- Management-Plänen ohne breite öffentliche Zustimmung, Mitverantwortung und Unterstützung der unterschiedlichen Akteure ist dieses Projekt zum Scheitern verurteilt Akzeptanz aufbauen umfangreicher Austausch mit der Öffentlichkeit
... selbst über die Entwicklung des Lebensraumes (mit)bestimmen ...
& ... aus Gruppe der Betroffenen zur Gemeinschaft der Mitwirkenden ...
EU - WRR Artikel 14 (Bürgerbeteiligung)
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Frühzeitiges Erkennen und Ansprechen von Konflikten als Voraussetzung für deren Lösung Verbesserung des Prozesses der Entscheidungsfindung Öffentliche Akzeptanz Transparenz des Planungsprozesses Nutzung des Wissens und der Erfahrung der Öffentlichkeit
EU - WRR Artikel 14 (Bürgerbeteiligung)
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Leitbildkonformität der Gewässerabschnitte und/oder der Maßnahmen resultiert
in einer Leitbildkonformität der Zoozönosen
Erreichung GUTER ZUSTAND gewährleistet
Ohne Mitwirkung der Bevölkerung keine leitbildkonforme Gestaltung und Management der
Abflussräume
WRR ≡ FFH RL ≡ EE RL
EU - WRR Artikel 14 (Bürgerbeteiligung)
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EU - WRR Anhang II (Typologie)
Mitgliedstaaten ermitteln Lage und Grenzverlauf der Oberflächenwasserkörper - erstmalige Beschreibung - Typenbildung
innerhalb der Flußgebietseinheit Flüsse, Seen, Übergangsgewässer, Küstengewässer, künstliche Oberflächenwasserkörper, erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper
In jeder Kategorie innerhalb der Flußgebietseinheit nach Typen "System A" oder "System B"
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EU - WRR Anhang II (Typologie)
System A •nach den entsprechenden Ökoregionen •innerhalb jeder Ökoregion nach angegebenen Deskriptoren Feststehende Typologie Deskriptoren Ökoregion Ökoregionen nach Karte A in Anhang XI Typ Höhenlage
höhere Lage: > 800 m mittlere Lage: 200 bis 800 m Tiefland: < 200 m
Größe (auf der Grundlage des Einzugsgebiets) klein: 10 – 100 km2 mittelgroß: > 100 bis 1 000 km2 groß: > 1 000 bis 10 000 km2 sehr groß: > 10 000 km2
Geologie kalkig - silikatisch - organisch
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EU - WRR Anhang II (Typologie) System B
• mindestens ebenso feine Unterscheidung • anhand der Werte für die obligatorischen und optionalen
Deskriptoren • sicherstellen, daß typspezifische biologische
Referenzbedingungen zuverlässig abgeleitet werden Alternative Beschreibung Physikalische und chemische Faktoren, die die Eigenschaften des
Flusses oder Flußabschnitts und somit die Struktur und Zusammensetzung der Biozönosen bestimmen
Obligatorische Faktoren Höhe, geographische Breite, geographische Länge, Geologie, Größe
Optionale Faktoren Entfernung von der Quelle des Flusses, Strömungsenergie (Funktion
von Strömung und Gefälle), durchschnittliche Wasserbreite, durchschnittliche Wassertiefe, durchschnittliches Wassergefälle, Form und Gestalt des Hauptflußbettes, Flußabfluß-(Durchfluß-)klasse, Talform, Feststofffracht, Säurebindungsvermögen, durchschnittliche Zusammensetzung des Substrats, Chlorid, Schwankungsbereich der Lufttemperatur, durchschnittliche Lufttemperatur, Niederschlag
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EU - WRR Anhang V (Ziel - Guter Zustand)
Wasser-haushalt
Menge und Dynamik der Strömung und die sich daraus ergebende Ver-bindung zum Grund-wasser entsprechen voll-ständig oder nahezu vollständig den Bedin-gungen bei Abwesenheit störender Einflüsse
Bedingungen, unter denen die unten für die biologischen Qualitäts-komponenten beschriebenen Werte erreicht werden können
Bedingungen, unter denen die unten für die biologischen Qualitäts-komponenten beschriebe-nen Werte erreicht werden können.
