1 Tafel Deutschland e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
2 Tafel-Akademie gGmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
3 Bundesfreiwilligendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
4 Bundesfreiwilligendienst bei den Tafeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
5 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
6 Pädagogische Begleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
6.1 Fachliche Anleitung & individuelle Betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
6.2 Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
7 Der Weg zum Bundesfreiwilligendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
7.1 Schritt 1: Anerkennung als BFD-Einsatzstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
7.2 Schritt 2: BFD-Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
7.3 Schritt 3: Ende des BFD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
7.4 Vorzeitiges Ende des BFD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
8 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
8.1 BFD mit Flüchtlingsbezug für Geflüchtete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
8.2 BFD mit Flüchtlingsbezug für Freiwillige aus Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Inhaltsverzeichnis
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 4
9 Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
9.1 Taschengeld & Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
9.2 Sachleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
9.3 Urlaubstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
9.4 Seminarbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
9.5 Reisekostenerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
9.6 Arbeitslosengeld II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
9.7 Nebentätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
9.8 Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
10 Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
10.1 Verlängerung des BFD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
10.2 Änderungen der Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
10.3 Änderungen der Einsatzstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
10.4 Erhöhung der BFD-Plätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
11 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28
12 Kontaktdaten BAFzA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30
13 Checklisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
14 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
5
1. Tafel Deutschland e. V.
Tafel Deutschland e. V. existiert seit 1995 und ist die
Interessenvertretung der über 920 Tafeln in Deutsch-
land. Die Geschäftsstelle in Berlin unterstützt die
Mitgliedstafeln seit 2006 in den Bereichen Lobby-,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Logistik, Fundrai-
sing und Mitgliederbetreuung. Der Bundesverband
finanziert sich über Spenden und Sponsoring.
Ein ehrenamtlich geschäftsführender Vorstand leitet
den Bundesverband und zwölf Landesverbände un-
terstützen die regionale Arbeit in den Bundesländern.
Seit 2011 ist Tafel Deutschland e. V. als Zentralstelle
im Bundesfreiwilligendienst anerkannt. Alle Mit-
gliedstafeln können seitdem Freiwillige in ihrer Tafel
einsetzen. Die Aufgaben einer Zentralstelle liegen im
Bereich der Kommunikation und der Zusammenarbeit
mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem zuständigen
Bundesamt und den anderen verbandlichen Zentral-
stellen. Die Zentralstelle ist aber auch für den Aus-
tausch mit den Tafel-Einsatzstellen zuständig, bear-
beitet die Vereinbarungen zwischen Freiwilligen,
Einsatzstellen und dem Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und orga-
nisiert die pädagogische Begleitung. Im 5-jährigen
Jubiläumsjahr 2016 waren über 250 Tafeln als
BFD-Einsatzstellen anerkannt, und mehr als 3.000
waren bisher Bundesfreiwillige bei den Tafel.
2. Tafel-Akademie gGmbH
Die Tafel-Akademie ist seit 2015 eine Tochter-
Gesellschaft von Tafel Deutschland e. V. und ist für die
regelmäßige Qualifizierung und Weiterbildung der
Tafel-Aktiven zuständig.
Ein Schwerpunkt besteht darin, Tafel-Leitungen
und Tafel-Mitarbeiter/innen aus ganz Deutschland
zu praxisnahen Bereichen zu schulen. Themen der
Schulungen sind beispielsweise Freiwilligenmanage-
ment, Arbeitsschutz und -sicherheit, Fundraising
und Integrationsarbeit. Zudem hat die Tafel-
Akademie auch die Aufgaben der Zentralstelle im
Bundesfreiwilligendienst übernommen. Als soge-
nannte selbstständige Organisationseinheit (SOE)
ist die Tafel-Akademie nun die erste Ansprechpart-
nerin für Tafeln, die den BFD anbieten und für
Menschen, die einen BFD absolvieren sowie für das
BAFzA. Die Tafel-Akademie organisiert im Rahmen
des BFD jährlich über 50 Seminare für rund 700
BFDler innen und BFDler.
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 6
ten. Nach einem 18-monatigen Dienst ist ein nächster
BFD erst wieder nach fünf Jahren möglich.
Die Tätigkeitsbereiche bei den Tafeln sind dabei so
vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der
Freiwilligen selbst: Fahrer/in oder Beifahrer/in,
Mitarbeiter/in bei der Ausgabe und Sortierung,
Mitarbeiter/in im Büro, Mitarbeiter/in im Bereich
Logistik, Dolmetscher/in für neue Tafel-Kund/in-
nen, Mitarbeiter/in im Bereich Akquise & Fundrai-
sing, Mitarbeiter/in im Bereich Projektplanung und
vieles mehr.
Neben der praktischen Unterstützung der Tafel
durch die Freiwilligen erhalten diese in Seminaren
die Möglichkeit, sich neue Kompetenzen anzueignen
und sich mit anderen Freiwilligen über ihre Erfah-
rungen auszutauschen.
Die BFDler/innen müssen arbeitsmarktneutral
eingesetzt werden! Das bedeutet, durch ihre Tätig-
keit darf kein Arbeitsplatz verloren gehen und sie
sind nur unterstützend oder zusätzlich tätig.
