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  • INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE

    BEILAGEN:• Wie kommen Sie

    an gute Aufträge?

    • Steuerpraxis 147

    • Flyer Renault

    • Beibehaltung der Bauabzugsteuer

    FAHRTKOSTEN-ABGELTUNG FÜR FAHRTEN ZWISCHENUNTERKUNFT UND AUSLÖSUNGS-BAUSTELLEN

    S. 11

    FÖRDERPREIS 2010 FÜR BUNDESSIEGERIM WÄRME-, KÄLTE-, SCHALL- UNDBRANDSCHUTZ-ISOLIERERHANDWERKS. 21

    MEHR FLEXIBILITÄT UNDFREUDE AM LERNEN: MEISTER-LEHRGANG WKS-ISOLIERERS. 26

    BAUINNUNGEN DER REGION 10 STELLEN FORDERUNGEN AN DIE POLITIKS. 32

    B 4890 E

    10

  • STANDPUNKT

    Liebe Leserinnen, liebe Leser

    kurz vor Redaktionsschluss hat die Bundesregierung ihr Energiekonzept auf denWeg gebracht. Wir werden in der nächsten Ausgabe von BLICKPUNKT BAU aus-führlich über den darin enthaltenen, langfristigen Sanierungsfahrplan für den Ge-bäudebestand berichten.

    Für das Baugewerbe besonders erfreulich: Unsere langjährige Forderung nach einerFörderung des Ersatzneubaues wurde erfüllt. Damit hat der Hauseigentümer zu-künftig die Wahl, ob er seine Immobilie energetisch saniert oder sich – wenn eineSanierung im Hinblick auf den Zustand der Gebäudesubstanz unsinnig ist – füreinen Ersatzneubau entscheidet. Beide Alternativen stehen künftig förderrechtlichgleichwertig nebeneinander. Wählt der Eigentümer die Sanierung, kann er wiederumfrei entscheiden, ob er an der Gebäudehülle ansetzt, die Anlagentechnik verbessertoder erneuerbare Energien einsetzt. Insgesamt hat sich die Bundesregierung klargegen Zwangsmaßnahmen und für das auch von uns geforderte Anreizsystem aus-gesprochen. Auch in der Entscheidung, ob einmal komplett oder in mehreren Ein-zelschritten saniert wird, ist der Eigentümer zukünftig frei. Erklärtes Ziel ist esallerdings, dass – ausgehend von einem moderat gewählten Ausgangsniveau fürdas Jahr 2020 – bis zum Jahr 2050 der Primär-Energiebedarf um 80 % reduziertwerden soll.

    Wo Licht ist, ist auch Schatten: Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird finanziell zwar besser ausgestattetals aufgrund des Sparpakets der Bundesregierung ursprünglich befürchtet; die Ge-samtfördersumme für das Jahr 2011 liegt mit 950 Mio. Euro aber deutlich unter derdes Jahres 2009 (2,2 Mrd. Euro) und auch der des laufenden Jahres (1,35 Mrd.Euro). Hier werden wir uns weiter intensiv für eine Verstetigung auf einem deutlichhöheren Zielniveau einsetzen.

    Verstetigung ist auch im Hinblick auf das energetische Anforderungsniveau erfor-derlich. Es kann nicht angehen, dass sich die energetischen Standards alle paarJahre ändern. Die am Bau beteiligten Partner brauchen längerfristige, wirtschaftlichvernünftige Standards, auf die sie sich einstellen können.

    Hinsichtlich der von uns geforderten steuerlichen Anreize für energetische Sanie-rungen ist es bei einem bloßen „Prüfauftrag“ geblieben. Hier hat die Bundesregie-rung im Hinblick auf die schwierige Haushaltslage offenbar in letzter Minute derMut verlassen. In ersten Entwürfen war noch die Einführung einer Sonderabschrei-bung vorgesehen. Die Notwendigkeit steuerlicher Anreize zur Erreichung der am-bitionierten energetischen Ziele scheint von der Bundesregierung aber erkanntworden zu sein – eine wichtige Voraussetzungen um auch in diesem Punkt noch er-folgreich zu sein!

    Ihr Andreas Demharter

    2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    STANDPUNKT

    Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Bavariaring 3180336 München,Telefon 0 89/76 79 -119Telefax 0 89/76 79 -154

    Verantwortlich für den Inhalt:RA Andreas DemharterBavariaring 3180336 München

    Anzeigen: Andreas BüschlerBavariaring 3180336 München

    Realisation: Grafisches Konzept: Artkrise kommunikation]s[designRosenthaler Straße 2410119 Berlinwww.artkrise.de

    Satzerstellung: Satzstudio RößlerAindlinger Straße 386167 Augsburg

    Druck: Negele Druck GmbHTerlaner Straße 686165 Augsburg

    Erscheinungsweise: 11 x im JahrDie Ausgaben 07/2010 und 08/2010werden zusammengefasst.

    Die Bezugsgebühr ist im Mitgliederpreis enthalten.

    Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

    Titelseite: Bilder: Quelle ZDB

  • INHALTSVERZEICHNIS

    3BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    13... Evaluierung der KfW- Förderprogramme zur Energieeffizienz und Gebäudesanierung

    14... Wettbewerb „Auf IT gebaut –Bauberufe mit Zukunft“

    14... Kostenstruktur im Bauhauptgewerbe nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2008

    15... Drei der letzten vier Quartale positiv

    TECHNIK

    16... DIN-Fachberichte 101 bis 104 in Bayern eingeführt

    16... DIN 18195-7: 2010-07 Bauwerksabdichtungen

    16... DIN 18195-9:2010-05 Bauwerksabdichtungen

    17... Englisch für Architekten und Bauingenieure

    BERUFSBILDUNG

    18... Dualer Studiengang Bauingenieurwesen

    19... Lernen für die Arbeitswelt –OECD-Studien zur Berufsbildung

    19... Praktikumsverträge für Bauzeichner

    FACHGRUPPEN

    20... RWE Bau-Handbuch inkl. CD-ROM

    20... 18. Sachverständigenseminar Straßen- und Tiefbau

    21... Förderpreis 2010 für Bundessiegerim Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisoliererhandwerk

    BAYERISCHE BAUAKADEMIE

    23... Bau 2011 – eine Messe boomt

    24... EstrichParkettFliese 2011: Die Fußbodenmesse für Fachbesucher

    25... Neu: ExpertenForum Sachverständige

    25... Meister haben Zukunft

    RECHT

    4 ..... Aus unserer Arbeit:Öffnung und Vervielfältigung einer hinterlegten Urkalkulation

    5 ..... 8fache Überhöhung des Einheitspreises kann sittenwidrig sein

    5 ..... Vorsicht beim „Durchreichen“ von Mängelrügen

    6 ..... Nebenangebote: Keine Wertung, wenn allein der günstigste Preis zählt

    STEUERN

    7 ..... Lohnsteuer – Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Einführung des papierlosen Verfahrens ELStAM

    8 ..... Grundsteuer-Reformüberlegungen

    8 ..... Lohnsteuer – Haftung bei Einsatz „selbständiger“ Handwerker

    9 ..... Die Bauabzugsteuer steht erneut zur Diskussion

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    10... Weniger Arbeitsunfälle am Bau

    11... Fahrtkostenabgeltung für Fahrten zwischen Unterkunft und Auslösungsbaustellen

    12... Mindestlöhne in Deutschland

    WIRTSCHAFT

    13... Rücknahme der Kürzung der Städtebauförderung

    26... Mehr Flexibilität und Freude am Lernen: Meister-Lehrgang WKS-Isolierer

    TERMINE

    27... Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen (November/Dezember 2010/Januar 2011)

    31... Aus- und Fortbildungsstätten sonstiger Organisationen

    NACHRICHTEN

    32... Bauinnungen der Region 10 stellen Forderungen an die Politik

    LITERATUR

    33... Wärmedämm-Verbundsysteme

    33... Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B

    34... Trockenbau-Handbuch (8. Auflage 2010)

    WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

    35... Die wirtschaftliche Entwicklungdes Baugewerbes in Bayern im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr

    INHALTSVERZEICHNIS

  • RECHT

    4 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    Aus unserer Arbeit: Öffnung und Vervielfältigung einer hinterlegten Urkalkulation

    Frage:Wir schließen als Auftragnehmer mit un-serem Auftraggeber einen Bauvertrag ab.Der Auftraggeber ist entsprechend derVereinbarung berechtigt, unsere überge-bene Urkalkulation im Falle einer fehlen-den Einigung über die Berechtigung einerNachtragsforderung zu öffnen, wobei eruns zuvor rechtzeitig Gelegenheit zurTeilnahme geben muss. Während derBauausführung ordnet der Auftraggeberzusätzliche/geänderte Bauleistungen an,die wir ordnungsgemäß erbringen. Miteinem gesonderten Schreiben teilt uns derAuftraggeber mit, dass er die Urkalkula-tion wegen unserer Nachtragsforderun-gen öffnen, vervielfältigen und sodannwieder verschließen möchte. Eine Kopieder Kalkulation soll an das externe Inge-nieurbüro zur Überprüfung der Nach-tragsforderungen geschickt werden.

    Können wir verhindern, dass der Auftrag-geber keine Kopien von der Kalkulationanfertigt bzw. diese Kopien an Dritte zurÜberprüfung der Nachtragsforderungenweitergibt?

    Unsere Antwort:Das OLG München hat in einem ähnlichgelagerten Fall am 16.01.2007 (Az.: 27W 3/07) entschieden, dass der Auftrag-geber die Urkalkulation kopieren und dieKopien an Dritte zur Überprüfung derNachtragsforderungen weitergeben kann.Auch wenn das Fertigen von Kopien inder Vereinbarung nicht ausdrücklich ge-nannt sei, so ergebe sich dieses Recht ausSinn und Zweck der getroffenen Regelun-

    gen, da die Auseinandersetzung nicht ineinem zeitlich beschränkten Termin ineiner Notarkanzlei durchgeführt werdenkönne. Die Übergabe der Urkalkulationdokumentiere zwar eine gewisse Vertrau-lichkeit, allerdings stelle das Zurückgrei-fen auf die Urkalkulation bei strittigenNachtragsforderungen eine Durchspre-chung der ursprünglichen Geheimhaltungdar. Mehr als das – vom Auftragnehmernicht wahrgenommene – Teilnahmerechtan der Öffnung der Urkalkulation lassesich der Vereinbarung nicht entnehmen.Dass im Hinblick auf ein solches Teilnah-merecht die Fertigung einer Kopie ausge-schlossen sein sollte, könne hieraus nichtgeschlossen werden.

    Anmerkung:Die in der Urkalkulation enthaltenenPreisermittlungsgrundlagen der ursprüng-lich vereinbarten Vertragspreise sind inder Regel die Basis für die Bestimmungvon Nachtragsforderungen.

    Zugunsten der Nachtragsprüfung wurdein dieser Entscheidung des OLG Münchenjedoch in keiner Weise die Bedeutung der Kalkulation als wichtiges Betriebs-geheimnis eines Unternehmen gewürdigt.Ein Auftragnehmer sollte deshalb durchschriftliche Vereinbarung sicherstellen,dass erst gar keine Kopien angefertigtwerden dürfen bzw. dass die Urkalkula-tion wieder verschlossen wird und die Ko-pien der geöffneten Urkalkulation nachder Nachtragsprüfung wieder vernichtetwerden.

    RECHT

  • 5BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    sich, die Mehrkosten zu bezahlen undwird daher von dem Auftragnehmer ver-klagt.

    Nach Auffassung des OLG Nürnberg(Beschluss vom 08.03.2010, Az.: 2 U1709/09) ist der überhöhte Einheitspreissittenwidrig und damit nichtig. Maßgeb-lich sei dabei aber nicht nur der „bloß“8fach überhöhte Einheitspreis, sondernvor allem auch der Umstand, dass einemdurchschnittlichen Kalkulator im Zuge der Angebotserstellung zwingend hätteauffallen müssen, dass die angegebeneMenge viel zu niedrig, nämlich um denFaktor 100, ausgefallen sei. Nicht nurdurch die rechnerische Höhe der Preis-überschreitung, sondern auch durch dieseUmstände der Angebotsabgabe be-stünde die nicht widerlegte Vermutungeines sittenwidrigen Gewinnstrebens desAuftragnehmers. An der Sittenwidrigkeitkönne es allerdings dann fehlen, wenn dieAuswirkung auf den Gesamtpreis nur un-erheblich sei. In dem hier vorliegendenFall würde die Überhöhung des Einheits-preises bei der Abrechnung zu einer Er-

    Ein Auftragnehmer erbringt im Rahmeneines Bauvertrages auf der Grundlagevon Einheitspreisen Gerüstarbeiten. Fürdie Gerüsterstellung ist eine Menge von1.365 m2 angegeben. Für die Gerüst-vorhaltung sind in der anschließenden LV-Position nur 546 m2 pro Woche ausge-schrieben. Aus der Baubeschreibung istersichtlich, dass das Gerüst für eineDauer von 40 Wochen vorgehalten wer-den muss. Der Auftragnehmer setzt alsEinheitspreis für die Gerüstvorhaltung2,50 € pro m2 ein, obwohl der ortsüblicheund angemessene Preis max. 0,30 € prom2 betragen würde. Nach Abschluss derBaumaßnahme rechnet der Auftragneh-mer bei der Gerüstvorhalteposition nicht546 m2 pro Woche ab, sondern die zurGerüstgestellungsposition tatsächlich angefallenen 1.365 m2 für 40 Wochen,wodurch sich der Mengenvordersatz von 546 m2 (x 2,50 € = 1.365,00 €) umden Faktor 100 erhöht auf 54.600 m2 (= 1.365 m2 x 40 Wochen x 2,50 € =136.500,00 €). Die führt zu einer Kosten-steigerung des gesamten Auftragsvolu-mens um 13 %. Der Auftraggeber weigert

    höhung des Gesamtpreises um 13 % füh-ren, so dass von einer Unerheblichkeitnicht mehr gesprochen werden könne.

