Ihr Reiseverlauf:
08.02. Freitag / Anreise
Flug ab Frankfurt nach Rio de Janeiro
09.02. Samstag / Rio de Janeiro:
Morgens Ankunft in Rio und Transfer vom Flug-
hafen zu Ihrem Hotel. Mittagessen ist in eigener
Regie im Hotel möglich. Am Nachmittag fahren
Sie im klimatisierten Reisebus zum Zuckerhut.
Dort fahren Sie mit der Seilbahn auf Rio‘s be-
rühmtesten Berg: den Zuckerhut am Eingang der
Guanabara-Bucht. Der Blick von seiner Spitze
zeigt ein Panorama mit Wolkenkratzern, weitläu-
figen Stränden und dem glitzerndem Wasser des
Atlantischen Ozeans. Nach der anschließenden
Fahrt entlang der Strände und Stadtteile Urca,
Botafogo und Flamengo bekommen Sie einen
kurzen Einblick in die historischen & modernen
Teile des Zentrums.
Hotel Merlin Copacabana Ü / F
10.02. Sonntag / Rio de Janeiro
Genießen Sie das Frühstücksbuffet, bevor Sie
zu einem Halbtagesausflug zum Corcovado auf-
brechen. Entlang der wunderschönen Strände
der Südzone und der Lagune Rodrigo de Freitas
mit ihren luxuriösen Wohnvierteln geht es zum
idyllisch gelegenen Stadtteil Cosme Velho mit
seinen historischen Villen aus der Jahrhundert-
wende. Von hier fahren wir mit der Zahnradbahn
hinauf zur Christusstatue - eine 20-minütige
Auffahrt durch den Tijuca-Wald mit seiner im-
mergrünen tropischen Vegetation und frischen
Bergluft. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien
Verfügung.
Hotel Merlin Copacabana Ü / F
11.02. Montag / Rio de Janeiro
Heute unternehmen Sie einen Halbtagesausflug
„Koloniales Rio“ mit der Metro. Lernen Sie einige
von Rio`s historischen Sehenswürdigkeiten
kennen. Bei diesem Ausflug besuchen Sie den
„Praça XV de Novembro“ (benannt nach der
Proklamation der Republik), das historische
Stadtzentrum mit seiner kolonialen und barocken
Architektur, vielen Museen, und der Candelária-
Kathedrale. Außerdem besichtigen Sie die Präsi-
dent-Vargas-Allee, die Rio-Branco-Allee und die
kath. Hauptkathedrale. Der Nachmittag steht
Ihnen wieder zur freien Verfügung.
Hotel Merlin Copacabana Ü / F
12.02. Dienstag / Manaus
Transfer vom Hotel zum Flughafen und Flug
nach Manaus. Nach der Ankunft in Manaus
nehmen Sie direkt vom Flughafen aus an einer
Stadtrundfahrt teil. Diese Tour zeigt das alte
Manaus, welches immer noch vom Kautschuk-
boom der Jahrhundertwende geprägt ist. Einer
der Höhepunkte ist der Besuch des berühmten
Opernhauses, welches fast gänzlich mit aus
Europa importierten Materialien gebaut wurde.
Die Gruppe hält auch am Indianermuseum, wo
man eine der wichtigsten brasilianischen Samm-
lungen indianischer Handarbeit, Keramik und
Kleidung sowie Modellbauten, Utensilien und
Ritualobjekte verschiedener Stämme des oberen
“Rio Negro” besichtigen kann.
