Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
3 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 9
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 11
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 12
Gratis Musterformular 13
Adressen MkG-Verlagspartner 14
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
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05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen2
Aktuelle Rechtsprechungen
Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts
Das Auto denkt das Auto lenkt und was macht der hinter dem Lenkrad sitzende Mensch der kein Fahrer mehr ist Was geschieht in Konfliktsituationen Wie ist die Rechtslage
Zumindest hat eine Ethik-Kommission unter der Leitung des ehemaligen Bundes-verfassungsrichters Prof Dr Dr Udo di Fabio vorab schon einmal die ethischen Fragen rund um das autonome Fahren geklaumlrt und erste Leitlinien entwickelt Grundsaumltzlich sollten sich nach Meinung der Experten Autos nur dann selbst steuern duumlrfen wenn das die Sicherheit auf den Straszligen erhoumlhe Die Technik solle Unfaumllle so gut wie unmoumlglich machen heiszligt es im Bericht Keine Frage hochautomatisiertes Fahren wird in der fernen Zukunft viele Verkehrsunfaumllle verhindern die heute noch durch fehlerhaftes Handeln der Autofahrer verursacht werden Ein Fahrassistenzsystem schlaumlft nie und ist auch nicht abgelenkt es kann houmlchstens vom Fahrer auszliger Betrieb gesetzt werden
Derzeitiger Entwicklungsstand
Aber vorerst leben wir im Hier und Jetzt autonom fahrende Fahrzeuge gibt es auf deutschen Straszligen (noch) nicht und vollautomatisiert fahrende Fahrzeuge nur auf einem regional begrenzten Testfeld in Bayern zukuumlnftig auch in Niedersachsen Vieles fehlt noch in der Technik weil sich zB ein vollautomatisiert fahrendes Kraftfahrzeug in staumlndiger ununterbrochener Funkverbindung mit der Infrastruktur (car-to-infrastructure) befinden muss Das funktioniert zurzeit nicht einmal bundesweit mit dem Handy ndash wie soll es dann mit der fuumlr die Verkehrssicherheit ungleich wichtigeren Verbindung zur Sicherheitstechnik des Autos funktionieren
Das rechtliche Dilemma
Das automatisierte und autonome Fahren betrifft saumlmtliche Rechtsgebiete Das Verhal-tensrecht der StVO gilt auch fuumlr die Fahrer automatisierter Autos Ist ein derart auto-matisiertes Fahrzeug an einem Verkehrsunfall beteiligt stellen sich die Fragen nach der Unfallverursachung und der Unfallregulierung womit das Ordnungsrecht das Strafrecht
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Wer ist schuld wenn ein automati-siert fahrendes Fahrzeug an einem Verkehrsunfall beteiligt ist
Prof Dr Dieter Muumlller arbeitet fuumlr das Institut fuumlr Verkehrsrecht und Ver-kehrsverhalten Bautzen (IVV Bautzen) Der promovierte Volljurist wirkt dabei an zahlreichen politischen Projekten fuumlr Verkehrspolitik und -sicherheit mit So zaumlhlt er zum Beispiel zum Betreuerkreis des Verkehrsklima-Projekt der Bundes-anstalt fuumlr Straszligenwesen (BASt) wwwivvbautzende
305 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Aktuelle Rechtsprechungen
und das Zivilrecht angesprochen sind Die Experten haben saumlmtliche Aspekte in ihrem Gutachten beruumlcksichtigt sogar die in der Berichterstattung der Medien kuumlnstlich hochgespielte bdquoDilemma- Problematikldquo die theoretisch daraus besteht zwischen zwei gefaumlhrdeten Leben eine ultimative Entscheidung zu treffen loumlsen sie praxisnah und pfif-fig indem sie darauf verweisen dass die Fahrzeugtechnik derart ausgestaltet sein muss dass solche Situationen erst gar nicht entstehen Wer traumlgt die Verantwortung
Wenigstens haben wir mit den sectsect 1andash1c 63a 63b StVG schon einmal die notwendigen Rechtsvorschriften geschaffen Anwendungsfaumllle dafuumlr sind allerdings noch rar Betrach-tet man die drei neuen Paragraphen des StVG etwas naumlher so beruhigt juristisch erst einmal die Tatsache dass die Eigenschaft als Fahrzeugfuumlhrer auch bei Nutzung automa-tisierter Fahrfunktionen erhalten bleibt (sect 1a Abs 4 StVG) Damit verbleibt es auch bei der Verantwortlichkeit fuumlr Verhaltensverstoumlszlige und Unfallverursachung Dennoch darf der Fahrer sich in solchen Autos ab sofort erlaubterweise vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden (sect 1b Abs 1 StVG) muss aber bdquowahrnehmungsbereitldquo und zudem bdquounverzuumlglichldquo uumlbernahmebereit bleiben (Abs 2) Juristen wissen dass die Krux im Begriff bdquounverzuumlglichldquo liegt und durchaus fraglich ist wie bdquounverzuumlglichldquo je-mand beidhaumlndig das Lenkrad wieder uumlbernehmen kann der in der einen Hand gerade eine Tasse heiszligen Kaffees hat oder mit beiden Haumlnden beschaumlftigt ist eine Funktion seines iPad zu bedienen Die verschuldensunabhaumlngige Haftung des Halters wird nach derzeitigem Stand erhalten bleiben sodass nach einem Unfall ggf die Haftpflichtversi-cherung mit dem Hersteller des Autos die engeren Haftungsfragen klaumlren muumlsste falls zB ein unfall(mit)ursaumlchlicher Soft- oder Hardwarefehler im Raum steht Dann duumlrfte es auch interessant werden auf welche Weise und in welcher Tiefe die Polizei und die bdquoDrittenldquo die Fahrzeugdaten verwerten auf die sie nach sect 63a Abs 2 3 StVG uneinge-schraumlnkt zugreifen duumlrfen Den Gerichten wird die Arbeit bei der Auslegung der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe sicherlich nicht ausgehen
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05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen4
Aktuelle Rechtsprechungen
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger
Einleitung
Am 672017 trat das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft Dieses soll der statistisch bestehenden Entgeltluumlcke von ca 21 Prozent zwischen Maumlnnern und Frauen bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt entgegenwirken
Eine allgemeine Pflicht zur Entgeltgleichheit bei Maumlnnern und Frauen gab es vor dem EntgTranspG in dieser Form nicht Aus Art 3 Abs 2 S 2 GG ergibt sich lediglich die allge-meine Gleichberechtigung von Maumlnnern und Frauen Eine europarechtliche Grundlage existiert in Art 157 Abs 1 AEUV wonach Mitgliedstaaten die Anwendung des Grundsat-zes des gleichen Entgelts fuumlr Maumlnner und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherstellen sollen
Das nationale Entgeltgleichheitsgebot ergibt sich nun aus sect 7 EntgTranspG
Definition wesentlicher Begriffe
Das Gesetz definiert allgemeine Begrifflichkeiten Zentrale Bedeutung hat dabei die Festlegung von gleicher und gleichwertiger Arbeit in sect 3
Zu den Faktoren in sect 3 Abs 2 S 2 die fuumlr die Beurteilung gleichwertiger Arbeit zu beruumlck-sichtigen sind zaumlhlen bdquounter anderemldquo die Art der Taumltigkeit die Ausbildungsanforderun-gen und die Arbeitsbedingungen
Wer Beschaumlftigter iSd EntgTranspG ist legt sect 5 Abs 2 fest Hier werden in Ziff 1 insbe-sondere ArbeitnehmerinnenArbeitnehmer aufgezaumlhlt jedoch nicht weiter definiert
Individueller Auskunftsanspruch
sect 10 sieht einen Auskunftsanspruch fuumlr Beschaumlftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschaumlftigten vor welcher erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Geset-zes geltend gemacht werden kann
Der Anspruch geht jedoch nur so weit dass derdem Auskunftsbegehrenden ein Mittelwert der sogenannte Median mitzuteilen ist Der Median einer Auflistung von Zahlenwerten ist der Wert der an der mittleren Stelle steht wenn man die Werte der Groumlszlige nach sortiert
Dr Christoph Kurzboumlck ist Rechtsanwalt bei Roumldl amp Partner in Nuumlrnberg und Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht Er beraumlt in- und auslaumlndische Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen des nationalen und internationalen Arbeitsrechts insbeson-dere an der Schnittstelle zum Insol-venz- und Gesellschaftsrecht Zu seinen Spezialgebieten gehoumlren die Beratung von Geschaumlftsfuumlhrern Vorstaumlnden und leitenden Angestellten in dienstver-traglichen Angelegenheiten sowie die Beratung zur Vermeidung der unterneh-merischen Mitbestimmung
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505 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Aktuelle Rechtsprechung
Hinsichtlich des Verfahrens zur Geltendmachung des Anspruches ergeben sich je nach Betrieb Unterschiede wer den Auskunftsanspruch abwickelt Betriebsrat oder Arbeitge-ber
Aufforderung zur Durchfuumlhrung eines betrieblichen Pruumlfverfahrens
sect 17 sieht ein betriebliches Pruumlfverfahren vor Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten aufgefordert insbesondere die Einhaltung des Ent-geltgleichheitsgebots zu uumlberpruumlfen Ergeben sich Benachteiligungen so sind sie gem sect 19 angehalten geeignete Maszlignahmen zur Beseitigung der Benachteiligung wegen des Geschlechts zu treffen
Berichtspflicht uumlber die Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Weitergehend ist die in sect 21 EntgTranspG vorgesehene Berichtspflicht Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten die zur Erstellung eines La-geberichts nach den sectsect 264 und 289 HGB verpflichtet sind angehalten einen Bericht zu erstellen Darin sollen sie Maszlignahmen zur Foumlrderung der Gleichstellung von Frauen und Maumlnnern sowie zur Herstellung von Entgeltgleichheit darstellen
Fuumlhrt der Arbeitgeber solche Maszlignahmen nichtdurch so hat er dies im Bericht zu begruumlnden
Fazit
Welchen Erfolg das Entgelttransparenzgesetz das bei einer Nichtbeachtung keine Sanktionen vorsieht haben wird bleibt abzuwarten Im Gesetz selbst sind keine aus-druumlcklichen Rechtsfolgen geregelt
Was es ausloumlst wenn einzelne Arbeitnehmer den Mittelwert des Verdienstes vergleich-barer Arbeitnehmer erfahren bleibt spannend Anzunehmen ist dass es fuumlr Unruhe im Unternehmen sorgen wird wenn der Vergleich bzw die Entgeltluumlcke fuumlr den einzelnen Arbeitnehmerdie einzelne Arbeitnehmerin negativ ausfaumlllt
Einen Gehaltsanpassungsanspruch sieht das EntgTranspG zwar nicht vor Arbeitgeber sollten sich jedoch darauf vorbereiten erhebliche Lohnunterschiede erklaumlren und gege-benenfalls ndash auch ohne gesetzliche Verpflichtung ndashanpassen zu muumlssen um weitere Unruhe zu vermeiden
Spannend bleibt auch wie Maszlignahmen der Unternehmen zur Foumlrderung der Gleich-stellung von Frauen und Maumlnnern und zur Herstellung von Entgeltgleichheit in der betrieblichen Praxis aussehen werden
Zu empfehlen ist Unternehmen jedenfalls bei Gehaltserhoumlhungen Sachgruumlnde zu dokumentieren die eine houmlhere Verguumltung rechtfertigen
Mit kollegialen Gruumlszligen
Dr Christoph Kurzboumlck LLM
Das neue Entgelttransparenzgesetz
Zielgruppe
Rechtsanwaumllte Syndikusanwaumllte arbeitsrechtlichePraktiker Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen Fachanwaumllte fuumlr Arbeitsrecht Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen
Schwerpunkte
bull Aktuelle Rechtslage und statistische Grundlagenbull Anwendungsbereich des Gesetzesbull Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung bull Rechtsfolge bei Verstoumlszligenbull Definition der gleichen und gleichwertigen Arbeitbull Pflichten des Arbeitgebers Benachteiligungsfreie Entgeltsysteme Entgeltgleichheitsgebot Maszligregelungsverbotbull Grundlagen und Anwendung des Auskunftsanspruchsbull Geltendmachung und Inhalt des Auskunftsanspruchs bull Datenschutz und Verfahrensregeln beim Auskunftsanspruch bull Unterschiede fuumlr tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeberbull Beweislastumkehr bei unterlassener Auskunftbull Betriebliches Pruumlfverfahren und Berichtspflicht des Arbeitgebers
Termin
1 Dezember 2017 1330 Uhr bis 1900 Uhr(5 Vortragsstunden gemaumlszlig sect 15 FAO)
Gebuumlhr
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6 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
Ein Vorschuss ist dann gerecht-fertigt wenn dem Rechtsanwalt nicht zugemutet werden kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten
Pflichtverteidiger koumlnnen auch Vorschuss auf ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen
Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren
Haumlufig wird uumlbersehen dass man als Pflichtverteidiger nicht nur nach sect 47 RVG einen Anspruch auf Vorschuss gegen die Staatskasse hinsichtlich der gesetzlichen Gebuumlhren hat Vielmehr kann der Pflichtverteidiger nach sect 51 Abs 1 S 5 StPO auch einen Vor-schuss auf eine ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen Unsere Kurz-Checklis-ten zeigen Ihnen die materiellen Voraussetzungen und beschreiben das Antragsverfah-ren (s eingehend auch Burhoff RVGreport 2011 407 ff)
Checkliste 1 Allgemeine Fragen zum Vorschuss nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG
Frage Antwort
1 Wo ist der Vorschuss
auf eine Pauschgebuumlhr
geregelt
Der Anspruch ist in sect 51 Abs 1 S 5 RVG geregelt
2 Welcher Rechtsanwalt
kann Vorschuss verlan-
gen
Der Vorschuss folgt aus sect 51 RVG Das bedeutet dass er
nur dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt also idR dem
Pflichtverteidiger oder dem gerichtlichen beigeordneten
Rechtsanwalt also zB einem Nebenklagebeistand zusteht
3 Gegen wen richtet sich
der Vorschussanspruch
Der Vorschussanspruch nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG richtet
sich gegen die Staatskasse
4 Welche Voraussetzun-
gen muumlssen fuumlr einen
Vorschuss auf eine Pau-
schgebuumlhr erfuumlllt sein
sect 51 Abs 1 S 5 RVG gewaumlhrt dem Rechtsanwalt dann
einen Anspruch auf einen Vorschuss wenn ihm insbeson-
dere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Houmlhe
der zu erwartenden Pauschgebuumlhr nicht zugemutet werden
kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten Die
gesetzlichen Voraussetzungen sind damit also verhaumlltnismauml-
szligig vage ihre Ausfuumlllung obliegt den OLG
5 Wie fuumlllen die OLG die
unbestimmten Voraus-
setzungen des sect 51
Abs 1 S 5 RVG aus
Voraussetzung fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr
nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG ist zunaumlchst dass eine Pau-
schgebuumlhr nach sect 51 Abs 1 S 1 RVG mit Sicherheit zu
erwarten ist und durch den weiteren Verfahrensverlauf nicht
mehr nach unten beeinflusst wird (vgl KG RVGreport 2007
455 = AGS 2006 26 OLG Frankfurt am Main AGS 2009
537 wegen weit Nachweise Burhoff in BurhoffVolpert
RVG Straf- und Buszliggeldsachen 5 Aufl 2018 sect 51 Rn)
Entscheidend fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ist
damit auch eine bereits laumlngere Dauer des Verfahrens (OLG
Frankfurt am Main aaO)
6 Werden weitere Anfor-
derungen gestellt Ja Es muss fuumlr den Rechtsanwalt unzumutbar sein die Fest-
setzung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr abzuwarten In dem
Zusammenhang ist von Bedeutung dass dem Rechtsan-
walt nach sect 47 Abs RVG ein Anspruch auf angemessenen
Vorschuss auf seine gesetzlichen Gebuumlhren zusteht Dieser
kann die Unzumutbarkeit entfallen lassen (BVerfG NJW
2005 3699 = RVGreport 2005 467 OLG Frankfurt am
Main aaO)
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705 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
7 Muss der Rechtsanwalt
ggf erst seinen sich aus
sect 47 RVG ergebenden
Vorschussanspruch
geltend machen
Ja das BVerfG geht davon aus dass der Rechtsanwalt (zu-
naumlchst) auch auf diesen Anspruch verwiesen werden kann
Mit der Zahlung eines Vorschusses darf allerdings nicht so
lange gewartet werden bis es zu einer Existenzgefaumlhrdung
des Rechtsanwalts gekommen ist (sowohl BVerfG RVGre-
port 2011 378 = NJW 2011 3079)
8 Wann kann der Vor-
schuss geltend gemacht
werden
IdR wird der Rechtsanwalt seinen Vorschussanspruch
waumlhrend des laufenden Verfahrens geltend machen Die
Gewaumlhrung eines bdquoVorschussesldquo kann jedoch auch dann
noch in Betracht kommen wenn das Verfahren zwar abge-
schlossen ist aufgrund des vorliegenden Aktenmaterials der
Umfang der Taumltigkeit des Rechtsanwalts insbesondere in
der Revisionsinstanz noch nicht vollstaumlndig abschlieszligend
beurteilt werden kann (vgl zu sect 99 BRAGO OLG Hamm Jur-
Buumlro 1999 639 = AGS 2000 9 aumlhnlich auch OLG Hamm
StV 1998 616)
9 Kann ggf nach Ge-
waumlhrung eines ersten
Vorschusses ein weiterer
Vorschuss verlangt
werden
Ja Voraussetzung fuumlr die Gewaumlhrung eines weiteren Vor-
schusses ist aber dass die Voraussetzungen des sect 51 Abs 1
S 5 RVG erneut erfuumlllt sind (vgl zum alten Recht OLG
Hamm AnwBl 1998 616 fuumlr die Bewilligung eines weiteren
Vorschusses nach Teilnahme des Rechtsanwalts an weiteren
49 Hauptverhandlungsterminen s auch OLG Hamm AGS
1998 141)
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Rechtsanwalt und RiOLG aD Detlef Burhoff ist Herausgeber Autor oder Mitautor einer Vielzahl von Fachbuumlchern aus den Bereichen Strafrecht Verkehrs-recht Ordnungswidrigkeitenrecht sowie der Rechtsanwaltsverguumltung Daneben ist er Herausgeber von Fachzeitschriften zu den vorgenannten Themen (StRR und VRR) und unterhaumllt die Internet- seiten wwwburhoffde sowie blogburhoffde
8 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Checkliste 2 Verfahrensfragen
Frage Antwort
1 Muss der Pflichtverteidi-
ger einen Vorschussan-
trag stellen
Ja Der Vorschuss wird ndash ebenso wie die Pauschgebuumlhr
selbst ndash nur auf Antrag gewaumlhrt
2 Muss der Pflichtver-
teidiger den Antrag
begruumlnden
Ja der Antrag muss auf jeden Fall begruumlndet werden In der
Begruumlndung muss er
bull darlegen warum (schon zum Zeitpunkt der Antragstel-
lung) erkennbar ist dass nach Abschluss des Verfahrens
eine Pauschgebuumlhr zu gewaumlhren sein wird (OLG Hamm
AGS 2000 202)
bull eingehend darlegen wie ihn das Verfahren bis dahin
konkret zeitlich beansprucht hat
bull nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl NJW 2007
1445 f) eine bdquodetaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstel-
lung des Kanzleibetriebsldquo erstellen (aumlhnlich BVerfG AGS
2009 66 = RVGreport 2009 59 = StRR 2009 77)
bull darlegen dass der Vorschuss nach sect 47 RVG gewaumlhrt
worden ist und warum dieser Vorschuss auf die gesetzli-
chen (Pflichtverteidiger-)Gebuumlhren keinen ausreichenden
Ausgleich fuumlr die bislang erbrachten Taumltigkeiten darstellt
(OLG Hamm StV 1997 427)
3 Welches Gericht ist
fuumlr die Entscheidung
zustaumlndig
Zustaumlndig fuumlr die Entscheidung uumlber den Vorschussantrag
ist nach sect 51 Abs 2 RVG das Gericht das spaumlter auch uumlber
die Gewaumlhrung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr zu befinden
hat idR also das OLG Es entscheidet auch hier idR der
Einzelrichter (vgl BurhoffVolpertBurhoff aaO sect 51
4 In welcher Houmlhe wird
ein Vorschuss gezahlt
Allgemeinguumlltige Regeln und Berechnungsmodelle fuumlr die
Houmlhe eines Vorschusses nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG gibt es
nicht Letztlich haumlngt seine Houmlhe von den Umstaumlnden des
Einzelfalls ab
5 Kann ein Vorschuss ggf
spaumlter zuruumlckgefordert
werden
Ja die Frage der (teilweisen) Ruumlckzahlung wird sich immer
dann stellen wenn eine Pauschgebuumlhr nicht oder nicht
in der Houmlhe bewilligt wird in der dem Rechtsanwalt ein
Vorschuss gezahlt worden ist (zB KG StraFo 2008 529
RVGreport 2011 109 [fuumlr Pauschgebuumlhr nach sect 99 BRA-
GO] s auch BurhoffVolpertBurhoff RVG sect 51 Rn 104)
Dieser Anspruch verjaumlhrt gem sectsect 197 199 Abs 1 Nr 1
BGB in drei Jahren die Verjaumlhrungsfrist beginnt mit Eintritt
der Verjaumlhrung eines dem Rechtsanwalt ggf zustehenden
Pauschgebuumlhrenanspruchs (s KG aaO)
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Wer sich der Digitalisierung verweigert laumluft Gefahr abgehaumlngt zu werden
Um Legal Tech erfolgreich einsetzen zu koumlnnen braucht es die richtige Haltung und Methode
Legal Tech starten mit Design Thinking
Die Digitalisierung hat es moumlglich gemacht Menschen schneller und effizienter zu ihrem Recht zu verhelfen Das Schlagwort hierfuumlr heiszligt Legal Tech Innovationen wie Smartlaw Flightrightde oder Geblitztde zeigen wie solche softwarebasierten Geschaumlftsmodelle funktionieren Wer sich als Anwalt zuruumlcklehnt und glaubt er koumlnne seine Dienstleis-tungen unveraumlndert anbieten der laumluft Gefahr dieser rasanten Entwicklung als erster zum Opfer zu fallen Denn eines hat uns die Digitalisierung bis heute gelehrt ndash sie geht schneller als wir glauben
Gegen sinkende Honorare muumlssen Sie mit neuen Ansaumltzen kaumlmpfen
Diese finden Sie nur in einem moderierten und systematischen Entwicklungsprozess moumlglichst mit einem interdisziplinaumlren Team mit dem Sie an neuen kundenorientierten Loumlsungen mit Mehrwert arbeiten Diese lernende Haltung hilft Ihnen Ihr Geschaumlftsmo-dell dauerhaft weiterzuentwickeln Nur so koumlnnen Sie Ihre individuellen Staumlrken ausbau-en und Ihre Mandanten die zunehmend als Kunden agieren zielgenau und uumlberregional erreichen Sie brauchen die richtige Haltung und die passende Methode
Mit Design Thinking bekommen Sie beides Haltung und Methode
Design Thinking ist eine aus den USA stammende Innovationsmethode die sich aus-zeichnet durch
(1) eine multiperspektivische Beschaumlftigung mit der Ausgangsfrage und Problem- stellung
(2) eine intensive empathische und starke Nutzerorientierung (Welche Auswirkungen haben moumlgliche Loumlsungen fuumlr die Zielgruppe)
in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten
Design Thinking ist ein pragmatischer und loumlsungsorientierter Prozess mit einer beein-druckenden Erfolgsbilanz Als Modell wird es ua seit 10 Jahren am Hasso-Plattner-Insti-tut (Uni Potsdam) gelehrt
Im Prozess ist die eigene Haltung gegenuumlber Veraumlnderung entscheidend
Ja es ist eine Herausforderung fuumlr eine Branche die per Definition immer Recht hat auf die lernende Seite zu wechseln Allerdings ist das ein entscheidendes Kriterium des Design Thinking um Veraumlnderungschancen zu erkennen Denn erst die lernende Haltung oumlffnet den Blickwinkel und den Weg fuumlr neue und kreative Loumlsungen Ein Beispiel fuumlr eine serviceorientierte Entwicklung Die Kunden eines Unternehmens waren mit dem Service sehr unzufrieden den Mitarbeitern des Beschwerdemanagements waren die Haumlnde gebunden Nach einem Design-Thinking-Prozess entwickelten die Mitarbeiter guumlnstige neue Loumlsungen und konnten so die Kundenzufriedenheit messbar erhoumlhen
Mit Design Sprints Workshops oder Seminaren gehen Sie neue Wege
Die Vielseitigkeit des Design Thinking macht es moumlglich dass auch Anwaumllte ganz neue Geschaumlftsmodelle entdecken die Effizienz ihrer Arbeitsorganisation erhoumlhen und eine groumlszligere Kundenzufriedenheit erreichen
Warum ist Design Thinking besonders
In Design Thinking-Seminaren herrscht Offenheit Energie ein wertschaumltzender Um-gang untereinander und es gibt Vereinbarungen innerhalb der Teams Die Teilnehmer
