Herr Louis MOSTERT
Vorsitzender des Öffentlichen
Sozialhilfezentrums (ÖSHZ)
Von
KELMIS
Integrierter Inspektionsbericht SPP IS
Betref
f:
Integrierter Inspektionsbericht
Sehr geehrter Vorsitzender,
ich möchte Sie gern über das Ergebnis der Inspektionen informieren, die am 18., 19. und
20. Dezember 2016 in Ihrem Sozialhilfezentrum durchgeführt wurden.
Dieser Inspektionsbericht besteht aus 3 Teilen:
- Einer allgemeinen Analyse des Inspektionsablaufs, den Inspektionsergebnissen und
den ausgesprochenen Empfehlungen;
- Einem überprüften Anhang, in dem das angewendete Verfahren erläutert wird und der die verschiedenen Buchführungstabellen enthält;
- Den Tabellen der Überprüfung pro Zahlungsempfänger.
Alle Fragen zu dieser Prüfung wollen Sie bitte an Ihre Inspektorin/Ihren Inspektor unter
der folgenden E-Mail-Adresse richten: [email protected].
Die Korrespondenz ist an folgende Adresse zu richten: Service public de Programmation
Intégration sociale, Lutte contre la Pauvreté et Economie sociale (SPP Is), service
Inspection, WTC II, Boulevard Roi Albert II 30, 1000 Bruxelles (Belgien).
Inspektion SPP IS
Kelmis-DISD-DISC-FMAZ-FPSC-PVA
4
1. EINFÜHRUNG
Der SPP Intégration sociale hat die Mission, eine inklusive föderale Politik für die soziale
Eingliederung vorzubereiten, umzusetzen und zu bewerten, die die sozialen
Grundrechte für alle Menschen auf gerechte und dauerhafte Weise gewährleistet.
Die im ÖSHZ vom Inspektionsservice durchgeführten Überprüfungen fließen über die
drei Bereiche, in denen sie durchgeführt wurden, in diese Mission ein:
- Überprüfung: In Form einer Überwachung der Anwendung der föderalen Gesetzgebung anhand der sozialen Eingliederung durch gesetzliche,
administrative und finanzielle Überprüfungen; durch die von den Inspektoren bei
diesen Überprüfungen angewendete Vorgehensweise wird die Einhaltung der
Nutzerrechte durch das ÖSHZ gewährleistet.
- Beratung: In Form von Informierung des ÖSHZ anlässlich von Inspektionen in Bezug auf den rechtlichen Rahmen und die konkrete Anwendung der
rechtskräftigen Verordnungen
- Wissen: Der Inspektionsservice dient als Schnittstelle zwischen der Verwaltung
und den Akteuren vor Ort und trägt damit zur strategischen Vorbereitung der
Gesetzgebung in Bezug auf die soziale Eingliederung bei.
Zur Umsetzung dieser Mission hat sich der Inspektionsservice mehrere Ziele gesetzt:
- Gewährleistung einer einheitlichen und korrekten Anwendung der Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die unterschiedlichen Maßnahmen, die der föderale
Staat getroffen hat und deren Subventionen er dem ÖSHZ zugebilligt hat.
- Umsetzung gezielter, einheitlicher und regelmäßiger Überprüfungen des ÖSHZ
sowohl in buchhalterischer als auch administrativer und rechtlicher Hinsicht, um
damit zur Behandlungsgleichheit und -legitimität der Nutzer der ÖSHZ-Services
beizutragen.
- Beitrag zur Informations-, Verständnis- und Ausführungsdominanz der Gesetze
in Bezug auf die soziale Eingliederung und die Bekämpfung der Armut.
- Aufbau strukturierter und qualitativ hochwertiger Beziehungen zum ÖSHZ (Hauptpartner der föderalen Verwaltung) auf eine Weise, durch die eine gute
Kommunikation und ein Qualitätsservice gewährleistet werden.
- Beitrag zum Informationsaustausch mit den internen Services des SPP IS.
- Anmeldung für den 2011 von der Regierung beschlossenen Aktionsplan für die
Bekämpfung des Sozialversicherungsbetrugs.
