Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
IFRS Forum 22.11.2013
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Warum werden die Regelungen zur Umsatzrealisierung überarbeitet?
Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
Folie 2
November 2013
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Agenda
1. Zeitplan zum Projekt „Revenue Recognition“ des IASB
2. Die Systematik der Neuregelung zur Umsatzerfassung
3. Anwendungsbeispiele
4. Auswirkungen auf Systeme und Prozesse
5. Fazit
Ansprechpartner
Folie 3
Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB November 2013
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1. Zeitplan zum Projekt „Revenue Recognition“ des IASB
Folie 4
DP ED 2010
EP
IFRS
2009 20112010 20132012
Erstan-wendung
24.06.2010 Veröffentlichung des Exposure Draft ED/2010/6
14.11.2011 Veröffentlichung des Exposure Draft ED/2011/6
13.03.2012 Ende der Kommentierungsphase (EP)
Q1 2014 Erwartete Veröffentlichung finaler IFRS
2017 Erstmalige AnwendbarkeitGeplant ist retrospektive Anwendung, allerdings mit einigen
Übergangs-Erleichterungen
2014 2017
ED 2011
Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB November 2013
1.
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2. Die Systematik der Neuregelung zur Umsatzerfassung
Vertragsbasierte Ertragsrealisierung: asset and liability model
Unternehmen KundeAustausch
Vereinbarung
(verbleibende) Rechte & Pflichten
(net) contract assetwenn:
Rechte > Pflichten
(net) contract liability wenn:
Rechte < Pflichtenoder
Ertragsrealisierung bei Zunahme eines contract assets bzw.Abnahme einer contract liability
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Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB November 2013
2.
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2. Die Systematik der Neuregelung zur UmsatzerfassungGrundsätzliche Vorgehensweise
C. Bestimmung des Transaktionspreises
D. Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
E. Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
B. Identifikation einzelner Leistungsverpflichtungen
A. Identifikation des Vertrags mit dem Kunden
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2.
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3. Anwendungsbeispiele(1) Mehrkomponentenvertrag in der Automobilindustrie
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Sachverhalt:
Ein Kunde erwirbt einen Neuwagen bei einem Automobilhersteller für 40.000 €. DasFahrzeug verfügt über verschiedene Extras wie Echtzeitinformationen über dieVerkehrslage, Fernsteuerung über Smartphone sowie Internetzugang, die im Kaufpreisenthalten sind und dem Kunden über einen Zeitraum von 5 Jahren ab Kaufdatum zurVerfügung stehen. Zusätzlich dazu sind im Preis Wartungsleistungen für 3 Jahre oder bis30.000 km enthalten.
Die Extras können auch bei älteren Fahrzeugen jederzeit hinzugebucht werden. Indiesem Fall berechnet der Automobilhersteller für diesen Service 350 € p.a. DieWartungsleistung kann hingegen nicht bei älteren Fahrzeugen hinzugebucht werden.Allerdings werden ähnliche Leistungen von Wettbewerbern separat für 2.000 €angeboten.
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3. Anwendungsbeispiele(1) Mehrkomponentenvertrag in der Automobilindustrie
November 2013Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
3.
Folie 8
Komponente oder eigenständige Bilanzierungs-einheit
(1) Transaktions-
preis [€]
(2) Einzelveräu-
ßerungspreise(EVP) der eigen-
ständigen Bilanzierungs-
einheiten[€]
(3) EVP in
%
(4) Relative
EVP[€]
Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
Fahrzeug 40.000 40.000 91.4 % 36.571 zu Vertragsbeginn
Service 0 1.750 4 % 1.600Während der
Leistungserbringung über 5 Jahre (linear)
Wartung 0 2.000 4.6 % 1.829
Während der Leistungserbringung
(linear) oder nach Ablauf von 3 Jahren
Total 40.000 43.750 100 % 40.000
Schätzung, da kein EVP existiert
• Bisher teilweise unklare Kriterien zu Mehrkomponentenverträgen;
• In der Praxis keine „saubere“ Identifikation der Komponenten
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3. Anwendungsbeispiele(1) Mehrkomponentenvertrag in der Automobilindustrie
Q: Welche fachlichen Auswirkungen haben die neuen Regelungen?
Q: Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis für Systeme und
Prozesse von Automobilunternehmen?
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A: einzelne Leistungsverpflichtungen sind zu identifizieren;
Abkoppelung von Rechnungstellung und Umsatzrealisierung
A: hier häufig Rechnungsstellung vor Umsatzrealisierng
da Rechnung ≠ Umsatz Prozess- und Systemanpassungen nötig
3.
Folie 9
November 2013
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3. Anwendungsbeispiele(2) Vertragsmodifikationen in der Telekommunikation
November 2013Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
Folie 10
Sachverhalt:
Ein Kunde schließt mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über 24 Monate ab. Die vereinbarte monatliche Zahlung für den Service beträgt 30 €. Der Kunde bucht zum 7. Monat der Vertragslaufzeit eine nicht unterscheidbare Tarifoption für 10 €monatlich hinzu, welche er in Verbindung mit dem bestehenden Servicetarif vergünstigt erhält.
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Komponente oder eigenständige Bilanzierungseinheit
Summe der vereinbarten
Beträge(€)
Einzelveräußerungs-preise (EVP) der
eigenständigen Bilanzierungsein-
heiten(€)
EVP
(%)
relative EVP-Zuordnung
(€)
Servicetarif 720 720 73 657
Option 180 270 27 243
modifizierter Vertrag gesamt
900 990 100 900
zum Zeitpunkt der Modifikation bereits realisierte Umsätze der ersten 6 Monate
180
gemäß Modifikation zu realisierende Umsätze der ersten 6 Monate
162
3. Anwendungsbeispiele(2) Vertragsmodifikationen in der Telekommunikation
Folie 11
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3.
Auf Grund der Modifikation des ursprünglichen Vertrags ist in den ersten 6 Monaten ein zu hoher Umsatz realisiert worden. Dieser wird in Monat 7 über eine kumulative Catch-up-Buchung in Höhe von 18 € korrigiert.
• Bisher keine expliziten Regelungen zu Vertragsmodifikationen
• Keine Catch-up-Buchung• Zusätzlich: Rückgriff auf US GAAP mit
sog. „Cash Restriction“
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3. Anwendungsbeispiele(2) Vertragsmodifikationen in der Telekommunikation
Q: Welche fachlichen Auswirkungen haben die neuen Regelungen?
Q: Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis für Systeme und
Prozesse von Telekommunikationsunternehmen?
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A: Wegfall der sog. „cash restriction;
Identifikation von Catch-Up Buchungen
A: hier häufig Umsatz vor Rechnungsstellung (1 € Handy)
da Rechnung ≠ Umsatz Prozess- und Systemanpassungen nötig
3.
Folie 12
November 2013
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3. Anwendungsbeispiele(3) Umsatzrealisierung in der Druckindustrie
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Sachverhalt:
Ein Kunde kauft bei einem Druckerhersteller einen Drucker zum Preis von 250 €. Der Druckerhersteller geht davon aus, dass der Kunde die dazugehörigen Druckerpatronen für einen Preis von 30 € pro Stück dauerhaft bei ihm erwerben wird. Aus diesem Grund liegt der Verkaufspreis des Druckers unter dessen Kosten.
Folie 13
November 2013
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3. Anwendungsbeispiele(3) Umsatzrealisierung in der Druckindustrie
• In diesem Fall liegt kein Mehrkomponentenvertrag vor, da Drucker und Druckerpatronen preislich voneinander unabhängig sind
• Die Patronen können unabhängig vom Drucker für den gleichen Preis (30 €) erworben werden
• Der Kunde ist bei Kauf des Druckers nicht verpflichtet die Patronen zu kaufen
• Der Kauf des Druckers und der Patronen stellen unterschiedliche Verträge dar
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3.
In diesem Fall besteht für den Druckerhersteller keine Betroffenheit im Bereich der neuen Regelungen zur Umsatzrealisierung
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November 2013
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3. Anwendungsbeispiele(4) Umsatzrealisierung bei Outsourcing
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Sachverhalt:
Ein Unternehmen vermietet eine IT-Anlage an einen Kunden über eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren für insgesamt 12 Mio. € (0,8 Mio. € p. a.). Im Zuge der Vermietung der Anlage wird das Unternehmen zusätzlich den Anlagenbetrieb zu einem Preis von 3 Mio. € (0,2 Mio. €p. a.) übernehmen.