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Fabian Nowak ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei der Rickert Rechtsanwaltsge-sellschaft mbH in Bonn Neben dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht befasst er sich noch schwerpunktmaumlszligig mit dem Internet- und Domainrechtwwwrickertnet
koumlnnen sich somit auf die Entwicklung neuer partnerschaftlicher Geschaumlftsmodelle und ihre Spezialisierung konzentrieren Einfache Entwuumlrfe zB von Webseiten (sog low-fidelity oder Papier-Prototypen) werden weiterentwickelt und getestet
Rasch wird der Kontakt mit realen Kunden etabliert Der Mandant wird zum KundenNutzer dem mit Empathie zu begegnen ist So koumlnnen Teilnehmer in diesem 6-Pha-sen-Prozess neue menschliche Dienstleistungen kreativ entwickeln
Wir befinden uns in einer Zeit der Umbruumlche
Innovative Anwaltskanzleien haben erkannt dass sie mit Legal Tech erheblich effi-zienter arbeiten koumlnnen Ob selbstlernende Software (KI) die riesige Datenmengen durchkaumlmmen kann oder legale Chatboxes und Blockchain ndash immer oumlfter werden Algorithmen die Arbeit von Juristen oder Back-Office-Arbeitnehmern uumlbernehmen
Legal Tech schreitet voran Der digitale Wandel und Design Thinking bieten aufregen-de neue Chancen fuumlr Rechtsanwaumllte ndash gestalten Sie jetzt Ihre Zukunft
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Karla Schlaepfer MA ist systemischer Coach (IneKo) Innovationsberaterin und HPI Design Thinking Coach Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung individueller Trainings- und Seminar-For-mate fuumlr Fuumlhrungskraumlfte mittelstaumlndi-sche Unternehmen und Teams in agilen Changeprozessen Sie hat uumlber 20 Jahre Erfahrungen in Lehrtaumltigkeiten Neben umfangreichen Veroumlffentlichungen ist sie als Co-Autorin des Fachbuches bdquoDas dynamische Unternehmen Wie Werte-wandel Innovation und Digitalisierung zum Erfolg fuumlhrenldquo bekannt das-dynamische-unternehmencom
1105 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Video
Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen
MkG-Leser kennen Dr Dominik Herzog als gewitzten Kolumnisten Doch der Volljurist beweist als Kabarettist auch Buumlhnentalent Vielleicht braumluchte man fuumlr ihn eine neue Be-rufsbezeichnung - so etwas wie Volljurakolumbarettist (Achtung Wortneuschoumlpfung) In diesem Video erklaumlrt er wie das typische Verkehrsdelikt Trunkenheit am Steuer juris-tisch korrekt aufgearbeitet wird und verraumlt woran man zukuumlnftige Staatsanwaumllte schon in der Schule erkennt Schauen Sie rein
Mehr Informationen zum Programm von Dr Dominik Herzog gibt es auf wwwdominik-herzogcom
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Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Gratis
Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
Ihr
Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
DeutscherAnwaltVerlag
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
Ich wuumlnsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektuumlre
Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
1
Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
Infobrief Spezial Hohe SchmerzensgeldbetraumlgeFaumllle und rechtliche Beurteilungen
Editorial Inhalt
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wwwkanzleimarketingde
Herausgeberin RAin Pia Loumlffler
Was ist Ihnen Ihr Kanzleimarketing wertDr Geertje Tutschka
Facebook fuumlr die KanzleiVon Christian Solmecke
Animierte Videos fuumlr das KanzleimarketingInterview mit Michael Herrmann
Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
Kostenlose Website von Google My Business fuumlr wen sie sich lohnt
Die Mandatsvergabe aus Sicht des Mandanten ndash Vertrauen als Erfolgsfaktor im Dienstleistungsmarketing
Von Jens Schleifenbaum
Von Tobias Reinhardt
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Fuumlr Rechtsanwaumllte und Steuerberater
Mandanten gewinnen Mandanten binden Ausgabe 32017
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05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen 13
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
Sonderausgabe fuumlr Deutscher Anwaltver-lag und Institut der Anwaltschaft GmbH Bonn 2017 mit freundlicher Genehmi-gung Copyright 2017 by Freie Fachinfor-mationen GmbH Koumlln Satz Stoffers Grafik-Design
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
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05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen2
Aktuelle Rechtsprechungen
Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts
Das Auto denkt das Auto lenkt und was macht der hinter dem Lenkrad sitzende Mensch der kein Fahrer mehr ist Was geschieht in Konfliktsituationen Wie ist die Rechtslage
Zumindest hat eine Ethik-Kommission unter der Leitung des ehemaligen Bundes-verfassungsrichters Prof Dr Dr Udo di Fabio vorab schon einmal die ethischen Fragen rund um das autonome Fahren geklaumlrt und erste Leitlinien entwickelt Grundsaumltzlich sollten sich nach Meinung der Experten Autos nur dann selbst steuern duumlrfen wenn das die Sicherheit auf den Straszligen erhoumlhe Die Technik solle Unfaumllle so gut wie unmoumlglich machen heiszligt es im Bericht Keine Frage hochautomatisiertes Fahren wird in der fernen Zukunft viele Verkehrsunfaumllle verhindern die heute noch durch fehlerhaftes Handeln der Autofahrer verursacht werden Ein Fahrassistenzsystem schlaumlft nie und ist auch nicht abgelenkt es kann houmlchstens vom Fahrer auszliger Betrieb gesetzt werden
Derzeitiger Entwicklungsstand
Aber vorerst leben wir im Hier und Jetzt autonom fahrende Fahrzeuge gibt es auf deutschen Straszligen (noch) nicht und vollautomatisiert fahrende Fahrzeuge nur auf einem regional begrenzten Testfeld in Bayern zukuumlnftig auch in Niedersachsen Vieles fehlt noch in der Technik weil sich zB ein vollautomatisiert fahrendes Kraftfahrzeug in staumlndiger ununterbrochener Funkverbindung mit der Infrastruktur (car-to-infrastructure) befinden muss Das funktioniert zurzeit nicht einmal bundesweit mit dem Handy ndash wie soll es dann mit der fuumlr die Verkehrssicherheit ungleich wichtigeren Verbindung zur Sicherheitstechnik des Autos funktionieren
Das rechtliche Dilemma
Das automatisierte und autonome Fahren betrifft saumlmtliche Rechtsgebiete Das Verhal-tensrecht der StVO gilt auch fuumlr die Fahrer automatisierter Autos Ist ein derart auto-matisiertes Fahrzeug an einem Verkehrsunfall beteiligt stellen sich die Fragen nach der Unfallverursachung und der Unfallregulierung womit das Ordnungsrecht das Strafrecht
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Wer ist schuld wenn ein automati-siert fahrendes Fahrzeug an einem Verkehrsunfall beteiligt ist
Prof Dr Dieter Muumlller arbeitet fuumlr das Institut fuumlr Verkehrsrecht und Ver-kehrsverhalten Bautzen (IVV Bautzen) Der promovierte Volljurist wirkt dabei an zahlreichen politischen Projekten fuumlr Verkehrspolitik und -sicherheit mit So zaumlhlt er zum Beispiel zum Betreuerkreis des Verkehrsklima-Projekt der Bundes-anstalt fuumlr Straszligenwesen (BASt) wwwivvbautzende
305 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Aktuelle Rechtsprechungen
und das Zivilrecht angesprochen sind Die Experten haben saumlmtliche Aspekte in ihrem Gutachten beruumlcksichtigt sogar die in der Berichterstattung der Medien kuumlnstlich hochgespielte bdquoDilemma- Problematikldquo die theoretisch daraus besteht zwischen zwei gefaumlhrdeten Leben eine ultimative Entscheidung zu treffen loumlsen sie praxisnah und pfif-fig indem sie darauf verweisen dass die Fahrzeugtechnik derart ausgestaltet sein muss dass solche Situationen erst gar nicht entstehen Wer traumlgt die Verantwortung
Wenigstens haben wir mit den sectsect 1andash1c 63a 63b StVG schon einmal die notwendigen Rechtsvorschriften geschaffen Anwendungsfaumllle dafuumlr sind allerdings noch rar Betrach-tet man die drei neuen Paragraphen des StVG etwas naumlher so beruhigt juristisch erst einmal die Tatsache dass die Eigenschaft als Fahrzeugfuumlhrer auch bei Nutzung automa-tisierter Fahrfunktionen erhalten bleibt (sect 1a Abs 4 StVG) Damit verbleibt es auch bei der Verantwortlichkeit fuumlr Verhaltensverstoumlszlige und Unfallverursachung Dennoch darf der Fahrer sich in solchen Autos ab sofort erlaubterweise vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden (sect 1b Abs 1 StVG) muss aber bdquowahrnehmungsbereitldquo und zudem bdquounverzuumlglichldquo uumlbernahmebereit bleiben (Abs 2) Juristen wissen dass die Krux im Begriff bdquounverzuumlglichldquo liegt und durchaus fraglich ist wie bdquounverzuumlglichldquo je-mand beidhaumlndig das Lenkrad wieder uumlbernehmen kann der in der einen Hand gerade eine Tasse heiszligen Kaffees hat oder mit beiden Haumlnden beschaumlftigt ist eine Funktion seines iPad zu bedienen Die verschuldensunabhaumlngige Haftung des Halters wird nach derzeitigem Stand erhalten bleiben sodass nach einem Unfall ggf die Haftpflichtversi-cherung mit dem Hersteller des Autos die engeren Haftungsfragen klaumlren muumlsste falls zB ein unfall(mit)ursaumlchlicher Soft- oder Hardwarefehler im Raum steht Dann duumlrfte es auch interessant werden auf welche Weise und in welcher Tiefe die Polizei und die bdquoDrittenldquo die Fahrzeugdaten verwerten auf die sie nach sect 63a Abs 2 3 StVG uneinge-schraumlnkt zugreifen duumlrfen Den Gerichten wird die Arbeit bei der Auslegung der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe sicherlich nicht ausgehen
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Aktuelle Rechtsprechungen
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger
Einleitung
Am 672017 trat das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft Dieses soll der statistisch bestehenden Entgeltluumlcke von ca 21 Prozent zwischen Maumlnnern und Frauen bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt entgegenwirken
Eine allgemeine Pflicht zur Entgeltgleichheit bei Maumlnnern und Frauen gab es vor dem EntgTranspG in dieser Form nicht Aus Art 3 Abs 2 S 2 GG ergibt sich lediglich die allge-meine Gleichberechtigung von Maumlnnern und Frauen Eine europarechtliche Grundlage existiert in Art 157 Abs 1 AEUV wonach Mitgliedstaaten die Anwendung des Grundsat-zes des gleichen Entgelts fuumlr Maumlnner und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherstellen sollen
Das nationale Entgeltgleichheitsgebot ergibt sich nun aus sect 7 EntgTranspG
Definition wesentlicher Begriffe
Das Gesetz definiert allgemeine Begrifflichkeiten Zentrale Bedeutung hat dabei die Festlegung von gleicher und gleichwertiger Arbeit in sect 3
Zu den Faktoren in sect 3 Abs 2 S 2 die fuumlr die Beurteilung gleichwertiger Arbeit zu beruumlck-sichtigen sind zaumlhlen bdquounter anderemldquo die Art der Taumltigkeit die Ausbildungsanforderun-gen und die Arbeitsbedingungen
Wer Beschaumlftigter iSd EntgTranspG ist legt sect 5 Abs 2 fest Hier werden in Ziff 1 insbe-sondere ArbeitnehmerinnenArbeitnehmer aufgezaumlhlt jedoch nicht weiter definiert
Individueller Auskunftsanspruch
sect 10 sieht einen Auskunftsanspruch fuumlr Beschaumlftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschaumlftigten vor welcher erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Geset-zes geltend gemacht werden kann
Der Anspruch geht jedoch nur so weit dass derdem Auskunftsbegehrenden ein Mittelwert der sogenannte Median mitzuteilen ist Der Median einer Auflistung von Zahlenwerten ist der Wert der an der mittleren Stelle steht wenn man die Werte der Groumlszlige nach sortiert
Dr Christoph Kurzboumlck ist Rechtsanwalt bei Roumldl amp Partner in Nuumlrnberg und Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht Er beraumlt in- und auslaumlndische Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen des nationalen und internationalen Arbeitsrechts insbeson-dere an der Schnittstelle zum Insol-venz- und Gesellschaftsrecht Zu seinen Spezialgebieten gehoumlren die Beratung von Geschaumlftsfuumlhrern Vorstaumlnden und leitenden Angestellten in dienstver-traglichen Angelegenheiten sowie die Beratung zur Vermeidung der unterneh-merischen Mitbestimmung
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505 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Aktuelle Rechtsprechung
Hinsichtlich des Verfahrens zur Geltendmachung des Anspruches ergeben sich je nach Betrieb Unterschiede wer den Auskunftsanspruch abwickelt Betriebsrat oder Arbeitge-ber
Aufforderung zur Durchfuumlhrung eines betrieblichen Pruumlfverfahrens
sect 17 sieht ein betriebliches Pruumlfverfahren vor Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten aufgefordert insbesondere die Einhaltung des Ent-geltgleichheitsgebots zu uumlberpruumlfen Ergeben sich Benachteiligungen so sind sie gem sect 19 angehalten geeignete Maszlignahmen zur Beseitigung der Benachteiligung wegen des Geschlechts zu treffen
Berichtspflicht uumlber die Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Weitergehend ist die in sect 21 EntgTranspG vorgesehene Berichtspflicht Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten die zur Erstellung eines La-geberichts nach den sectsect 264 und 289 HGB verpflichtet sind angehalten einen Bericht zu erstellen Darin sollen sie Maszlignahmen zur Foumlrderung der Gleichstellung von Frauen und Maumlnnern sowie zur Herstellung von Entgeltgleichheit darstellen
Fuumlhrt der Arbeitgeber solche Maszlignahmen nichtdurch so hat er dies im Bericht zu begruumlnden
Fazit
Welchen Erfolg das Entgelttransparenzgesetz das bei einer Nichtbeachtung keine Sanktionen vorsieht haben wird bleibt abzuwarten Im Gesetz selbst sind keine aus-druumlcklichen Rechtsfolgen geregelt
Was es ausloumlst wenn einzelne Arbeitnehmer den Mittelwert des Verdienstes vergleich-barer Arbeitnehmer erfahren bleibt spannend Anzunehmen ist dass es fuumlr Unruhe im Unternehmen sorgen wird wenn der Vergleich bzw die Entgeltluumlcke fuumlr den einzelnen Arbeitnehmerdie einzelne Arbeitnehmerin negativ ausfaumlllt
Einen Gehaltsanpassungsanspruch sieht das EntgTranspG zwar nicht vor Arbeitgeber sollten sich jedoch darauf vorbereiten erhebliche Lohnunterschiede erklaumlren und gege-benenfalls ndash auch ohne gesetzliche Verpflichtung ndashanpassen zu muumlssen um weitere Unruhe zu vermeiden
Spannend bleibt auch wie Maszlignahmen der Unternehmen zur Foumlrderung der Gleich-stellung von Frauen und Maumlnnern und zur Herstellung von Entgeltgleichheit in der betrieblichen Praxis aussehen werden
Zu empfehlen ist Unternehmen jedenfalls bei Gehaltserhoumlhungen Sachgruumlnde zu dokumentieren die eine houmlhere Verguumltung rechtfertigen
Mit kollegialen Gruumlszligen
Dr Christoph Kurzboumlck LLM
Das neue Entgelttransparenzgesetz
Zielgruppe
Rechtsanwaumllte Syndikusanwaumllte arbeitsrechtlichePraktiker Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen Fachanwaumllte fuumlr Arbeitsrecht Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen
Schwerpunkte
bull Aktuelle Rechtslage und statistische Grundlagenbull Anwendungsbereich des Gesetzesbull Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung bull Rechtsfolge bei Verstoumlszligenbull Definition der gleichen und gleichwertigen Arbeitbull Pflichten des Arbeitgebers Benachteiligungsfreie Entgeltsysteme Entgeltgleichheitsgebot Maszligregelungsverbotbull Grundlagen und Anwendung des Auskunftsanspruchsbull Geltendmachung und Inhalt des Auskunftsanspruchs bull Datenschutz und Verfahrensregeln beim Auskunftsanspruch bull Unterschiede fuumlr tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeberbull Beweislastumkehr bei unterlassener Auskunftbull Betriebliches Pruumlfverfahren und Berichtspflicht des Arbeitgebers
Termin
1 Dezember 2017 1330 Uhr bis 1900 Uhr(5 Vortragsstunden gemaumlszlig sect 15 FAO)
Gebuumlhr
145- EUR Rechtsanwaumllte bis 3 Jahre nach ZulassungAssessoren bis 3 Jahre nach 2 ExamenReferendare250- EUR Mitglieder Anwaltverein275- EUR Nichtmitgliederzzgl gesetzl USt
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6 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
Ein Vorschuss ist dann gerecht-fertigt wenn dem Rechtsanwalt nicht zugemutet werden kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten
Pflichtverteidiger koumlnnen auch Vorschuss auf ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen
Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren
Haumlufig wird uumlbersehen dass man als Pflichtverteidiger nicht nur nach sect 47 RVG einen Anspruch auf Vorschuss gegen die Staatskasse hinsichtlich der gesetzlichen Gebuumlhren hat Vielmehr kann der Pflichtverteidiger nach sect 51 Abs 1 S 5 StPO auch einen Vor-schuss auf eine ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen Unsere Kurz-Checklis-ten zeigen Ihnen die materiellen Voraussetzungen und beschreiben das Antragsverfah-ren (s eingehend auch Burhoff RVGreport 2011 407 ff)
Checkliste 1 Allgemeine Fragen zum Vorschuss nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG
Frage Antwort
1 Wo ist der Vorschuss
auf eine Pauschgebuumlhr
geregelt
Der Anspruch ist in sect 51 Abs 1 S 5 RVG geregelt
2 Welcher Rechtsanwalt
kann Vorschuss verlan-
gen
Der Vorschuss folgt aus sect 51 RVG Das bedeutet dass er
nur dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt also idR dem
Pflichtverteidiger oder dem gerichtlichen beigeordneten
Rechtsanwalt also zB einem Nebenklagebeistand zusteht
3 Gegen wen richtet sich
der Vorschussanspruch
Der Vorschussanspruch nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG richtet
sich gegen die Staatskasse
4 Welche Voraussetzun-
gen muumlssen fuumlr einen
Vorschuss auf eine Pau-
schgebuumlhr erfuumlllt sein
sect 51 Abs 1 S 5 RVG gewaumlhrt dem Rechtsanwalt dann
einen Anspruch auf einen Vorschuss wenn ihm insbeson-
dere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Houmlhe
der zu erwartenden Pauschgebuumlhr nicht zugemutet werden
kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten Die
gesetzlichen Voraussetzungen sind damit also verhaumlltnismauml-
szligig vage ihre Ausfuumlllung obliegt den OLG
5 Wie fuumlllen die OLG die
unbestimmten Voraus-
setzungen des sect 51
Abs 1 S 5 RVG aus
Voraussetzung fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr
nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG ist zunaumlchst dass eine Pau-
schgebuumlhr nach sect 51 Abs 1 S 1 RVG mit Sicherheit zu
erwarten ist und durch den weiteren Verfahrensverlauf nicht
mehr nach unten beeinflusst wird (vgl KG RVGreport 2007
455 = AGS 2006 26 OLG Frankfurt am Main AGS 2009
537 wegen weit Nachweise Burhoff in BurhoffVolpert
RVG Straf- und Buszliggeldsachen 5 Aufl 2018 sect 51 Rn)
Entscheidend fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ist
damit auch eine bereits laumlngere Dauer des Verfahrens (OLG
Frankfurt am Main aaO)
6 Werden weitere Anfor-
derungen gestellt Ja Es muss fuumlr den Rechtsanwalt unzumutbar sein die Fest-
setzung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr abzuwarten In dem
Zusammenhang ist von Bedeutung dass dem Rechtsan-
walt nach sect 47 Abs RVG ein Anspruch auf angemessenen
Vorschuss auf seine gesetzlichen Gebuumlhren zusteht Dieser
kann die Unzumutbarkeit entfallen lassen (BVerfG NJW
2005 3699 = RVGreport 2005 467 OLG Frankfurt am
Main aaO)
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705 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
7 Muss der Rechtsanwalt
ggf erst seinen sich aus
sect 47 RVG ergebenden
Vorschussanspruch
geltend machen
Ja das BVerfG geht davon aus dass der Rechtsanwalt (zu-
naumlchst) auch auf diesen Anspruch verwiesen werden kann
Mit der Zahlung eines Vorschusses darf allerdings nicht so
lange gewartet werden bis es zu einer Existenzgefaumlhrdung
des Rechtsanwalts gekommen ist (sowohl BVerfG RVGre-
port 2011 378 = NJW 2011 3079)
8 Wann kann der Vor-
schuss geltend gemacht
werden
IdR wird der Rechtsanwalt seinen Vorschussanspruch
waumlhrend des laufenden Verfahrens geltend machen Die
Gewaumlhrung eines bdquoVorschussesldquo kann jedoch auch dann
noch in Betracht kommen wenn das Verfahren zwar abge-
schlossen ist aufgrund des vorliegenden Aktenmaterials der
Umfang der Taumltigkeit des Rechtsanwalts insbesondere in
der Revisionsinstanz noch nicht vollstaumlndig abschlieszligend
beurteilt werden kann (vgl zu sect 99 BRAGO OLG Hamm Jur-
Buumlro 1999 639 = AGS 2000 9 aumlhnlich auch OLG Hamm
StV 1998 616)
9 Kann ggf nach Ge-
waumlhrung eines ersten
Vorschusses ein weiterer
Vorschuss verlangt
werden
Ja Voraussetzung fuumlr die Gewaumlhrung eines weiteren Vor-
schusses ist aber dass die Voraussetzungen des sect 51 Abs 1
S 5 RVG erneut erfuumlllt sind (vgl zum alten Recht OLG
Hamm AnwBl 1998 616 fuumlr die Bewilligung eines weiteren
Vorschusses nach Teilnahme des Rechtsanwalts an weiteren
49 Hauptverhandlungsterminen s auch OLG Hamm AGS
1998 141)
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Checkliste 2 Verfahrensfragen
Frage Antwort
1 Muss der Pflichtverteidi-
ger einen Vorschussan-
trag stellen
Ja Der Vorschuss wird ndash ebenso wie die Pauschgebuumlhr
selbst ndash nur auf Antrag gewaumlhrt
2 Muss der Pflichtver-
teidiger den Antrag
begruumlnden
Ja der Antrag muss auf jeden Fall begruumlndet werden In der
Begruumlndung muss er
bull darlegen warum (schon zum Zeitpunkt der Antragstel-
lung) erkennbar ist dass nach Abschluss des Verfahrens
eine Pauschgebuumlhr zu gewaumlhren sein wird (OLG Hamm
AGS 2000 202)
bull eingehend darlegen wie ihn das Verfahren bis dahin
konkret zeitlich beansprucht hat
bull nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl NJW 2007
1445 f) eine bdquodetaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstel-
lung des Kanzleibetriebsldquo erstellen (aumlhnlich BVerfG AGS
2009 66 = RVGreport 2009 59 = StRR 2009 77)
bull darlegen dass der Vorschuss nach sect 47 RVG gewaumlhrt
worden ist und warum dieser Vorschuss auf die gesetzli-
chen (Pflichtverteidiger-)Gebuumlhren keinen ausreichenden
Ausgleich fuumlr die bislang erbrachten Taumltigkeiten darstellt
(OLG Hamm StV 1997 427)
3 Welches Gericht ist
fuumlr die Entscheidung
zustaumlndig
Zustaumlndig fuumlr die Entscheidung uumlber den Vorschussantrag
ist nach sect 51 Abs 2 RVG das Gericht das spaumlter auch uumlber
die Gewaumlhrung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr zu befinden
hat idR also das OLG Es entscheidet auch hier idR der
Einzelrichter (vgl BurhoffVolpertBurhoff aaO sect 51
4 In welcher Houmlhe wird
ein Vorschuss gezahlt
Allgemeinguumlltige Regeln und Berechnungsmodelle fuumlr die
Houmlhe eines Vorschusses nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG gibt es
nicht Letztlich haumlngt seine Houmlhe von den Umstaumlnden des
Einzelfalls ab
5 Kann ein Vorschuss ggf
spaumlter zuruumlckgefordert
werden
Ja die Frage der (teilweisen) Ruumlckzahlung wird sich immer
dann stellen wenn eine Pauschgebuumlhr nicht oder nicht
in der Houmlhe bewilligt wird in der dem Rechtsanwalt ein
Vorschuss gezahlt worden ist (zB KG StraFo 2008 529
RVGreport 2011 109 [fuumlr Pauschgebuumlhr nach sect 99 BRA-
GO] s auch BurhoffVolpertBurhoff RVG sect 51 Rn 104)