Anhand dieser Überprüfungen versucht der Inspektionsservice, die Werte des SPP IS zu
verteidigen; diese Werte sind:
- Respekt
- Qualität des Service und Kundenorientierung
- Chancengleichheit für alle und Diversität
- Offenheit gegenüber Änderungen
Wir wollen abschließend noch darauf hinweisen, dass die Umsetzung dieser
Überprüfungen im Rahmen eines Verfahrens erfolgt, das in einem auf der Website des
SPP IS verfügbaren Verfahrenshandbuch festgehalten ist; das Handbuch ist unter
folgender Adresse zu finden: www.mi-is.be/be-fr/cpas/cpas
2. DURCHGEFÜHRTE ÜBERPRÜFUNGEN
Überprüfungen
Durchgeführte
Überprüfungen Anhänge
1 Gesetz vom 02.04.1965: Überprüfung
der medizinischen Kosten /
Anhang 1: Überprüfung der medizinischen
Nachweise
2 Gesetz vom 02.04.1965: Buchprüfung /
Anhang 2: Überprüfung der Subvention,
Gesetz vom 02.04.1965
3 Recht auf soziale Eingliederung, Gesetz
vom 26.05.2002: Überprüfung der
Sozialversicherungsakten
2015
Anhang 3: Überprüfung der
Sozialversicherungsakten, Gesetz vom
26.05.2002
4 Recht auf soziale Eingliederung, Gesetz
vom 26.05.2002: Buchprüfung 2013-2014
Anhang 4: Überprüfung der Subvention,
Gesetz vom 26.05.2002
5 Heizölfonds (Heizkostenzuschuss) 2014 Anhang 5: Überprüfung der Heizölkosten
6 Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und
Aktivierung 2014
Anhang 6: Überprüfung der Subvention,
Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und
Aktivierung
7 Sozialfonds für Gas und Elektrizität /
Anhang 7: Überprüfung der Beihilfe,
Gesetz vom 04.09.2002
3. VORBEREITUNG UND ABLAUF DER ÜBERPRÜFUNG
Der Inspektor hat festgestellt, dass ihm die Nachweise, die von Ihrem ÖSHZ per E-Mail
eingereicht werden sollten, um die Überprüfung ordnungsgemäß vorbereiten zu
können, zur Verfügung gestellt wurden und insgesamt ausreichende Qualität besitzen.
Es muss festgehalten werden, dass der Inspektor seine Überprüfungen unter sehr guten Arbeitsbedingungen durchführen konnte.
Der Inspektor möchte an dieser Stelle ebenfalls die ausgezeichnete Zusammenarbeit
mit Ihren Mitarbeitern erwähnen, die auf alle ihnen gestellten Fragen geantwortet und
zusätzliche Informationen gegeben haben.
4. ÜBERPRÜFUNGSERGEBNISSE UND AUSGESPROCHENE
EMPFEHLUNGEN
Bei der stichprobenartigen Überprüfung der Akten für die in diesem Abschnitt unter
Punkt 2 genannten Bereiche, die Sie detailliert im Anhang in der „Tabelle mit der
Überprüfung pro Zahlungsempfänger“ finden können, wird darauf hingewiesen, dass die
Verordnungen und/oder die Verfahren und/oder die Prüfung der
Bewilligungsvoraussetzungen und/oder die bewährten Methoden nicht immer korrekt
angewendet wurden.
Die nachfolgend ausgesprochenen Anmerkungen und Empfehlungen sollen Sie daher an
die ordnungsgemäße Anwendung in diesen Bereichen erinnern.
Recht auf soziale Eingliederung, Überprüfung der Sozialversicherungsakten
Nachweise: Bei den sozialen Umfragen, die zur Vorlage der Akten an den Sozialhilferat durchgeführt werden,
achtet der Sozialdienst darauf, dass vom Antragsteller genügend Nachweise erbracht werden. Diese
Nachweise betreffen in erster Linie diejenigen Elemente, die über die Zentrale Datenbank der sozialen
Sicherheit nicht abgefragt werden können.
Umfrage:
Hinweis: Seit dem 14.03.2014 müssen Hausbesuche sowie Abfragen in der ZDSS im Rahmen der
sozialen Umfrage obligatorisch angegeben werden.
