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HERZLICH WILLKOMMENzur Präsentation des
Prüfmoduls
für die Nutzung durch dieBewilligungsbehörden
Allgemeiner Teil
Stand 23. Juni 2006
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- Rechtsgrundlagen
- Vorteile des Prüfmoduls
Inhalte
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Relevante Verordnungen der EU
VO (EG) 1260/1999 Allgemeine Bestimmungen über die Strukturfonds
VO (EG) 438/2001 Verwaltungs- und Kontrollsysteme
VO (EG) 448/2001 Finanzkorrekturen
VO (EG) 448/2004 Regeln für Zuschussfähigkeit und Kofinanzierung
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen
Die Verwaltungs- und Kontrollsysteme müssen gewährleisten:
Eine eindeutige Definition, klare Zuweisung und eine ausreichende Trennung der Aufgaben
Wirksame Systeme, die gewährleisten, dass die Aufgaben in einer ordnungsgemäßen Weise ausgeführt werden
Berichterstattung an die verantwortliche Verwaltungsbehörde/ Zahlstelle über die Erfüllung ihrer Aufgaben und die dazu eingesetzten Mittel
Die Verwaltungs- und Kontrollsysteme müssen gewährleisten:
Eine eindeutige Definition, klare Zuweisung und eine ausreichende Trennung der Aufgaben
Wirksame Systeme, die gewährleisten, dass die Aufgaben in einer ordnungsgemäßen Weise ausgeführt werden
Berichterstattung an die verantwortliche Verwaltungsbehörde/ Zahlstelle über die Erfüllung ihrer Aufgaben und die dazu eingesetzten Mittel
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VO (EG) 438/2001, Art. 4:
„… Die Verfahren schreiben vor, dass über die Prüfung einzelner Operationen vor Ort Aufzeichnungen zu erstellen sind. In den Aufzeichnungen sind die dabei vorrichteten Prüfvorgänge, die Ergebnisse der Prüfung sowie die Maßnahmen aufzuführen, die bei vorgefundenen Abweichungen getroffen wurden. …“
Rechtsgrundlagen
ECG wurde beauftragt, ein System zu entwickeln, mit dem diese Anforderungen durch Prüfer aller Instanzen umgesetzt werden können.
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VO (EG) 438/2001, Art. 7 (2):
„Ein Prüfpfad ist ausreichend, wenn er Folgendes ermöglicht:
a) den Abgleich der der Kommission bescheinigten Gesamtbeträge mit den einzelnen Kostenaufstellungen und Belegen, die auf den verschiedenen Verwaltungsebenen und bei den Endbegünstigten… aufbewahrt werden, und
b) die Überprüfung der Zuteilung und Überweisung der von der Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten bereitgestellten Mittel“
Rechtsgrundlagen
Das Prüfmodul weist eine entsprechende Gliederung auf!
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Vorteile des Prüfmoduls
Unterstützung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Land Berlin
ECG hat für das Land Berlin ein Audit-Handbuch entwickelt, das den Anforderungen der europäischen Verordnungen entspricht.
Die Fragen des Audit-Handbuches sind im Prüfmodul implementiert. Die effiziente Umsetzung der Kontrollvorgaben durch alle bewilligenden Stellen kann mit der Nutzung des Prüfmoduls und den darin festgelegten Prüfungsschwerpunkten und Qualitätsmaßstäben gewährleistet werden.
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Vorteile des Prüfmoduls
Nutzung durch alle Prüfinstanzen
Kontrollen durch die Unabhängige Stelle nach Art. 10 der VO 438/01
Kontrollen der Zahlstelle nach Art. 9 der VO 438/01
Kontrollen der Projektverwaltung durch die Verwaltungsbehörde (ESF-Fondsverwaltung) und die Technische Hilfe nach Art. 4 der VO 438/01
Kontrollen der Zwischengeschalteten Stellen (Bewilligungs-behörden) nach Art. 4 der VO 438/01