3. Bundesfreiwilligendienst
Über 40.000 Menschen absolvieren jährlich einen
Bundesfreiwilligendienst in unterschiedlichen Berei-
chen. Neben dem BFD in Wohlfahrtsverbänden ist
ein BFD unter anderem im Sport, im ökologischen
Bereich oder im Rettungsdienst möglich.
Der Bundesfreiwilligendienst entstand nach der Aus-
setzung des Wehr- und Zivildienstes. Zuständig für
Verträge, Finanzen und Organisation ist seither das
BAFzA. Es überträgt einen Teil der Aufgaben an ca.
20 verbandliche Zentralstellen, die eng zusammen-
arbeiten und sich in regelmäßigen Abständen zu
aktuellen Fragestellungen austauschen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist offen für Menschen
jeden Alters.
4. Bundesfreiwilligendienst bei den Tafeln
Der BFD ist offen für Frauen und Männer unabhän-
gig von Alter, Herkunft, Bildungsgrad oder Religion,
solange die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Ein BFD
bei den Tafeln dauert zwischen sechs und 18 Mona-
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
7
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 8
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
9
5. Finanzierung
Die Einsatzstelle (EST) im BFD erhält Kostenerstat-
tungen als Zuschuss vom BAFzA unter anderem für
Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge sowie
für die pädagogische Begleitung ihrer Freiwilligen.
Für unter 25-Jährige zahlt das BAFzA höchs-tens 250,– Euro, für über 25-Jährige höchs-
tens 350,– Euro. Die Beträge stellen die Summe aus
Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen dar.
Es steht jeder Tafel frei, weitere Leistungen – z. B. für
Unterkunft und Verpflegung – selbst zu übernehmen.
Für die pädagogische Begleitung fallen für die
Einsatzstelle je Freiwilligem 40,– Euro/Dienstmonat
an. Bei einem BFD über zwölf Monate fallen ab dem
13. Monat je Freiwilligem 60,– Euro/Dienstmonat an.
Wie wird der BFD finanziert?
ZUSCHUSS VOM BAFZA1
€/MT.UNTER 25
ÜBER 25 €/MT.
€/MT.
€/MT.
€/MT.
€/MT.
1. Für Taschengeld & Sozialver-sicherungsbeiträge.
2. Für die pädagogische Begleitung in den ersten zwölf Dienstmonaten.
3. Für die pädagogische Begleitung ab dem 13. Monat.
BEITRAG EINSATZSTELLE 2
BEITRAG EINSATZSTELLE 3
250 40 60
350 40 60
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 10
6. Pädagogische Begleitung
6.1. Fachliche Anleitung & individuelle Betreuung
Die Einsatzstelle muss sowohl die fachliche Anlei-
tung als auch die individuelle Betreuung aller Frei-
willigen gewährleisten. Hierzu zählen eine fachliche
Einarbeitung, regelmäßige Reflexionsgespräche und
die Beteiligung der Freiwilligen an internen Struktu-
ren wie Teamsitzungen.
Anleiter/innen sollten überdies bei persönlichen
Problemen ansprechbar sein und weiterführende
Hilfe vermitteln können. Gegen Ende des Freiwilli-
gendienstes sollte ein Beurteilungsgespräch statt-
finden.
6.2. Seminare
Während des Bundesfreiwilligendienstes sind Semi-
nartage vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Unter
27-Jährige nehmen bei einem zwölfmonatigen Dienst
an 25 Seminartagen teil. Davon finden fünf Tage an
einem Bildungszentrum des Bundes statt.
Über 27-Jährige müssen pro Dienstmonat einen
Seminartag absolvieren, bei einem zwölfmonatigen
Dienst entspricht das zwölf Seminartagen. Die Semi-
nare können nur innerhalb des Dienstzeitraumes
besucht werden. Die Teilnahme an den Seminaren
(inkl. Unterkunft & Verpflegung) ist für die Freiwil-
ligen kostenfrei. Mehr Informationen hierzu finden
Sie auf Seite 23.
Bei den Seminaren in Modul 1 und 2 werden in
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor
allem fachliche Kompetenzen unter Einbindung
regionaler Besonderheiten vermittelt. Bei den
Bundes seminaren in Modul 3 stehen vor allem die
Vermittlung sozialer und gesellschaftlicher sowie
persönlichkeitsbildender Kompetenzen im Fokus.
Die Seminare zur politischen Bildung in Modul 4
ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung
mit gesellschaftlich relevanten Themen. Sowohl
Bundesseminare als auch Seminare zur politischen
Bildung richten sich ausschließlich an unter
27-Jährige. Bei einem BFD über zwölf Monate wird
zusätzlich das Modul 5 angeboten.
Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Daher sind anfal-
lendes Überstunden infolge der Seminarteilnahme
auszugleichen. Bei Seminaren (An-/Abreise, Teilnah-
me) an einem Sonntag ist innerhalb von zwei Wochen
ein Ersatzruhetag zu gewähren.
