Stand 01-2018
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duroton Polyquarz GmbH • Maria Lanzendorfer Straße 19 • 2333 Leopoldsdorf • Tel: +43 (0) 2235 44400-0
K R O N E N S T E I NE
Für ebene, glatte und eisfreie Räumerlaufbahnen Die ideale Lösung für den Neubau und die Renovation auf Klärbecken
auf linearen Räumerbahnen
wie auch für Rundbecken
duroton
Polyquarz GmbH
Maria Lanzendorfer Straße 19
2333 Leopoldsdorf
Österreich
Tel. +43 (0) 2235/44400
Fax +43 (0) 2235/44400-31
Email [email protected]
www.duroton.at
Stand 01-2018
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Kronensteine für Räumerlaufbahnen
von Klärbecken
Materialbeschreibung 2-3
Technische Beschreibung 4
Kronensteine Standard 5
Kronensteine verstärkte Ausführung 6
Maßzeichnung mit Heizrillen-Detail 7
Zubehör 8
Verlegempfehlung 9-10
Wir über uns 11
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 12-13
Beheizungssystem der Kronensteine auf Anfrage
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WAS IST duroton?
duroton, im Fachjargon ein Polymerbeton, ist ein besonders widerstandsfähiger
Werkstoff, bestehend aus ausgesuchten Silikatgesteinsanden, gebunden in einer
Polyesterharz-Matrix.
Als Füllstoff dienen gewaschene, feuergetrocknete, in definierter Körnung gesiebte
Quarzsande. Füllstoff und Polyesterharz werden in automatisch gesteuerten Anlagen unter
genauer Temperaturkontrolle homogen vermischt, und im Gieß-Rüttelverfahren in Formen
gegossen zur Aushärtung gebracht.
Die fertigen Produkte können bereits nach ca. 20 Minuten aus den Formen genommen und
verpackt werden. Sie weisen dann bereits über 80 % der gewünschten Endfestigkeit auf.
Der Werkstoff duroton gehört zur Gruppe der Duroplaste und kann nach dem Aushärten
nur noch mechanisch, jedoch nicht mehr thermisch verformt werden.
Die hervorragenden Materialeigenschaften des Polymerbetons ermöglichen den Einsatz in
Bereichen mit höchsten Anforderungen im Hinblick auf mechanische Eigenschaften,
Abriebfestigkeit und chemische Beständigkeit. Die Feuchtigkeitsaufnahme des
ausgehärteten Polymerbetons ist gleich Null, dadurch sind duroton-Bauteile frostresistent
und maßgenau.
Einen sehr wesentlichen, verfahrenstechnisch bedingten Vorteil stellt die hohe Flexibilität in
der Formgebung der Produkte dar. Durch das Einrütteln des Materials in Stahl- oder
Kunststoffformen ist es möglich, auch kompliziertere Geometrien der Werkstücke zu
erreichen.
Aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften stellen Produkte aus Polymerbeton eine
interessante Ergänzung und Alternative zu Bauteilen aus hydraulisch gebundenem Beton
dar. Insbesondere in jenen Bereichen, wo im Vergleich zum klassischen Beton höhere
mechanische Festigkeiten, bessere Verschleißeigenschaften und höhere chemische
Beständigkeit gefordert werden, können durch schlankere, und um bis zu einem Faktor 5
leichterer Bauteile, technische und wirtschaftliche Problemlösungen einfach realisiert
werden. Vorgefertigte Bauteile aus duroton Polymerbeton ergeben Kosteneinsparungen bei
Einbau und im Betrieb bei signifikant höherer Lebensdauer.
Ein nicht unwesentlicher Vorteil gegenüber normalem Beton ist in der Bauteil-Konstruktion
die wesentlich höhere statische und dynamische Elastizität des Werkstoffes Polymerbeton.
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WERKSTOFFEIGENSCHAFTEN
Mit den heute in der Produktion von duroton - Bauteilen verwendeten Rezepturen werden
folgende Materialkennwerte erzielt:
MECH. EIGENSCHAFTEN: Druckfestigkeit :>80 N/mm²
Biegezugfestigkeit :>20 N/mm²
E- Modul: :>20.000 N/mm²
Damit können Bauteile mit deutlich geringerer
Wandstärke im Vergleich zu Beton konstruiert werden.
CHEMISCHE BESTÄNDIGKEIT:
Die chemische Resistenz von duroton Polymerbeton kann
vom extrem sauren Bereich ph1 bis zu konzentrierten
Laugen ph14 reichen. Handelsüblich für kommunales
Abwasser werden Harze für pH 3 – pH 10 verwendet.
