Band 51 – Heft 4-5/10
Die
Neu
e H
ochs
chul
eHans -Wo l fg ang Wa ldeye r Das Bundesverfassungsgericht zurWissenschaftsfreiheit der Professoren der Fachhochschulen
Vi v i ane Wo l f f Kulturgeschichte und Region – passt das zur Elektrotechnik?
Ste fan i e He iden Fachhochschulen forschen für den Mittelstand
E r i ka Regne t Bachelor ist anspruchsvoll, aber studierbar
He ike Th i e rau -B runne r, Thomas S t e l z e r -Ro the und Leo He l l emache r Relevante Fragestellungen für die Lehrevaluation anHochschulen
Re inha rd Ku l i c k M.Eng. ≠ MEng – ein deutsch-britischer Vergleich
Günte r S i ege l Hochschulverbund Virtuelle Fachhochschule (VFH)
hlbHochschullehrerbund e.V.
Z 1
29
16
FPo
stve
rtrie
bsst
ück
❙En
tgel
t be
zahl
t ❙
Wie
nand
s Pr
intM
edie
n G
mbH
❙
Linz
er S
traß
e 14
0 ❙
5360
4 Ba
d H
onne
f ❙
IS
SN 0
340-
448
x
f ü r a n w e n d u n g s b e z o g e n e W i s s e n s c h a f t u n d K u n s tDN
H�
+++
Bund
esve
rfass
ungs
geric
ht +
++
Unein
gesc
hrän
kte
Lehr
- und
Forsc
hung
sfreih
eit
an Fa
chho
chsc
hulen
+++
meh
r in
dies
em H
eft
Hochschulen richtig reformierenKolloquium des Hochschullehrerbundes hlb
Montag, 15. November 2010Forschungszentrum CAESAR Bonn
10.30 Eröffnung
■ Change Management an HochschulenN. N.
■ Reform der inneren HochschulstrukturenProf. Dr. Barbara Kehm, INCHER, Universität Kassel
■ Reform der StudiengängeIsabel Roessler, CHE
■ Reform der LehreProf. Dr. Kira Klenke, Hochschule Hannover
■ Reform der BesoldungProf. Dr. Thomas Stelzer-Rothe, Vizepräsident des hlb
12.45 Mittagspause
13.45 ArbeitsgruppenAG 1: Change Management– Was sind die wesentlichen gesellschaftlichen Ver-
änderungen für die Hochschulen der Zukunft?– Was sind die wesentlichen Ziele für Hochschul-
ausbildung und Forschung?– Wie werden Hochschulen zu lernenden Organi-
sationen?
AG 2: Interne Hochschulstrukturen– Wie viel Steuerung verträgt die Hochschule?– Wie vertragen sich Qualität und leistungsorien-
tierte Mittelverteilung?– Wie kann wissenschaftlicher Sachverstand in
Unternehmensstrukturen zur Geltung gelangen?
AG 3: Reform der Studiengänge– Wo liegen die Ursachen für hohe Abbrecher-
quoten?– Wie unterscheiden sich Bachelor- und Master-
studienprogramme inhaltlich?– Wie müssen Bachelorstudienprogramme aufge-
baut sein, um berufsqualifizierend zu sein?
AG 4: Reform der Lehre– Wo liegen die Chancen und die Grenzen des
E-Learning?– Ist die Anerkennung von außerhalb der Hoch-
schule erbrachter Leistungen eine Entlastungoder Belastung für die Hochschullehre?
– Wie können die Fachhochschulen die engeBetreuung der Studierenden auch in Zukunftsicherstellen?
AG 5: Reform der Besoldung– Wie hoch muss eine aufgabengerechte Vergütung
von Hochschullehrern sein?– Wie muss eine Besoldung strukturiert sein, um zu
motivieren?– Konkurrieren Fachhochschulen und Universitä-
ten um gleiche Bewerber?
15.00 Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen
15.30 Kaffeepause
16.00 Abschlussdiskussion: „Anforderungen an Reform-prozesse an Hochschulen“
17.00 Ende
Veranstalter:Hochschullehrerbund – Bundesvereinigung e.V.
WissenschaftszentrumPostfach 201448 · 53144 Bonn
Telefon (0228) 55 52 56-0 · Telefax (O228) 55 52 56-99Internet: www.hlb.de · eMail: [email protected]
Die Tagung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Programm
Hochschullehrerbund
hlb
gerecht“ geworden. Die eigentliche Frage,inwieweit wir uns definitiv gegen einensolchen Einsatz wehren können, ist alsonoch offen und muss im Hauptsachever-fahren von den Verwaltungsgerichtengeklärt werden.
Zweitens: Der Wissenschaftsrat – dasbedeutendste Beratungsgremium im Wis-senschaftsbereich – hat am 2. Juli neue„Empfehlungen zur Rolle der Fachhoch-schulen im Hochschulsystem“ vorgelegt.Hatte er im Januar 2006 in seinen Emp-fehlungen zur künftigen Rolle der Univer-sitäten im Wissenschaftssystem“ eineAbkehr vom Ausbau der Fachhochschulenverkündet, weil in einer diversifiziertenUniversitätslandschaft die weitere Akade-misierung der Industriegesellschaft auchvon den Universitäten geleistet werdenkönne, empfiehlt er jetzt, verstärkt auf diePotenziale der Fachhochschulen zu setzen.Insbesondere müssten die im Zuge desHochschulpakts 2020 bereitgestellten Res-sourcen auch künftig erhalten bleiben, dieinfrastrukturelle Ausstattung müsse ver-bessert, insbesondere Personal für die For-schungs-Administration bereitgestellt wer-den, das Fächerspektrum der Fachhoch-schulen sei zu erweitern, und an die Stelleder Errichtung weiterer Fachhochschulensolle die Konsolidierung der bestehendentreten. Besonders wichtig: Die Übergängezwischen den Hochschularten müsstenerleichtert werden – eine Mahnung an dieUniversitäten, nicht mehr beim Zugangvon Absolventen der Fachhochschulen zu„mauern“. Zur Promotion mahnt der Wis-senschaftsrat die Universitäten, ihremexklusiven Promotionsrecht entsprecheeine Kooperationspflicht; welche Konse-quenzen vorstellbar sind, wenn diesePflicht weiter nicht erfüllt wird, sagt ernicht – auch das ist eine Aussage. Insge-samt also ein Forderungskatalog, dernahezu den Forderungen des hlb ent-spricht.
Also entspannen wir kurz und genießeneinmal die Früchte unserer Arbeit.
Ihr Nicolai Müller-Bromley
Erstens: Das Bundesverfassungsgerichtentschied am 13. April, dass sich auchProfessorinnen und Professoren an Fach-hochschulen auf die in Artikel 5 Absatz 3des Grundgesetzes geschützte Wissen-schaftsfreiheit berufen können. Eigentlichselbstverständlich – alles andere wäre imaktuellen Wettbewerb der Hochschuleneine Katastrophe gewesen. Die 1983betonten Unterschiede zwischen den Auf-gaben von Professoren an Universitätenund an Fachhochschulen – das Gerichthatte letztere damals in die Nähe von Leh-rern an Schulen gerückt, denen die Wis-senschaftsfreiheit nicht zusteht – lassensich, wie das Gericht erfreulich klar fest-stellt, angesichts des Wandels im Hoch-schulbereich nicht aufrechterhalten.Dabei werden gerade die vom hlb vorge-tragenen Argumente aufgegriffen: Wissen-schaftlich ist sowohl die Lehre an Fach-hochschulen, weil sie zu selbstständigemund kritischem Denken befähigen soll, alsauch die für Fachhochschulen typischeanwendungsbezogene Forschung. Auch anden Fachhochschulen besteht die Einheit(„universitas“) von Forschung und Lehre,da sie sich nicht auf die Übermittlungeigener Forschungsergebnisse reduzierenlässt – dann gäbe es sie nirgends. DasGericht hat hier den Weg unserer Hoch-schulen zutreffend gewürdigt und der Ver-suchung widerstanden, eigene, den Vor-stellungen der Gesetzgeber zuwiderlaufen-de hochschulpolitische Akzente zu setzen.
Steine statt Brot bietet die Entscheidungallerdings dem von uns unterstützten kla-genden Kollegen: Zwar ist nun klar, dassdie Wissenschaftsfreiheit durch eineAnweisung zur Lehre außerhalb der Deno-mination berührt ist. Den – im vorliegen-den Verfahren des vorläufigen Rechts-schutzes niedrigeren – Anforderungen andie Würdigung von Artikel 5 Absatz 3seien die Verwaltungsgerichte aber „noch
„Wo bleibt das Positive?“, fragte kürzlich in Anlehnung an Erich Käst-
ner ein die DNH lobender Kollege. Hier ist es – und das gleich im
Doppelpack.
DNH 4-5 ❘2010
03
WI
SS
EN
SC
HA
FT
SF
RE
IH
EI
T
UN
D
PR
OM
OT
IO
NS
RE
CH
T
LEITARTIKEL
Fachhochschulen – Kultur und Region
hlb-Aktuell
FH-Trends
LeitartikelWissenschaftsfreiheit und Promotionsrecht
03
Hans-Wolfgang WaldeyerDas Bundesverfassungsgericht zurWissenschaftsfreiheit der Professorender Fachhochschulen
Viviane WolffKulturgeschichte und Region – passtdas zur Elektrotechnik?
Stefanie HeidenFachhochschulen forschen für denMittelstand
Erika RegnetBachelor ist anspruchsvoll, aber studierbar
Heike Thierau-Brunner, Thomas Stelzer-Rothe und Leo HellemacherRelevante Fragestellungen für dieLehrevaluation an Hochschulen
Reinhard KulickM.Eng. ≠ MEng – ein deutsch-britischer Vergleich
Günter SiegelHochschulverbund Virtuelle Fachhochschule (VFH)
08
16
22
26
38
44
50
Hydraulische Bremsenergie-Rückge-winnung
FH Gießen-Friedberg entwickelt elek-tronisches Lernportal für Behinderte
Die Nase im Wind – Empfänger-modul für meteorologisches Radarsystem
14
14
15
Prima Klima im Gewächshaus
Fallgesteuertes Behandlungsverfah-ren chronischer Wunden erfolgreich
Master of Arts Cross Media in Magdeburg
HTWK Leipzig und Universität Leipzigschließen Rahmenvertrag überZusammenarbeit in Lehre, Studiumund Forschung
MBA Entrepreneurship an der HWR Berlin
Drei neue Masterstudiengänge desFachbereichs Soziale Arbeit undGesundheit an der FH Frankfurt
Master-Studiengang „Verteilte undmobile Anwendungen“ an der FH Osnabrück
Immobilie im kommunalen Umfeld
Hochschule Harz (FH) setzt weiter auf internationale Standards
HAW Hamburg feiert 75 Jahre Flugzeugbaustudium
15
15
21
25
36
36
36
36
37
37
DNH 4-5 ❘2010
04 INHALT
Bundesdelegiertenversammlung inLudwigsburg bei Stuttgart
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt uneingeschränkte Freiheitvon Lehre und Forschung an Fachhochschulen
Promotionsrecht für forschungsstarkeFachhochschulen
06
06
07
Forschung Foto: TFH Berlin
Aus den LändernWissenswertes
Berichte
Kostenlose Lernsoftware „Mathema-tische Grundlagen für ingenieurwis-senschaftliche Studiengänge und fürdie (Wirtschafts-) Informatik“
Hochschule München ergänzt Bache-lor-Zeugnisse um die Berufsbezeich-nung Ingenieur/Ingenieurin
Bundesweiter Arbeitskreis „Innenrevi-sion an Hochschulen“ gegründet
Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg
Autoren gesucht
Neue Bücher von Kolleginnen und Kollegen
Impressum
Neuberufene
41
53
53
54
47
57
58
58
HE: Einzigartige Kampagne unter-streicht Potenzial hessischerFachhochschulen
HH: Hochschulgesetz: Kommissionlegt Empfehlungen vor
SH: Prämienprogramm für Wissen-schaftler in Schleswig-Holstein
48
48
49
42
43
Akkreditierungsverfahren vor demBundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht zu häuslichem Arbeitszimmer
DNH 4-5 ❘2010
05INHALT
Roboter mit Blume Foto: FH Trier
Studierende des Master-Programms „Mechatronic Systems Engineering
Foto
: FH
Osn
abrü
ck
DNH 4-5 ❘2010
06 hlb-AKTUELL
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt uneingeschränkteFreiheit von Lehre und Forschung an Fachhochschulen
sekretär. Zwischen 1995 und 2009 habesich das Drittmittelaufkommen derFachhochschulen von damals fünf Mil-lionen Euro jährlich auf mittlerweile 25Millionen Euro jährlich verfünffacht.Eine weitere Stärkung könne man zumBeispiel durch neue Stiftungsprofessu-ren mit dem Schwerpunkt Forschungund Entwicklung erreichen.
Birk: „Im Ausbauprogramm ‚Hochschu-
7.7.2010. Der Staatssekretär im Ministe-rium für Wissenschaft, Forschung undKunst, Dr. Dietrich Birk, stellte in Lud-wigsburg auf der Bundesdelegiertenver-sammlung des Hochschullehrerbundesdie Entwicklungsperspektiven für dieFachhochschulen in Baden-Württem-berg vor. „Die Landesregierung will dieFachhochschulen als Hochschulart wei-ter stärken. Dazu sollen sie als ‚Hoch-schulen für Angewandte Wissenschaf-ten‘ im Landeshochschulgesetz veran-kert werden“, sagte Birk. Damit wolledie Landesregierung würdigen, dass andieser Hochschulart Wissenschaft undPraxiserfahrung in besonderer Weiseverbunden werden – sowohl in der For-schung als auch in der Lehre.
„Die Fachhochschulen stärken denWirtschaftsstandort Baden-Württem-berg, indem sie in der Lehre aktuelleWissenschaft unter dem Blickwinkelihrer Anwendungsmöglichkeit an künf-tige Arbeitnehmer vermitteln. Zugleichgehen sie in Forschung und Entwick-lung Fragestellungen nach, welche fürdie Praxis der Unternehmen im Landbesonders relevant sind“, so der Staats-
le 2012‘ sind an den Fachhochschulen4.000 neue Studienanfängerplätze ent-standen. Dies entspricht bei sieben-semestrigen Bachelor-Studiengängenstatistisch 14.000 neuen Studierenden.An einigen Standorten ist die Zahl derStudierenden um über 25 Prozentgestiegen.“ Zudem hätten die Fach-hochschulen ihr Fächerspektrum immerweiter verbreitert. Neben den bisherigenSchwerpunkten in den Ingenieur- undWirtschaftswissenschaften seien neueLehrangebote im Wirtschaftsrecht, imGewerbelehramt oder der Biotechnolo-gie entwickelt worden.
Pressemitteilung des MWK vom 7.5.2010
Der Präsident des Hochschullehrerbundes hlb, Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley (l.),im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Dietrich Birk (re.)
Bundesdelegiertenversammlungin Ludwigsburg bei StuttgartHochschulen für Angewandte Wissenschaften stärken erfolgreich
Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg
Das Bundesverfassungsgericht hat inseinem Beschluss 1 BvR 216/07 vom 13. April 2010, veröffentlicht am 27. Juli 2010, festgestellt, dass sich„Fachhochschullehrer“, denen dieeigenständige Vertretung eines wissen-schaftlichen Faches in Forschung undLehre übertragen worden ist, auf dieFreiheit von Wissenschaft, Lehre undForschung (Art. 5 Abs. 3 GG) berufenkönnen. Anweisungen hinsichtlich derLehre berühren das Recht des Hoch-schullehrers, sein Fach in Forschungund Lehre zu vertreten (vgl. die Leit-
sätze zum Beschluss). Damit gibt dasBundesverfassungsgericht ausdrücklichseine bisherige Auffassung auf, wonachder wissenschaftliche Charakter insbe-sondere der Lehre an Fachhochschulenfraglich war.
Der Hochschullehrerbund hlb hat seinMitglied, das dieses Verfahren vor dasBundesverfassungsgericht getragen hat,unter anderem durch juristische Stel-lungnahmen unterstützt. Er hat vordem Gericht eine ausführliche Stellung-nahme abgegeben. Die Argumente des
Hochschullehrerbundes hlb haben dieEntscheidung des Gerichts ganz wesent-lich geprägt (vgl. DNH Heft 1 und 2 aus2008 sowie die Stellungnahme des hlb,die Sie auf den Internetseitenwww.hlb.de im Mitgliederbereich unterMitgliederinformationen finden).
Das Bundesverfassungsgericht begrün-det seine Auffassung im Wesentlichendamit, dass Bundes- und Landesgesetz-geber die Universitäten und Fachhoch-schulen in den vergangenen Jahren„einander angenähert“ haben.
DNH 4-5 ❘2010
Die aktuelle Situation, nach der Fach-hochschulen ungeachtet ihrer Leistun-gen institutionell vom Promotionsrechtausgeschlossen sind, ist mit den Struk-turen des Europäischen Hochschul-raums nicht länger vereinbar. DerBologna-Prozess hat zu einem Wettbe-werb geführt, in dem alle deutschenHochschulen mit vergleichbarer Stu-dienstruktur, gleichgestellten Abschlüs-sen mit gleichen Berechtigungen fürBerufe in den Wissenschaften und derPraxis, systematisch gleicher Besoldungder Professorinnen und Professoren undintensiven Forschungsaktivitäten imunmittelbaren Wettbewerb stehen. DerAusschluss auch forschungsstarker Fach-hochschulen vom Promotionsrechterweist sich als systemfremder undnicht länger hinnehmbarer Wettbe-werbsnachteil.
Die Promotion qualifizierter Fachhoch-schulabsolventen an deutschen Univer-sitäten stößt immer noch auf erheblicheProbleme. Dies mindert die Attraktivitätschon der Bachelor- und erst recht derMaster-Studienprogramme der Fach-hochschulen für qualifizierte Interessen-ten und verschafft den Universitäteneinen sachlich nicht begründeten Wett-bewerbsvorteil. Kooperationsvereinba-rungen von Universitäten und Fach-hochschulen ermöglichen zwar einengeregelten Zugang von Fachhochschul-absolventen zur Promotion; sie setzenallerdings ein gemeinsames Forschungs-feld voraus, das wegen der unterschied-lichen Forschungsinteressen im Regel-fall nicht besteht.
Die Mehrzahl der qualifizierten Fach-hochschul-Absolventen promoviertdaher im Ausland. Dadurch geht einerheblicher Teil gerade der fähigstenKöpfe für die deutsche Wirtschaft undGesellschaft verloren („brain drain“).
Die vor allem für kleine und mittelstän-dische Unternehmen (KMU) wichtigeanwendungsorientierte Forschung anFachhochschulen leidet daran, dassFachhochschulen ihren qualifiziertenund vom Arbeitsmarkt stark nachge-fragten Absolventen ohne Promotions-möglichkeit keine attraktive Perspektivebieten können, für Forschungsvorhabenbefristet an der Hochschule weiter zuarbeiten.
Der Wissenschaftsrat hat im Juli 2009erstmals Kriterien für die Vergabe desPromotionsrechts – an nichtstaatlicheHochschulen – vorgelegt. Darin wirdexplizit die Möglichkeit einbezogen, das Promotionsrecht auch Teilen einerHochschule zu gewähren. Sofern for-schungsstarke Einheiten an Fachhoch-schulen diese Kriterien erfüllen und –z.B. im Zuge einer Akkreditierung durchden Wissenschaftsrat – nachweisen, gibtes keinen Grund mehr, sie weiterhinvom Promotionsrecht auszuschließen.
Der Präsident des Hochschullehrerbun-des hlb appelliert daher an die Wissen-schaftsorganisationen und die Politik inBund und Ländern, für eine entspre-chende Änderung der Hochschulgesetzezu sorgen.
Promotionsrecht für forschungsstarke Fachhochschulen
07hlb-AKTUELL
Bonn, den 14. Juli 2010. Der Hochschullehrerbund hlb fordert, forschungsstar-ke Bereiche an Fachhochschulen nicht länger vom Promotionsrecht auszu-schließen. „Wer forscht, soll promovieren dürfen“, fasst der Präsident desHochschullehrerbundes hlb, Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley, die Forderungzusammen. Es genüge nicht, Fachhochschulen in „Hochschulen für angewand-te Wissenschaften“ umzubenennen. Die Hochschulgesetze müssten es for-schungsstarken Bereichen dieser Hochschulen auch ermöglichen, ein eigenesPromotionsrecht zu erhalten, wenn sie die vom Wissenschaftsrat im Juli 2009aufgestellten Kriterien erfüllten.
Im Einzelnen führt das Bundesverfas-sungsgericht folgende Argumente an:■ Die wesentlichen Aufgaben und Aus-
bildungsziele wurden in den vergan-genen Jahren für alle Hochschularteneinheitlich normiert.
■ In den Landesgesetzen wird die Frei-heit von Forschung und Lehre auchfür Fachhochschulen garantiert.
■ Den Fachhochschulen wurden Forschungsaufgaben übertragen.
■ Die Aufgaben der Hochschulen unddie Ziele des Studiums wurden unab-hängig von der Hochschulart festge-legt: Einerseits sind nach Auffassungdes Gerichts auch für die Universitä-ten Ausbildungsaufgaben zentral, sodass die Universitätslehre notwendigauf Prüfungsordnungen ausgerichtetund durch Studienpläne gesteuertwird, ohne dass dadurch der Wissen-schaftscharakter der Lehre an Univer-sitäten in Frage gestellt würde. Ande-rerseits könne es ebenso wie bei Uni-versitäten Aufgabe einer Fachhoch-schule oder der in ihr tätigen Profes-soren sein, ihren Studierenden imRahmen der Ausbildungsaufgabenwissenschaftliche Erkenntnisse undMethoden zu vermitteln sowie sie zu wissenschaftlicher Arbeit zu befä-higen.
■ Die Zulassungsvoraussetzungen derStudierenden wurden angeglichen.
■ Lehre im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist nach Ansicht desGerichts nicht nur, was sich als kom-muniziertes Resultat eigener For-schung erweist. Für den Fachhoch-schullehrer folge die Anforderung,die Forschungs- und Erkenntnisent-wicklungen auf seinem jeweiligenWissenschaftsgebiet permanent zuverfolgen, zu reflektieren, kritisch zuhinterfragen und für seine Lehredidaktisch und methodisch zu verar-beiten, schon aus der Formulierungder für Fachhochschulen gesetzlichnormierten Aufgaben und Ausbil-dungsziele.
■ Schließlich beschreibt das GerichtAnnäherungen zwischen Universitä-ten und Fachhochschulen im Zugedes Bologna-Prozesses.
Hubert Mücke
Das Bundesverfassungsgerichtzur Wissenschaftsfreiheit der Professoren der Fachhochschulen
Das Bundesverfassungsgericht hatte bisher in seiner Rechtsprechung1) aus-drücklich offen gelassen, ob auch dieProfessoren der Fachhochschule sichauf das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3Satz 1 GG berufen können. Diese Fragehat der Erste Senat des Bundesverfas-sungsgerichts in seinem Beschluss vom13 April 2010,2) der am 27. Juli 2010veröffentlicht wurde, beantwortet. DieLeitsätze dieser bahnbrechenden Ent-scheidung lauten: 1. „Fachhochschullehrer, denen die
eigenständige Vertretung eines wis-senschaftlichen Faches in Forschungund Lehre übertragen worden ist,können sich auf die Freiheit vonWissenschaft, Lehre und Forschung(Art. 5 Abs. 3 GG) berufen“.
2. „Anweisungen hinsichtlich der Lehreberühren das Recht des Hochschul-lehrers, sein Fach in Forschung undLehre zu vertreten“.
Wegen der großen hochschulpoliti-schen Bedeutung dieser Entscheidungsoll die Begründung des Bundesverfas-sungsgerichts möglichst vollständigwiedergegeben werden.
I. Begründung des Bundesverfassungsgerichts
1. Entwicklungsoffenheit von Art. 5 Abs. 3 GG
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigtseine bisherige Rechtsprechung zur Ent-wicklungsoffenheit des sachlichenSchutzbereichs der Wissenschaftsfreiheitund leitet daraus folgendes ab: „In wel-chen Einrichtungen, in welchemUmfang und bezogen auf welchenFächerzuschnitt Personen amtlich
damit betraut werden, wissenschaftlicheigenständig zu forschen und zu lehren,ist im Grundsatz eine Entscheidung desGesetzgebers. Er ist hierbei nicht auf dieFortschreibung der tradierten Formenund Einrichtungen beschränkt. Soweiter Personen als Hochschullehrern dieeigenständige Vertretung eines wissen-schaftlichen Faches in Forschung undLehre überträgt, fallen diese unter denSchutz des Art. 5 Abs. 3 GG“.
2. Annäherung von Universitäten und Fachhochschulen
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest,daß Bundes- und Landesgesetzgeber inden vergangenen Jahren Universitätenund Fachhochschulen einander angenä-hert hätten. Das Hochschulrahmenge-setz und die Landeshochschulgesetzeunterschieden grundsätzlich nicht mehrzwischen solchen Regelungen, die alleinfür Universitäten Geltung beanspruch-ten und solchen Regelungen, die fürandere Hochschularten gelten würden.3)
„Die wesentlichen Aufgaben und Aus-bildungsziele werden für alle Hoch-schularten einheitlich normiert“.4) Die
Prof. Dr. jur.Hans-Wolfgang WaldeyerGelmerheide 4848157 Mü[email protected]
Hans-Wolfgang Waldeyer
DNH 4-5 ❘2010
08 WALDEYER
1) BVerfGE 61, 210, 237ff; 64, 323, 353ff2) Az: 1 BvR 216/073) Vgl. § 1 Satz 1 HRG4) §§ 2 und 29 Abs. 1 BWHG, Art. 2 und Art. 55
BayHG, §§ 4 und 21 Abs. 1 BerlHG, 3 und 16Abs. 1 BbgHG, 4 und 52 BremHG, 3, 46 und49 HmbHG, 3 und 13 HeHG, 3 und 28 Abs. 1LHGMV, 3 NdsHG, 3 und 58 Abs. 1 NRWHG,2 und 16 Abs. 1 RPfHG, 2 und 48 SaarUG, 5und 15 SäHG, 3 und 6 LSAHG, 3 und 46 Abs. 1 SHHG, 5 und 40 Abs. 1 ThürHG
Freiheit von Forschung und Lehrewerde, zumeist unter ausdrücklicherNennung von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG,auch für die Fachhochschulen garan-tiert.5) Den Fachhochschulen seien For-schungsaufgaben übertragen worden.6)
Da Aufgaben der Hochschulen undZiele des Studiums unabhängig von derHochschulart normiert würden, lassesich die vom Bundesverfassungsgericht7)
in den Jahren 1982 und 1983 getroffeneFeststellung, dass bei „wissenschaft-lichen Hochschulen“ die Pflege undEntwicklung der Wissenschaften durchForschung und Lehre im Vordergrundstünden und dem Studierenden eineumfassende wissenschaftliche Ausbil-dung vermittelt werden solle, bei Fach-hochschulen hingegen die Vorbereitungauf eine berufliche Tätigkeit „durchanwendungsbezogene Lehre“ vornehm-liche Aufgabe sei, nicht mehr aufrecht-erhalten. Einerseits seien auch für dieUniversitäten Ausbildungsaufgaben zen-tral, so dass die Universitätslehre not-wendig auf Prüfungsordnungen ausge-richtet sei und durch Studienplänegesteuert werde, ohne dass dadurch derWissenschaftscharakter der Lehre anUniversitäten in Frage gestellt werde.„Andererseits kann es ebenso wie beiden Universitäten Aufgabe der Fach-hochschulen oder der in ihnen tätigenProfessoren sein, ihren Studierenden imRahmen der Ausbildungsaufgaben wis-senschaftliche Erkenntnisse und Metho-den zu vermitteln sowie sie zu wissen-schaftlicher Arbeit zu befähigen“.
3. Rolle und Bedeutung der Forschung
„Auch weitere Annahmen bezüglich fürden Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 3 GG erheblicher Unterschiede
Entgegen seinen Feststellungen 1982 und 1983 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner jetzigen
Entscheidung die Lehr- und Forschungsfreiheit der Professoren an Fachhochschulen uneingeschränkt
bestätigt. Der Autor kommentiert die Entscheidung und nimmt dazu Stellung.
zwischen Universitäten und Fachhoch-schulen im Hinblick auf Rolle undBedeutung der Forschung lassen sichangesichts gesetzlicher Neuerungen undfaktischer Entwicklungen nicht mehraufrechterhalten“. In den Jahren 1982beziehungsweise 1983 sei die Feststel-lung, Fachhochschulen würden For-schungs- und Entwicklungsvorhabennur im Rahmen ihres Ausbildungsauf-trages vornehmen, während bei Univer-sitäten die Forschung neben der wissen-schaftlichen Grundlegung und Weiter-entwicklung von Lehre und Studiumganz allgemein der Gewinnung wissen-schaftlicher Erkenntnisse diene,8) nochzutreffend gewesen. Gleiches gelte fürdie Aussage, der Gesetzgeber habe denFachhochschulen Forschung zwar ineinem bestimmten Rahmen gestattet,ihnen anders als den „wissenschaft-lichen Hochschulen“ aber keinen Auf-trag zur Forschung erteilt.9) Heutegestatte die Mehrheit der Bundesländerin ihren Hochschulgesetzen den Fach-hochschulen nicht lediglich zu for-schen, Forschung werde den Fachhoch-schulen vielmehr als Aufgabe, teilweisesogar ohne funktionale Bindung anihren Ausbildungsauftrag, ausdrücklichzugewiesen. „Damit haben sich auchdie dienstrechtlich vermittelten Aufga-ben von Fachhochschullehrern inhalt-lich erweitert. Allein das höhere Lehr-deputat und der daraus folgende gerin-gere Freiraum für Forschung kann dieBerufung des Fachhochschullehrers aufdie Wissenschaftsfreiheit nicht aus-schließen“.
4. Zugangsvoraussetzungen zum Studium
„Auch das Argument der unterschied-lichen Zulassungsvoraussetzungen fürStudierende kann eine Herausnahme
der Fachhochschulen aus dem Schutz-bereich der Wissenschaftsfreiheit nichtlänger rechtfertigen. Dass den Studie-renden an Fachhochschulen mit Rück-sicht auf ihren niedrigeren Bildungsab-schluss keine wissenschaftliche Lehreerteilt werden könne,10) vermag ange-sichts der aktuellen gesetzlichen Rege-lung nicht mehr zu überzeugen“. Aufder rahmenrechtlichen Grundlage des § 27 Abs. 2 Satz 2 HRG hätten mittler-weile alle Bundesländer beruflich quali-fizierten Personen ohne Hochschulreifeden Zugang zum Universitätsstudiumeröffnet.11) Umgekehrt seien die gestie-genen Anforderungen an Fachhoch-schulstudierende daran ablesbar, dassunabhängig von der jeweiligen Hoch-
DNH 4-5 ❘2010
09WISSENSCHAFTSFREIHEIT
5) § 3 Abs. 1 bis 3 BWHG, Art. 3 Abs. 1 bis 3BayHG, §§ 5 Abs. 1 BerlHG, 4 Abs. 1 und 2BbgHG, 7 Abs. 1 bis 3 BremHG,11 HmbHG,28 Satz 1 HeHG, 5 Abs. 1 bis 3 LHGMV, 4Abs. 1 und 2 NRWHG, 3 Abs. 1 bis 3 RPfHG,3 Abs. 1 bis 3 SaarUG, 4 SäHG, 4 Abs. 1 bis 4LSAHG, 4 Abs. 1 bis 4 SHHG, 7 Abs. 1 bis 3ThürHG
6) § 40 BWHG, Art. 2 Abs. 1 Satz 6 BayHG, §§ 4Abs. 1 Satz 1, Abs 3 Satz 4 BerlHG, 3 Abs. 1Satz 1 und 4 BbgHG, 4 Abs. 1 Satz 1BremHG, 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Nr. 2HmbHG, 4 Abs. 3 Satz 4 HeHG, 3 Abs. 1 Satz 1 und 4 LHGMV, 3 Abs. 4 Satz 2 NdsHG,3 Abs. 2 Satz 2 NRWHG, 2 Abs. 1 Satz 1 und3 RPfHG, 2 Abs. 1 Satz 3 SaFHG, 5 Abs. 1Satz 2 SäHG, 3 Abs. 11 Satz 2 LSAHG, 94Satz 3 SHHG, 5 Abs. Satz 2 und 4 ThürHG
7) BVerfGE 61, 210, 244f; 64, 323, 354f8) BVerfGE 61, 210, 244f; 64 323, 354f9) Vgl. BVerfGE 64, 323, 358f10) Vgl. BVerfGE 64, 323, 357f11) § 59 BWHG, Art. 45 BayHG, §§ 11 BerlHG,
8 BbgHG, 35 BremHG, 38 HmbHG, 54 Abs. 2und 3 HeHG, 18 Abs. 1 und 19 LHGMV, 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3 NdsHG, 49Abs. 6 NRWHG, 65 Abs. 1 Satz 3 bis 5RPfHG, 69 Abs. 4 SaarUG, 17 Abs. 2 und 5SäHG, 27 Abs. 4 LSAHG, 39 Abs. 1, Abs. 2Satz 2 und 3 SHHG, 63 ThürHG
DNH 4-5 ❘2010
10
Weitergabe eigener und fremder For-schungsergebnisse zumeist untrennbarmiteinander verknüpft. Würde manwissenschaftliche Lehre nur dannannehmen, wenn sie sich als Resultateigener Forschung darstellt, wäre auchein Großteil der Lehre an Universitätennicht als wissenschaftlich zu qualifizie-ren, was dem Grundrechtsschutz für dieFreiheit der Lehre nicht gerecht würde.
Im Übrigen lasse sich die Einheit vonForschung und Lehre bei „Fachhoch-schullehrern“ nicht pauschal verneinen,weil die Landeshochschulgesetze denFachhochschulen Forschung als Aufga-be übertragen hätten. Dass es sich nichtnur bei der Grundlagenforschung, son-dern auch bei anwendungsbezogenerForschung um wissenschaftliche For-schung im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG handele, habe das Bundesver-fassungsgericht bereits 1982 festgestelltund sich in diesem Zusammenhanggegen einen restriktiven, statischen undabschließend definierten Forschungsbe-griff gewendet. Forschung „war schonimmer nicht nur reine Grundlagenfor-schung, sondern setzte auch an be-stimmten praktischen Fragestellungenan“.18)
Vorbemerkung:
Die folgenden Ausführungen des Bun-desverfassungsgerichts beziehen sichauf die Professoren sämtlicher Hoch-schularten.
7. Anweisungen hinsichtlich der Lehre
„Anweisungen hinsichtlich der Lehregegenüber einem als selbstständigenWissenschaftler bestellten Hochschul-lehrer berühren dessen Recht, sein Fachin Forschung und Lehre zu vertreten,und damit seine in Art. 5 Abs. 3 GGgeschützte Wissenschaftsfreiheit“. Dabeiwerde die Freiheit der Lehre für denHochschullehrer durch sein konkretesAmt bestimmt.19)
Die Wissenschaftsfreiheit sei vorbehalt-los gewährleistet. Allerdings könnenach der Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts in die Wissen-schaftsfreiheit, wie bei anderen vorbe-haltlos gewährleisteten Grundrechten,mit Rücksicht auf kollidierendes Verfas-sungsrecht eingegriffen werden,20)
wobei es grundsätzlich auch insoweiteiner gesetzlichen Grundlage bedürfe.21)
Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheitdes Hochschullehrers könnten insbe-sondere durch das Ziel der – ihrerseitsdurch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschütz-ten – Erhaltung und Förderung derFunktionsfähigkeit der Hochschulensowie des Schutzes anderer Grund-rechtsträger gerechtfertigt sein.22) Zuberücksichtigen seien auch die in Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Grund-rechtspositionen der Studierenden, dadie Hochschulen nicht nur der Pflegeder Wissenschaften dienten, sondernauch die Funktion von Ausbildungsstät-ten für bestimmte Berufe hätten.23)
Da die Lehre zu den dienstlichen Pflich-ten der Professoren gehöre, seien Ent-scheidungen der zuständigen Hoch-schulorgane über die inhaltliche, zeit-liche und örtliche Koordination in der
schulart als Ziel von Lehre und Studiumdie Befähigung zu „selbstständigemDenken“12), zu „kritischem Denken“,13)
zu „wissenschaftlich-kritischem Den-ken“14) oder zur „kritischen Einordnungwissenschaftlicher Erkenntnis“15) formu-liert werde.
5. Bologna-Prozess
Schließlich hätten sich Annäherungenzwischen Universitäten und Fachhoch-schulen im Zuge des sogenanntenBologna-Prozesses ergeben, die erken-nen lassen, dass nach dem Willen desGesetzgebers auch Fachhochschulen als„wissenschaftliche Ausbildungsstätten“angesehen werden sollen. Nach § 19Abs. 1 HRG könnten alle Hochschulen„Studiengänge einrichten, die zu einemBachelor- oder Bakkalaureusgrad und zueinem Master- oder Magistergrad füh-ren“. Die Regelstudienzeit sei dabeiunabhängig von der Hochschulart ein-heitlich geregelt. Bei der Hochschulprü-fung an Fachhochschulen oder in Fach-hochschulstudiengängen müsse nach § 18 Abs. 1 Satz 2 HRG lediglich derDiplomgrad mit dem Zusatz „Fachhoch-schule“ („FH“) versehen werden.
6. Einheit von Forschung und Lehre
„Auch der Grundsatz der Einheit derForschung und Lehre führt nicht dazu,dass wissenschaftliche Lehre institutio-nell zwingend an Universitäten gebun-den ist und Fachhochschullehrern dasGrundrecht der Wissenschaftsfreiheitfolglich nicht zustehen kann“. Lehre imSinne des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG seinicht nur, was sich als kommuniziertesResultat eigener Forschung erweise.16)
„Für den Fachhochschullehrer folgt dieAnforderung, die Forschungs- undErkenntnisentwicklungen auf seinemjeweiligen Wissenschaftsgebiet perma-nent zu verfolgen, zu reflektieren, kri-tisch zu hinterfragen und für seineLehre didaktisch und methodisch zuverarbeiten, schon aus der Formulie-rung der für Fachhochschulen gesetz-lich normierten Aufgaben und Ausbil-dungsziele“.17) Sowohl an Universitätenwie an Fachhochschulen seien darüberhinaus Unterrichtstätigkeiten, die bloßeWissensvermittlung darstellten und die
WALDEYER
12) §§ 16 Abs. 1 BbgHG, 15 Abs. 1 SäHG, 6 Abs. 1 Satz 1 LSAHG
13) 21 Abs. 1 BerlHG14) §§ 13 Satz 1 HeHG, 46 Satz 2 Saar FHG15) § 58 Abs. 1 NRWHG16) Vgl. Denninger, in: ders. u.a., AK-GG, 3. Auf-
lage 2001, Art. 5 Abs. 3, Rn. 29 f; Hailbron-ner, die Freiheit der Forschung und Lehre alsFunktionsgrundrecht, 1979, S. 164f
17) Vgl. hierzu BVerfGE 55, 261, 270f18) Vgl. BVerfGE 61, 210, 25219) Vgl. BVerfGE 35, 79, 147; 122, 89, 105f20) Vgl. BVerfGE 47, 327, 369; 57, 70, 9921) Vgl. BVerfGE 83, 130, 142; 107, 104, 120;
122, 89, 10722) Vgl. BVerfGE 55, 37, 68f; 95, 193, 212;111,
333, 353f; 122, 89, 11423) Vgl. BVerfGE 35, 79, 121f; 55, 37, 68f; 93,
85, 95
DNH 4-5 ❘2010
11
von der Hochschule anzubietendenLehre und über die Verteilung undÜbernahme von Lehrverpflichtungengrundsätzlich zulässig.24) „Dabei genießtdie auf Eigeninitiative und Freiwilligkeitberuhende Selbstkoordination der demFachbereich angehörigen Professorenals milderes Mittel den Vorrang gegen-über der Fremdbestimmung durch diezuständigen Hochschulorgane; erstwenn eine kollegiale Einigung nichtzustande kommt, weil beispielsweisekeiner der unter Berücksichtigung ihresDienstverhältnisses und nach Maßgabeihrer Lehrverpflichtungen in Betrachtkommenden Hochschullehrer zur Über-nahme einer Lehrveranstaltung bereitist, kann zur Deckung des notwendigenLehrangebots eine einseitige Anweisungzur Durchführung der Lehrveranstal-tung ergehen“.25)
8. Beachtung des konkret-funktionel-len Amtes des Hochschullehrers
Anordnungen hinsichtlich der vomHochschullehrer zu haltenden Lehrver-anstaltungen müssten sein Grundrechtauf Freiheit von Forschung und Lehrebeachten, dessen inhaltlicher Bezugs-punkt auch für den Professor der Fach-hochschule durch sein konkret-funktio-nelles Amt bestimmt werde. „Einfach-gesetzlich ausgestaltet wird das konkret-funktionelle Amt durch § 43 HRGbeziehungsweise durch die entsprechen-den Vorschriften der Landeshochschul-gesetze in Verbindung mit der Ausge-staltung des jeweiligen Dienstverhält-nisses.“ Den verschiedenen Aufgabenund Profilen der Hochschulen bezie-hungsweise ihrer Organisationseinhei-ten könne so im Rahmen der jeweiligenAusgestaltung der DienstverhältnisseRechnung getragen werden. Beschrän-kungen der Lehrfreiheit müssten sich indiesem gesetzlichen Rahmen halten.„Hochschullehrern dürfen Aufgabenfolglich nur im Rahmen der für ihrDienstverhältnis geltenden Regelungenübertragen werden“.26)
9. Beachtung des dem Hochschul-lehrer übertragenen Faches
„Gegenständlich bestimmt und be-grenzt ist demnach das konkret-funktio-nelle Amt eines Hochschullehrersgemäß § 43 HRG und den entsprechen-den Regelungen in den Hochschulgeset-zen der Länder nicht nur durch die derHochschule übertragenen Aufgaben,sondern daneben durch das dem Hoch-schullehrer übertragene Fach“. ZurErmittlung der inhaltlichen Reichweitedes übertragenen Faches könne auf diestellenplanmäßige Funktionsbezeich-nung der Professur, die Berufungsver-einbarung, die Ernennungsurkundeund, soweit vorhanden, eine besondereEinweisungsverfügung sowie indiziellauf den Ausschreibungstext zurückge-griffen werden.27) Für die Frage, wie weitoder eng ein Fach zu verstehen sei,könne dabei auch auf den Kontext derGesamtaufgaben einer Hochschuleabgestellt werden; „je spezialisierter undprofilierter der wissenschaftliche Auf-trag einer Hochschule ist, desto engermuss im Zweifel die jeweilige Fachbe-schreibung verstanden werden. Esreicht dabei jedoch nicht, pauschaldarauf abzustellen, ob es um die Fach-beschreibung in einer Fachhochschuleoder einer Universität geht, sondern esmuss der jeweils konkrete Kontext inBlick genommen werden, der auchinnerhalb der verschiedenen Hochschu-len differieren kann“.
10.Der zu entscheidende Fall
Im zu entscheidenden Fall war ein Pro-fessor einer Fachhochschule, der amFachbereich Bauingenieurwesen Profes-sor für Vermessungskunde ist, von derHochschulleitung angewiesen worden,ab dem Sommersemester 2006 Lehrver-anstaltungen im Grundlagenfach Dar-stellende Geometrie im Rahmen desBachelorstudiengangs Bauingenieur-wesen durchzuführen.
11.Anwendung der verfassungsrechtli-chen Vorgaben im zu entscheiden-den Fall
a. „Kern der vorbehaltlos gewährtenLehrfreiheit ist insbesondere diefreie Wahl von Inhalt und Metho-de der Lehrveranstaltungen. Diesesind hier nicht betroffen“.
b. „Eingriffe in die Lehrfreiheitbedürfen auch dann einer beson-ders gewichtigen Rechtfertigungdurch entgegenstehendes Verfas-sungsrecht, wenn sie dem Hoch-schullehrer die Lehre des eigenenFachs unmöglich machen.28) Auchdafür ist im vorliegenden Fallnichts ersichtlich“.
c. „Wegen der Prägung der grund-rechtlichen Lehrfreiheit durch daskonkret-funktionelle Amt beein-trächtigt auch die Zuweisung vonLehraufgaben, die nicht mehrvom Lehrauftrag gedeckt sind, dieLehrfreiheit.29) Eine unbeschränkteMöglichkeit für die Hochschulor-gane, dem Hochschullehrer fach-fremden Unterricht abzuverlan-gen, würde nicht nur dessen durchdie Lehre des eigenen Fachesbestimmter Lehrfreiheit nichtgerecht, sondern könnte auch zurSanktionierung missliebiger Lehreim eigenen Fach benutztwerden“.30)
WISSENSCHAFTSFREIHEIT
24) Vgl. BVerfGE 93, 85, 9825) Vgl. BVerfGE 35, 79, 12926) Vgl. BVerfGE 93, 85, 9827) Vgl. Thieme, Deutsches Hochschulrecht,
3. Auflage 2004, Rn. 743; Reich, Hochschul-rahmengesetz, 10. Auflage 2007, § 43 Rn. 1und 2; Detmer, Das Recht der Universitätspro-fessoren, in: Hartmer/Detmer, Hochschulrecht,2004, Rn. 159
28) Vgl. dazu BVerfGE 122, 89, 106ff29) Vgl. dazu Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck,
GG, Bd. 1, Art. 5 Abs. 3 Rn. 341; Thieme, in:Hailbronner/Geis, Hochschulrecht in Bund undLändern, Bd. 1, Stand: April 2003, § 43 Rn. 91, 94 und 95; Reich, Hochschulrahmen-gesetz, 10. Auflage 2007, § 4 Rn. 21 und § 43 Rn. 1 und 2
30) Vgl. dazu BVerfGE 122, 89, 107
DNH 4-5 ❘2010
12
3. Forschungsaufgabe der Fachhochschulen
Unzutreffend ist, dass lediglich die„Mehrheit der Bundesländer“ den Fach-hochschulen Forschung als Aufgabezuweise. Vielmehr ist Forschung insämtlichen Ländern Pflichtaufgabe derFachhochschulen und ihrer Professoren.Ungenau ist die Feststellung, dass inden Hochschulgesetzen der Länder denFachhochschulen Forschung „teilweise“sogar ohne funktionale Bindung anihren Ausbildungsauftrag zugewiesenwerde. Vielmehr wird in den Hoch-schulgesetzen von zwölf Ländern dieForschungsaufgabe der Fachhochschu-len nicht mehr durch ihren Ausbil-dungsauftrag eingeschränkt.33) Dies hatzur Folge, dass Fachhochschulen For-schungsaufgaben auch dann wahrneh-men können, wenn diese nicht unmit-telbar der Ausbildung dienen.
4. Terminologie
Das Bundesverfassungsgericht bezeich-net die Professoren der Fachhochschulemehrfach als „Fachhochschullehrer“, aneiner Stelle verwendet es auch denBegriff „Fachhochschulprofessor“. DieseBegriffe entsprechen nicht der gesetz-lichen Terminologie. Das Hochschul-rahmengesetz spricht unabhängig vonder Hochschulart von „Professoren“und „Hochschullehrern“. Das Bundes-besoldungsgesetz weist den Professorender Universitäten die Amtsbezeichnung„Universitätsprofessor“ und den Profes-soren der Fachhochschulen die Amtsbe-zeichnung „Professor“ zu.34)
Im Hochschulrecht wird zwischen dem„Zugang“ zum Studium und der „Zulas-sung“ zum Studium unterschieden. Dervom Bundesverfassungsgericht verwen-dete Begriff „Zulassungsvoraussetzun-gen“ ist nicht zutreffend, weil sich dieAusführungen auf die Zugangsvoraus-setzungen zum Studium beziehen.
Das Bundesverfassungsgericht sprichtvon fachfremdem „Unterricht“ derHochschullehrer. Dieser Begriff ist nicht
zutreffend, weil den Hochschullehrernin § 43 HRG „Lehre“ als dienstlicheAufgabe zugewiesen wird. Unterrichtobliegt gemäß § 56 HRG den Lehrkräf-ten für besondere Aufgaben und nachMaßgabe des Landesrechts auch denwissenschaftlichen Mitarbeitern.
Das Bundesverfassungsgericht spricht inZusammenhang mit den Lehraufgabender Hochschullehrer von „Lehrauftrag“.Dieser Begriff ist missverständlich, weilsich gemäß § 55 HRG der Begriff „Lehr-auftrag“ auf die Lehrbeauftragtenbezieht.
5. Verfassungsrechtliche Grenzen derfachlichen Änderung der dienst-lichen Aufgaben der Professoren
Die diesbezüglichen Ausführungen desBundesverfassungsgerichts sind zuunbestimmt. Zutreffend ist, dass wegender Prägung der grundrechtlichen Lehr-freiheit durch das konkret-funktionelleAmt die fachliche Veränderung derLehraufgaben die Lehrfreiheit beein-trächtigt. Richtig ist auch, dass eine„unbeschränkte Möglichkeit“ für dieHochschulorgane, dem Hochschullehrer„fachfremden Unterricht“ abzuverlan-gen, dessen durch die Lehre des eigenenFaches bestimmter Lehrfreiheit nichtgerecht wird. Die entscheidende Frage,ob und inwieweit eine „beschränkteMöglichkeit“ der Änderung der dienst-
12.Ergebnis
„Ob die Grenzen der Zuweisung fach-fremder Lehre im vorliegenden Fachtatsächlich überschritten sind, ist strei-tig und durch die Verwaltungsgerichteim Hauptsacheverfahren zu klären“.
II. Stellungnahme
1. Gemeinsamkeiten von Universitä-ten und Fachhochschulen
In seinen Beschlüssen der Jahre 1982und 198331) hat das Bundesverfassungs-gericht hervorgehoben, dass sich Lehreund Forschung der Universitäten undFachhochschulen grundlegend vonei-nander unterscheiden würden.32) DieseEntscheidungen des Bundesverfassungs-gerichts haben die Rechtsprechung undein Großteil des Schrifttums Jahrzehntelang geprägt. Im vorliegenden Beschlussbetont das Bundesverfassungsgerichtdagegen die Gemeinsamkeiten von Uni-versitäten und Fachhochschulen, ohneweiterhin bestehende Unterschiede zwi-schen diesen beiden Hochschularten zuerwähnen.
2. Wissenschaftlichkeit der Fachhochschulen
Besonders wichtig ist, dass das Bundes-verfassungsgericht die Wissenschaftlich-keit der Fachhochschulen deutlich her-vorhebt. Auch die Lehre an den Fach-hochschulen wird als „wissenschaftlicheLehre“ eingestuft. Nicht nur die Univer-sitätsprofessoren, sondern auch die Pro-fessoren der Fachhochschule werden als„selbstständige Wissenschaftler“ be-zeichnet. Das Bundesverfassungsgerichtbenutzt nicht mehr den Begriff „wissen-schaftliche Hochschulen“ zur Kenn-zeichnung der Universitäten, sondernordnet sowohl die Universitäten alsauch die Fachhochschulen als „wissen-schaftliche Ausbildungsstätten“ ein.Diese Einordnung ist folgerichtig, weilnach Ansicht des Bundesverfassungs-gerichts auch an den Fachhochschulendie „Einheit von Forschung und Lehre“verwirklicht ist.
WALDEYER
31) BVerfGE 61, 210ff; 64, 323ff32) Kritisch hierzu Waldeyer, Das Recht der Fach-
hochschulen, 2.Auflage, Heidelberg 2000, Rn. 110-116
33) Vgl. Art. 2 Abs. 1 Satz 6 Halbsatz 2 BayHG,§§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 4 BerlHG,3 Abs. 1 Satz 1 und 3 BbgHG, 4 Abs. 1 Satz 1BremHG, 4 Abs. 2 Satz 3 HmbHG, 3 Abs. 4Satz 4 NdsHG, 3 Abs. 2 Satz 2 NRWHG, 3Abs. 1 Satz 1 und 4 HGMV, 2 Abs. 1 Satz 3Halbsatz 2 RPfHG, 4 Abs. 1 Satz 3 SäHG, 94Satz 3 SHHG, 5 Abs. 1 Satz 2 und 4 ThürHG
34) Bundesbesoldungsordnung W Besoldungs-gruppen W2 und W3
DNH 4-5 ❘2010
13
lichen Aufgaben eines Professors mitdem Grundgesetz vereinbar ist, wirdvom Bundesverfassungsgericht nichtbeantwortet.
Insoweit ist zunächst darauf hinzuwei-sen, dass in 14 Hochschulgesetzenbestimmt wird, dass die Festlegung derdienstlichen Aufgaben eines Professorsunter dem Vorbehalt einer Überprüfungin angemessenen Abständen stehenmuss.35) Dieser Überprüfungsvorbehaltstellt zugleich einen Änderungsvorbe-halt dar,36) weil eine Überprüfung ohneeine Möglichkeit einer Änderung derdienstlichen Aufgaben keinen Sinnergibt. Der Überprüfungs- und Ände-rungsvorbehalt erstreckt sich sowohlauf die Ausgestaltung des Dienstverhält-nisses als auch auf die Funktionsbe-schreibung der jeweiligen Stelle.37)
In diesem Zusammenhang ist aber zubeachten, dass eine fachliche Verände-rung der Lehraufgaben eines Professorseinen Eingriff in sein durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschütztes Recht andem konkret-funktionellen Amt dar-stellt, der grundsätzlich unzulässig ist.38)
Etwas anders gilt jedoch, wenn dieGrundrechtsposition des Professors ausArt. 5 Abs. 3 Satz 1 GG mit der Grund-rechtsposition des Studienbewerbersbzw. Studierenden aus Art. 12 Abs. 1 GGkollidiert. Dies ist zum Beispiel der Fall,wenn nur durch eine Änderung derdienstlichen Aufgaben eines Professorskapazitäre Engpässe in numerus-clau-sus-Studiengängen beseitigt oder neueAnforderungen der beruflichen Praxisbewältigt werden können. Der Konfliktzwischen einem Träger eines vorbehalts-los gewährleisteten Grundrechts undanderen verfassungsrechtlich geschütz-ten Gütern ist nach dem Grundsatzpraktischer Konkordanz zu lösen, derfordert, dass nicht eine der widerstrei-tenden Rechtspositionen bevorzugt und
maximal behauptet wird, sondern alleeinen möglichst schonenden Ausgleicherfahren.39) In diesen Kollisionsfällenkann in das durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Recht des Profes-sors an dem konkret-funktionellen Amteingegriffen werden. Hierbei ist aller-dings zu beachten, dass der Professorzur wissenschaftlichen Lehre verpflich-tet ist. Die Eingriffsbefugnis wird daherbegrenzt durch die wissenschaftlicheQualifikation des Professors.40) Diesergibt sich bei habilitierten Professorenaus der akademischen Lehrbefugnis.Veränderungen des zugewiesenen Lehr-gebiets sind daher nur insoweit zulässig,als sie sich im Rahmen der akademi-schen Lehrbefähigung des Professorshalten.41)
Die Eingriffsbefugnis in das konkret-funktionelle Amt eines nicht habilitie-ren Professors der Fachhochschule wirdbegrenzt durch seine wissenschaftlicheKompetenz. Dies ergibt sich daraus,dass er zu anwendungsbezogener wis-senschaftlicher Lehre verpflichtet ist.Wissenschaftliche Lehre ist nur im Rah-men der wissenschaftlichen Kompetenzdes Professors der Fachhochschule mög-lich. Für diese reicht ein abgeschlosse-nes Hochschulstudium in einembestimmten Fach42) nicht aus. Vielmehrmuss die „besondere Befähigung zu wis-senschaftlicher Arbeit“ gemäß § 44 Nr. 3 HRG hinzukommen. Diese wird inder Regel durch die Qualität einer Pro-motion nachgewiesen. Außerdem mussbei einem nicht habilitierten Professorder Fachhochschule die Qualifikationgemäß § 44 Nr. 4 Buchst. c HRG hinzu-kommen. Nur soweit diese Qualifika-tionsmerkmale reichen, ist eine fachli-che Veränderung der Lehraufgabeneines nicht habilitieren Professors derFachhochschule verfassungsrechtlichzulässig.43)
III. Schlussbemerkungen
Der vorliegende Beschluss des Bundes-verfassungsgerichts stellt einen Meilen-stein auf dem Weg der Weiterentwick-lung der Fachhochschulen dar. Er er-möglicht ihnen faire Bedingungen imnationalen und internationalen Wettbe-werb der Hochschularten und sichertauf diese Weise ihre Zukunftsfähigkeit.Unter Zugrundelegung der vorliegendenEntscheidung des Bundesverfassungs-gerichts ist die Verleihung des Promo-tionsrechts an die Fachhochschulenverfassungsrechtlich zulässig. Dass diesauch hochschulpolitisch wünschens-wert ist, hat der Verfasser in seinerMonographie „Das Recht der Fachhoch-schulen“44) dargelegt. ■
35) §§ 46 Abs. 3 Satz 2 BWHG, 99 Abs. 5 Satz 2BerlHG, 37 Abs. 3 Satz 1 BbgHG, 16 Abs. 5Satz 2 BremHG, 12 Abs. 7 Satz 2 HmbHG, 57 Abs. 6 Satz 3 HGMV, 24 Abs. 1 Satz 3NdsHG, 35 Abs. 4 Satz 2 NRWHG, 48 Abs. 3Satz 2 RPfHG, 31 Abs. 1 Satz 3 SaarUG, 29Abs. 3 Satz 2 SaarFHG, 38 Abs. 5 Satz 2SäHG, 34 Abs. 4 Satz 1 LSAHG, 60 Abs. 4Satz 2 SHHG, 76 Abs. 5 Satz 2 ThürHG
36) Epping, in: Leuze/Bender, NWUG, § 48 Rn. 24; Waldeyer, NVwZ 2008, S. 267
37) Reich, HRG, 8. Auflage 2002, § 43 Rn. 1138) Waldeyer, NVwZ 2008, S. 26939) Vgl. BVerfGE 28, 243, 260ff; 41, 29, 50; 52,
223, 247, 251; 93, 1, 21 40) Waldeyer, NVwZ 2008, 26941) Waldeyer, in: Hailbronner/Geis, Hochschul-
recht in Bund und Ländern, Bd. 1, § 50 HRGRn. 49; Kehler, in: Denninger, HRG, § 43 Rn. 46, 101 und § 50 Rn. 22
42) Vgl. § 44 Nr. 1 HRG43) Vgl. Waldeyer, NVwZ 2008, S. 26944) 2. Auflage, 2000, Rn. 81
WISSENSCHAFTSFREIHEIT
Behinderung angepasste mündlicheund schriftliche Prüfungen ortsunab-hängig abzulegen, ist ebenfalls vorgese-hen. Jeder Benutzer wird über ein indi-viduelles Layout, das an seine persönli-chen Bedürfnisse angepasst ist, Zugangfinden. Die Betreuung durch Lehrendeund Mitarbeiter des BliZ erfolgt eben-falls über H-elb. Meyer zu Bexten ver-spricht sich von dem Projekt eine deut-lich verbesserte Integration Behinderterin den Studienalltag. Im Rahmen desProjekts werden sechs schwerbehinderteHochschulabsolventen drei Jahrebeschäftigt sein. Kooperationspartnersind die Gießener Justus-Liebig-Univer-sität, das Paul-Ehrlich-Institut, dasRobert-Koch-Institut, der Landeswohl-fahrtsverband Hessen und die Agenturfür Arbeit.
Für FH-Präsident Prof. Dr. Günther Gra-batin ist das Projekt ein Indiz für dieführende Rolle der Fachhochschule Gie-ßen-Friedberg in dem Bemühen, Behin-derten eine faire Chance im Studium zugeben. Gleichzeitig sei der Erfolg desBliZ ein Beleg dafür, dass Forschungund Entwicklung an seiner Hochschuleeinen immer größeren Stellenwert bekä-men. „Die Forschungsmittel, die dieFachhochschule Gießen-Friedberg ein-wirbt, haben sich zwischen 2006 und2009 verdreifacht. Wir werden unsere
DNH 4-5 ❘2010
14 FH-TRENDS
Forschung und Entwicklung
Hydraulische Bremsenergie-Rückgewinnung
Studenten des Fachbereichs Maschi-nenbau an der Hochschule Niederrheinhaben ein hydraulisches Bremsenergie-Rückgewinnungssystem weiterentwi-ckelt – und dieses am Beispiel einesFahrrads am Projekttag vorgestellt. DasPrinzip ist ganz einfach: Beim Bremsenwird Öl in einen Druckbehältergepumpt, die rotatorische Energie wirddabei in hydraulische Energie umge-wandelt. Wenn beim Anfahren einDruckknopf gedrückt wird, entweichtder Druck und betreibt die Pumpe, diedas Rad zum Drehen bringt.
„Bei einer Vollbremsung kann durchausein Druck von 80 bar aufgebaut wer-den“, sagt Artur Hahn, einer der fünfStudenten des Bachelor-StudiengangsMaschinenbau, die das Bremsenergie-Rückgewinnungssystem konzipierthaben. Zum Vergleich: Ein vollgepump-ter Autoreifen hat rund zwei bar. EinDruck von 40 bis 50 bar ist ausrei-chend, um das Fahrrad aus dem Standzum Fahren zu bringen.
Die Studenten wissen auch schon, fürwen ihre Erfindung besonders interes-sant sein könnte: für Briefträger, dieständig bremsen und wieder anfahrenmüssen. „Sie können die durch denBremsvorgang entstandene Energieunmittelbar beim Anfahren nutzen“,sagt Hahn. Aber auch für Maschinen inder Industrie, die häufig abgebremstwerden, ist die Technik interessant.
Christian Sonntag
FH Gießen-Friedberg entwickeltelektronisches Lernportal fürBehinderte
Die FH Gießen-Friedberg erhält für einForschungsprojekt des Zentrums fürblinde und sehbehinderte Studierende(BliZ) Mittel in Höhe von 1,4 MillionenEuro. Das Vorhaben zur Entwicklungeines Lernportals für Behinderte wirdzum überwiegenden Teil vom Hessi-schen Ministerium für Wissenschaftund Kunst gefördert. Weitere Geldgebersind das Bundesgesundheitsministe-rium, die Bundesagentur für Arbeit, derLandeswohlfahrtsverband Hessen unddas Hessische Innenministerium. DieLaufzeit beträgt viereinhalb Jahre.
Das „Hessische elektronische Lernportalfür Behinderte“ (H-elb) soll Menschenmit eingeschränkten Körperfunktionenden Studienalltag erleichtern und einhohes Maß an Barrierefreiheit gewähr-leisten, so Projektleiterin Prof. Dr. Erd-muthe Meyer zu Bexten. Das Portalwird behindertengerechte Lehrmateria-lien und Übungsaufgaben zur Verfü-gung stellen und den Online-Zugriff aufDatenbanken mit Fachliteratur erlau-ben. Die Möglichkeit, an die spezielle
Lukas Derksen führt das hydraulische Bremsenergie-Rückgewinnungssystem vor.
Forschungskompetenz als Partner derWirtschaft weiter ausbauen“, so Graba-tin.
Seit seiner Gründung im Jahr 1998unterstützt das Zentrum für blinde undsehbehinderte Studierende an der FHGießen-Friedberg Sehgeschädigte imStudium. Es ist mit modernsten techni-schen Hilfsmitteln ausgestattet und bie-tet eine intensive persönliche Betreu-ung. Daneben testet und entwickelt dasBliZ Hilfsmittel für Sehbehinderte undchronisch Kranke. Es ist die einzige Ein-richtung ihrer Art an einer deutschenFachhochschule.
Gabriele Amann-Ille
Die Nase im Wind – Empfänger-modul für meteorologischesRadarsystem
Wenn das mobile Radarsystem „Rain-scanner“ eines Neusser Unternehmensneben Intensität und Entfernung einerNiederschlagsfront jetzt auch die Wind-geschwindigkeit angibt, ist das das Ver-dienst von Frank Hackemesser. Mögli-che Einsatzgebiete sind Hochseeplatt-formen, Flugfelder und Großveranstal-tungen. Zum Abschluss seines Master-studiums der Informations- und Kom-munikationstechnik an der HochschuleNiederrhein entwickelte der 27-Jährigeein entsprechendes Empfängermodul.Damit machte er beim Förderverein desFachbereichs Elektrotechnik und Infor-matik so viel „Wind“, dass ihm derdiesjährige Fördervereinspreis zugespro-chen wurde.
Die Selex Systems Integration GmbH inNeuss-Rosellen, bei der der Förderver-einspreisträger seine Herausforderungfand, verbessert durch die Erweiterungder Leistungsfunktion ihres mobilenRadargeräts ihre Marktposition. So wiebei Niederschlagsfronten auch, wird beider Messung der Windgeschwindigkeitein Radarsignal ausgesendet. Trifft esauf eine sich bewegende Regenfront, so
wird ein Echo zurückgeworfen und imEmpfänger ausgewertet. Die mobilenRadarsysteme sind klein, kostengünstigund flexibel.
Rudolf Haupt
Prima Klima im Gewächshaus
Forschungsgruppe der FH Osnabrück entwi-ckelt Bewertungsplattform für Pflanzen
Landwirte und Gärtner, die professio-nell Gewächshauskulturen betreiben,sind auf optimale Klimaverhältnisse inden Häusern angewiesen. Hier reicht esnicht aus, nach Erfahrungswerten vor-zugehen. Um ihnen die Möglichkeit zugeben, Gründe für den Erfolg oder Miss-erfolg einer Pflanzenkultur zu benen-nen, befasst sich derzeit eine For-schungsgruppe der Fakultät Agrarwis-senschaften und Landschaftsarchitektur(AuL) der Fachhochschule Osnabrückmit der automatischen Erfassung undVerarbeitung von Klima- und Pflanzen-daten.
Unter dem Titel „KliPa“ wird erforscht,welche klimatischen Voraussetzungenfür bestimmte Kulturen optimal, welcheMaßnahmen eventuell überflüssig sindund wo Energie und damit Geld einge-spart werden kann.
Kameras begleiten und dokumentierenfortlaufend die Wachstumsleistung undBiomasseproduktion der Pflanzen.Gleichzeitig registriert ein Computeralle zu dem jeweiligen Zeitpunkt beste-henden Klimafaktoren, wie Temperatur,Luftfeuchtigkeit oder Sonneneinstrah-lung. Durch diese parallelen Messungenund Verknüpfungen der Bilddaten ist esmöglich, genaue Rückschlüsse zwischenden jeweiligen Klimafaktoren und derEntwicklung der Pflanzen zu ziehen.
KliPa ist somit eine Art Dokumenta-tionsinstrument, das als Basis für die
Fehlererkennung und Verbesserung desKlimas im Gewächshaus dient. Vorallem ermöglicht es den vereinfachtenAustausch mit anderen Fachleuten. DieWissenschaftler der FH generieren der-zeit eine Datenbank, deren Informatio-nen es den Nutzern ermöglichen, Quali-tätsvergleiche von Kulturen über länge-re Zeiträume und sogar über den Betrieboder die Region hinweg zu erstellen.
Doch nicht nur für Gärtner und Land-wirte stellt KliPa, welches vom Bundes-ministerium für Bildung und Forschunggefördert wird, eine wichtige Informa-tionsquelle dar. Die Software soll zudemGartenfachberater in den Landwirt-schaftskammern in die Lage versetzen,schnell und unkompliziert Klimainfor-mationen – insbesondere in grafischerForm – über den zu beratenden Betriebzu gewinnen. Auch für die Herstellerder bestehenden Klimacomputer erge-ben sich Vorteile. Sie können dankKliPa die Probleme ihrer Kundenschneller und effizienter eingrenzenund beheben.
Ralf Garten
Fallgesteuertes Behandlungs-verfahren chronischer Wundenerfolgreich
Die Dauer und damit die Kosten einerBehandlung lassen sich erheblich ver-ringern, wenn ein modernes und fallge-steuertes Behandlungsverfahren in derVersorgung chronischer Wundengewählt wird. Zu diesem Ergebnisgelangt eine Studie des Instituts fürPflege- und Gesundheitsökonomie ander Hochschule Bremen unter der Lei-tung von Prof. Dr. Heinz Janßen.
Von 2007 bis 2010 konnten dieBehandlungswege von etwa 300 Patien-ten mit erfolgreich abgeschlossenerTherapie chronischer Wunden unter-
DNH 4-5 ❘2010
15FH-TRENDS
Fortsetzung auf S. 25
Kulturgeschichte und Region –passt das zur Elektrotechnik?
Wie Technik, Region und Geschichtemiteinander kombiniert werden kön-nen, belegen Projekte, die in den letz-ten Semestern an der Hochschule Fuldaentstanden sind. Obgleich mit Ferdi-nand Braun vor gut einhundert Jahrenein „Sohn der Stadt“ den Physik-Nobel-preis erhielt, mit Ferdinand Schneiderder „Daniel Düsentrieb Osthessens“wirkte, der sich mit mehr als 200 Paten-ten in den Annalen verewigte, und dieStadt früher führend im Bereich derIndustrietextilien war, in den FünfzigerJahren des letzten Jahrhunderts sogareine kleine Serie von Fulda-Mobilen dieAutobahnen Deutschlands erobertenund vor den Toren der Stadt der deut-sche Erfinder des Computers, KonradZuse, seine Rechenmaschinen baute, istdie Stadtgeschichte weitestgehendgeprägt von ihrer kirchlichen Entwick-lung mit Dom, Bischofssitz, katholi-scher Fakultät (früher Universität) sowiedie Gründung durch Bonifatius.
Gerade vor dem Hintergrund der ein-gangs skizzierten Technikgeschichteeiner Region belegen die an der Hoch-schule entstandenen Arbeiten, wie esmöglich ist, eine Hochschule mit ihrenStudierenden und deren Arbeiten imBereich der Elektrotechnik und regiona-le Belange in Einklang zu bringen. Inden Fällen, in denen Städte oder Kreiseauf Hochschulen zugehen, geht es oftum Regionalplanungen. KünstlerischeFachbereiche werden mit Filmen oderLogos beauftragt; wirtschaftliche Fach-bereiche mit wirtschaftlichen Untersu-chungen. Es wirkt hier ein Pull-Mecha-nismus (externe Einrichtungen fordernHilfe/Dienstleistungen selbstständigan): Bei anstehenden Projekten erin-nern sich Kommunen gerne der Fach-kompetenz ihrer ansässigen Hochschu-
len oder sie neigen angesichts klammerHaushaltskassen dazu, sich auf Arbeitenvon Studierenden zu beziehen undsuchen daher den Kontakt zur Hoch-schule. Unberührt davon gelingt es dentechnischen Fachbereichen, Kontaktezu regionalen Unternehmen aufzubau-en und mit ihnen in vielfältigster WeiseProjekte zu realisieren.
Der Fokus der hier beschriebenen Arbei-ten liegt ausnahmslos in der Kopplungvon Geschichte, Kultur und Region mit(Elektro-) Technik, die der FachbereichElektrotechnik und Informationstech-nik in den letzten beiden Jahren in denBachelorstudiengängen Wirtschaftsinge-nieurwesen sowie Elektrotechnik undInformationstechnik an der HochschuleFulda realisierte. Neben exemplarischenErstsemesterprojekten in Form vonKurzfilmen und Geo-Tracking, die Kul-tur, Region und Technik verbinden,sind es auch Fallstudien zu Forschungs-vorhaben, die der Fachbereich realisiertund die Kultur und Geschichte mitTechniklösungen der Hochschule kom-binieren.
Erstsemesterprojekte – Was ist das?
Das Erstsemesterprojekt hat als „Lern-ziel, den Studierenden einen Einblick intypische Aufgaben eines Ingenieurs zugeben. Sie sollen selbstständiges Arbei-ten erlernen, aber auch die Fähigkeitzur Teamarbeit einüben. Dabei sollensie als Grundlage zur Planung desAblaufs ihres Studiums eigene Stärkenund Schwächen erkennen. Ihnen sollenPrinzipien der Problemanalyse und Pro-jektabwicklung vertraut sein.“ [1] Dieneu eingeschriebenen Studierenden
Prof. Dr. Viviane Wolff– Studiendekanin –Hochschule FuldaFachbereich Elektrotechnikund InformationstechnikMarquardstr. 3536039 [email protected]
Viviane Wolff
DNH 4-5 ❘2010
16 WOLFF
organisieren sich in kleinen Gruppenvon fünf Kommilitonen zu einem Pro-jekt und lernen gemeinsam eine klarumrissene Aufgabe innerhalb von dreiMonaten abzuschließen. Parallel zueiner Vorlesung zum Projektmanage-ment sollen diese studentischen Grup-pen lernen, sich selbst zu managen,Ressourcen und zeitliche Meilensteinezu definieren und nach Möglichkeiteinzuhalten.
Der kurze Zeitrahmen des Projekts, daserstmalige „Finden“ der Gruppe unter-einander mit der Erkenntnis der jeweili-gen Stärke sowie das an den Kenntnis-stand angemessene Niveau des Projektssind die Rahmenbedingungen dieserErstsemesterprojekte.
Film ab ...
Kunst trifft Genies und auf Stadtgeschichte
Neben diversen anderen Themen, u.a.Regenerative Energien, gab es in denletzten Wintersemestern einige Erstse-mesterprojekte, die sich auf vielfältigeArt mit Technik und Stadt/Regionbefassten. So entstanden inzwischenmehrere Kurzfilme über die eingangserwähnten „berühmten Köpfe“ derElektrotechnik, die in der Region behei-matet waren.
Ferdinand Braun
Der einzige (Physik-) Nobelpreisträger(1909) der Stadt, der gebürtige FuldaerFerdinand Braun [2], ist aus dem Be-wusstsein der Stadt und seiner Bürgerverdrängt. Wenig ist bekannt über seinewissenschaftlichen Erkenntnisse. Die
In der öffentlichen Wahrnehmung ist es selten, dass Elektrotechnik mit Kultur und Regionalgeschichte
in Verbindung gebracht wird. Dieser Beitrag schildert beispielhaft, wie die Elektrotechnik in der Kultur
und der Regionalgeschichte ihren Platz einnimmt.
Stadt hat zwar eine Straße und aucheinen beruflichen Schulkomplex nachihm benannt, einige Exponate undSchautafeln stehen im örtlichen Vonde-rau-Museum, doch nachhaltigen undgroßen Einfluss auf das Bewusstsein umdiesen „Sohn der Stadt“ ist damit nichtverbunden.
Treffend kam dies in einer Interview-Sequenz der studentischen Filmgruppezum Ausdruck, die eine Straßenbefra-gung nach seinem Namen durchführte.Immerhin ein Passant glaubte in ihmden Erfinder der Glühbirne auszuma-chen – dies war zwar nicht korrekt, aberimmerhin zeigt diese Aussage, dass erBraun im Bereich Technik und Erfin-dungen verortet.
Um dieses Wissen aufzufrischen, zeigtedie Filmgruppe neben den lokalenOrten (Geburtshaus, Schule) kurz diewichtigsten Lebensdaten FerdinandBrauns und auch die im Vonderau-Museum ausgestellten Exponate, wiedie berühmte „Braunsche Röhre“, die(sehr verkürzt) als Vorläufer der ersten
Fernseh- und Computerbildschirme gel-ten kann. Brauns wesentliche Erfin-dung, die ihm auch den Physik-Nobel-preis einbrachte, die elektronischeFunkübertragung, stellten die Studieren-den in einem Versuch nach.
Da der Fachbereich kein eigenes Filmla-bor hat, nutzten die StudierendenKameras und Einrichtungen des Offe-nen Kanal Fuldas, mit dem eine Koope-ration seitens der Hochschule besteht.Aufgabenstellung war, den Film in ver-schiedenen Formaten herzustellen, undso konnte das Portrait Ferdinand Braunsmehrfach im Offenen Kanal in Fernseh-qualität gesendet sowie als Kurzfilm aufder Homepage des Fachbereichs hinter-legt werden [3]. Daneben war es für dieStudierenden ein besonderes Ereignis,dass sie gemeinsam mit dem Hoch-schulpräsidenten am Festakt der StadtFulda zur 100. Wiederkehr der Nobel-preisverleihung teilnehmen und ihrenKurzfilm dem Oberbürgermeister zeigenund feierlich überreichen durften,damit die Stadt den Film für ihre kultu-rellen Zwecke einsetzen kann. Zu die-sem Anlass bekam der Oberbürgermeis-ter noch eine zweite Fassung. Denn
DNH 4-5 ❘2010
17KULTURGESCHICHTE UND REGION
Festakt Ferdinand Braun
DNH 4-5 ❘2010
18
nicht den Siegeszug des Computerserlebt. Zwar waren die ersten Rechen-maschinen, die Zuse fertigte, weitdavon entfernt, die Leistungsfähigkeitund das kompakte Format heutiger Lap-tops und Notebooks zu haben – eswaren gewaltige „Schränke“, die grund-legende Rechenoperationen durchführ-ten –, doch Zuse konnte sie bereits inSerienreife produzieren und verkaufen.Von Berlin über München und Ober-bayern verschlug es ihn später nachOsthessen, in die Städte Bad Hersfeldund Hünfeld. Im Jahr 2010 wäre Zuse100 Jahre alt geworden. Da lag es nahe,einen Kurzfilm über sein Leben von den Studierenden im Rahmen der Erst-semesterprojekte anfertigen zu lassen.Der Bedeutung angemessen, filmtediese Gruppe wieder mit den Kamerasvom Offenen Kanal Fulda und ihr Bei-trag wurde im Programm des OffenenKanals zum Jahresanfang gezeigt. Zumeigentlichen Geburtstag im Juni 2010erfolgte eine Wiederholung des Kurz-films.
Johann Philipp Wagner
Zu einer Zeit, als in Deutschland geradedie erste Dampflokomotive, der Adler,die kurze Strecke von Nürnberg nachFürth bewältigte, tüftelte in Frankfurtein weiteres Genie bereits an der Elek-trolokomotive. Der Fürst zu Fürstenbergstellte ihm am Bodensee entsprechendeHallen zur Verfügung, in der Wagner anseiner elektrischen Bahn bauen konnte.Seinerzeit stellte gar der damalige Bun-destag 100.000 Gulden in Aussicht,wenn die Erfindung funktionierte under sie an den Staat abträte. Die Erfin-dung funktionierte jedoch nur miteinem sehr schlechten Wirkungsgrad.Später verbesserte Werner von Siemensdie elektrische Bahn grundlegend. Füreine andere Entwicklung wird der 1799im heutigen Bad Schwalbach geboreneWagner aber heute noch in fast jedemLexikon genannt. Mit seinem „Wagner-schen Hammer“, einem stromdurchflie-ßenden Magneten, einem so genanntenUnterbrecher, stellt er die Urform einerelektrischen Klingel dar.
Wagner stammte zwar nicht aus demdirekten regionalen Umfeld Fuldas,doch immerhin geht es um einen Hes-sen und Frankfurt ist auch nicht allzufern. Anders als die anderen hier skiz-zierten Kurzfilme der diversen Erst-semesterprojekte, ging diese Gruppe miteinem Augenzwinkern und einer Por-
inzwischen hatte eine andere Filmgrup-pe alle bisherigen Filme untertitelt, sodass der Film auch in tonlosen digitalenBilderrahmen gezeigt werden kann.
Ferdinand Schneider
Zeitgleich mit Braun lebte und arbeiteteein anderer „Tüftler“ in Fulda. Gemein-hin wird er auch als „Daniel DüsentriebFuldas“ bezeichnet. Mehr als 200 Paten-te gehen auf sein Konto – und diesbeschreibt auch schon sein Dilemma.Die hohen Patentgebühren und einschlechtes Marketing oder einfach auchnur der falsche Zeitpunkt seiner Ent-deckungen führten dazu, dass seineErfindungen ihn finanziell auszehrten.Die wichtigsten dieser Erfindungen, dieEntwicklung der Normuhr – so wie wirsie auch heute kennen, bis hin zurEnergiegewinnung aus Windrädern überdie elektrische Funkübertragung portrai-tierte eine weitere Filmgruppe, währendeine andere seinen Lebensweg [4] inFulda skizzierte. Im Gegensatz zurBraun-Filmgruppe nutzten diese beidenGruppen kleine Camcorder des Fachbe-reichs, da auch die Ressourcen des Offenen Kanals nur beschränkt sind.Auch diese beiden Film-Ergebnisse sindveröffentlicht worden, um diesen Teilder Fuldaer Stadt- und Technikgeschich-te visuell größeren Kreisen an Interes-sierten näher zu bringen. Auf eigenenWebseiten bzw. bei YouTube und aufder Fachbereichs-Webseite sind dieFilme weltweit zu sehen. Und da esunter Jugendlichen und jungen Men-schen seit einigen Jahren en vogue ist,via Handy zu filmen, sind alle hierbeschriebenen Filme der Erstsemester-gruppen auch ins entsprechendeHandyformat konvertiert worden. DieStudierenden können dadurch ihreFilme untereinander austauschen undauf diese Weise die Arbeit der anderenkennen lernen, aber auch um „etwas“Geschichte zu erfahren.
Konrad Zuse
Kurz vor seinem Tod 1995 traf derComputerpionier auf der weltgrößtenComputermesse CeBIT in Hannover mitBill Gates zusammen. Ohne Zuse hättenGates und die heutige Gesellschaft
WOLFF
Konrad Zuse-Skulptur
Johann Wagner
DNH 4-5 ❘2010
19
tion Ironie an das Drehbuch. Es warkein reiner Faktenfilm, obgleich auchhier wichtige Stationen von WagnersLeben und die Funktionsweise des„Wagnerschen Hammers“ gezeigt wer-den.
Ähnlich dem Film über Braun, sollenauch die Filme über Zuse und Wagnerin deren Wirkungsorten gezeigt werden.Entweder, wo dies möglich ist, in Offe-nen Kanälen, in örtlichen Museen oderzu besonderen Anlässen, wie zum Bei-spiel die Jubiläumsprogramme, die 2010zum 100. Geburtstags Zuses aufgelegtwerden. Neben der entsprechendenÖffentlichkeitsarbeit soll wieder ver-sucht werden, auch die regionalen Ver-antwortlichen mit dem Werk der Stu-dierenden bekannt zu machen.
OSM – Spazieren gehen einmal anders
Zwar verfügt der Fachbereich Elektro-technik und Informationstechnik überkeine spezifischen Angebote im Bereichder Geoinformatik als Studienangebot,daher erwies sich das Internetprojekt„OpenStreetMap – Die freie Weltkarte“[5] (OSM) als geeignetes Instrument,um junge Studierende mit so genann-ten GPS-Trackern im Rahmen der Erst-semesterprojekte „auf die Reise“ zu schi-cken. Neben dem eigentlichen Ziel desErstsemestermoduls, dem erfolgreichenProjektmanagement kleiner studenti-scher Gruppen, lag hier der technischePart im Verständnis von GPS-Signalen,der Erklärung, wie aus Signalen Stand-ortbestimmungen zu erzielen sind, wel-che Ungenauigkeiten handelsüblicheGPS-Tracker aufweisen und wie man ausden damit gewonnenen Geodaten Kar-ten erzeugt.
Ein durchaus gewollter Nebenaspektdieses Projektes lag in der Erkundungdes Studienortes und das Wissen umdessen Kultur und Geschichte. Nach-dem im Wintersemester 2008/09 einerstes Pilotprojekt [6] des Fachbereiches
räumlich noch fast auf dem Hochschul-gelände blieb, – die Gruppe erfasste dengesamten Campus, einige Außenstellen(Studierendenwohnheime und Landes-bibliothek) und Nebengebäude –, zogendie Studierenden im Wintersemester2009/10 in die Innenstadt und teilweiseauch in die Peripherie. Die Geodatendreier unterschiedlicher Themenfelderwurden hierbei von drei studentischenGruppen erfasst und letztlich als OSM-Karte präsentiert bzw. in bestehendenOSM-Karten auf dem OSM-Internet-Por-tal integriert.
Gartenkulturpfad
Als Modellprojekt der Stadt Fulda imRahmen ihrer lokalen Agenda 21 ent-stand der erste GartenkulturpfadDeutschlands, auf dem sich bislang 18 offene Gärten, vom Kloster- undSchlossgarten bis hin zu Stadtgärtenund Parks, präsentieren. Da die sogenannten „Mapper“ bei OSM in ersterLinie wichtige Straßen und Wege erfas-sen, um die eigentliche „Weltkarte“ mitLeben zu füllen, unterblieb oftmals dasErfassen von Grünflächen und Parks,oder deren räumliche Lage wird nurgrob (z.B. Umrisse) dargestellt. Mit demProjekt sollten die Fuldaer Studierendenzumindest für den Bereich dieser loka-len 18 Gärten und Parks eine Genauig-keit (Fußwege) und einen Detailreich-tum (Brunnen, Toiletten, Telefonzellen,Briefkästen etc.) in der Erfassung undLegende einbringen.
Die Stadt Fulda selbst bietet dem Leserin ihrem Katalog [7] zum Gartenkultur-pfad eine Übersichtskarte über die Lageder Gärten im Stadtgebiet. Die einzel-nen Gärten (u.a. Schlossgarten Fulda,Domdechanei-, Dahliengarten, Kloster-gärten (Franziskanerkloster Frauenberg,Klostergarten Benediktinerabtei) Aue-park, Gärten an der Tränke, Garten derWeingeschichte, Privatgarten mit Stein-kunst, Eurohügel, Schlossgarten Fasane-
rie) jedoch sind kartografisch nicht aus-reichend dargestellt.
Im Projektverlauf erwies sich der kom-plette Gartenkulturpfad als zu umfang-reich. Gerade die sehr großen Parkan-lagen (Schlossgarten, Fasanerie undAuepark) sind sehr aufwändig, so dasssich die Gruppe auf die innerstädti-schen Gärten konzentrierte. Die Erfas-sung der verbliebenen sechs Gärtensowie Dokumentation wird daher alsFolgeprojekt im kommenden Winterse-mester angeboten. Auch einige botani-sche Besonderheiten (z.B. Dahliengar-ten) konnten zwar als Projekt absolviertwerden, zum ehrlichen Bedauern derStudierenden konnten sie jedoch keineeinzige Dahlie mehr sehen, da diese imWinter nicht mehr blühen, was dieinhaltliche Auseinandersetzung mit denGärten erschwerte.
Tierisches Fulda
Eine andere Erstsemestergruppe widme-te sich einem weiteren „OSM-Spazier-gang“. Er entführte die Gruppe in weiteTeile der Innenstadt, so dass als Neben-effekt das Kennenlernen des Studienortsund der Einblick in die zu erfassendeMaterie entstand. Für ein Kinderbuch-projekt erstellten die Studierenden eineKarte in OSM, die die Standorte vonrund vierzig Tierdarstellungen im Stadt-gebiet Fuldas zeigt. Als Bischofssitzüberwiegen in Fulda naturgemäß Dar-stellungen von Lämmern und Tauben,daneben die in fast allen Städten alsHerrschaftsikonen zu findenden Löwen,Drachen und Adler. Doch Fresken,Wandmalereien, Brunnen etc. zeigenauch andere, seltenere Motive wie Stör-che, Fische, Schildkröten, Bären, Rabenetc. Teilweise sind diese Motive in ver-steckten Winkeln der Stadt oder anwenig bekannten Häusern zu sehen, sodass die Studierenden sich in dem Pro-jekt mit der Architektur des histori-schen Stadtkerns sowie alten, aber auchneuen (Zier-) Brunnen auseinander setz-ten und generell mit der Frage beschäf-tigt waren, warum ist hier ein rsp. dasTier zu finden.
KULTURGESCHICHTE UND REGION
DNH 4-5 ❘2010
20
Point Alpha
Erfolgreiche Projekte und neue Techni-ken begeistern zuweilen auch andereStudierende. Durch die Kenntnis undden Austausch mit Kommilitonen derOSM-Erstsemestergruppen hat ein Stu-dent des Fachbereichs unabhängig vonirgendwelchen Hochschulprojektenseine Heimatgemeinde Rasdorf für OSMerfasst. Auf Anregung des Fachbereichshat er zusätzlich mit der Erfassung desaußerhalb gelegenen Point Alpha Arealsbegonnen. Heute ist Point Alpha einGrenzmuseum mitsamt Wachtürmen,Umzäunungen und mehr. Zu Zeiten desKalten Kriegs war hier ein heikles Stückinnerdeutsche Grenze am so genanntenFulda Gap. Inzwischen gibt es einenrund vierzehn Kilometer langen Point-Alpha-Weg – der harrt noch seinerErfassung. Vielleicht durch andere Pro-jektgruppen oder eben Nachahmer, diesich für die Thematik OpenStreetMapinteressieren und dieses Stück inner-deutsches „Kulturgut“ kartographisch indie „Freie Weltkarte“ überführen wol-len.
Ähnlich wie bei den Filmgruppen galtauch für die OSM-Gruppen, dass derenArbeit nicht nur „für die Schublade“gemacht wurde. Die Verbindung Stadt-kultur und OpenStreetMap erwies sichhierbei als so interessant für die OSM-Community, dass diese Projekte aufGIS-Konferenzen in Osnabrück undSalzburg vorgestellt werden konnten[8,9]
Forschen – Kulturgüter schützen
Die aufgeführten Projekte konntennaturgemäß, da es sich um Studierendedes ersten Semesters handelt, nur ober-flächig die Kultur- und Stadtgeschichtebehandeln. Dennoch sind die Ansätzeund zumindest teilweise die Motivationder Studierenden nachhaltig geweckt,sich eingehender mit dieser Materie zubeschäftigen, zumal einige auch öffent-liche Aufmerksamkeit in Form von Ver-anstaltungen, Posterbeteiligungen anKongressen oder Konferenzbeiträgenerfuhren.
Einen ganz praktischen und sehr inten-siven Bezug zur Kultur und derenGütern verfolgt das vom BMFT geför-derte Forschungsprojekt Prävent [10,11] von Professor Bernd Cuno am Fach-bereich Elektrotechnik und Informa-tionstechnik. Gemeinsam mit Studie-renden entwickelt er ein Sensorsystem,das objektnahe Klimata erfasst undsomit Kulturgüter schützen soll. Geradein historischem Baubestand und immusealen Ambiente sind viele hygros-kopische Materialien wie Holz, Papierund Textilien anfällig auf klimatischeSchwankungen, längerfristige Verände-rungen sowie Wasser- oder Pilzbefall.Dies führt dazu, dass häufig in regelmä-ßigen Abständen eine Restaurierung fäl-lig wird. Inzwischen gehen die Eigen-tümer (meist Kirchen und öffentlicheTräger) dazu über, vorausschauend(präventiv) die Lagerungs- und Ausstel-
Diese inhaltliche Auseinandersetzungwar nicht in die Aufgabenstellung inte-griert, sie blieb den einzelnen Studie-renden überlassen und soll in einemprojektierten Buch vertieft werden. Aberdas Kennenlernen von Häusern undStraßenzügen und die Entdeckung ein-zelner geschichtlicher Gebäudeensem-bles war dennoch ein erfolgreicherNebenaspekt dieses Projektes. Aufgrunddes Projektes gibt es nun seitens derstädtischen Tourist-Info Bestrebungen,diesen Tier-„Pfad“, analog der nachfol-gend vorgestellten Stadtrallye ins eigeneJugendprogramm aufzunehmen.
Stadtrallye
Ähnlich dem „Tierischen Fulda“ ging esin diesem OSM-Projekt darum, „dieStadt zu entdecken“. Die Tourist-Infor-mation der Stadt bietet seit einigen Jah-ren für Kinder und Jugendliche eine sogenannte „Stadtrallye“ an, in der dieTeilnehmer einen Bogen mit derzeitvierzehn Stationen ablaufen und Fragenim Bogen beantworten müssen, die sichaus der „Besichtigung“ der Station erge-ben (Jahreszahlen, Namen oder Sonsti-ges eintragen). Das Ziel dieser Gruppewar es, einen gesamten Routenplan die-ser Rallye mit den GPS-Trackern fürOpenStreetMap zu erstellen. Seitens derStadt erhielt die Hochschule zwar denRallye-Bogen, weitergehende Infos alseine solche Route waren von städtischerSeite allerdings nicht in OSMerwünscht, da man dort befürchtete,dass dann niemand mehr die reale Tourabsolviert.
Im Gegensatz zur „Tier“-Gruppe lag eshier für die Studierenden nahe, sich mitden im Bogen befindlichen Fragen zubeschäftigen – auch wenn dies nichtAufgabenbestandteil des Projektes war.Eine rudimentäre (da das Niveau ja fürJugendliche ausgelegt ist) inhaltlicheAuseinandersetzung mit der Stadtge-schichte ließ sich somit in die Projektar-beit integrieren. Gerade für auswärtigeStudierende, denen Fuldas Geschichtebislang kaum etwas sagte, ließ sich überdieses Projekt etwas historisches Wissenvermitteln.
WOLFF
Wachturm, Point Alpha
DNH 4-5 ❘2010
21
lungsbedingungen solcher Güter zuoptimieren. Das von Cuno entwickelteSensorsystem wurde inzwischen um einBeratungssystem ergänzt. Dieses ruftDaten von den Sensoren ab, die zumBeispiel in einem Messbuch inmittenvon unzähligen Buchreihen einerBibliothek integriert sind, sendet sie aneinen übergeordneten Rechner, wertetdie Daten aus und teilt den Verantwort-lichen mit, das zu Lüften sei oder keineBesucher mehr ins Gebäude zu lassen.Neben der Fürstengruft in Weimar unddem Dreifaltigkeitskloster in der russi-schen Partnerstadt von Fulda, in Ser-giew Posad, wird diese Entwicklung desFachbereichs auch in Fulda selbst einge-setzt, so in der Bibliothek am KlosterFrauenberg und in der Kirche St. Andre-as im Ortsteil Neuenberg. Inzwischenwurde vom Fachbereich ein weiteresForschungsprojekt über drei Jahre mitdem Fokus auf die Klimatisierung vonBibliotheken beantragt und bewilligt.
Um die eingangs geschilderte Nicht-wahrnehmung von Elektrotechnik inBezug auf Kultur und Geschichte zukorrigieren, wurden einige der hier vor-gestellten Projekte in der lokalenÖffentlichkeit mittels Artikeln in regio-nalen Printmedien dargelegt. Diese Bei-spiele sind nicht uneingeschränkt aufandere Hochschulstandorte übertragbar.Dennoch dienen sie als Beleg dafür,dass kommende Elektrotechnik- und
Wirtschaftsingenieure durchaus mitThemen konfrontiert werden könnenund sie auch studentische Aufgabenlösen müssen, die sie in die Welt derKultur- und Regionalgeschichte eintau-chen lässt. In den zuvor geschildertenFällen blieb es allerdings bei einerNebenbedingung. Das Projektmanage-ment lag im Vordergrund, doch je tieferdie Beziehungen zu den kommunalenund kulturellen Einrichtungen auf die-sem Weg gestärkt werden, desto stärkerkönnte die kulturelle Ausprägung vonProjekten angehender Ingenieure undangehenden Ingenieurinnen gelin-gen. ■
Literatur:[1] Modulhandbuch Bachelorstudiengänge ET
und WI, HS Fulda, 2006[2] Lexikon der Elektrotechniker, VDE-Verlag, Ber-
lin, 2010[3] http://www.fh-fulda.de/index.php?id=7870[4] http://www.stst-online.de/ferdinand/[5] Ramm/Topf: OpenStreetMap – Die freie Welt-
karte nutzen und mitgestalten, 2. Aufl., Leh-manns Media, Berlin, 2009
[6] Wolff, Peter; Wolff, Viviane: Öffentliche Pro-jekte für Öffentliche Karten. In:Jekel/Koller/Donert (Eds.): Learning with Geo-information IV – Lernen mit GeoinformationIV, Wichmann-Vlg., Heidelberg, 2009, S. 50-56
[7] Tourist-Info Fulda (Hg.): Gartenkulturpfad, DerKatalog, 2. Aufl.
[8] Wolff, Viviane; Wolff, Peter: Touristische Städ-tetouren in OpenStreetMap (OSM) In: Konfe-renzband zur FOSSGIS 2010 in Osnabrück,2010, S. 168f.
[9] (i.V.) Wolff, Peter; Wolff, Viviane: Über Open-StreetMap (OSM) Stadt- und Kulturgeschichteerleben (Konferenzbeitrag zur AGIT 2010 inSalzburg, vermutlich im Band „Learning withGeoinformation V“, Wichmann-Vlg., Heidel-berg, 2010)
[10] Arnold, Christian; Cuno, Bernd: Entschei-dungshilfe zur Umgebungsklimatisierung vonKulturgütern mit der Fuzzy-Theorie, Procee-dings – 19. Workshop Computational Intelli-gence, Dortmund, 2009
[11] Wiehe, Hanna: Von Restauration zur Präven-tion. Fuldaer Zeitung, 30.6.2009
KULTURGESCHICHTE UND REGION
Messbuch, PräventMaster of Arts Cross Media in Magdeburg
Cross Media verbindet die BereicheJournalismus, Interaction Design undManagement und reagiert so ideal aufdie neuen, fachübergreifenden Anforde-rungen in der Medienbranche. CrossMedia Experten verbinden hohe Quali-tät in ihrem jeweiligen Kernbereich mitübergreifenden analytischen, betriebs-wirtschaftlichen und kommunikativenFähigkeiten. Der 4-semestrige weiterbil-dende Studiengang beginnt zum WS 2010/11 an der HS Magdeburg.
Das Studium wird zu über 80% onlineabsolviert. In vier Präsenzphasen proSemester werden Echtzeitprojekte mitinteressanten und hochkarätigen Part-nern wie dem Mitteldeutschen Rund-funk, dem Rundfunk Berlin-Branden-burg, der Mitteldeutschen Zeitung, derWAZ New Media, 1&1 (United InternetGruppe) und dem Neue-Medien-PionierHFR bearbeitet. Ein verpflichtendesinternationales Projekt übt den Blicküber den deutschen Tellerrand hinaus.
Zulassungsvoraussetzungen sind ein ers-tes Studium und Berufserfahrung vonmindestens einem Jahr. Der M.A. CrossMedia ist gleichrangig als Voll- oderTeilzeitstudium angelegt. Der Studien-gang ist gebührenpflichtig.
Norbert Doktor
Fachhochschulen forschen für den Mittelstand
Häufig ist der unmittelbare Zugang zurForschung für kleine und mittlereUnternehmen mit einigen Hürden ver-bunden. Oft fehlen im Unternehmennötige Ressourcen und die erforderlicheZeit, sich im Förderdschungel der unter-schiedlichen Fördermittelgeber zurecht-zufinden. Umgekehrt wird beklagt, dassein Studium nicht genügend auf diepraktische Arbeit im Berufsleben vorbe-reitet. Genau dies ist aber die Herausfor-derung, der sich Fachhochschulen mitihrem Auftrag verschrieben haben. Alsoliegt es auf der Hand, dieses Problemmit der Zusammenführung beider Sei-ten zu lösen. Mit Förderung anwen-dungsorientierter Forschung an Fach-hochschulen, die Kooperationspartneraus der Wirtschaft integriert, gelingt dassehr gut.
Angewandte Forschung ist mittlerweilezu einem wichtigen Aktionsfeld derFachhochschulen geworden, das durcheine besonders enge Zusammenarbeitmit der Wirtschaft geprägt ist. Fach-hochschulen sind häufig in ihrer Tätig-keit regional verbunden und arbeitengerne mit Unternehmen vor Ort. DieVorteile liegen auf beiden Seiten: DerUnternehmer einerseits kann mit demtechnisch versierten Forscher um dieEcke ein Problem aus der betrieblichenPraxis auf kurzem Weg besprechen. DerWissenschaftler andererseits kann durchdirekte Ansprache eines Unternehmersin einem produzierenden Betrieb einneues Verfahren oder einen Prototypenauf Praxistauglichkeit testen. Ein sol-cher unkomplizierter und persönlicherAustausch ist besonders für kleine undmittlere Unternehmen attraktiv. Aberauch Wissenschaftler sehen gern zu, wiedas theoretische Wissen in die Wirt-schaft fließt. Umgekehrt können sie die
Impulse aus der Praxis dazu nutzen, ihrLehrangebot zu optimieren und jungenNachwuchswissenschaftlern ein Ver-ständnis für reale Betriebsabläufe zuvermitteln.
Neben den wirtschaftlichen Aspektenwill die Förderung der Fachhochschul-forschung auch gesellschaftliche The-men anpacken. Dazu gehören vor allemder wissenschaftliche Nachwuchs undder demographische Wandel. Um die-sen Anliegen gerecht zu werden, konzi-pierte das BMBF mehrere Förderlinien.Die AiF betreut als Projektträger aktuellalle vier Module. 2010 beträgt das För-dervolumen 37 Millionen Euro.
Forschung an Fachhochschulen mitUnternehmen: FHprofUnt
Den ohnehin gegebenen praxisorien-tierten Ansatz der Fachhochschulen solldie sogenannte Förderlinie FHprofUntstärken und die Zusammenarbeit mitkleinen und mittleren Unternehmenfördern. Diese haben meist keine eige-nen Forschungsabteilungen und kön-nen so in gemeinsamen Projekten aufdie Kapazitäten der Fachhochschulenzurückgreifen. Auf der anderen Seiteerhalten die Professoren und die Studie-renden die Möglichkeit, praxisnah zuarbeiten.
Die Fachhochschulen sind bei derDurchführung der Projekte federfüh-rend; sie suchen dafür die geeignetenindustriellen Partner und sind berech-tigt, Fördermittel zu beantragen. DieSuche nach Unternehmen dürfte nichtschwierig sein, denn es gibt einige guteArgumente für diese Art von Forschung:
Prof. Dr. rer. nat. Stefanie HeidenHauptgeschäftsführerin der AiFBayenthalgürtel 2350968 KölnHonorarprofessorin für„Industrielle und Umwelt-Biotechnologie“ am Fach-bereich Biologie/Chemieder Universität Osnabrück
Stefanie Heiden
DNH 4-5 ❘2010
22 HEIDEN
Sie können die inhaltliche Ausrichtungder Forschungsarbeiten mitbestimmen,haben aber kaum administrativen Auf-wand. In einem Letter of Intent müssensie die beabsichtigte Verwertung derForschungsergebnisse darstellen. DasGanze birgt zudem ein überschaubaresfinanzielles Risiko, da die Eigenleistun-gen aus der Wirtschaft 20 Prozent derFördersumme betragen sollen. Dabeimüssen sie nicht als Bargeld fließen,sondern können über geldwerte Leis-tungen, wie Personal- oder Geräteein-satz, nachgewiesen werden.
Durchschnittlich sind vier Partner aneinem Projekt beteiligt. In einem aktu-ellen Vorhaben der Hochschule Mün-chen geht es zum Beispiel um die Kon-struktion von Glasfassaden, die aucheiner Explosion standhalten sollen. Fürdieses Thema konnten sogar neunUnternehmen gewonnen werden. Letzt-endlich ist aber nicht die Zahl der Mit-wirkenden, sondern die Qualität desProjektinhalts entscheidend.
Qualifizierung von Fachkräften: IngenieurNachwuchs
Die Förderlinie IngenieurNachwuchs isteine Maßnahme gegen den chronischenFachkräftemangel. Das Umfeld der inge-nieurwissenschaftlich geprägten Fach-hochschulen ist dafür prädestiniert. For-scherteams aus erstberufenen Professo-rinnen und Professoren, Promovieren-den sowie Absolventen und Studieren-den kooperieren mit kleinen und mit-telständischen Unternehmen. Auf dieseWeise erhalten sie die Möglichkeit, ihreKompetenzen in bestimmten Branchenoder Technologiefeldern in der Praxiszu vertiefen. Gleichzeitig entstehen
Bereits seit 1992 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die anwendungs-
orientierte Forschung an Fachhochschulen. 1996 wurde die AiF (Arbeitsgemeinschaft industrieller For-
schungsvereinigungen e.V.) mit der Abwicklung und Organisation der Fördermaßnahme durch das
BMBF betraut. Diese Aufgabe liegt bei der AiF in erfahrenen Händen, da die Unterstützung von For-
schung und Entwicklung in Kooperation von Forschungsinstituten und mittelständischer Industrie hier
seit 56 Jahren zu Hause ist.
Kontakte, die manchen Absolventenden Berufseinstieg erleichtern und ausdenen Unternehmen Fachkräfte rekru-tieren können. Diese Förderlinieumfasst jedes Jahr ein anderes Fachge-biet. 2010 laufen Projekte aus der Ver-fahrenstechnik. Für die nächsten Jahreist geplant, die vorherigen Schwerpunk-te – Maschinenbau, Elektrotechnik undInformatik – zu wiederholen.
Innovative Dienstleistungen fürLebensqualität im Alter: SILQUA-FH
Seit Anfang 2009 ist die jüngste Förder-linie SILQUA-FH im Einsatz. Die Abkür-zung steht für „Soziale Innovationenfür Lebensqualität im Alter“ und setztdirekt an dem Problem der demographi-schen Entwicklung an. Der Name istProgramm: Hier sollen Forschungspro-jekte initiiert und Lösungen entwickeltwerden, die älteren und von Alterser-krankungen betroffenen Menschen hel-fen, ihre Selbstständigkeit und Würdezu wahren. Zugleich sollen die Ergeb-nisse zur Qualifizierung von Fachperso-nal in diesem Bereich beitragen. Fach-hochschulen mit Fachbereichen sozialeArbeit, Gesundheit und Pflege könnengemeinsam mit Partnern aus der Praxis– dazu gehören kommunale Einrichtun-gen, soziale Unternehmen, öffentliche,kirchliche und private Träger – innova-tive Konzepte für soziale Dienste entwi-ckeln. Ein aktuelles Forschungsprojektder Evangelischen Fachhochschule Frei-burg und der Fachhochschule Frankfurtam Main beschäftigt sich beispielsweisemit der Problematik bewegungsein-
schränkender Maßnahmen. Die For-schungsergebnisse sollen dazu beitra-gen, den Einsatz von Bettgittern undFixierungen in der ambulanten Pflegezu reduzieren.
Forschungsprofil in den neuen Technologien: ProfilNT
Wer heute über Forschung spricht,kommt an dem Thema „Leittechnolo-gien“ nicht vorbei. So gilt es auf diesemGebiet, die Forschungskompetenz derFachhochschulen zu festigen, sie in dieaktuellen Forschungstrends mit einzu-beziehen und stärker an die neuenTechnologien und „Life Sciences“heranzuführen. Die Förderlinie ProfilNTstellt für Fachhochschulen, die sichbereits erfolgreich an den themenbezo-genen Verbundprojekten der BMBF-Fachprogramme beteiligt haben, zusätz-liche Mittel zur Verfügung. Dadurchsollen Erkenntnisse aus Hochtechnolo-giefeldern, wie zum Beispiel Mikrosyste-me, Nanotechnologie oder Werkstoff-innovationen stärker in die anwen-dungsorientierte Fachhochschulfor-schung einfließen und zur Profilbildungbeitragen. Die Hochschule Bremerhavenhat sich erfolgreich am BMBF-Fachpro-gramm „Optische Technologien“ betei-ligt und konnte so eine Förderung inder Förderlinie ProfilNT erzielen: Ineinem Forschungsprojekt entwickelt dieAbteilung Maritime Technologien spek-troskopische Verfahren zur frühzeitigenErkennung von giftigen Algen oderÖlen. Damit kann die Hochschule ihreForschungskompetenzen im Bereich der„Marinen Lichtwellenleiter-Sensorik“zur Überwachung der Gewässer weiterausbauen.
DNH 4-5 ❘2010
23FORSCHUNG
DNH 4-5 ❘2010
24
Auch hier geht es im Allgemeinendarum, den Wissenstransfer von derHochschule in die Wirtschaft zu fördernund umgekehrt die Impulse aus derWirtschaft und Gesellschaft in die Wis-senschaft zu leiten. Im Besonderenheißt das, Forschungsnetzwerke vorallem für kleine und mittlere Unterneh-men zu schaffen. Dadurch wird derenMarktposition auch überregionalgestärkt und folglich die Beschäfti-gungssituation in der Region stabilisiert.Solche Kooperationsprojekte tragendarüber hinaus zur Verbesserung derAusbildungssituation an den Hochschu-len bei. Die praxisnahe Lehre orientiertsich stärker an dem tatsächlichenBedarf auf dem Arbeitsmarkt für dieAbsolventen.
Die vielen verschiedenen Fördermaß-nahmen sind unterschiedlich in derMethode, doch verwandt in der Zielset-zung. Sie alle dienen dazu, Forschung
und Praxis enger zu verzahnen. SolcheAllianzen braucht der Standort Deutsch-land: Denn die Frage, wie aus den vie-len wissenschaftlichen Erkenntnissenneue Produkte, Verfahren oder Dienst-leistungen entstehen können, bleibteine immerwährende Herausforde-rung. ■
Über die AiF:Die AiF – Arbeitsgemeinschaft industrieller For-schungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. –fördert seit 1954 Forschung und Entwicklungzugunsten mittelständischer Unternehmen. Sie istTräger der industriellen Gemeinschaftsforschungund betreut weitere Förderprogramme der öffent-lichen Hand. Als Dach eines Netzwerks mit 101Forschungsvereinigungen bietet sie praxisnaheInnovationsberatung. Im Jahr 2009 flossen überdie AiF rund 410 Millionen Euro öffentliche Mittelin mehr als 8.000 Forschungsprojekte.
Fachhochschulforschung als Standortvorteil: FH-Extra und ZAFH
Fachhochschulforschung ist in derRegel nicht nur praxis- sondern auchortsnah. Man ist der Region verbundenund arbeitet gerne mit Unternehmenund Organisationen vor Ort. Grundgenug für Initiativen auf Länderebene,sich auch in der Förderung der Fach-hochschulforschung zu engagieren. DieAiF betreut zwei regionale Maßnahmen:Im Auftrag des Ministeriums für Inno-vation, Wissenschaft, Forschung undTechnologie des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT) führt sie den Wett-bewerb FH-Extra durch. Für das Ministe-rium für Wissenschaft, Forschung undKunst (MWK) des Landes Baden-Würt-temberg organisiert sie seit 2009 dieBegutachtung der Projekte zur Einrich-tung von Zentren für Angewandte For-schung an Fachhochschulen, kurz ZAFHgenannt.
HEIDEN
Förderlinien im BMBF-Programm Forschung an Fachhochschulen Ausschreibungstermin Voraussetzungen
FHprofUnt Jährlich; aktuell 5. – Mind. 2 Kooperationspartner, davon mind. 1 Partner gewerblichFörderrunde geplant; – 20% Eigenleistung der Kooperationspartner aus der WirtschaftAbgabe der Anträge: – Aktuellen Orientierungsrahmen der Hochschule beachten!18.11.2010 – Ankündigungsskizze erforderlich
IngenieurNachwuchs Jährlich; aktuell: 5. – Berufung der Projektleitung vor max. 4 JahrenFörderrunde geplant – Mind. ein KMU als Kooperationspartner (Thema: Maschinenbau); – Ankündigungsskizze erforderlichAbgabe der Anträge: 21.10.2010
SILQUA-FH Jährlich; aktuell 3. – 20% Eigenleistung der KooperationspartnerFörderrunde ausgeschrieben; – Ankündigungsskizze erforderlichAbgabe der Anträge: 23.09.2010
ProfilNT Kein fester Termin; laufend – Erfolgreicher Verbundpartner/Unterauftragnehmer in einem der (gebunden an Bekannt- Fachprogramme des BMBF mit Option für Fachhochschulen (*)machungen zu themen- -–Beantragtes ProfilNT-Projekt muss thematisch im Zusammenhang bezogenen Fachprogrammen zum Verbundprojekt im BMBF- Fachprogramm stehen, jedoch des BMBF mit Option bgrenzbar sein.für Fachhochschulen) – Das ProfilNT-Projekt muss innerhalb der Laufzeit des Verbund-
projektes begonnen werden.
Die vier Förderlinien im BMBF-Programm Forschung an Fachhochschulen
(*) http://www.aif.de/fh/files/liste_der_fachprogramme_04062010.pdf
Für alle Förderlinien liegt die Obergrenze bei 260.000 Euro Fördervolumen pro Projekt, die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate.
sucht werden. Die Studie dokumentierterstmals mit einer Clusteranalyse einbreites Spektrum unterschiedlicherBehandlungsverläufe. Dabei ist die fall-gesteuerte Behandlung chronischerWunden bei etwa der Hälfte der Patien-ten nach bereits fünf Wochen im Mittelerfolgreich abgeschlossen. Diese habendann einen Kostensatz von etwa 1.400Euro. Bei der bisher üblichen Versor-gung zieht sich die Behandlung eineroffenen chronischen Wunde nicht sel-ten über einen langen Zeitraum, garJahre hin. In dieser konventionellenBehandlung chronischer Wunden(Ulkus) liegen die Kosten im gesamtenMittel bei knapp 5000 Euro mit einermittleren Behandlungsdauer von etwa40 Wochen, so die Ergebnisse einer frü-heren Studie des Instituts für Pflege-und Gesundheitsökonomie.
Die Erkrankungsrate chronischer Wun-den und damit die Patientenzahl wer-den mit der Alterung der Gesellschaftweiter zunehmen. Die jährliche Inzi-denz liegt international bei acht Patien-ten pro 1.000 Einwohner. Für Deutsch-land bedeutet dies eine jährliche Neuer-krankungsrate in Höhe von etwa650.000 Patienten. Die Opportunitäts-kosten gehen allein in der Versorgungchronischer Wunden jährlich in dieMilliardenhöhe. Opportunitätskostensind die Kosten, die entstehen, weil nurdie zweitbeste Alternative der Behand-lungsmöglichkeit gewählt wird. Würdenalle Patienten mit chronischer Wundenach fallgesteuertem und modernemWundmanagement versorgt, generierensich hier jährliche Ersparnisse in Milli-ardenhöhe.
Basis für Ersparnismaßnahmen könntenflächendeckende und kassenübergrei-fende integrierte Versorgungsverträge inder Behandlung chronischer Wundensein. Das Institut der Hochschule Bre-men empfiehlt, dass Politik und Kosten-träger hier erkennbare Akzente setzenkönnen.
Ulrich Berlin
Hochschulkooperation
HTWK Leipzig und UniversitätLeipzig schließen Rahmenver-trag über Zusammenarbeit inLehre, Studium und Forschung
Die HTWK Leipzig und die UniversitätLeipzig haben im Juni 2010 eine Rah-menvereinbarung zur künftigen Zusam-menarbeit der beiden Hochschulenbeschlossen. Voraus gingen zahlreicheKooperationen in den Gebieten Lehre,Studium und Forschung sowie in derNachwuchsförderung. Damit soll diewachsende Zusammenarbeit auf ver-schiedenen Gebieten in der Zukunftintensiviert und weiter ausgebaut wer-den. Die Rahmenvereinbarung umfasstinsbesondere gemeinsame Studienange-bote, kooperative Promotionsverfahren,gemeinsame Forschungsvorhaben sowieMarketing und Öffentlichkeitsarbeit.Darüber hinaus planen die beiden Ein-richtungen, durch ihre ZusammenarbeitKapazitätsengpässe auszugleichen sowiegegenseitig Ausbildungs- und Laborka-pazitäten zu nutzen.
Der neue Vertrag baut die bisherigeZusammenarbeit mit dem Ziel weiteraus, die bewährten Profile beider Hoch-schulen zu stärken und ihre Attraktivi-tät für Studierende sowie auch For-schungspartner aus Wirtschaft undGesellschaft zu steigern. Darüber hinaustragen die beiden Hochschulen damitzu einer zukunftsweisenden Gestaltungdes sächsischen Hochschulraumes beiund fördern die Vernetzung wettbe-werbsfähiger Bildungs- und Forschungs-strukturen in der Region.
Zurzeit kooperieren sie bereits in dreiLehrangeboten wie beispielsweise demgemeinsamen Masterstudiengang„Cross Media Publishing“ in Koopera-tion mit der Leipzig School of Mediaoder dem Weiterbildungsangebot
„Change Management in der Wasser-wirtschaft“. Durch die Abstimmung vonBachelor- und Masterstudiengängenwird Studierenden zudem der Wechselzwischen der Universität Leipzig undder HTWK Leipzig in beide Richtungenerleichtert.
Im Bereich der Forschung streben dieHochschulen eine Stärkung ihrer unter-schiedlichen Profile an: Die Forschungs-kompetenzen (grundlagenorientierteForschung an der Universität undanwendungsorientierte Forschung ander HTWK Leipzig) sollen enger ver-zahnt sowie Synergieeffekte genutztwerden. Dies bezieht sich auch auf diegemeinsame Nutzung der wissenschaft-lich-technischen Einrichtungen. For-schungskooperationen bestehen bereitsauf neun Fachgebieten zwischen unter-schiedlichen Fakultäten beider Häuser,darunter beispielsweise in der Migra-tions- und Gesundheitsforschung, Com-puterassistierten Chirurgie oder Ent-wicklung einer mobilen, noninvasiven,optoelektronischen Sehhilfe.
Zurzeit laufen bereits 15 kooperativePromotionsverfahren. Da die HTWKLeipzig als Hochschule für angewandteWissenschaften derzeit Promotionsver-fahren nur in Kooperation mit Universi-täten durchführen kann, ermöglicht derRahmenvertrag mit der UniversitätLeipzig akademischem Nachwuchs ausanwendungsorientierten Studiengängender HTWK Leipzig den Zugang zu einerweitergehenden wissenschaftlichen Ver-tiefung. Im Bereich Marketing undÖffentlichkeitsarbeit planen die Hoch-schulen eine engere Zusammenarbeit inder nationalen und internationalen Stu-dierendenwerbung.
Katharina Ballani und Manuela Rutsatz
DNH 4-5 ❘2010
25FH-TRENDS
Fortsetzung von S. 15
DNH 4-5 ❘2010
Bachelor ist anspruchsvoll,aber studierbar
Studentenstreiks, Hörsaalbesetzungenund Demonstrationen prägten das letz-te Wintersemester. Die Proteste von Stu-dierenden richten sich neben den Stu-diengebühren vor allem gegen die Stu-dienbedingungen in den Bachelorstu-diengängen. Doch wie werden diesewirklich von den Studierenden bewer-tet? Wie wird die Prüfungs- und Arbeits-belastung von denen wahrgenommen,die täglich damit konfrontiert sind?Sind die Studienpläne realistisch gestal-tet? D.h. konkret, wie vielen Studentengelingt es, den vorgegebenen Plan inihrem Studium zu erfüllen?
Um diese Fragen zu klären, führte dieFakultät für Wirtschaft der HochschuleAugsburg eine Umfrage bei Bachelorstu-denten aus den sieben bayerischenHochschulen Deggendorf, Ingolstadt,Landshut, München, Regensburg,Würzburg und Augsburg durch. Insge-samt 842 Studierende aus den Studien-gängen Betriebswirtschaft sowie Inter-national Management/Business wurdenbefragt.
Zur Information: Das Bachelorstudiuman den bayerischen Hochschulenumfasst jeweils 6 theoretische und einpraktisches Studiensemester.
Vorgehen zur Datenerhebung
Die Befragung wurde im November2009 – also noch vor bzw. am Beginnder Protestaktionen – durchgeführt. Indie Detailauswertungen gingen dieDaten von 835 Studierenden ein. Nichtberücksichtigt wurden Daten von Stu-dierenden in Diplomstudiengängen, ausanderen Fächern sowie Austauschstu-denten aus Partnerhochschulen, die nur
für ein oder zwei Semester die Lehrver-anstaltungen in Deutschland besuchen.
An allen sieben genannten Hochschu-len gingen Studierende der HS Augs-burg in ausgewählte Vorlesungen des 3. bzw. 5. Semesters und baten dieAnwesenden um die Teilnahme an derBefragung. Der vierseitige Fragebogenwurde direkt in der Lehrveranstaltungausgefüllt, was ca. 15 Minuten inAnspruch nahm, und vor Ort wiedereingesammelt. Da ein Ausfüllen der Fra-gebogen jeweils während der Lehrver-anstaltung ermöglicht wurde, konntenwir eine hohe Teilnahme verzeichnen.Man kann deshalb davon ausgehen,dass die Daten repräsentativ sind. Ein-schränkend ist natürlich anzumerken,dass nur die Studierenden befragt wer-den konnten, die die jeweiligen Lehr-veranstaltungen auch besuchten.
Für Detailauswertungen wurden dieHochschulen in kleinere (Deggendorf,Landshut – 274 befragte Studenten),mittlere (Augsburg, Ingolstadt, Regens-burg – 324 Personen) sowie großeHochschulen (München, Würzburg –237 Personen) unterteilt.
Statistische Daten
Befragt wurden ausschließlich Studie-rende, die sich bereits mindestens einJahr an der Hochschule befinden, umso Informationen über tatsächliche
Prof. Dr. Erika RegnetHS AugsburgProfessur für Personalma-nagement und Organisati-onSchillstr. 10086169 [email protected]
Erika Regnet
26 REGNET
DNH 4-5 ❘2010
Arbeitsbelastung und das Prüfungserle-ben zu erhalten. Im 5. Semester konn-ten mit 155 Personen weniger Studie-rende erreicht werden, da hier an denmeisten Hochschulen das Praxissemes-ter vorgesehen ist und deshalb nurwenige Lehrveranstaltungen angebotenwurden.
Auffallend ist der geringe Anteil an Aus-ländern im Studium, wobei hier explizitnach der Staatsangehörigkeit und nichtnach einem Migrationshintergrundgefragt wurde. Von den Nicht-Deut-schen kommen 2% aus EU-Ländern,2,4% aus sonstigen europäischen Län-dern und 2,4% haben einen Pass auseinem nicht europäischen Land. Hin-sichtlich des Anteils an ausländischenStudierenden (ohne Erasmus-Austausch)zeigte sich kein signifikanter Unter-schied zwischen den Hochschulen.Gleichfalls kein Unterschied bestehtzwischen den Hochschulen hinsichtlichdes Anteils an Abiturienten und Fach-abiturienten.
Studentenproteste richten sich nicht nur gegen Studiengebühren, sondern auch gegen die Gestaltung
der Bachelorstudiengänge. Deshalb wurde eine erste Befragung von Bachelorstudenten in betriebswirt-
schaftlichen Studiengängen durchgeführt, um belastbare Aussagen von den Betroffenen zu erhalten.
Deutlich wird, dass die jungen Menschen mit einer durchgehend hohen Erwartungshaltung an die
Hochschulen kommen. Der Abgleich von Erwartungen und Erfahrungen nach den ersten Studienjahren
bringt jedoch viel Ernüchterndes mit sich. Die Befragung zeigt deutlichen Handlungsbedarf vor allem bei
den Rahmenbedingungen auf.
Die Studenten mit den bestenAbschlussnoten sind an mittelgroßenHochschulen (M=2,37), gefolgt von dengroßen Hochschulen (M=2,46). DieDurchschnittsnoten bei den kleinerenHochschulen liegen etwas höher(M=2,54). Die Unterschiede sind signifi-kant.
Nicht überraschend ist, da übereinstim-mend mit anderen Analysen, dass Frau-en signifikant bessere Schulabschluss-noten vorweisen können als ihre männ-lichen Kommilitonen (M=2,42 versusM=2,51, p<.05).
Auch die Abiturienten haben mit M=2,4signifikant bessere Noten als die FOS-Absolventen (M=2,5)
Überfordert das Bachelor-Studium?
Um die wahrgenommene Belastungdurch das Bachelor-Studium zu analy-sieren, wurden verschiedene Fragengestellt:
■ Zunächst wurde nach der subjektivenWahrnehmung gefragt („Wie sehrfühlen Sie sich im Bachelorstudiumgefordert?“).
■ Dann wurde konkret die für das Stu-dium eingesetzte durchschnittlicheArbeitszeit abgefragt (für Besuch vonVorlesungen sowie Vor- und Nachbe-reitungen während des Semesters,außerhalb der Prüfungszeit).
■ Anschließend wurden – um einenobjektiven Wert zu erhalten – die bis-her erreichten ECTS-Punkte in Ver-gleich zum Regelstudienplan gesetzt.Ergänzt wurde dies durch die Frage,ob man davon ausgeht, das Studiumin der Regelstudienzeit beenden zukönnen.
■ Abschließend wurde, um Lernstile zuerheben, auch gefragt, wann mit denPrüfungsvorbereitungen begonnenwird.
Die subjektive Wahrnehmung der Be-lastung veranschaulicht Abbildung 2.
27BACHELOR
Alter Durchschnitt: 22,6 Jahre Streuung von 19 bis 36 Jahren
Semester 3. Semester: 81,4 % 4. bzw. 5. Semester:18,6 %
Studiengang Betriebswirtschaft 83,6 % Internat. Management/Business 16,4 %
Geschlecht Frauen: 60,6 % Männer: 39,4 %
Staatangehörigkeit Deutsch: 92,9 %
Schulabschluss Abitur: 36,4 % Fachabitur: 59,5 %
Note (Fach-)Abitur Durchschnitt: 2,45 Streuung von 1,0 bis 3,8
Statistische Daten der Befragten
28
98
263 275
146
0
50
100
150
200
250
300
1,0-1,4
1,5-1,9
2,0-2,4
2,5-2,9
3,0-4,0
Abschlussnote im Abitur bzw. Fachabitur
Anzahl N=810
Abb. 1: Durchschnittsnoten des SchulabschlussesHochschulzugangsberechtigung
DNH 4-5 ❘2010
28
Welche Personen fühlen sich stärker belastet?
Signifikant stärker fühlen sich die weib-lichen Studierenden belastet und dies,obwohl sie bessere Ausgangsbedingun-gen, konkret bessere Noten beim Schul-abschluss haben (Tabelle 1). Dies dürftevor allem den hohen Leistungsanspruchder jungen Frauen an sich selbst wider-spiegeln. Ggf. zeigt sich hier aber aucheine - in der feministischen Literaturdiskutierte – geringere Selbstsicherheitder Frauen.
Kein eindeutiger signifikanter Zusam-menhang ergab sich in unserer Befra-gung zwischen der Schulabschlussnoteund der im Studium subjektiv erlebtenBelastung. Dies ist umso überraschen-der, als Studien durchgehend einenengen Zusammenhang zwischen Schul-und Studienleistung belegen konnten(z. B. Trapmann et al., 2007). Das sub-jektive Empfinden scheint davon abernicht tangiert zu sein.
Allerdings wird deutlich, dass Abituri-enten signifikant weniger Schwierigkei-ten mit den Leistungsanforderungenberichten als die FOS- und BOS-Absol-venten (Tabelle 1). Hier bleibt zu analy-sieren, wie diese Werte zukünftig beiStudierenden ohne Hochschulreife (sog.Meisterstudium) aussehen werden.
Wenig überraschend ist, dass die bishererreichten Erfolge einen hohen Zusam-menhang damit aufweisen, wie mandas Studium wahrnimmt: diejenigen,die im Regelstudienplan oder sogarschneller studieren, fühlen sich wenigerbelastet, je mehr man hinterher hinkt,um so mehr fühlt man sich auch vomStudium überfordert.
Hinsichtlich der subjektiv erlebtenAnforderung bzw. Überforderung erge-ben sich im Übrigen keine signifikantenUnterschiede zwischen dem 3. und dem5. Semester, ebenso wenig wie zwischenden Studiengängen Betriebwirtschaftund International Management.
Deutlich wird, dass die Studierendenhohe Leistungsanforderungen und eindichtes Arbeitspensum erleben – 53%fühlen sich „sehr gefordert“. Die Zeiteneines Bummelstudiums scheinen end-gültig vorbei zu sein.
Zwar geben nur 30% an, „gerade rich-tig“ gefordert zu sein. Die Mehrzahlerlebt sich als „sehr gefordert“ – ausSicht der Ministerien, der Hochschul-planung, aber sicher auch vieler Elternist dies als durchaus vertretbar, wennnicht sogar als gewünscht einzuschät-zen. Wirklich überfordert fühlen sichlediglich 10%, während umgekehrt4,5% auch mehr leisten könnten.
Hier zeigt sich auch ein Unterschiedzwischen den Hochschulen – die Stu-denten an den kleineren Hochschulengeben signifikant häufiger als bei denbeiden anderen Hochschulgrößen an,„sehr gefordert“ zu sein (Abbildung 3).
Es ergibt sich zudem ein deutlicherUnterschied zu bisher veröffentlichtenBefragungen an Universitäten. An derUniversität Hohenheim fühlen sich23,5% der Studenten „zu sehr gefor-dert“ bzw. explizit „überfordert“ (o. V.,2008, S. 12).
REGNET
Frage: Wie sehr fühlen Sie sich im
Bachelorstudium gefordert?
10,4
53,3
30,4
3,7 0,8
0
10
20
30
40
50
60
zu se
hr gefor
dert
sehr
gefor
dert
gera
de rich
tig
wen
ig ge
ford
ert
unterfo
rdert
Angaben in % der Nennungen, N = 824
Frage: Wie sehr fühlen Sie sich im
Bachelorstudium gefordert? Hochschulvergleich
0
10
20
30
40
50
60
70
zu se
hr
sehr
gefor
dert
gera
de rich
tig
wen
ig gefor
dert
unterfo
rdert
Kleinere HS
Mittlere HS
Große HS
Angaben in % der Nennungen / N=824, p< 0,1
gefo
rdert
Abb. 2: Wahrgenommene Belastung im StudiumAbb. 3: Belastung im Hochschulvergleich
Männer Frauen Abitur Fachabitur
Zu sehr gefordert 8,3 12,0 9.9 10,1
Sehr gefordert 49,7 56,8 45,5 60,6
Gerade richtig 36,2 27,3 38,6 25,9
Unterfordert 5,8 3,8 5,9 3,5
Tab. 1: Signifikante Unterschiede zum Aspekt subjektive Überforderung (Angaben in %)
DNH 4-5 ❘2010
29
Objektive Daten zur Erfassung der Arbeitsbelastung und Studierbarkeit der Studiengänge
Des Weiteren wollten wir neben demsubjektiven Empfinden auch die tat-sächliche zeitliche Arbeitsbelastungerfassen. Die Ergebnisse zeigt Tabelle 2.Demnach kommt bei weitem die Mehr-zahl, nämlich 86%, mit einer 40 Stun-denwoche aus. 59% verwenden –außerhalb der Prüfungszeiten – sogarnur bis zu 30 Stunden für ihr Studium.Rein quantitativ betrachtet kann mankonstatieren, dass das Studium, so wiees angelegt ist, vernünftig studierbar ist.Allerdings setzt dies voraus, dass derHauptfokus tatsächlich auf das Studiumund nicht auf etwaige Nebentätigkeiten(s.u.) gelegt wird.
Mit der oben angesprochenen höherensubjektiven Belastung der Frauen gehteinher, dass die Studentinnen in der Tatim Durchschnitt pro Woche 1,2 Stun-den mehr für ihr Studium investierenals ihre männlichen Kommilitonen.
Am meisten Zeit verwenden im Übrigendie Studenten der großen Hochschulenfür ihr Studium, gefolgt von mittleren(2,9 Stunden pro Woche weniger). Amwenigsten Zeit bringen die Studieren-den der kleinen Hochschulen auf(minus 3,7 Stunden pro Woche im Ver-gleich zur Arbeitsbelastung bei den gro-ßen Hochschulen) – obwohl sie sichsubjektiv am stärksten belastet fühlen.Dieser Unterschied ist signifikant.
Um objektive Leistungsdaten zu erhal-ten, wurden die Studierenden im Fol-genden gebeten anzugeben, inwieweitsie mit den bisher erreichten ECTS-Punkten im Studienplan liegen. DieErgebnisse verdeutlicht Abbildung 4.
Auch diese objektiven Leistungsdatensprechen dafür, dass der Bachelor anden genannten Hochschulen zwaranspruchsvoll, aber durchaus realistischund für den Durchschnitt auch studier-bar konzipiert worden ist. 73 % der Stu-denten ist es gelungen, alle vorgeschrie-benen Prüfungen entweder nach Plan
oder z. T. sogar noch schneller abzule-gen. 18,4 % sind 8 ECTS (also knapp1/3 Semester) hinterher, wahrscheinlichin den meisten Fällen deshalb, weil sieeinige Prüfungen wiederholen müssenoder – z. B. wegen einer Krankheit –selbst aufgeschoben haben. Problema-tisch sind sicher die 8,6 %, die bereits16 ECTS oder noch weiter hinter denPlan zurück gefallen sind.
Unterschiede zwischen den Hochschu-len bestehen hinsichtlich der Schnellig-keit, in der die Studenten studieren,nicht.
Von daher erstaunt auch nicht, dassknapp 70% der Befragten fest davonausgehen, ihr Studium in der Regelstu-dienzeit abschließen zu können. 13%gehen nicht davon aus, dass ihnen diesgelingen wird, 13% sind noch unsicher.Am optimistischen sind die Studentender kleineren Hochschulen (77% ja),bei den mittelgroßen sagen 70% ja, bei
den großen dagegen nur 61%. Obwohlsich hinsichtlich der bisherigen Stu-dienerfolge (erreichte ECTS-Punkte)keine Unterschiede zwischen den Hoch-schulen ergeben haben, zeigen sichbeim erwarteten Abschluss signifikanteUnterschiede.
Abbildung 5 veranschaulicht, dass auchdie Prüfungsvorbereitung von den meis-ten Studierenden erst einmal entspanntgesehen wird. Gut 2/3 der Studierendenstarten 4 – 8 Wochen vorher mit demLernen. Nur eine Minderheit von 17%lernt wirklich kontinuierlich währenddes Semesters. D.h. die im Lehrplan fürNachbereitungen vorgesehene Arbeits-zeit scheint von den Betroffenen nichtverteilt, sondern massiert auf die Prü-fungsvorbereitung eingesetzt zu werden.
Unterschiede zwischen den Hochschu-len konnten dabei nicht festgestelltwerden.
BACHELOR
Wie viele Stunden arbeiten Sie durch-schnittlich pro Woche für Ihr Studium? Angaben in % Kumulierte %(Vorlesungen und Vor- bzw. Nachbe- der Befragtenreitung, außerhalb der Prüfungszeit)
bis 20 Stunden pro Woche 26,8
21 – 30 Stunden pro Woche 32,2 59,0
31 – 40 Stunden pro Woche 27,2 86,2
41 – 45 Stunden pro Woche 5,8 92,0
mehr als 45 Stunden pro Woche 8,0
Tab. 2: Zeitaufwand für das Studium – außerhalb der Prüfungszeit (N=798)
1,5 26,5
63,2
18,4
6,12,5
0
10
20
30
40
50
60
70
meh
r als
16
bis 1
6 vo
raus
bis 8
vora
us
im P
lan
bis 8
hint
erhe
r
bis 16
hinterh
er
meh
r als
16
Bisher erreichte ECTS im Vergleich zum Regelstudienplan
(Angaben in % der Nennungen, N=806)
vora
us
hint
erhe
r
Abb. 4: Bisheriges Studienergebnis im Vergleichzum Regelstudienplan
17,3
40,8
26,4
12,6
1,7 1,2
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
kont
inuierlic
h
6-8
Woc
hen
4-5
Woc
hen
2-3
Woc
hen
1Woc
he
Just in
tim
e
Frage: Ab wann lernen Sie intensiv für diePrüfungen ?
Angaben in % der Nennungen, N=828
Abb. 5: Start der Prüfungsvorbereitungen
DNH 4-5 ❘2010
30
des Studiums gehen und ist zudem mithohen persönlichen Einschränkungender eigenen Freizeit verbunden.
Diese Ergebnisse entsprechen den Wer-ten, die sich in Bachelor-Befragungenan der FU Berlin in den Jahren 2006und 2008 ergaben: Dort waren 2008während der Studienzeit 48% nichtnebenbei erwerbstätig; knapp 30% derStudierenden jobben aber 11 Stundenund mehr pro Woche (Thiel et al.,2008, S. 10.f.).
Auch in der 19. Sozialerhebung desDeutschen Studentenwerkes (Bundesmi-nisterium für Bildung und Forschung,2009) wiesen die ersten Bachelorstudie-renden eine geringere Erwerbsquote aufals die Studenten in Diplomstudiengän-gen. Der Trend, dass es im Bachelormehr Vollzeitstudierende gibt, scheintsich zu verfestigen.
Ob daran primär die Wirtschaftslage imletzten Jahr, das geringere Alter derBachelorstudenten oder eine höhereZielorientierung verantwortlich ist,bleibt näher zu untersuchen.
Signifikante Unterschiede zwischen denStädten und den Hochschulgrößenbestehen hinsichtlich der Nebentätig-keit der Studierenden nicht – obwohl
die Studierenden an den kleinerenHochschulen ja verstärkt angegebenhatten, „sich sehr gefordert“ zu fühlenund die Lebenshaltungskosten in deneinzelnen Städten durchaus voneinan-der abweichen. Die Daten ergeben abereinen eindeutigen Zusammenhang zwi-schen erlebter Überforderung im Stu-dium und Zeit pro Woche, die für einenNebenjob eingesetzt wird bzw. werdenmuss (p<.01, Abbildung 7).
Unsere Daten sagen nichts darüber aus,warum eine nicht geringe Anzahl vonStudierenden so viel nebenbei arbeitet –geht es also um die notwendige Finan-zierung des Lebensunterhalts ein-schließlich der Studienbeiträge oder umdie Finanzierung von Luxus (Reisen,ausgehen, Auto etc.). Im letzteren Fallwäre eine Prioritätensetzung auf dasStudium dringend zu empfehlen – auchwenn dies bedeutet, sich einzuschrän-ken, ein Darlehen zur Finanzierung desStudiums aufzunehmen oder die Semes-terferien zu nutzen, um Geld zu verdie-nen.
In persönlichen Gesprächen mit Studie-renden gaben diese zudem an, sichauch dadurch unter Druck zu fühlen,dass nun jede Note ab dem 1. Semestermit zur Abschlussnote zählt und imZeugnis erscheint. „Freischüsse“ derDiplomanden, die im Grundstudiumhäufig lediglich danach trachteten, eine
Aktiv im Ehrenamt
Erfreulicherweise finden 29% der jun-gen Menschen sogar noch Zeit für eineehrenamtliche Betätigung. UnsereDaten belegen also nicht die häufiggeäußerte Befürchtung, die Bachelorstu-dierenden würden zu „Schmalspur-Kan-didaten“.
Hinsichtlich des Ehrenamtes zeigt sichübrigens ein signifikanter Effekt derHochschulgröße: bei den Studierendender großen Hochschulen engagierensich nur 21% ehrenamtlich im Ver-gleich zu 35% bei den kleineren Hoch-schulen und 31% bei den mittleren.Möglicherweise erschwert die höhereArbeitsbelastung an großen Hochschu-len das ehrenamtliche Engagement, ggf.bietet aber auch das attraktive Freizeit-angebot der großen Städte eine verlo-ckende Alternative.
Was stresst nun?
Die bisher ausgeführten Ergebnisse bele-gen, dass die neuen Bachelorstudien-gänge Betriebswirtschaft und Internatio-nal Management bzw. Business zwaranspruchsvoll und fordernd, aber docherreichbar gestaltet wurden. Anderer-seits haben die Studenten verschiedenerHochschulen in den letzten Monatenintensiv ihr Unbehagen zum Ausdruckgebracht. Was ist es genau, was siebelastet und stresst, wenn die (außer-halb der Prüfungszeit) veranschlagteArbeitszeit für das Studium als durchauszumutbar zu bezeichnen ist.
In der Diskussion der vergangenenMonate wurde Bachelor-Studentenimmer wieder vorgeworfen, sie würdendie Vergangenheit verklären. Dies magein Grund sein.
Einen weiteren zeigt Abbildung 6. Dem-nach jobben zwar 43% während desSemesters gar nicht, doch 21% arbeitennebenbei 11 und mehr Stundenwöchentlich. Dies bedeutet 1,5 Tageund mehr pro Woche für einen Neben-job – will man gleichzeitig das vorgege-bene Studienpensum schaffen, so kanndies wohl nur zu Lasten der Qualität
REGNET
42,7
17,7 18,6
13
8
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
kein Jo
b
1-5
Std.
6-10
Std
.
11-15 Std.
meh
r als
16 Std
.
Arbeitszeit für einen Nebenjob während des Semesters pro Woche
Angaben in % der Nennungen, N=813
Abb. 6: Nebenjob in der Vorlesungszeit
7,68,3
13,2
16,516,9
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
kein Jo
b
1-5
Std.
6-10
Std
.
11-15 Std.
meh
r als 16
Std
.
Zu sehr gefordert im StudiumAngaben in % der Nennungen, N=807
Abb. 7: Erlebte Überforderung in Abhängigkeit vomNebenjob in der Vorlesungszeit
DNH 4-5 ❘2010
31
Prüfung zu bestehen, werden vermisst.Verstärkt wird dies noch durch die Ranking-Angabe im Diploma Supple-ment. Hier sind Bewertungen in Rang-gruppen vorgesehen: A = die besten10%, B = die nächst besseren 25%, C = die nächsten 30%, D = die nächs-ten 25%, E = die nächsten 10%. DiesesRanking ist vor allem auf Wunsch derArbeitgeber eingeführt worden, daNoten aus einzelnen Hochschulen nichtzwangsläufig vergleichbar sein müssen.Natürlich ist es für einen Absolventenbestens, wenn im Diploma Supplementsteht, dass er/sie zu den besten 10%eines Jahrgangs gehört. Es ist gleichfallsschön, wenn man zu den nächsten25% gehört. Doch die Bewertung giltebenso nach unten. Und bei einer Nor-malverteilung gibt es auch immer dieschlechteren. Den Studenten ist sehrwohl bewusst, dass ein „D“ oder „E“ inder Gesamtbewertung den Berufsein-stieg deutlich erschweren.
In der Bachelor-Befragung sollte aucherhoben werden, welche Kriterien fürdie jungen Menschen für die Studien-und Hochschulwahl ausschlaggebendwaren, um daraus Hinweise für dasHochschulmarketing zu gewinnen. DesWeiteren ging es in diesem Teil darum,bisherige Erfahrungen der Studierendenin Vergleich zu ihren Erwartungen zusetzen.
Gründe für die Wahl des StudiengangsBetriebswirtschaft bzw. InternationalManagement / Business
Was war den Studierenden besonderswichtig bei ihrer Entscheidung füreinen betriebswirtschaftlichen Studien-gang? Abbildung 8 veranschaulicht dieErgebnisse.
Erfreulich ist das hohe inhaltliche Inte-resse, gefolgt von der Überlegung, wasfür den späteren Berufserfolg wohlbesonders günstig sein könnte (also Kar-rierechancen, die sich durch das Studi-um ergeben). Umgekehrt geben nurwenige der Befragten an, dass sieBetriebswirtschaft nur deshalb studie-
ren, weil sie den eigentlich gewünsch-ten Studienplatz nicht erhalten habenoder keine bessere Idee hatten.
Praxisbezug, der gute Ruf des Studien-gangs und das Schwerpunktangebotsind gleichfalls Aspekte, mit denen dieFachhochschulen punkten können.
Erstaunlich ist, dass die Internationali-tät kaum eine Rolle spielt, obwohl dieHochschulen so viel Energie darauf ver-wandt haben / verwenden, internatio-nale Kooperationen und Austauschpro-
gramme aufzubauen. Eine Ausnahmezeigt sich lediglich in den Studiengän-gen International Management / Busi-ness, bei denen die Studierenden häufigein anderes Auswahlverhalten als ihreBetriebswirtschaftskollegen zeigen(Abbildung 9). Ihnen ist bei der Stu-dienwahl der internationale Bezugebenso wichtig wie die späteren Karrie-rechancen.
Signifikante Unterschiede ergeben sichdes Weiteren nach Hochschulgröße: Beikleineren Hochschulen:
BACHELOR
3,1
4,3 4,2
0,70,9
2,6
2
3,2
3,8
0
0,5
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
guter R
uf des
Interesse am
Fach
Karrierec
hanc
e
gewün
scht
en St
udien
platz
keine be
ssere Idee
Intern
ationa
lität
Empfeh
lung
Schw
erpu
nktang
ebot
Prax
isbez
ug
Gründe für die Wahl des Studiengangs
0=keine Rolle, 5=sehr große Rolle, N=810
Stud
ienga
ngs
nich
t erh
alten
Abb. 8: Gründe für die Studienwahl
2,9
3,8
4,34,5
4,1
4,4
0,60,70,9
0,7
2,3
4,4
2 2,1
3,22,9
3,8 3,9
0
0,5
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
Gründe für die Wahl des Studiengangs
0=keine Rolle, 5=sehr große Rolle, N=810
*
*
***
* p<.05
Betriebswirtschaft International Mgt/Business
guter R
uf des
Interesse am
Fach
Karrierec
hanc
e
gewün
scht
en St
udien
platz
keine be
ssere Idee
Intern
ationa
lität
Empfeh
lung
Schw
erpu
nktang
ebot
Prax
isbez
ug
Stud
ienga
ngs
nich
t erh
alten
Abb. 9: Gründe für die Studienwahl im Fächervergleich
DNH 4-5 ❘2010
32
Masterabschluss anschließen zu können(im Detail s. Abbildung 10). Nur einknappes Viertel der Studierendenscheint bereits von Anfang an ent-schlossen, das Studium möglichst miteinem Master zu beenden. Die Mehr-zahl ist hier unentschieden. Darauf wirdunten noch detaillierter eingegangen.
Beim Kriterium Masterangebot zeigtsich im Übrigen kein Unterschied zuUniversitätsstudenten: Bei einer Befra-gung an der Universität Hohenheimgaben 21,3 % der Studierenden an, dasMasterangebot sei ein wichtiger Ent-scheidungsgrund gewesen (o. V., 2008).
Erwartungen an die Hochschule und das Studium
Insgesamt lässt sich feststellen, dass diejungen Menschen mit sehr hohenErwartungen an die Hochschule kom-men – 2/3 der Studenten kommen mithohen bzw. sehr hohen Erwartungen,der Mittelwert liegt „Alles in Allem“ bei2,2. Diese Erwartungen bestehensowohl hinsichtlich der Inhalte, derProfessoren, als auch hinsichtlich derAusstattung und der Betreuung mitimmerhin noch 51%.
Die Erwartungen sind ausgesprochenhoch – möglicherweise als Folge der inBayern erhobenen Studienbeiträge, diebesondere Erwartungen an die Qualitätdes Studiums wecken, oder im Vertrau-en auf die Aussagen der Politiker, Bil-dung genieße höchste Priorität.
Signifikante Unterschiede zwischen denHochschulgrößen zeigen sich bei denErwartungen kaum. Zwar sind „Alles inAllem“ die Erwartungen bei den kleine-ren Hochschulen am höchsten (M=2,09versus M=2,33 bei den größeren). Dochbei den Einzelwerten sind lediglich dieErwartungen an die Ausstattung bei denStudierenden an den kleineren Hoch-schulen noch höher.
Auf der einen Seite ist es sehr erfreulich,dass die bayerischen Hochschulen einsolch gutes Image haben, auf der ande-ren Seite stellt sich natürlich die Frage,wie es öffentlichen Hochschulen beiknappen öffentlichen Kassen gelingenkann, diesen Erwartungen zu entspre-chen. Betrachten wir deshalb im Fol-genden die Erfahrungen, die die Studie-renden berichten.
Allgemeine (Un-) Zufriedenheit der Studierenden
Ernüchternd sind dagegen die Erfahrun-gen, die die Studierenden bisher anihren Hochschulen gemacht haben.„Alles in allem“ erhalten die Hochschu-
■ legen die Studierenden besonderenWert auf den guten Ruf (M=3,5),
■ der Studienplatz war etwas häufigerzweite Wahl (M=0,9),
■ Internationalität ist wichtiger(M=2,9),
■ Empfehlungen spielen eine größereRolle (M=2,2).
Wahl der Hochschule
Relevante Kriterien für die Hochschul-wahl zeigt Tabelle 4. Eindeutig zeigtsich: Das wichtigste Kriterium derHochschulwahl ist der Standort. Diesdürfte bei noch jüngeren Studierenden– die G-8-Absolventen starten in Bayernab 2011 ins Studium – wohl noch stär-ker ins Gewicht fallen.
Vor allem bei den großen HochschulenMünchen und Würzburg ist der Stand-ort das bei weitem wichtigste Auswahl-kriterium (M=1,77). Bei der Entschei-dung für kleinere Hochschulen warenden Betreffenden – neben dem Standort(M=2,3) - vor allem der gute Ruf derHochschulen (M=2,3) sowie das Ange-bot der Lehrinhalte (M=2,5) wichtig.Empfehlungen spielen dagegen – wiebei der Studiengangswahl – bisher nureine untergeordnete Rolle.
Gleichfalls nur geringen Einfluss bei derHochschulentscheidung hat die Mög-lichkeit, später an der Hochschule einen
REGNET
MittelwertKriterium
1=sehr große Rolle,Rangplatz 6=keine Rolle
1. Standort 2,00
2. Interessantes Angebot der Lehrinhalte 2,82
3. Guter Ruf der Hochschule 2,87
4. Gute Konzeption des Studiengangs 3,54
Möglichkeit, anschließend 5. einen Master zu machen 3,71
6. Schöner Campus 3,88
7. Empfehlung von Bekannten 4,01
Tab.: 4: Kriterien für die Hochschulwahl
8,5
15,2
23,5
17
14
18,4
0
5
10
15
20
25
sehr
gro
ße
groß
e Ro
lle
mitt
lere Rolle
wen
iger w
ichtig
gerin
ge Rolle
keine Ro
lle
Frage: Welche Rolle spielt die Möglichkeit, an-schließend einen Master zu machen, um an dervon Ihnen gewählten Hochschule zu studieren?
Angaben in % der Nennungen, N=807
Rolle
Abb. 10: Einfluss des Masterangebotes auf dieHochschulwahl
DNH 4-5 ❘2010
33
len von ihren Studierenden nur einegute 3, nur 33,5 % bezeichnen ihre bis-herigen Erfahrungen insgesamt betrach-tet als sehr gut oder gut. In Abbildung11 ist gegenübergestellt, wie viele derBefragten vor Studienbeginn hohe bzw.sehr hohe Erwartungen hatten und wieviele nun tatsächlich gute bzw. sehrgute Erfahrungen berichten.
Besonders groß sind die Diskrepanzenbei der Betreuung, dem Lehrpersonal,den fachlichen Inhalten und der Aus-stattung. Des Weiteren wurde die Stun-
denplanung abgefragt, hiermit warenlediglich 28,3% zufrieden.
Auffallend ist, dass die kleineren Hoch-schulen fast durchgehend positiverbewertet werden. Generell kann mansagen: Je größer die Hochschulen sind,umso kritischer fallen die Bewertungenaus (Tabelle 6). Die größte Streuung zwi-schen den Hochschulen ergibt sich beider Ausstattung, der Betreuung durchdie Hochschulen und der Stundenpla-nung. Dies sind gleichzeitig die Krite-rien, die am kritischsten eingeschätztwerden.
Doch auch die Bewertung der Professo-ren/Dozenten sowie der fachlichenInhalte des Studiums zeigt weitere Opti-mierungspotentiale auf. Schwierigkeitenbestehen zum einen darin, dass die W-Besoldung die Rekrutierung guter Perso-nen erschwert hat. Viele Hochschulendecken auch – bei nicht besetzten Stel-len – eine Reihe von Pflichtveranstal-tungen mit Lehrbeauftragten ab. Leitner(2009, S. 12) belegt, dass der Anteil derLehraufträge am Lehrangebot an denFachhochschulen und vor allem imFach Wirtschaftswissenschaften mit32% besonders hoch ist. Die steigendenStudentenzahlen im Fach Betriebswirt-schaft konnten also von den Hochschu-len bisher nur mit zusätzlichen Lehrauf-trägen bewältigt werden. Hier ist esnicht immer möglich, die gleichenAnforderungen an Weiterqualifikationund didaktische Fähigkeiten zu legenwie bei Vollzeitprofessoren.
Tabelle 7 zeigt auf, wie die Gesamtbe-wertung mit den anderen Kriterienzusammenhängt. Alle Korrelation sindsignifikant (p<.01).
Eine nahe liegende Vermutung ist da-rüber hinaus, dass Dozenten und dieStoffvermittlung an den großen Hoch-schulen deshalb kritischer bewertet wer-den, da hier aufgrund der hohen Stu-dentenzahlen und der sog. Überlast inden Studiengängen häufiger mit Groß-gruppen gearbeitet werden muss. Abbil-dung 12 veranschaulicht die Ergebnisse.Insgesamt sagen nur 39% der Studie-renden, die Gruppengröße sei richtig.Vor allem an den großen Hochschulenleiden die Studenten unter zu großenVorlesungen und Seminaren. Dochauch an den anderen Hochschulen lei-det knapp die Hälfte unter immer odermeistens zu großen Gruppen. Mankann also sagen, das Problem stellt sichdurchgehend, an großen Hochschulenallerdings verschärft.
Statistische Analysen belegen dieZusammenhänge. Erleben die Studen-ten die Gruppen als zu groß, dannbewerten sie ■ Ausstattung■ Fachliche Inhalte des Studiums
BACHELOR
Rang Kriterium Mittelwert Studenten mit sehr1=sehr hohe hohen und hohenErwartung Erwartungen
6=sehr niedrige in %Erwartung
1. Fachliche Inhalte des Studiums 1,96 78,6
2. Interessante Studienschwerpunkte 2,25 67,2
2. Eigene Leistungsbereitschaft 2,25 64,1
4. Darstellungsfähigkeit derProfessoren/Dozenten 2,27 65,7
5. Atmosphäre unter den Studierenden 2,28 65,1
6. Ausstattung (Bibliothek, Arbeitsplätze) 2,30 64,4
7. Leistungsanforderungen 2,34 58,7
8. Betreuung durch die Hochschule 2,62 51,4
Alles in Allem 2,19 67,1
Tab.: 5: Erwartungen der Studierenden vor Studienbeginn
78,6
67,2 64,1
53
65,7 65,1 64,458,7
51,4
67,1
33,5
0
10
20
30
40
50
60
70
80
fach
l. Inha
lte
Stud
. Sch
werpu
nkte
Leist
.bereitsch
aft
Prof
esso
ren/Doz
enten
Atmos
phär
e
Ausstattu
ng
Leist
ungs
anfo
rderun
gen
Betreu
ung
Alles i
n Alle
m
ErwartungenErfahrungen
Angaben in % der Nennungen, N=826
30,4
50,9
59,7
39,1
22,1
47,645,6
Abb. 11: Vergleich von Erwartungen (Anteil mit sehr hohen und hohen Erwar-tungen) und Realität (Anteil mit sehr guten und guten Erfahrungen)
DNH 4-5 ❘2010
34
Die Gesamtbewertung der Hochschulefällt von 2,59 bei als angemessen erleb-ten Gruppengrößen auf 3,40 bei immerzu großen Gruppen.
Eine weitere Frage bezog sich aufBekanntheit und Besuch des CareerCenter, das an vielen Hochschulen –finanziert durch Studienbeiträge – zurUnterstützung der Studenten eingerich-tet wurde. Abbildung 13 veranschau-licht ernüchternde Ergebnisse. Danach
ist das Career Center der jeweiligenHochschule 40% der Studierendengänzlich unbekannt, lediglich 23%haben bisher Veranstaltungen dortbesucht. Nur den kleineren Hochschu-len gelingt es bisher, das Zusatzangebotgut für ihre Studenten einzusetzen: Hiergeben lediglich 27% an, noch nie etwasvom Career Center gehört zu haben,47% haben bereits eine oder mehrereVeranstaltungen dort besucht.
Zum weiteren beruflichen Ausblick istzu sagen, dass mehr als die Hälfte derStudierenden durchaus an einen späte-ren Master-Studiengang denkt, aller-dings sind sich viele noch unsicher(Abbildung 14). Nur knapp 10% schlie-
■ Professoren/Dozenten■ Betreuung sowie■ die Atmosphäre unter den Studieren-
den signifikant schlechter (p<.001).
Und die Leistungsanforderungen wer-den in großen Gruppen als signifikanthöher erlebt.
REGNET
Kriterium Mittelwert Kleinere Mittel- Signi-Zufrieden- HS große HS fikanz
heit
Fachliche Inhalte des Studiums 2,68 2,52 2,60 p<.001
Interessante Studien-schwerpunkte 2,61 2,57 2,55 Nein
Eigene Leistungs-bereitschaft 2,53 2,52 2,44 p<.05
Darstellungsfähigkeit der Professoren/Dozenten 3,03 2,82 3,03 p<.001
Atmosphäre unter den Studierenden 2,36 2,26 2,39 Nein
Ausstattung (Biblio-thek, Arbeitsplätze) 3,15 2,31 3,26 p<.001
Leistungsanforderungen 2,66 2,56 2,55 p<.001
Betreuung durch die Hochschule 3,66 2,89 3,76 p<.001
Stundenplanung 3,37 3,10 3,27 p<.001
Alles in Allem 2,88 2,60 2,90 p<.001
Tab. 6: Bisherige Erfahrungen der Studierenden (1=sehr gute Erfahrungen, 6=sehr schlechte Erfahrungen)
Korrelationen ZufriedenheitKriterium – Zufriedenheit mit „Alles in Allem“
Atmosphäre unter Studierenden .35
Ausstattung .55
Fachl. Inhalte .55
Leistungsanforderungen .44
Eigene Leistungsbereitschaft .28
Interessante Studienschwerpunkte .45
Betreuung .60
Professoren / Dozenten .49
Stundenplanung .56
Erreichbarkeit der Hochschule .43
Mensa .18
Tab. 7: Korrelationen der Zufriedenheitsbewertung
0
10
20
30
40
50
60
durchg
ehen
d
meisten
s zu groß
gerade
rich
tig
zu klein
kleinere HSmittlere HSgroße HS
Frage: Wie erleben Sie die Gruppengrößen an der Hochschule?
Angaben in % der Nennungen, N=827, p<.001
zu groß
Abb. 12: Zufriedenheit mit der Gruppengröße imStudium
11,3 12,1
36,1
40,5
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
ja, m
ehrfac
h
ja, e
inmal
bish
er nicht
unbe
kann
t
Angaben in % der Nennungen, N=812
Frage: Haben Sie Veranstaltungen desHochschul Career Centers besucht?
Abb. 13: Bekanntheit und Nutzung des Career Cen-ter
DNH 4-5 ❘2010
35
ßen ein weiteres Studium für sich ganzaus. Es wird damit primär von den zu-künftigen Berufsaussichten der Absol-venten und der Akzeptanz des Bachelor-abschlusses in der Wirtschaft abhängen,ob die Mehrzahl sich für einen Master-studiengang entscheidet. Mobilitätsbe-reitschaft ist dabei durchaus vorhanden,die Mehrzahl will an einer anderenHochschule den Master anstreben –vielleicht auch als Folge der bisherernüchternden Erfahrungen an der Hei-mathochschule. Einen Wechsel ins Aus-land plant gerade einmal jeder 6. Stu-dierende.
Hier verhalten sich Universitätsabsolvie-rende anders: 50% der an der Universi-tät Hohenheim befragten Studentenhaben vor, sofort anschließend ein Mas-terstudium zu beginnen (o.V., 2008, S. 24).
Resumee
Aus der Befragung ergeben sich sowohlHinweise zur Verbesserung der Studien-bedingungen als auch für ein effizientesHochschulmarketing. Zentrale Aspektesind:
1. Man kann konstatieren: Die Konzep-tion der Bachelorstudiengänge ist
erfolgreich gelungen. Hinsichtlich derStudien- und Prüfungsbelastung sinddie analysierten Studiengänge durch-gängig als anspruchsvoll, aber realis-tisch studierbar gestaltet.
2. Allerdings gehen mehr als 20% derStudierenden einem Nebenjob vonmehr als 11 Stunden pro Woche nach.Hier ist darauf hinzuweisen, dass derBachelorstudiengang als Vollzeitstu-diengang konzipiert ist und ein ausge-prägtes Jobben neben dem Studiummeist zu (a) subjektiver Belastung und(b) schlechteren Studienergebnissenhinsichtlich Noten und Studienzeitführt.
3. Studienbedingungen müssen verbes-sert werdenBesonders kritisch betrachtet werdenvon den Studierenden die Betreuungdurch die Hochschule, die Stundenpla-nung und die Ausstattung (Tabelle 6).Zudem zeigte sich, dass zu große Grup-pen zu einer schlechteren Bewertung u.a. der vermittelten fachlichen Inhalte,des Lehrpersonals, der Betreuung undder Atmosphäre führen und den Stresserhöhen. Kleinere Gruppengrößen sindalso unverzichtbar! Bei den genanntenPunkten ist der Staat gefordert, durch
eine geeignete finanzielle Ausstattungder öffentlichen Hochschulen deren bis-her gute Wettbewerbsposition am Marktzu halten und den Erwartungen derjungen Menschen gerecht zu werden.
3. Konsequenzen für das Hochschul-marketingDie jungen Menschen kommen durch-gehend mit sehr hohen Erwartungen andie Hochschule. Zum einen sind hierim Vorfeld realistische Informationennötig, was an einer öffentlichen Hoch-schule in einem Massenfach wieBetriebswirtschaft erwartet werden kannund was die Hochschulen schlicht nichtleisten können.
Zum anderen zeigen sich USPs der klei-neren Hochschulen wie bessere Betreu-ung und kleinere Gruppengrößen.
4. Verbesserung innerhalb der Hoch-schulen Bereits vorhandene Angebote – wieinternationale Hochschulpartnerschaf-ten und Betreuungsangebote durch dieCareer Center – sollten besser bekanntgemacht werden. Zudem muss die Ver-besserung des Lehrpersonals einschließ-lich der Lehrbeauftragten hohe Prioritäthaben. ■
Literatur:Bundesministerium für Bildung und Forschung
(2009). Die wirtschaftliche und soziale Lageder Studierenden in der BundesrepublikDeutschland 2009. o. V. (2008). Gesamtaus-wertung der Bachelor-Befragung „Besser stu-dieren in Hohenheim“. Durchgeführt imNovember 2008. https://wiso.uni-hohen-heim.de/uploads/media/Auswertung_Bachelor-Befragung.pdf
Leitner, M. (2009). Ein Vergleich der Kosten einesStudiums an Fachhochschulen und Universitä-ten anhand ausgewählter Fächer. In Die NeueHochschule, 6/2009, S. 8 – 13.
Thiel, F. et al. (2008). Ergebnisse der Befragungder Studierenden in den Bachelorstudiengän-gen an der Freien Universität Berlin. Sommer-semester 2008. http://www.fu-berlin.de/bachelorbefragung/Bachelorbefra-gung_2008.pdf
Trapmann et al. (2007). Die Validität von Schulno-ten zur Vorhersage des Studienerfolgs – eineMetaanalyse. In Zeitschrift für pädagogischePsychologie, 21/2007, S. 11 – 27.
Auf Wunsch kann der verwendete Fragebogengerne zur Verfügung gestellt werden.
BACHELOR
85
444 458
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
nein
vielle
icht
ja
Anzahl der Personen, Mehrfachnennungen möglich
Frage: Haben Sie vor, im Anschluss an Ihr Bachelorstudiumeinen Mastertitel zu erwerben?
25,8
39,7
17,7
gleiche HS andere HSAusland erst Berufstätigkeit
Wenn ja, dann:
16,8
Abb. 14: Masterstudiengang geplant?
Echtzeitanforderungen ist groß. Durchdie Einführung mobiler Netze und diehöhere Leistungsfähigkeit kleinererEndgeräte steigt der Bedarf an entspre-chenden Anwendungen in verschie-densten Bereichen: in Telekommunika-tion, Automatisierungstechnik, Logistik,Produktion und im Gesundheitswesen.
Für diese Entwicklung werden dringendExpertinnen und Experten mit interdis-ziplinärem Wissen gebraucht. Hier setztder Master-Studiengang „Verteilte undmobile Anwendungen“ (VMA) an derFH Osnabrück an. In zahlreichen Pro-jekten lernen Studierende, wie wissen-schaftliche Methoden in der PraxisAnwendung finden. Zudem können sieim Rahmen des „flexiblen Masters“neben dem Studium Geld verdienen.Hierzu gibt es eine Vielzahl von Mög-lichkeiten: z.B. Tätigkeit als wissen-schaftlicher Mitarbeiter oder Betreuungder Bachelor-Gruppen als Tutor.
Die Absolventinnen und Absolventenfinden ihren Platz als Projektleiter inder Softwareentwicklung, in der Kon-zeption von Netzwerken der nächstenGeneration, im Multimedia-Bereich undin der Informatikforschung. Der Master-Abschluss eröffnet die Möglichkeit zurPromotion und den Zugang zum höhe-ren öffentlichen Dienst.
Lidia Uffmann
Immobilie im kommunalenUmfeld
An der FH Frankfurt am Main (FH FFM)startet zum WS 2010/2011 der neueMaster-Studiengang Geoinformationund Kommunaltechnik (GeKo). Er bil-det Führungskräfte in allen Fragen rundum die Immobilie – Grundstück undGebäude – im technischen Sinne aus.Die Absolventinnen und Absolventenwerden für leitende Funktionen in den„Technischen Rathäusern“ von Städtenund ländlichen Gemeinden qualifiziert.
DNH 4-5 ❘2010
36 FH-TRENDS
Master-Studiengänge
MBA Entrepreneurship an derHWR Berlin
Ein neuer Studiengang soll Hochschul-absolventen mit Berufserfahrung diewesentlichen Managementfähigkeitenvermitteln, die insbesondere zur Grün-dung und Führung von innovativenund wachstumsorientierten mittelstän-dischen Unternehmen und Geschäfts-einheiten erforderlich sind.
Der MBA Entrepreneurship ist sowohlein General Management Programm alsauch ein praxisorientierter, auf spezifi-sche Fragestellungen von KMU ausge-richteter Studiengang. Um den unter-schiedlichen Bedürfnissen von techno-logiebasierten Gründungen („Technolo-gical Entrepreneurship“), mittelständi-schen Unternehmen („KMU und Fami-lienunternehmen“) und Unternehmenaus den Bereichen „Creative Industries/Social Business“ Rechnung zu tragen,bietet der Studiengang entsprechendeSchwerpunktseminare. Weiterhin zieltdas Studium auf die Verbesserungkognitiver, kommunikativer und kreati-ver Fertigkeiten und auf die Ausbildungvon Grundwerten, innerem Engage-ment und Willensstärke als Kernele-mente unternehmerischen Denkensund Handelns.
Birgit Felden
Drei neue Masterstudiengängedes Fachbereichs Soziale Arbeitund Gesundheit an der FH Frankfurt
Zum WS 2010/2011 starten an derFachhochschule Frankfurt am Main –University of Applied Sciences (FH FFM)drei neue Masterstudiengänge des Fach-bereichs 4: Soziale Arbeit und Gesund-heit. Neben „Pflege und Gesundheits-management“ und „Pflege – AdvancedPractice Nursing“ wird „Soziale Arbeit“angeboten.
Ziel des viersemestrigen Masterstudien-gangs „Pflege und Gesundheitsmanage-ment“ ist es, eine umfassende Ausbil-dung für Fach- und Leitungsfunktionenin allen Bereichen des stark wachsen-den Gesundheits- und Pflegemarktesanzubieten. Daneben stellt er einebesondere Qualifizierung für Manage-mentaufgaben in Unternehmen oderfür Unternehmer/-innen im Gesund-heits- und Pflegewesen dar.
Mit dem sechssemestrigen Teilzeit-Mas-terstudiengang „Pflege – AdvancedPractice Nursing“ wird erstmals inDeutschland ein Masterstudium inhochqualifizierter klinischer (prakti-scher) Pflege als eigenständiger, akkredi-tierter Studiengang angeboten, der denFachbegriff im Titel trägt. Das Berufs-bild umfasst insbesondere die Diagnos-tik und Begutachtung von Pflegebedarf,die bedarfsgerechte Bestimmung vonZielvorgaben der Leistungserbringungund Qualitätsentwicklung bei Hilfe-und Pflegebedürftigkeit sowie die Ent-wicklung bedarfsbezogener Präventions-und Versorgungskonzepte auf Fall- undSystemebene.
Der viersemestrige Masterstudiengang„Soziale Arbeit“ startet ebenfalls zumWS 2010/2011. Die Ausbildung befähigtdazu, den Strukturwandel im Bereichder Sozialen Arbeit zu analysieren undzu evaluieren sowie neue Planungs- undSteuerungskonzepte zu entwerfen.
Sarah Blaß
Master-Studiengang „Verteilteund mobile Anwendungen“ ander FH Osnabrück
Verteilte und mobile Anwendungengewinnen rasant an Bedeutung: Netz-werkstrukturen werden stark ausgebautund der Bedarf an der Umsetzung ver-teilter multimedialer Anwendungen mit
Der Studiengang vermittelt Wissen übergeografische Informationssysteme undGeodaten.
GeKo zeichnet sich durch seine anwen-dungsbezogenen Forschungs- undKooperationsnetzwerke in der Rhein-Main-Region aus. Die Studierenden wer-den in die laufenden Forschungsprojek-te eingebunden. Beispiel hierfür sind:Entwicklung eines kommunalen Leitfa-dens zur Potenzialanalyse für Erneuer-bare Energien oder Bewertung und Stei-gerung der Energieeffizienz kommuna-ler Bestandsgebäude.
Der konsekutive Master-Studiengang istoffen für Absolvent(inn)en der Bache-lor- und Diplom-Studiengänge Geoin-formation und Kommunaltechnik, Bau-ingenieurwesen, Facility Management,Geodäsie, Geografie, Geoinformatikund Umweltingenieurwesen oder ver-gleichbarer Studiengänge. Sie müssendas Erststudium mit einer Mindestnotevon 2,8 abgeschlossen haben. Der Stu-diengang dauert vier Semester. Das drit-te Semester wird in Englisch durchge-führt. Es kann auf Wunsch an einer derinternationalen Partnerhochschulen derFH Frankfurt absolviert werden. Geoin-formation und Kommunaltechnik wirdmit dem Master of Engineering (M.Eng.) abgeschlossen.
Sarah Blaß
Marketing
Hochschule Harz (FH) setzt wei-ter auf internationale Standards
Die zunehmende Internationalisierungin Studium und Lehre stellt die Hoch-schulen vor neue administrativeHerausforderungen. Um die Mobilitätder Studierenden und die Familien-freundlichkeit der Hochschule zu stei-gern, wird die HS Harz (FH) mit Beginndes kommenden WS 2010/2011 ihreSemesterzeiten umstellen und an inter-nationale Standards anpassen. Die Win-tersemester schließen künftig den Zeit-
raum vom 1. September des jeweiligenJahres bis zum 28. Februar des Folgejah-res ein. Das Sommersemester umfasstden Abschnitt vom 1. März bis zum 31. August. Der Vorlesungsbetrieb star-tet grundsätzlich am 15. Septemberbzw. 15. März eines jeden Jahres.
Dass diese Umstellung im Rahmen derZusammenarbeit mit über 70 Hoch-schulen in mehr als 20 Ländern welt-weit zwingend notwendig ist, zeigt einVergleich der Semesterzeiten über Lan-desgrenzen hinweg. Im internationalenHochschulraum beginnt der Vorle-sungsbetrieb bereits deutlich früher.Dies brachte für Studierende, die einenTeil ihres Studiums im Ausland absol-vieren wollen oder müssen organisato-rische Probleme mit sich, wenn etwa ander Hochschule Harz noch Prüfungenabgenommen wurden, während jenseitsder Grenzen bereits Lehrveranstaltun-gen liefen.
„Künftige Arbeitgeber, insbesondere ausder Wirtschaft, fordern zunehmenderste internationale Erfahrungen vonHochschulabsolventen. Dem müssenwir auch in organisatorischer HinsichtRechnung tragen. Die vom Rektoratvorgeschlagene, vom AkademischenSenat fast einstimmig beschlosseneUmstellung des Vorlesungsbeginns trägtentscheidend zur Steigerung der Mobili-tät und zur Verbesserung der Abläufeim Studierendenaustausch bei. Dadurchstehen unseren Studierenden in Werni-gerode und Halberstadt nun im Winter-und Sommersemester zusätzliche Aus-tauschplätze im Ausland zur Verfü-gung“, erläutert Hochschul-Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann.„Zugleich ist zu erwarten, dass sich dieAnpassung der Semesterzeiten auch aufdas Interesse ausländischer Studentenan einem Studium bei uns positiv aus-wirkt und somit die Anzahl der „Inco-mings“ weiter gesteigert werden kann“,
kommentiert die Leiterin des Akademi-schen Auslandsamtes, Katja Schimkus,die Semesterzeitenveränderung.
„Für das Rektorat der Hochschule Harzwar bei dieser Entscheidung, in dieauch die Mitarbeiter eingebunden wur-den, zudem wichtig, dass dadurchgleichsam als ‘Nebeneffekt’ die Famili-enfreundlichkeit unserer jungen Hoch-schule gesteigert werden kann. Dieneuen vorlesungsfreien Zeiten deckensich in stärkerem Maße als bisher mitden Schulferien im Lande, was Studie-renden und Personal gleichermaßenentgegen kommt und die Planungenerleichtert“, so Rektor Willingmann.
Andreas Schneider
HAW Hamburg feiert 75 JahreFlugzeugbaustudium
Am 4. Juni feierte der Flugzeugbau derHochschule für Angewandte Wissen-schaften Hamburg (HAW Hamburg)sein 75-jähriges Bestehen. Im Jahr 1933gründeten die Inhaber der WerftBlohm&Voss, Rudolph und WaltherBlohm, die Hamburger FlugzeugbauGmbH. Zunächst wurden Rumpf-Endenund Leitwerke für die berühmte Ju 52gebaut, dann folgten eigene Flugzeug-entwicklungen. Schnell entstand einBedarf an qualifizierten Ingenieurenund so wurde 1935 der Flugzeugbau alsneuer Ausbildungszweig an den Techni-schen Staatslehranstalten zu Hamburggegründet, eine der Vorläufer der HAWHamburg.
In den vergangenen Jahrzehnten hatsich das Flugzeugbaustudium zu einemeigenständigen, hoch angesehenen Stu-dienprogramm entwickelt, dessenAbsolventinnen und Absolventen aufdem Arbeitsmarkt stark nachgefragtwerden.
Katharina Jeorgakopulos
DNH 4-5 ❘2010
37FH-TRENDS
Relevante Fragestellungen für die Lehrevaluation an Hochschulen
Die Lehrevaluation ist mittlerweile anden Hochschulen als fester Bestandteildes Lehrprozesses etabliert. Dabei wirdinsbesondere der Evaluation durch dieStudierenden große Aufmerksamkeitgewidmet, zumal diese auch von denAkkreditierungsinstituten gefordertwird. Überwiegend in Form vonOnline-Fragebögen oder alternativ inelektronisch auswertbarer Papierformsollen die Studierenden die Qualität derLehre bewerten bzw. benoten. Dies hörtsich zunächst nach einem klar struktu-rierten, einfachen Verfahren an.
Bei der Ermittlung der eigentlichen Eva-luationsziele, der Auswahl und Opera-tionalisierung der Bewertungskriterienbzw. der Konstruktion des jeweiligenEvaluationstools, bei der späteren Aus-wertung und Interpretation sowie auchin Bezug auf die anschließende Verwer-tung der Ergebnisse zeigen sich in derPraxis jedoch eine Reihe von Problemenund es werden zum Teil ungelöste Fra-gen aufgeworfen. Dies führt bedauer-licherweise mitunter zu Akzeptanzpro-blemen auf Seiten der Professorinnenund Professoren, die das sinnvolleAnsinnen der Lehrevaluation in der Praxis nicht selten gefährdet. So wird,wenn das Instrument nicht planvollund feinjustiert eingesetzt wird, ein gutgemeinter Ansatz, nämlich Qualität vonLehre zu reflektieren und weiterzuent-wickeln, konterkariert.
Im Folgenden werden einige der Frage-stellungen aufgegriffen, die im Vorfeldder Lehrevaluation durch die Verant-wortlichen der Hochschule geklärt wer-den sollten.
1. Sind die Ziele der Lehrevaluationklar definiert? Hier sind eine Reiheunterschiedlicher Ziele denkbar wiegute Evaluationsergebnisse als Werbungfür die Hochschule, Selektion von(externen) Referenten mit schlechtenBewertungen, Verbesserung der allge-meinen Qualität der Lehre, Förderungdes Mitspracherechts von Studentenhinsichtlich der Lehrinhalte, Basis füreine Leistungsbeurteilung der Dozen-ten, Stimmungsbild seitens der Studen-ten im Sinne einer „Betriebsklimaunter-suchung“, etc. Ohne eine genaue Festle-gung der Ziele (Richtziele und Feinziele)ist die Entwicklung eines „Messinstru-mentes“ nicht möglich. Wenig hilfreichist auch eine „hidden agenda“ der Ziele.Evaluation darf nie Selbstzweck sein.Die Bewertung der Lehre macht nurdann Sinn, wenn auf der Grundlage derErgebnisse praktische Konsequenzengezogen werden, etwa die Durchfüh-rung von Verbesserungen. Eine Bewer-tung von schlechter oder besser setztjedoch ein (subjektiv bewertetes) Zielvoraus (vgl. Wottawa & Thierau, 2003).
2. Gibt es ein Bild darüber, welcheInteressen die einzelnen Beteiligtenim Hinblick auf die Evaluation habenund wird dies bei der Evaluationberücksichtigt? Zwischen Dozentenund Studierenden gibt es z.T. Interes-senkonflikte und deshalb auch unter-schiedliche Ansichten darüber, was guteLehre bedeutet. Als Beteiligte des Eva-luationsprozesses sind die Hochschu-le/Hochschulleitung, die Dozenten/Pro-fessoren, die Studierenden, evtl. auchinterne oder externe Evaluatoren zusehen. Die Frage lautet hier, wessenInteresse in welchem Maße Berücksich-tigung findet und ob dies allen Beteilig-ten klar ist.
Dr. Heike Thierau-Brunnerist Diplom-Psychologin [email protected]
Prof. Dr. rer. pol.Thomas Stelzer-Rotheist Inhaber einer Professurfür Betriebswirtschaftslehreinsbesondere Personalma-nagement an der FH Süd-westfalen, Hochschule fürTechnik und Wirtschaft –Standort Hagen,Vizepräsident der hlb-Bun-desvereinigung sowie stell-vertretender Vorstandsvor-sitzender des [email protected]
Dr. rer. pol. Leo Hellemacherist Lehrbeauftragter an ver-schiedenen Hochschulenund in der wissenschaftli-chen Beratung, Konzeptionund Auswertung empiri-scher Studien tä[email protected]
Heike Thierau-Brunner
Thomas Stelzer-Rothe
Leo Hellemacher
DNH 4-5 ❘2010
38 THIERAU-BRUNNER/STELZER-ROTHE/HELLEMACHER
3. Wird Lehrevaluation als ein Prozessbegriffen? Wenn Lehrevaluation derkontinuierlichen Verbesserung dienensoll, ist sie als ein Prozess in verschiede-nen Schritten zu verstehen und nichtnur als Statusdiagnostik; folglich kannLehrevaluation nicht ausschließlich auseinem Fragebogen mit anschließenderAuswertung für jede Lehrveranstaltungbestehen. Im Übrigen wird selbst „Sta-tusdiagnostik“ evaluativ, wenn mandem Befund eine Bewertung zuschreibt,z.B. „Das Abschneiden unserer Hoch-schule XY im ‘Hochschulranking’ istnicht befriedigend.“ (vgl. Gollwitzer &Jäger, 2009).
4. Liegt ein grundsätzliches, theoreti-sches Evaluationsmodell zugrunde?Evaluationsmodelle sind Grundkonzep-te zur Steuerung und geben konkreteHinweise bzgl. der Vorgehensweise beiden einzelnen, definierten Teilschrittender Evaluation. Je nach Schwerpunktder Zielsetzung und den Realisations-möglichkeiten sind unterschiedlicheEvaluationsmodelle entwickelt worden(vgl. etwa das normative Modell vonBalzer (2005) oder Kirkpatrick´s (2006)Stufenmodell aus der betrieblichen Bil-dung).
5. Wer oder was wird evaluiert (Eva-luationsobjekt)? Neben dem Dozenten-verhalten können auch Fragen zum Stu-dentenverhalten und den Lehr-/Lernbe-dingungen erfasst bzw. evaluiert wer-den. Der Begriff Evaluationsobjekt istjeweils als Oberbegriff für die zu bewer-tenden Alternativen zu sehen (z.B. Per-sonen/Personengruppen, Techniken/Methoden, Umgebungsfaktoren). In derLehrevaluation sind verschiedene Grup-pen von Evaluationsobjekten denkbar.In dem obigen Beispiel wären dies diebeiden Personengruppen „Dozenten“und „Studierende“ und die Umgebungs-faktoren (Raum, Medien, etc.). Die
Damit die Lehrevaluation erfolgreich für die Qualitätsverbesserung und Weiterentwicklung der Lehre
eingesetzt werden kann, müssen eine Reihe von Voraussetzungen geklärt sein. Die Autoren zeigen den
Weg zu einer erfolgreichen Lehrevaluation auf.
Bewertungen von Studenten, die eineVeranstaltung nur sehr sporadischbesucht haben, können z.B. in vollemAusmaß bei der Auswertung berücksich-tigt werden. Die Frage ist allerdings,welche Aussagekraft diese Bewertungenhaben.
6. Besteht ein direkter Bezug zwi-schen Evaluationszielen und Messkri-terien und sind die Messkriterienrichtig operationalisiert? Sind die Ziel-kriterien im Wortlaut nahezu identischmit den Fragen im Evaluationsbogen,ohne dass klar ist, woran dieses Kriteri-um gemessen wird bzw. woran es beob-achtet werden soll, stellt dies keine aus-reichende Operationalisierung dar. Bei-spiel: „Sind die im Seminar vermitteltenInhalte beschäftigungsrelevant und fürden späteren Arbeitsplatz nützlich?“
7. Welche Messkriterien wurden fest-gelegt?/Welche Aspekte der Lehrewerden abgefragt? Mögliche Messkrite-rien können Inhalt, Didaktik, Interakti-
ons- bzw. Präsentationsform, Beratungetc. sein. Wichtig ist dabei, nur diePunkte bewerten zu lassen, welche dieStudierenden tatsächlich einschätzenkönnen, d.h. auch keine Vermutungenwie „Der Dozent/die Dozentin war gutvorbereitet.“ Häufen sich derartige Fra-gen, kann dies auf Seiten der Bewerte-ten zu grundsätzlicher Ablehnung desInstrumentes führen.
8. Durch welche Faktoren wird diestudentische Bewertung beeinflusst?Bei der Evaluation in Fragebogenformgreifen alle Wahrnehmungs- und Beur-teilungsfehler, die man aus der Wahr-nehmungspsychologie und der Sozial-psychologie kennt wie z.B. Halo-Effekt,Tendenz zur Mitte (vgl. Hohlbaum &Olesch, 2003). In Unternehmen findendeshalb z.B. Beurteilerschulungen vorPersonalurteilungen statt, um die Quali-tät der Ergebnisse zu verbessern.
9. Sind den Studenten Feedbackregelnbekannt? Bei der Formulierung von
DNH 4-5 ❘2010
39LEHREVALUATION
einzelnerHochschullehrer
LehrbeauftragterGesellschaft
Bildungspolitik Studierende
spätererArbeitgeber
Fakultät
Hochschul-leitung
Wer ist bei derZielformulierung derEvaluation im Blick?
(Quelle: Modifiziert nach T. Stelzer-Rothe, T. & H. Thierau-Brunner, 2008, S. 347)
Abbildung 1: Zielgruppen von Evaluation an der Hochschule als Basis der Zielformulierung
DNH 4-5 ❘2010
40
den. Eine anwenderfreundliche Darstel-lung in Diagrammen erleichtert das Ver-ständnis.
13. Ist der Fragebogen in ein Feed-back-System eingebettet? Hat derEvaluationsbogen Konsequenzen?Bekommt der Dozent/Professor Hin-weise wie er sich verbessern kann?Was geschieht mit den Rückmeldun-gen zu den Lernbedingungen (Räu-me, Betreuung etc.) und zum Studen-tenverhalten? Wird den Studentenzurückgespiegelt, dass ihre BewertungenKonsequenzen haben (z.B. interaktiveUnterrichtssequenzen, wenn eine zuhohe Anzahl von Folien bemängeltwurde), sollte dies zu einer besserenzukünftigen Bewertung führen sowiezur erhöhten Motivation der Studenten.
Diese Liste deckt nur einige wichtigeAspekte ab, die bei der Lehrevaluationan Hochschulen zu bedenken sind. Eswird bereits durch die Vielzahl der Fra-gen deutlich, dass es sich um eine kom-plexere Aufgabe handelt, die manchmalunterschätzt wird. In den letzten Jahrensind an einigen größeren Hochschulenin Deutschland interne Abteilungenund Stellen entstanden, die sich sehrintensiv mit dem Thema „Evaluation“auseinandersetzen und eine für dieHochschule nutzbringende, prozess-orientierte Evaluation vorantreiben. Oftgeschieht dies in Zusammenarbeit mit
externen Evaluatoren. Diese Entwick-lung lässt hoffen, dass auch für bishernoch offene Fragen der LehrevaluationAntworten und praxisorientierte Vorge-hensweisen gefunden werden. Für dieQualität der Hochschullehre und folg-lich auch für die Zukunftsfähigkeitunserer Hochschulen würde dies eingroßer Vorteil sein.
Ein weites Evaluationsfeld wäre dieFrage, an welchen Stellen die Lehreva-luation durch andere Messungen sinn-voll ergänzt werden kann, um dasGesamtbild abzurunden und darüberhinaus zu fundierteren Aussagen überUrsachen und Wirkungen zu gelangen.Schwer nachzuvollziehen ist, warum dieanderen Akteure der Hochschule nursehr selten oder gar nicht evaluiert wer-den, obwohl die Qualität ihrer Arbeitdie Güte der Lehre durchaus beeinflus-sen kann. Die Liste dazu wäre lang: Siefängt beim Facility-Management anund setzt sich in der Leitung und Ver-waltung einer Hochschule fort.
Ehrliches Bemühen um die gesellschaft-lich so wichtige Leistungsfähigkeit vonHochschulen würde dies auf breiterFront verlangen. Leider mangelt es bis-her in der Praxis an der flächendecken-den Evaluation aller Systemelementevon Hochschulen. So bleiben die Leh-renden vorerst primäres Ziel der Evalua-tionsbemühungen. ■
Literatur
L. Balzer. (2005). Wie werden Evaluationsprojekteerfolgreich? Landau: Verlag Empirische Päda-gogik.
J. Bortz. (2005). Statistik für Human- und Sozial-wissenschaftler. Berlin: Springer.
M. Gollwitzer & R. S. Jäger. (2009). Evaluationkompakt. Weinheim: Beltz.
A. Hohlbaum & G. Olesch (2003). Human Resour-ces. Modernes Personalwesen. Rinteln: Mer-kur Verlag.
D. L. Kirkpatrick & J. D. Kirkpatrick. (2006) Evalua-ting Training Programs. The Four Levels. SanFrancisco: Berret-Koehler Publishers
T. Stelzer-Rothe & H. Thierau-Brunner. (2008). Eva-luation an Hochschulen. In: T. Stelzer-Rothe(Hrsg.): Kompetenzen in der Hochschule.Rüstzeug für gutes Lehren und Lernen anHochschulen. Rinteln: Merkur Verlag. S. 343 –363.
H. Wottawa & H. Thierau. (2003). Lehrbuch Eva-luation. Bern: Huber.
Antworten auf offene Fragen kommt esbei der Evaluation von Dozentenmanchmal zu Rückmeldungen, die sehrpersönlich sind. Die Hochschule trägthier eine Mitverantwortung für sinnvollzu setzende Grenzen. In der sozialpsy-chologischen und organisationspsycho-logischen Literatur finden sich zahlrei-che Hinweise zum förderlichen und res-pektvollen Umgang mit Feedback.
10. Gibt es Validierungsuntersuchun-gen/Nachfragen zum Evaluationsfra-gebogen bzw. zum Evaluationsinstru-ment, die zu einer ständigen Verbes-serung führen? Eine Dozentenbespre-chung zum Austausch von Eindrückenzur Evaluation nach der Auswertungkann sinnvolle Hinweise auf Verbesse-rungen geben.
11. Gibt es ein „Anforderungsprofil“bzw. einen „ideal“ ausgefüllten Frage-bogen? Wird Normalverteilung unter-stellt? Bei einer Frage wie „Sind die Prü-fungsanforderungen für Sie erfüllbar?“muss z.B. im Vorfeld klar sein, waseigentlich als Ergebnis erwartet wird.
12. Ist die Fragebogenauswertung ver-ständlich, anschaulich (Diagramme),wissenschaftlich korrekt? Wissen-schaftliche Standardwerke geben hiergute Einblicke (vgl. Bortz, 2005). Darü-ber hinaus sollte auch an die Adressatender Evaluationsergebnisse gedacht wer-
THIERAU-BRUNNER/STELZER-ROTHE/HELLEMACHER
Kennzeichen wissenschaftlicher Evaluation
Evaluation dient als Planungs-und Entscheidungshilfe undhat deshalb immer etwas mit
der Bewertung vonHandlungsalternativen zu tun.
Evaluationsmaßnahmen solltendem aktuellen Stand wissen-schaftlicher Techniken und
Forschungsmethodenangepasst sein.
Evaluation ist ziel- und zweck-orientiert. Sie hat primär das Ziel,
praktische Maßnahmen zuüberprüfen, zu verbessern oder
über sie zu entscheiden.
(Quelle: Wottawa und Thierau 2003, S., 14)
Abbildung 2: Regeln wissenschaftlicher Evaluation
DNH 4-5 ❘2010
41
Professorinnen und Professoren austechnischen und wirtschaftswissen-schaftlichen Studiengängen bemerkenschon seit Jahren, dass bei zahlreichenStudienanfängern eklatante Lücken imSchulstoff Mathematik zu verzeichnensind. Oft fehlen elementare Kenntnisseaus der Mittelstufe wie etwa Prozent-rechnung, Umformung von Termenoder Rechnen mit Potenzen und Loga-rithmen. Mit derartigen Lücken fällt esden Studierenden in den ersten Semes-tern dann sehr schwer, den Grundvor-lesungen Mathematik, aber auch den(eher theoretischen) technischen Vorle-sungen zu folgen.
Das Problem hat sich in den letztenJahren verschärft und wird auch in denfolgenden Jahren (da größere Studieren-denzahlen zu erwarten sind) eher nochbrisanter werden. Viele Hochschulenversuchen, durch das gezielte Angebotvon so genannten Brückenkursen(meist kurz vor Studienbeginn) eineHomogenisierung der Vorkenntnisseder Studienanfänger zu bewirken.Bezeichnenderweise existiert ein immergrößeres Angebot an Literatur zumSelbststudium oder als Ergänzung sol-cher Brückenkurse, bei denen der Stoffder (relevanten) Schulmathematik beimÜbergang zur Hochschule wiederholtwird.
Hier setzt auch unsere Lernsoftware„Mathematische Grundlagen für inge-nieur-wissenschaftliche Studiengängeund für die (Wirtschafts-) Informatik“an. Sie will einen Beitrag leisten zurVorbereitung von Studieninteressiertenauf ein Studium einer technischen Dis-ziplin oder der (Wirtschafts-) Informa-tik. Dabei hat das Lernprogramm zumZiel, Lücken aus dem Schulstoff derMathematik zu diagnostizieren und zubeheben.
Angeregt von der typischen Stoffaus-wahl von Brückenkursen wurden die
folgenden Themen aus dem Mittelstu-fen- und dem Oberstufenstoff derMathematik im Unterricht der Schulenim Lernprogramm berücksichtigt:Algebraische Umformungen, Bruchrech-nen, Differentialrechnung, EinfacheRechnungen ohne Taschenrechner,Geradengleichungen, Geometrie,Grenzwerte, Integralrechnung, LineareGleichungssysteme, Lösen von quadra-tischen Gleichungen, Lösen von Unglei-chungen, Prozentrechnung, Potenzen,Wurzeln und Logarithmen, Trigonome-trie, Verständnis von Graphen, Wahr-scheinlichkeiten.
Die Auswahl der Aufgaben in der Lern-software „Mathematische Grundlagenfür ingenieurwissenschaftliche Studien-gänge und für die (Wirtschafts-) Infor-matik“ folgte dabei den unten stehen-den Kriterien:■ Es geht um ein minimales Grundwis-
sen, das in den Vorlesungen des ers-ten Semesters vorausgesetzt wird.
■ Die Aufgaben sollen in kurzer Zeitohne größere Rechnungen lösbarsein.
■ Es soll möglichst nur ein Verständ-nisproblem pro Aufgabe identifiziertwerden.
■ Es werden Musterlösungen sowieStichworte zur Lösung angeboten.
■ Es existieren jedoch keine theoreti-schen Herleitungen und Erklärungen,da diese in Schulbüchern, Unterlagenzu Brückenkursen etc. nachgelesenwerden können.
Die Lernsoftware ist interaktiv, sie ver-fügt über eine ansprechende Oberflä-che. Falls der Studierende eine falscheAntwortalternative ausgewählt hat, wer-den ihm neben der (richtigen) Muster-lösung weitere ähnliche Aufgaben ange-boten, mit deren Hilfe er das (hoffent-lich) erworbene Verständnis nachprüfenkann.
Die Lernsoftware ist auf den Homepagesder Autoren (http://w3-o.cs.hm.edu/~rschwenk/Grundlagen.htm ,http://www.ohm-hochschule.de/
BERICHTE
aw/profs/stry/Grundlagen.htm) kosten-frei herunterzuladen. Hier finden Sieauch die Minimalanforderungen fürden fehlerfreien Betrieb. Wir würdenuns über eine Verbreitung unserer Soft-ware bei Studierenden in den Anfangs-semestern sehr freuen. Auch an eineUnterstützung von Brückenkursendurch unser Lernprogramm ist zu den-ken.
Wir hoffen, dass unsere Lernsoftwaredazu beitragen kann, die Wiederholungdes grundlegenden Schulstoffs zum Stu-dium zu erleichtern. Anregungen neh-men wir sehr gerne entgegen([email protected], [email protected]).
Rainer Schwenkert, Yvonne Stry
Kostenlose Lernsoftware „Mathematische Grundlagen für ingenieurwissenschaftliche Studiengängeund für die (Wirtschafts-) Informatik“
42 WISSENSWERTES
DNH 4-5 ❘2010
sphäre. Der Mangel eines alternativenArbeitsplatzes liefere die leicht nach-prüfbare Tatsachenbasis für die Feststel-lung der tatsächlich betrieblichen oderberuflichen Nutzung. Gemessen an denZielen des Gesetzes – Vereinfachung,Streitvermeidung und Gleichmäßigkeitder Besteuerung – verfehlt deshalb dasAbzugsverbot für Aufwendungen für einhäusliches Arbeitszimmer für die Fall-gruppe „kein anderes Arbeitszimmer“das Gebot hinreichend realitätsgerech-ter Typisierung.
Der Wegfall von Steuervorteilen für diezeitliche Nutzung des Arbeitszimmersmit mehr als 50% der gesamten beruf-lichen Tätigkeit war für die Verfassungs-richter unproblematisch: Bei einer typi-sierenden Betrachtung sei der Aus-schluss dieser Fallgruppe vertretbar, dader Umfang der Nutzung des Arbeits-zimmers allenfalls ein schwaches Indizfür dessen Notwendigkeit ist, soweitdem Steuerpflichtigen von seinemArbeitgeber ein weiterer Arbeitsplatz zurVerfügung gestellt wird.
Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet,den verfassungswidrigen Zustand rück-wirkend auf den 1. Januar 2007, denBeginn des Anwendungszeitraums desSteueränderungsgesetzes 2007, durchNeufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6bEStG zu beseitigen. Für Hochschulleh-rer, die regelmäßig über einen Arbeits-platz an der Hochschule verfügen,ergibt sich leider keine Änderung. Es istnicht zu erwarten, dass der Gesetzgeberseinen Regelungsauftrag weit verstehtund sie in den Kreis der Begünstigtender Neuregelung einbezieht. Es gibt der-zeit wenig Aussicht, den Aspekt sonst,etwa bei der Feststellung einer verfas-sungswidrigen, amtsunangemessengeringen Alimentation einfließen zu las-sen oder sogar Aufwendungen für das –typische – häusliche Arbeitszimmerdirekt vom Dienstherrn oder Arbeitge-ber erstattet zu erhalten (entsprechen-des arbeitsgerichtliches Revisionsverfah-ren für Lehrer ist allerdings beim BAGunter dem Zeichen 9 AZR 14/10 anhän-gig).
Bundesverfassungsgericht zuhäuslichem Arbeitszimmer
Mit 5:3 Stimmen entschied der 2. Senatdes Bundesverfassungsgerichts (Beschl.v. 06.07.2010, Az. 2 BvL 13/09), dass dieim Jahr 2007 zusätzlich beschränktesteuerliche Berücksichtigung des häus-lichen Arbeitszimmers gegen dasGrundgesetz verstößt, soweit Aufwen-dungen auch dann unberücksichtigtbleiben, wenn für die betriebliche oderberufliche Tätigkeit kein andererArbeitsplatz zur Verfügung steht.
Das Steueränderungsgesetz 2007 erlaub-te den Abzug der Aufwendungen für einhäusliches Arbeitszimmer sowie dieKosten der Ausstattung nur noch, wenndas Arbeitszimmer den Mittelpunkt dergesamten betrieblichen und beruflichenBetätigung bildet. Zuvor waren immer-hin noch Pauschalbeträge abzugsfähig,wenn – unabhängig vom Mittelpunkt –die betriebliche oder berufliche Nut-zung des Arbeitszimmers mehr als 50%der gesamten betrieblichen und beruf-lichen Tätigkeit betrug oder wenn fürdie betriebliche oder berufliche Tätig-keit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfü-gung stand.
Der Mittelpunkt lag nach der finanz-gerichtlichen Rechtsprechung dann imArbeitszimmer, wenn der Steuerpflichti-ge dort diejenigen Handlungen vor-nimmt und Leistungen erbringt, die fürden ausgeübten Beruf wesentlich undprägend waren. Der „Mittelpunkt“bestimmte sich somit nach dem inhalt-lichen (qualitativen) Schwerpunkt derberuflichen und betrieblichen Betäti-gung des Steuerpflichtigen, zeitlich-quantitative Gewichtungen hattenallenfalls indizielle Bedeutung. EinIndiz war es ebenfalls, wo der Schwer-punkt der Haupttätigkeit lag. Es fandeine Gesamtbetrachtung statt. DerSchwerpunkt der Tätigkeit von hauptbe-ruflich Lehrenden lag dann nach ein-helliger Rechtsprechung am Unter-richtsort, für Lehrer – regelmäßig ohneeigenem Arbeitszimmer an der Schule –wie für Hochschullehrer – regelmäßigmit eigenem Arbeitszimmer an derHochschule.
Jüngere finanzgerichtliche Entscheidun-gen bestätigten das sogar für eine Uni-versitätsprofessorin im Forschungs-semester (FG Hannover, Urt. v.17.12.2009, Az. 14 K 125/08), allerdingserhielt eine Professorin an einer Fach-hochschule mit überwiegenden Auf-gaben bei der Erstellung und Aktualisie-rung von Studienbriefen in einemberufsbegleitenden Verbundstudiengangdas Arbeitszimmer als beruflichen Mit-telpunkt anerkannt (FG Münster, Urt. v.05.07.2010, Az. 15 K 4254/06 E, Ki).
Das Finanzgericht Münster legte dieBestimmung aus dem Steueränderungs-gesetz 2007 wegen durchgreifender ver-fassungsrechtlicher Bedenken den Rich-tern in Karlsruhe vor (Beschl. v.8.5.2009, Az. 1 K 2872/08 E). Das Bun-desverfassungsgericht hatte die Rechts-änderung am Gleichheitssatz desGrundgesetzes zu überprüfen und sahden Ausschluss der steuerlichen Berück-sichtigungsfähigkeit von Aufwendun-gen für ein häusliches Arbeitszimmernicht gerechtfertigt, wenn für diebetriebliche oder berufliche Tätigkeitkein anderer Arbeitsplatz zur Verfügungsteht.
Die Kompetenz des Gesetzgebers, typi-sierende, generalisierende Regelungengerade für den privat und beruflichgemischten häuslichen Bereich zu erlas-sen und vom objektiven Nettoprinzipabzuweichen werde überschritten, weilder Regelung keine hinreichend reali-tätsgerechte Typisierung zu Grundeliege. Ohne anderweit verfügbarenArbeitsplatz für die betriebliche oderberufliche Tätigkeit ergebe sich dieErforderlichkeit eines häuslichenArbeitsplatzes durch objektive Merkma-le. Zwar sei die Erforderlichkeit keineallgemeine Voraussetzung für die Quali-fikation als berufliche Erwerbsaufwen-dungen. Die erkennbar gegebene Erfor-derlichkeit fungiere dann aber als legiti-mes Hilfsmittel einer typisierendenAbgrenzung von Erwerbs- und Privat-
43WISSENSWERTES
DNH 4-5 ❘2010
Akkreditierungsverfahren vordem Bundesverfassungsgericht
Mit Beschluss vom 16.04.2010 legtedas Verwaltungsgericht Arnsberg (Az. 12K 2689/08) dem Bundesverfassungsge-richt die Frage vor, ob § 72 Abs. 2 Satz 6Hochschulgesetz NRW mit dem Grund-gesetz vereinbar ist. Die nach Karlsruhevorgelegte Norm regelt, dass die Akkre-ditierungen nach den geltenden Rege-lungen und durch Agenturen erfolgen,die ihrerseits akkreditiert worden sind.Im Regelungskontext macht der Gesetz-geber von einer erfolgreichen Akkredi-tierung von Studiengängen die Aner-kennung als – private – Hochschuleabhängig.
Eine Hochschule in freier Trägerschaftwollte weiter im Wege der Feststellungs-klage gegen den Ablehnungsbescheideiner Akkreditierungsagentur vor demVerwaltungsgericht vorgehen und derenrechtliche Verpflichtung zur (Re-)Akkre-ditierung feststellen lassen, um einenSchadenersatzprozess vorzubereiten.Das Ministerium hatte aufgrund derabgelehnten Reakkreditierung entschie-den, dass keine weiteren Studienzulas-sungen für den betroffenen Studien-gang erfolgen dürfen.
Das Verwaltungsgericht sah sich nurdann dazu in der Lage, der Klage statt-zugeben, wenn die grundlegendeRechtsnorm, die die Akkreditierungdurch eine Agentur bestimmt (§ 72 Abs. 2 S. 6 HG NW), überhaupt gültigist. Daran zweifelte das Verwaltungsge-richt durchgreifend. Die Richter ver-missten eine hinreichende gesetzlicheRegelung zur Akkreditierung durch denLandesgesetzgeber im grundrechtsbe-deutsamen Bereich des Betriebs wissen-schaftlicher Einrichtungen. Das Verwal-tungsgericht sah einen Eingriff durchdie Akkreditierungspflicht in dasGrundrecht der Wissenschaftsfreiheit,die auch die Einrichtung und Durch-führung von Studiengängen als unbe-strittenen Kernbereich des Selbstverwal-tungsrechts der Hochschulen umfasse.Die Anforderungen aus dem Grundge-setz zu rechtsstaatlicher, gesetzgeberi-
scher Ausgestaltung der Materie, Art. 20Abs. 3 GG, sah die Kammer verletzt.
Das Gesetz enthalte weder die materiel-len Kriterien für eine Akkreditierung,noch würden organisatorische oder ver-fahrensmäßige Regelungen zur Durch-führung der Akkreditierung durchakkreditierte Agenturen getroffen. Auchdie gesetzliche Pflicht der Länder nach§ 9 Abs. 2 HRG, dafür Sorge zu tragen,dass die Gleichwertigkeit einander ent-sprechender Studien- und Prüfungsleis-tungen sowie Studienabschlüsse unddie Möglichkeiten des Hochschulwech-sels gewährleistet werden, enthaltekeine nähere Regelung. Schließlichseien die erforderlichen Regelungenauch nicht in dem Gesetz zur Errich-tung einer Stiftung „Stiftung zur Errich-tung von Studiengängen in Deutsch-land“(AkkStiftG) vom 15. Februar 2005(GVBl. 2005, 70) selbst getroffen. Dortdelegiert der Landesgesetzgeber dieRegelungsbefugnis lediglich auf dieöffentlich-rechtliche Stiftung, ohneselbst weitere Vorgaben aufzustellen.
Darin sah das Verwaltungsgericht einenVerstoß gegen den (Landes-) Parla-mentsvorbehalt. Das Gesetz enthaltefaktisch eine dynamische Verweisungauf die Beschlüsse des Akkreditierungs-rates als Organ der Stiftung, so dass dasSystem der Akkreditierung ohne weitereEntscheidung des Gesetzgebers wesent-lich verändert werden könnte. Nachdem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit derVerwaltung und dem Gewaltenteilungs-prinzip sei der Exekutive allein aufgege-ben, Gesetze auszuführen, nicht jedochgrundlegende gesetzgeberische Ent-scheidungen zu treffen.
Die Geltung von Art. 5 Abs. 3 GG auchfür die private Fachhochschule hattedas Verwaltungsgericht zu recht ohneweiteres angenommen und lag damitauf der Linie des Beschlusses des Bun-desverfassungsgerichts zur Lehrfreiheitder Professoren an Fachhochschulen (1 BvR 216/07).
Auch staatliche Hochschulen sindgrundrechtsberechtigt aus Art. 5 Abs. 3
GG. Es kommen daher auch Eingriffe inderen Grundrechtsposition sowie in einz.T. landesverfassungsrechtlich beson-ders gewährleistetes Selbstverwaltungs-recht in Frage. So muss sich § 7 Abs. 1HG NW, wonach der Studienbetrieb ineinem Studiengang einer staatlichenHochschule erst nach erfolgreicherAkkreditierung aufgenommen werdendarf, nach gleichen rechtlichen Fragenbewerten lassen. Auch dort wird nichtsnäher geregelt, sondern nur pauschalauf die Tätigkeit der Agenturen verwie-sen.
Die Akkreditierungsverfahren und dierechtlichen Folgen daraus für denBetrieb von Studiengängen könntenauch in den anderen Bundesländernaufgrund fehlender gesetzlicher Grund-lage rechtswidrig sein. Allerdings gibt esdurchaus Unterschiede, wie viel Einflussder Akkreditierung rechtlich zukommt.Art. 10 Abs. 7 BayHSchG regelt etwanur, dass als eine der Maßnahmen derQualitätssicherung für Studium undLehre eine Akkreditierung durch eineanerkannte Einrichtung erfolgen soll.Demgegenüber ist nach § 49 Abs. 6 S. 5HSG SH die Genehmigung des Ministe-riums zur Einrichtung oder Änderungvon Studiengängen an eine erfolgreicheAkkreditierung geknüpft. Auch in denanderen Ländern finden sich jedochkeine näheren gesetzlichen Vorgabenzum Akkreditierungsverfahren.
Sollte das Bundesverfassungsgericht dieRichtervorlage als zulässig betrachten,steht eine Entscheidung zu erwarten,die sich tiefgreifend auf die Hochschul-praxis der Planung, Errichtung undÄnderung von Studiengängen auswirkt.
Verblüffend dabei bleibt, dass die –möglicherweise – verfassungswidrigeRechtslage der rechtswidrig agierendenAkkreditierungsagentur einen Vorteilverschaffen soll. Allerdings hatte diePrivathochschule es versäumt, sichauch gegen die ministerielle Verfügungzur Einstellung der Studienzulassungzur Wehr zu setzen.
Erik Günther
M.Eng. ≠ MEng – ein deutsch-britischer Vergleich
Ziel des Bologna-Prozesses ist es, in denLändern der Europäischen Union einengemeinsamen Hochschulraum zu schaf-fen. Ein zentrales Element der Reformbilden gestufte Studiengänge mit euro-paweit vergleichbaren Abschlüssen.Während in Deutschland bisher in denIngenieurwissenschaften einstufige Stu-diengänge an Fachhochschulen/Hoch-schulen zum Dipl.-Ing.(FH) und an Uni-versitäten zum Dipl.-Ing. führten,haben zukünftig Studierende unabhän-gig vom Hochschultyp zunächst einBachelorstudium zu absolvieren, an dassich dann ein Masterstudium anschlie-ßen kann. Abgeschlossen werden dieStudiengänge mit einem Bachelorgradin Form des B.Sc. oder B.Eng. bzw. miteinem Mastergrad in Form des M.Sc. oder MEng.
Da in die Realisierung des neuen Hoch-schulraums sowohl die Studienstrukturals auch die Abschlussbezeichnungender Universitäten des englischenSprachraums eingeflossen sind, wird inder nicht-fachlichen und teilweise auchin der fachlichen Öffentlichkeit davonausgegangen, dass die neuen deutschenAbschlussgrade deckungsgleich mitdenen des englischen Sprachraumssind. Wie im Folgenden am Beispiel desBauingenieurwesens gezeigt wird, istdies bei dem von den Fachhochschu-len/Hochschulen überwiegend verliehe-nen M.Eng. aber nicht der Fall.
Angemerkt sei, dass die britischenAbschlussgrade und weitere Begriffe desbritischen Hochschulsystems durch Kursivschrift gekennzeichnet und her-vorgehoben werden. Dabei werden inAnlehnung an den englischen Schriftge-brauch akademische Grade und Namenmit großen, andere Begriffe mit kleinenAnfangsbuchstaben geschrieben.
Bauingenieurstudium in Deutschland
Die allgemeinen Vorgaben bezüglichder Studienstrukturen deutscher Bache-lor- und Masterstudiengänge sind ineinem mehrfach überarbeitetenBeschluss der Kultusministerkonferenz(KMK) formuliert [1]. Von diesen Vorga-ben sind für den vorliegenden Beitragdie Regelstudienzeiten und dieAbschlussgrade von Interesse. Für dieFestlegung des Abschlussgrades ist wei-terhin ein 2005 gefasster und 2010 fort-geschriebener Beschluss des Akkreditie-rungsrates bedeutsam [2].
In Abschnitt A 1 des KMK-Beschlusseswerden als Regelstudienzeit für dieBachelorstudiengänge mindestens sechsund höchstens acht Semester, für dieMasterstudiengänge mindestens zweiund höchstens vier Semester festgelegt.
In Abschnitt A 6 werden als Abschluss-bezeichnungen für die ingenieurwissen-schaftlichen Studiengänge sowohl aufder Bachelor- als auch auf der Master-ebene jeweils zwei Grade eingeführt. Sielauten:B.Sc. = Bachelor of ScienceB.Eng. = Bachelor of EngineeringundM.Sc. = Master of ScienceM.Eng. = Master of Engineering
Zwischen den beiden Bachelor- bzw.Mastergraden erfolgt keine scharfeAbgrenzung, Abschnitt A 6 enthältlediglich die Aussagen
„Bei der Gradbezeichnung wird nichtzwischen den Profiltypen unterschie-den.“
sowie
Prof. Dr.-Ing. Reinhard KulickFachgebiet Auslandsbau/BauwirtschaftFH Mainz, Lehreinheit BauingenieurwesenHolzstrasse 3655116 MainzTel./Fax (privat):06131/881429e-mail: [email protected]
Reinhard Kulick
DNH 4-5 ❘2010
44 KULICK
„… bei den Ingenieurwissenschaftenund den Wirtschaftswissenschaftenrichtet sie (die Abschlussbezeich-nung, Anm. des Autors) sich nachder inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs.“
Was mit dem Begriff „Profiltyp“gemeint ist, wird in Abschnitt A 3erläutert:
„Masterstudiengänge dienen derfachlichen und wissenschaftlichenSpezialisierung und können nachden Profiltypen „anwendungsorien-tiert“ und „forschungsorientiert“ dif-ferenziert werden.“
Im Beschluss des Akkreditierungsratesschließlich wird die Festlegung desAbschlussgrades eines Studiengangesgeregelt:
„In der Frage der gewünschtenAbschlussbezeichnung hat die Hoch-schule die Nominationspräferenz.Die Agentur hat die diesbezüglichenAngaben der Hochschule jedoch injedem Fall zu prüfen, wobei nur evi-dent falsche, d.h. durch das Pro-gramm eindeutig nicht gedeckteBezeichnungen im Akkreditierungs-verfahren zu beanstanden sind.“
Für die hier betrachtete Thematik sindaus den Beschlüssen der KMK und desAkkreditierungsrates zwei Feststellungenabzuleiten:
Erstens kann grundsätzlich die jewei-lige Fachhochschule/Hochschuleselbst festlegen, zu welchem Ab-schluss ein Studiengang führt. Beider Akkreditierung ist jedoch zu prü-fen, ob die inhaltliche Ausrichtungund der Abschlussgrad miteinanderkorrespondieren.
Im Rahmen des Bologna-Prozesses haben an deutschen Fachhochschulen und Universitäten viele Stu-
diengänge die gestufte Studienstruktur und die akademischen Grade des britischen Hochschulwesens
übernommen. In der Öffentlichkeit wird davon ausgegangen, dass die neuen deutschen Abschlussgrade
deckungsgleich mit denen des englischen Sprachraums sind. Der Autor zeigt, dass der MEng in der briti-
schen Graduierungssystematik deutlich unterhalb des MSc. angesiedelt ist und daraus Missverständnisse
in Bezug auf den deutschen M. Eng entstehen können.
Zweitens sind die beiden Profiltypen„anwendungsorientiert“ und „for-schungsorientiert“ gleichwertig, ihrejeweiligen Abschlussgrade folglichebenso. Beide Profiltypen sind glei-chermaßen wissenschaftlich undeine exakte Grenzziehung zwischenihnen ist nicht möglich.
Die Vorgaben des KMK-Beschlusseshaben bei den Bauingenieur-Studien-gängen – da vermutlich viele Leser die-
ses Beitrages nicht aus dem Baubereichstammen, sei angemerkt, dass hierzunicht die Architektur-Studiengängegehören – zu der in Bild 1 dargestelltenStudienstruktur geführt. Studierendedes Bauingenieurwesens absolvierenunabhängig vom besuchten Hochschul-typ als erstes immer ein Bachelorstu-dium mit mindestens 6 und höchstens8 Semestern Regelstudienzeit. An dieseskönnen sie sofort oder zu einem späte-ren Zeitpunkt ein Masterstudium mitmindestens 2 und höchstens 4 Semes-
DNH 4-5 ❘2010
45M.ENG. ≠ MENG
Abkürzungen:B.Eng. = Bachelor of Engineering / M.Eng. = Master of EngineeringB.Sc. = Bachelor of Science / M.Sc. = Master of Science
mindestens 2 Semester,höchstens 4 Semester
Regelstudienzeit
Jahr
Voraussetzung für ein Master-Studiumist grundsätzlich ein
abgeschlossenes Bachelor-Studium.Hinzu kommen in der Regel
weitere studiengangsspezifischeZulassungsbedingungen.
mindestens 6 Semester,höchstens 8 Semester
Regelstudienzeit
verbreitet sind 7 Semester
B.Eng. oder B.Sc.
Abschlussbezeichnung abhängigvon der inhaltlichen Ausrichtungdes jeweiligen Studienganges
1.
2.
3.
4.
5.
M.Eng. oder M.Sc.
Abschlussbezeichnung abhängigvon der inhaltlichen Ausrichtungdes jeweiligen Studienganges
Bild 1: Studienstruktur Bauingenieurwesen in Deutschland (aus [3])
DNH 4-5 ❘2010
46
sem Studiengang sind auf die anderenbaubezogenen Ingenieurstudiengängeübertragbar.
Der Ablauf des Studiengangs Civil Engi-neering ist nicht einheitlich, er variiertvon Universität zu Universität in viel-fältiger Weise. Bild 2 fasst nicht alle,aber die am weitesten verbreiteten Stu-dienstrukturen zusammen.
Begonnen wird die akademische Berufs-ausbildung grundsätzlich mit einemBachelorstudium. Die so genannten
undergraduate courses dauern in derRegel drei oder vier Jahre und endenmit einem first degree, dem BSc oderBEng. Dabei steht ursprünglich der BScfür einen mehr naturwissenschaftlichausgerichteten, der BEng für einen mehrberufsbezogenen Abschluss. Heute wirddiese Einteilung aber nicht mehr konse-quent durchgehalten. Da weiterhin seiteinigen Jahren in vielen Studiengängendie Leistungsanforderungen angehoben
tern Regelstudienzeit anschließen.Voraussetzung für die Zulassung zu demzweiten Studium sind oftmals weiterevon der jeweiligen Hochschule festge-legte Bedingungen. So kann beispiels-weise die Gesamtnote des Bachelorab-schlusses ein Zulassungskriterium sein.
