Jugendschutz bei Jugendschutz bei VeranstaltungenVeranstaltungen
Günther VierlGünther Vierl
Erster PolizeihauptkommissarErster Polizeihauptkommissar
Polizeiinspektion NabburgPolizeiinspektion Nabburg
11.04.2311.04.23 EPHK Vierl, PI NabburgEPHK Vierl, PI Nabburg
Das Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)(JuSchG)
Kinder Kinder
unter unter 14 14 JahrenJahren
JugendlicheJugendlicheunterunter
16 16 JahrenJahren
unterunter
18 18 JahrenJahren
Aufenthalt in GaststättenAufenthalt in Gaststättenausgenommen ausgenommen in Begleitungin Begleitung
ausgenommen ausgenommen in Begleitungin Begleitung bis bis
24 Uhr24 Uhr
Aufenthalt in Nachtbars etc.Aufenthalt in Nachtbars etc.
Anwesenheit bei öffentlichen Anwesenheit bei öffentlichen TanzveranstaltungenTanzveranstaltungen
ausgenommen ausgenommen in Begleitungin Begleitung
ausgenommen ausgenommen in Begleitungin Begleitung bis bis
24 Uhr24 Uhr
Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranst. Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranst. von anerk. Trägern der Jugendhilfevon anerk. Trägern der Jugendhilfe
bis bis
22 Uhr22 Uhr
bis bis
24 Uhr24 Uhr
bis bis
24 Uhr24 Uhr
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Das Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)(JuSchG)
Kinder Kinder
unter unter 14 14 JahrenJahren
JugendlicheJugendlicheunterunter
16 16 JahrenJahren
unterunter
18 18 JahrenJahren
Anwesenheit in öffentlichenAnwesenheit in öffentlichen
SpielhallenSpielhallen
Aufenthalt bei jugendgefährdenden Aufenthalt bei jugendgefährdenden Veranstaltungen / BetriebenVeranstaltungen / Betrieben
Aufenthalt an jugendgefährdenden OrtenAufenthalt an jugendgefährdenden Orten
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Das Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)(JuSchG)
Kinder Kinder
unter unter 14 14 JahrenJahren
JugendlicheJugendlicheunterunter
16 16 JahrenJahren
unterunter
18 18 JahrenJahren
Abgabe / Verzehr von Branntwein, Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln (auch Alcopops)Lebensmitteln (auch Alcopops)
Abgabe / Verzehr anderer alkoholischerAbgabe / Verzehr anderer alkoholischer
Getränke (z. B. Wein, Bier)Getränke (z. B. Wein, Bier)
erlaubt, wenn erlaubt, wenn in Begleitung in Begleitung der Elternder Eltern
Abgabe / Konsum von TabakwarenAbgabe / Konsum von Tabakwaren
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Vollzugshinweise zum Vollzugshinweise zum JugendschutzgesetzJugendschutzgesetz
Der VeranstalterDer Veranstalter muss muss durch geeignete durch geeignete organisatorische Maßnahmen die organisatorische Maßnahmen die
Einhaltung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen Jugendschutzbestimmungen
sicherstellen.sicherstellen.
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VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen
Verantwortlichkeiten festlegen (schriftlich)Verantwortlichkeiten festlegen (schriftlich) Benennung eines (volljährigen) Benennung eines (volljährigen)
HauptverantwortlichenHauptverantwortlichen Benennung eines JugendschutzbeauftragenBenennung eines Jugendschutzbeauftragen Klärung des Versicherungsschutzes für die Klärung des Versicherungsschutzes für die
VeranstaltungVeranstaltung
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VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen
Genehmigungen einholen / Anzeigepflichten Genehmigungen einholen / Anzeigepflichten erfüllen erfüllen
( z. B. Gaststättenerlaubnis, Anmeldung der ( z. B. Gaststättenerlaubnis, Anmeldung der Veranstaltung, verkehrsrechtliche Erlaubnisse)Veranstaltung, verkehrsrechtliche Erlaubnisse)
sonstige Bestimmungen (z. B. GEMA) sonstige Bestimmungen (z. B. GEMA) beachten beachten
Kontaktaufnahme mit Polizei / Erreichbarkeit Kontaktaufnahme mit Polizei / Erreichbarkeit des Verantwortlichen bekannt geben des Verantwortlichen bekannt geben
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VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen
Sorgfältige Auswahl von Sorgfältige Auswahl von geeignetemgeeignetem und und ausreichendemausreichendem Personal Personal Welche Aufgaben fallen an?Welche Aufgaben fallen an?
(Einlasskontrollen, Sicherheitsdienst, Ausschank, (Einlasskontrollen, Sicherheitsdienst, Ausschank, Bar usw.)Bar usw.)
Wer macht was?Wer macht was?
