Herzlich willkommen zur Vorbereitungsveranstaltung für
Outgoings 2018/19 der Fakultät W
Dekanat | Internationale Beziehungen der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
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Aufbau der Gruppenberatung
I. Allgemeine Informationen i. Bedeutung der Botschafter ii. Aktueller Stand Ihres Auslandssemesters
II. Learning Agreement
III. Anerkennung
IV. Ansprechpartner
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Werden Sie aktiv – werden Sie Botschafter!
• Grundsatz der ausgeglichenen Austauschbilanz
• Geringes Interesse von Studierenden unserer Gasthochschulen an Hohenheim
Machen Sie Werbung für unsere Universität und vor allem für unsere Fakultät!
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Vorteile von Hohenheim!
• Universität Hohenheim liegt in Stuttgart!
• Landeshauptstadt & Wirtschaftsmetropole in Europa
• Viele einflussreiche und erfolgreiche Unternehmen sitzen in Stuttgart: Bosch, Porsche, Daimler, Stuttgarter-Börse
• Unter den Top 10 Business Fakultäten in Deutschland
• Mit 45 Lehrstühlen große Wahlmöglichkeiten an der Fakultät
• Studium auf Englisch möglich (Bachelor & Master)
• Schönster Campus Baden-Württemberg
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Correspondent bei studieren weltweit.de 1. Mai Bewerbungsfrist !!!!
https://www.studieren-weltweit.de/werde-correspondent-bewirb-dich-jetzt/
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Bewerbungsprozess
Zuteilung an einer Ihrer Wunschuniversitäten
Platzannahme über Mobility Online
Nominierung für WiSe 2018/19 weitestgehend abgeschlossen
• Nominierung für SoSe 2019 erfolgt überwiegend im Herbst
• Rückmeldung Ihrer Partneruniversität?
• Online-Registrierung an der Gasthochschule
• Akzeptanz durch Gasthochschule
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Bewerbungsunterlagen für die Gasthochschule
• Bewerbungsformular
• Transcript of Records
• Auflistung der in Hohenheim besuchten Kurse • Vorlage in englischer Sprache erforderlich • Ausdruck des Studienkontoauszugs in Englisch möglich
• Learning Agreement
• Ggf. Sprachnachweis
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Erasmus+ Learning Agreement
• Vertrag zwischen Student/in, Heimat und Partnerhochschule
• Zu erbringen sind i.d.R. 30 ECTS-Credits (= normaler Semester-Workload an der Gasthochschule), um den Mobilitätszuschuss zu erhalten
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Erasmus+ Learning Agreement
• Voraussetzung für den Mobilitätszuschuss
• Lesen Sie sich den Leitfaden gründlich durch
• Laden Sie Ihr LA in Mobility Online runter
• LA ist nur mit Annex vollständig
• Anschließend: Vollständig ausgefülltes LA + Annex in einem Dokument in Mobility Online hochladen
• Gescannte Versionen/ Unterschriften sind möglich
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Erasmus+ Learning Agreement
Es gibt drei Teile:
• Before the mobility
• During the mobility
• After the mobility
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Learning Agreement Before the Mobility
• Muss vor Beginn des Auslandssemesters von allen Seiten unterschrieben vorliegen. Unterschriften in folgender Reihenfolge einholen:
• 1. Unterschrift Student/ Studentin • 2. Unterschrift Departmental Coordinator Uni Hohenheim In gescannter Form per E-Mail an erasmus-wiso@uni-hohenheim, bzw. KoWi-Studierende an Frau Maisch senden
• 3. Unterschrift Ansprechpartner Gasthochschule
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Aufbau Learning Agreement before and during the mobility
Table A
Table B Annex
Wenn bereits anerkannt Anerkennung offen, keine Anerkennung gewünscht etc.