TEMPERATURBELASTBARKEIT:
Dauer-Temperaturbeständigkeit bis 80° C
Kurzzeitbeständigkeit über 100°C
ABRIEBBESTÄNDIGKEIT: Entspricht in etwa der des Granits.
Gemessen nach der Darmstädter Methode:
0,14 mm Abtragung nach 100.000 Lastspielen
WASSERAUFNAHME: Die Wasseraufnahme ist mit 0,13 Gewichtsprozent als
äußerst gering anzusehen.
Prüfung nach ÖNORM B 3303
Die Entwicklung von duroton - Produkten wird in Zukunft verstärkt in jene Bereiche der
Anwendung gehen, wo gegenüber herkömmlichem Beton wegen
der hohen chemischen Beständigkeit,
der Dampfdiffussionsdichtheit,
der Abriebbeständigkeit,
sowohl gewichtsmäßig als auch verfahrenstechnisch wirtschaftlichere und
befriedigendere Lösungen gewählt werden.
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K R O N E N S T E I N
Die duroton - Kronensteine geben den betonierten Oberflächen der Mauerkronen von
Klärbecken die glatten und ebenen Flächen für die lange Lebensdauer der Laufrollen und des
Königsstuhls der Räumer.
Eine an der Oberfläche wirkende, wirtschaftliche Beheizung ermöglicht eine eisfreie
Laufbahn, und damit die wartungsfreie Funktion des Klär-Prozesses.
Der Kronenstein findet bei Neubauten und Sanierungen von sowohl runden als auch
rechteckigen Becken und Sandfängen Verwendung.
Die verlegten Kronensteine ergeben eine Ebenheit der Laufbahnfläche, die den erhöhten
Anforderungen für störungs- und erschütterungsfreien Lauf der schweren Räumer
entsprechen. Damit werden Sprünge, Absätze und andere Ungenauigkeiten von nicht eben
betonierten Beckenmauern vermieden.
Ein Tausch oder die Reparatur der Heizdrähte ist durch die Anordnung der Heizung an der
Laufbahnoberfläche durch Lösen und Wiederfixieren der Abdeckbänder sehr einfach und
schnell möglich.
Das System „Beheizung der Laufbahnen“ ist effizient - durch die Verwendung von
integrierten Heizleitungen im Kronenstein. Die Räumerlaufbahnen werden wirtschaftlich von
Eis und Schnee freigehalten. Damit ist ein störungsfreier Betrieb der Klärbecken auch im
Winter und bei gefrierender Feuchtigkeit garantiert. Die Lage der Beheizung auf der
Oberfläche kann - abhängig von der Breite des Räumerlaufrades - nach Kundenwunsch
angeordnet werden.
Die hervorragende chemische Beständigkeit und hohe Druckfestigkeit des Polymerbetons
rechtfertigt auch den Einsatz des duroton - Kronensteines dort, wo eine Laufbahnheizung
nicht realisiert wird, und stattdessen im Winterbetrieb Streusalz oder andere Taumittel zum
Einsatz kommen, um die Räumerlaufbahn eis- und schneefrei zu halten.
Die Breite der Steine und die Ausführung mit oder ohne Wassernasen (um die Ansicht der
Beckenmauern sauber zu halten), sowie die Anzahl der benötigten Heizleitungen werden auf
die jeweiligen klimatischen Erfordernisse am Ort der Klärbecken abgestimmt.
REFERENZPROJEKTE
Kläranlagen in:
DEUTSCHLAND
ITALIEN
UNGARN
POLEN
ÖSTERREICH
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K R O N E N S T E I N STANDARD
in Steindicke 40mm
Art.Nr. Kronensteinbreite in mm Wandstärke Länge Gewicht Stück
rund = rundes Klärbecken
mm
Mauerkrone mm
kg/
Stück
pro
Europal.
eckig = rechteckiges Klärbecken
in Steindicke 40mm
2645 Kronenstein 350 rund 250 500 14 28
2646 Kronenstein 350 eckig 250 500 14 28
2647 Kronenstein 400 rund 300 500 16 28
2642 Kronenstein 400 eckig 300 500 16 28
2648 Kronenstein 450 rund 350 500 18 28
2649 Kronenstein 450 eckig 350 500 18 28
2644 Kronenstein 500 rund 400 500 20 28
2643 Kronenstein 500 eckig 400 500 20 28
2650 Kronenstein 550 rund 450 500 22 28
2651 Kronenstein 550 eckig 450 500 22 28
2652 Kronenstein 600 rund 500 500 24 28
2653 Kronenstein 600 eckig 500 500 24 28
Untere Klebefläche sandgestrahlt zur besseren Verklebung
Polygoner Winkelschnitt für Rundbecken je nach Beckenradius
Mit oder ohne Montagerillen für Heizleitungen
Position der Rillen auf Anfrage
Sondergrößen auf Anfrage
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K R O N E N S T E I N
Verstärkte Ausführung für größere Räumergewichte mit Laufrädern von
hoher spezifischer Flächenpressung
in Steindicke 69mm
Art.Nr. Kronensteinbreite in mm Wandstärke Länge Gewicht Stück
rund = rundes Klärbecken
mm
Mauerkrone mm
kg/
Stück
pro
Europal.
