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AFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1 · 90471 NürnbergP +49(0)911-98833-7000F +49(0)911-98833-7999Internet: www.freizeitmesse.deE-Mail: [email protected]
Service-HandbuchService-Handbuch
● Termine
● Übersichtsplan Messezentrum
● Wichtige Informationen zur Messe
● Informationen von A-Z
● Technische Richtlinien
● Bestellformulare
Installation
Spedition
Standbau
Kommunikation
Service
Brandschutz
Catering
AFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1 · 90471 NürnbergP +49(0)911-98833-7000F +49(0)911-98833-7999Internet: www.freizeitmesse.deE-Mail: [email protected]
1 Gesamtlageplan Messezentrum
2 Ihre ServicePartner im Messezentrum Nürnberg
3 Wichtige Informationen/Hinweise
4 Richtlinien zur Abfallvermeidung/Mülltrennung
5-8 lnformationen A-Z
9-36 Technische Richtlinien + Merkblätter
37 Allgemeine Vertragsbedingungen zum Service-Handbuch für Aussteller (AVB)
38-39 FAMA Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen
A1/A2 Genehmigungspflichtige Anlagen 12. Januar 2018Rücksendung muss grundsätzlich erfolgen
B Entsorgung 12. Januar 2018Rücksendung muss grundsätzlich erfolgen
C Genehmigung für Abhängungen 12. Januar 2018
D Teppichboden 12. Januar 2018
E Standbegrenzungswände und Zubehör im System Octanorm 12. Januar 2018 F Ausstellerausweise 26. Januar 2018
G Dauer-Parkausweise für PKW, Fahrausweise 26. Januar 2018 1 Licht- und Kraftanschluss
1a Skizze
2 Wasser/Abwasser/Propangasanschluss 2a Skizze
3 Communication / Internet 3a Skizze
3.1 W-LAN Anschluss
3.2 Anmeldung eines ausstellereigenen WLAN-Access Points am Stand 4 Blendenbeschriftung, Schrift, Farbe, Tapete 5 Mietmobiliar (Fa. Rappenglitz)
6 Komplettstand/ Individueller Standbau (Fa. Rappenglitz)
7 Miet-Ausstellungsstand/ (Fa. Messebau Wörnlein GmbH) 8 Zusätzliche Standausstattung/Mietmöbel
(Fa. Messebau Wörnlein GmbH) 9 Küchenausstattungen, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Heißgeräte 10 Spedition
11 Ausstellungs-Versicherung
12 Standreinigung
13 Abgabe von Speisen und Getränken Antrag auf Erteilung der Genehmigung, Auszug aus dem Jugendschutzgesetz
14 Standbewachung
15 Hostessen und Standpersonal
16 Zimmernachweis
17 GEMA-Anmeldung
18 Catering/Standbewirtung
Terminplan
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Seite Formular bitte einreichen bis spätestens:
Inhalts-Verzeichnis
Herausgeber und Zusammenstellungen: AFAG Messen und Ausstellungen GmbHDie Formularzusammenstellungen werden sorgfältig nach den vorhandenen Unterlagen vorgenommen. Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
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Direktverbindungen/nonstop flightsUmsteigeverbindungen/connecting flights
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Messezentrum Nürnberg/Exhibition Centre Nuremberg
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Änderungen vorbehalten! Stand 9.5.2017
FreizeitMesse Nürnberg·28.2.-4.3.2018Touristik&Garten
Hallenübersicht
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MESSELEITUNGNCC West
– Messeleitung– Aussteller-Service– Projektverwaltung– Projektleitung– Veranstaltungstechnik&Messeservice– Themenparks / Events– Presse / Unternehmenskommunikation
AFAG Messen und Ausstellungen GmbHTel +49 (0) 9 11. 9 88 33-7000Fax +49 (0) 9 11. 9 88 [email protected]
Ihre Partner im Messezentrum Nürnberg
ServicePartner1. Persönliche Präsenz im AusstellerShop vor Ort
Service 5/6, OGIm AusstellerShop vor Ort bieten das Team vom MesseService und dieService Partner der NürnbergMesse Dienst leistungen konzentriert an einem Ortund minimieren den Informationsaufwand für Aussteller. Die jeweiligenPräsenzzeiten sind der Last-Minute-lnformation zuentnehmen.
:mesomondo GmbHStandbau, Mietmöbel, Beschriftungen, Grafiken, BodenbelagTel +49 (0) 9 11. 40 08 35-0, Fax + 49 (0) 9 11. 40 08 [email protected], www.mesomondo.de
Holtmann Messe + EventStandbauTel +49 (0) 9 11. 86 06-60 50, Fax + 49 (0) 9 11. 86 06-60 [email protected], www.holtmann.de
Hummel Möbelverleih GmbHMietmöbelTel +49 (0) 9 11. 86 06-63 03, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-63 [email protected], www.hummel-mietmoebel.de
Messebau Wörnlein GmbHStandbau, Mietmöbel, Beschriftungen, Kleinmaterial, Bodenbelag,BrandschutzimprägnierungenTel +49 (0) 9 11. 81 74 49-0, Fax +49 (0) 9 11. 81 74 [email protected], www.woernlein.de
2. Persönliche Präsenz im ServicePartnerCenterBrochier Gebäudemanagement GmbHSanitärinstallationenTel +49 (0) 9 11. 9 81 29 78, Fax +49 (0) 9 11. 9 81 29 [email protected], www.a-brochier.de
Business & Service Brigitte Schmedding GmbHHostessen, MesseEvents und HotelsTel +49 (0) 9 11. 8 60 76-0, Fax +49 (0) 9 11. 8 60 [email protected], www.business-und-service.de
Engelhardt & Co. Parkraummanagement u. Service GmbHParkausweise, VGN-TicketsTel +49 (0) 9 11. 98 11 88-55, Fax +49 (0) 9 11. 98 11 [email protected], www.engelhardt-parkservice.de
Engelhardt & Co. Sicherheit GmbHStandbewachungTel +49 (0) 9 11. 98 11 88-0, Fax +49 (0) 9 11. 98 11 [email protected], www.engelhardt-sicherheit.de
Foto Bischof & Broel KGFotoTel +49 (0) 9 11. 53 35 33, Fax +49 (0) 9 11. 55 05 [email protected], www.bischof-und-broel.de
August & Jean HILPERT Messe-Service GmbHTel +49 (0) 9 11. 37 66 38-0, Fax +49 (0) 9 11. 37 66 [email protected], www.hilpert-messe.de
Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbHAbfallentsorgung/EntsorgungsserviceTel +49 (0) 9 11. 8 12 82 96, Fax +49 (0) 9 11. 8 12 82 [email protected], www.hofmann-denkt.de
Kiefer GmbHStandreinigungTel +49 (0) 9 11. 86 06-61 37, Fax +49 (0) 9 11. 9 81 [email protected], www.kiefer-cleaning.de
Kühne + Nagel (AG & Co.) KGSpedition, LeergutlagerungTel +49 (0) 9 11. 98 18 56-0, Fax +49 (0) 9 11. 98 18 [email protected], www.kuehne-nagel.com
pave GmbHVeranstaltungs- und MedientechnikTel +49 (0) 9 11. 86 06-60 11, Fax +49 (0) 9 11. 32 15 93-1 [email protected], www.pave.de
Schenker Deutschland AGSpedition, LeergutlagerungTel +49 (0) 9 11. 8 17 48-0, Fax +49 (0) 9 11. 8 17 [email protected], www.schenkerfairs.com
SPIE SAG GmbHElektro, Druckluft, Deckenabhängung, Arbeitsbühnen- und geräteTel +49 (0) 9 11. 81 88 18-0, Fax +49 (0) 9 11. 81 88 [email protected], www.spie-servicepartner.de
3. Restaurant Behaims, West und OstLehrieder Catering-Party-Service GmbH & Co. KGMesse- und Congressgastronomie, Event- und Ausstellerservice,StandcateringTel +49 (0) 9 11. 86 06-61 14, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-61 [email protected], www.lehrieder.de
4. Mobil vor OrtBlumen Kuhn Floraldesign GmbHFlorale Standdekoration, EventdekorationTel +49 (0) 9 11. 33 01 69, Fax +49 (0) 9 11. 20 94 [email protected], www.blumenkuhn.de
BSS Brandschutz Sichelstiel GmbHBesprinklerungTel +49 (0) 9 11. 6 43 77 77 22, Fax +49 (0) 9 11. 6 43 77 77 [email protected], www.brandschutz-sichelstiel.de
dias Gebäudemanagement GmbHStandreinigungTel +49 (0) 9 11. 9 80 80 80, Fax +49 (0) 9 11. 9 80 80 [email protected], www.dias-service.de
Gartengestaltung & Service Ronald GrabingerLandschaftsarchitektonische Standgestaltung,Transportwagen vermietung, Vermietung von LeiternTel +49 (0) 9 11. 86 06-52 24, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-64 [email protected], www.grabinger-gartenservice.de
Lorenz Projekte GmbH & Co. KGLorenz Office GmbH & Co. KGLorenz Technik GmbH & Co. KGDr.-Kurt-Schumacher-Straße 16, 90402 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 21 46 66 38, Fax +49 (0) 9 11. 21 46 66 [email protected]
MAS MEDIEN AKTIV SERVICE GmbHMedien- und EventtechnikTel +49 (0) 9 11. 60 00 93-0, Fax +49 (0) 9 11. 60 00 [email protected], www.medien-aktiv-service.de
ProfiMiet München GmbH · NL Nürnberg/FürthMietgeschirr, SpüldienstTel +49 (0) 9 11. 99 94 42-0, Fax +49 (0) 9 11. 99 94 42-1 [email protected], www.profimiet.de
Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KGCommunication, Internet, WLANDr.-Mack-Straße 91, 90762 FürthTel +49 (0) 9 11. 86 06-40 00/-48 [email protected]
Valentin Internationaler Messeservice GmbH & Co. KGKüchenausstattungen, Kühl- und Tiefkühlmöbel, HeißgeräteIndustriestraße 39, 40822 MettmannTel +49 (0) 21 04. 91 03-0, Fax +49 (0) 21 04. 91 [email protected], www.valentin-messeservice.com
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Sehr geehrter Aussteller,als Dienstleistungsunternehmen sind wir im Kontakt mit dem Aussteller um eine effiziente und unbürokratische Zusammenarbeit bemüht. Durch die Fülle vontechnischen und organisatorischen Hinweisen kommen wir aber ohne das „Kleingedruckte“ nicht aus. Dieses Ausstellerservice-Handbuch soll Ihnen alsLeitfaden für Ihre Messebeteiligung dienen. Beachten Sie bitte alle darin aufgeführten Hinweise und Richtlinien, die den Status einer Hausordnung habenund geben Sie diese auch unbedingt an Ihre Mitarbeiter weiter.Diese Informationen und Richtlinien sowie die Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA sind Vertragsbestandteil Ihrer Beteiligung aufder Freizeit, Touristik & Garten 2018. Wir wünschen Ihrer Messebeteiligung viel Erfolg!AFAG Messen und Ausstellungen GmbH
Auf- und Abbautermine Aufbau:
Ausweise für Auf- und Abbau sind nicht erforderlich. Ein vorgezogener Aufbau ist nur in Ausnahmefällen möglich, muss schriftlich beantragt werden
und wird mit € 200,00/Tag/Stand berechnet.
Aufbauzeiten:Montag, den 26. Februar 2018 7:00 - 24:00 UhrDienstag, den 27. Februar 2018 7:00 - 18:00 Uhr
Stände, deren Aufbau bis Dienstag, den 27. Februar 2018, 12:00 Uhr nicht begonnen worden sind, werdenauf Kosten des Ausstellers gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird.
Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden.
Abbau:
Ausweise für Auf- und Abbau sind nicht erforderlich. Abbauzeiten:
Sonntag, den 04. März 2018 18:00 bis 24:00 UhrMontag, den 05. März 2018 0:00 bis 18:00 Uhr
Abbau ist “rund um die Uhr” möglich! Eine Verlängerung des Abbaus ist aufgrund einer nachfol-genden Messe nicht möglich!
Standgestaltung Die Aussteller sind zu einer sorgfältigen und sauberen Gestaltung ihrer Stände verpflichtet. Stände, derenunzureichende Gestaltung das Gesamtbild der Messe bzw. der Halle beeinträchtigen, werden von derMesseleitung nicht abgenommen und erhalten entsprechende Auflagen. Das Gleiche gilt für unzulässigeWerbeaussagen.
Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele u. ä. dürfen weder gegen Entgelt noch gegenSpenden durchgeführt werden.
Standaufbauten, die die Höhe von 2,50 m überschreiten, bedürfen der Genehmigung der Messeleitung.Bitte beachten Sie die Technischen Richtlinien (Seite 9-36).
Akustische und optische Werbeträger sind in jedem Fall antrags- und genehmigungspflichtig.Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein (siehe Punkt 4.4 der TechnischenRichtlinien).
Die Standfläche muss mit einem einheitlichen Bodenbelag voll ausgelegt sein. Steht kein Fertig- oder System -stand mit Blende zur Verfügung, wird die Anbringung einer Blende empfohlen.
Die Standnummern mit kompletter Firmenanschrift werden von der Messeleitung angebracht. Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten.
Ausstellerausweise Die Zusendung der kostenlosen Ausstellerausweise erfolgt nach Begleichung der Standmiete. Ab 26. Januar2018 können keine Ausstellerausweise mehr zugeschickt werden, sondern müssen bei der Messe leitungabgeholt werden. Die Messe leitung ist ab 26. Februar 2018 vor Ort gerne für Sie da.
Die Anzahl der Ausstellerausweise richtet sich nach Ziffer 14 der Allgemeinen Messe- und Ausstellungs -bedingungen des Fachverbandes Messen und Ausstellungen (siehe Formular F).
Zusätzliche Ausstellerausweise können bei berechtigtem und von der Messeleitung akzeptiertemBedarf zum Preis von € 24,37, zzgl. ges. MwSt. (€ 29,00 inkl. ges. MwSt.) je Ausweis über dasFormular F bestellt, oder ab dem 26. Februar 2018 vor Ort an der Messeleitung erworben werden.
Parkausweise Parkausweise für PKWs können zum Preis von € 21,01 zzgl. ges. MwSt. (€ 25,00 inkl. ges. MwSt.) jeAusweis bis zum 26. Januar 2018 über das Formular G bestellt, oder ab 26. Februar 2018 vor Ort ander Messeleitung erworben werden.
Öffnungszeiten Die Messe ist täglich von Mittwoch, 28. Februar 2018, bis Sonntag, 4. März 2018 von 9:30 Uhr bis18:00 Uhr geöffnet.
Aussteller haben täglich ab 8:30 Uhr Zutritt zur Messe. Die Stände müssen von den Ausstellern bis spätestens9:15 Uhr besetzt werden.
Die Kassen werden ab 17:00 Uhr geschlossen. Die Abgabe von Speisen und der Ausschank von Getränken ist um 18:00 Uhr einzustellen. Die Besucher müssen die Hallen und das Gelände bis 18:30 Uhr, die Aussteller bis 19:00 Uhr ver-
lassen haben.
Beginn des Aufbaus Montag, den 26. Februar 2018, 7:00 Uhr Ende des Aufbaus Dienstag, den 27. Februar 2018, 18:00 Uhr
Beginn des Abbaus in allen Hallen: Sonntag, den 04. März 2018, 18:00 UhrBeendigung des Abbaus: Montag, den 05. März 2018, 18:00 Uhr
Wichtige Informationen/Hinweise
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Abfallvermeidungund Mülltrennungdurch Aussteller!
1. Die Stadt Nürnberg hat eine für Aussteller und Veranstalter verbindliche Abfallwirtschaftssatzung erlassen, dieAbfallvermeidung und Mülltrennung regelt.
2. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfallvermeidung zu betreiben und Mülltrennung nach verwertbaren Stoffendurchzuführen.
3. Umweltbelastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt,Produktionsabfälle und Restwerbemittel werden nicht mehr als Gewerbemüll behandelt und sind auf eigeneKosten zu entsorgen oder werden durch die Messeleitung nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4. Einweggeschirr, Einwegflaschen und Dosen sind nicht gestattet. Speisen und Getränke müssen ausMehrwegbehältnissen abgegeben werden.
� Das Formular B (Entsorgung) im Service-Handbuch ist in jedem Fall auszufüllen und an dieMesseleitung zurückzuschicken. Nicht ausgefüllte und nicht abgegebene Formulare führen zurBerechnung der Kosten nach dem Umlageprinzip oder der Pauschaleinstufung.
� Für Glas, Papier, Pappe, Kartonagen und Metall in kleinen Mengen stehen in den Ladehöfen während derMesselaufzeit Recyclingbehälter bereit. (Keine Verpackung)
� Während der Messe anfallender Abfall muss der Aussteller getrennt „Bio, Glas, Karton, Restmüll“ nachMesseschluss auf den Gang stellen. Siehe Formular B.
� Für nicht entfernte Teppichböden und Standbauteile werden durch den zusätzlichen Arbeitsaufwand erhöhteGebühren bzw. der Aufwand berechnet.
� Aussteller, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr abgeben, müssen spülbaresMehrweggeschirr und -besteck verwenden. Einweggeschirr ist nicht erlaubt.
� Dem Abfallwirtschaftsberater der Messeleitung ist Auskunft zu erteilen. Die Anweisungen sind zubefolgen.
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1. Abfallvermeidung/Mülltrennung Siehe Seite 4 und Formular B
2. Abgabe von zubereiteten Speisen und Getränke Bestellformular 13 Die Abgabe von Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr muss von derMesseleitung genehmigt werden und kann nur aus Mehrweggeschirr ausge-geben werden. Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ortund Stelle bedarf gemäß § 2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes einer Erlaubnis,die durch das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg erteilt wird.
Erlaubnisfrei ist die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereitetenSpeisen, sowie der Ausschank von alkoholischen Getränken in kleineren alshandelsüblichen Mengen (z.B. Bier 0,15 l, Wein 0,1 l, Sekt 0,05 l). Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Lebensmittelhygienever-odnung sind einzuhalten. Auskünfte dazu erhalten Sie unter Tel +49 (0) 9 11. 2 31-53 25 oder 2 31-27 29, Fax +49 (0) 9 11. 2 31-40 06.
3. Abholung von Waren durch die Besucher Rückfragen am Stand, Umtausch oder Abholung von Waren sind für Besuchermit einem Passierschein möglich. Dieser ist zeitlich begrenzt und wird gegen Hinterlegung des Tages-Eintritts-preises an den Kassen ausgegeben. Verkaufte Exponate, die zur Ausstattung des Standes gehören, dür-fen nur am letzten Messetag, aber nicht vor 18:00 Uhr abgegebenwerden. Bei Abholung von Waren mit einem Fahrzeug ist die Einfahrt in dieLadehöfe erst nach 18:30 Uhr möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass darüber die Kunden durch Ihr Personal richtiginformiert werden.
4. Ärztliche Versorgung über den Sanitätsdienst im Operation-Center, Telefon: +49 (0) 9 11. 86 06-7000 Not- und Rettungsdienst: 112
5. Allgemeine Ausstellungsbedingungen Siehe FAMA Seite 31
6. Anlieferung von Waren Siehe Nr. 63
7. Anschlussgleise - Bundesbahn Hauptgüterbahnhof oder Nürnberg-Süd
8. ArbeitsbühnenSicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Arbeitsbühnen usw. aus-schließlich über unseren ServicePartner SPIE SAG angefordert werden.
9. Arbeitsvermittlung / Standpersonal Bestellformular 15
Personalvermittlung / PersonalüberlassungLorenz Projekte GmbHDr.-Kurt-Schumacher-Straße 16, 90402 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 21 46 66-0, Fax +49 (0) 9 11. 21 46 [email protected](Jobvermittlung)
Die Agentur für Arbeit Nürnberg vermittelt auch Arbeitskräfte zumStandauf- und -abbau, Standpersonal und sonstiges Hilfspersonal.
10. Auftragsbestätigung für Technische Leistungen– Bestellformulare – Eine Auftragsbestätigung erfolgt nicht in jedem Fall. Schriftverkehr wird nurgeführt, wenn einzelne Punkte einer Rückfrage bedürfen.
11. Auftragsbücher Die Auftragsformulare müssen Name und Anschrift des Ausstellers tragen –falls für den Hersteller verkauft wird – zusätzlich dessen Name und Anschrift. Wird bei der Kontrolle durch die Messeleitung ein Verstoß gegen dieseAuflage festgestellt, so kann der Stand zum Schutz der Besucher geschlos-sen werden.
12. AusstellerkücheAussteller, die kaltes oder warmes Wasser benötigen, können während derMessetage hierfür eingerichtete Küchen nutzen: Service 1 UG, Halle 3,Halle 3A, Service 4 UG, Service 4/5 UG, Service 7 UG, Halle 4A, Halle 7A,Service 8/9 UG, Service 9 UG, Halle 10, Service 12.0 Nord.
13. Automaten / Hygienebedarf Horst Hess Gewerbering 20, 90547 Stein Tel +49 (0) 9 11. 67 04 06-6, Fax +49 (0) 9 11. 67 04 06-76
14. Besucheransprache Die Ansprache der Besucher und die Vorführung von Geräten darf nur vomStand aus in korrekter und höflicher Form erfolgen.
15. Bewachung / Standwachen Bestellformular 14 Die Messehallen und das Gelände werden während des offiziellen Auf- undAbbaus und der Messe allgemein bewacht. Eine Haftung des Veranstalterskann hieraus nicht abgeleitet werden. Eigene Standwachen sind zu empfehlen und könnnen ausschließlich über: Engelhardt & Co., Sicherheit GmbH Messezentrum 1, 90471 Nürnberg im ServicePartnerCenterTel +49 (0) 9 11. 98 11 88-0, Fax +49 (0) 9 11. 98 11 88-88 bestellt werden.
16. Blendenbeschriftung, Schrift, Farbe (Bestellformular 4)
17. Blumenschmuck und gärtnerische Gestaltung Blumen Kuhn Vordere Sterngasse 13, 90402 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 22 13 55 / 56, Fax +49 (0) 9 11. 20 94 83 Das Vertragsunternehmen befindet sich bis Messebeginn in den Service-bereichen der jeweiligen Messehallen.
18. BusunternehmenSchielein Reisen Neukam ReisenDonaustraße 88 Lorenzer Straße 26-3090451 Nürnberg 90402 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 6 42 06-32 Tel +49 (0) 9 11. 20 01 30Fax +49 (0) 9 11. 6 49 28 98 Fax +49 (0) 9 11. 2 00 13 33
19. CampingplatzDas Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen im MessezentrumNürnberg ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie den nur wenige Fahrminutenentfernten Campingplatz. 160 Stellplätze, Öffnungszeiten: ganzjährig, Preise:auf Anfrage, Ausstattung: Sanitäreinrichtungen, Bistro, Kinderspielplatz,Tischtennis, Tennisplatz. Einige Tage vor Anreise kann die Belegsituationerfragt werden.
Knaus Campingpark NürnbergHans-Kalb-Straße 56, 90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 9 81 27 17, Fax +49 (0) 9 11. 9 81 27 18 [email protected], www.knauscamp.de
20. Computer und Zubehör (Verleih und Vermietung) Fa. Eladisc GmbH Heroldsberger Platz 12, 90411 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 5 21 54 49, Fax +49 (0) 9 11. 5 21 54 94
21. Druckluft SPIE SAG GmbH Messezentrum 1, 90471 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 81 88 18-0, Fax +49 (0) 9 11. 81 88 18-19
22. Elektroinstallation Bestellformular 1 und Skizzenblatt 1a. Anschlüsse an das bestehende Versorgungsnetz dürfen nur vom zuständigenServicePartner vorgenommen werden. Es empfiehlt sich, auch für Arbeiteninnerhalb der Stände diese Firma zu beauftragen. Benutzen Sie zurEinzeichnung ihrer gewünschten Anschlüsse das Skizzenblatt 1a.
23. Feuerwehr Die Diensträume der Feuerwehr befinden sich in der Feuerwache 5,Karl-Schönleben-Straße 80, 90471 Nürnberg. Während der Aufbauzeit führt die Feuerwehr Abnahmerundgänge durch.Dabei wird die Einhaltung der Richtlinien für den Brandschutz überprüft. Diegenaue Vorplanung des Standes und die damit verbundene Einhaltung derRichtlinien ermöglichen einen reibungslosen und ungestörten Aufbau. Bitte beachten Sie unbedingt die Richtlinien für Brandschutz undsenden Sie das Formular A1/A2 grundsätzlich zurück.
24. Firmenschilder / Geschäftsanschriften An jedem Stand muss der Firmenname und die komplette Anschrift desAusstellers deutlich sichtbar angebracht sein. Diese Angaben werden gemäߧ 70b der GwO von der Genehmigungsbehörde verlangt und kontrolliert.
25. Foto-Service Foto Bischof & Broel KG Bayreuther Straße 21, 90409 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 53 35 33 und 53 31 51, Fax +49 (0) 9 11. 55 05 03 im Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 81 97 85 Büro nur während Messen besetzt. Das gewerbsmäßige Fotografieren der jeweiligen Veranstaltung ist aus-schließlich dem ServicePartner gestattet. Aufnahmen für den eigenen Standkönnen individuell erfolgen. Sollte ein anderer Fotograf als der Messefoto-graf, Foto Bischof & Broel, zu gewerblichen Foto aufnahmen beauftragtwerden, so ist zwingend eine kostenpflichtige Sondergenehmigung bisspätestens drei Wochen vor Messebeginn bei der AFAG GmbH einzuholen.Dieses gilt uneingeschränkt auch für Video- und sonstige Filmaufnahmen und-produktionen.
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Bitte unbedingt beachten! Informationen von A-Z
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26. Gastronomische Betreuung / MessegaststättenLehrieder Catering-Party-Service GmbH + Co KGMessezentrum, 90471 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 86 06-61 14, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-61 [email protected], www.lehrieder.deMesserestaurants, gastronomische Arrangements für Empfänge,Konferenzen und Besprechungen, Standbewirtung.
27. GeldautomatEingang Mitte und Eingang OstGeldausgabe gegen ec-Karte und Kreditkarte
28. Hebebühnen – siehe Arbeitsbühnen
29. Hubstapler – Kranwagen (Bestellformular 10)
30. Industrie-Geschirrspülmaschinen – mietweiseAugust & Jean HilpertMesse-Service GmbH Messezentrum 1Kilianstraße 118-120 AusstellerShop90425 Nürnberg 90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 93 53-0 Tel +49 (0) 9 11. 8 14 93 59Fax +49 (0) 9 11. 93 53-1 25 Fax +49 (0) 9 11. 86 82 33
Ludwig Kiesel oHG Haimendorfer Straße 42, 90571 Schwaig/Nbg.Tel +49 (0) 9 11. 95 36-0
31. Informationen für die PresseMaterial über Neuheiten etc. bitte rechtzeitig an die AFAG-Pressestelleschicken. Termine für geplante Pressekonferenzen bitte mit dem Pressebüroder Messeleitung absprechen. Tel +49 (0) 9 11. 9 88 33-555, E-Mail: [email protected]
32. Konferenz-/BesprechungsräumeIm Messezentrum stehen Konferenz- und Besprechungsräume in jederGrößenordnung zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche mit undgeben Sie Termin, Personenzahl und Bestuhlungsart bekannt.
33. Konferenz- und Tagungstechnik• MAS Medien Aktiv Service
Reinhard Stache GmbHSigmundstraße 177, 90431 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 60 00 93-0, Fax +49 (0) 9 11. 60 00 [email protected], www.medien-aktiv-service.de
• Massinger Konferenztechnik GmbHLenkersheimerstraße 10, 90431 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 32 15 92-01, Fax +49 (0) 9 11. 32 15 [email protected], www.massinger.com
• pave GmbHVeranstaltungs- und MedientechnikTel +49 (0) 9 11. 86 06-60 11, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-60 [email protected], www.pave.de
• sld mediatec GmbHLicht- Ton- MedientechnikSchnieglinger Straße 166, 90425 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 2 30 85-0, Fax +49 (0) 9 11. 2 30 [email protected], www.sld-mediatec.de
34. KühlmöbelFa. Valentin Internationaler Messeservice GmbH & Co. KGIndustriestraße 39, 40822 MettmannTel +49 (0) 21 04. 91 03-0, Fax +49 (0) 21 04. 91 [email protected], www.valentin-messeservice.com
35. Lautsprecheranlagen / Musikdarbietungen / Filme-, Dia- undVideovorführungenAkustische und optische Vorführungen im Stand bedürfen in jedem Fall derausdrücklichen Genehmigung der Messeleitung. (vgl. Punkt 5.13 Technische Richtlinien)
36. Lautsprecherdurchsagen in den HallenSuch- und Werbedurchsagen werden im Interesse der Aussteller undBesucher nicht durchgeführt.
37. Leergut (Bestellformular 10) In den Ständen, in den Messehallen und in den Ladehöfen darf währendAufbau, Messelaufzeit und Abbau kein Leergut gelagert werden. Abtransportund Einlagerung erfolgen durch den jeweiligen Messespediteur.
38. Leihgeschirr – Porzellan Alles klar Veranstaltungs-Service GmbH, Nürnberg Karl-Martell-Straße 38, 90431 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 31 65 04, Fax +49 (0) 9 11. 31 26 86
Bilfinger ProfiMiet München GmbH · NL FürthMietgeschirr, SpüldienstTel +49 (0) 9 11. 99 94 42-0, Fax +49 (0) 9 11. 99 94 42-1 [email protected], www.profimiet.bilfinger.de
Wahler Partyservice Sperberstraße 44, 90461 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 44 02 05, Fax +49 (0) 9 11. 4 46 99 02
39. Malerbecken Das Auswaschen von Farbeimern, Bürsten, Pinseln etc. ist in den Toilettenund Waschräumen nicht gestattet. Es stehen dafür einge richtete Räume mitMalerbecken in den Services 1 UG, 4 UG, 4/5 UG, 7 UG, 8/9 UG und 9 UGsowie in den Hallen 3, 3A, 4A, 7A und 10–12 zur Verfügung.
40. Messe-/Ausstellungsbau System-Orbit Raumfachwerk auf Anfrage.
meroform Syma-Modul • Messebau Wörnlein GmbH
Messezentrum 1, ServicePartnerCenter, 90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 81 74 49-0, Fax +49 (0) 9 11. 86 86 65
41. Messeküchen Siehe Bestellformular 2
42. MesseService express – get it! Was vergessen? ... sind schon unterwegs. Hotline: +49 (0) 9 11. 86 06 -80 90, [email protected]
43. Messe-Ticket Gültig im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg. Das VGN-Ticket berechtigtim angegebenen Zeitraum zu beliebig vielen Fahrten in Nürnberg; Fürth undStein (Tarifzonen 100/200) mit Bussen und Bahnen.● 1-Tages-Ticket à € 8,10 (Wochenende Sa + So gültig)
● 2-Tages-Ticket € 16,20
● 3-Tages-Ticket € 24,30
● 7-Tages-Ticket (MobiCard) € 26,10 (für 2 Personen gültig)
44. Mietwagen Europcar interRent Äußere Bayreuther Straße 83, 90409 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 95 16 70, Fax +49 (0) 9 11. 9 51 67-66
45. Mietmobiliar (Bestellformulare 5 und 8)
46. Musikgeräte dürfen nur mit Kopfhörer vorgeführt werden.
47. Parkplätze für Aussteller (Bestellformular G) Dauer-Parkausweis € 21,01 zzgl. ges. MwSt. (€ 25,00 inkl. ges. MwSt.)Die Dauer-Parkausweise haben nur für Fahrzeuge bis 2,8 t Gesamtgewicht(PKW) Gültigkeit. Das Befahren der gebührenpflichtigen Parkplätze fürAussteller ist an den Veranstaltungstagen von 7-19 Uhr möglich. Das Abstellen von LKW, Anhängern, Wechselbrücken, Wohnwagen undWohnmobilen auf den als Parkplätze ausgewiesenen Flächen sowie in denLadehöfen des Messezentrums Nürnberg und auf der „Großen Straße“ istuntersagt. Erlaubt ist das Abstellen dieser Fahrzeuge ausschließlich auf den vomVeranstalter hierfür ausgewiesenen Parkflächen. Die Zufahrt zu diesenParkflächen ist beschildert. Der Aussteller verpflichtet sich, dass auch vonihm beauftragte Dritte, wie Messedienstleistungsunternehmen undSpediteure, diese Bestimmung einhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, beiZuwiderhandlungen LKW, Anhänger, Wechselbrücken, Wohnwagen undWohnmobile auf Kosten des Ausstellers zu entfernen. Das Anbringen von Werbeflächen, Firmenschildern und Durchführen sonstigerWerbemaßnahmen sind auf Aussteller- und Besucherparkplätzen nicht gestattet.
48. Party-Service• Lehrieder Catering-Party-Service GmbH + Co KG Messezentrum, 90471 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 86 06-61 14, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-61 15 [email protected], www.lehrieder.de
Messerestaurants, gastronomische Arrangements für Empfänge, Konferenzen und Besprechungen, Standbewirtung
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Bitte unbedingt beachten! Informationen von A-Z
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49. Preisauszeichnung Alle Exponate müssen, entsprechend den gesetzl. Bestimmungen mit
Preisen ausgezeichnet sein.
50. Reinigung
a) Allgemeine Reinigung (siehe auch Punkt 1 – Abfallvermeidung/Mülltrennung) Die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge wird durch dieMesseleitung veranlasst. Am letzten Aufbautag wird ab 20 Uhr durch dieReinigungsfirma mit der Endreinigung begonnen. Kartons, Latten,Bretter, Kisten usw., die sich ab diesem Zeitpunkt noch in den Gängenbefinden, werden als Abfall betrachtet und entfernt.
b) Standreinigung (Bestellformular 12) Für die Standreinigung stehen die ServicePartner Kiefer/dias Gebäude-management GmbH zur Verfügung. Wird der Messestand durch eigenes Personal oder durch ein nicht imMessezentrum autorisiertes Reinigungsunternehmen gereinigt, so sinddiese Arbeiten bis 19:00 Uhr durchzuführen. Aus sicherheitstechnischenGründen sind Ausnahmen nicht möglich.
51. Sanitätsdienst Die Sanitätsräume befinden sich im Operation-Center + NCC Ost. Telefon: +49 (0) 9 11. 86 06-7000 Rettungsleitstelle: 112
52. SchankanlagenFür den Betrieb von Schankanlagen ist eine Gefährdungsbeurteilung für dieAnlage vom Hersteller bzw. Vermieter mitzuführen und auf Verlangen vorzu-zeigen.
53. Scherenbühnen – siehe ArbeitsbühnenSicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Hebegeräte wie Gabel-stapler, Autokrane usw. ausschließlich über den jeweiligen Messespediteurangefordert werden.
54. Spedition (Bestellformular 10) Expressgut Bahnhaus GmbH und Stückgut: Nürnberg - Hafen Die Zustellung dieser Güter erfolgt durch den Messespediteur Schenker(Deutschland) AG. Sicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Hebegeräte wieGabelstapler, Autokrane usw. ausschließlich über den jeweiligenMessespediteur angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass für den Einsatz von Personal und Gerätmindestens 1,0 Stunden berechnet werden.
55. Standbewachung (Bestellformular 14) Standbewachung nur zulässig durch Fa. Engelhardt & Co. Sicherheit GmbH Siehe auch Punkt 15
56. Standblende Die obere Standgrenze kann an allen offenen Seiten mit einer 30 cm hohenAbschlussblende versehen werden.
57. Standpersonal, Hostessen und Dolmetscher (Bestellformular 15)
58. Steuerrückerstattung Rödl & PartnerMwSt.-Service Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 NürnbergTel +49 (0) 9 11 . 91 93-0, Fax +49 (0) 9 11 . 91 93-911Informationen, Bestätigungsabfrage, Antragsformular finden Sie im Internetwww.bzst.bund.de (Bundesamt für Finanzen)
59. Taxi Haltepunkte im Messezentrum Nürnberg an den Eingängen Ost + West.Tel +49 (0) 9 11 . 1 94 10
60. NEU! Strom-Tankstelle Auf dem Gelände der NürnbergMesse stehen Ihnen 3 E-Ladesäulen mit je2 Anschlüssen zur Verfügung. Informationen zu Standort und Nutzungsbedingungen finden Sie unterwww.nuernbergmesse.de/strom-tankstelle
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:Harald Knaus – Der Elektroprofi GmbHTel +49 (0) 11. 86 06-88 [email protected]
61. Telekommunikation (Zeitanschlüsse) (Bestellformular 3) Durch einen Zeitanschluss sind Sie auf der Messe immer zu erreichen. DieTelefonnummer kann Ihnen rechtzeitig vorab vom Unify Communications andCollaboration GmbH & Co. KG mitgeteilt werden.
Das gesamte Messegelände ist mit einem leistungsfähigen Glasfasernetzausgestattet. Ohne großen Bauaufwand sind von jedem Punkt desMessegeländes Anschlüsse für breitbandige Kommunikation (Übertragungvon Bildern, Fernseh-Livesendungen, Videokonferenzen) möglich.
zur Weiterleitung an den MesseServiceMessezentrum, 90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 86 06-80 00, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-80 01
62. ToilettenDie Benutzung der Toiletten ist kostenlos.
63. Verkehrs- und ParkregelungParkverbotDas Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, vorallem in den Ladehöfen, im Innenhof und vor den Ausgängen ist während derDauer der Messe unzulässig. Während der Auf- und Abbautage dürfenFahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten Stellen halten.Nach Beendigung dieser Arbeiten sind sie – um gegebenenfalls dieFeuerwehr nicht zu behindern – sofort zu entfernen und können auf den aus-gewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.Die Einfahrt in die Ladehöfe ist ausschließlich gegen Zahlung einerKaution in Höhe von EUR 100,– möglich.Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus den Ladehöfen innerhalb dergenannten Frist wieder erstattet.
a) Aufbau Ab Montag, 26. Februar 2018, können das Freigelände und die Ladehöfenur mit einem Passierschein gegen Hinterlegung von € 100,– befahrenwerden. Dieser Passierschein gilt für Pkw 1 Stunde und für Lkw 3Stunden. Bei fristgerechter Ausfahrt wird der Betrag zurück-gezahlt. Bei Überschreiten der Frist wird die Hinterlegungsgebühreinbehalten.
b) Dauer der Veranstaltung Während der Messe kann die Anlieferung von Waren bzw. können dieLadehöfe nur mit einem Passierschein gegen Hinterlegung von € 100,–befahren werden. Dieser Passierschein berechtigt zu einer Aufenthalts-dauer von 30 Minuten. Bei Nichtbeachtung der 30-Minuten-Frist wird die Hinterlegungsgebühreinbehalten. Bitte weisen Sie Ihre Lieferanten darauf hin. Am letzten Messetag ist die Einfahrt in das Gelände von 11:30 Uhr bis Beginn des Abbaus nicht möglich.
c) Abbau Ab Sonntag, 4. März 2018, 18:30 Uhr besteht freie Einfahrt für alleFahrzeuge unter Beachtung von Absatz „Parkverbot“.
64. VersandanschriftAusstellerpost ist zu adressieren an:
Name des Empfängers _______________________________________
Halle ___________________ Stand-Nr. _______________________
Freizeit, Touristik & Garten 2018 Messezentrum 1, 90471 Nürnberg
65. Versicherung (Bestellformular 11)Die Versicherung der Ausstellungsgüter, Standausstattungen sowie dergemieteten Gegenstände wird empfohlen. Die Messeleitung vermittelt eineAusstellungsversicherung (Deckung von Transport- und Aufenthaltsrisiken)sowie eine Aussteller-Haftpflichtversicherung.
66. Video / Filmgeräte-MietserviceSehen Sie auch Punkt 33 – „Konferenz- und Tagungstechnik“
67. Wasserinstallation / Propangas (Bestellformular 2 + 2A) Wenn die Messeleitung, sowie das Feuerwehr- und Feuerschutzamt inAusnahmefällen dem Aussteller eine Genehmigung zur Verwendung vonPropangas erteilt, so darf die komplette Gasanlage nur nach vorherigerAbnahme durch den Messeinstallateur, Firma August & Jean Hilpert Messe-Service GmbH / Brochier Gebäudetechnik GmbH & Co. KG in Betrieb genom-men werden. (Siehe auch die Technischen Richtlinien).
68. Werbeflächen Innerhalb des Messegeländes ist die Anmietung von Werbeflächen möglich.Preise und Standorte auf Anfrage.
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68. Wireless LANBestellformular 3.1/3.2 auf dem ganzen Messegelände verfügbar, außer auf den Parkplätzen.
69. Wohnwagen / Reisemobile Das Abstellen von Wohnwagen / Reisemobilen innerhalb des Geländessowie auf den Parkplätzen ist nicht gestattet.
Wohnmobilparkplätze im Stadtgebiet Nürnberg: – Knaus Campingpark Nürnberg, Hans-Kalb-Straße 56, 90471 Nürnberg,
(gegenüber des Messezentrums)Tel +49 (0) 9 11. 9 81 27 17, Fax +49 (0) 9 11. 9 81 27 18
– am Parkplatz im Volkspark Dutzendteich (Münchener Straße/Alfred-Hensel-Weg, Nähe Queens-Hotel)
– am Nordufer des Wöhrder Sees (westlich der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße/nördlich Bahndamm) und
– am Volkspark Marienberg (nördlich Kilianstraße)
Entsorgungsstation für Wohnwagen und Reisemobile: – Shell-Tankstelle Erlanger Straße 103 – Shell-Tankstelle Frankenstraße 224
70. Zimmerreservierung (Bestellformular 16)oder:bed & breakfast NürnbergFrau Helga SchellerAnnette-Kolb-Straße 7, 90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 98 33 39 45, Fax +49 (0) 9 11. 98 33 39 [email protected], www.bed-and-breakfast.de
Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG
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Sichern Sie sich gegen DiebstahlDiebstähle sind bei unseren Messen vergleichsweise selten. Um diesen guten Ruf zu erhalten, sind ständige Anstrengungen zur Diebstahlver-hütung erforderlich. Die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH trägt dem durch Kontrollen und Bewachung Rechnung. Diese Bewachung beziehtsich jedoch nicht auf die einzelnen Stände. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch die Beachtung folgender Hinweise:
1. AufbauLassen Sie Ihren Stand nach Anlieferung Ihrer Ausstellungsgegenstände nicht mehr unbeaufsichtigt. Die Hallen werden nachts verschlossen undbewacht, trotzdem sollten Sie alle handlichen und wertvollen Ausstellungsgüter sichern. Wir empfehlen deshalb auch für die Nächte der Dauer derVeranstaltung eine zusätzliche Standwache. Durch unsere Vertragsunternehmen können Sie mietweise verschließbare Schränke und Vitrinen anmie-ten. Auch Ihre Kabine kann mit einer verschließbaren Tür ausgerüstet werden. (Bestellformular 8).
2. VeranstaltungszeitBesetzen Sie Ihren Stand vor Beginn der Öffnungszeit für Besucher und lassen Sie ihn auch während der Mittagszeit nicht unbesetzt. Diebstahl-gefährdete Ausstellungsstände sollten speziell gesichert werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihren gesamten Stand am Abend mit einem Abschluss-vorhang zusätzlich zu sichern.
3. AbbauDie meisten Diebstähle ereignen sich in den ersten 3-4 Stunden des Abbaues. Verlassen Sie deshalb Ihren Stand erst, nachdem wertvolle Exponateverladen oder dem Spediteur übergeben wurden. Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bestellen Sie bitte eine Standwache vomVeranstaltungsende bis zum Beginn Ihres Abbaues.Der Veranstalter prüft stichprobenartig die Berechtigung der beim Abbau tätigen Personen. Geben Sie deshalb dem für den Abbau Ihres StandesVerantwortlichen eine Bescheinigung mit, aus der hervorgeht, welchen Stand das Team abbauen soll.
4. Meldung bei DiebstahlMelden Sie Ihren Diebstahl unverzüglich bei der Messeleitung. Dort erfahren Sie auch, an welche Polizeidienststelle Sie sich wegen Erstattung einerAnzeige wenden müssen.Die Projektleitung und die Abteilung Technik beraten Sie gern. Die Messeleitung behält sich vor, einzelnen Ausstellern besondere Auflagen zurDiebstahlverhütung zu machen. Bitte prüfen Sie auch Ihre Diebstahlversicherung. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung (Bestellformular 11)wird empfohlen.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
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Bitte wenden!
Technische Richtlinien 2018
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Inhaltsverzeichnis1. Vorbemerkungen 101.1 Hausordnung/Auszug aus der Hausordnung 10
1.2 Öffnungszeiten 101.2.1 Auf- und Abbauzeiten 101.2.2 Veranstaltungslaufzeit 101.3 Verantwortungsvoller Umgang mit Energie 10
2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege,Sicherheitseinrichtungen 10
2.1 Verkehrsordnung 10
2.2 Rettungswege 112.2.1 Flächen für die Feuerwehr, Hydranten 112.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge 11
2.3 Sicherheitseinrichtungen 11
2.4 Standnummerierung 11
2.5 Bewachung 11
2.6 Notfallräumung 11
3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und desFreigeländes 11
3.1 Hallendaten 113.1.1 Allgemeine Beleuchtung, Stromart, Spannung 113.1.2 Druckluft-, Elektro- und Wasserversorgung 113.1.3 Kommunikationseinrichtungen 113.1.4 Sprinkleranlagen 113.1.5 Heizung, Lüftung 123.1.6 Störungen 12
3.2 Freigelände 12
4. Standbaubestimmungen 124.1 Standsicherheit 12
4.2 Standbaugenehmigung 124.2.1 Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten 124.2.2 Fahrzeuge und Container 124.2.3 Änderung nicht vorschriftsmäßiger Bauteile 124.2.4 Haftungsumfang 12
4.3 Bauhöhen 12
4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen 134.4.1 Brandschutz und Zuständigkeiten 134.4.1.1 Standbau- und Dekorationsmaterialien 134.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahrzeugen 134.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe, Munition 134.4.1.4 Pyrotechnik 144.4.1.5 Luftballons und Flugobjekte 144.4.1.6 Flugobjekte 144.4.1.7 Nebelmaschinen 144.4.1.8 Aschebehälter, Aschenbecher 144.4.1.9 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter 144.4.1.10 Spritzpistolen, Lösungsmittel 144.4.1.11 Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme14 4.4.1.12 Leergut 144.4.1.13 Feuerlöscher 144.4.1.14 Anzeige- und abnahmepflichtige Anlagen und Einrichtungen 154.4.2 Standüberdachung 154.4.3 Glas und Acrylglas 154.4.4 Aufenthaltsräume und gefangene Räume 15
4.5 Ausgänge, Rettungswege, Türen 154.5.1 Ausgänge und Rettungswege 154.5.2 Türen in Rettungswegen 16
4.6 Podeste, Leitern, Treppen, Stege 16
4.7 Standgestaltung 164.7.1 Erscheinungsbild 164.7.2 Prüfung der Mietfläche 164.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz 164.7.4 Hallenböden 164.7.5 Abhängungen von der Hallendecke 174.7.5.1 Bereitstellung von Abhängepunkten 174.7.5.2 Anbringung von Gegenständen an den Abhängepunkten 174.7.5.3 Verwendung von Traversensystemen 174.7.5.4 Verwendung von Hebezeugen 174.7.5.5 Elektrokettenzüge 174.7.5.6 Handkettenzüge 184.7.6 Standbegrenzungswände 184.7.7 Werbemittel/Präsentationen 184.7.8 Barrierefreiheit 18
4.8 Freigelände 18
4.9 Zweigeschossige Bauweise 184.9.1 Bauanfrage 184.9.2 Auflagen zur Standflächenüberbauung,
Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume 184.9.3 Nutzlasten/Lastannahmen 18
4.9.4 Rettungswege/Treppen 184.9.5 Baumaterialien 184.9.6 Obergeschoss 19
5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen,Technische Vorschriften, Technische Versorgung 19
5.1 Allgemeine Vorschriften 195.1.1 Schäden 19
5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln 19
5.3 Elektroinstallation 195.3.1 Anschlüsse 195.3.2 Standinstallation 195.3.3 Montage- und Betriebsvorschriften 195.3.4 Sicherheitsmaßnahmen 195.3.5 Sicherheitsbeleuchtung 20
5.4 Wasser- und Abwasserinstallation 205.4.1 Einsatz von wasserführenden Anlagen und Gerätschaften 20
5.5 Druckluft und Gasinstallation 205.5.1 Druckluft 205.5.1.1 Standinstallationen 205.5.1.2 Montage- und Betriebsvorschriften 205.5.1.3 Druckluftbehälter 205.5.1.4 Kompressoren 20
5.5.2 Gas 20
5.6 Maschinen, Druckbehälter, Abgasanlagen 205.6.1 Maschinengeräusche 205.6.2 Produktsicherheit 215.6.2.1 Schutzvorrichtungen 215.6.2.2 Prüfverfahren 215.6.2.3 Betriebsverbot 215.6.3 Druckbehälter 215.6.3.1 Abnahmebescheinigung 215.6.3.2 Prüfung 215.6.3.3 Mietgeräte 215.6.3.4 Überwachung 215.6.4 Abgase und Dämpfe 215.6.5 Abgasanlagen 21
5.7 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen undbrennbaren Flüssigkeiten 21
5.7.1 Druck-, und Flüssiggasanlagen 215.7.1.1 Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen 215.7.1.2 Verwendung von Flüssiggas 215.7.1.3 Einrichtung und Unterhaltung 215.7.2 Brennbare Flüssigkeiten 225.7.2.1 Lagerung und Verwendung 225.7.2.2 Bedarfslagerung 225.7.2.3 Vorratsbehälter 225.7.2.4 Lagerort 225.7.2.5 Auflagen zum Betrieb 225.7.2.6 Einfüllen von Flüssigkeiten 225.7.2.7 Leere Behälter 225.7.3 Brennpasten und andere Brennstoffe 22
5.8 Asbest und andere Gefahrenstoffe 22
5.9 Szenenflächen 22
5.10 Strahlenschutz 225.10.1 Radioaktive Stoffe 225.10.2 Röntgenanlagen und Störstrahler 225.10.3 Laseranlagen 225.10.4 LED 22
5.11 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, ElektromagnetischeVerträglichkeit und Oberschwingungen 23
5.12 Kräne, Stapler, Leergut 235.12.1 Ausstellung von schweren und sperrigen Exponaten und
Maschinen 23
5.13 Musikalische Wiedergaben 23
5.14 Getränkeschankanlagen 23
5.15 Lebensmittelüberwachung 235.15.1 Anforderung an die Stand- bzw. Küchenausstattung 235.15.2 Kochgeräte und Verfahren zur Speisenzubereitung 245.15.3 Grillen 245.15.4 Trinkwasser 24
6. Umweltschutz 246.1 Abfallwirtschaft 246.1.1 Abfallentsorgung 246.1.2 Gefährliche Abfälle 246.1.3 Mitgebrachte Abfälle 24
6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz 246.2.1 Öl-/Fettabscheider 246.2.2 Reinigung/Reinigungsmittel 24
6.3 Umweltschäden 24
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Technische Richtlinien 2018
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1. VorbemerkungenDie AFAG GmbH/NürnbergMesse GmbH, nachfolgend AFAGGmbH/NürnbergMesse genannt, hat für die stattfindenden Veranstal-tungen Richtlinien erlassen mit dem Ziel, allen Ausstellern/Veranstal-tern optimale Gelegenheit zu geben, ihre Exponate darzustellen undihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind bindend füralle Aussteller und Veranstalter. Gleichzeitig enthalten diese Richtli-nien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse der Aussteller undBesucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen undgestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Mit denzuständigen Ämtern sind die Bauordnungs-, Brandschutz- undsonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die AFAG GmbH/NürnbergMesse behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungenzu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in derjeweils gültigen Fassung zu beachten.Soweit in den technischen Richtlinien der Begriff „Standbau“ demallgemeinen Sprachgebrauch folgend verwendet wird, handelt essich hierbei nicht um eine bauliche Anlage im Sinne des Baugesetz-buchs. Der Messestandbau in den Ausstellungshallen ist rechtlicheine sogenannte „Einrichtung“ in einer Versammlungsstätte.Die Durchführung einer Veranstaltung/die Inbetriebnahme einesAusstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmeruntersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn derVeranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zurSicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten,bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden inder Regel mit der Zulassung versandt; diese sind auszufüllen undtermingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung dieAFAG GmbH/NürnbergMesse keine Gewähr für eine ordnungs- undfristgemäße Erledigung übernehmen kann.Außerdem behält sich die AFAG GmbH/NürnbergMesse vor, beiverspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entspre-chend der Angaben im Servicehandbuch auf die Entgelte zu erheben.Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rund-schreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung derVeranstaltung zu. Diese Technischen Richtlinien sind mit den Messe-gesellschaften:
Deutsche Messe AG HannoverKoelnmesse GmbHLeipziger Messe GmbHMesse Berlin GmbHMesse Düsseldorf GmbHMesse Frankfurt GmbHMesse München GmbHLandesmesse Stuttgart GmbHNürnbergMesse GmbH
abgestimmt und in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst. Baurecht ist Landesrecht. Dadurch und aufgrund unterschiedlicherbaulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheidensich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im Übrigen behältsich die AFAG GmbH/NürnbergMesse Änderungen vor. Der deutscheText ist verbindlich.
1.1 Hausordnung/Auszug aus der HausordnungDer AFAG GmbH/NürnbergMesse steht für die Mietsache und dasGelände das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz demMieter zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts werden die berech-tigten Belange des Mieters berücksichtigt.
1.1.1 Das Hausrecht gegenüber dem Mieter und allen Dritten wird vondem durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse beauftragten Personalausgeübt, dessen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist unddem ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Mietsache zu gewähren ist.
1.1.2 Die AFAG GmbH/NürnbergMesse hat das Recht, bei Verstößengegen die Hausordnung oder bei störendem Verhalten die betref-fenden Personen vom Messegelände und von den Messe-eigenenParkplätzen zu verweisen und ihre Eintrittsausweise entschädi-gungslos einzuziehen sowie Kraftfahrzeuge auf Kosten und Gefahrder Eigentümer abschleppen zu lassen.
1.1.3 Die AFAG GmbH/NürnbergMesse hat das Recht, Laderäume vonKraftfahrzeugen und von Personen mitgeführte Behältnisse imBedarfsfall zu kontrollieren.
1.1.4 Bei Diebstahl von Ausstellungsgegenständen wird die jeweiligePerson vom Gelände verwiesen. Es ergeht eine polizeiliche Anzeige.Die AFAG GmbH/NürnbergMesse behält sich vor, von ihrem RechtGebrauch zu machen, die jeweilige Person bis zur Feststellung derPersonalien durch die Polizei auf dem Messegelände festzuhalten.
1.1.5 Die Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der täglichen Veranstal-tungszeiten das Messegelände zu verlassen.
1.1.6 Den Anordnungen des von der AFAG GmbH/NürnbergMessebestellten Veranstaltungsleiters, des Verantwortlichen für Veranstal-tungstechnik und des Ordnungsdienstleiters ist in jedem Fall Folge zuleisten. Gleiches gilt für die Anordnungen der Sicherheitsbehördenwie Feuerwehr und Ordnungsamt.
1.2 Öffnungszeiten
1.2.1 Auf- und AbbauzeitenWährend der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in der Zeit von7:00 bis 19:00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch(Info 1) andere Zeiten bekannt gegeben werden. Aus Gründen derallgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und dasMessegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen.
1.2.2 VeranstaltungslaufzeitWährend der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stundevor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss ver-schlossen, soweit nicht messespezifisch (Info 1) andere Zeiten bekanntgegeben werden. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesenZeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einerbesonderen schriftlichen Erlaubnis der AFAG GmbH/NürnbergMesse.
1.3 Verantwortungsvoller Umgang mit EnergieEnergieeffizienz ist ein wichtiger Kennwert der AFAG GmbH/NürnbergMesse. Wir haben das erklärte Ziel, im Bereich Energieeffi-zienz einen Spitzenplatz unter den europäischen Messegesellschafteneinzunehmen. Deshalb verpflichten wir uns, alle notwendigenRessourcen zur Erreichung dieses Ziels zur Verfügung zu stellen.Unsere Energieeffizienzprogramme müssen durch eine ganzheitlicheSicht, ständige Verbesserung, technische Entwicklung und Ressourcen-effizienz gekennzeichnet sein. Das Energiemanagement wird von unskontinuierlich geprüft, bewertet und bei Bedarf verbessert.Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichenAnforderungen. Weiterhin verpflichten wir uns, Energieverschwen-dung überall und zu jedem Zeitpunkt zu verhindern und den Einsatzneuester umwelt- und sicherheitsgerechten, sowie energiesparendenTechnik, die wirtschaftlich vertretbar ist, einzusetzen.
Was kann der Aussteller hierzu beitragen?• Bei ausreichendem Tages- oder Hallenlicht die Beleuchtung auf
dem Messestand ausschalten.• Beim Verlassen des Standes am Abend die Beleuchtung
ausschalten.• Drucker, Kopierer und Computer abschalten und nicht im „Stand
By“-Betrieb belassen.• Verwendung von energiesparenden LED-Leuchten und energiespa-
renden Geräten (z.B. Kühlschrank der Energieeffizienzklasse A+++)• Hallentüren und Hallentore wenn möglich wieder schließen, bzw.
geschlossen halten (auch im Sommer Kühlenergie sparen).
2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrich-tungen
2.1 VerkehrsordnungVerkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln einschließlich derAnweisungen des Ordnungspersonals sind unbedingt zu beachten.Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen geltendie Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Die imMessegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.Die Services zwischen den Hallen sind unterkellert und dürfen nichtaußerhalb der geradlinigen Fahrspuren befahren werden. Widerrecht-lich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergutjeder Art können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entferntwerden. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrs-ordnung eingeteilten Personals der AFAG GmbH/NürnbergMesse istunbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationensind zu beachten.Verkehrs- und Parkregelung: Das Parken von Fahrzeugen aller Art inunmittelbarer Nähe der Hallen, vor allem in den Ladehöfen und vorden Ausgängen, ist während der Dauer der Messe unzulässig.Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zumBe- bzw. Entladen an ausgewiesenen Stellen halten. Die Einfahrt inden Innenhof ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Nach Beendigungdieser Arbeiten sind die Fahrzeuge, um gegebenenfalls die Feuer-wehr nicht zu behindern, sofort zu entfernen und können auf denausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Einfahrt in dieLadehöfe ist während des Auf- und Abbaus ausschließlich gegenZahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100 (Ausnahme: LKW ab7,5 t beim Abbau) möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitigerAusfahrt aus den Ladehöfen innerhalb der nachfolgend genanntenFristen zurückerstattet. Für den Aufbau gilt: 1 Stunde Aufenthalt zurBe- und Entladung für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 t. 2 StundenAufenthalt zur Be- und Entladung für Fahrzeuge mit mehr als 2,8 t.Für den Abbau gilt: Am letzten Veranstaltungstag ist die Einfahrt vonFahrzeugen in die Ladehöfe von 13:00 Uhr bis ca. 1 Stunde nachMesseende wegen der Leergutzustellung durch die Messespediteure
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nicht möglich. Eingefahren werden kann: ab 1 Stunde nachMesseende für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 t. Ab 2 Stunden nachMesseende für Fahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t. Ab 3 Stunden nachMesseende für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t. Die Aufenthaltsdauer: 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahrzeugebis 2,8 t. 2 Stunden Aufenthalt zur Be- und Entladung für Fahrzeugevon 2,8 t bis 7,5 t. 3 Stunden Aufenthalt (Verlängerung möglich) zurBe- und Entladung für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t. Die genauenEinfahrtszeiten können abweichen und werden an den Einfahrtstorenbekannt gegeben.Während des Auf- und Abbaus ist die Einfahrt in die Hallen nichtgestattet. Abweichungen hiervon sind im Vorfeld mit der AFAGGmbH/NürnbergMesse abzustimmen und genehmigungspflichtig. Die Anwe-senheitszeiten der ServicePartner können von den allgemeinen Auf-und Abbauzeiten abweichen.
2.2 Rettungswege
2.2.1 Flächen für die Feuerwehr, HydrantenDie notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeich-neten Anfahrtswege und Bewegungszonen für die Feuerwehrmüssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände,die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestelltsind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Gekennzeichnete Feuerlöscheinrichtungen in den Hallen und im Frei-gelände dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglichgemacht werden. Die Wandhydranten dürfen nicht für Auffüllzwecke(z.B. Behälter, Becken) verwendet werden.
2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, HallengängeDie Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten (siehe 2.6).Die Türen im Zuge von Flucht- und Rettungswegen müssen voninnen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Flucht- undRettungswege, Ausgangstüren und Notausstiege und deren Kenn-zeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oderunkenntlich gemacht werden.Die Gänge in den Hallen dürfen zu keinem Zeitpunkt durch abge-stellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengtwerden.Die AFAG GmbH/NürnbergMesse ist im Fall von Zuwiderhandlungenberechtigt, auf Kosten und Gefahr des Verursachers den ursprüng-lichen Zustand wieder herzustellen. Für den Standbau benötigte Materialien oder zur sofortigen Aufstellungauf der Standfläche angelieferte Exponate dürfen in der Aufbau- undAbbauphase kurzzeitig im Randbereich des Hallengangs abgestelltwerden, wenn hierdurch die aus Sicherheitsgründen gefordertenGangbreiten nicht unterschritten und logistische Belange ausreichendberücksichtigt werden.Dies wird als erfüllt angesehen, wenn entlang der Standgrenze zumHallengang ein Streifen von maximal 0,90 m zum Abstellen genutztwird. Unabhängig von der Breite des Hallenganges und der abgestelltenGüter ist zwingend ein Durchgang in einer Mindestbreite von 1,20 mfrei zu halten. Flächen vor Notausgängen und die Kreuzungsbereicheder Hallengänge sind hiervon ausgenommen und müssen jederzeit involler Breite freigehalten werden. Die Hallengänge dürfen nicht zurErrichtung von Montageplätzen oder zur Aufstellung von Maschinen(z.B. Holzbearbeitungsmaschinen, Werkbänke usw.) genutzt werden.Auf Verlangen der Messegesellschaft kann aus logistischen Gründendie sofortige Räumung aller Hallengänge gefordert werden.
2.3 SicherheitseinrichtungenSprinkleranlagen, Druckknopfmelder, Feuerlöscher, Oberflur-, Unter-flur- oder Wandhydranten, Rauchmelder, Feuerschutzabschlüsse undselbstschließende Türen und Tore und andere Sicherheitseinrich-tungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzei-chen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nichtzugestellt oder zugebaut werden. Ausnahmen sind genehmigungs-pflichtig und termingerecht (siehe 4.2) bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse (Fachabteilung Veranstaltungstechnik, sieheAnsprechpartner unter 4.2) zu beantragen.