Hotel Tropical Manaus Ü / F
13.02. Mittwoch / Amazonas Clipper
Check in Premium Amazonas Clipper
Nach dem Frühstück haben Sie den Vormittag
zur freien Verfügung. Am zeitigen Nachmittag
fahren Sie vom Hotel zum Hafen. Dort besteigen
Sie den Amazonas Clipper für Ihre Weiterfahrt
auf dem Rio Negro. An Bord werden Ihnen
zunächst die Besatzung, die Einrichtungen & die
Reiseroute vorgestellt. Im Anschluss fahren Sie
zum “Pagodão” - Fluß (Seitenarm des Rio
Negro). Hier erleben Sie eine Kanufahrt kurz vor
Sonnenuntergang. Rückkehr ist nach Einbruch
der Dunkelheit. Sie haben die Möglichkeit, Tiere
zu beobachten und die Veränderungen des Ur-
waldes in der Nacht zu erleben. Das Abend-
essen nehmen Sie an Bord ein. In der Nacht
fährt das Schiff weiter nach Assu.
Amazon Premium Clipper Ü / A
14.02. Donnerstag/ Amazonas Clipper
Nach dem Bordfrühstück unternehmen Sie am
Vormittag einen ökologischen Ausflug. Eine
Wanderung im Urwald unter Begleitung eines
Spezialisten, welcher Ihnen ausführliche Erklä-
rungen über Pflanzen- und Tierarten gibt.
Besuchen Sie eine “Caboclo”-Familie, eine gute
Chance, die Lebensweise der lokalen Be-
völkerung, wie zum Beispiel die Zubereitung des
Mehls aus der Manioc Wurzel, die Erziehung
ihrer Kinder, das Gesundheitswesen und andere
Dinge kennenzulernen. Nach dem Mittagessen
an Bord erfolgt die Weiterfahrt mit dem Schiff
durch das Anavilhanas Archipel, das größte
Süßwasser Archipel der Welt, mehr als 1600 km
vom Ozean entfernt. Sie besuchen die von der
Außenwelt isolierte Kleinstadt “Novo Airao”. Hier
haben Sie Gelegenheit, lokale Bootsbauer, Sä-
gemühlen, den Gemüsemarkt, den Handel mit
Palmenfasern und Zierfischen sowie andere
Aktivitäten der hiesigen Bevölkerung kennenzu-
lernen. Nach dem Abendessen an Bord folgt
eine nächtliche Expedition zur Krokodil-
beobachtung mit Taschenlampen. Möglicher-
weise sehen Sie auch Frösche, Schlangen und
andere Arten (abhängig von der Jahreszeit).
Premium Amazonas Clipper Ü / F, M, A
15.02. Freitag / Amazonas Clipper
Fahrt nach “Praia Grande” oder zu anderen
Stränden mit weißem Sand. Sofern es die Be-
dingungen erlauben, besteht die Möglichkeit
zum Baden. Beobachtung der Vegetation auf
den Sandbänken. Kanufahrt zum “Ajacatuba” -
See oder zu anliegenden Seen, um die dort
typische Flora zu sehen (Gummi-Bäume, Brasil-
nuss, Nutzpalmen versch. Arten), Piranhafisch-
en. Das Schiff stoppt bei der Paricatuba-
Gemeinschaft, wo Sie alte verlassene Gebäude
des Kautschukbooms sehen, welche heute von
Schlingpflanzenbäumen umschlungen sind. Das
Abendessen erfolgt auf dem Schiff.
Amazonas Premium Clipper Ü / F, M, A
16.02.. Samstag / San Salvador de Bahia
Checkout Amazonas Premium Clipper. Noch vor
Sonnenaufgang nehmen Sie auf dem Schiff
einen Imbiss zu sich, bevor sie bei Sonnenauf-
gang mit dem Kanu zu einer Vogelbeobachtung
auf dem Janauary-See starten. Mit dem zweiten
Frühstück nimmt unser Schiff Kurs auf Manaus.
Den Vormittag verbringen Sie an Bord. Sie ge-
nießen eine Flussfahrt zu der “Begegnung der
Gewässer”, danach kehren zum Pier des Tropi-
cal Experience Hotel zurück, wobei Sie eine sehr
schöne Aussicht auf die Wasserfront von Ma-
naus haben. Anschließend Transfer zum Flug-
hafen und Flug nach San Salvador.
Hotel Catussaba San Salvador Ü / F
17.02. Sonntag / San Salvador de Bahia
Tag zur freien Verfügung.