Durchgän-gigkeit des Flusses
Die Durchgängigkeit des Flusses wird nicht durch menschliche Tätigkeiten gestört und ermöglicht eine ungestörte Migration aquatischer Organismen und den Transport von Sedimenten
Bedingungen, unter denen die unten für die biologischen Qualitäts-komponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Bedingungen, unter denen die unten für die biologischen Qualitäts-komponenten beschriebe-nen Werte erreicht werden können.
Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Hydromorphologische und biologische Qualitätskomponenten der Wasser-Rahmen-Richtlinie; Richtlinie 2000/60/EG
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EU - WRR Anhang V (Ziel - Guter Zustand) Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Morphologie
Laufentwicklung, Variationen von Breite und Tiefe, Strömungsge-schwindigkeiten, Substratbedin-gungen sowie Struktur und Bedingungen der Uferbereiche entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Bedin-gungen bei Abwesenheit störender Einflüsse.
Bedingungen, unter denen die unten für die biologischen Qualitätskomponenten beschrie-benen Werte erreicht werden können.
Bedingungen, unter denen die unten für die biologischen Qualitätskomponenten beschrie-benen Werte erreicht werden können.
Fischfauna
Zusammensetzung und Abundanz der Arten ent-sprechen vollständig oder nahezu vollständig den Bedingungen bei Abwesenheit störender Einflüsse. Alle typspezifischen störungsem-pfindlichen Arten sind vorhanden. Die Altersstrukturen der Fischge-meinschaften zeigen kaum Anzei-chen anthropogener Störungen und deuten nicht auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung irgendeiner beson-deren Form hin.
Aufgrund anthropogener Einflüs-se auf die physikalisch – chemi-schen u. hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Die Altersstrukturen der Fisch-gemeinschaften zeigen Anzeichen für Störungen aufgrund anthropo-gener Einflüsse auf die physika-lisch – chemischen Qualitätskom-ponenten und deuten in wenigen Fällen auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung einer bestimmten Art hin, so dass einige Altersstufen fehlen können.
Aufgrund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch - chemischen u. hydromorphologischen Quali-tätskomponenten weichen die Fisch-arten in Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typ-spezifischen Gemeinschaften ab. Die Altersstruktur der Fischge-meinschaften zeigt größere Anzei-chen für Störungen, so dass ein mäßiger Teil der typspezifischen Arten fehlt oder sehr selten ist.
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EU - WRR Anhang V (Ziel - Guter Zustand)
Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand Benthische wirbellose Fauna
Die taxonomische Zusam-mensetzung und die Abun-danz entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Bedingungen bei Abwesenheit störender Einflüsse. Der Anteil störungsempfind-licher Taxa im Verhältnis zu robuster Taxa zeigt keine An-zeichen für eine Abweichung von den Werten, die bei Abwesenheit störender Einflüsse zu verzeichnen sind. Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt keine Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Abwe-senheit störender Einflüsse zu verzeichnen sind.
Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Der Anteil der störungs-empfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Werten. Der Grad der Vielfalt der wirbellosen taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Werten.
Die wirbellosen Taxa weichen in Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemein-chaften ab. Wichtige taxonomische Grup-pen der typspezifischen Gemeinschaft fehlen. Der Anteil der störungs-empfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa und der Grad der Vielfalt liegen beträchlich unter dem typspezifischen Wert und in signifikanter Weise unter den Werten, die für einen guten Zustand gelten.
Hydromorphologische und biologische Qualitätskomponenten der Wasser-Rahmen-Richtlinie; Richtlinie 2000/60/EG
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EU - WRR Anhang V (Guter Zustand - Bewertung)
Durch-gängigkeit des Flus-ses
Die Durchgängigkeit des Flusses wird nicht durch menschliche Tätigkeiten gestört und ermöglicht eine ungestörte Migration aquatischer Organismen und den Transport von Sedimenten
Bedingungen, unter denen die unten für die biologischen Qualitäts-komponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Bedingungen, unter denen die unten für die biologischen Qualitäts-komponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Hydromorphologische und biologische Qualitätskomponenten Wasser – Rahmen - Richtlinie 2000/60/EG
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EU - WRR Anhang V (Guter Zustand - Bewertung)
Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Fischfauna
Zusammensetzung und Abundanz der Arten entsprechen dem potentiellen Zustand. Typspezifische, störungsempfindliche Arten vorhanden. Altersstruktur entsprecht dem potentiellen Zustand Keine Störungen bei Fortpflanzung.