2.4 StandnummerierungAlle Stände werden vom Veranstalter, soweit technisch möglich, mitStandnummern gekennzeichnet.
2.5 BewachungDie allgemeine Überwachung der Messehallen und des Freigeländeswährend der Laufzeit der Messe erfolgt durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eineallgemeine Aufsicht. Die AFAG GmbH/NürnbergMesse ist berechtigt,die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durch-zuführen.Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller überdas Servicehandbuch selbst beauftragen. Standwachen dürfenausschließlich nur durch die von der AFAG GmbH/NürnbergMessebeauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden.
Informationen zum Thema Diebstahl:Diebstähle sind im Messezentrum Nürnberg vergleichsweise selten.Um den guten Ruf des Messeplatzes Nürnberg zu erhalten, sindständige Anstrengungen zur Diebstahlverhütung erforderlich. DieAFAG GmbH/NürnbergMesse trägt dem durch Kontrollen und Bewa-chung Rechnung. Diese Bewachung bezieht sich jedoch nicht auf dieeinzelnen Stände. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch dieBeachtung folgender Hinweise:1. Aufbau: Sobald nach dem Standaufbau Exponate angeliefertworden sind, sollten Sie Ihren Stand nicht unbeaufsichtigt lassen.Nach dem Ende des Aufbaus sind die Hallen zwar verschlossen undbewacht, generell ist jedoch eine zusätzliche Standwache, auch fürdie Nächte während der Veranstaltung, zu empfehlen. Auf jeden Fallsollten Sie wertvolle Güter nachts verschließen. Die ServicePartnerbieten Ihnen verschließbare Mietschränke und Vitrinen an. Auch dieKabine des Mietstandes kann mit einer verschließbaren Tür ausge-rüstet werden (auf den jeweiligen Vordrucken zu bestellen).2. Abbau: Verlassen Sie Ihren Stand erst, nachdem wertvolleExponate verladen oder dem Spediteur übergeben worden sind.Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bestellen Siebitte eine Standwache ab Veranstaltungsende bis zum Beginn IhresStandabbaus. 3. Öffnungszeiten: Diebstähle ereignen sich meist während der Laufzeit.Lassen Sie Ihren Stand deshalb niemals unbesetzt, auch nicht wäh-rend der Mittagszeit. Ihre persönlichen Dinge sollten Sie wegschließen.Diebstahlgefährdete Exponate sollten speziell gesichert werden, z.B.mit dünnen Ketten, Perlonfäden oder in verschlossenen Glasvitrinen.Die Veranstaltungsleitung und das Team vom MesseService beraten Siegerne. Die AFAG GmbH/NürnbergMesse behält sich vor, einzelnenAusstellern besondere Auflagen zur Diebstahlverhütung zu machen.Bitte prüfen Sie auch Ihre Diebstahlversicherung. Der Abschluss einerAusstellungsversicherung wird empfohlen. Die AFAG GmbH/NürnbergMesse dankt für Ihre Mithilfe.
2.6 NotfallräumungAus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oderGebäuden und deren Räumung von der AFAG GmbH/Nürnberg-Messe oder den zuständigen Behörden angeordnet werden. DiePersonen, die sich in diesen Räumen oder Gebäuden aufhalten, habendieser Aufforderung unbedingt Folge zu leisten und sich über dieausgeschilderten Notausgänge ins Freie zu begeben. Aussteller habenIhre Mitarbeiter über dieses Verfahren zu informieren oder gegebenen-falls eigene Räumungspläne zu erstellen und diese mit Aushang aufIhrem Stand bekannt zu machen.
3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes
3.1 Hallendatensiehe Merkblatt „Technische Daten Hallen“, i4.1 sowie die zulässigenBelastungen.
3.1.1 Allgemeine Beleuchtung, Stromart, SpannungDie Allgemeinbeleuchtung in den Hallen hat 350 – 400 Lux gemessen1 m über dem Hallenfußboden, Stromanschluss 230 V – 400 V bis125 A. Auf Anfrage sind höhere Anschlüsse und Sondervariantenmöglich. Die Anschlüsse bis 63 Ampere werden durch RCD-Schutzeinrich-tungen geschützt. Toleranzwerte nach DIN EN 50160.
3.1.2 Druckluft-, Elektro-, und WasserversorgungDie Druckluft-, Elektro- und Wasserversorgung der Stände erfolgt inden Hallen 1 – 12, 3A, 4A und 7A.
3.1.3 KommunikationseinrichtungenDie Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und Antennenanschlüssen erfolgt in allen Hallen gegen Auftrag an denzuständigen ServicePartner (weitere Richtlinien und Bedingungen –siehe Servicehandbuch unter Punkt Communication). Die Einrichtungeines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nachausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den MesseServicegestattet (weitere Richtlinien und Bedingungen – siehe Servicehand-buch unter Punkt Communication).
3.1.4 SprinkleranlagenDie Hallen 1 – 12 sowie 3A sind, mit Ausnahme von Halle 4A und7A, mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Diese müssen aus brand-schutz- und versicherungstechnischen Gründen einen Sicherheitsab-stand von > 1 m zu der Standobergrenze haben. In geschlossenenRäumen (z.B. Konferenzräume) gilt mindestens ein Sicherheitsabstandvon 0,70 m. Kleinere Abstände müssen von der AFAG GmbH/NürnbergMesse (Fachabteilung Veranstaltungstechnik, sieheAnsprechpartner unter 4.2) freigegeben werden.
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3.1.5 Heizung, LüftungHeizung und Lüftung sind in allen Hallen vorhanden.
3.1.6 StörungenBei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich dieMesseleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durchdiese Störungen und auf Grund leichter Fahrlässigkeit entstehen,haftet die AFAG GmbH/NürnbergMesse nicht.
3.2 FreigeländeDie nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen (4. Standbaubestim-mungen) für Standaufbau gelten sinngemäß auch für Stände im Frei-gelände.Stände, Aufbauten und Sonderbauten (z.B. Zelte, Bühnen, Show-trucks) im Freigelände sind bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse(Abteilung Veranstaltungstechnik) termingerecht (siehe 4.2) zur Frei-gabe einzureichen.Eine geprüfte oder prüffähige Statik (Standsicherheitsnachweis),maßstabsgerechte Grundrisse und Ansichten sind einzureichen.Soweit die Aufbauten im Freigelände als sogenannte „FliegendeBauten“ eingestuft werden, muss eine gültige Ausführungsgenehmi-gung (Baubuch) vorliegen und mindestens 4 Wochen vor demErrichten der Anlage eine Anmeldung durch den Aussteller/Verursa-cher bei der zuständigen Behörde erfolgen.Die Anzeige bei der Behörde ist der AFAG GmbH/NürnbergMesse bisspätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Kopie vorzulegen.
Für Rückfragen steht dieBauaufsicht SüdBauhof 590402 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 2 31-43 71zur Verfügung.
Die Kosten für die notwendige Abnahme des „Fliegenden Baus“durch die zuständige Behörde werden dem Aussteller/Standbauer inRechnung gestellt.Generell sind Grabungen und Bodenverankerungen (z.B. Erdnägel) imFreigelände nicht zulässig.Falls sie davon abweichen, haften Sie generell für alle Schäden undFolgen bei Beschädigungen von Rohrleitungen und Kabeln (auchwenn Ihnen hierzu eine Sondergenehmigung der AFAG GmbH/NürnbergMesse vorliegt). Im Freigelände aufgebrachtes Material mussrestlos entfernt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.
4. Standbaubestimmungen
4.1 StandsicherheitAusstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowieWerbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentlicheSicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nichtgefährdet werden.Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich undgegebenenfalls nachweispflichtig.
Stehende, bauliche Elemente bzw. Sonderkonstruktionen (z.B. frei-stehende Wände, hohe Exponate, hohe dekorative Elemente), dieumkippen können, müssen mindestens für eine horizontalwirkende Ersatzflächenlast qh bemessen werden:� qh1 = 0,125 kN/m2 (0 < h < 4,0 m)� qh2 = 0,063 kN/m2 (h > 4,0 m)Bezugsfläche ist dabei die jeweilige Ansichtsfläche.Die dazu erstellten Nachweise (prüffähige statische Berechnungen)sind auf Verlangen der AFAG GmbH/NürnbergMesse vorzulegen.Die AFAG GmbH/NürnbergMesse behält sich vor, in begründetenFällen vor Ort eine kostenpflichtige Überprüfung der Standsicherheitdurch einen Statiker vornehmen zu lassen.Eine Stabilisierung gegen Nachbarstände bzw. vorhandener Bau-substanz ist nicht gestattet.
4.2 StandbaugenehmigungAusgehend davon, dass die Technischen Richtlinien der jeweiligenVeranstaltung (siehe Info 1) bei der Gestaltung und Ausführung desStandes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbautenin den Hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigungeinzureichen. Auf Wunsch bietet die AFAG GmbH/NürnbergMesse demAussteller an, die eingereichten Standbaupläne zu prüfen. Alternativbehält sich die AFAG GmbH/NürnbergMesse vor auf eine Checklistezu verweisen, die Ihnen eine Überprüfung der Gestaltung undAusführung des Standes ermöglicht. Darüber hinaus sind alleanderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und -konstruk-tionen genehmigungspflichtig, siehe 4.2.1 und 4.2.3.
Ansprechpartner für die technische Freigabe bei der AFAGGmbH/NürnbergMesse:Abteilung [email protected]
Termine für eine technische Freigabe:Bitte rechnen Sie insbesondere bei aufwendigen Freigabeverfahren,die u.a. einer zusätzlichen behördlichen oder gutachterlichen Geneh-migung bedürfen, mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen,nachdem die vollständigen Unterlagen bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse eingegangen sind. Eine Bearbeitung innerhalb von2 Wochen ist nur in Ausnahmefällen, bei vollständigen Unterlagenund geringer Komplexität möglich. Diese Frist gilt für die Erteilungder Freigabe und stellt nicht den Veranstaltungstermin dar. ImFolgenden wird von „termingerecht“ gesprochen.
Definition „technische Freigabe“:Auch wenn die technische Freigabe der AFAG GmbH/NürnbergMessevorliegt, entbindet dies grundsätzlich nicht von der Einhaltung dertechnischen Richtlinien, es sei denn, wenn eine Abweichung von dentechnischen Richtlinien ausdrücklich Teil der technischen Freigabewar.
4.2.1 Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger BautenVermaßte Standpläne, mindestens im Maßstab 1:50, mit Grund-rissen, Ansichten und ggf. Bestuhlungspläne müssen termingerecht(siehe 4.2) der AFAG GmbH/NürnbergMesse zur Genehmigungvorgelegt werden. Erst mit dem Genehmigungsvermerk ist derStandbau freigegeben.Für die Genehmigung von:
- zweigeschossigen Standbauten- Bauten im Freigelände (Fliegende Bauten)- Sonderkonstruktionen- Kino- oder Zuschauerräumen mit mehr als 100 m2
- Szenenflächen- Podestflächen und begehbare Aufbauten ab einer Höhe von 0,20 m- LED-Wänden/Video-Wänden und deren Unterkonstruktionen oder
Anschlagmaterialien
werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung) terminge-recht (siehe 4.2) in deutscher Sprache benötigt:
a) Statische Berechnung nach deutschen Normenb) Baubeschreibung mit Angaben zu den verwendeten Materialienc) Bei Vorlage eines gültigen Prüfbuchs/einer Typenprüfung entfallen
die Punkte a), b)d) Bestuhlungspläne, ggf. Flucht- und Rettungswegplan
(Kino- und Zuschauerräume)e) Rettungswegplan mit Nachweis der Rettungsweglängen und
-breiten
Bei LED-Wänden/Video-Wänden entfallen die Punkte d) und e)
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt.
4.2.2 Fahrzeuge und ContainerFahrzeuge und Container sind als Ausstellungsstände in den Hallensowie im ganzen Messegelände inklusive der Parkplätze genehmi-gungspflichtig.Bei der Aufstellung von Fahrzeugen, Containern und Zelten etc.innerhalb der Hallen, kann es je nach Nutzung, Beschaffenheit undStandort erforderlich werden, diese mit einer Sprinkleranlage,Wärmedifferenzialmeldern oder Feuerlöschern auszustatten. Weiter-führende Informationen sind unter 4.4.2 zu finden.
4.2.3 Änderung nicht vorschriftsgemäßer BauteileStandbauten, die nicht genehmigt sind und/oder den TechnischenRichtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebe-nenfalls durch den Aussteller/Messebauer geändert oder beseitigtwerden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die AFAG GmbH/NürnbergMesseberechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbst Änderungen vorzu-nehmen.Aus wichtigem Grund, insbesondere bei gravierenden Sicherheits-mängeln, kann auch die teilweise oder vollständige Schließung einesStandes angeordnet werden.
4.2.4 HaftungsumfangJegliche Schadensersatzansprüche, welche Infolge von fahrlässigenHandeln oder Unterlassen der AFAG GmbH/NürnbergMesse oderihrer Nachunternehmer und ServicePartnern entstandene Verluste,Beschädigung oder Beeinträchtigung der eingesandten Entwürfe,Modelle oder sonstiger Unterlagen gegen die AFAG GmbH/NürnbergMesse, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhenkönnten, sind ausgeschlossen.
4.3 BauhöhenDie veranstaltungsspezifischen Bauhöhen entnehmen Sie den Anmel-deunterlagen sowie der Info 1.
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4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen
4.4.1 Brandschutz und ZuständigkeitenDie Hallen sind mit Brandmelde- bzw. automatischen Feuerlösch-anlagen ausgestattet. Sollten diese Brandschutzanlagen in ihrerFunktion durch Standaufbauten, Freisetzung von Gasen, Aktionenmit Feuer, Rauch- und Temperaturentwicklung eingeschränktwerden, so sind entsprechende Kompensationsmaßnahmen not-wendig, welche im Vorfeld mit der AFAG GmbH/NürnbergMesse(siehe 4.2) abzustimmen sind.Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher, Feuermelder,Hydranten und deren Hinweisschilder und die Notausgangspikto-gramme der Halle dürfen nicht zugebaut bzw. verdeckt werden.Sofern es sich um eine anordnungspflichtige Veranstaltung imSinne der Gewerbeordnung handelt, ist das Ordnungsamt der StadtNürnberg zuständig. Die technische Abnahme der Veranstaltungerfolgt durch einen Vertreter der Feuerwehr Nürnberg, einenVertreter des Ordnungsamtes, einen Vertreter des Betreibers(Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik) und gegebenenfallsdes Veranstalters.
Den Ausstellern wird empfohlen, sich in allen brandschutztechni-schen Zweifelsfällen an die Fachabteilung Veranstaltungstechnik(siehe Ansprechpartner unter 4.2) zu wenden.
Gewerbeaufsichts- und Ordnungsbehörden, Polizei und Feuerwehr,der Brandschutzbeauftragte, der Veranstaltungsleiter oder derVerantwortliche für Veranstaltungstechnik der AFAG GmbH/NürnbergMesse sowie Vertreter der AFAG GmbH/NürnbergMesse(Fachabteilung Veranstaltungstechnik) und Beauftragte des Veran-stalters sind berechtigt, Weisungen im Rahmen der Sicherheitsbe-stimmungen zu geben. Ihren Vertretern ist jederzeit Zutritt zu denSicherheitsvorrichtungen und technischen Einrichtungen zugewähren.
4.4.1.1 Standbau- und DekorationsmaterialienGenerell dürfen an Messeständen keinerlei leichtentflammbare,brennend abtropfende, toxische Gase oder stark rauchbildendeMaterialien wie die meisten thermoplastischen Kunststoffe, u.a.Polystyrol-Hartschaum (Styropor, Styrodur, EPS, XPS, etc.), PVCoder ähnliche, verbaut werden. An tragende Konstruktionsteilekönnen im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anfor-derungen gestellt werden (z.B. nichtbrennbar).Statisch notwendige bzw. lasttragende Befestigungen dürfen nurmit nichtbrennbaren Befestigungsmitteln ausgeführt werden.Dekorationsmaterialien, Ausschmückungen, Ausstattungen, sowieauch Bodenbeläge, Banner und Vorhänge müssen als mindestensschwerentflammbar (Klasse B1) und nicht brennend abtropfend,gemäß DIN 4102-1 mit geringer Rauchentwicklung bzw. gemäßEN 13501-1 als mindestens Klasse B/C – s2, d0 eingestuft sein.Ein Prüfzeugnis über die Baustoffklasse, das Brand-, Rauch- undAbtropfverhalten des eingesetzten Materials ist am Messestandbereits während des Aufbaus vorzuhalten. Des Weiteren sindMusterstücke der eingesetzten Materialien für eine Brandprobevor Ort bereitzuhalten.In Einzelfällen und Teilbereichen dürfen normalentflammbareDekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese durch denEinbau (z.B. Vitrinen) ausreichend gegen Entflammen geschütztsind.Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünemZustand zu Dekorationszwecken verwendet werden. Wennwährend der Dauer der Veranstaltung festgestellt wird, dassBäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leicht entflammbarwerden (DIN 4102 B3), sind sie zu entfernen. Bäume müssen bisetwa 0,50 m über dem Boden astfrei sein. Laub- und Nadelge-hölze dürfen nur mit feuchtem Wurzelballen verwendet werden.Bambus, Reet, Heu, Stroh, Rindenmulch, Holzschnitzel oderähnliche Materialien genügen nicht den vorgenannten Anforde-rungen und sind nicht zugelassen.Saugfähige natürliche Materialien aus Naturfasern, wie z.B. Jute-säcke, Web- und Wirkwaren oder ähnliche Gewebe, entsprechenin der Regel nicht der Eigenschaft „schwer entflammbar“ unddürfen nur unter der Vorgabe einer geeigneten Brandschutzim-prägnierung eingesetzt werden.Bau- und Dekorationsmaterialien, wie z.B. Holzpaletten, Holz-kisten oder Körbe, die durch ihre Bauart und Oberflächengestal-tung eine hohe Brandlast bilden, sind generell nicht zugelassen.Etwaige Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. Bearbeitung der Ober-flächen und zusätzliche Brandschutzbeschichtungen sind imVorfeld über den Vordruck P2 anzumelden und mit der Fachab-teilung „Veranstaltungstechnik“ abzustimmen.Weitere Anforderungen an die Materialien Glas und Acrylglas sindunter 4.4.3 zu finden.
Die Eigenschaft „schwer entflammbar“ kann nachträglich nur beieinem Teil dieser Stoffe durch Behandlung mit einem zugelas-senen Flammschutzmittel erreicht werden. Die Bestätigung überdie Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durch-geführte Imprägnierung ist zur jederzeitigen Einsichtnahme an denStänden bereitzuhalten.Eine Flammschutzimprägnierung kann bei unserem ServicePartnerMessebau Wörnlein GmbH oder einem anderen qualifiziertenDienstleister bestellt werden.
Flammschutzimprägnierung:Messebau Wörnlein GmbHMessezentrum 1 90471 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 81 74 49-0 Fax +49 (0) 9 11. 81 74 49-25 [email protected]
Haftung kann für die Imprägnierung nur übernommen werden,wenn es sich bei dem zu imprägnierenden Material um eine saug-fähige Naturfaser handelt.
4.4.1.2 Ausstellung von KraftfahrzeugenDie Ausstellung von Kraftfahrzeugen ist bei der AFAGGmbH/NürnbergMesse (Fachabteilung „Veranstaltungstechnik“)über den Vordruck P2 anzumelden. Hierzu ist die Anzahl derFahrzeuge sowie die Angabe des/ der Fahrzeugtyp(-en) erforder-lich.Für alle Kraftfahrzeuge sind geeignete Handfeuerlöscher (nach EN 3) in ausreichender Anzahl am Messestand vorzuhalten.Die AFAG GmbH/NürnbergMesse GmbH behält sich ergänzendeMaßnahmen vor. Ein Verfahren von Fahrzeugen auf der Stand-fläche oder im Hallengang ist während der Messelaufzeit nichtgestattet.
Fahrzeuge mit VerbrennungsmotorenDer Tankinhalt der Fahrzeuge ist auf das für das Ein- undAusfahren notwendige Maß zu reduzieren (die Reserveleuchte derTankanzeige muss aktiv sein); der Tankdeckel ist zu verschließen.Eine Versorgung der Ausstellungsfahrzeuge über die Starterbat-terie ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass keine gefährlichenGase produziert werden (z.B. bei Gelbatterien, wenn die Kontakteberührungssicher gestaltet sind und der Anlasser dauerhaft vonder Batterie getrennt ist).In Abhängigkeit der Veranstaltung und des Aufstellortes (z.B.Foyerflächen, Eingangsbereiche, Feuerwehrdurchfahrten oderVersammlungsräumen) können weitere Sicherheitsmaßnahmen,wie unter anderem eine Inertisierung des Treibstofftankes, dasAbklemmen der Batterie und/oder das Aufstellen von Sicherheits-wachen erforderlich sein.Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen nicht in Betrieb vorge-führt werden.Kraftstoffe dürfen nicht am Stand gelagert werden.
Fahrzeuge mit Elektro- oder HybridantriebDer Tank muss auch bei Hybridfahrzeugen weitgehend leer undabgeschlossen sein. Bei Fahrzeugen mit Elektromotoren sind dieAntriebsbatterien per Sicherheitsklemmschalter (Hauptschalter)vom Antrieb zu trennen. Hochvoltbatterien müssen spannungsfreisein und sich in einem unkritischen Zustand befinden.Ladevorgänge sind in den Messehallen nicht gestattet.
Fahrzeugen mit GasantriebBei Fahrzeugen mit Gasantrieb muss der Druckbehälter weitgehendentleert sein. Es ist darauf zu achten, dass ein niedriger Restdruckim Behälter verbleibt, so dass keine Gefahr von explosiven Gasenbeim Eindringen von Luft besteht (siehe Punkt 5.7).
Fahrzeuge mit Brennstoffzellen oder alternativen AntriebsartenFahrzeuge mit Brennstoffzellen oder anderen Antriebsarten werdengesondert betrachtet.Generell ist aber zu beachten, dass der Tankinhalt auf das für dasEin- und Ausfahren notwendige Maß zu reduzieren ist (dieReserveleuchte der Tankanzeige muss aktiv sein).
4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe, MunitionExplosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetzund dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden.Dies gilt auch für Munition im Sinne des Waffengesetzes undpyrotechnische Gegenstände.
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4.4.1.4 Pyrotechnik Pyrotechnische Vorführungen sind genehmigungspflichtig und mitder AFAG GmbH/NürnbergMesse (Fachabteilung Veranstaltungs-technik, siehe Ansprechpartner unter 4.2) abzustimmen. Bei einemEinsatz von pyrotechnischen Effekten auf dem Gelände der AFAGGmbH/NürnbergMesse ist durch den Aussteller/Veranstalter bismax. 4 Wochen vor dem tatsächlichen Veranstaltungstag eineGenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes, des Gewerbeauf-sichtsamtes und der Feuerwehr Nürnberg einzuholen. Der geneh-migte Antrag ist der AFAG GmbH/NürnbergMesse bis spätestens2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Kopie vorzulegen. DieZulassung der Artikel kann der jeweiligen Verpackungseinheitentnommen werden. Darüber hinaus müssen auf der VerpackungVerwendungshinweise in deutscher Sprache aufgedruckt sein.Pyrotechnische Gegenstände ohne Zulassung oder pyrotechnischeGegenstände der Klasse II, III oder IV sind nicht zugelassen. Essind der AFAG GmbH/NürnbergMesse Nachweise über den Inha-ber des Erlaubnisscheins und des Befähigungsscheins vorzulegen(siehe Merkblatt i4.5 „Pyrotechnik/feuergefährliche Handlung“).
4.4.1.5 Luftballons und FlugobjekteDie Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons inden Hallen und im Freigelände muss von der AFAG GmbH/NürnbergMesse genehmigt werden.Sofern die Verwendung von Luftballons durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse freigegeben wurde, dürfen diese nur mit nichtbrennbaren und ungiftigen Gasen befüllt werden.Das Verteilen gasbefüllter Luftballons ist grundsätzlich nichtgestattet. Ausnahmen mit Auflagen bedürfen der Freigabe derAFAG GmbH/NürnbergMesse (siehe Punkt 4.2).
4.4.1.6 FlugobjekteDie Verwendung von Flugobjekten (z.B. Drohnen, Quadrocoptern,Helikoptern, Luftschiffen, etc.) ist in den Hallen und im Freigeländegrundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigenschriftlichen Genehmigung der AFAG GmbH/NürnbergMesse(siehe Ansprechpartner unter 4.2).Sofern die Verwendung des Flugobjekts durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse freigegeben wurde, sind die Anforderungengemäß der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbe-mannten Fluggeräten, vom 30. März 2018, zwingend zubeachten. Dies schließt im speziellen den Nachweis einer entspre-chenden Halter-Haftpflichtversicherung und des notwendigenKenntnisnachweises mit ein. Im Einzelfall bedarf die Nutzung desLuftraums der Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.Des Weiteren müssen alle Flugobjekte mit einer Startmasse vonmehr als 0,25 kg an sichtbarer Stelle dauerhaft und feuerfest mitdem Namen und der Anschrift des Eigentümers gekennzeichnetwerden.Generell ist zu beachten, dass sich das Gelände der AFAG GmbH/NürnbergMesse innerhalb der Kontrollzone des AIRPORTNÜRNBERG befindet, so dass hier ein generelles entsprechendesFlugverbot herrscht.Der freie Betrieb von Flugobjekten ist grundsätzlich überMenschenansammlungen, wie auch in einem seitlichen Abstandkleiner 100 m, verboten. Hiervon abweichend können abschlie-ßende bauliche Trennungen zwischen dem Flugbereich und freizugänglichen Bereichen erforderlich sein um Flugobjekte nachFreigabe durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse vorzuführen oderzu betreiben. Notwendige Maßnahmen sind mit dem obengenannten Ansprechpartner im Vorfeld abzustimmen undbedürfen einer Freigabe.
4.4.1.7 NebelmaschinenDer Einsatz von Nebelmaschinen oder Hazern ist mit der AFAG GmbH/NürnbergMesse (Fachabteilung Veranstaltungstechnik, sieheAnsprechpartner unter 4.2) abzustimmen. Kosten für Ersatzmaß-nahmen bei Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungenwerden durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse an den Veran-stalter bzw. dem Verursacher weiterverrechnet; ebenso wieKosten für einen Feuerwehreinsatz bei Auslösung der Brandmelde-anlage ohne vorherige Abstimmung mit der AFAG GmbH/NürnbergMesse. Weitere Informationen entnehmen Sie demMerkblatt i4.6 „Verwendung von Nebelgeräten“.
4.4.1.8 Aschebehälter, AschenbecherIn den Hallen, den Ständen und den Leerräumen herrscht eingenerelles Rauchverbot während dem Aufbau, der Messelaufzeitund dem Abbau.Sofern für den Stand oder Standteile das Rauchverbot aufgehobenwird (dies gilt nicht für Auf- und Abbau), muss für die Bereitstel-lung einer ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschebe-hältern aus nicht brennbarem Material und für deren regelmäßigeEntleerung Sorge getragen werden.
4.4.1.9 Abfall-, Wertstoff-, ReststoffbehälterIn den Ständen dürfen ausschließlich Wertstoff- und Reststoffbe-hälter aus nicht brennbaren Materialien aufgestellt werden. DieseBehälter in den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden Abendnach Messeschluss zu entleeren. Fallen größere Mengen brenn-barer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen.Leicht brennbare Stoffe und Abfälle wie Hobelspäne, Holzreste,Sägemehl und dergleichen sind in verschlossenen Behältern aufzu-bewahren. Fallen die genannten Abfälle bei Produktvorführungenan, muss sichergestellt werden, dass diese direkt nach der Vorfüh-rung in geschlossenen Behältern gelagert werden. Die Arbeitsbe-reiche müssen so gestaltet werden, dass die Abfälle nicht aufVerkehrsflächen anfallen. Die Nutzung der oben genannten Abfällezu Dekorationszwecken ist untersagt.Für die Entsorgung können Sie über das Servicehandbuch die Service-Partner der AFAG GmbH/NürnbergMesse gegen Entgelt beauf-tragen.
4.4.1.10 Spritzpistolen, LösungsmittelDer Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung lösungs-mittelhaltiger Stoffe und Farben sind in allen Hallen verboten.
Die Verwendung von• brennbaren Flüssigkeiten, auch zu Reinigungszwecken, sowie• giftige Dämpfe freisetzende Materialien sowie• umweltschädlichen Stoffensind verboten.
4.4.1.11 Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener FlammeSchweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten müssenvor Arbeitsbeginn angezeigt und schriftlich bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse beantragt werden. Die Genehmigung der Arbeitenerteilt die AFAG GmbH/NürnbergMesse Fachabteilung Veranstal-tungstechnik (siehe Ansprechpartner unter 4.2) mit der Arbeitsge-nehmigung für „Arbeiten mit Staub- oder Rauchentwicklung,Schweiß- und Heißarbeiten“. Bei den Arbeiten ist die Umgebunggegen Gefahren ausreichend abzuschirmen. Geeignete Feuerlö-scher und VDS zugelassene Branddecken sind in unmittelbarerNähe einsatzbereit zu halten. Des Weiteren kann die Bestellungeiner Brandsicherheitswache über das Servicehandbuch gegenEntgelt angeordnet werden.Aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials bei Auf- undAbbau ist es zu empfehlen die Standkonzeption so auszuführen,dass solche gefährlichen Arbeiten vermieden werden oder zumin-dest außerhalb der Halle ausgeführt werden können.Nur durch eine frühzeitige Anmeldung bei der FachabteilungVeranstaltungstechnik (siehe Ansprechpartner unter 4.2) kann einetermingerechte Erteilung der Erlaubnis ermöglicht werden.
4.4.1.12 LeergutDie Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen und Pack-mittel) innerhalb und außerhalb des Standes, in der Halle und in denLadehöfen ist während Aufbau, Messelaufzeit und Abbau verboten.Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Für den Abtransportund die Einlagerung können Sie über das Servicehandbuch die Service-Partner der AFAG GmbH/NürnbergMesse gegen Entgelt beauftragen.
Die AFAG GmbH/NürnbergMesse ist berechtigt, falls der Ausstellereiner Aufforderung zur Beseitigung wiederrechtlicher Lagerung,bzw. der Aufforderung zur unverzüglichen Entfernung anfallendenLeerguts nicht nachkommt, die Entfernung auf Kosten und Gefahrdes Ausstellers zu veranlassen.
4.4.1.13 Feuerlöscher Für jeden Messestand empfehlen wir mindestens einen Feuerlöschernach DIN EN 3 (siehe Merkblatt i4.7 Feuerlöscher) vorzuhalten. Esdürfen ausschließlich Wasser oder Schaumlöscher mit aktuellem Prüf-siegel verwendet werden. Pulverlöscher sind lediglich bei Vorfüh-rungen mit brennbaren Gasen zugelassen.Es wird empfohlen, soweit möglich einen Wasser- oder Schaumlö-scher zu verwenden, da bei Einsatz eines Pulverlöschers die Gefahrbesteht, dass angrenzende Stände im Nachgang gereinigt werdenmüssen, da der austretende Pulverstrahl nicht gesteuert werdenkann. Diese Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.Für Elektroverteilungen ab einer Gesamtleistung von 6 KW ist eingeeigneter Feuerlöscher vorzuhalten. Die Größe ist auf max. 12 kgbeschränkt. Auf Messeständen mit Küchen und Lagerbereiche, sindentsprechend geeignete Feuerlöscher (Küchen: Klasse A, B, F;Lagerbereiche: Klasse A, B) vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit,geeignete und geprüfte Feuerlöscher über unseren ServicePartnerFa. Wörnlein anzumieten (siehe 4.4.1.1). Die AFAG GmbH/NürnbergMesse behält sich vor, benutzte oder beschädigte Feuer-löscher, die Wandhydranten entnommen wurden, in Rechnung zustellen.
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4.4.1.14 Anzeige- und abnahmepflichtige Anlagen und EinrichtungenVorführungen, die mit offenem Feuer und starker Erwärmungverbunden sind, sind bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse (Fachab-teilung Veranstaltungstechnik, siehe Ansprechpartner unter 4.2)anzumelden und durch diese freizugeben. Die AFAG GmbH/NürnbergMesse stimmt daraufhin die notwendigen Schutzmaß-nahmen mit der Feuerwehr Nürnberg ab. Darunter fallen u.a. dasAnzünden von Kerzen sowie Vorführungen von nicht elektrischbetriebenen Koch-, Grill-, Back- und Heizgeräten. Diese feuerge-fährlichen Handlungen sind über den Vordruck P2 bei der AFAGGmbH/NürnbergMesse, Abteilung Veranstaltungstechnik, anzu-melden. Flüssiggas darf für solche Vorführungen nur in tagesüb-lichen Mengen (siehe 5.5.1.5) verwendet werden. Das gleiche giltfür nicht elektrisch betriebene Geräte, die der Standeigenversor-gung dienen.Für Ölfeuerungen, Ölbrenner gilt die entsprechende TRBS derBetriebssicherheitsverordnung. Rauchgase, Abgase und Dämpfemüssen grundsätzlich aus der Halle geleitet werden. Dies darf nur vomentsprechenden ServicePartner der AFAG GmbH/NürnbergMessevorgenommen werden. Petroleum, Benzin o.ä. dürfen zu Koch-,Heiz- oder Betriebszwecken wegen der Leichtentzündlichkeit nichtverwendet oder gelagert werden. Verwenden Sie zur Anmeldungsolcher Vorführungen oder Brennstoffe den Vordruck P2.Nichtanzeige bedeutet zusätzlichen Aufwand, der in Rechnunggestellt werden muss.
4.4.2 StandüberdachungUm den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen, müssen in denHallen die Stände nach oben hin grundsätzlich offen sein. Deckensind als offen zu betrachten, wenn nicht mehr als 30 % (CEA 4001 S)der Fläche bezogen auf den einzelnen m2 der Deckenfläche,geschlossen ist. Dies gilt auch für Besprechungs-, Bewirtungs- undAufenthaltsräume.Sprinklertaugliche Decken mit einer Maschenweite im ungespanntenZustand von mindestens 2 x 4 mm, bzw. 3 x 3 mm, und einerStegbreite von maximal 1 mm sind bis 30 m² Feldgröße zuge-lassen. Einzelne Felder sind addierbar. Die Gewebeplane ist hori-zontal ausschließlich einlagig zu verspannen. Ein Durchhängen derGewebeplane ist zu vermeiden. Alternativ kann die Sprinklertaug-lichkeit durch ein gültiges VdS-Zertifikat nachgewiesen werden.Es dürfen 30 m² geschlossene Fläche in ebenen Ständen nichtüberschritten werden. Ab 30 m² müssen Sprinkler, in rauchüber-wachten Hallen (H4A, H7A, H11) Wärmedifferentialmelder in geeig-neter Anzahl durch den zuständigen ServicePartner installiertwerden. In Einzelfällen sind Abweichungen möglich.Mehrere bis zu 30 m² große geschlossene Deckenfelder innerhalbeines Messestands sind möglich, sofern ein Mindestabstand von3,00 m zwischen den einzelnen Deckenfeldern eingehalten wird.Um durch Addition mehrerer Deckenfelder die maximale Größe derFläche von 30 m² nicht zu überschreiten, ist zu den Standgrenzenhin ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten. Die Verringe-rung des 1,50 m-Abstandes (z.B. zu Gängen) ist durch die Fachab-teilung Veranstaltungstechnik (siehe Ansprechpartner unter 4.2)freizugeben.Die Deckenflächen, wie auch Sprinklergazen und Gewebe, müssen alsmindestens schwerentflammbar (Klasse B1) und nicht brennendabtropfend, gemäß DIN 4102-1 mit geringer Rauchentwicklung bzw.gemäß EN 13501-1 als mindestens Klasse B/C – s2, d0 eingestuft sein.Ein Prüfzeugnis über die Baustoffklasse, das Brand-, Rauch- undAbtropfverhalten des eingesetzten Materials, bzw. das VdS-Zertifikat,ist am Messestand bereits während des Aufbaus vorzuhalten. DesWeiteren sind Musterstücke der eingesetzten Materialien für eineBrandprobe vor Ort bereitzuhalten.Küchen und Lager müssen grundsätzlich nach oben geöffnet sein.In Ausnahmefällen müssen Sprinkler, in rauchüberwachten HallenVDS zertifizierte Wärmedifferentialmelder durch den zuständigenServicePartner installiert werden.Bei allseits umschlossenen Räumen, Zelten, Containern, Fahrzeugenund dergleichen mit geschlossenen Deckenflächen kann es je nachNutzung und Beschaffenheit erforderlich sein, diese mit einer Sprin-kleranlage oder Wärmedifferentialmeldern auszustatten, auch wenndie Deckenfläche weniger als 30 m² beträgt. Des Weiteren ist zugewährleisten, dass diese umschlossenen Räume mit einer geeignetenSicherheitsbeleuchtung (siehe Punkt 5.3.5) ausgestattet werden. SolcheEinbauten und Räume sind im Vorfeld durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse (Fachabteilung Veranstaltungstechnik, siehe Ansprech-partner unter 4.2) zu prüfen und freizugeben. Allseits umschlosseneAufenthalts- und Zuschauerräume, die keine optische und akustischeVerbindung in die Halle haben, sind mit entsprechenden Warnanlagenauszustatten (siehe Punkt 4.4.4).Weitere Informationen bezüglich sprinklertauglichen Deckenstoffensind im Merkblatt „Einbau sprinklertauglicher Deckenstoffe“, i4.2 zufinden.Für zweigeschossige Bauweise siehe auch Punkt 4.9.2.
4.4.3 Glas und AcrylglasEs darf nur für den Einsatzzweck geeignetes Sicherheitsglas ver-wendet werden.Für Konstruktionen aus Glas (Böden, Brüstungen, Fassaden undDecken) beachten Sie bitte das Merkblatt i4.8 „Glas und Acrylglas“. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschütztsein, dass eine Verletzungsgefahr mit an Sicherheit grenzenderWahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind inAugenhöhe zu markieren.Wandscheiben oder Stützen aus Glas müssen konstruktiv sogestaltet werden, dass diese lastfrei sind. D.h. Dachkonstruktionenoder ähnliche Auskragungen müssen auf Stützen oder Wändenaufliegen und standsicher errichtet werden, ohne dass die Lastenüber eingesetzte Glasscheiben oder Glasstützen (auch Glasvitrinen)abgetragen werden.Acrylglas muss mindestens die Anforderungen nach DIN 4102, B1oder DIN EN 13501, B/C – s2, d0 erfüllen und darf nicht brennendabtropfen (siehe Merkblatt „Glas und Acrylbau“, i4.8). Zusätzlich darfdas Acrylglas lediglich eine begrenzte Rauchentwicklung aufweisen(s1 oder s2 nach DIN EN 13501). Eine unbeschränkt starke Rauch-entwicklung (s3 nach DIN 13501) bei Acrylglas ist nur nach Rück-sprache mit der AFAG GmbH/NürnbergMesse (Fachabteilung Veran-staltungstechnik, siehe Ansprechpartner unter 4.2) in Ausnahmefällenmöglich.
4.4.4 Aufenthaltsräume und gefangene RäumeAlle Aufenthalts- und Zuschauerräume, die allseits umschlossensind (geschlossene Räume) und keine optische und akustischeVerbindung zur Halle haben, sind mit einer optischen und akusti-schen Warnanlage auszurüsten, um eine jederzeitige Alarmierungauf dem Stand zu gewährleisten. Dies schließt auch Ausstellungs-flächen mit ein, wo in Teilbereichen durch Aufbauten oder Expo-nate keine freie Sicht in die Halle möglich ist.Alternativ können allseits umschlossene Räume (z.B: Kabinen,Besprechungsräume, Büros, und dergleichen), die eine akustischeVerbindung zur Halle haben, mit einer Sichtverbindung über denMessestand in die Halle ausgestattet werden.Die Sichtverbindung ist so auszubilden, dass während dem Aufent-halt im geschlossene Raum die freie Sicht im Sitzen, wie auch imStehen, gewährleistet ist. Als Sichtfeldgröße wird ein Fenster mit denAbmessungen von 0,20 m x 0,80 m (Breite x Höhe) empfohlen.Wenn die Sicht über den Stand in die Halle nicht möglich ist (Sicht-behinderung durch Einbauten, etc.), muss eine technischeKompensationsmaßnahme vorgesehen werden.Technische Kompensationsmaßnahmen bei einer eingeschränktenSichtverbindung sind im Vorfeld bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse(Fachabteilung Veranstaltungstechnik, siehe Ansprechpartner unter4.2) anzumelden und durch diese freizugeben.Zuschauerräume bedürfen einer besonderen Genehmigung, wennsie mehr als 100 m2 Grundfläche haben oder mehr als 200Personen fassen. Bestuhlungen sind gemäß §10 VStättV zu stellenund gemäß §32 in einem Flucht- und Rettungswegplan einzu-zeichnen.Die Anordnung gefangener Räume (Räume, die ausschließlich überandere Räume verlassen werden können) ist nicht gestattet.
4.5 Ausgänge, Rettungswege, Türen
4.5.1 Ausgänge und RettungswegeDie Entfernung von jeder Stelle auf einer Ausstellungsfläche biszu einem notwendigen Hallengang darf nicht mehr als 20 m, inder Lauflinie gemessen, betragen (§7 VStättV). Dies gilt auch füreine doppelgeschossige Bauweise.
Aufenthaltsräume mit mehr als 100 m2 Grundfläche müssen jeweilsmindestens zwei möglichst weit auseinander und entgegengesetztliegende Ausgänge zu Rettungswegen haben.Anzahl und lichte Breite von Rettungswegen (Ausgänge, Treppen,Flure) sind mindestens, wie folgt vorzusehen:- bis 100 m² Raumfläche und weniger als 100 Personen:
1 Rettungsweg (0,90 m breit)- über 100 m² Raumfläche und weniger als 200 Personen:
2 Rettungswege (je 0,90 m breit)- über 100 m² Raumfläche und mehr als 200 Personen:
Mind. 2 Rettungswege (je 1,20 m breit)Die Staffelungen der Rettungswegbreiten sind nur in 0,60 mSchritten pro 100 Personen zulässig.
Die Flucht- und Rettungswege sind nach ASR A1.3, bzw. DIN ENISO 7010, DIN EN 1838 und DIN 4844-1 zu kennzeichnen.Die Türen dieser Ausgänge müssen während der Veranstaltung voninnen in Fluchtrichtung jederzeit geöffnet werden können unddürfen nicht in den Hallengang hineinragen. Es ist in jedem Falleine entsprechende Nische vorzusehen.
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4.5.2 Türen in RettungswegenTüren und Türanlagen in Rettungswegen müssen jederzeit leicht-gängig von innen in Fluchtrichtung und voller Breite geöffnetwerden können und Fluchttüren dürfen Fluchtwege oder Hallen-gänge nicht beeinträchtigen oder verengen.
4.6 Podeste, Leitern, Treppen, StegeAllgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an mehr als 0,20 mtiefer liegende Flächen angrenzen, sind mit Brüstungen zuumwehren. Diese müssen mindestens aus einem Obergurt, Mittel-gurt und einem Untergurt bestehen. Die Umwehrungen sind soauszuführen, dass nichts darauf abgestellt werden, und somitnichts auf tiefer liegende Bereiche herabfallen kann. Der Abstandder Geländerteile in einer Richtung darf nicht mehr als 0,12 mbetragen.Für ein Podest ist ein prüffähiger statischer Nachweis mit Nutz-lasten gemäß DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 Tabelle 6.1DE [Kat. C]wie folgt zu erbringen und termingerecht (siehe 4.2) bei derAFAG GmbH/NürnbergMesse einzureichen:qk ≥ 3,0 kN/m² Lotrechte Nutzlast bei eingeschränkter Nutzung
durch Fachbesucher. qk ≥ 5,0 kN/m² Lotrechte Nutzlast bei frei begehbaren Flächen,
bzw. einer uneingeschränkten Nutzung. qk = 1,0 kN/m Horizontale Nutzlast in Holmhöhe. Für die Prüfung und Abnahme dieser Sonderkonstruktion
entstehen Kosten, die an den Aussteller/Messebauer weiterver-rechnet werden.Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein.Unter Podesten und Podien darf kein Lager entstehen. Sie sindbrandlastfrei auszuführen. Hohlraumbereiche von Podesten, derenHöhe geringer als 0,20 m ist, können vom Überwachungsschutzder Brandmeldeanlage ausgenommen werden. Hohlraumbereichevon Podesten mit einer Höhe von mehr als 0,20 m, die eine auto-matisch betriebene Drehscheibe, oder eine Anhäufung von Kabelnund/ oder Elektroverteilern aufweisen, sind mittels VDS zertifizierterRauchmelder zu überwachen. Die Installation muss durch denServicePartner der AFAG GmbH/NürnbergMesse erfolgen.Bewegte Teile, wie z.B. Rolltreppen oder Drehbühne bedürfen dervorherigen Freigabe der AFAG GmbH/NürnbergMesse, Fachabtei-lung Veranstaltungstechnik (siehe Ansprechpartner unter 4.2).Treppen mit einer Breite von 1,20 m müssen auf beiden Seiten mitHandläufen ausgerüstet sein. Treppen mit einer Breite von mehr als2,40m benötigen Zwischenhandläufe.Leitern, Treppen und Stege müssen den Unfallverhütungsvorschriftennach DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) entsprechen.
4.7 Standgestaltung
4.7.1 ErscheinungsbildFür die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig. Hierbeisind die typischen Ausstellungskriterien der Veranstaltung zu berück-sichtigen. Wände, die an Besuchergänge grenzen, sollen durch denEinbau von Vitrinen, Nischen, Displays u.ä. aufgelockert werden.Standrückseiten über 2,50 m Höhe, die an Nachbarstände grenzen,sind einfarbig neutral hell zu halten, um den Nachbarstand in dessenGestaltung nicht zu beeinträchtigen.Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt werden, dürfen nicht zur Gestaltungund Ausstattung des Standes verwendet werden.
4.7.2 Prüfung der MietflächeDie Mietfläche wird von der AFAG GmbH/NürnbergMesse gekenn-zeichnet. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich vor Ort über Lage,Maße und etwaige Einbauten zu informieren. Die Standgrenzensind unbedingt einzuhalten. Der Aussteller muss mit geringfügigenAbweichungen in der Standabmessung rechnen. Diese ergeben sichaus der Stärke der Standbegrenzungswände und können in Frontund Tiefe bis zu 5 cm betragen. Eckpunkte sind markiert. EineGewähr für die Richtigkeit der Maße kann nicht übernommenwerden. Die Versorgungspunkte innerhalb der Standfläche müssenzugänglich bleiben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Standbegrenzungs-wände und Feuerlöscheinrichtungen sind Bestandteile der zuge-teilten Standfläche.Den zugesandten Hallenplänen ist das Versorgungsraster fürStrom, Druckluft, Wasser und Telekommunikation zu entnehmen.Die Versorgungsschächte dürfen vom Aussteller nicht geöffnetoder durch Standaufbauten verstellt werden.Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten, auch Beleuchtungs-körper oder Schilder dürfen nicht über die Standgrenzen in Hallen-gänge hinausragen. Maschinen und andere Exponate sind so zuplatzieren, dass für die Präsentation ausreichend Platz auf dereigenen Standfläche zur Verfügung steht. Hierbei sind notwendigeSicherheitsabsperrungen oder Einhausungen zu berücksichtigen.Jeder Aussteller/Standbauer ist verpflichtet sich vor Aufbaubeginn
von dem ordnungsgemäßen Zustand seiner Standfläche zu über-zeugen. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich vor Beginndes Standaufbaus dem Facility-Service anzuzeigen. Alle nicht proto-kollierten Mängel werden nach Beendigung der Veranstaltung aufKosten des Ausstellers beseitigt.
4.7.3 Eingriffe in die BausubstanzHallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt,verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.B. Bohren,Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Beklebenist nicht gestattet. Bodenbeläge in den Ausstellungsständen dürfennur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreienKlebebändern: z.B. tesafix Nr. 4964) befestigt werden. Folgekostenbei Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Ausstellers.Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Stand-aufbauten noch durch Exponate belastet werden. Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der Standfläche ohne Beschädi-gung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden.Installationen an den Hallensäulen, Wänden und technischenEinrichtungen müssen frei zugänglich sein. Gegebenenfalls sindentsprechende Revisionsöffnungen bauseitig vorzusehen.Bei notwendigen Bodenverankerungen Punkt 4.7.4 beachten.
4.7.4 HallenbödenTeppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegenund dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen.Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden.Substanzen wie Öl, Fette, Farben und Ähnliches müssen sofort vomFußboden entfernt werden. Der Hallenfußboden darf weder gestri-chen noch beklebt werden.Die AFAG GmbH/NürnbergMesse behält sich vor, die Beseitigungvon Beschädigungen und Verschmutzungen des Hallenbodens anden Verursacher weiter zu verrechnen.Teppiche und andere Fußbodenbeläge in den Ausstellungsbereichenmüssen nach DIN 4102 B1 bzw. entsprechend EN 13501-1 KlasseCfl mindestens schwerentflammbar sein. Ein Prüfzeugnis (Zertifikat)über die Baustoffklasse des eingesetzten Materials ist amMessestand bereitzuhalten.Beim Einsatz von Hochflorteppich oder Bodenbelägen aus Kunst-rasen das Brand- und Rauchverhalten (gem. EN 13501) in Verbin-dung mit den Vorgaben zur Verlegung und Montage beachten, dadiese Bodenbeläge in der Regel nicht den Brandschutzanforderun-gen entsprechen. Weitere Anforderungen in Bezug auf das gefor-derte Brandverhalten entnehmen Sie den Punkt 4.4.1.1.Bei der Verwendung von losem Material oder Schüttgut (Erde, Sand,organisches Material, etc.) ist der Hallenboden abzudecken undgegen Verschmutzungen und Flüssigkeiten zu sichern.Staubentwicklung und- verteilung ist mit geeigneten Mitteln ent-gegenzuwirken. Während dem Messebetrieb ist zu gewährleisten,dass kein loses Material auf Verkehrsflächen gelangt.Verankerungen und Befestigung von Standbauten im Hallenbodensind nicht gestattet. Befestigungen von Exponaten durch Bodenver-ankerungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und mitschriftlicher Erlaubnis der AFAG GmbH/NürnbergMesse möglich.Ein Anspruch auf das Einbringen und die Nutzung von Bodenveran-kerungen besteht nicht. Der Anmeldung sind fristgerecht (siehePunkt 4.2) maßstäbliche Pläne mit Angabe der Lage, Verankerungs-art, Lastangaben am Anker und Bohrungsdurchmesser sowieAnzahl der Verankerungen beizufügen. Der Aussteller hat denschriftlichen Nachweis zu erbringen, dass das Exponat auch imBetrieb standsicher ist. Zugkräfte am Anker sind nicht zulässig. DieAnzahl der Verankerungen ist auf die unbedingt notwendigeMenge zu begrenzen. Die AFAG GmbH/NürnbergMesse behält sichdas Recht vor, die zur Verankerung zu verwendenden Materialienvorzuschreiben. Bei Verwendung von nicht genehmigtenMaterialien, oder bei Einbringung von Bodenverankerungen ohneschriftliche Genehmigung der AFAG GmbH/NürnbergMesse, werdendiese auf Kosten (Reparaturkostenpauschale von EUR 250 –Nettopreis pro Bodenverankerung) und Gefahr des Ausstellersdurch die AFAG GmbH/NürnbergMesse beseitigt. EingebrachteSchwerlastanker, Schrauben oder Ankerbolzen müssen vomAussteller oder deren Beauftragten beim Abbau entfernt werden,hierbei ist darauf zu achten, dass Ankerbolzen ausgedreht werdenmüssen und nicht bündig abgetrennt werden dürfen. Bei Nicht-beachtung haftet der Aussteller für Folgeschäden. Die AFAGGmbH/NürnbergMesse ist berechtigt, nicht entfernte Schwerlastan-ker, Schrauben oder Bolzen auf Kosten und Gefahr des Ausstellerszu entfernen. Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Tech-nischen Richtlinien oder den aktuellen Stand der Technik nicht ent-sprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden.Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die AFAG GmbH/NürnbergMesse berechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbstÄnderungen vorzunehmen bzw. den Betrieb oder Nutzung derExponate zu untersagen.
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4.7.5 Abhängungen von der HallendeckeVerwendung von TraversensystemenVerwendung von HebezeugenAbhängungen sind an den dafür vorgesehenen technischen Einrich-tungen möglich und nach DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1)auszuführen (siehe Merkblatt „Abhängungen, Traversen, Hebe-zeuge“, i4.9). Dies gilt auch für Abhängungen von Pre-Riggs undGround-Support.
4.7.5.1 Bereitstellung von AbhängepunktenDie Bereitstellung von Abhängepunkten sowie die Änderung vonAbhängekonstruktionen werden ausschließlich von der AFAGGmbH/NürnbergMesse ausgeführt. Die AFAG GmbH/NürnbergMessewird hierzu ServicePartner heranziehen. Dem Aussteller werden,sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, dieAbhängepunkte an der gewünschten Position in dem Luftraumoberhalb der Standfläche zur Verfügung gestellt.Die Anzahl der möglichen Abhängepunkte in den Hallen ist abhängigvon der Standgröße und dem Raster der Hallendecke. Vorgeschrie-bene Bau- und Werbehöhen sind zu beachten. Abhängungen inkl.der Installationen sind so auszuführen, dass unter ihnen eine lichteHöhe von mindestens 2,50 m bestehen bleibt.Die AFAG GmbH/NürnbergMesse prüft anhand der eingereichtenUnterlagen die Realisierbarkeit der gewünschten Abhängepunkteund behält sich vor, die eingebrachten Lasten sowie die verwen-dete Konstruktion durch einen Statiker prüfen zu lassen. DiePrüfung ist kostenpflichtig und wird dem Aussteller bzw. demBesteller der Abhängepunkte in Rechnung gestellt. Jeder Abhängepunkt der Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12kann mit maximal 25 kg (0,25 KN) lotrecht, rein statisch belastetwerden. In den Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12 darf derAbstand zwischen Abhängepunkten 1,00 m nicht unterschreiten. In den Hallen 3A, 4A, 7A und 11 können die vorhandenen Abhän-gepunkte mit 240 kg (2,4 KN) lotrecht, rein statisch belastet werden.Höhere Lasten in den Hallen sind nur auf Anfrage möglich und be-dürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse. Liegt der bestellte Abhängepunkt nicht unterhalbeines vorhandenen Abhängepunktes oder unter den Trägern desHallendachtragwerkes, wird der Abhängepunkt durch den Einbaueines Pre-Riggs gewährleistet. Das Ende jedes Abhängepunktes(Übergabepunkt) ist gemäß dem Bestellformular beim zuständigenServicePartner im Vorfeld anzugeben. Schrägzüge, sogenannte„Bridle“, an Abhängepunkten der Halle sind auf dem Gelände derAFAG GmbH/NürnbergMesse unzulässig.Bei komplexen Systemen (statisch unbestimmten Systemen; i.d.R.mehr als Einfeldträger) muss ein Lastenplan eingereicht werden, derneben der Gesamtlast auch alle Einzel- und Streckenlasten abbildet. Die AFAG GmbH/NürnbergMesse behält sich vor, bei statisch unbe-stimmten Systemen die Installation von Lasterfassungssystemen zuverlangen. Die Lasterfassungssysteme sind ausschließlich durch dieSPIE SAG GmbH zu liefern, zu installieren und zu betreiben. Laster-fassungssysteme sind kostenpflichtig und werden dem Besteller inRechnung gestellt.Wir weisen darauf hin, dass durch den Einsatz von Lastmesszellen,die maximale Abhängehöhe um bis zu 50 cm reduziert werden kann.Aus technischen oder organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass Abhängepunkte über dem Messestand bereits für Nach-folgeveranstaltungen vorbereitet oder installiert werden. DerAussteller/Messebauer darf diese Abhängepunkte nicht nutzen oderverändern.
4.7.5.2 Anbringung von Gegenständen an den AbhängepunktenDie abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Schein-werfer, Beamer, Lautsprecher, etc.) dürfen nur von ausstellerei-genen Fachkräften, von zugelassenen Fachfirmen oder demServicePartner nach geltenden Rechtsnormen und dem Stand derTechnik entsprechend angebracht werden. Bei der Auswahl derqualifizierten Fachkräften vor Ort, bzw. der aufsichtsführendenPerson (Koordinator), sind die Vorgaben der aktuellen Richtliniengemäß der DGUV Vorschrift 17 (ehem. BGV C1/GUV C1), derDGUV Information 215-310 (ehem. BGI 810) und gemäß IGVW SQQ2 (ehemals VPLT SR3.0) zu beachten. Der Nachweis der notwen-digen Qualifikation ist mitzuführen.Bei der Installation von sogenannten Stromschienensystemen sinddie zugehörigen Scheinwerfer, bzw. deren Zubehörteile, ebenfallsgemäß dem aktuellen Stand der Technik (DGUV Information215-313, ehem. BGI 810-3) mit einer ausreichend dimensioniertenSekundärsicherung zu versehen. Weitere Informationen über zugelassene und nicht zugelasseneAnschlag-, Trag-, Lastaufnahme- und Verbindungsmittel sowieSeilendverbindungen und Hebezeugen entnehmen Sie dem Merk-blatt „Abhängungen, Traversen, Hebezeuge“, i4.9.
Aus Sicherheitsgründen sind darüber hinaus folgende Bestim-mungen zu beachten.
Grundsätzlich nicht zulässig sind:- Absicherungen von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile
bzw. Exponate müssen selbständig sicher stehen)- abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüs-
sigen Verbindung zum Hallenboden(aufgestellte Konstruktionen, die zusätzlich durch Abhängungeneine Verbindung in das Dachtragwerk aufweisen)
- Schrägzug bei Abhängungen
Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung derAFAG GmbH/NürnbergMesse.
4.7.5.3 Verwendung von TraversensystemenBei der Verwendung von Traversen, Konstruktionen aus Traversenund Traversensystemen sind die Anforderungen und Durchführungs-anweisungen der DGUV Vorschrift 17 (ehem. BGV C1/GUV C1), derDGUV Information 215-313 (ehem. BGI 810-3) und des Bran-chenstandards SQ P1 anzuwenden. Dies ist unabhängig von der Artder Verwendung der Traversen, Konstruktionen aus Traversen, oderTraversensystemen. Dies kann eine abgehangene, bzw. eine geflo-gene, oder auch eine geständerte Traverse bzw. Traversenkonstruk-tion sein.Bei der Verwendung von Traversen, Konstruktionen aus Traversenund Traversensystemen im Freien kommen die Festlegungen für„Fliegende Bauten“ (FlBauR) zur Anwendung (Richtlinie für dieBemessung und Ausführung/DIN EN 13814 – Fliegende Bauten undAnlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks-Sicher-heit).Für Traversenkonstruktionen, welche nicht den Lastfall einesEinfeldträgers (Träger/Traverse auf zwei Stützen oder an zweiHängepunkten) erfüllen, kann ein statischer Nachweis zu Lastendes Ausstellers angefordert werden. Die Datenblätter der verwendeten Traversen sind mitzuführen.Bei der Verwendung von Fliegenden Bauten ist die Ausführungsge-nehmigung (Baubuch) mitzuführen.Leitfähige Teile sind durch einen zusätzlichen Potentialausgleich indie Maßnahmen zum Schutz bei direktem Berühren mit einzube-ziehen (siehe auch Punkt 5.3.3).
4.7.5.4 Verwendung von HebezeugenDie Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Handketten-züge, etc.) ist nur in den Hallen 3A, 4A, 7A ,11 und mit vorherigerGenehmigung durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse möglich.Die Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Hand-kettenzüge, etc.) in den Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10und 12 ist strikt untersagt!Bei der Verwendung von Hebezeugen sind die Anforderungen undDurchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 17 (ehem. BGVC1/GUV C1), der DGUV Information 215-313 (ehem. BGI 810-3)und des Branchenstandards SQ P2 anzuwenden.Eine geeignete Seilendverbindung (z.B. Aufhängering oder Seil-schloss) ist vorzusehen. Sogenannte Drahtseilhalter (Seilhalter,Slider) sind ausschließlich für ruhende statische Lasten ausgelegtund dürfen nicht in Verbindung mit Hebezeugen eingesetzt werden.Bei allen Hebezeugen als auch Hebebändern (Polyesterrund-schlingen) sind gemäß dem aktuellen Stand der Technik Sekundär-sicherungen vorzusehen.Eine Verwendung von Hebezeugen muss bei dem Bestellvorgangder Hängepunkte zwingend angegeben werden!
4.7.5.5 ElektrokettenzügeElektrokettenzüge dürfen nur in den Hallen mit Schwerlastabhän-gungen (Halle 3A, 4A, 7A und Halle 11) verwendet werden.Die Verwendung dieser Hebezeuge ist an die Anforderungen fürElektrokettenzüge in der Veranstaltungstechnik (IGVW SQ P2)gebunden.Das Eigengewicht der Elektrokettenzüge und der Dynamikbeiwertesind entsprechend im Lastenplan zu berücksichtigen um eine Über-lastung der Anschlagpunkte zu verhindern.Der Unternehmer hat die Kettenzüge einer jährlichen Prüfung zuunterziehen. Das Prüfsiegel ist sichtbar an den Hebezeugen anzu-bringen und die Prüfdokumente sind immer vor Ort bereitzuhalten.Diese Prüfung ersetzt nicht die erforderliche Prüfung durch einenSachverständigen alle 4 Jahre.
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4.7.5.6 HandkettenzügeHandkettenzüge dürfen nur in Verbindung mit Schwerlastabhän-gungen (Halle 3A, 4A, 7A und Halle 11) verwendet werden.Handkettenzüge dürfen nur bei statisch bestimmten Systemeneingesetzt werden, d.h. eine Streckenlast an zwei Zügen oder eineFlächenlast an drei Zügen. Der Einsatz von Handkettenzügen fürkomplexe Systeme ist nicht erlaubt.Der Trag- und Lasthaken des Hebezeugs muss sich in einerlotrechten Geraden über dem Schwerpunkt der Last befinden. EinUmschlingen der Last mit der Lastkette (Tragmittel) oder dasFühren der Lastkette über Kanten ist nicht zulässig.Lasten müssen immer mit allen angeschlagenen Handkettenzügengleichzeitig verfahren werden. D.h. es müssen immer so viele Per-sonen gleichzeitig anheben, wie sich Handkettenzüge im Einsatzbefinden. Dabei ist auf ein gleichmäßiges Anheben/ Absenken zuachten.Das Eigengewicht der Handkettenzüge und der Dynamikbeiwertesind entsprechend im Lastenplan zu berücksichtigen um eineÜberlastung der Anschlagpunkte zu verhindern.
4.7.6 StandbegrenzungswändeDie Standbegrenzungswände sind, sofern geordert, Hartfaser-wände oder kunststoffbeschichtete Wände. Zur Anbringung vonschweren Gegenständen sind diese nicht geeignet; sie habenkeinerlei Stützfunktion während des Auf- und Abbaus. Gegebe-nenfalls ist der zusätzliche Aufbau von kostenpflichtigen Stüt-zwänden erforderlich. Das Entfernen dieser Stützwände kann nurdurch den Veranstalter angeordnet werden.
