September 2013Heft 9, Jahrgang 20
Gebäude und Anlagenbesser planen, bauen, bewirtschaften
ISSN: 0947-0026 11,– SFr. 18,– B 13382 F
DerFacility
ManagerGebäudereinigungNeuer Tariflohn • Marktentwicklung • Reiniger-Ranking • Ergebnisorientierte Reinigung • Ergonomie für Reinigungskräfte 12
Lebenszyklus-kosten-Berechnung
8
Smart Grid42
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www.facility-m
anager.de
Immer auf d
em
Laufenden
Contracting40
Fachsympo-sium CAFM
34
MARKT
5 DATENBANK+MARKTÜBERSICHT Unschlagbares Doppel
6 LÜNENDONK-LISTE INDUSTRIELLE INSTANDHALTUNG Wachstumsdelle im Industrieservice
7 NEU BEI „DER FACILITY MANAGER“ Facebook, Feed, Twitter
STRATEGIE
8 LEBENSZYKLUSKOSTEN-BERECHNUNG Mathematik mit Unschärfen
T ITEL – GEBÄUDEREINIGUNG
12 GEBÄUDEREINIGER-TARIF Sauberkeit hat ihren Preis
14 MARKT FÜR REINIGUNGSDIENSTLEISTUNGEN Saubere Entwicklung
16 ÜBERSICHT Gebäudereiniger-Ranking
22 ERGEBNISORIENTIERTE REINIGUNG Das Auge putzt mit
28 ERGONOMIE FÜR REINIGUNGSKRÄFTE Ohne Hauruck
RECHT 30 WERK- ODER DIENSTVERTRAG? Der „Winterdienstvertrag“
I T 34 FACHSYMPOSIUM CAFM 2 Fehlerfreie Einführung von CAFM-Systemen
34 CAFM-FACHSYMPOSIUM Nachgefragt bei den Referenten
TECHNIK 38 FRAPORT Schließanlagen-Verwaltung unter SAP
39 RAPHAELSHAUS DORMAGEN Elektronisch-mechanische Sicherheit
40 CONTRACTING IM WANDEL Effizienzpartner mit Baukastenangeboten
42 VON VERBRAUCHSERFASSUNG BIS SMART GRID Der lange Weg zum Energiemanagement
46 DIN EN 50001 & CO. Genormtes Energiemanagement
MESSEN & SEMINARE
54 FACHSYMPOSIUM Ausgezeichnetes FM
56 FM-ANWENDERPREIS 2014 Startschuss für den neuen Wettbewerb
57 BUSINESS-FRÜHSTÜCK AM 9. OKTOBER BeraterDialog Facility Management zum Mindestlohn
58 FACHSYMPOSIUM INDUSTRIEBODEN Betreiber-Know-how für Industrieböden
Editorial 3Branchenticker 7Immobilien-buch.com 34Produkte 50Downloadkasten 51Job & Karriere 52Veranstaltungskalender 59Branchenführer 60-65Impressum 65Vorschau 66Zu guter Letzt 66
4 September 2013 www.facility-manager.de
8 12 46
Titelbild: Frankfurt/M., MyZeil EinkaufszentrumJürgen Forbach, Frankfurt am Main
Seit über zehn Jahren liefert die „Markt-übersicht der Facility Services Anbieter“,
die die Fachzeitschrift „Der Facility Manager“ zusammen mit dem Beratungsunternehmen VALTEQ erstellt, Auftraggebern und Beratern detaillierte Informationen zu den auf dem deutschen Markt agierenden Facility Services Anbietern. Bisher war dieses Standardwerk nur als Printfassung erhältlich. Mit der aktuel-len Ausgabe sind ausgewählte Informationen nun auch im Internet unter www.facility-manager.de/marktuebersicht/facility-services-anbieter frei abrufbar.
Zielgerichtete Selektion
Gegenüber der Printfassung bietet die Datenbank den Vorteil, dass die Nutzer das Anbieterfeld anhand vordefinierter Kriterien selektieren können. Die Grundansicht listet alle 31 enthaltenen Anbieter. Die Auswahl-menüs „Leistungsspektrum“, „Umsatz“, „angebotene Vertragsmodelle“, „Qualitäts-sicherung nach“ und „regionaler Präsenz“ filtern diejenigen heraus, die die entsprechen-den Kriterien erfüllen. Die detaillierten Daten der jeweiligen Anbieter finden sich in den hinterlegten PDFs.
MARKT
www.facility-manager.de September 2013
Ergänzend zur Datenbank enthält die Printfassung eine übergreifende Analyse der Daten sämtlicher Teilnehmer, die ein Abbild der Marktentwicklung für Facility Services in Deutschland ergibt. Datenbank und Print-fassung bilden somit ein unschlagbares Doppel an wertvollen Informationen über die Branche.