Dieser Anspruch verjaumlhrt gem sectsect 197 199 Abs 1 Nr 1
BGB in drei Jahren die Verjaumlhrungsfrist beginnt mit Eintritt
der Verjaumlhrung eines dem Rechtsanwalt ggf zustehenden
Pauschgebuumlhrenanspruchs (s KG aaO)
Mit kollegialen Gruumlszligen
Detlef Burhoff
Abrechnung
905 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Zukunft der Rechtsberatung
Wer sich der Digitalisierung verweigert laumluft Gefahr abgehaumlngt zu werden
Um Legal Tech erfolgreich einsetzen zu koumlnnen braucht es die richtige Haltung und Methode
Legal Tech starten mit Design Thinking
Die Digitalisierung hat es moumlglich gemacht Menschen schneller und effizienter zu ihrem Recht zu verhelfen Das Schlagwort hierfuumlr heiszligt Legal Tech Innovationen wie Smartlaw Flightrightde oder Geblitztde zeigen wie solche softwarebasierten Geschaumlftsmodelle funktionieren Wer sich als Anwalt zuruumlcklehnt und glaubt er koumlnne seine Dienstleis-tungen unveraumlndert anbieten der laumluft Gefahr dieser rasanten Entwicklung als erster zum Opfer zu fallen Denn eines hat uns die Digitalisierung bis heute gelehrt ndash sie geht schneller als wir glauben
Gegen sinkende Honorare muumlssen Sie mit neuen Ansaumltzen kaumlmpfen
Diese finden Sie nur in einem moderierten und systematischen Entwicklungsprozess moumlglichst mit einem interdisziplinaumlren Team mit dem Sie an neuen kundenorientierten Loumlsungen mit Mehrwert arbeiten Diese lernende Haltung hilft Ihnen Ihr Geschaumlftsmo-dell dauerhaft weiterzuentwickeln Nur so koumlnnen Sie Ihre individuellen Staumlrken ausbau-en und Ihre Mandanten die zunehmend als Kunden agieren zielgenau und uumlberregional erreichen Sie brauchen die richtige Haltung und die passende Methode
Mit Design Thinking bekommen Sie beides Haltung und Methode
Design Thinking ist eine aus den USA stammende Innovationsmethode die sich aus-zeichnet durch
(1) eine multiperspektivische Beschaumlftigung mit der Ausgangsfrage und Problem- stellung
(2) eine intensive empathische und starke Nutzerorientierung (Welche Auswirkungen haben moumlgliche Loumlsungen fuumlr die Zielgruppe)
in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten
Design Thinking ist ein pragmatischer und loumlsungsorientierter Prozess mit einer beein-druckenden Erfolgsbilanz Als Modell wird es ua seit 10 Jahren am Hasso-Plattner-Insti-tut (Uni Potsdam) gelehrt
Im Prozess ist die eigene Haltung gegenuumlber Veraumlnderung entscheidend
Ja es ist eine Herausforderung fuumlr eine Branche die per Definition immer Recht hat auf die lernende Seite zu wechseln Allerdings ist das ein entscheidendes Kriterium des Design Thinking um Veraumlnderungschancen zu erkennen Denn erst die lernende Haltung oumlffnet den Blickwinkel und den Weg fuumlr neue und kreative Loumlsungen Ein Beispiel fuumlr eine serviceorientierte Entwicklung Die Kunden eines Unternehmens waren mit dem Service sehr unzufrieden den Mitarbeitern des Beschwerdemanagements waren die Haumlnde gebunden Nach einem Design-Thinking-Prozess entwickelten die Mitarbeiter guumlnstige neue Loumlsungen und konnten so die Kundenzufriedenheit messbar erhoumlhen
Mit Design Sprints Workshops oder Seminaren gehen Sie neue Wege
Die Vielseitigkeit des Design Thinking macht es moumlglich dass auch Anwaumllte ganz neue Geschaumlftsmodelle entdecken die Effizienz ihrer Arbeitsorganisation erhoumlhen und eine groumlszligere Kundenzufriedenheit erreichen
Warum ist Design Thinking besonders
In Design Thinking-Seminaren herrscht Offenheit Energie ein wertschaumltzender Um-gang untereinander und es gibt Vereinbarungen innerhalb der Teams Die Teilnehmer
05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen10
Zukunft der Rechtsberatung
Fabian Nowak ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei der Rickert Rechtsanwaltsge-sellschaft mbH in Bonn Neben dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht befasst er sich noch schwerpunktmaumlszligig mit dem Internet- und Domainrechtwwwrickertnet
koumlnnen sich somit auf die Entwicklung neuer partnerschaftlicher Geschaumlftsmodelle und ihre Spezialisierung konzentrieren Einfache Entwuumlrfe zB von Webseiten (sog low-fidelity oder Papier-Prototypen) werden weiterentwickelt und getestet
Rasch wird der Kontakt mit realen Kunden etabliert Der Mandant wird zum KundenNutzer dem mit Empathie zu begegnen ist So koumlnnen Teilnehmer in diesem 6-Pha-sen-Prozess neue menschliche Dienstleistungen kreativ entwickeln
Wir befinden uns in einer Zeit der Umbruumlche
Innovative Anwaltskanzleien haben erkannt dass sie mit Legal Tech erheblich effi-zienter arbeiten koumlnnen Ob selbstlernende Software (KI) die riesige Datenmengen durchkaumlmmen kann oder legale Chatboxes und Blockchain ndash immer oumlfter werden Algorithmen die Arbeit von Juristen oder Back-Office-Arbeitnehmern uumlbernehmen
Legal Tech schreitet voran Der digitale Wandel und Design Thinking bieten aufregen-de neue Chancen fuumlr Rechtsanwaumllte ndash gestalten Sie jetzt Ihre Zukunft
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Wie sieht die Rechtsberatung von
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Karla Schlaepfer MA ist systemischer Coach (IneKo) Innovationsberaterin und HPI Design Thinking Coach Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung individueller Trainings- und Seminar-For-mate fuumlr Fuumlhrungskraumlfte mittelstaumlndi-sche Unternehmen und Teams in agilen Changeprozessen Sie hat uumlber 20 Jahre Erfahrungen in Lehrtaumltigkeiten Neben umfangreichen Veroumlffentlichungen ist sie als Co-Autorin des Fachbuches bdquoDas dynamische Unternehmen Wie Werte-wandel Innovation und Digitalisierung zum Erfolg fuumlhrenldquo bekannt das-dynamische-unternehmencom
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Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
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Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
DeutscherAnwaltVerlag
Partnerunternehmen fuumlr junge Rechtsanwaumllte
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
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Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
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Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
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Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
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(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Erscheinungsweise 6 Ausgaben pro Jahr nur als PDF nicht im Print Fuumlr Bezieher kostenlos
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Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
Sonderausgabe fuumlr Deutscher Anwaltver-lag und Institut der Anwaltschaft GmbH Bonn 2017 mit freundlicher Genehmi-gung Copyright 2017 by Freie Fachinfor-mationen GmbH Koumlln Satz Stoffers Grafik-Design
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 13
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Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
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305 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Aktuelle Rechtsprechungen
und das Zivilrecht angesprochen sind Die Experten haben saumlmtliche Aspekte in ihrem Gutachten beruumlcksichtigt sogar die in der Berichterstattung der Medien kuumlnstlich hochgespielte bdquoDilemma- Problematikldquo die theoretisch daraus besteht zwischen zwei gefaumlhrdeten Leben eine ultimative Entscheidung zu treffen loumlsen sie praxisnah und pfif-fig indem sie darauf verweisen dass die Fahrzeugtechnik derart ausgestaltet sein muss dass solche Situationen erst gar nicht entstehen Wer traumlgt die Verantwortung
Wenigstens haben wir mit den sectsect 1andash1c 63a 63b StVG schon einmal die notwendigen Rechtsvorschriften geschaffen Anwendungsfaumllle dafuumlr sind allerdings noch rar Betrach-tet man die drei neuen Paragraphen des StVG etwas naumlher so beruhigt juristisch erst einmal die Tatsache dass die Eigenschaft als Fahrzeugfuumlhrer auch bei Nutzung automa-tisierter Fahrfunktionen erhalten bleibt (sect 1a Abs 4 StVG) Damit verbleibt es auch bei der Verantwortlichkeit fuumlr Verhaltensverstoumlszlige und Unfallverursachung Dennoch darf der Fahrer sich in solchen Autos ab sofort erlaubterweise vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden (sect 1b Abs 1 StVG) muss aber bdquowahrnehmungsbereitldquo und zudem bdquounverzuumlglichldquo uumlbernahmebereit bleiben (Abs 2) Juristen wissen dass die Krux im Begriff bdquounverzuumlglichldquo liegt und durchaus fraglich ist wie bdquounverzuumlglichldquo je-mand beidhaumlndig das Lenkrad wieder uumlbernehmen kann der in der einen Hand gerade eine Tasse heiszligen Kaffees hat oder mit beiden Haumlnden beschaumlftigt ist eine Funktion seines iPad zu bedienen Die verschuldensunabhaumlngige Haftung des Halters wird nach derzeitigem Stand erhalten bleiben sodass nach einem Unfall ggf die Haftpflichtversi-cherung mit dem Hersteller des Autos die engeren Haftungsfragen klaumlren muumlsste falls zB ein unfall(mit)ursaumlchlicher Soft- oder Hardwarefehler im Raum steht Dann duumlrfte es auch interessant werden auf welche Weise und in welcher Tiefe die Polizei und die bdquoDrittenldquo die Fahrzeugdaten verwerten auf die sie nach sect 63a Abs 2 3 StVG uneinge-schraumlnkt zugreifen duumlrfen Den Gerichten wird die Arbeit bei der Auslegung der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe sicherlich nicht ausgehen
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05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen4
Aktuelle Rechtsprechungen
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger
Einleitung
Am 672017 trat das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft Dieses soll der statistisch bestehenden Entgeltluumlcke von ca 21 Prozent zwischen Maumlnnern und Frauen bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt entgegenwirken
Eine allgemeine Pflicht zur Entgeltgleichheit bei Maumlnnern und Frauen gab es vor dem EntgTranspG in dieser Form nicht Aus Art 3 Abs 2 S 2 GG ergibt sich lediglich die allge-meine Gleichberechtigung von Maumlnnern und Frauen Eine europarechtliche Grundlage existiert in Art 157 Abs 1 AEUV wonach Mitgliedstaaten die Anwendung des Grundsat-zes des gleichen Entgelts fuumlr Maumlnner und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherstellen sollen
Das nationale Entgeltgleichheitsgebot ergibt sich nun aus sect 7 EntgTranspG
Definition wesentlicher Begriffe
Das Gesetz definiert allgemeine Begrifflichkeiten Zentrale Bedeutung hat dabei die Festlegung von gleicher und gleichwertiger Arbeit in sect 3
Zu den Faktoren in sect 3 Abs 2 S 2 die fuumlr die Beurteilung gleichwertiger Arbeit zu beruumlck-sichtigen sind zaumlhlen bdquounter anderemldquo die Art der Taumltigkeit die Ausbildungsanforderun-gen und die Arbeitsbedingungen
Wer Beschaumlftigter iSd EntgTranspG ist legt sect 5 Abs 2 fest Hier werden in Ziff 1 insbe-sondere ArbeitnehmerinnenArbeitnehmer aufgezaumlhlt jedoch nicht weiter definiert
Individueller Auskunftsanspruch
sect 10 sieht einen Auskunftsanspruch fuumlr Beschaumlftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschaumlftigten vor welcher erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Geset-zes geltend gemacht werden kann
Der Anspruch geht jedoch nur so weit dass derdem Auskunftsbegehrenden ein Mittelwert der sogenannte Median mitzuteilen ist Der Median einer Auflistung von Zahlenwerten ist der Wert der an der mittleren Stelle steht wenn man die Werte der Groumlszlige nach sortiert
Dr Christoph Kurzboumlck ist Rechtsanwalt bei Roumldl amp Partner in Nuumlrnberg und Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht Er beraumlt in- und auslaumlndische Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen des nationalen und internationalen Arbeitsrechts insbeson-dere an der Schnittstelle zum Insol-venz- und Gesellschaftsrecht Zu seinen Spezialgebieten gehoumlren die Beratung von Geschaumlftsfuumlhrern Vorstaumlnden und leitenden Angestellten in dienstver-traglichen Angelegenheiten sowie die Beratung zur Vermeidung der unterneh-merischen Mitbestimmung
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505 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Aktuelle Rechtsprechung
Hinsichtlich des Verfahrens zur Geltendmachung des Anspruches ergeben sich je nach Betrieb Unterschiede wer den Auskunftsanspruch abwickelt Betriebsrat oder Arbeitge-ber
Aufforderung zur Durchfuumlhrung eines betrieblichen Pruumlfverfahrens
sect 17 sieht ein betriebliches Pruumlfverfahren vor Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten aufgefordert insbesondere die Einhaltung des Ent-geltgleichheitsgebots zu uumlberpruumlfen Ergeben sich Benachteiligungen so sind sie gem sect 19 angehalten geeignete Maszlignahmen zur Beseitigung der Benachteiligung wegen des Geschlechts zu treffen
Berichtspflicht uumlber die Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Weitergehend ist die in sect 21 EntgTranspG vorgesehene Berichtspflicht Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten die zur Erstellung eines La-geberichts nach den sectsect 264 und 289 HGB verpflichtet sind angehalten einen Bericht zu erstellen Darin sollen sie Maszlignahmen zur Foumlrderung der Gleichstellung von Frauen und Maumlnnern sowie zur Herstellung von Entgeltgleichheit darstellen
Fuumlhrt der Arbeitgeber solche Maszlignahmen nichtdurch so hat er dies im Bericht zu begruumlnden
Fazit
Welchen Erfolg das Entgelttransparenzgesetz das bei einer Nichtbeachtung keine Sanktionen vorsieht haben wird bleibt abzuwarten Im Gesetz selbst sind keine aus-druumlcklichen Rechtsfolgen geregelt
Was es ausloumlst wenn einzelne Arbeitnehmer den Mittelwert des Verdienstes vergleich-barer Arbeitnehmer erfahren bleibt spannend Anzunehmen ist dass es fuumlr Unruhe im Unternehmen sorgen wird wenn der Vergleich bzw die Entgeltluumlcke fuumlr den einzelnen Arbeitnehmerdie einzelne Arbeitnehmerin negativ ausfaumlllt
Einen Gehaltsanpassungsanspruch sieht das EntgTranspG zwar nicht vor Arbeitgeber sollten sich jedoch darauf vorbereiten erhebliche Lohnunterschiede erklaumlren und gege-benenfalls ndash auch ohne gesetzliche Verpflichtung ndashanpassen zu muumlssen um weitere Unruhe zu vermeiden
Spannend bleibt auch wie Maszlignahmen der Unternehmen zur Foumlrderung der Gleich-stellung von Frauen und Maumlnnern und zur Herstellung von Entgeltgleichheit in der betrieblichen Praxis aussehen werden
Zu empfehlen ist Unternehmen jedenfalls bei Gehaltserhoumlhungen Sachgruumlnde zu dokumentieren die eine houmlhere Verguumltung rechtfertigen
Mit kollegialen Gruumlszligen
Dr Christoph Kurzboumlck LLM
Das neue Entgelttransparenzgesetz
Zielgruppe
Rechtsanwaumllte Syndikusanwaumllte arbeitsrechtlichePraktiker Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen Fachanwaumllte fuumlr Arbeitsrecht Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen
Schwerpunkte
bull Aktuelle Rechtslage und statistische Grundlagenbull Anwendungsbereich des Gesetzesbull Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung bull Rechtsfolge bei Verstoumlszligenbull Definition der gleichen und gleichwertigen Arbeitbull Pflichten des Arbeitgebers Benachteiligungsfreie Entgeltsysteme Entgeltgleichheitsgebot Maszligregelungsverbotbull Grundlagen und Anwendung des Auskunftsanspruchsbull Geltendmachung und Inhalt des Auskunftsanspruchs bull Datenschutz und Verfahrensregeln beim Auskunftsanspruch bull Unterschiede fuumlr tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeberbull Beweislastumkehr bei unterlassener Auskunftbull Betriebliches Pruumlfverfahren und Berichtspflicht des Arbeitgebers
Termin
1 Dezember 2017 1330 Uhr bis 1900 Uhr(5 Vortragsstunden gemaumlszlig sect 15 FAO)
Gebuumlhr
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6 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
Ein Vorschuss ist dann gerecht-fertigt wenn dem Rechtsanwalt nicht zugemutet werden kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten
Pflichtverteidiger koumlnnen auch Vorschuss auf ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen
Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren
Haumlufig wird uumlbersehen dass man als Pflichtverteidiger nicht nur nach sect 47 RVG einen Anspruch auf Vorschuss gegen die Staatskasse hinsichtlich der gesetzlichen Gebuumlhren hat Vielmehr kann der Pflichtverteidiger nach sect 51 Abs 1 S 5 StPO auch einen Vor-schuss auf eine ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen Unsere Kurz-Checklis-ten zeigen Ihnen die materiellen Voraussetzungen und beschreiben das Antragsverfah-ren (s eingehend auch Burhoff RVGreport 2011 407 ff)
Checkliste 1 Allgemeine Fragen zum Vorschuss nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG
Frage Antwort
1 Wo ist der Vorschuss
auf eine Pauschgebuumlhr
geregelt
Der Anspruch ist in sect 51 Abs 1 S 5 RVG geregelt
2 Welcher Rechtsanwalt
kann Vorschuss verlan-
gen
Der Vorschuss folgt aus sect 51 RVG Das bedeutet dass er
nur dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt also idR dem
Pflichtverteidiger oder dem gerichtlichen beigeordneten
Rechtsanwalt also zB einem Nebenklagebeistand zusteht
3 Gegen wen richtet sich
der Vorschussanspruch
Der Vorschussanspruch nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG richtet
sich gegen die Staatskasse
4 Welche Voraussetzun-
gen muumlssen fuumlr einen
Vorschuss auf eine Pau-
schgebuumlhr erfuumlllt sein
sect 51 Abs 1 S 5 RVG gewaumlhrt dem Rechtsanwalt dann
einen Anspruch auf einen Vorschuss wenn ihm insbeson-
dere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Houmlhe
der zu erwartenden Pauschgebuumlhr nicht zugemutet werden
kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten Die
gesetzlichen Voraussetzungen sind damit also verhaumlltnismauml-
szligig vage ihre Ausfuumlllung obliegt den OLG
5 Wie fuumlllen die OLG die
unbestimmten Voraus-
setzungen des sect 51
Abs 1 S 5 RVG aus
Voraussetzung fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr
nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG ist zunaumlchst dass eine Pau-
schgebuumlhr nach sect 51 Abs 1 S 1 RVG mit Sicherheit zu
erwarten ist und durch den weiteren Verfahrensverlauf nicht
mehr nach unten beeinflusst wird (vgl KG RVGreport 2007
455 = AGS 2006 26 OLG Frankfurt am Main AGS 2009
537 wegen weit Nachweise Burhoff in BurhoffVolpert
RVG Straf- und Buszliggeldsachen 5 Aufl 2018 sect 51 Rn)
Entscheidend fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ist
damit auch eine bereits laumlngere Dauer des Verfahrens (OLG
Frankfurt am Main aaO)
6 Werden weitere Anfor-
derungen gestellt Ja Es muss fuumlr den Rechtsanwalt unzumutbar sein die Fest-
setzung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr abzuwarten In dem
Zusammenhang ist von Bedeutung dass dem Rechtsan-
walt nach sect 47 Abs RVG ein Anspruch auf angemessenen
Vorschuss auf seine gesetzlichen Gebuumlhren zusteht Dieser
kann die Unzumutbarkeit entfallen lassen (BVerfG NJW
2005 3699 = RVGreport 2005 467 OLG Frankfurt am
Main aaO)
Brauchen Sie weitere Abrechnungs-Tipps Diese gibt es auf
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705 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
7 Muss der Rechtsanwalt
ggf erst seinen sich aus
sect 47 RVG ergebenden
Vorschussanspruch
geltend machen
Ja das BVerfG geht davon aus dass der Rechtsanwalt (zu-
naumlchst) auch auf diesen Anspruch verwiesen werden kann
Mit der Zahlung eines Vorschusses darf allerdings nicht so
lange gewartet werden bis es zu einer Existenzgefaumlhrdung
des Rechtsanwalts gekommen ist (sowohl BVerfG RVGre-
port 2011 378 = NJW 2011 3079)
8 Wann kann der Vor-
schuss geltend gemacht
werden
IdR wird der Rechtsanwalt seinen Vorschussanspruch
waumlhrend des laufenden Verfahrens geltend machen Die
Gewaumlhrung eines bdquoVorschussesldquo kann jedoch auch dann
noch in Betracht kommen wenn das Verfahren zwar abge-
schlossen ist aufgrund des vorliegenden Aktenmaterials der
Umfang der Taumltigkeit des Rechtsanwalts insbesondere in
der Revisionsinstanz noch nicht vollstaumlndig abschlieszligend
beurteilt werden kann (vgl zu sect 99 BRAGO OLG Hamm Jur-
Buumlro 1999 639 = AGS 2000 9 aumlhnlich auch OLG Hamm
StV 1998 616)
9 Kann ggf nach Ge-
waumlhrung eines ersten
Vorschusses ein weiterer
Vorschuss verlangt
werden
Ja Voraussetzung fuumlr die Gewaumlhrung eines weiteren Vor-
schusses ist aber dass die Voraussetzungen des sect 51 Abs 1
S 5 RVG erneut erfuumlllt sind (vgl zum alten Recht OLG
Hamm AnwBl 1998 616 fuumlr die Bewilligung eines weiteren
Vorschusses nach Teilnahme des Rechtsanwalts an weiteren
49 Hauptverhandlungsterminen s auch OLG Hamm AGS
1998 141)
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Rechtsanwalt und RiOLG aD Detlef Burhoff ist Herausgeber Autor oder Mitautor einer Vielzahl von Fachbuumlchern aus den Bereichen Strafrecht Verkehrs-recht Ordnungswidrigkeitenrecht sowie der Rechtsanwaltsverguumltung Daneben ist er Herausgeber von Fachzeitschriften zu den vorgenannten Themen (StRR und VRR) und unterhaumllt die Internet- seiten wwwburhoffde sowie blogburhoffde
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Checkliste 2 Verfahrensfragen
Frage Antwort
1 Muss der Pflichtverteidi-
ger einen Vorschussan-
trag stellen
Ja Der Vorschuss wird ndash ebenso wie die Pauschgebuumlhr
selbst ndash nur auf Antrag gewaumlhrt
2 Muss der Pflichtver-
teidiger den Antrag
begruumlnden
Ja der Antrag muss auf jeden Fall begruumlndet werden In der
Begruumlndung muss er
bull darlegen warum (schon zum Zeitpunkt der Antragstel-
lung) erkennbar ist dass nach Abschluss des Verfahrens
eine Pauschgebuumlhr zu gewaumlhren sein wird (OLG Hamm
AGS 2000 202)
bull eingehend darlegen wie ihn das Verfahren bis dahin
konkret zeitlich beansprucht hat
bull nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl NJW 2007
1445 f) eine bdquodetaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstel-
lung des Kanzleibetriebsldquo erstellen (aumlhnlich BVerfG AGS
2009 66 = RVGreport 2009 59 = StRR 2009 77)
bull darlegen dass der Vorschuss nach sect 47 RVG gewaumlhrt
worden ist und warum dieser Vorschuss auf die gesetzli-
chen (Pflichtverteidiger-)Gebuumlhren keinen ausreichenden
Ausgleich fuumlr die bislang erbrachten Taumltigkeiten darstellt
(OLG Hamm StV 1997 427)
3 Welches Gericht ist
fuumlr die Entscheidung
zustaumlndig
Zustaumlndig fuumlr die Entscheidung uumlber den Vorschussantrag
ist nach sect 51 Abs 2 RVG das Gericht das spaumlter auch uumlber
die Gewaumlhrung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr zu befinden
hat idR also das OLG Es entscheidet auch hier idR der
Einzelrichter (vgl BurhoffVolpertBurhoff aaO sect 51
4 In welcher Houmlhe wird
ein Vorschuss gezahlt
Allgemeinguumlltige Regeln und Berechnungsmodelle fuumlr die
Houmlhe eines Vorschusses nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG gibt es
nicht Letztlich haumlngt seine Houmlhe von den Umstaumlnden des
