– Herz- und Kreislaufforschung e.V.German Cardiac Society
Fahreignung beikardiovaskulärenErkrankungen
Mehr Infos unter: www.dgk.org
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Herausgegeben von
Deutsche Gesellschaftfür Kardiologie – Herz- undKreislaufforschung e.V.
Vorderer Teil Einklappseite43 mm breit
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herausgegeben vom
Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie– Herz- und Kreislaufforschung e.V.
im Auftrag der
Kommission für Klinische Kardiologie
bearbeitet von
Hermann H. Klein, Alfred Krämer, Burkert M. Pieske,Hans-Joachim Trappe, Hinrich de Vries
Titelfoto: Gerhard Ding
Pocket-Positionspapier:Fahreignung beikardiovaskulären Erkrankungen
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Inhalt
Präambel
Dieses Positionspapier ist eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaftfür Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK), die den gegen-wärtigen Erkenntnisstand wiedergibt und allen Ärzten und ihren Patientendie Entscheidungsfindung erleichtern soll. Die Empfehlungen stützen sichsoweit möglich auf Daten prospektiver Beobachtungs- und gelegentlichrandomisierter Studien. Da aber zu den eigentlichen Empfehlungen keinerandomisierten Studien vorliegen, wurde auf die Angabe von Evidenzenverzichtet.
Das Positionspapier ersetzt nicht die ärztliche Evaluation des individuellenPatienten und die Anpassung der Empfehlung an dessen spezifischeSituation.
1. Grundlegende Überlegungen zur Fahreignung 5
1.1. Fahrerlaubnis und Fahreignung 5
1.2. Abschätzung der Schädigungswahrscheinlichkeit durch einen 6
kardiovaskulär bedingten plötzlichen Kontrollverlust am Steuer
1.3. Fahreignung nach kardiovaskulären Eingriffen 8
1.4. Wertigkeit der Fahrerlaubnisverordnung, der Begutachtungs- 8
leitlinie und der Empfehlungen dieses Positionspapiers
1.5. Aufklärung des Patienten zu einer fehlenden Fahreignung 9
2. Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen 10
3. Praktische Konsequenzen und Zusammenfassung 10
4. Literatur 12
Tabellen 13
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1.Grundlegende Überlegungenzur Fahreignung
Die allgemeinen Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr in derBundesrepublik Deutschland sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)mit Anlagen festgelegt [1]. Bei der Beurteilung der Auswirkung vonKrank heiten oder Mängeln auf die Fahreignung werden zwei Gruppen vonFahrerlaubnisklassen unterschieden. Eine Gruppe wird in erster Linie vonden Fahrerlaubnisklassen für Krafträder und Kraftwagen bis 3500 kgGesamtmasse mit maximal 8 Sitzplätzen gebildet (Klassen A, A1, B, BE,M, S, L, T; = Gruppe 1). Die andere Gruppe betrifft insbesondere dieFahrer laubnis für Kraftfahrzeuge über 3500 kg Gesamtmasse, Kraftfahr -zeu ge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahr -zeuge zur Personenbeförderung wie Taxen, Mietwagen, Krankenwagen(C, C1, CE, C1 E, D, D1, DE, D1E, FzF; = Gruppe 2). Zur sprachlichenVereinfachung werden im Folgenden die Fahrer der Gruppe 1 als Privat -fahrer, die der Gruppe 2 als Berufsfahrer bezeichnet.
In Anlage 4 der FeV [1] werden unter anderem die Auswirkungen speziel-ler Herz- und Gefäßerkrankungen auf die Eignung zum Führen von Kraft -fahrzeugen dargestellt (siehe Tabelle 1). Zusätzlich zur FeV existiert eineBegutachtungsleitlinie zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beiratsfür Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- undWohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit [2]. DieEmpfehlungen dieser Begutachtungsleitlinie sind in der Tabelle 2 zusam-mengefasst. Unter Berücksichtigung der aktuellen Literatur setzt sich dashier vorgelegte Positionspapier grundlegend mit der Fahr eig nung bei kar-diovaskulären Erkrankungen auseinander, um behandelnde Ärzte, Gut -achter für Fahrtauglichkeit und Patienten möglichst umfassend auf derBasis aktueller medizinischer Erkenntnisse zu informieren.