eckig = rechteckiges Klärbecken
in Standardsteindicke 69mm
2629 Kronenstein 350 rund 250 500 26 16
2630 Kronenstein 350 eckig 250 500 26 16
2631 Kronenstein 400 rund 300 500 29 16
2632 Kronenstein 400 eckig 300 500 29 16
2633 Kronenstein 450 rund 350 500 32 16
2634 Kronenstein 450 eckig 350 500 32 16
2622 Kronenstein 500 rund 400 500 36 16
2623 Kronenstein 500 eckig 400 500 36 16
2635 Kronenstein 550 rund 450 500 39 16
2636 Kronenstein 550 eckig 450 500 39 16
2637 Kronenstein 600 rund 500 500 43 16
2638 Kronenstein 600 eckig 500 500 43 16
Untere Klebefläche sandgestrahlt
Polygoner Winkelschnitt für Rundbecken je nach Beckenradius
Mit oder ohne Montagerillen für Heizleitungen
Position der Rillen auf Anfrage
Sondergrößen auf Anfrage
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Ril
len
ab
sta
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10
0 o
der 1
50
mm
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Zubehör
Euro-Tausch-Paletten
Fugenmaterial Sikaflex Pro3 WF 600ml Schlauchbeutel
Handdruckpistole Avon für 600 ml Schlauchbeutel
2-Komponentenkleber SIKA Sikadur K 31 CF Gebinde 6 kg
2-Komponentenkleber SIKA Sikadur K 31 CF Gebinde 30 kg
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K R O N E N S T E I N
Verlegempfehlung
1. Untergrundbeschaffenheit
Der Untergrund muß sauber, fett- und ölfrei sein. Lose Beton-, Anstrich- oder
Beschichtungs-Teile sowie Zementhaut o.ä., die eine kraftschlüssige Verbindung zwischen
Kleber und Untergrund verhindern könnten, sind zu entfernen. Die besten Ergebnisse in
dieser Hinsicht werden erzielt, wenn der Untergrund durch Sandstrahlen gründlich aufgeraut
und gesäubert wird.
Es muß mit der präparierten Oberfläche eine Mindesthaftzugfestigkeit von 1,5 N/mm²
erreicht werden.
Um eine satte Auflage der Steine im Klebebett zu erzielen, soll unbedingt eine Ebenheit der
Mauerkronefläche (z. B. nach den erhöhten Anforderungen nach DIN 18202) vorhanden
sein, wenn mit gleichmäßigen Kleberschichten gearbeitet werden soll. Hohlräume unter den
Steinen durch „Sparen des Klebers“ sind verboten und unter allen Umständen zu
vermeiden, da sie bei Belastung zum Bruch der Kronensteine führen könnten.
Ist diese Forderung nach einer ebenen Oberfläche nicht gegeben, so muß mit Hilfe eines
Fertigmörtels ein Ausgleich der Unebenheiten erfolgen. Wir empfehlen für diesen Zweck:
Sika Top 126-3 oder Sika Top 122 SP.
Es ist in solchen Fällen empfehlenswert, die Wandkrone niveaugleich einzuschalen und mit
dem Fertigmörtel zu planieren. Die maximale Schichthöhe, sowie eventuell empfohlene
Grundierungen sind den Typenblättern des verwendeten Fertigmörtels zu entnehmen.
Aus der Oberfläche herausragende Teile sind sorgfältig zu entfernen.
Unebenheiten können auch bis zu einem gewissen Maß mit dem für die Verlegung der
Steine empfohlenen Kleber ausgeglichen werden. Bezüglich maximaler Schichtstärke für den
verwendeten Kleber, bzw. eventuell eingesetzter Zuschlagstoffe bei höheren Schichtdicken,
sind die Verarbeitungshinweise der Kleberhersteller strikt zu befolgen!
2. Verlegung
Für die Verklebung der duroton – Kronensteine auf der sorgfältig präparierten Mauerkrone
kommen Spezialkleber zum Einsatz.