anthropogene Einflüsse auf die physikalisch – chemischen u. hydromorphologischen Qualitätskomponenten Arten weichen in Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von typspezifischen Gemeinschaften ab. Altersstrukturen zeigt Anzeichen für Störungen einige Altersstufen fehlen können.
anthropogene Einflüsse auf die physikalisch - chemischen u. hydromorphologischen Qualitätskomponenten Fischarten weichen in Zusammensetzung und Abundanz mäßig von typspezifischen Gemeinschaften ab. Altersstruktur der Fischgemeinschaften zeigt größere Anzeichen für Störungen mäßiger Teil der typspezifischen Arten fehlt oder ist sehr selten.
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EU - WRR Ziel - Guter Zustand
• Maßnahmenprogramme - spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie aufgestellt, nach zwölf Jahren umgesetzt, gute Zustand in maximal 15 Jahren erreicht.
• Zur Überprüfung – Monitoringsystem, Entwicklung des Gewässerzustandes in der gesamten Gemeinschaft systematisch und vergleichbar überwacht wird (umfassende Überprüfung alle sechs Jahre).
• Sanktionen für Verstöße (Richtlinie 2000/60/EG)
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EU - WRR Anhang V (Monitoring Details sh. LVA 550.010)
Überblicksmonitoring Operatives Monitoring Ermittlungsmonitoring
• Netz zur Überwachung der Oberflächengewässer • kohärenter und umfassender Überblick über den ökologischen und
chemischen Zustand in jedem Einzugsgebiet
• Einteilung in fünf Klassen (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht)
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EU - WRR Anhang V (Monitoring)
Überwachungsfrequenzen
Qualitätskomponente Biologisch Phytoplankton 6 Monate Andere aquatische Flora 3 Jahre Makroinvertebraten 3 Jahre Fische 3 Jahre Hydromorphologisch Kontinuität 6 Jahre Hydrologie kontinuierlich Morphologie 6 Jahre
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EU - WRR Anhang V (Monitoring)
Überwachungsfrequenzen
Qualitätskomponente Physikalisch-chemisch Wärmehaushalt 3 Monate Sauerstoffhaushalt 3 Monate Salzgehalt 3 Monate Nährstoffzustand 3 Monate Versauerungszustand 3 Monate sonstige Schadstoffe 3 Monate Prioritäre Stoffe 1 Monat
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EU - WRR Anhang V (Monitoring)
Darstellung der Monitoringergebnisse und Einstufung des ökologischen Zustandes
Einstufung des ökologischen Zustands Farbkennung sehr gut blau gut grün mäßig gelb unbefriedigend orange schlecht rot
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EU - WRR Zeittafel Stand WS 2008/2009
§§§ (2003)
Bestandsaufnahme (2004/2005)
Monitoring (2006)
Maßnahmenprogramme (2009)
Maßnahmenumsetzung (2012)
Zielerreichung - guter Zustand / gutes Potential (2015)
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Neu: Gewässerbewirtschaftungsplanung Alt: Leitbildkonzept
Vorstudie
Ist-Zustand Visionäres
Leitbild
Historische Daten Naturstrecken
Vergleichsgewässer
“Mediation” Betroffene
NGO`s, Behörden
Grundbesitzer
Erfolgskontrolle Defizitanalyse
Umsetzung
Monitoring
Anpassung
Maßnahmenkatalog
Variantenstudie Planung
Zielzustand Gewässerspezifisches Leitbild
Defizitanalyse
Flow Chart
EU - WRR
Flussgebietseinheiten Bestandsaufnahme Bewertung/Zielerreichung
Bürgerbeteiligung
Maßnahmenprogramme
Monitoring
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Gewässerbewirtschaftungsplanung Flussgebietseinheiten
Bewirtschaftung in Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungsplan - ökologische, wirtschaftliche & soziale Aspekte Umweltziele lt. Art. 4
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Gewässerbewirtschaftungsplanung Flussgebietseinheiten
Planungsräume in Bayern
Bewirtschaftungsplan
umfassende Betrachtung der Fließgewässer
Landwirtschaft Raumplanung
Forstwirtschaft
