Informationsblatt des
Spiegelschafzuchtvereins Nr. 32
Frühling 2017
Diese wunderschönen Lämmer blicken froh in die Zukunft! Foto: Martin Läderach
http://www.google.ch/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=imgres&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjElI7w_o7SAhUFzRQKHX80D80QjRwIBw&url=http://www.spiegelschaf.ch/&psig=AFQjCNEZdID-ablr8yiz-dTsHgjXnSH3Kg&ust=1487141214448839http://www.google.com/imgres?hl=de&gl=ch&tbm=isch&tbnid=tf16g3I-acnViM:&imgrefurl=http://www.seegasthofschiff.ch/partner&docid=L5wcZJH2fD7fMM&imgurl=http://www.seegasthofschiff.ch/html_acc/_filesAndImages/images/Logos/PSR_Logo_farbig.jpg&w=1234&h=995&ei=CgqaUrn0MYee7AaRy4HACQ&zoom=1&ved=1t:3588,r:5,s:0,i:95&iact=rc&page=1&tbnh=179&tbnw=222&start=0&ndsp=22&tx=135&ty=57
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Inhaltsverzeichnis
1. „SSZ Wie weiter?“ S. 3
2. Protokoll der GV vom 22. Januar 2017 S. 5
3. Finanzierungskonzept SSZ 2017 S. 10
4. Änderungen bei den Vereinsbeiträgen S. 13
5. Änderungen bei der Gewichtserhebung bei Lämmern S. 16
(Aufzuchtleistungsprüfung ALP)
Widder- und Auenschau vom 8. April 2017 S. 18
Auffuhrreglement
Widder- und Auenschau 8. April 2017 S. 19
Anmeldeformular
3
1. „SSZ wie weiter?“
An der GV vom 22. Januar 2017 im Gasthaus Schützen in Aarau, hat die
Versammlung beschlossen, den Vorschlag des Vorstands zur Neuorganisation des
SSZ anzunehmen (siehe Protokoll S. 4).
Konkret heisst dies:
- Neubesetzen der Stellen Anlässe, Zuchtleitung und Expertenwesen im
Vorstand,
- Errichten einer Geschäftsstelle in der Administration
Weiter hat die Versammlung beschlossen, dass sich die Züchter pro
Herdenbuchtier finanziell beteiligen. Dies aufgrund der Forderungen vom
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Hier der Auszug aus dem Schreiben vom
BLW: Bern, 07. Dezember 2016 unter 4.2
Nochmals in voller Grösse!
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Im Vorstand haben wir an der Sitzung vom 02.02.17 in Siebnen die Personen, die
sich für diese Stelle gemeldet haben, bestimmt. Die Zuchtleitung übernimmt neu
Simon Buchli. Die Stelle Expertenwesen übernimmt neu Oskar Höhn. Die Stelle
Administration übernehme ich, Markus Renner, in Personalunion mit dem
Präsidentenamt. Für die Zuchtkommission haben sich Christian Klaus und
Markus Scheuber zur Verfügung gestellt.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle haben wir öffentlich ausgeschrieben. Drei Bewerbungen sind
eingegangen. Nach dem Studium der Bewerbungsdossiers haben wir uns für
Regina Durrer entschieden.
Ausblick: In den kommenden Wochen werde ich mit den neuen Stelleninhabern
einen Sitzungstermin vereinbaren, damit wir die Neuorganisation zum Laufen
bringen können. Markus Renner, Präsident SSZ
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2. Protokoll GV Spiegelschafzuchtverein SSZ vom 22.01.2017, 12:00 Uhr, Gasthof Schützen, Aarau
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Begrüssung
Der Präsident Markus Renner begrüsst 36 Anwesende im Gasthof Schützen
in Aarau zur 19. Generalversammlung des SSZ. Stimmberechtigt sind 32
Personen.
Entschuldigungen: Adank Koni, Ammann Philippe, PSR, Geissberger
Hermann, Lötscher Hubi und Brigitte, Scheurer Bernhard, Sturzenegger
Andreas, Kump Erwin, PSR, Läderach Martin, Stettler Marco
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Wahl des Stimmenzählers
Der vom Präsidenten vorgeschlagene Andreas Aellig wird ohne
Gegenstimmen gewählt.
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Mutationen
Austritte 2016: 14 Eintritte 2016: 7
Im Jahr 2017 sind bisher 3 weitere Mitglieder ausgetreten.