Wir empfehlen einen 2-Komponenten-Epoxidharzkleber - Sikadur K 31 der Fa. Sika.
Der Beton muß bei der Verlegung der Steine trocken sein und je nach Klima ein Alter
zwischen 3 und 6 Wochen haben. Mit Hilfe einer Zahnspachtel wird der Kleber auf den
Untergrund aufgebracht und der duroton - Kronenstein im Kleberbett satt und hohlraumfrei
verlegt. Auf eine hohlraumfreie Verlegung ist besonders in jenen Bereichen zu achten,
welche durch den Räumer befahren werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das
Räumerrad auf einer nicht zentrischen, nicht kreisrunden Mauer läuft.
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3. Fugenausbildung
Zwischen den einzelnen duroton -Kronensteinen soll eine Fuge von ca. 3 mm bei der
Verlegung eingehalten werden.
Vorhandene Dehnfugen des Klärbeckens sind durch Zuschnitte der duroton -
Kronensteine zu berücksichtigen.
Vor der Verfugung mit einem dauerelastischen Polyurethankleber – z.B. Sikaflex 11 FC- Fa.
Sika - sind die Stoßflächen seitlich der Fuge eventuell mit einem Klebeband abzudecken, um
diese beim Glattstreichen des Klebers vor Verunreinigungen zu schützen.
Das Verfugen der Kronensteine mit Nuten für die Heizleitungen erfolgt am besten nach dem
Verlegen derselben oder es wird ein entsprechender Raum für die Durchleitung des
Heizleiters und des Abdeckprofils freigehalten.
4. Heizung
Nach dem Verlegen der duroton - Kronensteine wird das Heizsystem installiert. Hierbei
werden die speziell für diesen Zweck entwickelten Widerstandsheizkabel in die dafür
vorgesehenen Nuten in den Steinen eingelegt und mit der Schaltanlage verbunden. Die
Heizkabel werden hernach mit einem UV- und witterungsbeständigen Kunststoffprofil
(EPDM) abgedeckt, das in die Heizleitungsnuten der Steine eingepresst wird. Die
Heizleitungen sind dadurch dauerhaft gegen mechanische Beschädigung, Verschmutzung
und Witterungseinflüsse geschützt.
Bei etwaiger Auswechslung oder Reparatur der Heizleitung braucht nur das EPDM-
Abdeckprofil aus den Nuten gelöst werden und kann danach wiederverwendet
werden.
Das Heizsystem ist damit sehr einfach und effizient austausch- und reparierbar.
Wir liefern auch das Beheizungssystem für die duroton – Kronensteine, sowie die
erwähnten Abdeckprofile.
Seit vielen Jahren wird der duroton-Kronenstein in der Praxis (siehe Referenzlisten) mit
den besten Erfahrungen angewendet.
Bitte beachten Sie bei allen für die Verlegung der Steine verwendeten Materialien,
die entsprechenden Typenblätter und Verarbeitungsvorschriften der jeweiligen
Hersteller!
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Wir über uns
Seit Oktober 2000 wird der ehemalige Wienerberger-Betrieb, der sich unter dem
Markennamen duroton auf die Herstellung von Polymerbeton-Bauteilen spezialisiert hatte,
nach einem Management-Buyout als eigenständiges Unternehmen, mit dem Firmennamen
duroton Polymerbeton GmbH, geführt.
Polymerbeton - Produkte wurden bereits seit 1970 in der WIENERBERGER-Gruppe
produziert.
1991 wurde die Produktion in das neu errichtete Werk in Leopoldsdorf übersiedelt.
Seit dem Jahre 2000 befindet sich duroton in privater Hand.
Die wechselhafte, aber durchwegs erfolgreiche Geschichte der Marke duroton im Hause
WIENERBERGER in diesen mehr als drei Jahrzehnten begründet sich auf eine langjährige
Zusammenarbeit mit großen österreichischen Kommunen im städtischen Kanalbau und
Kronensteine für Räumerlaufbahnen von Klärbecken.
Weiters produzieren wir Produktsysteme für den Bereich Hochbau, wie z.B.
Fensterzargenrahmen für den Einbau von Kellerfenstern für namhafte Fensterhersteller,
farbige Fassadenplatten nach Architektenwunsch aber auch dekorative Anwendungen wie
designergestylte Pflanzgefäße für den städtischen Naherholungsbereich, um nur einige
Beispiele zu nennen.
Eine hervorragende Rolle im duroton - Programm ergeben sich aus den
Innovationen an den Produkten aus dem Bereich „Kanalbau“, mit einer Vielzahl
von Bauteilen für die Auskleidung von begehbaren Kanälen sowohl in der Version
Vollauskleidung als auch in der Segmentbauweise. Diese technischen Lösungen
aus dem Wissen der Baustellenbegleitung sind Meilensteine in der „Unterirdischen
Erneuerung von begehbaren Kanalsystemen“.