Ökologie
Umwelt
E-Wirtschaft
Wasser Bevölkerung / Jugend
Grundwasser Abflussverhalten/
Hochwasserschutz
Gewerbe/Wirtschaft /Infrastruktur
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Beschreibung & Typisierung der Gewässer (EU: 27.455 River Water Bodies, 5.783 HMWB)
Anthropogene Veränderungen Erreichung der Umweltziele
Gewässerbewirtschaftungsplanung Bestandsaufnahme & Monitoring
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Gewässerbewirtschaftungsplanung Bestandsaufnahme & Monitoring
Unsichere/unwahr- scheinliche Zielerreichung Wasserentzug (< bzw. > MJNQt) Morphologie (Anteil naturnah)
Querbauwerke (Anzahl) Stau (< bzw. > 500 m)
Schwall (< bzw. > 1 : 5) Chem.-biolog. Güte
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Flussgebietsplanung Monitoring & Maßnahmen
Beseitigung von Defiziten Erreichung der Umweltziele
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Gewässerbewirtschaftungsplanung - NGP
• 1. NGP (BGBl. II Nr. 103/2010 + Texte + Karten) 30. 3. 2010 veröffentlicht
• Umweltziele und WaWi Ordnung verbindlich erklärt
• Maßnahmenprogramme sind in Etappen zu erfüllen
• Schutz vor Beeinträchtigungen • Wassernutzer zu Leistungen herangezogen
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Sanierungsprioritäten 2015 Restwasser & Kontinuum
rd. 10,5% FG ohne Wasser (Ziel2015 -150) rd. 2600 Anlagen
rd. 28.000 Unterbrechungen (Ziel2015 -1000) rd. 5.000 Kraftwerke/Wehre
… über QZVÖ geregelt …
… Regelung ??? …
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QZV - Ö (FG) [BGBL II Nr. 99/2010] 29.3.2010
• § 4 – Zustandsbewertung • § 5 – Zulässigkeit einer kleinräumigen Überschreitung bei Bewilligungen • § 7 – 11 Qualitätsziele FG Biologie (§ 15-17 Seen) • § 12 – 13 Qualitätsziele Hydromorphologie (§ 18-19 Seen) • § 14 Qualitätsziele Ph & Ch (§ 20 Seen)
• Grenzwerte für Biologie und Hydromorphologie für sehr guten Zustand • Grenzwerte für Biologie für guten Zustand • Richtwerte Hydromorphologie für guten Zustand
• Qualitätsabstufungen über Qualitätskomponenten (worst case Prinzip): sehr guter, guter (Mindestziel), mäßiger, unbefriedigender, schlechter Zustand
• Maßgeblicher Einfluss auf Bewilligungsverfahren (Neubewilligung, Wiederverleihung, …)
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QZV - Ö (FG) Qualitätskomponenten
• Schwerpunkt Biologie Bioindikatoren reagieren auf langfristige Wirkungen der Summe der Belastungen Grenzwerte GZ / SGZ Phytoplankton, Makrophyten, Makrozoobenthos, Fischfauna
• Hydromorphologie Grenzwerte SGZ Richtwerte GZ, entscheidend ist Biologie
Wasserführung & Schwankungen, Wasserentnahme, Fließgeschwindigkeiten, Durchgängigkeit, Ufer- und Sohldynamik
• Ph & Ch
• Schadstoffe
Europäischer Standard der Bewertung Interkalibrierung in der EU
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QZV - Ö (FG) Qualitätskomponenten - Bedeutung
Zustand der FG (§ 4 QZVÖ) SGZ • Biologie – Hydromorphologie – Chemie • Komponenten gleichwertig • Geringfügige Abweichungen vom Naturzustand • GZ • Biologie ist Resultat der Hydromorphologie & Chemie • Biologie muss guten Zustand aufweisen
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EU – HW RL
26.11.2007 verlautbart / in Kraft getreten
Seit 1988 700 Tote 25.000.000.000,-- € Schäden Ziel • Reduktion der Risken & nachteiligen Folgen von HW in der EU • grenzüberschreitendes HW Risikomanagement • Grenzüberschreitende Wasserläufe Maßnahmen absprechen die HW
Risiko erhöhen können • Erstellung von HW Risikokarten & Managementplänen
2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 Hochwasser – Richtlinie
(Bewertung und Management von Hochwasserrisiken)
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EU – HW RL Zeittafel
vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos (2011)
