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HERZLICH WILLKOMMEN !
DACHGESCHOSSAUSBAU /
ZUBAUaus Sicht der Erdbebenstandfestigkeit
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ÜBERSICHT
Erdbebennorm Ö-Norm B 4015 Erdbeben im Wiener Raum Arbeitskreis Statik – Merkblatt
- Dachgeschosseinbau- Dachgeschossausbau – leicht- Dachgeschossausbau – schwer
Eurocode 8
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EINLEITUNG
• Neue wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich seismischer Belastungen
• Auswirkung auf Normen, Gesetzgebung und Politik
• Änderung der Rahmenbedingung für den Dachgeschossausbau am Gründerzeithaus
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ERDBEBEN – Ö-NORM B 4015
B 4015 – Neuauflage am 2002-06-01
• Regelt die Belastung von Gebäuden im Erdbebenfall
• Neue GefährdungskartenErdbebenbezogene Standortbeurteilung
• Teilweise Berücksichtigung von Bestimmungen des EUROCODE 8
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ERDBEBENZONEN
• Erdbebengefährdungskarte als Basis für eine erdbebenbezogene Standortbeurteilung
• Einteilung in 5 Gefährdungszonen (Zone 0 bis Zone 4)• In Wien Zonen 2 und 3 – mäßiges Gefährdungspotential
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BEISPIEL Erdbeben von Schwadorf (8.Oktober 1927)
• Intensität 8 nach EMS-98 (Magnitude 5,2 nach Richter)
• Sämtliche Häuser beschädigt• mehrere Gebäude wie Schule,
Pfarrhof und Gendarmerie irreparabel beschädigt
• Im statistischen Mittel treten Beben dieser Stärke in Österreich alle 50 Jahre auf
• Ähnlich starkes Beben in Seebenstein (NÖ) am 16.04.1972
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ARBEITSKREIS STATIK
• Lt. Wiener Bauordnung müssen Gebäude grundsätzlich dem Stand der Technik entsprechen
• Für die seismische Belastung von Gebäuden ist die Ö-Norm B 4015 anzuwenden
• Erhebliche Auswirkungen auf den DG-Ausbau in der bisher gängigen Praxis
Bildung des Arbeitskreises Statik mit den Zielen:
• Festlegung einer praxisbezogenen Auslegung der Ö-Norm B 4015
• Berücksichtigung aktueller Schadensfälle aufgrund massiver Aufstockungen
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ARBEITSKREIS STATIK - Zusammensetzung
• MD-BD – Magistratsdirektion Baudirektion• Wirtschaftskammer Wien• Ingenieur- und Architektenkammer• Hauptverband der SV• TU-Wien• MA-37• MA-39
Bestehend aus Vertretern von:
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ARBEITSKREIS STATIK – MERKBLATT
Ergebnis des Merkblattes vom 05.04.2006:Trotz DG-Ausbau darf ein Gebäude im Erdbebenfall nicht früher versagen als ohne DG-Ausbau
Unterscheidung von:• Dachgeschoßeinbau• DG-Ausbau - leicht• DG Ausbau - schwer
Die Ergebnisse des Merkblattes sind aufgrund der Neuauflage der Ö-Norm B4015 vom 01.02.2007 nur mehr bedingt gültig (d.h. nur mehr für DG-Einbau)
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DACHGESCHOSSEINBAUTEN
• Einbau von Wohnungen in das Dachgeschoß; eine Ebene im bestehenden Umriß
• maximal 300 kg/m2 zusätzliche Belastung• kein Ingenieurbefund erforderlich• Statischer Nachweis der obersten Decke und für
veränderte Dachkonstruktion
§ 60 Abs.1; lit.a der Wiener Bauordnung:„Der Einbau von Wohnungen oder Teilen davon in das Dachgeschoß gilt nicht als Umbau“
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BEISPIEL DACHGESCHOSSEINBAUTEN
1070 Wien, Kirchengasse 28
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BEISPIEL DACHGESCHOSSEINBAUTEN
1070 Wien, Kirchengasse 28 - 1 Dachgeschoßwohnungen- 3 Maisonetten- ca. 300 m² Nutzfläche im DG
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DG – AUSBAU LEICHT
Lasterhöhung „leicht“ bei Gründerzeithäusern• Zusätzlich seismisch beanspruchte Masse des DG-
Ausbaus darf höchstens 720 kg/m2 betragen• Lastbilanz möglich (Gegenrechnung mit abgetragenen
Pflaster, Dachdeckung etc.)• Ingenieurbefund erforderlich• Diverse statische Nachweise für Altbestand und Neubau
hinsichtlich der Ableitung der Kräfte in den Untergrund, der Decke, der Bestandskonstruktion etc.
• Maximal 1 ½ Geschoße
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BEISPIEL DG-AUSBAU LEICHT
1100 Wien, Van-der-Nüll-Gasse 98
• 4 Dachgeschoßwohnungen• ca. 400 m² Nutzfläche im DG
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BEISPIEL DG-AUSBAU LEICHT
1100 Wien, Van-der-Nüll-Gasse 98
• Mauerwerksverfestigung• Ausmauern von Nischen zur Aussteifung
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BEISPIEL DG-AUSBAU LEICHT
1100 Wien, Van-der-Nüll-Gasse 28
Holzkonstruktion verstärkt durch Stahlrahmen
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DG – AUSBAU SCHWER bzw. ZUBAU
Lasterhöhung „schwer“ - Aufstockung
• Über DG Ausbau „leicht“ hinausgehend• Ingenieurbefund erforderlich• Nachweis für Altbestand und Neubau• In den meisten Fällen sind umfangreiche statische
Maßnahmen erforderlich
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BEISPIEL DG-AUSBAU SCHWER
1140 Wien, Breitenseer Straße 3
• 8 Wohnungen im Zubau• ca. 550 m² Nutzfläche im Zubau
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BEISPIEL DG-AUSBAU SCHWER
1140 Wien, Breitenseer Straße 3
• Einbau von Stahlträgern• Verstärken des Mauerwerks mit Stahlbetonpfeilern
massive statische Eingriffe zur Lastabtragung und Aussteifung
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EUROCODE 8
Inkrafttreten der Ö-Norm EN 1998-1 am 1. Januar 2009- ersetzt die Ö-Norm B 4015- entspricht dem Eurocode 8
Regelung der Auslegung von Gebäuden gegen Erdbeben
• Teile des Eurocodes sind in der Neuauflage der B4015 vom 01.02.2007 bereits berücksichtigt
• Erleichterungen sind grundsätzlich nur mehr für den Dachgeschoßeinbau vorgesehen
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EUROCODE 8
• DG-Einbauten sollten aus heutiger Sicht weiterhin möglich sein
• Im Falle des DG-Ausbaus bzw. Zubaus ist das gesamte Gebäude in statischer Hinsicht als Neubau zu betrachten
• Entsprechend dem Eurocode 8 : Mörteldruckfestigkeit Mindestanforderung von 5,0 kN/mm²• Auswirkungen auf die dzt. geübte Praxis des DG-Ausbaues
sind zu erwarten
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LÖSUNGSANSÄTZE
• Versuch, Erleichterungen im Eurocode 8 für Sanierungsfälle zu schaffen (reduzierte Anforderung an die Mörteldruckfestigkeit)
• Erdbebenseminar am 06.09.2007 (Veranstalter ÖIAV)– Ertüchtigung des Mauerwerks – innovative Ansätze– Neue Rechenansätze für Bestandsmauerwerk– Betrachtung Baugrundsituation
• Danach Prüfung, ob in Bauordnung für Wien Erleichterungen für DG-Ausbauten verantwortet werden können