Durch diese wirtschaftlichen Methoden der Renovation beginnt die Nutzungsdauer
der Infrastruktur „Kanal“ nochmals von Neuem bis über 70 Jahre zu laufen.
Jahrelange Erfahrung aus der Praxis und die enge Zusammenarbeit mit staatlichen
österreichischen Prüf- und Forschungsinstituten haben Bestand und Weiterentwicklung der
Marke duroton gewährleistet.
Die Darstellungen in diesem Katalog stellen einen Überblick über unser Programm dar, und
sollen eine rein fachlich und sachlich orientierte Grundlage für unsere duroton - Kunden
liefern, um Ihnen eine zeit- und kostensparende Planung und Umsetzung von
Problemlösungen mit duroton-Produkten zu ermöglichen.
Für Auskünfte im Detail und Hilfestellung bei der Planung steht Ihnen unser Fachpersonal
jederzeit zur Verfügung.
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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
duroton Polymerbeton GmbH gültig ab 1. März 2001 Anmerkung: duroton Polymerbeton GmbH wird im Textteil kurz Firma genannt
1) Geltung Die Lieferbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte und Werksverträge und damit zusammenhängenden Lieferungen. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch schriftliche Erklärung der Firma bestätigt werden. Einkaufsbedingungen der Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn die Firma diesen nicht widersprochen hat. Ist der Vertragspartner im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gelten für dieses Rechtsgeschäft in Ergänzung oder Abänderung dieser „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
2) Angebote und Vertragsabschluß Die Angebote der Firma sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Deren Gültigkeit ist, sofern nicht schriftlich Verlängerung erfolgt, auf zwei Monate begrenzt. Das gilt sowohl für Angebote in Preislisten als auch für Einzelangebote. Die Änderungen eines Kostenbestandteiles berechtigt die Firma zu einer entsprechenden Preislisten Preiskorrektur. Die im Angebot enthaltenen Mengen, Abmessungen, Gewichte und sonstige Angaben sind mit größter Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Genauigkeit angeführt. Die Bestellung des Kunden stellt Vertragsangebot an die Firma dar, auch wenn die Bestellung von einem Mitarbeiter aufgenommen wird, und gilt von der Firma als aufgenommen durch Absenden der Auftragsbestätigung oder durch Lieferbeginn. Die Firma ist berechtigt, vom Angebot oder abgeschlossenen Vertrag ohne Übernahme jedweder Folgekosten zurückzutreten oder die Lieferungen vorübergehend einzustellen, wenn während des Vertragsverhältnisses a) die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder b) über den Kunden, Umstände bekannt werden, welche seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen.
3) Preise und Verrechnung
Angebots- und Verrechnungspreise verstehen sich ausschließlich der noch hinzuzurechnenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Verrechnung gelten die Maße und Mengen der tatsächlichen Lieferung oder Leistung aufgrund der, von wem immer, bestätigten Lieferscheine. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise in Angeboten und Prospekten ab Werk, LKW-verladen. Wird unserer Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen, so gilt diese durch den Kunden als angenommen. Die vereinbarten und verrechneten Preise gelten unter der Voraussetzung, daß der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen einhält. Werden die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, steht der Firma das Recht zu, die Differenz zwischen einem etwaigen Preisnachlaß und den geltenden Listenpreisen nachzuverrechnen.
4) Lieferung Von der Firma werden die angegebenen Lieferfristen nach Tunlichkeit und Möglichkeit eingehalten. Ist dies nicht möglich, so steht dem Kunden nach Setzung einer Nachfrist von acht Tagen das Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges. Im Falle des Übernahmeverzuges durch den Kunden ist die Firma berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, die Waren zu verrechnen und vereinbarungsgemäß fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwertig zu verkaufen.
5) Versand und Transport
Stehzeiten und Leistungen der LKW bei der Abladestelle, die eine Stunde je Fahrzeugeinheit überschreiten, sind vom Kunden der Firma (auch im Falle eines Frei-Bau-Preises) mit den Selbstkosten zu ersetzen. Der Kunde trägt außerdem auch bei einem Frei-Bau-Preis folgende Mehrkosten: - einen Mindermengenfrachtzuschlag, wenn weniger als sechs volle Paletten auf Wunsch des Kunden geliefert oder nachgeliefert werden. - die aufgrund einer ungeneigten Baustellenzufahrt entstehen; - die wegen ungenauer Bezeichnung der Baustelle, Unbenutzbarkeit der Zufahrt oder Straßenmaut oder Straßenmehrbenutzungsbeiträgen oder Gewichtsbeschränkungen entstehen.