4.7.7 Werbemittel/PräsentationenStand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichendürfen die vorgeschriebene Bauhöhe nicht überschreiten. Siesollen ein ansprechendes Bild ergeben. Präsentationen, optische, sich langsam bewegende und akustischeWerbemittel sowie musikalische Wiedergaben sind erlaubt, sofernsie den Nachbarn nicht belästigen, nicht zu Stauungen auf denGängen führen und die messeeigenen Ausrufanlagen in denHallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an derStandgrenze nicht überschreiten. Bei der Montage von Lautspre-chern und Beschallungsanlagen ist die Ausrichtung dieser auf dieeigene Standfläche verpflichtend. Die AFAG GmbH/NürnbergMessekann bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und gege-benenfalls Stilllegung verlangen.Bei Showveranstaltungen sind die BerufsgenossenschaftlichenVorschriften „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szeni-sche Darstellung“ (DGUV Vorschrift 17) zu beachten.Shows oder Produktpräsentationen mit Showeinlagen müssen beider AFAG GmbH/NürnbergMesse, Fachabteilung Veranstaltungs-technik (siehe Ansprechpartner unter 4.2) angemeldet werden.Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemittelnsind nur auf der eigenen Standfläche zulässig. Werbevorrichtungeninnerhalb der Ausstellungsstände dürfen nicht in die Gängehineinragen oder außerhalb der genehmigten Höhe angebrachtwerden. Werbung, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oderdie guten Sitten verstößt, ist nicht gestattet. Werbeverpackungenoder Werbematerial von Unternehmen, die nicht zur Veranstal-tung gemeldet sind, dürfen nicht aufgestellt werden. Exponatedürfen außerhalb der Standgrenze nicht aufgestellt werden.Mögliche Werbeangebote finden Sie im Servicehandbuch unterPunkt Marketingleistungen.
4.7.8 BarrierefreiheitBei der Gestaltung der Stände soll auf Barrierefreiheit geachtet wer-den. Stände und deren Einrichtungen sollten auch für Menschenmit Mobilitätseinschränkungen ohne fremde Hilfe zugänglich undnutzbar sein. Wir empfehlen entsprechende Rampen vorzusehen, die eine maxi-male Steigung von 6 % aufweisen sowie eine Mindestbreite von1,20 m haben und mit einem rutschsicheren Bodenbelag versehensind. Türen benötigen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens0,9 m. Bewegungs- und Verkehrsflächen müssen mind. 1,5 mbreit sein.
4.8 FreigeländeSiehe 3.2
4.9 Zweigeschossige Bauweise
4.9.1 BauanfrageEine zweigeschossige Bauweise ist nur mit der Zustimmung derAFAG GmbH/NürnbergMesse möglich. Die Anfrage mussunmittelbar nach der Standzulassung und termingerecht (siehe4.2) erfolgen. Der erforderliche Antrag (Vordruck P1.1) ist beider jeweiligen Veranstaltungsleitung erhältlich.In den Hallen 10.1, 11.1 und 12.2 ist eine zweigeschossigeBauweise nicht möglich.
4.9.2 Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände,Höhe der StandinnenräumeDie maximale Aufbauhöhe entnehmen Sie dem Merkblatt „Hallen-daten auf einen Blick“.Die lichten Höhen von Innenräumen bei zweigeschossiger Bauweisemüssen im Erd- und im Obergeschoss mindestens 2,30 mbetragen.Aus Gründen des Brandschutzes ist der Einbau einer Sprinkleran-lage durch den zuständigen ServicePartner BSS erforderlich.Standbauten an den Standgrenzen zu den Nachbarn sind oberhalb2,50 m einfarbig neutral hell zu gestalten.
4.9.3 Nutzlasten/LastannahmenFür die Geschossdecke eines zweigeschossigen Messestandes inner-halb einer Messehalle sind nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12Tabelle 6.1DE [Kat. C] als lotrechte Nutzlast anzusetzen:� Bei eingeschränkter Nutzung durch Fachbesucher oder Stand-
personal für Besprechungen und Kundenbetreuung, d.h.Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier Anordnung oder inabgeteilten Besprechungsbüros: qk = 3,0 kN/m2 (Kat. C1).
� Bei uneingeschränkter Nutzung als frei zugängliche Ausstel-lungs- und Versammlungsfläche oder Verkaufsraum ohne, odermit dichter Bestuhlung: qk = 5,0 kN/m2 (Kat. C3).
Die jeweilige Nutzungsvariante ist deutlich erkennbar in die zurFreigabe eingereichten Pläne einzutragen.Treppen und Treppenpodeste müssen immer für eine Nutzlast(Kat. T2): qk = 5,0 kN/m2 ausgelegt werden.
Zur Erzielung einer ausreichenden Längs- und Quersteifigkeitbei zweigeschossigen Messeständen oder Tribünen ist in obersterFußbodenhöhe eine Horizontallast von H = ∑qk/20 (qk = lotrechteNutzlast) anzusetzen.Für Brüstungen und Geländer ist nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12Tabelle 6.12DE eine horizontale Nutzlast von qk = 1,0 kN/m inHolmhöhe (Höhe mind. 1,10 m) anzusetzen.Es ist nachzuweisen, dass die zulässige Belastung des Hallenbo-dens z.B. durch Einzelstützen nicht überschritten wird (siehe Punkt3.1. Hallendaten). Bei Bedarf sind unterhalb der Stützen lastvertei-lende Bodenplatten vorzusehen. Versorgungsschächte undSchachtdeckel sind mit entsprechenden Bodenplatten zu über-spannen, so dass hier keine Belastungen auftreten.Bei dem Standsicherheitsnachweis ist zu berücksichtigen, dassVerankerungen im Hallenboden nicht möglich sind.
4.9.4 Rettungswege/TreppenIm Obergeschoss eines zweigeschossigen Ausstellungsstandes darfdie Entfernung bis zum nächsten notwendigen Hallengang vonjeder zugänglichen Stelle aus höchstens 20 m Lauflinie betragen.Anzahl und lichte Breite von Rettungswegen (Ausgänge, Treppen,Flure) sind mindestens wie folgt vorzusehen:
- bis 100 m2 und weniger als 100 Personen:1 Rettungsweg (0,90 m breit)
- über 100 m2 und weniger als 200 Personen:mindestens 2 Rettungswege (je 0,90 m breit)
- über 100 m2 und mehr als 200 Personen:mindestens 2 Rettungswege (je 1,20 m breit)Die Staffelungen der Rettungswegbreiten sind nur in 0,60 mSchritten pro 100 Personen zulässig.
Beträgt die Obergeschossfläche mehr als 100 m2, werden mindes-tens zwei Treppen benötigt. Von jedem Standort darf der zulässigeGesamtfluchtweg in Lauflänge max. 20 m zum nächsten notwe-nigen Hallengang betragen. Die Treppen sind entgegengesetztanzuordnen. Alle Treppenanlagen sind nach DIN 18065 auszuführen.Notwendige Treppen und dem allgemeinem Besucherverkehrdienende Treppen müssen geschlossene Trittstufen haben.Die Steigungshöhe der Treppen darf nicht mehr als 0,19 m, dieAuftrittsbreite nicht weniger als 0,26 m betragen.Wendel- bzw. Spindeltreppen sind nicht zulässig. Handläufe müssen griffsicher sein und sind endlos auszuführen.Der Seitenabstand der Handläufe zu benachbarten Bauteilen mussmindestens 0,05 m betragen.Treppen mit einer Breite von 1,20 m müssen auf beiden Seiten mitHandläufen ausgerüstet sein. Treppen mit einer Breite von mehrals 2,40 m benötigen Zwischenhandläufe.
4.9.5 BaumaterialienBei zweigeschossigen Ständen sind die tragenden Bauteile, Deckenüber dem Erdgeschoss und der Fußboden des Obergeschosses ausmindestens schwer entflammbaren (nach DIN 4102 oder EN13501-1) Baustoffen oder feuerhemmenden Bauteilen zu erstellen.Weitere Anforderungen an Standbau- und Dekorationsmaterialienentnehmen Sie Punkt 4.4.1.1. Standüberdachungen sind gemäßPunkt 4.4.2 auszuführen.
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4.9.6 ObergeschossIm Obergeschoss sind im Bereich der Brüstungen, falls erforder-lich, auf dem Fußboden Abrollsicherungen von mind. 5 cm Höheanzubringen. Brüstungen sind entsprechend Punkt 4.6 und Punkt 4.9.3auszuführen. Sollten Decken über Obergeschossen geschlossene ausgeführtwerden, gelten die Anforderungen des Punktes 4.4.2 Standüber-dachung.Alle Aufenthalts- und Zuschauerräume, die allseits umschlossensind, müssen mit einer Sichtverbindung in die Halle ausgestattetwerden. Weitere Anforderungen entnehmen Sie Punkt 4.4.4.Zusätzlich zu den bereits im Erdgeschoss vorhandenen Feuerlö-schern ist im Obergeschoss mind. ein Feuerlöscher (entsprechendEN3) pro Treppenabgang gut sichtbar und griffbereit anzuordnen.
5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen,Technische Vorschriften, Technische Versorgung
5.1 Allgemeine VorschriftenDie Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der arbeits-und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.Der Aussteller/Standbauer ist für die Betriebssicherheit und dieEinhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriftenauf seiner Standfläche verantwortlich.
5.1.1 SchädenJede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte Beschä-digung im Messegelände, seinen Gebäuden oder Einrichtungen,wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstel-lers durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse beseitigt.Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungs-flächen wieder herzustellen und sämtliche Schäden sind demVeranstalter zu melden.Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungs-güter können nach dem Ende des offiziellen Abbaus auf Kostenund Gefahr des Ausstellers entfernt und beim Messespediteureingelagert werden.
5.2 Einsatz von ArbeitsmittelnDer Einsatz von Bolzenschuss- und Bolzenschubgeräten istverboten.Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsau-gung ist nicht zulässig. Späneabsaugungen oder Spänesilos sindmit selbsttätigen Löschanlagen oder trockenen Steigleitungen zuversehen. Zusätzlich ist ein geeigneter Feuerlöscher PG12 DIN EN3 vorzuhalten. Werden während dem Messebetrieb Holzbearbei-tungsmaschinen vorgeführt, so dass mit einem erhöhtenAufkommen von Stäuben oder Spänen zu rechnen ist, sind zusätz-lich die Vorgaben der DGUV Information 209-045 (ehemals BGI739-2) in Bezug auf die Installation von automatischen Funken-löschanlagen zu beachten. In begründeten Ausnahmefällen (z.B.eingeschränkte Vorführung der Anlage), kann die Installation derFunkenlöschanlage nach einer Freigabe durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse (siehe Punkt 4.2) entfallen.Angemietete Hubarbeitsbühnen dürfen ausschließlich von hierzubefähigten Personen über 18 Jahren bedient werden. Die Befähi-gung nach IPAF oder DGUV Grundsatz 308-008 (ehemals BGG966) muss nachgewiesen sein. Die Fahrerlaubnis ist jederzeitmitzuführen. Sicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Hubarbeitsbühnenausschließlich über unseren ServicePartner SPIE SAG angefordertwerden. Der Einsatz von Kranen und Gabelstaplern ist den Vertragsspedi-teuren der AFAG GmbH/NürnbergMesse vorbehalten.
5.3 Elektroinstallation
5.3.1 AnschlüsseJeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden soll,erhält einen oder mehrere Anschlüsse mit dem erforderlichenÜbergabepunkt. Die Installation dieser Anschlüsse darf nur vondem zuständigen ServicePartner der AFAG GmbH/NürnbergMessedurchgeführt werden. Den Bestellungen mit Formblatt ist dieGrundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierungder Anschlüsse ersichtlich ist. Der Stromverbrauch wird beiAnschlüssen bis 40 kW pauschal und über 40 kW durch Messungermittelt und verrechnet.Die Stromversorgung steht ab Aufbaubeginn bis Abbauende zurVerfügung. Nach Absprache mit dem zuständigen ServicePartnerkönnen Zu- und Abschaltzeiten vereinbart werden. Der Ausstellerist verpflichtet, seinen Anschlusspunkt gegen Beschädigung undUnfall zu schützen.
5.3.2 StandinstallationElektroinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nachBestellung vom zuständigen ServicePartner der AFAG GmbH/NürnbergMesse ausgeführt werden.Innerhalb der Stände, d.h. ab dem Übergabepunkt, können Instal-lationen von ausstellereigenen Elektrofachkräften oder von zuge-lassenen Fachfirmen entsprechend den VDE-Vorschriften und inEuropa geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technikentsprechend ausgeführt werden.Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht den Bestimmungenentsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sindunzulässig. Diese können von der AFAG GmbH/NürnbergMesseauf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und inVerwahrung genommen werden.
5.3.3 Montage- und BetriebsvorschriftenDie gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicher-heitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE)und der berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (DGUV Vorschrift3, ehem. BGV A3) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE0100, VDE 0100-718, VDE 0128 und die IEC-Norm 60364-7-711.Der Aussteller übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durchfehlerhafte Elektroinstallationen an Hallen und Gebäudeteilen derAFAG GmbH/NürnbergMesse sowie an Messeständen und Expo-naten von Mitausstellern entstehen können.Für alle Stromkreise ist grundsätzlich die Schutzmaßnahme RCD-Schutzschaltung vorgeschrieben.Für Steckdosen und Lichtstromkreise ist mind. ein RCD 30 mAvorgeschrieben. Bei Sondermaschinen und Geräten (Frequenzum-richter) kann eine andere geeignete Schutzmaßnahme angewandtwerden. Verantwortlich hierfür ist der Aussteller.Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten, in das Netz abgege-benen Störungen darf die in VDE 0160 und VDE 0838 (EN 50 006und EN 61000-2-4) angegebenen Werte nicht überschreiten.
Kabel und Leitungen mit massiven Leitern müssen fest verlegt undfest angeschlossen, flexible Leitungen müssen zugentlastet sein.Während des Auf- und Abbaus müssen alle genutzten Leitungenmind. H07RNF oder mindestens gleichwertig sein. Leitungen wieH05 oder ähnlich dürfen nur in Bereichen mit geringster mechani-scher Beanspruchung Verwendung finden (VDE 0298). Es dürfennur Leitungen mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm² Cuverwendet werden. Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmenzum Schutz bei indirektem Berühren mit einzubeziehen (Stander-dung, bzw. Potenzialausgleich).Die Sekundärleitungen (sämtliche Leitungen ab dem bereitge-stellten Elektroanschluss) sind gegen Kurzschluss und Überlast mitgeeigneten Leitungsschutzschaltern zu schützen.Niedervoltanlagen dürfen nur mit Sicherheitstransformatoren nachDIN EN 61558 (VDE 0570) oder gleichwertig betrieben werden.Die Transformatoren müssen für die Montage auf brennbaren Un-terlagen geeignet sein und primär und sekundär mit Thermoschutzund Kurzschluss-/Überlastschutz versehen sein.In Niedervoltbeleuchtungsanlagen sind blanke elektrische Leiterunzulässig. Alle Klemmverbindungen müssen in einer geschlos-senen Dose enden. Flexible Leitungen (auch Flachleitungen)dürfen nicht ungeschützt gegen mechanische Belastungen unterBodenbelägen verlegt werden.Die im Ausstellungsstand vorhandene Elektroinstallation darf fürdie Veranstaltung erst in Betrieb genommen werden, wenn Siedurch eine befähigte Person abgenommen und freigegeben ist.Ein Abnahmeprotokoll muss am Stand vorgehalten werden.
5.3.4 SicherheitsmaßnahmenZum besonderen Schutz sind alle Wärme erzeugenden undWärme entwickelnden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer,Transformatoren, Kaffeemaschinen usw.) auf nicht brennbaren,wärmebeständigen, asbestfreien Unterlagen zu montieren. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großerAbstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Beleuchtungskörper dürfen ausschließlich an nicht brennbarenDekorationen o.ä. angebracht werden.Strahler, Scheinwerfer, Stromschienenscheinwerfer und derenVersorgungskonstruktionen wie Stromschienen, Switchboxen o.ä.sind einzeln mit Sicherungsseilen nach aktueller Norm zu sichern.Stromschienen müssen mit Schutzkappen ausgestattet sein. EineBefestigung der Stromschiene mit Kabelbindern ist nicht zulässig. Bei Halogenleuchtmitteln sind nur Scheinwerfer mit Schutz-scheiben zulässig. Des Weiteren ist ein entsprechender Splitter-schutz gemäß Herstellervorgabe bei Linsenscheinwerfern einzu-setzen (z.B. bei Tageslichtscheinwerfern mit wechselbaren Linsen,oder bei PAR-Scheinwerfern mit Halogenleuchtmittel).Die Standbeleuchtung ist nachts abzuschalten.Eigenmächtige Veränderungen an der Hallenbeleuchtung, wie z.B.das Entfernen einzelner Leuchtstoffröhren, sind untersagt.
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5.3.5 SicherheitsbeleuchtungStände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise dievorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist,bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung inAnlehnung an VDE 0100-718. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu denallgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist.
5.4 Wasser- und AbwasserinstallationJeder Stand, der mit Wasser/Abwasser versorgt werden soll, erhälteinen oder mehrere Anschlüsse in aktueller Norm.Bei der Ausführung des Wasseranschlusses wird die Zuflussleitungin der Regel mit einem ½ Zoll Schlauch und die Abflussleitung miteinem 50 mm Rohr installiert. Anschlüsse erfolgen aus den Versor-gungsschächten im Hallenboden (Position gemäß dem Hallen-plan). Innerhalb des Standes werden die Leitungen auf demHallenboden verlegt, so dass die Führung der Rohrleitungen imVorfeld mit dem zuständigen ServicePartner abzustimmen ist undggf. die Aufbauhöhe der Rohre und Leitungen zu beachten ist.Alle Installationen innerhalb der Stände müssen den aktuellgeltenden Richtlinien und dem Stand der Technik (siehe z.B. Trink-wasserverordnung und DIN 1988) entsprechen, so dass durch dieInstallation und Betrieb eines Anschlusses eine nachhaltige Beein-flussung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen wird.Die Installation dieser Anschlüsse kann ausschließlich durch denzuständigen ServicePartner der AFAG GmbH/NürnbergMessedurchgeführt werden. Den Bestellungen mit Formblatt ist eineGrundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierungder Anschlüsse ersichtlich ist.Durchlaufkühlanlagen, sogenannte Carbonatoren, dürfen nichtdirekt an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.Eine Wasserentnahme aus den Hydranten oder sonstigen Feuer-löschanlagen ist verboten.Die Wasserversorgung wird am letzten Laufzeittag aus Sicherheits-gründen – in der Regel eine Stunde nach Messeschluss! – einge-stellt.Chemisch verunreinigte Abwässer, Speise- und Fettreste dürfennicht in das Abwassersystem eingeleitet werden. Diese Stoffe sindfachgerecht zu entsorgen.Weitere Informationen, Richtlinien und Bedingungen – sieheServicehandbuch unter Punkt Wasser- und Abwasseranschluss.
5.4.1 Einsatz von wasserführenden Anlagen und GerätschaftenBeim Einsatz von Wasser, z.B. in Wasserbecken, Brunnen oder inWasserwand- und Luftbefeuchtungs- sowie in sonstigen Sprühsys-temen, die am Stand eingesetzt werden, ist der hygienischeinwandfreie Zustand zu gewährleisten.Daher ist bei dem Einsatz solcher Systeme grundsätzlich ein geeig-neter Infektionsschutz des Umlaufwassers vorzunehmen.Auf Verlangen der AFAG GmbH/NürnbergMesse ist darüber einNachweis zu erbringen.Die Verwendung der oben genannten Systeme ist auf die Stand-fläche zu begrenzen. Hallengänge oder Mitaussteller dürfen sichnicht im Wirkungsbereich der Anlagen oder Gerätschaftenbefinden.
5.5 Druckluft und Gasinstallation
5.5.1 DruckluftJeder Stand, der mit Druckluft versorgt werden soll, erhält einenoder mehrere Anschlüsse in der benötigten Größe. Der Übergabe-punkt besteht immer aus Kugelhahn oder Schnellversorgungs-kupplung. Die Installation dieser Anschlüsse darf nur von dem zuständigenServicePartner der AFAG GmbH/NürnbergMesse durchgeführtwerden.Den Bestellungen mit Formblatt ist die Grundrissskizze mit dengewünschten Anschlusspunkten beizugeben.Die bezogene Druckluftmenge ist mit den Bereitstellungsgebührenabgegolten.Die Druckluft steht während des offiziellen Auf- und Abbaus zurVerfügung. Während der Veranstaltung wird Druckluft täglich von8:00 Uhr bis Ende der Veranstaltung bereitgestellt. Aus Sicher-heitsgründen wird die Druckluftversorgung in den übrigen Zeitenabgeschaltet. Außerhalb der genannten Zeiten kann die Druckluft nachAbsprache gegen Aufwand zur Verfügung gestellt werden.
5.5.1.1 StandinstallationenDie Installation der Druckluftleitungen ab Hauptanschluss undAnschlüsse an die Exponate innerhalb der Stände können nachBestellung vom zuständigen ServicePartner der AFAG GmbH/NürnbergMesse oder von externen Fachkräften ausgeführtwerden.
5.5.1.2 Montage- und BetriebsvorschriftenDie verwendeten Schläuche und Armaturen müssen für einenBetriebsdruck von mind. 10 bar ausgelegt sein und vor mechani-schen Belastungen geschützt werden. Die Schläuche müssen so verlegt und befestigt werden, dass sie– insbesondere an den Verbindungsstellen – im Havariefallgeringstmögliche Bewegungsfreiheit haben.
5.5.1.3 DruckluftbehälterDruckluftkessel/Behälter sind zum Betrieb der Exponate aufgrunddes großvolumigen Versorgungsnetzes in der Regel nicht erforder-lich. In zu genehmigenden Ausnahmefällen eingesetzte Druckluft-behälter müssen für einen Betriebsdruck von mind. 10 bar ausge-legt und mit TÜV geprüften Armaturen versehen sein. Das Prüfbuch über die vorgeschriebene Erstprüfung bzw. 5 oder10-jährige wiederkehrende Prüfungen sind im Stand vorzuhalten.Vor der Inbetriebnahme des Luftsammelbehälters ist die Abnahmedurch eine befähigte Person zu protokollieren und der Beleg imStand vorzuhalten.
5.5.1.4 KompressorenDie AFAG GmbH/NürnbergMesse hält ein gut ausgebautes,engmaschiges Druckluftnetz vor. Kompressoren für das Betreibenvon Exponaten dürfen in den Ständen nur nach Rücksprache mitder Messeleitung eingesetzt werden. Kompressoren, die in den Hallen als Exponate betrieben werdensollen, müssen den deutschen oder gleichartigen ausländischenSicherheitsvorschriften entsprechen und so schallgedämmt sein,dass der Geräuschpegel an der Standgrenze gemessen 50 dB(A)nicht überschreitet. Eine EG-Konformitätserklärung des Herstellersist im Stand vorzuhalten.Für die fachgerechte Entsorgung von ölhaltigem Kondensat,Altöl und ölhaltigen Feststoffen ist der Aussteller verantwortlich.Nachweise hierüber sind am Stand vorzuhalten.
5.5.2 GasBei der Nutzung von technischen Gasen ist die Bevorratung imStand auf die geringste mögliche Menge zu beschränken undgegebenenfalls ist der Behälter auch mehrmals täglich zuerneuern.Die Lagerung der Gasflasche am Messestand im Rahmen desTagesbedarfs ist nur während der Messelaufzeit möglich undbedarf der Anmeldung über den Vordruck P2.Während des Auf- und Abbaus, wie auch nachts, sind technischeGase (bzw. Druckgasbehälter) generell außerhalb der Hallen zulagern.Gasflaschen müssen über zugelassene Sicherheitsventile verfügenund bei Betriebsschluss verschlossen werden. In den Hallen darfpro Stand nur eine einzelne Flasche brennbarer technischer Gasebis zum Füllgewicht von max. 5 kg verwendet werden. Nicht-brennbare technische Gase sind auf max. 11 kg beschränkt. Esdarf sich nur die angeschlossene Gebrauchsflasche am Standbefinden. Ist zum Betreiben eines Exponates eine größere Menge technischenGases erforderlich, wird die AFAG GmbH/NürnbergMessegemeinsam mit dem Aussteller, den zuständigen Aufsichtsbe-hörden und den ServicePartnern eine Möglichkeit zur Lagerungaußerhalb der Halle finden und die Flaschen mit einem nichtbrennbaren Schutz gegen Wärmestrahlung umgeben. Die Schutz-vorrichtung ist mit einer Belüftung zu versehen. Die Leitung zum Betriebsgerät und zur Zuführungsleitung ist infesten Rohrleitungen bzw. flexiblen metallarmierten Schläuchen zuverlegen. Das Betriebsgerät ist mit ausreichend Abstand zu Wärmequellen(siehe Punkt 5.7.1.1) standsicher auf einer großen, nicht brenn-baren Unterlage aufzustellen.Eine Abnahmebescheinigung ist vom ServicePartner derAFAG GmbH/NürnbergMesse anzufertigen und dem Veranstaltervorzulegen. Das vorgeschriebene Merkblatt über die Bedie-nung der Anlage muss an gut sichtbarer Stelle aufgehängtwerden. Für die Bevorratung und den Transport wird auf die Punkte 5.6.3Druckbehälter und 5.7 Gase und brennende Flüssigkeitenverwiesen.
5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen
5.6.1 MaschinengeräuscheDer Betrieb von Lärm verursachenden Maschinen und Geräten sollim Interesse aller Aussteller und Besucher möglichst eingeschränktbleiben. Die Geräusche an der Standgrenze dürfen 70 dB(A) nichtüberschreiten.Das Betreiben von Maschinen und Anlagen mit Schwungmasse-kräften ist nur zulässig, sofern keine Übertragung auf Gebäude-teile stattfindet.
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5.6.2 ProduktsicherheitAlle ausgestellten technischen Arbeitsmittel und Verbraucherpro-dukte müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes(ProdSG) sowie den jeweiligen harmonisierten Vorschriften der EUentsprechen.Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die diesenAnforderungen nicht entsprechen, müssen ein gut sichtbaresSchild tragen, das darauf hinweist, dass sie nicht den Anforde-rungen des o.g. Gesetzes entsprechen und erst erworben werdenkönnen, wenn die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anfor-derungen hergestellt worden ist (gem. §3 Abs. 5 ProdSG). Für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die das CE-Zeichen führen, muss die entsprechende Konformitätserklärungdes Herstellers am Stand vorliegen.Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zumSchutz von Personen durch das Standpersonal zu treffen. Wirverweisen zudem auf das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) unddie Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV).
5.6.2.1 SchutzvorrichtungenMaschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutz-vorrichtungen in Betrieb genommen werden. Die normalenSchutzvorrichtungen können durch eine sichere Abdeckung ausorganischem Glas oder einem ähnlichen transparenten Materialersetzt werden.Werden Geräte nicht in Betrieb genommen und sind zuverlässiggegen Inbetriebnahme gesichert, können die Schutzvorrichtungenabgenommen werden, um dem Besucher die Bauart und Ausfüh-rung der abgedeckten Teile erkennbar zu machen. Die Schutzvor-richtungen müssen dann neben der Maschine sichtbar aufgestelltbleiben.Verletzungsgefahren müssen auf jeden Fall ausgeschlossenwerden.
5.6.2.2 PrüfverfahrenDie ausgestellten technischen Arbeitsmittel werden hinsichtlichihrer unfallschutz- und sicherheitstechnischen Ausführung von derzuständigen Aufsichtsbehörde gegebenenfalls gemeinsam mit denzuständigen berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen besich-tigt und auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen hinüberprüft. Zur Überprüfung der CE-Kennzeichnung durch das Amt ist esgeboten, die EG-Konformitätserklärung auf dem Messestand zurEinsichtnahme bereitzuhalten. In Zweifelsfällen sollen sichAussteller frühzeitig vor Messebeginn mit dem zuständigen Amt inVerbindung setzen.
5.6.2.3 BetriebsverbotDarüber hinaus ist die AFAG GmbH/NürnbergMesse berechtigt,jederzeit den Betrieb von Maschinen, Apparaten und Geräten zuuntersagen, wenn nach ihrer Ansicht durch den Betrieb Gefahrenfür Personen und Sachen, eine Beeinträchtigung von anderenAusstellern oder des geordneten Messebetriebs zu befürchtensind.
5.6.3 Druckbehälter
5.6.3.1 AbnahmebescheinigungDruckbehälter dürfen auf dem Stand nur betrieben werden, wenndie gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefordertenPrüfungen durchgeführt wurden. Die darüber ausgestellten Prüfnachweise sind am Ausstellungsortbeim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen derzuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Auskünfte zu denentsprechenden Vorschriften erteilt der zuständige ServicePartnerder AFAG GmbH/NürnbergMesse.
5.6.3.2 PrüfungErgänzend zur Vorlage einer Bescheinigung über die Bau- undWasserdruckprüfung (EG-Konformitätserklärung sowie notwen-dige Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache) muss eineAbnahme vor Ort erfolgen. Bei termingerechter (siehe 4.2) Anmel-dung können prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vorMesseeröffnung auf dem Messestand der Abnahmeprüfung durchden zuständigen ServicePartner der AFAG GmbH/NürnbergMesseunterzogen werden. Eine für Druckbehälter verantwortlichePerson muss am Messestand anwesend sein.Anfragen beantwortet der zuständige ServicePartner der AFAGGmbH/NürnbergMesse.
5.6.3.3 MietgeräteDa die Beurteilung ausländischer Druckbehälter während derrelativ kurzen Messeaufbauzeit nicht durchgeführt werden kann,ist der Benutzung von geprüften Mietbehältern der Vorzug zugeben.
5.6.3.4 ÜberwachungDie erforderlichen Abnahmebescheinigungen sind während derVeranstaltung auf dem Messestand für das Gewerbeaufsichtsamtbereitzuhalten.Auskünfte erteilt die zuständige Aufsichtsbehörde.
5.6.4 Abgase und DämpfeVon Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheits-schädliche, ölhaltige oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfeund Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie müssen über entsprechende Rohrleitungen nach Vorgaben desBundesimmissionsschutzgesetzes ins Freie abgeführt werden.Von den Kochgeräten abgegebene Dämpfe oder Gerüche dürfennicht in die Halle abgegeben werden. Stattdessen müssen sie übereine Abluftanlage aus der Halle herausgeführt werden oder durchden Einsatz von geeigneten Aktivkohle- und Aerosolabscheiderngereinigt werden.
5.6.5 AbgasanlagenZur Ableitung brennbarer, gesundheitsgefährdender oder dieAllgemeinheit belästigender Dämpfe und Gase ist die Montageeiner Abgasleitung in Verbindung mit einer Abgasöffnungnotwendig.Die Abzüge werden ausschließlich durch die zuständigen Service-Partner der AFAG GmbH/NürnbergMesse mit eigenem Material,soweit technisch möglich, bis ins Freie montiert. Die Anschlüssean den Exponaten sind von dem Aussteller herzustellen. DieAnschlüsse müssen den gültigen Vorschriften und Regeln derTechnik entsprechen.Rauch- und abgasführende Rohre sind nur aus nicht brennbarenMaterialien zugelassen. Der Abstand von Abgasleitungen zubrennbaren Stoffen oder ähnlichem muss mind. 0,50 m betragenund gegebenenfalls mit einem Schutz- oder Mantelrohr umgebensein.Abgasanlagen sind generell von der AFAG GmbH/NürnbergMesseschriftlich freizugeben.
5.7 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbarenFlüssigkeiten
5.7.1 Druck- und FlüssiggasanlagenDie Lagerung und Verwendung von Druck- und Flüssiggas in denMessehallen und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigungder AFAG GmbH/NürnbergMesse verboten.
5.7.1.1 Genehmigungsantrag für DruckgasflaschenBei Verwendung von Flüssiggas oder anderer brennbarer Gase inDruckgasflaschen für die Präsentationen von Exponaten muss dieGenehmigung gemäß AFAG GmbH/NürnbergMesse Vordruck P2schriftlich und rechtzeitig eingeholt werden. Entsprechend deneinschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind Druckgasflaschengegen Stoß, Umfallen, Zugriff Unbefugter sowie vor Erwärmungzu schützen.Die TRGS 800 ist zu beachten und eine farbliche Kennzeichnungder Druckgasflaschen nach DIN EN 1089 ist erforderlich. ToxischeGase dürfen nicht verwendet werden.
5.7.1.2 Verwendung von FlüssiggasBei Verwendung von Flüssiggas darf maximal eine 10 l Druckgas-flasche mit einem Inhalt bis 11 kg aufgestellt werden. DieGesamtanlage ist gemäß DGUV-Grundsatz 310-005 durch einenSachkundigen zu prüfen. Die Prüfbescheinigung ist am Standvorzuhalten. Flexible Flüssiggasanschlüsse müssen gemäß DGUVVorschrift 79 mit einer Schlauchbruchsicherung ausgerüstet sein.In bestimmten Einzelfällen wird eine Gaswarnanlage gefordert.Leere Flaschen dürfen nicht am Stand und in der Halle aufbewahrtoder gelagert werden.Weiter Informationen entnehmen Sie Punkt 5.5.2.
5.7.1.3 Einrichtung und UnterhaltungFür die Einrichtung und die Unterhaltung von Flüssiggasanlagensind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ TRF 2012 (Herausgeber:DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. undDVFG Deutscher Verband Flüssiggase e.V.) sowie die „Richtlinienfür die Verwendung von Flüssiggas“ DGUV Regel 110-009(Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossen-schaften), sowie die DGUV Vorschrift 79 und 80 zu beachten.
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5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten
5.7.2.1 Lagerung und VerwendungDie Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten (sieheBetrSichV, TRBS 2152 und 2153, TRGS 509 und 510) in den Messe-hallen und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung verboten.Die Genehmigung zur Lagerung und Verwendung brennbarerFlüssigkeiten kann nur für den Betrieb oder die Vorführung vonExponaten erteilt werden.Ein entsprechender Antrag/Formblatt ist bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse mit Sicherheitsdatenblatt einzureichen. ZurAnmeldung solcher Flüssigkeiten ist der Vordruck P2 zu verwenden.Zu Werbe- und Dekorationszwecken sind Leergebinde, sogenannteDummys, einzusetzen. Die Verwendung brennbarer Flüssigkeitenzu Reinigungszwecken innerhalb der Hallen ist unzulässig.
5.7.2.2 BedarfslagerungZum Betrieb und zur Vorführung darf jeweils nur der Tagesbedarfan brennbarer Flüssigkeit am Stand vorgehalten werden. Die Höhedieses Bedarfs ist im Antrag zu benennen.
5.7.2.3 VorratsbehälterDer Tagesbedarf ist in geschlossenen, bruchsicheren Behälternübersichtlich und im Notfall (zum Beispiel Leckage, Brand, etc.)zugänglich zu lagern. Es muss sichergestellt werden, dass derFeuerwehr, sowie auch der AFAG GmbH/NürnbergMesse, in einerGefahrensituation der Zugang zu den Vorratsbehältern ermöglichtwird und dieser nicht durch Aufbauten oder abgestellte Gegen-stände versperrt ist.Er muss dem Zugriff Unbefugter entzogen sein. Die Vorratsbe-hälter sind in nicht brennbaren Auffangbehältern zu verwahren.
5.7.2.4 LagerortAm Lagerort hat absolutes Rauchverbot zu herrschen. Für entspre-chende Beschilderung ist zu sorgen. Es müssen geeignete Hand-feuerlöscher bereitstehen.
5.7.2.5 Auflagen zum BetriebAnlagen, die mit brennbaren Flüssigkeiten betrieben oder vorge-führt werden, sind an den Einfüllstutzen sowie an den Stellen, andenen Flüssigkeiten austreten können, mit nicht brennbarenAuffangbehältern zu versehen. Ausgelaufene brennbare Flüssigkeiten sind wegen der möglichenBrand- oder Explosionsgefahr sofort aus den Behältern zuentfernen und gefahrlos zu beseitigen.
5.7.2.6 Einfüllen der FlüssigkeitenDa beim Einfüllen der Flüssigkeiten ein besonderer Gefahren-moment eintritt, ist hier mit größter Sorgfalt und Vorsicht zuverfahren.Des Weiteren darf die Befüllung grundsätzlich nur in der besu-cherfreien Zeit der Veranstaltung erfolgen. Dabei sind Zündquellenund statische Aufladungen auszuschließen.
5.7.2.7 Leere BehälterLeere Behälter, in denen brennbare Flüssigkeiten enthalten waren,dürfen nicht am Stand und in der Halle aufbewahrt oder gelagertwerden.
5.7.3 Brennpasten und andere BrennstoffeHeiz- und Kochgeräte, die mit Holz, Kohle, Gas, brennbaren Flüs-sigkeiten oder Brennpasten betrieben werden, sind in den Hallennicht zulässig.
5.8 Asbest und andere GefahrenstoffeDer Einsatz und die Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen,asbesthaltigen Erzeugnissen sowie anderen Gefahrstoffen odergefahrstoffhaltigen Baustoffen sind verboten. Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz vor gefährlichenStoffen (Chem. Gesetz), BGBl 1, Teil 1, Seite 1703, in Verbindungmit der Chemikalien-Verbotsverordnung (Chem.Verbots V) sowieder Gefahrstoffverordnung (GefStoff V).
5.9 SzenenflächenSzenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbie-tungen; für Darbietungen bestimmte Flächen unter 20 m2 geltennicht als Szenenflächen.Für Szenenflächen mit mehr als 50 m2 sind „Verantwortliche fürVeranstaltungstechnik“ gemäß BayVStättV §39 in Verbindung mitBayVStättV §40 zu bestellen.Alle bühnen- und produktionstechnischen Aufbauten sind gemäßdem aktuellen Stand der Technik zu errichten (DGUV Vorschrift 17,ehem. BGV C1 und deren Durchführungsanweisungen). SzenischeEffekte (z.B. Wind, Nebel, Pyrotechnik, feuergefährliche Hand-lungen, Kerzen, etc.) sind mind. 4 Wochen vor der Veranstaltungbei der AFAG GmbH/NürnbergMesse anzumelden.
Beachten Sie Punkt 4.2.1, da gewisse Aufbauten (z.B. Podeste,Tribünen, LED-Wände, etc.) einer Prüfung und Freigabe durch dieAFAG GmbH/NürnbergMesse unterliegen. Unter Umständen sindHohlraumbereiche unter Bühnen und Podesten mittels VDS zertifi-zierter Rauchmelder zu überwachen (siehe Punkt 4.6).In Abhängigkeit der Veranstaltungsart und der Gefährdung durchtechnische Aufbauten ist entsprechend qualifiziertes Personal(Bühnen- und Studiofachkräfte) zu benennen.
5.10 StrahlenschutzInformationen zum Strahlenschutz können bei den Berufs-genossenschaften, den Gemeindeunfallversicherern und demzuständigen Gewerbeaufsichtsamt eingeholt werden.
5.10.1 Radioaktive StoffeDer Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtigund mit der AFAG GmbH/NürnbergMesse abzustimmen. DieGenehmigung ist nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)beim Landesamt für Umweltschutz zu beantragen und terminge-recht (siehe 4.2) der AFAG GmbH/NürnbergMesse vorzulegen. Soweit bereits eine Genehmigung vorhanden ist, ist nachzuweisen,dass der beabsichtigte Umgang mit radioaktiven Stoffen auf demMessegelände rechtlich abgedeckt ist.
5.10.2 Röntgenanlagen und StörstrahlerDer Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmi-gungspflichtig und mit der AFAG GmbH/NürnbergMesse abzu-stimmen. Die Verordnung für den Schutz vor Schäden durch Rönt-genstrahlen (RöV, BGB I) ist zu beachten. Der Betrieb von Rönt-genanlagen und Störstrahlern ist genehmigungs- oder anzeige-pflichtig nach §§3, 4, 5, 8 RöV. Die zuständige Behörde für denAusstellungsort ist das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg. DerAntrag ist termingerecht (siehe 4.2) schriftlich einzureichen (sieheMerkblatt i4.11).
5.10.3 LaseranlagenDer Betrieb von Laseranlagen ist genehmigungspflichtig und mitder AFAG GmbH/NürnbergMesse Fachabteilung Veranstaltungs-technik, abzustimmen (siehe Merkblatt i4.10 „Genehmigung vonLasern“). Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. §6 Unfallverhü-tungsvorschrift „Laserstrahlung“ DGUV Vorschrift 11 (ehemalsBGV B2) bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Anzeige istdie schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für denBetrieb der Lasereinrichtung beizufügen.Des Weiteren sind die Anforderungen der Arbeitsschutzverord-nung zu künstlicher optischer Strahlung 2006/25 EG/OStrV, derTROS Laser, der DIN EN 60825-1, der DIN EN 12254 sowie beiShowlasern die Anforderungen der DIN 56912 zu beachten.Geräte/Anlagen der Klassen 3R, 3B oder 4 müssen generell vorInbetriebnahme von einem öffentlich bestellten und vereidigtenSachverständigen auf ihre sicherheitstechnische Unbedenklichkeitvor Ort geprüft worden sein. Eine Kopie des Prüfberichtes ist derAFAG GmbH/NürnbergMesse auszuhändigen.Falls Änderungen an der Laseranlage nach der erfolgten Überprü-fung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverstän-digen vorgenommen werden, erlischt die Betriebserlaubnis. DieAFAG GmbH/NürnbergMesse ist dann berechtigt, die Stromversor-gung des Standes abzuschalten oder die Laseranlage einzuziehenund sicherzustellen.Bei der Justierung und dem Betrieb der Laseranlage muss durchtechnische oder organisatorische Maßnahmen sichergestelltwerden, dass Personen keiner Laserstrahlung oberhalb dermaximal zulässigen Bestrahlung ausgesetzt werden. Ein Laser-schutzbeauftragter ist vom Aussteller schriftlich zu benennen.Bei der Vorführung von Lasereinrichtungen muss sichergestelltwerden, dass keine unkontrollierte reflektierte Strahlung auftretenkann und der Laserbereich, bzw. der Projektionsbereich, nicht vonPersonen zugänglich ist.Die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde ist das Gewerbeauf-sichtsamt Nürnberg (siehe Merkblatt i4.10).
5.10.4 LEDDer Betrieb von energiestarken oder lichtstarken LED-Anlagen,bzw. Scheinwerfern der Risikogruppe 2 und 3 ist bei derAFAG GmbH/NürnbergMesse, Fachabteilung Veranstaltungs-technik, fristgerecht anzumelden (siehe Punkt 4.2).LED-Wände und deren Standsicherheit müssen generell durch dieAFAG GmbH/NürnbergMesse geprüft und freigegeben werden (siehePunkt 4.2.1).Geeignete Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe von allen LED-Anlagen einsatzbereit zu halten. Durch den Betrieb von licht-starken LED-Scheinwerfern oder LED-Wänden dürfen Mitausstellernicht belästigt werden. Bei Präsentationen wie auch bei musikali-scher Wiedergabe beachten Sie Punkt 4.7.7.
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5.11 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, ElektromagnetischeVerträglichkeit und OberschwingungenDer Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist durchdie Bundesnetzagentur genehmigungspflichtig und bedarf derFreigabe durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse. Die genutztenFrequenzbänder und die Sendeleistung ist anzugeben, um einegleichmäßige Verteilung von Frequenzen zu erreichen und gegen-seitige Beeinflussungen nach Möglichkeit auszuschließen.Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist nurdann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des Telekommuni-kationsgesetzes sowie des Gesetzes über elektromagnetischeVerträglichkeit von Geräten (EMVG) entsprechen.Werden Exponate ausgestellt oder Standdekorationen benutzt, beidenen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felderzur Anwendung kommen, so sind die Festlegungen der 26.Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-gesetzes einzuhalten.Quellen starker Magnetfelder sind der AFAG GmbH/NürnbergMessemit Ortsangabe auf dem jeweiligen Stand mitzuteilen.
Die Elektroinstallationen der Exponate und der Ausstellungsständesind so auszuführen, dass unzulässig hohe Netzrückwirkungendurch Strom-Oberschwingungen in das Messe-Versorgungsnetzvermieden werden (siehe auch Punkt 5.3.3).
BundesnetzagenturAußenstelle NürnbergBreslauer Straße 396, 90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 9 80-40Fax +49 (0) 9 11. 9 80-41 [email protected]
5.12 Kräne, Stapler, LeergutDer Betrieb von eigenen Kränen und Staplern im Messegelände istnicht gestattet. Es dürfen nur Geräte der im Gelände verpflichtetenServicePartner betrieben werden. Die zuständigen ServicePartner üben im Messegelände das alleinigeSpeditionsrecht aus, d.h. Verbringen von Exponaten, Standauf-bauten usw. in den Stand inkl. Gestellung eventueller Hilfsgerätesowie Zollabfertigung zur temporären bzw. definitiven Einfuhr. Fürdie erteilten Aufträge gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteur-bedingungen (ADSp), neueste Fassung, und der Speditionstarif fürMessen und Ausstellungen der AFAG GmbH/NürnbergMesse.
Eine Haftung der AFAG GmbH/NürnbergMesse für alle Risiken, diesich aus der Tätigkeit der Speditionsfirmen ergeben können, istausgeschlossen. Die Lagerung von Leergut, Vollgut, brennbaren Materialienjeglicher Art (z.B. Verpackungen, Packmittel, Cases) auf denStänden und Gängen oder auf nicht genehmigten Freiflächen istverboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich durch die imMessegelände zugelassenen Spediteure an die vorgesehene Lager-stelle für Leergut zu verbringen. Es ist grundsätzlich verboten, Feuerwehrzufahrten, Wandhydranten,Brandschutztore und Fluchtwege mit Leergut oder Abfall zuverstellen (siehe Punkt 2.). Die Messegesellschaft behält sich dasRecht vor, unbefugt abgestelltes Leergut von zugelassenen Spedi-teuren auf Rechnung des Ausstellers abtransportieren zu lassen.
5.12.1 Ausstellung von schweren und sperrigen Exponaten undMaschinenUm im Auf- und Abbaubetrieb einen reibungslosen Transport vonschweren und sperrigen Stückgut zu gewährleisten, ist eine früh-zeitige Abstimmung mit den zuständigen Speditionen (Service-Partner) notwendig.Wenn Ihr Stückgut die Abmessungen von 3,00 m x 2,50 m x 4,00 moder ein Gesamtgewicht von 5,0 t überschreitet ist zwingend eineAnmeldung beim zuständigen ServicePartner der Speditionenmindestens 4 Wochen im Vorfeld notwendig.Gegebenenfalls muss die Anlieferung am ersten Aufbautag, oderin Sonderfällen, bereits während eines vorgezogenen Aufbaus,erfolgen. Dies ist im Vorfeld mit der AFAG GmbH/NürnbergMesseabzustimmen.Bei der Aufstellung der Exponate sind die maximal zulässigenBodenbelastungen in den Hallen zu beachten. Um eine zu hoheBodenpressung zu vermeiden, sind Punktlasten über lastvertei-lende Bodenplatten zu verteilen, so dass die maximal zulässigeFlächenbelastung nicht überschritten wird. Versorgungsschächteund Schachtdeckel sind mit entsprechenden Bodenplatten zuüberspannen, so dass hier keine Belastungen auftreten.Falls Bodenverankerungen zur sicheren Vorführung Ihrer Exponatebenötigt werden, beachten Sie die Vorgaben unter Punkt 4.7.4.
5.13 Musikalische WiedergabenFür musikalische Wiedergaben aller Art ist nach den gesetzlichenBestimmungen (Urheberrechtsgesetz) die Erlaubnis der Gesell-schaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verviel-fältigungsrechte (GEMA) erforderlich. Nicht angemeldete Musik-wiedergaben können Schadensersatzansprüche der GEMA zurFolge haben (§97 Urheberrechtgesetz). Anmeldungen undAnfragen sind zu richten an:
GEMA-Bezirksdirektion StuttgartKey Account ManagementHerdweg 63, 70174 StuttgartTel +49 (0) 7 11. 22 52-7 94Fax +49 (0) 7 11. 22 52-8 [email protected], www.gema.de
Akustische und optische Vorführungen bedürfen auch der Geneh-migung der AFAG GmbH/NürnbergMesse. Die Genehmigung wirdunter der Voraussetzung erteilt, dass beim Betrieb der Anlage dieLautstärke an der Standgrenze den Messebetrieb und andereStände nicht beeinträchtigt und keine Gesundheitsgefahr darstellt.Bei wiederholter Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann dieStromzufuhr zum Stand des Ausstellers ohne Rücksicht auf dendamit verbundenen Ausfall der Standversorgung unterbrochenwerden. Ein Anspruch des Ausstellers auf Ersatz des durch dieUnterbrechung der Stromzufuhr entstehenden mittel- oderunmittelbaren Schadens besteht nicht. Die Beweislast für dieEinhaltung der Vorschriften liegt beim Aussteller. Die Medien-technik ist so weit von den Standgrenzen entfernt anzuordnen,dass Interessenten die Standfläche betreten müssen und denBesucherverkehr in den Gängen nicht behindern.
5.14 GetränkeschankanlagenFür die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagenauf dem Stand sind die Betriebssicherheitsverordnung und die DIN6650-6 zu beachten.Die technische und lebensmittelhygienische Unbedenklichkeitmuss nachweisbar sein und wird ggf. von Ordnungsamt über-prüft. Anzuwenden ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 desEuropäischen Parlaments und Rates vom 29. April 2004 überLebensmittelhygiene.Druckgasbehälter sind über den Vordruck P2 bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse anzumelden (siehe Punkt 5.5.2).
5.15 LebensmittelüberwachungBei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stellesind die gesetzlichen Bestimmungen und Normen nach dem Standder Technik zu beachten, insbesondere die Lebensmittelhygiene-verordnung. Für Rückfragen steht die
Stadt Nürnberg – Ordnungsamt LebensmittelüberwachungInnerer Laufer Platz 3, 90403 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 2 31-25 24Fax +49 (0) 9 11. 2 31-30 70lebensmittelueberwachung@stadt.nuernberg.dewww.ordnungsamt.nuernberg.de
zur Verfügung. Handverkäufe von Speisen und Getränken, auf der Veranstaltung
selbst (einschließlich Barverkauf), sind nicht gestattet.
5.15.1 Anforderung an die Stand- bzw. KüchenausstattungFolgende Anforderungen sind bei einer Küchenausstattung zwin-gend zu beachten:
- Eine Handwaschgelegenheit mit fließenden Wasser (Warm- undKaltwasser), mit Flüssigseife und Einweghandtüchern ist vorzu-sehen.
- Geschirr- und Glasreinigung mit fließenden Kalt- und Warmwasserund/ oder Verwendung einer Spülmaschine ist vorzusehen.
- Wischfeste Bodenbeläge, abwaschbare Wandverkleidungen undAbstellflächen im Arbeitsbereich der Speisenzubereitung und imLagerbereich der Speisen vorhalten.
Die Böden im Arbeitsbereich müssen rutschsicher, eben und flüs-sigkeitsdicht ausgeführt werden
- Wirksamen Spuck- bzw. Hustenschutz im Bereich der Speisen-ausgabe anbringen.
- Funktionstüchtige Kühleinrichtungen für leicht verderblicheLebensmittel vorhalten.
- Wirksame Abluftanlagen oder Dunstessen mit Aktivkohlefilterinstallieren, wenn bei der Zubereitung oder Warmhaltung vonSpeisen mit Dämpfen oder Geruchsentwicklung zu rechnen ist.
- Geeignete Handfeuerlöscher (gem. EN3; Schaumlöscher oderFettbrandlöscher) sind in ausreichender Menge bereitzustellen.Für jeden Kochbereich ist mindestens ein Fettbrandlöscher(Brandklasse F nach DIN EN2 und eine Löschdecke bereitzu-
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5.15.2 Kochgeräte und Verfahren zur SpeisenzubereitungKochgeräte (z.B. Fritteusen, Fettbackgeräte, Großpfannen u.a.)dürfen nur elektrisch, unter Aufsicht und nach Anmeldung bei derAFAG GmbH/NürnbergMesse in den Messehallen betriebenwerden.Nach Veranstaltungsende (täglich) müssen die Kochgeräte übereinen Hauptschalter stromlos geschaltet werden. Der Haupt-schalter muss eindeutig als NOT-AUS-Schalter gekennzeichnetwerden.Kochgeräte dürfen nicht im Bereich von Verkehrswegen auf demStand oder unmittelbar abgrenzend an die Hallengänge aufgestelltwerden. Ein Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten. Abwei-chungen hiervon sind termingerecht bei der Fachabteilung Veran-staltungstechnik, (siehe Ansprechpartner unter 4.2.) zur Genehmi-gung einzureichen.Fritteusen oder vergleichbare Geräte dürfen nicht im Oberge-schoss mehrgeschossiger Stände betrieben werden. Bei Fritteusenist aus Gründen des Brandschutzes zwingend eine nicht brennbareÜberdachung vorzusehen, so dass bei einem Fettbrand keineWechselwirkung mit der hallenseitigen Sprinkleranlage auftritt.Die maximale Füllmenge liegt bei 40 l (die Füllmenge benachbarterGeräte ist zu addieren). Bei Überschreitung der maximalen Füll-menge ist bereits im Vorfeld Rücksprache mit der AFAG GmbH/NürnbergMesse zu halten.Bei der Verwendung von Druckdämpfern, Heißumluftöfen, Heiß-luftdämpfern oder ähnlichen Geräten mit Heißdampf, wie zumBeispiel Kombidämpfern oder Konvektomaten, ist eine geeigneteAbluftanlage, bzw. eine Kondensationshaube über dem Gerätvorzusehen. Alternativ können auch Geräte mit integriertenAbsaugeinrichtungen eingesetzt werden. Generell muss gewähr-leistet sein, dass keine heißen Dämpfe, Dünste oder Schwaden indie Halle entweichen. Weiterführend sind die Vorgaben der DGUVRegel 110-002 zu beachten.In überdachten Bereichen oder doppelgeschossigen Standbauten,die mit einer temporären Sprinkleranlage oder Wärmedifferential-meldern ausgestattet sind, ist der Einsatz der oben genanntenGeräte im Vorfeld mit der AFAG GmbH/NürnbergMesse (Punkt 4.2)abzustimmen. Sämtliche Fehlalarme, die durch den Umgang mitKochgeräten entstehen, werden dem Verursacher in Rechnunggestellt.
5.15.3 GrillenDas Grillen in den Hallen und im Freigelände ist nur nach vorhe-riger schriftlicher Genehmigung durch die AFAG GmbH/NürnbergMesse gestattet.In den Hallen darf nach der Genehmigung ausschließlich elektrischgegrillt werden. Die Grilldünste sind über entsprechende Abzügeins Freie zu leiten.
5.15.4 TrinkwasserTrinkwasser für die Nahrungsmittelzubereitung darf nur aus Trink-wasserzapfstellen entnommen werden. Die Verwendung vonTrinkwasser aus den Toilettenräumen und den sog. Malerbeckenist nicht gestattet.
6. UmweltschutzDie AFAG GmbH/NürnbergMesse hat sich grundsätzlich demvorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet. Als Vertragspartnerder AFAG GmbH/NürnbergMesse ist der Aussteller verpflichtet,dafür zu sorgen, dass sämtliche den Umweltschutz betreffendenBestimmungen und Vorgaben auch von seinen Auftragnehmernverbindlich eingehalten werden.
6.1 AbfallwirtschaftGrundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben desKreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), die dazugehörigen Ausfüh-rungsbestimmungen und Verordnungen sowie die „Länderge-setze“ und „kommunalen Satzungen“.Die Stadt Nürnberg hat eine für Aussteller und Veranstalterverbindliche Abfallwirtschaftssatzung erlassen, die Abfallvermei-dung und Mülltrennung regelt.Der Aussteller ist verantwortlich für die ordnungsgemäße undumweltverträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau, Lauf-zeit und Abbau seines Standes anfallen. Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung undBeseitigung obliegt allein der AFAG GmbH/NürnbergMesse bzw.dem von ihr benannten ServicePartner.
6.1.1 AbfallentsorgungNach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind unnötigeAbfälle während des Aufbaus, der Laufzeit und des Abbaus aufMesseplätzen in erster Linie zu vermeiden. Aussteller und derenVertragspartner sind verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltungwirkungsvoll hierzu beizutragen. Dieses Ziel muss bereits bei derPlanung und in Koordination aller Beteiligten verfolgt werden.Dies betrifft insbesondere Verpackungsmaterial, Werbemittel,Teppichböden, Einwegstandausstattung, Leergutbehälter, Palettenund Einweggeschirr.Generell sind für Standbau und -betrieb wiederverwendbare unddie Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen. Für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung vonunvermeidbar anfallendem Müll ist jeder Aussteller selbst verant-wortlich. Zur Abfallentsorgung stehen dem Aussteller folgendeMöglichkeiten zur Verfügung: 1. Die Abfälle werden in eigenerRegie und auf eigene Kosten außerhalb des Messegeländesentsorgt. 2. Über das Servicehandbuch kann der offizielle Service-Partner der AFAG GmbH/NürnbergMesse beauftragt werden, diesachgerechte Abfallentsorgung gegen Gebühr vorzunehmen. Eine Entsorgung in Müllcontainer oder in sonstige Einrichtungendes Messegeländes Nürnberg ist ausdrücklich untersagt. DieAussteller sind verpflichtet, ihre Standflächen nach Beendigungder Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt insbesonderefür Rückstände auf dem Hallenboden (z.B. Klebebandreste o.ä.).Siehe hierzu auch Punkt 4.7.3. Sofern bis zum Rücksendeterminkein ausgefüllter und unterschriebener Bestellvordruck vorliegt,geht die AFAG GmbH/NürnbergMesse von einer Abfallentsorgungin Eigenregie aus. Mit der Entsorgung von Abfällen, die in diesemFall nicht oder nicht vollständig beseitigt werden, beauftragt dieAFAG GmbH/NürnbergMesse den offiziellen ServicePartner aufKosten des jeweiligen Ausstellers. Abfälle und zurückgelasseneMaterialien, die in den Hallen verbleiben, werden ohne Prüfungdes Wertes nach m3 geschätzt und gemäß dem erhöhten offi-ziellen Preisspiegel an den Aussteller verrechnet. Die Verpflichtungzur ordnungsgemäßen Entsorgung aller Abfälle ist auch den vomAussteller beauftragten Subunternehmern, den Messebauern undsonstigen am Stand beteiligten Partnern aufzuerlegen. Arbeiten Siemit uns zusammen! Denken Sie an die Umwelt!
6.1.2 Gefährliche AbfälleDer Aussteller und seine Vertragspartner (z.B. Standbauer) sindverpflichtet, Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge inbesonderem Maße gesundheits-, luft-, oder wassergefährdend,explosible oder brennbar sind (z.B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel,Schmierstoffe, Farben etc.), der AFAG GmbH/NürnbergMesse zumelden und deren ordnungsgemäße Entsorgung durch denzuständigen ServicePartner zu veranlassen.
6.1.3 Mitgebrachte AbfälleMaterialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit Veran-staltungslaufzeit, dem Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nichtauf das Gelände gebracht werden.
6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz
6.2.1 Öl-/FettabscheiderDie Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schad-stoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche dieseMengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidernnotwendig. Diese müssen den allgemein anerkannten Regeln derTechnik entsprechen.Beim Einsatz mobiler Gastronomie ist darauf zu achten, dass Fetteund Öle gesondert aufgefangen und einer getrennten Entsorgungzugeführt werden.
6.2.2 Reinigung/ReinigungsmittelReinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubarenProdukten durchzuführen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschä-digende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entspre-chend und nur im Ausnahmefall zu verwenden.
6.3 UmweltschädenUmweltschäden/Verunreinigungen (z.B. durch Benzin, Öl,Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der AFAG GmbH/Nürn-bergMesse zu melden.Die AFAG GmbH/NürnbergMesse veranlasst die ordnungsgemäßeBeseitigung zu Lasten des Verursachers.
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Merkblatt „Einbau sprinklertauglicher Deckenstoffe” 2018
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Standabdeckungen – allgemeine InformationenDeckenflächen müssen aus Baustoffen bestehen, die mindestens denBaustoffklassen DIN 4102 (B1) oder DIN EN 13501 B-C entsprechen undnicht brennend abtropfend sind (siehe Merkblatt „Baustoffklassen“, i4.4).
Küchen und Lager müssen grundsätzlich nach oben geöffnet sein.Ab 30 m² geschlossener Deckenfläche müssen Sprinkler, in rauchüber-wachten Hallen (H4A, H7A, H11) Wärmedifferenzialmelder, in geeigneterAnzahl durch den zuständigen ServicePartner installiert werden.
Auf die Installation einer Sprinkleranlage, bzw. vonWärmedifferenzialmeldern, kann nur dann verzichtet werden,- wenn es sich um eine Rasterdecke handelt, wobei, bezogen auf den ein-
zelnen Quadratmeter Deckenfläche, nicht mehr als 30 % (CEA 4001S) derDachfläche geschlossen sein darf.Zusätzliche Beleuchtungskörper oder Einbauten in der Decke sind zuberücksichtigen. oder
- wenn es um Decken mit einer Maschenweite im ungespannten Zustandvon mindestens 2 x 4 mm, bzw. 3 x 3 mm, und einer Stegbreite vonmaximal 1 mm handelt. Feldgrößen sind bis 30 m² zugelassen. EinzelneFelder sind addierbar. Die Gewebeplane ist horizontal ausschließlich einla-gig zu verspannen. Ein Durchhängen der Gewebeplane ist zu vermeiden.oder
- wenn es sich um Textilien handelt, die von der VdS SchadenverhütungGmbH Köln zum Einsatz innerhalb von gesprinklerten Risiken zugelassensind. Der Einbau der Gitternetze muss gemäß den Vorgaben des VdS(siehe VdS-Anerkennungsurkunde) erfolgen.Der Einsatz von Gitternetzgewebe und Stoffe mit Schmelzsicherung (sog.Smoke Out) ist verboten.Eine Übersicht der zugelassenen Gewebe finden Sie hier:https://vds.de/verzeichnisse/pwla-produkte/?context=PWLA&bid=324511000&aid=&ctrl=2&lang=de
Wichtig:Standabdeckungen größer 25 m² sind in jedem Fall (unabhängig von ihrerGröße und der Art der Ausführung) über den Vordruck P2 desServicehandbuches anzu melden und benötigen immer die schriftlicheZustimmung der AFAG GmbH/NürnbergMesse FachabteilungVeranstaltungstechnik.veranstaltungstechnik@nuernbergmesse.de
Grundsätzliche Anforderungen bei Standüber-dachungen: - Mehrere bis zu 30 m² große Deckenfelder innerhalb eines Messestands
sind möglich, sofern ein Mindestabstand von 3,00 m zwischen den einzel-nen Deckenfeldern eingehalten wird.
