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Grundlagen der
leistungsorientierten Professorenbesoldung:
Bundesgesetz, Länderregelungen
Dr. Nina ArnholdDr. Nina Arnhold
Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung: Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung:
Grundlagen und Optionen“Grundlagen und Optionen“
Berlin, 29.01.2004Berlin, 29.01.2004
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Grundlagen der W-Besoldung
Bundesgesetz Bundesgesetz
Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände
Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern
Vergaberahmen Vergaberahmen
Ämter W2/W3 Ämter W2/W3
Leistungsbezüge Leistungsbezüge
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Bundesgesetz
Profilbildung der Hochschulen
Leistungs- und funktionsdifferenzierte Gehälter
Wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen
Ziele
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Kernelemente der Reform
Ämter W 2 (3.724 €)und W 3 (4.522 €)
(auf Basis 2001)
Leistungsbezügestatt
Dienstaltersstufen
Berufungs-/Bleibever-handlungen für W2 und W3
Keine Stufungen„offene“ B 10 Grenze
Zulage aus privaten Drittmitteln
Bestandsschutz fürC-Professoren
Wettbewerbsregulierung zwischen Ländern durch
„Vergaberahmen“
Absenkungsschutz
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Deckelung der Leistungsbezüge
Funktions-Leistungs-
bezüge
Berufungs-Bleibe-
L.-bezüge
BesondereLeistungs-
bezüge
Vergabe-Vergabe-rahmenrahmen ==
Keine Vorgaben für Kontingentierung nach LB-Arten und Fächern!
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Umsetzung
Entscheidend sind
Landesregelungen
BundesgesetzBundesgesetz lässt große Spielräume
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Grundlagen der W-Besoldung
Bundesgesetz Bundesgesetz
Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände
Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern
Vergaberahmen Vergaberahmen
Ämter W2/W3 Ämter W2/W3
Leistungsbezüge Leistungsbezüge
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Entscheidungsgegenständebei der Reform der ProfBes
Von Ländern und Hochschulen zu entscheiden:
Ämter W2/W3
Anteile pro
Hochschul(art)
Vergaberahmen
Festlegung
und
Verteilung
Leistungsbezüge
Art, Kriterien
befristet/unbefr.
Ruhegehalts-
fähigkeit,
Verfahren
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Grundlagen der W-Besoldung
Bundesgesetz Bundesgesetz
Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände
Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern
Vergaberahmen Vergaberahmen
Ämter W2/W3 Ämter W2/W3
Leistungsbezüge Leistungsbezüge
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Vergaberahmen: Verstehen 1
Vergaberahmen = Resultante aus BesoldungsdurchschnittBesoldungsdurchschnittC-Ø (2001) x n (2003) - ( C- u. W-Grundgehälter (2003))
C-Gehälter
W- + C-Gehälter
Vergabe-rahmen Lässt sich
nicht ex ante ermitteln
Faktoren:AltersstrukturRisikofreude
Mobilität
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Vergaberahmen: Verstehen 2
einmalig Erhöhung auf höchsten Ist-Landesschnitt, danach jährlich Ø 2%, insges. bis zu 10% möglich
Einhaltung des Besoldungsschnitts:Auf Landesebene zwingend
getrennte Bemessung für FHs und Unis
Besoldungsdurchschnitt = Maßstabverändert sich mit regelm. Besoldungserhöhungen
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Vergaberahmen: Gestalten
Land gibt Besoldungs-
durchschnitt anHS weiter...
Durchschnittswert(Unis vs. FHs)
Ist-Verteilung 2001
leistungsorientierteMittelzuweisung
zahlreiche offene Fragen
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Grundlagen der W-Besoldung
Bundesgesetz Bundesgesetz
Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände
Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern
Vergaberahmen Vergaberahmen
Ämter W2/W3 Ämter W2/W3
Leistungsbezüge Leistungsbezüge
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W2/W3: Verstehen
Auch Hochschulleitungen einbezogen
Grundsätzlich an Fachhochschulen und Unis
Wer bringt Ämter aus?Anteile/Verhältnis W2 und W3?
Wer befindet darüber?
