Info-Abend der UTA Comunova AGDonnerstag, 5. März 2009
Referat vonMarkus Urech, Chef GemeindeinspektoratDVI Gemeindeabteilung
1. Unterschiede
2. Verantwortlichkeiten
3. Finanzkommission
4. Treuhandunternehmen
5. Ziele der Rechnungs-Revision
6. Massnahmen GeRAG II
1. Unterschiede
Kaufmännische Buchführung(Obligationenrecht)
Oeffentliche Buchführung(Verfassung und Gesetze)
Privates Unternehmen Gemeinde
Abschreibungenbetriebswirtsch. Grundsätze
lineare Abschreibungbezogen auf Nutzungsdauer
Abschreibungenfinanzpolitische Grundsätze
Abschreibung auf demRestbuchwert (10%)
Unternehmensführung Politische Führung
Privates Unternehmen Gemeinde
Gesetzliche Pflicht zur Ein-führung eines IKS
Finanzdekret:„Der Gemeinderat regelt
die interne Kontrolle“
Unternehmensziele:wirtschaftlich
gewinnorientiert
Staatliche Ziele:wirtschaftl. Aufgabenerfüllung
kostendeckend
RevisionspflichtInhalt gemäss
Treuhandkammer
Gesetzliche Einsetzungeines Kontrollorgans
Inhaltliche Weisungendurch Kanton
Privates Unternehmen Gemeinde
2. Verantwortlichkeiten
FINANZVERWALTUNG
GEMEINDERAT
FINANZKOMMISSION
GV / ER
KANTON
• Vollzug auf Verwaltungsebene
• Richtigkeit, Rechtzeitigkeit des Vollzugs
• Vorschriftsgemässe Führung des Finanzhaushaltes
• Sichere Verwahrung der Gelder
• Rechtzeitige Ablage der Rechnung
• Unterzeichnung der Vollständigkeitserklärung
§ 28 FiD und § 26 Abs. 3 FiD
• Führungsorgan der Gemeinde
• Unmittelbare Aufsicht über Verwaltung und Finanz-haushalt (Controlling, Risikobeurteilung)
• Unterzeichnung der Vollständigkeitserklärung
• Aufnahme von Darlehen, Anlage von Geldern, Vermietung von Eigentum
• Organisation der (Finanz-)Verwaltung
• Aufbewahrung und Archivierung
§ 37 Abs. 2 lit. b GG / § 26 FiD
• alle buchungspflichtigen Geschäftsfälle erfasst sind,
• sämtliche Vermögenswerte, Verpflichtungen, Guthabenund Schulden in der Bilanz enthalten sind,
• alle Eventualverpflichtungen, Bürgschaften und Be-teiligungsverhältnisse im Anhang zur Bilanz enthaltensind,
• alle nötigen Informationen und Erläuterungen zurRechnung gegeben sind.
§ 26 Abs. 3 FiD
VollständigkeitserklärungGemeinderat und Finanzverwaltung bescheinigen,
dass
• Kontrollstelle / Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde
• Rechnungsprüfung
• Stellungnahme zum Voranschlag
• evtl. weitere Geschäfte gemäss Gemeindeordnung
§ 47 und § 96 Abs. 1 GG / § 27 FiD
• Genehmigung Rechnung und Rechenschaftsbericht
• Beschlussfassung über Verpflichtungskredite
• Festlegung Voranschlag und Steuerfuss
§ 20 Abs. 2 lit. a – c GG
• Prüfung der Rechtmässigkeit
• Formelle Richtigkeit der Rechnungsablage
• Materielle Prüfung in Teilbereichen (v.a. FLA)
§ 99 Abs. 2+3 und 100 ff. GG / §§ 25 + 33 FiD
Gemeindeinspektorat
jährlicher detaillierter Passationsbericht
3. Finanzkommission
Wahl, Befähigung
• keine speziellen Wahlvoraussetzungen
• keine Anforderung an Befähigung
aber: Für die Erfüllung der Aufgabe sind grundlegende oder spezielle Kenntnisse des Rechnungswesens notwendig.