- Um durch Addition mehrerer Deckenfelder die maximale Größe der Flächevon 30 m² nicht zu überschreiten, ist zu den Standgrenzen hin einAbstand von mindestens 1,50 m einzuhalten. Die Verringerung des1,50 m-Abstandes (z.B. zu Gängen) ist durch die FachabteilungVeranstaltungstechnik zu genehmigen.
- Ein Prüfzeugnis über die Baustoffklasse, das Brand-, Rauch- undAbtropfverhalten des eingesetzten Materials, bzw. das VdS-Zertifikat, istam Messestand bereits während des Aufbaus vorzuhalten. Des Weiterensind Musterstücke der eingesetzten Materialien für eine Brandprobe vorOrt bereitzuhalten.
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In der Regel sind dies folgende Feiertage:
– Neujahr – Maifeiertag – Tag der Deutschen Einheit
– Heilige 3 Könige – Christi Himmelfahrt – Allerheiligen
– Karfreitag – Pfingstsonntag/Pfingstmontag – 1. Weihnachtsfeiertag
– Ostersonntag/Ostermontag – Fronleichnam – 2. Weihnachtsfeiertag
Alle LKW über 7,5 t und LKW mit Anhänger benötigen an Sonntagen undgesetzlichen Feiertagen (§ 30 Abs. 4 StVO) für beabsichtigte Fahrtenzwischen 0 und 22:00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1Nr. 7 i.V.m. § 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Für Fahrten zwischen den offiziell ausgewiesenen LKW-Parkplätzen derAFAG GmbH/NürnbergMesse und dem Messegelände können Erlaubnisseder Straßenverkehrsbehörde direkt an den ausgewiesenen LKW-Parkplätzenüber die Firma Engelhardt & Co. eingeholt werden.
Die Erlaubnisse erstrecken sich dann ausschließlich auf die in Anlage 1farblich gekennzeichneten Streckenabschnitte. Ebenso gilt die Erlaubnis fürFahrten auf der Großen Straße und dem gesamten Messegelände.
Alle Gebühren für diese Genehmigungen werden hierbei von derAFAG GmbH/NürnbergMesse übernommen, sodass für die Unternehmenkeine Kosten anfallen.
Für welche Feiertage Erlaubnisse einzuholen sind richtet sich nach § 30Abs. 4 StVO.
Unabhängig von der räumlich eingeschränkten Erlaubnis zwischen denLKW-Parkplätzen der AFAG GmbH/NürnbergMesse und demMessegelände, deren Gebühren von der AFAG GmbH/NürnbergMessegetragen werden, können auch unbeschränkte Ausnahmegenehmigungendirekt durch den Spediteur bzw. Fahrer bei der Straßenverkehrsbehörde derStadt Nürnberg im Servicebetrieb Öffentlicher Raum SÖR/3-S, Bauhof 2,90402 Nürnberg,Tel +49(0)911. 231-4591 oder -4581, Fax +49(0)911. 231-3655, gestelltwerden.
Anträge und Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter:www.soer.nuernberg.de -> Formulare und Anwendungen.
Merkblatt „SonderregelungSonntagsfahrverbot für LKW” 2018
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Merkblatt „Feuerlöscher” 2018
Eignung der Feuerlöscher:
In der NürnbergMesse wird empfohlen, soweit möglich einen Wasser- oder Schaumlöscher zu verwenden. Wenn Sie einen Feuerlöscher mit Pulver verwenden,besteht die Gefahr, dass bei einem Gefahrenfall alle benachbarten Stände im Nachgang gereinigt werden müssen, da der austretende Pulverstrahl nicht gesteuertwerden kann. Generell müssen alle bereitgestellten Feuerlöscher über eine gültige Sachkundigenprüfung verfügen. Dies ist anhand eines aktuellen Prüfsiegelsam Feuerlöscher nachzuweisen.
Tabelle:
Pulverlöschermit ABC-Pulver
� Pulver
� Schaum
� Wasser
Wasser- undSchaumlöscher
Brände fester Stoffe, hauptsächlichorganischer Natur, die normalerweiseunter Glutbildung verbrennen
Erklärung der amtlichen Bezeichnung derFeuerlöscher:
aktuelle europäische Norm
Kennbuchstabe: Im vorliegenden Fall ABC-Pulver
Gewicht/Füllung in kg
Benennung Löschmittel Kennbuchstabe
Wasserlöscher Wasser und wässrige Lösungen W
Schaumlöscher Schaum S
Pulverlöscher ABC-Pulver PG
BC-Pulver P
D-Pulver PM
Kohlendioxidlöscher Kohlendioxid (CO²) K
Beispiel für ein vorgeschriebenes Schriftfeldnach DIN EN 3:
Pulverlöschermit BC- undABC-Pulver
� Pulver
� Schaum
� CO2
Schaum-löscher
Co2-löscher
Brände von flüssigen oder flüssigwerdenden Stoffen
Pulverlöschermit BC- undABC-Pulver
� Pulver
Brände von Gasen(z.B. Propan, Butan, etc.)
Pulverlöschermit D-Pulver
� Pulver
Brände von Metallen(z.B. Magnesium, Aluminiumspäne)
� Schaum
Brände von Fetten, Ölen, Löschermit orangefarbener Kennzeichnung
Nach DIN EN 3 werden folgende Größen vorgesehen: 1 kg, 2 kg, 3 kg, 4 kg,6 kg, 9 kg, 12 kg
� Die Brandklassen der Feuerlöscher haben nichts mit den Baustoffklassen nachDIN 4102 und DIN EN 13501 gemeinsam.
� Die Brandklassen regeln die Eignung der Feuerlöscher für Brände diverser
Materialien, Flüssigkeiten oder Dämpfe, die Feuer gefangen haben.
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Merkblatt „Abhängungen, Traversen, Hebezeuge“ 2018St
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Die Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Handkettenzüge,Bandzüge) ist ausschließlich in den Hallen 3A, 4A, 7A, 11 und dem NCCOst möglich und unbedingt mit der AFAG GmbH/NürnbergMesse/AbteilungVeranstaltungstechnik abzustimmen.Hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von Anschlagmitteln,Lastaufnahmemitteln, Hebezeugen, Tragmitteln, Verbindungsmitteln,Seilendverbindungen, Sekundärsicherungen und dem Potentialausgleichsind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie die anerkann-ten Regeln der Technik zu beachten. Insbesondere sind zu beachten:DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) – Grundsätze der Prävention,DGUV Vorschrift 17 (ehem. BGV C1) – Veranstaltungs- undProduktionsstätten für szenische Darstellung,DGUV Vorschrift 54 (ehem. BGV D8) – Winden, Hub- und Zuggeräte,DGUV Information 215-310 (ehem. BGI 810) Branchenleitfaden „Sicherheitbei Produktionen und Veranstaltungen“,DGUV Information 215-313 (ehem. BGI 810-3) Sicherheit bei Produktionenund Veranstaltungen – Lasten über PersonenDGUV Information 215-314 (ehem. BGI 810-4) ScheinwerferDGUV Information 215-315 (ehem. BGI 810-5) Besondere szenische Effekteund VorgängeIGVW SQP1 „Traversen“,IGVW SQP2 „Elektrokettenzüge“,IGVW SQP1 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“, IGVW SQP2 „Sachkundige für Veranstaltungsrigging“Versammlungsstättenverordnung (Bay. VStättV)
Die folgenden Angaben zu Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln,Hebezeugen, Verbindungsmitteln, Seilendverbindungen undSekundärsicherungen (Safety – zweite unabhängigen Sicherung) die-nen als Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Anschlagmittel:Seile und Bänder als Anschlagmittel dürfen höchstens mit einemZehntel der Mindestbruchkraft beansprucht werden. SonstigeAnschlagmittel dürfen nur mit dem 0,5-fachen Wert der vomHersteller angegebenen Nenntragfähigkeit (WLL) beansprucht wer-den. Dynamisch auftretende Kräfte sind besonders zu berücksichti-gen (Dynamikfaktor).Beim Anschlagen von Lasten muss der Kantenradius größer als derNenndurchmesser des Anschlagmittels (Seil, Hebeband undRundschlinge) sein. Anschlagmittel sind unterschiedlich hitzebeständig. Hebebänder undRundschlingen aus Chemiefasern (PA, PES) sowie Drahtseile mitFasereinlage (Pressklemme und Kausche) sind nur bis 100°C zuverwenden und für die Verwendung in direkter Nähe vonScheinwerfern nicht geeignet. Hebebänder und Rundschlingen ausPolypropylen – PP sind nur für einen Einsatzbereich bis 80°Cbestimmt und damit noch ungeeigneter.Drahtseile mit Stahleinlage (Pressklemme und Kausche) sind hingegenbis zu einer Einsatztemperatur von 150°C geeignet.
Abhängungen von der Hallendecke, die Bereitstellung von Abhängepunktenund die Änderung von Abhängekonstruktionen werden ausschließlich vonder AFAG GmbH/NürnbergMesse ausgeführt. Die AFAG GmbH/NürnbergMessewird hierzu ServicePartner heranziehen. Die Bestellung von Abhängungenmuss schriftlich mit dem Vordruck S2.15 bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse,MesseService erfolgen. Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur inner-halb der Standgrenzen befinden. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an derDeckenkonstruktion der Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12 kannmaximal mit 25 kg lotrecht, rein statisch belastet werden. In den Hallen3A, 4A, 7A und 11 können die vorhandenen Abhängepunkte mit maxi-mal 240 kg (2,4 KN) lotrecht, rein statisch belastet werden.Höhere Lasten sind nur auf Anfrage über die Abteilung Veranstaltungs-technik, nach einer statischen Betrachtung durch das Ingenieurbüro derAFAG GmbH/NürnbergMesse möglich. Die Kosten für die statischeBetrachtung gehen zu Lasten des Ausstellers, bzw. Auftraggebers. Die AFAG GmbH/NürnbergMesse behält sich vor, bei statisch unbestimm-ten Systemen die Installation von Lasterfassungssystemen zu verlangen. DieLasterfassungssysteme sind ausschließlich durch die SPIE SAG GmbH zu lie-fern, zu installieren und zu betreiben. Lasterfassungssysteme sind kosten-pflichtig und werden dem Besteller in Rechnung gestellt.Wir weisen darauf hin, dass durch den Einsatz von Lastmesszellen, diemaximale Abhängehöhe um bis zu 50 cm reduziert werden kann.
Folgende Ausführungen von Abhängungen sind ausSicherheitsgründen nicht zulässig:� Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen
Verbindung zum Hallenboden (siehe Abbildung 1 und 2)� Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten
(Standbauteile oder Exponate müssen selbständig sicher stehen, sieheAbbildung 3 und 4)
� Abhängungen an Exponaten (siehe Abbildung 5 und 6)� Schrägzug von Abhängepunkten, sogenannte „Bridle“, sind auf dem
Gelände der AFAG GmbH/NürnbergMesse nicht zulässig (sieheAbbildung 7)
Exponat
Bridle
ZulässigUnzulässig ZulässigUnzulässig
ZulässigUnzulässig ZulässigUnzulässig
Abbildung 2Abbildung 1 Abbildung 4Abbildung 3
Abbildung 6Abbildung 5 Abbildung 8Abbildung 7
Exponat
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Merkblatt „Abhängungen, Traversen, Hebezeuge“ 2018(Fortsetzung)
Zulässig
Zulässige Anschlagmittel:� Anschlagseile aus Stahldraht mit Faser- oder Stahleinlage, mit
Pressklemmen und Kausche als Seilendverbindung, mit derSeilfestigkeitsklasse 1960 (dies entspricht einerMindestnennzugfestigkeit der Drähte von 1770 N/mm²) nach DIN EN12385-4, Tabelle 7 (Seilklasse 6 x 19 für Seile ≥ 6 mm), Tabelle 12(Seilklasse 6 x 19 M für Seile von 3 mm bis 5 mm), DIN EN 13414-1,Tabelle 3 und 4 (Seile ≥ 8 mm)
� Seilendverbindungen müssen nach DIN EN 13411-1 (Kauschen) undDIN EN 13411-3 (Pressklemmen) ausgebildet sein.
� Kurzgliedrige Anschlagketten der Güteklasse 8 (DIN 5688-3:2007-3)oder höher, mit einer Bruchdehnung ≥ 20 %
� Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern nach DIN EN 1492-1,DIN EN 1492-2 mit Kennzeichnung und Nutzung einerSekundärsicherung (Safety) bestehend aus einem Stahldrahtseil mitKausche und Pressklemme sowie einem Verbindungsmittel (nach DIN56927)
� Drahtseilrundschlinge mit Schlauchmantel aus Chemiefasern („Steelflex“)
� Aluminium-, Stahlschellen und Trussadapter, die für die jeweiligenTraversen (Zubehör) zugelassen sind, mit Kennzeichnung (unter Angabeder Tragfähigkeit und des Sicherheitskoeffizienten)
Unzulässige Anschlagmittel:� Drahtseile, welche nicht den o.g. Anforderungen entsprechen
� Ummantelte Drahtseile (Ummantelung > 1/3 Seillänge)
� Langgliedrige Anschlagketten (Innere Länge des Kettengliedes > 3-facherNenndurchmesser des Kettenmaterials)
� Nicht geprüfte kurzgliedrige Anschlagketten oder kurzgliedrigeHebezeugeketten (diese dürfen nicht als Anschlagkette verwendet wer-den, da sie nur eine Bruchdehnung von 5 bis 15 % aufweisen)
� Kabelbinder, Rohrschellen oder Lochband ohne Benutzung einerSekundärsicherung (Safety) bestehend aus einem Stahldrahtseil mitKausche und Pressklemme sowie einem Verbindungsmittel (DIN 56927)
� Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern ohneKennzeichnung und Angabe der Tragfähigkeit
� Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern nach DIN EN 1492-1,DIN EN 1492-2 mit Kennzeichnung und Angabe der Tragfähigkeit,ABER ohne Nutzung einer Sekundärsicherung (Safety), bestehend auseinem Stahldrahtseil mit Kausche und Pressklemme sowie einemVerbindungsmittel (DIN 56927)
� Beschädigte Anschlagmittel (z.B. geknickte Seile, Lastschlaufen mit beschä-digter Ummantelung, Lastschlaufen ohne erkennbare Kennzeichnung)
� Einseitige Lastabgriffe an Traversen mit zwei Obergurten (z.B. Vierpunkt-traversen) sind nicht zulässig, da sonst eine zusätzlich Belastung derTraverse durch Torsion hervorgerufen wird. Abweichungen hiervonsind mit einem statischen Naschweis zu belegen und im Vorfeld mit derAFAG GmbH/NürnbergMesse (Abteilung Veranstaltungstechnik) anzu-melden.
Zulässige Lastaufnahmemittel:� Aluminiumtraversen nach DIN EN 1999-1-1, DIN EN 1999-1-1/NA,
GUV-I 8634/IGVW SQP1 „Traversen“
� Stahltraversen nach DIN EN 1090-2, DIN 18800-7, GUV-I 8634/IGVWSQP1 „Traversen“
Unzulässige Lastaufnahmemittel:� Traversen, welche die Anforderungen der GUV-I 8634, des SQP1
„Traversen“, bzw. der DIN EN 1999-1-1, DIN EN 1999-1-1/NA, DIN EN1090-2, DIN 18800-7 nicht erfüllen
� Traversen ohne Nachweis einer geprüften Typenstatik
� Traversen ohne Kennzeichnung
� Traversen, welche die Bedingungen einer Ablegereife erfüllen (diesumfasst auch Beschädigungen, wie z.B. Dellen, Risse, Bohrungen odersämtliche Veränderungen)
� Traversen ohne Endstreben, bei Nichtbeachtung des Fachwerkverlaufes
� Traversen, welche nicht bestimmungsgemäß verwendet werden z.B.: anMessebauwände geschraubt, auf Messebauwände, -zargen aufgelegt,Traversentower mit zu kleinen Bodenplatten und/oder zu geringerBallastierung
� Traversensysteme, die aus verschiedenen Typen (Hersteller, Bauarten,Modelle) zusammengesetzt werden
� Variabel winkelbare Traversenecken (sog. Book-Corner) sind generelllastfrei zu montieren
Zulässige und unzulässige Einbaulagen von Traversen ohne zusätzlich erbrachten statischen Nachweis:
Potentialausgleich an Traversensystemen1
Traversensysteme, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungenannehmen können, sind in einen gemeinsamen Potentialausgleich einzube-ziehen.Dies gilt für alle Elemente aus elektrisch leitendem Material, auf denenelektrische Geräte aufgestellt oder angebracht werden oder über dieLeitungen und Kabel geführt werden, die bei Beschädigungen Kontakt mitMetallteilen annehmen können. Der Anschluss und die Verbindung kannmittels Bandschellen, Rohrschellen, Schraubverbindungen oder mit ein-
poligen verriegelten Sondersteckverbindern hergestellt werden. Dergemeinsame Potentialausgleich ist mit dem Schutzleiter des speisendenNetzes zu verbinden. Als Richtwerte für angemessene Leiterquerschnittegelten bei Leiterlängen von bis zu 50 Metern 16mm² Cu und bei Leiter-längen bis zu 100 Metern 25 mm² Cu.
1 IGVW SQP1 Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen,5.3 Montage von Traversen, Schutzpotentialausgleich an Traversen
ZulässigZulässig Unzulässig Unzulässig UnzulässigZulässig
Merkblatt „Abhängungen, Traversen, Hebezeuge“ 2018(Fortsetzung)
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Zulässige Hebezeuge:� C 1-Zug Punktzug nach DGUV Vorschrift 17 (ehem. BGV C1),
IGVW SQP2Nennbelastung laut Herstellerangaben
� D 8-Zug Elektrokettenzug nach DGUV Vorschrift 54 (ehem.BGV D8) mit einer Sekundärsicherung zurÜberbrückung des Elektrokettenzuges
DARF NICHT ÜBER PERSONEN VERFAHREN ODERUNGESICHERT ÜBER PERSONEN VERWENDETWERDEN!
Nennbelastung laut Herstellerangaben
� D 8 Plus-Zug Elektrokettenzug mit Sekundärsicherung/zweiterBremse, nach DGUV Vorschrift 54 (ehem. BGV D8)mit besonderen Merkmalen um Lasten imRuhezustand ohne Sekundärsicherung über Personenhalten zu können – IGVW SQP2
DARF NICHT ÜBER PERSONEN VERFAHRENWERDEN!
Nennbelastung laut Herstellerangaben
Verwendung von HebezeugenDie Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Handkettenzüge,etc.) ist nur in den Hallen 3A, 4A, 7A ,11 und mit vorheriger Genehmigungdurch die AFAG GmbH/NürnbergMesse möglich.Die Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge,Handkettenzüge, etc.) in den Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und12 ist strikt untersagt!Bei der Verwendung von Hebezeugen sind die Anforderungen undDurchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 17 (ehem. BGV C1/GUVC1) DGUV Information 215-313 (ehem. BGI 810-3) und desBranchenstandards SQ P2 anzuwenden.Eine geeignete Seilendverbindung (z.B. Aufhängering oder Seilschloss) istvorzusehen. Sogenannte Drahtseilhalter (Seilhalter, Slider) sind ausschließ-lich für ruhende statische Lasten ausgelegt und dürfen nicht in Verbindungmit Hebezeugen eingesetzt werden.Eine Verwendung von Hebezeugen muss bei dem Bestellvorgang derHängepunkte zwingend angegeben werden!
Elektrokettenzüge – allgemeine InformationenElektrokettenzüge dürfen nur in den Hallen mit Schwerlastabhängungen(Halle 3A, 4A, 7A und Halle 11) verwendet werden. Die Verwendung dieser Hebezeuge ist an die Anforderungen fürElektrokettenzüge in der Veranstaltungstechnik (IGVW SQ P2) gebunden.Das Eigengewicht der Elektrokettenzüge und der Dynamikbeiwerte sindentsprechend im Lastenplan zu berücksichtigen um eine Überlastung derAnschlagpunkte zu verhindern.Der Unternehmer hat die Kettenzüge einer jährlichen Prüfung zu unterzie-hen. Das Prüfsiegel ist sichtbar an den Hebezeugen anzubringen und diePrüfdokumente sind immer vor Ort bereitzuhalten.Diese Prüfung ersetzt nicht die erforderliche Prüfung durch einenSachverständigen alle 4 Jahre.
Handkettenzüge – allgemeine InformationenHandkettenzüge dürfen nur in Verbindung mit Schwerlastabhängungen(Halle 3A, 4A, 7A und Halle 11) verwendet werden. Handkettenzüge dürfen nur bei statisch bestimmten Systemen eingesetztwerden, d.h. eine Streckenlast an zwei Zügen oder eine Flächenlast an dreiZügen. Der Einsatz von Handkettenzügen für komplexe Systeme ist nichterlaubt.Der Trag- und Lasthaken des Hebezeugs muss sich in einer lotrechtenGeraden über dem Schwerpunkt der Last befinden. Ein Umschlingen derLast mit der Lastkette (Tragmittel) oder das Führen der Lastkette überKanten ist nicht zulässig.Lasten müssen immer mit allen angeschlagenen Handkettenzügen gleich-zeitig verfahren werden. D.h. es müssen immer so viele Personen gleichzei-tig anheben, wie sich Handkettenzüge im Einsatz befinden. Dabei ist aufein gleichmäßiges Anheben/ Absenken zu achten.Das Eigengewicht der Handkettenzüge und der Dynamikbeiwerte sind ent-sprechend im Lastenplan zu berücksichtigen um eine Überlastung derAnschlagpunkte zu verhindern.
Unzulässige Hebezeuge:� Elektrokettenzüge nach DGUV Vorschrift 54 (ehem. BGV D8), ohne
Sekundärsicherung
� Elektrokettenzüge nach DGUV Vorschrift 54 (ehem. BGV D8) mit zugering dimensionierter Sekundärsicherung (siehe zulässige Sekundär-sicherungen)
� Nicht geprüfte Elektrokettenzüge oder Elektrokettenzüge ohnePrüfungsnachweise (jährlich Sachkundigenprüfung, für C1 Züge:zusätzlich alle 4 Jahre Sachverständigenprüfung)
� Elektrokettenzüge, welche offensichtliche Beschädigungen aufweisen
� Elektrokettenzüge, welche nicht bestimmungsgemäß verwendet werden(siehe IGVW SQP2, z.B.: szenisches Verfahren mit einemElektrokettenzug nach DGUV Vorschrift 54 (ehem. BGV D8))
Zulässige Verbindungsmittel:Nennbelastung mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller ange-gebenen Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel derMindestbruchkraft.
� Schäkel, gerade und geschweift, Güteklasse 6, nach DIN EN 13889 mitKennzeichnung, bei dynamischen Lasten(z.B. Abhängung von Lautsprechern) Gewindebolzen Typ X(Schraubbolzen mit Sechskantkopf, Sechskantmutter mit Splint)
� Hochfeste Schäkel Güteklasse 8, nach DIN EN 1677-1
� Schnellverbindungsglied für Hebezeugbetrieb, nicht genormt(Sicherheitsfaktor 5) mit Tragfähigkeitsangabe
� Schnellverbindungsglied für die Veranstaltungstechnik (Sicherheits-faktor 10) nach DIN 56927 mit Kennzeichnung
� Spannschlösser mit geschlossenen Augen nach DIN 1480, mit Trag-fähigkeitsangabe, bei dynamischen Lasten (z.B. Abhängung vonLautsprechern) nur mit Sicherungssplint und Sicherungsmutter
� O-Ring geschlossen mit Tragfähigkeitsangabe oder Datenblatt desHerstellers
� Kettenverkürzer mit Sicherungselement gegen ungewolltes Aushängenz.B. Sicherungsbolzen
Unzulässige Verbindungsmittel:� Karabinerhaken verschraubt/unverschraubt
� Offene Haken
� Spannschlösser offene Form nach DIN 1480
� Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter ohne Tragfähigkeitsangabe
� Spann-Sets als Verbindung zwischen zwei Traversenteilen
� Schäkel nach DIN 82101 (haben lediglich einen Betriebskoeffizientenvon 3)
� Kettenverkürzer ohne Sicherungselement gegen ungewolltesAushängen z.B. Sicherungsbolzen
� Weitere Verbindungsmittel ohne Kennzeichnung/Angabe der Trag-fähigkeit/Datenblatt des Herstellers
Zulässige Seilendverbindungen:� Kausche nach DIN EN 13411-1 und Pressklemmen, nach DIN EN 13411-3
� Seilschlösser (gerade) nach DIN EN 13411-7, bei dynamischen Lasten(z.B. Abhängung von Lautsprechern) nur mit Seilklemme (Frosch) nachDIN EN 13411-5
Unzulässige Seilendverbindungen:� Seilklemmen (Frösche) nach ehemaliger DIN 1141
� Seilklemmen (Frösche) nach ehemaliger DIN 741
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Merkblatt „Abhängungen, Traversen, Hebezeuge“ 2018(Fortsetzung)
Sekundärsicherungen, Safeties:Eine Sekundärsicherung besteht im Allgemeinen aus einem Drahtseil, einerSeilendverbindung und einem Verbindungsmittel nach DIN 56927. DerFallweg soll gegen Null gehen.
Dies ist am ehesten zu erreichen mit einem Sicherungsseil in Verbindungmit einem Kettenverkürzer, Güteklasse 8, welcher ein Sicherungselementgegen ungewolltes Aushängen hat (Fallweg ≤ eine Kettengliedlänge).
Als Verbindungsmittel einer Sekundärsicherung kommen nur Schnellver-bindungsglieder nach DIN 56927, hochfeste Schäkel GKl. 8, nach DIN EN1677-1 in Frage.
Falls Sekundärsicherungen mit einem größeren Fallweg als einerKettengliedlänge eingesetzt werden, kann ein statischer Nachweis für dieImpulsbeanspruchung aller Komponenten der Sekundärsicherung, derAnschlag- , Trag-, Verbindungs- und Lastaufnahmemittel verlangt werden.
Zulässige Sekundärsicherungen/Safeties:� Drahtseil aus Stahldraht mit Fasereinlage, verpresster Schlaufe und
Kausche als Seilendverbindung, Seilfestigkeitsklasse 1960, nachDIN EN 12385-4, Tabelle 7 (Seilklasse 6 x 19 für Seile ≥ 6 mm), Tabelle12 (Seilklasse 6 x 19 M für Seile von 3 mm bis5 mm), DIN EN 13414-1 Tabelle 3, oder nach ehemaliger DIN 3060(Rundlitzenseil 6 x 19 Standard),
� Seilendverbindungen müssen nach DIN EN 13411-1 (Kauschen), DINEN 13411-3 (Pressklemmen) ausgebildet sein.
� Verbindungsmittel, welche o.g. Normen entsprechen
Unzulässige Sekundärsicherungen/Safeties:� Drahtseile, welche nicht o.g. Anforderungen entsprechen
� Nicht ausreichend dimensionierte Drahtseile (siehe DIN 56927, DGUVInformation 215-313 (ehem. BGI 810-3))
� Verbindungsmittel, welche nicht o.g. Anforderungen entsprechen
� Nicht ausreichend dimensionierte Verbindungsmittel (siehe DIN 56927)
� Seilendverbindung, welche nicht den o.g. Anforderungen entsprechen(wie Seilschlösser)
Merkblatt „Laseranlagen” 2018
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Der Betrieb von Lasereinrichtungen ist bei der AFAG GmbH/NürnbergMesse anmeldepflichtig. Das Formular „Anmeldung einerLasereinrichtung“ ist mindestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn an dieAFAG GmbH/NürnbergMesse zurückzusenden.
Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. DGUV Vorschrift 11 „Laserstrahlung“bei der Berufsgenossenschaft und der für Arbeitsschutz zuständigen Behörde(Gewerbeaufsichtsamt, Regierungsbezirk Mittelfranken) anzuzeigen:
Gewerbeaufsichtsamt NürnbergRoonstraße 2090429 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 9 28-0Fax +49 (0) 9 11. 9 28-29 99www.gaa-n.bayern.de
Die Anwesenheit eines ausgebildeten Laserschutzbeauftragten (gem.IEC/EN 60825; 2006/25 EG/OStrV) am Stand ist notwendig, wenn dieLaser- oder LED-Einrichtungen im Normalbetrieb und/oder während desAufbaus den Klassen 3R, 3B oder 4 (nach DIN EN 60825-1) zugeordnetsind.
Allgemein:Lasereinrichtungen (gem. DIN EN 60825-1) erzeugen eine äußerst intensiveStrahlung, die durch optische Systeme zu einer hohen Energie-/Leistungsdichte gebündelt wird. Die Abnahme der Energie-/Leistungsdichteist auch in großer Entfernung nur sehr gering. Trifft Laserstrahlung aufAuge oder Haut, so kann dies zu einer bleibenden Schädigung führen.
Für die Aufstellung von Lasereinrichtungen und ggf. auch LED-Geräten beiMessen, Ausstellungen und Showveranstaltungen ist deshalb folgendes zubeachten:
1. Es dürfen nur Laser verwendet werden, die sichtbares Licht (Wellen-länge 400 bis 700 nm) aussenden. Die Ausgangsleistung ist auf dasfür den Verwendungszweck unbedingt erforderliche Maß zu beschrän-ken.
2. Lasergeräte müssen einer Klasse (1-4) nach DIN EN 60825-1 zugeord-net und entsprechend gekennzeichnet sein.
Klasse 1 Ungefährlich für das menschliche Auge.Ausgangsleistung: < 0,4mW
Klasse 1M Ungefährlich, solange keine optischen Instrumente (Linsen,etc.) verwendet werden.
Klasse 1C medizinische Laser (Anwendung und Sicherheitsmaßnahmengem. Herstellervorgaben)
Klasse 2 Ungefährlich für das menschliche Auge bei kurzzeitigerBestrahlungsdauer bis max. 0,25 s.Ausgangsleistung: ≤ 1mW
Klasse 2M Ungefährlich für das menschliche Auge, solange keineoptischen Instrumente (Linsen, etc.) verwendet werden.
Klasse 3R Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge.Ausgangsleistung: ≤ 5mW
Klasse 3B Gefährlich für das menschliche Auge, in besonderen Fällenauch für die Haut.Ausgangsleistung: ≤ 500mW
Klasse 4 Sehr gefährlich für das menschliche Auge und gefährlich fürdie Haut. Außerdem besteht Brandgefahr! (Siehe VordruckP2)Ausgangsleistung: > 500mW
3. Lasereinrichtungen, die unter der Maschinenrichtlinie einzuordnensind, müssen den Anforderungen der 9. Verordnung zumProduktsicherheitsgesetz und den allgemein anerkannten Regeln derTechnik entsprechen. Für Materialbearbeitungslaser sind dies u.a. DINEN 60825-1/-4. Für Showlaser ist dies u.a. DIN EN 56912. DerHersteller muss die Einhaltung der Anforderungen an die sicherheits-technische Ausstattung der Lasereinrichtung durch die entsprechendeKonformitätserklärung bestätigen. Betreiberseitig sind dieAnforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischerStrahlung OStrV und der TROS Laserstrahlung sowie die berufsge-nossenschaftliche Vorschrift DGUV Vorschrift 11 (ehemals BGV B2)einzuhalten.
4. Werden Laser (z.B. bei Projektionen oder Showveranstaltungen) derKlasse 3R, 3B oder 4 verwendet, muss der Strahl durch optischeEinrichtungen so aufgeweitet sein, dass er in allen Bereichen, in denensich Personen aufhalten, auf eine ungefährliche Leistungsdichte herab-gesetzt wird. Oder er muss mindestens in einer Höhe von 2,7 m überdem Fußboden verlaufen.
Bei Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 müssen die getroffe-nen Schutznahmen generell vor Inbetriebnahme von einem öffentlichbestellten und vereidigten Sachverständigen auf ihre Wirksamkeit vorOrt geprüft worden sein. Eine Kopie des Prüfberichtes ist derAFAG GmbH/NürnbergMesse auszuhändigen.Bei allen Betriebsarten dürfen in Lasersicherheit nicht geschultePersonen keinen Expositionen oberhalb der MZB-/EGW-Werte (gemäßDIN EN 60825-1 bzw. OStRV) ausgesetzt werden. Dieses muss durchtechnische und/oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt wer-den.Die Personen, die sich im Laserbereich zu Wartungs- undServicezwecken aufhalten, müssen mit entsprechender PSA(Laserschutz-/Laserjustierbrille) ausgestattet sein.Für den Betrieb von Lasern der Klasse 3R, 3B oder 4 ist einLaserschutzbeauftragter (gem. OStrV und TROS Laserstrahlung) vomAussteller schriftlich zu bestellen. Dessen Anwesenheit am Stand istnotwendig, wenn die Laser-Einrichtungen im Normalbetrieb und/oderwährend des Aufbaus als Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 (nach DINEN 60825-1) klassifiziert sind.Bei der Vorführung von Lasereinrichtungen muss sichergestellt wer-den, dass keine unkontrollierte reflektierte Strahlung auftreten kannund der Laserbereich, bzw. der Projektionsbereich, nicht für Personenzugänglich ist. Lasereinrichtungen müssen so abgeschirmt sein, dassnur der Nutzstrahl austreten kann. Andere Strahlung ist durch geeig-nete optische Filter auszublenden.
5. Können diese Forderungen im Einzelnen nicht eingehalten werden,sind folgende Schutzmaßnahmen anzuwenden:Der Laserstrahl ist durch feste Einrichtungen so zu führen, dass Per-sonen nicht in den Strahlbereich gelangen können.Auch gewollt oder ungewollt reflektierte Strahlen an spiegelndenOberflächen (Spiegel, metallische Oberflächen, Gläser, Flaschen)dürfen nicht auf den Aufenthaltsbereich von Personen gerichtet sein.Ist dies für andere Personengruppen (Bedienpersonal, Akteure,Künstler) nicht auszuschließen oder wird dies bei Vorführungen inKauf genommen, müssen diese Personen unterwiesen und wennerforderlich mit geeigneten und geprüften Schutzbrillen ausgestattetsein.Im Lichteffektbetrieb bei Showveranstaltungen dürfen sich keinePersonen im Projektionsbereich des Lasers aufhalten können. Dies giltauch in Bereichen, durch die der Strahl von Reflexionseinrichtungenabgelenkt wird.Im Laserbereich dürfen keine fokussierenden Einrichtungen vorhandensein.Ein unbeabsichtigtes Auswandern, Ablenken des Strahls ist durch nichtbrennbare Barrieren zu verhindern.
6. Lasereinrichtungen müssen so abgeschirmt sein, dass nur derNutzstrahl austreten kann.
7. Lasergeräte müssen standsicher aufgestellt werden und gegenVerrutschen gesichert sein.
8. Optische Geräte, Ablenkvorrichtungen, Scanner etc. müssen gegenHerabfallen oder unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sein. Hiersind die einschlägigen Vorschriften der Veranstaltungstechnik, wiezum Beispiel die DGUV Vorschrift 11 und die DGUV Information 203-036, zu beachten.
9. Optische Komponenten/Einrichtungen, z.B. Dispersionslinsen, müssen,sofern Sie nicht Bestandteil des Gerätes sind, mit technischenAngaben versehen sein, anhand derer die Änderungen der Strahldatenbeurteilt werden können.
10. Vor jeder Vorführung ist die Justierung der Lasereinrichtung aufRichtigkeit zu überprüfen. Wird eine Dejustierung festgestellt, ist dieAnlage sofort außer Betrieb zu nehmen und durch eine fachkundigePerson instand zu setzen.
11. Die Lasereinrichtungen sowie die Bedienpulte und andereSteuereinrichtungen müssen über Autorisierungseinrichtungen (z.B.Schlüsselschalter, Passwort, Transponder) verfügen, so dass SieUnbefugten nicht zugänglich sind und von diesen nicht in Betriebgenommenwerden können.
12. Das Bedienpersonal muss den gesamten Aktionsbereich des Laserseinsehen können.
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Merkblatt „Laseranlagen” 2018(Fortsetzung)
13. Falls durch die Laserstrahlung eine Brandgefahr herbeigeführt werdenkann, ist dies der AFAG GmbH/NürnbergMesse mit dem Vordruck P2anzuzeigen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an:
Abteilung [email protected]
14. Laserpointer der Kennzeichnung „IIIa“, „IIIA“ oder „3A“ nach denamerikanischen ANSI/CDRH Regelungen entsprechen nicht den Vor-gaben der geltenden Norm EN 60825-1 und dürfen nicht verwendetwerden, da diese in der Regel Ausgangsleistungen größer 1mW ab-geben.
Die AFAG GmbH/NürnbergMesse kann bei Verstößen gegen dieseRegelungen einschreiten und ist dann berechtigt, dieStromversorgung des Standes abzuschalten oder dieLasereinrichtung/Lasergeräte einzuziehen und sicherzustellen(Rückgabe erfolgt nach Messeende am letzten Messetag).
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an:
� NürnbergMesse GmbHAbteilung Veranstaltungstechnik Messezentrum 90471 Nürnbergveranstaltungstechnik@nuernbergmesse.dewww.nuernbergmesse.de
� Laser-Sachverständige:
TÜV SüddeutschlandBau und Betrieb GmbH Westendstraße 19980686 MünchenTel +49 (0) 89. 57 91-0
Landesgewerbeanstalt BayernTillystraße 290431 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 66 64 96
� In allen Fragen des Arbeitsschutzes sowie der Sicherheitstechnikund der Unfallverhütung beraten Sie in Bayern:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit undLebensmittelsicherheitPfarrstraße 380538 MünchenTel +49 (0) 89. 21 84-0Fax +49 (0) 89. 21 84-2 97www.lgl.bayern.de
Merkblatt „Bioethanolöfen” 2018
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Einleitung:Bioethanolöfen und Kamine erfreuen sich bei Ausstellern einer immer größerwerdenden Beliebtheit. Da es sich aber um offene Flammen handelt undsomit das Brandrisiko durch nicht bestimmungsgemäßen Umgang für dieAFAG GmbH/NürnbergMesse erhöht wird, sind folgende Grundsätze zwingendzu beachten.
Verwendung: Bioethanolöfen und -kamine sind grundsätzlich zum Heizen nicht geeignet.Das Feuer ist zwar echt, aber die Öfen bzw. Kamine produzieren kaumWärme und dienen der Optik durch das flackernde Flammenspiel. Sie könnenin jedem Raum verwendet werden und benötigen keinen Kaminanschluss.Sie werden mit der brennbaren Flüssigkeit „Bioethanol“ betrieben.
Auflagen der AFAG GmbH/NürnbergMesse: � Nur geprüfte Produkte mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung
verwenden. (Vorsicht! – siehe Bild)
� Der Mindestabstand zu brennbaren Materialien, Möbeln etc. beträgt1 Meter. Der Mindestabstand Hallengängen beträgt 1,50 m.
� Nur die vom Ofenhersteller zugelassenen Brennstoffe verwenden.
� Der Brennstoff darf nur in dafür vorgesehene Brenndosen bzw.Brennkammern verwendet werden.
� Brennstoff darf nur nachgefüllt werden, wenn die Brennkammer abge-kühlt ist (ansonsten besteht die Gefahr der Stichflammenbildung!).Da beim Einfüllen der Flüssigkeiten ein besonderer Gefahrenmomenteintritt, ist hier mit größter Sorgfalt und Vorsicht zu verfahren. DesWeiteren darf die Befüllung grundsätzlich nur in der besucherfreien Zeitder Veranstaltung erfolgen. Dabei sind Zündquellen fernzuhalten undstatische Aufladungen auszuschließen.
� Brennstoff nicht verschütten, bzw. verschütteten Brennstoff vor demAnzünden des Ofens vollständig entfernen.
� Auf Messeständen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten umgegangenwird, ist das Rauchen grundsätzlich verboten.
� Für die Entzündung der Flamme empfiehlt die AFAGGmbH/NürnbergMesse ein Stabfeuerzeug zu verwenden.
� Es dürfen ausschließlich Dekorationen in der Brennkammer verwendetwerden, die für diese Art von Ofen zugelassen sind.
� Es dürfen pro Stand nur maximal 5 Liter in nicht zerbrechlichen undverschlossenen Gefäßen gelagert werden. Es muss sichergestellt wer-den, dass der Feuerwehr, sowie auch der AFAGGmbH/NürnbergMesse, in einer Gefahrensituation der Zugang zu denVorratsbehältern ermöglicht wird und dieser nicht durch Aufbautenoder abgestellte Gegenstände versperrt ist. Er muss dem ZugriffUnbefugter entzogen sein. Die Vorratsbehälter sind in nicht brennbarenAuffangbehältern zu verwahren.
� Die Behälter für Bioethanol müssen mit dem Zeichen „GHS“ (GloballyHarmonized System) für den entsprechenden Gefahrstoff gekennzeichnetsein.
� Es ist ein Schaumlöscher min. S9 DIN EN 3 vorzuhalten. (BrandklasseAB mit 9 Kg).
� Das Gerät ist standfest aufzustellen und ggf. gegen Umfallen zusichern.
� Leere Behälter, in denen brennbare Flüssigkeiten enthalten waren,dürfen nicht am Stand bzw. in der Halle aufbewahrt oder gelagertwerden.
Weiterführende Informationen zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeitenentnehmen Sie den Technischen Richtlinien unter „5.7.2 BrennbarenFlüssigkeiten“.
Wichtig: Der Einsatz von Bioethanolöfen ist generell im Vorfeld über den VordruckP2 des Servicehandbuches anzumelden und benötigt immer die schriftlicheZustimmung der AFAG GmbH/NürnbergMesse FachabteilungVeranstaltungstechnik.
Dem Betrieb kann nur zugestimmt werden, wenn die Bioethanolöfen ineinem direkten Zusammenhang mit den ausgestellten Exponaten stehen.
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Allgemeine Vertragsbedingungenzum Servicehandbuch für Aussteller (AVB)1. Die nachfolgenden AVB gelten im Verhältnis Aussteller/
NürnbergMesse GmbH (im folgenden NürnbergMesse).
2. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Ausstellers wer-den nicht anerkannt. Nebenabreden werden nur durch schriftli-che Bestätigung der NürnbergMesse wirksam.
3. Der Vertrag kommt zwischen dem Aussteller und derNürnbergMesse zustande. Der im Vordruck genannteServicePartner (oder Subunternehmer), der als Stellvertreterder NürnbergMesse handelt, ist für den Kunden Ansprech-partner in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betref-fen. Die Vordrucke sind bei allen Bestellungen zu verwenden.Gezeigte Bilder sind Beispieldarstellungen. Die NürnbergMesseist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einemanderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wirddem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.
4. Werden ServicePartner als Subunternehmer für dieNürnbergMesse tätig, gelten auch die „Besonderen Servicebe-dingungen“ des ServicePartners. Die „BesonderenServicebedingungen“ gelten neben den vorrangigen AVB.
5. Die Gültigkeit der „Allgemeinen Teilnahmebedingungen fürMessen und Ausstellungen“ sowie der „BesonderenTeilnahmebedingungen“ der NürnbergMesse werden durch dieAVB nicht berührt. Bei Widersprüchen zu den AVB sind die„Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen undAusstellungen“ und die „Besonderen Teilnahmebedingungen“vorrangig.
6. Die NürnbergMesse ist nicht verpflichtet, die vom Ausstellergemachten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zuüberprüfen. Zweifel gehen zu Lasten des Ausstellers.
7. Werden Services der NürnbergMesse durch ServicePartnererbracht, erfolgt die Abrechnung unmittelbar durch denServicePartner im Namen und auf Rechnung derNürnbergMesse. Inkasso während der Messe am Stand istzulässig. Folgende Kreditkarten werden angenommen:MasterCard, American Express, VISA, Diners Club.
8. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle genanntenPreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern dieLeistung in Deutschland steuerbar ist. Zahlungen sind nachRechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. DieRechnungsstellung erfolgt in EUR.
9. Gerät der Aussteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind 8%Verzugszinsen über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz derDeutschen Bundesbank, oder dem durch die EuropäischeZentralbank bestimmten Nachfolgeinstrument zu zahlen.
10. Wird die vertraglich vereinbarte Leistung durch denServicePartner mangelhaft oder unvollständig erbracht, so sindAnsprüche ausschließlich gegenüber dem ServicePartner gel-tend zu machen.
11. Der Aussteller ist verpflichtet, die für ihn erbrachtenLeistungen unverzüglich auf Mängel und Vollständigkeit zuüberprüfen. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeitenhat er zur Vermeidung des Verlustes sämtlicher Ansprücheunverzüglich nach Feststellung schriftlich gegenüber demServicePartner zu rügen.
12. Die NürnbergMesse haftet nicht für Personen- oder Sach-schäden irgendwelcher Art, es sei denn, die NürnbergMesseoder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlichoder grob fahrlässig herbeigeführt. Diese Beschränkung giltnicht für eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
13. Erfüllungsort ist Nürnberg. Es findet ausschließlich deutschesRecht Anwendung.
14. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg,wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Ausstellerkeinen allgemeinen Gerichtsstand in der BundesrepublikDeutschland hat.
15. Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam sein oder wer-den, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-.gen nicht berührt.
16. Nach der Zulassung hat der Aussteller eine Vergütung auchdann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. DerVeranstalter behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatz-ansprüche geltend zu machen. Storniert der Aussteller dieBestellung von Miet-Ausstellungsständen und/oder weiterenDienstleistungen, ist eine Stornogebühr abhängig vomBestellwert zu zahlen:
� 90 Tage bis 15 Tage vor Aufbaubeginn (siehe BesondereTeilnahmebedingungen) der Veranstaltung 25 % desBestellwertes
� 14 Tage bis 1 Tag vor Aufbaubeginn (siehe BesondereTeilnahmebedingungen) der Veranstaltung 80 % desBestellwertes
� ab Aufbaubeginn fällt die volle Höhe an. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von
ihm verlangte Kostenbeteiligung zu hoch ist.
Hinweis für Aussteller der AFAG Messen und AusstellungenGmbH im Messezentrum Nürnberg.Die Vertragsfirmen im Messezentrum Nürnberg sind ServicePartner der NürnbergMesse GmbH.Werden Services der NürnbergMesse GmbH durch ServicePartner erbracht, erfolgt die Abrechnung unmittelbar durch den ServicePartner imNamen und auf Rechnung der NürnbergMesse GmbH.Selbstverständlich steht die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH ihren Ausstellern als Ansprechpartner bei Rückfragen,Reklamationen oder Problemen mit den Vertragsfirmen / ServicePartnern zur Verfügung.
AFAG Messen und Ausstellungen GmbHBereich TechnikTel +49 (0) 9 11. 9 88 33-170Fax +49 (0) 9 11. 9 88 [email protected]
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Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. Stand: Juni 2015
1. Allgemein Die nachstehenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Messe/Ausstellung und dem jeweiligen Aussteller. Sie kön-nen durch die, für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen, „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ ergänzt werden. Von den Allgemeinen und Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift-form. Mit seiner Anmeldung erkennt der Aussteller diese „Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverbandes Messen und Ausstellun-gen e. V.“, die für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe/Ausstellung Beschäftigten an. Etwaige Allge-meine Geschäftsbedingungen des Ausstellers, die den vorgenannten Bedin-gungen entgegenstehen werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich wider-sprochen wurde, nicht Vertragsbestandteil. Die Vergütung des Veranstalters umfasst alle vom Veranstalter für den Ausstel-ler für die Durchführung der Veranstaltung erbrachten Haupt- und Nebenleis-tungen und gilt diese ab. Die Vergütung für die Hauptleistungen ist aus der Anmeldung und aus den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ zu ersehen. Die weitere Vergütung für die auf Antrag des Ausstellers hergestell-ten Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen, wie Lieferung von Gas, Wasser, Strom usw., sind auf Wunsch den Ausstellern im Vorfeld be-kanntzugeben. Der AUMA-Aussteller-Beitrag wird je überlassenem Quadratme-ter netto berechnet und auf der Gesamt-Rechnung zur Vergütung gesondert ausgewiesen.
2. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt unter Verwendung des rechtsgültig unterschriebenen Anmeldeformulars. Im Falle der Anmeldung durch die Verwendung eines Online-Formulars ist diese auch ohne Unterschrift durch Absenden an den Veranstalter gültig. Vom Aussteller auf dem Anmeldeformular gestellte Bedingungen und/oder Vorbehalte, etwa zur genauen Position des Messestandes oder zur Exklusivität in einer Produktgruppe, sind unzulässig und für den Vertragsabschluss unbe-achtlich. Sie entfalten nur dann rechtliche Wirksamkeit, wenn Sie vom Veran-stalter vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schriftlich bestätigt werden. Die Anmeldung stellt ein Angebot des Ausstellers dar, an das der Aussteller bis 8 Tage nach dem in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ bekanntgegebenen Anmeldeschluss, längstens bis 6 Wochen vor Eröffnung der Messe/Ausstellung gebunden ist, sofern inzwischen nicht die Zulassung erfolgt ist. An Anmeldungen, die später oder nach Anmeldeschluss eingehen, bleibt der Aussteller 14 Tage gebunden.
3. Zulassung / Vertragsschluss Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aus-steller, per Brief, Telefax oder per elektronischer Übermittlung, ist der Vertrags-abschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen (Teilnahmevertrag). Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet der Veranstalter, gegebenenfalls unter Mitwirkung eines Messe-/Ausstellungsbeirats bzw. des Messe-/ Ausstellungsausschusses. Der Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschrän-kung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände, sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Eine Veränderung der Fläche darf insbe-sondere erfolgen, um die vorgegebenen Mindestmaße des Standes zu errei-chen und hat ansonsten die Interessen des Ausstellers angemessen zu berück-sichtigen. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbe-sondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Errei-chung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf be-stimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken. Konkur-renzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Eine ordentliche Kündigung des Teilnahmevertrages ist ausgeschlossen, wobei das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, eine fristlose Kündigung des Teilnahmevertrages aus wichtigem Grund auszusprechen, wenn die Bedingungen zur Zulassung des Ausstellers nachträglich wegfallen oder nicht mehr erfüllt sind, sowie wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug des Ausstellers besteht. Im Falle einer vom Aussteller zu vertretenden außerordentlichen Kündigung, ist dieser verpflichtet eine Gebühr in Höhe von 25 % der Vergütung, zur Deckung der bereits entstandenen Kosten, zu entrichten. Auf Wunsch des Ausstellers ist eine Entlassung aus dem Vertrag möglich (siehe Ziffer 5). Der Veranstalter ist hierzu nicht verpflichtet. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise eines Ausstellers, ist der Veranstalter im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmenzur Behebung zu treffen. In einem solchen Falle kann der Veranstalter beste-hende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil we-sentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig.
4. Änderungen - Höhere Gewalt
Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Mes-se/Ausstellung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, a) die Messe/Ausstellung vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr
als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn
erfolgen, werden 25 % der Vergütung als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbei-trag auf 50 %. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Messe/Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, so sind die vereinbarte Vergütung und alle vom Aussteller zu tragenden Kos-ten in voller Höhe zu bezahlen.
b) die Messe/Ausstellung zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest belegten Messe/Ausstellung ergibt, können Entlas-sung aus dem Vertrag nach Ziffer 5. beanspruchen.
c) die Messe/Ausstellung zu verkürzen. Die Aussteller können eine Entlas-sung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Vergütung tritt nicht ein.
In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen im Zusammenwirken mit den bestellten Ausschüssen oder Messe-bzw. Ausstel-lerbeiräten und so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadenersatzan-sprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.
5. Entlassung aus dem Vertrag
Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung ausnahms-weise vom Veranstalter eine Entlassung aus dem Vertrag zugestanden, so sind 25 % der Vergütung als Kostenentschädigung, sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen, zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Antrag auf Entlassung aus dem Vertrag kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt. Der Veranstalter kann die Entlassung aus dem Vertrag unter die Bedingung stellen, dass die zugeteilte Standfläche anderweitig ver-wertet werden kann. Die Neuzuteilung der Standfläche an einen weiteren Aussteller entspricht dann einer Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat even-tuell der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und der erziel-ten Vergütung zu tragen, zuzüglich der sich aus Absatz 1 ergebenden Beträge. Kann die Standfläche nicht anderweitig verwertet werden, so ist der Veranstal-ter berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes der Veranstaltung einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle hat der entlassene Aussteller keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. Die entstehenden Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des entlassenen Ausstellers.
6. Standeinteilung
Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter, nach Gesichtspunkten, die durch das Konzept und das Messe-und Ausstellungsthema gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, hierzu besteht aber keine rechtliche Verpflichtung. Die Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Hallen-und Standnummer mitgeteilt. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Standeinteilung schriftlich erfolgen. Der Aussteller muss damit rech-nen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese darf in der Breite und Tiefe höchstens je 10 cm betragen und berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung. Das gilt nicht für ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände. Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen. Der Veran-stalter hat dem betroffenen Aussteller eine/n möglichst gleichwertige/n Stand/Fläche zu geben. Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verlegung ohne gegenseitige Ent-schädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Ausgenommen hiervon ist die Verschiebung eines Standes um einige Meter in derselben Halle. Der Veranstalter behält sich vor, die Ein-und Ausgänge, die Notausgänge sowie die Durchgänge zu verlegen. Änderungen der Lage, der Art oder der Maße des Standes hat der Veranstalter unverzüglich schriftlich mitzu-teilen.
7. Überlassung des Standes an Dritte, Verkauf für Dritte, Mitaussteller Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters in Textform den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise frei oder entgeltlich an Dritte zu überlassen, oder ihn mit einem anderen Aussteller zu tauschen. Der Aussteller handelt gegenüber den Besuchern in eigenem Namen und ist nicht berechtigt Aufträge für andere Unternehmen anzunehmen. Die Aufnahme eines Mitausstellers ist nur zulässig, wenn sie vom Veranstalter in Textform genehmigt wurde. Die Mitaussteller haben einen gemeinschaftli-chen Vertreter in der Anmeldung zu benennen. Mitteilungen und Erklärungen des Veranstalters gegenüber dem benannten Vertreter gelten als allen Mitaus-stellern gegenüber abgegeben und zugegangen. Im Falle der Zulassung von Mitausstellern, haften alle Mitaussteller für die Vergütung des Veranstalters als Gesamtschuldner. Für die Entgegennahme von Aufträgen von Besuchern müssen sich aus der Auftragsbestätigung die vollständigen Kontaktdaten der Lieferanten und des Ausstellers ergeben.
8. Zahlungsbedingungen
Von der vom Aussteller an den Veranstalter zu zahlenden Vergütung sind 50 % innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, der Rest bis 6 Wochen vor Eröffnung zu zahlen, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist bzw. sich aus den „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ ergibt.
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Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. Stand: Juni 2015
Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt werden, sind sofort in voller Höhe zahlbar. Nach Fälligkeit ist der Veranstalter berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. Diese richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 288 BGB und betragen gegenwärtig für das Jahr neun Prozentpunkte über dem Basiszins-satz. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung und bei ent-sprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände anderweitig verfü-gen. Er kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe der Aussteller-Ausweise verweigern. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an den eingebrachten Messe-/Ausstellungs-gegenständen ein Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschulde-te Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schrift-licher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigen-tum des Ausstellers sind.
9. Gestaltung und Ausstattung der Stände Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom Veranstalter gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers. Die Richtlinien des Veranstalters sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei eigenem Standaufbau kann verlangt werden, dass maßgerechte Entwürfe vor Beginn der Arbeiten dem Veranstalter zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu vermerken. Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind dem Veranstalter bekanntzugeben. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Auf-bauhöhe bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters. Der Veranstalter kann verlangen, dass Messe-/Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. die nicht den Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforde-rung innerhalb 24 Stunden nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rück-erstattung der Vergütung nicht gegeben.
10. Werbung Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter und ist rechtzeitig im Vorfeld anzumel-den. Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgerä-ten und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhal-tung eines geordneten Messe-/Ausstellungsbetriebes auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sich dieser Durchsagen vor.
11. Aufbau Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ angegebenen Fristen fertig zu stellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht begonnen worden, so kann der Veranstalter über den Stand anderweitig verfü-gen. Der Aussteller haftet dem Veranstalter in diesem Falle für die vereinbarte Vergütung und darüber hinaus für weitere entstehende Kosten. Schadenersatz-ansprüche durch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen. Bean-standungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Aufbaues, spätestens am Tage nach dem festgesetzten Aufbaubeginn, dem Veranstalter schriftlich gemeldet werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein.
12. Betrieb des Standes Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Mes-se/Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand angemeldet ist, mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Messe-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Dem Veranstalter obliegt die Reinigung des sonstigen Geländes, der sonstigen Hallenteile und der Gänge. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu ver-meiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsor-gungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet. Alle Aussteller sind während des Laufs der Messe/Ausstellung, sowie deren Auf- und Abbau, sich gegenseitig, gegenüber dem Veranstalter und gegenüber den Besuchern zur Rücksichtnahme verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt, in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ und der „Hausord-nung“ genaue Regelungen zur Wahrung der gegenseitigen Rücksichtnahme aufzustellen und angemessene Maßnahmen, bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Teilnahmevertrages, zu ergreifen, falls ein Aussteller nach vorheriger Abmahnung beharrlich gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt.
13. Abbau Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Netto-Vergütung bezahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt. Die Messe-/Ausstellungsgegenstände dürfen nach Beendigung der Mes-se/Ausstellung nicht abtransportiert werden, wenn der Veranstalter sein Pfand-
recht geltend gemacht hat. Werden trotzdem die Messe-/Ausstellungsgegen-stände entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsfläche ist im Zustand, wie übernommen, spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, zurückzugeben. Aufgebrachtes Material, Fundamente, Aufgrabungen und Beschädigungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgegenstände werden vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung beim Messe-/Ausstellungsspediteur eingelagert.
14. Anschlüsse Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. Soweit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden. Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung des Veranstalters und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der vom Veranstalter bekanntgegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schä-den, die durch Benutzung nicht gemeldeter und/oder nicht von den vom Veran-stalter zugelassenen Unternehmen ausgeführter Anschlüsse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas-und Druckluftversorgung.
15. Bewachung
Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Ver-anstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichti-gung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf-und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Ge-nehmigung des Veranstalters zulässig.
16. Haftung Der Veranstalter, sowie seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, haften nicht für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaf-tungsgesetz. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflich-ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In den Fällen dieses Absatzes haftet der Veran-stalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Veranstalters ist bei Verletzung einer Kardinalpflicht auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden.
17. Versicherungen Es wird den Ausstellern dringend nahe gelegt, ihre Messe-/Ausstellungs-gegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.
18. Fotografieren – Zeichnen – Filmen Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen innerhalb des Messe-/Ausstellungsgeländes ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unterneh-men/Personen gestattet.
19. Hausrecht Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das alleinige Hausrecht im Messe-/Ausstellungsgelände aus und kann eine Hausordnung erlassen. Aus-steller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde vor Beginn der Messe/Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Gelände spätestens eine Stunde nach Schluss der Messe/Ausstellung verlassen haben. Übernachtung im Gelände ist verboten.
20. Verjährung Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Mes-se/Ausstellung fällt. Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter sind binnen einer Aus-schlussfrist von sechs Monaten, beginnend mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Messe/Ausstellung fällt, in Textform geltend zu machen. Die Regelungen der vorstehenden beiden Absätze gelten nicht, sofern dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt, oder die Haftung des Veranstalters sich nach Ziffer 16. nach den gesetzlichen Vorschriften richtet.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, so weit nicht in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ etwas anderes festgelegt ist.
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitungn diezuständigen Ämter A1Anmeldung von anzeige-, genehmigungs- und abnahmepflichtigen Anlagen und Einrichtungen.Antrag auf bauaufsichtliche Genehmigung(vergl. die „Technischen Richtlinien“)
Muss grundsätzlich zurückgeschickt werden!
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Abgabetermin12. Januar 2018
Standgestaltung (Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen)
Genehmigung durch Projektleitung:
Plan vom: Plan-Nr.:
Datum Unterschrift
� Wir werden die Richtlinien für die Standgestaltung einhalten.Die Genehmigung der Pläne ist nicht erforderlich, da unsere Standbauhöhe2,50 m nicht überschreitet.
� Wir werden die Richtlinien für die Standgestaltung einhalten.Die Genehmigung der Pläne ist erforderlich, da unsere Standbauhöhe 2,50 müberschreitet.
� Bitte senden Sie uns den Vordruck für 2-geschossigen Standbau als PDF-Dateiper E-Mail zu.
� Wir werden die Richtlinien für die Standgestaltung einhalten. Die Geneh-migung der Pläne ist erforderlich, da unsere Standfläche mindestens 400 m2
beträgt.
� Wir bestätigen, dass alle verwendeten Materialien nach DIN 4102 mindestensB1, sowie nach DIN EN 13501 mindestens C (schwer entflammbar), s2 (begrenzteRauchentwicklung) und d0 (kein Abtropfen) sind.
Folgende Standgestaltungspläne im Maßstab 1:50 oder 1:100liegen zur Genehmigung bei:
¸ Seitenansichtspläne mit Höhenangabe
¸ 3-D Plan
¸ Grundrissplan mit Maßen
Bearbeitung der Genehmigung erfolgt nur, wenn derProjektleitung alle oben genannten Pläne vor-liegen! Bei Ausstellungsständen ab 400 m2 sind diePläne in 3-facher Ausfertigung einzureichen!
Ist eine Genehmigung erforderlich, behalten wir uns bei prüfintensiven oder nachdem 12.01.2018 eingereichten Unterlagen vor, Bearbeitungskosten in Höhe von biszu € 90,00 netto zu berechnen. (Nicht inkludiert sind externe Prüfleistungen undstatische Berechnungen, für diese ist der Aussteller selbst verantwortlich.)
Mit dem Aufbau unseres Standes haben wir folgendes Messebauunter-nehmen beauftragt:
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Ansprechpartner
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Internet
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Genehmigung Standgestaltung
Muss grundsätzlich zurückgeschickt werden!An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an diezuständigen Ämter A2Genehmigung bei Abweichungvon den Brandschutzrichtlinien 2018(vergl. die „Technischen Richtlinien“)
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Abgabetermin12. Januar 2018
Anmeldung von anzeige-, abnahme- und genehmi-gungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen(Unter Beachtung der Technischen Richtlinien.)
In unserem Stand befinden sich folgende Anlagen oder Einrichtungen, die gemäßden Technischen Richtlinien der NürnbergMesse anmeldepflichtig sind:(Bitte ankreuzen und die entsprechenden Abweichungen ausführlicherläutern)
� Standbau mit > 30 m2 geschlossener Deckenfläche, bedingt zertifiziertes,sprinklertaugliches Material oder Ersatzmaßnahme.
� Dekorationsmaterial entspricht nicht mindestens Baustoffklasse B1 bzw.Euroklasse B oder C(Bodenbelag, Wandbelag, Dekoration, Deckenmaterial, Kunstrasen, …)
� Druckgasflaschen und technische Gase (grundsätzlich)
� Feuergefährliche Handlungen(Schneiden, Schweißen, Löten, Grillen, Heizen, Kerzen, Brennpaste,...)