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
11
MODUL 1 EINSTIEGSSEMINAR
6 Tage
Fachkompetenz, z. B. Erste-Hilfe-Kurse,
Hygieneschulung, Lebensmittelkunde,
Umgang mit Tafel-Kunden
Für über 27-Jährige und unter 27-Jährige
MODUL 2 AUFBAUSEMINAR
6 Tage
Persönliche und allgemeine Kompe-
tenzen, z. B. Konflikte, Kommunikation,
Tafeln in Deutschland, Ehrenamt
Für über 27-Jährige und unter 27-Jährige
MODUL 3 VERTIEFUNGSSEMINAR
8 Tage
Weiterführende ökologische, interkul-
turelle, mediale und allgemeinbildende
Kompetenzen
Ausschließlich für unter 27-Jährige
MODUL 4 SEMINAR ZUR POLITISCHEN BILDUNG
5 Tage
Seminar in den Bildungszentren des
Bundes zur politischen Bildung
Ausschließlich für unter 27-Jährige
MODUL 5 VERTIEFUNGSSEMINAR
BFD
über 12
Monate
Weiterführende ökologische, interkul-
turelle, mediale und allgemeinbildende
Kompetenzen
Wie viele Seminartage absolviert
ein/e BFDler/in?
UNTER 27
TAGE/JAHR TAGE/JAHR
25
AUSWAHL AUS:
Modul 1,
Modul 2,
Modul 3,
Modul 4
Ausführliche Informationen zum Aufbau
und zu den Inhalten der pädagogischen
Begleitung finden Sie im Bildungskonzept
auf unserer Homepage.
AUSWAHL AUS:
Modul 1,
Modul 2
12
ÜBER 27
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 12
Nach Eingang der Antragsunterlagen in zweifacher
Ausfertigung in der Tafel-Akademie werden diese auf
Vollständigkeit geprüft, unterzeichnet und danach an
das BAFzA weitergeleitet. Nach einer Bearbeitungs-
zeit von sechs bis zwölf Wochen erfolgt eine
schriftliche Bestätigung vom BAFzA. Sobald die
Anerkennung als Einsatzstelle erfolgt ist, können die
BFD-Plätze besetzt werden.
Es erfolgt immer eine Einzelanerkennung, d. h.
die Anerkennung einer Einsatzstelle ist organisato-
risch und räumlich an die jeweilige Einrichtung
gebunden. Nur dort dürfen Freiwillige eingesetzt
werden.
Zu Schritt 1 und 2 siehe Checkliste S. 31.
7. Der Weg zum Bundesfreiwilligendienst
7.1. Schritt 1: Anerkennung als BFD-Einsatzstelle
Um Freiwillige in der Tafel einsetzen zu können,
muss sich die Tafel als Einsatzstelle anerkennen
lassen. Die Anerkennung muss schriftlich beantragt
werden. Grundsätzlich werden nur gemeinwohl-orientierte Einrichtungen anerkannt. Dement-
sprechend müssen dem Antrag auch Nachweise der
Gemeinnützigkeit beigefügt werden. Um die pädago-
gische Begleitung der Freiwilligen sicherzustellen, ist
eine anleitende Person zu benennen. Diese kann eine
hauptamtliche Fachkraft oder eine Person aus dem
Vereinsvorstand sein.
Schritt 1: Wie wird die Tafel eine BFD-Einsatzstelle?
Prüfung BAFzA
1 3
Bearbeitung von 6–12 Wochen
42
2x Antrag auf Anerkennung
Prüfung der Unterlagen
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
13
der Vereinbarung an die Tafel-Akademie senden.
Neben der Vereinbarung inkl. Beiblatt in dreifacher Ausfertigung ist außerdem die Seminar-Anmel-
dung sowie die Bestätigung zur Übernahme des Ein-
satzstellenbeitrags (SEPA-Lastschriftmandat) einzu-
reichen. Nach Eingang der Unterlagen in der
Tafel-Akademie werden diese auf Vollständigkeit
geprüft, unterzeichnet und danach an das BAFzA wei-
tergeleitet. Nach einer Bearbeitungszeit von ein bis
vier Wochen erhalten die Einsatzstelle und der/die
Freiwillige eine Bestätigung. Der BFD kann nun zum
angegebenen Zeitpunkt beginnen.
Bitte beachten Sie die aktuellen Fristen und
reichen Sie die vollständigen Unterlagen spätestens
acht Wochen vor geplanten Dienstbeginn ein.
7.2. Schritt 2: BFD-Vereinbarung
Zwischen BFDler/in und Einsatzstelle wird eine soge-
nannte Vereinbarung abgeschlossen. In dieser sind
alle Rahmen bedingungen zum Dienst festgehalten,
u. a. Taschengeld, Urlaub, Seminartage. Die Vereinba-
rung wird sowohl von der Einsatzstelle als auch der/dem
Freiwilligen unterzeichnet. Die Einsatzstelle verpflichtet
sich, die Freiwilligen zur gesetzlichen Sozial- und Unfall-
versicherung anzumelden und die entsprechenden
Sozial versicherungsbeiträge einschließlich der Beträge
zur gesetzlichen Unfallversicherung abzuführen. Zudem
ist eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Beiblatt mit den Abrechnungsstellen (AST) muss die
Einsatzstelle vervollständigen, unterschreiben und mit
Schritt 2: Wie stellt die Tafel BFDler/innen ein?
