Kanton ZürichBaudirektionAmt für Landschaft und Natur
8. April – 11. April 2014
Ackerbaustellenleiter-Tagung
Kanton ZürichAmt für Landschaft und Natur
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Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014
VernetzungsprojekteSylvia Urbscheit, Fachstelle Naturschutz
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Fachstelle Naturschutz
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Sylvia Urbscheit
Inhalt
• Qualitätsstufe II: Messerbalken oder nicht• Kontrolle in Vernetzungsprojekten• Schnittzeitpunkte in Vernetzungsprojekten• Termine Anmeldung Vernetzung
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Qualitätsstufe IIMesserbalken oder nicht?
Qualitätsstufe II, ohne Vernetzung, ausserhalb kant. Naturschutzgebiet
Mähaufbereiter ist verboten, Messerbalken ist nicht mehr Pflicht
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Qualitätsstufe II mit Vernetzungsbeitrag, ausserhalb kantonalem Naturschutzgebiet
Bisher: Vernetzungsmassnahme = Zeigerarten und Mahd mit Messerbalken
Neu: Trägerschaft des Projekts kann die Mahd mit Messerbalken in Absprache mit der Fachstelle Naturschutz durch eine andere zielgerichtete Massnahme (z.B. Rückzugsstreifen, Strukturen usw.) ersetzen
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Qualitätsstufe IIMesserbalken oder nicht?
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Qualitätsstufe II in kantonalen Naturschutzgebieten (Zone I und IR)
Bisher: Mahd mit Messerbalken war Bedingung für die Beiträge Qualitätsstufe II/Qualität nach ÖQV in kantonalen NS-Gebieten (Zone I /IR)
Neue NS-Beitragsverordnung (Entwurf): Mahd mit Messerbalken ist eine Grundanforderung für die Bewirtschaftung der Naturschutzflächen
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Kontrolle in Vernetzungsprojekten
• Vernetzung ist neu Teil der Direktzahlungsverordnung
• Kontrolle der Vernetzungsmassnahme neu Teil der Strukturdatenkontrolle der Ackerbaustellen
• Die Kontrolle der Vernetzungsflächen muss einmal innerhalb der achtjährigen Vernetzungsprojektphase stattfinden
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Welche Flächen müssen kontrolliert werden?
• alle Flächen mit Vernetzungsbeiträgen in der entsprechenden Gemeinde
• auch Flächen innerhalb des Vernetzungs-projektperimeters, die von Bewirtschaftern mit Wohnsitz ausserhalb des Vernetzungsprojekts bewirtschaftet werden (andere Gd./Kt.)
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Nicht kontrolliert werden müssen
• Flächen in überkommunalen Naturschutzgebieten (alle 400er Code)
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Vorgehen bei der Kontrolle
• Die Ackerbaustelle organisiert die Kontrolle selbständig. Innerhalb von 8 Jahren müssen alle Flächen mindestens einmal kontrolliert werden.
• Agriportal: Formular mit allen zu kontrollierenden Flächen (Feldprotokoll, im Moment noch nicht verfügbar). Die Resultate werden ins Agriprotal übertragen (bereits verfügbar).
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Informationen / MerkblattKontrolle Vernetzung
Details zum Vorgehen sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
www.naturschutz.zh.ch VernetzungsprojektUmsetzungskontrolleKontrolle
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Schnittzeitpunkte in Vernetzungsprojekten
• Die Trägerschaft hat die Möglichkeit von der DZV abweichende Schnittzeitpunkte festzulegen
• Es ist keine zusätzliche Bewilligung notwendig• Abweichende Schnittzeitpunkte können zusätzlich
zu den festgelegten Massnahmen individuell mit den Bewirtschaftern vereinbart werden
• Der abweichende Schnittzeitpunkt ist durch die Ziel- und Leitarten begründet
• Die Beurteilung erfolgt durch eine Fachperson
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Merkblatt: Vorzeitige Schnitt-zeitpunkte
www.naturschutz.zh.ch VernetzungsprojektAllgemeine GrundlagenVorzeitige Schnittzeitpunkte
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Agriportal Vernetzung
Folgende Änderung erfolgt im Laufe des Jahres:
• Es können keine Eingaben auf Naturschutzflächen Zone I / IR gemacht werden
• Auf jeder Naturschutzfläche Zone I / IR im VP Perimeter wird die Vernetzung von uns erfasst (ausser der Betrieb hat den Schutz der Naturschutzgebiete und Pufferzonen nicht erfüllt)
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Agriportal Vernetzung
Eingabe Vernetzungsbeiträge:
Mitte April bis 7. Juli 2014
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