Einzelfalls ab
5 Kann ein Vorschuss ggf
spaumlter zuruumlckgefordert
werden
Ja die Frage der (teilweisen) Ruumlckzahlung wird sich immer
dann stellen wenn eine Pauschgebuumlhr nicht oder nicht
in der Houmlhe bewilligt wird in der dem Rechtsanwalt ein
Vorschuss gezahlt worden ist (zB KG StraFo 2008 529
RVGreport 2011 109 [fuumlr Pauschgebuumlhr nach sect 99 BRA-
GO] s auch BurhoffVolpertBurhoff RVG sect 51 Rn 104)
Dieser Anspruch verjaumlhrt gem sectsect 197 199 Abs 1 Nr 1
BGB in drei Jahren die Verjaumlhrungsfrist beginnt mit Eintritt
der Verjaumlhrung eines dem Rechtsanwalt ggf zustehenden
Pauschgebuumlhrenanspruchs (s KG aaO)
Mit kollegialen Gruumlszligen
Detlef Burhoff
Abrechnung
905 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Zukunft der Rechtsberatung
Wer sich der Digitalisierung verweigert laumluft Gefahr abgehaumlngt zu werden
Um Legal Tech erfolgreich einsetzen zu koumlnnen braucht es die richtige Haltung und Methode
Legal Tech starten mit Design Thinking
Die Digitalisierung hat es moumlglich gemacht Menschen schneller und effizienter zu ihrem Recht zu verhelfen Das Schlagwort hierfuumlr heiszligt Legal Tech Innovationen wie Smartlaw Flightrightde oder Geblitztde zeigen wie solche softwarebasierten Geschaumlftsmodelle funktionieren Wer sich als Anwalt zuruumlcklehnt und glaubt er koumlnne seine Dienstleis-tungen unveraumlndert anbieten der laumluft Gefahr dieser rasanten Entwicklung als erster zum Opfer zu fallen Denn eines hat uns die Digitalisierung bis heute gelehrt ndash sie geht schneller als wir glauben
Gegen sinkende Honorare muumlssen Sie mit neuen Ansaumltzen kaumlmpfen
Diese finden Sie nur in einem moderierten und systematischen Entwicklungsprozess moumlglichst mit einem interdisziplinaumlren Team mit dem Sie an neuen kundenorientierten Loumlsungen mit Mehrwert arbeiten Diese lernende Haltung hilft Ihnen Ihr Geschaumlftsmo-dell dauerhaft weiterzuentwickeln Nur so koumlnnen Sie Ihre individuellen Staumlrken ausbau-en und Ihre Mandanten die zunehmend als Kunden agieren zielgenau und uumlberregional erreichen Sie brauchen die richtige Haltung und die passende Methode
Mit Design Thinking bekommen Sie beides Haltung und Methode
Design Thinking ist eine aus den USA stammende Innovationsmethode die sich aus-zeichnet durch
(1) eine multiperspektivische Beschaumlftigung mit der Ausgangsfrage und Problem- stellung
(2) eine intensive empathische und starke Nutzerorientierung (Welche Auswirkungen haben moumlgliche Loumlsungen fuumlr die Zielgruppe)
in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten
Design Thinking ist ein pragmatischer und loumlsungsorientierter Prozess mit einer beein-druckenden Erfolgsbilanz Als Modell wird es ua seit 10 Jahren am Hasso-Plattner-Insti-tut (Uni Potsdam) gelehrt
Im Prozess ist die eigene Haltung gegenuumlber Veraumlnderung entscheidend
Ja es ist eine Herausforderung fuumlr eine Branche die per Definition immer Recht hat auf die lernende Seite zu wechseln Allerdings ist das ein entscheidendes Kriterium des Design Thinking um Veraumlnderungschancen zu erkennen Denn erst die lernende Haltung oumlffnet den Blickwinkel und den Weg fuumlr neue und kreative Loumlsungen Ein Beispiel fuumlr eine serviceorientierte Entwicklung Die Kunden eines Unternehmens waren mit dem Service sehr unzufrieden den Mitarbeitern des Beschwerdemanagements waren die Haumlnde gebunden Nach einem Design-Thinking-Prozess entwickelten die Mitarbeiter guumlnstige neue Loumlsungen und konnten so die Kundenzufriedenheit messbar erhoumlhen
Mit Design Sprints Workshops oder Seminaren gehen Sie neue Wege
Die Vielseitigkeit des Design Thinking macht es moumlglich dass auch Anwaumllte ganz neue Geschaumlftsmodelle entdecken die Effizienz ihrer Arbeitsorganisation erhoumlhen und eine groumlszligere Kundenzufriedenheit erreichen
Warum ist Design Thinking besonders
In Design Thinking-Seminaren herrscht Offenheit Energie ein wertschaumltzender Um-gang untereinander und es gibt Vereinbarungen innerhalb der Teams Die Teilnehmer
05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen10
Zukunft der Rechtsberatung
Fabian Nowak ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei der Rickert Rechtsanwaltsge-sellschaft mbH in Bonn Neben dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht befasst er sich noch schwerpunktmaumlszligig mit dem Internet- und Domainrechtwwwrickertnet
koumlnnen sich somit auf die Entwicklung neuer partnerschaftlicher Geschaumlftsmodelle und ihre Spezialisierung konzentrieren Einfache Entwuumlrfe zB von Webseiten (sog low-fidelity oder Papier-Prototypen) werden weiterentwickelt und getestet
Rasch wird der Kontakt mit realen Kunden etabliert Der Mandant wird zum KundenNutzer dem mit Empathie zu begegnen ist So koumlnnen Teilnehmer in diesem 6-Pha-sen-Prozess neue menschliche Dienstleistungen kreativ entwickeln
Wir befinden uns in einer Zeit der Umbruumlche
Innovative Anwaltskanzleien haben erkannt dass sie mit Legal Tech erheblich effi-zienter arbeiten koumlnnen Ob selbstlernende Software (KI) die riesige Datenmengen durchkaumlmmen kann oder legale Chatboxes und Blockchain ndash immer oumlfter werden Algorithmen die Arbeit von Juristen oder Back-Office-Arbeitnehmern uumlbernehmen
Legal Tech schreitet voran Der digitale Wandel und Design Thinking bieten aufregen-de neue Chancen fuumlr Rechtsanwaumllte ndash gestalten Sie jetzt Ihre Zukunft
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Karla Schlaepfer MA ist systemischer Coach (IneKo) Innovationsberaterin und HPI Design Thinking Coach Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung individueller Trainings- und Seminar-For-mate fuumlr Fuumlhrungskraumlfte mittelstaumlndi-sche Unternehmen und Teams in agilen Changeprozessen Sie hat uumlber 20 Jahre Erfahrungen in Lehrtaumltigkeiten Neben umfangreichen Veroumlffentlichungen ist sie als Co-Autorin des Fachbuches bdquoDas dynamische Unternehmen Wie Werte-wandel Innovation und Digitalisierung zum Erfolg fuumlhrenldquo bekannt das-dynamische-unternehmencom
1105 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen
MkG-Leser kennen Dr Dominik Herzog als gewitzten Kolumnisten Doch der Volljurist beweist als Kabarettist auch Buumlhnentalent Vielleicht braumluchte man fuumlr ihn eine neue Be-rufsbezeichnung - so etwas wie Volljurakolumbarettist (Achtung Wortneuschoumlpfung) In diesem Video erklaumlrt er wie das typische Verkehrsdelikt Trunkenheit am Steuer juris-tisch korrekt aufgearbeitet wird und verraumlt woran man zukuumlnftige Staatsanwaumllte schon in der Schule erkennt Schauen Sie rein
Mehr Informationen zum Programm von Dr Dominik Herzog gibt es auf wwwdominik-herzogcom
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Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Gratis
Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
Ihr
Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
DeutscherAnwaltVerlag
Partnerunternehmen fuumlr junge Rechtsanwaumllte
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
Ich wuumlnsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektuumlre
Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
1
Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
Infobrief Spezial Hohe SchmerzensgeldbetraumlgeFaumllle und rechtliche Beurteilungen
Editorial Inhalt
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Herausgeberin RAin Pia Loumlffler
Was ist Ihnen Ihr Kanzleimarketing wertDr Geertje Tutschka
Facebook fuumlr die KanzleiVon Christian Solmecke
Animierte Videos fuumlr das KanzleimarketingInterview mit Michael Herrmann
Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
Kostenlose Website von Google My Business fuumlr wen sie sich lohnt
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Von Jens Schleifenbaum
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Impressum
Erscheinungsweise 6 Ausgaben pro Jahr nur als PDF nicht im Print Fuumlr Bezieher kostenlos
Bestellungen Uumlber jede Buchhandlung und beim Verlag Abbestellungen jederzeit gegenuumlber dem Verlag moumlglich Bestellnr 23809600
Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
Sonderausgabe fuumlr Deutscher Anwaltver-lag und Institut der Anwaltschaft GmbH Bonn 2017 mit freundlicher Genehmi-gung Copyright 2017 by Freie Fachinfor-mationen GmbH Koumlln Satz Stoffers Grafik-Design
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
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Aktuelle Rechtsprechungen
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger
Einleitung
Am 672017 trat das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft Dieses soll der statistisch bestehenden Entgeltluumlcke von ca 21 Prozent zwischen Maumlnnern und Frauen bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt entgegenwirken
Eine allgemeine Pflicht zur Entgeltgleichheit bei Maumlnnern und Frauen gab es vor dem EntgTranspG in dieser Form nicht Aus Art 3 Abs 2 S 2 GG ergibt sich lediglich die allge-meine Gleichberechtigung von Maumlnnern und Frauen Eine europarechtliche Grundlage existiert in Art 157 Abs 1 AEUV wonach Mitgliedstaaten die Anwendung des Grundsat-zes des gleichen Entgelts fuumlr Maumlnner und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherstellen sollen
Das nationale Entgeltgleichheitsgebot ergibt sich nun aus sect 7 EntgTranspG
Definition wesentlicher Begriffe
Das Gesetz definiert allgemeine Begrifflichkeiten Zentrale Bedeutung hat dabei die Festlegung von gleicher und gleichwertiger Arbeit in sect 3
Zu den Faktoren in sect 3 Abs 2 S 2 die fuumlr die Beurteilung gleichwertiger Arbeit zu beruumlck-sichtigen sind zaumlhlen bdquounter anderemldquo die Art der Taumltigkeit die Ausbildungsanforderun-gen und die Arbeitsbedingungen
Wer Beschaumlftigter iSd EntgTranspG ist legt sect 5 Abs 2 fest Hier werden in Ziff 1 insbe-sondere ArbeitnehmerinnenArbeitnehmer aufgezaumlhlt jedoch nicht weiter definiert
Individueller Auskunftsanspruch
sect 10 sieht einen Auskunftsanspruch fuumlr Beschaumlftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschaumlftigten vor welcher erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Geset-zes geltend gemacht werden kann
Der Anspruch geht jedoch nur so weit dass derdem Auskunftsbegehrenden ein Mittelwert der sogenannte Median mitzuteilen ist Der Median einer Auflistung von Zahlenwerten ist der Wert der an der mittleren Stelle steht wenn man die Werte der Groumlszlige nach sortiert
Dr Christoph Kurzboumlck ist Rechtsanwalt bei Roumldl amp Partner in Nuumlrnberg und Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht Er beraumlt in- und auslaumlndische Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen des nationalen und internationalen Arbeitsrechts insbeson-dere an der Schnittstelle zum Insol-venz- und Gesellschaftsrecht Zu seinen Spezialgebieten gehoumlren die Beratung von Geschaumlftsfuumlhrern Vorstaumlnden und leitenden Angestellten in dienstver-traglichen Angelegenheiten sowie die Beratung zur Vermeidung der unterneh-merischen Mitbestimmung
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505 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Aktuelle Rechtsprechung
Hinsichtlich des Verfahrens zur Geltendmachung des Anspruches ergeben sich je nach Betrieb Unterschiede wer den Auskunftsanspruch abwickelt Betriebsrat oder Arbeitge-ber
Aufforderung zur Durchfuumlhrung eines betrieblichen Pruumlfverfahrens
sect 17 sieht ein betriebliches Pruumlfverfahren vor Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten aufgefordert insbesondere die Einhaltung des Ent-geltgleichheitsgebots zu uumlberpruumlfen Ergeben sich Benachteiligungen so sind sie gem sect 19 angehalten geeignete Maszlignahmen zur Beseitigung der Benachteiligung wegen des Geschlechts zu treffen
Berichtspflicht uumlber die Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Weitergehend ist die in sect 21 EntgTranspG vorgesehene Berichtspflicht Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten die zur Erstellung eines La-geberichts nach den sectsect 264 und 289 HGB verpflichtet sind angehalten einen Bericht zu erstellen Darin sollen sie Maszlignahmen zur Foumlrderung der Gleichstellung von Frauen und Maumlnnern sowie zur Herstellung von Entgeltgleichheit darstellen
Fuumlhrt der Arbeitgeber solche Maszlignahmen nichtdurch so hat er dies im Bericht zu begruumlnden
Fazit
Welchen Erfolg das Entgelttransparenzgesetz das bei einer Nichtbeachtung keine Sanktionen vorsieht haben wird bleibt abzuwarten Im Gesetz selbst sind keine aus-druumlcklichen Rechtsfolgen geregelt
Was es ausloumlst wenn einzelne Arbeitnehmer den Mittelwert des Verdienstes vergleich-barer Arbeitnehmer erfahren bleibt spannend Anzunehmen ist dass es fuumlr Unruhe im Unternehmen sorgen wird wenn der Vergleich bzw die Entgeltluumlcke fuumlr den einzelnen Arbeitnehmerdie einzelne Arbeitnehmerin negativ ausfaumlllt
Einen Gehaltsanpassungsanspruch sieht das EntgTranspG zwar nicht vor Arbeitgeber sollten sich jedoch darauf vorbereiten erhebliche Lohnunterschiede erklaumlren und gege-benenfalls ndash auch ohne gesetzliche Verpflichtung ndashanpassen zu muumlssen um weitere Unruhe zu vermeiden
Spannend bleibt auch wie Maszlignahmen der Unternehmen zur Foumlrderung der Gleich-stellung von Frauen und Maumlnnern und zur Herstellung von Entgeltgleichheit in der betrieblichen Praxis aussehen werden
Zu empfehlen ist Unternehmen jedenfalls bei Gehaltserhoumlhungen Sachgruumlnde zu dokumentieren die eine houmlhere Verguumltung rechtfertigen
Mit kollegialen Gruumlszligen
Dr Christoph Kurzboumlck LLM
Das neue Entgelttransparenzgesetz
Zielgruppe
Rechtsanwaumllte Syndikusanwaumllte arbeitsrechtlichePraktiker Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen Fachanwaumllte fuumlr Arbeitsrecht Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen
Schwerpunkte
bull Aktuelle Rechtslage und statistische Grundlagenbull Anwendungsbereich des Gesetzesbull Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung bull Rechtsfolge bei Verstoumlszligenbull Definition der gleichen und gleichwertigen Arbeitbull Pflichten des Arbeitgebers Benachteiligungsfreie Entgeltsysteme Entgeltgleichheitsgebot Maszligregelungsverbotbull Grundlagen und Anwendung des Auskunftsanspruchsbull Geltendmachung und Inhalt des Auskunftsanspruchs bull Datenschutz und Verfahrensregeln beim Auskunftsanspruch bull Unterschiede fuumlr tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeberbull Beweislastumkehr bei unterlassener Auskunftbull Betriebliches Pruumlfverfahren und Berichtspflicht des Arbeitgebers
Termin
1 Dezember 2017 1330 Uhr bis 1900 Uhr(5 Vortragsstunden gemaumlszlig sect 15 FAO)
Gebuumlhr
145- EUR Rechtsanwaumllte bis 3 Jahre nach ZulassungAssessoren bis 3 Jahre nach 2 ExamenReferendare250- EUR Mitglieder Anwaltverein275- EUR Nichtmitgliederzzgl gesetzl USt
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6 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
Ein Vorschuss ist dann gerecht-fertigt wenn dem Rechtsanwalt nicht zugemutet werden kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten
Pflichtverteidiger koumlnnen auch Vorschuss auf ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen
Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren
Haumlufig wird uumlbersehen dass man als Pflichtverteidiger nicht nur nach sect 47 RVG einen Anspruch auf Vorschuss gegen die Staatskasse hinsichtlich der gesetzlichen Gebuumlhren hat Vielmehr kann der Pflichtverteidiger nach sect 51 Abs 1 S 5 StPO auch einen Vor-schuss auf eine ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen Unsere Kurz-Checklis-ten zeigen Ihnen die materiellen Voraussetzungen und beschreiben das Antragsverfah-ren (s eingehend auch Burhoff RVGreport 2011 407 ff)
Checkliste 1 Allgemeine Fragen zum Vorschuss nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG
Frage Antwort
1 Wo ist der Vorschuss
auf eine Pauschgebuumlhr
geregelt
Der Anspruch ist in sect 51 Abs 1 S 5 RVG geregelt
2 Welcher Rechtsanwalt
kann Vorschuss verlan-
gen
Der Vorschuss folgt aus sect 51 RVG Das bedeutet dass er
nur dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt also idR dem
Pflichtverteidiger oder dem gerichtlichen beigeordneten
Rechtsanwalt also zB einem Nebenklagebeistand zusteht
3 Gegen wen richtet sich
der Vorschussanspruch
Der Vorschussanspruch nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG richtet
sich gegen die Staatskasse
4 Welche Voraussetzun-
gen muumlssen fuumlr einen
Vorschuss auf eine Pau-
schgebuumlhr erfuumlllt sein
sect 51 Abs 1 S 5 RVG gewaumlhrt dem Rechtsanwalt dann
einen Anspruch auf einen Vorschuss wenn ihm insbeson-
dere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Houmlhe
der zu erwartenden Pauschgebuumlhr nicht zugemutet werden
kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten Die
gesetzlichen Voraussetzungen sind damit also verhaumlltnismauml-
szligig vage ihre Ausfuumlllung obliegt den OLG
5 Wie fuumlllen die OLG die
unbestimmten Voraus-
setzungen des sect 51
Abs 1 S 5 RVG aus
Voraussetzung fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr
nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG ist zunaumlchst dass eine Pau-
schgebuumlhr nach sect 51 Abs 1 S 1 RVG mit Sicherheit zu
erwarten ist und durch den weiteren Verfahrensverlauf nicht
mehr nach unten beeinflusst wird (vgl KG RVGreport 2007
455 = AGS 2006 26 OLG Frankfurt am Main AGS 2009
537 wegen weit Nachweise Burhoff in BurhoffVolpert
RVG Straf- und Buszliggeldsachen 5 Aufl 2018 sect 51 Rn)
Entscheidend fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ist
damit auch eine bereits laumlngere Dauer des Verfahrens (OLG
Frankfurt am Main aaO)
6 Werden weitere Anfor-
derungen gestellt Ja Es muss fuumlr den Rechtsanwalt unzumutbar sein die Fest-
setzung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr abzuwarten In dem
Zusammenhang ist von Bedeutung dass dem Rechtsan-
walt nach sect 47 Abs RVG ein Anspruch auf angemessenen
Vorschuss auf seine gesetzlichen Gebuumlhren zusteht Dieser
kann die Unzumutbarkeit entfallen lassen (BVerfG NJW
2005 3699 = RVGreport 2005 467 OLG Frankfurt am
Main aaO)
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705 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
7 Muss der Rechtsanwalt
ggf erst seinen sich aus
sect 47 RVG ergebenden
Vorschussanspruch
geltend machen
Ja das BVerfG geht davon aus dass der Rechtsanwalt (zu-
naumlchst) auch auf diesen Anspruch verwiesen werden kann
Mit der Zahlung eines Vorschusses darf allerdings nicht so
lange gewartet werden bis es zu einer Existenzgefaumlhrdung
des Rechtsanwalts gekommen ist (sowohl BVerfG RVGre-
port 2011 378 = NJW 2011 3079)
8 Wann kann der Vor-
schuss geltend gemacht
werden
IdR wird der Rechtsanwalt seinen Vorschussanspruch
waumlhrend des laufenden Verfahrens geltend machen Die
Gewaumlhrung eines bdquoVorschussesldquo kann jedoch auch dann
noch in Betracht kommen wenn das Verfahren zwar abge-
schlossen ist aufgrund des vorliegenden Aktenmaterials der
Umfang der Taumltigkeit des Rechtsanwalts insbesondere in
der Revisionsinstanz noch nicht vollstaumlndig abschlieszligend
beurteilt werden kann (vgl zu sect 99 BRAGO OLG Hamm Jur-
Buumlro 1999 639 = AGS 2000 9 aumlhnlich auch OLG Hamm
StV 1998 616)
9 Kann ggf nach Ge-
waumlhrung eines ersten
Vorschusses ein weiterer
Vorschuss verlangt
werden
Ja Voraussetzung fuumlr die Gewaumlhrung eines weiteren Vor-
schusses ist aber dass die Voraussetzungen des sect 51 Abs 1
S 5 RVG erneut erfuumlllt sind (vgl zum alten Recht OLG
Hamm AnwBl 1998 616 fuumlr die Bewilligung eines weiteren
Vorschusses nach Teilnahme des Rechtsanwalts an weiteren
49 Hauptverhandlungsterminen s auch OLG Hamm AGS
1998 141)
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Checkliste 2 Verfahrensfragen
Frage Antwort
1 Muss der Pflichtverteidi-
ger einen Vorschussan-
trag stellen
Ja Der Vorschuss wird ndash ebenso wie die Pauschgebuumlhr
selbst ndash nur auf Antrag gewaumlhrt
2 Muss der Pflichtver-
teidiger den Antrag
begruumlnden
Ja der Antrag muss auf jeden Fall begruumlndet werden In der
Begruumlndung muss er
bull darlegen warum (schon zum Zeitpunkt der Antragstel-
lung) erkennbar ist dass nach Abschluss des Verfahrens
eine Pauschgebuumlhr zu gewaumlhren sein wird (OLG Hamm
AGS 2000 202)
bull eingehend darlegen wie ihn das Verfahren bis dahin
konkret zeitlich beansprucht hat
bull nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl NJW 2007
1445 f) eine bdquodetaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstel-
lung des Kanzleibetriebsldquo erstellen (aumlhnlich BVerfG AGS
2009 66 = RVGreport 2009 59 = StRR 2009 77)
bull darlegen dass der Vorschuss nach sect 47 RVG gewaumlhrt
worden ist und warum dieser Vorschuss auf die gesetzli-
chen (Pflichtverteidiger-)Gebuumlhren keinen ausreichenden
Ausgleich fuumlr die bislang erbrachten Taumltigkeiten darstellt
(OLG Hamm StV 1997 427)
3 Welches Gericht ist
fuumlr die Entscheidung
zustaumlndig
Zustaumlndig fuumlr die Entscheidung uumlber den Vorschussantrag
ist nach sect 51 Abs 2 RVG das Gericht das spaumlter auch uumlber
die Gewaumlhrung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr zu befinden
hat idR also das OLG Es entscheidet auch hier idR der
Einzelrichter (vgl BurhoffVolpertBurhoff aaO sect 51
4 In welcher Houmlhe wird
ein Vorschuss gezahlt
Allgemeinguumlltige Regeln und Berechnungsmodelle fuumlr die
Houmlhe eines Vorschusses nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG gibt es
nicht Letztlich haumlngt seine Houmlhe von den Umstaumlnden des
Einzelfalls ab
5 Kann ein Vorschuss ggf
spaumlter zuruumlckgefordert
werden
Ja die Frage der (teilweisen) Ruumlckzahlung wird sich immer
dann stellen wenn eine Pauschgebuumlhr nicht oder nicht
in der Houmlhe bewilligt wird in der dem Rechtsanwalt ein
Vorschuss gezahlt worden ist (zB KG StraFo 2008 529
RVGreport 2011 109 [fuumlr Pauschgebuumlhr nach sect 99 BRA-
GO] s auch BurhoffVolpertBurhoff RVG sect 51 Rn 104)
Dieser Anspruch verjaumlhrt gem sectsect 197 199 Abs 1 Nr 1
BGB in drei Jahren die Verjaumlhrungsfrist beginnt mit Eintritt
der Verjaumlhrung eines dem Rechtsanwalt ggf zustehenden
Pauschgebuumlhrenanspruchs (s KG aaO)
Mit kollegialen Gruumlszligen
Detlef Burhoff
Abrechnung
905 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Zukunft der Rechtsberatung
Wer sich der Digitalisierung verweigert laumluft Gefahr abgehaumlngt zu werden
Um Legal Tech erfolgreich einsetzen zu koumlnnen braucht es die richtige Haltung und Methode
Legal Tech starten mit Design Thinking
Die Digitalisierung hat es moumlglich gemacht Menschen schneller und effizienter zu ihrem Recht zu verhelfen Das Schlagwort hierfuumlr heiszligt Legal Tech Innovationen wie Smartlaw Flightrightde oder Geblitztde zeigen wie solche softwarebasierten Geschaumlftsmodelle funktionieren Wer sich als Anwalt zuruumlcklehnt und glaubt er koumlnne seine Dienstleis-tungen unveraumlndert anbieten der laumluft Gefahr dieser rasanten Entwicklung als erster zum Opfer zu fallen Denn eines hat uns die Digitalisierung bis heute gelehrt ndash sie geht schneller als wir glauben