3 4
Vereinbarung an Einsatzstelle und BFDler/in per Post
1 2
Prüfung der Unterlagen
3x Vereinbarung + 1x Seminaranmeldung + 1x Einsatzstellenbeitrag
Bearbeitung von 2–4 Wochen im BAFzA
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 14
Dienstzeitbescheinigung. Die Dienstzeitbeschei-
nigung muss zusätzlich an das BAFzA geschickt wer-
den.
7.4. Vorzeitiges Ende des BFD
Alle haben sich große Mühe gegeben, aber manchmal
kommt es dazu, dass der BFD frühzeitig beendet
wird oder beendet werden muss. Hierfür bestehen
folgende Möglichkeiten. Wird der BFD im gegenseiti-
gen Einvernehmen zwischen Einsatzstelle und Frei-
willigen aufgelöst, unterschreiben beide eine Auflö-
sungsvereinbarung, die an das BAFzA gesendet wird.
Wenn Einsatzstelle und Freiwillige/r nicht zusam-
menfinden, kann entweder der/die Freiwillige kündi-
gen oder die Einsatzstelle beantragt beim BAFzA eine
Kündigung.
Innerhalb der Probezeit von sechs Wochen gilt eine
Frist von zwei Wochen, danach sind Kündigungen mit
einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines
Monats möglich. Auch Freiwillige, die ihren Dienst
vorzeitig beendet haben, erhalten ein Arbeitszeugnis
und die Dienstzeitbescheinigung.
Auflösung und Kündigungen können nur durch
das BAFzA ausgesprochen werden.
7.3. Schritt 3: Ende des BFD
Mit dem Ende des BFD erhalten die Freiwilligen von
der Einsatzstelle ein Arbeitszeugnis und eine
Dienstzeit- bescheinigung an
BFDler/in
Dienstzeit- bescheinigung an
BAFzA
Zeugnis an BFDler/in
Schritt 3: Was muss die Tafel nach
dem Ende des BFD tun?
1
3
2
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
15
Kündigung von BFDler/in
Beantragung der Kündigung von Einsatzstelle
Auflösung (einvernehmlich) Keine Fristen
BAFzA und Tafel-Akademie informieren
Bei BAFzA beantragen, Tafel-Akademie informieren
Bei BAFzA beantragen, Tafel-Akademie informieren
Bestätigung durch BAFzA
Grund angeben
Vorzeitiges Ende: Optionen
1
3
2
Fristen beachten
Fristen beachten
Bestätigung durch BAFzA
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 16
de Ergänzungsformular in dreifacher Ausfertigung
hinzuzufügen. Darin werden Angaben zum/zur Frei-
willigen, zum Flüchtlingsbezug der Einsatzbereiche
und zur Entsendung gemacht. Die Ergänzung wird
sowohl von der Einsatzstelle als auch der/dem Frei-
willigen unterzeichnet.
Siehe Checkliste Seite 31.
8. Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen und
den damit verbundenen Herausforderungen wurde
2015 das Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbe-
zug (BFDmF) eingeführt und ist vorerst bis zum
31.12.2018 befristet. In diesem Format können sich
auch geflüchtete Menschen im BFD engagieren. Au-
ßerdem können Menschen aus Deutschland die
Flüchtlingsarbeit bei den Tafeln im Rahmen des BFD
unterstützen.
Den BFDmF können nur volljährige Personen absol-
vieren, allerdings können hier Freiwillige zwischen
18 und 26 Jahren auch in Teilzeit eingesetzt werden.
Zudem erlaubt das Sonderprogramm auch die Ent-
sendung von Freiwilligen mit deren Zustimmung.
Sprich, Freiwillige können in einer anderen, gemein-
wohlorientierten Einrichtung mit Flüchtlingsbezug
eingesetzt werden, die nicht zwingend anerkannte
BFD-Einsatzstelle sein muss.
Ein Beginn des BFDmF ist immer zum 1. eines Mo-
nats möglich. Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen
(Vereinbarung, Seminar-Anmeldung und Bestäti-
gung des Einsatzstellenbeitrags) ist das entsprechen-
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
17
ist ein Eigenanteil der Einsatzstelle von mindestens
10 % der erstattungs fähigen Kosten sicherzustellen.
Dafür ist den Vereinbarungsunterlagen der entspre-
chende Antrag beizufügen, in dem dargelegt wird,
welche Ziele und Maßnahmen bestehen, um Benach-
teiligungen zu verringern und die Integration zu
fördern.
Beispiel:
Ein geflüchteter BFDler aus Syrien hat
schlechte deutsche Sprachkenntnisse. Diese
sollen durch einen Sprachkurs an einer Volks-
hochschule verbessert werden. Die Kosten für
den Sprachkurs betragen monatlich 60,– Euro.
Im Antrag ist dann Folgendes anzugeben: Das
Ziel ist die Verbesserung der Sprachkenntnis-
se und die Maßnahme der Sprachkurs an der
VHS. Die beantragte Summe abzüglich des
Eigenanteils beträgt somit 54,– Euro.