6) Paletten – Palettenrücknahmen
Verschiedene Produkte können nur auf Paletten ausgeliefert werden. Der Kunde erklärt sich dabei einverstanden, dass sowohl die Standardpaletten, wie auch die ÖBB-Paletten (Europaletten) und die werkseigenen Großpaletten mit 110,00 S / 8,00 EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Bei für die Firma frachtfreier Retournierung der Paletten in unbeschädigtem Zustand zum Lieferwerk innerhalb von acht Wochen erhält der Käufer eine Gutschrift von 110,00 S / 8,00 EURO pro Stück bis zur seinerzeit verrechneten Palettenanzahl. Nach Ablauf der acht Wochen erlischt unsere Rücknahmeverpflichtung. Einwegpaletten werden auch bei Rückgabe nicht ersetzt. Die Firma ist nicht verpflichtet die gelieferten Paletten selbst beim Kunden abzuholen. Im Zuge der Anlieferung wird die Firma Zusammengestapelte und unbeschädigte Paletten tunlichst zurücknehmen. Ist der Kunde nicht in der Lage, bei ihm verbliebene Paletten selbst zurückzubringen, kann mit der Firma gegen Entgelt eine Rückholung vereinbart werden.
7) Zahlung, Zahlungskonditionen Generell tritt die Fälligkeit bei Preisforderungen der Firma gegenüber dem Kunden mit Zusendung der Rechnung ein. Mangels anderer Vereinbarungen sind die verrechneten Preise netto zahlbar. Ein Skonto kann vom Kunden nur in jenem Umfang in Anspruch genommen werden, als ein Skonto im Auftrag oder auf der Rechnung festgehalten ist. Eine Veränderung der Fälligkeit oder Verlängerung des Zahlungszieles tritt durch Mängelrüge oder Lieferverzögerungen nicht ein. Skonti können nur dann als solche behandelt werden, wenn die Bezahlung der Faktura innerhalb der gewährten Skontofrist erfolgt und keine älteren Rechnungen unbeglichen sind. Zahlungen der Kunden sind immer auf die älteste Schuld zu buchen. Zu Unrecht vorgenommene Preisabstriche müssen nachbezahlt werden. Zahlungen gelten mit der Verständigung der Firma von der Gutschrift auf ihrem Konto als eingegangen. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden bankmäßige Verzugszinsen durch monatliche Zinsrechnung zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet. Die Höhe des Zinssatzes wird in jeder Rechnung mitgeteilt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet auch außergerichtliche Mahnspesen zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug auch nur eines Teiles der gesamten offenen Rechnungen ist die Firma berechtigt, den gesamten offenen Saldo sofort fällig zu stellen. Die Firma ist zur Entgegennahme von Kundenwechseln nicht verpflichtet. Nimmt sie solche entgegen, gehen die gesamten Wechselspesen, einschließlich der Eskontzinsen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Ein allgemeines Zessionsverbot wird nicht akzeptiert.
8) Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von der Firma gelieferte Ware Eigentum der Firma. Der Kunde tritt bei Auftragserteilung an die Firma die bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehende Forderung der Firma an seinen eigenen Kunden (Auftraggeber) ab. Auf Wunsch der Firm kann diese die erhaltene Abtretung im Umfang ihrer Forderung gegenüber dem Kunden durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber des Kunden geltend machen. Das Einverständnis des Kunden zu diesem Recht wird durch jede Auftragserteilung an die Firma gegeben. Die schuldbefreiende Zahlung des Auftraggebers des Kunden kann ab diesem Zeitpunkt nur an die Firma geleistet werden. Im Falle der Pfändung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch Gläubiger des Kunden hat dieser die Firma sofort zu verständigen und für alle der Firma entstehenden Kosten für die Freilassung dieser Waren von Rechten Dritter aufzukommen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder im Falle des Zahlungsverzuges über mehr als 30 Tage seit Fälligkeit ist die Firma berechtigt, die unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehende Waren beim Kunden abzuholen und unter analoger Anwendung der Bestimmungen über die Warenrückgabe zu verwerten. Nimmt die Firma aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Waren zurück, so haftet der Käufer für jeden Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf dieser Waren ergibt, auch hat er die Kosten des Rück- und Weitertransportes zu ersetzen.