Hochwassergefahr- und Hochwasserrisikokarten (2013)
Erstellung von Plänen für Hochwasserrisikomanagement (2015)
Wiederholung in 6 - Jahreszyklus
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EU – HW RL Maßnahmen
Maßnahmen • zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Hochwasser • zur Minderung potenzieller Folgen Schwerpunkte • Vermeidung durch Vermeidung des Baus von Häusern und Industrieanlagen in aktuellen und zukünftigen
Risikogebieten & Berücksichtigung des Hochwasserrisikos bei künftigen Entwicklungen • Schutz durch Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Hochwasser und/oder seiner
Auswirkungen an einem bestimmten Standort zum Beispiel durch Wiederherstellung von Überschwemmungs- und Feuchtgebieten
• Bereitschaft Hinweise für die Öffentlichkeit zur Verhaltensweise bei Hochwasser
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FFH - RL •Erhaltung natürlicher Lebensräume & wildlebender Tiere und Pflanzen •Erhaltung / Wiederherstellung der biologischen Vielfalt •Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 •Arten und Lebensräume von europaweiter Bedeutung Hauptziel Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" Schutzgebiete lt. Vogelschutzrichtlinie in "Natura 2000" Netz integriert Österreich > 200 Natura 2000 - Gebiete 16,6% der Bundesfläche > 150 Gebiete FFH - Richtlinie ∼ 100 Gebiete Vogelschutzrichtlinie
92/43/EWG Fauna – Flora – Habitat - Richtlinie
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EE - RL 2001/77/EG Erneuerbare Energie - Richtlinie
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern im Elektrizitätsbinnenmarkt Ziel Anteil der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger erhöhen Zielwert 2010 in der EE-RL 78,1% europarechtliche Grundlage für das ÖkostromG
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Energierecht
Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG) Aus 2000 Ökostromgesetz Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG, Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen – 9% des Stromverbrauchs aus Kleinwasserkraft – Bundeseinheitliche Tarife – Grenze 20 MW
Starkstromwegegesetz
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Naturschutzgesetze
Naturschutzrecht ist "Landessache", d.h. jedes Bundesland hat sein eigenes Naturschutzgesetz.
Nationale Schutzkategorien: – Naturschutzgebiete (NÖ: 46) – Landschaftsschutzgebiete (NÖ: 28; 22,4% der Fläche) – Naturdenkmäler – Naturpark (eher schwacher Schutz)
Intenational: z.B. Natura 2000
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WRG
WRG 1959 – div. Novellen
letztmalig umfangreich 1997 und 1999 und 2003 – WRR implementiert
© H. MADER
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Hauptteile des WRG 1959 1. Abschnitt: Von den rechtlichen Eigenschaften der Gewässer (§1 - §4) 2. Abschnitt: Von der Benutzung der Gewässer (§5 - §29) 3. Abschnitt: Von der Reinhaltung und dem Schutz der Gewässer (§30 - §37) 4. Abschnitt: Von der Abwehr und Pflege der Gewässer (§38 - §49) 5. Abschnitt: Von allgem. wasserwirtschaftlichen Verpflichtungen (§50 - §59) 6. Abschnitt: Von den Zwangsrechten (§60 - §72) 7. Abschnitt: Von den Wassergenossenschaften (§73 - §86) 8. Abschnitt: Von den Wasserverbänden (§87 - §97) 9. Abschnitt: Von den Behörden und den Verfahren (§98 - §129) 10. Abschnitt: Von der Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen 11. Abschnitt: Von den Übertretungen und Strafen (§137 - §138) 12. Abschnitt: Schluss- und Übergangsbestimmungen (§ 139- §145)
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WRG WRG 1959 - Novelle 1990
Rechtliche Grundlage zur Instandhaltung der Funktionalität der FG & seiner Nahbereiche
gesamtes Ökosystem Fließgewässer Ziel: Erhaltung der ÖF
© H. MADER