Geflüchtete aus einem sicheren Herkunftsland
nach § 29 a des Asylgesetzes und Geduldtete können
keinen BFDmF absolvieren. Eine aktuelle Übersicht
zu den sicheren Herkunftsstaaten finden Sie beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
8.1. BFD mit Flüchtlingsbezug für Geflüchtete
Geflüchtete können einen BFDmF in jeder anerkann-
ten Einsatzstelle absolvieren, wenn sie eine Beschäf-
tigungserlaubnis besitzen. Mögliche Freiwillige sind
Asylbewerber/innen oder Asylberechtigte oder aner-
kannte Flüchtlinge. Überdies besteht die Möglich-
keit, eine Aufstockung des Erstattungsbetrages in
Höhe von bis zu 100,– Euro zu beantragen, allerdings
Was ist bei geflüchteten
BFDler/innen zu beachten?
Optional: Sonderförderung
von max. 100 €
3
Asylstatus Beschäftigungs- erlaubnis muss
vorliegen
1 2
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 18
wenn in der Tafel auch Einsatzbereiche bestehen, bei
denen Geflüchtete unterstützt werden. Beispiele: Aus-
gabe von Lebensmitteln an Geflüchtete, Begleitung bei
Behördengängen, Übersetzung, Freizeitangebote/Be-
treuung geflüchtete Kinder/Jugendliche.
8.2. BFD mit Flüchtlingsbezug für Freiwillige aus
Deutschland
Freiwillige aus Deutschland können einen Bundes-
freiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug absolvieren,
Ausgabe von Lebensmitteln an
Geflüchtete
Dolmetschen
Begleitung bei Behördengängen
Was sind Aufgaben mit
Flüchtlingsbezug?
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
19
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 20
Taschengeld einen Höchstbetrag von 6 % der Beitrags-
bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversi-
cherung nicht übersteigen (Stand 2018: 390,– Euro).
Das Taschengeld muss entsprechend der Wochen-
arbeitszeit angepasst werden und darf zwischen
Freiwilligen einer Einsatzstelle nicht variieren.
Für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags
können folgende Angaben zur Orientierung genutzt
werden. Da die Beträge zwischen den Krankenkassen
variieren, sollte vorab immer Rücksprache gehalten
werden, welche Beiträge im Einzelfall zutreffen:
9. Rahmenbedingungen
9.1. Taschengeld & Sozialversicherungsbeiträge
Der Zuschuss vom BAFzA für Taschengeld und
Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach dem
Alter der BFDler/innen. Für unter 25-Jährige zahlt
das BAFzA höchstens 250,– Euro, für über 25-Jährige
höchstens 350,– Euro. Die Beträge stellen die Summe
aus Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen
dar. Die Einsatzstellen können das Taschengeld auch
mit Eigenmitteln erhöhen. Allerdings darf das
ÜBERSICHT SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG*
U 25 ohne Kind 40 %
U 25 mit Kind 39,75 %
Ü 25 ohne Kind 40 %
Ü 25 mit Kind 39,75 %
Altersvollrentner/in ohne Kind 28,35 %
Altersvollrentner/in mit Kind 28,60 %
* Richtwerte (Stand: Januar 2018).
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
21
Hierfür gelten die Bestimmungen der Sozialversi-
cherungsentgeltverordnung.
Alle erbrachten Leistungen (Taschengeld und
gegebenenfalls Sachleistungen) sind sozialversi-
cherungspflichtig.
9.2. Sachleistungen
Zum einen können zusätzliche Sachleistungen als
Teil des Taschengeldes gewährt werden (zum Bei-
spiel Fahrkosten). Dieser Betrag und das verein-
barte Taschengeld dürfen den Höchstbetrag aber
nicht überschreiten.
Zum anderen können unentgeltliche Sachleistun-
gen bereitgestellt oder als Geldersatzleistung ge-
währt werden (zum Beispiel Unterkunft und Ver-
pflegung).
BFD AUF EINEN BLICK
U 25 (ohne Kind)
U25 (mit Kind)
25/26 Jahre (ohne Kind)
25/26 Jahre (mit Kind)
Ü 27 (ohne Kind)
Ü 27 (mit Kind)
Altersvollrentner (ohne Kind)
Altersvollrentner (mit Kind)
Maximaler Zu-schuss BAFzA 250,00 250,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00
Arbeitszeit Vollzeit* Vollzeit* Vollzeit* Vollzeit* Teilzeit & Vollzeit Teilzeit & Vollzeit Teilzeit & Vollzeit Teilzeit & Vollzeit
Seminartage** 25 25 25 25 12 12 12 12
* Beim BFDmF ist auch Teilzeit möglich (mind. 20,5 Std./Woche). ** Bei zwölfmonatigem Dienst.
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 22
ches. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens
einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubs-
tage aufgerundet.
Beispiel:
Eine 39-jährige BFDlerin macht einen 18-mo-
na tigen Dienst, dann besteht ein Anspruch auf
36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage Urlaub.
9.4. Seminarbedingungen
Eine Abmeldung von einem Seminar ist bis zu vier Wo-
chen vor dem Seminar kostenfrei möglich. Allerdings ist
ein Ersatztermin zu benennen. Sollte ein/e Freiwillige/r
zum Zeitpunkt des Seminars krank sein, gilt § 5 des Ent-
geltfortzahlungsgesetzes. Demnach muss unverzüglich
ein Nachweis erfolgen. Da die Seminartage Dienstzeit
sind, muss eine Kopie der Krankmeldung bis zum drit-
9.3. Urlaubstage
BFDler/innen haben während ihrer Dienstzeit
Anspruch auf Urlaub. Dabei orientiert sich der
Mindesturlaubsanspruch am Bundesurlaubsgesetz.