Abgeschlossen werden Studiengängedurch akademische Grade. Obwohl dieVorgaben des KMK-Beschlusses fürderen Vergabe relativ unverbindlichgehalten sind, sind bei der Vergabepra-xis deutlich Schwerpunkte erkennbar.Die Studiengänge an den Fachhoch-schulen schließen überwiegend mitdem B.Eng. bzw. M.Eng. ab, die an denUniversitäten fast durchgängig mit demB.Sc. bzw. M.Sc.
Im vorliegenden Beitrag werden der M.Sc. und der M.Eng. weiter betrachtet.Vergleicht man sie nämlich mitAbschlüssen im englischen Sprachraum,dann sind Unterschiede festzustellen.Da ist erstens eine kleine Äußerlichkeit,die Schreibweise. In Großbritannienwerden die Abkürzungen der Grade –auch der Bachelorgrade – meistens ohnePunkte geschrieben, also MSc undMEng. Sehr viel bedeutsamer ist einzweiter Sachverhalt, er betrifft die Wer-tigkeit der beiden Masterabschlüsse.Während in Deutschland M.Sc. undM.Eng. laut KMK-Beschluss gleichwertigsind, gilt dies in Großbritannien fürMSc und MEng nicht.
Bauingenieurstudium in Großbritannien
In Deutschland ist an den meistenFachhochschulen und Universitäten dasBauingenieurstudium inhaltlich breitangelegt und eine Spezialisierung nur inbegrenzter Form möglich, in Großbri-tannien dagegen erfolgt vom ersten Stu-dientag an eine Spezialisierung. Die dor-tigen Universitäten offerieren eine brei-te Palette baubezogener Ingenieurstu-diengänge. Von diesen besitzt der Stu-diengang Civil Engineering die wohlgrößte Übereinstimmung mit dem deut-schen Bauingenieurstudium [3]. Er wirddeshalb dem vorliegenden Beitragzugrunde gelegt. Die Aussagen zu die-
KULICK
Abkürzungen:BEng = Bachelor of Engineering / MEng = Master of EngineeringBSc = Bachelor of Science / MSc = Master of SciencePhD = Doctor of Philosophy (lateinisch: Philosophiae Doctor)(Hons) = Honours
3 oder 4Jahre
BEng(Hons)
oder
BSc(Hons)
BEng
oder
BSc
1.
2.
3.
4.
5.
6.
8.
7.
MSc+
PhD
ZweiVarianten:
1. + 2. Jahrgemeinsammit BEng-
Studiengang,3. + 4. Jahr
eigen-ständiger
Studiengang
oder
vollständigeigen-
ständigerStudiengang
MEng
post
grad
uate
cou
rses
MSc
PhD
4Jahre
3 bis 4Jahre
1 oder 2Jahre
Es bestehendie gleichen
Möglich-keiten zum
Weiter-studiumwie beieinem
BEng(Hons)-oder
BSc(Hons)-Abschluss,sie werdenaber nicht
häufigergriffen
Jahr
unde
rgra
duat
e co
urse
s
Bild 2: Studienstruktur Civil Engineering in Großbritannien (aus [3])Anmerkung: Es gibt eine Vielzahl von abweichenden Varianten!
DNH 4-5 ❘2010
47
wurden, führen die meisten Studien-gänge, insbesondere die vierjährigen, zudem höherwertigen honours degree inder Form BSc(Hons) oder BEng(Hons).
Neben den Bachelorstudiengängen gibtes vierjährige Studiengänge, die mitdem MEng abschließen. Manche dieserStudiengänge vermitteln zusätzlichesIngenieurwissen, manche zusätzlichebetriebswirtschaftliche Kenntnisse. DieMEng-Studiengänge sind oftmals ver-knüpft mit Bachelorstudiengängen undgehören wie diese zu den undergraduatecourses.
Nach erfolgreichem Abschluss einesundergraduate course gibt es für denAbsolventen, den graduate, mehrereMöglichkeiten des Weiterstudiums in sogenannten postgraduate courses.
Erstens werden ein- bis zweijährige Mas-terstudiengänge angeboten, die mitdem „wissenschaftlichen“ MSc abschlie-ßen.
Zweitens gibt es drei- bis vierjährigeDoktorandenprogramme, die zum PhD= Doctor of Philosophy führen.
Drittens können Masterstudiengangund Doktorandenprogramm miteinan-der kombiniert werden. Einem einjähri-gen Masterstudium folgt eine dreijähri-ge Promotionsphase. Der Absolventerwirbt nacheinander den MSc undPhD.
Angemerkt sei, dass an universities undaußeruniversitären colleges Techniker-kurse unterhalb der Bachelorebeneangeboten werden. Sie sind in der Regelzweijährig und schließen mit dem HND= Higher National Diploma oder einemfoundation degree, einem FdSc oderFdEng, ab.
Resümee
Im Rahmen des Bologna-Prozesseshaben an deutschen Fachhochschulenund Universitäten viele Studiengängedie gestufte Studienstruktur und dieakademischen Grade des britischenHochschulwesens übernommen.
Dies gilt auch für das Bauingenieurwe-sen. Übernommen wurden:■ 3 bis 4-jährige Bachelorstudiengänge
und daran anschließende 1 bis 2-jäh-rige Masterstudiengänge
■ akademische Abschlussgrade in Formvon B.Sc. und B.Eng. sowie M.Sc.und M.Eng.
Bei der Übernahme der britischen Studi-enstruktur und akademischen Gradewurde davon ausgegangen, dass der ers-ten Stufe Bachelorabschlüsse und derzweiten Stufe Masterabschlüsse zugeord-net sind. Dies ist jedoch nicht der Fall.Ursache hierfür ist der Sachverhalt, dassdas britische Hochschulwesen sichnicht in Bachelor- und Masterstudien-gänge, sondern in undergraduate undpostgraduate courses gliedert. Undergra-duate courses führen zum BSc oder BEngoder MEng, postgraduate courses zumMSc. Der MEng rangiert somit in derbritischen Graduierungssystematikdeutlich unterhalb des MSc.
Absolventen der meisten Bauingenieur-Masterstudiengänge an deutschen Fach-hochschulen/Hochschulen erwerben alszweiten Abschluss einen M.Eng. = Mas-ter of Engineering. Dieser Abschlusswird in Deutschland als dem M.Sc.gleichwertig angesehen. Nicht aber imbritisch geprägten Ausland. Dort wirdein MEng = Master of Engineering einemundergraduate course, also mehr derBachelorebene zugeordnet. Dieses zeigt
sich auch bei den in Großbritannientraditionell sehr bedeutsamen, von denBerufsverbänden gelenkten und kon-trollierten Weiterqualifizierungsstufen.Der MEng wird dem BEng(Hons) gleichgesetzt, er beginnt auf dessen Ebene mitseiner Weiterqualifizierung [4].
Es ist somit festzustellen, dass das ange-strebte Ziel des Bologna-Prozesses, euro-paweit vergleichbare Abschlüsse einzu-führen, beim M.Eng. nicht erreichtwurde. Kurz gesagt: M.Eng. ist nichtgleich MEng. ■
Literatur[1] KMK
Ländergemeinsame Strukturvorgaben für dieAkkreditierung von Bachelor- und Masterstu-diengängen,Beschluss der Kultusministerkonferenz vom10.10.2003 in der Fassung vom 04.02.2010,http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentli-chungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf(Zugriff: 26.05.2010)
[2] AkkreditierungsratMaßgaben zur Auslegung der ländergemein-samen Strukturvorgaben,Beschluss des Akkreditierungsrates vom12.02.2010,http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Beschluesse_AR/2010_2_Mass-gaben_Laendergemeinsame_Strukturvor-gaben.pdf (Zugriff: 26.05.2010)
[3] Kulick, R.: Auslandsbau – InternationalesBauen innerhalb und außerhalb Deutschlands,Vieweg+Teubner, Wiesbaden, 2010
[4] Kulick, R.: BEng, CEng, MSc, MICE, . . . – eineAnalyse angelsächsischer Visitenkarten, Bau-technik 87 (2010), Heft 3, Seite 139-144
M.ENG. ≠ MENG
6/2010Prof i lb i ldung und Differenzierung
im Angebot der Hochschulen1/2011
Hochschulen r icht ig reformieren
Schicken Sie uns Ihre Beiträge, Informationen und Meinungen!
Kontaktadresse: Prof. Dr. Dorit [email protected]
Redaktionsschluss für die Ausgabe 6/2010 ist der 3. Oktober 2010Redaktionsschluss für die Ausgabe 1/2011 ist der 5. Dezember 2010
AU
TO
REN
GESU
CH
T!
Medien, Wirtschaft, Recht, Sozialpäda-gogik, Sozialwissenschaften sowieGesundheits- und Pflegewissenschaftenab. Die Leistungsfähigkeit der hessi-schen Fachhochschulen wird unteranderem durch die beiden LOEWE-Schwerpunkte „Präventive Biomecha-nik“ und „Biomedizinische Technik –Bioengineering and Imaging“ belegt,die im Rahmen des LandesprogrammsLOEWE „Landes-Offensive zur Entwick-lung Wissenschaftlich-ÖkonomischerExzellenz„ gefördert werden.
Gabriele Amann-Ille
Hamburg
Hochschulgesetz:Kommission legt Empfehlungen vor
Die von Wissenschaftssenatorin HerlindGundelach (CDU) eingesetzte Experten-kommission zur Evaluation der Kom-munikations- und Führungsstrukturenan den Hamburger Hochschulen hat am22. Juli 2010 ihre Empfehlungen zurWeiterentwicklung des HamburgischenHochschulgesetzes (HmbHG) vorgelegt.Die Kommission bejaht den Grundsatzder Hochschulautonomie und ziehtdaraus den Schluss, dass der Staat denDetaillierungsgrad seiner Vorgaben fürdie Hochschulen deutlich zurückfahrensolle und zugleich die Mitglieder derHochschulen mehr Möglichkeiten zurMitwirkung an Entscheidungsprozessenbekommen sollten.
Im Verhältnis zwischen Staat undHochschule wird beispielsweise emp-fohlen, dass die jährlichen Ziel- undLeistungsvereinbarungen durch Hoch-schulverträge mit mehrjähriger Laufzeitersetzt werden, dass die Hochschulendie Dienstherreneigenschaft erhalten
DNH 4-5 ❘2010
48 AUS DEN LÄNDERN
Hessen
Einzigartige Kam-pagne unterstreichtPotenzial hessischerFachhochschulen
Wiesbaden – „Der intensive Wissens-und Technologietransfer zwischen denHochschulen und Unternehmen spielteine entscheidende Rolle, um im natio-nalen und internationalen Wettbewerbzu bestehen. Die hessischen Fachhoch-schulen sind dabei als Spezialisten fürdie praxisnahe Forschung und Entwick-lung exzellent aufgestellt“, sagte Staats-ministerin Eva Kühne-Hörmann anläss-lich der Präsentation der Imagekam-pagne im Rahmen der breit angelegtenForschungsinitiative „Forschung für diePraxis“ der Hessischen Hochschulen fürAngewandte Wissenschaften. „Der engeSchulterschluss von Wissenschaft undWirtschaft ist eine wichtige Vorausset-zung für eine nachhaltige Erfolgsstrate-gie. Die Praxispartner können auf Struk-turen, Kapazitäten und Dienstleistun-gen zurückgreifen, die ansonsten imRahmen eigener Forschungs- und Ent-wicklungsabteilungen bereitgestellt wer-den müssten. Die Studierenden profitie-ren von Kontakten und der Einbindungin Forschungs- und Entwicklungspro-jekte und die Lehre wird durch anwen-dungsorientierte Forschung permanentaktualisiert.“
Die Forschungskampagne unter derSchirmherrschaft von MinisterinKühne-Hörmann hat eine Laufzeit vondrei Jahren. Sie wird vom HessischenMinisterium für Wissenschaft undKunst mit 1,25 Millionen Euro geför-dert. In Ausgaben der MedienpartnerFrankfurter Rundschau und ‚FRIZZ DasMagazin’ werden bundesweit regelmä-ßig Anzeigen geschaltet. In hr1 und hr-iNFO werden für zwei Jahre regelmäßigHörfunk-Spots mit einer Reichweiteweit über Hessen hinaus ausgestrahlt.
Prof. Dr. Günther Grabatin, der Vorsit-zende der Konferenz Hessischer Fach-hochschulpräsidien, wies darauf hin,dass dies bundesweit die erste Image-kampagne sei, mit der Fachhochschulenin der breiten Öffentlichkeit für ihrLeistungspotenzial in der praxisnahenForschung werben: „Unsere Forschungs-kampagne ‚Forschung für die Praxis’ hatbereits Früchte getragen, doch wir ver-fügen noch über Potenziale.“ Allein inden vergangenen acht Jahren, so Graba-tin, seien mehr als 1.600 Forschungs-,Entwicklungs- und Transferprojekte miteinem Auftragsvolumen von rund 72 Millionen Euro gemeinsam mitUnternehmen, öffentlichen Auftragge-bern oder im Rahmen öffentlicher För-derprogramme durchgeführt worden.
Die Anzeigen und Hörfunk-Spots derImagekampagne bilden mit ihrem Testi-monial-Charakter erfolgreiche Koopera-tionen beispielhaft ab. Die Partner ausder Praxis betonen hierbei jeweils denNutzen, den sie aus der Zusammenar-beit mit einer Professorin oder einemProfessor der hessischen Fachhochschu-len gezogen haben.
Die breit angelegte Forschungskam-pagne „Forschung für die Praxis – DieHessischen Hochschulen für Angewand-te Wissenschaften“ wurde 2008 gestar-tet. Sie umfasst ein wettbewerblich ori-entiertes Forschungs-Förderprogramm,die Vergabe von Forschungspreisen, dieOrganisation von Zielgruppenveranstal-tungen, Messen, Ausstellungen undFachkonferenzen sowie die jetzt gestar-tete Image-Kampagne. Ziel ist es, praxis-nahe Forschung als Markenzeichen derHessischen Fachhochschulen imBewusstsein der Öffentlichkeit zu veran-kern und weitere Kooperationspartnerund Drittmittelgeber zu gewinnen.
An den fünf staatlichen Fachhochschu-len in Hessen mit ihren insgesamt43.000 Studierenden lehren und for-schen rund 1.200 Professorinnen undProfessoren. Mit ihren insgesamt 40Fachbereichen decken die fünf Hoch-schulen ein breites Spektrum anFächern und Studiengängen in denBereichen Ingenieurwissenschaften,Informatik, Architektur, Design,
und ihnen durch eine Experimentier-klausel ermöglicht wird, innere Ent-scheidungsstrukturen auch abweichendvom gesetzlichen Normalzustand auszu-gestalten, wenn sie es für die Erfüllungihrer Aufgaben für nützlicher erachten.
Bei der Wahl der Präsidentin oder desPräsidenten, die derzeit vom Hoch-schulrat (einem ganz oder zumindestmehrheitlich extern besetzten Gremi-um) durchgeführt und anschließendvom Hochschulsenat bestätigt wird, sollnach Vorstellung der Kommissionzukünftig die Rollenverteilung zwischenden beiden Gremien umgekehrt wer-den. Zudem soll dem Wahlakt einehochschulöffentliche Vorstellung derKandidatin oder des Kandidaten voran-gehen. Weiterhin werden bei der Auf-stellung des Struktur- und Entwick-lungsplans durch die Kommissionsvor-schläge die Rolle der Fakultäten und dieEinflussmöglichkeit des Hochschul-senats deutlich gestärkt. Bei der Mittel-verwendung soll es zukünftig eineBerichtspflicht des Präsidiums gegen-über dem Hochschulsenat und desDekanats gegenüber dem Fakultätsratgeben. Berufungsvorschläge sollen wie-der durch den Fakultätsrat beschlossenwerden und das Verbot, unterhalb derFakultätsebene weitere Selbstverwal-tungseinheiten einzurichten, soll künf-tig wegfallen.
Interessanterweise stellt die Kommis-sion die Frage, ob die Anzahl der Wie-derwahlen in die Selbstverwaltungsgre-mien begrenzt werden solle, damit einegrößere Zahl von Hochschulmitgliederndie Chance erhält, in den Gremien mit-zuarbeiten.
Die gegenwärtige Führungsstruktur derHamburger Hochschulen stammt ausder Amtszeit von Gundelachs Vorgän-ger Jörg Dräger (parteilos). Damals hat-ten die Hochschulen als InstitutionenEntscheidungsrechte hinzugewonnen,beispielsweise bei der Ausschreibungund Besetzung von Professuren,zugleich waren jedoch die Mitgliederder Hochschulen und die von ihnengewählten Gremien in wesentlichen
Bereichen von der Teilhabe an Entschei-dungen ausgeschlossen und auf einebestenfalls beratende Rolle reduziertworden. Beispielsweise können nachdem aktuellen HmbHG Berufungsver-fahren durch das Dekanat ohne Beteili-gung des Fakultätsrats durchgeführtwerden. Durch die Gründung vonFakultäten, die an der Universität Ham-burg und an der Hochschule für Ange-wandte Wissenschaften Hamburgjeweils eine Vielzahl von Fachgebietenumfassen, verbunden mit dem Verbot,unterhalb davon Selbstverwaltungs-strukturen oder Verwaltungsebenen ein-zurichten, wurden für fachnahe Fragenlange Entscheidungswege erzwungen.
Diesen Verhältnissen setzt die Kommis-sion ihren Leitsatz entgegen: „Hoch-schulen sind im besonderen Maße aufdie Eigenmotivation und Selbstver-pflichtung ihrer Mitglieder angewiesen,die deshalb in die Entscheidungsfin-dung adäquat eingebunden werdenmüssen.“
Christoph Maas
Schleswig-Holstein
Prämienprogramm für Wissenschaftler in Schleswig-Holstein
Mit einem neuen Förderprogramm„Transferprämie“ will die Innovations-stiftung Schleswig-Holstein (ISH) enga-gierten Wissenstransfer von Hochschul-lehrern belohnen. Das Programm istmit einer Million Euro dotiert und bein-haltet drei Antragsrunden. Die transfer-aktiven Wissenschaftler können bis zu20.000 Euro frei verfügbare Sach- undPersonalmittel erhalten, die sie fürKooperations- und Transferaktivitäten
einsetzen können. Darüber hinaus ver-leiht die ISH jährlich den mit 10.000Euro dotierten ISH-Transferpreis an jeeinen besonders transferaktiven Wissen-schaftler aus Universitäten und Fach-hochschulen.
Die Transferprämie kann von allen Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftlernschleswig-holsteinischer Hochschulenbeantragt werden. Kriterien für dieBewertung sind die Anzahl und dasVolumen von Kooperationsprojektenmit Unternehmen sowie Patentaktivitä-ten und die Unterstützung von Exis-tenzgründungen. Prämiert wurden inder ersten Antragsrunde Projekte ausden Jahren 2008 und 2009. Eine unab-hängige Jury mit Vertretern aus Wissen-schaft und Wirtschaft hat im Juni 2010über die Vergabe der Prämien und derPreisträger entschieden.
Von insgesamt 28 Bewerbungen in derersten Ausschreibungsrunde konnten 19Wissenschaftler die unabhängige Fach-jury überzeugen. Die Preisträger sindProf. Dr. Ronald Eisele, FH Kiel, Prof. Dr.-Ing. Olaf Jacobs, FH Lübeckund Prof. Dr.-Ing. Reinhard Koch, UniKiel. Die Transferprämie erhalten da-rüber hinaus weitere Wissenschaftleraus den Fachhochschulen Kiel, Lübeck,Flensburg und Westküste sowie Wissen-schaftler der Universitäten Kiel undLübeck. Die nächste Antragsrunde fürdie Transferprämie läuft bis zum 1.März 2011. Alle Wissenschaftlerinnenund Wissenschaftlern schleswig-holstei-nischer Hochschulen können sichbewerben. Kriterien für die Bewertungsind die Anzahl und das Volumen vonKooperationsprojekten mit Unterneh-men, Patentaktivitäten, die Unterstüt-zung von Existenzgründungen sowieNetzwerk- und Weiterbildungsaktivitä-ten für die Praxis.
Sabine Recupero
DNH 4-5 ❘2010
49AUS DEN LÄNDERN
Hochschulverbund Virtuelle Fachhochschule (VFH)
Das Konzept der Virtuellen Fachhoch-schule (VFH) nahm die Idee des Multi-media-Einsatzes an Hochschulen2) ineinem realistischen Ansatz auf, um dasklassische Fernstudium unter Nutzungder Kommunikationsmöglichkeiten desInternets in eine aktuelle Form zu trans-formieren. Es enthielt in seinen Vor-schlagsdokumenten weitere innovativeStrukturelemente, die oftmals im Fort-gang des Projekts schon angewendetwurden, während sie an anderer Stellenoch gefordert wurden:■ Frühzeitig hatte der VFH-Vorschlag
internationale Abschlüsse wie Bache-lor und Master mit Akkreditierungvorgesehen und sich hierbei am Leis-tungspunktesystem nach ECTS orien-tiert. Erst parallel zum Start des Leit-projektes 1999 wurde von 29 euro-päischen Staaten die Schaffung eineszweistufigen Systems von Studienab-schlüssen und die Einführung einesLeistungspunktesystems nach demECTS-Modell in einer Erklärungunterzeichnet, – der Beginn desBologna-Prozesses.
■ Die Virtuelle Fachhochschule entwi-ckelte von Anfang an für die über dasInternet angebotenen Online-Stu-diengänge spezielle Curricula. Ebensowurden multimediale interaktiveLehrmaterialien konzipiert und pro-duziert, die über an den Hochschu-len zu installierende Lernraumsyste-me zur Verfügung gestellt werdensollten. Damit nahm sie Empfehlun-gen des Wissenschaftsrates aus demJahr 19983) auf, der genau diese Ent-wicklung zum Einsatz neuer Medienvorschlug.
■ Eine weitere Empfehlung des Wissen-schaftsrates bestand darin, die Grün-dung virtueller Hochschulen auf Ver-bundbasis zu forcieren. Diesen Ver-
bund aber hatte die VFH als festenMeilenstein eingeplant, so dass es imApril 2001 auch zur förmlichenUnterzeichnung eines Verbundvertra-ges zwischen sieben Hochschulen ausNorddeutschland kam.
■ Die Online-Studiengänge nutzenheute im Internet interaktives, multi-mediales Lernmaterial und moderns-te Kooperations- und Kommunika-tionsmedien zur Umsetzung zeitge-mäßer Lernszenarien, die mit demklassischen Fernstudium nur nochwenig gemeinsam haben.
■ Besonders weitblickend ist aus heuti-ger Sicht, dass die beteiligten Hoch-schulen das Konzept des Blendedlearnings (= Kombination vonOnline-Unterricht mit größeremAnteil von Präsenzphasen) vonAnfang an sehr konsequent verfolgtund umgesetzt haben.
Das Bundesleitprojekt VFH kann fürsich in Anspruch nehmen, dass es zueinem nachhaltigen und damit äußersterfolgreichen Ende geführt wurde.Heute haben wir mit der VFH eineOrganisation mit Strukturen, die insbe-sondere Berufstätigen ein Studiumneben dem Beruf ermöglicht und damitlebenslanges Lernen im Online-Zeitalterrealisiert.
Damit unterscheidet sich die VFH auchvon anderen Institutionen des Fernstu-diums, deren Zusammenarbeit sich imWesentlichen auf die Verteilung desgemeinsam entwickelten Lernmaterialsbeschränkt, wie z.B. der Hochschulver-bund Distance Learning (HDL)4) unddie Zentralstelle für Fernstudien (ZFH).5)
Prof. Dr. Günter SiegelServicebüro des Hoch-schulverbunds VirtuelleFachhochschuleGeschäftsführerc/o Beuth-Hochschule fürTechnik Berlin, LaborOnline [email protected]
Günter Siegel
DNH 4-5 ❘2010
50 SIEGEL
Ein anderes Konzept verfolgt die Virtu-elle Hochschule Bayern (VHB),6) in dereinzelnen Module hochschulübergrei-fend angeboten werden – allerdings nurmit Online-Betreuung.
Der VFH-Verbund heute
Der VFH-Verbund wurde am 30. April2001 parallel zum noch laufenden Bun-desleitprojekt Virtuelle Fachhochschulegegründet, in dem von 1999 bis 2003die ersten Online-Studiengänge entwi-ckelt wurden. Anfang 2010 gehörendem Verbund bereits neun deutscheHochschulen aus sechs Bundesländernsowie eine Hochschule aus der Schweizan:■ Beuth-Hochschule für Technik Berlin ■ Fachhochschule Brandenburg ■ Fachhochschule Emden / Leer ■ Fachhochschule Frankfurt ■ Fachhochschule Kiel ■ Fachhochschule Lübeck
Im Jahre 1999 wählte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Vorschlag Virtuelle
Fachhochschule für Technik, Wirtschaft und Informatik als eines von fünf Leitprojekten im Themenfeld
„Nutzung des weltweit verfügbaren Wissens für Aus- und Weiterbildung“1) aus und förderte dieses in
den Jahren 1999–2003 mit insgesamt rund 22 Mio. €.
■ Fernfachhochschule Brig, Schweiz ■ Hochschule Bremerhaven ■ Jade-Hochschule Wilhelmshaven■ Ostfalia-Hochschule für angewandte
Wissenschaften Wolfenbüttel
Im Rahmen des HochschulverbundesVirtuelle Fachhochschule (VFH) werdendie während der Projektlaufzeit entwi-ckelten Online-Studiengänge Medien-informatik (auch Master-Studiengang)und Wirtschaftsingenieurwesen angebo-ten, – inzwischen hat der Verbund alseigene Entwicklungen Wirtschaftsinfor-matik, Betriebswirtschaftslehre undIndustrial Engineering hinzu gefügt.Selbstverständlich sind alle Angeboteakkreditiert. Der Verbund ist für eineErweiterung des Studienangebotesoffen.
Innerhalb des Hochschulverbundes wer-den die Online-Studiengänge länder-übergreifend nach einheitlichen Studi-enplänen und unter Berücksichtigungländerspezifischer Vorschriften mitnahezu identischen Studien- und Prü-
fungsordnungen durchgeführt. Die Ein-schreibung erfolgt an den jeweiligenHochschulstandorten.
Die Betreuung der Studierenden in deneinzelnen Modulen erfolgt ungefähr zu80% Zeitanteilen der Credits online undzu 20% in Präsenz – letztere z.B. anmeist vier Wochenenden im Semester.Zur Online-Betreuung werden nebenden klassischen Möglichkeiten (z.B.Einsendeaufgaben über Email) zuneh-mend moderne Kommunikationssyste-me (wie z.B. Adobe Connect) einge-setzt, die neben Textchat Audio- undVideo-Kommunikation, Nutzung einesWhiteboards und das Freischalten eige-ner Anwendungen für die übrigen Teil-nehmer ermöglichen.
Die noch niedrigen Zahlen in den Stu-diengängen Wirtschaftsinformatik undBetriebswirtschaft erklären sich damit,dass der Studienbetrieb hier erst vor
DNH 4-5 ❘2010
51HOCHSCHULVERBUND VFH
Medien- Medien- Wirtschafts- Wirtschafts- Betriebs- Industrial informatik informatik ingenieur informatik wirtschaft Engineer-Bachelor Master Bachelor Bachelor Bachelor ing Master
Beuth-Hochschule für Technik Berlin 181 56 160 41
Fachhochschule Brandenburg 202 18
Fachhochschule Emden / Leer 292 8
Fachhochschule Lübeck 331 17 166
Hochschule Bremerhaven 44
Jade-Hochschule Wilhelmshaven 340 60
Ostfalia-Hochschule Wolfenbüttel 173 92
Fachhochschule Kiel 66
Summe 1223 99 666 133 60 66
Die Zahl der Studierenden im Verbund VFH (Stand SS 2010) ist in nachstehender Tabelle dargestellt:
DNH 4-5 ❘2010
52
Fakultäten/Fachbereiche sitzen, dieinnerhalb des Verbunds diesen Studien-gang anbieten. Hier werden alle studi-engangsspezifischen Fragen diskutiert.Z.B. können hier sog. Mischkurse ver-einbart werden, in denen ein DozentStudierende verschiedener StandorteOnline betreut; nur für die notwendi-gen Präsenzphasen müssen Sonderrege-lungen getroffen werden.
Autoren und Dozenten eines Modulssind in den Fachverbünden zusammen-geschlossen. Hier werden laufend Inhal-te besprochen, Verbesserungsvorschlägebewertet und Erfahrungen bei Durch-führung und Betreuung des Moduls aus-getauscht. Auch die abgestimmte zeit-gleiche Prüfung mit gemeinsamen Klau-suren ist möglich.
Künftige Entwicklung
Gerade unter dem Aspekt der künftigenBedeutung von Verbünden im Hoch-schulbereich7) haben sich die Präsiden-ten und Rektoren auf ihren letzten Tref-fen für eine Verstärkung der Zusam-menarbeit ausgesprochen. Diese sollzunächst im Bereich der Lehre liegen –
aus der momentan guten Kooperationkönnten Dozenten- und Studentenaus-tausch entstehen, der sich auf die Prä-senzlehre ausdehnen kann. Auch imBereich der Evaluierung und damit Ver-besserung der Qualität der Lehre wirddurch den Verbund schon zusammengearbeitet und es werden Erfahrungenausgetauscht.
Ebenso sind die Weiterbildungsinstitu-tionen der Verbundhochschulen inGespräche zu künftiger verbesserterZusammenarbeit eingetreten. Dies passtsehr gut zum gerade in der Gemeinsa-men Wissenschaftskonferenz (GWK)beschlossenen Wettbewerb „Aufstiegdurch Bildung: offene Hochschulen“.8)
Hier setzen Bund und Länder ein klaresSignal zur Verbesserung der Durchlässig-keit zwischen beruflicher und akademi-scher Bildung und ermuntern Hoch-schulen zur Profilbildung auch imlebenslangen wissenschaftlichen Lernenund beim berufsbegleitenden Studi-um. ■
Kurzem aufgenommen wurde. Die nichtaufgeführten Standorte wollen Online-Studiengänge erst ab kommenden WS10/11 einführen.
Die Zahl der Studierenden liegt also der-zeit bei 2.247. Die Kapazität der VFHwird künftig bei über 2.500 Studentenliegen, – ein beachtliches Ergebnis, dassich im Wettbewerb mit den kleinerenFachhochschulen in Deutschland sehenlassen kann. Ein funktionierenderHochschulverbund, der darüber hinauslängst in internationale Zusammenhän-ge eingebunden ist, eine stetig wachsen-de Zahl an Studenten in inzwischensechs Studiengängen, erste Master-Abschlüsse im vergangenen Jahr, alsonachhaltiger Fortbestand des ehemali-gen Projekts – das ist die derzeitige stol-ze Bilanz des Verbunds, der im kom-menden Jahr sein 10jähriges Bestehenfeiern wird!
Struktur der VFH
Die Struktur der VFH ist in Abb.1 darge-stellt. Oberstes Entscheidungsgremiumist die Verbund-Versammlung, in derdie Präsidenten oder Rektoren ihreHochschule vertreten und Entscheidun-gen von grundlegender Bedeutung tref-fen, – wie z.B. die Einführung neuerStudienangebote oder die Aufnahmeneuer Mitglieder. Der Verbund wirdnach Außen vertreten durch den Vorsit-zenden der Verbund-Versammlung. Die-ser wird unterstützt durch das Service-büro (mit Geschäftsführung) des Ver-bunds, derzeit angesiedelt an der Beuth-Hochschule Berlin. Die normalerweisezwei Sitzungen der Verbundversamm-lung pro Jahr werden vorbereitet durchden gemeinsamen Koordinierungsaus-schuss (GemKA), dem jeweils ein/e Ver-treter/-in jeder Verbundhochschuleangehört. Weiter ist im GemKA vertre-ten der Geschäftsführer der oncampusGmbH Lübeck, die die gesamte hard-und softwaremäßige Infrastruktur fürden Verbund als externer Dienstleisterzur Verfügung stellt.
Unterhalb der zentralen Gremien gibtes für jeden Studiengang einen Fachaus-schuss, im dem die Studiendekane der
SIEGEL
Verbund-Versammlung
VFH-Vorsitzende/r ZentralesServicebüro
Gemeinsamer Koordinierungsausschuss (GemKA)
FachausschussWirtschafts-informatik(FAWINF)
FachausschussMedien-
informatik(FAMI)
FachausschussBetriebs-
wirtschaftslehre(FABWL)
FachausschussWirtschafts-
ingenieurwesen(FAWI)
FVABWL
FVVWL I
FVVWL II
FVStatistik
FVLogistik
FVCon-
trolling
FVInves-tition
FVFinan-zierung
Fachverbund
Online-Kurs/-Modul
Hochschulverbund Virtuelle Fachhochschule (VFH)
DNH 4-5 ❘2010
53
1) Internet- und multimedial gestützte Lehre anHochschulen: Beispiele und TransferBundesinstitut f. Berufsbildung (BIBB) 2004,S.104 ff, ISBN 3-7639-1023-9Limpact Leitprojekte Sondernummer 2005BIBB, ISSN 1439-8079
2) J.L.Encanacao, W.Leidhold, A.Reuter Szena-rio: Die Universität im Jahre 5005Expertenkreis Hochschulentwicklung durchneue Medien, www.bertelsmann-stiftung.de/bildung/Hoch-schule und Ausbildung
3) Empfehlungen des Wissenschaftsrates zurHochschulentwicklung durch Multimedia inStudium und Lehre.http: / / www.wissenschaftsrat.de / download/ archiv / 3536-98.pdf
4) www.aww-brandenburg.de/HDL/5) www.zfh.de6) www.vhb.org7) H.R. Friedrich Zur Nützlichkeit von Zusammen-
schlüssen im Fachhochschulbereich DNHBand 51 – Heft 1/10
8) GWK-Pressemitteilung 06/10 vom 02.06.2010
Hochschule München ergänztBachelor-Zeugnisse um dieBerufsbezeichnungIngenieur/Ingenieurin
Bachelor of Engineering – so heißt derakademische Grad, der den meistenAbsolventinnen und Absolventen tech-nischer Studiengänge der HS Münchennach ihrem erfolgreichen Studium ver-liehen wird. Der Senat der Hochschulehat beschlossen, das Zeugnis um diegesetzlich geschützte BerufsbezeichnungIngenieur/Ingenieurin zu ergänzen. Inder genauen Formulierung heißt es:„Der Absolvent/die Absolventin istberechtigt, die Berufsbezeichnung ‚Inge-nieur/Ingenieurin’ zu führen.“
Prof. Dr. Christoph Seeßelberg, Vizeprä-sident für Lehre: „Mit diesem Zusatzlösen wir das Problem, dass bei denneuen akademischen Graden die Berufs-bezeichnung nicht immer klar hervorgeht. Eindeutig liegt die Deutungsho-heit über die Bezeichnung Ingenieurbeim Gesetzgeber und bei den Hoch-schulen. Vorstöße von Verbänden, Ver-einen oder Ingenieurekammern, diesich möglicherweise ein Monopol aufdie Bezeichnung Ingenieur verschaffenwollen, lehnen wir ausdrücklich ab.Vorschläge wie z.B. die ‚Ingenieurcard’,die quasi zu einer Zwangsmitgliedschaftführen würde, sind nicht akzeptabel.“
Der VDI Verein Deutscher Ingenieuree.V. hat im April zusammen mit Part-ner-Verbänden auf der Hannover Messeeinen Berufsausweis für IngenieurIn-nen, die „EngineerING Card“, einge-führt. Der Ausweis dokumentiertAbschlüsse, einschlägige Berufserfah-rung und Weiterbildung von Ingenieu-rInnen und ist an die Verbandsangehö-rigkeit gebunden.