1.1. Fahrerlaubnis und Fahreignung
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1.2. Abschätzung der Schädigungswahrscheinlichkeitdurch einen kardiovaskulär bedingten plötzlichen Kontrollverlust am Steuer
Als Innovation zur Abschätzung der Fahreignung bei Herzkrankheitenhat die Kanadische Kardiologische Gesellschaft (Canadian CardiovascularSociety, CCS) eine Berechnungsformel für die Schädigungs wahr schein -lichkeit durch eine plötzliche Fahrunfähigkeit unter Einbeziehung derAuftretenswahrscheinlichkeit eines solchen Kontrollverlustes bei spezifi-schen kardiovaskulären Erkrankungen aufgestellt (Risk of Harm Formula)[3]. Die Gleichung lautet:
TD (time spent behind the wheel) entspricht der Zeit am Steuer oder dergefahrenen Strecke, V (vehicle) steht für die Art des Kraftfahrzeuges, SCI(sudden cardiac incapacitation) für das Risiko eines plötzlichen kardio-vaskulär bedingten Kontrollverlustes und Ac (accident risk) für die Wahr -scheinlichkeit, dass ein solches Ereignis tödlich oder mit anderen schwer -wiegenden Verletzungsfolgen für Verkehrsteilnehmer ausgeht. FolgendesBeispiel erläutert den Gebrauch der „Risk of Harm Formula“. Für einen 50Jahre alten LKW-Fahrer, der 3-6 Monate vorher problemlos einen Herz -infarkt durchgemacht hat, keine Einschränkung der linksventrikulärenFunktion aufweist und auch nicht über Angina pectoris klagt, wird miteiner Wahrscheinlichkeit von etwa 1% ein plötzlicher Kontroll verlust(sudden cardiac incapacitation) durch plötzlichen Herz tod, Synkope oderSchlaganfall auftreten. Tritt dieses Ereignis am Steuer auf, wird es in 2%zu einem schweren Unfall, eventuell mit Todesfolge, führen (Ac). Für einenLastkraftwagen oder Bus wird in der Formel V = 1 (V = vehicle) einge-setzt, für einen PKW 0,28. Berufskraftfahrer verbringen etwa 25% ihrerZeit am Steuer. Setzt man diese Angaben für einen LKW-/Bus-Fahrer indie Formel für die Schädigungswahrscheinlichkeit ein, erhält man folgen -de Gleichung:
Schädigungswahrscheinlichkeit = TD × V × SCI × Ac
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Schädigungswahrscheinlichkeit =0,25 (TD) × 1 (V) × 0,01 (SCI) × 0,02 (AC) = 0,00005
Dies entspricht einer Wahrscheinlichkeit von 1:20.000 (= 0,00005) imJahr, dass der oben beschriebene Patient als Berufskraftfahrer einenUnfall mit Todesfolge oder schwerer Verletzung bei anderen Straßen -benutzern hervorruft.
Diese Risikoberechnung lässt sich auch auf Taxifahrer und Privatfahrermit verschiedenen Herzkreislauferkrankungen übertragen. Der Taxifahrer,der aufgrund einer kardiovaskulären Erkrankung eine Wahrscheinlichkeitfür einen plötzlichen Kontrollverlust von 3,6% pro Jahr hat, würde fürdie Allgemeinheit ein ähnliches Risiko von 1:20.000 pro Jahr für einenschweren Unfall bedeuten, wie der vorher im Beispiel beschriebene LKW-Fahrer. Privatfahrer verbringen etwa 1 Stunde pro Tag (ca. 4% ihrer Zeit)am Steuer. Um ein ähnliches Unfallrisiko mit bedeutsamer Schädigungs -folge von 1:20.000 für die Allgemeinheit dar zu stellen, dürfte bei Privat -fahrern eine Wahrscheinlichkeit von 22,3% pro Jahr für einen plötzli-chen Kontrollverlust durch eine kardiovaskuläre Erkrankung vorliegen.
Annäherungsweise sind somit die Wahrscheinlichkeiten für einen plötz-lichen kardiovaskulär bedingten Kontrollverlust von 1% pro Jahr fürLKW- und Busfahrer, 3,6% für Taxifahrer und 22,3% für Privatfahrer inihrem Schädigungsrisiko (1:20.000/Jahr) für die Gesellschaft vergleich-bar. Dieses Positionspapier definiert die fehlende Fahreignung für LKW-/Bus-, Taxi- und Privatfahrer bei einem Überschreiten der oben angege-benen Wahrscheinlichkeiten für einen plötzlichen Kontrollverlust proJahr.
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1.3. Fahreignung nach kardiovaskulären Eingriffen
Nach kardiovaskulären Eingriffen wie etwa einer Bypass-Operation istmit einer Rekonvaleszenzphase zu rechnen, in der aufgrund einer allge-meinen körperlichen Schwäche oder auch einer postoperativ prolongier-ten kognitiven Einschränkung keine Fahreignung gegeben sein kann. Fürdiese Situation ist die oben beschriebene Formel zur Abschätzung derSchädigungswahrscheinlichkeit nicht anwendbar. Man kann daher nurEmpfehlungen aussprechen, die auf allgemeiner klinischer Erfahrung undnicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
1.4. Wertigkeit der Fahrerlaubnisverordnung, der Begutach tungs-leitlinie und der Empfehlungen dieses Positionspapiers
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und ihre Anlagen [1] sind in Deutsch -land juristisch verbindlich. Sie ist für den Regelfall definiert und erlaubtnur im Einzelfall begründete Abweichungen.