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Jahresbericht des Präsidenten
Der Jahresbericht wurde bereits im Spiegel veröffentlicht. Aus der
Versammlung werden dazu keine Fragen gestellt. Der Bericht wird ohne
Gegenstimme genehmigt.
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Jahresrechnung 2016
Der Kassier Simon Buchli erläutert die Bilanz und die Erfolgsrechnung.
Die Jahresrechnung schliesst mit einem Gewinn CHF3’817.60 ab.
Die Bilanzsumme am 31.12.2016 beträgt Fr. 135’896.71. Besonders
erwähnt er die Rückstellungen von CHF 3’654.80 für eine allfällige
nachträgliche Auszahlung an die Züchter für die Gewichtserhebung der
Lämmer im Jahr 2016. Die Beiträge des Bundes für die Aufzucht-
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leistungsprüfung sind bedeutend höher ausgefallen als bisher.
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Revisorenbericht
Hansruedi Hauri erklärt den Ablauf der vorgenommenen Revision der
Jahresrechnung 2016 und liest aus dem Bericht die Stellungnahme der
Revisoren zum im Vorjahr angesprochenen Widderthema vor. Letztlich
beantragt Hansruedi Hauri, die Rechnung 2016 zu genehmigen und dem
Vorstand Décharge zu erteilen. Die Versammlung folgt dem Antrag der
Revisoren Hansruedi Hauri und Rainer Spörri ohne Gegenstimme.
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Berichte Zuchtleiter/Zuchtbuch
Die Berichte des Zuchtleiters Heinz Feldmann erfolgten in den beiden
„Spiegeln“ des vergangenen Jahres. Fragen aus der Versammlung dazu
erfolgen keine. Zusätzlich lässt Heinz zum Abschluss seiner Zeit als
Zuchtleiter anhand von ein paar Bildern die immer wieder eindrückliche
Geschichte des Spiegelschafes Revue passieren. Er betont dabei die
diversen Vorteile des Spiegelschafes und verweist auf die gute Arbeit der
zahlreichen Personen, die zum guten Stand der Spiegelschafzucht geführt
haben.
Die Zuchtbuchführerin Regina Durrer erklärt mit vielen Zahlen die
Entwicklung des Tierbestandes im Herdebuch. Weiter muntert sie die
Züchter auf, die Meldungen zu machen und bittet um Rückmeldungen
zum 2016 erstmals gedruckten Widderkatalog. Regina verweist zudem auf
die Vermittlungsplattform tierische-raritaeten.ch, welche sehr gut besucht
wird. Die Inserate führen in der Regel sehr schnell zu einem Handel.
Letztlich verdankt Regina die gute und zuverlässige Arbeit der Experten und
bedankt sich beim Zuchtleiter Heinz Feldmann für die gute und sehr
lehrreiche Zusammenarbeit in den vergangenen vier Jahren.
Heinz gibt die Blumen umgehend zurück und verweist bei seinem Dank an
Regina auf ihre gute Arbeit und ihre hohe Fachkompetenz.
Oskar Höhn verdankt im Namen der Experten die Arbeit von Heinz und
betont dabei vor allem seine Fähigkeit, sein grosses Fachwissen an andere
Leute, insbesondere an die Experten weitergeben zu können. Auf Fragen
aus der Versammlung zum Thema Gewichtserhebung nehmen sowohl
Regina als auch Heinz und der Kassier Simon Buchli Stellung. Das aktuelle
Vorgehen bei den Wägungen und die geänderte Situation bei den Beiträgen
des Bundes für die Aufzuchtleistungsprüfungen werden erklärt. Dabei
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erläutert der Kassier nochmals die geplanten Nachzahlungen für die
Wägungen 2016. Aufgrund des Diskussionsverlaufes wird die Behandlung
des Antrages des Vorstandes für diese Nachzahlung an dieser Stelle
vorgezogen. Die Versammlung beschliesst ohne Gegenstimme, dass für die
vom Bund im 2016 abgegoltenen Aufzuchtleistungsprüfungen (ALP) den
Züchtern ein Betrag in der Höhe von CHF 13.25 pro ALP ausbezahlt wird.
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Wahlen
In diesem Jahr finden keine ordentlichen Wahlen statt. Auf die Wahl eines
Ersatzes für den zurückgetretenen Zuchtleiter Heinz Feldmann wird
verzichtet, da zuerst die geplante Neuorganisation des Vereins über die
Bühne gehen soll.