Entweder oder
Alles
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Learning Agreement: Table A
• Auflistung aller Kurse, die Sie an Ihrer Gasthochschule besuchen • Modulname und ggf. Modulnummer der Gastuniversität
• Insgesamt 30 ECTS-Credits je Semester
• „Running Number“ ist fortlaufend
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Learning Agreement: Table B
Anerkennung in Hohenheim • Hier werden nur Kurse eingetragen, die Ihnen hier in Hohenheim anerkannt werden (=
Prüfung abgeschlossen) • Auflistung Hohenheimer Modulnummern und Modulnamen mit entsprechenden ECTS-
Credits • „Running Numbers“ aus Table A müssen im Zusammenhang mit den Modulen in Table
B stehen
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Learning Agreement: Table B
Freier Wahlbereich • Anstatt Modulnamen und geben Sie „freier Wahlbereich“ an • Geben Sie alle „Running Numbers“ der Module an, die im freien
Wahlbereich anerkannt werden sollen • Tragen Sie die entsprechenden ECTS-Credits ein (6,12,18,24)
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Learning Agreement: Annex
• In Hohenheim muss LA + Annex ausgefüllt und hochgeladen werden
• Der Annex muss weder von Ihrer Gastuniversität unterschrieben, noch dort eingereicht werden Auflistung aller Kurse, deren Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist
oder die keine Anerkennung benötigen
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Learning Agreement During the Mobility
• Innerhalb der ersten vier Wochen noch Änderungen möglich. Diese werden im Teil „During the Mobility“ eingetragen.
• Hier gibt es ebenfalls Table A, Table B und Annex. In Table A gibt man an, welche Kurse gelöscht und welche neu hinzugefügt werden
• In gescannter Form per E-Mail an erasmus-wiso@uni-hohenheim bzw. KoWi-Studierende an Frau Maisch senden.
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Anerkennungsverfahren
• Alle Informationen sowie die notwendigen Formulare rund um die Anerkennung finden Sie auf: https://wiso.uni-hohenheim.de/beratung-anerkennung
• Vor dem Auslandsaufenthalt: Vorabprüfung auf Anerkennung - Formular A
• Nach dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung von Prüfungsleistungen - Formular B
• Studierende der Kommunikationswissenschaft, Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftsinformatik wenden sich an die jeweilige Fachstudienberatung
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Allgemeine Hinweise zur Anerkennung
Wie können ausländische Module anerkannt werden?
• Vereinfachte und schnellere Anerkennung im freien Wahlbereich • In der Summe müssen z.B. 6, 12, 18 oder 24 ECTS-Credits erbracht
werden • Kurse müssen wirtschaftswissenschaftlichen Bezug haben • Das Niveau muss i.d.R. dem der Heimathochschule entsprechen (z.B.: Bachelor-Studiengang in Hohenheim – Bachelormodul im Ausland) • Ein im Ausland erbrachter Sprachkurs kann ebenfalls im freien Wahlbereich
angerechnet werden (gilt nur für den Bachelor Wirtschaftswissenschaften)
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Allgemeine Hinweise zur Anerkennung
Wie können ausländische Module anerkannt werden?
• Kurse außerhalb des freien Wahlbereichs • Mind. 5 ECTS-Credits • Ausländische Leistungen werden anerkannt, wenn hinsichtlich der
erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied besteht (§ 9, Abs. 1 un 2, PO B.Sc. Wiwi;
§ 10, Abs. 1 und 2, PO Master-Studiengänge Wiwi)
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Allgemeine Hinweise zur Anerkennung
Wie wird geprüft?