Gegen sinkende Honorare muumlssen Sie mit neuen Ansaumltzen kaumlmpfen
Diese finden Sie nur in einem moderierten und systematischen Entwicklungsprozess moumlglichst mit einem interdisziplinaumlren Team mit dem Sie an neuen kundenorientierten Loumlsungen mit Mehrwert arbeiten Diese lernende Haltung hilft Ihnen Ihr Geschaumlftsmo-dell dauerhaft weiterzuentwickeln Nur so koumlnnen Sie Ihre individuellen Staumlrken ausbau-en und Ihre Mandanten die zunehmend als Kunden agieren zielgenau und uumlberregional erreichen Sie brauchen die richtige Haltung und die passende Methode
Mit Design Thinking bekommen Sie beides Haltung und Methode
Design Thinking ist eine aus den USA stammende Innovationsmethode die sich aus-zeichnet durch
(1) eine multiperspektivische Beschaumlftigung mit der Ausgangsfrage und Problem- stellung
(2) eine intensive empathische und starke Nutzerorientierung (Welche Auswirkungen haben moumlgliche Loumlsungen fuumlr die Zielgruppe)
in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten
Design Thinking ist ein pragmatischer und loumlsungsorientierter Prozess mit einer beein-druckenden Erfolgsbilanz Als Modell wird es ua seit 10 Jahren am Hasso-Plattner-Insti-tut (Uni Potsdam) gelehrt
Im Prozess ist die eigene Haltung gegenuumlber Veraumlnderung entscheidend
Ja es ist eine Herausforderung fuumlr eine Branche die per Definition immer Recht hat auf die lernende Seite zu wechseln Allerdings ist das ein entscheidendes Kriterium des Design Thinking um Veraumlnderungschancen zu erkennen Denn erst die lernende Haltung oumlffnet den Blickwinkel und den Weg fuumlr neue und kreative Loumlsungen Ein Beispiel fuumlr eine serviceorientierte Entwicklung Die Kunden eines Unternehmens waren mit dem Service sehr unzufrieden den Mitarbeitern des Beschwerdemanagements waren die Haumlnde gebunden Nach einem Design-Thinking-Prozess entwickelten die Mitarbeiter guumlnstige neue Loumlsungen und konnten so die Kundenzufriedenheit messbar erhoumlhen
Mit Design Sprints Workshops oder Seminaren gehen Sie neue Wege
Die Vielseitigkeit des Design Thinking macht es moumlglich dass auch Anwaumllte ganz neue Geschaumlftsmodelle entdecken die Effizienz ihrer Arbeitsorganisation erhoumlhen und eine groumlszligere Kundenzufriedenheit erreichen
Warum ist Design Thinking besonders
In Design Thinking-Seminaren herrscht Offenheit Energie ein wertschaumltzender Um-gang untereinander und es gibt Vereinbarungen innerhalb der Teams Die Teilnehmer
05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen10
Zukunft der Rechtsberatung
Fabian Nowak ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei der Rickert Rechtsanwaltsge-sellschaft mbH in Bonn Neben dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht befasst er sich noch schwerpunktmaumlszligig mit dem Internet- und Domainrechtwwwrickertnet
koumlnnen sich somit auf die Entwicklung neuer partnerschaftlicher Geschaumlftsmodelle und ihre Spezialisierung konzentrieren Einfache Entwuumlrfe zB von Webseiten (sog low-fidelity oder Papier-Prototypen) werden weiterentwickelt und getestet
Rasch wird der Kontakt mit realen Kunden etabliert Der Mandant wird zum KundenNutzer dem mit Empathie zu begegnen ist So koumlnnen Teilnehmer in diesem 6-Pha-sen-Prozess neue menschliche Dienstleistungen kreativ entwickeln
Wir befinden uns in einer Zeit der Umbruumlche
Innovative Anwaltskanzleien haben erkannt dass sie mit Legal Tech erheblich effi-zienter arbeiten koumlnnen Ob selbstlernende Software (KI) die riesige Datenmengen durchkaumlmmen kann oder legale Chatboxes und Blockchain ndash immer oumlfter werden Algorithmen die Arbeit von Juristen oder Back-Office-Arbeitnehmern uumlbernehmen
Legal Tech schreitet voran Der digitale Wandel und Design Thinking bieten aufregen-de neue Chancen fuumlr Rechtsanwaumllte ndash gestalten Sie jetzt Ihre Zukunft
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Wie sieht die Rechtsberatung von
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Karla Schlaepfer MA ist systemischer Coach (IneKo) Innovationsberaterin und HPI Design Thinking Coach Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung individueller Trainings- und Seminar-For-mate fuumlr Fuumlhrungskraumlfte mittelstaumlndi-sche Unternehmen und Teams in agilen Changeprozessen Sie hat uumlber 20 Jahre Erfahrungen in Lehrtaumltigkeiten Neben umfangreichen Veroumlffentlichungen ist sie als Co-Autorin des Fachbuches bdquoDas dynamische Unternehmen Wie Werte-wandel Innovation und Digitalisierung zum Erfolg fuumlhrenldquo bekannt das-dynamische-unternehmencom
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Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
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Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
DeutscherAnwaltVerlag
Partnerunternehmen fuumlr junge Rechtsanwaumllte
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
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Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
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Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
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Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Impressum
Erscheinungsweise 6 Ausgaben pro Jahr nur als PDF nicht im Print Fuumlr Bezieher kostenlos
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Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
Sonderausgabe fuumlr Deutscher Anwaltver-lag und Institut der Anwaltschaft GmbH Bonn 2017 mit freundlicher Genehmi-gung Copyright 2017 by Freie Fachinfor-mationen GmbH Koumlln Satz Stoffers Grafik-Design
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 13
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505 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Aktuelle Rechtsprechung
Hinsichtlich des Verfahrens zur Geltendmachung des Anspruches ergeben sich je nach Betrieb Unterschiede wer den Auskunftsanspruch abwickelt Betriebsrat oder Arbeitge-ber
Aufforderung zur Durchfuumlhrung eines betrieblichen Pruumlfverfahrens
sect 17 sieht ein betriebliches Pruumlfverfahren vor Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten aufgefordert insbesondere die Einhaltung des Ent-geltgleichheitsgebots zu uumlberpruumlfen Ergeben sich Benachteiligungen so sind sie gem sect 19 angehalten geeignete Maszlignahmen zur Beseitigung der Benachteiligung wegen des Geschlechts zu treffen
Berichtspflicht uumlber die Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Weitergehend ist die in sect 21 EntgTranspG vorgesehene Berichtspflicht Darin werden Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschaumlftigten die zur Erstellung eines La-geberichts nach den sectsect 264 und 289 HGB verpflichtet sind angehalten einen Bericht zu erstellen Darin sollen sie Maszlignahmen zur Foumlrderung der Gleichstellung von Frauen und Maumlnnern sowie zur Herstellung von Entgeltgleichheit darstellen
Fuumlhrt der Arbeitgeber solche Maszlignahmen nichtdurch so hat er dies im Bericht zu begruumlnden
Fazit
Welchen Erfolg das Entgelttransparenzgesetz das bei einer Nichtbeachtung keine Sanktionen vorsieht haben wird bleibt abzuwarten Im Gesetz selbst sind keine aus-druumlcklichen Rechtsfolgen geregelt
Was es ausloumlst wenn einzelne Arbeitnehmer den Mittelwert des Verdienstes vergleich-barer Arbeitnehmer erfahren bleibt spannend Anzunehmen ist dass es fuumlr Unruhe im Unternehmen sorgen wird wenn der Vergleich bzw die Entgeltluumlcke fuumlr den einzelnen Arbeitnehmerdie einzelne Arbeitnehmerin negativ ausfaumlllt
Einen Gehaltsanpassungsanspruch sieht das EntgTranspG zwar nicht vor Arbeitgeber sollten sich jedoch darauf vorbereiten erhebliche Lohnunterschiede erklaumlren und gege-benenfalls ndash auch ohne gesetzliche Verpflichtung ndashanpassen zu muumlssen um weitere Unruhe zu vermeiden
Spannend bleibt auch wie Maszlignahmen der Unternehmen zur Foumlrderung der Gleich-stellung von Frauen und Maumlnnern und zur Herstellung von Entgeltgleichheit in der betrieblichen Praxis aussehen werden
Zu empfehlen ist Unternehmen jedenfalls bei Gehaltserhoumlhungen Sachgruumlnde zu dokumentieren die eine houmlhere Verguumltung rechtfertigen
Mit kollegialen Gruumlszligen
Dr Christoph Kurzboumlck LLM
Das neue Entgelttransparenzgesetz
Zielgruppe
Rechtsanwaumllte Syndikusanwaumllte arbeitsrechtlichePraktiker Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen Fachanwaumllte fuumlr Arbeitsrecht Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen
Schwerpunkte
bull Aktuelle Rechtslage und statistische Grundlagenbull Anwendungsbereich des Gesetzesbull Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung bull Rechtsfolge bei Verstoumlszligenbull Definition der gleichen und gleichwertigen Arbeitbull Pflichten des Arbeitgebers Benachteiligungsfreie Entgeltsysteme Entgeltgleichheitsgebot Maszligregelungsverbotbull Grundlagen und Anwendung des Auskunftsanspruchsbull Geltendmachung und Inhalt des Auskunftsanspruchs bull Datenschutz und Verfahrensregeln beim Auskunftsanspruch bull Unterschiede fuumlr tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeberbull Beweislastumkehr bei unterlassener Auskunftbull Betriebliches Pruumlfverfahren und Berichtspflicht des Arbeitgebers
Termin
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6 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
Ein Vorschuss ist dann gerecht-fertigt wenn dem Rechtsanwalt nicht zugemutet werden kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten
Pflichtverteidiger koumlnnen auch Vorschuss auf ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen
Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren
Haumlufig wird uumlbersehen dass man als Pflichtverteidiger nicht nur nach sect 47 RVG einen Anspruch auf Vorschuss gegen die Staatskasse hinsichtlich der gesetzlichen Gebuumlhren hat Vielmehr kann der Pflichtverteidiger nach sect 51 Abs 1 S 5 StPO auch einen Vor-schuss auf eine ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen Unsere Kurz-Checklis-ten zeigen Ihnen die materiellen Voraussetzungen und beschreiben das Antragsverfah-ren (s eingehend auch Burhoff RVGreport 2011 407 ff)
Checkliste 1 Allgemeine Fragen zum Vorschuss nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG
Frage Antwort
1 Wo ist der Vorschuss
auf eine Pauschgebuumlhr
geregelt
Der Anspruch ist in sect 51 Abs 1 S 5 RVG geregelt
2 Welcher Rechtsanwalt
kann Vorschuss verlan-
gen
Der Vorschuss folgt aus sect 51 RVG Das bedeutet dass er
nur dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt also idR dem
Pflichtverteidiger oder dem gerichtlichen beigeordneten
Rechtsanwalt also zB einem Nebenklagebeistand zusteht
3 Gegen wen richtet sich
der Vorschussanspruch
Der Vorschussanspruch nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG richtet
sich gegen die Staatskasse
4 Welche Voraussetzun-
gen muumlssen fuumlr einen
Vorschuss auf eine Pau-
schgebuumlhr erfuumlllt sein
sect 51 Abs 1 S 5 RVG gewaumlhrt dem Rechtsanwalt dann
einen Anspruch auf einen Vorschuss wenn ihm insbeson-
dere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Houmlhe
der zu erwartenden Pauschgebuumlhr nicht zugemutet werden
kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten Die
gesetzlichen Voraussetzungen sind damit also verhaumlltnismauml-
szligig vage ihre Ausfuumlllung obliegt den OLG
5 Wie fuumlllen die OLG die
unbestimmten Voraus-
setzungen des sect 51
Abs 1 S 5 RVG aus
Voraussetzung fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr
nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG ist zunaumlchst dass eine Pau-
schgebuumlhr nach sect 51 Abs 1 S 1 RVG mit Sicherheit zu
erwarten ist und durch den weiteren Verfahrensverlauf nicht
mehr nach unten beeinflusst wird (vgl KG RVGreport 2007
455 = AGS 2006 26 OLG Frankfurt am Main AGS 2009
537 wegen weit Nachweise Burhoff in BurhoffVolpert
RVG Straf- und Buszliggeldsachen 5 Aufl 2018 sect 51 Rn)
Entscheidend fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ist
damit auch eine bereits laumlngere Dauer des Verfahrens (OLG
Frankfurt am Main aaO)
6 Werden weitere Anfor-
derungen gestellt Ja Es muss fuumlr den Rechtsanwalt unzumutbar sein die Fest-
setzung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr abzuwarten In dem
Zusammenhang ist von Bedeutung dass dem Rechtsan-
walt nach sect 47 Abs RVG ein Anspruch auf angemessenen
Vorschuss auf seine gesetzlichen Gebuumlhren zusteht Dieser
kann die Unzumutbarkeit entfallen lassen (BVerfG NJW
2005 3699 = RVGreport 2005 467 OLG Frankfurt am
Main aaO)
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705 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
7 Muss der Rechtsanwalt
ggf erst seinen sich aus
sect 47 RVG ergebenden
Vorschussanspruch
geltend machen
Ja das BVerfG geht davon aus dass der Rechtsanwalt (zu-
naumlchst) auch auf diesen Anspruch verwiesen werden kann
Mit der Zahlung eines Vorschusses darf allerdings nicht so
lange gewartet werden bis es zu einer Existenzgefaumlhrdung
des Rechtsanwalts gekommen ist (sowohl BVerfG RVGre-
port 2011 378 = NJW 2011 3079)
8 Wann kann der Vor-
schuss geltend gemacht
werden
IdR wird der Rechtsanwalt seinen Vorschussanspruch
waumlhrend des laufenden Verfahrens geltend machen Die
Gewaumlhrung eines bdquoVorschussesldquo kann jedoch auch dann
noch in Betracht kommen wenn das Verfahren zwar abge-
schlossen ist aufgrund des vorliegenden Aktenmaterials der
Umfang der Taumltigkeit des Rechtsanwalts insbesondere in
der Revisionsinstanz noch nicht vollstaumlndig abschlieszligend
beurteilt werden kann (vgl zu sect 99 BRAGO OLG Hamm Jur-
Buumlro 1999 639 = AGS 2000 9 aumlhnlich auch OLG Hamm
StV 1998 616)
9 Kann ggf nach Ge-
waumlhrung eines ersten
Vorschusses ein weiterer
Vorschuss verlangt
werden
Ja Voraussetzung fuumlr die Gewaumlhrung eines weiteren Vor-
schusses ist aber dass die Voraussetzungen des sect 51 Abs 1
S 5 RVG erneut erfuumlllt sind (vgl zum alten Recht OLG
Hamm AnwBl 1998 616 fuumlr die Bewilligung eines weiteren
Vorschusses nach Teilnahme des Rechtsanwalts an weiteren
49 Hauptverhandlungsterminen s auch OLG Hamm AGS
1998 141)
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8 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Checkliste 2 Verfahrensfragen
Frage Antwort
1 Muss der Pflichtverteidi-
ger einen Vorschussan-
trag stellen
Ja Der Vorschuss wird ndash ebenso wie die Pauschgebuumlhr
selbst ndash nur auf Antrag gewaumlhrt
2 Muss der Pflichtver-
teidiger den Antrag
begruumlnden
Ja der Antrag muss auf jeden Fall begruumlndet werden In der
Begruumlndung muss er
bull darlegen warum (schon zum Zeitpunkt der Antragstel-
lung) erkennbar ist dass nach Abschluss des Verfahrens
eine Pauschgebuumlhr zu gewaumlhren sein wird (OLG Hamm
AGS 2000 202)
bull eingehend darlegen wie ihn das Verfahren bis dahin
konkret zeitlich beansprucht hat
bull nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl NJW 2007
1445 f) eine bdquodetaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstel-
lung des Kanzleibetriebsldquo erstellen (aumlhnlich BVerfG AGS
2009 66 = RVGreport 2009 59 = StRR 2009 77)
bull darlegen dass der Vorschuss nach sect 47 RVG gewaumlhrt
worden ist und warum dieser Vorschuss auf die gesetzli-
chen (Pflichtverteidiger-)Gebuumlhren keinen ausreichenden
Ausgleich fuumlr die bislang erbrachten Taumltigkeiten darstellt
(OLG Hamm StV 1997 427)
3 Welches Gericht ist
fuumlr die Entscheidung
zustaumlndig
Zustaumlndig fuumlr die Entscheidung uumlber den Vorschussantrag
ist nach sect 51 Abs 2 RVG das Gericht das spaumlter auch uumlber
die Gewaumlhrung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr zu befinden
hat idR also das OLG Es entscheidet auch hier idR der
Einzelrichter (vgl BurhoffVolpertBurhoff aaO sect 51
4 In welcher Houmlhe wird
ein Vorschuss gezahlt
Allgemeinguumlltige Regeln und Berechnungsmodelle fuumlr die
Houmlhe eines Vorschusses nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG gibt es
nicht Letztlich haumlngt seine Houmlhe von den Umstaumlnden des
Einzelfalls ab
5 Kann ein Vorschuss ggf
spaumlter zuruumlckgefordert
werden
Ja die Frage der (teilweisen) Ruumlckzahlung wird sich immer
dann stellen wenn eine Pauschgebuumlhr nicht oder nicht
in der Houmlhe bewilligt wird in der dem Rechtsanwalt ein
Vorschuss gezahlt worden ist (zB KG StraFo 2008 529
RVGreport 2011 109 [fuumlr Pauschgebuumlhr nach sect 99 BRA-
GO] s auch BurhoffVolpertBurhoff RVG sect 51 Rn 104)
Dieser Anspruch verjaumlhrt gem sectsect 197 199 Abs 1 Nr 1
BGB in drei Jahren die Verjaumlhrungsfrist beginnt mit Eintritt
der Verjaumlhrung eines dem Rechtsanwalt ggf zustehenden
Pauschgebuumlhrenanspruchs (s KG aaO)
Mit kollegialen Gruumlszligen
Detlef Burhoff
Abrechnung
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Zukunft der Rechtsberatung
Wer sich der Digitalisierung verweigert laumluft Gefahr abgehaumlngt zu werden
Um Legal Tech erfolgreich einsetzen zu koumlnnen braucht es die richtige Haltung und Methode
Legal Tech starten mit Design Thinking
Die Digitalisierung hat es moumlglich gemacht Menschen schneller und effizienter zu ihrem Recht zu verhelfen Das Schlagwort hierfuumlr heiszligt Legal Tech Innovationen wie Smartlaw Flightrightde oder Geblitztde zeigen wie solche softwarebasierten Geschaumlftsmodelle funktionieren Wer sich als Anwalt zuruumlcklehnt und glaubt er koumlnne seine Dienstleis-tungen unveraumlndert anbieten der laumluft Gefahr dieser rasanten Entwicklung als erster zum Opfer zu fallen Denn eines hat uns die Digitalisierung bis heute gelehrt ndash sie geht schneller als wir glauben
Gegen sinkende Honorare muumlssen Sie mit neuen Ansaumltzen kaumlmpfen
Diese finden Sie nur in einem moderierten und systematischen Entwicklungsprozess moumlglichst mit einem interdisziplinaumlren Team mit dem Sie an neuen kundenorientierten Loumlsungen mit Mehrwert arbeiten Diese lernende Haltung hilft Ihnen Ihr Geschaumlftsmo-dell dauerhaft weiterzuentwickeln Nur so koumlnnen Sie Ihre individuellen Staumlrken ausbau-en und Ihre Mandanten die zunehmend als Kunden agieren zielgenau und uumlberregional erreichen Sie brauchen die richtige Haltung und die passende Methode
Mit Design Thinking bekommen Sie beides Haltung und Methode
Design Thinking ist eine aus den USA stammende Innovationsmethode die sich aus-zeichnet durch
(1) eine multiperspektivische Beschaumlftigung mit der Ausgangsfrage und Problem- stellung
(2) eine intensive empathische und starke Nutzerorientierung (Welche Auswirkungen haben moumlgliche Loumlsungen fuumlr die Zielgruppe)
in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten
Design Thinking ist ein pragmatischer und loumlsungsorientierter Prozess mit einer beein-druckenden Erfolgsbilanz Als Modell wird es ua seit 10 Jahren am Hasso-Plattner-Insti-tut (Uni Potsdam) gelehrt
Im Prozess ist die eigene Haltung gegenuumlber Veraumlnderung entscheidend
Ja es ist eine Herausforderung fuumlr eine Branche die per Definition immer Recht hat auf die lernende Seite zu wechseln Allerdings ist das ein entscheidendes Kriterium des Design Thinking um Veraumlnderungschancen zu erkennen Denn erst die lernende Haltung oumlffnet den Blickwinkel und den Weg fuumlr neue und kreative Loumlsungen Ein Beispiel fuumlr eine serviceorientierte Entwicklung Die Kunden eines Unternehmens waren mit dem Service sehr unzufrieden den Mitarbeitern des Beschwerdemanagements waren die Haumlnde gebunden Nach einem Design-Thinking-Prozess entwickelten die Mitarbeiter guumlnstige neue Loumlsungen und konnten so die Kundenzufriedenheit messbar erhoumlhen
Mit Design Sprints Workshops oder Seminaren gehen Sie neue Wege
Die Vielseitigkeit des Design Thinking macht es moumlglich dass auch Anwaumllte ganz neue Geschaumlftsmodelle entdecken die Effizienz ihrer Arbeitsorganisation erhoumlhen und eine groumlszligere Kundenzufriedenheit erreichen
Warum ist Design Thinking besonders
In Design Thinking-Seminaren herrscht Offenheit Energie ein wertschaumltzender Um-gang untereinander und es gibt Vereinbarungen innerhalb der Teams Die Teilnehmer
05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen10
Zukunft der Rechtsberatung
Fabian Nowak ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei der Rickert Rechtsanwaltsge-sellschaft mbH in Bonn Neben dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht befasst er sich noch schwerpunktmaumlszligig mit dem Internet- und Domainrechtwwwrickertnet
koumlnnen sich somit auf die Entwicklung neuer partnerschaftlicher Geschaumlftsmodelle und ihre Spezialisierung konzentrieren Einfache Entwuumlrfe zB von Webseiten (sog low-fidelity oder Papier-Prototypen) werden weiterentwickelt und getestet
Rasch wird der Kontakt mit realen Kunden etabliert Der Mandant wird zum KundenNutzer dem mit Empathie zu begegnen ist So koumlnnen Teilnehmer in diesem 6-Pha-sen-Prozess neue menschliche Dienstleistungen kreativ entwickeln
Wir befinden uns in einer Zeit der Umbruumlche
Innovative Anwaltskanzleien haben erkannt dass sie mit Legal Tech erheblich effi-zienter arbeiten koumlnnen Ob selbstlernende Software (KI) die riesige Datenmengen durchkaumlmmen kann oder legale Chatboxes und Blockchain ndash immer oumlfter werden Algorithmen die Arbeit von Juristen oder Back-Office-Arbeitnehmern uumlbernehmen
Legal Tech schreitet voran Der digitale Wandel und Design Thinking bieten aufregen-de neue Chancen fuumlr Rechtsanwaumllte ndash gestalten Sie jetzt Ihre Zukunft
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Karla Schlaepfer MA ist systemischer Coach (IneKo) Innovationsberaterin und HPI Design Thinking Coach Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung individueller Trainings- und Seminar-For-mate fuumlr Fuumlhrungskraumlfte mittelstaumlndi-sche Unternehmen und Teams in agilen Changeprozessen Sie hat uumlber 20 Jahre Erfahrungen in Lehrtaumltigkeiten Neben umfangreichen Veroumlffentlichungen ist sie als Co-Autorin des Fachbuches bdquoDas dynamische Unternehmen Wie Werte-wandel Innovation und Digitalisierung zum Erfolg fuumlhrenldquo bekannt das-dynamische-unternehmencom
1105 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Video
Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen
MkG-Leser kennen Dr Dominik Herzog als gewitzten Kolumnisten Doch der Volljurist beweist als Kabarettist auch Buumlhnentalent Vielleicht braumluchte man fuumlr ihn eine neue Be-rufsbezeichnung - so etwas wie Volljurakolumbarettist (Achtung Wortneuschoumlpfung) In diesem Video erklaumlrt er wie das typische Verkehrsdelikt Trunkenheit am Steuer juris-tisch korrekt aufgearbeitet wird und verraumlt woran man zukuumlnftige Staatsanwaumllte schon in der Schule erkennt Schauen Sie rein
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Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Gratis
Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
Ihr
Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
Ich wuumlnsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektuumlre
Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
1
Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
Infobrief Spezial Hohe SchmerzensgeldbetraumlgeFaumllle und rechtliche Beurteilungen
Editorial Inhalt
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Herausgeberin RAin Pia Loumlffler
Was ist Ihnen Ihr Kanzleimarketing wertDr Geertje Tutschka
Facebook fuumlr die KanzleiVon Christian Solmecke
Animierte Videos fuumlr das KanzleimarketingInterview mit Michael Herrmann
Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
Kostenlose Website von Google My Business fuumlr wen sie sich lohnt
Die Mandatsvergabe aus Sicht des Mandanten ndash Vertrauen als Erfolgsfaktor im Dienstleistungsmarketing
Von Jens Schleifenbaum
Von Tobias Reinhardt
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Fuumlr Rechtsanwaumllte und Steuerberater
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05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen 13
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Impressum
Erscheinungsweise 6 Ausgaben pro Jahr nur als PDF nicht im Print Fuumlr Bezieher kostenlos
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Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
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6 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
Ein Vorschuss ist dann gerecht-fertigt wenn dem Rechtsanwalt nicht zugemutet werden kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten
Pflichtverteidiger koumlnnen auch Vorschuss auf ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen
Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren
Haumlufig wird uumlbersehen dass man als Pflichtverteidiger nicht nur nach sect 47 RVG einen Anspruch auf Vorschuss gegen die Staatskasse hinsichtlich der gesetzlichen Gebuumlhren hat Vielmehr kann der Pflichtverteidiger nach sect 51 Abs 1 S 5 StPO auch einen Vor-schuss auf eine ggf spaumlter zu zahlende Pauschgebuumlhr verlangen Unsere Kurz-Checklis-ten zeigen Ihnen die materiellen Voraussetzungen und beschreiben das Antragsverfah-ren (s eingehend auch Burhoff RVGreport 2011 407 ff)
Checkliste 1 Allgemeine Fragen zum Vorschuss nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG
Frage Antwort
1 Wo ist der Vorschuss
auf eine Pauschgebuumlhr
geregelt
Der Anspruch ist in sect 51 Abs 1 S 5 RVG geregelt
2 Welcher Rechtsanwalt
kann Vorschuss verlan-
gen
Der Vorschuss folgt aus sect 51 RVG Das bedeutet dass er
nur dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt also idR dem
Pflichtverteidiger oder dem gerichtlichen beigeordneten
Rechtsanwalt also zB einem Nebenklagebeistand zusteht
3 Gegen wen richtet sich
der Vorschussanspruch
Der Vorschussanspruch nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG richtet
sich gegen die Staatskasse
4 Welche Voraussetzun-
gen muumlssen fuumlr einen
Vorschuss auf eine Pau-
schgebuumlhr erfuumlllt sein
sect 51 Abs 1 S 5 RVG gewaumlhrt dem Rechtsanwalt dann
einen Anspruch auf einen Vorschuss wenn ihm insbeson-
dere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Houmlhe
der zu erwartenden Pauschgebuumlhr nicht zugemutet werden
kann die Festsetzung der Pauschgebuumlhr abzuwarten Die
gesetzlichen Voraussetzungen sind damit also verhaumlltnismauml-
szligig vage ihre Ausfuumlllung obliegt den OLG
5 Wie fuumlllen die OLG die
unbestimmten Voraus-
setzungen des sect 51
Abs 1 S 5 RVG aus
Voraussetzung fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr
nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG ist zunaumlchst dass eine Pau-
schgebuumlhr nach sect 51 Abs 1 S 1 RVG mit Sicherheit zu
erwarten ist und durch den weiteren Verfahrensverlauf nicht
mehr nach unten beeinflusst wird (vgl KG RVGreport 2007
455 = AGS 2006 26 OLG Frankfurt am Main AGS 2009
537 wegen weit Nachweise Burhoff in BurhoffVolpert
RVG Straf- und Buszliggeldsachen 5 Aufl 2018 sect 51 Rn)
Entscheidend fuumlr einen Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ist
damit auch eine bereits laumlngere Dauer des Verfahrens (OLG
Frankfurt am Main aaO)
6 Werden weitere Anfor-
derungen gestellt Ja Es muss fuumlr den Rechtsanwalt unzumutbar sein die Fest-
setzung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr abzuwarten In dem
Zusammenhang ist von Bedeutung dass dem Rechtsan-
walt nach sect 47 Abs RVG ein Anspruch auf angemessenen
Vorschuss auf seine gesetzlichen Gebuumlhren zusteht Dieser
kann die Unzumutbarkeit entfallen lassen (BVerfG NJW
2005 3699 = RVGreport 2005 467 OLG Frankfurt am
Main aaO)
Brauchen Sie weitere Abrechnungs-Tipps Diese gibt es auf
wwwmkg-online abrechnung
705 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
7 Muss der Rechtsanwalt
ggf erst seinen sich aus
sect 47 RVG ergebenden
Vorschussanspruch
geltend machen
Ja das BVerfG geht davon aus dass der Rechtsanwalt (zu-
naumlchst) auch auf diesen Anspruch verwiesen werden kann
Mit der Zahlung eines Vorschusses darf allerdings nicht so
lange gewartet werden bis es zu einer Existenzgefaumlhrdung
des Rechtsanwalts gekommen ist (sowohl BVerfG RVGre-
port 2011 378 = NJW 2011 3079)
8 Wann kann der Vor-
schuss geltend gemacht
werden
IdR wird der Rechtsanwalt seinen Vorschussanspruch
waumlhrend des laufenden Verfahrens geltend machen Die
Gewaumlhrung eines bdquoVorschussesldquo kann jedoch auch dann
noch in Betracht kommen wenn das Verfahren zwar abge-
schlossen ist aufgrund des vorliegenden Aktenmaterials der
Umfang der Taumltigkeit des Rechtsanwalts insbesondere in
der Revisionsinstanz noch nicht vollstaumlndig abschlieszligend
beurteilt werden kann (vgl zu sect 99 BRAGO OLG Hamm Jur-
Buumlro 1999 639 = AGS 2000 9 aumlhnlich auch OLG Hamm
StV 1998 616)
9 Kann ggf nach Ge-
waumlhrung eines ersten
Vorschusses ein weiterer
Vorschuss verlangt
werden
Ja Voraussetzung fuumlr die Gewaumlhrung eines weiteren Vor-
schusses ist aber dass die Voraussetzungen des sect 51 Abs 1
S 5 RVG erneut erfuumlllt sind (vgl zum alten Recht OLG
Hamm AnwBl 1998 616 fuumlr die Bewilligung eines weiteren
Vorschusses nach Teilnahme des Rechtsanwalts an weiteren
49 Hauptverhandlungsterminen s auch OLG Hamm AGS
1998 141)
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Checkliste 2 Verfahrensfragen
Frage Antwort
1 Muss der Pflichtverteidi-
ger einen Vorschussan-
trag stellen
Ja Der Vorschuss wird ndash ebenso wie die Pauschgebuumlhr
selbst ndash nur auf Antrag gewaumlhrt
2 Muss der Pflichtver-
teidiger den Antrag
begruumlnden
Ja der Antrag muss auf jeden Fall begruumlndet werden In der
Begruumlndung muss er
bull darlegen warum (schon zum Zeitpunkt der Antragstel-
lung) erkennbar ist dass nach Abschluss des Verfahrens
eine Pauschgebuumlhr zu gewaumlhren sein wird (OLG Hamm
AGS 2000 202)
bull eingehend darlegen wie ihn das Verfahren bis dahin
konkret zeitlich beansprucht hat
bull nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl NJW 2007
1445 f) eine bdquodetaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstel-
lung des Kanzleibetriebsldquo erstellen (aumlhnlich BVerfG AGS
2009 66 = RVGreport 2009 59 = StRR 2009 77)
bull darlegen dass der Vorschuss nach sect 47 RVG gewaumlhrt
worden ist und warum dieser Vorschuss auf die gesetzli-
chen (Pflichtverteidiger-)Gebuumlhren keinen ausreichenden
Ausgleich fuumlr die bislang erbrachten Taumltigkeiten darstellt
(OLG Hamm StV 1997 427)
3 Welches Gericht ist
fuumlr die Entscheidung
zustaumlndig
Zustaumlndig fuumlr die Entscheidung uumlber den Vorschussantrag
ist nach sect 51 Abs 2 RVG das Gericht das spaumlter auch uumlber
die Gewaumlhrung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr zu befinden
hat idR also das OLG Es entscheidet auch hier idR der
Einzelrichter (vgl BurhoffVolpertBurhoff aaO sect 51
4 In welcher Houmlhe wird
ein Vorschuss gezahlt
Allgemeinguumlltige Regeln und Berechnungsmodelle fuumlr die
Houmlhe eines Vorschusses nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG gibt es
nicht Letztlich haumlngt seine Houmlhe von den Umstaumlnden des
Einzelfalls ab
5 Kann ein Vorschuss ggf
spaumlter zuruumlckgefordert
werden
Ja die Frage der (teilweisen) Ruumlckzahlung wird sich immer
dann stellen wenn eine Pauschgebuumlhr nicht oder nicht
in der Houmlhe bewilligt wird in der dem Rechtsanwalt ein
Vorschuss gezahlt worden ist (zB KG StraFo 2008 529
RVGreport 2011 109 [fuumlr Pauschgebuumlhr nach sect 99 BRA-
GO] s auch BurhoffVolpertBurhoff RVG sect 51 Rn 104)
Dieser Anspruch verjaumlhrt gem sectsect 197 199 Abs 1 Nr 1
BGB in drei Jahren die Verjaumlhrungsfrist beginnt mit Eintritt
der Verjaumlhrung eines dem Rechtsanwalt ggf zustehenden
Pauschgebuumlhrenanspruchs (s KG aaO)
Mit kollegialen Gruumlszligen
Detlef Burhoff
Abrechnung
905 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Zukunft der Rechtsberatung
Wer sich der Digitalisierung verweigert laumluft Gefahr abgehaumlngt zu werden
Um Legal Tech erfolgreich einsetzen zu koumlnnen braucht es die richtige Haltung und Methode
Legal Tech starten mit Design Thinking
Die Digitalisierung hat es moumlglich gemacht Menschen schneller und effizienter zu ihrem Recht zu verhelfen Das Schlagwort hierfuumlr heiszligt Legal Tech Innovationen wie Smartlaw Flightrightde oder Geblitztde zeigen wie solche softwarebasierten Geschaumlftsmodelle funktionieren Wer sich als Anwalt zuruumlcklehnt und glaubt er koumlnne seine Dienstleis-tungen unveraumlndert anbieten der laumluft Gefahr dieser rasanten Entwicklung als erster zum Opfer zu fallen Denn eines hat uns die Digitalisierung bis heute gelehrt ndash sie geht schneller als wir glauben
Gegen sinkende Honorare muumlssen Sie mit neuen Ansaumltzen kaumlmpfen
Diese finden Sie nur in einem moderierten und systematischen Entwicklungsprozess moumlglichst mit einem interdisziplinaumlren Team mit dem Sie an neuen kundenorientierten Loumlsungen mit Mehrwert arbeiten Diese lernende Haltung hilft Ihnen Ihr Geschaumlftsmo-dell dauerhaft weiterzuentwickeln Nur so koumlnnen Sie Ihre individuellen Staumlrken ausbau-en und Ihre Mandanten die zunehmend als Kunden agieren zielgenau und uumlberregional erreichen Sie brauchen die richtige Haltung und die passende Methode
Mit Design Thinking bekommen Sie beides Haltung und Methode
Design Thinking ist eine aus den USA stammende Innovationsmethode die sich aus-zeichnet durch
(1) eine multiperspektivische Beschaumlftigung mit der Ausgangsfrage und Problem- stellung
(2) eine intensive empathische und starke Nutzerorientierung (Welche Auswirkungen haben moumlgliche Loumlsungen fuumlr die Zielgruppe)
in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten
Design Thinking ist ein pragmatischer und loumlsungsorientierter Prozess mit einer beein-druckenden Erfolgsbilanz Als Modell wird es ua seit 10 Jahren am Hasso-Plattner-Insti-tut (Uni Potsdam) gelehrt
Im Prozess ist die eigene Haltung gegenuumlber Veraumlnderung entscheidend
Ja es ist eine Herausforderung fuumlr eine Branche die per Definition immer Recht hat auf die lernende Seite zu wechseln Allerdings ist das ein entscheidendes Kriterium des Design Thinking um Veraumlnderungschancen zu erkennen Denn erst die lernende Haltung oumlffnet den Blickwinkel und den Weg fuumlr neue und kreative Loumlsungen Ein Beispiel fuumlr eine serviceorientierte Entwicklung Die Kunden eines Unternehmens waren mit dem Service sehr unzufrieden den Mitarbeitern des Beschwerdemanagements waren die Haumlnde gebunden Nach einem Design-Thinking-Prozess entwickelten die Mitarbeiter guumlnstige neue Loumlsungen und konnten so die Kundenzufriedenheit messbar erhoumlhen
Mit Design Sprints Workshops oder Seminaren gehen Sie neue Wege
Die Vielseitigkeit des Design Thinking macht es moumlglich dass auch Anwaumllte ganz neue Geschaumlftsmodelle entdecken die Effizienz ihrer Arbeitsorganisation erhoumlhen und eine groumlszligere Kundenzufriedenheit erreichen
Warum ist Design Thinking besonders
In Design Thinking-Seminaren herrscht Offenheit Energie ein wertschaumltzender Um-gang untereinander und es gibt Vereinbarungen innerhalb der Teams Die Teilnehmer
05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen10
Zukunft der Rechtsberatung
Fabian Nowak ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei der Rickert Rechtsanwaltsge-sellschaft mbH in Bonn Neben dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht befasst er sich noch schwerpunktmaumlszligig mit dem Internet- und Domainrechtwwwrickertnet
koumlnnen sich somit auf die Entwicklung neuer partnerschaftlicher Geschaumlftsmodelle und ihre Spezialisierung konzentrieren Einfache Entwuumlrfe zB von Webseiten (sog low-fidelity oder Papier-Prototypen) werden weiterentwickelt und getestet
Rasch wird der Kontakt mit realen Kunden etabliert Der Mandant wird zum KundenNutzer dem mit Empathie zu begegnen ist So koumlnnen Teilnehmer in diesem 6-Pha-sen-Prozess neue menschliche Dienstleistungen kreativ entwickeln
Wir befinden uns in einer Zeit der Umbruumlche
Innovative Anwaltskanzleien haben erkannt dass sie mit Legal Tech erheblich effi-zienter arbeiten koumlnnen Ob selbstlernende Software (KI) die riesige Datenmengen durchkaumlmmen kann oder legale Chatboxes und Blockchain ndash immer oumlfter werden Algorithmen die Arbeit von Juristen oder Back-Office-Arbeitnehmern uumlbernehmen
Legal Tech schreitet voran Der digitale Wandel und Design Thinking bieten aufregen-de neue Chancen fuumlr Rechtsanwaumllte ndash gestalten Sie jetzt Ihre Zukunft
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Karla Schlaepfer MA ist systemischer Coach (IneKo) Innovationsberaterin und HPI Design Thinking Coach Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung individueller Trainings- und Seminar-For-mate fuumlr Fuumlhrungskraumlfte mittelstaumlndi-sche Unternehmen und Teams in agilen Changeprozessen Sie hat uumlber 20 Jahre Erfahrungen in Lehrtaumltigkeiten Neben umfangreichen Veroumlffentlichungen ist sie als Co-Autorin des Fachbuches bdquoDas dynamische Unternehmen Wie Werte-wandel Innovation und Digitalisierung zum Erfolg fuumlhrenldquo bekannt das-dynamische-unternehmencom
1105 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Video
Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen
MkG-Leser kennen Dr Dominik Herzog als gewitzten Kolumnisten Doch der Volljurist beweist als Kabarettist auch Buumlhnentalent Vielleicht braumluchte man fuumlr ihn eine neue Be-rufsbezeichnung - so etwas wie Volljurakolumbarettist (Achtung Wortneuschoumlpfung) In diesem Video erklaumlrt er wie das typische Verkehrsdelikt Trunkenheit am Steuer juris-tisch korrekt aufgearbeitet wird und verraumlt woran man zukuumlnftige Staatsanwaumllte schon in der Schule erkennt Schauen Sie rein
Mehr Informationen zum Programm von Dr Dominik Herzog gibt es auf wwwdominik-herzogcom
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Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Gratis
Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
Ihr
Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
Ich wuumlnsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektuumlre
Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
1
Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
Infobrief Spezial Hohe SchmerzensgeldbetraumlgeFaumllle und rechtliche Beurteilungen
Editorial Inhalt
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Herausgeberin RAin Pia Loumlffler
Was ist Ihnen Ihr Kanzleimarketing wertDr Geertje Tutschka
Facebook fuumlr die KanzleiVon Christian Solmecke
Animierte Videos fuumlr das KanzleimarketingInterview mit Michael Herrmann
Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
Kostenlose Website von Google My Business fuumlr wen sie sich lohnt
Die Mandatsvergabe aus Sicht des Mandanten ndash Vertrauen als Erfolgsfaktor im Dienstleistungsmarketing
Von Jens Schleifenbaum
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Impressum
Erscheinungsweise 6 Ausgaben pro Jahr nur als PDF nicht im Print Fuumlr Bezieher kostenlos
Bestellungen Uumlber jede Buchhandlung und beim Verlag Abbestellungen jederzeit gegenuumlber dem Verlag moumlglich Bestellnr 23809600
Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
Sonderausgabe fuumlr Deutscher Anwaltver-lag und Institut der Anwaltschaft GmbH Bonn 2017 mit freundlicher Genehmi-gung Copyright 2017 by Freie Fachinfor-mationen GmbH Koumlln Satz Stoffers Grafik-Design
Alle Rechte vorbehalten Abdruck Nach-druck datentechnische Ver vielfaumlltigung und Wiedergabe (auch auszugsweise) oder Veraumlnderung uumlber den vertragsge-maumlszligen Gebrauch hinaus beduumlrfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
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705 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Abrechnung
7 Muss der Rechtsanwalt
ggf erst seinen sich aus
sect 47 RVG ergebenden
Vorschussanspruch
geltend machen
Ja das BVerfG geht davon aus dass der Rechtsanwalt (zu-
naumlchst) auch auf diesen Anspruch verwiesen werden kann
Mit der Zahlung eines Vorschusses darf allerdings nicht so
lange gewartet werden bis es zu einer Existenzgefaumlhrdung
des Rechtsanwalts gekommen ist (sowohl BVerfG RVGre-
port 2011 378 = NJW 2011 3079)
8 Wann kann der Vor-
schuss geltend gemacht
werden
IdR wird der Rechtsanwalt seinen Vorschussanspruch
waumlhrend des laufenden Verfahrens geltend machen Die
Gewaumlhrung eines bdquoVorschussesldquo kann jedoch auch dann
noch in Betracht kommen wenn das Verfahren zwar abge-
schlossen ist aufgrund des vorliegenden Aktenmaterials der
Umfang der Taumltigkeit des Rechtsanwalts insbesondere in
der Revisionsinstanz noch nicht vollstaumlndig abschlieszligend
beurteilt werden kann (vgl zu sect 99 BRAGO OLG Hamm Jur-
Buumlro 1999 639 = AGS 2000 9 aumlhnlich auch OLG Hamm
StV 1998 616)
9 Kann ggf nach Ge-
waumlhrung eines ersten
Vorschusses ein weiterer
Vorschuss verlangt
werden
Ja Voraussetzung fuumlr die Gewaumlhrung eines weiteren Vor-
schusses ist aber dass die Voraussetzungen des sect 51 Abs 1
S 5 RVG erneut erfuumlllt sind (vgl zum alten Recht OLG
Hamm AnwBl 1998 616 fuumlr die Bewilligung eines weiteren
Vorschusses nach Teilnahme des Rechtsanwalts an weiteren
49 Hauptverhandlungsterminen s auch OLG Hamm AGS
1998 141)
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Checkliste 2 Verfahrensfragen
Frage Antwort
1 Muss der Pflichtverteidi-
ger einen Vorschussan-
trag stellen
Ja Der Vorschuss wird ndash ebenso wie die Pauschgebuumlhr
selbst ndash nur auf Antrag gewaumlhrt
2 Muss der Pflichtver-
teidiger den Antrag
begruumlnden
Ja der Antrag muss auf jeden Fall begruumlndet werden In der
Begruumlndung muss er
bull darlegen warum (schon zum Zeitpunkt der Antragstel-
lung) erkennbar ist dass nach Abschluss des Verfahrens
eine Pauschgebuumlhr zu gewaumlhren sein wird (OLG Hamm
AGS 2000 202)
bull eingehend darlegen wie ihn das Verfahren bis dahin
konkret zeitlich beansprucht hat
bull nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl NJW 2007
1445 f) eine bdquodetaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstel-
lung des Kanzleibetriebsldquo erstellen (aumlhnlich BVerfG AGS
2009 66 = RVGreport 2009 59 = StRR 2009 77)
bull darlegen dass der Vorschuss nach sect 47 RVG gewaumlhrt
worden ist und warum dieser Vorschuss auf die gesetzli-
chen (Pflichtverteidiger-)Gebuumlhren keinen ausreichenden
Ausgleich fuumlr die bislang erbrachten Taumltigkeiten darstellt
(OLG Hamm StV 1997 427)
3 Welches Gericht ist
fuumlr die Entscheidung
zustaumlndig
Zustaumlndig fuumlr die Entscheidung uumlber den Vorschussantrag
ist nach sect 51 Abs 2 RVG das Gericht das spaumlter auch uumlber
die Gewaumlhrung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr zu befinden
hat idR also das OLG Es entscheidet auch hier idR der
Einzelrichter (vgl BurhoffVolpertBurhoff aaO sect 51
4 In welcher Houmlhe wird
ein Vorschuss gezahlt
Allgemeinguumlltige Regeln und Berechnungsmodelle fuumlr die
Houmlhe eines Vorschusses nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG gibt es
nicht Letztlich haumlngt seine Houmlhe von den Umstaumlnden des
Einzelfalls ab
5 Kann ein Vorschuss ggf
spaumlter zuruumlckgefordert
werden
Ja die Frage der (teilweisen) Ruumlckzahlung wird sich immer
dann stellen wenn eine Pauschgebuumlhr nicht oder nicht
in der Houmlhe bewilligt wird in der dem Rechtsanwalt ein
Vorschuss gezahlt worden ist (zB KG StraFo 2008 529
RVGreport 2011 109 [fuumlr Pauschgebuumlhr nach sect 99 BRA-
GO] s auch BurhoffVolpertBurhoff RVG sect 51 Rn 104)
Dieser Anspruch verjaumlhrt gem sectsect 197 199 Abs 1 Nr 1
BGB in drei Jahren die Verjaumlhrungsfrist beginnt mit Eintritt
der Verjaumlhrung eines dem Rechtsanwalt ggf zustehenden
Pauschgebuumlhrenanspruchs (s KG aaO)
Mit kollegialen Gruumlszligen
Detlef Burhoff
Abrechnung
905 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Zukunft der Rechtsberatung
Wer sich der Digitalisierung verweigert laumluft Gefahr abgehaumlngt zu werden
Um Legal Tech erfolgreich einsetzen zu koumlnnen braucht es die richtige Haltung und Methode
Legal Tech starten mit Design Thinking
Die Digitalisierung hat es moumlglich gemacht Menschen schneller und effizienter zu ihrem Recht zu verhelfen Das Schlagwort hierfuumlr heiszligt Legal Tech Innovationen wie Smartlaw Flightrightde oder Geblitztde zeigen wie solche softwarebasierten Geschaumlftsmodelle funktionieren Wer sich als Anwalt zuruumlcklehnt und glaubt er koumlnne seine Dienstleis-tungen unveraumlndert anbieten der laumluft Gefahr dieser rasanten Entwicklung als erster zum Opfer zu fallen Denn eines hat uns die Digitalisierung bis heute gelehrt ndash sie geht schneller als wir glauben
Gegen sinkende Honorare muumlssen Sie mit neuen Ansaumltzen kaumlmpfen
Diese finden Sie nur in einem moderierten und systematischen Entwicklungsprozess moumlglichst mit einem interdisziplinaumlren Team mit dem Sie an neuen kundenorientierten Loumlsungen mit Mehrwert arbeiten Diese lernende Haltung hilft Ihnen Ihr Geschaumlftsmo-dell dauerhaft weiterzuentwickeln Nur so koumlnnen Sie Ihre individuellen Staumlrken ausbau-en und Ihre Mandanten die zunehmend als Kunden agieren zielgenau und uumlberregional erreichen Sie brauchen die richtige Haltung und die passende Methode
Mit Design Thinking bekommen Sie beides Haltung und Methode
Design Thinking ist eine aus den USA stammende Innovationsmethode die sich aus-zeichnet durch
(1) eine multiperspektivische Beschaumlftigung mit der Ausgangsfrage und Problem- stellung
(2) eine intensive empathische und starke Nutzerorientierung (Welche Auswirkungen haben moumlgliche Loumlsungen fuumlr die Zielgruppe)
in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten
Design Thinking ist ein pragmatischer und loumlsungsorientierter Prozess mit einer beein-druckenden Erfolgsbilanz Als Modell wird es ua seit 10 Jahren am Hasso-Plattner-Insti-tut (Uni Potsdam) gelehrt
Im Prozess ist die eigene Haltung gegenuumlber Veraumlnderung entscheidend