9) Retourware und deren Vergütung
Auf Grund von Kundenbestellungen zuviel gelieferte Ware wird nur nach Rücksprache und nur dann zurückgenommen, wenn die Ware unbeschädigt und original verpackt auf Paletten zur Abholung bereit gestellt ist. Vom Kunden zurückgebrachte Ware, welche nicht originalverpackt in ganzen Paletten ist, wird von der Firma nicht übernommen. In jedem Fall hat der Kunde einen übernahmefähigen Beleg (Lieferschein), wo Produkt und Menge festgehalten sind, beim Retournieren mitzubringen. Vom Versand der Firma unbeanstandete Retourware wird dem ursprünglichen Preis ab Werk unter Abzug der Manipulationsgebühr von 20 % gutgeschrieben.
10) Gewährleistung
Die Firma haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und den bestehenden Normen. Darüber hinaus gehende Gewährleistungsansprüche können nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Zusage der Firma vom Kunden erhoben werden. Die Ware ist bei Übernahme vom Kunden oder dessen Beauftragten nach Menge und Beschaffenheit mittels optischer Kontrolle zu überprüfen und zu zählen. Durch solche Kontrolle beanstandete Ware darf nicht eingebaut werden und muß spätestens innerhalb von drei Tagen der Firma bekanntgegeben werden. Erfolgte der Transport mit Kranfahrzeug und wurde der Auftrag frei Baustelle bzw. Lager abgeladen abgeschlossen, so gilt
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die Übergabe der Ware nach der Abladung als erfolgt. Für Bruchbeschädigungen, welche durch schlechte Zufahrt und beim Abladen bzw. Manipulieren des Abladegerätes auf der Baustelle entstehen haftet die Firma nicht. Bei begründeter und rechtzeitig eingebrachter Mängelrüge übernimmt die Lieferfirma die Verpflichtung zum Ersatz jener Stücke, die nachweisbar durch mangelhaftes Abladen oder durch Transportbeschädigung auf dem LKW unbrauchbar geworden sind, oder die Firma erteilt Gutschrift unter Abstandnahme von einer Ersatzlieferung. Bei verschiedenen Produktgruppen gelten im Falle der Bemängelung jene Produktmerkmale, die von der Firma durch Beischluß zum Angebot oder zur Auftragsbestätigung in Form von Verlegevorschriften, Merkblättern, Technischen Hinweisen usw. mitgeteilt wurden.
11) Produkthaftung 1. Sämtliche Rechte und Pflichten, die unsere Kunden im nachfolgenden übernehmen, gelten solange, als der Firma gegenüber Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen die Produkthaftung regelnden Vorschriften im Zusammenhang mit der Inverkehrsetzung, der Weiter- lieferung oder Weiterveräußerung von Produkten geltend gemacht werden können.
2. Eine Haftung für Sachschäden eines Unternehmens ist gemäß § 9 Produkthaftungsgesetz und auch nach anderen die Produkthaftung regelnden Vorschriften, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Werden unsere Produkte seitens des Kunden zum Zwecke der Weiterveräußerung, Weiterlieferung oder zur sonstigen Weitergabe an Dritte erworben, so verpflichtet sich der Kunde den Haftungausschluß zu unseren Gunsten nachweislich auf die jeweiligen Abnehmer vertraglich zu überbinden und diese in gleicher Weise zur Weiterüberbindung des Haftausschlusses zu unseren Gunsten in der gesamten Kette der Abnehmer und insbesondere auch der Benützer des Produktes vertraglich zu verpflichten.
4. Ansprüche Dritter aus dem Produkthaftungsgesetz sind im Innenverhältnis stets vom Kunden zu tragen. Im Falle der Kunde aus dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen wird, sind Regreßansprüche gegen die Firma ausgeschlossen. Umgekehrt hält uns der Kunde dann schad- und klaglos, wenn wir wegen Fehler an Produkten in Anspruch genommen werden, die er in Verkehr gesetzt hat.
5. Der Kunde ist verpflichtet, für den Fall, daß er unsere Produkte in Verkehr bringt, sicherzustellen, daß der Vorgang der Weiterveräußerung, Weiterlieferung oder der sonstigen Weitergabe nachweislich festgestellt werden kann, wobei insbesondere Name und Adresse des Erwerbers, das Produkt und das Datum aufzuzeichnen sind. Weiteres verpflichtet sich der Kunde, seine Mitarbeiter über die Informationen und Instruktionen, die wir mit unseren Produkten mitliefern, sowie über die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen laufend und nachweislich zu informieren. Auch die Beratung der Kunden des Auftraggebers hat im Sinne dieser Vorschriften und Informationen zu geschehen.