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WRG Novelle 1990 Geänderter Stand der Technik Geänderte Wertvorstellungen der Gesellschaft
Nutzungsorientiertes Gesetz
Schutzorientiertes Gesetz © H. MADER
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WRG WRG 1959 - Novelle 2003
Umsetzung EU - WRR
gesamtes Ökosystem Fließgewässer, einzugsgebietsbezogene Betrachtung
Ziel: Verbesserung der FG, Verschlechterungsverbot, Nutzung
© H. MADER
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WRG § 12
Bestimmt Maß und Art der Wasserbenutzung öffentliches Interesse (§ 105), bestehende Rechte dürfen nicht verletzt werden. Bestehende Rechte:
z.B: Wasserrechte, Grundeigentum
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WRG § 12 a Stand der Technik
.... auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhender Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen, Bau- & Betriebsweisen, deren Funktion erprobt & erwiesen ist. Der Stand der Technik ist einzuhalten !!! © H. MADER
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WRG § 13 Maß & Art der Wasserbenutzung
.... ist dahingehend zu beschränken, dass ein Teil des jeweiligen Zuflusses zur Erhaltung der ÖF des Gewässers sowie für andere höherwertige Nutzungen (z.B. Wasserversorgung) erhalten bleibt. Dotierwasser bei KW Nutzung !!! © H. MADER
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WRG § 21 a Eingriff in bestehende Rechte
.... wenn öffentliche Interessen (§ 105) nicht ausreichend geschützt sind - zusätzliche Auflagen & Anpassungsziele durch Behörde nach nunmehrigem Stand der Technik (§ 12a) Grundsätze: Verhältnismäßigkeit !!! Gelingestes zum Ziel führendes Mittel !!!
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WRG
Details sh. Spezialvorlesung „Wasserrecht“
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UVPG - Grundlagen Aufgaben der UVP nach §1, Abs. (1) UVP - G: ........die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu
beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben – auf Menschen, Tiere und Pflanzen – auf Boden, Wasser, Luft und Klima, – auf Biotope und Ökosysteme, – auf die Landschaft und – auf Sach- und Kulturgüter
hat oder haben kann, ......
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Wasserkraftanlagen Engpaßleistung Kraftwerksketten wenn
freie Fließstrecke*
Novelle 2000 UVPG > 15 MW (>2 MW Kette) > 2 Stauhaltungen < 2 km
Grundlagen UVP - pflichtige Vorhaben nach Anhang 1, Ziffer 30
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* Freie Fließstrecke ..., berechnet auf Basis der Ausbauwassermenge, ....
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Stauwerke vereinfachtes Verfahren
Grundlagen UVP - pflichtige Vorhaben nach Anhang 1, Ziffer 31
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Dauerhafte Speicherung > 10 Mio. m³
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Beispiele UVP - pflichtige Vorhaben nach Anhang 1, Ziffer 30
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Oberlieger Tiroler Wehr Entnahmestrecke 1,95 km Leistung 1,0 MW Rückführung in Vorfluter Unterlieger Tiroler Wehr Entnahmestrecke 1,95 km Leistung 1,1 MW Rückführung in Vorfluter
UVP-Pflicht nach UVP-G
Oberlieger Tiroler Wehr Entnahmestrecke 4 km Leistung 7,5 MW Rückführung in Speicher Unterlieger Tagesspeicher (Hauptschluß) Entnahmestrecke 5 km Leistung 7,49 MW
KEINE UVP-Pflicht nach UVP-G, bescheiderlassende Behörde
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Begriffe Kraftwerkskette
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UVP - G (Raschauer)
... wenn die freie Fließstrecke
zwischen 2 oder mehr Stauräumen, die nicht durch den Rückstau berührt
wird, < 2 km lang ist ...
UVP - G ... wenn die freie Fließstrecke
zwischen 2 oder mehr Stauhaltungen < 2 km lang ist
...