Ja es ist eine Herausforderung fuumlr eine Branche die per Definition immer Recht hat auf die lernende Seite zu wechseln Allerdings ist das ein entscheidendes Kriterium des Design Thinking um Veraumlnderungschancen zu erkennen Denn erst die lernende Haltung oumlffnet den Blickwinkel und den Weg fuumlr neue und kreative Loumlsungen Ein Beispiel fuumlr eine serviceorientierte Entwicklung Die Kunden eines Unternehmens waren mit dem Service sehr unzufrieden den Mitarbeitern des Beschwerdemanagements waren die Haumlnde gebunden Nach einem Design-Thinking-Prozess entwickelten die Mitarbeiter guumlnstige neue Loumlsungen und konnten so die Kundenzufriedenheit messbar erhoumlhen
Mit Design Sprints Workshops oder Seminaren gehen Sie neue Wege
Die Vielseitigkeit des Design Thinking macht es moumlglich dass auch Anwaumllte ganz neue Geschaumlftsmodelle entdecken die Effizienz ihrer Arbeitsorganisation erhoumlhen und eine groumlszligere Kundenzufriedenheit erreichen
Warum ist Design Thinking besonders
In Design Thinking-Seminaren herrscht Offenheit Energie ein wertschaumltzender Um-gang untereinander und es gibt Vereinbarungen innerhalb der Teams Die Teilnehmer
05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen10
Zukunft der Rechtsberatung
Fabian Nowak ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei der Rickert Rechtsanwaltsge-sellschaft mbH in Bonn Neben dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht befasst er sich noch schwerpunktmaumlszligig mit dem Internet- und Domainrechtwwwrickertnet
koumlnnen sich somit auf die Entwicklung neuer partnerschaftlicher Geschaumlftsmodelle und ihre Spezialisierung konzentrieren Einfache Entwuumlrfe zB von Webseiten (sog low-fidelity oder Papier-Prototypen) werden weiterentwickelt und getestet
Rasch wird der Kontakt mit realen Kunden etabliert Der Mandant wird zum KundenNutzer dem mit Empathie zu begegnen ist So koumlnnen Teilnehmer in diesem 6-Pha-sen-Prozess neue menschliche Dienstleistungen kreativ entwickeln
Wir befinden uns in einer Zeit der Umbruumlche
Innovative Anwaltskanzleien haben erkannt dass sie mit Legal Tech erheblich effi-zienter arbeiten koumlnnen Ob selbstlernende Software (KI) die riesige Datenmengen durchkaumlmmen kann oder legale Chatboxes und Blockchain ndash immer oumlfter werden Algorithmen die Arbeit von Juristen oder Back-Office-Arbeitnehmern uumlbernehmen
Legal Tech schreitet voran Der digitale Wandel und Design Thinking bieten aufregen-de neue Chancen fuumlr Rechtsanwaumllte ndash gestalten Sie jetzt Ihre Zukunft
Mit kollegialen Gruumlszligen
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Design Thinking in Sechs PhasenCopyright by Karla Schlaepfer
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morgen aus Antworten gibt es auf
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Karla Schlaepfer MA ist systemischer Coach (IneKo) Innovationsberaterin und HPI Design Thinking Coach Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung individueller Trainings- und Seminar-For-mate fuumlr Fuumlhrungskraumlfte mittelstaumlndi-sche Unternehmen und Teams in agilen Changeprozessen Sie hat uumlber 20 Jahre Erfahrungen in Lehrtaumltigkeiten Neben umfangreichen Veroumlffentlichungen ist sie als Co-Autorin des Fachbuches bdquoDas dynamische Unternehmen Wie Werte-wandel Innovation und Digitalisierung zum Erfolg fuumlhrenldquo bekannt das-dynamische-unternehmencom
1105 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Video
Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen
MkG-Leser kennen Dr Dominik Herzog als gewitzten Kolumnisten Doch der Volljurist beweist als Kabarettist auch Buumlhnentalent Vielleicht braumluchte man fuumlr ihn eine neue Be-rufsbezeichnung - so etwas wie Volljurakolumbarettist (Achtung Wortneuschoumlpfung) In diesem Video erklaumlrt er wie das typische Verkehrsdelikt Trunkenheit am Steuer juris-tisch korrekt aufgearbeitet wird und verraumlt woran man zukuumlnftige Staatsanwaumllte schon in der Schule erkennt Schauen Sie rein
Mehr Informationen zum Programm von Dr Dominik Herzog gibt es auf wwwdominik-herzogcom
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Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Gratis
Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
Ihr
Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
DeutscherAnwaltVerlag
Partnerunternehmen fuumlr junge Rechtsanwaumllte
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
Ich wuumlnsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektuumlre
Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
1
Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
Infobrief Spezial Hohe SchmerzensgeldbetraumlgeFaumllle und rechtliche Beurteilungen
Editorial Inhalt
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Herausgeberin RAin Pia Loumlffler
Was ist Ihnen Ihr Kanzleimarketing wertDr Geertje Tutschka
Facebook fuumlr die KanzleiVon Christian Solmecke
Animierte Videos fuumlr das KanzleimarketingInterview mit Michael Herrmann
Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
Kostenlose Website von Google My Business fuumlr wen sie sich lohnt
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Von Jens Schleifenbaum
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Impressum
Erscheinungsweise 6 Ausgaben pro Jahr nur als PDF nicht im Print Fuumlr Bezieher kostenlos
Bestellungen Uumlber jede Buchhandlung und beim Verlag Abbestellungen jederzeit gegenuumlber dem Verlag moumlglich Bestellnr 23809600
Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
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Checkliste 2 Verfahrensfragen
Frage Antwort
1 Muss der Pflichtverteidi-
ger einen Vorschussan-
trag stellen
Ja Der Vorschuss wird ndash ebenso wie die Pauschgebuumlhr
selbst ndash nur auf Antrag gewaumlhrt
2 Muss der Pflichtver-
teidiger den Antrag
begruumlnden
Ja der Antrag muss auf jeden Fall begruumlndet werden In der
Begruumlndung muss er
bull darlegen warum (schon zum Zeitpunkt der Antragstel-
lung) erkennbar ist dass nach Abschluss des Verfahrens
eine Pauschgebuumlhr zu gewaumlhren sein wird (OLG Hamm
AGS 2000 202)
bull eingehend darlegen wie ihn das Verfahren bis dahin
konkret zeitlich beansprucht hat
bull nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl NJW 2007
1445 f) eine bdquodetaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstel-
lung des Kanzleibetriebsldquo erstellen (aumlhnlich BVerfG AGS
2009 66 = RVGreport 2009 59 = StRR 2009 77)
bull darlegen dass der Vorschuss nach sect 47 RVG gewaumlhrt
worden ist und warum dieser Vorschuss auf die gesetzli-
chen (Pflichtverteidiger-)Gebuumlhren keinen ausreichenden
Ausgleich fuumlr die bislang erbrachten Taumltigkeiten darstellt
(OLG Hamm StV 1997 427)
3 Welches Gericht ist
fuumlr die Entscheidung
zustaumlndig
Zustaumlndig fuumlr die Entscheidung uumlber den Vorschussantrag
ist nach sect 51 Abs 2 RVG das Gericht das spaumlter auch uumlber
die Gewaumlhrung der endguumlltigen Pauschgebuumlhr zu befinden
hat idR also das OLG Es entscheidet auch hier idR der
Einzelrichter (vgl BurhoffVolpertBurhoff aaO sect 51
4 In welcher Houmlhe wird
ein Vorschuss gezahlt
Allgemeinguumlltige Regeln und Berechnungsmodelle fuumlr die
Houmlhe eines Vorschusses nach sect 51 Abs 1 S 5 RVG gibt es
nicht Letztlich haumlngt seine Houmlhe von den Umstaumlnden des
Einzelfalls ab
5 Kann ein Vorschuss ggf
spaumlter zuruumlckgefordert
werden
Ja die Frage der (teilweisen) Ruumlckzahlung wird sich immer
dann stellen wenn eine Pauschgebuumlhr nicht oder nicht
in der Houmlhe bewilligt wird in der dem Rechtsanwalt ein
Vorschuss gezahlt worden ist (zB KG StraFo 2008 529
RVGreport 2011 109 [fuumlr Pauschgebuumlhr nach sect 99 BRA-
GO] s auch BurhoffVolpertBurhoff RVG sect 51 Rn 104)
Dieser Anspruch verjaumlhrt gem sectsect 197 199 Abs 1 Nr 1
BGB in drei Jahren die Verjaumlhrungsfrist beginnt mit Eintritt
der Verjaumlhrung eines dem Rechtsanwalt ggf zustehenden
Pauschgebuumlhrenanspruchs (s KG aaO)
Mit kollegialen Gruumlszligen
Detlef Burhoff
Abrechnung
905 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Zukunft der Rechtsberatung
Wer sich der Digitalisierung verweigert laumluft Gefahr abgehaumlngt zu werden
Um Legal Tech erfolgreich einsetzen zu koumlnnen braucht es die richtige Haltung und Methode
Legal Tech starten mit Design Thinking
Die Digitalisierung hat es moumlglich gemacht Menschen schneller und effizienter zu ihrem Recht zu verhelfen Das Schlagwort hierfuumlr heiszligt Legal Tech Innovationen wie Smartlaw Flightrightde oder Geblitztde zeigen wie solche softwarebasierten Geschaumlftsmodelle funktionieren Wer sich als Anwalt zuruumlcklehnt und glaubt er koumlnne seine Dienstleis-tungen unveraumlndert anbieten der laumluft Gefahr dieser rasanten Entwicklung als erster zum Opfer zu fallen Denn eines hat uns die Digitalisierung bis heute gelehrt ndash sie geht schneller als wir glauben
Gegen sinkende Honorare muumlssen Sie mit neuen Ansaumltzen kaumlmpfen
Diese finden Sie nur in einem moderierten und systematischen Entwicklungsprozess moumlglichst mit einem interdisziplinaumlren Team mit dem Sie an neuen kundenorientierten Loumlsungen mit Mehrwert arbeiten Diese lernende Haltung hilft Ihnen Ihr Geschaumlftsmo-dell dauerhaft weiterzuentwickeln Nur so koumlnnen Sie Ihre individuellen Staumlrken ausbau-en und Ihre Mandanten die zunehmend als Kunden agieren zielgenau und uumlberregional erreichen Sie brauchen die richtige Haltung und die passende Methode
Mit Design Thinking bekommen Sie beides Haltung und Methode
Design Thinking ist eine aus den USA stammende Innovationsmethode die sich aus-zeichnet durch
(1) eine multiperspektivische Beschaumlftigung mit der Ausgangsfrage und Problem- stellung
(2) eine intensive empathische und starke Nutzerorientierung (Welche Auswirkungen haben moumlgliche Loumlsungen fuumlr die Zielgruppe)
in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten
Design Thinking ist ein pragmatischer und loumlsungsorientierter Prozess mit einer beein-druckenden Erfolgsbilanz Als Modell wird es ua seit 10 Jahren am Hasso-Plattner-Insti-tut (Uni Potsdam) gelehrt
Im Prozess ist die eigene Haltung gegenuumlber Veraumlnderung entscheidend
Ja es ist eine Herausforderung fuumlr eine Branche die per Definition immer Recht hat auf die lernende Seite zu wechseln Allerdings ist das ein entscheidendes Kriterium des Design Thinking um Veraumlnderungschancen zu erkennen Denn erst die lernende Haltung oumlffnet den Blickwinkel und den Weg fuumlr neue und kreative Loumlsungen Ein Beispiel fuumlr eine serviceorientierte Entwicklung Die Kunden eines Unternehmens waren mit dem Service sehr unzufrieden den Mitarbeitern des Beschwerdemanagements waren die Haumlnde gebunden Nach einem Design-Thinking-Prozess entwickelten die Mitarbeiter guumlnstige neue Loumlsungen und konnten so die Kundenzufriedenheit messbar erhoumlhen
Mit Design Sprints Workshops oder Seminaren gehen Sie neue Wege
Die Vielseitigkeit des Design Thinking macht es moumlglich dass auch Anwaumllte ganz neue Geschaumlftsmodelle entdecken die Effizienz ihrer Arbeitsorganisation erhoumlhen und eine groumlszligere Kundenzufriedenheit erreichen
Warum ist Design Thinking besonders
In Design Thinking-Seminaren herrscht Offenheit Energie ein wertschaumltzender Um-gang untereinander und es gibt Vereinbarungen innerhalb der Teams Die Teilnehmer
05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen10
Zukunft der Rechtsberatung
Fabian Nowak ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei der Rickert Rechtsanwaltsge-sellschaft mbH in Bonn Neben dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht befasst er sich noch schwerpunktmaumlszligig mit dem Internet- und Domainrechtwwwrickertnet
koumlnnen sich somit auf die Entwicklung neuer partnerschaftlicher Geschaumlftsmodelle und ihre Spezialisierung konzentrieren Einfache Entwuumlrfe zB von Webseiten (sog low-fidelity oder Papier-Prototypen) werden weiterentwickelt und getestet
Rasch wird der Kontakt mit realen Kunden etabliert Der Mandant wird zum KundenNutzer dem mit Empathie zu begegnen ist So koumlnnen Teilnehmer in diesem 6-Pha-sen-Prozess neue menschliche Dienstleistungen kreativ entwickeln
Wir befinden uns in einer Zeit der Umbruumlche
Innovative Anwaltskanzleien haben erkannt dass sie mit Legal Tech erheblich effi-zienter arbeiten koumlnnen Ob selbstlernende Software (KI) die riesige Datenmengen durchkaumlmmen kann oder legale Chatboxes und Blockchain ndash immer oumlfter werden Algorithmen die Arbeit von Juristen oder Back-Office-Arbeitnehmern uumlbernehmen
Legal Tech schreitet voran Der digitale Wandel und Design Thinking bieten aufregen-de neue Chancen fuumlr Rechtsanwaumllte ndash gestalten Sie jetzt Ihre Zukunft
Mit kollegialen Gruumlszligen
Karla Schlaepfer
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Design Thinking in Sechs PhasenCopyright by Karla Schlaepfer
Wie sieht die Rechtsberatung von
morgen aus Antworten gibt es auf
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Karla Schlaepfer MA ist systemischer Coach (IneKo) Innovationsberaterin und HPI Design Thinking Coach Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung individueller Trainings- und Seminar-For-mate fuumlr Fuumlhrungskraumlfte mittelstaumlndi-sche Unternehmen und Teams in agilen Changeprozessen Sie hat uumlber 20 Jahre Erfahrungen in Lehrtaumltigkeiten Neben umfangreichen Veroumlffentlichungen ist sie als Co-Autorin des Fachbuches bdquoDas dynamische Unternehmen Wie Werte-wandel Innovation und Digitalisierung zum Erfolg fuumlhrenldquo bekannt das-dynamische-unternehmencom
1105 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Video
Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen
MkG-Leser kennen Dr Dominik Herzog als gewitzten Kolumnisten Doch der Volljurist beweist als Kabarettist auch Buumlhnentalent Vielleicht braumluchte man fuumlr ihn eine neue Be-rufsbezeichnung - so etwas wie Volljurakolumbarettist (Achtung Wortneuschoumlpfung) In diesem Video erklaumlrt er wie das typische Verkehrsdelikt Trunkenheit am Steuer juris-tisch korrekt aufgearbeitet wird und verraumlt woran man zukuumlnftige Staatsanwaumllte schon in der Schule erkennt Schauen Sie rein
Mehr Informationen zum Programm von Dr Dominik Herzog gibt es auf wwwdominik-herzogcom
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Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Gratis
Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
Ihr
Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
DeutscherAnwaltVerlag
Partnerunternehmen fuumlr junge Rechtsanwaumllte
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
Ich wuumlnsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektuumlre
Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
1
Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
Infobrief Spezial Hohe SchmerzensgeldbetraumlgeFaumllle und rechtliche Beurteilungen
Editorial Inhalt
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Herausgeberin RAin Pia Loumlffler
Was ist Ihnen Ihr Kanzleimarketing wertDr Geertje Tutschka
Facebook fuumlr die KanzleiVon Christian Solmecke
Animierte Videos fuumlr das KanzleimarketingInterview mit Michael Herrmann
Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
Kostenlose Website von Google My Business fuumlr wen sie sich lohnt
Die Mandatsvergabe aus Sicht des Mandanten ndash Vertrauen als Erfolgsfaktor im Dienstleistungsmarketing
Von Jens Schleifenbaum
Von Tobias Reinhardt
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Fuumlr Rechtsanwaumllte und Steuerberater
Mandanten gewinnen Mandanten binden Ausgabe 32017
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Impressum
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Bestellungen Uumlber jede Buchhandlung und beim Verlag Abbestellungen jederzeit gegenuumlber dem Verlag moumlglich Bestellnr 23809600
Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
Sonderausgabe fuumlr Deutscher Anwaltver-lag und Institut der Anwaltschaft GmbH Bonn 2017 mit freundlicher Genehmi-gung Copyright 2017 by Freie Fachinfor-mationen GmbH Koumlln Satz Stoffers Grafik-Design
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
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Die Digitalisierung hat es moumlglich gemacht Menschen schneller und effizienter zu ihrem Recht zu verhelfen Das Schlagwort hierfuumlr heiszligt Legal Tech Innovationen wie Smartlaw Flightrightde oder Geblitztde zeigen wie solche softwarebasierten Geschaumlftsmodelle funktionieren Wer sich als Anwalt zuruumlcklehnt und glaubt er koumlnne seine Dienstleis-tungen unveraumlndert anbieten der laumluft Gefahr dieser rasanten Entwicklung als erster zum Opfer zu fallen Denn eines hat uns die Digitalisierung bis heute gelehrt ndash sie geht schneller als wir glauben
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Diese finden Sie nur in einem moderierten und systematischen Entwicklungsprozess moumlglichst mit einem interdisziplinaumlren Team mit dem Sie an neuen kundenorientierten Loumlsungen mit Mehrwert arbeiten Diese lernende Haltung hilft Ihnen Ihr Geschaumlftsmo-dell dauerhaft weiterzuentwickeln Nur so koumlnnen Sie Ihre individuellen Staumlrken ausbau-en und Ihre Mandanten die zunehmend als Kunden agieren zielgenau und uumlberregional erreichen Sie brauchen die richtige Haltung und die passende Methode
Mit Design Thinking bekommen Sie beides Haltung und Methode
Design Thinking ist eine aus den USA stammende Innovationsmethode die sich aus-zeichnet durch
(1) eine multiperspektivische Beschaumlftigung mit der Ausgangsfrage und Problem- stellung
(2) eine intensive empathische und starke Nutzerorientierung (Welche Auswirkungen haben moumlgliche Loumlsungen fuumlr die Zielgruppe)
in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten
Design Thinking ist ein pragmatischer und loumlsungsorientierter Prozess mit einer beein-druckenden Erfolgsbilanz Als Modell wird es ua seit 10 Jahren am Hasso-Plattner-Insti-tut (Uni Potsdam) gelehrt
Im Prozess ist die eigene Haltung gegenuumlber Veraumlnderung entscheidend
Ja es ist eine Herausforderung fuumlr eine Branche die per Definition immer Recht hat auf die lernende Seite zu wechseln Allerdings ist das ein entscheidendes Kriterium des Design Thinking um Veraumlnderungschancen zu erkennen Denn erst die lernende Haltung oumlffnet den Blickwinkel und den Weg fuumlr neue und kreative Loumlsungen Ein Beispiel fuumlr eine serviceorientierte Entwicklung Die Kunden eines Unternehmens waren mit dem Service sehr unzufrieden den Mitarbeitern des Beschwerdemanagements waren die Haumlnde gebunden Nach einem Design-Thinking-Prozess entwickelten die Mitarbeiter guumlnstige neue Loumlsungen und konnten so die Kundenzufriedenheit messbar erhoumlhen
Mit Design Sprints Workshops oder Seminaren gehen Sie neue Wege
Die Vielseitigkeit des Design Thinking macht es moumlglich dass auch Anwaumllte ganz neue Geschaumlftsmodelle entdecken die Effizienz ihrer Arbeitsorganisation erhoumlhen und eine groumlszligere Kundenzufriedenheit erreichen
Warum ist Design Thinking besonders
In Design Thinking-Seminaren herrscht Offenheit Energie ein wertschaumltzender Um-gang untereinander und es gibt Vereinbarungen innerhalb der Teams Die Teilnehmer
05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen10
Zukunft der Rechtsberatung
Fabian Nowak ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter bei der Rickert Rechtsanwaltsge-sellschaft mbH in Bonn Neben dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht befasst er sich noch schwerpunktmaumlszligig mit dem Internet- und Domainrechtwwwrickertnet
koumlnnen sich somit auf die Entwicklung neuer partnerschaftlicher Geschaumlftsmodelle und ihre Spezialisierung konzentrieren Einfache Entwuumlrfe zB von Webseiten (sog low-fidelity oder Papier-Prototypen) werden weiterentwickelt und getestet
Rasch wird der Kontakt mit realen Kunden etabliert Der Mandant wird zum KundenNutzer dem mit Empathie zu begegnen ist So koumlnnen Teilnehmer in diesem 6-Pha-sen-Prozess neue menschliche Dienstleistungen kreativ entwickeln
Wir befinden uns in einer Zeit der Umbruumlche
Innovative Anwaltskanzleien haben erkannt dass sie mit Legal Tech erheblich effi-zienter arbeiten koumlnnen Ob selbstlernende Software (KI) die riesige Datenmengen durchkaumlmmen kann oder legale Chatboxes und Blockchain ndash immer oumlfter werden Algorithmen die Arbeit von Juristen oder Back-Office-Arbeitnehmern uumlbernehmen
Legal Tech schreitet voran Der digitale Wandel und Design Thinking bieten aufregen-de neue Chancen fuumlr Rechtsanwaumllte ndash gestalten Sie jetzt Ihre Zukunft
Mit kollegialen Gruumlszligen
Karla Schlaepfer
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juris Starter ist die ideale Loumlsung fuumlr alle jungen Anwaumllte die sich mit eigener Kanzlei oder als freie Mitarbeiter selbststaumln-dig machen Arbeiten Sie von Beginn an mit Deutschlands bes-ter Online-Datenbank
Stichwort Berufshaftungsrisiko Gerade in der Anfangsphase be- noumltigen Sie ein verlaumlssliches Recherche-Instrument damit Ihnen garantiert keine wichtige Information entgeht Mit juris Starter nutzen Sie zu besonders guumlnstigen Einstiegskonditionen mit Sicher-heit alle Rechtsquellen
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Design Thinking in Sechs PhasenCopyright by Karla Schlaepfer
Wie sieht die Rechtsberatung von
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Karla Schlaepfer MA ist systemischer Coach (IneKo) Innovationsberaterin und HPI Design Thinking Coach Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung individueller Trainings- und Seminar-For-mate fuumlr Fuumlhrungskraumlfte mittelstaumlndi-sche Unternehmen und Teams in agilen Changeprozessen Sie hat uumlber 20 Jahre Erfahrungen in Lehrtaumltigkeiten Neben umfangreichen Veroumlffentlichungen ist sie als Co-Autorin des Fachbuches bdquoDas dynamische Unternehmen Wie Werte-wandel Innovation und Digitalisierung zum Erfolg fuumlhrenldquo bekannt das-dynamische-unternehmencom
1105 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Video
Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen
MkG-Leser kennen Dr Dominik Herzog als gewitzten Kolumnisten Doch der Volljurist beweist als Kabarettist auch Buumlhnentalent Vielleicht braumluchte man fuumlr ihn eine neue Be-rufsbezeichnung - so etwas wie Volljurakolumbarettist (Achtung Wortneuschoumlpfung) In diesem Video erklaumlrt er wie das typische Verkehrsdelikt Trunkenheit am Steuer juris-tisch korrekt aufgearbeitet wird und verraumlt woran man zukuumlnftige Staatsanwaumllte schon in der Schule erkennt Schauen Sie rein
Mehr Informationen zum Programm von Dr Dominik Herzog gibt es auf wwwdominik-herzogcom
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gilt bei Anmeldung bis 30102017 Ausfuumlhrliche Infos unter wwwanwalt-suchservicede oder 0221-937 38 630
Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
Gratis
Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
