Informationen über die gymnasiale Oberstufe
Am WG Waiblingen kann erworben werden:
• der schulische Teil der Fachhoch-schulreife unter bestimmten Voraussetzungen frühestens nach der Jahrgangsstufe I
• die allgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremdsprachen)
oder
Welche Fremdsprachen muss wer besuchen, um die allg. HSR zu erwerben?
Herkunft Vorkenntnisse in der
zweiten Fremdsprache
Unterrichtsbesuch in einer zweiten Fremdsprache
Niveau A: weitergeführt Niveau B: neu beginnend
Wahlpflichtfach Franz. mit Unterricht in den Klassen 7
bis 10: Mit der zweiten Pflichtfremdsprache in den Klassen 7 bis 10 sind die
Voraussetzungen zum Erwerb der allg. HSR erfüllt
freiwilliger Besuch von Niveau A in der weitergeführten Fremdsprache
oder freiwilliger Besuch von Niveau B in einer neu
beginnenden Fremdsprache (Spanisch)
Realschule
kein oder kein ausreichender Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (z.B. Arbeitsgemeinschaft)
Niveau B wahlweise Franz. oder Spanisch in der
Eingangsklasse und in den J ahrgangsstufen 1 und 2
Berufsfach- oder Berufsaufbauschule
kein oder kein ausreichender
Unterricht in einer zweiten
Fremdsprache (z.B. Arbeitsgemeinschaft)
Niveau B wahlweise Franz. oder
Spanisch in der Eingangsklasse und
in den J ahrgangsstufen 1
und 2
Gymnasium
Mit der zweiten Pflichtfremdsprache in den Klassen 7 bis
10 sind die Voraussetzungen zum Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife erfüllt
freiwilliger Besuch von Niveau A in der
fortgeführten Fremdsprache
oder freiwilliger Besuch von Niveau B in
einer neu beginnenden
Fremdsprache (Spanisch)
Grundsätzliches zu den Jahrgangsstufen 1 und 2
• Unterricht erfolgt in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich (untergliedert in drei Aufgabenfelder sowie dem Fach Sport)
• Unterrichtsfächer werden in Kursen angeboten. Ein Kurs = ein halbes SchuljahrJgst. 1/I Jgst. 1/II Jgst. 2/I Jgst. 2/II
• Die Benotung in den Kursen erfolgt nach Punkten:Note 1: 15 / 14 / 13 Punkte je nach TendenzNote 2: 12 / 11 / 10 Punkte je nach TendenzNote 3: 9 / 8 / 7 Punkte je nach TendenzNote 4: 6 / 5 / 4 Punkte je nach TendenzNote 5: 3 / 2 / 1 Punkte je nach TendenzNote 6: 0 Punkte
Mindestanzahl der Klausuren
J gst. 1/ I
J gst. 1/ I I
J gst. I I 2/ I
J gst. 2/ I I
Profilfach Wirtschaft 3 3 3 2
vierstündige Kurse 2 2 2 1
zweistündige Kurse 1 1 1 1
• Neben den Klausuren müssen im Verlauf der Jgst. 1 und 2 in mind. drei unterschiedlichen Fächern andere gleichwertige Leistungsnachweise erbracht werden (z.B. Hausarbeit, Referat, Projekt)– jeder Leistungsnachweis wird wie eine
Klausur gewichtet
Folgende Kurse sind in den Jgst. 1 und 2 verbindlich zu belegen:
Wochenstunden
J ahrgangsstufe 1 J ahrgangsstufe 2 Aufga-benfeld Fach
I I I I I I
D 4 4 4 4 1.
sprachlich literarisch künst-lerisch FS A o. B 4 4 4 4
GGK 2 2 2 2
WGeo 2 2 2 2
Rel. /Ethik 2 2 2 2
Glob. Stu. 4 4 4 4
2. gesell- schafts- wissen- schaftlich
Wirtschaft 6 6 6 6
J gst. 1/ I J gst. 1/ I I
J gst. 2/ I J gst. 2/ I I
M 4 4 4 4
Ph
Ch
Bio
4 2 4 2 4 2 4 2 3. mathem.- natur- wissensch.
DV 2 2 - 2 - 2
4 Kurse in einer NW 4-stündig und DV in J gst. 1 oder 4 Kurse in einer NW 2-stündig und DV in J gst. 1 und 2
Sport 2 2 2 2
Zusätzlich können folgende Fächer freiwillig belegt werden:
Wochenstunden Fach J gst.
1/ I J gst. 1/ I I
J gst. 2/ I
J gst. 2/ I I
Sem.-kurs
3 3 -- --
Literatur -- -- 2 2 Wahlbereich
Philo- sophie
-- -- 2 2
Außerdem sind folgende
Fächer zusätzliche Fächer des
Wahlbereichs
E A / F A F B / Sp B
Ph Bio Ch DV
s.o. s.o. s.o. s.o.
Bei den Fächern lassen sich folgende Besonderheiten unterscheiden:
• Profilfach: Wirtschaft
• Kernkompetenzfächer: Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen (weitergeführt oder neu beginnend)
Bei der Berechnung der Gesamtqualifikation zählen die Noten der
jeweiligen Kurse nicht alle gleich. Man unterscheidet:
• Zweifach gewertete Kurse– das Profilfach Wirtschaft– ein weiteres Fach nach Wahl des Schülers.
Es muss sich dabei um ein schriftlich geprüftes Kernkompetenzfach handeln. D.h. zur Wahl stehen Mathematik, Deutsch, Englisch oder Franz. A (Die Wahl erfolgt spätestens am Schultag nach der Zeugnisausgabe für den 1. Kurs der Jahrgangsstufe 2)
• Einfach gewertete Kurse (In den Jgst. 1 und 2 müssen mind. 25 einfach gewertete Kurse besucht werden)
Abiturprüfung
• Fünf Prüfungsfächer– vier schriftliche Prüfungen (in den vier
Fächern der schriftlichen Prüfung kann freiwillig bzw. auf Wunsch des Prüfungsvorsitzenden auch eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden. In diesem Fall wird die schriftliche und mündliche Leistung im Verhältnis 2:1 gewichtet).
Mögliche Prüfungsfächerkombinationen
1. Wirtschaft
2. Mathematik
oder3. DeutschEnglisch, Franz. A
oder
4.ggf.
besondere Lern-leistung
GGK, Religion bzw. Ethik, Global Studies, Chemie, Physik, Biologie
Englisch, Franz. ADeutsch, Englisch, Franz. A, GGK, Religion oder Ethik, Global Studies, Chemie, Physik, Biologie
5.ggf.
besondere Lernleistung
Englisch, Franz. A, Franz. B, Spanisch B
Englisch, Franz. A, Franz. B, Spanisch B, GGK, Religion bzw. Ethik, Global Studies, Chemie, Physik Biologie, DV, Sport
Deutsch, Englisch, Franz. A, Franz. B, Spanisch B, GGK Religion bzw. Ethik, Global Studies, Chemie, Physik, Biologie, DV, Sport
Gesamtqualifikation
• Die Gesamtqualifikation (Notendurch-schnitt des Abiturzeugnisses) setzt sich aus drei Blöcken zusammen. In jedem Block muss eine bestimmte Mindestqualifikation erreicht werden.