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Option Landesvorgaben W2/W3
Unis: W2 und W3 FHs: W2
Unis: W3 FHs: W2
Unis und FHs: W2 und W3, aber mit verschiedenen Anteilen
Unis: W3 FHs: W2 und W3 (begrenzt)
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W2/W3: Gestalten
8167 75
1933 25
0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%
100%
W3 W2 W3/W2
VR
GG
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Grundlagen der W-Besoldung
Bundesgesetz Bundesgesetz
Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände
Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern
Vergaberahmen Vergaberahmen
Ämter W2/W3 Ämter W2/W3
Leistungsbezüge Leistungsbezüge
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Leistungsbezüge: Instrumentierung
• unbefristete und wiederholt vergebene Leistungsbezügebis zu 40% des Grundgehalts ruhegehaltfähig
• Erhöhung grundsätzlich möglich (BaWü: 80%)
• Funktions- Lb. stets befristet, üblicherweise dynamisiert und ruhegehaltsfähig • ansonsten befristet oder unbefristet (auch Prämien möglich)• ansonsten dynamisiert oder nicht-dynamisiert
Funktions-Leistungs-
bezüge
Berufungs-Bleibe-
L.-bezüge
BesondereLeistungs-
bezüge
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Funktions-LB
Welche nebenamtlichenFunktionen ?
Land, HochschulratHochschulleitungen
WERWER entscheidet?
WASWAS wird einbezogen?
Höhe & Art Festpreise
monatliche Zulagenerfolgsabh. Prämien
Am unkompliziertesten
VorgabenBefristet
dynamisiert (vs. BW)Ruhegehaltsfähig
WIEWIE wird belohnt?
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Berufungs-LB
Zuständig für Vergabe:Land oder Hochschule?
Befristet?Dynamisiert?
Ruhegehaltsfähig?
Frei verhandelbar oderStufungen?
Zielvereinbarungen?
Wer?Wer?
Wie?Wie?
Viele Dimensionen
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Besondere Leistungs-B
Entscheidungsebeneinnerhalb der Hochschule
Welche Leistungen zählen?
Wer?Wer?
Befristet?Dynamisiert?
Ruhegehaltsfähig?
BepreisungEinmalzahlung odermonatliche Zulagen
KriterienkatalogeVerfahrensregeln
Neuralgischer Punkt
Was?Was?
Wie?Wie?
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Grundlagen der W-Besoldung
Bundesgesetz Bundesgesetz
Entscheidungsgegenstände Entscheidungsgegenstände
Stand der Umsetzung in den Ländern Stand der Umsetzung in den Ländern
Vergaberahmen Vergaberahmen
Ämter W2/W3 Ämter W2/W3
Leistungsbezüge Leistungsbezüge
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Stand der Umsetzung in den Ländern
NSa: Gesetz und VO: für FH seit SS 03, für Unis ab WS 03/04 in
Kraft
BaWü: Gesetzentwurf. FM federführend, erste Überlegungen
bereits seit Sommer 02 („Eckpunkte“; AG FM, MWK, HS). Späte
Umsetzung
Bremen: Ab 01.06. Gesetz und ab WS VO in Kraft
HH: Referentenentwurf Gesetz, VO. Personalamt federführend
(Abstimmung mit BWF), z. Zt. Anhörung der HS
Rheinland-Pfalz: Gesetz verabschiedet (tritt 01.07.2004 in Kraft),
Referentenentwurf VO
Thüringen: Referentenentwurf Gesetz
…
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Anteile W2/W3
Universitäten• BaWü: Ausschließlich W3 – auch an PH (W2 zur Überbrückung für Nachwuchswiss.)• Andere: Tendenz entsprechend C3/C4
FH
• BaWü: 25% W3 • NSa, HH, Bremen: 10% W3• R-Pfalz: 5% W3• Andere?
KunstHS • BaWü: 80% W3• Andere: Entsprechend C3/C4 (?)
Veränderte Stellenanteile erfordern
strategische Entscheidungen von
HS!
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Besoldungsdurchschnitt und Überschreitungsoption (Land)
Universitäten:
1. BaWü (74)2. Bayern, Saarland
(73)3. Berlin, R-Pfalz (72)..9. S-H und Bund (65)10.Sachsen (64)11.Sa-A (56)
FHs:
1. HH (61)2. Bremen, BaWü,
Hessen und Bund (60)
3. Berlin, S-H, Saarland und R-P (59)
.