Die Begutachtungsleitlinie [2] ist keine Anlage zur FeV und somit auchjuristisch nicht bindend. Sie kann als Interpretationshilfe zur FeV ver-standen werden, die konkreter ist, auf mehr kardiovaskuläre Erkrankun -gen als die FeV eingeht und den Einfluss dieser Erkrankungen auf dieFahreignung präzisiert. Im Gegensatz zur FeV gibt die Begutachtungs -leitlinie einen zeitlichen Rahmen für eine Fahrungeeignetheit bei Krank -heiten an.
Das hier vorgestellte Positionspapier erlangt seinen Stellenwert durchdie Darstellung des aktuellen Stands des Wissens, durch die sorgfältigeBegründung aller Empfehlungen und die transparente Angabe, ab wel-chem Risiko von fehlender Fahreignung ausgegangen wird. Bei derAufklärung eines Patienten über seine fehlende Fahreignung muss sichder behandelnde Arzt primär nach der FeV richten, die Gesetzescharakterhat. Findet der Arzt den zu beurteilenden Sachverhalt nicht in der FeV
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abgebildet, stehen die Begutachtungsleitlinie [2] und dieses Positions -papier zur Verfügung. Richtet man sich nach dem Positions papier, kannes in Streitfällen dazu kommen, dass man seine Empfehlung begründenmuss. Wendet der Arzt die Begutachtungsleitlinie an, ist er juristisch aufetwas sichererem Boden, mutet dafür dem Patienten möglicherweiseaber eine unnötig lange Zeit der Fahrkarenz zu. Findet der behandelndeArzt den zu begutachteten Sachverhalt nur in diesem Positions papier,können diese Empfehlungen umgesetzt werden.
1.5. Aufklärung des Patienten zu einer fehlenden Fahreignung
Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, einen Patienten über eine fehlen-de Fahreignung durch eine Erkrankung in seinem Fachgebiet aufzuklären.Die Aufklärungspflicht ergibt sich aus dem Patientenvertrag. Das Unter -lassen einer notwendigen Aufklärung wird als Behandlungsfehler gewer-tet. Die Aufklärung ist zu dokumentieren.
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2. Fahreignung bei kardiovaskulärenErkrankungen
Die Empfehlungen zur Fahreignung bei Herzrhythmusstörungen sind inTabelle 3 (Tachykarde supraventrikuläre Herzrhythmusstörungen), Tabelle 4(bradykarde Herzrhythmusstörungen, Schrittmacherbehandlung), Tabelle 5(Ventrikuläre Herzrhythmusstörungen) und Tabelle 6 (Therapie mit implan -tiertem Cardioverter/Defibrillator, ICD) zusammengefasst. Tabelle 7 be -schreibt die Empfehlungen bei Synkopen, Tabelle 8 die Empfeh lun gen beikoronarer Herzkrankheit (KHK), peripherer arterieller Verschluss krankheit(pAVK) und Aortenaneurysmen und Tabelle 9 die Empfehlungen zur Fahr -eignung bei Herzinsuffizienz.
3. Praktische Konsequenzenund Zusammenfassung
1. Personen, die PKW bis 8 Sitzplätzen steuern und im Durchschnittetwa 4% der Wochenzeit am Steuer verbringen. Diese Personenwerden als Privatfahrer bezeichnet.
2. Personen, die etwa 25% der Wochenzeit gewerblich Personenbefördern und sich dabei Fahrzeugen bedienen, die bis zu8 Sitzplätze haben. Diese Personen werden als Berufsfahrer derSparte Taxi-/Krankenwagenfahrer bezeichnet.
3. Personen, die etwa 25% der Wochenzeit fahren und dabei LKW oder Busse steuern. Diese Personen werden als Berufsfahrer derSparte LKW-/Busfahrer bezeichnet.
Im vorliegenden Positionspapier wurden Empfehlungen zur Fahreignungvon Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen auf der Basis aktuellermedizinischer Daten mit Hilfe einer wissenschaftlich nachvollziehbarenMethodik für drei Personengruppen erarbeitet.
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Grundlage der Methodik war eine möglichst durchgehende Anwendungder „Risk of Harm Formula“ der Canadian Cardiovascular Society [3].Danach hat ein LKW- oder Busfahrer mit einem Risiko von 1% pro Jahrfür einen plötzlichen krankheitsbedingten Kontrollverlust (plötzlicherHerztod, Synkope, Hirninfarkt) ein ähnliches Schädigungspotential fürdie Allgemeinheit wie ein Taxifahrer mit einem jährlichen solchen Risikovon 3,6% und ein privater PKW-Fahrer mit einem Risiko von 22,3% proJahr.