� Feuergefährliche Exponate (Öfen, Brenner, Pellets,…)
� Anmeldepflichtige Anlagen (Lasergeräte, Röntgenstrahler)
� Brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Öle, Fette, Alkohole,…)
� Abgasemissionen (Motoren/Heizöfen,…)
� Fahrzeuge (grundsätzlich) Typ ________________________
� Explosionsgefährliche Stoffe (grundsätzlich)
� Sonstiges: _________________________________________________
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Beschreibungen und Erläuterung zu den angezeigten Abweichungen:
Maßnahmen bzgl. des Brandschutzes am Messestand:
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Genehmigung bei Abweichung von den Brandschutzrichtlinien 2018
Ist eine Genehmigung erforderlich, behalten wir uns bei prüfintensiven oder nachdem 12.01.2018 eingereichten Unterlagen vor, Bearbeitungskosten in Höhe von biszu € 90,00 netto zu berechnen. (Nicht inkludiert sind externe Prüfleistungen undstatische Berechnungen, für diese ist der Aussteller selbst verantwortlich.)
Abgabetermin12. Januar 2018
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsere Vertragsfirmen *als Auftragnehmer
Auftrag zur Abfallentsorgung während der Auf- und AbbauphaseFirma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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BMuss grundsätzlich zurückgeschickt werden!
Wir melden folgende Abfälle/Reststoffe zur Entsorgung an:� 1. Aufbau und Abbau � Rollcontainer 1 m3 für Restmüll
EUR 91,50 pro Rollcontainer einschließlich Entsorgung Stückzahl: ___________ Liefertermin: _______________
� TeppicheEUR 0,93 pro m2 einschließlich Entsorgung
Menge m2: ___________
� FolienEUR 0,50 pro m2 einschließlich Entsorgung
Menge m2: ___________
� PapierEUR 22,00 pro m3 einschließlich Entsorgung vom Messestand
Menge m3: ___________
� GlasEUR 15,52 pro m3 einschließlich Entsorgung vom Messestand
Menge m3: ___________
� Großcontainer bis 28 m3
EUR 87,00 pro GroßcontainerGesonderte Berechnung der Entsorgung für:
Holz EUR 82,00 pro m3
Menge: ___________ Liefertermin: _______________ Bauschutt EUR 16,50 pro m3
Menge: ___________ Liefertermin: _______________
Befüllung der Container EUR 51,00 pro Stunde einschließlich Ladegerät
� SelbstentsorgerWir werden unseren sämtlichen Abfall während der Auf- undAbbauphase vom Messegelände entfernen sowie selbst und aufeigene Kosten entsorgen.
� 1. Aufbau und Abbau1. Wir verwenden einen:
� Einwegstand � Einwegteppich � mit Abdeckfolie� Mehrwegstand/ � Mehrwegteppich � ohne Abdeckfolie
Systemstand � anderen Bodenbelag � Wir haben von Ihnen einen Komplettstand incl. Teppich gemietet. � Wir haben von Ihnen eine Standfläche mit verlegtem Teppich gemietet.
2. � Wir haben eine Messebaufirma beauftragt, mit der wir die Angabendes Formulars hinsichtlich Auf- und Abbau abgesprochen haben.Firma: ________________________________________Anschrift ________________________________________Zuständig: ________________________________________Telefon: __________________ Fax: __________________(Rechnungstellung erfolgt an Aussteller)
Der ServicePartner garantiert, dass alle Abfälle entsprechenddem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz entsorgt bzw. verwertetwerden. Alle Abfallarten werden entsprechend den gültigen Abfall-und Gebührensatzungen berechnet.
ServicePartnerFriedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbHMessezentrum90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 8 12 82 96Fax +49 (0) 9 11. 8 12 82 [email protected]
Die vom Aussteller genannten Fakten und Abfallmengen werden durch unsere Abfallwirtschaftsberater während der Auf- und Abbauphasekontrolliert und dokumentiert.Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen angemeldeten und erfassten Mengen und Abfällen sowie der zum Entsorgungszeitpunkt gültigen veranschlagtenBeseitigungs- und Verwertungsgebühren. In Sonderfällen auch nach Umlage- oder Pauschalberechnung.
Bestellung
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des AntragstellersBitte wenden!
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An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected] an diezuständigen Ämter B
Muss grundsätzlich zurückgeschickt werden!
Abfallentsorgung während der Messelaufzeit / SonderabfälleFirma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Die vom Aussteller genannten Fakten und Abfallmengen werden durch unsere Abfallwirtschaftsberater während der Auf- und Abbauphase sowiewährend der Veranstaltung kontrolliert und dokumentiert.
2. MesselaufzeitNEU! EntsorgungspauschaleWir verweisen auf Ihre Anmeldung, Punkt 6 „Abfallentsorgung/-Mülltrennung“.
Die Entsorgungspauschale umfaßt Papier/Kartonagen, Folien und Rest-müll.
Für Glas Papier, Pappe, Kartonagen und Metall in kleinen Mengenstehen in den Ladehöfen während der Messelaufzeit Recyclingbehälterbereit.
� Wir geben am Stand Speisen und Getränke an Besucher ab.(Nur mit Genehmigung der Messeleitung und ausschließlich mitMehrweggeschirr.)
3. Sonderabfälle
(dürfen dem normalen Abfall nicht beigegeben werden. Beseitigung nurnach Rücksprache!)
� Bei uns fallen Sonderabfälle an: � Öl/Emulsion ca __________ l � Säure ca __________ l � Lauge ca __________ l � Lacke ca __________ l � Anderes ca __________ l
Bitte kontaktieren Sie uns!
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Genehmigung für Abhängungen von der Hallendecke
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Bitte wenden!
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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1. DeckenabhängungenAchtung:Bitte kennzeichnen Sie auf der beiliegenden Standskizze die Abhängungen und even-tuelle Sonderleistungen!Die Punktbelastung je Abhängepunkt ist unbedingt anzugeben!Bei statischer Bewertung der veranstaltungsbezogenen Lasteinbringung an den Dachtragwerkenin den Hallen können auf Anfrage höhere Lasten, sog. Schwerlastpunkte, installiert werden. Diehierfür zusätzlich entstehenden Kosten für die statische Berechnung sind vom Antragsteller zuübernehmen. Die erforderlichen technischen Pläne/Unterlagen sind mindestens 6 Wochen vorAufbaubeginn digitalisiert (im dwg-Format) bei der SPIE SAG GmbH einzureichen. Die Installationvon Lasterfassungssystemen erfolgt gem. den Vorgaben des Statikers, bzw. gem. den Vorgabender Fachabteilung der SPIE SAG GmbH oder der NürnbergMesse GmbH.Bei termingerechter (spätester Rücksendetermin s.o.), vollständiger Bestellung mit Zeichnung,Maß- und Gewichtsangaben pro Punkt (die Zeichnung muss mit den Kontaktdaten des mit derPlanung beauftragten Unternehmens und der Signatur des verantwortlichen Mitarbeiters verse-hen und als Ausführungsplan gekennzeichnet sein) und technisch korrekter Einreichung derBestellunterlagen für „Abhängungen von der Hallendecke“ wird bei Pos. 1.1 und 1.2 ab dem 7.Abhängepunkt unten genannter Preisnachlass gewährt Bei Änderungen nach dem offiziellemRücksendetermin (z.B. Ort, Höhe, Gewicht…) verfällt der Preisnachlass.7–12 Punkte 5 %, 13-20 Punkte 10 %, 21–40 Punkte 15 %, 41–60 Punkte 20 %, ab 61 Punkte 25 %.Die Montage Ihrer Exponate (Fahnen, Traversen, etc.) ist im Preis für Deckenabhän-gungen nicht enthalten.Höhe des Anschlagpunktes über dem Hallenboden _________ m(Bitte beachten Sie die vom Veranstalter festgelegte maximale Bauhöhe)Art der Abhängung:(z.B. Fahnen, Transparente, Traversen, Beleuchtung)________________________________________________________________________
Wir bestellen hiermit mietweise unter Anerkennung der Geschäfts- undLieferbedingungen und der technischen Richtlinien:
Halle 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12Abhängepunkt (max. vertikale Belastbarkeit pro Abhängepunkt: 25 kg)mit Stahlseil 4 mm EUR / Stück� 1.1 Abhängepunkt mit offenem Ende 111,60 ____ Stück� 1.2 Abhängepunkt inklusive Drahtseilhalter zur Miete
(Infos umseitig) 117,30 ____ StückSchwerlastpunkt (maximale vertikale Belastbarkeit pro Abhängepunkt: 150 kg)mit Stahlseil 8 mm und ggf. notwendigen Lastmesszellen (Achtung: ein Höhenverlust von bis zu 50cm ist bei der Verwendung von Lastmesszellen einzuplanen). Die Kosten für die erforderliche stati-sche Bewertung des Dach-Tragwerks (EUR 1.830,60) sind vom Antragsteller zu tragen. DieErmittlung der Auflagerkräfte, der Gesamtlast, wie auch der Einzel- und Streckenlasten,muss durch den Aussteller erfolgen.� 1.3 Schwerlastpunkt mit offenem Ende 215,50 ____ Stück� 1.4 Schwerlastpunkt inklusive Drahtseilhalter zur Miete
(Infos umseitig) 238,20 ____ Stück� 1.5 Stromzuführung zum Abhängepunkt bis 3 kW
ab Hauptanschluss (für Pos. 1.1 – 1.4) 38,50 ____ Stück� 1.6 Stromzuführung zum Abhängepunkt bis 9 kW
ab Hauptanschluss (für Pos. 1.1 – 1.4) 48,70 ____ Stück
Halle 3A, 4A, 7A und 11Abhängepunkt (max. vertikale Belastbarkeit pro Abhängepunkt: 240 kg)mit Stahlseil 8 mm EUR / Stück� 1.7 Abhängepunkt ab Pre-Rigg oder Festpunkt mit offenem Ende 215,50 ____ Stück� 1.8 Abhängepunkt ab Pre-Rigg oder Festpunkt,
inklusive Drahtseilhalter, zur Miete (Infos umseitig) 238,20 ____ Stück� 1.9 Stromzuführung zum Abhängepunkt bis 3 kW
ab Hauptanschluss (für Pos. 1.7 – 1.8) 92,50 ____ Stück� 1.10 Stromzuführung zum Abhängepunkt bis 9 kW
ab Hauptanschluss (für Pos. 1.7 – 1.8) (ab 9 kW auf Anfrage) 106,60 ____ Stück
2. Abdunkelung, Traversen, Hebetechnik zur MieteAbdunkeln von Lichtkuppeln � 2.1 in den Hallen 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9 110,20 ____ Stück� 2.2 in den Hallen 3, 3A und 7A 164,15 ____ Stück� 2.3 Montage von ausstellereigenem Material auf Anfrage ___________________________________________ ___________________________________________ ___________________________________________Traversensystemean vorhandenen Abhängepunkten aus vorgenannter Position 1 inklusive der dafür erforderlichenMontage und Demontage� 2.4 4-Punkt-Traverse (300 x 300 mm) 43,40 ____ lfmll� 2.5 Formteile 300 x 300 mm (Eckstücke, Winkelstücke etc.) 51,45 ____ Stück Weitere Traversensysteme auf AnfrageHebetechnik (in den Hallen 3A, 4A, 7A und 11)� 2.6 Elektrokettenzug D8+, 250 kg, Hub 17 m, an
vorhandenem Abhängepunkt (Pos. 1.7) 227,50 ____ Stück� 2.7 Motorcontroller für Kettenzugmotor (Pos. 2.6) 32,50 __ à Kanal� 2.8 Handkettenzug, 500 kg, Hub 8 m, an vorhandenem
Abhängepunkt (Pos. 1.7), ohne Montage 61,70 ____ Stück� 2.9 Drehmotor bis 250 kg mit Richtungsumkehr und
Drehzahlregelung von 0,8-5 U/min., inkl. Motorcontroller,an vorhandenem/-s Abhängepunkt/System (Pos. 1.7) 330,40 ____ Stück
3. Arbeiten nach Aufwand(Regiestunde einschließlich aller Zuschläge) EUR / Std.� 3.1 Monteur 44,20 ____ à Std.� 3.2 Monteur mit Hydraulikarbeitsbühne 80,65 ____ à Std.� 3.3 Meister/Techniker 66,75 ____ à Std.
4. Beleuchtungsiehe Bestellvordruck Formular 1Alle Preise in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.Die bestellte Dienstleistung ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.Die Rechnungsstellung kann bereits vor Messebeginn erfolgen.
BestellungUmsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Abgabetermin12. Januar 2018
Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsere Vertragsfirmen *als Auftragnehmer C
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3. Arbeiten nach Aufwand(Regiestunde einschließlich aller Zuschläge) EUR / Std.� 3.1 Monteur 44,20 ____ à Std.� 3.2 Monteur mit Hydraulikarbeitsbühne 80,65 ____ à Std.� 3.3 Meister/Techniker 66,75 ____ à Std.
4. Beleuchtungsiehe Bestellvordruck Formular 1Alle Preise in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.Die bestellte Dienstleistung ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. DieRechnungsstellung kann bereits vor Messebeginn erfolgen.
5. Arbeitsbühnen und Lastenlifte Preis auf Anfrage
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Drahtseilhalter mit Ringmutter
Typ M12 (für Stahlseil 4 mm)Ring-Innendurchmesser: 30 mmRing-Außendurchmesser: 55 mm
Typ M20 (für Stahlseil 6-8 mm)Ring-Innendurchmesser: 40 mmRing-Außendurchmesser: 72 mm
Technische Details – Wichtige Informationen
1. Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, einBefestigungspunkt an der gewünschten Position oberhalb der Standfläche undinnerhalb der Standgrenzen durch die SPIE SAG GmbH zur Verfügung gestellt.Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Bereich der Standflächebefinden. Die SPIE SAG GmbH prüft anhand der eingereichten Unterlagen dieRealisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte und behält sich vor, dieeingebrachten Lasten sowie die verwendete Konstruktion durch einen Statikerprüfen zu lassen. Die Prüfung ist kostenpflichtig und wird dem Besteller in Rech-nung gestellt.
2. Für die Installation der Abhängepunkte ist eine Standskizze, die eindeutig dieLage des Standes in der Halle sowie die genaue Position der Abhängepunkte mitjeweiliger genauer Punktlast in der Standfläche kennzeichnet, erforderlich (Planmit Maßangaben oder maßstabsgetreu).
3. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen 1, 2, 3,4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12 kann maximal mit 25 kg belastet werden. In den Hallen 3A,4A, 7A und 11 beträgt die maximale Abhängelast je Abhängepunkt 240 kg. Beistatischer Bewertung können ggf. höhere Lasten eingebracht werden.Liegt der bestellte Abhänge punkt in den Hallen 3A, 4A, 7A und 11 nicht lotrechtunterhalb eines Festpunktes, wird der Abhängepunkt durch den Einbau eines Pre-Rigg und der Verbindung zweier oder mehrerer Festpunkte konstruiert.
4. Das Befestigen der abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Schein-werfer, Banner, Fahnen etc.) obliegt dem Aussteller und kann auf Anfrage vonder SPIE SAG GmbH ausgeführt werden.
5. Grundsätzlich erfolgt die Stromversorgung zum Beleuchtungssystem vom Elektro-Hauptanschluss des Standes.
6. Der elektrotechnische Bedarf für Beleuchtung etc. ist im Elektro- Hauptanschlussmit einzurechnen und über Formular 1 zu bestellen.
Sonstiges
Die NürnbergMesse/SPIE SAG behält sich vor, dem Aussteller die Installation vonLasterfassungssystemen zur Auflage zu machen. Die Lasterfassungssysteme sindausschließlich durch die SPIE SAG GmbH zu liefern, zu installieren und zu betreiben.
Bestellungen müssen spätestens bis zum für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenenRücksendetermin in vollständiger und richtiger Form vorliegen.Bestellungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, lösen keinen Anspruch aufLeistungserbringung gegenüber der SPIE SAG GmbH aus.Die erforderlichen statischen Prüfungen und Berechnungen für Abhängungenerfordern eine Bestellfrist von 6 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn. Aufträge,die nach dieser Deadline eingehen – sofern die SPIE SAG GmbH derartige Bestellungen/Änderungen zu bestehenden Aufträgen noch ausführen kann – werden mit 25 %Aufschlag für die kurzfristigere Bearbeitungszeit und den damit verbundenen höherenAufwand versehen.
Andere Artikel/Leistungen nach Festpreis werden ab 3 Wochen vor Veranstaltungs-beginn mit einem Zuschlag in Höhe von 25 % beaufschlagt. Für Leistungen nachZeitaufwand wird ein Zuschlag in Höhe von 50 % berechnet.
Weitere Informationen sowie zusätzliche besondere Servicebedingungen derSPIE SAG GmbH für Abhängungen von der Hallendecke finden Sie auf unsererInternetseite unter www.spie-servicepartner.de.
Sicherheit
1. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen nichtzulässig:
– Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder Expo-nate müssen selbstständig sicher stehen)
– Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbin-dung zum Hallenboden
2. Die Abhängekonstruktionen/-punkte bis zur Übergabestelle dürfen grundsätzlichnur vom zuständigen ServicePartner installiert und geändert werden.
3. Die Verwendung von Hebezeugen (Kettenzüge, Motorkettenzüge etc.) in denHallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12 ist untersagt. Die Verwendung in den Hallen3A, 4A, 7A und 11 ist mit der NürnbergMesse oder der SPIE SAG GmbH abzu-stimmen.
4. Einsatz von Drahtseilhaltern: – der Drahtseilhalter ist für den Einsatz im Außenbereich nicht geeignet – Seile dürfen nicht beschädigt sein/werden – die Düse des Drahtseilhalters muss vor dem Einsatz spürbaren Federdruck
aufweisen – zur Gewährleistung der vollen Lastaufnahme müssen die Drahtseile frei von
Fetten, Ölen und Rost sein – das einzufädelnde Seilende muss verschlossen sein (Verzinnung, Schrumpf-
schlauch) – Drahtseilhalter dürfen nicht einzeln benutzt werden (mindestens 2 Abhänge-
punkte pro Objekt)
Die betriebsmäßige Anwendung von Drahtseilhaltern dient ausschließlich zur Abhän-gung ruhender, statischer Lasten. Für bewegliche, dynamische Lasten sind Drahtseil-halter nicht geeignet. Zur Gewährleistung möglichst hoher Sicherheit empfiehlt sichsowohl der Einsatz mehrerer DSH pro abzuhängendem Objekt, als auch die Sicherstel-lung, dass das Objekt keiner Bewegung ausgesetzt ist.
Bestellte bzw. benötigte Drahtseilhalter können gegen Mietgebühr und Kaution bei derSPIE SAG GmbH im ServicePartnerCenter (gegenüber Halle 7A im Lager) während deroffiziellen Auf- und Abbautage zu unseren regulären Geschäftszeiten abgeholt undzurückgegeben werden.
Fehlende/nicht zurückgegebene DSH werden dem Abholer, zuzüglich einer Bearbei-tungsgebühr in Höhe von EUR 50,00, zu folgenden Preisen in Rechnung gestellt:– Typ 50 SV zum Preis von EUR 23,63/Stück – zzgl. gesetzliche MwSt.– Typ 80 SV zum Preis von EUR 59,46/Stück – zzgl. gesetzliche MwSt.
Nach offiziellem Abbau wird für nachträglich zurückgesendete DSH eine monatlicheMitgebühr von EUR 10/Monat je DSH erhoben.
Besondere Servicebedingungen der SPIE SAG GmbH(Abhängungen von der Hallendecke)
Weitere technische Angaben auf Anfrage!
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Standskizze Abhängungen von der HallendeckeFirmenstempel:
Halle/Stand
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
C.1Aussteller:
Standskizze mit genauen Maßangaben, an welcher Stelle die Abhängungen angebracht werden sollen. Achtung! Nicht für StandbauDie von uns abgehängten Lasten betragen insgesamt: ______ kg.
Punkt 1 (P1): _____ kg / Punkt 2 (P2): _____ kg / Punkt 3 (P3): _____ kg / Punkt 4 (P4): _____ kg / Punkt 5 (P5): _____ kg / Punkt 6 (P6): _____ kg …
Von uns werden folgende Anschlagmittel eingesetzt: _________________________________________________________________________________________
Die eingereichten Pläne sind mit den Kontaktdaten des mit der Planung beauftragten Unternehmens zu versehen und durch Signatur des verantwortlichen Mitarbeiters alsAusführungsplan zu kennzeichnen. (Detailpläne bitte 3-fach zur Genehmigung einreichen!)
Nachfolgend bitte in die Grundskizze einzeichnen:
Standgröße (m²), Art des Standes (Eck-, Kopf- oder Reihenstand),sowie eventueller Standort der Kabine + gewünschte Einrichtung
Maßstab 1: ______
(1 : 100 – 1 m = 1 cm)(1 : 50 – 1 m = 2 cm)
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Nachbar Stand-Nr.: _____________
Nac
hbar
Sta
nd-N
r.: _
____
____
____
Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der AFAG GmbH sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.
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Bodenbeläge / Teppichböden
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers
Standabmessung: _____________________________________
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
AFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 190471 Nürnberg
Verlegetermin: ________________________________________
_________________________________________________________
(Lieferungs- und Zahlungsbedingungen siehe Rückseite.)
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Bitte wenden!
Abgabetermin12. Januar 2018
BOMA-Vlies (siehe auch Pflichtbodenbelag entsprechendIhrer Anmeldung)
_________ m2 Nadelvlies-Bahnenware Rippenstruktur je m2 € 8,10Farbe:
� weiß RAL 9003 � azur RAL 5002
� signalrot RAL 3001 � dunkelgrün RAL 6024
� rost RAL 2001 � anthrazit RAL 7021
� schwarz RAL 9017 � silber RAL 7004
Fair-Floor
_________ m2 Tuftingvelours-Bahnenware je m2 € 11,50
Farbe:
� feuer RAL 3020 � lichtgrau RAL 7001� ultramarin RAL 5002 � mittelgrau RAL 7000� himmelblau RAL 5012 � anthrazit RAL 7016� kobalt RAL 5010 � schiefer RAL 7015� schwarz RAL 9017 � türkis RAL 5018� bordeaux RAL 3004 � minzgrün RAL 6024� mais RAL 1006 � violettblau RAL 5023
Messedoppelboden (Angebot wird erstellt)
Fair-Rips
_________ m2 Polvlies-Bahnenware Rippenstruktur je m2 € 9,00Farbe:
� schoko RAL 8024 � gras RAL 6024
� beige RAL 1015 � dunkelgrün RAL 6016
� gelb RAL 1023 � anthrazit RAL 7005
� azur RAL 5002 � schwarz RAL 9017
� mittelgrau RAL 7040 � orange RAL 2001
� magenta RAL 4017 � marine RAL 5003
� griffo RAL 7016 � rot RAL 3020
� zederngrün RAL 1016 � silber RAL 7004
� lila RAL 5022 � royalblau RAL 5017
� orange RAL 2001
Expo-Velour
_________ m2 Softvelours-Bahnenware je m2 € 11,50
Farbe:
� cardinale RAL 3003 � rot RAL 3020
� marone RAL 8024 � gelb RAL 1023
� grün RAL 6032 � sand RAL 1015
� marine RAL 5002 � silber RAL 7004
� nachtblau RAL 5003 � zederngrün RAL 1016
Wir bestellen hiermit unter Anerkennung der Geschäfts- und Lieferbedingungen:Recycelbare Bodenbeläge, fabrikneu, fertig verlegt auf Klebestreifen mit Schutzfolie abgedeckt.
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected] D
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Standabmessung: _____________________________________
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
AFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 190471 Nürnberg
Verlegetermin: ________________________________________
_________________________________________________________
(Lieferungs- und Zahlungsbedingungen siehe Rückseite.)
BOMA-Vlies (siehe auch Pflichtbodenbelag entsprechendIhrer Anmeldung)
_________ m2 Nadelvlies-Bahnenware Rippenstruktur je m2 € 8,10Farbe:
� weiß RAL 9003 � azur RAL 5002
� signalrot RAL 3001 � dunkelgrün RAL 6024
� rost RAL 2001 � anthrazit RAL 7021
� schwarz RAL 9017 � silber RAL 7004
Fair-Floor_________ m2 Tuftingvelours-Bahnenware
je m2 € 11,50Farbe:
� feuer RAL 3020 � lichtgrau RAL 7001� ultramarin RAL 5002 � mittelgrau RAL 7000� himmelblau RAL 5012 � anthrazit RAL 7016� kobalt RAL 5010 � schiefer RAL 7015� schwarz RAL 9017 � türkis RAL 5018� bordeaux RAL 3004 � minzgrün RAL 6024� mais RAL 1006 � violettblau RAL 5023
Messedoppelboden (Angebot wird erstellt)
Fair-Rips_________ m2 Polvlies-Bahnenware Rippenstruktur je m2 € 9,00Farbe:
� schoko RAL 8024 � gras RAL 6024� beige RAL 1015 � dunkelgrün RAL 6016� gelb RAL 1023 � anthrazit RAL 7005� azur RAL 5002 � schwarz RAL 9017� mittelgrau RAL 7040 � orange RAL 2001� magenta RAL 4017 � marine RAL 5003� griffo RAL 7016 � rot RAL 3020� zederngrün RAL 1016 � silber RAL 7004� lila RAL 5022 � royalblau RAL 5017� orange RAL 2001
Expo-Velour_________ m2 Softvelours-Bahnenware
je m2 € 11,50Farbe:
� cardinale RAL 3003 � rot RAL 3020� marone RAL 8024 � gelb RAL 1023� grün RAL 6032 � sand RAL 1015� marine RAL 5002 � silber RAL 7004� nachtblau RAL 5003 � zederngrün RAL 1016� hellblau RAL 5015 � maus RAL 7012� schwarz RAL 9017 � dunkelgrau RAL 7016
Wir bestellen hiermit unter Anerkennung der Geschäfts- und Lieferbedingungen:Recycelbare Bodenbeläge, fabrikneu, fertig verlegt auf Klebestreifen mit Schutzfolie abgedeckt.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Dieser Bestellschein ist gleichzeitig Auftragserteilung, falls unsererseitskein Widerruf erfolgt.
2. Besondere Zuschnitte werden mit Materialverschnitt und nach unseremStundenrechnungssatz zusätzlich berechnet.
Regiestundensatz / netto € 39,00
3. Farbabweichungen vorbehalten.
4. Die Preise verstehen sich inkl. Abdeckung mit einer Klarsichtfolie (keine Haftungbei Verschmutzung) und Entsorgung.
5. Die Preise beziehen sich auf Teppichverlegen in leeren Messeständen.
6. Zieht ein Aussteller den Antrag zurück, so muss der Auftragnehmer bisspätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich informiert werden, dasonst der volle Mietpreis in Rechnung gestellt werden muss.
7. Alle Preise erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.
8. Zahlungsbedingungen Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig, Zahlungsfristen für
Verlegearbeiten: sofort rein netto.
9. Für ausländische Aussteller, die bargeldlos Rechnungen bezahlen, fallen zusätz-liche Transferkosten an.
10. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus den Geschäftsverbindungen zwischen dem Verkäufer und demKäufer Eigentum des Verkäufers.
11. Lieferung Als Liefer- und Verlegetermin gilt der in der Auftragsbestätigung genannte
Zeitpunkt. Er gilt nur ungefähr. Vom Auftraggeber nach Vertragsabschlussvorgebrachte Änderung oder Umstellung der Ausführung bedingen neue Liefer-bzw. Verlegefristen.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide TeileNürnberg.
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Bitte wenden!
Zusatzbestellungen zum Pflicht-Trennwandbau im System Octanorm
EAn dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
/
/
Abgabetermin12. Januar 2018
Karteninhaber | card holder
Kartennummer | card number
gültig bis | vaild until
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Please indicate your method of payment:
Vorkasse (100 % vor Messebeginn) | Advance payment (100 % prior show)
Kreditkarte | Credit Card
Master- Card Visa- Card American Express
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Company stamp and legally valid signature
Ort place | Datum date
Wichtig: Bei Bestellungen ab 10 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 20% auf die Mietpreise erhoben. Important: Orders received 10 days or less prior to the commencement of the event will be subject to a 20% surcharge.
Unsere Mietbedingungen finden Sie unter: www.rappenglitz.de/agbRental terms and conditions: www.rappenglitz.de/en/terms
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Max Rappenglitz GmbH · Palsweiser Straße 50 · 82216 Maisach/Gernlinden · Telefon +49 (0) 8142 2952 - 0 · Telefax +49 (0) 8142 2952 - 99 · info@rappenglitz
BAU
STEI
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| M
OD
ULE
S STB150
D01ZS
24,00 €
Stk pcs
7,00 €
lfdm mtr
Blende fascia board
weiß whiteb150 h30
Deckenkonstruktion ceiling structure
(notwendig für Blendenmontagenecessary for fascia board mounting)
BSTB 2,70 € Stk pcs
Buchstaben lettering
schwarz black rot red blau blue grün gren
Text:
BE27s 15,00 €
Stk pcs
Strahler spotlightinkl. Stromschiene incl. power rail
silber silverNiedervolt low voltage 75W
(nur in Verbindung mit Deckenkonstruktion only in combination with ceiling structure)
BE05 28,00 €
Stk pcs
Langarmstrahler long-arm spotlight
silber silver75W
Wichtig: Die Bearbeitung der Bestellung ist nur mit Skizze möglich. Important: The processing of order is only possible with a draft layout.
BAU
STEI
NE
| M
OD
ULE
S W02 33,00 €
lfdm mtr
Trennwand partition-wall
weiß whiteb50/100 h250
W02LO 50,00 €
lfdm mtr
Lochwand perforated wall
weiß whiteb50/100 h250
DT01 60,00 € Stk pcs
Tür door
weiß whiteabschließbar lockable
Türblatt door leafb83 h200
A01 16,00 €
Stk pcs
Ablage shelf
weiß whiteb100 t30
(Höhe & Position angebenspecify height & position)
A02 18,00 €
Stk pcs
Schrägablage inclined shelf
weiß whiteb100 t35
(Höhe & Position angebenspecify height & position)
ohne Stromanschluss | without power supply
Skizze | draft layout
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge!Please indicate the position of your stand with details of neighbouring stands, visitor aisles or hall entrances!
2 Kästchen = 1m2 square = 1m
Firma | company Veranstaltung | show
Halle | hall Stand | stand
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Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.
Max Rappenglitz GmbH · Palsweiser Straße 50 · 82216 Maisach/Gernlinden · Telefon +49 (0) 8142 2952 - 0 · Telefax +49 (0) 8142 2952 - 99 · info@rappenglitz
TrennwandDie Trennwände sind in den Maßen 0,50 und 1,00 m vorhanden. Bei Wandlängen über 3,00 m sind Stützwände zwingend erforderlich. Die Wandkonstruktion besteht aus einem Aluminiumrahmen mit weißer Füllung. Die Höhe beträgt 2,50 m, das lichte Füllungsmaß 950 x 2.255 mm. Das Tapezieren der Systemwände ist nicht möglich. Das Einbringen von Nägeln, etc., sowie das Streichen bzw. Bekleben der Wände ist nicht gestattet.
BlendeFür die Blendentafel mit dem Maß 1,50 x 0,3 m ist eine Deckenkonstruktion notwendig. Die Blende wird in einer Höhe von 2,50 m Oberkanteam Rastersteifen eingehängt. Die lichte Durchgangshöhe beträgt ca. 2,20 m.
TürenDie Türelemente sind abschließbar.
ERK
LÄRU
NG
Partition wallThe partition walls available sizes are 0,50 and 1,00 m. For wall lengths more than 3,00 m, supporting walls are mandatorily required. The wall construction consists of an aluminium frame with white filling. The height is 2,50 m, the actual filled area is 950 x 2,255 mm.Wallpapering of the system walls is not possible. The use of nails etc., as well as painting or pasting of the walls is not permitted.
Fascia boardFor the fascia board measuring 1,50x 0,30 m a ceiling construction is required. The fascia board will be suspended at a height of 2,50 m (top edge) from the stabilisationframe. The clearance height is approx. 2,20 m.
DoorsThe door elements are lockable.
EXPL
AN
ATI
ON
E
Ausstellerausweise (kostenlos)Aufgrund Ihrer Standfläche erhalten Sie folgende Stückzahl der Ausstellerausweise kostenlos:
bis 10 m2 = 2 Ausweise, 11 m2 bis 20 m2 = 3 Ausweise, bis 30 m2 = 4 Ausweise, bis 40 m2 = 5 Ausweise,bis 50 m2 = 6 Ausweise, bis 60 m2 = 7 Ausweise, bis 70 m2 = 8 Ausweise, bis 80 m2 = 9 Ausweise,bis 90 m2 = 10 Ausweise, ab 91 m2 = je weitere 20 m2 1 Ausweis, maximal jedoch 15 Ausweise
� Ausstellerausweise (kostenpflichtig) zusätzlich bestellen wir für unser Standpersonal ______ Stk. Ausstellerausweise à € 24,37, zzgl. ges. MwSt. (€ 29,00 inkl. ges. MwSt.) = € ______
� Tages-Ausstellerausweise (kostenpflichtig) zusätzlich bestellen wir für unser Standpersonal ______ Stk. Tages-Ausstellerausweise à € 9,24 zzgl. ges. MwSt (Brutto € 11,00) = € ______
Versandkosten und Bearbeitungspauschale à € 4,20, zzgl. ges. MwSt. (€ 5,00 inkl. ges. MwSt.) = € ______
Gesamtbetrag zzgl. ges. MwSt. = € ______
Rechnungsstellung ist NICHT möglich. Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen.
� Ein Verrechnungsscheck (nur Inland), ausgestellt auf die AFAG, über den obigen Betrag liegt bei.� Mit folgender Kreditkarte:
� Mastercard � Visa � American Express Kartennummer: __________________________________
Gültigkeitsdauer: _______________ /__________________Monat Jahr
Karteninhaber: __________________________________
Die Ausweise können auch während der Aufbauphase direkt an der Messeleitung abgeholt werden.Die Zusendung der bestellten Ausweise erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Standmieten-Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Ersatz kann beiVerlust nicht geleistet werden.
Die Zusendung der bestellten Ausweise kann nur bis zum 26. Januar 2018 erfolgen. Später eingehende Bestellungen werden nicht mehr verschickt,sondern in der Messeleitung zur Abholung bereitgelegt.
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Ausstellerausweise (Bei Abholung in der Messeleitung bitte nicht ausfüllen!)
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Bestellung (für Zusendung)
Abgabetermin26. Januar 2018
5,00
} (Quittung wird mit den bestellten Ausweisenzugeschickt)
Neu!
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected] F
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An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
Dauer-Parkausweise für PKW, Fahrausweise
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
/
/
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
� Dauer-Parkausweise für PKW
_______ Stück à € 21,01 zzgl. ges. MwSt.(€ 25,00 inkl. ges. MwSt.) € __________
Wichtig für die Zusendung der richtigen Dauer-Parkausweise ist die Angabe IhrerHalle.
� Fahrausweise Öffentlicher Nahverkehr (VGN-Messetickets) im Verkehrsverbund Großraum
Nürnberg. Die VGN-Messetickets berechtigen im angegebenen Zeitraum zu belie-big vielen Fahrten im Großraum Nürnberg (Tarifzonen 100 und 200) mit U-Bahn,Straßenbahn, Bus oder S-Bahn.
_______ Stück 1-Tages-Ticket à € 8,10 € __________
_______ Stück 2-Tage-Ticket à € 16,20 € __________
_______ Stück 3-Tage-Ticket à € 23,40 € __________
Die 1. Fahrt kann an einem beliebigen Tag erfolgen. Jedes 1-, 2- oder 3-Tage-Ticket muss vor dem 1. Fahrtantritt entwertet werden.
_______ Stück 7-Tage-Ticket (MobiCard) à € 26,10 € __________(gültig ab ____________________ )
GebührenBearbeitungsgebühr � € 3,50
Gesamtbetrag(Dauer-Parkausweise, Fahrausweise und Gebühren) � €
Zahlungsmodalitäten
Nach Eingang der Bestellung erhalten Sie per E-Mail bzw. Fax (deshalb bitteunbedingt angeben) eine Rechnung, die Sie unter Angabe der Rechnungs-nummer auf das dort angegebene Konto überweisen.
Der Versand der Park-/Fahrausweise erfolgt erst nach Zahlungseingang mitLieferschein und Zahlungsvermerk.
Sollten Sie Abbuchung vom Kreditkartenkonto wünschen, bitten wir um vollständigeAngabe nachfolgender Daten:
� Wir bitten um Abbuchung vom Kreditkartenkonto.
Herausgeber: � MasterCard � American Express
� VISA
Kartennummer: / / /
Kartenprüfnummer:
Gültigkeitsdauer: Karteninhaber:
ServicePartner:Engelhardt & Co.Parkraummanagement u. Service GmbHMessezentrum NürnbergServicePartnerCenterTel +49 (0) 9 11. 98 11 88-55Fax +49 (0) 9 11. 98 11 88-58
Ansprechpartner E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer
(Die letzten 3 Ziffern neben der Unterschriftauf der Rückseite oder bei AMEX 4 Ziffernauf der Vorderseite)
Bestellung – Formular bitte in Druckbuchstaben ausfüllen –(verbindlich, unter Anerkennung der umseitigen Servicebedingungen)
Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.
Abgabetermin26. Januar 2018 G
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Besondere Servicebedingungen der Firma Engelhardt & Co.Parkraummanagement u. Service GmbH(Dauer-Parkausweise für PKW)
Als Parkplätze für PKW stehen die jeweils ausgewiesenen Parkflächen zur Verfügung.Die Bewirtschaftung erfolgt an den Veranstaltungstagen jeweils von 7:00 bis 19:00Uhr bzw. bis 1 Stunde nach Veranstaltungsende.
Die Dauer-Parkausweise haben nur für PKW Gültigkeit.
Das Abstellen von LKW, Anhängern, Kleintransportern, Wechselbrücken, Wohnwagenund Wohnmobilen ist während der Laufzeit der Messe auf den als Parkplätze ausge-wiesenen Flächen sowie in den Ladehöfen des Messezentrums Nürnberg (hier ausge-nommen die auf maximal 30 Minuten begrenzte Anlieferung) und auf der „GroßenStraße“ untersagt. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die den Anschein von LKW, Anhängern,Kleintransportern, Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobilen erwecken.
Die Fahrzeuge können während der Laufzeit der Messe kostenlos auf den vomVeranstalter hierfür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Die Zufahrt zu die-sen nur wenige Fahrminuten vom Messezentrum Nürnberg entfernten Parkflächen istbeschildert und kann den an den Ladehofeinfahrten verteilten Anfahrtsskizzen ent-nommen werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrzeuge, die in der Nacht zum ersten Ver-anstaltungstag um 2:00 Uhr früh auf den Parkflächen oder in den Ladehöfenabgestellt sind, auf Kosten des Fahrzeughalters bzw. Nutzers abschleppen zulassen. Der Aussteller verpflichtet sich, dass auch von ihm beauftragte Dritte(z.B. Messedienstleistungsunternehmen, Spediteure) diese Bestimmungen einhalten.
Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang bis 10 Tage vor Messebeginn nachMaßgabe freier Plätze auf den der Halle nächstgelegenen Flächen unter Berück-sichtigung des Zahlungseinganges mit Lieferschein und Zahlungsvermerk.
Bei Eingang der Bestellung nach diesem Termin kann der Parkausweis gegenBezahlung in unseren Büros im ServicePartnerCenter abgeholt werden.
Dauer-Parkausweise erhalten Sie auch während des Aufbaus bei derMesseleitung.
Nicht benötigte Parkausweise können nur bis zum letzten Aufbautag in unseren Büroszurück gegeben werden. Danach ist eine Rückgabe nicht mehr möglich.Für verloren gegangene Parkausweise wird kein kostenfreier Ersatz geleistet.Das Parkplatzpersonal sorgt für ordnungsgemäße Einweisung der Fahr zeuge. DenWeisungen des Servicepersonals ist Folge zu leisten. Für Personen- und Sachschäden sowie bei Diebstahl des oder aus den Fahrzeugenwird keine Haftung übernommen.
Für Wohnmobile und Wohnwagen steht der in unmittelbarer Nähe gelegene Knaus-Campingpark zur Verfügung.Das Anbringen von Firmenschildern, Wimpeln oder Reklame ist auf dem gesamtenParkgelände nicht gestattet.Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Nürnberg vereinbart.
Das Parkhaus schließt 90 Minuten nach Veranstaltungsende.
Eine umsatzsteuerfreie Abrechnung von Leistungen für Messen und Ausstellungen istgemäß § 3a Abs. 3 Nr. 3a des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) sowie Art. 54MwStSystRL nur im Rahmen eines sogenannten Leistungspaketes möglich. Die Vor-aussetzungen für ein Leistungspaket/ einheitliche Leistung liegen bei Ihrer Bestellungjedoch nicht vor, da die Mietleistungen direkt vom Veranstalter erbracht werden.(Vergleichen Sie bitte A 3.10 Abs. 4 des deutschen Umsatzsteueranwendungs-erlasses UStAE.)
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt aus diesem Grund gemäß den umsatzsteuer-lichen Bestimmungen des A 3a.4 Abs. 3 Nr. 1 UStAE in der Fassung vom 1.12.2010 inVerbindung mit § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG zuzüglich 19% deutscher Umsatzsteuer.
Sofern zwischen Ihrem Land und der Bundesrepublik Deutschland entsprechendeAbkommen bestehen, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, sich auf Antrag beimBundeszentralamt für Steuern, www.bzst.de, sich die deutsche Umsatzsteuer erstattenzu lassen.
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Licht- und Kraftanschluss
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche UnterschriftBitte wenden!
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsere Vertragsfirmen *als Auftragnehmer 1Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
� 2.3 Verteiler Typ 3 EURbis 40 kW mit Sicherungsautomaten, 14 Schukosteckdosen und2 CEE-Steckdosen 16 A, 5-polig 226,40
� 2.4 Verteiler Typ 4 bis 40 kW mit 4 Sicherungselementen und 4 CEE-Steckdosen 32 A,5-polig 226,40
� 2.5 Verteiler Typ 5bis 83 kW mit Sicherungselementen, 2 CEE-Steckdosen 63 Aund 6 CEE-Steckdosen 32 A 303,40
� 2.6 Verteiler über 83 kW auf Anfrage
� 2.7 Monteure inklusive aller Zuschläge 44,20/Std.
� 2.8 Meister/Techniker inklusive aller Zuschläge 66,75/Std.
3. Beleuchtung
� 3.1 PAR 20, 75 W (1,1 kg), Einzelmontage 55,60 _______ Stück
� 3.2 PAR 20, 75 W (1,1 kg) / ab 5 Stück 31,15 _______ Stück
� 3.3 PAR 20, 75 W (1,1 kg) / ab 10 Stück 28,30 _______ Stück
� 3.4 PAR 30, 75 W (0,7 kg), Einzelmontage 55,60 _______ Stück
� 3.5 PAR 30, 75 W (0,7 kg) / ab 5 Stück 31,15 _______ Stück
� 3.6 PAR 30, 75 W (0,7 kg) / ab 10 Stück 28,30 _______ Stück
� 3.7 Breitst. Halogenlampe 500 W (2,0 kg) 71,10 _______ Stück
� 3.8 Breitst. Halogenlampe 500 W (2,0 kg) / ab 5 Stück 47,20 _______ Stück
� 3.9 Breitst. Halogenlampe 500 W (2,0 kg) / ab 10 Stück 44,10 _______ Stück
� 3.10 Strahler bis 200 W (1,2 kg) Einzelmontageinklusive Leuchtmittel 71,10 _______ Stück
� 3.11 Strahler bis 200 W (1,2 kg), in einer Stromschiene,inklusive Leuchtmittel je 71,10 _______ Stück
� 3.12 Strahler bis 200 W (1,2 kg), ab 5 Stück in einerStromschiene, inklusive Leuchtmittel je 47,20 _______ Stück
� 3.13 Strahler bis 200 W (1,2 kg), ab 10 Stück in einerStromschiene, inklusive Leuchtmittel je 44,10 _______ Stück
� 3.14 Strahler bis 75 W (1,2 kg), mit Ausleger (- 500 mm)inklusive Leuchtmittel 44,70 _______ Stück
Weiteres Zubehör für Lichttechnik auf Anfrage.
Bestellung
Die bestellten Dienstleistungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu bezah-len. Die Rechnungsstellung erfolgt bereits vor Messebeginn!
1. Hauptanschluss EUR
� 1.1 bis 3 kW (230 V / 16 A), einschließlich Schukosteckdose,FI-Schutzschalter 129,10
� 1.2 bis 3 kW (230 V / 16 A), einschließlich 3-fach Schukosteckdose,FI-Schutzschalter 147,20
� 1.3 bis 2 x 3 kW (2 x 230 V / 16 A), einschließlich 2 Schukosteckdosen,2 FI-Schutzschalter 194,20
� 1.4 bis 9 kW (230 V / 400 V), einschließlich 1 CEE-Kupplung 16 Aund Verteiler Enthaltene Verteilung -> Typ 1 – erforderlich � ja � nein 327,30
Voraussichtlicher Anschlusswert in kW ______
� 1.5 bis 20 kW (230 V / 400 V), einschließlich 1 CEE-Kupplung 32 Aund Verteiler Enthaltene Verteilung -> Typ 2 – erforderlich � ja � nein 479,30
Voraussichtlicher Anschlusswert in kW ______
� 1.6 bis 40 kW (230 V / 400 V), einschließlich 1 CEE-Kupplung 63 A,1 Steckdose, Sicherungen und FI-Schutzschalter 753,60Voraussichtlicher Anschlusswert in kW ______
� 1.7 bis 83 kW (230 V / 400 V), einschließlich 1 CEE-Kupplung 125 A,
Zählung in separater Unterverteilung erforderlich 1.754,40
Voraussichtlicher Anschlusswert in kW ______
� 1.8 bis 130 kW (230 V / 400 V), mit offenem KabelendeZählung in separater Unterverteilung erforderlich 2.890,30Voraussichtlicher Anschlusswert in kW ______
� 1.9 Anschlüsse über 130 kW und Anschlüsse im Freigelände auf AnfrageAbrechnung nach Aufwand
2. Verteiler ab Hauptanschluss (ab Pos. 1.4) EUR
inklusive Montage, Demontage und Mietgebühr
� 2.1 Verteiler Typ 1 (bei Bedarf 1 x in Pos. 1.4 enthalten) bis 9 kWmit 2 FI-Schutzschaltern und 4 Schukosteckdosen,1 CEE-Steckdose 16 A, 5-polig 131,30
� 2.2 Verteiler Typ 2 (bei Bedarf 1 x in Pos. 1.5 enthalten) bis 20 kWmit FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten, 6 StückSchukosteckdosen und 2 CEE-Steckdosen 16 A, 5-polig übereinem 3-poligen 16 A Sicherungsautomaten 196,50
Abgabetermin12. Januar 2018
Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Elektroversorgung
4. Energiepauschale 4.1 Bitte gewünschte Art der elektrischen Energie angeben!
(Bei fehlender Angabe wird Strom aus regenerativen Energiequellen berechnet)
� 4.2 Pauschale Kosten für elektrische Energie pro Messetagfür Strom aus regenerativen Energiequellen EUR/Tag
4.2.1 für Hauptanschluss bis 3 kW (Pos. 1.1 – 1.2) 8,30
4.2.2 für Hauptanschluss bis 6 kW (Pos. 1.3) 16,60
4.2.3 für Hauptanschluss über 6 kW erfolgt die Abrechnungnach tatsächlich gezähltem Verbrauch kWh x 0,51
� 4.3 Pauschale Kosten für elektrische Energie pro Messetagfür Strom aus nicht regenerativen Energiequellen EUR/Tag
4.3.1 für Hauptanschluss bis 3 kW (Pos. 1.1 – 1.2) 7,50
4.3.2 für Hauptanschluss bis 6 kW (Pos. 1.3) 15,00
4.3.3 für Hauptanschluss über 6 kW erfolgt die Abrechnungnach tatsächlich gezähltem Verbrauch kWh x 0,46
Bitte Standskizze mit den gewünschten Anschlussstellen auf dem Vordruck einzeichnen.
Wir verwenden einen erhöhten Boden: Höhe __________ mm � ja � nein
Standerdung erforderlich (Metallstand): � ja � nein
� Ausführung durch SPIE SAG GmbH, siehe Pos. 5.15� Ausführung durch unsere eigenen Elektriker oder unseren Messebauer.n
5. Standinstallation / Materialverleih EUR
Montage, Demontage und Mietgebührab Hauptanschluss
� 5.1 Kabel Cat 6 mit beidseitigem RJ45-Stecker Stück ………. à 77,30
� 5.2 Schukosteckdose 230 V / 16 A,in verschiedenen Längen Stück ………. à 35,65
� 5.3 Schukosteckdose 230 V / 16 A, 3-fach,in verschiedenen Längen Stück ………. à 42,05
� 5.4 CEE-Steckdose 400 V / 16 A, 5-polig,in verschiedenen Längen Stück ………. à 53,20
� 5.5 CEE-Steckdose bis 400 V / 32 A, 5-polig,in verschiedenen Längen Stück ………. à 63,55
� 5.6 CEE-Steckdose bis 400 V / 63 A, 5-polig,in verschiedenen Längen Stück ………. à 73,80
� 5.7 CEE-Steckdose bis 400 V / 125 A, 5-polig,in verschiedenen Längen Stück ………. à 125,25
� 5.8 Adapter, Eingang CEE 16 A, 5-polig,Ausgang 3 x Schukosteckdosen, 3-polig, 230 V Stück ………. à 14,85
� 5.9 Adapter, Eingang CEE 16 A, 5-polig, 400 V,Ausgang CEE 32 A, 5-polig, 400 V Stück ………. à 21,85
� 5.10 Adapter, Eingang CEE 32 A, 5-polig, 400 V,Ausgang CEE 16 A, 5-polig, 400 V, mit Si. 16 A Stück ………. à 45,00
� 5.11 Adapter, Eingang CEE 32 A, 5-polig, 400 V,Ausgang CEE 63 A, 5-polig, 400 V Stück ………. à 49,90
� 5.12 Adapter, Eingang CEE 63 A, 5-polig, 400 V,Ausgang CEE 125 A, 5-polig, 400 V Stück ………. à 92,25
� 5.13 CEE-Kreuz, Eingang CEE 16 A, 5-polig, 400 V,Ausgang 3 x CEE 16 A, 5-polig, 400 V Stück ………. à 30,65
� 5.14 CEE-Kreuz, Eingang CEE 32 A, 5-polig, 400 V,Ausgang 3 x CEE 32 A, 5-polig, 400 V Stück ………. à 41,90
� 5.15 Erdung / Potentialausgleich Stück ………. à 47,65
6. Arbeitsbühnen und Lastenlifte Preis auf Anfrage
6. Arbeitsbühnen und Lastenlifte Preis auf Anfrage
Alle Preise in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bestellungen müssen spätestens bis zum für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenenRücksendetermin in vollständiger und richtiger Form beim Veranstalter vorliegen. Bestellungen,die diesen Anforderungen nicht genügen, lösen keinen Anspruch auf Leistungserbringunggegenüber der SPIE SAG GmbH aus.Ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden noch eingehende Aufträge und Änderungen zubereits bestehenden Aufträgen – sofern die SPIE SAG GmbH diese noch bearbeiten kann – mit25 % beaufschlagt. Leistungen nach Zeitaufwand werden ab diesem Zeitpunkt mit 50 % beauf-schlagt.
Weitere Informationen, sowie die besonderen Servicebedingungen der SPIE SAGGmbH für Elektroversorgung, finden Sie auf unserer Internetseite unter www.spie-servicepartner.de.
SPIE SAG GmbHMessezentrumService Partner Center90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 81 88 18-0Fax +49 (0) 9 11. 81 88 [email protected]
Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.
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Grundriss-Skizze für dieElektroversorgung
Aussteller:
Halle: Stand:
Bitte ankreuzen � 1: 200 � 1: 100 � 1: 50
1aStandskizze mit genauer Maßangabe für die Stelle an der die Elektroversorgung errichtet werden soll. ACHTUNG! Nicht für Standbau!
Abgabetermin12. Januar 2018
Nachbar Stand-Nr.: _____________
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Wasser- und Abwasser-Anschluss Zweifach einreichen!Propangasanschlüsse (siehe Punkt 5.5 der Technischen Richtlinien)
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des AntragstellersBitte wenden!
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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/
Bestellung (Besondere Servicebedingungen umseitig)
Die Rechnung für den Titel 1 – 5 ist bereits vor Messebeginn anHILPERT/Brochier zu bezahlen.Wasseranschluss einschließlich Zapf- und Absperrventil ½“ bzw. ¾“,Abwasseranschluss 50 mm Ø. Regelmäßig gespülte Zuleitungen.
1. Pauschal-Komplett-Paket 1� 1.1 Installation mit ausstellereigenem Endgerät
(Art. 50050001) EUR 413,00• Standinstallation Wasser und Abwasser • Anschluss eines Endgerätes (z.B. Spüle inklusive Boiler …),
Endgerät wird vom Aussteller mitgebracht/wird nichtvon Fa. HILPERT oder Fa. Brochier gemietet)
• inklusive Wasser und Abwassergebühr
� 1.2 Installation mit Endgeräten der Fa. HILPERT EUR 385,00oder Fa. Brochier (Art. 50050002)• Siehe 1.1 aber Endgeräte müssen zusätzlich von Fa. HILPERT oder Fa.
Brochier angemietet werden (siehe Punkt 4 ff.)
� 2. Anschluss zusätzliches Endgerätnur als Zusatz zu Paket 1.1 (Art. 50050003) EUR 54,10Anschlussgebühr für jedes weitere Endgerät,(Endgerät wird vom Aussteller mitgebracht/wird nichtvon Fa. HILPERT oder Fa. Brochier angemietet) � Einfachspüle � Theke� Spülmaschine � Kaffeemaschine� Filter/Sicherheitseinrichtung � Dämpfer/Endgerät� Sonstiges ____________________________________
Gesamtzahl anzuschließender Geräte _______________
� 3. Zapfstelle z.B. für Beckenbefüllunginklusive Wasser und Abwassergebühr (Art. 50050004) EUR 157,00
4. Mietgeräte der ServicePartner(HILPERT/Brochier)Mietgebühr einschließlich Montage nur als Zusatz zu Paket 1.2(außer Punkt 4.5) (Illustration siehe Rückseite von Formular 2A)
� 4.1 Einfachspüle Nirosta mit Unterbau, 50 x 53 cm(Art. 50030070) EUR 98,40
� 4.2 Einfachspüle mit Abtropfteil und Unterbau,Nirosta, 80 x 53 cm (Art. 50030075) EUR 124,40
� 4.3 Doppelspüle Nirosta mit Unterbau, 80 x 53 cm(Art. 50030080) EUR 124,40
� 4.4 Einfachspüle Nirosta mit Unterbau,80 x 53 cm, Abtropfblech, mit Boiler(Art. 50030085) EUR 220,50
� 4.5 Einfachspüle mit Abtropfteil und Unterbau,Nirosta, 80 x 53 cm, (Pumpbetrieb, aus-schließlich für Standflächen ohne Wasser-anschluss), inklusive Wasser und Abwasser-gebühr (Art. 50030090) EUR 273,80
� 4.6 Kombiküche, 90 x 60 cm (mit 2 Herdplatten,Kühlschrank, Boiler) (Art. 50030100) EUR 309,80
� 4.7 Thermofix-Heißwassergerät (Boiler)(Art. 50030105) EUR 114,00
� 4.8 Gastronomie-Gläserspülmaschine(Tassen oder Gläser, Laufzeit ca. 3-5 Min.)(Art. 50030110) EUR 322,00
� 4.9 Gastronomie-Spülmaschine (Geschirr,Laufzeit ca. 3-5 Min.) (Art. 50030115) EUR 492,40
Bei allen Installationen ist eine Leitungslänge (Zu- und Ablauf)bis 10 m inklusive. Je weiterer lfd Meter Zu- und Ableitung EUR 41,30
� 5. Regiestunden EUR 47,50Dieser Regiestundensatz versteht sich inklusive Zuschläge wieÜberstunden-, Sonntags- und Feiertagszuschlag. WeitereArbeiten werden nach Material- und Zeitaufwand berechnet._____________________________________________________________
Ein Wasseranschluss ist grundsätzlich nur möglich, wenn im Hallenplanein Wasseranschluss innerhalb der Standfläche eingezeichnet ist!Installationen vom Versorgungsschacht zur Anschlussstelle sind nur überdem Hallenboden möglich.Bitte Standskizze mit gewünschten Anschlussstellen in Formular 2A ein-zeichnen.Absperrventile (Kugelhähne) sind jeden Abend zu schließen.Das Wasser wird am letzten Messetag um 18:00 Uhr abgesperrt, um Unfälle undSachschäden zu vermeiden. Jeder Stand, der einen Wasseranschluss hat, verfügtauch über einen Absperrhahn. Dieser muss aus Sicherheitsgründen nach Messe-schluss um 18:00 Uhr abgedreht werden.Wir verwenden einen erhöhten Boden: � ja � neinLichte Höhe Bodenaufbau: __________cmFolgende Installationen sind vom ServicePartner vorzunehmen:____________________________________________________________________________________________________________________________
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Abgabetermin12. Januar 2018
Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsereVertragsfirmen als Auftragnehmer 2
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Besondere Servicebedingungender ServicePartner HILPERT/Brochier(Wasser- und Abwasseranschluss)
A Bezahlung/Gebühren Die Anschluss- und Installationskosten werden den Ausstellern durch den beauf-
tragten ServicePartner berechnet. Rechnungen sind unverzüglich zu überprüfen.Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: American Express, MasterCard, VISA.
1. Eigenständiges Öffnen und Anschließen von Leitungen fremder Nachbarstände,sowie das eigenständige Anschließen von Endgeräten wird mit EUR 250,00beaufschlagt.
2. Zuschläge für Aufträge ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginnauf den Normalpreisbei Leistungen nach Festpreisen 25%Regiearbeiten 50%
3. Die genannten Preise wurden auf der Lohnbasis der 40 Stunden-Woche errechnet.Für Leistungen, die zum festgelegten Aufbaubeginn noch nicht bekannt sind oderaufgrund unvollständiger oder nicht verwertbarer Bestellangaben zu diesem Terminnoch nicht begonnen werden können, kann für Leistungen nach Festpreisen einZuschlag von 25% und für Regiearbeiten ein Zuschlag von 50% auf umseitigePreise berechnet werden.
4. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben desAntragstellers wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zuzüglichgesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Diese Gebühr wird auf der neu auszu-stellenden Rechnung berücksichtigt.
B Vorgaben/Bedingungen1. Die Bestellung und die Standskizze sind spätestens zwei Wochen vor dem
Veranstaltungsbeginn einzureichen. Für verspätetes Einreichen wird ein Express -zuschlag aus Abschnitt A, Absatz 2 erhoben.
2. Der Schachtanschluss und der Anschluss von Endgeräten (z.B. Spül becken,Spülmaschinen etc.) ist ausschließlich vom ServicePartner auszuführen. WerdenEndgeräte trotzdem selbst angeschlossen, wird die Abnahmegebühr wie unterAbschnitt A, Absatz 1 erhoben.
3. Das eigenmächtige Öffnen und Entnehmen von Wasser aus den Versorgungs-schächten durch den Aussteller ist strengstens verboten! Ebenso das Anzapfenvorhandener Leitungen. Zuwiderhandlungen und die dadurch entstandenenSchäden werden dem Standinhaber/Verursacher auf jeden Fall in Rechnunggestellt. Hinzu kommt eine Strafgebühr aus Abschnitt A, Absatz 1.
4. Wasserleitungen, Absperrventile, Zapfhähne, Spülbecken, Spül maschinen usw.werden vom ServicePartner mietweise zur Verfügung gestellt und bleiben dessenEigentum. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das verwendete Materialnach Veranstaltungsende wieder vollzählig und unversehrt zur Demontage durchden Service Partner bereitsteht bzw. an diesen übergeben wird.Fehlende und/oder beschädigte Teile werden dem Aussteller zum Wiederbe-schaffungspreis in Rechnung gestellt. Wasch- und Spül becken sind zu reinigen,Farbreste zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung werden die Kosten für dieReinigung vom Aussteller getragen.
5. Absperrventile (Kugelhähne) sind jeden Abend zu schließen. Schäden, die aufGrund nicht geschlossener Ventile/Hähne entstehen, gehen zu Lasten desAusstellers.
6. Wasserverbrauch, der die normale Entnahme übersteigt (z.B. Schwimm becken,Dauerbetrieb von Geräten usw.) wird nach berechnet.
7. Gummischläuche jeglicher Art sind bei der Installation auf keinen Fall zugelassen.8. Für die Folgen von Druckausfall oder Druckschwankungen und Beschädigungen
der Anlage wird keine Haftung übernommen.
C Reklamation/Stornierung1. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem offiziellen Aufbautermin möglich, bei
späterem Rücktritt werden die bestellten Leistungen berechnet.
2. Die dem Aussteller und/oder Besteller vorgelegte Aufmaßliste ist unverzüglich zuprüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmaßliste ist die spätere Grund-lage für die Rechnungsstellung.
3. Reklamationen über den Umfang der Lieferung/Leistung sind vor dem Abbau desStandes zu prüfen und dem ServicePartner mitzuteilen. Reklamationen nach derVeranstaltung können aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur ordnungsgemäßenPrüfung der Lieferung/Leistung nicht anerkannt werden.
ServicePartner:Hallen 3–7AAugust & Jean HILPERTMesse-Service GmbHMessezentrum90471 NürnbergServicePartnerCenter(2. OG. Zimmer 2.40)Tel +49 (0) 9 11. 37 66 38-0Tel +49 (0) 1 71. 3 30 11 46 (Notruf)
Fax +49 (0) 9 11. 37 66 [email protected]
Hallen 1, 2, 8–12BrochierMessezentrum NürnbergServicePartnerCenterTel +49 (0) 9 11. 9 81 29 78Tel +49 (0) 1 51. 12 24 24 80 (Notruf)
Fax +49 (0) 9 11. 9 81 29 [email protected]
BrochierGebäudemanagement GmbHSchüblerstraße 890482 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 54 42-3 33Fax +49 (0) 9 11. 54 42-2 45
Bitte beachten Sie die „Technischen Richtlinien“.
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Grundriss-Skizze für denWasseranschluss -Muster der Einrichtungsgegenständeauf der Rückseite
Aussteller:
Halle: Stand:
Bitte ankreuzen � 1: 200 � 1: 100 � 1: 50 Musterskizze und Muster der Einrichtungsgegenstände auf der Rückseite!
2aStandskizze mit genauer Angabe, wo der Wasseranschluss und -abfluss, bzw. das Wasch- oder Spülbecken/-maschine errichtet werden sollen.
ACHTUNG! Nicht für Standbau!
Bitte wenden!
Abgabetermin12. Januar 2018
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•4,00 m
Ausstattung Bezeichnung
4.9 Gastronomie-Geschirrspülmaschine
Laufzeit: ca. 3-5 Min.
400 V/5,7 kW
H x B x T 86 x 60 x 60 cm
4.8 Gastronomie-Gläserspülmaschine
Tassen oder Gläser Laufzeit: ca. 3-5 Min.