Wenn der Kunde nur die Anlage ohne den externen Anlagebetrieb mieten würde, müsste er insgesamt 13 Mio. €zahlen.
Folie 15
November 2013
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3. Anwendungsbeispiele(4) Umsatzrealisierung bei Outsourcing
Schnittstelle zwischen der Umsatz- und Leasingbilanzierung
Nicht-Leasingkomponente (z. B. Servicevertrag)
Leasingkomponente (subventioniertes Leasingobjekt)
Leasingkomponente „stand-alone“ (nicht subventioniert)
Allokation auf Basis des Revenue-Standards
rel. EVP rel. EVP
Revenue Recognition Lease-Accounting
Leasingvertrag mit mehreren Leistungskomponenten
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3.
Folie 16
November 2013
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3. Anwendungsbeispiele(4) Umsatzrealisierung bei Outsourcing
Lösung
Komponenten(Beträge in T€)
(1) Summe der
Gegen-leistungen
(2) Einzel-
veräußerungs-preise (EVP)
(3) relative
EVP
(4) Allokation der Gegen-
leistung
Vermietung der IT-Anlage
12.000 13.000 81,25 % 12.187,50
Dienstleistungen 3.000 3.000 18,75 % 2.812,50
Summe 15.000 16.000 100,0 % 15.000
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Die Aufteilung ist anhand der Regelungen des Revenue-Standards vorzunehmen
3.
Folie 17
November 2013
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3. Anwendungsbeispiele(4) Umsatzrealisierung bei Outsourcing
Q: Welche fachlichen Auswirkungen haben die neuen Regelungen?
Q: Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis für
Outsourcing Branche?
Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
A: Folgen aus Umsatzrealisierung einzelner Komponenten
(Leasing/Service) ermitteln; Preismodell überprüfen
3.
A: Ermittlung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell; Schulung
der Vertriebsmitarbeiter; Anpassung der IT Systeme und Prozesse zur Abbildung der geforderten Regelungen
Folie 18
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4. Auswirkungen auf Systeme und Prozesse
November 2013Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
4.
Wesentliche Herausforderung der vorgeschlagenen Regelungen:
Billing ≠ Revenue
• Verträge• Vertragslaufzeit• Tarife• Hardware• Einzelveräußerungspreise(soweit vorhanden)
Transaktions-preis
•Korrekturbuchungen•Validierungen•KPIs
Folie 19
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5. Fazit: Neuer Wein in alten Schläuchen?
1. Änderung der Umsatzrealisierung kommt
2. Standard entschärft, aber noch einige signifikante Neuerungen
3. Theoretisch sauberes Konzept, schwierig in der Umsetzung
4. Geschäftsmodelle der Unternehmen zu analysieren
5. je komplexer Geschäftsmodell, desto höher Betroffenheit
6. Umstellung kann erhebliche Auswirkungen auf
Systeme und Prozesse haben
Folie 20
Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB November 2013
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Ansprechpartner
November 2013Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
Folie 21
5.
WP StB Dr. Sebastian HeintgesPartnerPwC
Tel.: +4969/95853220Mobil: +49170/[email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
© 2013 PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte
vorbehalten. In diesem Dokument bezieht sich „PwC“ auf die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, die eine
Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der
Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige
Gesellschaft.
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Back-up
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Folie 23
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Anwendungsbeispiel:Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche
Ein Logistikunternehmen schließt zwei Verträge (z.B. den Transport von Ware von London nach Sydney) im Geschäftsjahr 2013 ab:
Annahmen:
Identische Leistungsverpflichtungen für beide Verträge
Vertragsabschluss beider Verträge am 01.11.2013
Voraussichtliche Erbringung sämtlicher Leistungsverpflichtungen am 31.01.2014
Bilanzstichtag: 31.12.2013
November 2013
......………........
......………........