.7. Sachsen (54)8. Sa-A (49)
Länder halten sich Überschreitungs-
option offen (vs. BaWü)
Quelle: Forschung & Lehre 3/2003 et al.
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Beispiel 1: Umsetzung NSa – Spielräume für HS
• Entscheidungen an HS (Verfahren, Modelle etc.)• (Nach erstmaliger Befristung) unbefristete Vergabe bes. LB mögl.• Regelbsp. nicht abschließend• nebenamtl. Fkt. nicht abschließend geregelt
+
• Kontingentierung (20 – 60% für bes. LB)
-
HH und Bremen: Orientiert an NSa, aber
KEINE KontingentierungBremen: über BuB-LB
entscheidet Behörde und „erheblich über Ø…“
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Beispiel 2: Umsetzung BaWü – Licht und Schatten
• Option Anhebung der Ruhe- gehaltsfähigkeit (bis 80%)• Möglichkeit Entfristung bes. LB (nach erstmaliger Befristung)
(Lt. Eckpunkte-Papier:)• Katalog nebenamtl. Fkt. nicht abschließend• Nicht abschließende Regelbsp. • Entscheidung über bes. LB und BuB-LB bei HS
+• Verfügungsreserve• Kontingentierung – Vorgabe durch HS-Räte?• W3-“Upgrading“ schmälert VR
-
Anhörungsentwurf G im Kabinett
verabschiedet, noch keine VO – mit
Umsetzung vor Ende 2004 nicht zu rechnen
Quelle: Gesetzentwurf (u. Begründung) und Eckpunktepapier (da voraussichtlich Grundlage für VO)
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Beispiel 3: Umsetzung R-Pfalz – Problematische Weichenstellung
• (Nach erstmaliger Befristung) unbefristete Vergabe bes. LB mögl.• Entscheidung BuB-LB liegt bei HS (aber: in bes. Fällen Zustimmung MWWFK)
+• „erheblich über dem Ø liegende Leistungen”• strenge Kontingentierung für Anhebung Ruhegehaltsfähigkeit• offener, aber sehr kleinteiliger Kriterienkatalog• Verfahrensvorgaben für HS (z. B. Präsident entscheidet über bes. LB u. Fkt-LB auf Vorschlag HS-Rat)• Fkt-LB für Selbstverwaltungs- aufgaben
-
Fkt-LB für „normale“ Selbstverwaltungs-aufgaben führen zu Anspruchshaltung
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Beispiel 4: Umsetzung Thüringen – Kaum Positives
• ?
+
• Detailfragen im Gesetz geregelt• Bleibe-LB vs. Abwanderung aus Land (bleibt Dienstherr)• Sperrklausel für BuB-LB• „Erheblich über dem Ø liegende Leistungen”• Befristung von bes. LB• Kumulationsverbot
-
Misstrauen gegenüber HS und
Professoren
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Übersicht UmsetzungsstandLänder
Regelungs-dichte
HS-“Freundlichkeit“ (Befristung, Def. bes. L., Kumulation etc.)
hoch
niedrig
+ -
ThüR-P
BaWüBreHH
NSaVorläufige
Aussagen: z. T. fehlt noch VO bzw.work in progress
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Anforderungen an eine HS-freundliche Umsetzung
Funktions-Leistungs-
bezüge
Berufungs-Bleibe-
L.-bezüge
BesondereLeistungs-
bezüge
• Verzicht auf Detail- steuerung• Delegation v. Entschei- dungskompetenzen an HS• keine Kontingentierung• keine Vorgaben für nebenamtl. Fkt.• keine Befristung bei BuB- LB und bes. LB• Kumulation möglich• Mittelschöpfung
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Zusammenfassung
Große Unterschiede in der Umsetzung in den Ländern hinsichtlich W2/W3-Ausbringung, Befristung, Verfahrensvorgaben etc.
Gefahr für HS durch kleinteilige Landesvorgaben
Fazit: HS sollten Umsetzung auf Landesebene mitgestalten!
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Grundlagen der
leistungsorientierten Professorenbesoldung:
Bundesgesetz, Länderregelungen
Dr. Nina ArnholdDr. Nina Arnhold
Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung: Hochschulkurs „Leistungsorientierte Professorenbesoldung:
Grundlagen und Optionen“Grundlagen und Optionen“
Berlin, 29.01.2004Berlin, 29.01.2004