Individualisiertes Projekt zur sozialen Eingliederung für Studenten: Da wir festgestellt haben, dass bestimmte gesetzliche Bestimmungen nach wie vor nicht im Rahmen
Ihrer individualisierten Projekte zur sozialen Eingliederung für Studenten angewendet wurden, fordern
wir Sie auf, das Rundschreiben vom 12. Oktober 2016 über das Gesetz vom 21. Juli 2016 zur
Änderung des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung zur Kenntnis zu
nehmen, das alle neuen Maßnahmen und gesetzlichen Bestimmungen enthält, die seit dem 01.11.2016
im Rahmen der individualisierten Projekte zur sozialen Eingliederung für Studenten anwendbar sind.
Recht auf soziale Eingliederung, Buchprüfung
Es wurden keine besonderen Anmerkungen gemacht, was von der hohen Qualität der Aktenführung in
diesem Bereich zeugt.
Heizölfonds (Heizkostenzuschuss)
Es wurden keine besonderen Anmerkungen gemacht, was von der hohen Qualität der Aktenführung in
diesem Bereich zeugt.
Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und Aktivierung + Kinderarmut
Unzureichende Verwendung der Zahlungen im Rahmen der gesellschaftlichen
Aktivierung:
Die Inspektion möchte hervorheben, dass es für Ihre örtliche Bevölkerung von Nachteil ist, dass die
Ihrem ÖSHZ im Rahmen des Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und Aktivierung bewilligten
Zahlungen nicht umfassend genutzt werden, um Ihren Empfängern die Möglichkeit zu geben, an mehr
sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten teilzunehmen oder für Entdeckungen aufgeschlossen
zu sein.
Keine Verwendung der Zahlungen im Rahmen der Maßnahme „Kinderarmut“: Die Inspektion möchte hervorheben, dass es für Ihre örtliche Bevölkerung von Nachteil ist, dass die
Ihrem ÖSHZ im Rahmen der speziellen Maßnahme Kinderarmut bewilligten Zahlungen nicht
umfassend genutzt werden, um minderjährigen Kindern die Möglichkeit zu geben, über verschiedene
vorgesehene, nützliche und notwendige Unterstützungen zu verfügen.
5. KURZAUSWERTUNG UND ERGÄNZENDE ANALYSE
Die dieses Jahr im Rahmen des Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und Aktivierung ausgesprochenen Empfehlungen sind dieselben wie diejenigen, die
im Inspektionsbericht vom 5. und 7. November 2013 abgefasst wurden.
Der Inspektor möchte Sie daran erinnern, dass es für Ihre gefährdete
Bevölkerung besonders nachteilig ist, manche bestehenden Hilfen nicht nutzen
zu können, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, um sie bestmöglich zu
nutzen.
In der Kurzauswertung, die nach Abschluss der Inspektion in Gegenwart Ihres
gesamten Personals (Verwaltungskräfte und Sozialarbeiter) stattfand, konnte an
die Bedeutung der Einrichtung der im Rundschreiben vom 14. März 2014
beschriebenen Überprüfungsverfahren erinnert werden, die insbesondere einen
Hausbesuch und die Überprüfung der verschiedenen Abfragen der ZDSS für
jede neue Akte, ihre Überarbeitung, tatsächliche Veränderungen der
Lebensumstände des Interessehabenden umfassen.
Der Inspektor hat eine gute Organisation und Verwaltung Ihrer Services in Bezug auf die Überprüfungen festgestellt. Hierdurch werden folglich die
betroffenen Personen ermutigt, auf dieselbe Weise weiterzumachen, um die in
Ihrem Zentrum durchgeführten bewährten Methoden zu fördern und Ihren
Nutzern einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten.
6. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den eventuellen Fehlzahlungen.
Art der Überprüfung Überprüfungszeitraum Eventuelle
Fehlzahlungen Rückforderungsverfahren
Recht auf soziale
Eingliederung, Buchprüfung
Geschäftsjahr 2013 und
2014
Siehe Anhang 4 Über Berichtigungen beim SPP
IS
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des
vorliegenden Berichts Ihre Zustimmung per E-Mail an folgende Adresse zukommen
lassen würden: [email protected]
Das Fehlen einer Antwort innerhalb dieser Frist wird als eine Annahme der
Inspektionsergebnisse Ihrerseits betrachtet.
Hochachtungsvoll,
Für den Vorsitzenden des SPP Intégration sociale:
Allgemeine Geschäftsführerin
Anne Marie VOETS
ANHANG 3
ÜBERPRÜFUNG DER AKTEN GEMÄß DEN BESTIMMUNGEN DES
GESETZES VOM 26.05.2002 IN BEZUG AUF DAS RECHT AUF SOZIALE
EINGLIEDERUNG ENTSPRECHEND ARTIKEL 57 DES KÖNIGLICHEN
ERLASSES VOM 11.07.2002
Die Überprüfung betraf folgende Punkte:
- Analyse des im Rahmen des Gesetzes vom 26.05.2002 anzuwendenden
Verfahrens;
- Sachprüfung der Anwendung der Gesetze anhand einer Auswahl einzelner Akten.
1. ALLGEMEINE ANALYSE DES VERFAHRENS
Im Rahmen des Gesetzes ist folgendes Verfahren anzuwenden:
a) Eintragung der Anträge in ein Register;
b) Ausstellung eines Eintragsnachweises;
c) Aufstellung eines Antragsformulars;
d) Vorhandensein von Nachweisen;
e) Von einem Sozialarbeiter durchgeführte Umfrage in Bezug auf die Situation
des Antragstellers zum Zeitpunkt der Eintragung des Antrags;
f) Beschluss des Rates für Sozialaktion innerhalb von 30 Tagen nach dem Antrag + Benachrichtigung des Interessehabenden innerhalb von 8 Tagen.
Der Inspektor stellte fest, dass das Verfahren in den überprüften Akten richtig
angewendet wurde, außer im Rahmen der sozialen Umfrage, wo er feststellte, dass
Hausbesuche und/oder eine Überprüfung der Abfragen der ZDSS noch nicht
durchgeführt wurden.
2. STICHPROBENARTIGE ÜBERPRÜFUNG DER EINZELNEN
AKTEN
28 einzelne Akten wurden untersucht.
Die Überprüfungstabelle Nr. 3 enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung pro
Zahlungsempfänger.
3. SCHLUSSFOLGERUNGEN
In einigen Akten, die auch in der Überprüfungstabelle Nr. 3 enthalten sind, hat Ihr
Zentrum das Verfahren im Bereich des Rechts auf soziale Eingliederung nicht
einbehalten und/oder die Gesetze nicht ordnungsgemäß angewendet; die
entsprechenden Empfehlungen wurden Ihnen in Teil 1 dieses Berichts ausgesprochen.
ANHANG 4
ÜBERPRÜFUNG DER IM RAHMEN DES GESETZES VOM 26.05.2002
ÜBER DAS RECHT AUF SOZIALE EINGLIEDERUNG BEWILLIGTEN
SUBVENTIONEN
ZEITRAUM VOM 01.01.2013 BIS ZUM 31.12.2014
Die Buchprüfung besteht hauptsächlich aus einem Vergleich der Ausgaben und
Rückforderungen für das Integrationseinkommen und den in der Buchführung des
ÖSHZ registrierten und mit den vom SPP IS subventionierten Einstellungen für den
Zeitraum der Überprüfung. Dabei wurden folgende Differenzen zwischen den
Zahlungen und den Subventionen festgestellt.
1. BUCHFÜHRUNGSANALYSE
A. Gemäß dem SPP Is
Geschäftsjahre
Einnahmen (in %) Ausgaben (in %)
2013
69.946,43 € 50 % 949.959,58 € 50 %
1.939,00 € 100% 36.751,01 € 70%
-71.885,43 € * 259.126,90 € 100%
0,00 € 2.179,64 € Obdachlosenhilfe
166.371,06 € Studenten
1.343,34 € Unterhaltsforderungen
-442,80 € *
1.415.288,73 €
2014
38.591,19 € 50 % 472.937,60 € 50 %
47.443,86 € 55% 495.077,11 € 55%
1.199,00 € 100% 1.834,59 € 70%
98.793,31 € ** 236.138,78 € 100%
186.027,36 € 1.089,82 € Obdachlosenhilfe
827,16 € Unterhaltsforderungen
1.685,59 € 75%
67.703,05 € Studenten
68.400,35 € Studenten
-5.106,18 € *
14.983,20 € **
1.355.571,07 €
GESAMT 186.027,36 € GESAMT 2.770.859,80 €
* Berichtigungen 2012, die bereits bei der vorherigen Überprüfung 2013 und 2014 berücksichtigt wurden.
** Berichtigungen 2013 und 2014, erhoben 2015, bei dieser Überprüfung zu berücksichtigen.
Gesamtbetrag der Nettoausgaben, die vom SPP für den Zeitraum 2013-2014
subventioniert wurden:
2.770.859,80 € - 186.027,36 € = 2.584.832,44 €
B. Gemäß der Buchführung des ÖSHZ
Geschäftsjahre
Einnahmen (in %) Ausgaben (in %)
2013
5.410,00 € G.j. 2004 1.431.319,57 € Artikel 832/333101
323,15 € G.j. 2009
260,00 € G.j. 2010
600,00 € G.j. 2011
2.766,80 € G.j. 2012
84.526,18 €
93.886,13 €
1.431.319,57 €
2014
600,00 € G.j. 2004 1.357.827,35 € Artikel 832/333101
260,00 € G.j. 2009 -10.620,30 € *
600,00 € G.j. 2011
562,25 € G.j. 2012
2.093,79 € G.j. 2013
98.645,49 €
-10.620,30 € *
92.141,23 €
1.347.207,05 €
GESAMT 186.027,36 € GESAMT 2.778.526,62 €
* Gesamte Einnahmen anstelle der Minderausgaben für 2013 und 2014;
Gesamtbetrag der Nettoausgaben des ÖSHZ für den Zeitraum 2013 - 2014:
2.778.526,62 € - 186.027,36 € = 2.592.499,26 €
C. Vergleich der Gesamtbeträge
Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Gesamtbetrag der Nettoausgaben des SPP IS : 2.584.832,44 €
Gesamtbetrag der Nettoausgaben des ÖSHZ: 2.592.499,26 €
Differenz: 7.666,82 €
Fehlermarge = (Differenz / Nettoausgaben des SPP IS) x 100 0,30 %
Eventuelle Fehlzahlungen: 5.971,46 €
2. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Das bedeutet, dass Ihr ÖSHZ für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 eine
mögliche Subventionsfehlzahlung in Höhe von 5.971,46 € angibt. Dieser Unterschied
stellt eine Fehlermarge von 0,30 % gegenüber der staatlich finanzierten Nettoausgabe
dar und kann als Beweis für eine hervorragende administrative Ausführung Ihrer
Subventionen angesehen werden.
Die Inspektion möchte Sie zur Fortsetzung Ihrer diesbezüglichen Bemühungen
ermutigen.
ANHANG 5
ÜBERPRÜFUNG DER ÖLKOSTEN
FÜR DIE HEIZPERIODE VOM 01.01.2014 BIS 31.12.2014
Die Überprüfung wurde in zwei Bereichen durchgeführt:
- Buchprüfung mit Vergleich der Zahlenangaben aus der Buchhaltung des ÖSHZ mit den bewilligten Zahlungen durch den Heizkostenfonds;
- Überprüfung der Anwendung der jeweils geltenden Vorschriften und der
Nachweise anhand einer stichprobenartigen Überprüfung der Akten.
1. BUCHPRÜFUNG
Ausgaben des ÖSHZ Ausgaben des S.P.P. Is Eventuelle Fehlzahlungen
51.290,55 € 50.097,46 € 1.193,09 €
Eine eventuelle Fehlzahlung wurde festgestellt; sie ist wahrscheinlich auf die mögliche
Differenz der Anrechnungen zwischen den Geschäftsjahren zurückzuführen.
2. ÜBERPRÜFUNG DER ANWENDUNG DER JEWEILS GELTENDEN
VORSCHRIFTEN (FORM UND INHALT) UND NACHWEISE DER
STICHPROBENARTIGEN ÜBERPRÜFUNG DER AKTEN
Das anzuwendende Verfahren für Anträge auf Heizkostenzuschüsse ist das folgende:
a) Eintragung der Anträge in ein Register;
b) Fristen zur Beantragung innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung;
c) Von einem Sozialarbeiter durchgeführte Untersuchung in Bezug auf die
Situation des Antragstellers zum Zeitpunkt der Eintragung des Antrags und
Vorhandensein der Bewilligungsbedingungen;
d) Entscheidung des Sozialhilferats innerhalb von 30 Tagen nach dem Antrag +
Mitteilung an die betreffende Person innerhalb von 8 Tagen;
e) Zahlung innerhalb von 15 Tagen.
Außerdem müssen die Akten gleichermaßen die folgenden Nachweise beinhalten:
- Rechnung oder Liefernachweis;
- Status des Antragstellers;
- Seine Ressourcen;
- Personalien des Antragstellers (Kopie des Personalausweises)
- Zusammensetzung des Haushalts
Ihr Zentrum hat 426 Anträge im Laufe dieser Heizperiode bearbeitet. Stichprobenartig
wurden 10 davon überprüft.
Die Überprüfungstabelle Nr. 5 enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung pro
Zahlungsempfänger.
Hinsichtlich der Überprüfung der Anwendung der Gesetze in Bezug auf die fachliche
Kompetenz wurde die Gesamtheit der Punkte von Ihrem ÖSHZ berücksichtigt.
Bezüglich der Nachweise wurde festgestellt, dass sie in den überprüften Akten
vorhanden waren.
3. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Für das Jahr 2014 wurde festgestellt, dass die im Rahmen der Heizkostenzuschüsse
gezahlten Subventionen auf Ihr Zentrum zurückzuführen waren.
ANHANG 6
ÜBERPRÜFUNG DER VERWENDUNG DER IM RAHMEN DER
MAßNAHMEN DER GESELLSCHAFTLICHEN TEILHABE UND
AKTIVIERUNG GEWÄHRTEN SUBVENTIONEN SOWIE DER
SPEZIELLEN MAßNAHME FÜR DIE KINDERARMUT
IM ZEITRAUM VOM 01.01.2014 BIS 31.12.2014
Die Inspektion wird auf 3 Ebenen durchgeführt:
- Allgemeine Analyse der Verwendung der Geldmittel;
- Die Buchprüfung mit Vergleich der Zahlenangaben aus der Buchhaltung des ÖSHZ mit den durch den SPP Is bewilligten Zahlungen;
- Die Überprüfung der Gesamtheit oder einer Probennahme von Nachweisen für
jeden einzelnen Aktivitätentyp.
1. ALLGEMEINE ANALYSE DER VERWENDUNG DER GELDMITTEL
Dem ÖSHZ durch einen königlichen Erlass gewährte Subvention: 9.739 €
(Aktivitäten) + 6.146 € (Kinderarmut). Diese Beträge wurden nicht
vollständig verwendet.
Das ÖSHZ verlangt eine theoretische Beteiligung der Zahlungsempfänger: 50 %;
Bestimmte Zielgruppe: jede Person (und deren Familienmitglieder), die von
einer Intervention des ÖSHZ im laufenden Jahr profitiert hat;
Das Kapitel „Gesellschaftliche Teilhabe und Aktivierung“ des Fonds wird zu
wenig genutzt;
Das Kapitel „Kinderarmut“ des Fonds bleibt völlig ungenutzt;
Die Entscheidungen für eine individuelle Unterstützung werden jedes Mal dem
Sozialhilferat unterbreitet;
2. BUCHPRÜFUNG
Buchprüfungstabelle gemäß den Konten des ÖSHZ
JAHR 2014 TATSÄCHLICHE AUSGABEN DES
ÖSHZ
TATSÄCHLICHE EINNAHMEN
DES ÖSHZ
VON DER DSO-ZELLE DES
SPP IS
ANGENOMMENE
SUBVENTIONEN
ANGENOMMENE SUBVENTIONEN
NACH DER
INSPEKTION
verschiedene
Aktivitäten
1.353,00 € 0,00 € 1.353,00 € 1.353,00 €
Kinderarmut 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3. ÜBERPRÜFUNG DER NACHWEISE
3.1. Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen
Alle tatsächlichen Rechnungen und Zahlungen wurden überprüft (anhand von
entsprechenden Nachweisen).
Die Überprüfungstabelle Nr. 6A enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung pro
Zahlungsempfänger.
3.2. Überprüfungen der Aktivitäten im Rahmen der speziellen Maßnahme für
Kinderarmut
Im Rahmen der speziellen Maßnahme „Kinderarmut“ wurde keine Ausgabe festgestellt.
4. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Durch die Überprüfung konnte festgestellt werden, dass die vom ÖSHZ für das Jahr
2014 aufgezeigten Ausgaben tatsächlich förderungsfähig waren. Die gewährte Subvention wurde jedoch nicht vollständig gemäß den entsprechenden Gesetzen
verwendet.