Martin Gräber n
PS: Facility Services Anbieter, die in der Datenbank gelistet werden wollen, wenden sich bitte an Helmut Junginger, [email protected], Tel. 08233/381-126, oder Birgit Voss, [email protected], Tel. 08233/381-125. Die Aufnahme ist auch unterjährig möglich.
DATENBANK+MARKTÜBERSICHT
Unschlagbares DoppelDie „Marktübersicht der Facility Services Anbieter“ von „Der Facility
Manager“ und VALTEQ steht in diesem Jahr erstmals auch als frei
zugängliche Datenbank zur Verfügung.
Die Printfassung der „Marktüber sicht Facility Ser vices Anbieter“ ist unter www.facility- manager.de/markt-uebersicht/facility-services-anbieter 2013 erhältlich. Sie liefert zusätzlich zur Datenbank eine Analyse des Gesamtmarktes.
Die Datenbank der Facility Services Anbieter steht allen Usern unter www.facility-manager.de/marktuebersicht/facility-services-anbieter frei zugänglich zur Verfügung. Auswahlkriterien helfen Auftraggebern bei der Selektion des für sie infrage kommenden Anbieterfeldes.
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Wer es sauber haben will, muss dafür zahlen, und zwar ab Januar 2014 mindestens 9,31 Euro in West- und 7,96 Euro
in Ostdeutschland an diejenigen, die fürs Saubermachen zustän-dig sind: die Reinigungskräfte. Für sie gilt dann der neue, nach zähem Ringen am 20. Juni zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks ausgehandelte Tarifvertrag. Fünf Verhandlungsrunden waren dazu notwendig. „Es hat viel Kraft gekostet, diesen Kompromiss zu erzielen, und zeitweise standen die Verhandlungen Spitz auf Knopf. Letztlich ist es uns aber gelungen, ein Ergebnis zu erzielen, mit dem beide Seiten leben können“, sagte dazu Bärbel Feltrini, Verhandlungsführerin und Bundesvorstandsmitglied aufseiten der IG BAU.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks kommentierte den Abschluss mit dem für die Arbeitgeberseite übli-chen Gejammere, was sich in der offiziellen Erklärung wie folgt liest:
„Wir sind mit unserem Angebot an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit für unsere Betriebe gegangen, haben uns aber letztend-lich auf einen gerade noch akzeptablen Abschluss einigen können.“ Zwischen den Zeilen ist also zu erkennen, dass auch die Arbeitgeber mit dem neuen Tariflohn ganz gut leben können. Zum 1. Januar 2015 wird dieser in einer zweiten Stufe nochmals angehoben, dann auf 9,55 Euro West und 8,21 Ost. 2011 hatten sich die beiden Parteien bereits darauf verständigt, dass es ab 2019 keinen Unterschied mehr in der Bezahlung zwischen Ost und West geben wird.
Gültig für alle gewerblichen Reinigungskräfte
Der Tariflohn ist übrigens nicht nur für die Innungsbetriebe bin-dend, sondern für alle Unternehmen, die Reinigungskräfte beschäfti-gen. Dies schließt sogar ausländische Firmen ein, die in Deutschland Reinigungsleistungen erbringen. Grund dafür ist, dass die Gebäude-reinigung 2007 in das Entsendegesetz aufgenommen wurde. Das Entsendegesetz* schafft Chancengleichheit im Wettbewerb, da
12 September 2013 www.facility-manager.de
GEBÄUDEREINIGER-TARIF
Sauberkeit hat ihren PreisIn der Gebäudereinigung gilt ab dem 1. Januar 2014 ein neuer Tariflohn, der gleichzeitig den
Mindestlohn für alle Beschäftigten darstellt. Auch die Auftraggeber von Reinigungsfirmen stehen
in der rechtlichen Pflicht, darauf zu achten, dass dieser eingehalten wird.
T ITEL – GEBÄUDEREINIGUNG
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es festschreibt, dass alle Unternehmen in Deutschland, also auch Dienstleister mit Sitz im Ausland, Gebäudereinigungsleistungen nur unter den Vorgaben des von den Tarifvertragsparteien ausge-handelten Tarifvertrags erbringen dürfen. Alle gewerblich in der Gebäudereinigung Beschäftigten in Deutschland haben somit den Tariflohn zu erhalten, der den rechtlich bindenden Mindestlohn für diese Tätigkeit darstellt.
Ernst zu nehmendes Delikt
Wer zu wenig zahlt, begibt sich auf dünnes Eis. Das Unterlaufen des Mindestlohns ist nicht nur eine Schweinerei gegenüber den Beschäftigten, sondern auch ein Steuerdelikt, weil dadurch indirekt Lohnsteuer und Sozialabgaben hinterzogen werden. Und das sieht der Staat gar nicht gern. Unter Umständen bekommt nicht nur die Reinigungsfirma, bei der die Reinigungskräfte angestellt sind, ein Verfahren an den Hals, sondern auch der Auftraggeber, der sein Dienstleistungsunternehmen zu einem Dumpingpreis engagiert hat. Damit die Reinigungsfirma den Mindestlohn an ihre Beschäftigten zahlen kann, muss bei ihr natürlich deutlich mehr ankommen. Als aus - kömmlich gilt ein Stundenverrechnungssatz von nicht unter 15 Euro.