Die Empfehlungen dieses Positionspapiers sind in Tabellenform gefasstund sind in Tabelle 10 – soweit möglich – der Begutachtungsleitlinie desGemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin gegenübergestellt.
Für den Arzt, der Empfehlungen zur Fahreignung abzugeben hat, gilt,dass die Fahrerlaubnisverordnung (Tabelle 1) Gesetzescharakter hat undzu befolgen ist. Abweichungen von ihr sind in gut begründeten Fällenmöglich. Bei der Beratung eines Patienten über seine Fahreignung kannman sich als Arzt konservativ auf den Boden der Begutachtungsleitlinie[2] von 1999 stellen, wissend, dass in dieser Empfehlungen abgegebenwerden, die für den Patienten aus heutiger Sicht übertrieben langeZeiten ohne Fahreignung bedeuten. Gibt man als Arzt hingegen Empfeh -lungen ab, die denen dieses Positionspapiers entsprechen, ist man ausaktueller wissenschaftlicher Sicht zwar auf sicherem Boden, in einemmöglichen Rechtsstreit ist die Abweichung von der Begut achtungs -leitlinie zu begründen.
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4. Literatur4. Literatur
[1] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. 2010.Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980),die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Januar 2011 (BGBl. I S. 3) geändert worden ist. (online: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf)
[2] Lewrenz H, Jagow FJ, Eggersmann A, et al. 2000. Bundesanstalt fürStraßenwesen: Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung.Berich te der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit,Heft M 115, Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH,Postfach 101110, 27511 Bremerhaven
[3] Simpson C, Dorian P, Gupta A, et al. 2004. Assessment of the cardiacpatient for fitness to drive: Drive subgroup executive summary.Can J Cardiol 20;1314-1320 (Im Volltext zugänglich unter:http://www.ccs.ca/download/consensus_conference/consensus_conference_archives/2003_Fitness_ES.pdf)
[4] Moya A, Sutton R, Ammirati F, et al. für die Task Force for thediagnosis and management of syncope of the European Society ofCardiology (ESC). 2009. Guidelines for the diagnosis and managementof syncope (version 2009). Eur Heart J 30:2631-2671
[5] Vijgen J, Botto G, Camm J, et al. 2009. Consensus statement of theEuropean Heart Rhythm Association: updated recommendations fordriving by patients with implantable cardioverter defibrillators.Europace 11:1097-1107
[6] Albert CM, Rosenthal L, Calkins H, et al. 2007. Driving and implanta-ble cardioverter-defibrillator shocks for ventricular arrhythmias:results from the TOVA study. J Am Coll Cardiol 50:2233-2240
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Tabellen
Tabelle 1: Zusammenfassung der gesetzlichen Vorschriftender Fahrerlaubnisverordnung zur Fahreignung [1]
Herzrhythmusstörungen mitanfallsweiser Bewußtseins -trübung oder Bewußtlosigkeit
nach erfolgreicher Behandlungdurch Arzneimittel oder Schritt -macher
Arterieller Hypertonus: beiständig erhöhtem diastoli schenWert > 130 mmHg
Arterieller Hypertonus: beiständigem diastolischen Wertvon 100-130 mmHg
Selteneres Auftreten vonhypotoniebedingten, anfallsarti-gen Bewußtseinsstörungen
nach erstem Herzinfarkt
nach zweitem Herzinfarkt
Herzleistungsschwäche durch an-ge borene oder erworbene Herz - fehler oder sonstige Ursachen
in Ruhe auftretend
bei gewöhnl. Alltagsbelastungenund bei besonderen Belastungen