    Hinweis: Die Entscheidung desOLG Nürnberg ist für die Baupraxisvon erheblicher Brisanz, da sie diebisherige Spekulationsrechtspre-chung des BGH (vgl. Urteil vom18.12.2008, Az.: VII ZR 201/06)massiv verschärft. Der BGH hatte ineiner Entscheidung bisher nur einenum den Faktor 854 überhöhten Ein-heitspreis für sittenwidrig erachtet.Die Entscheidung des OLG Nürn-berg ist jedenfalls dann zu beach-ten, wenn ein Einheitspreis in einemauffälligen Missverhältnis zur Ge-genleistung steht, die Umstände derAngebotsabgabe auf eine Ausnut-zung eines Vorteils in sittenwidrigerWeise schließen lassen und dieAuswirkungen auf den Gesamtpreisnicht nur unerheblich sind.

    8fache Überhöhung des Einheitspreises kann sittenwidrig sein

    Ein 8fach überhöhter Einheitspreis kann gegen die guten Sitten verstoßen und damit unwirksam sein. Ist die Vergütungs-vereinbarung für die Mehrmengen wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, so ist die Mehrmenge nach den üblichen Einheits-preisen zu vergüten.

    Zeit später findet ein Ortstermin statt, andem nur der Bauherr und der Generalun-ternehmer, nicht jedoch der Nachunter-nehmer, teilnehmen. Bei dem Ortsterminwird festgestellt, dass der Nachunterneh-mer für die Mängel verantwortlich ist. DerGeneralunternehmer übersendet anschlie-ßend dem Nachunternehmer ein vomBauherrn beauftragtes Gutachten mit derBitte, die gerügten Mängel zu überprüfen,die Vorbereitung der erforderlichen Sa-nierungsarbeiten zu veranlassen undseine Stellungnahme bis zu einer be-

    Ein Generalunternehmer beauftragt einenNachunternehmer mit der Ausführung di-verser Bauarbeiten an einem Gebäude.Nach der Abnahme rügt der Bauherr gegenüber dem Generalunternehmer ver-schiedene Mängel und fordert den Ge-neralunternehmer unter Fristsetzung zuder Mängelbeseitigung auf. Der General-unternehmer leitet die Mängelrüge desBauherrn an seinen Nachunternehmerweiter und fordert den Nachunternehmerauf, seine grundsätzliche Bereitschaft zurMängelbeseitigung zu erklären. Kurze

    stimmten Frist zurückzuschicken. DerNachunternehmer reagiert auf dasSchreiben nicht. Nach Ablauf der Frist-setzung zur Stellungnahme beseitigt derGeneralunternehmer die Mängel imWege der Ersatzvornahme und rechnetdie Kosten gegen die Werklohnforderungdes Nachunternehmers auf. Der Nachun-ternehmer erhebt Klage auf Zahlung sei-nes Werklohns.

    Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom21.04.2010 (Az.: 10 U 9/09) der Klage

    Vorsicht beim „Durchreichen“ von Mängelrügen

    Eine Mängelrüge nach § 13 Nr. 5 VOB/B setzt eine ausdrückliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung verbunden miteiner Fristsetzung voraus. Das bloße Weiterleiten einer Mängelrüge mit der Aufforderung, die Bereitschaft zur Beseiti-gung eines Mangels zu bestätigen, reicht nicht aus.

    RECHT

  • 6 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    weist das Gericht auf Art. 24 Abs. 1 derEuropäischen Richtlinie 2004/18/EG(sog. VKR). Danach dürfen Nebenange-bote nur bei den Aufträgen zugelassenwerden, die nach dem Kriterium des wirt-schaftlich günstigsten Angebots vergebenwerden sollen. Der Zweite Abschnitt derVOB/A hat diese Einschränkung zwarnicht umgesetzt, ist in diesem Punkt je-doch richtlinienkonform auszulegen.

    Hinweis: Möchte ein öffentlicher Auftrag-geber im Oberschwellenbereich Neben-angebote werten, so muss er zukünftig in

    Ein Auftraggeber kann im Oberschwel-lenbereich den Zuschlag entweder aufdas wirtschaftlich günstigste Angebotoder auf das Angebot mit dem niedrigs-ten Preis erteilen. Lässt der AuftraggeberNebenangebote zu bzw. fordert der Auftraggeber ausdrücklich dazu auf, Nebenangebote abzugeben, so darf der Auftraggeber nach einer neuen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom07.01.2010 (Az.: Verg 61/09) jedoch dieNebenangebote dann nicht werten, wenndas alleinige Zuschlagskriterium dergünstigste Preis ist. Zur Begründung ver-

    der Bekanntmachung und den Vergabe-unterlagen folgendes beachten:

    1. Er muss den Zuschlag auf das wirt-schaftlich günstigste Angebot unter Benennung der Wertungskriterien er-teilen.

    2. Er muss die Mindestbedingungen fürNebenangebote angeben.

    Nebenangebote: Keine Wertung, wenn allein der günstigste Preis zählt

    Bei Vergaben von öffentlichen Baumaßnahmen im Oberschwellenbereich dürfen Auftraggeber nur dann Nebenangebotewerten, wenn sie nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben. Die Zulassung und Wertung vonNebenangeboten scheidet grundsätzlich aus, wenn das Zuschlagskriterium allein der billigste Preis ist.

    Mängelrüge des Bauherrn genügte nicht,weil ein sofortiges Beseitigungsverlan-gen fehlte und keine Frist zum Beginn der Mängelbeseitigungsarbeiten gesetztwurde. Eine Aufforderung zur Abgabeeiner Erklärung über die Bereitschaft zurMängelbeseitigung nach dem Ortstermingenügt ebenfalls nicht den Anforderun-gen des § 13 Abs. 5 VOB/B. Der Ge-neralunternehmer konnte sich schließlichauch nicht darauf berufen, dass derNachunternehmer die Mängelbeseitigungverweigert habe, da dieser schlicht garnicht reagiert habe.

    stattgegeben. Der Hauptunternehmer warnicht zur Ersatzvornahme auf Kosten desNachunternehmers berechtigt und hattedeshalb auch keinen Anspruch auf Erstat-tung der Kosten der Ersatzvornahme, mit denen er gegen die Werklohnforde-rung des Nachunternehmers hätte auf-rechnen können. Voraussetzung für denKostenerstattungsanspruch nach § 13Abs. 5 VOB/B ist nämlich, dass der Auf-traggeber (hier der Generalunternehmer)den Nachunternehmer zur Mängelbesei-tigung unter Setzung einer angemessenenFrist auffordert. Die Weiterleitung der

    Hinweis: Der Auftraggeber mussimmer das Symptom des gerügtenMangels benennen und den Auf-tragnehmer ausdrücklich innerhalbeiner angemessenen Frist zur Män-gelbeseitigung auffordern. Das Ur-teil des OLG Stuttgart zeigt, dassjede andere Vorgehensweise mit un-nötigen Risiken verbunden ist.

    RECHT

  • 7BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    Lohnsteuer – Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Einführung des papierlosen Verfahrens ELStAM

    Bis Januar 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundeneVerfahren vollständig durch ein neues, papierloses Verfahren mit ElektronischenLohnSteuerabzugsMerkmalen (ELStAM) ersetzt werden.

    Bereits in diesem Jahr entfällt die Zusen-dung einer neuen Lohnsteuerkarte für denVeranlagungszeitraum 2011 an die Ein-kommensteuerpflichtigen. Stattdessen be-hält die Lohnsteuerkarte 2010 für dasÜbergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit. DerArbeitgeber hat daher die Lohnsteu-erkarte 2010 aufzubewahren und diedort enthaltenen Eintragungen unab-hängig vom Gültigkeitsbeginn einma-lig auch für den Lohnsteuerabzug imJahr 2011 zugrunde zu legen.

    Nach dieser Übergangsphase stehen fürdie Arbeitgeber die ELStAM seiner Ar-beitnehmer (u. a. Steuerklasse, Kinderfrei-beträge, andere Freibeträge) in der sog.Elster-Datenbank der Finanzverwaltungzum elektronischen Abruf bereit. Der ge-naue Starttermin für den Abruf in 2012wird vom Bundesfinanzministerium (BMF)noch bekannt gegeben. Der Zugriff derArbeitgeber bzw. ihrer Dienstleister imRahmen der Entgeltabrechnung erfolgtdann über das ElsterOnline-Portal unterhttp://www.elsteronline.de. Eine Regis-trierung für dieses Portal besteht in derRegel bereits heute (entweder für den Ar-beitgeber selbst oder für den beauftrag-ten Dienstleister), da für die Übermittlungder Lohnsteuerbescheinigungen dieseselektronische Verfahren schon gesetzlichvorgeschrieben ist.

    Informationsblatt für Arbeitgeber Das BMF hat ein zweiseitiges Informa-tionsblatt für die Arbeitgeber erstellt. Hie-rin sind die wichtigsten Aspekte für dieÜbergangsphase sowie für den Start deselektronischen Verfahrens zusammenge-fasst.

    Informationsschreiben an die ArbeitnehmerIn der Übergangsphase ist mit vermehrtenFragen der Arbeitnehmer zum neuen Ver-fahren – auch an den Arbeitgeber – zurechnen, da diese die gewohnte Zusen-dung ihrer bisherigen Lohnsteuerkarte er-warten. Deshalb wäre ab Oktober 2010eine Information durch den Arbeitgeber(beispielsweise Schwarzes Brett, Anlagezur Verdienstbescheinigung, E-Mail) emp-fehlenswert, damit sich die Arbeitnehmerbei konkreten Fragen an das für sie zu-ständige Finanzamt wenden bzw. direktInformationen über das ElsterOnline-Portal beziehen.

    Die Finanzverwaltung hat ebenfalls einzweiseitiges Informationsschreiben für dieArbeitnehmer erstellt.

    Weitergehende Informationen für Arbeit-geber und Arbeitnehmer werden auf demElsterOnline-Portal bereit stehen.

    Zudem wird die Finanzverwaltung in den nächsten Wochen ein umfangreichesBMF-Schreiben zum ELStAM-Verfahrenveröffentlichen.

    Die Informationsblätter können bei

    der Hauptgeschäftsstelle, Frau Kaksa unter der

    Telefax-Nr. 0 89/7679 -154 oder

    [email protected], angefordert werden.

    STEUERN

    STEUERN

  • 8 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    nuar 1964 und in den neuen Bundeslän-dern nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935.

    Da das Aufkommen aus der Grundsteuerzu 85 % den Kommunen zufließt, wird esim Rahmen der Gesetzgebung für einneues Grundsteuerrecht ganz maßgeb-lich auch auf die Positionierung der Kom-munen ankommen. Aus unserer Sicht giltes hier, jegliche Mehrbelastung für Be-triebe zu vermeiden. Dies gilt insbeson-dere für Überlegungen zur etwaigenEinführung einer neuen Sonder-Grund-steuer für Gewerbebetriebe, die sog.Grundsteuer C (die gleichwohl nicht Ge-genstand des vorgelegten Vorschlags derLänder Baden-Württemberg, Bayern undHessen ist). Diese würde auf unseren ent-

    In der Finanzministerkonferenz stelltendie vorgenannten Landesregierungen ihreEckpunkte für eine Neujustierung desGrundsteuerrechts vor.

    Danach soll stärker als bisher auf die Fläche (bebaute bzw. unbebaute Fläche)abgestellt werden. Hierdurch soll einedeutliche Erleichterung bei der Ermittlungdes sog. Einheitswertes erreicht wer-den, der für die Bemessung der Grund-steuer die Besteuerungsgrundlage dar-stellt. Darüber hinaus soll eine bundes-einheitliche Einheitswertermittlung sicher-gestellt werden.

    Bis dato gelten für die Grundsteuer in denalten Bundesländern die Einheitswertenach den Wertverhältnissen vom 1. Ja-

    schiedenen Widerstand stoßen, da sie alsertragsunabhängige Substanzsteuer aus-schließlich die gewerbliche Wirtschaftbelasten würde. Da hier auch keinerleiFreibeträge oder sonstige Ermäßigungs-tatbestände greifen, wären zudem kleineund mittlere Unternehmen über Gebührbetroffen.

    Ein Eckpunktepapier für eine vereinfachte Grundsteuer

    kann bei der Hauptgeschäftsstelle,

    Frau Kaksa unter der Telefax-Nr. 089/7679-154 oder [email protected],

    angefordert werden.

    Grundsteuer-Reformüberlegungen

    Im Januar 2010 hat die Finanzministerkonferenz die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Hessen und Bayernbeauftragt, ein Reformmodell für eine grundlegende Neujustierung des Grundsteuerrechts zu erarbeiten.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechungdes Bundesfinanzhofs (BFH), dass der Arbeitnehmerbegriff sich nicht durch Auf-zählung feststehender Merkmale ab-schließend bestimmen lässt. Das Gesetzbedient sich nicht eines tatbestandlichscharf umrissenen Begriffs. Es handeltsich vielmehr um einen offenen Typus-begriff, der nur durch eine größere undunbestimmte Zahl von Merkmalen be-schrieben werden kann. Abstrakte, füralle Verhältnisse geltenden Abgrenzungs-merkmale bestehen nicht.

    Für die Einordnung der polnischen Hand-werker (Fliesenleger, Fuger, Trockenbaueretc.) als Arbeitnehmer sprach nach Mei-nung des Finanzgerichts in erster Linie dietatsächliche Durchführung der Leistungs-beziehungen. Die Gesamtumstände desEinzelfalls ließen darauf schließen, dass

    Sachverhalt Die Kläger hatten sich zu einer Gesell-schaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusam-mengeschlossen, um Immobilien zukaufen, zu sanieren und anschließendwieder zu verkaufen. Das Hauptzollamthatte eine Prüfung durchgeführt und ineinem Haus der Kläger sechs polnischeStaatsangehörige angetroffen, die dortHandwerkerarbeiten durchgeführt hatten.Das Finanzamt nahm die Kläger wegennicht abgeführter Lohnsteuer in Haftung.

    UrteilDas Gericht bestätigte die Auffassungder Finanzverwaltung. Die Handwerker,die für die Steuerpflichtigen tätig gewor-den sind, waren nach Auffassung derRichter deren Arbeitnehmer, obwohl sieein Gewerbe angemeldet und Rechnun-gen ausgestellt hatten.

    die Handwerker mit der Klägerseite vonvornherein vereinbart hatten, dass die elfPersonen während ihres Aufenthalts inDeutschland alle auf den jeweiligen Bau-stellen anfallenden Arbeiten, die die Klä-ger ihnen zuwiesen, entsprechend ihrenFähigkeiten (Fliesenarbeiten, Trocken-bauarbeiten, etc.) für eine monatlich zahl-bare, im Wesentlichen feststehende Ver-gütung erledigen sollten.

    Das Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf

    kann bei der Hauptgeschäftsstelle,

    Frau Kaksa unter der Telefax-Nr. 089/7679-154 oder [email protected],

    angefordert werden.

    Lohnsteuer – Haftung bei Einsatz „selbständiger“ Handwerker

    Trotz Gewerbeanmeldungen, der Ausstellung von Rechnungen und nicht festgelegter Arbeitszeiten können eingesetzteselbständige Handwerker lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer behandelt werden. Der Auftraggeber kann dann für nichtabgeführte Lohnsteuer in Haftung genommen werden. Entscheidend sind die Gesamtumstände, entschied das Finanz-gericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.10.2009 (Az.: VII K 3109/07 H(L).

    STEUERN

  • 9BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    STEUERN

    www.lbb-bayern.de

    Auf unserer Homepage finden Sieauch die Ausgaben von BlickpunktBau sowie unsere Tarifsammlung-online im Mitgliederbereich.

    Schauen Sie doch mal rein!

    Die Bauabzugsteuer steht erneut zur Diskussion

    Die Bundesregierung will mit einem 90-Punkte Katalog das Steuerrecht vereinfachen (vgl. den entsprechenden Beitragunter www.lbb-bayern.de, Rubrik „Betriebswirtschaft, allg. betriebswirtschaftliche Themen“). U. a. wird darin auch dieAbschaffung der Bauabzugsteuer gefordert.

    Die Bauabzugsteuer ist durch das Gesetzzur Eindämmung illegaler Betätigung imBaugewerbe zum 1. Januar 2002 ein-geführt worden und hat aus Sicht desBaugewerbes illegale Bautätigkeiten er-folgreich eingeschränkt.

    Der Zentralverband des Deutschen Bau-gewerbes (ZDB) will mit einem Argumen-tationspapier für die Beibehaltung derBauabzugsteuer plädieren (vgl. Beilage).

  • TARIF- UNDSO

    ZIA

    LPO

    LITI

    K

    Weniger Arbeitsunfälle am Bau

    Die Zahl der Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft ist erneut zurückgegangen.2009 verunglückten bundesweit 115.177 Beschäftigte. Das waren 5.428 we-niger als im Vorjahr und über 160.000 weniger als vor zehn Jahren, berichteteJutta Vestring, Mitglied der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft derBauwirtschaft: „Jeder verhütete Unfall bedeutet weniger menschliches Leid undeine wirtschaftliche Entlastung für die Unternehmen.“ Die BG BAU betreut über420.000 Mitgliedsunternehmen mit 2,6 Millionen Versicherten.

    Auch „konjunkturbereinigt“ gingen dieZahlen zurück: Die Unfallquote je 1.000Beschäftigte war 2009 mit 65,1 Arbeits-unfällen so niedrig wie noch nie. Im Vor-jahr lag sie um drei Prozent höher, zehnJahre zuvor waren es sogar über 50 Pro-zent mehr. Tödlich gingen 2009 noch 114Unfälle aus, 55 weniger als im Vorjahrund 217 weniger als vor zehn Jahren. Diemeisten tödlichen Unfälle geschahendurch Abstürze von Gerüsten, Dächernund Leitern. An zweiter Stelle folgtenRutsch- und Sturzunfälle sowie Unfälledurch herab fallende Gegenstände. DieZahl schwerer Arbeitsunfälle, die 2009zu neuen Renten führte, ist seit dem Vor-jahr ebenfalls um zwei Prozent auf 3.573gesunken. Für die Opfer von Arbeitsun-fällen zahlte die BG BAU im Jahr 20091,4 Milliarden Euro für Heilbehand-lungen, Rehabilitationsmaßnahmen undRenten.

    Den rückläufigen Trend erklärt die BGBAU vor allem mit der Wirksamkeit ihrerUnfallprävention. Vestring: „Dazu gehör-ten 2009 weit über 190.000 Betriebsbe-sichtigungen mit zahlreichen aktivenBeratungsgesprächen in den Betrieben,2.500 Schulungen mit 48.000 Teilneh-mern – Unternehmer und Versicherte – zuThemen von Arbeitssicherheit und Ge-sundheitsschutz.“ Ein wichtiges Feld sindzum Beispiel auch Gewerke spezifi-sche Schwerpunktaktionen, wie die zumThema „Gut gerüstet“ für den Gerüstbau.Solche Aktionen sind auf Berufsgruppenmit besonderen Unfallgefahren ausge-richtet.

    Ein anderes Beispiel sind die Aktivitätender BG BAU zur Kampagne „Risiko raus“der Deutschen Gesetzlichen Unfallver-sicherung (DGUV). In Betrieben, Ausbil-dungszentren und in praktischen Schulun-gen will die BG BAU in diesem und imkommenden Jahr das Gefahrenbewusst-sein der Verkehrsteilnehmer stärken. Fürden Bau heißt das konkret, Unfälle im Zu-sammenhang mit schweren Baumaschinensollen durch mehr Kamera-Monitorsys-teme oder Wendesitze auf Fahrzeugenund durch das Tragen von Warnkleidungvermieden werden. Durch Aktionen undbetriebliche Beratungen wollen Expertender BG BAU zudem das Verantwortungs-gefühl der Beschäftigten für die Risikendurch fehlerhafte Ladungssicherung ver-stärken.

    Zu den Erfolgen der letzten Jahre dürftebeigetragen haben, dass die BG BAUihre Präventionsarbeit intern neu organi-siert hat. Die Unternehmen können jetztnoch zielgenauer und intensiver beratenwerden. Aber auch viele Betriebsinhaberselbst achten vermehrt auf die Arbeits-sicherheit, unfallbedingte Ausfälle in derProduktion wollen sie unbedingt vermei-den. „Die intensive Zusammenarbeit derBG BAU mit den Arbeitgebern und Ver-sicherten in Sachen Unfallverhütung undArbeitsschutz spielt dabei eine großeRolle“, sagte Vestring.

    (Quelle: Pressemitteilung der BG BAUvom 7. September 2010)

    10 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

  • 11BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    Fahrtkosten nach § 7 BRTV bzw. nach § 670 BGB zu. Dieser Ansicht sind dasArbeitsgericht sowie das Landesarbeits-gericht nicht gefolgt.

    Dem Urteil sind folgende Leitsätze zu entnehmen:

    1. Die Vorschriften des § 7 BRTV regelnkeinen Anspruch auf Erstattung derFahrtkosten zwischen der Auslösungs-baustelle und der vom Arbeitgeber zurVerfügung gestellten Unterkunft.

    2. Die Kosten der Übernachtung beinhal-ten nur einen Teil der Auslösung. Damitwird die Auslösung zu einem pauscha-lierten Auffangposten, der alle Mehr-aufwendungen abdeckt, die mit derZuweisung der auswärtigen Beschäfti-gung durch den Arbeitgeber verbun-den sind.

    3. § 670 BGB kann hier nicht zum Zugekommen, weil die Regelung der Tarif-partner vorgreifend und verdrängendwirkt.

    4. Ein Schadensersatzanspruch kommtebenfalls nicht in Betracht. Hat sich der

    Durch die tariflichen Bestimmungen überdie Auswärtsbeschäftigung wird den Be-sonderheiten des Baugewerbes Rechnunggetragen, die einen Einsatz von Arbeit-nehmern auf Baustellen außerhalb desBetriebes bedingen. § 7 BRTV normierthierbei keinen Erstattungsanspruch für dieWegstrecke zwischen einer Auslösungs-baustelle und einer vom Arbeitgeber zurVerfügung gestellten Unterkunft. Ebensobesteht keine gesetzliche Rechtsgrund-lage, um einen solchen Anspruch zu begründen. Das entschied das Landes-arbeitsgericht Thüringen in einer rechts-kräftig gewordenen Entscheidung vom15. Juli 2010 (1 Sa 61/10).

    Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde:

    Der klagende Arbeitnehmer war im Jahre2009 auf einer auswärtigen Baustelleeingesetzt. Die beklagte Arbeitgeberinstellte dem Kläger Unterkünfte zur Ver-fügung, die bis zu 28 Kilometer von der Baustelle entfernt lagen. Der Klägermachte für diese Wegstrecke Fahrtkos-tenabgeltung bzw. Aufwendungsersatzgeltend. Er vertrat die Auffassung, ihmstehe ein Anspruch auf Erstattung der

    Arbeitnehmer dazu entschieden, dievom Arbeitgeber zur Verfügung ge-stellte Übernachtungsmöglichkeit an-zunehmen, kann in der fehlendenunmittelbaren Nähe der Unterkunft zurBaustelle keine Pflichtverletzung desArbeitgebers gesehen werden.

    Das Urteil hat folgende praktische Auswirkungen:

    Die Entscheidung des Landesarbeitsge-richts ist zu begrüßen. Der Argumentationdes Gerichts ist hierbei insoweit zuzustim-men, dass die Regelung des § 7 BRTVkeine Regelung hinsichtlich der Erstattungder Fahrtkosten zwischen einer zur Ver-fügung gestellten Unterkunft und der Aus-lösungsbaustelle trifft. Ein Anspruch aufFahrtkostenabgeltung besteht vielmehr le-diglich bei Arbeitsstellen mit täglicherHeimfahrt (§ 7 Nr. 3 BRTV) und für dieAn- und Abreise zur Auslösungsbaustelle(§ 7 Nr. 4.3 BRTV).

    Fahrtkostenabgeltung für Fahrten zwischen Unterkunft und Auslösungsbaustellen

    Für Fahrten zwischen einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkunft und einer Auslösungsbaustelle bestehtkein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung (Urteil des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 15. Juli 2010).

  • TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 201012

    In Deutschland gibt es keinen einheit-lichen gesetzlichen Mindestlohn, der füralle Wirtschaftszweige gilt. Allerdingsexistieren verbindliche Vereinbarungenfür einzelne Branchen und Berufe. Derfestgelegte Mindestlohn schwankt dabeiderzeit von 6,50 Euro Stundenlohn fürBeschäftigte in ostdeutschen Großwä-schereien und 12,95 Euro für Fachwerkerim Bauhauptgewerbe. Mit dem 1. Sep-tember haben sich die Löhne für einigeBeschäftigte in Mindestlohn-Branchenleicht erhöht. So sind die Mindestlöhnefür Beschäftigte im Bauhauptgewerbe jenach Tarifgruppe um jeweils 5 bis 25 Cent und die Mindestlöhne für Gesel-len im Maler- und Lackiererhandwerk um25 Cent pro Stunde gestiegen. WeitereMindestlohn-Erhöhungen wird es dannwieder zu Beginn des kommenden Jahresbeim Dachdecker-, beim Elektro- undbeim Gebäudereinigerhandwerk geben.

    Statistische Angaben: Statistisches Bundesamt, WSI-Tarifarchiv

    Mindestlohn-Erhöhung im Bauhauptgewerbe und Maler- und Lackiererhandwerk

  • WIRTSCHAFT

    BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010 13

    WIRTSCHAFT

    Rücknahme der Kürzung der Städtebauförderung

    Wir berichteten in BLICKPUNKT BAU 07/08 2010 über das Sparpaket derBundesregierung, das unter anderem auch eine Halbierung der Städtebauför-derung beinhaltete. Der Bundesrat hat sich gegen eine Kürzung der Fördermittelfür die Stadtbauförderung ausgesprochen.

    Auch die Bayerische Staatsregierung hatden Entschließungsantrag im Bundesratunterstützt, in dem der Erhalt der Städte-bauförderung auf dem Niveau des Jahres2010 gefordert wurde. Bayerns Innenmi-nister Joachim Herrmann wies darauf hin,dass die von der Bundesregierung ge-planten Kürzungen bei der Städtebauför-derung für die Entwicklung unserer Städteund Gemeinden erhebliche Nachteilehätten. Wichtige Projekte würden durchdie Kürzungen verhindert.

    Die Bayerische Staatsregierung bekenntsich ausdrücklich zur Städtebauförderungals erfolgreichem Steuerungsinstrument

    einer nachhaltigen Struktur- und Stadtent-wicklungspolitik. Das Investitionsvolumen,das durch die Städtebauförderungsmaß-nahmen angestoßen wird, betrage er-fahrungsgemäß ein Vielfaches der Inves-titionssumme. Die Städtebauförderungleiste wesentlich mehr als sie koste. Darüber hinaus leiste die Städtebauför-derung Beschäftigungsimpulse im Bauge-werbe.

    Damit waren die Proteste der Bauver-bände erfolgreich. Der Bundesrat for-derte die Bundesregierung auf, dieFörderung auf dem Niveau des Jahres2010 zu halten.

    rung das Ziel, den Ausstoß von Treib-hausgasen bis 2020 um 40 % zu reduzie-ren. Die KfW-Förderprogramme leistenzur CO2-Minderung einen wichtigen Bei-trag. Zur Erreichung des 40 %-Ziels müss-ten allein die privaten Haushalte von 2006an noch eine Minderung von 35 Mio.Tonnen erbringen. Durch die seitdem vonder KfW Bankengruppe geförderten ener-gieeffizienten Neu- und Umbauten wur-den bereits 13 % dieses Ziels erreicht.

    Dies unterstreicht einmal mehr die Not-wendigkeit einer stetigen Ausstattung desCO2- Gebäudesanierungsprogramms miteiner Budgetierung von mindestens 1,5Mrd. Euro jährlich.

    Die Studie des Bremer Energieinstitutessteht auf der Webseite der KfW Banken-gruppe im Bereich Research bereit zumDownload (www.kfw.de).

    Die von der KfW geförderten energie-effizienten Neubauten und energetischenSanierungen führten 2009 zu einer Redu-zierung des Treibhausgas-Ausstoßes um1,2 Mio. Tonnen. Das sind rund 40 %mehr als im Vorjahr (837.000 Tonnen).Ein weiterer Fördereffekt ist die Sicherungvon fast 300.000 Arbeitsplätzen für min-destens ein Jahr.

    Dies geht aus einer aktuellen Studie her-vor, die das Bremer Energieinstitut (BEI) inKooperation mit dem Institut Wohnen undUmwelt und dem Institut für Statistik derUniversität Bremen im Auftrag der KfWdurchgeführt hat. Ziel war es, die Wir-kung der aus Mitteln des Bauministeriumsvergünstigten KfW-Förderung von Ener-gieeinsparmaßnahmen im Gebäudebe-stand zu evaluieren. Seit 2006 wird dieseUntersuchung jährlich vom BEI durchge-führt. Bekanntlich hat die Bundesregie-

    Evaluierung der KfW- Förderprogramme zur Energieeffizienz und Gebäudesanierung

    Die KfW Bankengruppe hat im Jahr 2009 Energieeffizienz und Klimaschutz imWohnungsbau mit rund neun Mrd. Euro gefördert und dadurch Investitionen fürrund 617.000 Wohnungen in Höhe von insgesamt 18,4 Mrd. Euro angestoßen.

  • Es werden jeweils für den ersten Platz5.000 Euro, den 2. Platz 3.000 Euro undden dritten Platz 2.000 Euro ausgelobt.Eingereicht werden können Einzel- sowieauch Gruppenarbeiten.

    Mögliche Themengebiete sind zum Bei-spiel IT-Lösungen im Bereich der Aus- undWeiterbildung, eLearning, praxisnahe IT-Lösungen im Bauhandwerk, digitale Sig-naturen, Mobile Computing, Einsatz vonRFID, Workflow Systeme, AnwendungIFC-Schnittstelle, Elektronischer Daten-austausch, Wissenstransfer oder innova-tive CAD-Anwendungen.

    Die Preisträger der letzten Jahre habenstets positiv hervorgehoben, dass sieihren Beitrag im Rahmen der Messe prä-sentieren können. Das wird auch in 2011wieder so sein. Alle Wettbewerbsteilneh-mer erhalten zudem eine Eintrittskarte zurMesse.

    Zum zehnten Mal wird der Wettbewerb„Auf IT gebaut - Bauberufe mit Zukunft“,dessen Auslober unter anderem der ZDBist, veranstaltet.

    Mit dem Wettbewerb sollen junge Menschen und ihr Know-how für die Bau-branche gewonnen werden. Teilnehmenkönnen Auszubildende, junge Arbeitneh-mer, gewerbliche Ausbildungsstätten, Stu-denten und Absolventen. Die Einbindungder Ausbildungsstätten (Zusammenarbeitvon Ausbildern und Auszubildenden) solldie gewerblichen Auszubildenden stärkereinbeziehen. Arbeiten können in einemder folgenden vier Wettbewerbsbereicheeingereicht werden:

    • Gewerblich- technischer undgewerblich-kaufmännischer Bereich

    • Bauingenieurwesen • Baubetriebswirtschaft • Architektur

    Wettbewerb „Auf IT gebaut - Bauberufe mit Zukunft“

    Der Countdown für den Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ läuft. Studierende, Auszubildende undBerufsstarter sind wieder aufgerufen ihre Arbeiten einzureichen.

    WIRTSCHAFT

    BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 201014

    Die Wettbewerbspräsentation und diePreisverleihung zum aktuellen Wettbe-werb wird am 18. Januar 2011 im Rah-men der BAU in München stattfinden.

    Eine Anmeldungzum Wettbewerb ist bis zum

    8. November 2010 vorzunehmen. Die Arbeiten sind dann

    bis zum 22. November 2010einzureichen.

    Teilnahmeunterlagen können unterwww.aufitgebaut.de

    heruntergeladen werden.

    Ergebnisse der vorangegangenen Wettbe-werbe wie auch Kurzbeschreibungen prä-mierter Beiträge finden Sie ebenfalls unterdiesem Link. Ein Link zum Wettbewerb istauch unter der Rubrik „Ausbildung amBau“ unter www.zdb.de geschaltet.

    Kostenstruktur im Bauhauptgewerbe nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2008

    Das Statische Bundesamt hat die Kostenstruktur ausgewählter Wirtschaftszweige des Bauhauptgewerbes in Deutschlandfür das Jahr 2008 veröffentlicht.

    Die Kostenstrukturerhebung erfasst ineiner Stichprobe rund 6.000 Bauunter-nehmen mit mehr als 20 Beschäftigten.Die Zuordnung der Unternehmen zueinem Wirtschaftszweig richtet sich nachdem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichenTätigkeit. Ein Vergleich mit den Erhebun-gen der Vorjahre ist infolge einer vomStatistischen Bundesamt vorgenommenenÄnderung der Systematik der Kostenstruk-turerhebung im Jahr 2008 nicht möglich.

    Die einzelnen Kostenbestandteile werdenin der Analyse als Anteil am Gesamtum-satz der Gewerke angezeigt. Das nachAbzug aller Kosten vom Gesamtumsatzverbleibende Ergebnis entspricht weitge-hend dem Gewinnbegriff (vgl. Übersicht).

    Die Wirtschaftszweige weisen eine zumTeil sehr unterschiedliche Kostenstrukturauf. So ist der Anteil der Materialkostenin Unternehmen des Zimmerei und Inge-

    nieurholzbaus mit 39,8 % nahezu dop-pelt so hoch wie in klassischen Hochbau-unternehmen mit 21 %. Parallel dazubeträgt der Anteil der Subunternehmer-

  • 15BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    Im Vergleich mit anderen EU-Ländern istdie Baukonjunktur hierzulande aber nichtschlecht. In drei der vier letzten Quartaleist die deutsche Bauproduktion nach Eurostat-Berechnungen gestiegen, wäh-rend sie in der EU insgesamt – einschließ-lich Deutschland – viermal in Folgeabnahm.

    Drei der letzten vier Quartale positiv

    In Deutschland ist der Anteil der Betriebe im Bauhauptgewerbe, die ihre Geschäftslage als schlecht einstufen, regelmäßiggrößer als der Anteil derjenigen die mit gut urteilen.

    WIRTSCHAFT

    leistung in Zimmereien nur 17,6 % und in den erfassten Hochbauunternehmen42,8 %. Im Hochbau scheint der Trendzur Vergabe von Leistungen an Subun-ternehmer ungebrochen. Die Personal-kostenanteile in den betrachteten Wirt-

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    schaftszweigen liegen zwischen ca. 22 %bis 31 %, wobei Unternehmen die Ab-brucharbeiten und vorbereitende Bau-stellenarbeiten ausführen mit 30,9 % den größten Personalkostenanteil aufwei-sen.

    Der Anteil der Abschreibung erreicht inallen Wirtschaftszweigen des Bauhaupt-gewerbes nur eine marginale Größen-ordnung und ist Beleg für die geringe In-vestitionstätigkeit in der Branche.

  • 16 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    mente außer Kraft gesetzt. Eine Liste deraufgehobenen Ministerialrundschreibenentnehmen Sie bitte dem LBB-Intranetunter dem Stichwort „staatlicher Brücken-bau“.

    Die zugehörigen Hinweise werden zu-künftig von den Staatsbauämtern in dieVergabeunterlagen aufgenommen. MitEinführung der oben bezeichneten Doku-mente werden zahlreiche andere Doku-

    DIN-Fachberichte 101 bis 104 in Bayern eingeführt

    Die DIN-Fachberichte 101 bis 104: Einwirkungen auf Brücken, Betonbrücken,Stahlbrücken, Verbundbrücken sowie das NATO-Standardisierungsübereinkom-men wurden nun in Bayern aufgeführt und sind bei Planung und Bau von Brü-ckenbauwerken im Zuge von Straßen der staatlicher Verwaltung anzuwenden.

    TECHNIK

    DIN 18195-7: 2010-07 Bauwerksabdichtungen

    Die DIN 18195-7 Bauwerksabdichtungen, Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser wurde im Juli 2010 geändert.

    Die behandelten Abdichtungsbauweisenwurden um die in DIN 18195-2 gere-gelten Stoffe (neu hinzugekommen wa-ren hier bereits im Jahr 2000: Polymerbi-tumenbahnen, Elastomer-Dichtungsbah-nen, Kunststoffdichtungsbahnen aus EVA,selbstklebende Kunststoff- und Elasto-mer-Dichtungsbahnen, kaltselbstklebendeDichtungsbahnen und kunststoffmodifi-zierte Bitumendickbeschichtungen) erwei-

    tert, insbesondere wurden flüssig zu ver-arbeitende Abdichtungsstoffe aus mine-ralischen Dichtungsschlämmen und ausReaktionsharzen im Verbund mit Fliesenund Platten sowie aus Flüssigkunststoffenaufgenommen. Die entsprechenden Hin-weise zum Anwendungsbereich sowie zuden Anforderungen an bauliche Erforder-nisse wurden daraufhin präzisiert.

    dichtungssystemen waren bislang nur fürdie Wasserbeanspruchung aus Boden-feuchte nach DIN 18195-4 beschrieben.

    Insofern trägt die Neuausgabe der Norm,für deren Veröffentlichung sich der ZDBbesonders eingesetzt hatte, jetzt der Bau-praxis Rechnung. Gerade im Ein- undZweifamilienhausbau bei dem die „kom-binierte AbdichtungsBauweise“ sehr häu-fig ausgeführt wird, stärkt dies die Rechts-sicherheit für die Bauunternehmen.

    Nach Abschnitt 6.2 Abschnitt könnenjetzt auch für die Wasserbeanspruchungaus aufstauendem Sickerwasser (DIN18195-6) normgerechte Anschlüsse/Übergänge, z. B. aus kunststoffmodifizier-ten Bitumendickbeschichtungen oder mitEinbauteilen zum Anschluss von bahnen-förmigen Abdichtungen an Bodenplattenaus Beton mit hohem Wassereindringwi-derstand (WU-Beton) gemäß der DAfStb-Richtlinie hergestellt werden.

    Diese Anschlüsse/Übergänge von Ab-

    DIN 18195-9:2010-05 Bauwerksabdichtungen

    DIN 18195-9 Bauwerksabdichtungen beschreibt das Herstellen von Durchdrin-gungen, Übergängen, An- und Abschlüssen von Bauwerksabdichtungen nachDIN 198195-4 bis -7. Die Aktualisierung der Norm betrifft die Erweiterung derAbschnitte 1 und 6.2. Der Anwendungsbereich der Norm umfasst jetzt auchÜbergänge der Bauwerksabdichtung auf Bodenplatten aus Beton mit hohemWassereindringwiderstand (WU-Beton) gemäß der DAfStb-Richtlinie.

    TECHNIK

  • 17BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    TECHNIK

    TECHNIK

    Bezugsquelle:Vieweg + Teubner VerlagAbraham-Lincoln-Straße 4665189 Wiesbaden Telefon 0611/787 81 81Telefax 0611/787 84 51(2. überarb. u. erw. Auflage 2010, XIV, 247 Seiten, 61 Abbildungen, 30 Tabellen, kartoniert, engl., ISBN 978-3-8348-0950-6, 24,95 Euro)

    Geschäftsbriefe systematisch auf die Ar-beit als Planer im und mit dem englisch-sprachigen Ausland vor. Besonderspraxisnah ist die Gliederung des Buches in die einzelnen Planungs- undAusführungsphasen eines Bauprojek-tes, was auch das gezielte Nachschla-gen während eines Projektes ermöglicht.Übungen, ein Vokabelteil und praktischeTipps für die Bewerbung im Ausland er-gänzen dieses Lehrbuch.

    Englisch für Architekten und Bauingenieure

    Ein kompletter Projektablauf auf Englisch mit Vokabeln, Redewendungen, Übungen und Praxistipps von Sharon Heiden-reich. Dieses Sprachlehrbuch knüpft an das vorhandene Schulenglisch an und bereitet den Leser durch Fachtexte, typische Dialoge und

  • 18 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    BERUFSBILDUNG

    Dualer Studiengang Bauingenieurwesen

    Die frühzeitige Verbindung von „Theorie und Praxis“ ist der beste Einstieg uminteressante Bauaufgaben anzupacken und erfolgreich umsetzen zu können. Deran der Hochschule München seit 2005/2006 eingeführte „Duale StudiengangBauingenieurwesen“ verbindet in idealer Weise Studium und praktische Ausbil-dung.

    Im dualen Studiengang können sich dieStudenten parallel in zwei Bildungs-gängen (Ausbildung und Studium) quali-fizieren. Die Ausbildung gliedert sich indrei Phasen.

    1. Phase:In den ersten 14 Monaten findet schwer-punktmäßig die Ausbildung im gewähltenBauberuf statt. Sie erfolgt im Ausbil-dungsbetrieb und in der überbetriebli-chen Ausbildungsstätte. Zusätzlich findenan einem Tag pro Woche Vorlesungen aneiner Fachhochschule statt.

    2. Phase: Studium und gewerbliche Ausbildungs-zeiten wechseln sich ab, angelehnt anVorlesungszeiten bzw. an die Semester-ferien. Diese Phase endet mit dem Ab-schluss bzw. der Gesellenprüfung imgewählten Bauberuf (HWK / IHK-Prü-fung).

    3. Phase: Das Studium wird mit dem siebten undachten Fachsemester fortgesetzt und mitder Bachelorarbeit abgeschlossen.

    Die Zugangsvoraussetzungen werdendurch ein Zeugnis über die Fachhoch-

    schulreife, die fachgebundene Hochschul-reife oder die allgemeine Hochschulreifenachgewiesen. Studienwillige bewerbensich zunächst um einen Ausbildungsplatzund anschließend um einen Studienplatzan einer geeigneten Hochschule.

    Die Ausbildungsbetriebe erhalten diegleichen Ausbildungsförderungssätze derULAK wie für normale Auszubildende.Die betrieblichen Präsenzzeiten sind je-doch gegenüber der normalen Ausbil-dung reduziert, dementsprechend könnendie Ausbildungsvergütungen angepasstwerden.

    Weitere Informationen erhalten Sie im LBB-Intranet unter dem Stichwort „duales Studium“.

    Insbesondere im Hinblick auf die doppel-ten Abiturjahrgänge im Jahr 2011 unddie Verkürzung bzw. Entfall des Wehr-dienstes ist mit einer verstärkten Nach-frage nach Ausbildungsplätzen für diedas duale Studium zu rechnen. Wir bittenunsere Mitgliedsbetriebe ausreichendAusbildungsplätze zur Verfügung zu stel-len.

    BERUFSBILDUNG

  • 19BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    BERUFSBILDUNG

    Kritikpunkte sind insbesondere • das Übergangssystem (Berufsgrund-

    schuljahr und ähnliches), • zu wenig Möglichkeiten in die Tertiär-

    bildung aufzusteigen (Fachhochschul-und Hochschulausbildung).

    Trotz der insgesamt guten Beurteilungenthält die OECD-Studie eine Reihe vonEmpfehlungen, die auch für die Aus-

    Besonders hervorgehoben wird die • feste Verankerung der Berufsbildung in

    der Gesellschaft, • das hohe Ansehen der beruflichen

    Ausbildung, • die flexible Anpassungsfähigkeit an

    wandelnde Arbeitsmarkterfordernisse, • das hohe Maß an aktivem Engage-

    ment der Arbeitgeber und anderer So-zialpartner.

    bildung im Baugewerbe von Bedeutungsind, wie z. B.

    • Verbesserte Möglichkeiten zum nach-träglichen Erlangen von Basiskompe-tenzen,

    • Neue Ansätze in der Berufsberatungfür Ausbildungssuchende

    • Neue Verknüpfungen mit der Tertiär-bildung.

    Lernen für die Arbeitswelt – OECD-Studien zur Berufsbildung

    In der im September 2010 veröffentlichte Studie befasst sich die OECD intensiv mit dem deutschen Berufsbildungssystem.Insgesamt wird das duale System der beruflichen Ausbildung außerordentlich positiv gesehen und als zukunftsorientiertbewertet.

    Ein Mustervertrag für ein solches Praktikum

    kann im LBB-Intranet im Mitgliederbereich unter dem Stichwort

    „Praktikum Bauzeichner“ heruntergeladen werden.

    Während des Baustellenpraktikums be-steht das Lehrverhältnis zum Architek-turbüro fort. Dies bedeutet, dass der Lehr-ling seine Ausbildungsvergütung weiter-hin vom Architekturbüro erhält. DerBaubetrieb, bei dem das Praktikum ab-solviert wird, muss den Lehrling bei derBG BAU anmelden. Beiträge an die BGBAU sind aber nicht zu entrichten.

    Praktikumsverträge für Bauzeichner

    Auszubildende zum Bauzeichner in Architekturbüros müssen im Rahmen ihrer Berufsausbildung ein Baustellenpraktikumnachweisen. In der Regel entsteht dadurch ein Dreiecksverhältnis zwischen dem ausbildenden Architekturbüro, dem Bau-betrieb der den Praktikumsplatz zur Verfügung stellt, und dem Auszubildenden.

  • 20 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    FACHGRUPPEN

    RWE Bau-Handbuch inkl. CD-ROM

    Das RWE-Bau-Handbuch in seiner überarbeiteten 14. Ausgabe ist wie seit Jah-ren als praxisorientiertes Standardwerk für energiesparende, funktionsgerechteBau- und Haustechnik beim Neubau sowie bei Renovierung und Modernisierungvon Wohngebäuden bewährt. Planungsgrundlagen sowie technische Konstruk-tionsdetails sind übersichtlich und verständlich dargestellt. Die vorliegende ak-tualisierte Ausgabe ist vor allem hinsichtlich der Erfordernisse und Auswirkungender neuen Energieeinsparverordnung

    (EnEV) komplett überarbeitet worden,diese wurde wie auch neue DIN/VDE-Normen und Gesetze in allen relevantenKapiteln eingearbeitet. Hinweise auf Ge-setzte, Verordnungen, Normen und Richt-linien runden den hohen Benutzerwert ab.

    Die CD-ROM enthält alle Texte, Bilderund Tabellen der Druckfassung sowie er-gänzende Informationen.

    Farbig hervorgehobene Links und Such-funktionen erleichtern das Auffinden dergewünschten Fachbegriffe.

    Mit 21 detailliert gegliederten Haupt-kapiteln erweist sich das aktualisierteRWE-Bau-Handbuch als neues informa-tives Nachschlagewerk.

    Bezugsquelle:EW Medien und Kongresse GmbHKleyerstraße 8860326 Frankfurt am Main Telefon 069/710 46 87- 0Telefax 069/710 46 87- [email protected](14. Ausgabe 2010, Großformat 21,5 x 21,5 cm, über 1.000 Seiten,über 900 Grafiken/Tabellen, ausführliches Stichwortverzeichnis,gebundene Ausgabe inkl. CD-ROM, ISBN 978-3-8022-0974-1, 49,80 €ISBN 978-3-8348-0409-9, 54,90 €

    HOCHBAU

    STRASSEN- UND TIEFBAU

    FACHGRUPPEN

    Themen praktische Rohrstatik, Pflaster-bauweisen und Sachverständigenrechtbehandelt.

    Neu aufgenommen wurde auf Anregungder Teilnehmer der letzten Sachverständi-genseminare eine Diskussionsrunde „Fra-gen aus dem Sachverständigenalltag“. Indieser Diskussionsrunde können konkreteAnliegen der Teilnehmer, wie etwa Fragenzum Regelwerk, spezielle Schadensfälle

    Die Bundesfachgruppe Straßen- und Tief-bau im ZDB informiert über das 18. Se-minar zur Fortbildung von Sachverstän-digen des Straßen- und Tiefbaus, das am12. und 13. November 2010 in Hannoverstattfindet.

    Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in diesem Jahr bei den Neuerungen derVOB/C im Bereich des Verkehrswege-baus. Darüber hinaus werden auch die

    18. Sachverständigenseminar Straßen- und Tiefbau

    Am 12./13. November 2010 in Hannover

  • Förderpreis 2010 für Bundessieger im Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisoliererhandwerk

    Leistung lohnt sich – deshalb loben die Fördergemeinschaft Dämmtechnik e.V., die Bundesfachgruppe WKSB im ZDBund die Firma Knauf Insulation erstmals einen Förderpreis für hervorragende Leistungen im Isoliererhandwerk aus.

    Was ist der Bundesleistungs-wettbewerb der WKSB-Isolierer?

    Der 59. Bundesleistungswettbewerb inden bauhandwerklichen Berufen, findet indiesem Jahr vom 6. – 8. November 2010in Bad Segeberg statt.

    Wie in jedem Jahr stellen sich die Landes-besten in den bauhandwerklichen Berufendem Wettbewerb, um die besten Hand-werksgesellen und -gesellinnen in einemumfassenden Leistungswettbewerb zu er-mitteln. Der Wettbewerb des deutschenHandwerks findet nach den Gesellenprü-fungen auf mehreren Ebenen statt. Zuerstwerden die einzelnen Handwerkskam-mersieger ermittelt. Auf Landesebene fin-det dann ein zweiter Wettbewerb stattund die Landessieger dürfen schließlich

    etc. zusammen mit den Referenten undSachverständigenkollegen beraten wer-den.

    Teilnahmeberechtigt sind außer den öf-fentlich bestellten und vereidigten Sach-verständigen für den Straßen- undTiefbau auch Interessenten, die eine Be-stellung als ö.b.u.v. Sachverständiger anstreben.

    21BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    FACHGRUPPEN

    noch einmal auf Bundesebene teilnehmen.Vom 06.11. bis zum 08.11.2010 absol-vieren die bundesweiten Teilnehmer derunterschiedlichen Berufe in der überbe-trieblichen Ausbildungsstätte der Innungdes Baugewerbes Segeberg in Bad Segeberg den Wettbewerb. Hierzu gehö-ren auch die besten Wärme-, Kälte- undSchallschutzisolierer. Der Bundessiegerhat dann die Möglichkeit, an den Euro-pameisterschaften der FESI (European In-sulation Contractors Associations), diealle zwei Jahre stattfinden und in den da-zwischenliegenden Jahren an den euro-päischen Wettbewerben der TechnischenKommission der deutschsprachigen Län-der teilzunehmen.

    Im Wettbewerb der WKSB-Isolierer wirdeine unter Wettbewerbsbedingungen an-

    gefertigte Arbeitsprobe bewertet. Für denWettbewerb gelten die fachlichen Richt-linien des Zentralverbandes des Deut-schen Baugewerbes für die Durchführungdes Leistungswettbewerbs des DeutschenHandwerks in den bauhandwerklichenBerufen. Grundsätzlich können am Wett-bewerb alle Gesellen teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 25 Jahre sind und eine gute Prüfungsleis-tung erbracht haben.

    Mit einer erfolgreichen Teilnahme aneinem überregionalen beruflichen Leis-tungswettbewerb besteht für die Jungge-sellen die Möglichkeit, die „Begabten-förderung Berufliche Bildung“des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung zuerhalten. Ebenso gilt dies für alle hand-werklichen Berufsabschlüsse mit einem

    WKSB-ISOLIERER

    Weitere Einzelheiten zum Programmablauf des Sachverständigenseminars

    sowie zu den Anmeldemodalitäten (Anmeldeschluss: 12. Oktober 2010)

    sind im Internet unter www.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/Rubrik Fachgruppe Straßen- und Tiefbau

    zu entnehmen.

  • 22 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    FACHGRUPPEN

    Prüfungsergebnis, das mit besser als „gut“bewertetet wurde. Dabei muss der Vor-schlag vom Betrieb oder der Berufsschuleerfolgen, um die Förderung zu erhalten.

    Was ist der Förderpreis der WKSB-Isolierer?

    Die Bundesfachgruppe WKSB, die För-dergemeinschaft Dämmtechnik und dieFirma Knauf Insulation loben gemeinsamattraktive Preise für die Besten des Bun-desleistungswettbewerbs 2010 aus:

    Hauptpreis ist ein hochwertiges Moun-tainbike im Wert von 1.200,00 €.

    Der 2. Preis ist ein Apple ipad im Wertvon € 800,00, der 3. Preis ein Apple ipadim Wert von € 600,00.

    Was müssen Sie tun?

    Informieren Sie Ihre Auszubildenden überdie Chance, durch sehr gute Ergebnissein der Gesellenprüfung weiter zu kommen– vielleicht sogar bis zum Bundesleis-tungswettbewerb. Die Meldung erfolgtautomatisch über die jeweiligen Hand-

    werkskammern, eine spezielle Anmeldungist also nicht erforderlich. Informieren SieIhre Auszubilden am besten bereits imersten Lehrjahr – so können Sie von An-fang an zu hoher Leistung motivieren.

    Informationen:Fördergemeinschaft Dämmtechnik e.V. Kronenstraße 55 – 58 10117 Berlin Telefon 0 30/2 03 14-548 oder 547 Telefax 0 30/2 03 14-521 oder [email protected]

    Teilnahmerichtlinien des Förderpreises:

    1. Die Preise werden an die Prüfungs-besten der Gesellenprüfung des Jahres2010 vergeben.

    1. Preis: 1 Mountainbike im Wert von 1.200,00 €2. Preis: 1 Apple ipad im Wert von 800,00 €3. Preis: 1 Apple ipad im Wert von 600,00 €

    2. Preis: Wird ein Bundesleistungswett-bewerb im WKSB-Isoliererhandwerkdurchgeführt, geht der Preis an die dreiPrüfungsbesten dieses Wettbewerbs inReihenfolge.

    3. Die Teilnahmebedingungen richten sichnach der derzeit gültigen Fassung der„Fachlichen Richtlinien des Zentralver-bandes des Deutschen Handwerks fürdie Durchführung des Leistungswettbe-werbs des Deutschen Bauhandwerks inden bauhandwerklichen Berufen“. Teil-nahmeberechtigt sind demnach Jung-gesellen/-innen im WKSB-Isolierer-handwerk, die zum Zeitpunkt der Ge-sellenprüfung 2010 das 25. Lebensjahrnoch nicht vollendet haben.

    4. Die Preise kommen zur Auszahlungnach Maßgabe der Fördergemein-schaft Dämmtechnik e.V., wenn dieWettbewerbsbedingungen erfüllt undfestgestellt sind.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • 23BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    BAYERISCHE BAUAKADEMIE

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    Bau 2011 – eine Messe boomt

    Die BAU 2011, die vom 17. bis 22. Januar 2011 auf dem Gelände der NeuenMesse München stattfinden wird, boomt. Rund 1.900 Aussteller aus 40 Ländernpräsentieren in 17 Messehallen auf 180.000 m2 Fläche neue Trends, Materialienund Systeme.

    Bayerische BauAkademie – Wir sind dabei

    Unter dem Motto „Praxisnah. Kompetent.Zielsicher“ ist die Bayerische BauAkade-mie in der Eingangshalle West, direkt amzentralen Zugang vertreten und präsen-tiert die wichtigsten der über 280 Veran-staltungen pro Jahr. Für 2011 sind wiederviele neue und aktuelle Seminare geplant,speziell ausgerichtet auf die Anforderun-gen der Mitarbeitern von Bauunterneh-men – ob Facharbeiter, Meister oderIngenieur.

    Förderung ist möglich

    Das Team der Bayerischen BauAkademiesteht jederzeit für Fragen zur Verfügung,wenn es zum Beispiel darum geht einenÜberblick über die verschiedenen finan-ziellen Fördermöglichkeiten für Weiter-bildung zu erhalten. Natürlich sind dieMitarbeiter von Mitgliedsfirmen eingela-den, auch einfach nur unverbindlich amStand vorbei zu kommen, in unserem Pro-gramm zu stöbern oder in Ruhe eine (kos-tenlose!) Tasse Kaffee zu genießen.

    Neue Trends, Materialien und Systeme

    Die BAU 2011 lohnt auf jeden Fall einenBesuch. Zum Beispiel präsentiert sich al-lein der Bereich Steine/Erden auf 22.000m2. Vertreten sind auch Bereiche wie dieBauchemie mit einem umfangreichen Sor-

    timent – von Isolier- und Dämmstoffen bishin zu Putze, Lacke, Farben und Klebstof-fen. Aber auch der wieder wachsendeBereich Fliesen und Keramik und das ge-samte Spektrum der Bodenbeläge – von elastisch (Linoleum, PVC, Kautschuk,Kork) und textil über Laminat bis hin zuParkett – ist vertreten.

    Top-Thema: Nachhaltiges Bauen

    Der Begriff der Nachhaltigkeit ist dasneue Top-Thema. Auf Gebäude bezogenbedeutet das: Sie sollen wirtschaftlich ef-fizient, umweltfreundlich und Ressourcensparend sein und ihren Nutzern Komfort,Wohlbehagen und Gesundheit sichern.Ob und wie das geht, zeigen Sonder-schauen und ein spezielles Rahmenpro-gramm.

    Bayerische BauAkademie auf der BAU 2011

    Im Eingangsbereich West, Stand EW2

    vom 17. bis 22. Januar 2011 in München,

    Messegelände

    Alle Veranstaltungen der Bayerischen BauAkademie finden Sie im Internet unterwww.baybauakad.deoder fordern Sie kostenloses Informationsmaterial an unter [email protected]

  • 24 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    EPF für den Markt weiter hoch attraktivist.

    Ein Besuch lohnt sich

    Für den Besucher wird ein umfangreichesRahmenprogramm mit Vorführungen, Vor-trägen und Aktionen vorbereitet.

    Direkt zum Miterleben ist z. B. der „Euro-päische Bodenlegerwettbewerb“ in demsich 7 Nationen gegenüber stehen.

    Neben diesem fachlichen Programm istauch wieder der traditionelle EPF-Treffeingeplant, das Branchentreffen am ers-ten Abend in lockerer Biergarten-Atmo-sphäre. Den festlichen Höhepunkt bildet„EPF at night“ am Freitag mit einemglanzvollen Gourmet-Buffet.

    Alles für Bodenfachleute

    Die EPF 2011 in Feuchtwangen bietetdem Fußbodenfachmann alles, was er imBerufsalltag benötigt: von großen Ma-schinen bis hin zum kleinen Gebrauchs-tool, von der Untergrundvorbereitung bishin zum letzten Finish, von neuen Mate-rialien bis zu bewährten Baustoffen. Indiesem Jahr kommt – ganz neu – der Be-reich Fliesen hinzu.

    Auf Erfolgskurs

    Der Markt reagiert auf die neue Messe-ausrichtung der EstrichParkettFliese sehrpositiv. Bereits jetzt wurden deutlich mehrAusstelleranmeldungen registriert als imVergleichszeitraum der letzten Messe2008. Die Messeverantwortlichen wertendies als klares Zeichen dafür, dass die

    Die Fachmesse EstrichParkettFliese findet

    vom 30. Juni bis 2. Juli 2011 auf dem Gelände

    der Bayerischen BauAkademie statt.Näheres unter

    www.epf-messe.de.

    EstrichParkettFliese 2011: Die Fußbodenmesse für Fachbesucher

    Die einzige umfassende Fachmesse für den Fußbodenbau, die EstrichParkettFliese (EPF) inFeuchtwangen, wird im kommenden Jahr wieder Anlaufstelle für alle Bodenfachleute.

    BAYERISCHE BAUAKADEMIE

  • 25BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    Praxiswissen speziell für die Fachbereiche„Hochbau“, „Stuck, Putz, Trockenbau“ und„Estrich, Fliesen, Parkett“ vorgesehen ist.

    Fachkundige Referenten

    Viele namhafte Referenten tragen ihreThemen vor: Unter anderem AndreasDemharter, Hauptgeschäftsführer desLBB; Michael Frikell, GF der BauinnungMünchen; Dr. Hammacher, Heidelberg;Dr.-Ing. Frank Roos, Neuried; Dipl.-Ing.(FH) Markus Weißert, Stuttgart; Dr. Hel-mut Kollmann, Leonberg; Dr.-Ing. HelmutKünzel, Valley; Prof. Wolfgang Roeßner,Oberhaching; Prof. Dipl.-Ing. WolfgangSorge, Nürnberg; Dipl.-Ing. (FH) A. Fischer, Dinkelsbühl; Dipl.-Ing. Friedrich

    Kompetenzen rundum stärken

    Ob juristische Probleme, Vergütungs-oder Fachfragen – von Bausachverstän-digen wird täglich aktuellstes Wissen undhohe Kompetenz gefordert. Die Bayeri-sche BauAkademie bietet daher imHerbst erstmals das neue ExpertenForumSachverständige an. Dieses Seminar istauch als Fortbildung für Sachverständigegeeignet.

    Das zweitägige Seminar beschäftigt sichintensiv mit aktuellen Fakten zum Sach-verständigenwesen einerseits und Fach-fragen andererseits. Der erste Tag istbestimmt durch einen juristischen Schwer-punkt, während am zweiten Tag aktuelles

    Amann, Wolnzach; Dr.-Ing. Karl-HeinzWiegrink, München; Prof. ManfredSchnell, Augsburg und Dr. Thomas Grunenberg, Welden.

    Attraktiver Preis

    Das Seminar beginnt am Montag, den29.11.2010, 09.30 und endet am Diens-tag, den 30.11.2010, gegen 15.00 Uhr.Mit im Seminarpaket von nur 365,00 €enthalten sind die Seminargebühr, alleUnterlagen, eine CD mit allen Vorträgen,die Verpflegung, Tagungsgetränke, Pau-senbüfetts, die Übernachtung im Ein-zelzimmer, das Frühstück, sowie die ge-meinsame Abendveranstaltung.

    Neu: ExpertenForum Sachverständige

    Dieses Fortbildungsseminar wurde speziell auf Bausachverständige ausgerichtet. Im sehr günstigen Preis enthalten sindnicht nur eine gemeinsame Abendveranstaltung, sondern auch alle Seminar-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

    und einen zeitgemäßen Auftritt nachaußen.

    Erfolgreich zum Meister

    In der Bayerischen BauAkademie werdenseit Jahrzehnten Meister in den GewerkenFliesen und Naturstein, Estrich und Belag,sowie WKS-Isolierer ausgebildet. Über400 Absolventen verließen allein in denletzten 10 Jahren am Standort Feucht-wangen erfolgreich die Lehrgänge.

    Vollzeit und doch im Betrieb

    Das Besondere: Die Vorbereitungslehr-

    Kunden wollen Qualität

    „Als Meister steht man für Qualität.Genau das möchte ich meinen Kundenbieten!“ sagt ein Teilnehmer eines derzei-tigen Meisterkurses und spricht damit aus,was auch die meisten seiner Mitschülervon dem Lehrgang erwarten.

    Als moderner Handwerker und Unterneh-mer ist der Meister auf zahlreichen Ge-bieten gefordert. Denn viele Kundenerwarten nicht nur Fachkompetenz, son-dern auch eine umfassende Betreuungund funktionierende Abläufe im Betrieb,dazu eine überzeugende Preiskalkulation

    gänge zur Meisterprüfung finden in ein-zelnen Modulen statt. Jedes Modul be-steht aus 2 – 3 Wochen Vollzeitunterrichtund einer anschließenden Zwischenphasevon wiederum 2 – 3 Wochen.

    Diese Zeit können die Meisterschüler imBetrieb verbringen, dort das Gelernte di-rekt einsetzen und gleichzeitig ein finan-zielles Polster schaffen.

    Der größte Vorteil für viele ist jedoch,dass sie weiter ihre Kunden betreuen kön-nen. Gerade diese direkte Kundennähestellt ein wesentliches Merkmal für Qua-lität dar.

    Meister haben Zukunft

    Die Bayerische BauAkademie bietet erfolgreich die Vorbereitung zur Meisterprüfung im Estrichleger-, im Fliesenleger-und im WKS-Isoliererhandwerk an.

    BAYERISCHE BAUAKADEMIE

  • 26 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    schutz – Fachzeichnen – Aufmaß undAbrechnung“, „Wärme-, Kälte- undSchallschutz im Anlagenbau – Kalkula-tion“, „Brandschutz – Wärmeschutz –Schallschutz – Kalkulation“ und schließ-lich Modul 6 „Technische Berechnungen“.

    Die Prüfung

    Am Ende der Module 3 bis 6 wird jeweilseine Prüfung angeboten. Sind alle Prüfun-gen bestanden, so erhält der Teilnehmerein Prüfungszeugnis der HWK Mittelfran-ken über die Teile I und II der Meister-prüfung im WKS-Isoliererhandwerk. DieVorbereitung auf die Teile III und IV kön-nen in einem eigenen, sechswöchigenLehrgang vom 31.01. bis 11.03.2011 ab-solviert werden.

    Die einzelnen Module

    Wie alle Lehrgänge, die auf die Meister-prüfung vorbereiten, wechseln sich beimVorbereitungslehrgang der WKS-IsoliererVollzeit- und Betriebsphasen ab. Der Vor-teil für die Teilnehmer: Der Stoff kanngleich in der Praxis umgesetzt werden.Durch diese Flexibilität, so sehen dasauch die meisten Teilnehmer, macht dasLernen deutlich mehr Freude.

    Der nächste Lehrgang beginnt am02.05.2011 mit Modul 1 „GrundlagenFachrechnen – Werkstoffkunde – Arbeits-vorbereitung“, es folgen „Grundlagen derBetriebsführung – VOB – BaulicherWärme-/Feuchteschutz – Brandschutz-fachkraft“, „Wärme-, Kälte- und Feuchte-

    Voraussetzung für den Besuch aller Mo-dule sind solide PC-Grundkenntnisse. Außerdem ist zur Zulassung zur Meister-prüfung der Nachweis der Gesellen-prüfung im WKS-Isoliererhandwerk erfor-derlich.

    Brandschutzfachkraft

    Weiterer Vorteil des Vorbereitungslehr-gangs: Durch eine Kooperation der Baye-rischen BauAkademie mit der BauinnungDonau-Ries in Nördlingen erwerben dieangehenden Meister innerhalb des Vor-bereitungslehrgangs auch den Abschlussals Brandschutzfachkraft.

    Mehr Flexibilität und Freude am Lernen: Meister-Lehrgang WKS-Isolierer

    Der Vorbereitungslehrgang macht in 6 Einzelmodulen fit zur WKS-Meisterprüfung Teile I „Fachpraxis“ und II „Fach-theorie“.

    BAYERISCHE BAUAKADEMIE

    Teilnehmer am Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung der WKS-Isolierer 2010

  • Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen(November/Dezember 2010/Januar 2011)

    27BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    TERMINE

    TERMINE

    Bautechnik

    Betontechnologie

    BB 61 Beton- und Stahlbetonbau in der Praxis05.11. – 06.11.2010

    BB 46 Bauwerksprüfung nach DIN 107608.11. – 12.11.201031.01. – 04.02.2011

    BB 21 Betonprüfer15.11. – 03.12.2010

    BB 85 Betonwaren08.12. – 09.12.2010

    BB 86 WetCast10.12.2010

    BB 63 Sichtbeton in de Praxis24.01. – 25.01.2011

    Massivbau

    BM 95 SiGe-Koordinator12.11. – 13.11.2010und weiter03.12. – 04.12.2010

    BM 68 Fortbildung für Führungskräfteim Hochbau16.11. – 17.11.2010

    BM 65 Fortbildungfür Tragwerksplaner18.11. – 19.11.2010

    BM 69 Bessere Baustellen-ergebnisse erzielen19.11. – 20.11.2010

    BM 19 „Befähigte Person“ für Arbeits- und Schutzgerüste22.11. – 24.11.2010

    BM 58 „Befähigte Person“ für Dübelverankerungen25.11. – 26.11.2010

    BM 98 Zertifizierter Bauleiter25.11. – 27.11.2010und weiter16.12. – 18.12.2010und weiter20.01. – 22.01.2011und weiter17.02. – 19.02.2011und weiter17.03. – 19.03.2011

    BM 50 ExpertenForumSachverständige29.11. – 30.11.2010

    BM 11 Bauvorarbeiter Hochbau06.12. – 17.12.201017.01. – 28.01.2011

    BM 43 Technische Vorbereitung auf die Sachverständigenprüfung06.12. – 10.12.2010

    BM 42 Fortbildung für Bauhandwerksmeister mit Zusatzqualifikation16.12. – 17.12.2010

    BM 51-1 Fortbildung Hochbauspeziell für Vorarbeiter und Poliere10.01. – 12.01.2011

    BM 51-2 Fortbildung Hochbauspeziell für Vorarbeiter und Poliere13.01. – 15.01.2011

    BM 21 Werkpolier Hochbau17.01. – 18.02.2011

    BM 92 Sachkundelehrgang für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten26.01. – 27.01.2011

    BM 70 Der Azubi-Trainerspeziell für Facharbeiter28.01.2011und weiter

  • 28 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    BT 21-1 Werkpolier Tiefbau – verkürzt24.01. – 11.02.2011

    Estrich und Belag

    BE 11 Estrich-Kolonnenführer22.11. – 26.11.2010

    BE 05 Geprüfter Estrich-Pumpenführer01.12. – 03.12.2010

    BE 45 Technische Vorbereitung für zukünftige Sachverständige im Estrichlegerhandwerk02.12. – 04.12.2010und weiter16.12. – 18.12.2010

    Fliesen und Naturstein

    BF 45 Technische Vorbereitung für zukünftige Sachverständige im Fliesenlegerhandwerk25.11. – 27.11.2010und weiter09.12. – 11.12.2010

    Stuck-, Putz-, Trockenbau

    BP 65 Wärmedämm-VerbundsystemeSchäden und Lösungen24.11.2010

    Baumaschinentechnik

    Führerscheine

    MF 92 Gefahrgutfahrer Erstausbildung02.11. – 04.11.2010

    MF 60 Effektivtrainingfür LKW-Fahrer im täglichen Fahrbetrieb08.11. – 12.11.201006.12. – 10.12.2010

    MF 25 Anhängerführerschein BE15.11. – 19.11.2010

    MF 41 Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG15.11. – 10.12.2010

    25.02.2011und weiter18.03.2011

    BM 21-1 Werkpolier Hochbau – verkürzt31.01. – 18.02.2011

    BM 30 Vorbereitung auf die MeisterprüfungTeile III und IV

    Teil IV31.01. – 11.02.2011und weiterTeil III14.02. – 11.03.2011

    BM 85 Energieberater (BBA) nach EnEV 2009 – Vollzeit31.01. – 23.02.2011

    Tiefbau

    BT 57 Kanalverlegung in offener Bauweise22.11. – 23.11.2010

    BT 95 Verantwortlicher für die Verkehrssicherheit23.11.2010

    BT 56 Grundstücke und Gebäudefachgerecht entwässern01.12.2010

    BT 11 Bauvorarbeiter Tiefbau06.12. – 17.12.201010.01. – 21.01.2011

    BT 96 Aufmaß und Abrechnung im Tief- und Straßenbau17.12.2010

    BT 21 Werkpolier Tiefbau10.01. – 11.02.2011

    BT 51 Fortbildung Tiefbau speziell für Vorarbeiter und Poliere10.01. – 12.01.2011

    BT 61 Vermessung I – Tiefbau17.01. – 19.01.2011

    BT 65 Vermessung II – Tiefbau20.01. – 21.01.2011

    MF 91 Fachseminar zur Ladungs-sicherung nach VDI 270026.11.2010

    MF 31 LKW-Führerschein inkl. Ladungssicherung und Fahrtraining29.11. – 17.12.201010.01. – 28.01.2011

    MF 95 LKW-Profitraining06.12.2010

    MF 97 Umgang mit digitalen Kontrollgeräten – Kraftfahrer09.12.201016.12.2010

    MF 96 Digitaler Tachograph für Unternehmer und Beauftragte10.12.201017.12.201014.01.2011

    MF 42 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer 13.12. – 17.12.2010

    MF 43-1 Weiterbildung speziell für Betonmischerfahrer Modul 113.12.2010

    MF 44-1 Weiterbildung speziell für Schüttgut- und Kipperfahrer Modul 113.12.2010

    MF 43-2 Weiterbildung speziellfür Betonmischerfahrer Modul 214.12.2010

    MF 44-2 Weiterbildung speziellfür Schüttgut- und Kipperfahrer Modul 214.12.2010

    MF 91 Fachseminar zur Ladungs-sicherung nach VDI 270017.12.2010

    MF 43 Weiterbildung speziellfür Betonmischerfahrer in 5 Modulen31.01. – 04.02.2011

    TERMINE

  • 29BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    MH 09 Sicherheitstechnische Unterweisung an Turmdrehkranen22.11.2010

    MH 20 Kranfahrer für Hallen- und Brückenkranemit Fahrpraxis22.11. – 25.11.2010

    MH 31 „Befähigte Person“ für Turmdreh- und Schnelleinsatzkrane22.11. – 26.11.2010

    MH 65 Geprüfter Teleskopfahrer in der BauwirtschaftAnfänger22.11. – 03.12.2010

    MH 39 Sicherheitstechnische Unterweisung für LKW-Ladekranfahrer23.11.2010

    MH 73 „Befähigte Person“ für Bauaufzüge und Hubarbeitsbühnen25.11. – 26.11.2010

    MH 11 Geprüfter TurmdrehkranführerAnfänger29.11. – 17.12.201010.01. – 28.01.2011

    MH 68 Geprüfter Teleskopfahrer in der BauwirtschaftFortgeschrittene29.11. – 03.12.2010

    MH 71 Gabelstaplerfahrerausbildung09.12. – 10.12.2010

    MH 70 Gabelfahrerstaplerausbildunginkl. Fahrpraxis13.12. – 16.12.2010

    MH 14 Fachseminar für Anschlagtechnik15.12.201026.01.2011

    MH 51 Fortbildung „Befähigte Person“ Turmdrehkrane10.01. – 12.01.2011

    MH 70 Gabelfahrerstaplerausbildunginkl. Fahrpraxis17.01. – 20.01.2011

    MF 44 Weiterbildung speziellfür Schüttgut- und Kipperfahrerin fünf Modulen31.01. – 04.02.2011

    Hochbau

    MH 21 Geprüfter TurmdrehkranführerFortgeschrittene I02.11. – 12.11.201006.12. – 17.12.201017.01. – 28.01.2011

    MH 05 Überbetriebliche Ausbildung –Einweisung an Turmdrehkranen08.11. – 12.11.201015.11. – 19.11.201029.11. – 03.12.201010.01. – 14.01.201131.01. – 04.02.2011

    MH 06 Überbetriebliche AusbildungEinweisung an kleinen Erdbaumaschinen 08.11. – 12.11.201015.11. – 19.11.201017.01. – 21.01.201124.01. – 28.01.2011

    MH 22 Geprüfter TurmdrehkranführerFortgeschrittene II08.11. – 12.11.201013.12. – 17.12.2010

    MH 24 MobilkranführerAnfänger08.11. – 19.11.201024.01. – 04.02.2011

    MH 25 MobilkranführerFortgeschrittene15.11. – 19.11.201031.01. – 04.02.2011

    MH 75 „Befähigte Person“ für LKW-Ladekrane15.11. – 16.11.201031.01. – 01.02.2011

    MH 13 LKW-Ladekranfahrer inkl. Ladungssicherung17.11. – 19.11.2010

    MH 74 „Befähigte Person“ für Ladebordwände am LKW19.11.2010

    Tiefbau

    MT 31 „Befähigte Person“ für Erdbaumaschinen02.11. – 05.11.2010

    MT 11 Geprüfter Bagger-/Laderfahrer für Anfänger08.11. – 10.12.201017.01. – 18.02.2011

