Einladung
zur 107. ordEntlichEn hauptvErsammlung
dEr ElringKlingEr ag, dEttingEn / Erms
– ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 –
ElringKlinger agMax-Eyth-Straße 272581 Dettingen / Erms
90 mm 103 mm 105 mm
Stuttgart Hbf
Kultur- und Kongress-zentrum Liederhalle
Fritz-Elsas-Straße
Hauptst
ätter
Str.
Paulinenstraße
Rotebühlstraße
Hohen
heim
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Charlottenstraße
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Schloßstraße
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Schillerstr.
Kriegsbergstr.
Schloßstraße
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für Besucher der haupt-
versammlung besteht
die Möglichkeit, in folgen-
den Parkhäusern unent-
geltlich zu parken:
1 Parkhaus tivoli,
Seidenstraße
2 tiefgarage Liederhalle,
Breitscheidstraße
3 tiefgarage Kultur-
und Kongresszentrum
Liederhalle,
holzgartenstraße
S-zuffenhausen A81
S-Vaihingen A8
S-Bad Cannstatt
S-Degerloch A8
90 mm105 mm 103 mm
zu unserer 107. ordentlichen Hauptversammlung am
Mittwoch, den 16. Mai 2012, 10:00 Uhr, im Hegelsaal
des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle, Stutt-
gart, Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart, laden wir Sie
hiermit herzlich ein.
Die Einberufung zur Hauptversammlung sowie die
Tagesordnung wurden am 2. April 2012 im elektro-
nischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebillig-
ten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts für die
ElringKlinger AG und des Konzernlageberichts für das Ge-
schäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats und der
erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch.
Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des Vor
stands für die Gewinnverwendung sind im Internet unter
www.elringklinger.de / hv2012 abrufbar.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresab
schluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
37.145.787,18 Euro wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,40 Euro zu
züglich eines außerordentlichen Zuschlags in Höhe von
0,18 Euro als angemessene Beteiligung der Aktionäre am
Sonderertrag aus der Veräußerung des Gewerbeparks
Ludwigsburg in 2011 je dividendenberechtigter Stückaktie
63.359.990 Stück x 0,58 Euro / Aktie = 36.748.794,20 Euro
Die Dividende wird am 17. Mai 2012 ausbezahlt.
b) Einstellung von 396.992,98 Euro in andere Gewinnrück
lagen.
3
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschafts
prüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
4
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Abs. 1
AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitglie
dern. Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von
den Aktionären und von den Arbeitnehmern der inländi
schen Betriebsstätten der Gesellschaft und ihrer Tochterge
sellschaften gewählt. Herr Dr. Lerchner hat sein Aufsichts
ratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung
am 16. Mai 2012 niedergelegt. An seiner Stelle muss ein
neues Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseig
ner von den Aktionären gewählt werden. Die Hauptversamm
lung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den Auf
sichtsrat zu wählen:
Prof. Hans-Ulrich Sachs, 59 Jahre, Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter der BeTec GmbH
Herr Prof. Sachs ist zum 2. April 2012 kein Mitglied in ande
ren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und / oder in ver
gleichbaren in und ausländischen Kontrollgremien von Wirt
schaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptver
sammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014 beschließt.
5
Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und
die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der
Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die ent-
sprechende Satzungsänderung.
Die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 zu Punkt 10
der damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung,
das Grundkapital um bis zu insgesamt 28.800.000,00 Euro
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010), läuft am 25. Mai
2015 aus und wurde in Höhe von 5.759.990 Euro ausgenutzt.
Die Ermächtigung soll, soweit sie noch nicht ausgenutzt
worden ist, aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes
Kapital (2012) ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu be
schließen:
a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die Ermächtigung der Hauptversammlung der ElringKlinger
AG vom 21. Mai 2010 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft wird mit Wirksamwerden des neuen genehmig
ten Kapitals gemäß nachfolgendem lit.b) aufgehoben.
b) Neue Ermächtigung und Neufassung des § 4 Abs. 3 der
Satzung der Gesellschaft
„3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Auf
sichtsrats das Grundkapital bis zum 17. Mai 2017 durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Bar und / oder Sach
einlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um
höchstens 31.679.995 Euro zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2012). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Be
zugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei
auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der
6
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionä
ren zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
• um Spitzenbeträge auszugleichen;
• wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, insbe
sondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen
oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben
im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstän
den oder im Rahmen von Unternehmenszusammen
schlüssen erfolgt;
• wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgege
ben werden und der Ausgabebetrag je neue Aktie
den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien
nicht wesentlich unterschreitet und die unter Aus
schluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des
Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder
im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch der Aus
übung dieser Ermächtigung. Auf die Obergrenze von
10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen,
die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder ent
sprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben oder veräußert werden.