Christina Kaufmann
Bundesweiter Arbeitskreis„Innenrevision an Hochschulen“gegründet:
Krefeld, 6. Juli. Ein bundesweiter Ar-beitskreis zum Thema interne Revisionan Hochschulen hat sich jetzt an derHochschule Niederrhein gegründet.Dem Arbeitskreis gehören Revisoren aus15 Hochschulen und Universitäten ausdem ganzen Bundesgebiet an. Zur Ers-ten Vorsitzenden wurde Martina Achte-rath von der Innenrevision der Hoch-schule Niederrhein gewählt.
„Das Thema Risikomanagement anHochschulen ist ein relativ neuesThema, aber es wird immer wichtiger“,sagt Volker Hampel vom DeutschenInstitut für interne Revision, derzugleich Initiator und Gründer desArbeitskreises ist. Die Verwendungöffentlicher Mittel, aber auch derUmgang mit den Geldern aus Studien-beiträgen, müssten systematisch aufOrdnungsmäßigkeit geprüft werden.
Wichtig ist den Revisoren die gute Ver-netzung innerhalb der Hochschule.„Wir verstehen uns als Dienstleister.Dabei soll nicht der Kontrollaspekt,sondern die Kooperation mit den ein-zelnen Abteilungen der Hochschule imMittelpunkt unserer Arbeit stehen“, sagtAchterath, die seit Juni 2009 die Stab-stelle Innenrevision an der HochschuleNiederrhein führt. Dort geht es um dieOptimierung von Geschäftsprozessen inallen Bereichen, vor allem in jenen, diebesonders korruptionsgefährdet sind.
Der Arbeitskreis soll sich künftig zwei-bis viermal im Jahr treffen. Die Mitglie-der hoffen, dass sich möglichst vieleHochschulen anschließen werden.Denn eine gut vernetzte Innenrevisionist ein Qualitätsmerkmal einer Hoch-schule.
Christian Sonntag
BERICHTE
hochschulen gehört aber nicht nur dieLehre, vielmehr gehört der Wissens-,Gestaltungs-, und Technologietransferebenfalls zu den Aufgaben der Fach-hochschulen.11) Zur Erfüllung dieserAufgaben sind die Fachhochschulenverpflichtet, anwendungsbezogene For-schung und Entwicklung zu betreiben.Die zeigt, dass den Fachhochschulennicht nur lehrbezogene Forschungobliegt.
III. Freiheit der Forschung und Lehre
Nach Gerber soll der Rezensent dieAnsicht vertreten, die Fachhochschulenseien nur rahmenrechtlich durch § 4Abs. 2 und 3 HRG in ihrer Freiheit derForschung und Lehre gesichert.12) Daherkomme der Rezensent zu dem Schluss,dass die Landesgesetzgeber nachInkrafttreten der Förderalismusreformin Bezug auf die Professoren der Fach-hochschulen die Freiheit der Forschungund Lehre einschränken oder gar gänz-lich ausschließen könnten. Zur Begrün-dung verweist Gerber auf meinen Bei-trag „Der Gesetzentwurf zur Förderalis-musreform“, der im Jahre 2006 in dieserZeitschrift erschienen ist.13) In diesemBeitrag habe ich darauf hingewiesen,dass es streitig sei, ob Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG auch für die Fachhochschu-len und ihre Professoren gilt und zumBeleg für diese Aussage auf die umfang-reichen Ausführungen in meiner Mono-graphie „Das Recht der Fachhochschu-len“ verwiesen.14) Hier weise ich nach,dass das Grundrecht der Freiheit derForschung und Lehre im Rahmen ihrerAufgabenstellung auch für die Fach-hochschulen und ihre Professoren gilt.
IV. Organisation der Hochschulen
Die Rechtsstellung und Organisationder Hochschulen werden von Herbergerumfangreich dargestellt.15) Hierbei wirdnicht erwähnt, dass die Organisations-struktur der Hochschulen im Schrifttumpartiell als verfassungswidrig eingestuft
DNH 4-5 ❘2010
54 BERICHTE
Im Jahre 2009 ist das von Volker Haugherausgegebene Buch „Das Hochschul-recht in Baden-Württemberg“ in 2. vollständig neu bearbeiteter underweiterter Auflage erschienen.1) DieNeuauflage war erforderlich geworden,weil im Jahre 2004 die bis dahin vor-handenen vier Hochschulgesetze (Uni-versitätsgesetz, PH-Gesetz, Kunsthoch-schulgesetz, Fachhochschulgesetz) unddas Berufsakademiegesetz in einem ein-zigen Landeshochschulgesetz zusam-mengefasst wurden.2) Hiermit war eineerhebliche Deregulierung verbunden.Aus 554 Paragrafen wurden 97 Paragra-fen.
I. Inhaltsübersicht
Die Neuauflage wurde von 11 Autorenverfasst, die der Wissenschafts- undMinisterialverwaltung Baden-Württem-bergs angehören. Sie besteht aus 5 Kapi-teln:1. Rechtsgrundlagen für die Hochschu-
len in Baden-Württemberg3)
2. Rechtsstellung und Organisation derHochschulen4)
3. Aufgaben der Hochschule5)
4. Besonderheiten einzelner Bereiche6)
5. Studierende und Personal7)
II. Forschungsaufgabe der Fachhochschulen
Für Messer steht außer Frage, dass derProfessor an einer Fachhochschule sichauch mit Grundlagenforschung befas-sen darf, d.h. mit Forschungsthemen,deren praktische Bedeutung und wirt-schaftliche Verwertbarkeit noch nichterkennbar ist.8) Denn auch derartigeForschungsthemen könnten einen wert-vollen und unverzichtbaren Beitrag zueiner Lehre liefern, die entsprechenddem Bildungsauftrag der Fachhochschu-
len zur Anwendung wissenschaftlicherErkenntnisse und Methoden befähige.Über Forschungsfelder mit Ausschließ-lichkeitsanspruch verfügten weder dieFachhochschulen noch die Universitä-ten. Denn Forschungsmonopole könnees in einer freiheitlich verfassten For-schungslandschaft nicht geben.
Diese sehr fachhochschulfreundlichenAusführungen können nicht überzeu-gen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 LHG die-nen die Hochschulen entsprechend ihrerAufgabenstellung der Pflege und Ent-wicklung der Wissenschaften und Küns-te durch Forschung, Lehre, Studiumund Weiterbildung. Gemäß § 40 Abs. 1Satz 2 LHG können Gegenstand derForschung in den Hochschulen im Rah-men ihrer Aufgabenstellung alle wissen-schaftlichen Bereiche sowie die Anwen-dung wissenschaftlicher Erkenntnisse inder Praxis einschließlich der Folgensein, die sich aus der Anwendung wis-senschaftlicher Erkenntnisse ergebenkönnen. In Konkretisierung diesergesetzlichen Regelungen weist derGesetzgeber in § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Halbsatz 2 LHG den Fachhoch-schulen im Rahmen ihrer Aufgabenanwendungsbezogene Forschung und Ent-wicklung zu. Grundlagenforschunggehört daher nicht zu den Aufgaben derFachhochschulen. Auch Art. 5 Abs. 3Satz 1 GG verpflichtet den Gesetzgebernicht, allen Hochschulen uneinge-schränkt Forschungsaufgaben zuzuwei-sen. Vielmehr kann er autonom bestim-men, in welchem Umfang den Hoch-schulen Forschungsaufgaben übertragenwerden.
Auch die Charakterisierung der Fach-hochschulforschung als „lehrbezogene“Forschung kann nicht überzeugen.9) DerGesetzgeber weist den Fachhochschulenanwendungsbezogene Forschung undEntwicklung im Rahmen ihrer Aufga-ben zu.10) Zu den Aufgaben der Fach-
Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg
wird.16) Das LHG verstößt insoweitgegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, als esdem Senat das Recht verwehrt, diehauptamtlichen Vorstandsmitgliederabzuwählen.17) Daher ist nicht sicherge-stellt, dass eine strukturelle Gefährdungder Wissenschaftsfreiheit durch wissen-schaftsinadäquate Entscheidungen desVorstandes vermieden wird. Das LHGverstößt auch insoweit gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, als der Fakultätsratden Dekan nur auf Vorschlag des Vor-standsvorsitzenden abwählen kann.18)
Daher kann der Fakultätsrat ohne Mit-wirkung des Vorstandsvorsitzenden wis-senschaftsinadäquate Entscheidungendes Fakultätsvorstandes nicht verhin-dern.
V. Einordnung der Fachhochschule als wissenschaftliche Hochschule
Messer ordnet die Fachhochschulen als„wissenschaftliche Hochschulen mitbesonderem Anwendungsbezug“19) ein.Zur Begründung verweist er auf dieRegelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 LHG,nach der die Fachhochschulen ebensowie die anderen Hochschulen entspre-chend ihrer Aufgabenstellung der Pflegeund der Entwicklung der Wissenschaf-ten und der Künste durch Forschung,Lehre, Studium und Weiterbildung ineinem freiheitlichen, demokratischenund sozialen Rechtsstaat dienen.20)
Wesenselemente der Lehre an den Fach-hochschulen seien Anwendungs- undWissenschaftsbezug. Insoweit schließtsich Messer der Meinung des Rezensen-ten an.21) Auch die Einordnung derFachhochschulen als „wissenschaftlicheHochschulen mit besonderem Anwen-dungsbezug“ ist zutreffend. Die Fach-hochschulen sind zwar keine „wissen-schaftlichen Hochschulen“ im her-kömmlichen Sinne, weil ihnen Promo-tions- und Habilitationsrecht fehlen.Wissenschaft vollzieht sich aber nichtnur in den Formen der Promotion undHabilitation. Prägendes Merkmal derwissenschaftlichen Hochschulen ist dieEinheit von Forschung und Lehre, dieauch an den Fachhochschulen in Formvon anwendungsgezogener wissen-
schaftlicher Lehre und anwendungsbe-zogener Forschung verwirklicht ist.22)
VI. Lehrbeauftragte
Messer ist der Meinung, dass Lehrbeauf-tragte in aller Regel auch die Einstel-lungsvoraussetzungen für Professorenzu erfüllen haben.23) Dies trifft nicht zu.Nur die Honorarprofessoren müssen inBaden-Württemberg die Einstellungs-voraussetzungen für Professoren erfül-len.24) Dagegen müssen Lehrbeauftragtemindestens die Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder Abs. 4LHG erfüllen und nach Vorbildung,Fähigkeit und fachlicher Leistung demfür sie vorgesehenen Aufgabengebietentsprechen.25) Zwingende Einstellungs-voraussetzung ist daher nicht diebesondere Befähigung zu wissenschaft-licher Arbeit, die in der Regel durch dieQualität einer Promotion nachgewiesenwird.26) Außerdem müssen Lehrbeauf-tragte nicht besondere Leistungen beider Anwendung oder Entwicklung wis-senschaftlicher Erkenntnisse undMethoden in einer mindestens fünfjäh-rigen beruflichen Praxis nachweisen.27)
Die unterschiedlichen Einstellungs-voraussetzungen für Professoren undLehrbeauftragte sind sachgerecht, da sieunterschiedliche Funktionen wahrneh-men. Lehrbeauftragte nehmen dieihnen übertragenen Lehraufgabenselbstständig wahr.28) Dies bedeutet,dass sie im Gegensatz zu den Professo-ren in der Lehre ein Fachgebiet nicht inder vollen Breite vertreten und dassihnen Forschungsaufgaben überhauptnicht obliegen.
VII. Gesamtwürdigung
Mit dem vorliegenden Buch verfolgendie Autoren eine doppelte Zielsetzung:Zum einen möchten sie einen rechts-wissenschaftlichen Beitrag auf demGebiet des Hochschulrechts leisten;
zum anderen soll das Buch auch eineHilfe bieten bei der Klärung von Fragenin der Praxis.29) Dieser Zielsetzung sinddie Autoren optimal gerecht geworden.Trotz der oben geäußerten Detailkritikstellt das Buch eine hochschulrechtlicheMeisterleistung dar. Besonders hervor-zuheben ist, dass sämtliche Beiträge desBuchs in einer klaren Sprache geschrie-ben sind, so dass auch für den juristi-schen Laien die Lektüre gewinnbrin-gend ist. Das vorliegende Buch solltedaher an den Hochschulen Baden-Württembergs in keiner Fakultätsbiblio-thek fehlen.
Hans-Wolfgang Waldeyer
1) C.F. Müller Verlag, Umfang:540 Seiten, Preis: 118,00€
2) Gesetz über die Hochschule in Baden-Württem-berg vom 1. Januar 2005, GBl. S. 1
3) S. 13-374) S. 39-1925) S. 193-2846) S. 285-4157) S. 417-5128) S. 3249) S. 324 Fn. 17610) § 2 Satz 3 Nr. 4 Halbsatz 2 LHG11) § 2 Abs. 4 LHG12) S. 36913) DNH 2/2006, S. 8ff, 1214) Waldeyer, Rdnr. 211-213, 218-21915) S. 74-15116) Kahl, Archiv des öffentlichen Rechts (AöR), Band
130 (2005), S. 225-262; Schenke, NVwZ 2005,1000-1009); Waldeyer, DNH 4-5 /2006, 26-28
17) Kahl, AöR, Band 130 (2005), S. 257ff; Schenke,NVwZ 2005, 1007ff; Waldeyer, DNH 4-5/2006,S. 27 f
18) Schenke, NVwZ 2005, 2009; Waldeyer, DNH 4-5/2006, S. 28
19) S. 32120) S. 32221) Waldeyer, Das Recht der Fachhochschulen,
Heidelberg 2000, Rdnr 4-1022) Waldeyer (o. Fn. 21), Rdnr 22 und 20723) S. 33424) § 55 Abs. 1 Satz 1 LHG25) § 56 Abs. 2 Satz 1 LHG26) § 47 Abs. 1 Nr. 3 LHG27) § 47 Abs. 1 Nr. 4c LHG28) § 56 Abs. 1 Satz 3 LHG29) Vorwort S. VIII
DNH 4-5 ❘2010
55BERICHTE
Technik ❘Informatik ❘Naturwissenschaften
Stöchiometrie – Chemisches RechnenE. Aust und B. Bittner (HS Nürnberg)Cicero-Verlag
Taschenbuch der Automatisierung2. überarbeitete AuflageHerausgegeben von R. Langmann (FH Düsseldorf)Fachbuchverlag Leipzig im Carl HanserVerlag 2010
Analog und gemischt analog/digital3. erweiterte und ergänzte AuflageJ. Siegl (HS Nürnberg)Springer Verlag 2009
Taschenbuch automatisierte Montage-und Prüfsysteme – Qualitätstechnikenzur fehlerfreien ProduktionS. Stephan (FH Würzburg-Schweinfurt)Hanser Verlag 2008
Betriebswirtschaft ❘Wirtschaft ❘Recht
Prozessmanagement von A bis ZH. F. Binner (HS Hannover)Carl Hanser Verlag 2010
Prozesse kundenorientiert gestalten –Der Weg zu Customer-Driven Compa-nyU. Meister (HS Mittweida) und H. Meister (HS Landshut)Carl Hanser Verlag 2010
Die Zukunft des Ladungsverkehrs in Europa:Ein Markt an der Schwelle zur Industrialisierung?S. Müller und P. Klaus (HS Nürnberg)Deutscher Verkehrs-Verlag 2009
Qualitätssicherung – Qualitäts-management3. AuflageA. Mockenhaupt (HS Albstadt-Sigmarin-gen) und H. VoigtVerlag Handwerk und Technik 2010
Betriebswirtschaftliche Formeln2. AuflageJ. Wöltje (HS Karlsruhe)Haufe Verlag 2010
Formelsammlung Betriebswirtschaft4. AuflageJ. Wöltje (HS Karlsruhe)Haufe Verlag 2010
ABC des Finanz- und Rechnungs-wesensJ. Wöltje (HS Karlsruhe)Haufe Verlag 2010
Soziologie ❘Kultur
Soziale Dienstleistungen am Arbeits-markt in professioneller Reflexionsozialer ArbeitTransfer aus den Sozial- und Kulturwis-senschaften Band 12Herausgegeben von H. Burghardt undR. Enggruber (FH Düsseldorf)Frank & Timme Verlag 2010
Soziale UngleichheitEine Einführung für soziale Berufe2. aktualisierte und erweiterte AuflageA. Diezinger und V. Mayr-Kleffel (HS Nürnberg)Lambertus-Verlag 2009
Methoden der Sozialen ArbeitA. Ehrhardt (HS RheinMain)Wochen Schau Verlag
Dialogisches LernenHerausgegeben von C. Muth (FH Bielefeld)Ibidem 2010
Vertrauen gegen AggressionDas dialogische Prinzip als Mittel der GewaltpräventionHerausgegeben von C. Muth und A. Nauert (FH Bielefeld)Wochen Schau Verlag 2010
Psychosoziale Online-BeratungE. O. Ploil (HS RheinMain)Ernst Reinhardt-Verlag 2010
Psychologie in der Sozialen ArbeitBand 4 – 2. Aktualisierte AuflageG.-W. Rothgang (HS Nürnberg)W. Kohlhammer-Verlag 2009
Lösungsorientierte GesprächsführungL. Schmitz (FH Düsseldorf)Verlag Borgmann Modernes Lernen2010
Grundkurs Recht für die Soziale ArbeitR. J. Wabnitz (HS RheinMain)Ernst Reinhardt-Verlag
Sonstiges
Die Macht der Sprache in der Wissen-schaftEin geschichtlicher Abriss von denAnfängen bis zur GegenwartK.-O. Edel (FH Brandenburg) IFB Verlag Deutsche Sprache 2010
DRM-Lokalradio im 26 MHz-BereichTh. Lauterbach (HS Nürnberg)Europaforum-Verlag 2009
Helvetica foreverGeschichte einer SchriftHerausgegeben von V. Malsy und LMüller (FH Düsseldorf)
ErlebnispädagogikW. Michl (HS Nürnberg)UTB-Verlag 2009
Erfolgreiche Rhetorik – Faire undunfaire Verhaltensweisen in Rede undGespräch3. AuflageG. Vogt (HTW Saarland)Oldenbourg 2010
Für die Physiotherapie: Anatomie,Physiologie3. AuflageErweitert um zahlreiche online-Zusatz-angebote, u.a. über 500 Prüfungsfragenals Audio-podcastsC. Zalpour (HS Osnabrück)Elsevier 2010
DNH 4-5 ❘2010
56 NEUE BÜCHER VON KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN
Neue Büchervon Kolleginnenund Kollegen
57NEUBERUFENE
Baden Württemberg
Prof. Matthias Alber, Besitz-und Verkehrssteuer, FHöV Ludwigsburg
Prof. Dr. Jürgen Anders, Digita-le Infrastrukturen im Länd-lichen Raum, FH Furtwangen
Prof. Dr. Andreas Baetzgen,Unternehmenskommunikationund Branding, HS der MedienStuttgart
Prof. Dr. Michael Erner, Inter-national Strategic Manage-ment, HS Heilbronn
Prof. Dr. Friedemann Hesse,Zellkulturtechnik, HS Biberach
Prof. Dr. Chrystelle CatherineMavoungou, Qualität in derPharmazeutischen Herstellung,HS Biberach
Prof. Dr. Helen Reck, Psycholo-gie, Verwaltungsmanagement,FHöV Ludwigsburg
Prof. Dr. Roger Sandhoff, Bioanalytik, HS Mannheim
Prof. Dr. Torsten Widmann,Freizeitwirtschaft, Duale HS Baden Württemberg
Prof. Dr. Katharina Zimmer-mann, Molekulare Pharma-kologie und Biochemie, HS Biberach
Bayern
Prof. Dr. MartinAngerhöfer, Papierverar-beitung, HS München
Prof. Kai Bergmann, VisuelleKommunikation, Medienüber-greifende Kommunikation, HS Augsburg
Prof. Dr. Ralph Blum, Marke-ting, Allgemeine Betriebswirt-schaftslehre, HS Nürnberg
Prof. Dr. Arno Drinkmann, Psychologie, Kath. UniversitätEichstätt-Ingolstadt
Prof. Dr. Birgit Eitel, Internatio-nal Business and Economics, HS Nürnberg
Prof. Dr. Georg Erdmann,Rechnungswesen, Betriebswirt-schaftslehre, HS Nürnberg
Prof. Dr. Helmut Fischer, Elektrotechnik, HS Nürnberg
Prof. Dr. Dieter Franke, Tech-nische Mechanik, FH Ansbach
Prof. Dr. Joachim Fröhlich,Polymere Werkstoffe, HS Nürnberg
Prof. Claudia Füllmann,Medienkonzeption, HS München
Prof. Dr. Florian Gallwitz,Medieninformatik, HS Nürnberg
Prof. Dr. Andreas Gubner, Thermodynamik, Strömungs-mechanik, Wärmeübertragung,HS München
Prof. Dr. Joachim Häcker,Finanzierungs- und Investiti-onsmanagement, HS München
Prof. Dr. Bernd Hafenrichter,Softwareengineering und Wirtschaftsinformatik, FH Regensburg
Prof. Dr. Sandra Hamella,Volkswirtschaftslehre, HS Regensburg
Prof. Dr. habil. Sonja Haug,Empirische Sozialforschung,Soziologie, HS Regensburg
Prof. Dr. Stefan Hierl, Konstruk-tion/Fertigungstechnik, HS Regensburg
NeuberufeneI
MP
RE
SS
UM Erscheinung: zweimonatlich
Jahresabonnements für Nichtmitglieder45,50 Euro (Inland), inkl. Versand60,84 Euro (Ausland), zzgl. VersandProbeabonnement auf Anfrage
Erfüllungs-, Zahlungsort und Gerichtsstand istBonn.
Anzeigenverwaltung: Dr. Hubert MückeTelefon 0228 555256-0, Fax 0228 555256-99E-Mail: [email protected]
Verbandsoffiziell ist die Rubrik „hlb-aktuell“.Alle mit Namen des Autors/der Autorin verse-henen Beiträge entsprechen nicht unbedingtder Auffassung des hlb sowie der Mitglieds-verbände.
Herausgeber: Hochschullehrerbund – Bun-desvereinigung – e.V. (hlb)Verlag: hlb, Postfach 2014 48, 53144 Bonn
Telefon 0228 555256-0, Fax 0228 555256-99E-Mail: [email protected]: www.hlb.de
Chefredakteurin: Prof. Dr. Dorit LoosBuchenländer Str. 60, 70569 Stuttgart,Telefon 0711 682508Fax 0711 6770596E-Mail: [email protected]
Redaktion: Dr. Hubert MückeTitelbildentwurf: Prof. Wolfgang Lüftner
Herstellung und Versand:Wienands PrintMedien GmbH,Linzer Straße 140, 53604 Bad Honnef
DNH 4 ❘2010
DNH 4-5 ❘2010
58
Prof. Dr. Gerhard Hube, Strate-gisches Innovationsmanage-ment, FH Würzburg
Prof. Dr. Oliver Hülsewig,Volkswirtschaftslehre, Wirt-schaftspolitik, HS München
Prof. Dr. Hans Kiesl, Mathema-tik mit Schwerpunkt Statistik,HS Regensburg
Prof. Andreas Kunert, Foto-grafie, HS Augsburg
Prof. Dr.-Ing. RobertLeinfelder, Thermodynamikund Strömungsmechanik, HS Regensburg
Prof. Dr. Stefan Linner, Arbeits-planung, Fabrikplanung, Pro-duktorganisation, HS München
Prof. Dr. Markus Lutz Graf vonSchwerin, Konstruktion mitSchwerpunkt CAD, HS München
Prof. Dr. Thomas Mittler, Ent-wicklungspsychologie, Sprach-entwicklung, Ev. FH Nürnberg
Prof. Dr. Ines Nikolaus, Techni-sche und Angewandte Optik,HS München
Prof. Dr. Christoph Palm, Signal- und Bildverarbeitung inder Medizin, HS Regensburg
Prof. Dr. Robert Sattler, Elek-tromechanische Systemsimula-tion, Werkstoffe der Elektro-technik, HS Regensburg
Prof. Dr. Matthias Schläger,Technische Mechanik, HS Augsburg
Prof. Dr. Michael Schmid, Kon-struktion, CAD, HS Augsburg
Prof. Dr. Thorsten Schöler,Informatik, HS Augsburg
Prof. Dr. BarbaraSeidenstücker, Soziale Arbeit –Kinder- und Jugendhilfe, Sozia-le Dienste an Schulen, HS Regensburg
Prof. Dr. Oliver Steffens, Ange-wandte Physik, Bauphysik, HS Regensburg
Prof. Dr. Barbara Thiessen,Gendersensible Soziale Arbeit,FH Landshut
Prof. Dr. Ralf Werner, Mathe-matische Modellierung, HS München
Prof. Michael Worgötter, Typo-grafie, HS Augsburg
Prof. Dr. Winfried Zanker, Konstruktion und Maschinen-elemente, HS München
Prof. Dr. Christian Zürner,Soziale Arbeit – Soziale Kultur-arbeit und Kulturmanagement,HS Regensburg
Berlin
Prof. Dr. Torsten Becker, Versicherungsmathematik,HTW-Berlin
Prof. Dr. Rainer Bergmann,Allgemeine Betriebswirtschafts-lehre, insbes. Personal- undUnternehmensführung, HWR Berlin
Prof. Dr. Michael Brodowski,Erziehung und Bildung im Kindesalter, ASH Berlin
Prof. Dr. Markus Buchgeister,Medizinische Strahlungsphysik,Beuth HS Berlin
Prof. Dr.-Ing. Christian Butz,BWL und Logistik, Beuth HS Berlin
Prof. Dr. Christoph Dörrenba-cher, Internationales Manage-ment, Strategisches Manage-ment, HWR Berlin
Prof. Rahel Dreyer, Pädagogikund Entwicklungspsychologieder ersten Lebensjahre, ASH Berlin
Prof. Dipl.-Ing. Jürgen Fehlau,Bauingenieurwesen, Beuth HS Berlin
Prof. Dr. Hendrik Gärtner,Datenbanken, HTW Berlin
Prof. Dr. Peter Hensen, Gesund-heits- und Pflegemanagement,ASH Berlin
Prof. Dr. Antje Hoffmann,Innovationsmarketing, HTW Berlin
Prof. Dr.-Ing. Jens Kickler,Holzbau, Baukonstruktion,Beuth HS Berlin
Prof. Dr. Ralph Lano, Software-Engineering, HTW Berlin
Prof. Dr.-Ing. Pavel Livotov,Entwerfen und Apparatebau inder Verfahrenstechnik, Beuth HS Berlin
Prof. Dr. Marlene Müller, Angewandte Statistik, Beuth HS Berlin
Prof. Dr. Carola Müller, Lebens-mittelchemie, Beuth HS Berlin
Prof. Dipl.-Des. Pamela Schau-din, Mediendesign, Beuth HS Berlin
Prof. Dr. Heinz Stapf-Finé,Soziale Arbeit, ASH Berlin
Prof. Dr.-Ing. Werner Stempf-huber, Praktische Geodäsie,Beuth HS Berlin
Prof. Dr. David Strippgen,Interaktive Systeme und GameTechnologie, HTW Berlin
Prof. Dr. Hartmut Wedekind,Erziehung und Bildung im Kindesalter, ASH Berlin
Brandenburg
Prof. Dr. Jan Distelmeyer,Geschichte und Theorie dertechnischen Medien, FH Potsdam
Prof. Dr. Éva Hédervári-Heller,Bildung, Beratung und Förde-rung im Kindesalter, FH Potsdam
Neuberufene
NEUBERUFENE
DNH 4-5 ❘2010
59NEUBERUFENE
Prof. Dr. Christina Preschel,Öffentliches Recht, Verwal-tungs- und Kommunalrecht, TH Wildau
Hamburg
Prof. Dr. Andrea Bauer, Ernährungswissenschaften,HAW Hamburg
Prof. Andreas Baumgart, Kommunikationsdesign, HAW Hamburg
Prof. Dr. Eric Roger Brückl-meier, Elektrotechnik, HAW Hamburg
Prof. Peter Dalhoff, Windener-gie, Konstruktion, TechnischeMechanik, HAW Hamburg
Prof. Dr. Petra Düren, Betriebswirtschaftslehre, HAW Hamburg
Prof. Dr. Sven Füser, Mathema-tik und Strukturmechanik,HAW Hamburg
Prof. Dr. Gunter Groen, Psychologie, HAW Hamburg
Prof. Dr. -Ing. Christoph Groß-mann, Maschinenelementeund Konstruktion, HAW Hamburg
Prof. Dr. Simon Güntner, Sozialpolitik, Stadtpolitik, HAW Hamburg
Prof. Dr. Ralf Lenschow, Technik, HAW Hamburg
Prof. Dr. Thomas Netzel, Elek-trotechnik, Meßtechnik, Elek-tronik, HAW Hamburg
Prof. Dr. Juriy Plotkin, Physik,HAW Hamburg
Prof. Dr.-Ing. Peter Seyfried,Maschinenelemente, Techni-sches Zeichnen, HAW Hamburg
Prof. Frank Thomé, Logistik,Wirtschaftsinformatik, HAW Hamburg
Prof. Dr. Daniela Ulber, Bildungund Erziehung in der Kindheit,HAW Hamburg
Prof. Dr. Mark Wiegmann,Elektrische und elektronischeKabinensysteme, Methoden derSystemauslegung und System-integration, HAW Hamburg
Hessen
Prof. Dr. Frank Althoff,Externes Rechnungswesen,Steuerberatung und Wirt-schaftsprüfung, FH Gießen-Friedberg
Prof. Carsten Gerhards, Innen-raumkonzeption, Möbeldesign,Entwerfen, HS Darmstadt
Prof. Dr. Stephanie Hanrath,Controlling, FH Gießen-Friedberg
Prof. Dr. Thomas Heimer, Innovationsmanagement undProjektmanagement, HS RheinMain
Prof. Dr. Lars Heinert, Mess-,Steuer- und Regeltechnik,Gebäudeautomation, FH Gießen-Friedberg
Prof. Dr.-Ing. Thomas Kiefer,Mechanik, Maschinendynamikund Finite-Elemente, HS RheinMain
Prof. Dipl.-Ing. Volker Kleine-kort, Stadträumliches Entwer-fen und Gebäudelehre, HS RheinMain
Prof. Dr. Sigmund Martin,Strafprozessrecht, FH des Bundes
Prof. Dr. Carsten Müller, Allge-meine Betriebswirtschaftslehre,insbes. für Wirtschaftsingenieu-re, HS Fulda
Prof. Dr. Thorsten Petry, Orga-nisation und Personalmanage-ment, HS RheinMain
Prof. Dr. Kai Sparke, Garten-bauökonomie, HS RheinMain
Prof. Dr. Andreas Witt, Logistikund Wirtschaftsinformatik, HS Fulda
Mecklenburg-Vorpommern
Prof. Dr. Eyko Ewers,Arbeits- und Organisations-psychologie, FH Bundes-agentur für Arbeit
Prof. Dr. Werner Gronau, Tou-rismus, Travel und Transport,FH Stralsund
Niedersachsen
Prof. Dr.-Ing. Carsten Bege-mann, Logistik- und Orga-nisationsmanagement, HS Hannover
Prof. Dr. Michael Clasen, Wirt-schaftsinformatik, ElectronicBusiness, HS Hannover
Prof. Daniela Eidt-Koch,Betriebswirtschaftslehre,Gesundheitswesen, HS Ostfalia
Prof. Dr. Ulrike Ernst, Heilpäda-gogik, HS Hannover
Prof. Dr. Gerhard Fortwengel,Management klinischer Studien, HS Hannover
Prof. Dr.-Ing. Frank Freund,Schaltungstechnik der Indus-trieelektronik, Elektronik-Grundlagen, HS Hannover
Prof. Dr. Stefan Holler, Energie-und UmweltverfahrenstechnikHS Hannover
Prof. Dr. Sven Carsten Lange,Produktionstechnik, HS Emden/Leer
Prof. Dr.-Ing. Tjark Lierse, Ferti-gungsverfahren und Fertigungs-organisation, HS Hannover
Neuberufene
DNH 4-5 ❘2010
60
Prof. Dr.-Ing. Jens Passoke,Hochfrequenztechnik, Mikrowellentechnik, EMV, HS Hannover
Prof. Dr.-Ing. WolfgangStrache, Konstruktion und Pro-duktentwicklung, HS Hannover
Prof. Dr. Elke Wilharm, Bio-technologie, HS Ostfalia
Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr.-Ing. Frank Als-meyer, Prozesstechnik undAnlagenplanung, HS Niederrhein
Prof. Dr. Oliver Baron, Designand Economy, FH Köln
Prof. Dr. Nicola Bauer, Hebammenwissenschaft, HS für Gesundheit, Bochum
Prof. Dr. Rüdiger Buck-Emden,Wirtschaftsinformatik, HS Bonn-Rhein-Sieg
Prof. Dr. Jörg Frochte, Inge-nieurmathematik, HS Bochum
Prof. Dr. Gregor Hohenberg,IT-, Medien- und Wissensma-nagement, HS Hamm-Lippstadt
Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Ener-giemanagement und EnergyFinance, HS Ruhr West
Prof. Dr. Christina Jasmund, Pä-dagogik der frühen Kindheit I,HS Niederrhein
Prof. Dr. Harald Kania, Psycho-logie, Soziologie, Pädagogik, FH Bund
Prof. Dr. Alexander Koch, All-gemeine Betriebswirtschaftsleh-re, insbes. Einkauf und Logis-tik, HS Niederrhein
Prof. Dr. Ingo Krisch, Medizin-technik in der Therapeutik, FH Südwestfalen
Prof. Dr. Peter Krug, Werkstoffeim Automobilbau, FH Köln
Prof. Dr. Astrid Krus, Pädagogikder frühen Kindheit II, HS Niederrhein
Prof. Dr.-Ing. Matthias Mayer,Produktionstechnologie,Mechatronik, HS Hamm-Lippstadt
Prof. Dr. Angela Tillmann,Medien- und Kulturpädagogik,FH Köln
Prof. Dr. Fabian Virchow, Theo-rien der Gesellschaft und politi-schen Handelns, FH Düsseldorf
Prof. Dr. Christoph Voos, Allge-meine Betriebswirtschaftslehre,insb. Wirtschaftsprüfung undbetriebliche Steuerlehre, FH Düsseldorf
Prof. Dr. Marina Elena Wachs,Designtheorie, HS Niederrhein
Prof. Dr. Thomas Weide, Textil-technologie der Spinnerei undPhysik, HS Niederrhein
Prof. Dr. Volker Wiemann,Betriebswirtschaftslehre insbes.ERP-Systeme, FH Bielefeld
Prof. Andreas Wrede, Identitätund Design, FH Köln
Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Kathinka Beck-mann, klassische und neueFelder der Pädagogik derFrüheren Kindheit, FH Koblenz
Prof. Dr.-Ing. Xiangfan Fang,Fahrzeugaufbau und Fahrzeug-sicherheit, FH Trier
Prof. Dr. Frank Fichert, Volks-wirtschaftslehre und Touris-tik/Verkehrswesen, FH Worms
Prof. Dr. Stefan Gabriel, Wirtschaftsingenieurwesen, FH Bingen
Prof. Andreas Gierer, Entwer-fen, Darstellen und Gestalten,HS Kaiserslautern
Prof. Dipl.-Ing. Clemens Tropp,Lichttechnik, FH Mainz
Prof. Dr. Oliver Marcus Türk,Nachwachsende Rohstoffe, FH Bingen
Saarland
Prof. Dr. Andreas Fricke,Mechatronische Konstruk-tionen, HTW Saarland
Prof. Dr. Jochen Pilhofer, Allge-meine Betriebswirtschaftslehre,Betriebliches Rechnungswesen,HTW Saarland
Sachsen
Prof. Dr. Barbara Wedler,Klinische Sozialarbeit,Gesundheitsförderung, HS Mittweida (Roßwein)
Schleswig-Holstein
Prof. Dr. Ole Blaurock,Informatik, FH Lübeck
Prof. Dr. Christiane Micus-Loos, Gender und TheorienSozialer Arbeit, FH Kiel
Prof. Dr. Ulrike Täck, Werkstoff-kunde, Werkstoffprüfung, FH Lübeck
Thüringen
Prof. Dipl.-Ing. Rolf Kruse,Mediendesign, FH Erfurt
Neuberufene
NEUBERUFENE
Platz für Adressaufkleber