Hotel Catussaba San Salvador Ü / F
18.02.. Montag / San Salvador de Bahia
Nach unserem Frühstück unternehmen wir eine
halbtägige historische Stadtrundfahrt. Dieser
Ausflug gibt Ihnen Gelegenheit, die Stadt Salva-
dor mit all ihren unterschiedlichen Aspekten
kennenzulernen. Es bleibt Zeit für die natürliche
Schönheit und reichhaltige Geschichte des
“Landes der Glücksseligkeit”, mit seiner ge-
heimnisvollen Magie und vieler Kontraste,
welche die Anziehungskraft Bahias ausmachen.
Besucht werden u.a. die Festung, der
Leuchtturm des “Monte Serrat”, der “Mercado -
Modelo” (Markt für Afro-Brasilianisches
Kunsthandwerk), die Kirche des Bonfim (Gutes
Ende - die populärste Kirche von Bahia), sowie
die wunderschönen Strände. Ein unver-
geßliches Erlebnis ist die Reise in die
Ver-gangenheit Bahias, mit ihren Reliquien aus
ver-gangenen Jahrhunderten. Die sakrale Kunst
des “Pelourinho” ist der bedeutendste Komplex
kolonialer Architektur in Lateinamerika. Den
Nachmittag haben Sie zur freien Verfügung
Hotel Catussaba Ü / F
19.02. Dienstag / San Salvador de Bahia Tag
zu Ihrer freien Verfügung.
Hotel Catussaba Ü / FR
20.02. Mittwoch / San Salvador de Bahia
Tag zu Ihrer freien Verfügung
Hotel Catussaba Ü / FR
Hotelstrand vom Hotel Catussaba
Fakultativ: Tagesausflug nach Cachoeira (M).
Mit dem Landausflug wird die Stadt Chachoeira
im Reconcave Baiano besucht. Cachoeira liegt
109 km von Salvador entfernt. Aufgrund ihrer
Architektur aus dem 16. und 17. Jahrhundert
wurde diese Stadt zum Nationaldenkmal erklärt.
Den Weg säumen Zuckerrohr, Kakao, Papaya, Maniok und Orangenbäume. Das Mittagessen
findet auf einer privaten Farm statt. Es werden
Kirchen, Kolonialhäuser und ein Museum
besucht.
21.02. Donnerstag / Iguassu
Flug von San Salvador nach Iguassu
In Iguassu angekommen, unternehmen Sie
einen Ausflug auf der brasilianischen Seite der
Wasserfälle. Die Eintrittsgelder zum National-
park sind inklusive. Hotel San Martin Ü / F
22.02. Freitag / Iguassu
Nach dem Frühstück brechen Sie zu den Was-
serfällen auf. Dieser Halbtagesausflug bringt Sie
in den Argentinischen Nationalpark, der
Eintrittspreis ist inbegriffen. Nach kurzen Zollfor-
malitäten geht die Fahrt weiter über die Tancre-
do Neves- Brücke über den Iguassu-Fluss,
welcher hier die Grenze zwischen Brasilien und
Argentinien bildet. In Argentinien angekommen,
nimmt der Bus die landschaftlich sehr schöne
Schnellstraße zum Iguassu-
Park. Der Besuch der argen-
tinischen Wasserfälle beginnt
an der Bahnstation einer
touristisch-ökologischen
Schienenbahn. Von hier aus
bringt der kleine Zug die
Besucher sehr nahe an die
berühmte Schlucht des
Teufelsrachen, von wo aus
die letzten 1200 Meter auf
einem Brückengang zurück-
gelegt werden, um in die
Tiefe der Schlucht zu schau-
en. Danach kehrt der Zug zur
Hauptstation zurück, von wo
aus die Besucher die oberen
Abschnitte der Fälle zu Fuß erkunden (ca. 45
Min.). Auf dem Rückweg zum Hotel geht es an
der Markierung des Dreiländerecks vorbei, wo
die Grenzen von Brasilien, Argentinien und
Paraguay zusammentreffen. Den Nachmittag
haben Sie zur freien Verfügung.