H x B x T 86 x 50 x 55 cm
4.7 Thermofix-Heißwassergerät
4.6 Kombiküche, 2 Herdplatten, Kühlschrank,Untertischspeicher
H x B x T 90 x 90 x 60 cm
4.5 Einfachspüle mit Abtropfteil(Pumpenbetrieb)
H x B x T 85 x 80 x 53 cm
4.4 Einfachspüle mit Abtropfteilund Untertischspeicher
H x B x T 85 x 80 x 53 cm
4.3 Doppelspüle
H x B x T 85 x 80 x 53 cm
4.2 Einfachspüle mit Abtropfteil
H x B x T 85 x 80 x 53 cm
4.1 Einfachspüle
H x B x T 85 x 50 x 53 cm
XSpüle
Wasseranschluss mit Leitungsführung
Wasserabfluss mit Leitungsführung
(Unverbindlich, da sich die Leitungsführung im allgem. nach denAnschlussmöglichkeiten richtet.)
Heißwassergerät
Spüle
SpülmaschineS
Standrückwand
Blende
Gang
Tren
nwan
d Trennwand
Illustration der Mietgeräte Musterskizze
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An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an den MesseServiceMessezentrum, 90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 86 06-80 00, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-80 01
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
/
/
Communication / Internet
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des AntragstellersBitte wenden!
1. Standard: ADSL� 1.1 Asynchrone Internetversorgung 6 Mbit/s • Highspeed ADSL-Internetanbindung: bis zu 6 Mbit/s
Downstream und 1 Mbit/s Upstream • Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) • Inklusive technischer Anschaltung und DSL-Router
mit 1 Ethernet Nutzer-Port • Inklusive einer dynamischen IP-Adresse • Ohne WLAN-Funktion
(Art. 51001021) EUR 395,00 Anzahl _____Optional eine feste öffentliche IP-Adresse (Art. 51000000) EUR 65,00
� 1.2 Asynchrone Internetversorgung 16 Mbit/s • Highspeed ADSL-Internetanbindung: bis zu 16 Mbit/s
Downstream und 1 Mbit/s Upstream • Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) • Inklusive technischer Anschaltung und DSL-Router
mit 1 Ethernet Nutzer-Port • Inklusive einer dynamischen IP-Adresse • Ohne WLAN-Funktion
(Art. 51001030) EUR 850,00 Anzahl _____Optional eine feste öffentliche IP-Adresse (Art. 51000000) EUR 65,00
2. Professional: SDSL/VDSL� 2.1 Synchrone Internetversorgung 10 Mbit/s • Highspeed SDSL-Internetanbindung: bis zu 10 Mbit/s
Downstream und 10 Mbit/s Upstream • Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) • Inklusive technischer Anschaltung und SDSL-Router
mit 1 Ethernet Nutzer-Port • Inklusive einer festen öffentlichen IP-Adresse • Ohne WLAN-Funktion
(Art. 51002020) EUR 1.850,00 Anzahl _____Weitere feste öffentliche IP-Adressen auf Anfrage
� 2.2 Synchrone Internetversorgung 25 Mbit/s • Highspeed SDSL-Internetanbindung: bis zu 25 Mbit/s
Downstream und 25 Mbit/s Upstream • Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) • Inklusive technischer Anschaltung und SDSL-Router
mit 1 Ethernet Nutzer-Port • Inklusive einer festen öffentlichen IP-Adresse • Ohne WLAN-Funktion
(Art. 51002021) EUR 2.500,00 Anzahl _____Weitere feste öffentliche IP-Adressen auf Anfrage
� 2.3 IP Connect Ethernet Internetversorgung 50/100 Mbit/s • Synchrone Highspeed VDSL-Internetanbindung
mindestens 50 Mbit/s nutzbar • Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) • Inklusive technischer Anschaltung und VDSL-Router
mit 1 Ethernet Nutzer-Port • Inklusive einer festen öffentlichen IP-Adresse • Ohne WLAN-Funktion
(Art. 51002030) EUR 3.250,00 Anzahl _____Weitere feste öffentliche IP-Adressen auf Anfrage
� 2.4 Weitere Breitbandanbindungen (bis 1Gbit/s) Bitte fragen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Die bereitgestellten Router können technisch bedingt nicht entfallen. Jeder xDSL Anschluss wird an einem Cat. 3 Anschlusskabel bzw. LAN-Kabel aus dem Versorgungsschacht zur Verfügung gestellt.Die maximale Kabellänge hieran beträgt 5 Meter. Als Anschluss für das Endgerät liefern wir ein LAN-Kabel mit einer Mindestlänge von 2 Meter. * Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartnergenannt.Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.
3
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Abgabetermin12. Januar 2018
powerd by NürnbergMesse and Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG
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4. Telefonanschlüsse mit Endgerät
� 4.1 IP-Phone OpenStage 20 Voice over IP-Lösung • Endgerät mit 2-zeiligem,
schwenkbarem Display • Inklusive Anschluss und Rufnummer
(Art. 51004010) EUR 115,00 Anzahl _____
*) Bei standinterner Verkabelung sind mindestens CAT5-Kabel zu verwenden.
� 4.2 Konferenztelefon • Herausragende Audio-Qualität • 3,50 m und 360-Grad Mikrofonreichweite • Widerstandsfähig gegen Störungen
durch Mobiltelefone • Einfache Handhabung • Inklusive technischer Anschluss und Rufnummer
(Art. 51006120) mit einem Mikrofon EUR 259,00 Anzahl _____
(Art. 51006130) mit zwei Mikrofonen EUR 320,00 Anzahl _____
� 4.3 Schnurlose Telefonanlage Gigaset • Mobiles Telefonieren in örtlich
begrenzter DECT-Zelle • Inklusive 1 schnurloses Telefon-
endgerät Gigaset S685 • Maximal 5 weitere Endgeräte
(Gigaset S680) anschließbar • 30 Minuten Anrufbeantworter • Inklusive technischer Anschaltung
und Rufnummer
(Art. 51004030) EUR 190,00 Anzahl _____
3. Telefonanschlüsse ohne Endgerät
� 3.1 Analoger Telefonanschluss • Zur Anschaltung individueller Telefonendgeräte,
Faxgeräte oder ausstellereigener Kombigeräte • Ohne Endgerät • Inklusive technischer Anschaltung und Rufnummer
(Art. 51003010) EUR 135,00 Anzahl _____
� 3.2 ISDN-Anschluss • ISDN S0-Anschluss mit DSS1-Protokoll zur Anschaltung
von Kleinanlagen, Cash-Modems, ISDN-Faxgeräten • Ohne Endgerät • Inklusive technischer Anschaltung und zwei Rufnummern
(Art. 51003020) EUR 155,00 Anzahl _____
Gebühren-Paket (obligatorisch)
� Gebühren-Paket • Bei Bestellung der Produkte 3.1 und 3.2 ist je bestelltem
Anschluss ein Gebühren-Paket zu buchen • In alle Festnetz- und Mobilfunknetze • In Industrieländer Europas und weite Teile der Welt *)
• Maximal 120 Minuten je Veranstaltungstag **)
• Gültig über die gesamte Veranstaltungslaufzeit
Veranstaltungsdauer 1-3 Tage EUR 35,00(Art. 51000010)Veranstaltungsdauer ab 4 Tage EUR 49,00(Art. 51000011)
*) Alle Länder Europas sowie China, USA, Kanada, Russland, Argentinien, Australien,Brasilien, Hong Kong, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Taiwan, Thailand
**) • Werden mehr als 120 Minuten an einem Messetag verbraucht oder wird in andere als die o.g.Länder telefoniert, stellen wir Ihnen dies nach Aufwand und entsprechend der Tarifliste mitMinimum EUR 10,00 in Rechnung.
• Ausgeschlossen sind Sonderrufnummern (0800er, 0190er Nummern etc.).
x
Für dieses Vertragsverhältnis gelten in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge: unsere Geschäftsbedingungen Communication (umseitig abgedruckt), die Besonderen undAllgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) und die AGB des ServicePartners Unify Communications andCollaboration GmbH & Co. KG. Sämtliche AGB werden Ihnen auf Wunsch von NürnbergMesse übersandt.
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers
powerd by NürnbergMesse and Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG
� 4.4 Weitere schnurlose Gigaset-Telefone zu Pos. 4.3
• Gigaset S680Telefonanlage-Gigaset
(Art. 51004040) EUR 75,00 Anzahl _____
� 4.5 Multifunktionsgerät mit Fax • bietet hochwertige Druck-, Kopier-,
Scan- und Faxfunktionalität • Laserdruck (schwarz/weiß) • einfache Handhabung • inklusive technischer Anschaltung und Rufnummer
(exklusive Treiberinstallation) • inklusive maximal 1 Tonerkartuschenwechsel
(Art. 51004050) EUR 255,00 Anzahl _____
Gebühren-Paket (obligatorisch)� Gebühren-Paket • Bei Bestellung eines der Produkte 4.1-4.3 und 4.5 ist je
bestelltem Anschluss ein Gebühren-Paket zu buchen • In alle Festnetz- und Mobilfunknetze • In Industrieländer Europas und weite Teile der Welt *)
• Maximal 120 Minuten je Veranstaltungstag **)
• Gültig über die gesamte Veranstaltungslaufzeit
Veranstaltungsdauer 1-3 Tage EUR 35,00(Art. 51000010)Veranstaltungsdauer ab 4 Tage EUR 49,00(Art. 51000011)
*) Alle Länder Europas sowie China, USA, Kanada, Russland, Argentinien, Australien,Brasilien, Hong Kong, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Taiwan, Thailand
**) • Werden mehr als 120 Minuten an einem Messetag verbraucht oder wird in andere als die o.g.Länder telefoniert, stellen wir Ihnen dies nach Aufwand und entsprechend der Tarifliste mitMinimum EUR 10 in Rechnung.
• Ausgeschlossen sind Sonderrufnummern (0800er, 0190er Nummern etc.).
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Communication / Internet – Standskizze
Bitte wenden!Bitte ankreuzen � 1: 200 � 1: 100 � 1: 50
3aAbgabetermin12. Januar 2018
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Für dieses Vertragsverhältnis gelten in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge: unsere Geschäftsbedingungen Communication (umseitig abgedruckt), die Besonderen und AllgemeinenTeilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) und die AGB des ServicePartners Unify Communications and CollaborationGmbH & Co. KG. Sämtliche AGB werden Ihnen auf Wunsch von NürnbergMesse übersandt.
powerd by NürnbergMesse and Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG
5. PC-Equipment
� 5.1 Arbeitsstation • Notebook mit Standard-
Office-Anwendungen undStandard-Webbrowser
• Flachbildschirm, Tastaturund Maus
• Inklusive technischer Anschaltung
(Art. 51005010) EUR 310,00 Anzahl _____
� 5.2 Multifunktionsgerät als Drucker • bietet hochwertige Druck-, Kopier-,
Scanfunktionalität • Laserdruck (schwarz/weiß) • einfache Handhabung • inklusive technischer Anschaltung
(ohne Rufnummer, exklusive Treiberinstallation) • inklusive maximal 1 Tonerkartuschenwechsel
(Art. 51005020) EUR 130,00 Anzahl _____
� 5.3 LAN-Switch • 8 Port Switch, Geschwindigkeit: 10/100 Mbit/s • Anschlüsse: 8 x RJ45 • Unterstützung der gängigen Standards
IEEE 802.3 und IEEE 802.3u.
(Art. 51005030) EUR 110,00 Anzahl _____
6. Sonderleistungen� 6.1 Leitungszuführung zum Stand • Kupfer-Kabelzuführung vom Hauptverteiler
zum Stand
(Art. 51006010) EUR 255,00 Anzahl _____
� 6.2 Lichtwellenleiter-Verbindung • LWL-Verbindung zwischen Ausstellerständen
(Art. 51006020) Preis auf Anfrage Anzahl _____
� 6.3 Arbeitsleistungen je 15 Minuten • Einsätze und Zusatzarbeiten durch separaten
Techniker • Berechnung nach tatsächlichem Aufwand
(Art. 51006030) EUR 35,00
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Geschäftsbedingungen Communication
1. VertragsbestandteileVertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge sind: • die jeweiligen Bestellvordrucke;• diese Geschäftsbedingungen Communication;• die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen• die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB)• für Leistungen externer Netzbetreiber (z.B. Unify Communications and Collaboration
GmbH & Co. KG) deren Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen.
2. BestellungenDie angebotenen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei derNürnbergMesse bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die NürnbergMesse, dieauch stillschweigend, z.B. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Bei kurzfristi-gen Bestellungen (< 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird ein Expresszuschlag in Höhe von 25 % desbeauftragten Wertes berechnet. Bestellungen für WLAN sind hiervon ausgenommen.Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die NürnbergMesse insbesondere für denMessestand bereits erbracht hat, so ist die NürnbergMesse, soweit sie sich verpflichtet die Änderungendurchzuführen, berechtigt, für jede Änderung den tatsächlichen entstandenen Mehraufwand zuberechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand.Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei derNürnbergMesse ein, so übernimmt die NürnbergMesse, wenn sie die Bestellung annimmt, keineGewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung.Erbringt die NürnbergMesse in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nichtrechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag über die angebotenen Informations-und Kommunikationsdienstleistungen zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herab-zusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.Eine gänzliche oder teilweise Stornierung der Bestellung ist nach Maßgabe der Nr. 9 der AllgemeinenTeilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen möglich.
3. BereitstellungszeitraumDie bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während der Laufzeit derjeweiligen Veranstaltung bereitgestellt.Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienst-leistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Leistung gesondert bei der NürnbergMesse zu beauftra-gen.
4. ÜberlassungAlle bestellten Leistungen werden durch die NürnbergMesse oder durch sie beauftragte Subunterneh-men zur Verfügung gestellt. Geräte werden dem Aussteller mietweise überlassen. Er hat die überlassenenGeräte sorgfältig zu behandeln und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Soferneigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungeneinschließlich der geltenden EU-Richtlinien für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, ins-besondere der CCITT-Empfehlung i430 entsprechen. Hält sich der Aussteller nicht an die technischenVorgaben und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse insbesondere berechtigt, vondem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen.Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtun-gen, von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt.Für die Internetzugänge müssen die in dem PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ether-net-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die optional beantragten festen IP-Adressen, bzw.Zugangsdaten werden dem Aussteller mit der Rechnung zugestellt und nach Ausgleich der Rechnungfreigeschaltet. Keinesfalls darf der Aussteller andere als die ihm von der NürnbergMesse zur Verfü-gung gestellten IP-Adressen verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sichder Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesseebenfalls berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Feh-lerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorherigerAbmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vor-gegebenen Subnet-Masks benutzen, aus dem LAN-Netz auszuschließen und den Ersatz der damit ver-bundenen Kosten zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes behält sichNürnbergMesse ausdrücklich vor. Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenenIP-Adressen verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die NürnbergMesseauf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitraum gültigen Preisen derNürnbergMesse versuchen, die Störung zu beheben. Die Behebung der Störung kann nicht garantiertwerden.Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert der ServicePartner der NürnbergMesse den PC, soweit diestechnisch und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der Veran-staltung gültigen Preislisten.
5. Servicestellen/User Help DeskFür den Fall einer Störung ist ein User Help Desk eingerichtet. Die Servicestellen sind unter folgendenRufnummern erreichbar:• Communication Produkte (xDSL, Telefon, …): +49 (0) 9 11. 86 06-48 48• Wireless LAN Produkte: +49 (0) 9 11. 86 06-40 00/-48 48
Zu folgenden Zeiten ist der User Help Desk erreichbar:3 Tage vor und während der Veranstaltung:Mo. – So., Feiertag 8:00 bis 19:00 Uhr bzw. bis VeranstaltungsendeAußerhalb von Veranstaltungen und während der Abbauzeit:Mo. – Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr
6. Verlust/HaftungSollten zum fristgerechten Abbautermin (siehe Ziffer 10, Rücknahme) technische Endeinrichtungen abhan-den gekommen oder beschädigt sein, so behält sich NürnbergMesse vor, vom AusstellerSchadenersatz gemäß Wertekategorie zu verlangen und in Rechnung zu stellen.
Unsere Wertekategorien für Verlust und Beschädigung sind:• Kategorie A g EUR 300,00 (z.B. ADSL Modem, Telefone, Drucker, Faxgeräte und son-
stige Kommunikationsendeinrichtungen)• Kategorie B g EUR 1.000,00 (z.B. SDSL- und VDSL-Modem, Wireless LAN Router)• Kategorie C g EUR 1.500,00 (z.B. PC, Tablet und andere Rechner-Produkte)
Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger alsdie Pauschale entstanden ist.Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfü-gung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegtdem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft.
7. Haftung des VeranstaltersDie Haftung des Veranstalters richtet sich nach Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen fürMessen und Ausstellungen.
8. AnschlussbedingungenVom Aussteller selbst mitgebrachte Hardware und technische Geräte müssen entsprechend dem aktuel-len Stand der Technik vorbereitet werden, um einen Betrieb an den TK-Anschlüssen der NürnbergMesse zuermöglichen. Eine einwandfreie und/oder vollständige Funktionsfähigkeit von mitgebrachter Hardwaredes Ausstellers kann nicht garantiert werden. Für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Datenver-kehrs von selbst mitgebrachter Hardware und technischen Geräten ist allein der Aussteller verantwort-lich.Der Aussteller ist verpflichtet, ihm zugewiesene Kennungen und Passwörter geheim zu halten und hatinsbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diese von Dritten nicht eingesehen werden können. Soweitnicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es untersagt, Kennungen und Passwörter an Dritte weiterzu-geben und auf diese Weise die Nutzung der Informations- und Kommunikationsdienstleistungen durcheinen Dritten zu ermöglichen. Der Aussteller ist verpflichtet, den Informations- und Kommunikations-Anschluss nur unter ordnungsgemäßer Verwendung der überlassenen Zugangsmöglichkeiten (Kennung,Passwort o.ä.) zu nutzen und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen.Eigene Hardware muss entsprechend vorbereitet mitgebracht werden um einen Betrieb an unseren TK-Anschlüssen zu gewährleisten. Eine 100 prozentige Funktion kann nicht garantiert werden.Für die Sicherheit und Funktion des Datenverkehrs von eigenen Geräten ist der Aussteller selbst ver-antwortlich.Dem Aussteller ist bekannt, dass unverschlüsselte, drahtlos ausgetauschte Daten ggf. von Dritten ein-gesehen werden können.Die Nutzung des Internets geschieht auf eigenes Risiko des Ausstellers.Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Inhalte fremde Informationen im Sinne von § 8Telemediengesetz, für deren Abruf der Aussteller selbst verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere fürmögliche Schäden an seiner Hard- oder Software, Datenverlust oder andere Beeinträchtigungen, dieauf eine Nutzung des Internet über die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur zurückzuführensind, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht von NürnbergMesse nach Maßgabe derNr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen zu verantworten ist. Der Aussteller ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Informations- und Kommunikations-Anschlüsseunter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennung verantwortlich. Der Aussteller trägt dafür Sorge,dass keine verbotenen oder rechtswidrigen Inhalte abgerufen oder eingestellt werden oder sonstigeHandlungen vorgenommen oder geduldet werden, die gegen anwendbare Vorschriften oder Rechte Drit-ter verstoßen. Soweit der NürnbergMesse durch Anfragen von Ermittlungsbehörden, Auskunftsverlan-gen oder anderen staatlichen oder privaten Maßnahmen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit demgemieteten Anschluss/IP-Adresse Aufwendungen oder Schäden entstehen, ist der Aussteller zumErsatz des insoweit entstandenen und entstehenden Schadens verpflichtet, es sei denn er weist nach,dass der ihm zugewiesene Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne sein Verschulden vonDritten benutzt wurde.Die NürnbergMesse behält sich vor, den Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne vorherigeAnkündigung zu sperren, wenn der Aussteller oder Dritte unter Verwendung der ihm zugewiesenenKennungen und Passwörter gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder gesetzliche Bestimmungenverstoßen. Der Vergütungsanspruch der NürnbergMesse bleibt davon unberührt.Die genannten Preise gelten für die Bereitstellung in eingeschossigen Ständen. Bei WLAN Lösungenan mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im oberenGeschoss.Empfangsdämpfende Standbauten und sonstige Funkquellen in den Hallen können die Signalqualitätbei WLAN erheblich verschlechtern. Tritt dieser Fall ein, ist der Aussteller nicht berechtigt, eine Min-derung oder vollständige Erstattung der Gebühren zu fordern.Die NürnbergMesse übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. Die Übergabepunktewerden dabei von der NürnbergMesse definiert. Weitere Verlegungsarbeiten auf dem Stand werdenindividuell verrechnet.
9. Kundeneigene Wireless LANDie Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach vorheriger, ausdrück-licher schriftlicher Anmeldung bei der NürnbergMesse gestattet. Ein WLAN kann zu technischenSchwierigkeiten führen. Die Anmeldung ist mit dem von der NürnbergMesse bereitgestellten Formular„Anmeldung für den Betrieb von kundeneigenem WLAN“ zu beantragen. Der Aussteller haftet fürSchäden, welche durch den Betrieb eines nicht angemeldeten WLAN entstehen.Ob die verwendete Hardware den vorbenannten Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätesbeigefügten Dokumentation zu entnehmen. Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach demAussteller benannt wird, um die WLAN-Netze zuordnen zu können. Der Aussteller verpflichtet sich, die folgenden Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlung entstehengegebenenfalls Schadensersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller.Die zu installierende WLAN-Hardware hat sich an die in Europa geltenden Richtlinien für Funknetze zuhalten. Ob die verwendete Hardware den o.g. Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätesbeigefügten Dokumentation zu entnehmen.Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach dem Aussteller benannt wird, um die WLAN-Netzezuordnen zu können. Bei Zuwiderhandlungen ist die NürnbergMesse berechtigt, das Netz abschaltenzu lassen und zwar solange, bis diese Anforderung erfüllt wird.Sollte die NürnbergMesse feststellen, dass Interferenzen mit bestehenden, zur NürnbergMesse gehören-den Netzen auftreten, ist die NürnbergMesse berechtigt, den Aussteller zur Abschaltung desFunknetzes aufzufordern. Dieser Aufforderung ist unbedingt Folge zu leisten.Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG ist auf dem Gelände der NürnbergMessealleiniger Anbieter einer WLAN Infrastruktur mit kommerzieller Nutzung.Die NürnbergMesse räumt Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG für den flächen-deckenden WLAN Service auf dem Gelände der NürnbergMesse eine exklusive Frequenzhoheit überdie WLAN Standards IEEE 802.11b/g im 2,4 GHz Band und IEEE 802.11a/h im 5 GHz Band ein.Für alle anderen Anwendungen/WLAN-Netze, sowohl für den Betrieb durch ServicePartner derNürnbergMesse, als auch für den Betrieb von ausstellereigenen Funknetzen/WLAN-Netzen, steht Ihnenauf dem gesamten Messegelände ausschließlich der von der NürnbergMesse zugewiesene Kanal zurNutzung im 2,4 GHz Band zur Verfügung.Die NürnbergMesse behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit der Anzahl und räumlichen Zuordnungpro Halle, Genehmigungen/Anmeldungen für ausstellereigene WLAN-Netze zu verweigern bzw. nichtzu genehmigen.Im Rahmen der Qualitätssicherung werden sowohl nicht angemeldete und genehmigte WLAN-Netze,als auch WLAN-Netze mit zu starker Sendeleistung identifiziert und die Betreiber verständigt. DieseNetze können evtl. nach Prüfung noch angemeldet werden oder sind auf Verlangen der NürnbergMessezu deaktivieren – ein Rechtsanspruch auf eine Anmeldung besteht nicht.Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, werden für den Fall des widerrechtlichen Betriebes dieserWLAN-Netze technische Maßnahmen gegen deren Betrieb eingesetzt.
10. Rücknahme von EndeinrichtungenDie Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch dieNürnbergMesse bzw. deren ServicePartner. Die Abbauzeiten sind fest je Veranstaltung definiert.Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungendurch den Aussteller beim ServicePartner gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zurückzu-geben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen. Für Aus-nahmefälle sind Termine telefonisch über die unter Ziffer 5 angegebenen Rufnummern zu vereinbaren.
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Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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/
WLAN
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des AntragstellersBitte wenden!
Die allgemein gültigen AGB der NürnbergMesse und des ServicePartners Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG sowie die Passage „Informationen für Aussteller“ habe ich gelesen undakzeptiere diese.Für dieses Vertragsverhältnis gelten in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge: unsere Geschäftsbedingungen Communication (umseitig abgedruckt), die Besonderen und AllgemeinenTeilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB) und die AGB des ServicePartners Unify Communications and CollaborationGmbH & Co. KG. Sämtliche AGB werden Ihnen auf Wunsch von NürnbergMesse übersandt.
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Abgabetermin12. Januar 2018
Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG
1. Standard: WLAN
� 1.1 Einzelplatzzugang • Einzelplatzzugang für den gesamten Messezeitraum • Internetzugang, bis zu 10 Mbit/s symmetrisch • Flächendeckend verfügbar auf dem ganzen
Messegelände • Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) • Logout bei Nichtbenutzung: 15 Minuten
(Art. 52001010) EUR 285,00 Anzahl _____
� 1.2 Mehrplatzzugang • Das günstige Vorteilspackage für mobiles Arbeiten:
5 Codes für das Aussteller WLAN-Netzwerk • Internetzugang, bis zu 10 Mbit/s symmetrisch • Flächendeckend verfügbar auf dem ganzen
Messegelände • Flat-Rate (keine Volumen- oder Zeitbegrenzung) • Logout bei Nichtbenutzung: 15 Minuten
(Art. 52001020) EUR 550,00 Anzahl _____
Option für 1.2: Weiterer Zugang(Art. 52001021) EUR 85,00 Anzahl _____
Hinweis: Um optimale Performance zu erreichen, empfehlen wir Ihnen, IhreWLAN-Hardware auf 5 GHz bzw. auf das a-Band (802.11a) zu konfigurieren.
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an den MesseServiceMessezentrum, 90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 86 06-80 00, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-80 01 3.1
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Geschäftsbedingungen Communication
1. VertragsbestandteileVertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge sind: • die jeweiligen Bestellvordrucke;• diese Geschäftsbedingungen Communication;• die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen• die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB)• für Leistungen externer Netzbetreiber (z.B. Unify Communications and Collaboration
GmbH & Co. KG) deren Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen.
2. BestellungenDie angebotenen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei derNürnbergMesse bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die NürnbergMesse, dieauch stillschweigend, z.B. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Bei kurzfristi-gen Bestellungen (< 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird ein Expresszuschlag in Höhe von 25 % desbeauftragten Wertes berechnet. Bestellungen für WLAN sind hiervon ausgenommen.Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die NürnbergMesse insbesondere für denMessestand bereits erbracht hat, so ist die NürnbergMesse, soweit sie sich verpflichtet die Änderungendurchzuführen, berechtigt, für jede Änderung den tatsächlichen entstandenen Mehraufwand zuberechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand.Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei derNürnbergMesse ein, so übernimmt die NürnbergMesse, wenn sie die Bestellung annimmt, keineGewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung.Erbringt die NürnbergMesse in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nichtrechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag über die angebotenen Informations-und Kommunikationsdienstleistungen zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herab-zusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.Eine gänzliche oder teilweise Stornierung der Bestellung ist nach Maßgabe der Nr. 9 der AllgemeinenTeilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen möglich.
3. BereitstellungszeitraumDie bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während der Laufzeit derjeweiligen Veranstaltung bereitgestellt.Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienst-leistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Leistung gesondert bei der NürnbergMesse zu beauftra-gen.
4. ÜberlassungAlle bestellten Leistungen werden durch die NürnbergMesse oder durch sie beauftragte Subunterneh-men zur Verfügung gestellt. Geräte werden dem Aussteller mietweise überlassen. Er hat die überlassenenGeräte sorgfältig zu behandeln und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Soferneigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungeneinschließlich der geltenden EU-Richtlinien für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, ins-besondere der CCITT-Empfehlung i430 entsprechen. Hält sich der Aussteller nicht an die technischenVorgaben und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse insbesondere berechtigt, vondem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen.Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtun-gen, von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt.Für die Internetzugänge müssen die in dem PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ether-net-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die optional beantragten festen IP-Adressen, bzw.Zugangsdaten werden dem Aussteller mit der Rechnung zugestellt und nach Ausgleich der Rechnungfreigeschaltet. Keinesfalls darf der Aussteller andere als die ihm von der NürnbergMesse zur Verfü-gung gestellten IP-Adressen verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sichder Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesseebenfalls berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Feh-lerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorherigerAbmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vor-gegebenen Subnet-Masks benutzen, aus dem LAN-Netz auszuschließen und den Ersatz der damit ver-bundenen Kosten zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes behält sichNürnbergMesse ausdrücklich vor. Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenenIP-Adressen verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die NürnbergMesseauf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitraum gültigen Preisen derNürnbergMesse versuchen, die Störung zu beheben. Die Behebung der Störung kann nicht garantiertwerden.Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert der ServicePartner der NürnbergMesse den PC, soweit diestechnisch und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der Veran-staltung gültigen Preislisten.
5. Servicestellen/User Help DeskFür den Fall einer Störung ist ein User Help Desk eingerichtet. Die Servicestellen sind unter folgendenRufnummern erreichbar:• Communication Produkte (xDSL, Telefon, …): +49 (0) 9 11. 86 06-48 48• Wireless LAN Produkte: +49 (0) 9 11. 86 06-40 00/-48 48
Zu folgenden Zeiten ist der User Help Desk erreichbar:3 Tage vor und während der Veranstaltung:Mo. – So., Feiertag 8:00 bis 19:00 Uhr bzw. bis VeranstaltungsendeAußerhalb von Veranstaltungen und während der Abbauzeit:Mo. – Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr
6. Verlust/HaftungSollten zum fristgerechten Abbautermin (siehe Ziffer 10, Rücknahme) technische Endeinrichtungen abhan-den gekommen oder beschädigt sein, so behält sich NürnbergMesse vor, vom AusstellerSchadenersatz gemäß Wertekategorie zu verlangen und in Rechnung zu stellen.
Unsere Wertekategorien für Verlust und Beschädigung sind:• Kategorie A g EUR 300,00 (z.B. ADSL Modem, Telefone, Drucker, Faxgeräte und son-
stige Kommunikationsendeinrichtungen)• Kategorie B g EUR 1.000,00 (z.B. SDSL- und VDSL-Modem, Wireless LAN Router)• Kategorie C g EUR 1.500,00 (z.B. PC, Tablet und andere Rechner-Produkte)
Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger alsdie Pauschale entstanden ist.Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfü-gung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegtdem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft.
7. Haftung des VeranstaltersDie Haftung des Veranstalters richtet sich nach Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen fürMessen und Ausstellungen.
8. AnschlussbedingungenVom Aussteller selbst mitgebrachte Hardware und technische Geräte müssen entsprechend dem aktuel-len Stand der Technik vorbereitet werden, um einen Betrieb an den TK-Anschlüssen der NürnbergMesse zuermöglichen. Eine einwandfreie und/oder vollständige Funktionsfähigkeit von mitgebrachter Hardwaredes Ausstellers kann nicht garantiert werden. Für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Datenver-kehrs von selbst mitgebrachter Hardware und technischen Geräten ist allein der Aussteller verantwort-lich.Der Aussteller ist verpflichtet, ihm zugewiesene Kennungen und Passwörter geheim zu halten und hatinsbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diese von Dritten nicht eingesehen werden können. Soweitnicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es untersagt, Kennungen und Passwörter an Dritte weiterzu-geben und auf diese Weise die Nutzung der Informations- und Kommunikationsdienstleistungen durcheinen Dritten zu ermöglichen. Der Aussteller ist verpflichtet, den Informations- und Kommunikations-Anschluss nur unter ordnungsgemäßer Verwendung der überlassenen Zugangsmöglichkeiten (Kennung,Passwort o.ä.) zu nutzen und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen.Eigene Hardware muss entsprechend vorbereitet mitgebracht werden um einen Betrieb an unseren TK-Anschlüssen zu gewährleisten. Eine 100 prozentige Funktion kann nicht garantiert werden.Für die Sicherheit und Funktion des Datenverkehrs von eigenen Geräten ist der Aussteller selbst ver-antwortlich.Dem Aussteller ist bekannt, dass unverschlüsselte, drahtlos ausgetauschte Daten ggf. von Dritten ein-gesehen werden können.Die Nutzung des Internets geschieht auf eigenes Risiko des Ausstellers.Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Inhalte fremde Informationen im Sinne von § 8Telemediengesetz, für deren Abruf der Aussteller selbst verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere fürmögliche Schäden an seiner Hard- oder Software, Datenverlust oder andere Beeinträchtigungen, dieauf eine Nutzung des Internet über die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur zurückzuführensind, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht von NürnbergMesse nach Maßgabe derNr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen zu verantworten ist. Der Aussteller ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Informations- und Kommunikations-Anschlüsseunter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennung verantwortlich. Der Aussteller trägt dafür Sorge,dass keine verbotenen oder rechtswidrigen Inhalte abgerufen oder eingestellt werden oder sonstigeHandlungen vorgenommen oder geduldet werden, die gegen anwendbare Vorschriften oder Rechte Drit-ter verstoßen. Soweit der NürnbergMesse durch Anfragen von Ermittlungsbehörden, Auskunftsverlan-gen oder anderen staatlichen oder privaten Maßnahmen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit demgemieteten Anschluss/IP-Adresse Aufwendungen oder Schäden entstehen, ist der Aussteller zumErsatz des insoweit entstandenen und entstehenden Schadens verpflichtet, es sei denn er weist nach,dass der ihm zugewiesene Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne sein Verschulden vonDritten benutzt wurde.Die NürnbergMesse behält sich vor, den Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne vorherigeAnkündigung zu sperren, wenn der Aussteller oder Dritte unter Verwendung der ihm zugewiesenenKennungen und Passwörter gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder gesetzliche Bestimmungenverstoßen. Der Vergütungsanspruch der NürnbergMesse bleibt davon unberührt.Die genannten Preise gelten für die Bereitstellung in eingeschossigen Ständen. Bei WLAN Lösungenan mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im oberenGeschoss.Empfangsdämpfende Standbauten und sonstige Funkquellen in den Hallen können die Signalqualitätbei WLAN erheblich verschlechtern. Tritt dieser Fall ein, ist der Aussteller nicht berechtigt, eine Min-derung oder vollständige Erstattung der Gebühren zu fordern.Die NürnbergMesse übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. Die Übergabepunktewerden dabei von der NürnbergMesse definiert. Weitere Verlegungsarbeiten auf dem Stand werdenindividuell verrechnet.
9. Kundeneigene Wireless LANDie Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach vorheriger, ausdrück-licher schriftlicher Anmeldung bei der NürnbergMesse gestattet. Ein WLAN kann zu technischenSchwierigkeiten führen. Die Anmeldung ist mit dem von der NürnbergMesse bereitgestellten Formular„Anmeldung für den Betrieb von kundeneigenem WLAN“ zu beantragen. Der Aussteller haftet fürSchäden, welche durch den Betrieb eines nicht angemeldeten WLAN entstehen.Ob die verwendete Hardware den vorbenannten Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätesbeigefügten Dokumentation zu entnehmen. Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach demAussteller benannt wird, um die WLAN-Netze zuordnen zu können. Der Aussteller verpflichtet sich, die folgenden Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlung entstehengegebenenfalls Schadensersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller.Die zu installierende WLAN-Hardware hat sich an die in Europa geltenden Richtlinien für Funknetze zuhalten. Ob die verwendete Hardware den o.g. Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätesbeigefügten Dokumentation zu entnehmen.Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach dem Aussteller benannt wird, um die WLAN-Netzezuordnen zu können. Bei Zuwiderhandlungen ist die NürnbergMesse berechtigt, das Netz abschaltenzu lassen und zwar solange, bis diese Anforderung erfüllt wird.Sollte die NürnbergMesse feststellen, dass Interferenzen mit bestehenden, zur NürnbergMesse gehören-den Netzen auftreten, ist die NürnbergMesse berechtigt, den Aussteller zur Abschaltung desFunknetzes aufzufordern. Dieser Aufforderung ist unbedingt Folge zu leisten.Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG ist auf dem Gelände der NürnbergMessealleiniger Anbieter einer WLAN Infrastruktur mit kommerzieller Nutzung.Die NürnbergMesse räumt Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG für den flächen-deckenden WLAN Service auf dem Gelände der NürnbergMesse eine exklusive Frequenzhoheit überdie WLAN Standards IEEE 802.11b/g im 2,4 GHz Band und IEEE 802.11a/h im 5 GHz Band ein.Für alle anderen Anwendungen/WLAN-Netze, sowohl für den Betrieb durch ServicePartner derNürnbergMesse, als auch für den Betrieb von ausstellereigenen Funknetzen/WLAN-Netzen, steht Ihnenauf dem gesamten Messegelände ausschließlich der von der NürnbergMesse zugewiesene Kanal zurNutzung im 2,4 GHz Band zur Verfügung.Die NürnbergMesse behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit der Anzahl und räumlichen Zuordnungpro Halle, Genehmigungen/Anmeldungen für ausstellereigene WLAN-Netze zu verweigern bzw. nichtzu genehmigen.Im Rahmen der Qualitätssicherung werden sowohl nicht angemeldete und genehmigte WLAN-Netze,als auch WLAN-Netze mit zu starker Sendeleistung identifiziert und die Betreiber verständigt. DieseNetze können evtl. nach Prüfung noch angemeldet werden oder sind auf Verlangen der NürnbergMessezu deaktivieren – ein Rechtsanspruch auf eine Anmeldung besteht nicht.Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, werden für den Fall des widerrechtlichen Betriebes dieserWLAN-Netze technische Maßnahmen gegen deren Betrieb eingesetzt.
10. Rücknahme von EndeinrichtungenDie Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch dieNürnbergMesse bzw. deren ServicePartner. Die Abbauzeiten sind fest je Veranstaltung definiert.Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungendurch den Aussteller beim ServicePartner gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zurückzu-geben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen. Für Aus-nahmefälle sind Termine telefonisch über die unter Ziffer 5 angegebenen Rufnummern zu vereinbaren.
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Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
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Anmeldung eines ausstellereigenen WLAN-Access Points am Stand
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des AntragstellersBitte wenden!
Abgabetermin12. Januar 2018
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Hiermit melde ich an bei:NürnbergMesse GmbH Faxantwort senden Sie bitte an:MesseService Fax +49 (0) 9 11. 86 06-80 01Messezentrum Sie haben Fragen?90471 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 86 06-80 10
Der Betrieb eines eigenen WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durchdie NürnbergMesse GmbH gestattet. Die nachfolgenden technischen Regeln müssen eingehalten werden. Damit tragen Sie dazu bei, dassfür alle Nutzer eine große Bandbreite im WLAN-Netz zur Verfügung steht und Störungen weitgehend vermieden werden. Aus diesem Grundwird jedem WLAN ein fester Kanal zugeordnet. Die Kanalplanung undÜberwachung ist Teil der Anmeldung.Hinweis: Dies ist lediglich eine Anmeldung und beinhaltet keinen Internet-Zugang.• Es ist nur ein Access-Point pro Stand erlaubt.• WLAN-Sender im 5 GHz Bereich sind nicht gestattet.• Der zugewiesene Kanal ist zwingend anwendbar.• Kanalbündelung (Channel Bonding) ist nicht gestattet.• Die abgestrahlte Sendeleistung darf an der Standgrenze nicht mehr als -80 dBm erreichen.• Eine Verschlüsselung (z.B. WPA2) des WLAN nach aktuellem technischen Standard ist verpflichtend.• Die eigene SSID muss sichtbar sein und Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.• Nur WLAN-Sender dürfen betrieben werden, keine anderen Sender.
Für die Anmeldung und Kanalplanung berechnen wir Ihnen einmalig EUR 125 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Betreibt der Aussteller eigene, nicht angemeldete Einrichtungen so hat die NürnbergMesse GmbH das Recht, den Betrieb zu unterbinden. Bei Zuwiderhandlung entstehen gegebe-nenfalls Schadenersatzansprüche. Die Anmeldung beinhaltet keine Garantie für Funktionssicherheit und Betrieb des kundeneigenen WLAN-Netzes. Bei kurzfristigen Bestellungen(< 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird ein Expresszuschlag in Höhe von 25 % des beauftragten Wertes berechnet.
Ihre Angaben im DetailSSID (WLAN Netzwerkname): Anzahl der WLAN Nutzer
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Technischer Ansprechpartner:
Firma (nur falls abweichend)
Anschrift
Ansprechpartner
Tel.
Mobil
Der Kunde versichert die Richtigkeit, der von ihm gemachten Angaben. Außerdem erkennt er an, dass die NürnbergMesse GmbH im Falle von falschen oderunvollständigen Angaben das Recht hat, den Anschluss zu sperren.Bemerkungen:
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an den MesseServiceMessezentrum, 90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 86 06-80 00, Fax +49 (0) 9 11. 86 06-80 01 3.2
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Geschäftsbedingungen Communication
1. VertragsbestandteileVertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihen- und Rangfolge sind: • die jeweiligen Bestellvordrucke;• diese Geschäftsbedingungen Communication;• die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen• die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch (AVB)• für Leistungen externer Netzbetreiber (z.B. Unify Communications and Collaboration
GmbH & Co. KG) deren Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen.
2. BestellungenDie angebotenen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei derNürnbergMesse bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die NürnbergMesse, dieauch stillschweigend, z.B. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Bei kurzfristi-gen Bestellungen (< 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird ein Expresszuschlag in Höhe von 25 % desbeauftragten Wertes berechnet. Bestellungen für WLAN sind hiervon ausgenommen.Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die NürnbergMesse insbesondere für denMessestand bereits erbracht hat, so ist die NürnbergMesse, soweit sie sich verpflichtet die Änderungendurchzuführen, berechtigt, für jede Änderung den tatsächlichen entstandenen Mehraufwand zuberechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand.Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei derNürnbergMesse ein, so übernimmt die NürnbergMesse, wenn sie die Bestellung annimmt, keineGewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung.Erbringt die NürnbergMesse in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nichtrechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag über die angebotenen Informations-und Kommunikationsdienstleistungen zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herab-zusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.Eine gänzliche oder teilweise Stornierung der Bestellung ist nach Maßgabe der Nr. 9 der AllgemeinenTeilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen möglich.
3. BereitstellungszeitraumDie bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während der Laufzeit derjeweiligen Veranstaltung bereitgestellt.Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienst-leistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Leistung gesondert bei der NürnbergMesse zu beauftra-gen.
4. ÜberlassungAlle bestellten Leistungen werden durch die NürnbergMesse oder durch sie beauftragte Subunterneh-men zur Verfügung gestellt. Geräte werden dem Aussteller mietweise überlassen. Er hat die überlassenenGeräte sorgfältig zu behandeln und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Soferneigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungeneinschließlich der geltenden EU-Richtlinien für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, ins-besondere der CCITT-Empfehlung i430 entsprechen. Hält sich der Aussteller nicht an die technischenVorgaben und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesse insbesondere berechtigt, vondem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen.Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtun-gen, von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt.Für die Internetzugänge müssen die in dem PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ether-net-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die optional beantragten festen IP-Adressen, bzw.Zugangsdaten werden dem Aussteller mit der Rechnung zugestellt und nach Ausgleich der Rechnungfreigeschaltet. Keinesfalls darf der Aussteller andere als die ihm von der NürnbergMesse zur Verfü-gung gestellten IP-Adressen verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sichder Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die NürnbergMesseebenfalls berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Feh-lerbehebung zu verlangen. Die NürnbergMesse ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorherigerAbmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vor-gegebenen Subnet-Masks benutzen, aus dem LAN-Netz auszuschließen und den Ersatz der damit ver-bundenen Kosten zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes behält sichNürnbergMesse ausdrücklich vor. Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenenIP-Adressen verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die NürnbergMesseauf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitraum gültigen Preisen derNürnbergMesse versuchen, die Störung zu beheben. Die Behebung der Störung kann nicht garantiertwerden.Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert der ServicePartner der NürnbergMesse den PC, soweit diestechnisch und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der Veran-staltung gültigen Preislisten.
5. Servicestellen/User Help DeskFür den Fall einer Störung ist ein User Help Desk eingerichtet. Die Servicestellen sind unter folgendenRufnummern erreichbar:• Communication Produkte (xDSL, Telefon, …): +49 (0) 9 11. 86 06-48 48• Wireless LAN Produkte: +49 (0) 9 11. 86 06-40 00/-48 48
Zu folgenden Zeiten ist der User Help Desk erreichbar:3 Tage vor und während der Veranstaltung:Mo. – So., Feiertag 8:00 bis 19:00 Uhr bzw. bis VeranstaltungsendeAußerhalb von Veranstaltungen und während der Abbauzeit:Mo. – Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr
6. Verlust/HaftungSollten zum fristgerechten Abbautermin (siehe Ziffer 10, Rücknahme) technische Endeinrichtungen abhan-den gekommen oder beschädigt sein, so behält sich NürnbergMesse vor, vom AusstellerSchadenersatz gemäß Wertekategorie zu verlangen und in Rechnung zu stellen.
Unsere Wertekategorien für Verlust und Beschädigung sind:• Kategorie A g EUR 300,00 (z.B. ADSL Modem, Telefone, Drucker, Faxgeräte und son-
stige Kommunikationsendeinrichtungen)• Kategorie B g EUR 1.000,00 (z.B. SDSL- und VDSL-Modem, Wireless LAN Router)• Kategorie C g EUR 1.500,00 (z.B. PC, Tablet und andere Rechner-Produkte)
Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger alsdie Pauschale entstanden ist.Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfü-gung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegtdem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft.
7. Haftung des VeranstaltersDie Haftung des Veranstalters richtet sich nach Nr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen fürMessen und Ausstellungen.
8. AnschlussbedingungenVom Aussteller selbst mitgebrachte Hardware und technische Geräte müssen entsprechend dem aktuel-len Stand der Technik vorbereitet werden, um einen Betrieb an den TK-Anschlüssen der NürnbergMesse zuermöglichen. Eine einwandfreie und/oder vollständige Funktionsfähigkeit von mitgebrachter Hardwaredes Ausstellers kann nicht garantiert werden. Für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Datenver-kehrs von selbst mitgebrachter Hardware und technischen Geräten ist allein der Aussteller verantwort-lich.Der Aussteller ist verpflichtet, ihm zugewiesene Kennungen und Passwörter geheim zu halten und hatinsbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diese von Dritten nicht eingesehen werden können. Soweitnicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es untersagt, Kennungen und Passwörter an Dritte weiterzu-geben und auf diese Weise die Nutzung der Informations- und Kommunikationsdienstleistungen durcheinen Dritten zu ermöglichen. Der Aussteller ist verpflichtet, den Informations- und Kommunikations-Anschluss nur unter ordnungsgemäßer Verwendung der überlassenen Zugangsmöglichkeiten (Kennung,Passwort o.ä.) zu nutzen und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen.Eigene Hardware muss entsprechend vorbereitet mitgebracht werden um einen Betrieb an unseren TK-Anschlüssen zu gewährleisten. Eine 100 prozentige Funktion kann nicht garantiert werden.Für die Sicherheit und Funktion des Datenverkehrs von eigenen Geräten ist der Aussteller selbst ver-antwortlich.Dem Aussteller ist bekannt, dass unverschlüsselte, drahtlos ausgetauschte Daten ggf. von Dritten ein-gesehen werden können.Die Nutzung des Internets geschieht auf eigenes Risiko des Ausstellers.Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Inhalte fremde Informationen im Sinne von § 8Telemediengesetz, für deren Abruf der Aussteller selbst verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere fürmögliche Schäden an seiner Hard- oder Software, Datenverlust oder andere Beeinträchtigungen, dieauf eine Nutzung des Internet über die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur zurückzuführensind, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht von NürnbergMesse nach Maßgabe derNr. 19 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen zu verantworten ist. Der Aussteller ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Informations- und Kommunikations-Anschlüsseunter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennung verantwortlich. Der Aussteller trägt dafür Sorge,dass keine verbotenen oder rechtswidrigen Inhalte abgerufen oder eingestellt werden oder sonstigeHandlungen vorgenommen oder geduldet werden, die gegen anwendbare Vorschriften oder Rechte Drit-ter verstoßen. Soweit der NürnbergMesse durch Anfragen von Ermittlungsbehörden, Auskunftsverlan-gen oder anderen staatlichen oder privaten Maßnahmen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit demgemieteten Anschluss/IP-Adresse Aufwendungen oder Schäden entstehen, ist der Aussteller zumErsatz des insoweit entstandenen und entstehenden Schadens verpflichtet, es sei denn er weist nach,dass der ihm zugewiesene Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne sein Verschulden vonDritten benutzt wurde.Die NürnbergMesse behält sich vor, den Informations- und Kommunikations-Anschluss ohne vorherigeAnkündigung zu sperren, wenn der Aussteller oder Dritte unter Verwendung der ihm zugewiesenenKennungen und Passwörter gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder gesetzliche Bestimmungenverstoßen. Der Vergütungsanspruch der NürnbergMesse bleibt davon unberührt.Die genannten Preise gelten für die Bereitstellung in eingeschossigen Ständen. Bei WLAN Lösungenan mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im oberenGeschoss.Empfangsdämpfende Standbauten und sonstige Funkquellen in den Hallen können die Signalqualitätbei WLAN erheblich verschlechtern. Tritt dieser Fall ein, ist der Aussteller nicht berechtigt, eine Min-derung oder vollständige Erstattung der Gebühren zu fordern.Die NürnbergMesse übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. Die Übergabepunktewerden dabei von der NürnbergMesse definiert. Weitere Verlegungsarbeiten auf dem Stand werdenindividuell verrechnet.
9. Kundeneigene Wireless LANDie Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach vorheriger, ausdrück-licher schriftlicher Anmeldung bei der NürnbergMesse gestattet. Ein WLAN kann zu technischenSchwierigkeiten führen. Die Anmeldung ist mit dem von der NürnbergMesse bereitgestellten Formular„Anmeldung für den Betrieb von kundeneigenem WLAN“ zu beantragen. Der Aussteller haftet fürSchäden, welche durch den Betrieb eines nicht angemeldeten WLAN entstehen.Ob die verwendete Hardware den vorbenannten Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätesbeigefügten Dokumentation zu entnehmen. Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach demAussteller benannt wird, um die WLAN-Netze zuordnen zu können. Der Aussteller verpflichtet sich, die folgenden Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlung entstehengegebenenfalls Schadensersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller.Die zu installierende WLAN-Hardware hat sich an die in Europa geltenden Richtlinien für Funknetze zuhalten. Ob die verwendete Hardware den o.g. Richtlinien entspricht, ist der vom Hersteller des Gerätesbeigefügten Dokumentation zu entnehmen.Zwingend erforderlich ist, dass die SSID nach dem Aussteller benannt wird, um die WLAN-Netzezuordnen zu können. Bei Zuwiderhandlungen ist die NürnbergMesse berechtigt, das Netz abschaltenzu lassen und zwar solange, bis diese Anforderung erfüllt wird.Sollte die NürnbergMesse feststellen, dass Interferenzen mit bestehenden, zur NürnbergMesse gehören-den Netzen auftreten, ist die NürnbergMesse berechtigt, den Aussteller zur Abschaltung desFunknetzes aufzufordern. Dieser Aufforderung ist unbedingt Folge zu leisten.Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG ist auf dem Gelände der NürnbergMessealleiniger Anbieter einer WLAN Infrastruktur mit kommerzieller Nutzung.Die NürnbergMesse räumt Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG für den flächen-deckenden WLAN Service auf dem Gelände der NürnbergMesse eine exklusive Frequenzhoheit überdie WLAN Standards IEEE 802.11b/g im 2,4 GHz Band und IEEE 802.11a/h im 5 GHz Band ein.Für alle anderen Anwendungen/WLAN-Netze, sowohl für den Betrieb durch ServicePartner derNürnbergMesse, als auch für den Betrieb von ausstellereigenen Funknetzen/WLAN-Netzen, steht Ihnenauf dem gesamten Messegelände ausschließlich der von der NürnbergMesse zugewiesene Kanal zurNutzung im 2,4 GHz Band zur Verfügung.Die NürnbergMesse behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit der Anzahl und räumlichen Zuordnungpro Halle, Genehmigungen/Anmeldungen für ausstellereigene WLAN-Netze zu verweigern bzw. nichtzu genehmigen.Im Rahmen der Qualitätssicherung werden sowohl nicht angemeldete und genehmigte WLAN-Netze,als auch WLAN-Netze mit zu starker Sendeleistung identifiziert und die Betreiber verständigt. DieseNetze können evtl. nach Prüfung noch angemeldet werden oder sind auf Verlangen der NürnbergMessezu deaktivieren – ein Rechtsanspruch auf eine Anmeldung besteht nicht.Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, werden für den Fall des widerrechtlichen Betriebes dieserWLAN-Netze technische Maßnahmen gegen deren Betrieb eingesetzt.
10. Rücknahme von EndeinrichtungenDie Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch dieNürnbergMesse bzw. deren ServicePartner. Die Abbauzeiten sind fest je Veranstaltung definiert.Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungendurch den Aussteller beim ServicePartner gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zurückzu-geben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen. Für Aus-nahmefälle sind Termine telefonisch über die unter Ziffer 5 angegebenen Rufnummern zu vereinbaren.
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Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
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Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Die Standbegrenzungswände (Hartfaser) müssen vor dem Anstrich grundsätzlich tapeziert werden.
Wir bestellen lt. umseitigen Bedingungen:
� Tapezierung (Raufasertapete) mit Kabine/Abstellraum � außen � innen (Tapete muss von Mietwänden nach Messeende restlos entfernt werden.
Falls tapezierte oder ungereinigte Wände hinterlassen werden, wird pro m2 € 2,20für die Reinigung berechnet.)
� Abtapezierung: ______ m2 pro m2 € 2,20
� Anstrich: _________________________________________________________________________________Farbmuster beifügen.
� Blendenbeschriftung: (Farbe, Größe + Art der Buchstaben angeben) Schrift Schrift � mit Montage � ohne Montage
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� Sonstige Beschriftungen: (Farbe, Größe + Art der Buchstaben angeben) Schrift Schrift � mit Montage � ohne Montage
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� Logo, Firmenzeichen, Original Schriftzug � mit Montage � ohne Montage
Voraussetzung für die Anfertigung ist die Lieferung einer digitalisierungsfähigen schwarz-weiß Vorlage. Für die Digitalisierung werden Regiekosten berechnet.Stückpreise nach Aufwand und Anfrage.
Anlage: � Farbmuster � Textvorlage � Firmenzeichen
Preise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen umseitig. Die Vertragsfirma nimmt die Abrechnung während der Veranstaltung vor.
Vertragsfirma:UJ-Werbung Udo Jacholke Genterstraße 8, 13353 Berlin Messezentrum NürnbergTel +49 (0) 1 78. 4 92 77 00 Tel +49 (0) 9 11. 86 06. 41 90E-Mail: [email protected] (nur bei Messen und deren Aufbau besetzt)
Blendenbeschriftung, Schrift, Farbe, Tapete
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des AntragstellersBitte wenden!
Beachten Sie bitte:
Trennwände Octanorm dürfen nicht tapeziert werden.
Abgabetermin12. Januar 2018
Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsereVertragsfirmen als Auftragnehmer 4
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Preise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
EURO1.1 1 m2 Raufaser weiß, liefern und kleben € 3,952.1 1 m2 Anstrich mit Binderfarbe, weiß und helle Pastell-Töne € 2,502.2 1 m2 Anstrich mit Binderfarbe, dunkle Töne und Vollton € 3,102.3 1 m2 Anstrich mit Fassadenfarbe, weiß und getönt € 4,353.1 1 lfm. Blendenanstrich zweiseitig in Sonderfarbtönen € 4,104.1 Großflächenplakate kleben, Innenbereich m2 € 10,75
2.0 Folien-Buchstaben computergeschnitten, selbstklebend, ohne Montage.Lieferumfang: Buchstaben auf Original Silikonpapier mit Montagefolie versehen.Standard Farben: schwarz/weiß/mittelblau/mittelgrün/gelb/orange/mittelrot
Preisgruppe I Preisgruppe II EURO EURO2.1 bis 130 mm Höhe, pro Buchstabe € 0,55 € 0,602.2 bis 150 mm Höhe, pro Buchstabe € 0,65 € 0,752.3 bis 175 mm Höhe, pro Buchstabe € 0,85 € 0,952.4 bis 100 mm Höhe, pro Buchstabe € 1,05 € 1,152.5 bis 125 mm Höhe, pro Buchstabe € 1,30 € 1,402.6 bis 150 mm Höhe, pro Buchstabe € 1,55 € 1,702.7 bis 175 mm Höhe, pro Buchstabe € 1,90 € 2,052.8 bis 200 mm Höhe, pro Buchstabe € 2,25 € 2,402.9 bis 250 mm Höhe, pro Buchstabe € 2,70 € 2,902.10 bis 300 mm Höhe, pro Buchstabe € 3,40 € 3,602.11 bis 350 mm Höhe, pro Buchstabe € 4,40 € 4,80
Montage auf Wunsch in Regie Stunde € 27,40
Schriften:
Weitere Schrifttypen sowie Modifikationen (Kursivieren, Schattieren, Perspektiven etc.) auf Anfrage.Sonderfarben, sowie Buchstaben in Glanzfolie, erfordern einen Preiszuschlag von 25%.
Sonstige Arbeiten auf Anfrage in Regie. Stunde € 27,40
Resttapezierungen sowie besondere Einpass- und Beschneidearbeiten werden in Regie berechnet.Die auftragnehmende Firma ist berechtigt, für Bestellungen, die bis zum Aufbautermin noch nicht ein-getroffen sind, einen Zuschlag von 20% zu erheben.
Der Anstrich mit Binderfarben ist nur auf tapezierten Ausstellungswänden möglich.
Die Bezahlung ist nach Ausführung der Arbeiten fällig und wird während der Messe kassiert.
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg.
Hier Farbmuster anheften:
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Preis netto pro Stück und Veranstaltung | Net price per unit and event
Art.-Nr. | item no. Artikelbezeichnung | item name Farbe | colour Anzahl | quantity
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:Please indicate your method of payment:
Vorkasse (100 % vor Messebeginn) | Advance payment (100 % prior show)
Kreditkarte | Credit Card
Master- Card Visa- Card American Express
Mietbedingungen:
1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage
und beinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des Messegeländes.
2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor, bzw.
während der Messe fällig.
3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für
Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch wenn er
den Stand schon verlassen hat.
4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis
berechnet.
5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor der
Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietge-
bühr berechnet.
6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem
Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstü-
cke zu liefern.
7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.
Rental terms and conditions: www.rappenglitz.de/en/terms
IMPORTANT: All rental furniture will be insured. The premium is equal to 3% of the
rental price and will be charged separately to the hiring party.
We do not require insurance and acknowledge our liability as set in
the rental terms.
5% EARLY BOOKING DISCOUNT untill deadlineOrders received 5 days or less prior to the commencement of the event will be subject to a 20 % surcharge.
The required electrical and water connections must be ordered separately
using the appropriate forms. A continuous power supply is required for
refrigerators and freezers.
WICHTIGER HINWEIS: Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3 % des
Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet.
Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend
obiger Mietbedingungen.
5% FRÜHBUCHERRABATT bis zum AbgabeterminBei Bestellungen ab 5 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlagvon 20 % auf die Mietpreise erhoben.
Die erforderlichen Elektro- und Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür
vorgesehenen Formularen des Veranstalters zu bestellen. Für Kühlgeräte ist ein
Nachtstromanschluss erforderlich.
Karteninhaber | card holder
Kartennummer | card number
gültig bis | vaild until
Ort place | Datum date
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Company stamp and legally valid signature
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsereVertragsfirmen als Auftragnehmer 5MietmobiliarFirma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Bitte wenden!