Die Bedingungen und Einzelheiten der Durchführung
von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital
2012 legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichts
rats fest.“
7
Bericht an die Hauptversammlung
Zu Tagesordnungspunkt 7 erstattet der Vorstand den folgen-
den Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der
Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals ge-
mäß § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4
Satz 2 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung
vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Auf
sichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder
mehrmals durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar und / oder
Sacheinlagen, insgesamt jedoch um höchstens 31.679.995
Euro zu erhöhen. Die Ermächtigung ist bis zum 17. Mai 2017
befristet. Die Bestimmung der weiteren Einzelheiten obliegt
dem Vorstand. Das genehmigte Kapital soll es der Gesellschaft
ermöglichen, sich im Bedarfsfall schnell und flexibel Eigen
kapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen.
Grundsätzlich ist den Aktionären bei Ausnutzung des geneh
migten Kapitals ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand
ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des
Aufsichtsrats in bestimmten, nachfolgend beschriebenen Fäl
len, auszuschließen:
• Ausgleich von Spitzenbeträgen
Der Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgleich von Spit
zenbeträgen kann erforderlich sein, um praktikable Be
zugsverhältnisse zu schaffen. Die Abwicklung der Zuteilung
von Bezugsrechten und deren Ausübung wird so erleich
tert. Die so entstehenden, vom Bezugsrecht ausgeschlosse
nen, neuen Aktien werden von der Gesellschaft bestmög
lich verwertet.
8
• Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht ausschließen, wenn die Kapitalerhöhung ge
gen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere zum Zweck des Er
werbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligun
gen an Unternehmen oder im Zusammenhang mit sonstigen
Unternehmensakquisitionen stehenden Vermögensge
genständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammen
schlüssen. Die Gesellschaft wird mit diesem Instrument
in die Lage versetzt, sich bietende Erwerbschancen zügig,
flexibel und ohne Einsatz von Fremdkapital bzw. Barmit
teln im Interesse der weiteren Entwicklung der Gesellschaft
zu nutzen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Verkäu
fer Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung erwartet.
Aufgrund der Ermächtigung kann der Vorstand schnell auf
Angebote reagieren, ohne in zeitlicher Hinsicht die Be
schlussfassung der Hauptversammlung abwarten zu müs
sen, weil ein solches Zuwarten die sich bietende Chance
zunichtemachen würde. In jedem Fall wird der Vorstand
sorgfältig prüfen, ob er von der Möglichkeit des Bezugs
rechtsausschlusses Gebrauch machen soll. Voraussetzung
ist, dass der Bezugsrechtsausschluss im Interesse der
Gesellschaft und der Aktionäre liegt. Der Ausgabebetrag
für die neuen Aktien würde vom Vorstand mit Zustim
mung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Gesell
schaftsinteressen festgelegt werden.
9
• Kapitalerhöhung in Höhe von maximal 10 % des Grundka
pitals gegen Bareinlage
Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG neue Aktien
gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts auszu
geben. Der Erhöhungsbetrag darf dabei weder im Zeitpunkt
des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der
Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals über
steigen. Auf diese Begrenzung sind sämtliche Aktien anzu
rechnen, die – in direkter oder entsprechender Anwen
dung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG – aufgrund von anderen
Ermächtigungen, insbesondere zur Verwendung eigener
Aktien, während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum
Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert
werden. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nach der ge
setzlichen Regelung nur zulässig, wenn der Ausgabepreis
der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotier
ten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Mit den vor
genannten Bedingungen für einen Bezugsrechtsausschluss
wird ein angemessener Ausgleich zwischen den Interes
sen der Aktionäre am Schutz vor einer Verwässerung ihrer
Beteiligung und dem Interesse der Gesellschaft, schnell
und ohne großen Aufwand an Eigenkapital zu gelangen,
gewährleistet. Die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen
Aktionäre haben die Möglichkeit, zu nahezu gleichen Be
dingungen über die Börse Aktien zu erwerben, um ihre
Beteiligungsquote zu erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat
halten die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss
für notwendig, damit die Gesellschaft sich bietende Mög
lichkeiten am Kapitalmarkt bzw. günstige Börsensituatio
nen schnell und flexibel ausnutzen kann, ohne die formalen
10
Schritte und aktienrechtlichen Fristen im Zusammenhang
mit einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht einhalten zu
müssen. Der Vorstand wird auch diese Ermächtigung nur
nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall und unter Berück
sichtigung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausüben.