Periphere Gefäßerkrankungen
Privatfahrer
FU
FG
FU
FG
FG, wenn durch Behand-lung die Blut druckwertestabilisiert sind
FG bei komplikations -losem Verlauf
FG, wenn keine Herz -insuffizienz oder gefähr -liche Rhythmus störungenvorliegen
FU
FG
FG
Berufsfahrer
FU
ausnahmsweise FG
FU
FG, wenn keine an -deren prognostischernsten Symptomevorliegen
FG, wenn durchBehandlung dieBlutdruckwertestabilisiert sind
ausnahmsweise FG
FU
FU
FU
FG
FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet
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Tabelle 2:Zusammenfassung der Begutachtungsleitlinie zur Fahreignung [2]
Rhythmusstörung mit wieder-holter anfallsweiser Bewusst -sein störung/Bewusstlosigkeit
nach erfolgreicher Behandlungdurch Schrittmacher oderPharmaka
nach Auftreten von Synkopen
ICD-Implantation, prophylak-tisch
ICD, niedriges Risiko,kein Rezidiv
ICD, mittleres Risiko,Patienten mit gut toleriertenVTs
ICD, instabile VT
ICD, Zustand nachReanimation
Arterieller Hypertonus mitständig erhöhten diastolischenWerten > 130 mmHg
Arterieller Hypertonus, diasto-lische Werte 100-130 mmHg
nach erstem Herzinfarkt
Privatfahrer
FU
bedingt FG, nach3 Mona ten Wartezeitohne Symptome
FG nach 6 MonatenWarte zeit ohne Symptome
FG nach 3 Monaten
FG nach 6 Monaten
FU bis zum Nachweisder Symptomfreiheitunter ICD-Therapienach 6 Mo naten
FU
FG frühestens nach 6 Mo-naten Symptomfreiheit
FU
FG
FG nach 3 Monatenohne Herzinsuffizienz,ohne Rhythmusstörungen,even tuell erst nach6 Monaten
Berufsfahrer
FU
in der Regel FU
in der Regel FU
in der Regel FU
in der Regel FU
in der Regel FU
FU
in der Regel FU
FU
FU bei Nachweisanderer prognostischernster Symptome
in der Regel FU;FG nach 3-6 Monatenohne Herzinsuffi zi enz,kein Herzwand aneu rys -ma, keine ungünstigenRhythmusstö run gen,Angina pectoris nurbei starker Belastung
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FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet
nach zweitem Herzinfarkt
Herzleistungsschwäche in Ruhe
Herzleistungsschwäche beigewöhnlichen/besonderenBelastungen
Periphere Gefäßerkrankungen
Ruhebeschwerden
Fontaine-Stadium II
Privatfahrer
FG nach sicherem Aus-schluss von Herzin suf fi-zienz und gefährlichenRhythmus störungen imVerlauf
FU
bedingt geeignet, eventu-ell mit Auflagen/bedingtgeeignet, eventuell mitAuflagen
FU
FG
Berufsfahrer
in der Regel FU
FU
FU/FU
FU
FU
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Tabelle 3:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung beiHerzrhythmusstörungen: Supraventrikuläre Arrhythmien
SVES
AVNRT/EAT
ohne Bewusstseinsstörung
mit Bewusstseinsstörung
WPW-Syndrom
ohne VHF, ohne Synkopen
mit VHF
mit Synkopen
Vorhofflimmern/-flatternohne Synkopen
Privatfahrer
keine Einschränkung
keine Einschränkung
FG ab 1 Monat nacheffektiver Therapie
keine Einschränkung
keine Einschränkung
FG ab 1 Woche nacheffektiver Therapie
keine Einschränkung
Berufsfahrer
keine Einschränkung
keine Einschränkung
Taxi/LKW/Bus:FG ab 3 Monate nacheffektiver Therapie
keine Einschränkung
LKW/Bus:einen Tag nach erfolg -reicher Ablations therapie,Taxi: keine Einschränkung
Taxi/LKW/Bus: FG nach1 Monat effektiver Therapie
keine Einschränkung
Abkürzungen: AVNRT = AV-Knoten-Reentry-Tachykardie, EAT = ektope atriale Tachykardie,FG = fahrgeeignet, SVES = supraventrikuläre Extrasystolen, VHF = Vorhofflimmern,
WPW = Wolff-Parkinson-White-Syndrom.