Abgabetermin12. Januar 2018
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IRS ST12 22,50 € Net
grau · grey schwarz · black
Netzgewebe · verchromtnet · chrome plated
b40 t48 h83 s44
ST13 34,00 € Catifa grau · grey grün · green rot · red mocca · mocha blau · blue
Polypropylen · verchromtpolypropylene · chrome plated
b56 t53 h79 s45
ST14 21,50 € Siena weiß · white grau · grey
Leder · verchromtleather · chrome plated
b43 t50 h80 s48
ST17 45,00 € Hayweiß · white
Polypropylen · Holzpolypropylene · wood
b59 t52 h79 s46
ST18 19,50 € Volt weiß · white schwarz · black beige · beige rot · red blau · blue gelb · yellow
Polypropylenpolypropylene
b51 t53 h78 s46
ST20s 21,50 € Linosschwarz · black
Polster · verchromtupholstery · chrome plated
b50 t57 h83 s46
ST21 34,00 € Linos Arm schwarz · black grau · grey
Polster · verchromtupholstery · chrome plated
b56 t57 h83 s46
ST22 14,50 € Banquetschwarz · black
Polster · Metallupholstery · metal
b46 t47 h91 s47
ST23 37,50 € Sureweiß · white
Polypropylen · Sitzpolster polypropylene · seat upholstery
b52 t52 h86 s45
ST25 27,00 € Plana schwarz · black weiß · white
Polypropylenpolypropylene
b49 t52 h79 s45
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IRS ST1 19,50 € Munich
grau · grey grün · green rot · red schwarz · black anthrazit · anthracite blau · blue
Polster · verchromtupholstery · chrome plated
b51 t56 h85 s45
ST2 21,00 € Astianthrazit · anthracite
Polster · verchromtupholstery · chrome plated
b45 t47 h75 s47
ST3 14,50 € Luna rot · red schwarz · black gelb · yellow grau · grey
Kunststoff · verchromtplastic · chrome plated
b49 t50 h78 s48
ST4 19,50 € Vita buche · beech
weiß · white schwarz · black pink · pink blau · blue
Holz · verchromtwood · chrome plated
b43 t44 h85 s45
ST5 49,00 € Eamesweiß · white
Polypropylen · Holzpolypropylene · wood
b47 t55 h81 s41
ST6 22,50 € Babila weiß · white grau · grey sand · sand
Kunststoff · pulverbeschichtetplastic · powder coated
b48 t50 h80 s47
ST7 19,50 € Kuadra XLweiß · white
Kunststoff · verchromtplastic · chrome plated
b51 t51 h81 s46
ST8 27,00 € Blabla orange · orange schwarz · black weiß · white transparent · transparent elfenbein · ivory
Polypropylen · verchromtpolypropylene · chrome plated
b60 t60 h77 s45
ST9 27,50 € Orbit alt-weiß · off-white
Kunststoff · verchromtplastic · chrome plated
b51 t48 h81 s45
ST10 22,50 € Swingschwarz · black
Leder · verchromtleather · chrome plated
b58 t52 h79 s46
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OLS
BH8 59,00 € Jokertransparent · transparent
Acryl · verchromt · höhenverst. acrylic · chrome plated · height-adjust.
b40 t40 h54–80
BH12 33,50 € Net Bar grau · grey schwarz · black
Netzgewebe · verchromtnet · chrome plated
b40 t49 h110 s77
BH13 45,00 € Catifa Bar weiß · white grün · green rot · red mocca · mocha blau · blue
Polypropylen · verchromtpolypropylene · chrome plated
b62 t51 h111 s76
BH14 72,00 € Lem weiß · white nussbaum · walnut
Holz · matt verchromt · höhenverst.wood · satin chrome plated · height-adjust.
b37 t42 h74–87 s66–79
BH15 44,00 € Cube schwarz · black weiß · white rot · red
Kunstleder · verchromtsynthetic leather · chrome plated
b32 t32 h80
BH16 72,00 € Loxschwarz · black
Leder · matt verchromt · höhenverst. leather · satin chrome plated · height-adjust.
b45 t45 h72–81 s68–77
BH17 47,00 € Hay Barweiß · white
Polypropylen · Holzpolypropylene · wood
b50 t46 h86 s75
BH18 29,50 € Volt Bar weiß · white schwarz · black beige · beige rot · red blau · blue gelb · yellow
Polypropylen · polypropylene
b49 t48 h100 s76
BH19 44,00 € Cube tutto schwarz · black weiß · white
Kunstleder · verchromtsynthetic leather · chrome plated
b32 t32 h80
BH20 43,50 € Coma schwarz · black weiß · white rot · red
Polypropylen · Aluminium lackiert polypropylene · aluminium laquered
b50 t46 h86 s75
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IRS ST30 21,50 € Clap
schwarz · black weiß · white
Kunststoff · Stahlrohrplastic · steel tube
b49 t50 h78 s45
ST37 14,50 € Bistroweiß · white
Kunststoff · Stahlrohrplastic · steel tube
b40 t40 h87 s47
D2 75,00 € Lussoschwarz · black
Leder · verchromt · höhenverst.leather · chrome plated · height-adjust.
b56 t59 h95–102 s45–52
D9 39,50 € Orbit Officealt-weiß · off-white
Kunststoff · verchromt · höhenverst.plastic · chrome plated · height-adjust.
b54 t48 h74-84 s42-52
BARH
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OLS
BH1 21,00 € Monzaweiß · white
Kunstleder · verchromtsynthetic leather · chrome plated
d34 h86
BH2 19,50 € Forli schwarz · black weiß · white buche · beech
Holz · verchromtwood · chrome plated
b33 t33 h95 s74
BH3 23,50 € Zett schwarz · black weiß · white buche · beech
Kunstleder · verchromtsynthetic leather · chrome plated
d35 h82
BH4 34,00 € Siena Bargrau · grey
Leder · verchromtleather · chrome plated
b38 t44 h97 s73
BH5 28,00 € Carloschwarz · black
Kunstleder · verchromtsynthetic leather · chrome plated
d34 h77
BH6 37,00 € Miura schwarz · black weiß · white grün · green orange · orange blau · blue
Polypropylen · polypropylene
b47 t40 h81 s78
white
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S T2
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26,00 €
39,50 €
Bariweiß · white
Dekorspanplatte · Stahlrohrdecorative chipboard ·steel tube
T2 b70 t70 h72T3 b160 t70 h72
T4
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25,00 €
30,00 €
35,00 €
Vero schwarz · black weiß · white
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard ·chrome plated
T4 b70 t70 h72T6 b110 t70 h72T7 b130 t70 h72
T5
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29,00 €
36,50 €
Pisagrau · grey
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard ·chrome plated
T5 b80 t80 h72T12 b120 t80 h72
T8 37,50 € Comoweiß · white
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard ·chrome plated
d80 h74
T9 27,50 € Bistro weiß · white
SEVELIT Tischplatte · StahlrohrSEVELIT tabletop · steel tube
d80 h72
T11 38,50 € Nino 70 weiß · white buche · beech schwarz · black
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard ·chrome plated
d70 h74
T11E 42,00 € Enno 70 weiß · white schwarz · black
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard ·chrome plated
b70 t70 h74
T14 79,00 € Enno 160 weiß · white schwarz · black
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard · chrome plated
b160 t70 h74
T18g 72,00 € Verra Glas satiniert · verchromtfrosted glass · chrome plated
d70 h75
T18 52,00 € Nino 80 weiß · white schwarz · black
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard ·chrome plated
d80 h74
TISC
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S T22 75,00 € Danteweiß · white
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard · chrome plated
b120 t50 h72
T23 49,00 € Pepeweiß · white
MDF · pulverbeschichtetMDF · powder coated
d60 h75
T25 32,00 € Milano grau · grey weiß · white
Dekorspanplatte · verchromt · klappbardecorative chipboard ·chrome plated · foldable
b120 t80 h75
T32 48,00 € Ypsilon weiß · white schwarz · black
Dekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
d60 h72
T36 60,00 € Stylus weiß · white
pulverbeschichtetpowder coated
b70 t70 h73
T40 149,00 € Conferencegrau · grey
Dekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
b160 t80 h72
TN60 107,00 € Levante 60weiß · white
Dekorspanplattedecorative chipboard
b60 t60 h75
TN120 127,00 € Levante 120 weiß · white nussbaum · walnut
Dekorspanplattedecorative chipboard
b120 t60 h75
TN170 137,00 € Levante 170weiß · white
Dekorspanplattedecorative chipboard
b170 t60 h75
T50
T55
79,00 €
89,00 €
Turinweiß · white
Dekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
T50 b120 t80 h74T55 b160 t80 h74
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TISC
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S T50mB
T55mB
109,00 €
119,00 €
Turin weiß · white
Dekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
T50mB b120 t80 h74T55mB b160 t80 h74
K1
K2
K3
15,00 €
15,00 €
15,00 €
RusticaHolz · Metallwood · metal
K1 b150 t50 h80K2 b200 t50 h80K3 b200 t60 h80
STEH
TISC
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ABLE
S T15 42,00 € Nino High weiß · white buche · beech schwarz · black
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard ·chrome plated
d70 h110
T15E 42,00 € Enno High 70 weiß · white schwarz · black
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard ·chrome plated
b70 t70 h110
T16 79,00 € Enno High 160 weiß · white schwarz · black
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard · chrome plated
b160 t70 h110
T28 78,00 € Verra HighGlas satiniert · verchromtfrosted glass · chrome plated
d70 h110
T30 27,00 € Lido Highweiß · white
SEVELIT Tischplatte · Stahlrohr · klappbarSEVELIT tabletop · steel tube · foldable
d70 h110
T31 85,00 € Dante Highweiß · white
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard ·chrome plated
b120 t50 h112
T33 53,00 € Ypsilon High weiß · white schwarz · black
Dekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
d60 h110
T37 65,00 € Stylus Highweiß · white
pulverbeschichtetpowder coated
b60 t60 h110
THUS 53,00 € Stretch blau · blue grün · green weiß · white gelb · yellow anthrazit · anthracite rot · red
inkl. Tisch T30 · incl. table T30
d70 h110
T60 110,00 € Levante High 60weiß · white
Dekorspanplattedecorative chipboard
b60 t60 h110
T120 130,00 € Levante High 120 weiß · white nussbaum · walnut
Dekorspanplattedecorative chipboard
b120 t60 h110
T170 140,00 € Levante High 170weiß · white
Dekorspanplattedecorative chipboard
b170 t60 h110
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E ST16 66,00 € Rondo weiß · white schwarz · black
Kunstledersynthetic leather
b70 t58 h79 s50
ST24 98,00 € Galaxy grau · grey lila · purple
Polster · verchromtupholstery · chrome plated
b68 t63 h81 s41
ST 26 59,00 € Arena weiß · white schwarz · black
Kunstledersynthetic leather
b67 t68 h75 s44
ST28 98,00 € Arena Double weiß · white schwarz · black
Kunstledersynthetic leather
b118 t68 h75 s44
ST27 72,00 € Cubico weiß · white schwarz · black rot · red
Kunstledersynthetic leather
b63 t55 h74 s45
LS 75,00 € Lucaweiß · white
Kunstledersynthetic leather
b60 t60 h45
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E LS1 100,00 € Luca Iweiß · white
Kunstledersynthetic leather
b60 t60 h79 s45
LS2 125,00 € Luca IIweiß · white
Kunstledersynthetic leather
b60 t60 h79 s45
LB45
LB90
LB160
24,00 €
55,00 €
95,00 €
Capri Bench schwarz · black weiß · white
Kunstledersynthetic leather
LB 45 b45 t45 h45LB 90 b90 t45 h45LB 160 b160 t45 h45
LT45
LT90
45,00 €
79,00 €
Capri Table schwarz · black weiß · white rot · red
MDF lackiertMDF lacquered
LT45 b45 t45 h45LT90 b90 t45 h45
LW 48,00 € Lumino Tableweiß · white
Kunststoff · beleuchtetplastic · illuminated
b43 t43 h43
SW 14,50 € Kubixschwarz · black
Kunstledersynthetic leather
b43 t43 h43
SL 45,00 € Lümmel schwarz · black rot · red
Polsterupholstery
b31 t53 h69
CB1 149,00 € Imola schwarz · black weiß · white
Kunstleder · verchromtsynthetic leather · chrome plated
b80 t77 h72 s37
CB2 299,00 € Imola Double schwarz · black weiß · white
Kunstleder · verchromtsynthetic leather · chrome plated
b130 t77 h72 s37
CTRg 75,00 € Verra LowGlas satiniert · verchromtfrosted glass · chrome plated
d70 h60
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E CTR 55,00 € Nino Low schwarz · black weiß · white
Dekorspanplatte · verchromtdecorative chipboard · chrome plated
d80 h60
CT 130,00 € AmalfiGlas · verchromtglass · chrome plated
b90 t90 h46
LT1 70,00 € Toledo weiß · white
MDF · matt verchromt · höhenverst. MDF · satin chrome plated · height-adjust.
b60 t40 h54–73
LT2 45,00 € Lorcaweiß · white
Dekorspanplatte · matt verchromtdecorative chipboard ·satin chrome plated
b46 t46 h63
LT3 55,00 € AronaGlas · verchromt · höhenverst. glass · chrome plated · height-adjust.
d51 h56–91
LT4 47,00 € Pepe Couchweiß · white
Dekorspanplatte · pulverbeschichtetdecorative chipboard · powder coated
d60 h53
LT5 62,00 € Levante Low 45weiß · white
DekorspanplatteDecorative chipboard
b45 t45 h45
EL 85,00 € BilbaoStehleuchte · verchromtfloor lamp · chrome plated
230 V | 120 W
d25 h102
EL1 75,00 € ZaragozaStehleuchte · Stahl floor lamp · steel
230 V | 53 W
d32 h108
SPL 24,00 € Beniamatt verchromtsatin chrome plated
b15 t35 h52
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E D1 37,00 € Solo schwarz · black anthrazit · anthracite
Polster · Kunststoff · höhenverst.upholstery · plastic · height-adjust.
b45 t45 h80–91 s45–56
D2 75,00 € Lussoschwarz · black
Leder · verchromt · höhenverst.leather · chrome plated · height-adjust.
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SCT160
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109,00 €
Udine weiß · white
Dekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
SCT120 b120 t80 h74SCT 60 b160 t80 h74
SCT120mB
SCT160mB
129,00 €
139,00 €
Udine weiß · white
Dekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
SCT120mB b120 t80 h74SCT160mB b160 t80 h74
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RW 26,00 € David Dekorspanplattedecorative chipboard
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AK 130,00 € AktenschrankDekorspanplattefile cabinet decorative chipboard
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SFH 98,00 € SchließfachschrankDekorspanplatte · 4 Fächerlocker boxdecorative chipboard · 4 compartments
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T35 55,00 € Stehpult Holz · matt verchromt · höhenverst.standing desk wood · satin chrome plated · height-adjust.
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RP 130,00 € Speech Holz · matt verchromt · höhenverst.speaker‘s desk wood · satin chrome plated · height-adjust.
b60 t50 h110
RP15 150,00 € Puro Speechweiß · white
Dekorspanplattespeaker‘s deskdecorative chipboard
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PC15 160,00 € Puro PCweiß · white
Dekorspanplattedecorative chipboard
b60 t50 h110
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ABIN
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80,00 € DinoDekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard ·aluminium
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75,00 € DadoDekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
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SB10 75,00 € ClassicoDekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
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SB15 145,00 € PuroDekorspanplattedecorative chipboard
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TS 89,00 € LeoDekorspanplattedecorative chipboard
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TS2 99,00 € VigoDekorspanplattedecorative chipboard
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Dekorspanplatte · Aluminiumnur in Kombination mit BT2decorative chipboard · aluminiumonly in combination with BT2
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BT3 178,00 € Octa RoundDekorspanplatte · Aluminiumoptional mit Kühlschrankdecorative chipboard · aluminiumoptionally equipped with fridge
b120 t107 h90/108
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BT15li 290,00 € Puro Bar Lightweiß · white
Dekorspanplatte · beleuchtetdecorative chipboard · illuminated
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TV5 mit Unterschrank with base cabinet
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TV10 110,00 € Classico Glasweiß · white
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TV15 235,00 € Puro Glasweiß · white
Dekorspanplatte · Glasdecorative chipboard · glass
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P50
P80
P110
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55,00 €
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Vitreo HighAluminium · Glas · beleuchtetaluminium · glass · illuminated
SV2 mit Unterschrank with base cabinet
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Gigante HighAluminium · Glas · beleuchtetaluminium · glass · illuminated
SV4 mit Unterschrank with base cabinet
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TERS BT10 100,00 € Classico Bar
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75,00 €
Octa Info Dekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
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105,00 €
Octa Info Dekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
IFmS weiß · whiteIFSmS schwarz · black
b103 t52 h108
IF7 250,00 € Maxima Info weiß · white rot · red blau · blue grün · green gelb · yellow
beleuchtet · Dekorspanplatte ·Aluminiumilluminated · decorative chipboard · aluminium
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BT7 280,00 € Maxima Bar weiß · white rot · red blau · blue grün · green gelb · yellow
beleuchtet · Dekorspanplatte · Aluminiumilluminated · decorative chipboard · aluminium
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BT7E 220,00 € Maxima Corner weiß · white rot · red blau · blue grün · green gelb · yellow
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b68 t68 h91/111
BT13 200,00 € Ice-Cube BarDekorspanplatte · Aluminiumdecorative chipboard · aluminium
b116 t56 h100/116
SB15 145,00 € PuroDekorspanplattedecorative chipboard
b95 t45 h100
BT15 185,00 € Puro Barweiß · white
Dekorspanplattedecorative chipboard
b95 t60 h90/110
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Mietmöbel | Rental Furniture
Preis netto pro Stück und Veranstaltung | Net price per unit and event
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SV7 190,00 € VerdiAluminium · Glas · beleuchtetaluminium · glass · illuminated
b50 t50 h180
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DS P1s 40,00 € Legio
Aluminium · 3 Ablagenaluminium · 3 racks
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P2 59,00 € Tondaverchromt · 12 Fächer DIN A4 drehbarchrome plated · 12 rotating racks DIN A4
b45 t45 h170
P 4 55,00 € Filo6 Fächer DIN A46 racks DIN A4
b44 t40 h160
P5 72,00 € Panel2 Fächer DIN A42 racks DIN A4
b27 t29 h128
P6 82,00 € PlexiAcrylglas · 4 Fächer DIN A4acrylic glass · 4 racks DIN A4
b25 t35 h158
P7 95,00 € Zick ZackAcrylglas · 6 Fächer DIN A4acrylic glass · 6 racks DIN A4
b30 t30 h150
MK 195,00 € Cook140 l Kühlschrank · Spülbecken · 2 Platten Herd · Boiler140 l fridge · sink · 2 plate stove · boiler
230 V | 5.5 kW
b90 t60 h90
SP 110,00 € Clean Spülbecken · Abtropffläche · Boilerkitchen sink · draining board · boiler
230 V | 1.5 kW
b80 t50 h85
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CH
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T A100 60,00 € CiraKüchenanrichte · 2 Schubläden · 2 Türen kitchen dresser · 2 drawers · 2 doors
b100 t50 h85
HPL 35,00 € Doppelkochplattedouble hot plate230 V | 2.5 kW
b50 t30 h9
ISM 580,00 € Industrie-Spülmaschineca. 3 min Spüldauerindustrial dishwasher ca. 3 min cycle length230 V | 3.5 kW
b63 t66 h83
GSM 480,00 € Gläser-Spülmaschineca. 3 min Spüldauerindustrial glasswasherca. 3 min cycle length230 V | 3 kW
b49 t66 h72
HSM 199,00 € Haushalts-Spülmaschineca. 30 min Spüldauerhousehold dishwasher ca. 30 min cycle length230 V | 1.3 kW
b45 t61 h85
MW 60,00 € Mikrowellemicrowave230V | 0.7 kW
b45 t34 h30
WK 36,00 € Wasserkocher1.5 l Inhalt water kettle 1.5 l capacity
230 V | 1 kW
KM 42,00 € KaffeemaschineKaffeemaschine · 10 Tassen coffee maker · 10 cups
230 V | 1 kW
KMJ 350,00 € Jura Kaffeevollautomat fully automatic coffee machine
230 V | 1.5 kW
b33 t47 h38
KMN 109,00 € NespressoEspressomaschineEspresso Maker
230 V | 1.2 kW
b19 t38 h36
KMN2 149,00 € Nespresso IIEspressomaschine Espresso Maker
230 V | 2.4 kW
b33 t38 h42
Mietmöbel | Rental Furniture
Preis netto pro Stück und Veranstaltung | Net price per unit and event
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KAR
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KAV
4,90 €
4,90 €
4,90 €
4,90 €
Kapseln Nespresso1 Pck = 10 Kapseln · 1 Box = 10 Capsules
KAR Ristretto(kräftig · strong)
KAL Livanto(ausgewogen · balanced)
KAD Decaffeinato(koffeinfrei · decaffeinated)
KAV Vivalto(Lungo 110 ml)
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RS KT 198,00 € Auftisch
68 l Inhalt · Glastür countertop fridge 68 l capacity · glass door
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KS140 65,00 € Cool 140 140 l Inhalt · extra Gefrierabteil 140 l capacity · separate freezer section
b55 t60 h85
FKS180 85,00 € Bottle 180 180 l Inhalt · 180 l capacity
b60 t60 h85
FKG180 140,00 € Bottle 180 Glass Door180 l Inhalt · mit Glastür 180 l capacity · with glass door
b60 t60 h85
KS300 140,00 € Cool 300 300 l Inhalt · mit extra Gefrierabteil300 l capacity · with separate freezer
b55 t60 h162
KS330 195,00 € Smeg330 l Inhalt · extra Gefrierabteil 330 l capacity · separate freezersection
b66 t60 h179
FKS360 175,00 € Bottle 360360 l Inhalt 360 l capacity
b60 t60 h159
FKG360 300,00 € Bottle 360 Glass Door360 l Inhalt · Glastür 360 l capacity · glass door
b60 t60 h159
FKU360 230,00 € Bottle 360 Air360 l Inhalt · Umluftkühlung 360 l capacity · no-frost system
b60 t61 h164
FKS500 195,00 € Bottle 500500 l Inhalt · 500 l capacity
b76 t66 h150
GFS300 180,00 € Freez 300 300 l Inhalt · 300 l capacity
b70 t72 h157
WKS 250,00 € Vino3 Temperaturzonen · 53 Flaschen3 temperature zones ·53 bottles
b50 t59 h142
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US R1 43,00 € Lagerregal
5 Böden storage rack5 shelves
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R2 34,00 € Kunststoffregal5 Böden plastic rack5 shelves
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S 49,00 € Standspiegelfahr- und schwenkbar standing mirror wheeled and swivelling
b60 t50 h175
PK 7,00 € Papierkorbdiv. Farben wastepaper basketvarious colours
d30 h35
PK2 11,00 € Papierkorbdrehbar · div. Farben wastepaper basketrotatable · various colours
d30 h42
MÜ 33,00 € Müllsackständerinkl. 5 Müllsäcke à 120 l trash bag standincl. 5 trash bags à 120 l
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STS1 55,00 € Staubsaugerinkl. 2 Filter vacuum cleanerincl. 2 filter
230 V | 2.4 kW
STS2 55,00 € Staubsauger IIFilterlosvacuum cleanerfilterless
230 V | 1.6 kW
TH 37,00 € Bagiverchromt chrome plated
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G1 21,00 € DonnaEdelstahl mattsatin stainless steel
d40 h186
Mietmöbel | Rental Furniture
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ELL
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US G2 21,00 € Garda
verchromt · Buchechrome plated · beech
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G3 21,00 € DragoKunststoff plastic
d38 h170
AB 43,00 € AbsperrbänderMindestabnahme 2 Stk.barrier tape minimum quantity 2 pcs
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RV 20,00 € Konfektionsständerverchromt · höhenverst.clothing rail chrome plated · height-adjust.
b150 t60 h130–180
RR 39,00 € Konfektionsständerverchromt · höhenverst. clothing rail chrome plated · height-adjust.
d80 h130–180
VER
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IED
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| M
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US STA 29,00 € Standascher
floor standing ashtray
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SO 105,00 € SonnenschirmHolz · Textilsunshadewood · fabric
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SOT 148,00 € Sonnenschirm mit TischHolz · Textilsunshade with table wood · fabric
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FC 55,00 € Flipchartinkl. Schreibblock und4 Farbstifteincl. writing pad and4 coloured pens
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PW1.5
51,00 €
67,00 €
PinnwandNutzfläche 95 x 150 cm | 136 x 150 cmpinboardusable area 95 x 120 cm | 136 x 150 cm
PW1 b110 h200 PW1.5 b150 h200
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S SG3 74,50 € Sitzgruppe seating group1 x T04, 4 x ST03s
SG5 98,50 € Stehgruppe seating group1 x T15s, 2 x BH12s
SG6 80,50 € Stehgruppe seating group1 x T15, 2 x BH03s
SG7 376,50 € Stehgruppe seating group1 x T120w, 4 x BH14w
KOM
BIN
ATI
ON
EN |
CO
MBIN
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ON
S L1 336,00 € Small Lounge small lounge2 x CB1, 1 x CTR
L4 256,00 € Loungekombination lounge combination2 x LB 90, 1 x LB 160, 1 x LT
L5 246,00 € Loungekombination lounge combination1 x CTR, 3 x ST16w
BK2 308,00 € Barthekenkombination bar combination1 x BT07, 1 x BH08
Unser komplettes Möbelprogramm finden Sie unter | Our complete furniture range can be found on
www.rappenglitz.de
Mietmöbel | Rental Furniture
Preis netto pro Stück und Veranstaltung | Net price per unit and event
Formular 5St
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Max Rappenglitz GmbH · Palsweiser Straße 50 · 82216 Maisach/Gernlinden · Telefon +49 (0) 8142 2952 - 0 · Telefax +49 (0) 8142 2952 - 99 · info@rappenglitz
Ab 35 m² erhalten Sie einen Rabatt von 15 % auf den Komplettstandpreis.
Die oben genannten Preise sind Mietpreise inkl. Transport sowie Auf- und Abbau, zzgl. Mwst.
From 35 m² you will be given a discount of 15 % on the price of the complete stand.
The above-mentioned prices are rental prices incl. transport as well as set-up and break down and are subject to VAT.
Max Rappenglitz GmbH · Palsweiser Straße 50 · 82216 Maisach/Gernlinden · Telefon +49 (0) 8142 2952 - 0 · Telefax +49 (0) 8142 2952 - 99 · [email protected]
Typ „Business“ ab from 9 m² 64,00 €/m²
Teppich (Standardfarben), Systemwand weiß (farbig gegen Aufpreis),
1 x 50W Strahler pro 3m², 2 x Langarmstrahler 75 W,
verschließbare Kabine mit Garderobe 0,5 m², Abstellraum 0,5 m²,
1 x Stehgruppe (1 Stehtisch, 2 Barhocker)
carpet (basic colours), partition-wall white (coloured against surcharge),
1 x 50W spotlight per 3 m², 2 x long-arm spotlight, lockable cabin with wardrobe 0,5 m²,
storageroom 0,5 m²,1 x seating group (1 bar table, 2 bar stools)
Typ „Square“ ab from 15 m² 105,00 €/m²
Teppich (Standardfarben), Systemwand 3,00 m weiß (farbig gegen Aufpreis),
verschließbare Kabine mit Garderobe, Truss mit 1 x 75 W HQI Strahler pro 4 m²,
Logo auf oberstes Wandelement (Hinterleuchtung gegen Aufpreis)
carpet (basic colours), partition-wall white (coloured against surcharge),
lockable cabin with wardrobe, Truss with 1 x 75W HQI-spotlight per 4 m²,
logo on top wall panel (illumination against surcharge)
Individueller Standbau | Individual trade fair stand
Ein individueller Messestand ist die Fortsetzung einer sensiblen Markenführung.
Unsere Designer passen den Messestand an das Erscheinungsbild ihrer Firma an.
Das Ergebnis ist Einzigartigkeit und ein hoher Wiedererkennungswert.
Gerne machen wir auch Ihnen ein budgetangepasstes Angebot.
An individual trade fair stand is the continuation of a sensitive brand management.
Our designers adapt the trade fair stand to your company‘s overall corporate image.
The result is a unique quality and a high recognition value.
We would also be delighted to make you an offer in line with your budget.
Typ „Color“ ab from 12 m² 79,00 €/m²
Teppich (Standardfarben), Systemwand weiß (farbig gegen Aufpreis),
farbige Wände an Standgrenze, 1 x 50W Strahler pro 3m²,
1 x Blendentafel weiß je offener Standseite, verschließbare Kabine mit
Garderobe, 1 x Stehgruppe (1 Stehtisch, 2 Barhocker), 1 x Bartheke
carpet (basic colours), partition-wall white (coloured against surcharge),
colored walls on stand edges, 1 x 50W spotlight per 3 m²,
1 x fascia board white per open side, lockable cabin with wardrobe,
INKLUSIVE MÖBEL
INKLUSIVE MÖBEL
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsereVertragsfirmen als Auftragnehmer 6Komplettstand / Individueller StandbauFirma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Abgabetermin12. Januar 2018
ohne Stromanschluss!
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BUSINESS 64,00 € COLOR 79,00 € SQUARE 105,00 €
Blendenbeschriftung lettering on fascia Logo im Digitaldruck digital print logo Stk pcs ab from 86,00 €
Schriftzeichen characters Stk pcs 2,70 €
schwarz black blau blue rot red grün green andere Farben auf Anfrage other colours on request
Zusatzausstattung additional equipment Kabine 1x1 m cabin 1x1 m Stk pcs 78,00 €
Ablage weiß shelf white b100 t30 Stk pcs 16,00 €
Schrägablage weiß inclined shelf white b100 t35 Stk pcs 18,00 €
Langarmstrahler silber long-arm spotlight silver 75W Stk pcs 28,00 €
Niedervoltstrahler low-voltage spotlight 50W Stk pcs 18,00 €
Standform | stand variant Reihenstand row stand
1 Seite offen 1 side open
Eckstand corner stand
2 Seiten offen 2 sides open
Kopfstand end stand
3 Seiten offen 3 sides open
Teppich | carpet grau grey
anthrazit anthracite
dunkelblau dark blue
hellblau light blue
grün green
rot red
dunkelrot dark red
schwarz black
Wand | wall weiß white
farbige Füllungen 19 €/lfdm
coloured filling 19 €/mtr
blau blue RAL 5002
gelb yellow RAL 1021
anthrazit anthracite RAL 7015
rot red RAL 3020
grün green RAL 6001
grau grey RAL 7037
Standgröße | stand size
m
Bitte kontaktieren Sie mich für einen individuellen Messestand | Please contact me for an individual trade fair stand
m
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Please indicate your method of payment:
Vorkasse (100 % vor Messebeginn) | Advance payment (100 % prior show)
Kreditkarte | Credit Card
Master- Card Visa- Card American Express
Wichtig: Bei Bestellungen ab 10 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 20% auf die Mietpreise erhoben. Important: Orders received 10 days or less prior to the commencement of the event will be subject to a 20% surcharge.
Unsere Mietbedingungen finden Sie unter: www.rappenglitz.de/agbRental terms and conditions: www.rappenglitz.de/en/terms
ohne Stromanschluss | without power supply
Karteninhaber | card holder
Kartennummer | card number
gültig bis | vaild until Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Company stamp and legally valid signature
Ort place | Datum date
Bitte Rechnungsadresse angeben | Please specify invoice address
Firma | company
Ansprechpartner | contact person
Adresse | address
Telefon | phone Fax | fax
E-Mail | e-mail
USt-Id Nr. | VAT ID
Veranstaltung | show
Halle | hall Stand | stand
Standbaupakete | Stand Packages
Max Rappenglitz GmbH
Palsweiser Straße 50
82216 Maisach/Gernlinden
Telefon +49 (0) 8142 2952 - 0 · Telefax +49 (0) 8142 2952 - 99 · [email protected]
Stan
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BUSINESS 64,00 € COLOR 79,00 € SQUARE 105,00 €
Blendenbeschriftung lettering on fascia Logo im Digitaldruck digital print logo Stk pcs ab from 86,00 €
Schriftzeichen characters Stk pcs 2,70 €
schwarz black blau blue rot red grün green andere Farben auf Anfrage other colours on request
Zusatzausstattung additional equipment Kabine 1x1 m cabin 1x1 m Stk pcs 83,00 €
Ablage weiß shelf white b100 t30 Stk pcs 16,00 €
Schrägablage weiß inclined shelf white b100 t35 Stk pcs 18,00 €
Langarmstrahler silber long-arm spotlight silver 75W Stk pcs 28,00 €
Niedervoltstrahler low-voltage spotlight 50W Stk pcs 18,00 €
Standform | stand variant Reihenstand row stand
1 Seite offen 1 side open
Eckstand corner stand
2 Seiten offen 2 sides open
Kopfstand end stand
3 Seiten offen 3 sides open
Teppich | carpet grau grey
anthrazit anthracite
dunkelblau dark blue
hellblau light blue
grün green
rot red
dunkelrot dark red
schwarz black
Wand | wall weiß white
farbige Füllungen 19 €/lfdm
coloured filling 19 €/mtr
blau blue RAL 5002
gelb yellow RAL 1021
anthrazit anthracite RAL 7015
rot red RAL 3020
grün green RAL 6001
grau grey RAL 7037
Standgröße | stand size
m
Bitte kontaktieren Sie mich für einen individuellen Messestand | Please contact me for an individual trade fair stand
m
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Please indicate your method of payment:
Vorkasse (100 % vor Messebeginn) | Advance payment (100 % prior show)
Kreditkarte | Credit Card
Master- Card Visa- Card American Express (+ 5%)
Wichtig: Bei Bestellungen ab 10 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 20% auf die Mietpreise erhoben. Important: Orders received 10 days or less prior to the commencement of the event will be subject to a 20% surcharge.
Unsere Mietbedingungen finden Sie unter: www.rappenglitz.de/agbRental terms and conditions: www.rappenglitz.de/en/terms
Karteninhaber | card holder
Kartennummer | card number
gültig bis | vaild until Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift Company stamp and legally valid signature
Ort place | Datum date
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4. Blende weißHöhe: 0,30 m
oder: � blau � rot Sonderfarben auf Anfrage.
5. BlendenbeschriftungFirmenname und Ort an jeder offenen Seite des Standes.Schriftart (Helvetica halbfett), bei weißem Hintergrund schwarz,bei anderen Farben weiß.
Die Blende wird mit dem von Ihnen umseitig angegebenen Text beschriftet.
6. Tisch, weiß, rund 0,70 m Durchmesseroder: � eckig 0,70 x 0,70 m
7. Stühle4 Stück; bitte tragen Sie die gewünschte Artikelnummer aus demFormular „Zusätzliche Standausstattung, Bodenbelag, Mietmöbel“(Formular 8), hier ein:(Stühle ab Art. 54)
________________________
8. Auslegestrahler 130 W, Energy Saver1 Stück pro 4 m2
Der Mietpreis für den genannten Miet-Ausstellungsstand beträgt:
EUR 64,50/m2
EUR 62,40/m2 (ab 21 m2)
EUR 58,40/m2 (ab 31 m2).
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsereVertragsfirmen als Auftragnehmer 7Miet-Ausstellungsstand PRIMOFirma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche UnterschriftBitte wenden!
Abgabetermin12. Januar 2018
Bestellung (Besondere Servicebedingungen umseitig)Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Standfläche (bitte vollständig ausfüllen)
Die Größe der auszustattenden Standfläche beträgt:
Front __________ m Tiefe __________ m
Zutreffendes bitte ankreuzen und Skizze beifügen.(Vordruck S1.45)
� Reihenstand 1 Seite offen
� Eckstand 2 Seiten offen (rechts)
� Eckstand 2 Seiten offen (links)
� Kopfstand 3 Seiten offen
� Blockstand 4 Seiten offen
Ausstattung des Miet-AusstellungsstandesPRIMO ( System Syma)
Standardeinrichtung (Zutreffendes bitte ankreuzen)
1. Filz-Teppichboden, anthrazitBahnenware, fabrikneu, auf gesamter Standfläche einschließlich Abschlussband,Teppichentsorgung und Abdeckfolieoder: � beige � braun � grau
� rot � grün � blau
2. Standbegrenzungswände, weiß, mattoder:
� weiß; Lochplatte � Holzdekor „Antik weiß“
Andere Farben und Oberflächen auf Anfrage.
3. Kabinemit DIN-Drehtür, abschließbar (Falttür gegen Aufpreis).Maße, Position und Türanschlagrichtung bitte im Grundriss auf dem Skizzenblatteinzeichnen.
Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die AGB der NürnbergMesse sowie die AGB und Besonderen Servicebedingungen der Firma Messebau Wörnlein GmbH voll und umfassend an.
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Besondere Servicebedingungen der Firma MessebauWörnlein GmbH
1. Dieser Bestellschein ist gleichzeitig Auftragserteilung, falls unsererseits keinWiderruf erfolgt.
2. Der Mietpreis versteht sich, wenn nicht anders angegeben, für die Dauer derVeranstaltung.
3. Bitte beachten Sie: ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werdenfür eingehende Aufträge und unvollständige Unterlagen folgende Zuschläge erho-ben:Leistungen nach Festpreis (z.B. Mobiliar …) 25%Regiearbeiten (z.B. Umbauten …) 50%.
4. Im Preis sind Lieferung, Montage und Demontage enthalten. Vom Ausstellergewünschte Minderleistungen können bei Miet- und Ausstellungsständen imQuadratmeterpreis nicht berücksichtigt werden.
5. Alle genannten Positionen, wenn nicht anders angegeben, werden nur mietweisezur Verfügung gestellt.
6. Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der Wände undBlenden wie z.B. Schrauben, Nageln und Verwendung aggressiverKlebemittel haftet der Standinhaber.
7. Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berech-net. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit derRückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlas-sen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss.Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert.Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen!
8. Zieht ein Aussteller die Bestellung zurück, so muss der ServicePartner bis späte-stens 10 Tage vor Veranstaltung schriftlich informiert werden, da sonst der volleMietpreis in Rechnung gestellt wird.
9. Die Bezahlung ist nach Rechnungserhalt sofort fällig, ohne Abzug.Eine zusätzliche Gebühr für internationale Schecks, Kreditkarten und Überweisungenaußerhalb des EUR (€ )-Gebietes wird in Höhe von EUR 13,95 berechnet.
10. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben desAntragstellers wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 zuzüglichgesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Diese Gebühr wird auf der neu auszustel-lenden Rechnung berücksichtigt.
11. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
12. Gerichtsort und Erfüllungsstand, auch für das Mahnverfahren, ist für beide TeileNürnberg.
Der ServicePartner nimmt die Abrechnung während der Messe vor.
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express, VISA.
Bitte prüfen Sie, ob ein Miet-Ausstellungsstand bereits mit dem Anmelde-vordruck bestellt wurde!
Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die AGB der NürnbergMesse sowie die AGB und Besonderen Servicebedingungen der FirmaMessebau Wörnlein GmbH voll und umfassend an.
Text für Blendenbeschriftung:
Beschriftungen zusätzlich:Sonderbeschriftungen und Logos bitte direkt bei Fa. Messebau Wörnlein GmbHbestellen.
ElektroausstattungStrahler können Sie mit Formular 8 bestellen.
Elektroversorgung können Sie mit Formular 1 bestellen.
ServicePartner:
Messebau Wörnlein GmbHMessezentrum90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 81 74 49-0Fax +49 (0) 9 11. 81 74 [email protected]
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8Zusätzliche Standausstattung, Mietmöbel
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Bestellung(zusätzliche Standausstattung und Mietmöbel)Bestellung (Bedingungen 6 Seiten weiter)
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie zusätzliche Standardausstattungenund Mietmöbel für Ihren Messestand.Bitte geben Sie die gewünschten Artikelnummern und -mengen (wenn möglichauf einem von Ihnen gefertigten Grundrissplan) an.
Bitte wenden!
Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die AGB der NürnbergMesse sowie die AGB und Besonderen Servicebedingungen der Firma Messebau Wörnlein GmbH voll und umfassend an.
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
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Abgabetermin12. Januar 2018
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Ausstattung Bezeichnung EUR
6. Art.Vorblendwandelementzzgl. Systemwand a) Höhe: 2,55 m
� weiß, 19 mm stark St. 70,30� lichtgrau, 19 mm stark St. 70,30� MDF roh, 16 mm stark
ohne Anstrich St. 77,50
b) Höhe: 3,55 m � weiß, 19 mm stark St. 103,75
� lichtgrau, 19 mm stark St. 103,75� MDF roh, 16 mm stark
ohne Anstrich St. 111,65
7. Art.� Kabinenvorhang St. 33,50
Höhe: 2,20 m, Breite: 1,00 m� grau � blau� schwarz � rotBitte Position angeben!
8. Art.Leuchtsäule2,50 m hoch, gebogenes Acrylglas,hinterleuchtet, ca. 1,00 m breit,freistehend möglich.� ohne Digitaldruck St. 292,00� mit Digitaldruck einseitig St. 451,00� mit Digitaldruck beidseitig St. 607,00Druckdaten werden jeweils kundenseitigzur Verfügung gestellt.
Leuchtsäule4,00 m hoch, wie oben� ohne Digitaldruck St. 432,00� mit Digitaldruck einseitig St. 661,00� mit Digitaldruck beidseitig St. 895,00
� 1-fach-Steckdose St. 36,00Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für die Leucht-säule informieren/diese dort bestellen.
9. Art.Anstrich auf MDF-Platte m2 17,50inkl. Acrylisieren� RAL-Nr.: ____________ angeben
oder Farbmuster beifügen!
10. Art.� Dekorationsmolton lfm 8,70
verschiedene Farben auf AnfrageBreite: 1,30 mflammenhemmend imprägniert
11. Art.� * Digitaldruck m2 39,00
auf 140 –190 g Papier Farbausdruck
* Digitaldruck auf Selbstklebefolie� ohne Montage m2 53,00� mit Montage m2 75,00
Stück/Maße
Anstrich, Molton, Digitaldruck
* Siehe Vordruck S1.71
Bestellung: Bodenbeläge
Ausstattung Bezeichnung EUR
1. Art.Teppichboden, Bahnenware, neu, inklu-sive Entsorgung und Folienabdeckung
� Filzqualität, Farben: m2 9,60� grau � anthrazitfarben� blau � rot� grün � beige� braun
� Ripsqualität, Farben: m2 9,95� silbern � anthrazitfarben� schwarz � mittelblau� dunkelblau � rot� grün
� Andere Farben und Qualitäten auf Anfrage
2. Art.
a) Laminat, ab 24 m2, Farben: m2 35,00inkl. Unterkonstruktion und Alukante� Buche � Eiche� Esche � Hickory
b) Vinylboden, individuell bedruckbar
inkl. Verlegen, Entfernen und Entsorgen� ab 10 m2 m2 59,00� ab 30 m2 m2 56,00� ab 50 m2 m2 49,90
Systemwandbau mit MetallrahmenHöhe: 2,50 m, Breite: 1,00 m (auch inBreiten: 0,25/0,35/0,50/0,70 m möglich)
3. Art.
a) Wandelemente meroform(Chrom/Stahl)� Folie weiß, matt St. 33,50� Lochplatte, weiß St. 35,00� Folie, schwarz St. 47,90� Andere Farben auf Anfrage
b) Wanderhöhung, um 1 m, meroform,Aufpreis zur normalen Wand� Folie weiß, matt St. 27,50� Folie, schwarz St. 39,10
c) Türelemente meroform� Drehtür, weiß St. 79,90� Drehtür, andere Farben auf Anfrage� Falttür, weiß St. 107,70
4. Art.a) Wandelemente Syma (Alu)
� Folie weiß, matt St. 33,50� Lochplatte, weiß St. 35,00
b) Türelemente Syma� Drehtür, weiß St. 79,90
5. Art.a) Wandelemente Axiom (weiß)
� Folie weiß, matt St. 33,50
b) Türelemente Axiom� Drehtür, weiß St. 79,90� Falttür, weiß St. 107,70
Stück/Maße
Wandelemente, Türelemente, Vorhänge
Buche Eiche
Esche Hickory
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Bestellung: Blenden, Stützen (Fortsetzung)
Ausstattung Bezeichnung EUR
12. Art.� Blende, foliert, Höhe: 0,30 m lfm 16,40
� weiß (ähnlich RAL 9010)� blau (ähnlich RAL 5017)� gelb (ähnlich RAL 1023)� braun (ähnlich RAL 8014)
� Sonderfarbe lfm 23,80ähnlich RAL-Nr.: ____________oder beigefügtem Farbmuster
� Andere Ausführungen und Größen auf Anfrage
� Leuchtblende St. 193,001,50 m x 0,50 m, 0,09 m,Aluminiumrahmen in der Kante mitLEDs beleuchtet, inklusive Digitaldruckauf Textil (Druckdaten werden vomKunden zur Verfügung gestellt)
13. Art.� Querstrebe, Chrom/Stahl lfm 9,70
(in Verbindung mit Blende)
14. Art.Systemkonstruktion passend zugewähltem Wandbau (Mero/Syma)
� Gitterträger lfm 11,90
� Stütze St. 17,00
� Verstärkte Eckstütze St. 35,80
15. Art.� Mero-Gitterträgerdach m2 23,40
1,00 x 1,00 m, Höhe: 0,25 mChrom/Stahl
16. Art.� Quadro-Gitterträger lfm 29,40
0,25 m/0,25 mChrom/Stahl
17. Art.Modul-Traversen � Q125 lfm 35,80
Aluminium, 12,5/12,5 cm � Q91 lfm 31,60
Aluminium, 9,1/9,1 cm
18. Art.� Gitterspannstoff, m2 19,40
schwer entflammbar und sprinkler-tauglich, ohne Montage
� Stoffsegel aus Gitterspannstoff, m2 29,70flammenhemmend und sprinkler-tauglich, fertig konfektioniert, weißfür Mero-Gitterträgerdach undQuadro-Traversen
Stück/Maße
Systemkonstruktion
Beleuchtung Stromanschluss bitte extra bestellen.
Ausstattung Bezeichnung EUR
19. Art.Strahlerleuchten, steckerfertig,einzeln positionierbar� halogen (150 Watt) St. 37,50� halogen (300 Watt) St. 74,70� halogen „Collus“ (130 Watt) St. 39,80� HQI (150 Watt), silbern St. 74,00
Strahlerleuchte für Stromschiene,mindestens 2 Stück pro Schiene (2,00 m)� „lightspot“ (100 Watt), silbern St. 40,00� „Domos“ (150 Watt), silbern St. 45,70
hochvolt mit 3-Phasen-Adapter
20. Art.System-Regalböden, Breite: 1,00 m(Meroform, Axiom, Syma und Standard-wandbau)Regalboden 30Tiefe: 0,30 m� weiß St. 20,90� Buche � silbern St. 21,40� Glas St. 37,40Regalboden 50Tiefe: 0,50 m� weiß St. 22,40� Glas St. 39,00Regalboden, schräg mit AufkantungTiefe: 0,30 m� weiß St. 22,40� andere Farben auf Anfrage
21. Art.� Sideboard Syma, St. 75,90
abschließbarBreite: 0,98 m, Tiefe: 0,50 mGesamthöhe: 0,72 mKorpus: weiß,1 Zwischenboden, mit Schiebetür
22. Art.� Sideboard Mero, abschließbar St. 75,90
Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 m,Gesamthöhe: 0,75 m1 Zwischenboden,mit TürenKorpus: weiß
23. Art.� Theke Syma, abschließbar St. 98,00
Breite: 0,98 m, Tiefe: 0,50 mGesamthöhe: 1,12 mKorpus: weiß1 Zwischenboden, mit Schiebetür
24. Art.� Theke Mero, offen
Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 m,Gesamthöhe: 1,05 m1 Zwischenboden� weiß St. 85,00� Buche St. 129,90
Stück/Maße
Regalböden
Sideboards
Theken
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Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die AGB der NürnbergMesse sowie die AGB und Besonderen Servicebedingungen der Firma Messebau Wörnlein GmbH voll und umfassend an.
Bestellung: Theken (Fortsetzun
Ausstattung Bezeichnung EUR
32. Art.� Theke „Unit“, Korpus weiß, Front
Acrylglas hinterleuchtet,1,25 m x 0,64 m, Höhe: 1,15 m St. 319,90
� Eckelement „Unit“, Korpus weiß,Front Acrylglas hinterleuchtet,0,77 m x 0,77 m, Höhe: 1,15 m St. 270,30
� 1-fach-Steckdose St. 36,00Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für die Thekeinformieren/diese dort bestellen.
33. Art.� Tischvitrine Mero,
Gestell offen, Breite: 1,05 m, St. 78,50Tiefe: 0,55 m, Gesamthöhe: 1,05 mGlaskorpus: 0,35 m, abschließbar,ohne Beleuchtung
34. Art.� Tischvitrine Mero mit Unterbau,
Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 m, St. 131,00Gesamthöhe: 1,05 m, Glaskorpus:0,35 m, abschließbar, ohne Beleuch-tung; Unterbau: mit Türen,abschließbar:Korpus weiß
� Tischvitrine Syma mit Unterbau,Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 m, St. 131,00Gesamthöhe: 1,05 m, Glaskorpus:0,35 m, abschließbar, Unterbau weiß:mit Schiebetür, abschließbar
� LED Beleuchtung für Tischvitrine Syma St. 61,20
� 1-fach-Steckdose St. 36,00Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für die Vitrineinformieren/diese dort bestellen.
35. Art.� Hochvitrine schmal, mit Unterbau,
Breite: 0,55 m, Tiefe: 0,55 m, St. 233,00Gesamthöhe: 1,88 m; Glaskorpus,mit Alurahmen, abschließbar,mit 3 Glaseinlegeböden und Licht.
� Zusätzlicher Glaseinlegeboden St. 18,40 � 1-fach-Steckdose St. 36,00
Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für die Vitrineinformieren/diese dort bestellen.
36. Art.
� Hochvitrine breit, Ganzglas St. 270,00Breite: 1,00 m, Tiefe: 0,55 mGesamthöhe: 1,88 m, Glaskorpus,mit Alurahmen, abschließbar,mit 3 Glaseinlegeböden und Licht.
� Zusätzlicher Glaseinlegeboden St. 23,80 � 1-fach-Steckdose St. 36,00
Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für die Vitrineinformieren/diese dort bestellen.
Stück/Maße
Alle Theken können auf Wunsch verlängert oder über Eck gebaut werden.
Vitrinen
Bestellung: Theken (Fortsetzung)
Ausstattung Bezeichnung EUR
25. Art.� Theke Mero, abschließbar St. 98,00
wie oben, jedoch mit Türenweiß
26. Art.� Infotheke Mero, abschließbar St. 99,90
Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 mAufsatzhöhe: 0,25 mGesamthöhe: 1,25 m1 Zwischenboden, Rückseite mitTüren abschließbarKorpus: weiß
27. Art.� Infotheke Mero mit
gebogener Deckplatte St. 158,10Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 mGesamthöhe: 1,10 mFarbe Korpus:� weiß � anthrazitfarbenMaße Deckplatte: ca. 1,60 x 0,40 m;Farbe Deckplatte:� blau � rot � Buche
28. Art.� Theke „Circle“ St. 311,90
Korpus grau, Rückseite mit Tür, Front silbern mit hinterleuchtetem Acrylglasstreifen:� rot � blau � grün � weißAblage Glas, Breite 1,50 m,Tiefe: 0,60 m, Gesamthöhe: 1,10 m� Andere Breite auf Anfrage
� 1-fach-Steckdose St. 36,00Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für die Thekeinformieren/diese dort bestellen.
29. Art.� Theke „Wave“ St. 155,90
Korpus lichtgrau, Rückseite absperrbar,Breite: 1,05 m, Tiefe: 0,55 m,Höhe: 1,05 m, Frontfarbe: � Aluwelle � Wengé
30. Art.� Theke „Cube“ St. 415,90
Korpus grau, Rückseite 1/2 offen,1/2 absperrbar, Breite: 2,33 m,Tiefe: 0,60 m, Höhe: 1,10m,Umlaufender „Bügel“ 0,40 m tief:� rot � blau � basaltgrau
31. Art.� Theke „high tech“ St. 206,90
Korpus Alu, Rückseite offen,Breite: 1,00 m, Tiefe 0,55 m,Höhe 1,10 m, Ablage auf Abstand,Farbe Ablage:� rot � blau � schwarz
Stück/Maße
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Bestellung: Vitrinen (Fortsetzung)
Ausstattung Bezeichnung EUR 37. Art.
� Hochvitrine schmal, Ganzglas St. 224,70Breite: 0,52 m, Tiefe: 0,55 mGesamthöhe: 1,88 m; Ganzglas mitAlurahmen, abschließbar, mit 3 Glas-einlegeböden und seitliche Lichtleiste
� Zusätzlicher Glaseinlegeboden St. 18,40 � 1-fach-Steckdose St. 36,00
Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für die Vitrineinformieren/diese dort bestellen.
38. Art.� PC-Möbel „Design“ S St. 166,50
Korpusmaß (B x T) 0,75 m x 0,44 m, Höhe: 1,07 m, Unterbau: absperrbar,Rahmen lichtgrau mit Füllung silberngelocht, Ablage oval 1,20 m x 0,60 mmit Kabelauslass:� Buche � lichtgrau� blau � rot
� 1-fach-Steckdose St. 36,00Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für das PC-Möbelinformieren/diese dort bestellen.
� PC-Möbel „Design“ S+ St. 239,90Wie „Design“ S, Ablage oval, rotmit Aufsatz lichtgrau, 1,40 x 0,80 m
� 1-fach-Steckdose St. 36,00Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für das PC-Möbelinformieren/diese dort bestellen.
39. Art.� PC-Pult St. 152,00
Breite: 0,70 m, Tiefe: 0,50 mGesamthöhe: 1,05 mObere Platte weiß mit schwarzen ab-gerundeten Kanten und integriertenSteckdosen. Fußsäule (Alu) mit innererHDMI- und Netzwerkzuleitung.
� 1-fach-Steckdose St. 36,00Verlegt an den gewünschten Platz aufder Standfläche (nur bei einem durchFa. Wörnlein ausgeführten Standbaumöglich). Sollten Sie mit einem anderenStandbauer arbeiten, dann bitte diesenoder Fa. SPIE SAG GmbH bezüglich einerbenötigten Steckdose für das PC-Möbelinformieren/diese dort bestellen.
40. Art.� Mero-Prospektständer St. 63,50
Breite: 0,75 m, Gesamthöhe: 1,25 mmit 3 Etagen je 0,70 m/0,30 m fürje 3 Blattstapel DIN A4 Hochformat
Bestellung: Vitrinen (Fortsetzung)
Stück/Maße
Das Bausystem meroform setzt der Fantasie keine Grenzen. So lassen sich individuelle Podeste,Quader, Türme, Fachwerkskonstruktionen in den unterschiedlichsten Formen, Farben undMaterialien realisieren. Bitte kontaktieren Sie uns.
PC-Möbel
Weitere PC-Möbel auf Anfrage.Gerne fertigen wir auch Sondermöbel für Sie individuell an.
Prospektständer
Ausstattung Bezeichnung EUR
41. Art.� Prospektständer „Stap“ St. 58,90
Breite: 0,27 m,Gesamthöhe: 1,16 mmit 4 Ablagen DIN A4 hoch
42. Art.� Prospektständer „Slat“ St. 78,90
Breite: 0,30 m, Gesamthöhe: 1,65 mmit 3 Ablagen DIN A4 hoch
� jede weitere Ablage, St. 14,60maximal 12 Stück
43. Art.Tisch, Höhe: 0,70 m, ChromgestellTischplatte, Farbe:� weiß � anthrazitfarben
� 0,70 x 0,70 m St. 27,70� 0,70 x 1,05 m St. 29,20� 0,70 x 1,20 m St. 33,80
� Buche� 0,70 x 0,70 m St. 29,00� 0,70 x 1,05 m St. 32,10� 0,70 x 1,20 m St. 37,80
44. Art.Tisch rund, Höhe: 0,70 m,Chromgestell, Tischplatte: weiß� Durchmesser: 0,70 m St. 26,70� Durchmesser: 0,90 m St. 39,10� Durchmesser: 1,50 m St. 67,60
45. Art.� Glastisch „high tech“ St. 64,60
Höhe: 0,71 m, Gestell: Edelstahl,Tischplatte: Glas satiniertrund, 0,70 m Durchmesser
46. Art.� Tisch „Rondo“ St. 38,50
Höhe: 0,70 m, Durchmesser: 0,71 mGestell: AluminiumTischplatte:� Buche � weiß � anthrazitfarben
47. Art.� Tisch „Global“ St. 37,10
Höhe: 0,70 m, Durchmesser: 0,70 m Gestell: Buche/AluminiumTischplatte: Buche
48. Art.
� Stehtisch „Rondo“ St. 45,80Höhe: 1,10 m, Durchmesser: 0,70 mGestell: Aluminium, Tischplatte,Farbe:� Buche � weiß � anthrazitfarben
49. Art.Tisch „Pixo“ St. 38,50Gestell: EdelstahlPlatte: � weiß oder � anthrazitfarben0,70 x 0,70 m
Stück/Maße
Tische, Stehtische
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Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die AGB der NürnbergMesse sowie die AGB und Besonderen Servicebedingungen der Firma Messebau Wörnlein GmbH voll und umfassend an.
Bestellung: Tische, Stehtische (Fortsetzung)
Ausstattung Bezeichnung EUR
50. Art.Stehtisch „Pixo“ St. 46,70Gestell: EdelstahlPlatte: � weiß oder � anthrazitfarben0,70 x 0,70 m
51. Art.� Stehtisch „high tech“ St. 87,90
Höhe: 1,10 m, Durchmesser: 0,70 m,Gestell: EdelstahlTischplatte: Glas satiniert, 8 mm
52. Art.� Beistelltisch „Romeo“ St. 47,30
Gestell: Alu-OptikDeckplatte: satiniertes Glas, 0,40 x 0,40 cm
53. Art.� Beistelltisch „Holz“ St. 18,30
lackiert, 0,55 x 0,55 m,0,45 m hoch:� weiß � schwarz
54. Art.� Polsterstuhl „Thonet“ St. 42,20
mit Armlehne, Chromgestell, Polster: schwarz
55. Art.� Stuhl „m.o.d.“ St. 39,40
Gestell: Effektsilber, Sitzfläche:� ohne Armlehne� mit Armlehne
56. Art.� Stuhl „Relax“ St. 35,50
Gestell: grau,Sitzfläche: Leder schwarz
57. Art.� Designerstuhl „SiM“ St. 37,40
ChromgestellSitzfläche: Kunststoff weiß
58. Art.� Korbstuhl St. 22,30
Chromgestell,Sitzfläche: Geflecht Kunststoff natur
59. Art.� Stuhl „Rondo“ St. 21,90
Chromgestell, Sitzfläche: Buche� Buche natur � rot � orange� hellblau � apfelgrün � grau� weiß
Stück/Maße
Stühle
Bestellung: Tische Stehtische (Fortsetzung)
Ausstattung Bezeichnung EUR
60. Art.� Designerstuhl „Ken“ St. 21,60
Chromgestell, Sitzfläche: Buchewengefarben lackiert
61. Art.Polsterstuhl „Classic“ St. 18,40� Gestell: Chrom/anthrazitfarben;
Polster:� anthrazitfarben � blau � rot� braun
62. Art.� Polsterstuhl „Opus“ St. 19,90
Chromgestell, Polster: schwarz
63. Art.� Stuhl „Griot“, Chromgestell, St. 16,90
Sitzfläche: Kunststoff� schwarz � silbern � blau� grün � gelb � rot
64. Art.� Schalenstuhl, Chromgestell, St. 14,30
Schale: grau, Polster: grau
65. Art.� Klappstuhl St. 12,00
� Buche � Metall, weiß
66. Art.� Barhocker „Coma“ St. 43,70
Sitzhöhe: 0,75 m,Gestell: silbern/Chromgestell, Sitzfläche: anthrazitfarben
67. Art.� Barhocker „Z“
Sitzhöhe: 0,90 mPolster: Kunstleder, Chromgestell� schwarz � weiß St. 25,00� rot � apfelgrün � orange St. 30,20
68. Art.� Barhocker „Opus“ St. 24,90
mit Lehne, Sitzhöhe: 0,85 mPolster: schwarz, Chromgestell
69. Art.� Barhocker „Rondo”
Sitzhöhe: 0,90 m, Chromgestell� Oberfläche: Buche St. 36,80� Oberfläche: weiß St. 42,50
70. Art.� Barhocker „Lem“ St. 74,50
Sitzhöhe: 0,66-0,79 mGestell: matt verchromt,Sitzfläche: weiß lackiert
Stück/Maße
Barhocker
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Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.
Besondere Servicebedingungen der FirmaMessebau Wörnlein GmbH1. Dieser Bestellschein ist gleichzeitig Auftragserteilung, falls unsererseits kein
Widerruf erfolgt.
2. Der Mietpreis versteht sich, wenn nicht anders angegeben, für die Dauer derVeranstaltung.
3. Bitte beachten Sie: Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden für eingehendeAufträge und unvollständige Unterlagen folgende Zuschläge erhoben:Leistungen nach Festpreis (z.B. Mobiliar …) 25 %Regiearbeiten (z.B. Umbauten …) 50 %.
4. Im Preis sind Lieferung, Montage und Demontage enthalten. Vom Ausstellergewünschte Minderleistungen können bei Miet- und Ausstellungsständen imQuadratmeterpreis nicht berücksichtigt werden.
5. Alle genannten Positionen, wenn nicht anders angegeben, werden nur mietweisezur Verfügung gestellt.
6. Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der Wände undBlenden wie z.B. Schrauben, Nägel und Verwendung aggressiverKlebemittel haftet der Standinhaber.
7. Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berech-net. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit derRückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlas-sen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss. Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert.Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen!
8. Zieht ein Aussteller die Bestellung zurück, so muss der ServicePartner bis späte-stens 10 Tage vor Veranstaltung schriftlich informiert werden, da sonst der volleMietpreis in Rechnung gestellt wird.
9. Die Bezahlung ist nach Rechnungserhalt sofort fällig, ohne Abzug. Eine zusät-zliche Gebühr für internationale Schecks, Kreditkarten undÜberweisungen außerhalb des EUR (€)-Gebietes wird in Höhe vonEUR 13,95 berechnet.
10. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafteAngaben des Antragstellers wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Diese Gebühr wird auf der neuauszustellenden Rechnung berücksichtigt.
11. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
12. Gerichtsort und Erfüllungsstand, auch für das Mahnverfahren, ist für beide TeileNürnberg.
Der ServicePartner nimmt die Abrechnung während der Messe vor.
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express, VISA.
Regiestundensätze, FlammenhemmendeImprägnierung (Position 1–3b)Pos.1 Stundensatz für Regiearbeiten Std. EUR 44,30
Pos.2 Schreinerarbeiten:Pos.2a Maschinenstunde Std. EUR 62,90Pos.2b Montagestunde Std. EUR 44,30Pos.2c Werkstattstunde Std. EUR 42,70
Pos.3a Flammenhemmende Imprägnierung(nur Naturfasergewebe) in Regie Std. EUR 44,30
Pos.3b Flammenschutzmittel lt. EUR 23,80
Pos.4 Computer-Zeichenstunde Std. EUR 71,70
Bestellung: Loungemöbel (Fortsetzung)
Ausstattung Bezeichnung EUR
71. Art.� Sessel „Romeo“ St. 61,90
Sitzfläche: Leder schwarz
72. Art.
� Couch „Romeo“ St. 155,00
Lederimitat, schwarz, 2-Sitzer
73. Art.� Sitzbank St. 64,00
Breite: 1,20 m, Tiefe 0,45 mHöhe: 0,46 mKunstleder-Bezug� rot � anthrazitfarben
74. Art.
� Sitzwürfel St. 21,80Lederimitat, 0,45 x 0,45 x 0,45 m� rot � grau � anthrazitfarben
75. Art.� Garderobenständer mit 6 Haken St. 23,90
Höhe: 1,75 m, Farbe: schwarz
76. Art.� Garderobenbrett mit 5 Haken St. 21,00
Farbe: weiß
77. Art.� Küchenregal Kunststoff St. 41,50
0,80 x 0,40 x 1,87 mschwarz, 4 Fachbödenbelastbar bis 50 kg pro Regalboden
78. Art.� Kühlschrank St. 71,00
Breite: 0,60 m, Tiefe: 0,60 mHöhe: 0,80 mNutzinhalt: ca. 140 Liter
79. Art.� Kaffeemaschine für 10 Tassen St. 17,80
80. Art.� Papierkorb St. 9,30
81. Art.� Geschirr auf Anfrage
Stück/Maße
Garderoben, Kühlschrank, Sonstiges
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Küchenausstattungen, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Heißgeräte
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
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Halle: Stand:
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/
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Bitte wenden!