Bis zu 500.000 Euro Bußgeld für Auftraggeber
Wer als Auftraggeber das Unterlaufen des Mindestlohns bil-ligend in Kauf nimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeldverfahren. Im Entsendegesetz, Paragraf 23, heißt es dazu in Amtsdeutsch: „Ordnungswidrig handelt, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3, jeweils in Verbindung mit einem Tarifvertrag nach den §§ 4 bis 6, der nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt oder durch Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 1 erstreckt worden ist, eine dort genannte Arbeitsbedingung nicht gewährt oder einen Beitrag nicht leistet.“ Die Geldbuße kann in einem solchen Fall bis zu 500.000 Euro betragen. Gleiches gilt übrigens für einen Dienstleister, der meint, einen Teil der Leistungen an einen weniger seriösen Nachunternehmer weitergeben zu müssen.
Martin Gräber n
*Den Link zum kompletten Wortlaut des Entsendegesetzes finden Sie unter www.facility-manager.de/downloads
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Tariflohn in der Lohngruppe 1 (Innenreinigung)
West Prozent Ost Prozentab 1. Januar 2014
9,31 Euro + 3,44 % 7,96 Euro + 5,29 %
ab 1. Januar 2015
9,55 Euro + 2,58 % 8,21 Euro + 3,14 %
Quelle: IG BAU
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66 September 2013 www.facility-manager.de
ZU GUTER LETZT
Geschäfte mit dem Leibhaftigen„Projectplace sorgt für ein reibungsloses Wacken Open
Air“, lautet die Überschrift einer Pressemitteilung, die der Anbieter der gleichnamigen Online-Projektmanagementplattform am 11. Juli im Vorfeld des größten deutschen Metal-Festivals herausge-geben hat. Reibungslos!? – Das war wohl etwas voreilig, liebe Leute.
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T ITEL
Expo Real 2013
Auf der Expo Real, die in diesem Jahr vom 7. bis 9. Oktober in München stattfindet, trifft sich die internationale Immobilienszene zu ihrer
jährlichen Stammesversammlung. Wir berichten ausführlich über die Aussteller aus dem FM-Umfeld.
RECHT
Mustervertrag und LV Facility Services 3.0
Pünktlich zur Expo Real bringen die Branchenverbände GEFMA und RealFM die
neue Version des Mustervertrages und des Leistungsverzeichnisses Facility Services heraus. Diese erleichtern die Vertragsgestaltung zwi-schen Auftraggeber und Auftragnehmer.
PRAXIS
Komplettvergabe bei Vodafone
Der Telekommunikationsriese Voda fone gibt in Deutschland alle Facility-Services-
Leistungen in sämtlichen Objekten in die Hände eines einzigen Anbieters.
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AUSBILDUNG
Nachfrage und Angebot
Welche Anforderungen haben die Arbeitgeber an FM-Fachkräfte und wel-che Angebote halten die Hochschulen und privaten Weiterbildungsträger parat,
um ihnen einen entsprechend qualifizierten Bewerberkreis zuzuführen.
WORKPLACE
Akustik im Büro
Büroarbeit erfordert in der Regel ein hohes Maß an Konzentration, daher sind möglichst ruhige Arbeitsplätze gefragt. Was den Büroraum an sich betrifft, soll-te es immer ein planerisch abgestimmtes
Maßnahmenbündel sein, das die Raumakustik angenehm gestaltet.
Motörhead haben nur eine halbe Stunde gespielt, weil Lemmy schlapp gemacht hat. Hättet ihr mal eine schöne Funkschnittstelle zu Lemmys frisch eingepflanztem Defibrillator realisiert, die ihm im entscheiden-den Augenblick die nötigen Impulse gegeben hätte, wäre das nicht passiert. Bandmanager, Techniker, Behörden, Rettungsdienste und TV-Crews, zusammen über 100 Leute, wie ihr selbst sagt, habt ihr in euren Datenaustausch eingebunden. Und dann den Wichtigsten vergessen! Wie gibt’s denn sowas?
Außerdem, ihr wisst schon, dass ihr mit eurem Engagement für Wacken quasi direkt für den Leibhaftigen arbeitet. Habt ihr euch mal angesehen, was da abgeht? Diese Klamotten und dieser komische Gruß mit den abgespreizten Fingern (im Fachjargon „Pommesgabel“ genannt)? Das ist doch krank! Ihr wart hoffentlich gleich am Sonntag bei der Beichte. Nein? Uns auch egal. Dann kommt ihr halt in die Hölle. Doch wie sang schon der selige Bon: „Hell ain’t a place to be.“
Anzeigenschluss: 29. August 2013 Erscheinungstermin: 26. September 2013