Ihr
Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
DeutscherAnwaltVerlag
Partnerunternehmen fuumlr junge Rechtsanwaumllte
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
Ich wuumlnsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektuumlre
Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
1
Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
Infobrief Spezial Hohe SchmerzensgeldbetraumlgeFaumllle und rechtliche Beurteilungen
Editorial Inhalt
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1
magazinkanzleimarketingde
wwwkanzleimarketingde
Herausgeberin RAin Pia Loumlffler
Was ist Ihnen Ihr Kanzleimarketing wertDr Geertje Tutschka
Facebook fuumlr die KanzleiVon Christian Solmecke
Animierte Videos fuumlr das KanzleimarketingInterview mit Michael Herrmann
Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
Kostenlose Website von Google My Business fuumlr wen sie sich lohnt
Die Mandatsvergabe aus Sicht des Mandanten ndash Vertrauen als Erfolgsfaktor im Dienstleistungsmarketing
Von Jens Schleifenbaum
Von Tobias Reinhardt
Partner fuumlr professionelles Kanzleimarketing
Fuumlr Rechtsanwaumllte und Steuerberater
Mandanten gewinnen Mandanten binden Ausgabe 32017
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Christian Rekop
Die Wahl der passenden juristischen Datenbank
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Diese eBroschuumlre wird unterstuumltzt von
05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen 13
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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DeutscherAnwaltVerlagRochusstraszlige 2-453123 Bonn Ansprechpartnerin fuumlr inhaltliche Fragen im Verlag Bettina Taylor (FFI-Verlag)Tel 0221-888930-02
Impressum
Erscheinungsweise 6 Ausgaben pro Jahr nur als PDF nicht im Print Fuumlr Bezieher kostenlos
Bestellungen Uumlber jede Buchhandlung und beim Verlag Abbestellungen jederzeit gegenuumlber dem Verlag moumlglich Bestellnr 23809600
Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
Sonderausgabe fuumlr Deutscher Anwaltver-lag und Institut der Anwaltschaft GmbH Bonn 2017 mit freundlicher Genehmi-gung Copyright 2017 by Freie Fachinfor-mationen GmbH Koumlln Satz Stoffers Grafik-Design
Alle Rechte vorbehalten Abdruck Nach-druck datentechnische Ver vielfaumlltigung und Wiedergabe (auch auszugsweise) oder Veraumlnderung uumlber den vertragsge-maumlszligen Gebrauch hinaus beduumlrfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
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Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
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Rechtsanwalt Norbert SchneiderGebuumlhrenrechtsexperte Mitentwickler von AnwaltsGebuumlhrenOnline
bdquoMein Exper tenwissen is t sofor t zur Stellewo Sie es auch brauchen Und zwar mit
einem Klick in Anwalt sGebuumlhrenOnlineldquo
Was Sie von AnwaltsGebuumlhrenOnline erwarten koumlnnen Zeitersparnis Arbeitsentlastung Honorarvorteile Denn Gebuumlhrenexperten wie ich servieren Ihnen unser Wissen quasi auf dem Silbertablett genau dahin wo Sie es bei der Abrechnung gerade brauchen Keine langwierige Recherche in dicken Waumllzern mehr Ab sofort erhalten Sie Expertentipps Sonderfaumllle und Grenzwerte bequem mit einem Klick maszliggeschneidert fuumlr Ihre Abrechnung
Fuumlr Sie bedeutet das Lehnen Sie sich entspannt zuruumlck AnwaltsGebuumlhrenOnline weiszlig automatisch welches Expertenwissen Ihnen gerade helfen koumlnnte Auszligerdem fuumlhrt Sie die Software Schritt fuumlr Schritt durch alle Positionen die bei Ihrem abzurechnenden Sachverhalt relevant sind Insgesamt ein einzigartiger Service mit dem Sie endlich das Maximum aus Ihrer Abrechnung herausholen
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spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
Ihr
Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
Adressen MkG-Verlagspartner 20
Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen GruumlszligenVon erfahrenen Praktikern fuumlr junge Juristen
Editorial Inhalt
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
Ich wuumlnsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektuumlre
Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
1
Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
Infobrief Spezial Hohe SchmerzensgeldbetraumlgeFaumllle und rechtliche Beurteilungen
Editorial Inhalt
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1
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Was ist Ihnen Ihr Kanzleimarketing wertDr Geertje Tutschka
Facebook fuumlr die KanzleiVon Christian Solmecke
Animierte Videos fuumlr das KanzleimarketingInterview mit Michael Herrmann
Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
Kostenlose Website von Google My Business fuumlr wen sie sich lohnt
Die Mandatsvergabe aus Sicht des Mandanten ndash Vertrauen als Erfolgsfaktor im Dienstleistungsmarketing
Von Jens Schleifenbaum
Von Tobias Reinhardt
Partner fuumlr professionelles Kanzleimarketing
Fuumlr Rechtsanwaumllte und Steuerberater
Mandanten gewinnen Mandanten binden Ausgabe 32017
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05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen 13
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
14 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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DeutscherAnwaltVerlagRochusstraszlige 2-453123 Bonn Ansprechpartnerin fuumlr inhaltliche Fragen im Verlag Bettina Taylor (FFI-Verlag)Tel 0221-888930-02
Impressum
Erscheinungsweise 6 Ausgaben pro Jahr nur als PDF nicht im Print Fuumlr Bezieher kostenlos
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Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
Sonderausgabe fuumlr Deutscher Anwaltver-lag und Institut der Anwaltschaft GmbH Bonn 2017 mit freundlicher Genehmi-gung Copyright 2017 by Freie Fachinfor-mationen GmbH Koumlln Satz Stoffers Grafik-Design
Alle Rechte vorbehalten Abdruck Nach-druck datentechnische Ver vielfaumlltigung und Wiedergabe (auch auszugsweise) oder Veraumlnderung uumlber den vertragsge-maumlszligen Gebrauch hinaus beduumlrfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
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1105 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen
MkG-Leser kennen Dr Dominik Herzog als gewitzten Kolumnisten Doch der Volljurist beweist als Kabarettist auch Buumlhnentalent Vielleicht braumluchte man fuumlr ihn eine neue Be-rufsbezeichnung - so etwas wie Volljurakolumbarettist (Achtung Wortneuschoumlpfung) In diesem Video erklaumlrt er wie das typische Verkehrsdelikt Trunkenheit am Steuer juris-tisch korrekt aufgearbeitet wird und verraumlt woran man zukuumlnftige Staatsanwaumllte schon in der Schule erkennt Schauen Sie rein
Mehr Informationen zum Programm von Dr Dominik Herzog gibt es auf wwwdominik-herzogcom
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Dr Dominik Herzog ist Rechtsanwalt und Kabarettist Mit seinem Buumlhnenpro-gramm bdquoWer hat Rechtldquo tritt er auf Ka-barettbuumlhnen in Deutschland Oumlsterreich und der Schweiz auf Er ist regelmaumlszligig als Rechtsexperte im TV zu sehen und betreibt einen der erfolgreichsten YouTube-Blogs fuumlr Jurastudenten wwwdominik-herzogcom
12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Liebe Leserinnen liebe Leser
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Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
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Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
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Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
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Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
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1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
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3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
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bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
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Infoline 0800 7264 276infora-microdewwwra-microde12 Monate kostenlos
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DeutscherAnwaltVerlagRochusstraszlige 2-453123 Bonn Ansprechpartnerin fuumlr inhaltliche Fragen im Verlag Bettina Taylor (FFI-Verlag)Tel 0221-888930-02
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Haftungsausschluss Die im Infobrief enthaltenen Informationen wurden sorgfaumlltig recherchiert und gepruumlft Fuumlr die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von Ratschlaumlgen und Emp-fehlungen koumlnnen HerausgeberAutoren und der Verlag trotz der gewissenhaf-ten Zusammenstellung keine Haftung uumlbernehmen Die Autoren geben in den Artikeln ihre eigene Meinung wieder
Sonderausgabe fuumlr Deutscher Anwaltver-lag und Institut der Anwaltschaft GmbH Bonn 2017 mit freundlicher Genehmi-gung Copyright 2017 by Freie Fachinfor-mationen GmbH Koumlln Satz Stoffers Grafik-Design
Alle Rechte vorbehalten Abdruck Nach-druck datentechnische Ver vielfaumlltigung und Wiedergabe (auch auszugsweise) oder Veraumlnderung uumlber den vertragsge-maumlszligen Gebrauch hinaus beduumlrfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages
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Liebe Leserinnen liebe Leser
mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 13
Gratis Musterformular 14
Adressen MkG-Verlagspartner 15
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12 05 | OKT 2017Infobrief Spezial MkG bull Mit kollegialen Gruumlszligen
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Liebe Leserinnen liebe Leser
spaumltestens seit dem letzten Deutschen Anwaltstag steht fest Der Trend Legal Tech ist in aller Munde Laumlngst ist er jedoch noch nicht Arbeitsalltag einer jeden Anwaltskanzlei Noch immer gilt es konkret zu zeigen welche Geschaumlftsmodelle durch die Digitalisierung und Technisierung der deutschen Rechtsbranche entstehen Daher haben wir auf dem Anwaltstag den Unternehmer Andreas Duckstein vom Startup LAW APOYNT interviewt um zu erfahren wie er sich Legal Tech zu Nutze macht und was er vom Innovationsschub generell haumllt
Und wenn wir schon beim Thema Technik sind klaumlrt Prof Dr Dieter Muumlller uumlber eine verkehrs-rechtliche Frage auf Was schreibt das Strafrecht fuumlr die Ermittlung und Ahndung beim Smartphone am Steuer vor Doch mit der Technik veraumlndern sich auch die Gesetze wie unser Autor Fabian Nowak am neuen Gesetz zur Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber anschaulich beschreibt
Wer seinen Erfolg durch moderne Technologien sichern will sollte auch die Weiterentwicklung des Menschen nicht auszliger Acht lassen Unser Autorinnen-Duo Ronja Tietje und Viviane Schrader erklaumlrt wie eine solide Ausbildung fuumlr die Rechtsanwaltsfachangestellten einer Kanzlei maszliggeblich zum Erfolg beitraumlgt Jungjuristen sind ebenso angehalten flexibel zu denken Mit welchen Nischen kann man heutzutage im Anwaltsberuf erfolgreich durchstarten fragt Dr Petra Arends-Paltzer in ihrem Text
Auch wenn die Technik die Rechtsbranche zurzeit deutlich umkrempelt nehmen wir uns die Zeit fuumlr klassische juristische Fragen von heute Familienrechtlerin Lotte Thiel widmet sich den rechtlichen Problemen die sich aus dem neuen Gesetz zur bdquoEhe fuumlr alleldquo ergeben Weiterhin schreibt Petra Geiszliginger uumlber das betriebliche Eingliederungsmanagement im arbeitsrechtli-chen Mandat Unser neuer MkG-Autor Benjamin Schauszlig blickt auf die Feinheiten des Mahnverfahrens das eine kostenguumlnstige Alternative zum Klageverfahren sein kann
Sie sehen also Ihre MkG-Redaktion behaumllt nach wie vor sowohl Zukunft als auch Gegenwart fuumlr Sie fest im Blick
Eine zukunftstraumlchtige Lektuumlre wuumlnscht
Ihr
Uwe Hagemann
5 JahrgangAugust 2017
Legal Tech Pizza und eine Portion Rechts- beratung bitte Interview mit Andreas Duckstein 2
Junge Anwaumllte das sind Ihre Nischen Von Dr Petra Arends-Palzer 4
Aktuelle Rechtsprechung Ehe fuumlr alle ndash Scheidung fuumlr alle Von Lotte Thiel 5
Serie bdquoMenschen mit Behinderung im Arbeitslebenldquo Teil 2 Laumlnger krank im Job Basics zum BEM (nach SGV IX) Von Petra Geiszliginger 7
Das Ende der Stoumlrerhaftung fuumlr oumlffentliche WLAN-Betreiber ndash freies WLAN fuumlr alle Von Fabian Nowak 9
Kanzleipraxis Verjaumlhrungshemmung durch das Mahnverfahren ndash was ist zu beachten Von Benjamin Schauszlig 11
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ndash Ermittlung Ahndung Rechtsvertretung Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 13
Video Haben gedruckte Buumlcher fuumlr Juristen noch eine Zukunft 15
Ausbildung Kanzleiausbildung in der Praxis ndash wirksames Mittel gegen den Fachkraumlftemangel Von Ronja Tietje und Viviane Schrader 16
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 18
Gratis Musterformular Beschuldigten- vernehmung 19
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102 | JUN 2017Infobrief Spezial Hohe Schmerzensgeldbetraumlge
Herausgeber RiBGH Wolfgang Wellner Karlsruhe
Liebe Leserinnen liebe Leser
die zweite Ausgabe 2017 des fuumlr Sie kostenlosen InfoBriefs bdquoHohe Schmerzensgeldbetraumlgeldquo als Ergaumlnzung zu den bdquoHacksWellnerHaumlcker-Schmerzensgeldbetraumlgenldquo bringt diesmal zunaumlchst wichtige Neuigkeiten zum Schmerzensgeld und daruumlber hinaus wieder spektakulaumlre Faumllle Die bisherigen Ausgaben des Infobriefs finden Sie uumlbrigens auch auf der Website wwwhohe-schmerzensgeldbetraumlgede
Zunaumlchst berichten wir in der aktuellen Ausgabe uumlber den Referentenentwurf eines bevorstehenden Gesetzes fuumlr bdquoHinterbliebenengeldldquo Daruumlber hinaus geht es um eine Vorlage des 2 Strafsenats an die Vereinigten Groszligen Senate des BGH zu der Frage ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaumlltnisse des Schaumldigers und des Geschaumldigten beruumlcksichtigt werden koumlnnen Ein Fall in dem ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen wurde betrifft die Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol Ein weiterer Fall beschaumlftigt sich mit einer kompletten Querschnittslaumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms Der letzte Fall befasst sich ndash jahreszeitbezogen ndash mit dem tragischen Ende eines Mai-feuers bei dem der 15-jaumlhrige Klaumlger durch einen umstuumlrzenden Mittelstamm eine Querschnittslaumlhmung erlitt
Viele weitere aktuelle Faumllle finden Sie natuumlrlich in der 35 Auflage der Hacks-Tabelle
Ich wuumlnsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektuumlre
Wolfgang Wellner
3 JahrgangJUN 2017
1
Editorial
Faumllle
Neues Gesetz zum bdquoAngehoumlrigenschmerzens-geldldquo 2
Beruumlcksichtigung der wirt-schaftlichen Verhaumlltnisse der Parteien beim Schmerzensgeld3
Punktion einer superinfizierten Fluumlssigkeitshoumlhle im Becken-bereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol 7
Komplette Querschnitts- laumlhmung huumlftabwaumlrts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms8
Tragisches Ende eines Maifeuers 9
Infobrief Spezial Hohe SchmerzensgeldbetraumlgeFaumllle und rechtliche Beurteilungen
Editorial Inhalt
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Herausgeberin RAin Pia Loumlffler
Was ist Ihnen Ihr Kanzleimarketing wertDr Geertje Tutschka
Facebook fuumlr die KanzleiVon Christian Solmecke
Animierte Videos fuumlr das KanzleimarketingInterview mit Michael Herrmann
Pressearbeit fuumlr Wirtschaftskanzleien Rechtskompetenz sichtbar machenVon Liane Allmann
Kostenlose Website von Google My Business fuumlr wen sie sich lohnt
Die Mandatsvergabe aus Sicht des Mandanten ndash Vertrauen als Erfolgsfaktor im Dienstleistungsmarketing
Von Jens Schleifenbaum
Von Tobias Reinhardt
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Fuumlr Rechtsanwaumllte und Steuerberater
Mandanten gewinnen Mandanten binden Ausgabe 32017
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Muster Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
____________ (Adresse)
Sehr geehrter HerrFrau ____________
1 Aktuelle Situation
Ihr Arbeitsverhaumlltnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekuumlndigt Fristwahrend haben Sie selbst oder durch mich Kuumlndigungsschutzklage erhoben Nun uumlberlegen Sie ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen koumlnnen dh einen Vergleich schlieszligen
2 Form des Vergleichs
Der Vergleich muss schriftlich gefasst werden oder im Protokoll des Gerichts enthalten sein weil er unter anderem eine Regelung zur Beendigung des Arbeitsvertrages umfasst Eine muumlndliche Beendigung des Arbeitsverhaumlltnisses ist unwirksam
3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
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bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
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bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
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Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
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Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
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3 Inhalt des Vergleichs
Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar die folgenden Punkte koumlnnen Ihnen Anregungen geben
bull Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhaumlltnisses sollte nicht vor der fristgemaumlszligen Beendigung liegen da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (dh der Vertrag ist bereits unterzeichnet) brauchen Sie auf diesen Punkt keine Ruumlcksicht zu nehmen 182 KronshageMeinke
H Vergleich im Kuumlndigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)
bull Fuumlr die Houmlhe einer Abfindung gilt die Faustregel dass pro Beschaumlftigungsjahr 05 Bruttomonatsgehaumllter als Ab-findung gezahlt werden Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung houmlher oder niedriger ausfallen was letztlich Verhandlungssache ist
bull Gegebenenfalls moumlchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden Der Arbeitge-ber wird regelmaumlszligig darauf bestehen dass waumlhrend dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsanspruumlche und Uumlberstundenausgleich gewaumlhrt werden
bull Es kann auch geregelt werden dass waumlhrend der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt ange-rechnet wird Erfolgt eine solche Regelung nicht koumlnnen Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle moumlglicherweise behalten
bull Dauert es noch mehrere Monate bis das Arbeitsverhaumlltnis aufgrund des Vergleichs endet kann auch eine sogenannte bdquoTurboklauselldquo vereinbart werden Das bedeutet dass Sie unter einer kurzen Ankuumlndigungsfrist das Arbeitsverhaumlltnis bereits vorzeitig beenden koumlnnen und fuumlr die verkuumlrzten Monate eine zusaumltzliche Abfindung erhalten
bull Es ist auch zu pruumlfen ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind
bull Uumlblicherweise wird noch eine Regelung getroffen nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstaumlnde des Betriebs zuruumlckzugeben sind Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen
bull Der Vergleich endet mit der Feststellung dass damit der Rechtsstreit oder aber alle wechselseitigen Anspruumlche aus dem Arbeitsverhaumlltnis erledigt sind
4 Folge des Vergleichsschlusses
Der Vergleich ist vollstreckbar sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen ist die Zwangsvollstreckung moumlglich Deshalb ist es wichtig dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfuumlllen Der Vergleich beendet den Rechtsstreit endguumlltig ein Rechtsmittel (BerufungRevision) ist gegen einen Vergleich nicht moumlglich Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abaumlnderbar Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfaumlltig uumlberlegt werden
5 Kosten
Durch den Vergleich entstehen zusaumltzliche Rechtsanwaltskosten die Sie selber tragen muumlssen sofern hierfuumlr keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde Eine Kostenerstattung durch den Arbeit-geber findet nicht statt da im Arbeitsrecht auszligergerichtlich sowie in der I Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst traumlgt Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet entfallen die Gerichtskos-ten dh das Gericht berechnet keine Gerichtskosten sondern allenfalls geringe Kosten fuumlr die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstuumlcke
Mit freundlichen Gruumlszligen
(Rechtsanwalt)
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mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endguumlltig hinter uns gelassen sondern auch die Bundestagswahl 2017 ndash und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken Fuumlr Jungjuristen gilt es somit Augen und Ohren stets offenzuhalten Darum beschaumlftigen wir uns in der fuumlnften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen
Zunaumlchst klaumlrt Verkehrsrechtler Prof Dr Dieter Muumlller uumlber die juristischen Fragen auf die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken Wie kann die Haftungsfrage geklaumlrt werden wenn eine Maschine bdquoam Steuer sitztldquo
Dr Christoph Kurzboumlck Fachanwalt fuumlr Arbeitsrecht stellt das Entgeldtransparenzgesetz das fuumlr mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll auf den Pruumlfstand Wird dieses Ziel damit durchgesetzt Welche Auswirkungen koumlnnte es noch haben wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat wie viel seine Kollegen etwa verdienen
Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr Die nuumltzliche Checkliste im Artikel hilft bei diesem Thema Uumlberblick zu bewahren
Auch auf die Gefahr hin dass der eine oder andere Leser es nicht mehr houmlren kann beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel wie man mit dem Konzept bdquoDesign Thinkingldquo strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann
Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen Rechtsanwalt und Kabarettist Dr Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen Doch auch auf der Buumlhne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise
Viel Spaszlig beim Lesen wuumlnscht
Uwe Hagemann
4 JahrgangOktober 2017
Aktuelle Rechtsprechungen Das autonome Fahren ndash der Schluumlssel fuumlr alle Probleme des Verkehrsrechts Von Prof Dr jur Dieter Muumlller 2
Entgelttransparenzgesetz Harte Konsequenz oder zahnloser Tiger Von Dr Christoph Kurzboumlck LLM 4
Abrechnung Der Vorschuss auf eine Pauschgebuumlhr ndash Voraussetzungen und Verfahren Von Detlef Burhoff 6
Zukunft der Rechtsberatung Legal Tech starten mit Design Thinking Von Karla Schlaepfer 10
Video Uumlber Volljuristen Gott und Staatsanwaumlltinnen Von Dr Dominik Herzog 12
Literaturtipps zum Download Kurz gut gratis 13
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