Bei einem zwölfmonatigen Dienst ergeben sich demnach
• 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw.
• 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche).
Bei minderjährigen Freiwilligen richtet sich der Min-
desturlaubsanspruch nach dem Jugendarbeits-
schutzgesetz. Bei einem zwölfmonatigen Dienst gel-
ten folgende Bestimmungen:
• mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche
zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre
alt ist
• mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu
Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt
ist
• mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche
zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre
alt ist
Bei einer kürzeren oder längeren Dienstzeit als einem
Jahr verringert oder erhöht sich der Urlaubsanspruch
für jeden vollen Monat um 1/12 des Urlaubsanspru-
ÜBERSICHT URLAUBSTAGE
U 16 30 Tage
16-Jährige 27 Tage
17-Jährige 25 Tage
Volljährige (6-Tage-Woche) 25 Tage
Volljährige (5-Tage-Woche) 20 Tage
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
23
• Jeder unentschuldigte Fehltag wird mit 100 %
des Seminarpreises in Rechnung gestellt.
9.5. Reisekostenerstattung
Im Rahmen des BFD nehmen die Freiwilligen an Se-
minaren teil, die bundesweit stattfinden. Die Teilnah-
me (inkl. Unterkunft & Verpflegung) an den Semina-
ren ist für die Freiwilligen kostenfrei. Die Ein satzstelle
übernimmt vorab die Reisekosten zum Seminarort
für den/die Freiwillige/n. Der Reise kostenantrag zur
Erstattung ist binnen vier Wochen nach Seminarende
bei der Tafel-Akademie oder dem zutreffenden Ko-
operationspartner des Seminars einzureichen. Dabei
finden die geltenden Bestimmungen des Bundesreise-
kostengesetzes Anwendung. So werden Reisen mit
dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr bis zur
Höhe der 2. Klasse erstattet. Bei Nutzung eines PKWs
werden 20 Cent pro Kilometer erstattet, höchstens
jedoch 150,– Euro.
ten Tag des laufenden Seminars per Fax, Post oder Mail
bei der Tafel-Akademie vorliegen. Die Seminarteil-
nahme gilt dann als entschuldigt erbracht. Die eventu-
ell entstehenden Ausfall- und Stornokosten trägt die
Tafel-Akademie. Ist der/die Freiwillige nur für einen Teil
des Seminars attestiert arbeitsunfähig, so müssen die
restlichen Seminartage wahrgenommen werden. Liegt
die Krankmeldung nicht bis zum dritten Tag des Semi-
nars vor, gilt die Person als unentschuldigt fehlend.
Folgende Kosten sind von der Einsatzstelle bei späte-
rer Abmeldung zu gleichen Teilen zu tragen:
• Vier bis zwei Wochen vor Seminarbeginn: 10 %
des Seminarpreises (115 €/Seminar-Tag)
• Zwei bis eine Woche vor Seminarbeginn: 30 %
des Seminarpreises (115 €/Seminar-Tag)
• Sechs bis drei Tage vor Seminarbeginn: 50 % des
Seminarpreises (115 €/Seminar-Tag)
• Nicht-Erscheinen zum Seminar: 100 % des Semi-
narpreises (115 €/Seminar-Tag)
Einsatzstelle stellt Erstattungsantrag
Antragsstellung binnen 4 Wochen
Bis zur Höhe der 2. Klasse
20 Cent/km Höchstens 150 Euro
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 24
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
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9.8. Rente
Für Freiwillige, die eine Altersvollrente beziehen,
besteht hinsichtlich des „Arbeitnehmeranteiles“ kei-
ne Beitragspflicht. Die Einsatzstelle muss jedoch den
„Arbeitgeberanteil“ abführen.
Frührentner/innen dürfen monatlich nur 450,– Euro
zu ihrer Rente dazuverdienen. Durch den Zuver-
dienst während eines BFD kann dieser Betrag gege-
benenfalls überschritten werden. Dies kann unter
Umständen dazu führen, dass ein niedrigerer Ren-
tenanteil ausgezahlt wird bis hin zum Wegfall des
Rentenanspruchs. Bei Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit gelten nochmals differenziertere
Regelungen.
Interessierte Freiwillige sollten sich daher vorab mit
dem Rentenversicherungsträger in Verbindung set-
zen. Weitere Informationen und Kontaktdaten hierzu
finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
9.6. Arbeitslosengeld II
Auch Bezieher/innen von ALG II können am BFD
teilnehmen. Bei Bezug von ALGII werden grundsätz-
lich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert
angerechnet. Als Einnahmen zählen das Taschengeld
sowie gegebenenfalls Sachleistungen (Unterkunft
und Verpflegung). In der Regel wird ein Taschengeld-
freibetrag von 200,– Euro nicht angerechnet.