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Tabelle 4:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung bei
Herzrhythmusstörungen: Bradykarde Arrhythmien
SA-Blockierungen
ohne Bewusstseinsstörung
mit Bewusstseinsstörung
AV-Block I
AV-Block II (Typ Mobitz)
ohne Bewusstseinsstörung
mit Bewusstseinsstörung
AV-Block III
LSB
RSB
Hemiblöcke
Alternierende SBBmit Bewusstseinsstörungsiehe SM-Patienten
Bifaszikuläre SBBmit Bewusstseinsstörungsiehe SM-Patienten
Patient nach SM nicht schrittmacher-abhängig und keineSynkopen anamnese
Patient nach SMschrittmacherabhängigoder Synkopenanamnese
Privatfahrer
keine Einschränkung
FU bis effektiveTherapie, danach s. SM
keine Einschränkung
ggf. FG bis SM-Therapie
FU bis effektiveTherapie (in der RegelSM), danach s. SM
FU bis effektiveTherapie, danach s. SM
keine Einschränkung
keine Einschränkung
keine Einschränkung
FU bis effektiveTherapie
FU bis effektiveTherapie
FU für eine Woche
FU für eine Woche
Berufsfahrer
keine Einschränkung
FU bis effektive Therapiedanach s. SM
keine Einschränkung
FU bis SM-Therapie
FU bis effektive Therapie(in der Regel SM),danach s. SM
FU bis effektiveTherapie, danach s. SM
keine Einschränkung
keine Einschränkung
keine Einschränkung
FU bis effektiveTherapie
FU bis effektiveTherapie
FU für eine Woche
FU für drei Monate
Abkürzungen: AV-Block = Atrioventrikulare Blockierungen, FG = fahrgeeignet, FU = fahrun-geeignet, LSB = Linksschenkelblock, RSB = Rechtsschenkelblock, SA-Blockierungen = Sinuatriale
Blockierungen, SBB = Schenkelblockbilder, SM = Schrittmacher
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Tabelle 5:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung bei
Herzrhythmusstörungen: Ventrikuläre Arrhythmien
Privatfahrer
*IIa-Indikation zum sekundärpräventiven ICDAbkürzungen: FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet,
ICD = implantierbarer Cardioverter/Defibrillator, VES = ventrikuläre Extrasystolen,VF = Kammerflimmern, VT = Kammertachykardie
Berufsfahrer
Keine Einschränkung
Individuelle Entscheidung,in der Regel FG
Individuelle Abwägungbzw. s. u. ICD-Sekundärprävention
Keine Einschränkung
Individuelle Entscheidung,in der Regel FU
Keine strukturelle Herzerkrankung
VES
Nichtanhaltende VT ohneBewusstseinsstörung
Anhaltende VT ohneBewusstseinsstörung*
VT/VF mit Bewusst-seinsstörung
Strukturelle Herzerkrankung
VES
Anhaltende VT mit/ohneBewusstseinsstörung
VF
Nicht-anhaltende VT
mit Bewusstseinsstörung
ohne Bewusstseinsstörung
Keine Einschränkung
Keine Einschränkung
Keine Einschränkungbzw. s. u. ICD-Sekun-därprävention
Siehe ICD-Sekundärprävention
Keine Einschränkung
s. u. ICD
s. u. ICD
Individuelle Entscheidung, ggf. s. u. ICD
Individuelle Entschei-dung, in der Regel FG
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Abkürzungen: DCM = dilatative Cardiomyopathie, FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet,ICD = implantierbarer Cardioverter-Defibrillator, VT = Kammertachykardie
Tabelle 6:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung
nach ICD-Implantation
SekundärpräventionVT ohne Synkope
nach VT/VF-assoziierterBewusstlosigkeit
Primärprävention
Verweigerung eines ICD
sekundärprophylaktischohne Bewusstseins-minderung
mit Bewusstseins--minderung
primärprophylaktisch
nach Aggregatwechsel
nach Sondenwechsel
ICD primärpräventiv
ICD sekundärpräventiv
nach adäquatem Schock
Privatfahrer
FU für 1 Monat
FU für 3 Monate
FG 1 Woche nachImplantation
FG
FG nach 6 Monaten ohneBewusstseins minderung
FG
FU für 1 Woche
FU für 1 Woche
FU für 1 Monat
FU für 3 Monate ohneerneuten adäquatenSchock. Nach asympto-matischem Schock ggf.individuelle Entscheidung
Berufsfahrer
LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: evtl. FG nach 1 Monat
LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: in der Regel FU
LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: bei KHK in der Regel FU– im Einzelfall Seattle-Heart-Failure-Score prüfen– bei DCM in der Regel FG1 Woche nach Implantation
LKW/Bus: FUTaxi: individuelle Entscheidung
LKW/Bus: FUTaxi: FU
LKW/Bus: FUTaxi: bei KHK in der Regel FU,im Einzelfall Risiko nachSeattle-Heart-Failure-Scoreprüfen – bei DCM in derRegel FG
Taxi: evtl. FU für 1 Woche
Taxi: evtl. FU für 1 Woche
Taxi: evtl. FU für 1 Monat
Taxi: FU mindestens 1 Jahrohne erneuten adäquatenSchock. Nach asymptomati-schem Schock ggf. individu-elle Entscheidung.