Hotel San Martin Ü / F
23.02. Samstag / Abreise
Nach dem Frühstück erfolgt der Transfer vom
Hotel zum Flughafen Iguassu und Rückflug nach
Frankfurt/M.
24.02. Sonntag / Ankunft in Frankfurt/M.
Veranstalter: Reisebüro ReiseFreiheit GmbH * W.-Sagorksi-Str. 22 * 09122 Chemnitz Fotos: privat
Leistungen:
Linienflüge ab/an Frankfurt/Main nach Brasilien
Bus ab/an Chemnitz
Inlandsflüge lt. Reiseverlauf
Rundreise lt. Reiseverlauf in klimatisierten Bussen
Besichtigungen, Bootsausflüge und Eintritte wie beschrieben
3 Ü/F in Rio de Janeiro
1 Ü/F in Manaus
3 Ü/VP während der Rio Negro Kreuzfahrt mit Premium-Clipper
5 Ü/F Badehotel Salvador de Bahia
2 Ü/F in Iguassu
(wetterbedingte Programmänderungen möglich)
Nicht eingeschlossene Leistungen:
fak. Abendessen exkl. Getränke im Steak-haus „Porc͂ao Rio`s“ in Rio (127,- USD p. P. vor Ort zahlbar)
fak. Tagesausflug Chachoeira in San Salvador de Bahia
· (135,- USD p. P. vor Ort zahlbar)
fak. Dinner mit Folklore Show exkl. Getränke in Iguassu
· (96,- USD p. P. vor Ort zahlbar)
Versicherungen/Visa /Impfungen:
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen noch 6 Monate gültigen Reisepass für die Einreise nach Brasilien und Argentinien. Bitte beachten Sie, dass die Reise durch tropisches Gebiet führt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arzt über empfohlene Impfungen.
Reisepreis pro Person
im Doppelzimmer 5143 €
Einzelzimmer
Bus ab/an Chemnitz 119 €(mind. 8 Personen)
Reisepreis pro Person im Doppelzimmer 4980 €
Einzelzimmer-Zuschlag 1280 € Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
- Buchbar bis 08.08.2018 -
Geschäftsbedingungen des Reisebüro ReiseFreiheit GmbH Sämtliche Buchungen werden auf der Grundlage der nachstehenden Teilnah-me- und Leistungsbedingungen vorgenommen. Mit Ihrer Unterschrift erken-nen Sie diese an.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die in voller Höhe auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Zahlungen, die 20% überstei-gen (z.B. für Flugtickets, die innerhalb von 24 Stunden auszustellen sind), sind direkt an den Veranstalter zu leisten und nur zulässig, wenn in überschaubarer Frist (max. 1Woche) gültige Reisedokumente (z.B. Linienflugtickets) ausgehändigt wer-den. Alle Zahlungen für Pauschalreisen im Sinne des Gesetzes dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651 k Abs. 3 BGB entgegen-genommen werden. Wünscht der Kunde die Übersendung der Reiseunterlagen, so hat er sicherzustellen, daß eine Übersendung der Unterlagen mit normaler Post noch möglich ist (i.d.R. 14 Tage). Bei späterem Zahlungseingang trägt der Kunde das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Reiseunterlagen. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Antritt einer Reise verpflichten zu einer sofortigen Überweisung des Gesamtbetrages direkt an den Veranstalter. Bei der Buchung von Einzelleistun-gen, deren Gesamtwert 150 EUR nicht erreicht, muß zur Deckung der allgemeinen Kosten pro Buchung eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR erhoben werden. Alle Zahlungen erfolgen in EUR.