Absender beauftragt ein Logistikunternehmen für den Transport der Ware
Zahlungsmodalitäten: Prepaid 01.11.2013
Empfänger beauftragt ein Logistikunternehmen für den Transport der Ware
Zahlungsmodalitäten: Collect 31.01.2014
Folie 24
* Logistikunternehmen könnte ebenfalls vom Empfänger beauftragt sein.** Die weiteren Ausführungen stellen auf einen möglichen Transport mit einem Schiff ab, da indiesem Fall die Dienstleistung über einen längeren Zeitraum erbracht wird. Die Ergebnisse können analog auf den Transport per Flugzeug angewendet werden.
Empfänger, z.B. Sydney
Absender,z.B. London
Dienstleistungen können auch von Dritten
erbracht werden
Land -transport
Transport per Schiff/Flugzeug
Land -transport
1-5 Tage 1-5 TageBis zu zwei Monate
**
Logistik-unternehmen
* 1 21
2
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November 2013Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
Leistungsverpflichtungen Entgelt Meilensteine
Transport vom Absender zum Hafen (beinhaltet z.B. Abholservice, Verpackung,
Versicherung, Lagerung, Zollanmeldung….)
270€ Zuordnung zu Meilenstein I
Meilenstein I 270 € Leistung erbracht im Jahr 2013
Seefracht 300 € Zuordnung zu Meilenstein II
Meilenstein II 300 € Zum Bilanzstichtag (31.12.2013) wurde der Meilenstein II noch nicht erreicht
Transport vom Hafen zum Empfänger 150 € Zuordnung zu Meilenstein III
Meilenstein III 150 € Zum Bilanzstichtag (31.12.2013) wurde der Meilenstein III noch nicht erreicht
Summe 720 €
Unterschiedliche Zahlungsmodalitäten bei beiden Verträgen
Folie 25
Anwendungsbeispiel:Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche
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Anwendungsbeispiel:Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche
November 2013Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
1
2
3
Vertrag Leistungsverpflichtungen zu Vertragsbeginn
Erbrachte Leistungsverpflichtungen
zum 31.12.2013
Ausstehende Leistungsverpflichtungen
zum 31.12.2013
Vertrag 1: 720 € 270 € 450 €
Vertrag 2: 720 € 270 € 450 €
Summe 1.440 € 540 € 900 €
Vertrag Vertragliche Ansprüchezu Vertragsbeginn
Erhaltene Zahlungen Vertragliche Ansprüche zum 31.12.2013
Vertrag 1: 720 € 720 € 0 €
Vertrag 2: 720 € 0 € 720 €
Summe 1.440 € 720 € 720 €
Leistungsverpflichtungen
Vertragliche Ansprüche
Nettovertragsposition der einzelnen Verträge
Vertrag Vertragliche Ansprüche zum 31.12.2013
Ausstehende Leistungsverpflichtun
gen zum 31.12.2013
Nettovertragsposition zum 31.12. 2013
Vertrag 1: 0 € 450 € (450) €
Vertrag 2: 720 € 450 € 270 €
Summe 720 € 900 € (180) €
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Anwendungsbeispiel:Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche
Aufriss der Leistungsverpflichtungen:
Bezogen auf vorgestelltes Beispiel könnten weitere Anhangangaben wie folgt aussehen:
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Leistungsverpflichtungen zum 31.12.2013 900,00 €
davon aus Transport und Logistik 900,00 €
davon aus Meilenstein II 600,00 €
davon aus Meilenstein III 300,00 €
davon aus anderen Geschäftstätigkeiten 0
Desweiteren sind Angaben zu wesentlichen Beurteilungen (Anwendung eines„Meilenstein Ansatzes“) und deren Änderung, die sich auf die Höhe und zeitliche
Erfassung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden auswirken, darzustellen.
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• Bisher werden keine so umfangreichen Anhangangaben gefordert
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Anwendungsbeispiel:Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche
Q: Welche fachlichen Auswirkungen haben die neuen Regelungen?
Q: Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis für Systeme und
Prozesse der Transportation & Logistics Branche?
Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB
A: Es müssen mehr Informationen zu Umsatzerlösen im
Abschluss offengelegt werden
A: Prozess- und Systemanpassungen müssen vorgenommen
werden, um die geforderten Anhangangaben generieren zu können
Folie 28
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