Für Bezieher/innen von ALG II, die während ihres
BFD einer Erwerbstätigkeit (z. B. Minijob) nachge-
hen, gilt der angegebene Freibetrag nicht, sondern
die Regelungen über die Absetzbeträge bei Erwerbs-
einkommen. Betroffene Freiwillige sollten sich
daher vorab bei der Agentur für Arbeit informieren.
9.7. Nebentätigkeit
Grundsätzlich können Freiwillige einer Nebentätig-
keit (z. B. Minijob) nachgehen, soweit die Höchstar-
beitszeitgrenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten
werden. Die Nebentätigkeit muss mit der Einsatzstelle
abgesprochen bzw. durch diese genehmigt werden.
Für Bezieher/innen von ALG II sind gesonderte
Regelungen bezüglich des Freibetrags zu beachten.
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 26
Der Einsatzstellenbeitrag beträgt je Freiwilligem
40,– Euro/Dienstmonat. Bei einem Dienst über zwölf
Monate fallen ab dem 13. Monat je Freiwilligem 60,–
Euro/Dienstmonat an.
Einer Verlängerung von sechs Monaten
nach einem zwölfmonatigen Dienst kann nur zu-
gestimmt werden, wenn eine positive Teilnahme
der/des Freiwilligen an den Seminaren erfolgt
ist.
Beispiel:
Ein/e BFDler/in will den Dienst um sechs
Monate verlängern. Daraus ergeben sich
sechs weitere Seminartage.
Siehe Checkliste Seite 31.
10.2. Änderungen der Vereinbarung
Sollten sich vor oder auch während des BFD Ände-
rungen ergeben, dann können einzelne Punkte über
eine Einverständniserklärung angepasst werden.
10. Änderungen
10.1. Verlängerung des BFD
Eine bestehende Vereinbarung kann bis zu einer
Gesamtdauer von 18 Monaten verlängert werden.
Demnach ist kurz vor Ablauf eines zwölfmonatigen
BFD nochmals eine Verlängerung um weitere sechs
Monate möglich.1
Hierzu ist das entsprechende Formular auszufüllen
und sowohl von der Einsatzstelle als auch von der/
dem Freiwilligen zu unterzeichnen.
Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der Urlaubs-
tage angepasst wird, einen Überblick hierzu finden
Sie auf Seite 22. Außerdem erhöht sich auch die
Anzahl der Seminartage.
Pro Dienstmonat ergibt sich ein weiterer Seminar-
tag (für U27 und Ü27). Demzufolge sind die Semi-
naranmeldung sowie die Bestätigung zur Über-
nahme des Einsatzstellenbeitrags entsprechend zu
aktualisieren und einzureichen.
1 Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Meldungen von Tafel Deutschland e.V.
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
27
Bitte informieren Sie die Tafel-Akademie, wenn eine
Aufstockung der BFD-Plätze geplant ist. Den Antrag
zur Erhöhung der BFD-Plätze können Sie direkt an
das BAFzA per E-Mail oder Fax senden.
Eine Änderung ist z. B. hinsichtlich der Dienstdauer,
Dienstzeit, Höhe des Taschengeldes oder Anzahl der
Urlaubstage möglich. Wichtig ist nur, dass sowohl die
Einsatzstelle als auch der/die Freiwillige der Ände-
rung zustimmen.
Die unterschriebene Einverständniserklärung
können Sie in einfacher Ausfertigung per E-Mail
oder Fax bei der Tafel-Akademie einreichen. Nach
kurzer Prüfung wird diese an das BAFzA weiterge-
leitet.
10.3. Änderungen der Einsatzstelle
Sollten sich Änderungen von Angaben der Einsatz-
stelle ergeben, dann ist dies unverzüglich dem
BAFzA und der Tafel-Akademie mitzuteilen. Dies be-
trifft Änderungen der Anschrift der Einrichtung oder
Abrechnungsstelle. Auch ein Wechsel der/des BFD-
Anleiter/in und in der Einsatzstelle muss unbedingt
mitgeteilt werden.
10.4. Erhöhung der BFD-Plätze
Eine Erhöhung der BFD-Plätze ist möglich und
muss schriftlich beim BAFzA beantragt werden.
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 28
Im Intranet der Tafel Deutschland e.V. stehen Ihnen
alle Formulare, Ausfüllhilfen und Unterlagen zum
Download zur Verfügung. Hier können Sie sich mit
den bekannten Zugangsdaten einloggen.
www.tafel.de
Außerdem stellen wir Ihnen hier auch diverse Materi-
alien zum BFD wie Flyer, Poster, Broschüren kosten-
frei zur Verfügung.
11. Beratung
Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Fragen
rund um den BFD. Sie erreichen uns unter:
030 2005976-280
www.tafel-akademie.de
Als Einsatzstelle erhalten Sie regelmäßig die BFD-
News per E-Mail, in denen wir Sie über Neuigkeiten
sowie Wissenswertes auf dem Laufenden halten.