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Tabelle 7:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung
nach Synkopen, die nicht kausal durch Schrittmacher, ICD,Ablationsverfahren, Änderung der Medikation oder des
Verhaltens behandelt werden können
Synkopen
a) neurokardiogen(beinhaltet vasovagal, Karotissinus-Syndrom, Situationssynkope),
b) unklare Ursache
Privatfahrer
Keine Restriktion
Berufsfahrer
In der Regel FU für LKW-/Bus fahrer 1 Jahr ohneRezidiv, FU für Taxifahrer6 Monate ohne Rezidiv.Einzelfallbegutachtungmöglich, ggf. frühere FG beiProdromi/Sondersituation
FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet
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Tabelle 8:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung
bei KHK, aVK, Aortenaneurysma
Nach Herzinfarkt
Stabile Anginapectoris und nachperkutaner korona-rer Intervention(PCI)
Nach Bypass-Operation
Privatfahrer
EF > 30%:FG nach 14 TagenEF < 30% und/oder VT:FG frühestens 1 Monatnach Infarkteintritt mitNach untersuchung undeventuell spezifischerBehandlung
Keine Restriktion, FG 24 hnach PCI bei gutem klini-schen Ergebnis
FG 2-4 Wochen nach Op.möglich
Berufsfahrer
LKW/Bus: a) EF > 50%: FG nach 3 Monaten;b) Herzinsuffizienz bei akutem
Infarkt und EF > 40%:dauerhaft FU
c) EF 40-50%: FG nach6 Monaten möglich
d) EF < 40%: dauerhaft FU
Taxi:a) EF > 50%: FG nach 1 Monatb) Herzinsuffizienz bei akutem
Infarkt und EF > 40%: FGnach 3 Monaten
c) EF 30-40%: FG nach6 Monaten
d) EF < 30%: FG nach 12 Mona-ten eventuell möglich
LKW/Bus: FG bei EF > 50%,individuell bei EF 40-50%,FU bei EF < 40%.Taxi: in der Regel FG
LKW/Bus: FG 1 Monat nach PCImit gutem klinischen Ergebnis,adäquate therapeutischeKooperation, jährliche Nach -untersuchungTaxi: wie Privatfahrer
FG 2-3 Monate nach Op.möglich
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Abkürzungen: AVK = arterielle Verschlusskrankheit, EF = Ejektionsfraktion,FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet, Op. = Operation, PCI = perkutane
Koronarintervention, VT = Kammertachykardie
AVK
Aortenaneurysmen
Privatfahrer
FU bei RuhebeschwerdenFG 1 Woche nach Op. oder24 h nach Interventionmit unkompliziertemVerlauf
Bei fehlenderSymptomatik keineEinschränkung der FGNach Op. oderIntervention FG nachRekonvaleszenz
Berufsfahrer
FU bei RuhebeschwerdenFG 1 Monat nach Op. oder 1 Woche nach Interventionmöglich
Keine Einschränkung bei fehlen-der Symptomatik undDurchmesser < 5,5 cm.LKW/Bus:FU bei Aneurysma > 5,5 cmTaxi: in der Regel FGLKW/Bus/Taxi: FG ein Monatnach Intervention oder 2-3Monate nach Op. mit unkompli-ziertem Verlauf möglich.
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Tabelle 9:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung
bei Herzinsuffizienz mit und ohneerhaltene linksventrikuläre Pumpfunktion
NYHA I
NYHA II
NYHA III
NYHA IV
Privatfahrer
FG
FG
FG
FU
Berufsfahrer
LKW/Bus: FU bei EF < 40%,individuell bei EF 40-50%Taxi: in der Regel FG
LKW/Bus: FU bei EF < 40%,individuell bei EF 40-50%Taxi: individuell,in der Regel FG
FU für LKW/BusTaxi: individuell
FU
Abkürzungen: EF = Ejektionsfraktion, FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet,NYHA = Klassifikation der New York Heart Association
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Abkürzungen: DCM = dilatat ive Cardiom ICD = implantierter Cardioverter/D
Tabelle 10: Gegenüberstellung der Empfehlungen der Begutac
Begutachtungsleitlinie des Beirates für Verkehrsmedizin
Privatfahrer Berufsfahrer
in der Regel FU
in der Regel FU
FU
FU
FU
FU
FU
in der Regel FU,FG evtl. nach3-6 Monaten
in der Regel FU
FU
FU
FU
nicht beschrieben
FG nach 3 Monaten
FG nach 6 Monaten
FG nach 3 Monaten
FG nach 6 Monaten ohneBewusstseinsminderung
FG nach 6 Monaten ohneBewusstseinsminderung
FG frühestens nach 6 Monatenohne Bewusstseinsminderung
FU
FU 3-6 Monate
FG nur nach Ausschluss Herz- insuf fi zienz/gefährl. Rhythmus-störungen nach 3-6 Monaten
FU
bedingte FG
FG
FG
Pr
FG nach
Keine Re
FG nach
FG nach Bewussts
FG nach Bewussts
FG nach Bewussts
EF > 30% 14 TagenEF < 30% FG frühes 1 Monat suchung spezifisc
wie nach
Schrittmacher nach Synkope
Synkopeneurokardiogen, unklareGenese
prophylaktischer ICD
ICD bei niedrigem Risiko
ICD mittleres Risiko
ICD nach Kammerflimmern
ICD bei weiter bestehenderinstabiler VT
nach Myokardinfarkt