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Anpassungen im Dokument „Zuchtziel, Rassenstandard,
Zuchtstrategie des Spiegelschafes
Im Abschnitt „4. Taxen“ dieses Dokumentes sind verschiedenen Taxen,
Gebühren und Entschädigungen festgehalten, welche eigentlich im Spesen-
und Gebührenreglement des Vereins geregelt sind. Daher beantragt der
Vorstand den gesamten Abschnitt 4 zu streichen. Dem Antrag folgt die
Versammlung ohne Gegenstimme.
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SSZ wie weiter? Vorschlag Neuorganisation
Der Präsident Markus Renner erklärt einleitend den im Spiegel
veröffentlichten Bericht zur geplanten Neuorganisation. Anschliessend stellt
der Kassier Simon Buchli die zum Bericht unterschiedlich geplante
Finanzierung vor. Dabei zeigt er anhand des neu erstellten
Finanzierungskonzeptes die Anforderungen der Tierzuchtverordnung des
Bundes an die Finanzierung und Rechnungsablage auf. Er macht deutlich,
dass diese Auflagen nur erfüllt werden können, wenn sich
einerseits die Züchter finanziell stärker beteiligen und andererseits mehr
Geld für die züchterischen Massnahmen verwendet wird. Der Kassier stellt
die geplante Einführung eines vom Züchter zu bezahlenden Tierbeitrages
pro Herdebuchtier und von Meldeentschädigungen für Meldungen ans
Herdebuch vor. Anschliessend zeigt der Vorstand das Vorgehen auf, welche
Änderungen es in Statuten und Gebühren- und Spesenreglement als
Grundlage für die Umsetzung der vorgeschlagenen Neuorganisation
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braucht. Die Diskussion wird rege benützt. Zur Sprache kommt vor allem die
Einführung der neuen Tierbeiträge und Meldeentschädigungen.
Verlierer/Gewinner und die Notwendigkeit davon werden diskutiert. Letztlich
nimmt die Einsicht Überhand, dass ein Systemwechsel notwendig ist. Zur
geplanten Geschäftsstelle und zur personellen Besetzung der neuen
Vereinsfunktionären führt die Diskussion dahin, dass die Geschäftsstelle
nach Möglichkeit durch die Zuchtbuchführerin Regina Durrer übernommen
werden soll und dass das Vorgehen des Vorstandes unterstützt wird, die
Personen für die neuen Ämter erst nach einer allfälligen Genehmigung der
Neuorganisation zu suchen.
In den Abstimmungen werden folgende Beschlüsse gefasst, alle ohne
Gegenstimmen:
1. Der Grundsatzfrage zur Umsetzung der Neuorganisation wird zugestimmt.
2. Die traktandierten Statutenänderungen werden genehmigt:
Art. 8 Vorstand, Absatz 5 (neu): Der Vorstand kann Aufgaben und
Befugnisse an eine von ihm eingesetzte und überwachte
Geschäftsstelle delegieren.
Art. 9 Experten, Absatz 2 (ergänzt): Die Experten unterstehen der
Zuchtleitung oder einem anderen Vorstandsmitglied.
Art. 11 Finanzen, Absatz 1 (geändert): Die Einnahmen des Vereins
bestehen aus Mitgliederbeiträgen und sonstigen Einnahmen.
Art. 11 Finanzen, Absatz 2 (geändert): Die Vereinsversammlung
bestimmt die Struktur und Höhe der Beiträge und berücksichtigt die
Vorgaben des Bundesamtes für Landwirtschaft.
3. Die Änderungen im Gebühren- und Spesenreglement werden genehmigt: 1. Vorstandsentschädigung: Die Aufzählung nach Ressorts wird
gestrichen und durch eine Jahrespauschale pro Vorstandsmitglied
ersetzt. Die Höhe bleibt bei CHF 300 pro Vorstandsmitglied und Jahr.
2. Zuchtbeiträge: Der Titel wird in „Züchterbeiträge“ umbenannt. Die
bisherigen Entschädigungen unter dem Titel Gewichtserhebungen
werden ersetzt durch die Entschädigungen für die
Aufzuchtleistungsprüfungen (ALP). Pro vom Bund entschädigte ALP
(Geburts- und 40-Tage-Gewicht) werden dem Züchter CHF 20.00
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ausbezahlt. Neu werden unter dem Titel „Meldeentschädigungen
Herdebuch“ dem Züchter pro Geburtsmeldung (pro Au) CHF 2.00, pro
Abgangs- und Verstellmeldung CHF 2.00 und pro Bewertung (pro Tier
im Herdebuch) CHF 2.00 ausbezahlt.
3. Mitgliederbeiträge: Der Jahresbeitrag an den Schweizerischen
Schafzuchtverband wird aus dem Reglement gelöscht, da er nicht von
der Versammlung des SSZ bestimmt werden kann. Neu wird hier der
jährliche Tierbeitrag eingefügt. Pro beim Bund beitragsberechtigtes
Herdebuchtier am Stichtag wird dem Züchter ein Beitrag von CHF
10.00 in Rechnung gestellt.
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Budget 2017
Nach einer kurzen Pause wird dem Budget 2017 (siehe Anhang) ohne
Gegenstimme zugestimmt. Das Budget basiert auf den beschlossenen
neuen Vereinsstrukturen, dem abgeänderten Gebühren- und
Spesenreglement und auf dem neuen Finanzierungskonzept.
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Jahresprogramm 2017
Die Versammlung nimmt das Jahresprogramm zur Kenntnis. In der
Diskussion schlägt Christian Klaus vor, die Herbstschau an einem fixen Ort
durchzuführen und stellt sich gleichzeitig zur Verfügung, diese zusammen
mit der Schafausstellung des Schafzuchtvereins Baselland in Liestal
durchzuführen. Andere Redner plädieren für wechselnde Schauorte, um
damit der grossen geografischen Verteilung der Vereinsmitglieder etwas
Rechnung zu tragen. Der Vorstand nimmt das Anliegen auf.
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Varia/Anträge
Vereinswidder: Der Präsident informiert die Vereinsversammlung, dass aus
seiner Sicht nun das Thema Vereinswidder definitiv ad acta gelegt werden
kann. Die verkauften Widder und die Widdermieten wurden in
Rechnung gestellt und in der Jahresrechnung 2016 verbucht. Zusammen
mit den Infos im Spiegel vom Sommer 2016 wird somit der Auflage des
Revisorenberichtes zur Jahresrechnung 2015 entsprochen.
Neues Zuchtbuch: Heinz Feldmann informiert die Versammlung über den
Fortschritt in Sachen „neues Zuchtbuch“. Zum einen schlägt Kurt Steiner
eine kostengünstige Nachfolgelösung für das aktuelle Programm vor, zum
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anderen laufen Abklärungen, ob und wie sich die gefährdeten Rassen bei
der Softwarelösung des Schafzuchtverbandes anschliessen könnten.
Plaketten und Glocken: Heinz übergibt die Plaketten und Glocken den
Ausstellern und Siegerinnen der Schau in Brunegg.
PSR Tier-Expo: Markus Renner informiert über die Rechnungsablage des
Grossanlasses vom letzten Oktober.
Zum Schluss wird der abtretende Zuchtleiter Heinz Feldmann vom
Präsidenten gebührend geehrt und mit einem Geschenk verabschiedet.
Markus Renner bedankt sich bei allen Anwesenden und schliesst die
Versammlung um 15:10 Uhr.
Für das Protokoll, Safien, 23. Januar 2017, Simon Buchli
3. Finanzierungskonzept SSZ 2017
Das vorgeschlagene Finanzierungskonzept baut auf den Massnahmen der
Statuten des SSZ auf, auf der beschlossenen Neuorganisation, auf dem Spesen-
und Gebührenreglement des Vereins und auf den Vorgaben der
Tierzuchtverordnung des Bundes auf. Letztere geben vor, dass die Bundesmittel
nur für den von der Verordnung bestimmten Zweck verwendet werden und der
Anteil dieser Mittel am Gesamtaufwand der Zweckerfüllung maximal 80% beträgt.
Das Konzept gibt also vor, welche Aufwände mit welchen Erträgen zu decken sind.
Damit wird es zu einem Führungsinstrument für die Vereinsführung, insbesondere
für die Budgetierung und für die Dokumentation gegenüber dem
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Dieses Konzept wird zudem der Auflage
anlässlich der im 2016 durchgeführten Revision des BLW gerecht.
Struktur des Kontoplans der Erfolgsrechnung
Der neue Kontoplan der Erfolgsrechnung versucht auf der Aufwandseite die
Struktur der Massnahmen der Vereinsstatuten abzubilden. Aus der
Erfolgsrechnung wird so ersichtlich, welche Mittel für welche statuarischen
Massnahmen verwendet werden. Mit diesem Kontoplan ist zum Teil ein
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genauerer Rapport der Arbeiten unerlässlich. Insbesondere gilt dies für die
Aufteilung der Kosten der geplanten Geschäftsstelle.
Auf der Erfolgsseite soll der Kontoplan (nebst den Konti für die Bundesbeiträge) die
Struktur des Spesen- und Gebührenreglements abbilden. So kann die
Finanzierung, wenn nötig, jährlich dem Budget relativ einfach angepasst werden.
Der Kontoplan kann für die effektive Rechnungsablage verfeinert werden (z.B.
Anteile der Geschäftsstelle). Die Anteile der züchterischen Massnahmen sollten
aber beibehalten werden.
Die Aufteilung der Aufwände und Erträge nach den züchterischen Massnahmen
gemäss Tierzuchtverordnung ist fixer Bestandteil der Rechnungsablage und des
Budgets. Die Rechnungsrevisoren haben bei der Prüfung der Rechnung auch zu
überprüfen, ob die Verwendung der Bundesmittel zweckkonform erfolgt.
Erfüllung der Vorgaben der Tierzuchtverordnung
Im Finanzierungskonzept sind neu auf der Ertragsseite Züchterbeiträge pro
Herdebuchtier und auf der Aufwandseite Entschädigungen der Züchter für
Meldungen ans Herdebuch vorgesehen. Mit der Steuerung dieser Grössen
zusammen mit der Steuerung der Anteile der Aufwände und Erträge auf die
züchterischen Massnahmen des Bundes können die Vorgaben der
Tierzuchtverordnung erfüllt werden.
Ziel sollte es sein, die Anteile der züchterischen Massnahmen mehr oder weniger
konstant zu halten. Gleiches sollte für die Gebühren- und Entschädigungsansätze
gelten. Jedoch sollen die Ansätze der Verteilung der
Züchterbeiträge ganz bewusst flexibel gehalten werden, um damit Schwankungen
der Erträge von aussen ausgleichen zu können.
Auswirkungen auf den Verein
Für den Verein ist entscheidend, dass die Bundesbeiträge fix für die züchterischen
Massnahmen einzusetzen sind. Damit wird der finanzielle Spielraum, bzw. die
finanzielle Flexibilität kleiner. Dies hat weiter zur Folge, dass die Aufwände für die
nicht-züchterischen Massnahmen genauer überlegt oder zusätzliche Mittel
organisiert werden müssen, bzw. Mittel der Reserven
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dafür eingesetzt werden müssen. Der Budgetprozess gewinnt dadurch an
Bedeutung. Zudem dürfte die allfällige Anpassung des Spesen- und
Gebührenreglements anlässlich der GV zu einem fixen Traktandum werden.
Insgesamt profitiert der Verein durch einen gezielteren Mitteleinsatz bezüglich
seiner statuarischen Massnahmen.
Auswirkungen auf die Züchter
Das neue System ist grösstenteils Bonus-Malus-System. Die aktiven Züchter
können die neuen Züchterbeiträge pro Herdebuchtier weitgehend mit einer aktiven
Züchter- und Meldetätigkeit kompensieren oder gar überkompensieren. Hingegen
zahlen weniger aktive Züchter oder etwas „meldefaule“ Züchter bedeutend mehr
als heute.
Unsicherheiten
Mit der geplanten Neuorganisation, insbesondere der Einführung einer
professionellen Geschäftsstelle, sind einige Unbekannte vorhanden. Wie die
Arbeitsabläufe aussehen werden und sich die neue Kostenstruktur entwickelt, ist
im Moment noch nicht genau einzuordnen. Entscheidend wird sein, dass diese
mithilfe von genauen Rapporten dokumentiert wird und so die Grundlage für
allfällige Änderungen am Finanzierungskonzept/Budget geschaffen werden. Die
weiteren Unsicherheiten liegen vor allem bei den neuen Züchterbeiträgen und den
Entschädigungen für Meldungen und ALPs. Die Höhe dieser Beträge ist abhängig
von den Tierzahlen, der Meldetätigkeit und der Teilnahme am Programm ALP. Das
Finanzierungskonzept trägt diesen Unsicherheiten insofern Rechnung, als ein
unerwartet hoher Mittelbedarf kurzfristig über die hohen Vereinsreserven
aufgefangen werden kann. Umgekehrt ist aus dem Finanzierungskonzept einfach
ersichtlich, wenn die eingeforderten Züchterbeiträge zu einem ungewollten Masse
in die allgemeine Vereinskasse fliessen sollten.
Simon Buchli
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4. Änderungen bei den Vereinsbeiträgen
Der Beschluss, eine Geschäftsstelle für den Verein einzusetzen und die
notwendigen Anpassungen an die Tierzuchtverordnung des Bundes haben
dazu geführt, dass auch das Spesen-und Gebührenreglement an der GV 2017
angepasst wurde. Die ordentlichen Mitgliederbeiträge bleiben gleich. Dafür
gibt es neu einen Beitrag pro Herdebuchtier und im Gegenzug
Entschädigungen fürs Melden an Zuchtbuch.
Auf den ersten Blick erscheint der neue Beitrag von CHF 10.00 pro beim Bund
beitragsberechtigtes Herdebuchtier sehr hoch. Da im Gegenzug die Züchter und
Züchterinnen für jede Meldung ans Zuchtbuch eine Entschädigung von CHF 2.00
erhalten, reduziert sich der effektiv zu bezahlende Betrag markant. Weiterhin
kostenlos sind das Ausstellen von Abstammungsausweisen, Inzuchtberechnungen
von möglichen Anpaarungen und weitere Vereinsdienstleitungen.
Budgetiert ist, dass unter dem Strich die Züchter insgesamt CHF 4'000.- mehr zu
zahlen haben. Pro Tier im Herdebuch sind das im Schnitt etwa CHF 2.35. Dabei
sind die Kosten für „aktive“ Züchter geringer als für „passive“ Züchter. Wer im
Schnitt mehr Ablammungen und Lämmer hat und auch die Abgänge aktiv meldet,
kommt besser weg. Das ganze System mit diesen Beiträgen und Entschädigungen
muss sich noch einpendeln. Dazu können die Ansätze jährlich an der GV
angepasst werden.
Für welche Tiere muss ich den „jährlichen Tierbeitrag“ bezahlen?
Für jene Tiere, welche am Stichtag 1. Juni beim Bund beitragsberechtigt sind. Dies
ist der für alle Tiere der Fall, welche:
1. älter als 6 Monate sind 2. deren Eltern und Gosseltern Herdebuchtiere sind oder im Herdebuch
vermerkt sind. 3. für welche dem Zuchtbuch in den letzten 2 Jahren eine züchterische Aktivität
gemeldet wurde. Als züchterische Aktivität gelten Ablammungen und Bewertungen.
Für welche Meldungen erhalte ich die „Meldeentschädigungen“?
1. Für jede Geburtsmeldung von Auen, welche im Herdebuch sind. Die Anzahl der Lämmer spielt keine Rolle. Meldungen von Totgeburten werden ebenfalls entschädigt.
2. Für jede Abgangs- oder Verstellmeldung von Tieren, welche dem Zuchtbuch bekannt sind. Auch für Mastlämmer und Kreuzungstiere, sofern sie dem Zuchtbuch als Geburtsmeldungen gemeldet wurden.
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3. Werden Tiere verkauft oder verstellt, so erhält immer der abgebende Tierhalter die Entschädigung.
4. Für jede Bewertung, welche im Zuchtbuch eingetragen wird. Bewertungen an Schauen werden im Zuchtbuch eingetragen und werden ebenfalls entschädigt.
Es werden alle Meldungen berücksichtigt, welche bis zum 10. Juni bei der
Zuchtbuchführerin ankommen. Die Rechnungsstellung (oder Auszahlung) erfolgt
frühestens im August. Die Mitgliederbeiträge, die jährlichen Tierbeiträge und die
Entschädigungen werden miteinander verrechnet.
Wie könnte eine solche Rechnung aussehen?
Die untenstehenden Beispiele der zwei Betriebe wurden mit den effektiven Zahlen
von 2016 gerechnet. Zuunterst wird jeweils der Netto-Beitrag pro Herdebuchtier
gerechnet. Darin nicht enthalten sind die Familien-oder Einzelmitgliedschaften. Im
Vergleich zeigt sich, dass der kleinere Betrieb günstiger wegkommt. Entscheidend
dafür ist aber nicht die Grösse der Betriebe sondern die Anzahl der Ablammungen,
der Abgangsmeldungen und der eingetragenen Bewertungen im Verhältnis zu den
Herdebuchtieren.