3. Leistungen Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrückli-chen schriftlichen Bestätigung. Für Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr, auf die der Reiseveranstalter keinerlei Einfluß hat, und möglicherweise daraus resultierender Nichtinanspruchnahme anderer Leistungen ist der Reiseveranstalter nicht haftbar. Alle Preise im Katalog sind in EUR angegeben, es sei denn, es handelt sich um vor Ort zu zahlende Zusatzleistungen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist der Reise-veranstalter bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei einer Änderung der für die betreffende Reise gelten-den Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluß des Reise-vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Ist die Erhöhung auf den Sitzplatz bezogen, kann der Reise-veranstalter vom Reisenden diesen Erhöhungsbetrag verlangen. Ändert sich nach Abschluß des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, kann der Reiseveranstalter die sich daraus ergebende Erhöhung auf den Reisepreis verlan-gen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveran-stalter den Reisenden unverzüglich zu informieren und den Grund für die Preiserhö-hung darzulegen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berech-tigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung zu erklären, welche der Rechte er geltend macht.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Insoweit bei den einzelnen Leis-tungsbeschreibungen keine gesonderten Rücktrittsbedingungen/ Stornokosten (z.B. Wohnmobile, Mietwagen etc.) formuliert sind, gelten die nachfolgenden Stornokos-ten für das Landarrangement: Bei Rücktritt vor Reisebeginn bis 121 Tage 20%, 120.-91. Tag 25%, 90.-61.Tag 40%, 60.-41.Tag 50%, 40.-31. Tag 60%, 30.-11.Tag 75%, 10.-0. Tag 95% des Reisepreises. Betrifft der Rücktritt einen Platz in einer Doppelkabine- oder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte Schadensanspruch in der Regel 100% des Reisepreises des zurücktretenden Kunden! Bei Stornierung beträgt der pauschalierte Schadenanspruch für den Buszubringer generell 100% des Reisepreises. Wir empfehlen Ihnen in jedem Falle den Abschluss einer Reise-rücktrittskostenversicherung. Bei Sonderflugtarifen, die ständigen Veränderungen unterliegen, werden die von den Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskosten erhoben. Über die Höhe der Rücktrittskosten werden Sie auf der Bestätigung/Rechnung in Kenntnis gesetzt. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Dem Reisenden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveran-stalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemü-hen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisever- trag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie dieje-nigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindest-teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reise-veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Durchführung der Reise, bedeuten würde.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserzeuger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Besonderheiten in der Haftung bei Wohnmobilen und Mietwagen regeln sich nach den Bestimmungen der Verleihunternehmen, für die der Kunde bei der Anmietung vor Ort gesondert unterschreibt. Auf Wunsch werden die Mietbedingungen dem Kunden zugänglich gemacht.
9. Gewährleistungen/Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlan-gen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhält-nismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Kündigung des Vertrages: Wird infolge eines Mangels eine Reise erheblich beeinträchtigt und leistet der Reisever-anstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag, in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklä-rung, kündigen. Schadenersatz: Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadener-satz verlangen.
10. Beschränkungen der Haftung
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und in der Reisebe-schreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden (z.B. Wohnmo-bile, Mietwagen, Hotels, Linien- und Rundflüge).
11. Mitwirkungsrecht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandun-gen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauf-tragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise ge-genüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder des-sen Haftpflichtversicherung die Ansprüche in Textform zurückweist.
13. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsan-gehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reise-antritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsu-lat Auskunft.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Un-wirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Über den Kataloginhalt hin-ausgehende Zusagen der Buchungsstelle/des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
16. Insolvenzversicherung
Alle Reisen im Sinne der Pauschalreiserichtlinie sind gegen den Fall der Insolvenz bei der R+V-Versicherung abgesichert. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung der entsprechenden Versicherungspolice erfolgen. Überdies sind alle Änderungen im Sinne des EG-Rechts auf die Reisen in Anwendung zu bringen.
17. Veranstalter i.S.d.G.
Reisebüro ReiseFreiheit GmbH • W.-Sagorski-Str.22 • 09122 Chemnitz Telefon: 0371 - 28 200 18 • [email protected] Geschäftsführer Kai Rosenberger • Chemnitz HRB 24743