Der Vorstand wird über eine Ausnutzung des genehmigten
Kapitals in der auf eine Kapitalerhöhung folgende Hauptver
sammlung berichten.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus
übung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der
ElringKlinger AG in der Fassung vom 6. Oktober 2010
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptver
sammlung, damit am 16. Mai 2012, im Aktienregister
eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre
Anmeldung bis zum Ablauf des 9. Mai 2012 bei
Hauptversammlung ElringKlinger AG
c / o ADEUS AktienregisterServiceGmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Fax (069 / 256 270 49)
Email ([email protected])
vorliegt. Die Anmeldung hat in Textform zu erfolgen.
Mit Ablauf des letzten Anmeldetages bis zum Ende der
Hauptversammlung werden im Aktienregister keine Um
schreibungen mehr vorgenommen.
11
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft
sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 63.359.990 Euro.
Von den insgesamt ausgegebenen 63.359.990 Stückaktien sind
im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
alle teilnahme und stimmberechtigt.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127, 131 Abs. 1 AktG
• Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Ergänzungen zur Tagesordnung können von Aktionären,
deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grund
kapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro er
reichen, verlangt werden. Die Verlangen müssen in schrift
licher Form mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also am 15. April 2012, bei der Gesellschaft eingehen. Je
dem Verlangen muss eine Begründung oder eine Beschluss
vorlage beiliegen. Die Aktionäre haben gemäß § 122 Abs.
2 Satz 1 AktG i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der
erforderlichen Zahl der Aktien sind.
• Alternative Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprü-
fers und / oder des Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß
§ 127 AktG und Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können zur Wahl des Abschluss
prüfers und / oder des Mitglieds des Aufsichtsrats alter
native Wahlvorschläge und Gegenanträge zu bestimmten
Beschlussvorschlägen der Tagesordnung übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Die Wahlvorschläge und / oder Gegenanträge müssen min
destens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also am 1. Mai
2012 bei der Gesellschaft eingehen, damit diese von der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden können.
12
Die Ergänzungsverlangen, Anträge und Wahlvorschläge kön
nen der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Anschrift
zugeleitet werden: ElringKlinger AG, Abteilung 1R, Max
EythStraße 2, 72581 Dettingen / Erms, Fax (07123 / 724459).
Solche Anträge werden bei Vorliegen der gesetzlichen Vor
aussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ver
öffentlicht und sind auf der Internetseite von ElringKlinger
unter www.elringklinger.de / hv2012 abrufbar. Eventuelle Stel
lungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
• Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktio
närsvertreter vom Vorstand gemäß § 131 Abs. 1 AktG Aus
kunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtli
chen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unterneh
men verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforder
lich ist.
13
Ausübung des Stimmrechts und Bevollmächtigung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kredit
institut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. In
diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär
oder durch die Bevollmächtigten selbst rechtzeitig innerhalb
der oben genannten Frist und unter der oben genannten
Anschrift anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in die
sem Fall, die übersandten Anmeldeformulare an einen
Bevollmächtigten ihres Vertrauens zusammen mit ihren je
weiligen Weisungen zu senden, damit sich der Bevollmäch
tigte rechtzeitig bis zum 9. Mai 2012 bei Hauptversammlung
ElringKlinger AG, c / o ADEUS AktienregisterServiceGmbH,
Postfach 57 03 64, 22772 Hamburg, Fax 069 / 256 270 49,
Email [email protected] anmelden kann.
Ist ein Kreditinstitut als Treuhänder im Aktienregister einge
tragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm
nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktio
närs ausüben.
Wir bieten unseren Aktionären auch bei der Hauptversamm
lung am 16. Mai 2012 wieder an, sich durch einen Stimm
rechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktio
när erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht und die Weisun
gen hierzu müssen in Textform an die von der Gesellschaft
angegebene Stelle rechtzeitig bis zum 9. Mai 2012 übermit
telt werden.
14
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung mit den Vor
schlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Be
schlussfassung, den Berichten des Vorstands sowie den vor
genannten Teilnahmebedingungen und einer Adresse für
Anfragen und Anträge von Aktionären ist zusätzlich unter
der Internetadresse www.elringklinger.de / hv2012 zusam
men mit weiteren Informationen zur Hauptversammlung
abrufbar. Er kann kostenfrei auch bei der Gesellschaft
(ElringKlinger AG, Abteilung 1R, MaxEythStraße 2, 72581
Dettingen / Erms) angefordert werden.
Die Einzelheiten zur Anmeldung ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Einla
dung übersandt werden.
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 16. Mai 2012
sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtser
teilung wird die Gesellschaft an die im Aktienregister einge
tragenen Aktionäre übersenden.