deshalb: • Aneignung Fachkenntnisse, und/oder
• Externe Unterstützung
Stellung
• vom Volk gewähltes Rechnungsprüfungsorgan
• dem Gemeinderat nebengeordnet (nicht unterstellt)
• keine „Instruktion“ von anderem Gemeindeorgan
• Unabhängigkeit
• politisches Gewicht
Gesetzliche Aufgaben
a) Rechnungsprüfung
Zielsetzung der Prüfung:
• Ordnungsgemässe Buchführung
• Formell richtige Rechnungsablage
• Rechnerisch und inhaltlich richtige Ergebnisse
Schadensentdeckung
Schadensprävention
Vertrauensbildung
b) Stellungnahme zum Voranschlag
Zielsetzung der Prüfung:
• Korrekte formelle Darstellung
• Rechtmässigkeit und „politische Prüfung“
• Ausgabendeckung (Steuern, Kausalabgaben)
Haushaltgleichgewicht
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
Plausibilität der Erläuterungen
Weitere Aufgaben
Bestimmung in Gemeindeordnung (§ 18 Abs. 1 lit. f GG)
• Protokollprüfung
• Stellungnahme Finanzplan, Rechenschaftsbericht
• Stellungnahme zu Reglementen
• Stellungnahme zu Verpflichtungskrediten und weiterenSachgeschäften
Im Auftrag des Gemeinderates (§ 27 FiD):
• Geldverkehrsrevision
Rechte und Pflichten
• Konstituierung und Organisation
• Einsicht in nicht vertrauliche Akten (Gemeinderat)
• Recht auf Auskunftserteilung
• keine materiellen Entscheidungsbefugnisse
• Amtsgeheimnis
• Gewissenhaftigkeit und Sorgfältigkeit
Beurteilung der Prüfberichte der Finanzkommissionen
In 130 Gemeinden haben die FiKo einen separatenPrüfungsbericht erstellt.
Davon sind 123 Berichte in guter bis sehr guterQualität (Richtige Prüfpunkte, korrekte Feststel-lungen, formell richtiges Vorgehen).
In 99 Gemeinden haben sich die Fiko auf denStandardbericht beschränkt (Geprüft und als inOrdnung befunden) ??
4. Externe Treuhandunternehmen
Einsetzung durch Gemeinderat für spezielle oder fürlaufende Prüfungs- oder Kontrollaufgaben.
Beispiele:
Geldverkehrsprüfung
Eigenwirtschaftsbetriebe
Prozessprüfungen
IKS-Erarbeitung und –Prüfung
.....
Finanzkommission kann für die Erfüllung ihrer Aufga-ben die externe Unterstützung beim Gemeinderatbeantragen.
Beispiele:
generell als fachliche Unterstützung / Coaching
bei Unabhängigkeitsproblemen
Prüfung von Teilbereichen
z.B. Prüfung Werthaltigkeit der Bilanzpositionen
.....
Sofern externe Unternehmen bei der jährlichenRechnungsprüfung mitwirken, bleibt die Finanz-kommission für die Erfüllung der Aufgabe zuständig.
In jedem Fall gelten die kantonalen Rechnungs-legungsvorschriften.
Grundsätzlich gilt:
Bei Einsatz von externen Unternehmen sind dieAufgaben und Zuständigkeiten detailliert abzu-sprechen.
In 46 Gemeinden sind Treuhandunternehmen imEinsatz für- Mitwirkung im operativen Bereich, oder- Revisionsarbeiten (Teil- / Bereichsrevisionen)
Die Qualität der Treuhandleistungen sind in denmeisten Fällen gut bis sehr gut.