(An Schlüsselpositionen nur absolut zuverlässiges (An Schlüsselpositionen nur absolut zuverlässiges Personal verwenden, z.B. Bar, Eingangskontrolle)Personal verwenden, z.B. Bar, Eingangskontrolle)
Schulung / Einweisung des PersonalsSchulung / Einweisung des Personals
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VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen
Überlegungen zum SicherheitsdienstÜberlegungen zum Sicherheitsdienst selbst oder durch professionelles Unternehmenselbst oder durch professionelles Unternehmen ausreichende Anzahl von Ordnern ausreichende Anzahl von Ordnern
(mindestens 1 Ordner pro 50 Besucher)(mindestens 1 Ordner pro 50 Besucher) nur nur geeignete Personengeeignete Personen einsetzen einsetzen deutliche Kennzeichnung der Ordnerdeutliche Kennzeichnung der Ordner volljährigvolljährig nüchternnüchtern
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VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen
Einzäunung / Abgrenzung des Einzäunung / Abgrenzung des VeranstaltungsgeländesVeranstaltungsgeländes
Zugangsschleuse einrichtenZugangsschleuse einrichten Kenntlichmachung der Altersgruppen Kenntlichmachung der Altersgruppen
(Armbänder, farbige Stempel)(Armbänder, farbige Stempel) Altersbeschränkung im Eingangsbereich Altersbeschränkung im Eingangsbereich
deutlich sichtbar anbringendeutlich sichtbar anbringen Hinweis auf Verbot mitgebrachter GetränkeHinweis auf Verbot mitgebrachter Getränke Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar
aushängenaushängen
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WerbungWerbung
Veranstalter angebenVeranstalter angeben Beginn Beginn undund Ende anführen Ende anführen angesprochene Altersgruppen klar angesprochene Altersgruppen klar
benennen benennen
(z. B. Kein Zutritt für Jugendliche unter (z. B. Kein Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren!)16 Jahren!)
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Durchführung Durchführung der Veranstaltungder Veranstaltung
Einlasskontrollen Einlasskontrollen konsequentkonsequent durchführen durchführen Altersgruppen deutlich kennzeichnenAltersgruppen deutlich kennzeichnen Ausweiskontrolle/-verwahrungAusweiskontrolle/-verwahrung ErziehungsbeauftragteErziehungsbeauftragte Personen muss in Personen muss in
Autoritätsverhältnis stehen (evtl. Rückruf bei Autoritätsverhältnis stehen (evtl. Rückruf bei Eltern)Eltern)
Offensichtlich Betrunkene nicht einlassenOffensichtlich Betrunkene nicht einlassen Kontrolle auf mitgebrachte Gegenstände Kontrolle auf mitgebrachte Gegenstände
/Getränke (Hausrecht)/Getränke (Hausrecht)
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Durchführung Durchführung der Veranstaltungder Veranstaltung
Alkohohlausschank (vor allem in der Bar) Alkohohlausschank (vor allem in der Bar) ständig überwachenständig überwachen
Weitergabe von Alkohol verhindern Weitergabe von Alkohol verhindern (Ordner)(Ordner)
Keine Abgabe von Alkohol an erkennbar Keine Abgabe von Alkohol an erkennbar BetrunkeneBetrunkene
Außenkontrollen durchführen (Ordner)Außenkontrollen durchführen (Ordner)
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Durchführung Durchführung der Veranstaltungder Veranstaltung
rechtzeitige Durchsagen für Jugendliche unter rechtzeitige Durchsagen für Jugendliche unter 18 (Zeitgrenze 24.00 Uhr)18 (Zeitgrenze 24.00 Uhr)
Anwesenheitskontrollen Anwesenheitskontrollen „„Alkoholfreies“ PersonalAlkoholfreies“ Personal Bei sich anbahnenden Schwierigkeiten Bei sich anbahnenden Schwierigkeiten
rechtzeitigrechtzeitig die Polizei verständigen die Polizei verständigen Ständige Erreichbarkeit des Ständige Erreichbarkeit des
Verantwortlichen gewährleistenVerantwortlichen gewährleisten
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Weitere Auflagen Weitere Auflagen bzw. Anregungen bzw. Anregungen
KeineKeine Trinkanimationen durchführen, Trinkanimationen durchführen,z. B. Flatrate-Party, Kübelsaufen, Trinkspiele, z. B. Flatrate-Party, Kübelsaufen, Trinkspiele, Happy hours, etc.Happy hours, etc.
Attraktives alkoholfreies Getränkeangebot zu Attraktives alkoholfreies Getränkeangebot zu akzeptablen Preisenakzeptablen Preisen
Alkoholfreie Getränke billiger als alkoholische Alkoholfreie Getränke billiger als alkoholische Getränke anbietenGetränke anbieten
Heimbringdienst anbietenHeimbringdienst anbieten Erfahrungen nachbesprechenErfahrungen nachbesprechen
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InformationsquellenInformationsquellen
JugendamtJugendamt Polizei (09433/2404-0)Polizei (09433/2404-0) Internet: Internet: www.polizei-beratung.de
(Jugendschutztrainer u. a.)(Jugendschutztrainer u. a.)
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Vielen DankfürIhre
Aufmerksamkeit