Jahreswechsel 2008/2009
Personalwirtschaft
Baustelle Jahreswechsel 2008/2009Was erwartet uns?
Gesundheitsreform
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG)
Neue Meldepflichten
Authentifizierung
Die Unfallversicherung
Bisher:
Daten zur Unfallversicherung
Berufsgenossenschaft
Gebündelt 1 x pro Jahr
Die Unfallversicherung
Daten zur Unfallversicherung
Berufsgenossenschaft
Krankenkassen
personenbezogen mit jeder Entgeltmeldung
Daten zur Unfallversicherung*
Lohnnachweis wie bisher 1 x pro Jahr
Rentenversicherungsträger
Verarbeitung & Prüfung
* inkl. kurzfristig Beschäftigte (Arbeitsverhältnis auf 2 Monate oder 50 Tage)
Neu ab Januar 2009:
Was ist zu beachten?
Ab Januar 2009: Personenbezogene Übermittlung folgender Daten an die Krankenkasse mit jeder Entgeltmeldung
Zuständige Berufsgenossenschaft
Ihre Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft
Strukturschlüssel oder Gefahrtarif
Stundenermittlungsverfahren
Wie können Sie uns unterstützen?
Veranlagungsbescheid für 2009 sofort nach Erhalt an uns weitergeben (Gefahrtarifstelle bzw. Strukturschlüssel sind darin enthalten)
Die Insolvenzgeldversicherung
Insolvenzgeldversicherung
Bisher:
Berufsgenossenschaft
Jährliche Übermittlung
Bundesagentur für Arbeit
Die Insolvenzgeldversicherung
Insolvenzgeldversicherung
Bisher: Neu ab Januar 2009:
Berufsgenossenschaft
Jährliche Übermittlung
Monatliche Übermittlung*
*mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Krankenkassen
Bundesagentur für Arbeit
Ab Januar 2009 zusammen mit der Lohn-Abrechnung zu ermitteln
Erstmals Berücksichtigung der Insolvenzgeldumlage für den Schätzbeitragsnachweis Januar 2009 auf Basis der Dezember-Abrechnung 2008
Dokumentation im Lohnjournal
Achtung!
Monatliche Abführung der Insolvenzgeldumlage
d.h. Berücksichtigung und Planung der notwendigen finanziellen Mittel jetzt monatlich und nicht mehr jährlich
Was ist zu beachten?
Gesundheitsreform – Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?
Gesundheitsfonds
Beitragszahler/-innenStaat Arbeitgeber/-innen
Gesetzliche Krankenkassen
Versicherte
Bundeszuschuss Einheitlicher prozentualer Beitrag
Einheitlicher prozentualer Beitrag
Einheitlicher Betrag für alle Versicherten
Möglichkeit eines
ZusatzbeitragesRückerstattung
Der Gesundheitsfonds – Fakten im Überblick
Einheitlicher KK-Beitragssatz von 15,5%
Erhöhter Beitragssatz entfällt zum 01.01.2009 (automatische Umstellung der Betroffenen Arbeitnehmer)
Erhebung Zusatzbeitrag durch Kassen möglich
Beiträge, die noch das Jahr 2008 betreffen, werden noch nach alter Berechnung den Krankenkassen zugeschrieben (sogenannter Vorjahresbeitragsnachweis)
Was ist zu beachten?
Alle anfallenden Umstellungen und Meldungen werden durch uns für Sie automatisch vorgenommen!
Die Sofortmeldung - NEU
Gilt ab Januar 2009 in 9 Branchen:
Baugewerbe
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Speditionsgewerbe
Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
Schaustellergewerbe
Gebäudereinigungsgewerbe
Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
Die Sofortmeldung - NEU
Verfahren:
Meldung des Arbeitnehmers muss durch den Arbeitgeber
vor dem Tag des Beschäftigungsbeginns
an die erfolgen.
Wichtig: Eine fehlende oder verspätete Meldung führt zum Verdachtsmoment der Schwarzarbeit!
Was ist zu beachten?
Aktive und rechtzeitige Sofortmeldung für neue Mitarbeiter
Ab Januar 2009 benötigte Daten für jede Sofortmeldung:
Tag der Beschäftigungsaufnahme
Familien- und Vorname
Versicherungsnummer oder Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift
Betriebsnummer des Arbeitgebers
Es ist mit uns abzustimmen, wie der Ablauf bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern erfolgen soll
Meldung an Berufsständische Versorgungswerke
Arbeitgeber:
Beitragsnachweise Mitgliedsnummer des
Arbeitnehmers 13 Stellen
Versorgungswerk
Bisher:
Freiwillige Übermittlung der monatlichen Meldung auf Papier an das entsprechende Versorgungswerk.
Versorgungswerk
Versorgungswerk
Meldung an Berufsständische Versorgungswerke
Arbeitgeber:
Beitragsnachweise Kopie DEÜV-Meldung Mitgliedsnummer des
Arbeitnehmer NEU 17 Stellen
Versorgungswerk
01/09
Neu:
Ab Januar 2009 gesetzliche Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung der Beitragsnachweise.
Was ist zu beachten?
Ende November 2008: Erhalt des Versorgungswerksbescheides mit neuer 17-stelliger Mitgliedsummer:
Die neuen Mitgliedsnummern bitte sofort nach Erhalt an uns weitergeben!
Ab Januar 2009: Übermittlung der Daten wie gewohnt
13-stellige Mitgliedsnummer 3-stellige Versorgungswerknummer 1 Prüfziffer
Authentifizierung
Ab Januar 2009: Datenübermittler (Arbeitgeber oder in seinem Auftrag ein Dritter) muss sich bei der Steuerdaten-Übermittlung authentifizieren:
Nutzer des DATEV-Rechenzentrums sind auf der sicheren Seite:
Rechenzentrum
Automatische authentifizierte Übermittlung durch die DATEV- Sicherheitsmechanismen
Kanzlei/ Mandant Finanzbehörde
Authentifizierung
Nutzen Sie nicht das DATEV-Rechenzentrum, müssen Sie folgenden Prozess vor der authentifizierten Datenübermittlung beachten:
Registrierung im ELSTEROnline-Portal mit
Angabe der Steuernummer und
Email-Adresse
ELSTER- Clearingstelle
Aktivierungscode per Post an die zur
Steuernummer hinterlegte Anschrift
Aktivierungs-ID per Mail
Aktivierung und Download der persönlichen
Signatur
Datenübermittlung mit persönlicher
Signatur
Speicherung der Signatur auf
Datenträger
„Der Wille öffnet die Türen zum Erfolg. Stoßen wir die Türen auf! Machen wir uns an die Arbeit.“
Louis Pasteur (1822-95), frz. Chemiker u. Bakteriologe