Beurteilung der Tätigkeit der TH-Unternehmen
Ordnungsgemässe Buchführung
Formell richtige Rechnungsablage
Rechnerisch und inhaltlich richtige Ergebnisse
Vollständige und richtig bewertete Bilanz
5. Ziele der Rechnungs-Revision
Frustrationen
Intransparenz
Doppel-spurigkeiten
FehlinformationFehler/Versehen
Pendenzen-Berge
Unklarheiten
Macht-Spiele
Versäumnisse
Zeitknappheit
Fristen-Probleme
Ungenügende Info
Schwachstellen
Risiken
Fehler
Schaden-fälle
Ris
iko
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KOSTEN
Viele Risiken und Gefahren können
durch konsequente Führung und
durch die Installation eines IKS
(Internes Kontrollsystem) vermieden
oder vermindert werden.
Kontrollaktivitäten und Massnahmen zur Verhin-derung von Fehlern:
A = vernachlässigen
B = empfohlen 2. Priorität
C = empfohlen 1. Priorität
D = zwingend nötigA
B D
C
- +
+
-Folgen/
Schaden
Wah
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IKS = Risikoanalyse
Interne Kontrolle
Die verbleibenden Schwachstellen
müssen Gegenstand der Revision
sein.
In die Revision ist die Prüfung, ob
ein IKS vorhanden ist, einzubeziehen.
Absicht und Ziele der Aufsichtsbehörde
Wir wollen, dass die Gemeinden rechtmässig und gutgeführt sind.
Wir wollen, dass die Gemeinden einen gesundenFinanzhaushalt haben und dass sie wenn nötigrechtzeitig entsprechende Massnahmen treffen.
Wir wollen eine korrekte möglichst umfassende Prüfung/Revision der Gemeinderechnungen.
Wir wollen ein qualitativ gutes, modernes und transparentes Rechnungswesen der Gemeinden.
6. Massnahmen von GeRAG II
Ausgangslage
• Für Körperschaften des Privatrechts gelten ab 2008verschärfte Revisionspflichten.
• Der Umsatz auch von kleineren Gemeinden ist ofterheblich grösser als derjenige von privaten Unter-nehmungen.
• Auch von Gemeindeseite wurde in der Projektor-ganisation vorgebracht, dass eine Angleichung derRevisionsregeln an diejenigen des Privatrechtsanzustreben sei.
• Die heutige gesetzliche Regelung mit der Ein-setzung einer Finanzkommission hat einenpolitischen Hintergrund.
• Geprüft wurde die Einführung einer Befähigungs-klausel und damit die Schaffung einer Wahl-voraussetzung. Der Verzicht darauf erfolgte u.a.auch deshalb, weil damit nicht zwingend eineVerbesserung erzielt werden könnte.
• In allen Gemeinden ist jährlich eine Bilanzprüfungdurch eine externe Revisionsstelle durchzuführen.
• Die externe Überprüfung ist unabhängig von einerpolitischen Wertung.
• Der Regierungsrat legt in der Finanzverordnungfest, wie die Rapportierung der externen Kontroll-stellen zu erfolgen hat (standardisierter Bericht, derals Beilage zur Rechnungsablage gehört).
Lösungsansatz 1
• Die Mindestanforderungen werden sich in etwanach den im Handbuch Rechnungsprüfung fest-gelegten Grundsätzen richten.
• Vollständige Rechnungsrevision durch einexternes Treuhandunternehmen
• Abschaffung der Finanz- und der Geschäfts-prüfungskommission
• Verzicht auf eine politische Prüfung desRechnungswesens
• Möglichkeit des Gemeinderates, gemeinderätlicheKommissionen z.B. für Strategiefragen einzusetzen.
Lösungsansatz 2
• Frist für Vernehmlassung ist per 24.2.09 abge-laufen
• Zurzeit werden Vernehmlassungen ausgewertet.
• Die Vorlage mit der dannzumal durch Regierungsratund Grosser Rat festgelegten Lösung soll auf den1. Januar 2011 Kraft treten kann.
Stand des Projektes GeRAG II