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
29
Marco Koppe
Pädagogischer Leiter & Prokurist
030 2005976-18
Gila Preiß
Sachbearbeiterin BFD
030 2005976-281
Ihre Ansprechpersonen
Evelin Schulz
Geschäftsführerin Tafel-Akademie
030 2005976-20
Christin Becker
Referentin BFD
030 2005976-280
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 30
12. Kontaktdaten BAFzA
Allgemeine Informationen zum BFD finden Sie unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de
0221 36732500
Sachgebiet 1 Schleswig-Holstein, Mecklen-burg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und SaarlandFax: 0221 36732025
Sachgebiet 2Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Fax: 0221 36732025
Sachgebiet 3Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Bayern Fax: 0221 36732847
Sachgebiet 4 Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Baden-WürttembergFax: 0221 36732847
Formulare wie Dienstzeitbescheinigungen oder
Kündigungen und Auflösungen können direkt an
die regionalen Abteilungen des BAFzA zugesandt
werden:
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
31
13. Checklisten
Sachgebiet 1 Schleswig-Holstein, Mecklen-burg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und SaarlandFax: 0221 36732025
Sachgebiet 2Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Fax: 0221 36732025
Sachgebiet 3Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Bayern Fax: 0221 36732847
Sachgebiet 4 Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Baden-WürttembergFax: 0221 36732847
VEREINBARUNG BFDMF
� 3x Ergänzung der Vereinbarung bei BFDmF mit Unterschrift des/der Freiwilligen und Unter-schrift sowie Stempel der EST
� 3x Vereinbarung mit Unterschrift des/der Frei- willigen und Unterschrift sowie Stempel der EST
� 3x Beiblatt zur Vereinbarung in vierfacher Aus- fertigung mit Unterschrift sowie Stempel der EST
� 1x Bestätigung zur Übernahme des Einsatzstel-lenbeitrags
� 1x Seminar-Anmeldung für BFDmF
� Optional: Antrag zur Aufstockung des Erstattungsbeitrags
VEREINBARUNG REGEL-BFD
� 3x Vereinbarung mit Unterschrift des/der Freiwilligen und Unterschrift sowie Stempel der EST
� 3x Beiblatt zur Vereinbarung in vierfacher Ausfertigung mit Unterschrift sowie Stempel der EST
� 1x Bestätigung zur Übernahme des Einsatz- stellenbeitrags
� 1x Seminar-Anmeldung
ANERKENNUNG ALS BFD-EINSATZSTELLE
� 2x Antrag mit Unterschrift und Stempel
� 2x Kopie der Statuten des Rechtsträgers (z. B. Vereinssatzung)
� 2x Nachweis der Gemeinwohlorientierung
� Ggf. Infomaterial der Tafel (z. B. Flyer)
VERLÄNGERUNG BFD
� 1x Verlängerung der BFD-Vereinbarung (Anpassung Urlaubstage und Seminartage)
� 1x Seminar-Anmeldung
� 1x Bestätigung zur Übernahme des Einsatzstellenbeitrags
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 32
D
Dauer des BFD 6Dienstzeitbescheinigung 14
E
Einsatzfelder 6, 18Einsatzstelle/EST 9 f., 12 ff., 23, 27
F
Fahrtkosten > Reisekosten
Flüchtling > BFD mit Flüchtlingsbezug
G
Geldersatzleistungen > Sachleistungen
H
Hartz IV > Arbeitslosengeld II/ALG II
J
Jugendarbeitsschutzgesetz 22
14. Stichwortverzeichnis
A
Alter 6, 9 ff.Änderungen 26 f.Anerkennung 12Anleitung in der Einsatzstelle 10Arbeitslosengeld II/ALG II 25Arbeitsmarktneutralität 6Arbeitszeit 21Auflösung > Kündigung
B
Beratung 28Beschäftigungserlaubnis 17Bundesamt für Familie und zivil-
gesellschaftliche Aufgaben/BAFzA
5 f., 9, 12 f., 20, 27, 30Bundesfreiwilligendienst/BFD 6Bundesfreiwilligendienst mit
Flüchtlingsbezug/BFDmF 16
C
Checklisten 31
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN
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Seminare > pädagogische Begleitung
Sozialversicherung 9, 13, 20
T
Tafel-Akademie gGmbH 5Tafel Deutschland e. V. 5Taschengeld 20 f.
U
Unfallversicherung > Sozialversicherung
Unterkunft > Sachleistungen
Urlaub 22
V
Vereinbarung 13Verlängerung BFD 26
Z
Zentralstelle/ZST > Tafel Deutschland e. V.
Zeugnis 14
K
Krankenversicherung 20
Krankheit 22 f. Kündigung 14 f.
L
Leistungen > Taschengeld
N
Nebentätigkeit 25
P
Pädagogische Begleitung 10 f.
R
Reisekosten 23Rente 25
S
Sachleistungen 21Selbstständige Organisationseinheit/SOE >
Tafel-Akademie gGmbH
DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 34
Impressum
2. Auflage, Februar 2018
Herausgeber
Tafel-Akademie gGmbH
Germaniastraße 18
12099 Berlin
www.tafelakademie.de
Telefon 030 2005976-20
E-Mail info©tafel-akademie.de
Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE10 1002 0500 0001 4219 00
BIC: BFSWDE33BER
Fotos:
Wolfgang Borrs: Cover, S. 29 o. l.
Dagmar Schwelle: S. 7, 16, 18
89 Tasten: S. 8, 19, 24, 29 o. r.,
u. l., u. r.
Philip Wilson: S. 34
CO2 NEUTRAL
by flyeralarmDE171018858X01
Gedruckt auf Recyclingpapier.