15
Den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können
Sie gerne bei ElringKlinger AG, Abteilung 1R, MaxEyth
Straße 2, 72581 Dettingen / Erms, per Post, per Fax
(07123 / 724459) oder per EMail (hauptversammlung@
elringklinger.com) anfordern. Bitte geben Sie Ihre voll
ständige Anschrift an.
Dettingen / Erms, im April 2012
ElringKlinger AG
Der Vorstand
Dr. Stefan Wolf Theo Becker Karl Schmauder
16
Wir wünschen eine gute Anreise zur Hauptversammlung
der ElringKlinger AG.
Vom Hauptbahnhof Stuttgart:
Ca. 10 Gehminuten zum Kultur und Kongresszentrum Lieder
halle. U9 Richtung Vogelsang und U14 Richtung Heslach.
Fahrtzeit: 3 Minuten, im 5 / 10MinutenTakt. Haltestelle:
Berliner Platz (Liederhalle).
Anfahrt vom Flughafen Stuttgart:
SBahnlinie S2 Schorndorf oder S3 Backnang in Richtung
Stuttgarter Hauptbahnhof. Fahrtzeit: 25 Minuten, im
15MinutenTakt. Haltestelle: Stadtmitte (Rotebühlplatz).
Ausgang Büchsenstraße / Haus der Wirtschaft, dann immer
geradeaus – hier sind es nur noch ca. 5 Gehminuten zum
Kultur und Kongresszentrum Liederhalle.
Anfahrt aus Richtung München / Salzburg:
A 8 – Autobahnausfahrt SDegerloch Richtung SZentrum
(B 27). Innerhalb der Straßenunterführung (Schlossplatz)
links einordnen in Richtung SWest.
Anfahrt aus Richtung Basel / Karlsruhe / Zürich / Konstanz:
A 8 – Autobahnkreuz Stuttgart Richtung SZentrum –
Anschlussstelle SVaihingen Richtung SZentrum (B 14).
Ca. 700 m nach Heslacher Tunnel rechts einordnen,
Österreichischer Platz links in die Paulinenstraße (B 27 a),
rechts in die Rotebühlstraße, Rotebühlplatz links in die
FritzElsasStraße.
Anfahrt aus Richtung Hamburg / Frankfurt / Nürnberg /
Würzburg / Heilbronn:
A 81 – Autobahnausfahrt SZuffenhausen – SZentrum
(B 10 / B 27). Hauptbahnhof rechts in die Kriegsbergstraße,
Hegelplatz links in die Holzgartenstraße.
Stuttgart Hbf
Kultur- und Kongress-zentrum Liederhalle
Fritz-Elsas-Straße
Hauptst
ätter
Str.
Paulinenstraße
Rotebühlstraße
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Charlottenstraße
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für Besucher der haupt-
versammlung besteht
die Möglichkeit, in folgen-
den Parkhäusern unent-
geltlich zu parken:
1 Parkhaus tivoli,
Seidenstraße
2 tiefgarage Liederhalle,
Breitscheidstraße
3 tiefgarage Kultur-
und Kongresszentrum
Liederhalle,
holzgartenstraße
S-zuffenhausen A81
S-Vaihingen A8
S-Bad Cannstatt
S-Degerloch A8
90 mm105 mm 103 mm
Stuttgart Hbf
Kultur- und Kongress-zentrum Liederhalle
Fritz-Elsas-Straße
Hauptst
ätter
Str.
Paulinenstraße
Rotebühlstraße
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Charlottenstraße
Planie
Schloßstraße
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Schillerstr.
Kriegsbergstr.
Schloßstraße
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für Besucher der haupt-
versammlung besteht
die Möglichkeit, in folgen-
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geltlich zu parken:
1 Parkhaus tivoli,
Seidenstraße
2 tiefgarage Liederhalle,
Breitscheidstraße
3 tiefgarage Kultur-
und Kongresszentrum
Liederhalle,
holzgartenstraße
S-zuffenhausen A81
S-Vaihingen A8
S-Bad Cannstatt
S-Degerloch A8
90 mm105 mm 103 mm
Einladung
zur 107. ordEntlichEn hauptvErsammlung
dEr ElringKlingEr ag, dEttingEn / Erms
– ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 –
ElringKlinger agMax-Eyth-Straße 272581 Dettingen / Erms
90 mm 103 mm 105 mm
Einladung
zur 107. ordEntlichEn hauptvErsammlung
dEr ElringKlingEr ag, dEttingEn / Erms
– ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 –
ElringKlinger agMax-Eyth-Straße 272581 Dettingen / Erms
90 mm 103 mm 105 mm