Geschichte und Geschehen Oberstufe
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1933 – 1945
Die Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland und Europa5
5.2 Eine „Volksgemeinschaft“? Wirtschaft und Gesellschaft, Rasse und Nation in der Zeit des Nationalsozialismus
© Ernst Klett Verlag, Stuttgart 2015 | www.klett.de
Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
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5.2 Eine „Volksgemeinschaft“? Wirtschaft und Gesellschaft, Rasse und Nation in der Zeit des Nationalsozialismus
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:
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5.2 Eine „Volksgemeinschaft“? Wirtschaft und Gesellschaft, Rasse und Nation in der Zeit des Nationalsozialismus
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
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5.2 Eine „Volksgemeinschaft“? Wirtschaft und Gesellschaft, Rasse und Nation in der Zeit des Nationalsozialismus
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933
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5.2 Eine „Volksgemeinschaft“? Wirtschaft und Gesellschaft, Rasse und Nation in der Zeit des Nationalsozialismus
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933 Legitimation der Zwangssterilisationen:von
„Erbkranken“ wie z. B. „Schwachsinnigen“, körperlich behinderten Menschen oder Alkoholkranken, auch gegen den Willen der jeweiligen Menschen
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933 Legitimation der Zwangssterilisationen:von
„Erbkranken“ wie z. B. „Schwachsinnigen“, körperlich behinderten Menschen oder Alkoholkranken, auch gegen den Willen der jeweiligen Menschen
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Konsequenzen für Menschen, die als „erbkrank“ angesehen wurden:
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933 Legitimation der Zwangssterilisationen:von
„Erbkranken“ wie z. B. „Schwachsinnigen“, körperlich behinderten Menschen oder Alkoholkranken, auch gegen den Willen der jeweiligen Menschen
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Konsequenzen für Menschen, die als „erbkrank“ angesehen wurden:schuldloser Ausstoß aus der Gesellschaft, Trennung von Freunden und Familie
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933 Legitimation der Zwangssterilisationen:von
„Erbkranken“ wie z. B. „Schwachsinnigen“, körperlich behinderten Menschen oder Alkoholkranken, auch gegen den Willen der jeweiligen Menschen
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Konsequenzen für Menschen, die als „erbkrank“ angesehen wurden:schuldloser Ausstoß aus der Gesellschaft, Trennung von Freunden und FamilieBehandlung als unmündige Menschen zweiter Klasse (Leben in Anstalten, Arbeit in Konzentrationslagern …)
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933 Legitimation der Zwangssterilisationen:von
„Erbkranken“ wie z. B. „Schwachsinnigen“, körperlich behinderten Menschen oder Alkoholkranken, auch gegen den Willen der jeweiligen Menschen
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Konsequenzen für Menschen, die als „erbkrank“ angesehen wurden:schuldloser Ausstoß aus der Gesellschaft, Trennung von Freunden und FamilieBehandlung als unmündige Menschen zweiter Klasse (Leben in Anstalten, Arbeit in Konzentrationslagern …)schmerzhafte Sterilisationen unter schlimmsten Bedingungen
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933 Legitimation der Zwangssterilisationen:von
„Erbkranken“ wie z. B. „Schwachsinnigen“, körperlich behinderten Menschen oder Alkoholkranken, auch gegen den Willen der jeweiligen Menschen
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Konsequenzen für Menschen, die als „erbkrank“ angesehen wurden:schuldloser Ausstoß aus der Gesellschaft, Trennung von Freunden und FamilieBehandlung als unmündige Menschen zweiter Klasse (Leben in Anstalten, Arbeit in Konzentrations lagern …)schmerzhafte Sterilisationen unter schlimmsten BedingungenUnmöglichkeit, je Mutter zu werden und eine Familie zu gründen
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933 Legitimation der Zwangssterilisationen:von
„Erbkranken“ wie z. B. „Schwachsinnigen“, körperlich behinderten Menschen oder Alkoholkranken, auch gegen den Willen der jeweiligen Menschen
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Konsequenzen für Menschen, die als „erbkrank“ angesehen wurden:schuldloser Ausstoß aus der Gesellschaft, Trennung von Freunden und FamilieBehandlung als unmündige Menschen zweiter Klasse (Leben in Anstalten, Arbeit in Konzentrations lagern …)schmerzhafte Sterilisationen unter schlimmsten BedingungenUnmöglichkeit, je Mutter zu werden und eine Familie zu gründenEinweisung in Konzentrationslager, was oftmals den Tod infolge von Erschöpfung, Krankheit oder Vergasung bedeutete
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933 Legitimation der Zwangssterilisationen:von
„Erbkranken“ wie z. B. „Schwachsinnigen“, körperlich behinderten Menschen oder Alkoholkranken, auch gegen den Willen der jeweiligen Menschen
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Umgang mit „Gemeinschaftsfremden“
Ausgang:NS-Ideologie vom „neuen Menschen“: „Erbkranke“
Menschen sollen aus der „Volksgemeinschaft“ dauerhaft ausgeschlossen werden, so z. B. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
Konsequenzen für Menschen, die als „erbkrank“ angesehen wurden:schuldloser Ausstoß aus der Gesellschaft, Trennung von Freunden und FamilieBehandlung als unmündige Menschen zweiter Klasse (Leben in Anstalten, Arbeit in Konzentrationslagern …)schmerzhafte Sterilisationen unter schlimmsten BedingungenUnmöglichkeit, je Mutter zu werden und eine Familie zu gründenEinweisung in Konzentrationslager, was oftmals den Tod infolge von Erschöpfung, Krankheit oder Vergasung bedeutete
Gesetzliche Maßnahmen vom 14.Juli 1933 Legitimation der Zwangssterilisationen:von
„Erbkranken“ wie z. B. „Schwachsinnigen“, körperlich behinderten Menschen oder Alkoholkranken, auch gegen den Willen der jeweiligen Menschen Zerstörung des Lebens von Menschen,
die als „anders“ wahrgenommen wurden („Gemeinschaftsfremde“)
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Mit freundlichen GrüßenRedaktion Geschichte
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Autor: Nils VollertRedaktion: Martin H. Bredol Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Das Gleiche gilt für die Software sowie das Begleitmaterial. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen oder in den Lizenzbestimmungen genannten Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu §52 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
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