nach Rezidivinfarkt
Herzinsuffizienz NYHA IV
Herzinsuffizienzstabile NYHA III
Herzinsuffizienz NYHA II
Herzinsuffizienz NYHA I
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DCM = dilatat ive Cardiomyopathie, EF = linksventrikuläre Ejektionsfraktion, FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet, antierter Cardioverter/Defibrillator, NYHA = Klassifikation der New York Heart Association, VT = Kammertachykardie
gen der Begutachtungsleitlinie und dieses Positionspapiers
smedizin
hrer
el FU
el FU
el FU, ach ten
el FU
rieben
Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie
Privatfahrer Berufsfahrer
FG nach 3 Monaten
LKW/Bus: in der Regel FU für 1 Jahr ohne Rezidiv,Taxi: FU für 6 Monate ohne Rezidiv. Einzelfallbegutachtung mög-lich, ggf. frühere FG bei Prodromi/Sondersituation
LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: bei KHK in der Regel FU– im Einzelfall Seattle-Heart-Failure-Score prüfen– bei DCM in der Regel FG 1 Woche nach Implantation
LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: evtl. FG nach 1 Monat
LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: individuelle Entscheidung, evtl. FG nach 1 Monat
LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: in der Regel FU
FU
LKW/Bus:a) EF > 50%: FG nach 3 Monaten;b) Herzinsuffizienz bei akutem Infarkt und EF > 40%: dauerhaft FUc) EF 40-50%: FG nach 6 Monaten möglichd) EF < 40%: dauerhaft FUTaxi:a) EF > 50%: FG nach 1 Monatb) Herzinsuffizienz bei akutem Infarkt
und EF > 40%: FG nach 2 Monatenc) EF 30-40%: FG nach 6 Monatend) EF < 30%: FG nach 12 Monaten eventuell möglich
wie nach Myokardinfarkt
FU für LKW/Bus/Taxi
FU für LKW/BusTaxi individuell
LKW/Bus: FU bei EF < 40%, individuell bei EF 40-50%Taxi: individuell, in der Regel FG
LKW/Bus: FU bei EF < 40%, individuell bei EF 40-50%,Taxi: in der Regel FG
FG nach 1 Woche
Keine Restriktion
FG nach 1 Woche
FG nach 1 Monat ohneBewusstseinsminderung
FG nach 3 Monaten ohneBewusstseinsminderung
FG nach 3 Monaten ohneBewusstseinsminderung
FU
EF > 30%: FG nach14 TagenEF < 30% und/oder VT:FG frühestens nach1 Monat mit Nachunter -suchung und eventuellspezifischer Behandlung
wie nach Myokardinfarkt
FU
FG
FG
FG
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©2011 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie– Herz- und Kreislaufforschung e.V.
German Cardiac Society
Dieses Pocket-Positionspapier darf in keiner Form, auch nicht auszugsweise,ohne ausdrückliche Erlaubnis der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie
vervielfältigt oder übersetzt werden.
Dieser Kurzfassung liegt das Positionspapier „Fahreignung beikardiovaskulären Erkrankungen“ – veröffentlicht in Der Kardiologe 2010,
Band 4, Nr. 6, Seiten: 441 - 473 zugrunde.
Herausgeber ist der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie,bear beitet wurden die Leitlinien im Auftrag der Kommission für Klinische Kar -diologie. Die Langfassung der Leitlinien findet sich auch im Internet unter
www.dgk.org
Dieses Positionspapier der deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) schätzt das Risiko einer plötzlichenFahrungeeignetheit bei kardiovaskulären Erkrankungen auf der Basis des aktuellen Wissensstandes ein undführt sowohl für Privat- als auch Berufsfahrer aus, wann und wie lange bei Herz-Kreislauferkrankungennach Ansicht der DGK Fahrungeeignetheit besteht. Abweichende Einschätzungen von den Empfehlungender derzeit geltenden Begutachtungsleitlinie des Bundesamtes für Straßenwesen sind in der Tabelle 10aufgeführt.Es ist zu erwarten, dass die kommende Überarbeitung der Begutachtungsleitlinie zu ähnlichen Empfeh -lungen wie dieses Positionspapier kommen wird. Da es keine Studie gibt, die die Fahreignung bei Herz-Kreislauferkrankungen als primären Endpunkt prospektiv untersucht hat, ist zu erwarten, dass die Empfeh -lungen unterschiedlicher Organisationen in geringem Umfang voneinander differieren werden. Es ist zubetonen, dass das Aussprechen von Empfehlungen zur Fahrgeeignetheit bei kardiovaskulären Erkran kun -gen in besonderem Maße der persönlichen ärztlichen Entscheidung und Verantwortung unterliegt.
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Deutsche Gesellschaft für Kardiologie– Herz- und Kreislaufforschung e.V.
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