• Erster Block (einfach gewertete Kurse)– 22 einfach gewertete Kurse mit zusammen
mind. 110 Punkten (d.h. Durchschnitt von mind. 5 Punkten) müssen angerechnet werden
– höchstens 5 der abzurechnenden 22 Kurse dürfen unter 5 Punkten liegen (Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht)
• Unter den 22 anzurechnenden einfach gewerteten Kursen müssen sein:– die ersten drei Kurse (1/I, 1/II, 2/I) der drei
einfach gewerteten Prüfungsfächer (die Kurse 2/II dieser drei Fächer zählen zum dritten Block)
– folgende Kurse (sofern sie nicht schon durch die Prüfungsfächer eingebracht werden):
– Deutsch 4 KurseFremdsprache (Niveau A oder B) 4 KurseMathematik 4 KurseGGK 4 KurseNaturwissenschaft 4 KurseDV bzw. GS 2 KurseFranz. B bzw. Sp. B 1 Kurs aus Jahrgangsstufe 2 (nur für die Schüler, die den für die Zuerkennung der allg. HSR erforderlichen Unterricht in der zweiten Fremdsprache noch nachweisen müssen und als verpflichtend zu belegende Fremdsprache Englisch gewählt haben)
• Die Pflichtkurse sind durch die besten weiteren Kurse aus beiden Jahrgangsstufen auf 22 aufzufüllen. (Wenn die verbindlich einzubringenden Kurse die Anrechnung von Religions- oder Ethikkursen nicht mehr zulassen, können bis zu 2 Kurse aus GGK der Jgst. 1 ausgetauscht werden).
• Zweiter Block (zweifach gewertete Kurse)Von den beiden zweifach gewerteten Fächern werden jeweils die Kurse aus 1/I, 1/II und 2/I doppelt gewertet. Dazu kommen die Kurse aus 2/II dieser beiden Fächer mit einfacher Wertung.
– höchstens 2 der 6 doppelt gewerteten Kurse dürfen unter 5 Punkten liegen
– im zweiten Block müssen zusammen mind. 70 Punkte erreicht werden. (Das entspricht einem Durchschnitt von 5 Punkten)
• Dritter Block (Abiturprüfungsblock)Hierzu zählen– die Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer
in dreifacher Wertungund
– die Kurse 2/II in den 5 Prüfungsfächern in einfacher Wertung
• Im Abiturprüfungsblock müssen insgesamt mind. 100 Punkte erreicht werden. (Das entspricht einem Durchschnitt von 5 Punkten)
• In zwei Prüfungsfächern, darunter einem doppelt gewerteten Fach, müssen jeweils mind. 20 Punkte erreicht werden
Besondere Lernleistung / Seminarkurs
• Im Rahmen eines Seminarkurses kann eine besondere Lernleistung erbracht werden. Der Seminarkurs findet in den Jahrgangsstufen 1/I und 1/II mit drei Wochenstunden statt.
• Die besondere Lernleistung kann nach Wahl und unter bestimmten Voraussetzungen entweder die 4. schriftliche Abiturprüfung, sofern das Prüfungsfach nicht zweifach gewertet wird, oder die 5. mündliche Abiturprüfung ersetzen.
• Voraussetzungen:– in der besonderen Lernleistung
wurden mind. 5 Punkte erreicht– fachlicher Schwerpunkt weist
Profilbezug auf– besondere Lernleistung kann darüber
hinaus eindeutig einem Fach zugeordnet werden, das als schriftliches Prüfungsfach hätte gewählt werden können
– die vorgeschriebene Prüfung in einer Fremdsprache kann nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden
– Falls die Anrechnung erfolgt, geht die besondere Lernleistung in vierfacher Wertung in den Abiturprüfungsblock ein.
– Wenn die besondere Lernleistung nicht auf das vierte Prüfungsfach oder die mündliche Abiturprüfung angerechnet wird, besteht die Möglichkeit die erzielten Punkte in zweifacher Wertung in die Gesamtqualifikation einzubringen
Termine
Vor Eintritt in J ahrgangsstufe 1 Entscheidung über
Kursbelegung
2 Wochen nach Beginn von J ahrgangsstufe 2
Festlegung der schriftlichen Prüfungsfächer. Entscheidung
über Anrechnung der besonderen Lernleistung statt
des schriftlichen 4. Fachs.
Einen Tag nach Zeugnisausgabe 2/ I
Entscheidung über das doppelt gewertete Kompetenzfach.
Entscheidung über mündliches 5. Prüfungsfach
Zwei Tage nach Bekanntgabe der schriftlichen
Prüfungserbebnisse
Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung statt des 5. Prüfungsfachs.
Meldung für mdl. Prüfungen in den schriftlichen Fächern
Zwei Tage nach Zeugnisausgabe 2/ I I
Einbringung der zusätzlichen Kurse im Block 1