6. Unsere Produkte dürfen vom Kunden nur in einwandfreiem Zustand und ausschließlich entsprechend unseren, den gesetzlichen bzw. den behördlichen Vorschriften, Anordnungen und Zulassungsbedingungen in den Verkehr gebracht bzw. weitergeliefert und eingebaut werden. Im Falle der Weitergabe unserer Produkte ist die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über die Befugnis zur Vornahme eines Einbaues oder einer sonstigen Be- und Verarbeitung, der von uns gelieferten Produkte nachweislich zu überbinden. Verlegeanleitungen, Angaben über den Verwendungs- und Einsatzbereich und sonstige Produktinformationen sind seitens des Auftraggebers dem Kunden mit dem Produkt mitzuliefern.
7. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter, insbesondere das im Verkauf tätige Personal, über unsere Produktinformationen und die gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften, Anordnungen und Zulassbedingungen zu informieren. Das Verkaufspersonal seinerseits ist verpflichtet, den Käufer unserer Produkte nur gemäß diesen Informationen, Instruktionen und Vorschriften zu beraten.
8. Der Kunde ist weiters verpflichtet, jene Unterlagen und Nachweise, die zur Beurteilung und Abwehr von Produkthaftungsansprüchen erforderlich sind, vom Zeitpunkt des in Verkehrbringens bzw. bei Weiterlieferung des Produktes mindestens zehn Jahre hindurch aufzubewahren und sie uns auf Verlangen herauszugeben. Dazu gehört insbesondere der Nachweis der Überbindung des Haftungsausschlusses über die ganze Vertriebskette, die Urkunden gemäß Punkt 11.5 und dem Nachweis im Sinne der Punkte 6 und 7 diese Abschnittes.
9. Der Kunde hat, wenn er seinerseits zur Weiterveräußerung, Weiterlieferung oder zur sonstigen Weitergabe an Dritte erwirbt, die Verpflichtung, uns über alle ihm bekannt gewordenen Fehler unserer Produkte und Produktinformationen unverzüglich zu informieren. Wir weisen darauf hin, daß wir für Produkte oder Produktinformationen, die der Kunde in Verkehr setzt, keine Haftung übernehmen. Wenn diese als fehlerhaft erkannt werden können, sind daraus entstehende Schäden ausschließlich vom Kunden zu tragen.
10. Es obliegt dem Kunden den Stand der Technik hinsichtlich der Eigenschaften unserer Produkte, insbesondere was die Sicherheit derselben anbelangt, selbständig zu verfolgen. Sollte dabei der Verdacht eines Widerspruchs zu unseren Produktinformationen, Verlege- und Versetzanleitungen, Anwendungsmöglichkeiten usw. erkennbar sein, hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren und die Auslieferung von Produkten, die diesem geänderten Stand der Technik im Hinblick auf die Sicherheit der Produkte nicht mehr entsprechen, sofort zu unterlassen.
11. Für Schäden, hinsichtlich derer sich der Kunde Versicherungsschutz beschaffen kann, gewähren wir keinesfalls Deckung.
12) Stornieren des Auftrags Bei vollem oder auch nur teilweisem Rücktritt des Bestellers vom abgeschlossenen Vertrag gilt eine Stornogebühr von 20 Prozent als vereinbart.
13) Erfüllungsort
Ungeachtet des vereinbarten Abladeortes wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag „Leopoldsdorf“ vereinbart. Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind unter Ausschluss aller Gerichtsstände vor dem sachlich hierfür in Betracht kommenden Gericht in Korneuburg auszutragen, sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
14) Geltung der AGB für Verbraucher gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz
1. Punkt 3 gilt mit dem Zusatz, daß die Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen ab Erteilung des Auftrages erfolgt. Ist keine bestimmte Lieferfrist vereinbart, kommt der Vertrag auch ohne Auftragsbestätigung zustande, wenn die Lieferung innerhalb der oben angeführten Frist von 14 Tagen erfolgt.
2. Über die Regelung des Absatzes 4 hinaus kann der Verbraucher bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag aus den in § 3 Absatz 1 und 2 Konsumentenschutzgesetz genannten Gründen erklären, wobei die Frist frühestens mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages zu laufen beginnt. Ein Rücktritt ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn: a) das Geschäft in den für geschäftliche Zwecke dauernd benützten Firmenräumlichkeiten oder b) auf Ständen bei Messen oder Märkten abgeschlossen wurde, c) der Verbraucher selbst die Geschäftsverbindung angebahnt hat und d) dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.
3. Punkt 13 gilt nicht, wenn der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat oder im Inland beschäftigt ist . Der Gerichtsstand richtet sich dann nach dem Sprengel des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder des Ortes der Beschäftigung des Verbrauchers.