• ECTS-Credits, Studienniveau und Kompetenzen werden geprüft
• Ausländische Credits müssen in das europäische Credit-System (ECTS-Credits) umgerechnet werden Einreichung mit Formular A: Gesamtanzahl an Credits, die im ausländischen Studienprogramm an der Gastuniversität erworben werden können und die Dauer des ausländischen Studienprogramms in Jahren oder eine Umrechnungstabelle (Credits der ausländischen Hochschule im Verhältnis zu ECTS-Credits)
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Allgemeine Hinweise zur Anerkennung - Beispiel
TCP Gesamtanzahl an Credits die im ausländischen Studienprogramm an der Gastuniversität erworben werden können
J Länge des ausländischen Studienprogramms an der Gastuniversität in Jahren
Umrechnungsfaktor = 60
(TCP / J)
CP Im Modul des ausländischen Studienprogramms erworbene Credits
Zur Umrechnung bitte die entsprechenden Werte eingeben:
TCP J CP
180 3 6
Umrechnungsfaktor 1,00 Erworbene ECTS-Credits (gerundet) 6
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Vorabprüfung auf Anerkennung – Formular A
• Formular A digital ausfüllen und einreichen über: [email protected]
• Aussagekräftige Kursbeschreibungen der ausländischen Hochschule (auf Englisch) mit entsprechenden Weblinks (liegen aktuelle Kursbeschreibungen noch nicht vor, kann mit Kursbeschreibungen aus vergangenen Semestern geprüft werden)
• Ggf. eine Umrechnungstabelle bzw. Gesamtanzahl an Credits die im ausländischen Studienprogramm an der Gastuniversität erworben werden können und Dauer des ausländischen Studienprogramms in Jahren
• Keine Vorabprüfung von Grundlagenmodulen (GBWL, GVWL, ABWL, AVWL)
• Nach erfolgter Vorabprüfung erhalten Sie das Formular A zu Ihrer Information per Mail
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Vorabprüfung auf Anerkennung – Formular A
• Für das eine Modul außerhalb des freien Wahlbereichs können maximal 3
ausländische Module vorabgeprüft werden
• Einreichung von Formular A: ab 2. Mai 2018
• Abgabe von Formular A: spätestens bis 27. Juni 2018, um rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt Rückmeldung zu erhalten
• Erneute Einreichung von Formular A erst nach Beginn des Auslandsaufenthalts einmalig möglich
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Formular A – freier Wahlbereich
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Formular A – Modul außerhalb des freien Wahlbereichs
• Wenn die Vorabprüfung abgeschlossen ist, können Sie die Angaben in das Learning Agreement übernehmen
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Anerkennung von Leistungen – Formular B
Einzureichende Unterlagen (persönlich oder postalisch):
• Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen (Formular B) mit Originalunterschrift
• Transcript of Records der ausländischen Hochschule im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
• Nachreichung aktueller Kursbeschreibungen, sofern Vorabprüfung mit einer nicht aktuellen Kursbeschreibung erfolgt ist
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Anerkennung von Leistungen – Formular B
Verlauf Anerkennungsverfahren
• Im Falle einer vorangegangen Vorabprüfung durch Formular A werden die darin erzielten Prüfergebnisse herangezogen
• Notenumrechnung: Noten werden anhand einer Notenumrechnungs-tabelle (online verfügbar) umgerechnet oder anhand eines Notenum-rechnungsschlüssels durch das Akademische Auslandsamt umgerechnet
• Abschließende Entscheidung über die Anerkennung trifft der Prüfungsausschuss
• Abschließende Verbuchung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt durch das Prüfungsamt im Studienkonto
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Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen - Ansprechpartner
• Koordinierung Anerkennungsverfahren der wirtschaftswissenschaftliche
Studiengänge: Bettina Scheuing (Fakultät / Studium und Lehre )
• Studierende der Kommunikationswissenschaft, Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftsinformatik: entsprechende Fachstudienberatung
• Studierende des M.Sc. Bioeconomy: Frau Svenja Pittroff
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KoWis: Vorgehen bei der Anerkennung
Dokumente auf Website:
https://kowi.uni-hohenheim.de/auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt: • Dokument zur Prüfung der Anerkennung von ausländischen
Prüfungsleistungen an Frau Maisch
Nach dem Auslandsaufenthalt: • Abgabe folgender Unterlagen bei Frau Maisch:
• Antragsformular "Anerkennung einer Prüfungsleistung" • Modulbeschreibung • Transcript of Records (beglaubigt oder im Original)
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Ansprechpartner
Julia Fitzthum ([email protected]):
• Bestätigungen (z.B. Bafög), Grant Agreement, OLS, Erasmus+ Dokumente, Mobilitätszuschuss
Inga Gerling ([email protected]):
• Technische Fragen zu Mobility Online
Lea Scholz ([email protected]):
• Bewerbungsverfahren / Nominierung / Learning Agreement / Erasmus
Lars Banzhaf ([email protected]):
• Nominierung / Learning Agreement Übersee
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Ansprechpartner
Bettina Scheuing ([email protected]):
• Anerkennung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen (Bachelor & Master in Wirtschaftswissenschaften)
Agatha Maisch ([email protected]):
• Anerkennung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen (Bachelor & Master in Kommunikationswissenschaften)
Svenja Pittroff ([email protected]):
• Anerkennung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen (Master in Bioeconomy)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit