in
xxx
EINLEITUNG: Dieses Schreiben stellt eine qualif izierte
Mängelmeldung,
jedoch kein Gutachten dar. Der Hersteller soll die Möglichkeit
erhalten auf
die angezeigten Mängel zu reagieren bzw. diese zu widerlegen.
Allenf alls
entscheidet eine v ertragliche Vereinbarung, oder das Datum
der
Beauf tragung über den
Bericht basiert demnach ausschließlich auf einer durchgef
ührten
Augenscheinsbesichtigung und ist unv erbindlich erstellt
worden.
Günther Nussbaum-Sekora, Bau-Sachverständiger
Dachdeckerarbeiten, Trockenbauarbeiten
Laut Angaben der Hausinhabung, xxxx xxxxx, wurden von der "WESU
Liegenschaftsverwaltungs-
gesellschaft m.b.H. Freihofgasse 4 1190 Wien" mehrere
Einfamilienhäuser errichtet. Gegenständlich
ist das Gebäude auf xxxxxxxxxx. Am 2.11.2010 fand eine gemeinsame
Begehung mit Herrn und
Frau xxxxx statt. Es sollten Risse an der Fassade sowie der
Allgemeinzustand begutachtet werden.
Desweiteren sollte die Ursache für nach Regenfällen zeitweilig
auftretende Pfützenbildung im
Eingangsbereich sowie für Zuglufterscheinungen im Bereich der
Fenster-Türen ergründet werden.
Bei meiner Begutachtung vor Ort habe ich alle Baufehler und
Auffälligkeiten mündlich zu Protokoll
gegeben. Herr xxxxxx hat demnach am 2.11.2010 eine Mängelmeldung an
Herrn Kurzacz von "WESU…"
übermittelt. Der Bauträger gibt dazu am 28.4.2011 an dass er zur
Mängelbehebung Offerte eingeholt
hat und dass dieses Sanierungskosten in Höhe Euro 5800 (vermutlich
brutto) ergeben hätte.
Es wurde demnach ein Vergleichsangebot in Höhe Euro 6000 an Herrn
xxxx übermittelt. Herr xxxxx
hat in seinem Schreiben vom 10.6.2011 dieses Angebot mit dem
Hinweis auf die tatsächlich
wesentlich höheren Sanierungskosten abgelehnt und darauf verwiesen
dass er keine Preisminderung
erzielen sondern ein fachrichtig hergestelltes Bauwerk haben
möchte. Es sollten demnach unter
Beauftragung und Aufsicht des Bauträgers "WESU…" die
Sanierungsarbeiten begonnen werden.
Trotz mehrmaliger Urgenz reagierte Herr Kurzacz (WESU…) bis dato
nicht mehr.
Es soll nun klagsvorbereitend eine Mängelauflistung erstellt
werden, zwecks neuerlicher "qualifizierter"
Mängelmeldung und Klagseinbringung im Falle der Ablehnung durch den
Bauträger.
Ein Gutachten soll mit diesem Schreiben nicht erstellt werden,
hierzu wären Bauverträge und
Leistungsverzeichnisse zu studieren. Im Falle einer Klage sollen
diese Leistungen über das Gericht
angeordnet werden.
Eine Langfassung mit Vertrags- und Normenrecherche wurde nicht
beauftragt, daher erfolgt eine
diesbezügliche Einschränkung. Möglicherweise ergeben sich aus
tiefergehenden Recherchen
andere Schlüsse und Mängelbewertungen.
Darüber hinaus sind weitere Evaluierungsarbeiten und
Bauteilöffnungen zu empfehlen, eine
abschließende Bewertung ist ohne Bauteilöffnungen nicht
vorzunehmen.
Jedenfalls ist alleine aufgrund der augenscheinlichen Notwendigkeit
einer Fassadensanierung
mit Sanierungskosten in Höhe rund Euro 18.000 zu rechnen. Für
Spenglerarbeiten, die Sanierung der
Verfliesung und Ausbesserungsarbeiten an den Innenwandoberflächen,
sowie Arbeiten an der
Leitungsdämmung und Absturzsicherungen ist mit rund 8000 Euro zu
rechnen, ohne Bauanschlussfugen
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die Sohlbänke fehlerhaft und undicht sowie die gesamte
Sockelausbildung, weiters liegen zahlreiche
Fassadenrisse vor welche Rückschlüsse auf eine fehlerhafte
Befestigung am Untergrund zulassen.
Die Verfliesung auf der Terrasse ist hohllagig wodurch eine stark
eingeschränkte Nutzungsdauer zu
erwarten ist. Bautechnische Fehler liegen bei den Spenglerarbeiten
und sonstigen Bauteilen in
geringeren Ausmaß vor. Betreffend der fehlenden Absturzsicherungen
im Stiegenhaus sind dringend
Verbesserungsarbeiten vorzunehmen. Sonstige Auffälligkeiten sind
den nach folgenden Seiten zu
entnehmen.
eine manuelle Signatur
Bild für Webversion entnommen
Bi ld 2: Detail zu Bild vor
Baufehler / Auffälligkeit Nr.1) Bei der Erstbegehung vom 2.11.2010
wurde u.A. eine offene, nicht schlagregensichere
Folienabdichtung festgestellt. Dieser Baufehler wurde lt. Angaben
und Bildnachweis seitens Hr. xxx bereits behoben.
Weiters auffällig 2) ist ein augenscheinlich ungedämmter
Lüftungskamin ohne Schachtentlüftung mit einem
ungedämmten Lüftungsrohr. Es wird empfohlen im Winter den
Lüftungskasten mittels Hohlraumsonde auf
Schimmelbefall zu prüfen. Lüftungsrohre über Dach sind gegen
Kondenswasserbefall zu dämmen.
Detail zu 1) vormals offener Folienhochzug. (Bereits behoben)
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Bi ld 0: Beschreibung der Örtlichkeit
Blindtext
3) Bleche sind gemäß ÖNORM B2221 und Spenglerfachregeln nicht
direkt am Untergrund zu befestigen. Die
bestehende Verschraubung ist nicht zwängungsfrei und direkt
bewittert. Es ist mit späteren Sturmschäden zu
rechnen.
Bi ld 5: Hängerinne Dach
Querformat - 13 cm Breite / 300dpi
Hochformat - 7,6 cm Breite / 300dpi
Bi ld 6: Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
4) Die Hängerinne ist teilweise ohne ausreichendem Gefälle
hergestellt, es läßt sich Pfützenbildung in der verzinkten
Stahlblechrinne feststellen.
5) Gemäß ÖNORM B8110 (Wärmeschutz im Hochbau - 2003) und den
Werkvertragsnormen B 6400 (2004), B6410
(2004) ist das WDVS winddicht an die Bauteilab- und Anschlüsse
anzubinden. Ein Dichtband ist im Bereich der
Dachsparren bei der Begehung zerstörungsfrei nicht festzustellen
gewesen. Eindringendes Wind und am schräg
abgeschnittenen Sparrenkopf ablaufendes Niederschlagswasser kann
allenfalls in die Konstruktion eindringen.
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Querformat - 13 cm Breite / 300dpi
Hochformat - 7,6 cm Breite / 300dpi
Bi ld 8: WDVS - Sockelbereich
5) Detail zu Bild vor
Blindtext
6) Im Sockelbereich ist es augenscheinlich aufgrund fehlerhafter
Verdichtung der Erde in den Arbeitsgräben zu
Setzungen gekommen. 7)Weiters ist der Übergangsbereich zur
Perimeterdämmung fehlerhaft, es liegen nahezu im
gesamten Sockelbereich bauschädliche Setzungsrisse vor. Die
Ausführung ist nicht den Werkvertragsnormen B 6400
(2004), B6410 (2004) entsprechend.
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8)Die montierte Putzleiste ist fehlerhaft, der obere Schenkel
augenscheinlich ohne ausreichender Neigung und
Dichtband. Mit Wassereintritten ist zu rechnen. 9)In eingebauten
Bereichen an der Fassade entspricht eine verzinkte
Stahlverblechung nicht den Vorgaben an die Gebrauchstauglichkeit,
es ist mit Rostbildung zu rechnen, ein
Korrosionsschutz ist im waagerechten Schenkelbereich nicht
herstellbar.
Blindtext
10) Das WDVS ist im Sockelbereich unterhalb der Putzleiste nicht
schlagregensicher, Wasser dringt ungehindert in die
Konstruktion ein.
Bi ld 0: Beschreibung der Örtlichkeit
Blindtext
Blindtext
11) Die Fallrohrschelle ist verkehrt (90°Drehung) eingeschlagen,
12) ein Dichtstoppel fehlt, Niederschlagswasser
kann in das WDVS eindringen.
Seite 10 von 24
Bi ld 12: WDVS Rissbildungen
Querformat - 13 cm Breite / 300dpi
Hochformat - 7,6 cm Breite / 300dpi
Bi ld 13: WDVS Rissbildungen
13) Die Eckbereiche zu den Fenster-Türen weisen zahlreiche Risse
auf, es ist von einer fehlenden oder fehlerhaften
Diagonalbewehrung auszugehen. Die Risse sind teilweise über 0,4mm
breit und daher als bauschädlich anzusehen.
Blindtext
14) Rissbildungen mitten in der Fassade weisen auf eine
grundsätzlich fehlerhafte Befestigung bzw. Verklebung,
allenfalls auch auf Setzungen im Mauerwerk hin.
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Bi ld 14: WDVS Rissbildungen
Querformat - 13 cm Breite / 300dpi
Hochformat - 7,6 cm Breite / 300dpi
Bi ld 15: WDVS Rissbildungen
14) Wie Bild vor, Rissbildung im Bereich Dämmplattenstoß. Es ist
davon auszugehen dass sich die Rissbildung weiter
verstärkt.
Blindtext
Seite 12 von 24
15) Fehlerhafte Sohlbankmontage, die vorgeschriebene Mindestneigung
von 5°wird teilweise unterschritten, die
Vorköpfe sind nicht wie vorgesehen EINgeputzt sondern diese stehen
an der Laibung ohne wirksamen Dichtband an.
Eine schlagregensichere Ausführung liegt nicht vor.
Blindtext
Seite 13 von 24
Bi ld 19: WDVS zu Terrasse
16) Der Lichtschacht ist gebrochen und die Aufhängung ist im WDVS
nicht schlagregensicher.
Blindtext
Seite 14 von 24
18) Die Anschlüsse vom WDVS zur Eingangstüre sind nicht
schlagregensicher, Niederschlagswasser dringt bei
Beanspruchung ein.
19) Augenscheinlich fehlt eine wirksame Abdichtung von der
Terrassenplatte zur Terrassentüre. Die elastoplastische
Verfugung ist als Türstaffelabdichtung nicht zulässig.
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Bi ld 0: Beschreibung der Örtlichkeit
Blindtext
Blindtext
18) Die Anschlüsse vom WDVS zur Eingangstüre sind nicht
schlagregensicher, Niederschlagswasser dringt bei
Beanspruchung ein.
Bi ld 24: Schlagregensicherheit Elektroinstallationen zu WDVS
20) Die Eingangstüre ist ohne Vordach de facto frei bewittert. Eine
wasserführende Türschwelle ist nicht erkennbar.
Demnach vom Hersteller ein Nachweis zur entsprechenden
Beanspruchungsklasse erbracht werden soll. Bei starken
Regenfällen bildet sich lt. Angaben eine Pfütze im Inneren vor der
Schwelle
Blindtext
Niederschlagswasser vor. Die vorhandenen Dichtungen sind nicht
ausreichend wirksam
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Bild für Webversion entnommen
Niederschlagswasser vor. Die vorhandenen Dichtungen sind nicht
ausreichend wirksam
Seite 18 von 24
Bi ld 0: Beschreibung der Örtlichkeit
Blindtext
Blindtext
zu akzeptieren, entspricht nicht den zu erwartenden
Voraussetzungen.
Seite 19 von 24
23)Es werden teilweise Zuglufterscheinungen -vor allem im Winter-
reklamiert. Mittels Fugenblatt läßt sich
zerstörungsfrei feststellen dass Klebebänder nicht oder nicht
wirksam vorhanden sein dürften. Es wird eine Öffnung
zur Einsicht empfohlen. Allenfalls liegen Baubilder vor.
Blindtext
zur Einsicht empfohlen. Allenfalls liegen Baubilder vor.
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Bild für Webversion entnommen
unsaubere Anbindung der Sohlbank an die Fensterlaibung.
25) Im Bereich der Putz- und Trockenbauflächen liegen
Ausführungsfehler vor. Bspw. wurden unterschiedliche
Bauteile mittels einer starren Spachtelfuge verbunden. Dies ist
nicht fachgerecht, es hätte eine Schattenfuge mit
bspw. Kellenschnitt oder eine Bewegungsfuge eingebaut werden
sollen.
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Bild für Webversion entnommen
25) Im Bereich der Putz- und Trockenbauflächen liegen
Ausführungsfehler vor. Bspw. wurden unterschiedliche
Bauteile mittels einer starren Spachtelfuge verbunden. Dies ist
nicht fachgerecht, es hätte eine Schattenfuge mit
bspw. Kellenschnitt oder eine Bewegungsfuge eingebaut werden
sollen.
Blindtext
26) Vor der Glasscheibe ist keine Absturzsicherung bzw.
Sicherheitsglas erkennbar, 27) eine Absturzsicherung
zwischen Treppe und Glasband ist nicht vorhanden. Es liegt "Gefahr
in Verzug" vor.
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Bi ld 0: Beschreibung der Örtlichkeit
Blindtext
Blindtext
28) Es wurde im Bereich der Treppe ein öffenbares Fenster
eingebaut, aufgrund des Handlaufes ist dieses nicht voll
funktionsfähig.
Blindtext
Eine Dämmung ist vorhanden jedoch fehlerhaft und nicht vollständig
angebracht.
29) Die Kaltwasserleitungen sind zum Kondenswasser- die
Warmwasserleitungen zum Wärmeschutz zu dämmen.
Eine Dämmung ist vorhanden jedoch fehlerhaft und nicht vollständig
angebracht.
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30) Die Terrassenverblechung ist augenscheinlich fehlerhaft, die
31)Verfliesung ist teilweise hohllagig und demnach
scheinbar fehlerhaft - nicht nach dem Floating-Buttering-Prinzip-
verlegt worden. Frostschäden sind mittelfristig zu
erwarten