Beispiel Abrechnung „grösserer Betrieb“
Ansatz Anzahl BetragFamilienmitgliedschaft 60.00 1 60.00
BeitragproHedebuchtier 10.00 90 900.00
TOTALBEITRÄGE 960.00
Entschädigungen Ansatz Anzahl BetragAblammmeldungen 2.00 111.00 222.00
Abgangsmeldungen 2.00 164.00 328.00eingetrageneBewertungen 2.00 33.00 66.00
TOTALENTSCHÄDIGUNGEN 616.00
TotalzuGunstendesSSZ 344.00
Netto-BeitragproHerdebuchtier 3.16
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Beispiel Abrechnung „kleinerer Betrieb“
Lohnt es sich, Tiere nicht zu melden?
Auf den ersten Blick kann es sich für den Einzelbetrieb tatsächlich lohnen, nicht
alle Meldungen zu tätigen, z.B. nur die Geburten der „wertvollen“ Tiere. Aber
eigentlich ist es die falsche Frage. Denn mit der Mitgliedschaft beim SSZ
verpflichten wir uns sämtliche Meldungen zu machen. Dies sind: sämtliche
Geburtsmeldungen von Auen im Herdebuch und sämtliche Abgangs- und
Verstellmeldungen. Die Bewertungen werden von den Experten ans Zuchtbuch
gemeldet. Und mittelfristig lohnt es sich wohl nicht, die Meldungen nicht zu
machen. Denn durch dieses Verhalten verlieren Tiere ihre Beitragsberechtigung
beim Bund und damit verliert der Verein Bundesbeiträge. Insgesamt müssen die
Züchter dann umso mehr zahlen. Das saubere Melden ist also nicht nur wichtig für
eine genaue Dokumentation der Rasse und für die richtige Berechnung von
Inzuchtwerten und genetischer Präsenz sondern auch für eine nachhaltige und
solidarische Finanzierung des Vereins.
Mitgliederbeiträge Ansatz Anzahl BetragEinzelmitgleidiedschaft 40.00 1 40.00
BeitragproHedebuchtier 10.00 14 140.00
TOTALBEITRÄGE 180.00
Entschädigungen Ansatz Anzahl BetragAblammmeldungen 2.00 15.00 30.00
Abgangsmeldungen 2.00 33.00 66.00eingetrageneBewertungen 2.00 10.00 20.00
TOTALENTSCHÄDIGUNGEN 116.00
TotalzuGunstendesSSZ 64.00
Netto-BeitragproHerdebuchtier 1.71
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5. Änderungen bei der Gewichtserhebung der Lämmer
(Aufzuchtleistungsprüfung ALP)
Was ändert sich?
Bei der Gewichtserhebung der Lämmer für die Aufzuchtleistungsprüfung wird vom
Verein neu das 100-Tage-Gewicht nicht mehr entschädigt. Damit gleicht der SSZ
sein Spesenreglement den Vorgaben der Tierzuchtverordnung des Bundes an.
Dafür entschädigt der SSZ das Wägen der Lämmer bedeutend stärker und gibt so
die Erhöhung der Bundesgelder an die Züchter weiter.
Was und wie hoch wird entschädigt?
Für jedes Lamm von Auen im Herdebuch, für welches der Züchter sowohl das
Geburts- als auch das 40-Tage-Gewicht ans Zuchtbuch meldet, erhält der Züchter
eine Entschädigung von CHF 20.00. Die Auszahlung erfolgt Ende Jahr. Die
Referenzperiode für die Auszahlung geht von Anfang Dezember des Vorjahres bis
Ende November; entscheidend ist das Datum des 40-Tagegewichts. Die
Meldungen müssen bis spätestens 5. Dezember bei der Zuchtbuchführerin
ankommen.
Da sich die Referenzperiode etwas verschiebt, werden fürs Jahr 2017 die
Wägungen vom 1. August 2016 bis am 30. November 2017 berücksichtigt. Die
Höhe der Bundesgelder kann sich jährlich verändern. Daher wird der Ansatz,
welcher der SSZ auszahlt, jährlich an der GV mit dem Spesen- und
Gebührenreglement verabschiedet.
Wie wird gewogen und gemeldet?
Das Vorgehen beim Wägen der Lämmer ist im „Reglement der
Leistungsprüfungen“ des SSZ festgeschrieben. Dieses ist auf der Webseite
abrufbar. Hier das Wichtigste:
1. Das Geburtsgewicht vom trockenen Jungtier wird innert 24 Stunden nach der
Geburt gewogen.
2. Das 40-Tagesgewicht wird unter Angabe des Wägedatums zwischen dem
35. und 45. Tag nach der Geburt gewogen.
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3. Geburts- und 40-Tagegewicht werden auf mindestens 0.5 kg gerundet.
Gewogen werden nur Lämmer, welche ausschliesslich an den Müttern
säugen.
Wer die Geburtsmeldungen innerhalb
von 30 Tagen an Regina Durrer
sendet, dem kann die
Zuchtbuchführerin das untenstehende
Formular zur Erfassung der Gewichte
zustellen. Die Gewichte können auch
in einer eigenen Liste erfasst werden.
Wichtig ist dabei, dass beim 40-
Tagegewicht nicht nur das Gewicht
sondern auch das Wägedatum erfasst
wird.
Was bringt das Wägen der Lämmer
überhaupt?
Die Tageszunahmen der Lämmer in
den ersten Lebenstagen geben
Aufschluss über die Milchleistung der
Mütter. Die verschiedenen
Schafrassen können so miteinander
verglichen werden. Aber auch wir
Spiegelschafzüchter können so
unsere Auen und unsere Tierhaltung
untereinander vergleichen. Für jede
Referenzperiode erhalten die Züchter
dazu eine Auswertung der Wägungen.
Diese Auswertung kann auch bei der
Auswahl der Nachzuchttiere helfen.
Simon Buchli
Ein Formular für die Wägungen ist
diesem „Spiegel“ beigelegt.
Simon Buchli mit neugeborenen Lämmern. Wieviel sie wohl wiegen? Foto: Werner
Beerli-Kaufmann
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W i d d e r - u n d A u e n s c h a u Farmer Rock Schüür
4914 Roggwil BE Samstag, 8. April 2017
Gesucht werden Helfer und Helferinnen. Bitte melden bei:
Philipp Meinhof Tel. 078 681 99 57 E-mail: [email protected]
Reglement für Schautiere
Alle aufgeführten Schafe müssen gesund sein. Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Züchters, nur
gesunde Schafe aufzuführen. Verdächtige und kranke Tiere werden durch die Organisatoren
zurückgewiesen.
Das Begleitdokument ist vollständig auszufüllen und bei der Tierauffuhr abzugeben „ Wichtig:
Transportzeit eintragen“
Unkostenbeitrag pro Aussteller von Fr. 10.00 in Note ist bei der Tierauffuhr abzugeben „Beschluss GV
2017“.
Alle Schafe verfügen über ein Wollkleid, letzte Schur mind. 3 Monate zurück.
Die Klauen sind ordentlich geschnitten.
Die Schafe durchlaufen bei der Auf- und Abfuhr ein Klauenbad.
Jedes Schaf ist mit einem geeigneten Strick aufzuführen.
Die Schafe werden in Kategorien eingeteilt, punktiert und rangiert.
Die einzelnen Kategorien werden präsentiert und kommentiert.
Gegen das Resultat kann im Anschluss der Punktierung Einsprache beim Ausstellungsverantwortlichen
eingereicht werden.
Punktierungen von Neuaufnahmen werden im Abstammungsschein eingetragen. Alle anderen
Punktierungen nur auf Wunsch des Züchters. „der Zuchtbuchführerin vor Ort klar und deutlich melden“
Aus den Kategoriensiegern werden eine Miss und ein Mister erkoren.
Die Stallplakette und die Siegerpreise werden an der GV 2018 verteilt.
Verkäufliche Schafe werden gekennzeichnet und vorgängig auf der Vermittlungsplattform www.tierische-
raritäten.ch angeboten. mit dem Hinweis, dass die Schafe ab der Ausstellung verfügbar sind.
http://www.tierische-raritäten.ch/http://www.tierische-raritäten.ch/
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A n m e l d u n g
z u r W i d d e r - u n d A u e n s c h a u
Farmer Rock Schüür bei Hansruedi Hegi, St. Urbanstrasse 63
4914 Roggwil BE Ausstellungsverantwortlicher: Philipp Meinhof, [email protected]
078 681 99 57 4914 Roggwil BE
Samstag, 8. April 2017 Auffuhr der Tiere, von 8.00 bis 09.00 Uhr
Gemeinsames Aufräumen und Abtransport der Tiere am Samstag, 8. April 2017 ab 15.00 Uhr.
Anmeldeschluss: 25. März 2017 bei: Zuchtbuchführerin Regina Durrer, Güterstrasse 30, 6374 Buochs, E-mail: [email protected] Name / Vorname: Adresse: Widder
TVD Nummer Geb. Datum Name Scheren Fr. 8.00
ja / nein
Verkaufen ja / nein
Auen
20
Foto oben: Heinz Feldmann, Mitte: Werner Beerli, unten: Heinz Feldmann