    MT 26 Geprüfter BaumaschinenführerErd- und Tiefbau – Fortgeschrittene15.11. – 10.12.2010

    MT 18 Graderfahrer – Anfänger22.11. – 03.12.2010

    MT 21 Geprüfter Bagger-/LaderfahrerFortgeschrittene22.11. – 10.12.201031.01. – 18.02.2011

    MT 19 Graderfahrer – Fortgeschrittene29.11. – 03.12.2010

    MT 41 Mobilhydraulik Anfänger29.11. – 10.12.201024.01. – 04.02.2011

    MT 06 Einweisung an kleinen Erdbaumaschinen06.12. – 10.12.2010

    MT 15 Minibaggerfahrer06.12. – 10.12.2010

    MT 16 Radladerfahrer für Beton- und Asphaltmischanlagen06.12. – 10.12.2010

    MT 45 Mobilhydraulik Fortgeschrittene06.12. – 10.12.2010

    MT 09 Sicherheitstechnische Unterweisung an Erdbaumaschinen13.12.2010

    MT 51 Fortbildung „Befähigte Person“Erdbaumaschinen12.01. – 14.01.2011

    MT 45 Mobilhydraulik Fortgeschrittene31.01. – 04.02.2011

    TERMINE

  • 30 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    EA 33 Internetpräsenz für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe09.11.2010

    EA 21-2 Word 2007 Für Sekretärinnen10.11.2010

    EA 21-3 Word 2007 Arbeiten mit großen Dokumenten11.11.2010

    EA 21-4 Word 2007 Textverarbeitung nach DIN 500812.11.2010

    EA 22-2 Excel 2007 Controlling17.11.2010

    EA 23 Power Point 2007 Grundlagen 24.11.2010

    EA 13 Outlook 2007 Grundlagen25.11.2010

    EA 25 Digitale Fotografie26.11. – 27.11.2010

    EA 34 Sicherheit im Internet – E-Mail, Viren, Firewall,Spam etc.04.12.2010

    EA 15 Office 2007 Wo findet man was? Was ist neu?07.12.2010

    EA 22-3 Excel 2007 – Visualisierung von Datenmengen undErstellen komplexer Diagramme08.12.2010

    EA 32-2 Internet – Sind Sie up to date? Neue Trends 09.12.2010

    EA 11-3 Pimp your PC – Hardware einfach und günstig optimieren11.12.2010

    Management

    SM 13 Zeitmanagement08.11. – 09.11.2010

    SM 14 Der erfolgreiche Kundenkontakt auf der Baustelle10.11. – 11.11.2010

    SM 95 Ihr Weg zum IQ-Betrieb – IQ-Grundlagenseminar12.11. – 13.11.2010

    SM 61 Strategietage: Zukunft sichern – Übergabe gestalten!19.11. – 20.11.2010

    SM 41 Fortbildung für Betriebsräte10.01. – 14.01.2011

    SM 21 Führungskompetenz erweitern14.01. – 15.01.2011

    SM 79 Mit Leistungslohn gewinnen14.01.2011

    SM 71 Kalkulation im Baubetrieb – Intensivseminar21.01. – 22.01.2011

    Baurecht

    SR 43 Die verweigerte Abnahme 11.11.2010

    SR 62 Erfolgreiche Vertragsgestaltung bei VOB-Vertrag inkl. Forderungssicherungsgesetz12.11.2010

    SR 41 BGB-Werkvertrag26.11.2010

    EDV

    EA 35 Der Datenschutzbeauftrage im Unternehmen (IHK)Zertifikatslehrgang04.11. – 05.11.2010und weiter18.11. – 20.11.2010

    EA 14 Office 2007 Einsatz im Büroalltag05.11. – 06.11.2010

    EM 31 Grundlagen der EDV – Vorbereitung auf den Meisterlehrgang 17.01. – 18.01.2011

    EB 46 EDV-Programmsystem „SIB-Bauwerke“20.01. – 21.01.2011

    EA 32-1 Sicheres Netzwerk und Internetzugang zu Hause oder im Betrieb22.01.2011

    EA 15 Office 2010 Wo findet man was? Was ist neu?24.01.2011

    EA 14 Office 2010 Einsatz im Büroalltag25.01. – 26.01.2010

    EW 12-1 EDV für WKSB-Isolierer (ISO-WIN-Anwenderschulung)28.01.2011

    EW 12-2 EDV für WKSB-Isolierer (ISO-WIN-Anwenderschulung29.01.2011

    TERMINE

    Anmeldung und detaillierte Auskünfte

    Bayerische BauAkademie Ansbacher Straße 2091555 FeuchtwangenTelefon 0 98 52/9002-0Telefax 0 98 52/9002-909www.baybauakad.de [email protected]

  • 31BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    TERMINE

    DIN-Seminar: Berechnung der Normheizlast

    Veranstaltungsort: StuttgartVeranstaltungszeit: 09.11.2010, 9.00 – 16.00 Uhr

    Seminarziel: • Theoretische Einführung in die DIN EN

    12831, Begriffsklärung und Berech-nungsverfahren;

    • die Korrekturen und Änderungen inBeiblatt 1 werden schwerpunktbezo-gen betrachtet;

    • Vermittlung von exklusivem Experten-wissen: Einblick in die Vorteile des„vereinfachten Verfahrens“ für die Aus-legung der Heizlast von Gebäuden;

    • praktische Anwendung der theoreti-schen Kenntnisse über die Eingabeeines praxisbezogenen Projektes in dieSoftware „ETU Heizlastberechnung“;

    • die Teilnehmer können nach dem Se-minar die komplexen Inhalte der DINEN 12831 im beruflichen Alltag sou-verän umsetzen.

    Referent: Jürgen Langensiepen, Gebäudeenergieberater, ETU Software GmbH

    DIN Akademie

    DIN-Seminar: Wärmepumpe in der Praxis

    Veranstaltungsort: StuttgartVeranstaltungszeit: 08.11.2010, 9.00 – 16.00 Uhr

    Seminarziel: • Theoretische Einführung in die tech-

    nische Funktionsweise der Wärme-pumpe,

    • Vermittlung der rechtlichen Grundla-gen, vor allem EEWG und EnEV 2009,

    • Teilnehmer erhalten konkrete Hand-lungsweisungen und Entscheidungs-hilfen für die berufliche Praxis.

    • Über die „ETU Wärmepumpen“-Soft-ware werden die Teilnehmer die er-worbenen Kenntnisse anhand praxis-bezogener Beispiele direkt anwenden.

    • Die Teilnehmer können nach dem Se-minar die komplexen Abläufe bei derPlanung und Auslegung von Wärme-pumpen in der täglichen Arbeit praxis-nah und zeitsparend umsetzen.

    Referent:Ralf Leisen, Gebäudeenergieberater, ETU Software GmbH

    Arbeitstagung „Eurocode 2 für Deutschland“

    Veranstaltungsort: MünchenVeranstaltungszeit: 26.11.2010, 9.00 – 17.00 Uhr

    Referenten. – Dr. Ing. Frank Fingerloos,

    Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.

    – Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Hegger, Lehrstuhl und Institut für Massivbau RWTH Aachen

    – Unif.-Prof. Dr.-Ing. habil. Dr.-Ing. E.h. Konrad Zilch, ZILCH + MÜLLER INGENIEURE GmbH

    Anmeldung und detaillierte Auskünfte:DIN-Akademie Telefon 0 30/2601- 2868Telefax 0 30/2601- [email protected]/din-akademie

    Aus- und Fortbildungsstätten sonstiger Organisationen

  • 32 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    NA

    CH

    RIC

    HTE

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    NACHRICHTEN

    Bauinnungen der Region 10 stellen Forderungen an die Politik

    Am Dienstag, 21. September 2010, trafen sich die Obermeister der Bauinnun-gen Ingolstadt/Pfaffenhofen, Eichstätt und Neuburg sowie der ZimmererinnungIngolstadt mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Reinhard Brandl, um aktuelleProbleme des Baugewerbes zu besprechen.

    Herr Obermeister Max Hechinger, der zu diesem Gespräch einlud, stellte diePunkte Wohnungsbau in Bayern, EuGH-Urteil zu den Kündigungsfristen, Bei-behaltung der Städtebauforderung/CO2-Minderungsprogramme, Modifizierungder Vorschriften zu den Lenk- und Ruhe-zeiten für Kraftfahrer sowie die Beibe-haltung der Bauabzugsteuer zur Diskus-sion.

    Herr Dr. Brandl MdB betonte, sich für dieBeibehaltung der Städtebauforderungund CO2-Minderungsprogramme einzu-setzen. Insbesondere die Überlegungendes Baugewerbes zur Einführung von Ab-schreibungsmöglichkeiten privater Inves-titionen in Gebäude beurteilte Dr. Brandlpositiv.

    Bei den übrigen Themen konnten die Innungsobermeister, unterstützt vom Ge-schäftsführer der LBB-GeschäftsstelleOberbayern, Herrn Dr. Brandl Ihre Pro-bleme aufzeigen.

    So führt das EuGH-Urteil vom 19. Januar2010 zu einer Verlängerung der Kündi-gungsfristen um bis zu vier Monaten, danunmehr auch Beschäftigungszeiten vordem 25. Lebensjahr Berücksichtigung fin-den. Bei den Vorschriften zu den Lenk-und Ruhezeiten drängen die Obermeisterauf Nachbesserungen, gerade für Hand-werksbetriebe in Bezug auf die Aufzeich-nungspflichten.

    Sowohl die Innungsobermeister als auchDr. Brandl wollen den Dialog fortsetzen.

    v.l.n.r.: GF BTZ Dieter Krause; Obermeister Max Hechinger; Obermeister Hermann Meier; Dr. Reinhard Brandl MdB; GF LBB Oberbayern Thomas Schmid; Obermeister Martin Rosskopf; Obermeister Andreas Donaubauer; Franz Dormeier

  • LITERATUR

    33BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    LITERATUR

    Die VOB/B ist nach wie vor die wich-tigste Vorschrift für die Abwicklung vonBauverträgen.

    Wird die VOB/B – wie häufig – nicht alsVertragsbestandteil vereinbart, kommt esallein auf das BGB-Werkvertragsrechtan. Das Kaufvertragsrecht betrifft alle

    Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B

    Praxiskommentar zum gesamten BGB-Werkvertragsrecht, BGB-Kaufrecht undder VOB/B

    Wärmedämm-Verbundsysteme

    Von der Thermohaut bis zur transparenten Wärmedämmung

    Das Fachbuch bietet alles, was Sie zumThema Wärmedämm-Verbundsystemewissen müssen. Die aktualisierte Auflageberücksichtigt nun auch den Brandriegelund die Neuerungen der EnEV. Außerdemwurde das Buch durch die Beschreibungeinzelner Systeme ergänzt. Nach einemkurzen Rückblick in die geschichtlicheEntwicklung werden die bauphysika-lischen Grundlagen von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) erläutert. VonDämmstoffarten und Befestigungsmittelnbis zu Armierungsmassen und unter-schiedlichsten Beschichtungstechnikenwerden die verschiedenen Systemkompo-nenten und -aufbauten ausführlich vorge-

    stellt. Die fachgerechte Verarbeitung undAusführung wird beschrieben. BesondereSchwerpunkte liegen auf Details und An-schlüsse sowie auf der Haltbarkeit undauf Maßnahmen der Instandhaltung undInstandsetzung. Die Themen Zulassungenund Regelwerke werden genauso behan-delt, wie Fragen der Wirtschaftlichkeit,Amortisation, Ökobilanz, Gebäudeener-giepass etc. Eine rechtliche Betrachtungund ein umfangreiches Glossar rundendas Buch ab.

    Bezugsquelle:Fraunhofer-InformationszentrumPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitFrau Dr. Ingrid HonoldNobelstraße 1270569 Stuttgart Telefon +49 (0)711/970-25 05Telefax +49 (0)711/970-25 [email protected]

    Autoren: Werner Riedel, Heribert Oberhaus, Frank Frössel, Wolfgang Haegele

    Ausgabe 2010:515 Seiten, zahlr. farb. Abb., Tab., gebundenPreis: 79, 00 € (inkl. MwSt.)ISBN 978-3-8167-8235-3

    Verträge über die Lieferung von beweg-lichen Gegenständen und damit vieleVerträge des täglichen Baugeschehens.

    Mit diesem Werk erhalten Sie Kom-mentierungen zu allen praxisrelevantenVorschriften, die bei Bauverträgen zu be-achten sind: Neben den Vorschriften der

  • 34 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 10, Oktober 2010

    Vorteile• Fundierte und anschauliche Erläute-

    rungen des gesamten Bauvertrags-rechts

    • Mit zahlreichen Graphiken, Übersich-ten und Praxisbeispielen

    • Mit direkt anwendbaren Checklistenund Mustertexten

    AutorenHerausgegeben von Mark von Wiet


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