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:Bestellung (Besondere Servicebedingungen)
Abgabetermin12. Januar 2018
Kühlschränke
Ausstattung Bezeichnung (B x H x T) Stück EUR
1. Art.� 102, 140 l, 55 x 85 x 60 cm 69,00
2. Art.� 109, 200 l, 60 x 85 x 60 cm 95,00� 114, 500 l, 70 x 155 x 70 cm 175,00� 116, 200 l-Gewerbe-(Flaschen-)
Kühlschrank mit Glastür 105,00 � 120, 400 l-Flaschenkühlschrank
mit gewölbter Tür, Umluftkühlung 158,00
3. Art.� 117, 100 l-Raumsparkühlschrank,
48 x 85 x 50 cm (B x H x T) 73,00 � 101, Mini-Kühlschrank,
44 x 50 x 46 cm (B x H x T) 73,00
4. Art.� 201, 60 l-Tiefkühlbox (-18°C) 84,00
� 202, 150 l-Tiefkühlschrank (-18°C) 84,00 � 204, 300 l-Tiefkühlschrank (-18°C) 147,00 � 111, 300 l-Kühl-/Tiefkühlkombi-
nation 150 l/150 l 150,00 � 206, 250 l-Tiefkühltruhe (-18°C)
mit Deckel 121,00 � 209, 400 l-Tiefkühltruhe (-18°C)
mit Deckel 157,00 � 213, 500 l-Tiefkühltruhe (-18°C)
mit Deckel 183,00
5. Art.� 302, 2-Platten-Tischherd 33,00
6. Art.� * 300, Kaffeemaschine ECO, Glas-
kannen: 2x1,8l, max. 24 Tassen 85,00 � 303, 1 x 10 Tassen 28,00
Ausstattung Bezeichnung (B x H x T) Stück EUR � 324, Kaffee-/Cappuccino- und
Espressoautomat Bremer Flair 540,00 � * 325, Kaffee-/Espressoautomat
„SAECO Royal One Touch” mit Auto-Cappuccino-Funktion, Wassertank 355,00
� 322, Kaffee-/EspressomaschineSaeco Royal Professional mitAuto-Cappuccino-Funktion 335,00
7. Art.� 514, SKJ/U, Breite 90 cm 230,00� 515, SKJ/U, Breite 100 cm 220,00
8. Art.� 505, Becken rechts, Breite 100 cm 105,00� 507, Doppelbecken, Breite 100 cm 110,00� 508, Doppelbecken, Breite 120 cm 115,00
9. Art.� 509, Küchenanrichte, Breite 50 cm 55,00
� 510, Küchenanrichte, Breite 100 cm 60,00 � 512, Küchenhängeschrank, Breite 100 cm 59,00 � 513, Geschirrschrank, 50 x 187 x 47 cm 55,00
10. Art.� 471, gewerblich, Wechselkorb-
Version (inklusive Wechselkorb),3,2 kW, 9 Minuten-Programm,60 x 85 x 60 cm 475,00
11. Art.� 414, 2-Korbversion, 7,5 kW,
6 Minuten-Programm, 60 x 85 x 60 cm 520,00
� 416, Wechselkorb-Version(inklusive Wechselkorb), 7,5 kW,2–4 Minuten-Programm, 60 x 85 x 60 cm 570,00
� 407, Gläserspülmaschine, gewerblich,400 Volt, 7,5 kW, 1–2 Minuten-Programm, 60 x 69 x 60 cm 525,00
GesamtEUR
Kühlschrank mitTiefkühlfach
Gewerbe-(Flaschen-)kühlschrank
Kühlschrank mit Tiefkühlfach„Spezial-ausführungen“
Tiefkühltruhen und Tiefkühlschränke
Elektrogeräte
Kaffeemaschine
GesamtEUR
AnbauküchenSpezial-messeküche
Spülschrank
Küchenschrank
KüchengeräteGeschirrspül-maschine,230 Volt
Geschirr-spülmaschine,gewerblich,400 Volt
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Formular 9
Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.
Bestellung: Küchengeräte (Fortsetzung)
Ausstattung Bezeichnung (B x H x T) Stück EUR
11. Art.� 415, Korbdurchschubsystem
mit Abtropfblech, Vorspülbecken,Brause, Leistung: 40 Körbe à20 Teller oder 1440 Gläser/Stunde,7,5 kW, 90/180/240-Sekunden-Programm, 205 x 176 x 65 cm 1.150,00
� 413, Zusatzkorb für Art.-Nr.: 415/416 22,00 � 481, Geschirrspülmaschine, Wechsel-
korb, mit Trocknungshilfe230 / 400 V, 3,6 / 7,5 KW,B x H x T: 60 x 85 x 60 cm 590,00
� 485, Gewerbliche Spülmaschine,Wechselkorb, 230/400 V,3,6/7,5 kW, 2-9 Min.-Programm,B x H x T: 60 x 82,5 x 60 cm 525,00
12. Art.� 426, Wurstwärmer, 2 x 10 l,
230 Volt / 2 x 0,6 kW 130,00 � 421, Aufschnittmaschine,
gewerblich, 230 Volt / 0,3 kW 150,00
13. Art.� 403, mit Ceranfeld,
4 Koch stellen und Backofen(Heißluft), 400 Volt / 8 kW 136,00
14. Art.� 308, 230 Volt / 0,7 kW, 69,00� 309, gewerblich,
230 Volt / 1,5 kW/20 A 215,00
15. Art.SHOWMASTER / Kühlkuppel(Kühlung nur im Wannenbereich)230 Volt / 1,5 kW
� 1050, Edelstahl, Ø 111 cm 1.730,00� 1053, Edelstahl, Ø 147 cm 1.990,00
16. Art.SHOWMASTER / Kühlkuppel(Kühlung nur im Wannenbereich)230 Volt / 1,5 kW� 1051, weiß, Ø 111 cm 1.640,00� 1052, weiß, Ø 147 cm 1.850,00
17. Art.Kühlauslage, Rundglasausführung,auf Rollgestell (auch ohne Rollgestellverwendbar), 230 Volt / 1 kW� 1014, 127 x 111 x 97 cm 465,00� 1015, 160 x 111 x 97 cm 565,00� 1013, 193 x 111 x 97 cm 650,00
18. Art.Kühlauslage für Fisch, Rundglas-ausführung, auf Rollgestell(+/- 0°C), 230 Volt / 1 kW� 1016, 127 x 111 x 97 cm 565,00
Ausstattung Bezeichnung (B x H x T) Stück EUR
19. Art.Tapas-Kühlauslage, GN 8 1/3,(+5°C), 230 Volt / 0,7 kW� 1018, 179 x 25 x 40 cm
(GN – Gastronormbehälter) 405,00
20. Art.Kühlvitrine mit gekühltemReservefach, Rundglasausführung,230 Volt / 1,5 kW� 1034, 135 x 128 x 116 cm 750,00� 1033, 198 x 128 x 116 cm 900,00� 1035, 261 x 128 x 116 cm 1.100,00
21. Art.Kühlvitrine mit gekühltemReservefach, Rundglasausführung,Umluftkühlung, 230 Volt / 1,5 kW� 1037, 120 x 130 x 115 cm 735,00� 1038, 150 x 130 x 115 cm 800,00� 1039, 170 x 130 x 115 cm 870,00� 1040, 200 x 130 x 115 cm 970,00
22. Art.Kühlinsel, 4-seitig verglast,(+/- 0°C), 230 Volt / 1,5 kW� 1102, 200 x 100 x 105 cm 810,00
23. Art.Kühlinsel, 4-seitig verglast,(+5°C), 230 Volt / 1,5 kW� 1107, 151 x 89,5 x 93,5 cm 680,00
24. Art.Kühlinsel mit Glasschiebedeckel(+/- 0°C), 230 Volt / 1,5 kW� 1104, 185 x 83 x 85 cm 770,00
� 1105, 210 x 83 x 85 cm 820,00
25. Art.Kühlregal 230 Volt / 1,5 kW� 1056, 70 x 198 x 71,5 cm
mit beleuchteten Böden 540,00 � 1058, 135 x 205 x 89 cm
mit beleuchteten Böden 760,00 � 1059, 102 x 210 x 94 cm 600,00
� 1078, Kühlregal, 133 x 210 x 90 cm 740,00
� 1073, Kühlregal, 190 x 212 x 74 cm 895,00
� 1055, Kühlregal mit beleuchtetemBoden, 133 x 198 x 71,5 cm 760,00
� 1071, Kühlregal mit beleuchtetemBoden, 195,5 x 198 x 71,5 cm 970,00
� 1057, Mini Presenter mit Beleuchtung und Nachtrollo,65 x 152 x 75 cm, 1 kW 450,00
GesamtEUR
Geschirr-spülmaschine,gewerblich,400 Volt
Elektrogeräte
4-Platten-Vollherd
Mikrowellenherd
Kühlmöbel +5°C
GesamtEUR
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche UnterschriftBitte wenden!
Formular 9
Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.
Ausstattung Bezeichnung (B x H x T) Stück EUR
35. Art.Tiefkühlschrank mit Glastür� � 1276, 65 x 186,5 x 62 cm, 1 kW,
(-18°C), gerade Ausführung 420,00 � * 1275, 67 x 192 x 65 cm,
230 Volt / 1 kW, (-18°C),gewölbte Ausführung 450,00
36. Art.Tiefkühlsäule, 4-seitig verglast,230 Volt / 1,5 kW� 1264, 70 x 183 x 70 cm 790,00
37. Art.Tiefkühlsäule, 6-seitig verglast,drehendes Display,230 Volt / 1,5 kW � 1263, 101 x 190 x 90 cm 990,00
38. Art.Speiseeisvitrine(-12°C), 230 Volt / 1,5 kW
� � 1282, weiß, 133 x 117 x 76 cm 595,00
� * 1285, 121 x 126 x 78 cm 595,00
39. Art.Heiße Theke, 230 Volt / 1,5 kW� 1045, 84 x 68 x 78 cm 240,00
� 1046, 120 x 68 x 78 cm 340,00 � 1047, 155 x 68 x 78 cm 490,00
40. Art.Heißluftdämpfer (nur für Wasser-anschluss), 400 Volt� 429, 5 Einschübe (2/3 Gastronorm,
4,2 kW) 71 x 60 x 65 cm 460,00 � 442, 6 Einschübe mit Hordengestell
* (1/1 Gastronorm, 7,5 kW),90 x 158 x 85 cm 990,00
41. Art.Heißluftdämpfer, Tischgerät, 4 2/3,230 Volt / 2,2 kW, (GN – Gastro-normbehälter), 3/4" Wasserzulaufbzw. 3/4" Wasserablauf, AUCH OHNEWASSERANSCHLUSS ZU BETREIBEN
� 468, 60 x 56 x 57 cm 395,00
42. Art.Induktionskochfeld (Ø 21 cm), inkl.Spezialpfanne und Spezialsuppentopf230 Volt / 2 kW� 404, 38 x 07 x 44 cm 240,00
43. Art.Elektro-Friteuse, 230 Volt� 445, Öl-Füllmenge 7,5 l, 3 kW,
27 x 26 x 42 cm 130,00 � 446, Öl-Füllmenge 10 l, 3,4 kW,
31 x 29 x 48 cm 160,00
Summe (netto)
Versicherung 3 %
Mehrwertsteuer
Total (brutto)
Heißgeräte
GesamtEUR
*
*
*
*
�
�
Bestellung: Kühlmöbel +5°C (Fortsetzung)
Ausstattung Bezeichnung (B x H x T) Stück EUR
26. Art.� 1108, 60 x 175 x 62 cm,
� 230 Volt / 1,5 kW 380,00
400 l-Kühlschrank mit Glastür
� 1081, 60 x 85 x 60 cm, 1 kW 105,00
200 l mit Umluftkühlung, Glastür
� 1088, 60 x 143 x 60 cm, 1 kW 260,00
* 275 l mit Umluftkühlung, Glastür
� 1087, 67 x 192 x 65 cm
* Kühlschrank mit Glastür, gewölbte
Ausführung, 230 Volt / 1,5 kW, 400 l 420,00
27. Art.Kühlsäule, 4-seitig verglast,
drehendes Display,
230 Volt / 1,5 kW
� 1080, 70 x 183 x 70 cm 790,00
28. Art.Kühlsäule, 6-seitig verglast,drehendes Display,230 Volt / 1,5 kW� 1086, 101 x 190 x 90 cm 990,00
29. Art.Tiefkühlinsel mit Glashebedeckel,230 Volt / 1,5 kW� 1213, 123 x 93 x 77 cm 385,00
30. Art.Tiefkühlinsel mit Glasschiebedeckel,230 Volt / 1,5 kW� * 1211, 180 x 103 x 93 cm 420,00
� � 1202, 185 x 90 x 85 cm 770,00 � � 1210, 210 x 83 x 85 cm 820,00 � * 1212, 220 x 93 x 93 cm 550,00
31. Art.� 1245, 102 x 95 x 85 cm
Tiefkühlinsel, 3-seitig verglast,230 Volt / 1,5 kW 505,00
� 1240, 152 x 113 x 102 cm * Tiefkühlinsel, 4-seitig verglast, mit beleuchtetem Aufsatz 230 Volt / 1,5 kW 520,00
32. Art.Tiefkühlinsel, 4-seitig verglast,230 Volt / 1,5 kW� 1207, 200 x 100 x 105 cm 810,00
33. Art.Tiefkühlinsel, 4-seitig verglast,(-23°C), 230 Volt / 1,5 kW� 1248, 151 x 89,5 x 93,5 cm 680,00
34. Art.Tiefkühlpräsentationsvitrine, mit Glasschiebedeckel, Rundglas-ausführung, 230 Volt / 1,5 kW� 1216, 150 x 101 x 90 cm 775,00� 1215, 170 x 101 x 90 cm 850,00� 1214, 220 x 101 x 90 cm 950,00
GesamtEUR
Tiefkühlung -18°C
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Formular 9Besondere Servicebedingungen der ValentinInternationaler Messeservice GmbH & Co. KG1. Die Bestellung und Standskizze sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
einzureichen. Für verspätetes Einreichen werden folgende Zuschläge erhoben: BeiLeistungnach Festpreisen 25%Regiestunden 50%
2. Alle Preise sind Nettopreise, auf die die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festge-setzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Die Preise verstehen sichfrei Anlieferung und Abholung am Messestand. Dies gilt für alle Messeorte, dieim Rahmen unserer Verpflichtungen regelmäßig bedient werden. Für Extraliefe-rungen, große Distanzen und Auslandslieferungen mit Zollabwicklung etc. müssenvon Fall zu Fall Sonder-konditionen vereinbart werden.
3. Der Mietpreis gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Für längereMietdauer werden Sonderkonditionen vereinbart. Ein Rücktritt seitens des Mietersist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zulässig. Bei späteremRücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. Das Mietgut wird nur für die verein-barte Zeit, d.h. die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
4. Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit Anlieferung an denMessestand und endet mit der Abholung. Dies gilt auch, wenn der Stand nichtbesetzt ist. Die Mietmöbel sind bei Veranstaltungsschluss abholfertig undkomplett (inklusive Gitterroste und Gemüseschalen) bereitzustellen und auf keinenFall in den Kabinen einzuschließen. Falls der Zugriff auf unser Eigentum nachVeranstaltungsschluss vertragswidrig nicht gewährleistet ist, d.h., dass die gelie-henen Gegenstände eingeschlossen sind, haftet der Aussteller unbegrenzt und istverpflichtet, die Gegenstände sicherzustellen und an den Vermieter spesenfreizurückzugeben. Das Leihgut ist nicht versichert. Der Abschluss einer Dieb-stahlversicherung ist daher unbedingt erforderlich.
5. Eine Reklamation seitens des Mieters muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Andererseits ist der Mieterverpflichtet, bei Beschädigungen des Mobiliars durch ihn oder Dritte Anzeige zuerstatten. Das gleiche gilt ebenso für den Fall eines Diebstahls. Der Vermieterbehält sich vor, in Ausnahmefällen dem Mieter anstelle der bestellten Möbelgleichwertiges Mobiliar in der entsprechenden Preisklasse zur Verfügung zustellen. Im Übrigen gilt dies auch bei verspätet eingehenden Bestellungen.
6. Das Mietmobiliar ist und bleibt Eigentum des Vermieters und ist unpfändbar. Esdient nur dem vorgesehenen Zweck auf der jeweiligen Veranstaltung. Eine ander-weitige Verwendung in dem gleichen Zeitraum oder im Anschluss daran istunstatthaft. Ein Verbringen der Mietgegenstände an einen anderen Platz (Messe-stand) oder Ort ist unverzüglich anzuzeigen, da bei Verlust der Mieter haftbargemacht werden muss. Das gleiche gilt bei Verladen durch vom Aussteller beauf-tragte Messebauer, Standgestalter, oder ähnliche Unternehmen. Falls Fremd-firmen den Gerätetransport übernehmen sind diese für alle Schäden amLeihgut (Beschädigung, Verlust, etc.) haftbar.
7. Bei der Aufstellung von Kühl-, und Tiefkühlmöbeln ist zu beachten, dass diesegenügend Luftzufuhr erhalten. Einbau und Verkleidung der Geräte sowie Abdeckender Lüftungsschlitze muss vermieden werden. Für Kühl- und Tiefkühlmöbel istein Nachtstromanschluss erforderlich. Das regelmäßige Entleeren derTauwasserbehälter ist sicherzustellen. Der Vermieter übernimmt keineHaftung für Tauwasserschäden. Nach Veranstaltungsschluss ist das Kühlgutaus den Geräten rechtzeitig zu entnehmen. Bei Abholung werden die darin nochenthaltenen Getränke und Waren auf die Gefahr des Mieters am Stand abgestellt.Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausge-schlossen. Jede Haftung der Firma Valentin Internationaler MesseserviceGmbH & Co. KG für Schäden an Kühlgut, Betriebsausfall, entgangenenGewinn ist ausgeschlossen.
8. Für alle Bestellungen, auch für telefonisch, per Fax, E-Mail oder mündlich erteilteAufträge, gelten in jedem Falle die allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen.
9. Als Gerichtsstand wird Mettmann vereinbart. Soweit zulässig vereinbaren dieParteien Deutsches Recht.
Der Gesamtbetrag wurde am: _______________________________an Valentin Internationaler Messeservice GmbH & Co. KG
� Kto-Nr. 064 16 79 200, BLZ 300 800 00 bei der Commerzbank(SWIFT-BIC: DRES DE FF 300, IBAN: DE 523 008 00000 641679200)
� Kto-Nr. 000 17 12 934, BLZ 301 502 00 bei der Kreissparkasse(SWIFT-BIC: WELADED1KSD,IBAN: DE44 3015 0200 0001 7129 34)
� Kto-Nr. 742 18-434, BLZ 360 100 43 bei der Postbank AG(SWIFT-BIC: PBNKDEFF, (Essen)IBAN DE48 3601 0043 0074 2184 34)
überwiesen.
VAT ID no.-DE 812 566 888
Alle Preise zuzüglich 3% Versicherungsbeitrag.
� Wir wünschen keine Diebstahlversicherung (3% des Mietpreises).
� Wir bitten um Abbuchung vom Kreditkartenkonto. Herausgeber: � MasterCard � American Express
� VISA
Kartennummer: / / /
Kartenprüfnummer:
Gültigkeitsdauer: Karteninhaber:
Zahlungskonditionen: Zahlbar per Vorauskasse, spätestens4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
ServicePartner:
Valentin Internationaler Messeservice GmbH & Co. KGIndustriestraße 39, 40822 MettmannPostfach 100 445, 40804 MettmannTel +49 (0) 21 04. 91 03-0Fax +49 (0) 21 04. 91 [email protected]
(Die letzten 3 Ziffern neben der Unterschriftauf der Rückseite oder bei AMEX 4 Ziffernauf der Vorderseite)
Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
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Halle: Stand:
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1. Anlieferung zum MessestandZwischenlagerung im Speditionslager: � ja � nein
Anlieferung am Lagerdurch Fa.: _______________________________________
Standanlieferdatum: _______________________________________
2. Abholung vom MessestandZwischenlagerung im Speditionslager: � ja � nein
Abholdatum: ________________ Uhrzeit: ______________
Abholung vom Lagerdurch Fa.: _________________________________________
Ansprechpartner am Messestand: ______________________________
3. Personal und GerätBitte beachten: Minimum, Abrechnung 1,0 Stunden
Aufbau: � Stapler mit Fahrer � Autokran bis _______ t Tragkraft
� verbindlich � auf Abruf am ______________ um _______ Uhr
Einsatzzeit: _________ Stunden
Entladen/Setzen: Maße: ________ l ________ b _______ h
Gewicht: ________ kg
Abbau: � Stapler mit Fahrer � Autokran bis _______ t Tragkraft
� verbindlich � auf Abruf am ______________ um _______ Uhr
Einsatzzeit: _________ Stunden
Abnahme/Verladen: Maße: ________ l ________ b _______ h
Gewicht: ________ kg
Bitte fertigen Sie Kopien dieses Vordrucks an, falls Sie für Aufbau oderAbbau mehrere Gabelstapler oder Autokrane benötigen!Vorbehaltlich der allgemeinen Verkehrssituation auf den Zufahrtswegen, in denLadehöfen bzw. in den Messehallen, die vom ServicePartner nicht beeinflussbarist.Der ServicePartner kann ½ Stunde An-/Abfahrt berechnen, wenn der Ausstellereine verbindliche Bestellung nicht mindestens 24 Stunden vorher storniert.
4. LeergutLagerung einschließlich An-/Abtransport: � ja � nein
Die Aufkleber zum Markieren Ihres Leergutes liegen im Büro des Messe-spediteurs im Messezentrum Nürnberg (siehe unten) für Sie bereit. Wir bittenSie, diese dort abzuholen und Ihr Leergut vor Abholung durch den Spediteur zukennzeichnen. Das Verpackungsmaterial/Leergut muss transportfähig, gegebe-nenfalls gebündelt, am Stand bereitgestellt werden. Verpackungskosten durchden Spediteur nach Zeit und Aufwand.
5. VollgutLagerung einschließlich An-/Abtransport: � ja � neinDie Lagerung von Vollgut (= Verpackungsmaterial mit Inhalt) sowieWertgegenständen, z.B. Gabelhubwagen, Hublifte, Leitern, etc., muss separatangemeldet werden. Aus versicherungstechnischen Gründen wird diese Wareseparat in einem geschlossenen Lager aufbewahrt. Die Rücklieferung erfolgtnur gegen Quittung mit Unterschrift.
6. Speditionsversicherung� Wir erklären uns hiermit zum Verzichtskunden.
Bitte beachten:Die Disposition der Transporthilfen (Stapler, Autokrane usw.) erfordert eine detail-lierte Vorplanung. Die Bearbeitung kann nur dann zu den von Ihnen gewünschtenTerminen erfolgen, wenn der Auftrag mit diesem Vordruck rechtzeitig(Rücksendetermin siehe oben) erteilt wird. Bei kurzfristigen Bestellungen istu.U. mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.Den einzelnen Leistungen der Messespediteure liegt der jeweils gültigeMessespeditionstarif zugrunde.Der ServicePartner nimmt die Abrechnung während der Messe vor. Auf Wunsch kanndie Rechnung auch im Büro vor Ort bezahlt werden. Folgende Kreditkarten werdenakzeptiert: MasterCard, American Express, VISA.Die Abrechnung erfolgt, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen ist,ausschließlich mit dem im Verzeichnis genannten Aussteller und/oder demMessebauunternehmen.ServicePartner:Schenker Deutschland AG*Messezentrum Nürnberg, ServicePartnerCenter90471 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 8 17 48-0, Fax +49 (0) 9 11. 8 17 [email protected]
* Wenn der Transport Ihres Messegutes nach Nürnberg über Schenker, Kühne + Nagel oderderen Vertragspartner erfolgt, werden alle weiteren Leistungen vor Ort ebenfalls durch diesePartner erbracht. In diesem Fall ist die Hallenaufteilung nicht bindend.
Bestellung (Besondere Servicebedingungen umseitig)
Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.Wir arbeiten auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neueste Fassung (ADSp, siehe Anhang). Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die AVB derNürnbergMesse, die Besonderen Servicebedingungen, sowie die ADSp, jeweils neueste Fassung – in genannter Reihenfolge – voll und umfassend an.
Bitte wenden!
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Abgabetermin12. Januar 2018
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1. Die Messespeditionsentgelte sind anzuwenden für alle Leistungen, die derMessespediteur beim An- und Abtransport der Messegüter für die Aussteller beiVeranstaltungen im Messezentrum Nürnberg auszuführen hat.Die Entgelte sind nach den derzeit gültigen Bestimmungen, Löhnen und Tarifenaufgebaut unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. Die Sätze sind aufNettobasis kalkuliert.
2. Für alle Aufträge nach dem Messespeditionstarif gelten die AllgemeinenDeutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung.
3. Die Haftung des Spediteurs endet mit dem Abstellen der Messegüter am Standdes Ausstellers, auch dann, wenn der Aussteller oder dessen Beauftragter nochnicht anwesend ist. Die Zustellung Ihrer Ware kann frühestens am ersten offiziel-len Aufbautag auf dem gekennzeichneten Messestand erfolgen.Die direkte Ent- und Beladung der Messeware zum/vom Messestand wird inAnwesenheit einer verantwortlichen, berechtigten Person durchgeführt, da wirauf Anweisung arbeiten. Ist dies nicht möglich, benötigen wir eine schriftlicheAnweisung für die Ent-/Beladung in Abwesenheit und eine Haftungsfreistellung.Die deutliche Signierung jedes Packstückes mit dem Namen und der genauenMesse- und Standbezeichnung des Empfängers ist für die rechtzeitige und zuver-lässige Anlieferung unerlässlich.Beim Rücktransport beginnt die Haftung erst mit der Abholung am Messestand,auch dann, wenn die Versandpapiere schon vorher im Büro des Messe- undAusstellungsspediteurs abgegeben wurden.Sonderwünsche sind rechtzeitig vorher schriftlich bekannt zu geben.
4. Die Lagerung von Leergut ist während der Dauer der Veranstaltung in denAusstellungsständen gemäß Anordnung der Bauaufsicht und der Feuerwehr nichtzulässig. Übernahme und Einlagerung durch den Messespediteur erfolgt nachBestellung. Befindet sich Leergut nach Beendigung der offiziellen Auf- undAbbauzeit noch in den Ausstellungshallen und/oder in den Ladehöfen, so kann esvom Messespediteur aufgrund einer Anweisung des Veranstalters abtransportiertwerden, auch wenn keine Bestellung des Ausstellers vorliegt. Die entstehendenKosten werden dem Aussteller belastet.Auf die Lagerung von Verpackung mit Inhalt (Vollgut) ist bei Auftragserteilunggesondert hinzuweisen.
5. Reklamationen müssen unmittelbar nach Erhalt der Güter schriftlich im Büro desMessespediteurs niedergelegt werden; mündliche Anzeigen genügen nicht. DerSpediteur kann keine Verantwortung übernehmen, für Aufträge bzw. Auftrags-änderungen, die mündlich gewerblichem Personal in den Hallen mitgeteilt wer-den.
6. Alle Entgelte sind Nettopreise, neben denen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichtenist.
7. Direktlieferungen an den Messestand adressieren Sie bitte wie folgt:Ausstellernamec/o Veranstaltung, Halle/StandMessezentrum, 90471 Nürnberg
8. Einlagerung von Ware, sowohl im Auf- als auch im Abbau der Veranstaltung,erfolgt nur nach vorliegendem schriftlichem Auftrag. Bitte setzen Sie zur Erteilungdesselben rechtzeitig mit dem Messespediteur in Verbindung.
1. Stückgut
Bis 2.500 kgfrachtpflichtiges Gewicht
1.1 Entladen/Beladen des Ankunfts-/Abgangs-LKW am/vom Messe geländeoder am/vom Speditions lager,Überlagernahme in der Auf- und Abbau -phase bis max. 3 Tage, Verwiegen,Anlieferung bzw. Abholung zum/vomMessestand, jeweils pro angefangene100 kg EUR 28,00Minimum 200 kg EUR 56,00
1.2 Überlagernahme ab dem4. Lagertag, pro Tag und angefangene100 kg EUR 1,40
1.3 Sperrigkeitszuschlag1 m3 (= 200 kg)Schwergewichtszuschlagfür Colli ab 200 kg 50 %
Ab 2.501 kgfrachtpflichtiges Gewicht
1.4 Entladen/Beladen/ Stand -anlieferung/Abnahme vomMessestand nach Aufwand
Personal und Gerät(siehe Punkt 3.)
1.5 Lagergeld pro angefangenemm2 und Monat EUR 11,40
Besondere Servicebedingungen der ServicePartner(Spedition, Leergutlagerung)
Speditionstarif für Messen und Ausstellungenin Nürnberg
2. Zollgut
2.1 Transitabfertigung am Post-,Flughafen- und Hauptzollamt für denTransport zum Messezentrum EUR 65,00
2.2 Rollgeld
2.2.1 Vom Flughafen zum Messezentrum pro angefangene 100 kg EUR 17,50Minimum 200 kg EUR 35,00
2.3 Entladen/Beladen des Ankunfts-/Abgangs-LKW am/vom Messe geländeoder am/vom Speditions lager,Überlagernahme in der Auf- und Abbau -phase bis max. 3 Tage, Verwiegen,Anlieferung bzw. Abholung zum/vomMessestand, jeweils pro angefangene100 kg EUR 28,00Minimum 200 kg EUR 56,00
2.4 Überlagernahme ab dem4. Lagertag, pro Tag und angefangene100 kg EUR 1,40
2.5 Sperrigkeitszuschlag1 m3 (= 200 kg)Schwergewichtszuschlagfür Colli ab 200 kg 50 %
2.6 Zollabfertigung am Messegelände
2.6.1 Vorübergehende Einfuhr,Carnet ATA,Wiederausfuhr jeweils EUR 110,00
2.6.2 Endgültige Einfuhr(siehe Punkt 2.6.1)
2.6.2.1 Zusätzlichpro Tarifposition EUR 12,00
2.6.3 Endgültige Einfuhr von Muster- undWerbematerialien(siehe Punkt 2.6.1)
2.6.4 Versand- undVerwendungsscheinsicherheit(0,2 % vom CIF-Wert)minimal EUR 15,00
2.7 Beamtengebühren für Zollbeschauusw. nach Auslage
2.8 Übersetzung von Handelsrechnungen je Seite EUR 21,00
3. Personal und Gerät
3.1 PersonalKolonnenführer/Anschläger pro Std. EUR 44,50Transportarbeiter pro Std. EUR 40,50
3.2 Autokranebis 30 t pro Std. EUR 155,00bis 45 t pro Std. EUR 170,00ab 45 t nach Vereinbarung
Für die An- und Abfahrt werden jeweils0,5 Stunden angerechnet.
3.3 Stapler mit Fahrerbis 3 t pro Std. EUR 109,00bis 5 t pro Std. EUR 119,00bis 8 t pro Std. EUR 135,00ab 8 t nach Vereinbarung
3.4 ZusatzgerätMaffi (Spezialplattenanhänger)pro Std. EUR 34,00Gabelhubwagenpro Std. EUR 11,00Transportwagenpro Std. EUR 8,50Kranarmpro Std. EUR 20,00
3.5 Für den Einsatz von Personal undGerät werden mindestens1,0 Stunden gerechnet und angefangeneauf 0,5 Stunden aufgerundet.
3.6 Kleinmaterial nach Anfrage
3.7 Container-, Wechselbrücken-vermietung nach Anfrage
3.8 Umfahren von Wechselbrückenpro Einheit EUR 210,00Aufnehmen und Verbringen zum LKW-Parkplatz; Rückholen und Platzierennach der Veranstaltung
4. LeergutlagerungDie Lagerung von Leergut ist gemäßBauaufsicht und Feuerwehr in denAusstellungshallen bzw. in und an denMesseständen nicht zulässig.
Abnahme vom Messestand,Vermessen, Einlagerung undRücklieferung (einschließlich allerZuschläge)pro angefangenem m3 EUR 46,00
5. Vollgut
5.1 Mittelfristig bis 3 MonateAbnahme vom Messestand, Vermessen,Einlagerung im geschlossenen Lagerund Rück führung nach Messeende proMonat undangefangenem m 3 EUR 66,00
5.2 Langfristig ab 3 Monate
5.2.1 Abnahme vom Messestand, Verbringenzum Lager, Einlagerung pro angefange-nem m3 Minimum EUR 49,00bis 10 m3 EUR 31,00bis 20 m3 EUR 28,00bis 30 m3 EUR 24,50ab 30 m3 EUR 21,50
5.2.2 Auslagerung und Rückführung zumMessestand (siehe Punkt 5.2.1)
5.2.3 Lagergeld pro Monat und angefange-nem m3 Minimum EUR 11,50bis 10 m3 EUR 6,25bis 20 m3 EUR 5,75bis 30 m3 EUR 5,40ab 30 m3 EUR 5,25
6. Nebenkosten pro AuftragVorlageprovision (2 %) fürFracht, Nachnahme usw. minimal EUR 5,00
6.1 LuftfrachtAtlasgebühr EUR 18,00Zessionsgebühr gem. Auslage
6.2 Zuschläge
6.2.1 Personal und GerätSpätzuschlag17:00 – 20:00 Uhr 25 %Nachtzuschlag20:00 – 6:00 Uhr 50 %Samstagszuschlag 25 %Sonntagszuschlag 50 %Feiertagszuschlag 100 %
(Tag und Zeit der Arbeitsdurchführungsind Basis für die Berechnung desZuschlages.)
6.2.2 SpeditionsversicherungSpV nach Warenwert
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Ausstellungs-Versicherung
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des VersicherungsnehmersBitte wenden!
Grundlage dieser Versicherung bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Ausstellungsversicherung (AVB Ausstellung 1988/2008) Fassung 2008 sowie diedazugehörigen Klauseln in der neuesten Fassung. Der Ausstellungsstand muss während des Auf- und Abbaues sowie während der Messe ständig beaufsichtigt werden.
Wir beantragen hiermit die Versicherung unseres Ausstellungsgutes bei der „NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG“ mit einer Gesamtversicherungs-summe von
EURO ______________________auf nachbenannte Artikel
Beiträge:a) Versicherung des Transport- und Aufenthalts-Risikos (z.B. Diebstahl, Einbruch, Feuer) 4,5 ‰ in Leichtbau-, Zelthallen und für im Freien ausgestellte Güter - Zuschlag: 1,8 ‰
b) Zuschlag für Einschluss der Bruchgefahr1. Bei Flüssigkeiten EURO __________________ 2,5 ‰2. bei Glas usw. EURO __________________ 25 ‰3. bei Modelle aus Holz, Metall usw. EURO __________________ 10 ‰
Bei Einschluss der Bruchgefahr ist lediglich die hierfür in Betracht kommende Versicherungssumme einzusetzen.
c) für echten Schmuck, Pelz- und Lederbekleidung, Teppiche und Artikel der Unterhaltungselektronik, sowie Kommunikationsgeräte. Versicherung nur möglich nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer Zuschlag ca. 100 %
d) Vorversicherung / Vorschäden1. Besteht oder bestand eine Ausstellungsversicherung � ja � nein Gesellschaft Vers.-Nr.
2. Sind in den letzten 3 Jahren Schäden eingetreten wenn ja, Anzahl, Art, Höhe
Der Mindestbetrag beträgt EURO 75,– zzgl. Versicherungssteuer.NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AGFinanzdienstleistungscenterOstendstraße 100, 90334 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 5 31-77 11 oder -77 66, Fax +49 (0) 9 11. 5 31-81 77 11Ansprechpartner: Nina Saß/Kathrin DürrE-Mail: [email protected]/[email protected] AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.
ACHTUNG: Für Anträge, die nicht 1 Woche vor Beginn der Messe bei der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG eingehen, wird dieAntragsannahme vorbehalten.
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Abgabetermin12. Januar 2018
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsereVertragsfirmen als Auftragnehmer 11
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1. Grundsätzliche wichtige Hinweise für den Antragsteller zur Ausstellungsversicherung(Auszug aus den Versicherungsbedingungen)
I. Versicherte GefahrenWährend der Transporte und der mit ihnen in gewöhnlichem Reiseverlauf verbundenen Aufenthalte in der Messe, erstreckt sich die Versicherung auf alleGefahren, welchen das versicherte Ausstellungsgut ausgesetzt ist, so weit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.Insbesondere erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Verluste und Schäden, entstanden durch Transportmittelunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion,(außer durch Kernenergie) höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung sowie mut- oder böswillige Beschädigung durch dritte Personen.Auf Antrag (Klausel 303/006/0) können mitversichert werden, die persönlichen Effekten der Standbeantragten und der versicherten Firma, ausschließlichgegen Schäden entstanden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Diebstahl.
II. SchadenersatzkostenDer Versicherer übernimmt die Kosten für eine ordnungsgemäße Reparatur der beschädigten Gegenstände. Im Totalschadensfall wird der Wert desGegenstandes zum Schadenszeitpunkt (Zeitwert) ersetzt.
III. Insbesondere nicht versicherte Gefahren / Schäden / GüterVom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, entstanden durch Montage- und Demontage u. a., Vorführung, Probebetrieb,Belastungsversuche oder dergleichen. Weiterhin Schäden durch Leimlösungen, Verkratzungen, Verschrammungen, Rissig- und Blindwerden der Politurund Mürbheit der Polsterstücke sowie Emailabsplitterungen. Witterungseinflüsse bei unter freien Himmel aufgestellten Gütern sind nicht mitversichertsowie Diebstahl und Abhandenkommen von der während der Messe zum Verbrauch bestimmten Güter (z.B. Werbeprospekte, Kataloge, Lebens- &Genussmittel). Nicht versichert sind Dokumente, Wertpapiere, Fahrkarten, Geld und sonstige Wertsachen.Generell nicht versichert sind politische Risiken (z.B. Krieg, Streik, Aufruhr).
2. Beaufsichtigung und Bewachung (Klausel 303/004/1)
1. Es besteht Versicherungsschutz gegen die Gefahren des Einbruchdiebstahls, Diebstahls und sonstigen Abhandenkommens unabhängig von besondersvereinbarten Sicherungen nur dann, wenn die Ausstellungsgüter am Ausstellungsort durch den Versicherungsnehmer, den Versicherten und/oder einevon ihm beauftragte Vertrauensperson durchgehend beaufsichtigt werden. Diese Beaufsichtigung ist nicht erforderlich, wenn die Ausstellungshallenverschlossen und bewacht sind. Diese Vorkehrungen gelten sinngemäß auch für versichertes Ausstellungsgut auf dem Freigelände.
2. Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte eine dieser Obliegenheiten, so gilt § 13 AVB Ausstellung 1988/2008.
3. Schadensmeldung
Jeder Schaden, für den ein Anspruch geltend gemacht werden soll, ist
1. sofort nach Feststellung der Messeleitung zu melden. Sie übergibt der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG eine Durchschrift der Schadensmeldung.
2. Bei Einbruchdiebstahl- und Diebstahlschäden spätestens am Tag nach der Feststellung bei der zuständigen Polizei-Dienststelle Anzeige zu erstatten.
3. Bei einem Schaden – wie bei 2 – über EURO 500,– gleichzeitig die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG telefonisch (+49 (0 ) 800 531-66 66)zu verständigen.
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An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsereVertragsfirmen als Auftragnehmer 12Standreinigung
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Abgabetermin12. Januar 2018
BestellungBestell-Nr.: (falls in Ihrem Unternehmen erforderlich) ________________________Die allgemeine Reinigung der Ausstellungshallen veranlasst der Veranstalter. DieReinigung des eigenen Standes ist vom Aussteller zu veranlassen.Bodenbelag: (bitte angeben) � Teppich � HartbelagBitte Standfläche angeben: ______ m2 (maßgebend ist die angemeldete
Bruttostandfläche)Wir bestellen wie folgt:
� Grundreinigung des Standes ab 19.00 UhrNur für den letzten Aufbautag!
– Einmalige Reinigung von Tischen und Stühlen, Papierkörbe entleeren,Bodenbeläge nass wischen, Teppichbeläge absaugen, inklusive Entfernen undEntsorgen der Teppichfolie.(Glas- und Wandreinigung bitte separat bestellen!)
Abrechnung pro m² Standflächeà EUR 2,15 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
� Glas-, Sonder- und Wandreinigung ab 19.00 Uhr – Reinigung von sonstigem Mobiliar wie z.B. Prospektständern, Vitrinen, Türen,
Trennwänden, sonstigen waagerechten Oberflächen.
bis: __________________ m HöheAbrechnung nach Regiestunden à EUR 29,50 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.� nur am letzten Aufbautag � täglich
� Tägliche Reinigung des Standes ab 19.00 Uhr Nur ab dem 1. Messetag buchbar!
Abrechnung pro m2 und Tag à EUR 0,70 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Die tägliche Reinigung beinhaltet folgende Leistungen: Tische feucht abwischen,Papierkörbe entleeren, Bodenhartbeläge nass wischen, Teppichbelägeabsaugen.
Siehe auch Technische Richtlinien, Punkt 6.1 – „Abfallwirtschaft“.
� Reinigung des Standes nach Standparty Abrechnung pro m2 und Tag
à EUR 1,20 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Datum: ______________________ Uhrzeit: ______________________
Datum: ______________________ Uhrzeit: ______________________
Datum: ______________________ Uhrzeit: ______________________
Wichtige Hinweise:– Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen.– Sollte der Stand als Ganzes (keine Kabinen) verschließbar sein, so muss der
Schlüssel beim ServicePartner abgegeben werden.– 75% Sonn- und Feiertagszuschlag auf Regiestunden.– Reklamationen: Beanstandungen müssen bis 10.00 Uhr beim zuständigen Service-
Partner gemeldet werden. Sie werden ausschließlich durch Nachbesserungbeseitigt.
– Der Unterzeichner versichert, zur Auftragserteilung entsprechend bevollmächtigt zusein. Der Leistungsempfänger für diese Serviceleistung ist immer der Aussteller.Dieser erhält vom Unterzeichner eine Kopie dieser Bestellung.
– Die Rechnungsstellung an eine abweichende Rechnungsanschrift ist möglich.Wir weisen darauf hin, dass die abschließende Fakturierung im Auftrag derNürnbergMesse GmbH erfolgt. Für nachträgliche Adressänderungen nachRechnungserhalt wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 35,00 pro Rechnungerhoben.
– Der Mindestrechnungsbetrag für Standreinigung beträgt grundsätzlich EUR 50,00zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
– Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express, VISA,Diners Club.
– Aufträge, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden miteinem Expresszuschlag in Höhe von 25% – mindestens jedoch EUR 50,00 proAuftrag – verrechnet.
– Aufträge, die später als 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden miteinem Expresszuschlag von 100% – mindestens jedoch EUR 50,00 pro Auftrag –verrechnet.
– Bitte beachten Sie die Bestellfristen, da eine Ausführung von Last-Minute-Bestellung nicht gewährleistet werden kann.
– Alle Preise in EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gerichtsstand undErfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg.
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Rechnungsempfängers:
ServicePartner:Hallen 3–7AKiefer GmbHMessezentrum NürnbergServicePartnerCenter, 2. OGTel +49 (0) 9 11. 86 06-61 37Fax +49 (0) 9 11. 9 81 [email protected] www.kiefer-cleaning.de
Hallen 1, 2, 8–12dias Gebäudemanagement GmbHMessezentrum NürnbergHalle 12, EG/NCC West, 1. OGTel +49 (0) 9 11. 9 80 80 80Fax +49 (0) 9 11. 9 80 80 [email protected]
Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt.
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Für die Abgabe alkoholischer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ist gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) eineErlaubnis erforderlich, die durch das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg erteilt wird.Erlaubnisfrei ist die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen sowie der Ausschank von alkoholischen Getränken in kleineren als han-delsüblichen Mengen (z. B. Bier und Wein 0,1 Liter, Sekt 0,05 Liter).Eine Erlaubnis ist ferner nicht erforderlich, wenn der Antragsteller im Besitz einer entsprechenden Reisegewerbekarte ist und den Ausschank mindestensvier Wochen vor Beginn des Betriebes beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg anzeigt. Der Anzeige muss eine Kopie der Reisegewerbekarte beigefügtwerden und folgende Angaben enthalten:
- Name und ladungsfähige Anschrift- Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes- die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke- die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie unter Tel. +49 (0) 911. 2 31-25 26 oder 2 31-53 25 oder 2 31-27 29, Fax +49 (0) 9 11. 2 31-40 06.Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Erlaubnisantrag für die Abgabe alkoholischer Getränke mindestens zwei Wochen vor der Messe dem Ordnungsamtvorliegen muss. Verspätet eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden und müssen dann abgelehnt werden.
Hiermit wird die Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes für die Abgabe alkoholischer Getränke beantragt.
� Es werden folgende Getränke abgegeben: � Bier � Wein � Branntwein
� alkoholfreie Getränke
� Es werden ausschließlich alkoholfreie Getränke abgegeben.
� Es werden folgende Speisen bzw. Imbisse abgegeben: _____________________________________________________________________
an � Besucher gegen Entgelt � Besucher, unentgeltlich Sitzplätze � ja Anzahl _________
� Kunden, gegen Entgelt � Kunden, unentgeltlich � nein
� wir verwenden Mehrweggeschirr Erläuterungen: ______________________________________________________________________________________________________
Anmerkung der Messeleitung:(s. Absatz 8 der Besonderen Messebedingungen Ihrer Anmeldung)Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen müssen bereits mit der Anmeldung beantragt und von der Messeleitung genehmigt worden sein.Der Ausschank darf nur in Gefäßen bis zu 0,25 Liter und mit Mehrweggeschirr erfolgen.Die Erlaubnis der Messeleitung entbindet nicht von der Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.Bei Ständen, in denen Lebensmittel zum Verzehr zubereitet, verarbeitet und abgegeben werden, müssen Spüleinrichtungen und Handwaschbecken mit Kalt-und Warmwasser vorhanden sein. Hierfür sind entsprechende Wasseranschlüsse erforderlich.Glasaufsatz: Bei unverpackten Lebensmitteln muss zu Kunden hin ein abgewinkelter Glasaufsatz vorhanden sein, damit Lebensmittel nicht einer nachteili-gen Beeinflussung ausgesetzt sind.Kühlung: Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch- und Milcherzeugnisse usw. müssen entsprechende Kühlvorrichtungen haben, bei den Temperaturen fürFleischerzeugnisse bis + 4° C und bei Milcherzeugnissen bis 7° C zu gewährleisten sind.Infektionsschutzbelehrung: Diese müssen vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit vorhanden sein.Kleidung: Die Kleidung derjenigen Personen, welche mit der Herstellung, Zubereitung und Verarbeitung von Lebensmitteln beschäftigt sind, muss sauberund einwandfrei sein.
Antrag auf Erteilung der Genehmigungzur Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Abgabetermin12. Januar 2018
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an die Stadt NürnbergOrdnungsamt, GaststättenabteilungInnerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg 13
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FÜR AUSSTELLER MIT GETRÄNKEAUSSCHANK:
Bitte umseitiges Plakat gut sichtbar an Ihrem Messestand anbringen
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des AntragstellersBitte wenden!
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Standgröße: _____________________
� Standbewachung Preis pro Wachmann/Stunde EUR 25,80 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Anzahl Wachpersonen: __________
� Bewachung beim Aufbau
Datum: vom _____________________ bis _____________________
Uhrzeit: von _____________________ bis _____________________
� Bewachung während der Laufzeit
Datum: vom _____________________ bis _____________________
Uhrzeit: von _____________________ bis _____________________
� Bewachung beim Abbau
Datum: vom _____________________ bis _____________________
Uhrzeit: von _____________________ bis _____________________
Bitte geben Sie in jedem Fall das autorisierte Abbaupersonal/Abbauunternehmen an:
_______________________________________________________________
Zuschläge:Aufträge, die später als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werdenmit einem Expresszuschlag in Höhe von 25% – mindestens jedoch EUR 10,00pro Auftrag – verrechnet.
Standbewachungen erfolgen grundsätzlich zur Nachtzeit durch Ablösung Stand/Aufbau-personal – Standwache und umgekehrt. Werden Bewachungen während des Tagesgewünscht, ist dies auf der Bestellung gesondert zu erwähnen.
Bemerkungen: _______________________________________________
_______________________________________________
_______________________________________________
_______________________________________________
ServicePartner: *Engelhardt & Co.Sicherheit GmbHMessezentrum NürnbergServicePartnerCenter Tel +49 (0) 9 11. 98 11 88-0Fax +49 (0) 9 11. 98 11 88-88
Bei Zahlung mit Kreditkarte bitte ausfüllen:Herausgeber: � MasterCard � VISA � American Express
Kartennummer: / / /
Kartenprüfnummer:
Gültigkeitsdauer:
Karteninhaber:
Wir ermächtigen die Firma Engelhardt & Co. Sicherheit GmbH denRechnungsbetrag über oben angegebene Kreditkarte abzurechnen.
Unterschrift: ____________________________________________________
(Die letzten 3 Ziffern neben der Unterschriftauf der Rückseite oder bei AMEX 4 Ziffernauf der Vorderseite)
Bestellung(verbindlich, unter Anerkennung der umseitigen Servicebedingungen)
* Die AFAG GmbH ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. Mit unserer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen wir die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse sowie die Allgemeinen Geschäfts bedingungen und BesonderenServicebedingungen des ServicePartners voll umfassend an.
Abgabetermin12. Januar 2018
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsereVertragsfirmen als Auftragnehmer 14
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Besondere Servicebedingungen der FirmaEngelhardt & Co. Sicherheit GmbH(Standbewachung)
1. Allgemeine DienstausführungDas Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit alsDienstleistung, wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. DieAuswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt bei dembeauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen.Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufs-genossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein ver-antwortlich.
2. DienstvertragDer Bewachungsvertrag kommt mit Eingang des schriftlichen Auftrages aufumseitigen Bestellvordruck, versehen mit Firmenstempel und rechtsgültigerUnterschrift und nach schriftlicher Auftragsbestätigung des ServicePartnerszustande.Kurzfristige Beauftragungen werden direkt im Büro des ServicePartners entgegengenommen und lassen eine Leistungspflicht erst nach schriftlicher Auftrags-bestätigung entstehen.Der Unterzeichner des Bestellvordrucks versichert, zur Erteilung des Auftragesermächtigt zu sein.Wird die Bestellung durch einen Dritten, z.B. eine Messebaufirma erteilt, haftetder Besteller persönlich, falls mit der Bestellung keine Vollmacht vorgelegt bzw.nachgereicht wird.
3. AuftragsausführungDer ServicePartner verpflichtet sich zur Bewachung des auf dem Antrag bezeich-neten Ausstellungsstandes während der vereinbarten Zeit durch einen zuverlässi-gen Mitarbeiter, der ausschließlich für die Bewachung zuständig ist.Für die Auftragsausführung ist allein die Dienstanweisung für dieStandbewachung maßgebend. Diese enthält die näheren Bestimmungen über dieDienstverrichtung. Die Dienstanweisung kann in den Büroräumen desUnternehmers im ServicePartnerCenter eingesehen werden.Der Wachmann führt als Arbeitszeitnachweis einen Stundenzettel,der bei Ablösung durch das Personal des Auftraggebers abzuzeichnen ist.Der Stundenzettel ist Grundlage für die Berechnung.
4. AuftragsdauerDer Vertrag läuft wie im Einzelfall in der Bestellung angegeben. Berechnet wer-den angefangene halbe Stunden; Mindestberechnung 4 Stunden pro Einsatz.
5. Stornierungen Aufträge können bis 8 Tage vor Auftragsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei
Auftragsstornierung ab 7 bis 3 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Stornierungs-gebühr in Höhe von 35 % der Auftragssumme erhoben. Ab 2 Tage vor Leistungs-beginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75 % der Auftragssumme inRechnung gestellt.
6. BeanstandungenBeanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonsti-ge Unregelmäßigkeiten beziehen, sind sofort nach Feststellung der Betriebs-leitung des ServicePartners zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitigerMitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemachtwerden, soweit dadurch eine sichere Feststellung des Sachverhaltes nicht mehrmöglich ist. Für bei rechtzeitiger Beanstandung abstellbare Folgeschäden entfälltjegliche Haftung des ServicePartners.
7. Haftung und Haftungsbegrenzung
7.1 Bei Schadensersatzansprüchen wegen Sachschäden, gleich aus welchemGrund, haftet der ServicePartner nur, sofern etwaige Schäden von ihm,seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Angestellten vorsätzlich odergrob fahrlässig verursacht wurden.Im Übrigen gilt Ziffer 6 entsprechend.
7.2 Der ServicePartner haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen desWachpersonals entstehen, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht inZusammenhang stehen, wie die Bedienung und Betreuung von Maschinen,Kesseln, elektrischen oder ähnlichen Anlagen, soweit diese Handlungen aufWunsch des Auftraggebers vom Wachpersonal vorgenommen wurden.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ansprüche sofort nach Kenntnis erlangungschriftlich geltend zu machen.Ziffer 6 gilt entsprechend.
7.4 Alle Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren in einemJahr.
Verjährungsbeginn: Kenntniserlangung
7.5 Die Höhe der Haftung gemäß Punkt 7.1 ist wie folgt beschränkt:EUR 1.000.000,00 bei PersonenschädenEUR 500.000,00 bei SachschädenEUR 15.000,00 bei Abhandenkommen bewachter Sachen
8. ZahlungsmodalitätenDie Dienstleistung ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. DerRechnungsbetrag wird grundsätzlich von einem Beauftragten der FirmaEngelhardt & Co. am Ausstellungsstand in bar erhoben. Das Standpersonalist darüber zu informieren und mit den erforderlichen Barmitteln auszustat-ten. Bargeldlose Zahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsortfür beide ist Nürnberg.Für die Geltendmachung von Ansprüchen im Mahnverfahren ist alsGerichtsstand Nürnberg vereinbart.
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Hostessen und Standpersonal
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Abgabetermin12. Januar 2018
Wir bieten Ihnen unsere qualifizierten Messedienstleistungen zu folgenden Konditionen an:
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Lorenz Projekte GmbH & Co. KGLorenz Office GmbH & Co. KGDr.-Kurt-Schumacher-Str. 16, 90402 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 21 46 66 38, Fax +49 (0) 9 11. 21 46 66 [email protected]
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an Lorenz Personal 15
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Qualifikation Verrechnungssatz Anzahl Datum Uhrzeit männlich/pro Std. ab 14 Tage vor von/bis von/bis weiblich
Veranstaltungsbeginn
Hostessdienst ohneFremdsprachenkenntnisse EUR 24,40 EUR 29,90 _______ _______________ _______________ _______
Hostessdienst mit einerFremdsprache EUR 26,20 EUR 32,20 _______ _______________ _______________ _______
Hostessdienst mit zweiFremdsprachen EUR 27,70 - EUR 34,20 EUR 34,20 _______ _______________ _______________ _______
Chefhostessdienst(empfohlen ab 5 Hostessen) EUR 31,90 EUR 39,15 _______ _______________ _______________ _______
Übersetzerdienst EUR 35,20 EUR 41,20 _______ _______________ _______________ _______
Diplom-Dolmetscher auf Anfrage _______ _______________ _______________ X
Auf- und Abbauhelfer EUR 27,60 EUR 30,60 _______ _______________ _______________ _______
Aufgabengebiet: ___________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________
Fremdsprachen: � Englisch � Französisch � Italienisch � Spanisch � _______________________________________
Die Preise verstehen sich pro Stunde zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Pro Einsatztag ist eine Mindestbuchung von fünf zusammenhängenden Stunden erforderlich. Der komplette Rechnungsbetrag muss spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beglichen sein. Die Lorenz Gruppe ist Verleiher im Sinne von §1 AÜG und im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.Bitte beachten Sie, dass bei Einsätzen an Sonn- und Feiertagen Zuschläge in Höhe von 50 % pro Stunde anfallen können.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:Bis 10 Tage vor dem Einsatz 50 % des RechnungsbetragsBis 3 Tage vor dem Einsatz 80 % des Rechnungsbetrags
Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Bereitstellung bis zur Abrechnung der Mitarbeiter.Während der Veranstaltung ist unser erfahrenes und engagiertes Messe-Team jederzeit für Sie erreichbar.
Wir freuen uns über Ihren Auftrag und sichern Ihnen unsere professionelle Dienstleistung zu. Bitte geben Sie uns Ihren Bedarf baldmöglichst bekannt und kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne telefonisch unter +49 (0) 9 11. 21 46 66-38 oder perE-Mail an [email protected].
Zimmerbestellung
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected] Weiterleitung an den AuftragnehmerCongress- und Tourismus-Zentrale NürnbergPostfach 4248, 90022 NürnbergTel +49 (0) 9 11. 23 36-150, Fax +49 (0) 9 11. 2 33 61 [email protected], tourismus.nuernberg.de
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Bitte Absender und genaue Adresse deutlich eintragen. Zur Vermeidung vonÜbertragungsfehlern wird diese Anschrift für die Reservierungs information kopiert:
Name/Firma: ____________________________________________
Straße: ____________________________________________
PLZ, Ort, Land: ____________________________________________
Zimmer mit je 1 Bett: __________ Zimmer mit je 2 Betten: ___________
Für Nacht/Nächte: __________ ab (Datum): _____________________
Besondere Wünsche zur Zimmerbestellung:
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Anreise: � Flugzeug � Bahn � Pkw
Ankunft im Hotel: ca. ________ Uhr
Ausstattung: � Bad � Dusche � WC
Bei der Zimmerreservierung tritt die Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg nurals Vermittler auf.
Alle Zimmerbestellungen werden nach Eingang bearbeitet. Es empfiehlt sich deshalb,die Zimmerbestellung so früh wie möglich vorzunehmen.
Außerdem: Alle Preise wie ausgewiesen (inkl. bzw. exkl. mit ausgewiese-nem Frühstücksanteil), Bedienung und Mehrwertsteuer.
Ist die gewünschte Reservierung nicht möglich, bitten wir um Vermittlung:
� in höhere Preisgruppe � in niedrigere Preisgruppe
� im Umkreis bis 30 km
Bestellung
Um eine verbindliche Zimmerreservierung vornehmen zu können, benötigen wir IhreKreditkartendaten.
Herausgeber: � MasterCard
� VISA
Kartennummer: / / /
Kartenprüfnummer:
Gültigkeitsdauer: Karteninhaber:
(Die letzten 3 Ziffern neben der Unterschriftauf der Rückseite)
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Abgabetermin12. Januar 2018
� Einzelzimmer
Anzahl
Nacht/Nächte
ab/Datum
� ab EUR 120,00
� ab EUR 90,00
� ab EUR 65,00
� Doppelzimmer
Anzahl
Nacht/Nächte
ab/Datum
Preisgruppe
� ab EUR 150,00 S
� ab EUR 115,00 I
� ab EUR 80,00 II
Alle Preise inklusive Frühstück, Bedienung und Mehrwertsteuer.
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GEMA-Anmeldung (nur mit vorheriger Genehmigung durch die Messeleitung)
An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitungan die GEMA Nürnberg 17
Ihre KundennummerMusiknutzungen bei Messen
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des AntragstellersBitte wenden!
Abgabetermin12. Januar 2018
Angaben zur Musiknutzung Standbeschallung (Hintergrundmusik auf dem Messe- / Ausstellungsstand)
Radio CD-/MP3-/MC-Player/PC u. Ä
Audiovisuelle-Wiedergaben
Fernsehsendungen Anzahl der Bildschirme
Fernsehsendungen mit Großbildschirm Anzahl der Bildschirme
Fernsehsendungen mit Monitorwand
Anzahl der Monitore je Wand
Die Wiedergabe von Fernsehsendungen umfasst ausschließlich öffentlich-rechtliche Sender
Video-/DVD-Wiedergabe Anzahl der Bildschirme
Video-/DVD-Wiedergabe mit Großbildprojektion Anzahl der Bildschirme
Video-/DVD-Wiedergabe mit Monitorwand
Anzahl der Monitore je Wand
Multimedia-Anwendungen
Computer Gesamtanzahl
Video-/DVD-Wiedergabe Anzahl
Video-/DVD-Wiedergabe mit Großbildprojektion Anzahl
Video-/DVD-Wiedergabe mit Monitorwand Anzahl
(Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter auf dem Messestand/Ausstellungsstand, keine Standparties, Shows etc.)
(Als Großbildschirme im Sinne der Vergütungssätze gelten Bildschirme mit einer Bilddiagonalen von mehr als 42 Zoll)
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Es liegt bereits eine Lizenzierung zur öffentlichen Wiedergabe vor. Wenn ja, bitte Nachweis beifügen.
gesamte Messedauer
nur an folgenden Tagen
Datum Musik erfolgt durch
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Datum Musik erfolgt durch
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a) Musiker/Sängerb) CD-/MP3-/MC-Player/PC u.Ä. mit Selbstaufnahmen
c) CDs/MCs ohne Selbstaufnahmend) Video-/DVD-Player mit Selbstaufnahmen
e) Video-/DVD-Player ohne Selbstaufnahmenf) Wiedergabe von Fernsehsendungen
Standparties oder sonstige VeranstaltungenFalls ein Programm der Veranstaltung vorliegt, genügt es, dieses beizufügen
Datum derVeranstaltung
Uhrzeit(von bis)
Art der Veranstaltung(z. B. Standparty)
Musik erfolgt durch:Anzahl der Besucher(geladen / erwartet)
Bemerkungen
Verwendung von Großbildschirmen / Großbildprojektionen (über 106 cm Bilddiagonale): ja nein
Ausgaben im Rahmen der Standparties / Veranstaltungen
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Kosten für Moderatoren €
Technische Ausstattung (Bühnenequipment wie z. B. PA-Musikanlage, Lichtanlage etc.) €
Sonstige Aufwendungen, die für den Einsatz der Musik entstanden sind €
Art der sonstigen Aufwendungen
Ihre KundennummerMusiknutzungen bei Messen
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Finden Sie den richtigen Ton
Wer Musik komponiert, Musiktexte schreibt oder Musikwerke verlegt, hat einen Anspruch auf angemessene Bezahlung. Das istweltweit durch nationale Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge geregelt. Kein Komponist, Textdichter oder Verlegerkann allerdings selbst in ausreichendem Maß überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange sein Titel gespielt wird. Zudem kannsich der Einzelne nicht darum kümmern, dass er die Entlohnung für seine Leistung auch tatsächlich erhält. Genau dies ist inDeutschland die Aufgabe der GEMA: Wir verwalten als staatlich anerkannte Treuhänderin die Nutzungsrechte von über 60.000Mitgliedern und über 1 Million ausländischen Berechtigten.
Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht undKontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt, das Bundeskartellamt und den Berliner Senator für Justiz. So ist sicherge-stellt, dass alle Beteiligten fair behandelt werden: Komponisten, Textdichter und Verleger bekommen ihren gerechten Lohn. Und dieKunden der GEMA, die Musik für ihre Zwecke nutzen, haben Zugang zum urheberrechtlich geschützten musikalischenWeltrepertoire.
Wichtig ist: Die öffentliche Musiknutzung muss in jedem Fall vorher bei der GEMA angemeldet und die entsprechendenNutzungsrechte eingeholt werden! Erfolgt dies nicht, so können Schadensersatzansprüche bis zum doppelten der einheitlichenVergütung geltend gemacht werden.
GEMA-KundenCenterGEMA, 11506 BerlinTel +49 (0) 30. 588 58 999Fax +49 (0) 30. 588 58 [email protected]
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Catering / Standbewirtung
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Folgende Firma bietet Ihnen im Messezentrum Nürnberg Catering / Standbewirtung an:
Lehrieder Catering-Party-Service GmbH & Co. KGMessezentrum, 90471 Nürnberg Tel +49 (0) 9 11. 86 06-61 14/61-17Fax +49 (0) 9 11. 86 06-61 [email protected]
Unter der Internet-Adresse bzw. E-Mail-Adresse können Sie mit dem ServicePartner direkt in Kontakt treten.Dieser erstellt dann gerne ein individuelles Angebot für Sie.Gerne berät Sie unser ServicePartner auch persönlich unter den o.g. Telefonnummer.
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Fax: _____________________________________________
E-Mail:___________________________________________
Halle: Stand:
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An dieAFAG Messen und Ausstellungen GmbHMessezentrum 1, 90471 NürnbergTel +49(0)911-98833-7000
oder per Fax an +49(0)911-98833-7999E-Mail: [email protected]
zur Weiterleitung an unsereVertragsfirmen als Auftragnehmer
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