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Begriffe Verlangsamter Abflußvorgang
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Trendlinie y = 0,0003x2 + 0,4219x + 14,36 Bestimmtheitsmaß R2 = 0,9925
20
30
40
50
60
20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0
Flie
ßges
chw
indi
gkei
t [cm
/s]
Q in % von MJNQt
Entnahmestrecke mittlere Fließgeschwindigkeit bei unterschiedlichen Abflüssen
Fließgeschwindigkeit [cm/s] Poly. (Fließgeschwindigkeit [cm/s])
MJNQt nach Wasserentnahme
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Begriffe Kraftwerkskette
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Ausbaustrecke & Gesamtfallhöhe
... von Staulinienwurzel bis Ende Senkungsstrecke
= jener Gewässerabschnitt, in
dem ein integrativer Einfluß des Vorhabens gegeben ist
Press 1954: Ausbauformen einer WKA
Gieseke, Mosonyi 1997: Kraftwerksketten
aussetzende aneinandergereihte übergreifende
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Begriffe
UVP-G (Raschauer)
„ .. nicht durch Rückstau berührt
.. “
Mader „ .. keine
unmittelbaren und mittelbaren
Auswirkungen durch das
Vorhaben nach §1, Abs. 1 UVP-G
festzustellen .. “
Behörde „ .. Abflußvorgang wird nicht durch
staubedingte Maßnahme
verlangsamt .. “
Freie Fließstrecke
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Antragsteller „ .. nicht gestaut ..
... daß weniger Wasser fließt, ist nicht relevant .. “
⇓ Anm.:
Demnach wäre eine wasserleere
Entnahmestrecke eine freie Fließstrecke !??
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Begriffe Freie Fließstrecke
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Freie Fließstrecken sind Gewässerabschnitte, an denen keine unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen durch das Vorhaben nach §1, Abs. 1 UVP-G festzustellen sind.
schwallbeeinflußte Abschnitte Entnahmestrecken Austiefungsstrecken } SIND KEINE
FREIEN FLIESS- STRECKEN
Integrativer Einfluß eines Vorhabens auf die Umwelt ist gegeben
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Grundlagen UVP - pflichtige Vorhaben nach Anhang 1, Ziffer 41
Vereinfachtes Verfahren
Anlage oder Verlegung von Fließgewässern
MQ > 1 m³/s
Länge > 3 km
Ausnahme: Renaturierungen,
Maßnahmen zur Verbesserung der ÖF © H. MADER
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Grundlagen UVP - pflichtige Vorhaben nach Anhang 1, Ziffer 42
Vereinfachtes Verfahren
Schtz- und Regulierungsbauten
MQ > 5 m³/s
Länge > 3 km
Ausnahme: Renaturierungen, Maßnahmen zur Verbesserung der ÖF
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Konfliktlösungsverfahren, das von einem neutralen Dritten moderiert wird
Ziel = einvernehmliche Lösung Rahmen = alle Interessen aller Beteiligten Weg = verschieden Sichtweise aller Beteiligten
kommen zur Sprache. Moderation durch Mediator (neutral, ergreift nicht Partei, nicht richterlich tätig)
Ergebnis = konkrete Vereinbarung im Einvernehmen
© H. MADER Mediation
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Vorraussetzungen Motivation Bereitschaft am Prozess mitzuwirken Eigenen Standpunkt vertreten Auf annehmbare Entscheidung hinarbeiten Ergebnis verantworten
© H. MADER Mediation
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breites Themenspektrum
Umweltschutz – in allen Bereichen des
menschlichen Lebens
Unterschiede in Interessen und Werthaltungen je nach Nutzungsabsichten
© H. MADER Umweltmediation
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Potentielles Gewerbegebiet
= Letzter Grüngürtel bzw. Naherholungsraum
Umwelt ist sowohl Naturraum an sich, als auch
Lebensraum mit Nutzungsansprüchen für Menschen
© H. MADER Umweltmediation
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Projekt wird nicht von Grund auf in Frage gestellt Mediation ist wertvoll und hilft zB.
Begleitmaßnahmen auszuverhandeln. Rücksicht auf betroffene Bevölkerung Rücksicht auf Umweltinteressen
© H. MADER Umweltmediation
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Studienblätter Teil 3
Planungsmethodik
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